Das BMWi-Eckpunktepapier Strommarkt und das neue Klimaschutzinstrument
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- Jürgen Brahms
- vor 8 Jahren
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1 Das BMWi-Eckpunktepapier Strommarkt und das neue Klimaschutzinstrument Zusammenfassende Bewertung Mit dem Eckpunktepapier Strommarkt hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) konkrete Vorschläge unterbreitet, um zentrale Projekte in der kurzfristigen Vorhabenplanung der Bundesregierung bei der Umsetzung der Energiewende zu realisieren. Das Eckpunktepapier Strommarkt umfasst Vorschläge zur 1. Grundsatzentscheidung für ein zukunftsfähiges Strommarktdesign 2. Förderung der Kraftwärmekopplung 3. Notwendigkeit des Ausbaus des Stromnetzes. 4. Einführung eines CO2-Minderungsbeitrages des Stromsektors Aus Sicht des WWF und Germanwatch sind die vom BMWi vorgeschlagenen Maßnahmen weitgehend eine gute Grundlage für die kommende Diskussion, die bei konsequenter Ausgestaltung den Grundstein für eine glaubwürdige Klimaschutzpolitik legen können. Die nachfolgenden Ausführungen beschränken sich allerdings auf die Analyse und Bewertung des neuen Klimaschutzinstrumentes zur Gewährleistung eines angemessenen CO2-Minderungsbeitrages des Stromsektors. Zu den drei anderen Vorhaben soll nur kursorisch eine kurze Einschätzung gegeben werden. 1. Die Vorstellungen des BMWi zur weiteren Ausgestaltung des Strommarktdesigns teilen der WWF und Germanwatch explizit nicht. Im Rahmen der Konsultation des Grünbuches zum Strommarktdesign hat sich der WWF ausführlich zur Sachlage geäußert und bereits frühzeitig einen eigenen Vorschlag zur Ausgestaltung eines fokussierten Kapazitätsmarktes in die Diskussion eingebracht. 1 2 Auch im neuen Vorhabenpaket bleibt das BMWi eine Antwort auf die zentrale Frage, ob mittels dieser inkrementellen Weiterentwicklung des regulatorischen Rahmens auch künftig ein gewohnt hohes Maß an Versorgungssicherheit gewährleistet werden kann, schuldig. Es bestehen erhebliche Zweifel, dass die nötigen Investitionen in Flexibilitäts- und Erzeugungskapazitäten durch die gesetzliche Festlegung einer freien Preisbildung inklusive Knappheitspreisspitzen angereizt werden. Die Prognoseunsicherheit solcher Knappheitspreisspitzen besteht weiterhin fort. Dies bedeutet Unsicherheit für Investoren und bringt andere vieldiskutierte adverse Effekte (bpsw. Boom-and-bust -Zyklen) mit sich. 2. Die Kraftwärmekopplung (KWK) ist für die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende eine wichtige Brückentechnologie, die Reform des bestehenden Förderregimes überfällig. Angesichts der mehrheitlich schwierigen Marktlage für KWK-Anlagen und des 1 WWF (2015): Stellungnahme zum Diskussionpapier (Grünbuch) des BMWi Ein Strommarkt für die Energiewende`, online abrufbar unter: Stellungnahme_zum_Gruenbuch_des_BMWi.pdf Öko-Institut (2012): Fokussierte Kapazitätsmärkte. Ein neues Marktdesign für den Übergang zu einem neuen Energiesystem, Studie für die Umweltstiftung WWF Deutschland, online unter: 2 Öko-Institut (2012): Fokussierte Kapazitätsmärkte. Ein neues Marktdesign für den Übergang zu einem neuen Energiesystem, Studie für die Umweltstiftung WWF Deutschland, online unter: 1
