Insolvenzplan. - Profil und Praxis - Banken- und Sparkassenforum Moderne Sanierungsinstrumente. München, 01. Juni 2006

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Insolvenzplan. - Profil und Praxis - Banken- und Sparkassenforum Moderne Sanierungsinstrumente. München, 01. Juni 2006"

Transkript

1 Insolvenzplan - Profil und Praxis - Banken- und Sparkassenforum Moderne Sanierungsinstrumente München, 01. Juni 2006 WP, StB Andreas Crone RA Dr. Christoph Herbst ER ST & YOU G WELLE SIEK RECHTSA WÄLTE

2 Optionen im Insolvenzverfahren Gläubigerversammlung entscheidet über den weiteren Fortgang des Insolvenzverfahrens. Gläubigerautonomie Liquidation Aufhebung des Insolvenzplanverfahren gemäss Insolvenzplan 258 InsO Bei Scheitern Fortführung, Sanierung Übertragende Sanierung Regelverfahren Teilliquidation und Fortführung Grundlage für die Gläubigerentscheidung? Betriebswirtschaftlich und juristisch fundierte Vergleichsrechnung, die für Gläubiger günstigste Lösung darstellt (Quotenmaximierung).

3 Praktische Erfahrungen mit Insolvenzplänen Anzahl eröffneter Insolvenzplanverfahren im Vergleich zu eröffneten Unternehmensinsolvenzen (nur juristische Personen); über die abgelehnten bzw. gescheiterten Insolvenzpläne liegen keine statistischen Daten vor Eröffnete Unternehmensinsolvenzverfahren (nur juristische Personen)¹ Erfolgreich abgeschlossene Planverfahren² k. A k. A Prozentual 0,37 0,81 0,89 1,21 k.a. 1,81 k. A. Quellen: ¹ GE ESIS-Datenbank des Statistischen Bundesamtes, Wiesbaden (Stand ) ² Verband der Vereine Creditreform e.v. (zitiert nach Brockdorff Rechtsanwälte Der Insolvenzplan, Realistische Alternative zur Regelinsolvenz) ³ Creditreform Insolvenzen eugründungen Löschungen 1. Halbjahr 2005

4 och geringe praktische Relevanz Nötige juristische und betriebswirtschaftliche Expertise Für Insolvenzgericht Insolvenzplanverfahren oft Neuland Option Insolvenzplan meist zu spät erwogen Gläubigergruppen prüfen aufgrund vermeintlicher Sicherheitenpositionen nicht wirtschaftlichen Mehrwert Befürchtung: Durch die Bestätigung des Insolvenzplans bleibt der Altgesellschafter am Steuer. Eine Variante: Besserungsschein bzw. Treuhandvereinbarung

5 Insolvenzplanverfahren - Übersicht Inhalt Insolvenzplan: Darstellender Teil, 220 Gestaltender Teil, 221 Anlagen, 229, 230 Vorlage Insolvenzplan Gerichtliche Vorprüfung Vorlageberechtigung Erörterung, Abstimmung Zurückweisung des Plans, ansonsten Weiterleitung Gerichtliche Bestätigung Erörterung u. ggf. Änderung des Plans Gesonderte Abstimmung der einzelnen Gruppen (doppelte Mehrheit) Wirkung Anhörung Versagung, ansonsten Bestätigung Rechtskraft Aufhebung, Überwachung Im Plan festgelegte Wirkungen treten für und gegen alle Beteiligte ein

6 Vorteile Sanierungsinstrument Insolvenzplan VORTEILE Sanierung Baukastensystem Eigenverwaltung / Insolvenzverwalter Rechtsträgererhalt: - Rechtsträgerbezogene Genehmigungen werden erhalten (z.b. DFB-Lizenz ) - Überleitung von Dauerschuldverhältnissen zu aufwendig oder nicht opportun (z.b. Mitgliedschaften, Bierlieferverträge als maßgebliche Assets) Rettung günstiger Dauerschuldverhältnisse Insolvenzspezifische Sanierungsinstrumente: Erleichterte Beendigung unrentabler Vertragsverhältnisse, Umsetzung Personalmaßnahmen in der Insolvenz Geschwindigkeit: Schnelle Verfahrensaufhebung erreichbar Frühzeitige Einbindung Investoren möglich Fall-back Option: Asset-Deal -Erwerber nicht vorhanden, weil Erwerb zu kapitalintensiv

7 Weitere Vorteile Insolvenzgläubiger VORTEILE Gläubiger Gestaltender Teil: Abseits der Welt unsicherer Liquidationswerte Insolvenzplan heilt viele Wunden Mehrwerte in Konzerninsolvenzverfahren heben Bsp. Konzerntochter, Werterhalt Gesellschaftsanteile in Konzernmutter Flexibilität - Bsp. Treuhandlösung/ Besserungsschein Gestaltender Teil: Saniertes Unternehmen im Konsens mit Gläubigern neu erfinden Gesetz regelt Besserstellung Gläubiger (Obstruktionsverbot/ Minderheitenschutz)

8 Weitere Vorzüge aus Bankensicht Bankengläubiger Transparenz: Es werden alle Gläubigeroptionen dargestellt; Klarheit über beste Entscheidungsalternative (Asset-Deal, Zerschlagung ). Flexibilität: Sofern der Insolvenzplan keine Mehrheit findet, ist nichts verloren ; bei Eigenverwaltung kann Aufhebung der Eigenverwaltung bei Scheitern des Planes beantragt werden. Konsequenz: Regelinsolvenzverfahren. Einfluss, Mitwirkung über Planerstellung: Insolvenzplan kann im Gestaltenden Teil Planbedingungen oder bspw. eine Überwachung der Planerfüllung vorsehen. Werthaltigkeit: Beispiel: Treuhandvereinbarung und Besserungsschein / Verwertung bestellter Sicherheiten absonderungsberechtigter Gläubiger aus fortgeführtem Unternehmen heraus.

9 Prepackaged Plan - Kommunikation Reaktion Banken? Wechsel Zuständigkeit Mehrwert? Kommunikation Gläubiger Entscheidungshilfe Unwort? Zeitpunkt?

