Antrag des Instituts für Philosophie der Ruhr-Universität Bochum auf Einrichtung eines Promotionsstudiengangs Philosophie (Auszug)

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1 Antrag des Instituts für Philosophie der Ruhr-Universität Bochum auf Einrichtung eines Promotionsstudiengangs Philosophie (Auszug) Organisation, Struktur und Curriculum des Promotionsstudiengangs Philosophie Die Einrichtung des Promotionsstudiengangs erfordert zum einen eine Anpassung der derzeitig gültigen Promotionsordnung der Fakultät für Philosophie, Pädagogik und Publizistik vom Zum anderen sind organisatorische Festlegungen und Maßnahmen, Aufnahmebestimmungen sowie curriculare Regelungen vorzusehen, die Struktur und Inhalt des Studiengangs gestalten. 1. Organisatorische Festlegungen Bezeichnung: Der neu einzurichtende Studiengang trägt die Bezeichnung Promotionsstudiengang Philosophie. Trägerschaft: Der Studiengang wird von der Fakultät für Philosophie, Pädagogik und Publizistik der Ruhr-Universität Bochum getragen. Lehrangebot: Das Lehrangebot wird grundsätzlich von den (derzeit 9) Professuren des Instituts für Philosophie bereitgestellt und sichergestellt. Im Einzelfall kann es durch Angebote anderer Habilitierter der Fakultät oder anderer Fakultäten ergänzt werden. Vorgesehen ist ferner die Integration von Gastwissenschaftlern in das Programm des Promotionsstudiengangs. Abschluss und Abschlussbezeichnung: Für die erfolgreich durchgeführte Promotion im Rahmen des Promotionsstudiengangs wird der akademische Grad Dr. phil. verliehen. Promotionsurkunde: Die Promotionsurkunde enthält keine Angaben über den Studiengang. Einschreibung, absolvierte Veranstaltungen und erbrachte Leistungen werden in einem Handbuch 1 zum Promotionsstudiengang dokumentiert. Regelstudienzeit: Die Regelstudienzeit beträgt vom Beginn bis zum Abschluss des Studienganges durch die Promotionsprüfung 3 Jahre bzw. 6 Semester. Unter bestimmten, individuell zu überprüfenden Voraussetzungen sind Promotionsvorbereitende Studien zu absolvieren, die die Dauer eines Jahres nicht überschreiten dürfen. Studienbeginn: Der Promotionsstudiengang kann sowohl im Winter- als auch im Sommersemester aufgenommen werden. Gleiches gilt für die Promotionsvorbereitenden Studien. 2. Promotionsvorbereitende Studien Die Promotionsvorbereitenden Studien dienen dazu, fachfremde Quereinsteiger und hoch befähigte Studierende des Faches, die noch nicht über hinreichende fachliche Voraussetzungen verfügen, an den Ausbildungsstand eines M. A. im Fach Philosophie heranzuführen und ihnen so die Teilnahme am Promotionsstudiengang zu ermöglichen.

2 Für die Aufnahme Promotionsvorbereitender Studien gelten die Zulassungsvoraussetzungen nach 5 der Promotionsordnung der Fakultät für Philosophie, Pädagogik und Publizistik. Bei einer Zulassung nach 1b) können Promotionsvorbereitende Studien in einem Umfang von einem Semester oder zwei Semestern (mit 15 SWS oder 30 SWS bzw. 30 CP oder 60 CP) festgelegt werden, bei einer Zulassung nach 1c) müssen sie einen Umfang von zwei Semestern (mit 30 SWS bzw. 60 CP) haben. Umfang, Inhalt und Anforderungen bestimmt der Prüfungsausschuss 2 nach Maßgabe der durch die Bewerbung und im Aufnahmegespräch nachgewiesenen Vorkenntnisse und der thematischen Ausrichtung des Dissertationsprojekts. Die Promotionsvorbereitenden Studien sind abgeschlossen, wenn dem Ausschuss Nachweise über entsprechende Studienleistungen vorgelegt werden. 3. Aufnahme in den Promotionsstudiengang Für die Aufnahme in den Promotionsstudiengang gelten die Zulassungsvoraussetzungen nach 5 der Promotionsordnung der Fakultät für Philosophie, Pädagogik und Publizistik. Im Falle einer Aufnahme nach 1b) oder 1c) ist auch die Bescheinigung des Abschlusses der Promotionsvorbereitenden Studien beizubringen. Zusätzlich erfordert die Aufnahme in den Promotionsstudiengang eine schriftliche Bewerbung (einschließlich Lebenslauf, akademische Abschlusszeugnisse und Abschlussarbeit, Skizze des Promotionsvorhabens 3 ), die in der Regel spätestens 6 Wochen vor Semesterbeginn beim Leiter des Promotionsstudiengangs einzureichen ist, sowie ein Aufnahmegespräch mit dem Leiter des Promotionsstudiengangs und einem weiteren Mitglied des Prüfungsausschusses 2. Über die Aufnahme entscheidet der Prüfungsausschuss Studiendauer und Kreditierung Studiendauer und Gesamtkreditierung: Der Promotionsstudiengang ist für eine Regelstudienzeit von 3 Studienjahren bzw. 6 Semestern und für Studien- und Forschungsleistungen im Umfang von insgesamt 180 CP konzipiert. Ein einschlägiger Studienaufenthalt im Ausland kann mit bis zu zwei Semestern (und der entsprechenden Kreditierung) angerechnet werden. Aufgabenbereiche und deren Kreditierung: D ie Studienleistungen im Promotionsstudiengang umfassen vier verschiedene Bereiche: die Anfertigung einer Doktorarbeit (Dissertation), die Teilnahme am fachwissenschaftlichen Lehrprogramm, den Erwerb bzw. Nachweis von Schlüsselqualifikationen und die abschließende Verteidigung der Doktorarbeit in einer Disputation im Sinne von 19 der Promotionsordnung der Fakultät. Die Aufgabenbereiche werden folgendermaßen gewichtet: Anfertigung der Doktorarbeit 120 CP Teilnahme am Lehrprogramm im Fach Philosophie 20 CP Erwerb von Schlüsselqualifikationen 20 CP Disputation 20 CP Summe: 180 CP