2 kontinuierlich steigenden Anteils erneuerbarer Energien an der Stromversorgung ist die im Eckpunktepapier vorgeschlagene Anpassung des Ausbauziels der KWK an die thermische Stromerzeugung der richtige Schritt, wenngleich zu prüfen wäre, ob es bei einer solchen Anpassung der Bezugsbasis nicht auch notwendig wäre, das numerische Ziel (ggf. auch nach oben) anzupassen bzw. zu dynamisieren. Die Fokussierung auf eine bestandsorientierte KWK-Förderung effizienter und erdgasbetriebener Anlagen, bzw. der Förderkürzung für hochprofitable KWK-Anlagen ist bei perspektivisch deutlich abnehmenden Benutzungsstunden der KWK-Anlagen sinnvoll und konsequent. Der WWF und Germanwatch begrüßen insbesondere die Erhöhung der Fördersätze für Wärmenetze und speicher als richtigen Schritt in Richtung einer verstärkten Wärmewende. 3. Ohne den naturverträglichen Ausbau der Stromnetze, die den stabilen Transport regenerativer Erzeugung in die Lastzentren im Süden der Republik gewährleisten, kann die Energiewende nicht gelingen. Die gegenwärtige Diskussion um den Stromnetzausbau ist insbesondere in Süddeutschland von einer sehr regionalen Betrachtung geprägt, die den Zielen der Energiewende teilweise zuwiderläuft. Umso mehr ist das deutliche Bekenntnis im Eckpunktepapier zum Übertragungsnetzausbau und der Notwendigkeit der drei Gleichstromverbindungen zwischen Nord- und Süddeutschland zu begrüßen. Der Netzausbau in Deutschland und auch in Europa hinkt den Ausbauzielen hinterher. Es gilt daher, möglichst schnell einen parteiübergreifenden Konsens zum Netzausbau wiederherzustellen und weiterhin auf einen transparenten und partizipativen Prozess des gesellschaftlichen Dialoges insbesondere mit den Betroffenen vor Ort zu setzen, um eine hohe Akzeptanz der Energiewende aufrechtzuerhalten. 4. Besondere Bedeutung kommt dem Vorschlag für das Erschließen eines zusätzlichen CO2-Minderungsbeitrages des Stromsektors zu. Das erklärte Klimaschutzziel der Bundesregierung ist es, den Ausstoß der Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40% gegenüber 1990 zu mindern. Dies ist nur dann zu erreichen, wenn auch die Treibhausgasemissionen des Kraftwerkssektors bis 2020 deutlich vermindert werden. Um eine Emissionsminderung im Kraftwerkssektor in der formulierten Größenordnung bis 2020 realisieren zu können, führt kein Weg vorbei an einer deutlichen Reduzierung der Braunkohleverstromung aus alten Kraftwerken. Dies vor allem aus drei Gründen: Prozent der CO2-Emissionen des Kraftwerkssektors stammen aus Braunkohlekraftwerken. 2. Zu den bisherigen Emissionsminderungen des Stromsektors hat die Braunkohle kaum beigetragen. Ihr Anteil an den Emissionen ist ggü sogar gestiegen. Die Emissionsminderungen wurden durch Steinkohle- und Erdgaskraftwerke erbracht. 3. Die Kraftwerke, die durch das neue Instrument Emissionen reduzieren müssten, sind abgeschrieben und ein Eingriff in Eigentümerrechte ist nicht mehr gegeben. Wenn das vorgeschlagene Instrument konsequent umgesetzt würde, wird die Energiewirtschaft modernisiert, Versorgungssicherheit garantiert und die Auswirkungen auf die Strompreise begrenzt. Die Kompatibilität des Instrumentes mit dem EU ETS gewährleistet überdies, dass keine zusätzlichen Emissionen ins Ausland verlagert werden, sondern der Abbau der Überschusszertifikate ergänzt wird. Um eine wirkungsvolle Ausgestaltung des Instrumentes zu garantieren, muss insbesondere für das Anlagenalter eine klar definierte Bemessungsgrundlage festgelegt werden. Weiterhin muss die Nichtübertragbarkeit der Emissionen zwischen einzelnen Kraftwerksblöcken garantiert werden. Damit bis 2020 die notwendigen Emissionsminderungen im Kraftwerkssektor erbracht werden, muss dafür Sorge getragen werden, ein transparentes Monitoring der Emissionsminderungen sicherzustellen. Um eine entsprechende Lenkungswirkung sicherzustellen, sollten die avisierten je Tonne CO2 die absolute Untergrenze des Klimabeitrages darstellen. Der Klimabeitrag darf also keine fixe Anpassung nach oben erfahren, sondern es muss bei Bedarf möglich sein, diesen flexibel nachschärfen zu können, um die gewünschte Lenkungswirkung zu entfalten. Der WWF und Germanwatch bewerten das vorgeschlagene Instrument in seiner Grundkonstruktion als zentral, um die gesetzten Klimaschutzziele zu erreichen, es stellt aber nur einen moderaten Eingriff in die Stromerzeugung dar. 2