10 Rechtsanwälte Wellensiek: Insolvenzpläne Park & Bellheimer AG HOR ITEX-Konzern, Tochter Beeskow GmbH Tätigkeit: Brauerei Warum Insolvenzplan? Erhalt 3000 Bierlieferungsverträge, Einfluss auf Gesellschafter durch Planbedingung Ergebnis: Sanierung und Zustimmung Mehrheitsgesellschafter zur Abgabe eigener Mehrheit und Kapitalmaßnahme durch Planbedingung Tätigkeit: Holzwerkstoff-Gruppe Warum Insolvenzplan? Quotenzahlung an Plangläubiger im Tochterverfahren + Geschäftsanteile in Muttergesellschaft wieder werthaltig Ergebnis: Doppelter Mehrwert SSV Ulm, Waldhof Mannheim Tätigkeit: Fußball-Vereine Warum Insolvenzplan? Erhalt Mitgliedschaft / DFB-Lizenz Ergebnis: Überleben gesichert

11 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Die Reform der Insolvenzordnung nach ESUG, dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung

Die Reform der Insolvenzordnung nach ESUG, dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung Die Reform der Insolvenzordnung nach ESUG, dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen Vortrag von Prof. Manfred Hunkemöller und RA Rolf Weidmann am 28.02.2012 1. Grundlagen Insolvenz

Mehr

Instrument: Insolvenzplan

Instrument: Insolvenzplan Instrument: Insolvenzplan Ein Insolvenzplan ist...... ein Vorschlag des Schuldners oder Verwalters, abweichend von der Regelverwertung (Zerschlagung, Liquidierung, übertragende Sanierung) eine andere,

Mehr

Wiederholungsfragen. 2. Voraussetzungen der Anordnung. 21 Das Insolvenzplanverfahren, 217 ff. InsO. 20 II. Das Schutzschirmverfahren nach 270b InsO

Wiederholungsfragen. 2. Voraussetzungen der Anordnung. 21 Das Insolvenzplanverfahren, 217 ff. InsO. 20 II. Das Schutzschirmverfahren nach 270b InsO Wiederholungsfragen Welche Optionen haben die Gesellschafter, wenn sie feststellen, dass die Gesellschaft restrukturierungsbedürftig ist? Wann ist eine Sanierung aus Sicht der Gläubiger sinnvoll? Was ist

Mehr

Insolvenz. Guter Rat bei. Beck-Rechtsberater. Problemlösungen für Schuldner und Gläubiger. Deutscher Taschenbuch Verlag

Insolvenz. Guter Rat bei. Beck-Rechtsberater. Problemlösungen für Schuldner und Gläubiger. Deutscher Taschenbuch Verlag Beck-Rechtsberater Guter Rat bei Insolvenz Problemlösungen für Schuldner und Gläubiger Von Prof. Dr. jur. Hans Haarmeyer, Bonn, und Sylvia Wipperfürth LL.M. (Com.) unter Mitarbeit von Christian Stoll,

Mehr

www.anchor.eu Heidelberg, 19. September 2014 Referent: Tobias Wahl SRH Sanierungskonferenz: ESUG Erfolgsfaktoren für

www.anchor.eu Heidelberg, 19. September 2014 Referent: Tobias Wahl SRH Sanierungskonferenz: ESUG Erfolgsfaktoren für www.anchor.eu Heidelberg, 19. September 2014 Referent: Tobias Wahl SRH Sanierungskonferenz: ESUG Erfolgsfaktoren für das neue insolvenzrechtliche Sanierungsinstrumentarium Auftakt 2 Statistik 10.025 eröffnete

Mehr

Teil 7: - Unternehmenssanierung im Insolvenzverfahren

Teil 7: - Unternehmenssanierung im Insolvenzverfahren Wintersemester 2009/2010 Sanierung von Unternehmen in der Krise Teil 7: - Unternehmenssanierung im Insolvenzverfahren Banksyndikus Arne Wittig, 18. Dezember 2009 Frankfurt am Main Übertragende Sanierung

Mehr

Sanierung durch Insolvenzplan

Sanierung durch Insolvenzplan Berlin/ Brandenburger Arbeitskreis für Insolvenzrecht e.v. 24.11.2010 Sanierung durch Insolvenzplan Dr. Florian Stapper Rechtsanwalt Fachanwalt für Insolvenzrecht Fachanwalt für Steuerrecht A: Allgemeines

Mehr

Wiederholungsfragen. Erläutern Sie wann ein einfacher/verlängerter/ erweiterter Eigentumsvorbehalt zur Aus- bzw. Absonderung berechtigt!

Wiederholungsfragen. Erläutern Sie wann ein einfacher/verlängerter/ erweiterter Eigentumsvorbehalt zur Aus- bzw. Absonderung berechtigt! Wiederholungsfragen Erläutern Sie wann ein einfacher/verlängerter/ erweiterter Eigentumsvorbehalt zur Aus- bzw. Absonderung berechtigt! Welche Rechtsfolgen kann ein rechtswidriger Eingriff in ein Absonderungsrecht

Mehr

SANIERUNG IM INSOLVENZVERFAHREN EIN ÜBERBLICK

SANIERUNG IM INSOLVENZVERFAHREN EIN ÜBERBLICK SANIERUNG IM INSOLVENZVERFAHREN EIN ÜBERBLICK VERFAHRENSABSCHNITTE In der Regel unterteilt sich ein Insolvenzverfahren in 2 Verfahrensabschnitte, das Eröffnungsverfahren und das eigentliche Insolvenzverfahren.

Mehr

Neue Chancen für die Sanierung am Fallbeispiel eines erfolgreichen Schutzschirmverfahrens

Neue Chancen für die Sanierung am Fallbeispiel eines erfolgreichen Schutzschirmverfahrens Neue Chancen für die Sanierung am Fallbeispiel eines erfolgreichen Schutzschirmverfahrens win wirtschaft information netzwerk Dr. Roland Püschel Oldenburg, 11. Juni 2013 Inhalt Gesetz zur weiteren Erleichterung

Mehr

A Überblick... 10. 1 Die Änderungen des Insolvenzrechts durch das ESUG...10

A Überblick... 10. 1 Die Änderungen des Insolvenzrechts durch das ESUG...10 Inhaltsverzeichnis A Überblick... 10 1 Die Änderungen des Insolvenzrechts durch das ESUG...10 2 Sonstige Änderungen des Insolvenzrechts...10 2.1 Haushaltsbegleitgesetz (HBeglG)...10 2.2 Gesetz zur Änderung

Mehr

So funktioniert das Insolvenzplanverfahren WAS IST EIN INSOLVENZPLANVERFARHEN? INHALT WWW-ADRESSEN. Hintergründe. Stand: 13.07.

