Beschäftigtendatenschutz gesetzlich zu regeln, doch zunächst sind die Verhandlungen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Beschäftigtendatenschutz gesetzlich zu regeln, doch zunächst sind die Verhandlungen"

Transkript

1 BLCNEWS Business & Law Consulting 5. Ausgabe September 2015 BLC Topthema Beschäftigtendatenschutz - Mitbestimmung transparent In dieser Ausgabe wollen wir uns schwerpunktmäßig mit einem Thema befassen, das alle Beschäftigten betrifft und zukünftig weiter an Bedeutung gewinnen wird, den Entwicklungen zum Beschäftigtendatenschutz. Zunächst ist der Frage nachzugehen, wie der Beschäftigtendatenschutz geregelt ist, bevor die wesentlichen Beteiligungsrechte des Betriebsrats beim Beschäftigtendatenschutz erläutert werden. In Deutschland ist der Beschäftigtendatenschutz in 32 BDSG zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses normiert. Bis heute fehlt es jedoch an einem Beschäftigtendatenschutzgesetz. Entwürfe der Bundesregierung hierzu lagen bereits vor, wie z. B. der Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes vom , der jedoch in der vergangenen Legislaturperiode nicht in ein Gesetz gegossen wurde. Auch die Große Koalition hat sich im Koalitionsvertrag 2013 vorgenommen, den Beschäftigtendatenschutz gesetzlich zu regeln, doch zunächst sind die Verhandlungen zur Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DS-GVO) auf europäischer Ebene abzuwarten. Sollte mit einem Abschluss der Verhandlungen über die Europäische Datenschutzgrundverordnung nicht in angemessener Zeit gerechnet werden können, wollen wir hiernach eine nationale Regelung zum Beschäftigtendatenschutz (Bundesregie- schaffen. rung 2013). Der Beschäftigtendatenschutz ist von den Beteiligungsrechten des Betriebsrats geprägt. Hier besteht ein großes Potential, sich für die Interessen der Beschäftigten einzusetzen. Beispielsweise ist der Beschäftigtendatenschutz über Betriebsvereinbarungen zu regeln. Allerdings sind die Sozialpartner Der Betriebsrat ist zur Überwachung der Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz, gem. 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG verpflichtet. dazu angehalten, die freie Entfaltung der Persönlichkeit der Beschäftigten nach 75 Ab. 2 BetrVG zu schützen und zu fördern. Der Betriebsrat ist zur Überwachung der Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz, gem. 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG verpflichtet. Hierzu zählt auch zu überprüfen, wie den Vorgaben des 35 BDSG bezüglich der Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten Genüge getan wird. Auf dieser Grundlage können Betriebsräte beispielsweise Auskunft dazu verlangen, nach welchen Kriterien und innerhalb welcher Zeiträume personenbezogene Daten gelöscht werden (Maas et al. 2014, S. 84). Hier hat der Betriebsrat nach 80 Abs. 2 BetrVG ein umfassendes Unterrichtungsrecht. So kann er die Vorlage von Rollen- und Berechtigungskonzepten für den Zugang

2 zu Systemen verlangen oder auch die Verträge mit Auftragsdatenverarbeitern (Wedde 2014, S. 15) einsehen. Hierzu hat das Bundesarbeitsgericht am 25. September 2013 festgestellt, dass Arbeitnehmer personenbezogene Daten nur dann an vom Arbeitgeber beauftragte Stellen herausgeben müssen, wenn dort angemessene Maßnahmen zur Datensicherung getroffen worden sind (Wedde 2015, S. 22; vgl. BAG, Urteil vom Az. 10 AZR 270/12). Nach 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG dient die zwingende betriebliche Mitbestimmung dazu, die Beschäftigten vor Kontrollen des Verhaltens und der Leistung zu schützen. Werden technische Einrichtungen im Betrieb eingeführt oder bereits vorhandene technische Einrichtungen angewendet oder erweitert, greift die Mitbestimmung. Anwendungsfälle der Vorschrift sind beispielsweise die Installation von Zeiterfassungsanlagen oder Videokameras, aber auch die Einführung von Personalinformationssystemen oder die Erneuerung der Telefonanlage oder des PC- Systems. Beispielsweise kann in einer solchen Betriebsvereinbarung die private Nutzung von Internet und am Arbeitsplatz einschließlich von Kontrollrechten geregelt werden (Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff 2015). Vorausgesetzt es erfolgen Kontrollen durch technische Einrichtungen, die geeignet sind, Verhaltens- und Leistungsdaten der Beschäftigten zu erfassen und auszuwerten. Bei der Nutzung werden längerfristig abruf- und auswertbare Log-Dateien in unterschiedlicher Form erzeugt und regelmäßig gespeichert, sodass diese einen personenbezogenen Charakter aufweisen. Beispielsweise werden bei einer automatisierten Zugangskontrolle Daten über die Zeitpunkte des Beginns und Endes der Arbeitszeit der Beschäftigten oder des Einschaltens des Computers im Büro erhoben. Hinzu kommen beispielsweise vielerorts optische Informationen von Überwachungskameras, gespeicherte s sowie Bewegungsprofile, die durch Rückgriff auf Kartenleser oder GPS-Telefondaten erstellt werden können. Bringt man alle diese personenbezogenen Daten zusammen, ist eine umfassende Kontrolle des individuellen Verhaltens und der Leistung von Beschäftigten möglich. (Wedde 2014, S. 6). Auf eine Überwachungsabsicht des Anwenders eines technischen Betriebsräte müssensicherstellen, dass Beschäftigtendaten nur solange verarbeitet werden können, wie dies mit Blick auf 35 Abs. 2 Nr. 1 BDSG erforderlich ist. Systems kommt es nach herrschender Meinung nicht an. Dieses gilt auch für die Videoüberwachung. Hierzu hat das Bundesarbeitsgericht in einem Grundsatzurteil im November 2006 entschieden: Die Mitbestimmung nach 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG bei der Einführung eines elektronischen Datenverarbeitungssystems, das zur Verhaltens- und Leistungskontrolle bestimmt ist, obliegt gemäß 50 Abs. 1 Satz 1 BetrVG dem Gesamtbetriebsrat, wenn das System betriebsübergreifend eingeführt werden soll und eine unterschiedliche Ausgestaltung in den einzelnen Betrieben mit der einheitlichen Funktion des Systems nicht vereinbar wäre (BAG, Urteil vom Az. 1 ABR 4/06). Bis heute ist insbesondere die heimliche Videoüberwachung am Arbeitsplatz stark umstritten. So entschied das Bundesarbeitsgericht Anfang 2015 dass Arbeitgeber Detektive und heimliche Videoüberwachung nur dann einsetzen dürfen, wenn ein auf Tatsachen beruhender, konkreter Verdacht einer schweren Pflichtverletzung vorliegt (Thode 2015; vgl. BAG, Urteil vom Az. 8 AZR 1007/13) Unabhängig von Maßnahmen zur Datensicherheit müssen Betriebsräte sicherstellen, dass Beschäftigtendaten nur solange verarbeitet werden können, wie dies mit Blick auf 35 Abs. 2 Nr. 1 BDSG erforderlich ist. Entfällt die Erforderlichkeit, müssen die Daten gelöscht werden (Wedde 2015, S. 24). Bisher gibt es drei Entwürfe der Europäischen Datenschutz- Grundverordnung (EU-DS-GVO): die Entwurfsfassung der EU-Kommission vom 25. Januar 2012, die Entwurfsfassung des EU-Parlaments vom 12. März 2014 und die des Rates der Europäischen Union vom 15. Juni Nach einer Einigung der EU-Mitgliedstaaten auf ihre Position zur Datenschutzreform, wurden die Verhandlungen über den abschließenden Gesetzestext im Juli 2015 aufgenommen. Auch auf europäischer Ebene haben die Beratungen zur Erarbeitung eines rechtlich verbindlichen Gemeinschaftsrahmens noch nicht zu konkreten Ergebnissen geführt. Im Entwurf einer Europäischen Datenschutz-Grundverordnung wird allerdings auch dem Gesetzgeber der Mitgliedstaaten primär das Recht eingeräumt, den Beschäftigtendatenschutz zu regeln. (Andrea Voßhoff 2015). Autor: Marcel Halgmann, M.A. Hamburg Aktuelle Rechtsprechung Bundesarbeitsgericht Verzugslohn - Wiedereinstellungszusage Der Anspruch auf Vergütung wegen Annahmeverzugs setzt ein erfüllbares, d. h. tatsächlich durchführbares Arbeitsverhältnis voraus. Bei rückwirkender Begründung des Arbeitsverhältnisses liegt ein solches für den vergangenen Zeitraum nicht vor. BAG, Urteil vom , Az. 5 AZR 975/13 Kündigung - Raubkopien Erstellt ein Arbeitnehmer illegale Raubkopien am Arbeitsplatz, so ist eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen. Dabei ist unerheblich, ob die konkreten Handlungen des Arbeitnehmers nachgewiesen werden. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom , Az. 2 AZR 85/15 Befristung - Vertretung wegen Kinderbetreuung Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses kann auch nach mehrfachen vorherigen Befristungen über 15 Jahre wirksam sein. Voraussetzung ist, dass es sich um die Vertretung eines Arbeitnehmers handelt, der aufgrund von Kinderbetreuung die Stelle nicht besetzt. BAG, Urteil vom , Az. 7 AZR 310/13 Landesarbeitsgerichte Kündigung - Probezeit Eine Probezeit kann um eine mehrmonatige Kündigungsfrist verlängert werden, wenn der Arbeitnehmer dadurch eine zweite Chance zur Bewährung erhalten soll. LAG Baden-Württemberg, Urteil vom , Az. 4 Sa 94/14