3 Ausgangslage Emissionen und Klimaschutzziele Deutschlands Mit der Vorlage des Aktionsprogrammes Klimaschutz im Dezember 2014 hat die Bundesregierung den zentralen Stellenwert des Klimaschutzes in ihrer Politik bestätigt. Damit wurden die klimaund energiepolitischen Entscheidungen des Energiekonzeptes von 2010/11 bekräftigt, wonach Deutschland bis 2020 seine Treibhausgas (THG)-Emissionen gegenüber dem Basisjahr 1990 um 40 % reduzieren will, um einen angemessenen Beitrag für die Einhaltung des 2-Grad-Limits zu leisten. Abbildung 1: Historische und zukünftige THG-Emissionen und -reduktionsziele in Deutschland (UBA, AG Energiebilanzen, Öko-Institut) Im jüngsten Projektionsbericht der Bundesregierung wird für 2014 gegenüber 1990 eine Minderung der THG-Emissionen um 27,3% konstatiert (von 1.248,1 Mio. t CO2äq auf 907,4 Mio. t CO2äq). Zur Erreichung des 40%-Ziels darf Deutschland im Jahr 2020 noch 750 Mio. t CO2äq emittieren. Gegenüber dem Jahr 2014 wäre dies eine Emissionsminderung um 158,5 Mio. t CO2äq bzw. etwa 13 Prozentpunkte. Die Bundesregierung geht davon aus, dass auf Basis der bis dato eingeleiteten energie- und klimapolitischen Maßnahmen bis 2020 eine Emissionsreduktion von 32,7 % gegenüber dem Basisjahr von 1990 erreicht wird 3 (vgl. auch Referenzprojektion in Abb. 1). Mithin besteht nach diesen Berechnungen die Notwendigkeit weitere 91,7 Mio. t CO2äq (siehe rote Schraffierung in Abb. 1). zu mindern, um das 40%-Klimaschutzziel zu erreichen. Dies entspricht rund 7 Prozentpunkten. 3 Projektionsbericht der Bundesregierung 2015, online abrufbar unter: 14_lcds_pams_projections/envvqlq8w/ 3
4 Der CO2-Minderungsbeitrag des Stromsektors Emissionen des deutschen Stromsektors Die Erschließung der Emissionsminderung durch ein neues, nationales Klimaschutzinstrument ist zwingend, da die Emissionen des Kraftwerksektors und die der energieintensiven Industrie dem EU-Emissionshandel unterliegen, die rund 52% (im Jahr 2011) der deutschen THG-Emissionen betragen. Der EU-Emissionshandel ist seit Jahren aber nicht funktionstüchtig. Um eine Lenkungswirkung zu entfalten, müsste der Zertifikatspreis beim Emissionshandel bei mindestens 35 /t CO2 liegen, anstatt bei heutigen 6-7 /t CO2. Zur Behebung der Ursachen dieser mangelnden Lenkungswirkung ist eine tiefgreifende strukturelle Reform des EU ETS nötig. 4 Der WWF hat hierzu entsprechende Vorschläge unterbreitet. Regelungen innerhalb des EU ETS, die vor dem Jahr 2020 schon zu den nötigen Emissionsminderungen führen würden, sind augenblicklich nicht absehbar. Vor allem deswegen konstatieren wir nicht nur für Deutschland, dass besonders klimaschädliche (Kohle-) Kraftwerke gegenwärtig Hochkonjunktur haben. Die Einführung eines nationalen Klimaschutzinstrumentes, das parallel zum EU ETS hilft, die THG-Emissionen um wenigstens 22 Mio. t CO2 zusätzlich zu reduzieren ist daher zur Erreichung des 40%-Klimaziels bis 2020 unerlässlich. 