Zuwendungen. steuer- und sozialversicherungsfrei oder die durch Pauschalierung der Lohnsteuer sv- frei werden. Steuerbe r atungsgesellschaf t

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1 Zuwendungen steuer- und sozialversicherungsfrei oder die durch Pauschalierung der Lohnsteuer sv- frei werden

2 Steuer- und sozialversicherungsfreie Zuwendungen Rabattfreibetrag Warengutschein Werkzeuggeld Aufmerksamkeiten Kindergartenzuschüsse Telefonkosten Überlassung von Telekommunikationsger. Reisekosten Feiertagszuschläge AG- Darlehen Betriebsveranstaltungen Essenmarken / Sodexo Wäschegeld Überlassung eines Computers

3 Ob das wohl wirklich alles so stimmt? Ist doch wieder mal Schönfärberei! Oder?

4 Rabattfreibetrag jährlich für Waren oder Dienstleistungen mit denen der Arbeitgeber Handel betreibt oder herstellt zuzüglich Preisabschlag von 4%

5 Beispiel Rabattfreibetrag Üblicher Abgabepreis : Abzüglich 4% Preisabschlag 40 Verkaufspreis 160 Inanspruchgen. Freibetrag 800 Verbleibender Freibetrag 280

6 Warengutscheine gilt zusätzlich für Waren und Dienstleistungen mit denen der AG kein Handel betreibt maximal 44 pro Monat durch neue Rechtsprechung ist jetzt auch der Ausweis von Geld möglich, nicht nur Mengeneinheiten

7 Beispiel für Warengutscheine Benzingutschein von 30l Super Abrechnung erfolgt über AG 30 x 1.45 = 43,50 Höchstbetrag von 44 im Monat nicht überschritten neu kann auch Benzin im Wert von 44Euro angegeben werden

8 Werkzeuggeld Handwerkzeuge, die zur leichteren Handhabung, zur Herstellung oder Bearbeitung eines Gegenstandes verwendet werden ohne Einzelnachweis der tatsächlichen Aufwendungen pauschale Entschädigung bis 50 monatlich steuerfrei

9 Aufmerksamkeiten Sachzuwendungen von geringem Wert aus persönlichem Anlass bis 40 (incl. MwSt) steuerfrei Zu den Aufmerksamkeiten gehören auch Getränke und Genussmittel, die der AG den AN zum Verzehr im Betrieb unentgeltlich oder teilentgeltlich überlässt (ohne wertmäßige Obergrenze). kein Jahresbetrag, sondern abhängig von den Gegebenheiten Bsp.: Geburtstag, Verlobung, Geburt

10 Gesundheitsförderung kein Arbeitslohn bis 500 im Jahr Massagen oder Kurse für Rückenschule u.s.w. Keine Mitgliedsbeiträge in Fitnessstudios oder Vereinen Leistungen sollten vorher auf Steuerfreiheit nach den Richtlinien überprüft werden

11 Reisekosten Verpflegungsmehraufwendung Abwesenheit > 8 Std. = 6 Abwesenheit > 14 Std. = 12 Abwesenheit > 24 Std. = 24 Übernachtungspauschale 20 oder tatsächl. abzügl. Frühstück 4,50 Kilometersätze mit Pkw 0,30

12 Feiertagszuschläge 25% Nachtarbeit 50% Sonntagsarbeit 125 % an gesetzlichen Feiertagen 150 % an Weihnachten, 1. Mai Interessant Kombination von Nachtarbeit am Sonntag oder Feiertag Sonntag zum Montag = 90 % Nachtarbeit am Feiert = 165 % (vom Grundlohn)

13 Kindergartenzuschüsse Voraussetzung: nicht schulpflichtige Kinder, 6. Lebensjahr noch nicht vollendet tatsächliche Höhe, zusätzlich zum Entgelt

14 Betriebsveranstaltungen bis 110,00 steuer- und sv- frei nur: 2 x im Jahr auch mehrtägige Veranstaltungen anerkannt Summe aller Kosten: Saalmiete, Kapelle, Speisen, Getränke, Geschenke bis brutto 40, Kosten für Angehörige übersteigende Kosten können mit 25% pauschal. werden

15 AG-Darlehen bis 2600 im Jahr steuer- und sv- frei > 2600 Zinssatz > 5 % ansonsten Geldwerter Vorteil echtes Darlehen mit Bestimmung über Laufzeit, Verzinsung, Tilgung, Sicherstellung

16 Wäschegeld Erstattung der Reinigungskosten für Arbeitskleidung, welche vom Arbeitgeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt wurde Einzelnachweis erforderlich oder Pauschale nach drei Monaten repräsentativer Abrechnung