3 BLC Interview Beschäftigtendatenschutz 4.0 BLC News: Hallo Torsten, wir wollen uns heute über das Beschäftigtendatenschutzgesetz unterhalten und da wäre meine erste Frage, warum es noch kein einheitliches Beschäftigtendatenschutzgesetz gibt. Torsten Lemke: Also in Deutschland würde ich denken, dass es zum einen sehr kompliziert ist, den Datenschutz, den Beschäftigtendatenschutz zu regeln. Da wäre ein gesondertes Gesetz mit sehr vielen Paragraphen notwendig. Im Moment gibt es in Deutschland nur den 32 im Bundesdatenschutzgesetz, der direkt den Beschäftigtendatenschutz regelt. Was vor 2012 im Gesetzgebungsverfahren war, war nur der 32 BDSG in einer größeren Fassung, nämlich mit den Buchstaben a) - l). Man hätte also in Deutschland nur diesen einen Paragraphen weiter aufgemacht und nicht ein extra Gesetz geschaffen. Die Regelungen dazu sind so kompliziert und detailreich, dass nicht alle Sachverhalte endgültig geregelt werden können. Daher glaube ich, dass die Regelungen insgesamt niemals für alle Sachverhalte kommen werden. Das hat zur Konsequenz, dass es kein eigenes Beschäftigtendatenschutzgesetz gibt. Hinzukommt, dass die technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen (auch im Arbeitsrecht) sehr schnell sind und ein sehr konkretes Gesetz müsste ständig aktualisiert werden. Abschließend glaube ich, dass das Thema Beschäftigtendatenschutz leider auch beim Gesetzgeber nicht die erste Priorität hat. Warum hat es auf deutscher Ebene noch keine abschließenden Veränderungen gegeben? Wir haben von jahrelang Schulungen zu diesen Themen gegeben und immer basierend auf aktuellen Entwürfen die Schulungen durchgeführt. Das Ganze ist dann in 2012 aufgrund einer Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes gestoppt worden. Dieser hat entschieden, dass zunächst europäische