So funktioniert das Insolvenzplanverfahren WAS IST EIN INSOLVENZPLANVERFARHEN? INHALT WWW-ADRESSEN. Hintergründe. Stand: 13.07. Stand: 13.07.2009 Hintergründe So funktioniert das Insolvenzplanverfahren WAS IST EIN INSOLVENZPLANVERFARHEN? Zunächst ist das Insolvenzplanverfahren eine vom Gesetzgeber geschaffene Möglichkeit zur Rettung

Mehr

Einleitung... 19. B. Ziele dieser Arbeit... 22. Erstes Kapitel: Grundlagen des Sanierungsrechts... 27

Einleitung... 19. B. Ziele dieser Arbeit... 22. Erstes Kapitel: Grundlagen des Sanierungsrechts... 27 Inhaltsverzeichnis Einleitung... 19 A. Einführung in das Thema... 19 B. Ziele dieser Arbeit... 22 C. Gang der Untersuchung... 24 Erstes Kapitel: Grundlagen des Sanierungsrechts... 27 A. Die Unternehmenskrise...

Mehr

FRTG GROUP ESUG. Gesetz zur weiteren Erleichterung zur Sanierung von Unternehmen

FRTG GROUP ESUG. Gesetz zur weiteren Erleichterung zur Sanierung von Unternehmen FRTG GROUP ESUG Gesetz zur weiteren Erleichterung zur Sanierung von Unternehmen Inhalt 1. Einführung 2. Neuerungen bei Eigenverwaltung 3. Vorläufiger Gläubigerausschuss 4. Schutzschirmverfahren 5. Bescheinigung

Mehr

Die geordnete Insolvenz: Strategische Option und Chance für das Unternehmen?

Die geordnete Insolvenz: Strategische Option und Chance für das Unternehmen? Die geordnete Insolvenz: Strategische Option und Chance für das Unternehmen? RA Dr. Rainer Markfort Partner Tel.: +49 (0) 30 20 67 300 rmarkfort@mayerbrown.com RA Dr. Guido Zeppenfeld Partner Tel.: +49

Mehr

Beteiligung der Gläubiger. 1. Gläubigergruppen ( 38 ff. InsO)

Beteiligung der Gläubiger. 1. Gläubigergruppen ( 38 ff. InsO) RA in B. Brenner - Insolvenzrecht - Gläubiger.doc 1 / 5 Beteiligung der Gläubiger 1. Gläubigergruppen ( 38 ff. InsO) - Insolvenzgläubiger (sämtliche Inhaber von Vermögensansprüchen gegen Gemeinschuldner)

Mehr

Einführung ESUG. I. Eigenverwaltung / Schutzschirmverfahren

Einführung ESUG. I. Eigenverwaltung / Schutzschirmverfahren Einführung ESUG Zum 01.03.2012 trat das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) in Kraft. Diese Änderungen gelten für alle Unternehmens-Insolvenzverfahren, deren Eröffnung

Mehr

Vereinfachung des Zugangs zur Eigenverwaltung (Umkehrung des Regel- Ausnahme-Verhältnisses);

Vereinfachung des Zugangs zur Eigenverwaltung (Umkehrung des Regel- Ausnahme-Verhältnisses); MERKBLATT Recht und Steuern INSOLVENZRECHTSREFORM - ESUG Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) ist am 1. März 2012 in Kraft getreten. Die Schwerpunkte der Änderungen

Mehr

Vorläufiger Gläubigerausschuss, Verwalterwahl und Eigenverwaltung

Vorläufiger Gläubigerausschuss, Verwalterwahl und Eigenverwaltung Vorläufiger Gläubigerausschuss, Verwalterwahl und Eigenverwaltung ESUG trifft auf Wirklichkeit Vorl. Gläubigerausschuss (vga) Überblick Einsetzung Aufgaben vga: Überblick EröffnungsA EröffnungsB GlVers

Mehr

SANIERUNG DURCH SCHUTZSCHIRM ODER (VORLÄUFIGE) EIGENVERWALTUNG LEIPZIG, 19 JUNI 2013 GÖRLITZ, 20. JUNI 2013 REUTLINGEN, 27.

SANIERUNG DURCH SCHUTZSCHIRM ODER (VORLÄUFIGE) EIGENVERWALTUNG LEIPZIG, 19 JUNI 2013 GÖRLITZ, 20. JUNI 2013 REUTLINGEN, 27. SANIERUNG DURCH SCHUTZSCHIRM ODER (VORLÄUFIGE) EIGENVERWALTUNG LEIPZIG, 19 JUNI 2013 GÖRLITZ, 20. JUNI 2013 REUTLINGEN, 27. JUNI 2013 DAS ESUG HAT DIE SANIERUNG VERÄNDERT Das ESUG ist seit 01.03.2012 in

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis 17

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis 17 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 17 A. Einführung 19 I. Problemstellung 19 II. Praktische Relevanz der Eigenverwaltung und Restschuldbefreiung im insolvenzrechtlichen Alltag und aktuelle Reformüberlegungen..

Mehr

Qualität und Sicherheit

Qualität und Sicherheit Der Anwalt Im Insolvenzverfahren übernimmt Ihr Anwalt Qualität und Sicherheit die Insolvenzverwaltung die Erstellung oder Prüfung des Insolvenzplanes die Erstellung der Vergleichsrechnung die Erstellung

Mehr

Insolvenzplänen. Ansätze zur Haftungsbegrenzung bei Unternehmen in der Krise. Unternehmenssanierung mit. Insolvenzplänen. Wenn Plan B versagt

Insolvenzplänen. Ansätze zur Haftungsbegrenzung bei Unternehmen in der Krise. Unternehmenssanierung mit. Insolvenzplänen. Wenn Plan B versagt Unternehmenssanierung mit Unternehmenssanierung mit Insolvenzplänen Insolvenzplänen PKL Team Restrukturierung Wenn Plan B versagt Ansätze zur Haftungsbegrenzung bei Unternehmen in der Krise Referenten

Mehr

Inhaltsübersicht. Vorwort Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis

Inhaltsübersicht. Vorwort Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis Inhaltsübersicht Vorwort Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis V XI XVII Einleitung 1 I. Wirtschaft und Insolvenz 13 II. Wirksame Risikovorsorge durch Gläubiger und Schuldner 25 III. Der rechtliche Rahmen

Mehr

Der richtige Zug... Probleme lösen - Zukunft sichern

Der richtige Zug... Probleme lösen - Zukunft sichern Der richtige Zug... Probleme lösen - Zukunft sichern Seite 1 Standorte AGENTUR NBL Dresden Telefon: 03 51 / 2 63 18 89 Telefax: 03 51 / 2 63 18 87 Seite 2 Probleme lösen Zukunft sichern Zu einer erfolgreichen

Mehr

Übersicht der wichtigsten Begriffe in einem Insolvenzverfahren

Übersicht der wichtigsten Begriffe in einem Insolvenzverfahren Übersicht der wichtigsten Begriffe in einem Insolvenzverfahren Absonderung Absonderung ist das Recht eines Gläubigers, dessen Forderung durch Belastung von Vermögen mit Sicherungsrechten gesichert ist

Mehr

Inhalt. /. Teil: Grundlagen 1 1. 1: Begriff und Zweck des Insolvenzverfahrens l l 2: Die Insolvenzordnung als Reformgesetz 5 8. Seite Rdnr.