3 4. Lehrprogramm und Modularisierung Das Lehrprogramm, insbesondere der Erwerb der Schlüsselqualifikationen, sind so anzulegen, dass die Anfertigung der Doktorarbeit unterstützt, nicht aber behindert wird. Im ersten und zweiten Studienjahr ist das Curriculum innerhalb der Winter- und Sommersemester gleich strukturiert; im dritten Studienjahr steht die Fertigstellung der Dissertation im Mittelpunkt. Gleich bezeichnete Lehrveranstaltungen (wie z. B. Fachwissenschaftliches Seminar ) sind inhaltlich aufeinander bezogen und bilden jeweils ein Modul. Erstes Studienjahr und zweites Studienjahr (Wintersemester): Doktorandenseminar (2 CP): Vorstellung der Dissertationsprojekte (im ersten Studienjahr mit Explikation der leitenden Forschungs- und Methodenfragen, im zweiten Studienjahr mit ausführlichem Exposé), Diskussion von Problemen, Methodenfragen, Ergebnissen. Fachwissenschaftliches Seminar (2 CP): Aktuelle Fragen der theoretischen oder praktischen Philosophie oder der Philosophiegeschichte. Erstes Studienjahr und zweites Studienjahr (Sommersemester): Forschungskolloquium (2 CP): Die Betreuer der Mitglieder des Promotionsstudiengangs berichten über ihre Forschungsarbeit, Projekte und aktuelle Entwicklungen ihres Fachgebiets. Forschungskolloquien werden in zwei Formen angeboten. Zum einen werden in regelmäßigen Abständen allgemeine Forschungskolloquien für alle Mitglieder des Promotionsstudiengangs durchgeführt. Zum anderen werden bereichsspezifische Forschungskolloquien (zur theoretischen oder praktischen Philosophie oder zur Philosophiegeschichte) durchgeführt, an denen die Mitglieder des Promotionsstudienganges entsprechend ihren Spezialisierungen teilnehmen. Jeder Doktorand sollte während seines Promotionsstudiums mindestens einmal an einem allgemeinen Forschungskolloquium teilnehmen. Fachwissenschaftliches Seminar (2 CP): Zu aktuellen Fragen der theoretischen oder praktischen Philosophie oder zur Philosophiegeschichte. Drittes Studienjahr (Wintersemester): Doktorandenseminar (2 CP): Vorstellung der Dissertationsprojekte, Diskussion von Problemen, Methodenfragen, Ergebnissen. Fachwissenschaftliches Seminar (2 CP): Zu aktuellen Fragen der theoretischen oder praktischen Philosophie oder zur Philosophiegeschichte. Drittes Studienjahr (Sommersemester): Fertigstellung der Arbeit