4 Abbildung 1: Artikel 82 EU-DS-GVO Regelungen einheitlich den Datenschutz und auch den Beschäftigtendatenschutz regeln sollen (Harmonisierung). Genau das hat dann dazu geführt, dass in Deutschland das Gesetzgebungsverfahren gestoppt worden ist und für Ende 2015 nun erwartet wird, dass auf europäischer Ebene zumindest eine Grundverordnung beschlussfähig vorliegt. Wie bewertest Du denn die bisherigen Entwürfe zur Europäischen Datenschutz- Grundverordnung? Wenn wir davon ausgehen, dass das ganze Verfahren jetzt schon seit 2012 läuft und jetzt soweit ist, dass drei Entwürfe vorliegen, einer der Kommission, einer des Parlaments und einer des Rates, die diskutiert werden und bis Ende des Jahres tatsächlich auch soweit sein sollen, dass ein beschlussfähiger Vorschlag vorliegt - dann kann ich für den Beschäftigtendatenschutz nur sagen, dass dies schon relativ enttäuschend ist, weil sich auch in der Grundverordnung wieder nur ein einziger Artikel konkret mit dem Beschäftigtendatenschutz befasst (Anm. d. Red.: Abb. 1 zeigt einen Vergleich der Entwürfe für Artikel 82 EU- DS-GVO; vgl. Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht 2015, S. 399 ff., Download: datenschutzaufsicht/lda_daten/baylda_ Synopse_DS-GVO_KOMM-EU-Parlament-Rat_150623TK.pdf). Alle anderen Dinge, die auch mittelbar mit dem Beschäftigtendatenschutz zu tun haben, wie die Einwilligung, die Auftragsdatenverarbeitung und das Konzernprivileg sind nicht gesondert für den Beschäftigtendatenschutz geregelt und auch speziellere Themen sind nicht geregelt. Es wird wohl so kommen, dass den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit eröffnet wird, speziellere Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz selbst anzugehen. Hier kommt es darauf an, welcher der vorliegenden Entwürfe beschlossen wird. Im schlechtesten Fall wird es in den Mitgliedsstaaten möglich sein, durch kollektive Vereinbarungen, also bspw. auch durch Betriebsvereinbarungen Regelungen zu schaffen, die vom europäischen Datenschutzniveau abweichen und dieses sogar unterschreiten. Mit diesen Diskussionen würden die Betriebsräte von der Arbeitgeberseite konfrontiert werden. Zuvor bleibt abzuwarten, welcher der vorliegenden Entwürfe tatsächlich beschlossen wird. Es kann also so kommen, dass nachdem die EU-DS-GVO (Anm. d. Red.: Datenschutz-Grundverordnung) beschlossen ist, dann wieder in Deutschland ein eigenes Gesetzgebungsverfahren gestartet wird. Welche Regelungen sind denn notwendig, um den Beschäftigtendatenschutz zu verbessern? Im Moment gibt es im Bundesdatenschutzgesetz ja den 32 und dazu Rechtsprechung. Zukünftig wird es durch die Datenschutz-Grundverordnung einen Artikel 82 geben. Mehr wird es zum Beschäftigtendatenschutz nicht geben. Wünschenswert wäre eine Konkretisierung der Regelung. Ansonsten bleibt es immer beim Grundsatz der Erforderlichkeit, der diskutiert wird und dann entscheiden im Zweifelsfall Gerichte oder Landesdatenschutzbehörden, was erforderlich ist und, was nicht. Die Konkretisierung fällt schwer, da je konkreter die Regelungen sind, desto eher sind sie aufgrund der schnellen Entwicklung auch veraltet. Das macht es schwierig verbindliche Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz zu schaffen. Was die Themen betrifft, hier kann man sich gut an den Entwürfen, die es bis 2012 schon gegeben hat, orientieren. In dem vorgeschlagenen 32 a) l) BDSG sieht man auch schon Themen, die seit jeher für den Beschäftigtendatenschutz als wichtig erachtet wurden. Das sind ganz simple Dinge, die immer wieder zu Streit führen. Es fängt an mit dem Fragerecht des Arbeitgebers im Bewerbungsgespräch, was darf ich, was darf ich nicht, darf ich soziale Netzwerke im Bewerbungsverfahren nutzen oder darf ich das nicht. Wie sieht es aus mit ärztlichen Untersuchungen im Bewerbungsverfahren. Was ist zulässig und was nicht. Grundsätzlich auch die Leistungs- und Verhaltenskontrolle - leider bisher nicht eindeutig geregelt. Natürlich darf ein Arbeitgeber Leistung und Verhalten der Arbeitnehmer kontrollieren, die Frage ist nur, in welchem Umfang und was erforderlich ist. Auch hierzu wären Konkretisierungen notwendig. Videoüberwachung, biometrische Merkmale, die in Unternehmen genutzt werden oder Fotos der Arbeitnehmer, auch Ortungssysteme gibt es immer mehr, zum Beispiel durch RFID-Systeme. Es gibt immer mehr auch die Zulässigkeit von privater Nutzung von Telefon, Internet und . All diese Dinge sind in keiner Weise geregelt. Datenschutzrechtlich problematisch ist auch die Einwilligung im Arbeitsverhältnis. Auch dazu gibt es keine detaillierten Regelungen. Das grundsätzliche Thema der Vernetzung, Business Warehouse Lösungen und Cloud / SaaS Lösungen. Als weiterer Schwerpunkt fallen mir in Deutschland noch Compliance Maßnahmen ein. Die europäische Datenschutz- Grundverordnung wird wahrscheinlich in Zukunft vorsehen, dass das Management, also die Arbeitgeberseite ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen

5 kann, die eben aufgrund von Compliance notwendig sind. Aber auch hierzu gibt es keinerlei Detailregelungen, was dazu erforderlich ist. Dies wird in Zukunft auch zu Diskussionen zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten führen. Leider bleibt eine Konkretisierung bisher aus. Was haben Betriebsräte Deiner Erfahrung nach zu beachten, um die Daten der Beschäftigten zu schützen? Zunächst ist es wichtig, auch dem Betriebsratsgremium die Bedeutung des Beschäftigtendatenschutzes deutlich zu machen. Das Thema sollte in der täglichen Betriebsratsarbeit eine Priorität bekommen. Das beginnt mit dem eigenen Datenschutz im Betriebsrat. Das Gremium ist verantwortlich für den eigenen Datenschutz und da geht es auch um die Frage, wie der Betriebsrat mit Beschäftigtendaten, die er in seiner täglichen Arbeit erhält, umgeht. Hierzu könnten sich die Betriebsräte ein Konzept überlegen oder mit dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten austauschen. Dann schafft man schon Bewusstsein für das Thema. Wenn ich die Beschäftigtendaten schützen will, dann wird es zunächst darum gehen -das ist mir persönlich sehr wichtig- nicht das Maximalziel, wie viele Betriebsräte und Arbeitnehmer es zunächst verstehen, anzusteuern. Man will auf jeden Fall jegliche Leistungs- und Verhaltenskontrolle verhindern. Das wird im Ergebnis nicht funktionieren, da der Arbeitgeber Leistung und Verhalten im erforderlichen Umfang kontrollieren darf. Wichtig ist an dieser Stelle Transparenz, sodass auch die Beschäftigten wissen, was mit ihren Daten passiert. Zum Beispiel haben wir einen Mitarbeiter in einem Call-Center, der an einem Bildschirmarbeitsplatz sitzt und den ganzen Tag telefoniert. Dieser Mitarbeiter ist in jedem einzelnen Arbeitsschritt und sekündlich überwachbar. Dadurch entsteht auch ein Stressfaktor in der täglichen Arbeit. Daher müssen diese Mitarbeiter besonders geschützt werden. Hier dienen Betriebsvereinbarungen dazu, Transparenz zu schaffen. In denen sind die Details geregelt. Welche Daten werden erfasst, wer darf was, zu welchem Zeitpunkt aus welchem Grund sehen und, welche Reports und Auswertungen sind überhaupt zulässig und wie dürfen die Daten verwandt werden. Darf also eine Leistungs- und Verhaltenskontrolle stattfinden? Zu welchen sonstigen Zwecken sind die Datenerhebungen überhaupt zulässig? Auch eine Zweckbestimmung ist für die Betriebsvereinbarungen und den Beschäftigtendatenschutz erforderlich. Interview mit Torsten Lemke Im Zweifel kann sich der Betriebsrat bei seiner Arbeit gut an 4e BDSG orientieren. Anhand der sog. Verfahrensverzeichnisse. Er lässt sich vom Arbeitgeber oder vom betrieblichen Datenschutzbeauftragten die einzelnen Verfahren, die es in der Firma gibt, beschreiben, lässt sich die Namen der Systeme und die Systembeschreibung geben. Als Betriebsrat orientiert man sich dann bzgl. der Fragen an den Arbeitgeber an dem Katalog des 4e BDSG. Im nächsten Schritt wäre das Ziel -gemeinsam mit dem Arbeitgeber- zu den einzelnen Systemen Betriebsvereinbarungen abzuschließen oder wie es heute viele Betriebsräte machen, sog. Rahmenbetriebsvereinbarungen abzuschließen, um das Verfahren für die einzelnen Systeme vereinfacht zu regeln. Welche Entwicklungen siehst Du im Zuge der Digitalisierung der Arbeitswelt? Zunächst ist es aktuell in der Praxis so, dass immer mehr IT-Systeme eingesetzt werden. Es geht schon so weit, dass Mitarbeiter auf ihre Führerscheine kleine Aufkleber bekommen sollten, sodass dann in regelmäßigen Abständen kontrolliert werden kann, wenn sie die Firma betreten oder ins Auto einsteigen, ob sie ihren Führerschein dabei haben, was dann für das Flottenmanagement der Arbeitgeberseite die Arbeit vereinfacht, weil sonst die Arbeitgeber verpflichtet sind, sich die Führerscheine der Arbeitnehmer regelmäßig vorlegen zu lassen. Die Überwachung findet in vielen Bereichen aus Bequemlichkeit statt und es wird immer normaler die Überwachung auch in allen Bereichen zuzulassen. Diese Entwicklung wird immer weiter fortschreiten und die Gefahr, die ja viele Betriebsräte sehen und auch viele Beschäftigte wahrnehmen, ist die Verknüpfung der Daten. Das Thema Big Data spielt eine immer größere Rolle. Natürlich geht es dann auch nicht nur um die Beschäftigtendaten, sondern auch um die privaten Daten, die Beschäftigte in der Firma hinterlassen. Die Gefahren und Risiken werden immer größer und denen muss man auch begegnen. Das wäre dann die technische Seite und hier wäre der Betriebsrat gefordert mit seiner harten Mitbestimmung nach 87 BetrVG hierfür die notwendigen Regelungen und Grenzen zu schaffen. Was wird sich in der Arbeitswelt 4.0 ändern? Das, was auf uns im Rahmen der Arbeitswelt 4.0 zu rauscht, das ist noch nicht vorherzusehen. Es gibt inzwischen schon Initiativen der Bundesregierung unter es gibt Grünbucher zum Thema Arbeitswelt 4.0. Da kann ich nur jedem Betriebsrat raten, sich des Themas einmal anzunehmen und tatsächlich zu googlen. Beispiele, die wir schon sehen, gibt es in der IT-Branche, wo sich tatsächlich schon Mitarbeiter auf einzelne Projekte bewerben können und als sozusagen kleine Selbständige sich selbstständig qualifizieren und für Tätigkeiten im Arbeitsverhältnis bewerben müssen. Je nach Beraterstand, den sie erreicht haben, können sie sich auf verschiedene Projekte bewerben. Das finden einige Mitarbeiter auch ganz gut. Das Problem wird jedoch sein, dass es sowas wie Non- oder Minderperformer nicht mehr geben darf. Das liegt aber auch daran, dass ein Großteil der einfachen Tätigkeiten von Maschinen und Computern übernommen werden wird, sodass wahrscheinlich % der heutigen einfachen Tätigkeiten nicht mehr durch menschliche Arbeitskraft ausgeführt werden. Dadurch fallen einige Arbeiten weg. Die Arbeiten, die bleiben, die werden im Verhältnis dazu immer komplizierter, was zu einer kompletten Veränderung der Arbeitswelt führen wird. Die dahingehenden Entwicklungen sind relativ schnell. Das betrifft beispielsweise auch solche Berufe, wie Rechtsanwälte oder Ärzte. Heutzutage ist es schon so, dass wenn ein Mandant zum Rechtsanwalt kommt, er sich im Zweifelsfall den halben Tag schon mit seinem Fall beschäftigt hat und die Frage ist dann, welchen Mehrwert ein Anwalt bieten kann. Die Dienstleistungen, die wir zukünftig in allen Bereichen erbringen müssen, müssen sehr qualifiziert sein und einen Mehrwert schaffen. Letztlich muss der Arbeitnehmer mehr - oder anderes - bringen als eine Maschine, eine Software, als Google oder der Supercomputer Watson von IBM. Das wird eine der Herausforderungen der Zukunft. Ist die Thematik auch schon in der Beraterpraxis präsent? Aktuell begegnet uns das Thema in der Beratung noch nicht. Die Arbeitswelt 4.0-Diskussion ist ja derzeit noch eine zukunftsbezogene Diskussion, sodass es in unserer konkreten Arbeit noch keine Rolle spielt. Es ist aber wie überall in der Betriebsratsarbeit. Der proaktive Betriebsrat sollte sich zu den Themen schon schlau machen und auch frühzeitig die Entwicklungen erkennen. Hier geht es ja nicht nur um technische Dinge, die zu lösen sind, sondern auch ganz praktisch: Wie sichern und fördern wir Beschäftigung bei uns im Unternehmen und tatsächlich auch in der Arbeitswelt 4.0, in der gesamten Gesellschaft. Interview: Marcel Halgmann, M.A. Hamburg