Inhalt. /. Teil: Grundlagen 1 1. 1: Begriff und Zweck des Insolvenzverfahrens l l 2: Die Insolvenzordnung als Reformgesetz 5 8. Seite Rdnr. Verzeichnis der Abkürzungen und der abgekürzt zitierten Literatur XV /. Teil: Grundlagen 1 1 1: Begriff und Zweck des Insolvenzverfahrens l l 2: Die Insolvenzordnung als Reformgesetz 5 8 A. Rechtsentwicklung

Mehr

Privatinsolvenz. Schuldenbereinigung Restschuldbefreiung Insolvenzplan. von. Dr. Andreas Schmidt. Richter am Amtsgericht Hamburg

Privatinsolvenz. Schuldenbereinigung Restschuldbefreiung Insolvenzplan. von. Dr. Andreas Schmidt. Richter am Amtsgericht Hamburg Privatinsolvenz Schuldenbereinigung Restschuldbefreiung Insolvenzplan von Dr. Andreas Schmidt Richter am Amtsgericht Hamburg 4. völlig neu bearbeitete Auflage 2014 Überblick zum Werk Die Privatinsolvenz

Mehr

Insolvenz. Chancen und Risiken. Dr. Kai T. Boin Rechtsanwalt, FA f. Steuerrecht, FA f. Handels- u. Gesellschaftsrecht

Insolvenz. Chancen und Risiken. Dr. Kai T. Boin Rechtsanwalt, FA f. Steuerrecht, FA f. Handels- u. Gesellschaftsrecht Insolvenz Chancen und Risiken Dr. Kai T. Boin Rechtsanwalt, FA f. Steuerrecht, FA f. Handels- u. Gesellschaftsrecht Inhalt A. Einleitung B. Überblick C. Aus Gläubigersicht D. Aus Schuldnersicht E. Alternativen

Mehr

Seite drucken APOTHEKE ADHOC Seite 1 von 2 Veröffentlicht auf APOTHEKE ADHOC http://www.apotheke-adhoc.de Startseite» Nachrichten» Apothekenpraxis INSOLVENZVERFAHREN Freigabe für insolventen Apotheker

Mehr

Insolvenzplanverfahren - eine Fallstudie

Insolvenzplanverfahren - eine Fallstudie Insolvenzplanverfahren - eine Fallstudie - Perspektive einer mittelständischen Brauerei - 14. Reutlinger Insolvenzforum 29.10.2004 RECHTSA WÄLTE Sachverhalt Mittelständische Traditionsbrauerei, Zwei Betriebsstätten,

Mehr

Guter Rat bei Insolvenz

Guter Rat bei Insolvenz Beck-Rechtsberater Guter Rat bei Insolvenz Problemlösungen für Schuldner und Gläubiger Von Prof. Dr. jur. Hans Haarmeyer, Bonn, unter Mitarbeit von Christian Stoll, M. A., Hannover 3. aktualisierte Auflage

Mehr

Das Regelinsolvenzverfahren

Das Regelinsolvenzverfahren Das Regelinsolvenzverfahren für (auch ehemals) selbständige Personen Die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle des Saarpfalz-Kreises informiert Das Regelinsolvenzverfahren für natürliche Personen ist

Mehr

Anleihen in Krise und Insolvenz - Schiffbruch oder Rettung aus schwerer See?

Anleihen in Krise und Insolvenz - Schiffbruch oder Rettung aus schwerer See? Anleihen in Krise und Insolvenz - Schiffbruch oder Rettung aus schwerer See? Münchener Restrukturierungsforum München, 24. Oktober 2013 Prof. Rolf Rattunde Unternehmensanleihen Verzinsliche Wertpapiere

Mehr

Merkblatt. Insolvenz in Schaubildern (Stand 01/2010)

Merkblatt. Insolvenz in Schaubildern (Stand 01/2010) Merkblatt Insolvenz in Schaubildern (Stand 01/2010) Das Insolvenzrecht ist ein außerordentlich komplexes und differenziertes Rechtsgebiet. Zielsetzung dieses Merkblattes ist es, dem Mitgliedsbetrieb einen

Mehr

Guter Rat bei Insolvenz

Guter Rat bei Insolvenz Beck-Rechtsberater im dtv 50773 Guter Rat bei Insolvenz Problemlösungen für Schuldner und Gläubiger von Prof. Dr. Hans Haarmeyer, Sylvia Wipperfürth, Christian Stoll 4. Auflage Verlag C.H. Beck München

Mehr

Der (vorläufige) Gläubigerausschuss

Der (vorläufige) Gläubigerausschuss Der (vorläufige) Gläubigerausschuss Der (vorläufige) Gläubigerausschuss - Überblick 1 2 3 4 5 6 7 Vorbemerkung Arten von Gläubigerausschüssen Mitgliedschaft in einem (vorläufigen) Gläubigerausschuss Rechte

Mehr

Fragebogen. An das Amtsgericht Hannover Insolvenzabteilung zu Händen Herrn Richter am Amtsgericht Seibert

Fragebogen. An das Amtsgericht Hannover Insolvenzabteilung zu Händen Herrn Richter am Amtsgericht Seibert Fragebogen An das Hannover Insolvenzabteilung zu Händen Herrn Richter am Seibert Ich bitte darum, mich beim Hannover in der (Vorauswahl-) Liste der Insolvenzverwalter/innen und Treuhänder/innen zu führen.

