LV-Bewertungsbestimmungen und besondere Regelungen zur Provisionsvereinbarung Leben

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1 LV-Bewertungsbestimmungen und besondere Regelungen zur Provisionsvereinbarung Leben Tarif- P4310E/ P4311E P4320E/ P4321E P4310E/ P4311E P4320E/ P4321E Vorsorgeinvest Premium (Fondsgebundene Versicherung ) Spezial - MV Basis-Rente (Rürup) als Spezial - MV Spezial Direkt - MV Basis-Rente (Rürup) als Spezial Direkt - MV multipliziert mit allen Faktoren (PF,, LZF, BZDF), ergibt die provisionspflichtige Laufzeit Laufzeitfaktor LZF 0,500 Beitragszahlungsdauer , ab 51 Beitragszahlungsdauerfaktor BZDF 0,84 0,82 0,80 0,78 0,76 0,74 0, ,60 * Die Vorsorgeinvest Premium ist auch unter dem n bav Direktgarant Premium im Garantiemodell Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML) abschließbar. Es gelten die Provisions-/Bewertungsregelungen der Vorsorgeinvest Premium. LV-Bewertungsbestimmungen ZDHL MFA, Stand von 11

2 P2505E Staatlich gefördertes Altersvorsorgeprodukt Förder Renteinvest DWS Premium (Fondsgebundene Rentenversicherung mit Beitragsgarantie ) Spezial - MV 0,500 Die Summe der während der Laufzeit vom Kunden zu zahlenden gemäß Antrag vereinbarten Eigenbeiträge bis Alter 67 (maximal 45 Jahre), multipliziert mit allen Faktoren (PF, ), ergibt die provisionspflichtige Bewertungssumme (Provisionsbasissumme). () P2505E Spezial Direkt - MV 0,125 Ergänzende Provisionsbestimmungen für die Förder Renteinvest DWS Premium: Abschlussprovision a. Gewährung der Abschlussprovision Die Abschlussprovision für die Förder Renteinvest DWS Premium ermittelt sich aus der Multiplikation des individuellen LV-AP-Satzes mit der Provisionsbasissumme und wird für den Neuabschluss des Vertrages als auch für Vertragserhöhungen (auch für mögliche dynamische Erhöhungen) gezahlt. Für Zulagen / Zuzahlungen (Sonderzahlungen) wird eine Abschlussprovision auf der Bemessungsgrundlage des jeweiligen Einmalbeitrages multipliziert mit dem Produktfaktor gewährt. Es werden maximal 45 Beitragsjahre berücksichtigt. Für die Abschlussprovision gilt die Begrenzung auf 45 Beitragsjahre nur für die vereinbarten Beiträge, nicht für Zulagen und Zuzahlungen. Die bei der Berechnung der Abschlussprovision zugrunde gelegten Beitragsjahre dienen unter Abzug der bereits zurückgelegten Beitragsjahre als Grundlage für die Berechnung der Abschlussprovision aus Erhöhungen. Für Neuabschlüsse, die im Zusammenhang mit einer Beitragsfreistellung oder Stornierung des Produktes Förder Renteinvest stehen, wird keine Abschlussprovision gewährt. b. Provisionshaftungszeit Die Provisionshaftungszeit beträgt 60 Monate und ist linear fallend. Die entsprechenden Regelungen werden in Ziff der Bewertungsrichtlinien behandelt. Alttarifgeneration (bis 12/2007) Für Verträge der Alttarifgeneration (bis 12/2007) wird eine durchlaufende Provision für mögliche Dynamikeinschlüsse und Vertragserhöhungen gewährt. Bemessungsgrundlage hierfür ist der zum jeweiligen Zeitpunkt eingehende Beitragsanteil, der über den bei Vertragsbeginn vereinbarten Regelbeitrag hinausgeht. Die durchlaufende Provision wird mit dem zum jeweiligen Zeitpunkt entsprechenden eingehenden Beitrag fällig. Die Höhe der durchlaufenden Provision richtet sich nach dem individuellen LV-AP-Satz. Der Ausweis innerhalb der Anlage zur Provisionsabrechnung erfolgt in Prozent. LV-Bewertungsbestimmungen ZDHL MFA, Stand von 11