6 BLC aktuell BLC News online Die bisherigen BLC News-Ausgaben stehen für Sie online unter: zum Download bereit. Wir bitten Sie, die BLC News auch an Ihre Gremienmitglieder weiterzuleiten. Weiterhin freuen wir uns über Feedback und nehmen gern Themenvorschläge für kommende Ausgaben auf. Impressum BLC Business & Law Consulting GmbH Van-der-Smissen-Str. 2a Hamburg Fon: +49 (0) 40/ Fax: +49 (0) 40/ Internet: Geschäftsführer: Hartmut Bader, Frank Mielewski Vors. des Aufsichtsrates: Torsten Lemke Redaktion: Marcel Halgmann Design/Layout: Heiko Reimann BLC Event Herbst-Talk am Fleet Wir möchten den Impuls dieser Ausgabe aufgreifen und mit Ihnen beim kommenden Talk am Fleet am 16. November im Deichgrafen das Thema Beschäftigtendatenschutz vertiefen. Wir freuen uns, dass uns Herr RA Frank Henkel zu einem spannenden Vortrag zum Beschäftigtendatenschutz bereitsteht. Er wird schwerpunktmäßig zu den Brennpunkten auf nationaler und Entwicklungen auf europäischer Ebene referieren. Im Anschluss werden wir über aktuelle Themen aus der Rechtsprechung diskutieren. Es lohnt sich dabei zu sein. Die Einladungen werden Sie im Oktober erhalten. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme. BLC Ausblick In unserer diesjährigen Weihnachtsausgabe erwartet Sie in der Vorweihnachtszeit u. a. ein Überblick zu aktuellen Trends zu Arbeitszeitregelungen. Sie möchten mehr über unser Team erfahren? Wir geben Ihnen gern einen Einblick in die BLC und stellen Ihnen in jeder Ausgabe der BLC-News ein Teammitglied vor. Zur Person Marcel Halgmann, 27 unser Redakteur Seit 2014 ist er Projektassistent der BLC. Zudem ist er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Zentrum für Personalforschung der Universität Hamburg in Forschung und Lehre tätig. Er promoviert zur betrieblichen Anwendung des Arbeitsrechts. Hier interessiert er sich insbesondere für die strategische Zusammenarbeit der Sozialpartner. Seine Studienzeit verbrachte Herr Halgmann in Lüneburg und Dublin. Nach seinem wirtschaftsjuristischen Bachelorstudium (LL.B), schloss er sein Masterstudium mit dem Schwerpunkt Management & Human Resources (M.A.) an der Leuphana Universität Lüneburg in 2012 erfolgreich ab. Projekte: Herr Halgmann unterstützt uns bei der Umsetzung kollektiv-arbeitsrechtlicher Thematiken in die Betriebsratsarbeit (Betriebsänderungen, Betriebsvereinbarungen, Verhandlungen von Interessenausgleich/ Sozialplänen etc.). Zudem berät und referiert er zu Arbeitszeitregelungen und Datenschutzfragen. Personalwirtschaftliche Interessen: Personalstrategien, Change Management sowie Personalbeschaffung und -auswahl. Privates, Freizeit: Auslandsstudium in Irland, Städtereisen, Leichtathletik und Musik.