Mehr

Verbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung

Verbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung Verbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung 7. Auflage Von Wolfgang Schrankenmüller, Stuttgart Kassel, im Juni 2014 1 Inhalt Teil 1 Ablauf des Verbraucherinsolvenzverfahrens 3 1. Außergerichtliche

Mehr

Sonstige Qualifikationen und Referenzen (z.b. Referententätigkeit, Prüfungstätigkeit, Lehrtätigkeit, ISO Zertifizierung oder ähnliches)

Sonstige Qualifikationen und Referenzen (z.b. Referententätigkeit, Prüfungstätigkeit, Lehrtätigkeit, ISO Zertifizierung oder ähnliches) Fragebogen An das Schwerin -Insolvenzabteilung- Ich bitte darum, mich beim Schwerin in der (Vorauswahl-) Liste der Insolvenzverwalter/innen und Treuhänder/innen zu führen. Angaben zur Person Titel Name

Mehr

So funktioniert Eigenverwaltung WAS IST EIGENVERWALTUNG? INHALT WWW-ADRESSEN. Hintergründe. Stand: 15.07.2009

So funktioniert Eigenverwaltung WAS IST EIGENVERWALTUNG? INHALT WWW-ADRESSEN. Hintergründe. Stand: 15.07.2009 Stand: 15.07.2009 Hintergründe So funktioniert Eigenverwaltung WAS IST EIGENVERWALTUNG? Die Insolvenzordnung sieht vor, dass der Schuldner mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis

Mehr

E. Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens

E. Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens I. Allgemeines 41 E. Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens I. Allgemeines Nach Durchführung eines Insolvenzverfahrens sei es als Regelinsolvenzverfahren oder sei es als Verbraucherinsolvenzverfahren

Mehr

Überblick über das aktuelle Insolvenzrecht

Überblick über das aktuelle Insolvenzrecht Mönning & Georg Rechtsanwälte Insolvenzverwalter Überblick über das aktuelle Insolvenzrecht Prof. Dr. Martin Dreschers Rechtsanwalt - Insolvenzverwalter Aachen Berlin Cottbus Dortmund Dresden Düsseldorf

Mehr

Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau

Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Gewerbering, VG Bruchmühlbach-Miesau. Der Verein wird nicht in das Vereinsregister beim Amtsgericht

Mehr

An die Gläubiger der ALPHA Events UG

An die Gläubiger der ALPHA Events UG An die Gläubiger der ALPHA Events UG Sekretariat: Anja Krammer Aktenzeichen: 1616066 dk/sv Datum: 24.06.2015 Durchwahl: 0821/25272-70 Fax: 0821/25272-51 Email: anja.krammer@anchor.eu Insolvenzantragsverfahren

Mehr

Ihr Mandant möchte einen neuen Gesellschafter aufnehmen. In welcher Höhe wäre eine Vergütung inklusive Tantieme steuerrechtlich zulässig?

Ihr Mandant möchte einen neuen Gesellschafter aufnehmen. In welcher Höhe wäre eine Vergütung inklusive Tantieme steuerrechtlich zulässig? Ihr Mandant möchte einen neuen Gesellschafter aufnehmen. In welcher Höhe wäre eine Vergütung inklusive Tantieme steuerrechtlich zulässig? Oft wirft die Aufnahme neuer Gesellschafter oder auch die Einstellung

Mehr

Das Verbraucherinsolvenzverfahren

Das Verbraucherinsolvenzverfahren Das Verbraucherinsolvenzverfahren Die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle des Saarpfalz-Kreises informiert Mit einem Verbraucherinsolvenzverfahren kann in einem grundsätzlich 6jährigen gerichtlichen

Mehr

ESUG Neues Insolvenzrecht Chancen für die Unternehmenssanierung und Herausforderungen für den steuerlichen Berater

ESUG Neues Insolvenzrecht Chancen für die Unternehmenssanierung und Herausforderungen für den steuerlichen Berater ESUG Neues Insolvenzrecht Chancen für die Unternehmenssanierung und Herausforderungen für den steuerlichen Berater ESUG Stärkung der Gläubigerrechte im Insolvenzverfahren Gestaltungsmöglichkeiten durch

Mehr

Insolvenzgeldvorfinanzierung (IGV) Insolvenzgeld und Insolvenzgeldvorfinanzierung

Insolvenzgeldvorfinanzierung (IGV) Insolvenzgeld und Insolvenzgeldvorfinanzierung Insolvenzgeldvorfinanzierung (IGV) Insolvenzgeld und Insolvenzgeldvorfinanzierung Inhaltsangabe A) Grundsätzliches - zeitlicher Ablauf - sonstige Themen B) Was ändert sich durch ESUG? - Risiken für die

Mehr

Die volkswirtschaftliche Relevanz von Insolvenzplanverfahren

Die volkswirtschaftliche Relevanz von Insolvenzplanverfahren Die volkswirtschaftliche Relevanz von Insolvenzplanverfahren Fachtagung MittelstandsMonitor 2009 Berlin, 25. 6. 2009 von Dr. Hardy Gude,, Verband der Vereine Creditreform Neuss, und Peter Kranzusch, Institut

Mehr

Die Liquidation der BAG -ausgewählte Problemevon. Dr. iur. Rudolf Ratzel München

Die Liquidation der BAG -ausgewählte Problemevon. Dr. iur. Rudolf Ratzel München Die Liquidation der BAG -ausgewählte Problemevon Dr. iur. Rudolf Ratzel München Düsseldorf, 7.November 2014 Gliederung Auflösungsgründe Durchführung der Auflösung Steuerrechtliche Überlegungen 08.11.2014

Mehr

ARGE Mietrecht und Immobilien im DAV Symposion zum Bauträgerrecht

ARGE Mietrecht und Immobilien im DAV Symposion zum Bauträgerrecht ARGE Mietrecht und Immobilien im DAV Symposion zum Bauträgerrecht Der Bauträgervertrag in der Insolvenz des Unternehmers (Rechtslage in Deutschland) Prof. Dr. Florian Jacoby Gliederung I. Überblick über

Mehr

ESUG. Dr. Andreas Schmidt, Insolvenzgericht Hamburg Mannheim, 15. Juni 2012

ESUG. Dr. Andreas Schmidt, Insolvenzgericht Hamburg Mannheim, 15. Juni 2012 ESUG Dr. Andreas Schmidt, Insolvenzgericht Hamburg Mannheim, 15. Juni 2012 1 ESUG Kritik am bisherigen Insolvenzregime Übersicht / ESUG n Teilweise Intransparenz des gerichtlichen Verfahrens und der Verwalterauswahl

Mehr

Die neue Regelung der Eigenverwaltung

Die neue Regelung der Eigenverwaltung Deutscher Insolvenzverwalterkongress Berlin 2010 Die neue Regelung der Eigenverwaltung Gliederung I. Die Eigenverwaltung nach geltendem Recht ( 270 ff.) - Voraussetzungen für die Eigenverwaltung II. -

Mehr

Ist das englische Sanierungsrecht konkurrenzfähig? Prof. Dr. Reinhard Bork

Ist das englische Sanierungsrecht konkurrenzfähig? Prof. Dr. Reinhard Bork Ist das englische Sanierungsrecht konkurrenzfähig? Prof. Dr. Reinhard Bork Überblick Sanierungsverfahren Ausgewählte Einzelfragen Lehren für das deutsche Recht Sanierungsverfahren Scheme of Arrangement