3 P3302E RisikoLeben Top Risikolebensversicherung multipliziert mit allen Faktoren (PF,, LZF), ergibt die provisionspflichtige 0 Laufzeit Laufzeitfaktor LZF ** P3302E Gruppe Direkt - MV 0,750 P3302E Spezial - MV 0,500 P3302E Spezial Direkt - MV 0,125 P3312E Risikolebensversicherung mit fallender Todesfallsumme 0 P3312E Gruppe Direkt - MV 0,750 P3312E Spezial - MV 0,500 P3312E Spezial Direkt - MV 0, ** P3304E RisikoLeben Basis gegen laufende Beitragszahlung mit reduzierten Produktfeatures 0, ** Normal - MV BerufsunfähigkeitsVorsorge (Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung) P3441E Kollektivversicherung Gruppe -MV 0 P3441E Gruppe Direkt - MV 0,750 P3441E Spezial - MV 0,500 P3441E Spezial Direkt - MV 0,125 P3443E BerufsunfähigkeitsVorsorge SMART (Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung) mit reduzierten Produktfeatures Normal - MV 0,500 ErwerbsunfähigkeitsVorsorge (Selbständige Erwerbsunfähigkeitsversicherung mit anfänglichem Schutz bei Berufsunfähigkeit) P3447E SEU gegen lfd. Beitragszahlung - MV 0 ** bis auf Weiteres LV-Bewertungsbestimmungen ZDHL MFA, Stand von 11

4 P3461E Grundfähigkeits-Schutzbrief (Selbständige Grundfähigkeitsabsicherung) multipliziert mit allen Faktoren (PF,, BDZF), ergibt die provisionspflichtige 0 P3461E Gruppe Direkt - MV 0,750 Beitragszahlungsdauer Beitragszahlungsdauerfaktor BZDF 0,84 0,82 0,80 0,78 0,76 P3461E Spezial - MV 0, ,74 0,72 0,70 P3461E Spezial Direkt - MV 0,125 Berufsunfähigkeits- Zusatzversicherungen ab 51 0,60 P3402E (BUZ-Beitragsbefreiung) 0 P3412E P3402E/ P3412E P3402E/ P3412E P3402E/ P3412E (BUZ-Rente) Gruppe Direkt - MV 0,750 Spezial - MV 0,500 Spezial Direkt - MV 0,125 Vorsorgegarantie Plus (Indexgebundene Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag) Produktfaktor (PF) 0,750 P4244E Normal MV / 0 P4244E Gruppe Direkt - MV 0,750 P4244E Spezial - MV 0,500 P4244E Spezial Direkt- - MV 0,125 LV-Bewertungsbestimmungen ZDHL MFA, Stand von 11

5 P4210E/ P4211E P4220E Vorsorgeinvest Spezial* (Fondsgebundene Versicherung) Normal MV / Basis-Rente (Rürup) als Normal MV / multipliziert mit allen Faktoren (PF,, LZF, BZDF), ergibt die provisionspflichtige 0 Laufzeit Laufzeitfaktor LZF Beitragszahlungsdauer Beitragszahlungsdauerfaktor BZDF 0,84 0,82 0,80 0,78 0,76 0,74 0,72 0,70 P4210E/ P4211E P4220E P4210E/ P4211E Gruppe-Direkt - MV 0,750 ab 51 0,60 Basis-Rente (Rürup) als Gruppe-Direkt) - MV Spezial - MV 0,500 P4220E P4210E/ P4211E P4220E P4030E Basis-Rente (Rürup) als Spezial - MV Spezial-Direkt - MV Basis-Rente (Rürup) als Spezial Direkt - MV Vorsorgeinvest Spezial (Fondsgebundene Versicherung) gegen Einmalbeitrag 0,125 0 P4035E P4030E P4035E P4030E Basis-Rente (Rürup) als Normal MV / Gruppe Direkt - MV 0,750 Basis-Rente (Rürup) als Gruppe Direkt - MV Spezial - MV 0,500 P4035E P4030E P4035E Basis-Rente (Rürup) als Spezial - MV Spezial Direkt - MV Basis-Rente (Rürup) als Spezial Direkt - MV 0,125 * Die Vorsorgeinvest Spezial ist auch unter dem n BAV Direktgarant im Garantiemodell Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML) abschließbar. Es gelten die Provisions-/Bewertungsregelungen der Vorsorgeinvest Spezial. Bei dem Erlebensfallgarantiemodell Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML) wird für Dauern <= 10 Jahren der Laufzeitfaktor gekürzt. Die Vorsorgeinvest Spezial ist auch als Direktversicherung mit der Zusageart "beitragsorientierte Leistungszusage (BOLZ)" abschließbar. LV-Bewertungsbestimmungen ZDHL MFA, Stand von 11