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag 1. Allgemeines Die Befristung von Arbeitsverträgen ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Zu unterscheiden sind Befristungen des Arbeitsverhältnisses

Mehr

Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM

Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM Peter Gerhardt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Frankfurt am Main Gesetzliche Grundlagen des BEM seit 2004 in 84 Abs. 2 SGB IX geregelt. bei allen

Mehr

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Anlage 1 Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Sehr geehrte(r) Frau/Herr, wir möchten Sie über Hintergrunde

Mehr

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Frau Dr. Eva Douma ist Organisations-Beraterin in Frankfurt am Main Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Busines

Mehr

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Die Ideen der Persönlichen Zukunftsplanung stammen aus Nordamerika. Dort werden Zukunftsplanungen schon

Mehr

Datenschutz im Unternehmen. Was ist Datenschutz, und weshalb betrifft er unser Unternehmen?

Datenschutz im Unternehmen. Was ist Datenschutz, und weshalb betrifft er unser Unternehmen? Was ist Datenschutz, und weshalb betrifft er unser Unternehmen? 1 Herzlich willkommen! Die Themen heute: Datenschutz ein aktuelles Thema Gründe für einen guten Datenschutz Welche Grundregeln sind zu beachten?

Mehr

Leit-Bild. Elbe-Werkstätten GmbH und. PIER Service & Consulting GmbH. Mit Menschen erfolgreich

Leit-Bild. Elbe-Werkstätten GmbH und. PIER Service & Consulting GmbH. Mit Menschen erfolgreich Leit-Bild Elbe-Werkstätten GmbH und PIER Service & Consulting GmbH Mit Menschen erfolgreich Vorwort zu dem Leit-Bild Was ist ein Leit-Bild? Ein Leit-Bild sind wichtige Regeln. Nach diesen Regeln arbeiten

Mehr

1. Weniger Steuern zahlen

1. Weniger Steuern zahlen 1. Weniger Steuern zahlen Wenn man arbeitet, zahlt man Geld an den Staat. Dieses Geld heißt Steuern. Viele Menschen zahlen zu viel Steuern. Sie haben daher wenig Geld für Wohnung, Gewand oder Essen. Wenn

Mehr

Arbeitszeit, Arbeitsschutz, Datensicherheit: Braucht unser Arbeitsrecht ein Update? Tagung KAS/Bertelsmann-Stiftung 28.9.2015

Arbeitszeit, Arbeitsschutz, Datensicherheit: Braucht unser Arbeitsrecht ein Update? Tagung KAS/Bertelsmann-Stiftung 28.9.2015 Arbeitszeit, Arbeitsschutz, Datensicherheit: Braucht unser Arbeitsrecht ein Update? Tagung KAS/Bertelsmann-Stiftung 28.9.2015 Prof. Dr. Gregor Thüsing, LL.M. (Harvard) Instituts für Arbeitsrecht und Recht

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Nicht über uns ohne uns

Nicht über uns ohne uns Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien

Mehr

mit freundlicher Genehmigung der Kanzlei Kemper & Kollegen und ihres Mandanten Kurzgutachten

mit freundlicher Genehmigung der Kanzlei Kemper & Kollegen und ihres Mandanten Kurzgutachten Kurzgutachten zur Rechtmäßigkeit der Auswertung von Leistungsdaten durch Outlookkalender Rechtsanwälte Kemper & Kollegen Rotherstr. 19 10245 Berlin Tel.: 030/278939100 Fax: 030/27893919 I. Fragestellung

Mehr

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Die Wirksamkeit der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages richtet sich nach der bei Abschluß der Vertragsverlängerung

Mehr

Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl.

Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl. Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl. Unser Wegweiser zur Wahl eines Betriebsrates Inhalt: Warum sollten Sie einen Betriebsrat wählen? 1 Wann wird gewählt? 1 Was macht eigentlich ein Betriebsrat?

Mehr

Arbeitnehmer unter Beobachtung?

Arbeitnehmer unter Beobachtung? Vortrag & Diskussion zum beschäftigtendatenschutz Arbeitnehmer unter Beobachtung? Donnerstag, 4. April, 19 Uhr Haus der Bürgerschaft, Raum 416 Am Markt 20 28195 Bremen Arbeitnehmer unter Beobachtung? Ablauf

Mehr

Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung?

Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? BAF ist die Abkürzung von Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung. Auf der Internetseite gibt es 4 Haupt-Bereiche:

Mehr

Rechtsanwalt. Arbeitsverhältnis

Rechtsanwalt. Arbeitsverhältnis Thorben Feldhaus Rechtsanwalt Ihr Recht im Arbeitsverhältnis Das Arbeitsrecht ist traditionell das Schutzrecht der Arbeitnehmer! Es befasst sich mit der Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer,

Mehr

Datenschutzbeauftragte

Datenschutzbeauftragte MEIBERS RECHTSANWÄLTE Externe Datenschutzbeauftragte für Ihr Unternehmen Stand: Juli 2014 Datenschutz im Unternehmen ist mehr als eine Forderung des Gesetzgebers Der Schutz personenbezogener Daten ist

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht Viele Arbeitgeber wollen jetzt die Urlaubsplanung für 2011 vorgelegt bekommen. Dabei kommt es immer wieder zu Streitereien unter den Kollegen. Aber auch zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern kann es

Mehr

Die Post hat eine Umfrage gemacht

Die Post hat eine Umfrage gemacht Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.

Mehr

Konzepte der Selbstkontrolle der Industrie

Konzepte der Selbstkontrolle der Industrie Aus Sicht des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht: Konzepte der Selbstkontrolle der Industrie 3. Münchner Datenschutztag München, 16. Oktober 2014 Thomas Kranig Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht

Mehr

Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt?

Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? DGSV-Kongress 2009 Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? Sybille Andrée Betriebswirtin für und Sozialmanagement (FH-SRH) Prokuristin HSD Händschke Software

Mehr

geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen

geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Vollständigkeit halber aufgeführt. Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen 70% im Beispiel exakt berechnet sind. Was würde

Mehr

Das Leitbild vom Verein WIR

Das Leitbild vom Verein WIR Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld

Mehr

ONLINE-AKADEMIE. "Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht" Ziele

ONLINE-AKADEMIE. Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht Ziele ONLINE-AKADEMIE Ziele Wenn man von Menschen hört, die etwas Großartiges in ihrem Leben geleistet haben, erfahren wir oft, dass diese ihr Ziel über Jahre verfolgt haben oder diesen Wunsch schon bereits

Mehr

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral!

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral! Beitrag: 1:43 Minuten Anmoderationsvorschlag: Unseriöse Internetanbieter, falsch deklarierte Lebensmittel oder die jüngsten ADAC-Skandale. Solche Fälle mit einer doch eher fragwürdigen Geschäftsmoral gibt

Mehr

Dienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden

Dienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Dienstleistungen Externer Datenschutz Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Markus Strauss 14.11.2011 1 Dienstleistungen Externer Datenschutz Inhalt 1. Einleitung... 2

Mehr

Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte

Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung Wir machen aus Zahlen Werte Ihre Fragen Ich schwimme irgendwie in meinen Finanzen, ich weiß nicht so genau wo ich stehe

Mehr

Leichte-Sprache-Bilder

Leichte-Sprache-Bilder Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen

Mehr

17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz?