5 6 In 2014 hat der Stromsektor 349 Mio. t CO2 emittiert und ist damit für 38,5% aller Emissionen in Deutschland verantwortlich. Der Vorschlag des BMWi sieht nun vor, dass der Stromsektor seine jährlichen Emissionen von 349 Mio. t CO2 im Jahr 2014 bis 2020 auf ein Maximum von 290 Mio. Jahrestonnen reduziert. So soll das Erreichen des Klimaschutzziels ermöglicht werden. Es wird unterstellt, dass eine Minderung in Höhe von 37 Mio. t CO2 durch bereits eingeleitete energie- und klimapolitische Maßnahmen (EE-Ausbau und Energieeffizienz) zu erwarten sei. Der verbleibende Restbetrag von mindestens 22 Mio. t CO2 soll im Stromsektor zusätzlich durch das neue Klimaschutzinstrument erbracht werden. (siehe Abb. 2) Abbildung 2: Die Klimaschutzlücke im deutschen Kraftwerkspark (jährliche Emissionen und Minderungsbeiträge in Mio. t CO2) (BMWi) 4 Vgl. WWF (2014): Letzte Chance für den Emissionshandel Strukturelle Krise und Chance für Reform, online abrufbar unter: Emissionshandel.pdf 5 Vgl. WWF (2014): Den europäischen Emissionshandel flankieren Chancen und Grenzen unilateraler CO2-Mindestpreise, online abrufbar unter: Studie_Den_europaeischen_Emissionshandel_flankieren.pdf 6 Vgl. WWF & Germanwatch (2014): Klima oder Kohle? Reduktion des Kohlestroms zur Erreichung des deutschen Klimaschutzziels bis 2020, online abrufbar unter: WWF-Klima-oder-Kohle.pdf 4
5 Abbildung 3: Bisheriger Beitrag der fossilen Energieträger zur erreichten Emissionsminderung (Öko-Institut) Sonstige Energieträger Im Vergleich zu 2000 Erdgas Mio. t CO Erdgas u.a. 6% Steinkohle 20% Braunkohle +3% Mio. t CO2 Im Vergleich zu 2000 insgesamt % Steinkohle Braunkohle Daten für 2013 und 2014 sind vorläufig und teilweise geschätzt WWF-Ziel für 2020 Emissionen der Braunkohleverstromung sind gegenüber 2000 um 3% gestiegen Der WWF und Germanwatch fordern, dass der Kraftwerkssektor seine jährlichen Emissionen bis 2020 auf ein absolutes Maximum von 290 Mio. t CO2 reduziert. Bisher fielen die Beiträge der fossilen Energieträger zur erreichten Emissionsminderung im Kraftwerkssektor seit 2000 höchst unterschiedlich aus. Erdgas und Steinkohle trugen mit 6% bzw. mit 20% im Vergleich zu 2000 erheblich zur Emissionsminderung im Kraftwerkssektor bei. Hierbei sei angemerkt, dass der Anteil der emissionsarmen Erdgasverstromung am Stromerzeugungsmix ungeachtet der sehr schwierigen Marktlage für Erdgaskraftwerke seit 2011 sogar leicht von 8,5% im Jahr 2000 auf 9,5% in 2014 gestiegen ist. 7 Die Emissionsminderungen in der Steinkohleverstromung resultieren insbesondere von einem merklichen Rückgang an der Stromerzeugung von 24,7% in 2000 auf 17,8% in 2014 ( hard coal crunch ) und Effizienzverbesserungen. Im Gegensatz dazu sind die Emissionen der klimaschädlichen Braunkohleverstromung gegenüber 2000 nicht gesunken, sondern sogar um 3% gestiegen (siehe Abb. 3). Der Anteil der Braunkohle an der deutschen Stromerzeugung war 2014 mit 25,4% weiterhin nahezu unverändert hoch gegenüber 2000 (25,7%). Braunkohlekraftwerke sind überaus emissionsintensiv. Die spezifischen Emissionswerte von Braunkohlekraftwerken liegen im Durchschnitt etwa 20% über denen von Steinkohlekraftwerken. 8 Die Braunkohleverstromung ist mit einem Anteil von 49% für gut die Hälfte der Emissionen des deutschen Kraftwerkssektors verantwortlich (siehe Abb. 4) Gemäß dem Verursacherprinzip sollte daher insbesondere die Braunkohle mit den ältesten und emissionsintensivsten Kraftwerken in Deutschland in die Verantwortung für mehr Klimaschutz genommen werden und den größten Teil zur Emissionsminderung beitragen. Darüber hinaus würde der Abbau konventioneller Grundlasterzeugung durch Braunkohlekraftwerke dringend benötigte Netzkapazitäten für die Integration der erneuerbaren Energien freisetzen und das Stromerzeugungssystem flexibilisieren, wodurch sich die Systemsicherheit erhöhen und die Häufigkeit kritischer Netzsituationen und entsprechend kostenintensiver Redispatchmaßnahmen reduzieren ließe. 7 Vgl. AG Energiebilanzen (2015): Bruttostromerzeugung in Deutschland ab 1990 nach Energieträgern, online abrufbar unter: 8 eigene Berechnungen nach Öko-Institut (2014): Co2-Emissionen aus der Kohleverstromung in Deutschland, online abrufbar unter: 5