6 P3002E P3004E P3002E/ P3004E P3002E/ P3004E P3002E/ P3004E P3011E P3013E P3011E/ P3013E P3011E/ P3013E P3011E/ P3013E P3021E Eine Vermittlung der Tarif Renteclassic + Sofort Renteclassic ist nach Abstimmung mit ZDHL nur im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung möglich. Renteclassic (Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung) Basis-Rente (Rürup) als Gruppe Direkt - MV Basis-Rente (Rürup) als Gruppe Direkt - MV Spezial - MV Basis-Rente (Rürup) als Spezial - MV Spezial Direkt - MV Basis-Rente (Rürup) als Spezial Direkt - MV Depot Renteclassic (Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung) gegen Einmalbeitrag* Produktfaktor (PF) 0 Kollektivversicherung Gruppe MV Basis-Rente (Rürup) als Normal - MV Kollektivversicherung als Gruppe - MV Gruppe Direkt - MV Basis-Rente (Rürup) als Gruppe Direkt - MV Spezial - MV Basis-Rente (Rürup) als Spezial - MV Spezial Direkt - MV Basis-Rente (Rürup) als Spezial Direkt - MV Sofort Renteclassic (Rentenversicherung mit sofort beginnender Rentenzahlung) gegen Einmalbeitrag* Produktfaktor (PF) 0 Normal MV / multipliziert mit allen Faktoren (PF,, LZF), ergibt die provisionspflichtige Laufzeit , , , , ,500 ab 51 *Einmalbeitrag 0,125 0 Laufzeitfaktor LZF 0,87 0,89 0,91 0,93 0,95 0,97 0,99 0,84 0,82 0,80 0,78 0,76 0,74 0,72 0,70 0,60 P3021E Gruppe Direkt - MV 0,750 P3021E Spezial - MV 0,500 P3021E Spezial-Direkt - MV 0,125 Achtung: Bei der Rentenversicherung kommt bei einer abgekürzten Beitragszahlungsdauer zusätzlich ein weiterer Faktor zur Anwendung. Faktorermittlung: beitragsfreie Jahre x 0, ,0. Bei beitragsfreien Jahren ab 30 Jahren lautet der Faktor immer 1,66. LV-Bewertungsbestimmungen ZDHL MFA, Stand von 11

7 P3502E P3502E Eine Vermittlung ist nach Abstimmung mit ZDHL nur im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung möglich. HZV (Partnervorsorge) Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung HZV Normal - MV als Kollektivversicherung Gruppe MV Gruppe Direkt - MV multipliziert mit allen Faktoren (PF,, LZF), ergibt die provisionspflichtige 0 0,750 Laufzeit P3502E Spezial - MV 0, P3502E Spezial-Direkt - MV 0, P3511E/ P3521E P3511E/ P3521E P3511E/ P3521E P3511E/ P3521E HZV gegen Einmalbeitrag* Produktfaktor (PF) 0 Normal - MV als Gruppe Direkt - MV 0 0,750 Spezial - MV 0, ab 51 Spezial-Direkt - MV 0,125 * Einmalbeitrag Laufzeitfaktor LZF 0,87 0,89 0,91 0,93 0,95 0,97 0,99 0,84 0,82 0,80 0,78 0,76 0,74 0,72 0,70 0,60 Rückdeckungsgeschäft Pensionsfonds (Tarif 3.66) (für DPAG als Kapitalanlage bei ZDHL abgeschlossen) Für die Ermittlung der Bewertungssumme für das Rückdeckungsgeschäft gelten die jeweiligen Bewertungsrichtlinien des entsprechenden Produktes. Für das hochvolumige Geschäft (Nicht-Standardgeschäft) gelten individuell zu vereinbarende Sonderregelungen. (3.66-Geschäft mit Kapitalanlage ausschließlich in Publikums- bzw. Spezialfonds) LV-Bewertungsbestimmungen ZDHL MFA, Stand von 11