Mehr

Heidelberger Musterfragebogen für das Vorauswahlverfahren für Insolvenzverwalter

Heidelberger Musterfragebogen für das Vorauswahlverfahren für Insolvenzverwalter Heidelberger Musterfragebogen für das Vorauswahlverfahren für Insolvenzverwalter A. Antrag: Ich beantrage, mich beim Amtsgericht in die Vorauswahlliste der Insolvenzverwalter/innen und Treuhänder/innen

Mehr

Stellvertretenden Genehmiger verwalten. Tipps & Tricks

Stellvertretenden Genehmiger verwalten. Tipps & Tricks Tipps & Tricks INHALT SEITE 1. Grundlegende Informationen 3 2.1 Aktivieren eines Stellvertretenden Genehmigers 4 2.2 Deaktivieren eines Stellvertretenden Genehmigers 11 2 1. Grundlegende Informationen

Mehr

Legal Update Restrukturierung

Legal Update Restrukturierung Legal Update Restrukturierung Grundlegende Reform des deutschen Insolvenzrechts in 2012 durch das ESUG Dr. Michael Nienerza, Dr. Wolfram Desch München, Der Bundestag hat Ende Oktober 2011 das Gesetz zur

Mehr

Engagiert Erfahren Erfolgreich. Hauptversammlung 2015. Umfrage Patientenwünsche Sachsen

Engagiert Erfahren Erfolgreich. Hauptversammlung 2015. Umfrage Patientenwünsche Sachsen Engagiert Erfahren Erfolgreich Hauptversammlung 2015 Umfrage Patientenwünsche Sachsen 1 Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.v. Repräsentative telefonische Befragung in Sachsen KW 21-22 (2015)

Mehr

Verbrauchertipp! Gesetz zur Button-Lösung

Verbrauchertipp! Gesetz zur Button-Lösung Verbrauchertipp! Gesetz zur Button-Lösung ab 01.08.12 Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr

Mehr

GAB. Versagensgründe. Ein Antrag auf Restschuldbefreiung ist zu versagen, wenn

GAB. Versagensgründe. Ein Antrag auf Restschuldbefreiung ist zu versagen, wenn Versagensgründe Vor dem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens müssen verschiedene Dinge geprüft werden, damit im späteren Verfahren keine Risiken bezüglich der beabsichtigten Restschuldbefreiung

Mehr

Vorwort... Inhaltsverzeichnis...

Vorwort... Inhaltsverzeichnis... Inhaltsübersicht Vorwort... Inhaltsverzeichnis... V IX 1. Kapitel Einführung... 1 2. Kapitel Grundsätzliche Fragen zur Privatinsolvenz... 3 3. Kapitel Einzelne Fragen in der Privatinsolvenz... 27 4. Kapitel

Mehr

Die Eigenverwaltung im Insolvenzverfahren Im Zusammenhang mit den jüngsten Ereignissen um die Insolvenz der Kirch Media GmbH & Co. KGaA konnte den Presseberichten immer wieder das Schlagwort der "Eigenverwaltung"

Mehr

WUTZKE & FÖRSTER. Rechtsanwälte Insolvenzverwalter Fachanwälte für Insolvenzrecht

WUTZKE & FÖRSTER. Rechtsanwälte Insolvenzverwalter Fachanwälte für Insolvenzrecht WUTZKE & FÖRSTER Rechtsanwälte Insolvenzverwalter Fachanwälte für Insolvenzrecht Berlin Braunschweig Bremen Dresden Erfurt Frankfurt/Oder Hamburg Neubrandenburg Oldenburg Potsdam Workshop Insolvenzrecht

Mehr

StB K. Der Steuerberater ein kompetenter Ansprechpartner im Insolvenzfall. für die Schuldner Insolvenzgerichte Insolvenzverwalter Gläubiger

StB K. Der Steuerberater ein kompetenter Ansprechpartner im Insolvenzfall. für die Schuldner Insolvenzgerichte Insolvenzverwalter Gläubiger Der Steuerberater ein kompetenter Ansprechpartner im Insolvenzfall StB K Steuerberaterkammer Düsseldorf für die Schuldner Insolvenzgerichte Insolvenzverwalter Gläubiger Leistungsspektrum: betriebswirtschaftliche

Mehr

Privatinsolvenz. Schuldenbereinigung, Restschuldbefreiung, Insolvenzplan. von Dr. Andreas Schmidt. 4. Auflage. Verlag C.H.

Privatinsolvenz. Schuldenbereinigung, Restschuldbefreiung, Insolvenzplan. von Dr. Andreas Schmidt. 4. Auflage. Verlag C.H. Privatinsolvenz Schuldenbereinigung, Restschuldbefreiung, Insolvenzplan von Dr. Andreas Schmidt 4. Auflage Verlag C.H. Beck München 2014 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 406 65126 7

Mehr

Prüfe dein Wissen: PdW 33. Insolvenzrecht. von Prof. Dr. Ulrich Ehricke, Dr. Kristof Biehl. 2. Auflage. Verlag C.H.

Prüfe dein Wissen: PdW 33. Insolvenzrecht. von Prof. Dr. Ulrich Ehricke, Dr. Kristof Biehl. 2. Auflage. Verlag C.H. Prüfe dein Wissen: PdW 33 Insolvenzrecht von Prof. Dr. Ulrich Ehricke, Dr. Kristof Biehl 2. Auflage Verlag C.H. Beck München 2015 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 406 65307 0 Zu Leseprobe

Mehr

5.2.20 Hinweise für die Tätigkeit des Steuerberaters als Sachwalter

5.2.20 Hinweise für die Tätigkeit des Steuerberaters als Sachwalter 5.2.20 Hinweise für die Tätigkeit des Steuerberaters als Sachwalter Beschlossen vom Präsidium der Bundessteuerberaterkammer am 2. und 3. September 2013. 1. Vorbemerkungen Die Tätigkeit des Steuerberaters

Mehr

Die Änderungen. Caritasverband Stuttgart e.v. Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.v. PräventSozial ggmbh Stuttgart

Die Änderungen. Caritasverband Stuttgart e.v. Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.v. PräventSozial ggmbh Stuttgart Die Änderungen Caritasverband e.v. Evangelische Gesellschaft e.v. PräventSozial ggmbh Zweite Insolvenzrechtsreform Insolvenzverfahren 1. Bereits gültige Änderungen seit 19.07.2013 2. Neuregelungen für