17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz? 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte Volkszählungsurteil Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1983) Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung als fachspezifische

Mehr

Rechtsanwältin Prof. Dr. Marlene Schmidt. Freiwillige Betriebsvereinbarungen an der Schnittstelle von BetrVG und BDSG

Rechtsanwältin Prof. Dr. Marlene Schmidt. Freiwillige Betriebsvereinbarungen an der Schnittstelle von BetrVG und BDSG Rechtsanwältin Prof. Dr. Marlene Schmidt Freiwillige Betriebsvereinbarungen an der Schnittstelle von BetrVG und BDSG Mögliche Inhalte und Durchsetzungsmöglichkeiten APITZSCH SCHMIDT Rechtsanwälte Frankfurt

Mehr

Vertrauen in Medien und politische Kommunikation die Meinung der Bürger

Vertrauen in Medien und politische Kommunikation die Meinung der Bürger Vortrag Vertrauen in Medien und politische Kommunikation die Meinung der Bürger Christian Spahr, Leiter Medienprogramm Südosteuropa Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, herzlich

Mehr

Keine Grundlage für erweiterte Speicherung von Handy- und Internetdaten

Keine Grundlage für erweiterte Speicherung von Handy- und Internetdaten Presseinformation 1010 Wien, Judenplatz 11 Österreich Mediensprecher Mag. Christian Neuwirth Tel ++43 (1) 531 22-525 Fax ++43 (1) 531 22-108 christian.neuwirth@vfgh.gv.at www.vfgh.gv.at Keine Grundlage

Mehr

Datensicherung. Beschreibung der Datensicherung

Datensicherung. Beschreibung der Datensicherung Datensicherung Mit dem Datensicherungsprogramm können Sie Ihre persönlichen Daten problemlos Sichern. Es ist möglich eine komplette Datensicherung durchzuführen, aber auch nur die neuen und geänderten

Mehr

Der Arbeitsrechtler. GHR Arbeitsrechtsteam. Vertrauen ist gut Kontrolle besser?

Der Arbeitsrechtler. GHR Arbeitsrechtsteam. Vertrauen ist gut Kontrolle besser? GHR Arbeitsrechtsteam Vertrauen ist gut Kontrolle besser? Die Verwendung von Social Media, insbesondere Internet und E-Mails, für private Zwecke am Arbeitsplatz ist für jeden Arbeitgeber und jeden Arbeitnehmer

Mehr

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Am 27. März 2011 haben die Menschen in Baden-Württemberg gewählt. Sie wollten eine andere Politik als vorher. Die Menschen haben die GRÜNEN und die SPD in

Mehr

Haftungsfalle Datenschutz Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

Haftungsfalle Datenschutz Aufgaben des Datenschutzbeauftragten Haftungsfalle Datenschutz Aufgaben des Datenschutzbeauftragten Joachim Frost, Berater für Datenschutz Stellung des Datenschutzbeauftragten -Berater der Geschäftsleitung -weisungsfrei in Fachfragen -nur

Mehr

Regina Steiner Silvia Mittländer Erika Fischer Fachanwältinnen für Arbeitsrecht

Regina Steiner Silvia Mittländer Erika Fischer Fachanwältinnen für Arbeitsrecht steiner mittländer fischer rechtsanwältinnen Regina Steiner Silvia Mittländer Erika Fischer Fachanwältinnen für Arbeitsrecht Berliner Straße 44 60311 Frankfurt am Main Telefon 0 69 / 21 93 99 0 Telefax

Mehr

Windows 10 > Fragen über Fragen

Windows 10 > Fragen über Fragen www.computeria-olten.ch Monatstreff für Menschen ab 50 Merkblatt 103 Windows 10 > Fragen über Fragen Was ist das? Muss ich dieses Upgrade machen? Was bringt mir das neue Programm? Wie / wann muss ich es

Mehr

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst. 40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass

Mehr

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion

Mehr

Unfallkasse Nord Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Körperschaft des öffentlichen Rechts

Unfallkasse Nord Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Körperschaft des öffentlichen Rechts Unfallkasse Nord Standort Hamburg Postfach 76 03 25 22053 Hamburg Informationsmaterial zum Thema Risiko und Prävention ein Widerspruch? Vortrag beim Landeselternausschuss am 03.02.2016 Abteilung Prävention

Mehr

Wir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BPersVG

Wir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BPersVG Wir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BPersVG Was macht die JAV? Die JAV Jugend- und Auszubildendenvertretung ist eure Interessenvertretung: Wir kümmern uns um die Belange von jungen Beschäftigten und Auszubildenden.

Mehr

Lernerfolge sichern - Ein wichtiger Beitrag zu mehr Motivation

Lernerfolge sichern - Ein wichtiger Beitrag zu mehr Motivation Lernerfolge sichern - Ein wichtiger Beitrag zu mehr Motivation Einführung Mit welchen Erwartungen gehen Jugendliche eigentlich in ihre Ausbildung? Wir haben zu dieser Frage einmal die Meinungen von Auszubildenden

Mehr

Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU

Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU 2 DIE MEDIZINISCH-PSYCHOLOGISCHE UNTERSUCHUNG (MPU) IST HOCH ANGESEHEN Das Image der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) ist zwiespältig: Das ist

Mehr

Kursbeschreibung Ausbildung zum internen betrieblichen Datenschutzbeauftragten

Kursbeschreibung Ausbildung zum internen betrieblichen Datenschutzbeauftragten Kursbeschreibung Ausbildung zum internen betrieblichen Datenschutzbeauftragten In dieser fünftägigen Ausbildungsreihe werden vertiefte Kenntnisse zum Datenschutzrecht vermittelt. Es werden alle Kenntnisse

Mehr

Internet/E-Mail: Was darf der Arbeitnehmer, was darf der Arbeitgeber?

Internet/E-Mail: Was darf der Arbeitnehmer, was darf der Arbeitgeber? Internet/E-Mail: Was darf der Arbeitnehmer, was darf der Arbeitgeber? Prof. Dr. Peter Wedde Vortrag auf der CeBIT am 20. März 2007 Wedde / d+a 2007 / Seite 1 Internet und E-Mail Moderne Arbeitsmittel mit

Mehr

Datenschutzconsulting.info. Verfahrensbeschreibung, Verfahrensverzeichnisse und das Jedermannsrecht

Datenschutzconsulting.info. Verfahrensbeschreibung, Verfahrensverzeichnisse und das Jedermannsrecht Verfahrensbeschreibung, Verfahrensverzeichnisse und das Jedermannsrecht Diplom-Informatiker Werner Hülsmann Konradigasse 24-78462-Konstanz Tel.:7531 / 365 90 5-4; FAX: -7 E-Mail: info@datenschutzconsulting.info

Mehr

Elma van Vliet. Mama, erzähl mal!

Elma van Vliet. Mama, erzähl mal! Elma van Vliet Mama, erzähl mal! Elma van Vliet Mama, erzähl mal! Das Erinnerungsalbum deines Lebens Aus dem Niederländischen von Ilka Heinemann und Matthias Kuhlemann KNAUR Von mir für dich weil du

Mehr

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen.