6 Abbildung 4: CO2-Emissionen des Kraftwerkssektors 2014 (Öko-Institut) 10% 11% Braunkohle Mio. t CO2 (vorläufige Schätzung) 49% Steinkohle Erdgas Sonstige Energieträger 30% Funktionsweise des Instrumentes für einen Klimabeitrag der Stromerzeugung Das Instrument sieht einen Klimabeitrag für besonders alte und emissionsintensive Kraftwerke vor, sobald diese einen bestimmten Emissionsfreibetrag überschreiten. Vorgesehen ist, dass Kraftwerke blockscharf ab dem 21. Lebensjahr einen jährlichen Emissionsfreibetrag von 7 Mio. t CO2 je installiertes GW Leistung erhalten. Dieser Freibetrag reduziert sich bis zum 40. Lebensjahr einer Anlage linear auf 3 Mio. t CO2 je GW und Jahr und verbleibt dann ab dem 41. Lebensjahr der Anlage auf diesem Niveau. Kraftwerke sind bis zu einem Anlagenalter von 20 Jahren von der Zahlung des Klimabeitrags befreit ebenso wie insgesamt ca. 90% der fossilen Stromerzeugung in Deutschland den vorgeschlagenen Klimabeitrag nicht erstatten müssen (siehe Abb.5). Damit werden eben jene 10% der deutschen Stromerzeugung belastet, die in den ältesten und emissionsintensivsten Kraftwerken erfolgt. CO2-Emissionen unterhalb der Freibetragsgrenze unterliegen weiterhin nur der Regulierung im EU ETS. Für jede Tonne CO2, die die Freibetragsgrenze überschreitet, sollen die Anlagenbetreiber ab 2017 verpflichtet werden einen Klimabeitrag zu zahlen. Dieser Klimabeitrag soll bis 2020 auf einen Wert von ansteigen ( phase-in ). Die Anlagenbetreiber sollen verpflichtet werden den Klimabeitrag durch Zertifikate des EU ETS zu erstatten. Diese Zertifikate sollen anschließend stillgelegt werden. Aktuell müssten bei einem Zertifkatspreis von 6-7 /t CO2 für jede Tonne CO2 oberhalb des Freibetrages bis zu drei Zertifikate gekauft und anschließend stillgelegt werden. Abbildung 5: Grafische Darstellung des Freibetrages (BMWi) 6
7 Für eine wirkungsvolle Ausgestaltung des vorliegenden Instrumentes wird es nach Einschätzung des WWF und Germanwatch besonders darauf ankommen, dass eine eindeutig definierte Bemessungsgrundlage zur Bestimmung des Anlagenalters festgelegt wird. So bleibt gegenwärtig offen, ob grundlegende Modernisierungen, die wie ein Neubau wirken auf einen Kesselaustausch zu beschränken sind. die avisierten je Tonne CO2 die absolute Untergrenze des Klimabeitrages darstellen, um eine entsprechende Lenkungswirkung sicherzustellen. Der Klimabeitrag darf also keine fixe Anpassung nach oben erfahren, sondern es muss bei Bedarf möglich sein, den Klimabeitrag flexibel nachschärfen zu können, um die gewünschte Lenkungswirkung zu entfalten. