ASA SVV Schweizerischer Versicherungsverband Association Suisse d Assurances Associazione Svizzera d Assicurazioni

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1 Schweizerischer Versicherungsverband Association Suisse d Assurances Associazione Svizzera d Assicurazioni Die Schweizer Versicherungswirtschaft zeigt sich krisenfest von Erich Walser, Präsident Schweizerischer Versicherungsverband SVV Anlass Jahresmedienkonferenz 2009 Datum 20. Januar 2009 Ort Hotel «Savoy Baur en Ville», Zürich Sehr geehrte Damen und Herren Im Namen des Schweizerischen Versicherungsverbandes begrüsse ich Sie herzlich zu unserer Jahresmedienkonferenz Was die Weltwirtschaft und insbesondere die Finanzbranche in den vergangenen 12 Monaten erlebt haben, wird in mancher Hinsicht in die Geschichte eingehen und in die Bilanzen vieler Unternehmen. Auch für die Versicherungswirtschaft war die Finanzmarktkrise prägend für das Jahr Zusammengefasst steht das Jahr 2008 aber auch stellvertretend für ein leichtes Wachstum in der Schadenversicherung eine Bestätigung der Trendwende in der Lebensversicherung eine Periode ohne Grossschadenereignisse wie Naturkatastrophen weiterhin solide Ergebnisse aus dem operativen Geschäft Nachfolgend werde ich einen summarischen Rückblick auf das Geschäftsjahr 2008 vornehmen und einen Ausblick auf die kommenden Monate wagen. Anschliessend wird Ihnen Prof. Dr. Walter Ackermann vom Institut für Versicherungswirtschaft an der Universität St. Gallen einen neuen wissenschaftlichen Bericht zur Altersvorsorge vorstellen. In diesem Bericht werden grundlegende Entwicklungen unserer Gesellschaft in den nächsten 20, 30 oder 40 Jahren beschrieben und darauf basierend die Anforderungen an eine kapitalgedeckte Altersvorsorge skizziert. Der Schweizerische Versicherungsverband hat diese Studie in Auftrag gegeben. Er kommt aus heutiger Sicht auf die nächsten Jahre und Jahrzehnte zu einigen relevanten Folgerungen, die sich nicht in allen Punkten mit den Ergebnissen des Berichts decken. Welche Punkte dies konkret betrifft, wird Ihnen dann Andreas Zingg, Leiter der Kommission für soziale Fragen des Schweizerischen Versicherungsverbandes, skizzieren und erläutern. Im dritten Themenblock von heute Vormittag richtet Direktor Lucius Dürr den Fokus auf die Revision des Versicherungsvertragsgesetzes VVG. Der Schweizerische Versicherungsverband hat Schweizerischer Versicherungsverband SVV C. F. Meyer-Strasse 14 Postfach 4288 CH-8022 Zürich Zentrale +41 (44) Fax +41 (44)