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Immer schon ein gutes Zeichen. Das TÜV Rheinland Prüfzeichen. Es steht für Sicherheit und Qualität. Bei Herstellern, Handel

Mehr

Anleitung über den Umgang mit Schildern

Anleitung über den Umgang mit Schildern Anleitung über den Umgang mit Schildern -Vorwort -Wo bekommt man Schilder? -Wo und wie speichert man die Schilder? -Wie füge ich die Schilder in meinen Track ein? -Welche Bauteile kann man noch für Schilder

Mehr

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Was muss eigentlich in einer Konkurrentenmitteilung

Mehr

Nicht kopieren. Der neue Report von: Stefan Ploberger. 1. Ausgabe 2003

Nicht kopieren. Der neue Report von: Stefan Ploberger. 1. Ausgabe 2003 Nicht kopieren Der neue Report von: Stefan Ploberger 1. Ausgabe 2003 Herausgeber: Verlag Ploberger & Partner 2003 by: Stefan Ploberger Verlag Ploberger & Partner, Postfach 11 46, D-82065 Baierbrunn Tel.

Mehr

4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin

4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin 4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin Vortrag zum Thema Qualitätssicherung und Datenschutz, Anforderungen an den Datenschutz aus der Sicht des

Mehr

Datenschutz - Ein Grundrecht

Datenschutz - Ein Grundrecht Datenschutz - Ein Grundrecht? Der Sächsische Datenschutzbeauftragte Datenschutz als Grundrecht Argumente für den Datenschutz Der Sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig GRuSSwort 2 Liebe Leserin,

Mehr

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob

Mehr

Mitbestimmung im Qualitätsmanagement. Referent: Wilhelm Linke

Mitbestimmung im Qualitätsmanagement. Referent: Wilhelm Linke Mitbestimmung im Qualitätsmanagement Referent: Wilhelm Linke Veranstaltung Mitbestimmung im Arbeitsschutz - Arbeitnehmerkammer Bremen - 4. November 2004 Mitbestimmung Qualitäts-Management berührt an vielen

Mehr

Wir machen uns stark! Parlament der Ausgegrenzten 20.-22.9.2013

Wir machen uns stark! Parlament der Ausgegrenzten 20.-22.9.2013 Wir machen uns stark! Parlament der Ausgegrenzten 20.-22.9.2013 Die Armutskonferenz Einladung zum Parlament der Ausgegrenzten 20.-22. September 2013 Was ist das Parlament der Ausgegrenzten? Das Parlament

Mehr

Datenschutz im Unternehmen. Was muss der Unternehmer wissen?

Datenschutz im Unternehmen. Was muss der Unternehmer wissen? Was muss der Unternehmer wissen? Was ist Datenschutz nach BDSG? Basis: Recht auf informelle Selbstbestimmung Jeder Mensch kann selbst entscheiden, wem wann welche personenbezogene Daten zugänglich sein

Mehr

Die Invaliden-Versicherung ändert sich

Die Invaliden-Versicherung ändert sich Die Invaliden-Versicherung ändert sich 1 Erklärung Die Invaliden-Versicherung ist für invalide Personen. Invalid bedeutet: Eine Person kann einige Sachen nicht machen. Wegen einer Krankheit. Wegen einem

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

Datenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller

Datenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller Datenschutz im Jobcenter Ihre Rechte als Antragsteller Wieso braucht das Jobcenter Ihre persönlichen Daten? Arbeitsuchende erhalten Leistungen, wie zum Beispiel Geldleistungen, die ihren Unterhalt sichern

Mehr

- mit denen Sie Ihren Konfliktgegner in einen Lösungspartner verwandeln

- mit denen Sie Ihren Konfliktgegner in einen Lösungspartner verwandeln 3 magische Fragen - mit denen Sie Ihren Konfliktgegner in einen Lösungspartner verwandeln Dipl.-Psych. Linda Schroeter Manchmal ist es wirklich zum Verzweifeln! Der Mensch, mit dem wir viel zu Regeln,

Mehr

Befragung zur Wahrnehmung von Datenschutzrechten durch Verbraucher

Befragung zur Wahrnehmung von Datenschutzrechten durch Verbraucher Befragung zur Wahrnehmung von Datenschutzrechten durch Verbraucher Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) ist vom Bundesamt für Ernährung und Landwirtschaft beauftragt worden,

Mehr

Meet the Germans. Lerntipp zur Schulung der Fertigkeit des Sprechens. Lerntipp und Redemittel zur Präsentation oder einen Vortrag halten

Meet the Germans. Lerntipp zur Schulung der Fertigkeit des Sprechens. Lerntipp und Redemittel zur Präsentation oder einen Vortrag halten Meet the Germans Lerntipp zur Schulung der Fertigkeit des Sprechens Lerntipp und Redemittel zur Präsentation oder einen Vortrag halten Handreichungen für die Kursleitung Seite 2, Meet the Germans 2. Lerntipp

Mehr

Auszug aus der Auswertung der Befragung zur Ermittlung der IT-Basiskompetenz

Auszug aus der Auswertung der Befragung zur Ermittlung der IT-Basiskompetenz Auszug aus der Auswertung der Befragung zur Ermittlung der IT-Basiskompetenz Wir arbeiten in Strukturen von gestern mit Methoden von heute an Problemen von morgen, vorwiegend mit Menschen, die die Strukturen

Mehr

Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE im Bundes-Land Brandenburg vom Jahr 2014 bis für das Jahr 2020 in Leichter Sprache

Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE im Bundes-Land Brandenburg vom Jahr 2014 bis für das Jahr 2020 in Leichter Sprache Für Ihre Zukunft! Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE im Bundes-Land Brandenburg vom Jahr 2014 bis für das Jahr 2020 in Leichter Sprache 1 Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE

Mehr

Gründe für ein Verfahrensverzeichnis

Gründe für ein Verfahrensverzeichnis 1 Wozu ein Verfahrensverzeichnis? Die Frage, wieso überhaupt ein Verfahrensverzeichnis erstellt und gepflegt werden soll, werden nicht nur Sie sich stellen. Auch die sogenannte verantwortliche Stelle in

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

Inhalt. Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4. Wessen Daten werden geschützt? 5. Wer muss den Datenschutz beachten? 6

Inhalt. Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4. Wessen Daten werden geschützt? 5. Wer muss den Datenschutz beachten? 6 Datenschutz ist... Inhalt Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4 Wessen Daten werden geschützt? 5 Wer muss den Datenschutz beachten? 6 Welche Daten werden vom Datenschutzrecht erfasst? 7 Wann dürfen personenbezogene

Mehr

Datenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller

Datenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller Datenschutz im Jobcenter Ihre Rechte als Antragsteller Wieso braucht das Jobcenter Ihre persönlichen Daten? Arbeitsuchende erhalten Leistungen, wie zum Beispiel Geldleistungen, die ihren Unterhalt sichern

Mehr

Datenschutz und Schule

Datenschutz und Schule Datenschutz und Schule - erste Impulse zum Themenbereich - Referent: Ingo Nebe Staatliches Schulamt Nordthüringen, Bahnhofstraße 18, 37339 Leinefelde-Worbis www.schulamt-nordthueringen.de Datenschutz und

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Pädagogik. Melanie Schewtschenko. Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe. Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig?