8 Besondere Regelungen zur Provisionsvereinbarung Leben 2.1 Ermittlung der Zahlbeitragssumme: Die Zahlbeitragssumme entspricht der Summe der Beiträge, die während der Beitragszahlungsdauer zu entrichten sind. Bei vereinbarter Abrufphase/ Verfügungsphase werden die Beiträge bis zu Beginn der Abrufphase / Verfügungsphase berücksichtigt. Bei der Ermittlung der BUZ- oder SBU-Zahlbeitragssumme werden Beiträge bis Endalter 67 berücksichtigt. Bei der Ermittlung der Zahl beitragssumme bei der Förder Renteinvest DWS Premium (Produktgeneration ab 2008) werden Beiträge bis Alter 67 max. 45 Beitragsjahre berücksichtigt. In der Zahlbeitragssumme werden die folgenden Größen, soweit zutreffend, berücksichtigt: Ratenzuschlag Stückkosten Summenrabatt bei der KLV, Risiko Risikozuschläge aus Übersterblichkeit Berufs- und Risikozuschläge bei der BUZ Prämienrabatte bei rabattierten Tarifen bei Risikoversicherungen, bei Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen sowie Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen, der Beitrag vor Abzug des Beitragsnachlasses aus der Überschussbeteiligung Nicht berücksichtigt werden: zeitlich befristete Risikozuschläge 2.2 Dynamik Bewertungssummen aus dynamischen Erhöhungen werden in gleicher Weise wie unter 2.1. dargestellt ermittelt. Für die Berechnung der Abschlussprovision aus dynamischen Erhöhungen wird ausschließlich der bei Vertragserhöhung gültige Abschlussprovisionssatz berücksichtigt. 2.3 Rückzahlung provisionserheblicher Beiträge Werden provisionserhebliche Beiträge zurückgezahlt, so sind die entsprechenden Provisionen zu erstatten. 2.4 Risikolebensversicherung Bei Umtausch einer Risikolebensversicherung wird für die bewertete Kapitalversicherung die volle Provision abzüglich der Provision für die Risikolebensversicherung gezahlt. 2.5 Provisionshaftung Diese Provisionshaftung gilt für alle Tarife, die in den LV-Bewertungsbestimmungen aufgeführt sind Die Provisionshaftzeit für alle Tarife mit laufender Beitragszahlung beträgt für alle Abschlussprovisions-/Differenzprovisions-relevanten Geschäftsvorfälle (z.b. bei Neugeschäft: Beginn der Beitragszahlung, bei Dynamik / Erhöhung: Beginn der Dynamik bzw. der Erhöhung) 60 Monate. LV-Bewertungsbestimmungen ZDHL MFA, Stand von 11

9 In den auf den provisionsrelevanten Geschäftsvorfall nachfolgenden 60 Monaten wird soweit nachfolgend unter nichts anderes vereinbart ist - die Abschluss-/ Differenzprovision wie folgt zeitanteilig verdient: Storno nach Vertragsmonat Provisions-Rückbelastung 0 60/ / / / / / /60 Bei Verträgen mit einer Versicherungsdauer von weniger als fünf Jahren, verkürzt sich die Provisionshaftzeit auf einen der Versicherungsdauer entsprechenden Zeitraum. Bei Verträgen mit einer vertragsgemäßen Beitragszahlungsdauer von weniger als fünf Jahren, verkürzt sich die Provisionshaftzeit auf einen der Beitragszahlungsdauer entsprechenden Zeitraum Abweichend von der oben dargestellten Verfahrensweise wird in den auf den provisionsrelevanten Geschäftsvorfall nachfolgenden 60 Monaten die Abschluss-/ Differenzprovision bei Vorsorgeinvest Premium mit den Tarif-Nummern: P4310E, P4311E, P4320E + P4321E Vorsorgeinvest Spezial mit den Tarif-Nummern: P4210E, P4211E und P4220E Renteclassic mit den Tarif Nummern: P3002E + P3004E wie folgt zeitanteilig verdient: Storno nach Vertragsmonat Provisions-Rückbelastung 0 120/ / / / / /120 LV-Bewertungsbestimmungen ZDHL MFA, Stand von 11