17 Telefonkosten beruflich veranlasste Gespräche steuerfrei ersetzen Auslagenersatz bei Einzelnachweis + anteilig Grundkosten vereinfachte Nachweisführung 3 Monate Einzelnachweis, dann Durchschnitt Kleinbetragsregelung d.h. nach den 3 Monaten 20 % des Einzelnachweises oder höchstens 20 monatl. ohne weiteren Nachweis Bsp.: Telefonrechnung incl. Gebühr = 90 davon 20 % = 18 Günstiger aber Folgelösung

18 Überlassung von Telekommunikationsgeräten Die Steuerfreiheit für arbeitgebereigene Telekommunikationsgeräte gilt unabhängig vom Umfang der beruflichen und privaten Nutzung. Neben der unentgeltlichen Überlassung sind auch die damit verbundenen Kommunikationsgeräte lohnsteuerund sozialversicherungsfrei. Dazu zählen z.b. Handys und Faxgeräte.

19 Überlassung eines Computers Die Abgabefreiheit ist dabei unabhängig von der Höhe und dem Verhältnis von beruflicher und privater Nutzung gegeben. Der Computer muss im Eigentum des Unternehmens verbleiben und bei Aufhebung des Arbeitsverhältnisses zurück gegeben werden.

20 Sodexo- Pass Gutscheine des AG mit denen AN Speisen und Getränke verzehren oder Waren einkaufen kann Steuerfreie Zuwendung max. 3,10 zuzüglich amtl. Sachbezugswert 2,87 (2012) Pauschalierung möglich 25% Bsp.: AG vereinbart mit Gaststätte die Entgegennahme von Essensgutscheinen/marken im Wert von 5,97. Er gibt jeden Monat 15 Essensmarken an die Arbeitnehmer aus und zieht den Sachbezugswert von der Lohnabrechnung ein. Es entsteht ein steuer- und beitragsfreier Vorteil in Höhe von 3,10 pro Marke. 15 Gutscheine zu jeweils 5,97 = 89,55 Abzüglich Zuzahlung Arbeitnehmer 15 X 2,87 = 43,05 oder 25% Pauschal. Differenz monatlich = 46,50 steuer- und sv-frei

21 Gebiet der Pauschalierung von Zuwendungen Die Lohnsteuerpauschalierung mit festen Pauschalsteuersätzen ruft Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung hervor.

22 Internetnutzung ohne Einzelnachweis pauschalierungsfähiger max. Monatsbetrag von 50 für Barzuschüsse im Internet Voraussetzung: privater Internetanschluss Erklärung des AN zu den berücksichtigungsfähigen Aufwendungen gehören: Grundgebühr für Internetzugang, lfd. Gebühren für Internetnutzung, Flatrate, Kosten Einrichtung

23 Erholungsbeihilfe 156 pro Arbeitnehmer, 104 für Ehegatte und 52 pro Kind AG übernimmt pauschale Lohnsteuer in Höhe von 25 % zuzüglich Soli und Ki zeitlicher Zusammenhang 3 Monate vor oder nach der Erholungsmaßnahme ab 5 Tage unschädlich

24 Betriebsveranstaltungen bei Überschreitung der 110 Freigrenze Möglichkeit zur Pauschalierung in Höhe von 25 % ansonsten Arbeitnehmer individuell versteuern d.h. Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge fallen an ebenfalls ab der 3. Betriebsveranstaltung möglich wobei AG ein Wahlrecht, zur Bestimmung welche Betriebsveranstaltung pauschaliert werden soll, hat

25 Pauschalierung von Incentiv-Reisen Vip Logen Belohnungsessen und ähnliche Sachbezüge bis max Pauschaler Lohnsteuersatz 30%

26 Beispielrechnung in Euro Netto AN Aufwend. AG Aufwend. AG über norm. Lohn Steuerfr. Zuw./ AN Pausch. Zuw./AN Summe/Monat Summe pro Jahr Aufwand bei 10AN AN

27 Wichtig Diese Zuwendungen sind nicht oder nur teilweise bei Gehaltsumwandlungen begünstigt. Einmalzuwendungen wie Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld sind auf Gehaltsanspruch zu überprüfen. Einzelfallüberprüfung immer notwendig!

28 Zusammenfassung Legale Möglichkeit zur Lohnkostensenkung Vorteile für AG und AN möglich Voraussetzungen für Befreiungstatbestände sind zu beachten Einbindung der Mitarbeiter notwendig Laufende Anpassung der Möglichkeiten je nach Mitarbeiter prüfen Zufriedene Mitarbeiter bei gleichzeitiger Senkung der Lohnkosten möglich

29 Sie werden Ihren Erfolg sehen!

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