Pädagogik. Melanie Schewtschenko. Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe. Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig? Pädagogik Melanie Schewtschenko Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig? Studienarbeit Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung.2 2. Warum ist Eingewöhnung

Mehr

Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben

Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben Neue Lösungen in der GGf-Versorgung Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben Geschäftsführer der Bundes-Versorgungs-Werk BVW GmbH Verbesserungen in der bav In 2007 ist eine wichtige Entscheidung für die betriebliche

Mehr

im Beruf Gespräche führen: Bei einem Bewerbungsgespräch wichtige Informationen verstehen und eigene Vorstellungen äußern

im Beruf Gespräche führen: Bei einem Bewerbungsgespräch wichtige Informationen verstehen und eigene Vorstellungen äußern 1 Arbeiten Sie mit Ihrer Partnerin / Ihrem Partner. Was denken Sie: Welche Fragen dürfen Arbeitgeber in einem Bewerbungsgespräch stellen? Welche Fragen dürfen sie nicht stellen? Kreuzen Sie an. Diese Fragen

Mehr

DAS PARETO PRINZIP DER SCHLÜSSEL ZUM ERFOLG

DAS PARETO PRINZIP DER SCHLÜSSEL ZUM ERFOLG DAS PARETO PRINZIP DER SCHLÜSSEL ZUM ERFOLG von Urs Schaffer Copyright by Urs Schaffer Schaffer Consulting GmbH Basel www.schaffer-consulting.ch Info@schaffer-consulting.ch Haben Sie gewusst dass... >

Mehr

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

Bestandskauf und Datenschutz?

Bestandskauf und Datenschutz? Bestandskauf und Datenschutz? von Rechtsanwältin Christine Loest Fachanwältin für Familienrecht/Mediatorin Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte Die Bestandsübertragungen aller Versicherungsverträge (oder z.b.

Mehr

Reisekosten-Reform (Teil 1)

Reisekosten-Reform (Teil 1) Reisekosten-Reform (Teil 1) Sie werden jetzt sicherlich denken oh, schon wieder eine Serie? Richtig! Ich werde in den nächsten Editorials versuchen, Ihnen das neue Reisekostenrecht, welches durch die verabschiedete

Mehr

Die Europäische Union

Die Europäische Union Die Europäische Union Leicht erklärt Ein Bericht über die EU in Leichter Sprache von Antje Gravenkamp und Kaileigh Spier 1 Die Europäische Union Was ist die EU? Deutschland liegt in Europa. Europa ist

Mehr

Sind wir auf dem Weg zu einem Weltrecht? Sind die Cyberrechtler Pioniere. für ein Weltrecht?

Sind wir auf dem Weg zu einem Weltrecht? Sind die Cyberrechtler Pioniere. für ein Weltrecht? 7. Zwingenberger Technikforum cyberlaw@jus.tu darmstadt.de Sind wir auf dem Weg zu einem Weltrecht? Sind die Cyberrechtler Pioniere für ein Weltrecht? Technische Universität Darmstadt, Hochschulstrasse

Mehr

BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED?

BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED? BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED? Wenn auch die Begriffe "Buchhaltung Buchführung" in der letzten Zeit immer mehr zusammen zuwachsen scheinen, so ist er doch noch da: Der

Mehr

Aktuelle Informationen und Verhandlungsergebnisse M+E Mitte Sonderbeilage zum Tarifabschluss

Aktuelle Informationen und Verhandlungsergebnisse M+E Mitte Sonderbeilage zum Tarifabschluss Tarifrunde 2012 Aktuelle Informationen und Verhandlungsergebnisse M+E Mitte Sonderbeilage zum Tarifabschluss Die Bausteine des Tarifpakets 2012 I. Entgelt Die Tabellenentgelte werden rückwirkend zum 01.05.2012

Mehr

Alle gehören dazu. Vorwort

Alle gehören dazu. Vorwort Alle gehören dazu Alle sollen zusammen Sport machen können. In diesem Text steht: Wie wir dafür sorgen wollen. Wir sind: Der Deutsche Olympische Sport-Bund und die Deutsche Sport-Jugend. Zu uns gehören

Mehr

Die Änderungskündigung im Arbeitsrecht

Die Änderungskündigung im Arbeitsrecht Die Änderungskündigung im Arbeitsrecht Was ist eine Änderungskündigung? Die Änderungskündigung ist eine weitere Form der Kündigung. Sie stellt eine echte Kündigung dar! Es handelt sich bei der Änderungskündigung

Mehr

Leitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache

Leitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Leitbild für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Unser Leitbild Was wir erreichen wollen und was uns dabei wichtig ist! Einleitung Was ist ein Leitbild? Jede Firma hat ein Leitbild. Im Leitbild

Mehr

Dieser PDF-Report kann und darf unverändert weitergegeben werden.

Dieser PDF-Report kann und darf unverändert weitergegeben werden. ME Finanz-Coaching Matthias Eilers Peter-Strasser-Weg 37 12101 Berlin Dieser PDF-Report kann und darf unverändert weitergegeben werden. http://www.matthiaseilers.de/ Vorwort: In diesem PDF-Report erfährst

Mehr

Computer & Netzwerktechnik. Externer Datenschutzbeauftragter

Computer & Netzwerktechnik. Externer Datenschutzbeauftragter Computer & Netzwerktechnik Externer Datenschutzbeauftragter Zweck des Bundesdatenschutzgesetzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem

Mehr

Facebook und Datenschutz Geht das überhaupt?

Facebook und Datenschutz Geht das überhaupt? Folie 1 Facebook und Datenschutz Geht das überhaupt? Dipl.-Ing. Michael Foth CISA, CGEIT CFE, CRISC Datenschutzbeauftragter des Landessportverbandes Schleswig-Holstein e. V. Folie 2 Themen Webseite Facebook

Mehr

Ihren Kundendienst effektiver machen

Ihren Kundendienst effektiver machen Ihren Kundendienst effektiver machen Wenn Sie einen neuen Kundendienstauftrag per Handy an Ihrem Monteur senden mag das ja funktionieren, aber hat Ihr Kunde nicht schon darüber gemeckert? Muss der Kunde

Mehr

Anleitung zur Daten zur Datensicherung und Datenrücksicherung. Datensicherung

Anleitung zur Daten zur Datensicherung und Datenrücksicherung. Datensicherung Anleitung zur Daten zur Datensicherung und Datenrücksicherung Datensicherung Es gibt drei Möglichkeiten der Datensicherung. Zwei davon sind in Ges eingebaut, die dritte ist eine manuelle Möglichkeit. In

Mehr

Datendienste und IT-Sicherheit am 11.06.2015. Cloud Computing und der Datenschutz (k)ein Widerspruch?

Datendienste und IT-Sicherheit am 11.06.2015. Cloud Computing und der Datenschutz (k)ein Widerspruch? Datendienste und IT-Sicherheit am 11.06.2015 Cloud Computing und der Datenschutz (k)ein Widerspruch? Datensicherheit oder Datenschutz? 340 Datenschutz Schutz des Einzelnen vor Beeinträchtigung seines 220

Mehr

Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung

Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung Der Betriebsrat Grundlage: Betriebsverfassungsgesetz Gesetzlicher Interessenvertreter der Belegschaft Wird von der Belegschaft gewählt (Betriebsversammlung)

Mehr

Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet

Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet Wissen Wichtiges Wissen rund um Pflege Unterstützung Professionelle Beratung Austausch und Kontakt Erfahrungen & Rat mit anderen Angehörigen austauschen

Mehr