10 Bei Verträgen mit einer Versicherungsdauer von weniger als fünf Jahren, verkürzt sich die Provisionshaftzeit auf einen der Versicherungsdauer entsprechenden Zeitraum; es gilt folgende Rückbelastungsregelung: (Monate Vertragslaufzeit x 2 - bezahlte Vertragsmonate) / (Monate Vertragslaufzeit x 2). Bei Verträgen mit einer vertragsgemäßen Beitragszahlungsdauer von weniger als fünf Jahren, verkürzt sich die Provisionshaftzeit auf einen der Beitragszahlungsdauer entsprechenden Zeitraum; es gilt folgende Rückbelastungsregelung: (Monate vereinbarte Beitragszahlungsdauer x 2 - bezahlte Vertragsmonate) / (Monate vereinbarte Beitragszahlungsdauer x 2) Für alle Einmalbeitragstarife (incl. Zuzahlungen, die wie Einmalbeiträge gerechnet werden) entfällt die Provisionshaftzeit Bei den Tarifen der Zusatzversicherung (BUZ+HZV) entspricht die Provisionshaftung der des jeweiligen Hauptvertrages gemäß den Regelungen in Punkt Rürup-Provisionsbedingungen Die Provisionsregelungen zu Rürup-Produkten sind mit einer Frist von einem Monat widerrufbar. 2.7 Vertrauensschadenversicherung (VSV) Der Vermittler ist zur Abdeckung des Sicherungsbedürfnisses der Gesellschaften in einem von den Gesellschaften abgeschlossenen Rahmenvertrag zur VSV (sep. Merkblatt hierzu anbei) versichert, sofern dies die Annahmerichtlinien des Kautionsversicherers zulassen. Basis der auf den einzelnen Vermittler entfallenden Jahresprämie bildet das tatsächliche Abschluss-Provisionsvolumen aus der Vermittlung von Lebensversicherungsverträgen in dem vorherigen Kalenderjahr. Sonderprovisionen wie beispielsweise Bonifikationen und dgl. bleiben unberücksichtigt. Die Belastung erfolgt jeweils nach Ablauf des Geschäftsjahres auf dem Stornoreservekonto des Vermittlers. Sollte auf dem Stornoreservekonto kein ausreichendes Guthaben vorhanden sein, wird die verbleibende Differenz mit den auflaufenden Provisionsgutschriften verrechnet. Bei Ausscheiden des Vermittlers vor Fälligkeit der Prämie erfolgt die Belastung bei Vertragsbeendigung. 2.8 Allgemeine Provisionsbestimmungen Für alle in der Provisionsvereinbarung und der Anlage 1 nicht aufgeführten Tarife und für Versicherungen mit Beitrags- und Gebührennachlässen wird die Abschlussprovision von Fall zu Fall festgelegt Die Abschlussprovisionen werden jeweils am Monatsschluss aus dem policierten Netto-Neugeschäft (Bruttogeschäft abzüglich abschlussprovisionsbelastetes Storno zuzüglich abschlussprovisionspflichtige Wiederinkraftsetzung) berechnet. Die Provision wird für die Vermittlung von Lebensversicherungen diskontiert. Zur Absicherung der Provisions-Rückforderungsansprüche sind neben der primär zu verwendenden Stornoreserve - ausreichende, jederzeit realisierbare Sicherheiten, soweit sie nicht durch die Versicherungsleistung der Vertrauensschadenversicherung abgedeckt sind, zu stellen, aus denen sich die Gesellschaften bei vorzeitigem Storno des jeweiligen Vertrages wegen der sich daraus ergebenden Provisionsrückforderung jederzeit befriedigen können. Sofern keine ausreichenden Sicherheiten zur Verfügung gestellt werden, wird die Provision ratierlich ausgezahlt, oder sofern Versicherungsverträge auf das eigene Leben, das Leben von Familienangehörigen ersten Grades oder in häuslicher Gemeinschaft lebender Lebensgefährten vermittelt werden, wird die Provision ratierlich ausgezahlt Bei Vermittlung von Versicherungen durch Umwandlung, Rückkauf oder Beitragsfreistellung bestehender Versicherungen entsteht ein Provisionsanspruch nur aus dem Teil, der die bisherige Bewertungssumme übersteigt. Neuabschlüsse, die durch Ausspannung, versuchte Ausspannung oder Kündigung bestehender Versicherungen zustande kommen, gelten nicht als Neugeschäft - es entsteht kein Provisionsanspruch. LV-Bewertungsbestimmungen ZDHL MFA, Stand von 11