Mehr

Krisenprophylaxe, Haftungsvermeidung und Sanierungschancen

Krisenprophylaxe, Haftungsvermeidung und Sanierungschancen Krisenprophylaxe, Haftungsvermeidung und Sanierungschancen Veranstaltung Sicher durch schwere See die IHK hilft in der Krise am Donnerstag, den 18.03.2010, 14:00 Uhr Referent: Dr. Werner Pöhlmann, Rechtsanwalt,

Mehr

infoblatt Reform der Verbraucherentschuldung

infoblatt Reform der Verbraucherentschuldung infoblatt Reform der Verbraucherentschuldung Mit der Insolvenzordnung, (InsO) vom 1. Januar 1999 hat der Gesetzgeber die so genannte Restschuldbefreiung eingeführt, die für jeden redlichen Schuldner nach

Mehr

Guter Rat bei Insolvenz

Guter Rat bei Insolvenz Beck-Rechtsberater Guter Rat bei Insolvenz Problemlösungen für Schuldner und Gläubiger Von Prof. Dr. jur. Hans Haarmeyer, Bonn, unter Mitarbeit von Christian Stoll, M. A., Hannover 1. Auflage Stand: Mai

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

Kunststoff-Verwerter stellt Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens / Drittes Verfahren

Kunststoff-Verwerter stellt Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens / Drittes Verfahren Name der Quelle: www.kiweb.de http://www.kiweb.de/default.aspx?pageid=976543&docid=221075&key=fanfpfrxxi Datum: 13. Dezember 2011 Kunststoff-Verwerter stellt Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Mehr

1 Name und Sitz. 2 Zweck

1 Name und Sitz. 2 Zweck 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Kinderbildungswerk Magdeburg. Sitz des Vereins ist Magdeburg. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Magdeburg eingetragen werden. Geschäftsjahr ist

Mehr

Löschung einer Zwangshypothek aufgrund Unrichtigkeitsnachweises im Anwendungsbereich von 88 InsO (Rückschlagsperre)

Löschung einer Zwangshypothek aufgrund Unrichtigkeitsnachweises im Anwendungsbereich von 88 InsO (Rückschlagsperre) DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 34wx068_10 letzte Aktualisierung: 20.09.2010 OLG München, 25.08.2010-34 Wx 068/10 GBO 22, 29 Abs. 1; InsO 88, 139 Löschung einer Zwangshypothek aufgrund Unrichtigkeitsnachweises

Mehr

Risikomanagement bei PPP Projekten: Erfahrungen aus Deutschland

Risikomanagement bei PPP Projekten: Erfahrungen aus Deutschland Verein PPP Schweiz Risikomanagement bei PPP Projekten: Erfahrungen aus Deutschland Veranstaltung des Verein PPP Schweiz am14.05.2014 in Bern Vortrag von Peter Walter Landrat a.d., Vorsitzender Verein PPP

Mehr

Aktualisierungsdienst Bundesrecht

Aktualisierungsdienst Bundesrecht Aktualisierungsdienst Bundesrecht 4123-1 Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) 3. Aktualisierung 2009 (1. September 2009) Das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter

Mehr

Satzung der Kita-Zwergnase e.v.

Satzung der Kita-Zwergnase e.v. Satzung der Kita-Zwergnase e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Kinderkrippe-Zwergnase e.v..er hat seinen Sitz in Brake und ist im Vereinsregister eingetragen. Kinderbetreuung 2 Zweck Zweck

Mehr

Schuldenfrei in 6 Monaten?

Schuldenfrei in 6 Monaten? Schuldenfrei in 6 Monaten? Das neue Insolvenzplanverfahren zur Schuldbefreiung Berlin, Juli 2014 R E C H T S A N W Ä L T E RA KALTMEYER 2014 - All rights reserved. 0 AGENDA Insolvenzplan zur sofortigen

Mehr

Personengesellschaftsrecht II. # 19 Auflösung, Liquidation und Beendigung

Personengesellschaftsrecht II. # 19 Auflösung, Liquidation und Beendigung Personengesellschaftsrecht II # 19 Auflösung, Liquidation und Beendigung Auflösungsgründe Kündigung durch Gesellschafter ( 723 BGB) grds. immer möglich, auch ohne wichtigen Grund Ausnahmen: Gesellschaft

Mehr

Kommunalfinanzen im Lichte wirtschaftlicher Investitionen

Kommunalfinanzen im Lichte wirtschaftlicher Investitionen Kommunalfinanzen im Lichte wirtschaftlicher Investitionen Universitätsprofessor Dr. Janbernd Oebbecke 2 1. Thema und Begriffe 2. Die rechtlichen Vorgaben für die Kreditaufnahme 3. Die Gründung und Beteiligung

Mehr

Gemeinsame elterliche Sorge. www.rgb-sg.ch

Gemeinsame elterliche Sorge. www.rgb-sg.ch Gemeinsame elterliche Sorge 1 Gemeinsame elterliche Sorge als allgemeine Regel Gesetzliche Regelung für alle Eltern ohne Rücksicht auf ihren Zivilstand (Art. 296 rev. ZGB) Die elterliche Sorge dient dem

Mehr

Universität Mannheim Fakultät für Rechtswissenschaft. Vorlesung Insolvenz und Sanierung. IX. Masseverteilung und Verfahrensbeendigung

Universität Mannheim Fakultät für Rechtswissenschaft. Vorlesung Insolvenz und Sanierung. IX. Masseverteilung und Verfahrensbeendigung Vorlesung Insolvenz und Sanierung FS 2014 IX./1 Universität Mannheim Fakultät für Rechtswissenschaft Vorlesung Insolvenz und Sanierung IX. Masseverteilung und Verfahrensbeendigung Frühjahrssemester 2014

Mehr

Der Steuerberater ein kompetenter Ansprechpartner im Insolvenzfall für die Schuldner Insolvenzgerichte Insolvenzverwalter Gläubiger

Der Steuerberater ein kompetenter Ansprechpartner im Insolvenzfall für die Schuldner Insolvenzgerichte Insolvenzverwalter Gläubiger Der Steuerberater ein kompetenter Ansprechpartner im Insolvenzfall für die Schuldner Insolvenzgerichte Insolvenzverwalter Gläubiger Leistungsspektrum: betriebswirtschaftliche Beratung im Vorfeld der Insolvenz

Mehr

Korrekturen von Hand ausgeführt, per Post oder als Scan an Sie übermittelt.