4 Vorbereitung der Disputation. Ein Fachwissenschaftliches Seminar kann durch die Einrichtung einer Studiengruppe ersetzt werden. Die Studiengruppe wird von den Doktoranden weitgehend selbst organisiert und dient dem Austausch über den Fortgang der Arbeiten sowie der gemeinsamen Vorbereitung von Workshops oder Gastvorträgen. Die Studiengruppe wird vom Leiter des Promotionsstudiengangs betreut. Modularisierung: Aus den genannten Anforderungen ergibt sich der unten aufgeführte, modularisierte Studienverlaufsplan mit Studienumfang und Kreditierung. Dabei besteht das Modul 1 aus 3 projekt-, methoden- und darstellungsorientierten Doktorandenseminaren. Modul 2 dient der fachwissenschaftlichen Vertiefung im Bereich des Dissertationsprojektes und besteht aus insgesamt 5 Fachwissenschaftlichen Seminaren. Modul 3 besteht aus zwei Forschungskolloqien, die aktuellen Forschungsfragen des Faches, sowohl allgemeinerer als auch speziellerer (d. h. dissertationsspezifischer) Art.

5 Studienverlaufsplan: Modul 1 WS 1 Projekte Modul 2 WS 2 Schlüsselqualifikationen 20 CP SS 1 Modul 1 Projekte Fachwissenschaft Modul 3 F o r s c h u n g 2 2 Doktorarbeit Modul 3 SS 2 Forschung Modul 1 WS 3 SS 3 Projekte Σ Modul 1: Σ Modul 2: 6 / 6 10 / 10 Disputation Σ Modul 3: 4 / 4 Abschluss der Arbeit

6 5. Erwerb von Schlüsselqualifikationen Unter Schlüsselqualifikationen werden hier solche Qualifikationen verstanden, die für die (spätere) akademische Lehre und Forschung sowie für forschungsorganisatorische Arbeiten unerlässlich sind und über die rein fachliche Qualifikation hinausgehen. Sie können innerhalb des Instituts (z. B. durch Lehre und Studierendenbetreuung) wie auch außerhalb des Instituts (z. B. durch Tagungen oder hochschuldidaktische Weiterbildungen) etwa durch folgende Tätigkeiten erworben werden: Mitwirkung bei der Leitung von Lehrveranstaltungen Mentorentätigkeit im Mentorenprogramm der Philosophie Organisation von Workshops Beiträge zu Workshops und Tagungen (z. B. Vorträge, Kommentare, Poster) Referate oder Co-Referate auf Workshops oder Tagungen Veröffentlichungen (Rezensionen, Artikel, Aufsätze etc.) Wahrnehmung von hochschuldidaktischen Ausbildungsangeboten Teilnahme an Veranstaltungen der Research School Jede einzelne dieser Tätigkeiten wird in der Regel mit 5 CPs kreditiert. Mit den Doktoranden wird individuell festgelegt, durch welche Tätigkeiten sie am besten gefördert werden. Insgesamt werden in diesem Bereich 20 CP erworben; darüber hinaus können Tätigkeiten in diesem Bereich mit 5 CP auf die Teilnahme am Lehrprogramm des Faches angerechnet werden. 6. Organisatorische Durchführung und Qualitätssicherung Leitung des Promotionsstudiengangs: Aus dem Kreis der Professoren des Instituts für Philosophie wird ein Leiter des Studiengangs gewählt, der als Ansprechpartner für die Doktoranden und als Koordinator des Lehrprogramms fungiert. Seine Amtszeit beträgt zwei Jahre. Seine Aufgaben umfassen im Einzelnen: Prüfung von Bewerbungen und Beteiligung an Bewerbungsgesprächen Sicherstellung des fachwissenschaftlichen Lehrprogramms Qualitätssicherungsmaßnahmen (wie Absolventenbefragung) Planung der Gesamtevaluation des Studiengangs (alle 3 Jahre) Bericht an Institut und Fakultät (jährlich). Prüfungsausschuss 2 : Für den Promotionsstudiengang wird ein eigener Prüfungsausschuss 2 durch die Fakultät eingesetzt. Er besteht aus dem Leiter des Studiengangs und zwei weiteren Hochschullehrern des Instituts. Seine Aufgaben umfassen im Einzelnen: Prüfung von Bewerbungen und Beteiligung an Bewerbungsgesprächen Feststellung der Zugangsvoraussetzungen Festlegung von Inhalt und Umfang der Promotionsvorbereitenden Studien

7 Anerkennung von im Ausland und an anderen Hochschulen erbrachten Leistungen Überprüfung der Kreditierung und Feststellung des Abschlusses des Studiengangs. Teil II dieses Antrages zu Organisation, Struktur und Curriculum des Promotionsstudiengangs Philosophie ist als Anlage Teil der Promotionsordnung der Fakultät für Philosophie, Pädagogik und Publizistik vom Bochum, Für das Institut für Philosophie: Prof. Dr. Helmut Pulte, GD

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