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der kurzen Frist bis 2020 und der nicht absehbaren Wirkung eines phase-ins des Instrumentes von Bedeutung. ein transparentes Monitoring der Emissionsminderungen während des phaseins erfolgt, um das Instrument kurzfristig nachschärfen zu können. die Nichtübertragbarkeit der Freibetragsmengen zwischen einzelnen Kraftwerksblöcken gewährleistet wird. Ohne Reduzierung des Kohlestroms wird das Klimaschutzziel 2020 verfehlt Die Verstromung von Stein- und Braunkohle ist für etwa ein Drittel der gesamten deutschen Treibhausgasemissionen verantwortlich. Das Erreichen des Klimaschutzziels in 2020 ist nur möglich, wenn die Kohleverstromung in Deutschland ambitioniert reduziert wird. Das im Eckpunktepapier vorgeschlagene Instrument für einen nationalen Klimabeitrag ist der zwingende Schritt zu einer glaubwürdigen Klima- und Energiepolitik. Wir begrüßen das Instrument ausdrücklich als eine effektive und effiziente Lösung, um schrittweise die ältesten und emissionsintensivsten Kraftwerke gemäß dem Verursacherprinzip in die Verantwortung für mehr Klimaschutz zu nehmen. Das Instrument verfügt damit einerseits über eine klimafreundliche Hebelwirkung, die Emissionen besonders alter und wirkungsgradschwacher Kohlekraftwerke effektiv zu begrenzen. Andererseits ergänzt es den bestehenden Regulierungsrahmen des EU ETS. Ein Fortschreiben des Status quo würde in 2020 zu einem Exportüberschuss von etwa 51 TWh Strom führen. Mit der geplanten Einführung des Klimaschutzinstrumentes würde sich der Nettostromexport in 2020 voraussichtlich auf 35 TWh begrenzen. In 2014 exportierte Deutschland mit 35,4 TWh (netto) so viel Strom wie noch nie ins Ausland. Eine konsequente Umsetzung vorausgesetzt, kann das Instrument somit einen wichtigen Beitrag leisten, insbesondere die Verstromung der klimaschädlichen Braunkohlekraftwerke deutlich zu begrenzen Dies ist ein ebenso deutliches wie wichtiges Zeichen gegen geplante Ausbaumaßnahmen in den Tagebaurevieren im Rheinland und der Lausitz. Mit dem Eckpunktepapier und dem zugrundeliegenden Projektionsbericht 2015 werden die jährlichen Emissionen des Kraftwerkssektors auf ein Maximum von 290 Mio. t CO2 in 2020 begrenzt. Für den WWF und Germanwatch stellen diese 290 Mio. Jahrestonnen CO2 das absolute Maximum der Emissionen des Kraftwerkssektors in 2020 dar. Sollte es sich herausstellen, dass die Klimaschutzlücke größer ist und es weiterer Emissionsminderungen zur Erreichung des 40%-Ziels bis 2020 bedarf, so muss sichergestellt werden, dass das Instrument für den nationalen Klimaschutzbeitrag der fossilen Stromerzeugung entsprechend nachgeschärft und die Klimaschutzlücke geschlossen werden kann. Den Strukturwandel sozialverträglich gestalten Die im Instrument für einen nationalen Klimabeitrag vorgesehene schrittweise Reduzierung der Kohleverstromung in Deutschland forciert die Emissionsreduktion an den ältesten und schmutzigsten Kraftwerken. Ca. 90% der Kraftwerke sind von der geplanten Regelung ausgenommen. Es ist schlicht falsch zu behaupten, dass die Einführung dieses Instrumentes einem Ausstieg aus der Kohleverstromung in Deutschland gleichkäme. 7
8 Der Strukturwandel hin zu einer emissionsarmen und auf erneuerbaren Energien basierenden Volkswirtschaft kann nur auf Grundlage eines gesamtgesellschaftlichen Konsenses gelingen. Der WWF und Germanwatch fordern daher alle beteiligten Akteure auf, eine redliche und konstruktive Debatte über die von Strukturwandel betroffenen Arbeitsplätze in der Kraftwerks-und Kohleindustrie zu führen. Kontakt Regine Günther Leiterin Klimaschutz und Energiepolitik WWF Deutschland Reinhardtstr Berlin Direkt: +49 (30) Henrik-W. Maatsch Nationale Klima- und Energiepolitik WWF Deutschland Reinhardtstr Berlin Direkt: +49 (30) Christoph Bals Politischer Geschäftsführer Germanwatch e.v. Kaiserstraße Bonn Direkt: +49 (228) Tobias Pforte von Randow Referent für Klima und Arbeit Germanwatch e.v. Stresemannstr Berlin Direkt: +49 (30) Stand
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