Korrekturen von Hand ausgeführt, per Post oder als Scan an Sie übermittelt. A) Korrekturen von Hand Korrekturen von Hand ausgeführt, per Post oder als Scan an Sie übermittelt. + Problemlos für DTP, wenn nur ein Bildschirm vorhanden ist, da Printversion mit Korrekturen Mühsam für

Mehr

Wann Was Wie. Betriebliche oder private Insolvenz

Wann Was Wie. Betriebliche oder private Insolvenz Tag der Unternehmensberater Wann Was Wie. Betriebliche oder private Insolvenz Mittwoch, 21. September 2011 www.bo-oelb.de Die Kanzlei Böhme & Oelbermann ist u.a. auf Sanierung sowie Insolvenzverwaltung

Mehr

- Recht aktuell - Kurzinfo Insolvenzrecht

- Recht aktuell - Kurzinfo Insolvenzrecht RECHTSANWÄLTE - Recht aktuell - Kurzinfo Insolvenzrecht Nr. 2 / 25. April 2012 Inkrafttreten des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) Das am 13. Dezember 2011 verkündete

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 12. Mai 2011. in dem Verbraucherinsolvenzverfahren

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 12. Mai 2011. in dem Verbraucherinsolvenzverfahren BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 221/09 BESCHLUSS vom 12. Mai 2011 in dem Verbraucherinsolvenzverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja InsO 290 Abs.1 Nr. 3 Nimmt der Schuldner seinen Antrag auf Restschuldbefreiung

Mehr

InsO-Reform 2012/2013

InsO-Reform 2012/2013 InsO-Reform 2012/2013 Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens, zur Stärkung der Gläubigerrechte RegE vom 12.07.2012 Ehret / Sb Ortenaukreis Hofmeister / SB München Inhalte / Ziele: Änderungen

Mehr

Rahmenbedingungen und Prüfung der Insolvenzantragspflicht. von Rechtsassessor Reinhard Halbgewachs für vds consultants GmbH

Rahmenbedingungen und Prüfung der Insolvenzantragspflicht. von Rechtsassessor Reinhard Halbgewachs für vds consultants GmbH Rahmenbedingungen und Prüfung der Insolvenzantragspflicht von Rechtsassessor Reinhard Halbgewachs für vds consultants GmbH Insolvenzantragspflicht Adressaten der rechtlichen Regelung Folgen deren Verletzung

Mehr

Telephone Briefing. Thema: ESUG Neue Möglichkeiten der Unternehmenssanierung

Telephone Briefing. Thema: ESUG Neue Möglichkeiten der Unternehmenssanierung Telephone Briefing Thema: ESUG Neue Möglichkeiten der Unternehmenssanierung Dr. Marco Wilhelm Februar 2012 Partner Tel. +49 69 7941 2731 mwilhelm@mayerbrown.com Mayer Brown is a global legal services provider

Mehr

Neue Regelungen seit 01.07.2014

Neue Regelungen seit 01.07.2014 Infoportal staatlich anerkannte Schuldnerberatungsstellen und geeignete Personen gemäß 305 InsO. Die vorzeitige Beendigung des Insolvenzverfahrens. Neue Regelungen seit 01.07.2014 Verkürzung des Insolvenzverfahrens

Mehr

RECHTLICHE BERATUNG IM STEUERRECHT

RECHTLICHE BERATUNG IM STEUERRECHT RECHTLICHE BERATUNG IM STEUERRECHT RECHTSANWALTSKANZLEI EULL & PARTNER Wir verfügen über langjährige Beratungserfahrung in allen Bereichen des Steuerrechts. Zu unseren zufriedenen Mandanten zählen Privatpersonen,

Mehr

Risikolos vor Gericht. Prozessfinanzierung im Insolvenzrecht

Risikolos vor Gericht. Prozessfinanzierung im Insolvenzrecht 1 Risikolos vor Gericht. Prozessfinanzierung im Insolvenzrecht 2 3 I DAS PROBLEM IM INSOLVENZRECHT. In einem massearmen Verfahren wird ein aussichtsreicher Masseanspruch ermittelt. Dennoch kann die Verfahrenseröffnung

Mehr

Industrie- und Handelskammer Wiesbaden Frau Christina Schröder Wilhelmstraße 24-26 65183 Wiesbaden

Industrie- und Handelskammer Wiesbaden Frau Christina Schröder Wilhelmstraße 24-26 65183 Wiesbaden (Absender) Industrie- und Handelskammer Wiesbaden Frau Christina Schröder Wilhelmstraße 24-26 65183 Wiesbaden PLZ Ort ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS NACH 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ANTRAG AUF

Mehr

Personengesellschaften in der Insolvenz. Prof. Dr. Gerrit Frotscher

Personengesellschaften in der Insolvenz. Prof. Dr. Gerrit Frotscher Prof. Dr. Gerrit Frotscher Seite 1 Fehlende Konvergenz zwischen Zivil-/Insolvenzrecht und Steuerrecht Die Problematik der Personengesellschaft in der Insolvenz liegt in der Unabgestimmtheit von Zivilrecht/Insolvenzrecht

Mehr

Insolvenzordnung (InsO)

Insolvenzordnung (InsO) Insolvenzordnung (InsO) InsO Ausfertigungsdatum: 05.10.1994 Vollzitat: "Insolvenzordnung vom 5. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2866), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Oktober 2011 (BGBl. I S.

Mehr

SchVG und RestrukturierungsG als Modell eines Restrukturierungsverfahrens im Rahmen des Seminars: Außerinsolvenzliche Restrukturierung

SchVG und RestrukturierungsG als Modell eines Restrukturierungsverfahrens im Rahmen des Seminars: Außerinsolvenzliche Restrukturierung im Rahmen des Seminars: Außerinsolvenzliche Restrukturierung Inhaltsübersicht 1. Darstellung der Restrukturierungsoptionen aus dem SchVG 2. Darstellung der Restrukturierungsoptionen aus dem RestrukturierungsG

Mehr

Insolvenz. So umgehen Sie die häufigsten Fallen. Dr. Dirk Schulz Ulrich Bert Dr. Holger Lessing. Haufe Mediengruppe Freiburg Berlin München

Insolvenz. So umgehen Sie die häufigsten Fallen. Dr. Dirk Schulz Ulrich Bert Dr. Holger Lessing. Haufe Mediengruppe Freiburg Berlin München Insolvenz So umgehen Sie die häufigsten Fallen Dr. Dirk Schulz Ulrich Bert Dr. Holger Lessing Haufe Mediengruppe Freiburg Berlin München OS Vorwort 8 1 Das Insolvenzverfahren im Überblick 11 1.1 ' Sinn

Mehr