11 2.8.4 Bei einer Wiederinkraftsetzung erfolgt die Berechnung der diesbezüglichen Provision wie folgt: Die neue, im Rahmen der Wiederinkraftsetzung erreichte Bewertungssumme wird um die im Zeitpunkt der Vertragsstornierung/Reduzierung bereits verdiente Bewertungssumme gemindert und der verbleibender Betrag ist dann die für die Abschlussprovisions-Berechnung maßgebliche Bewertungssumme Der Vermittler erhält für seine Tätigkeit Provisionen nach Maßgabe der Provisionsbestimmungen und Provisionstabellen, die wesentliche Bestandteile dieses Vertrages sind. Die Gesellschaften sind berechtigt, vertraglich vereinbarte Provisionsbestimmungen insbesondere die jeweiligen Provisionssätze - zu ändern, zu ergänzen oder zu ersetzen bei neuen oder geänderten Rechtsvorschriften bei geänderter Rechtsprechung oder Verwaltungspraxis der Aufsichtsbehörden, auf denen die Provisionsbestimmungen beruhen, zur Abwendung einer aufsichtsbehördlichen Beanstandung, bei nicht ausschließlich von den Gesellschaften angestoßener Veränderungen der Berechnungsgrundlagen für Rückkaufswerte beziehungsweise Gewinnanteile sowie bei sich auf die Provisionsstruktur auswirkenden Änderungen in der Tarifstruktur bei den Kooperationspartnern. Die Gesellschaften werden von diesem Änderungsvorbehalt nur Gebrauch machen, wenn und soweit sie hieran ein schutzwürdiges Interesse haben; dabei werden sie die Interessen des Vermittlers angemessen und sachgerecht berücksichtigen und vermeiden, dass die Durchführung der Änderungen zu unzumutbaren Benachteiligungen des Vermittlers in rechtlicher oder wirtschaftlicher Hinsicht führt. Die Änderungen sind unter Wahrung einer angemessenen Frist anzukündigen, sofern sie nicht aus zwingenden gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Gründen früher umzusetzen sind Für den Abschluss bzw. die Änderung (Erhöhung/Reduzierung) von Lebensversicherungsverträgen, deren Tarif-Nummern in den aktuellen LV-Bewertungsbestimmungen nicht enthalten sind, gelten die bisher vertraglich vereinbarten Provisionsregelungen gemäß der Provisionsvereinbarung weiter Im Falle des Überganges der Betreuungszuständigkeit gelten bei der Berechnung von zukünftigen Abschlussprovisionen (z.b. aus Erhöhungen) die bei Policierung des übertragenen Versicherungsvertrages zugrunde gelegten en; diese ergeben sich aus den Anlagen zur Abrechnung des Provisionsvorfalls. 2.9 Stornoreserve Es bleibt bei der bisher vereinbarten Regelung zur Stornoreserve. LV-Bewertungsbestimmungen ZDHL MFA, Stand von 11

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