2 sich bereits intensiv mit dem 2006 veröffentlichten Vorentwurf des neuen VVG befasst. Wir gehen davon aus, dass der Bundesrat in den nächsten Tagen oder Wochen auch den Entwurf des neuen Gesetzes in die Vernehmlassung schicken wird. Und natürlich werden wir uns dann auch mit dieser Vorlage sehr intensiv auseinandersetzen. Alle Manuskripte und Foliensätze finden Sie vollständig in Ihren Unterlagen. Für Fragen stehen wir Ihnen im Anschluss an die Referate gerne zur Verfügung. Leichtes Wachstum in der Schadenversicherung Im Geschäftsjahr 2008 hat das Schweizer Schadenversicherungsgeschäft wiederum ein leichtes Wachstum verzeichnet. Die Wachstumsrate war allerdings knapp halb so gross wie diejenige vom Vorjahr. Schadenversicherungsgeschäft insgesamt (+0,5%): Für das ganze Jahr über alle Gesellschaften und Sparten allerdings ohne das Unfall- und Krankenversicherungsgeschäft der Krankenkassen rechnen wir mit einem Wachstum des Prämienvolumens von etwa 0,5%. Im Vorjahr wuchs der gesamte Schadenversicherungsmarkt noch um 1,2%, im Jahr 2006 sogar noch um 2,3%. Die weitere Verlangsamung des Prämienwachstums in dieser Sparte ist unseres Erachtens auch ein klares Indiz für eine weitere Verschärfung des Wettbewerbs unter den Versicherungsgesellschaften in einem weitgehend gesättigten Markt. Die von zahlreichen Anbietern zunehmend gewährten Prämienrabatte haben auf das Wachstum des Gesamtmarktes gedrückt. In den verschiedenen Sparten der Schadenversicherung gibt es markante Unterschiede in der Prämienentwicklung. Motorfahrzeugversicherung (+0,1%): Die Effekte der vorhin angesprochenen Prämienrabatte zeigen sich sehr deutlich in der Entwicklung des Gesamtmarktes der Motorfahrzeugversicherung. Während wir in der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung von einer Stagnation des Marktes ausgehen, zeigen unsere Hochrechnungen für die Motorfahrzeug-Kaskoversicherung eine minimale Zunahme des Prämienvolumens. Insgesamt resultiert ein leichtes Wachstum des Gesamtmarktes von knapp 0,1%. Diese Entwicklung hat uns nicht überrascht. Seit zwei Jahren weisen wir auf die zunehmenden Prämienrabatte hin und prognostizieren, dass der Markt aufgrund der ambitiösen Wachstumsziele der grossen Autoversicherer unter Druck geraten werde. Dass der Gesamtmarkt bisher dennoch wuchs, hatten wir auf den anhaltenden Trend zu grösseren und stärkeren Autos sowie auf die Zunahme der zugelassenen Fahrzeuge zurückgeführt. Die jüngsten Prognosen der Schweizer Autoimporteure zeigen nun in eine andere Richtung. Die Schweizer Versicherungswirtschaft zeigt sich krisenfest Erich Walser 20. Januar /10

3 Feuer-, Elementarschaden- & übrige Sachversicherungen (+1,9%): Das Wachstum in der Sparte Feuer-, Elementarschaden- & übrige Sachversicherungen liegt mit 1,9% deutlich über dem des Vorjahres. Wir führen diese Entwicklung einerseits auf eine zunehmende Sensibilität der Kunden gegenüber den finanziellen Risiken von Naturgefahren und andererseits auf die Zunahme von versicherten Werten zurück. Unfallversicherung (+0,3%): In der Unfallversicherung rechnen wir für das Jahr 2008 mit einem leichten Wachstum von 0,3%. Unsere Basis für die Hochrechnungen liegt bei rund 70% des Gesamtmarktes und hier kann es auch aufgrund der Entwicklungen der Lohnsummen für den Gesamtmarkt durchaus Abweichungen von über einem Prozentpunkt geben. Bestätigung der Trendwende in der Lebensversicherung Vor einem Jahr konnte ich Ihnen an dieser Stelle über die Trendwende im Schweizer Lebensversicherungsmarkt berichten. Im Jahr 2007 war das Prämienvolumen in der Lebensversicherung nach einer mehrjährigen Durststrecke erstmals wieder gestiegen. Dieser Trend hat sich im vergangenen Geschäftsjahr nun bestätigt. Sowohl im Kollektivleben-Geschäft als auch im Einzelleben-Geschäft ist das Prämienvolumen 2008 gewachsen, wobei das Kollektivleben- Geschäft deutlich stärker wuchs als das Einzelleben-Geschäft. Lebensversicherungen insgesamt (+2,3%): Das gesamte Schweizer Kollektiv- und Einzellebensversicherungs-Geschäft zusammen hat im Jahr 2008 nach unseren Hochrechnungen ein Prämienvolumen von insgesamt rund 29,4 Milliarden Franken erreicht. Das Wachstum betrug 2008 insgesamt rund 2,3%. Damit wurde die im vergangenen Jahr deutlich gewordene Trendwende klar bestätigt. Einzelleben-Geschäft (+1,1%): Das Prämienvolumen im Schweizer Einzelleben-Geschäft dürfte im vergangenen Jahr um rund 1,1% gewachsen sein. Das ganze Segment der Einzel-Kapital-Versicherung verzeichnete nach unseren Hochrechnungen einen Prämienrückgang von 2,4%. Während das Prämienvolumen in der Einzel- Kapital-Versicherung mit wiederkehrenden Prämien um 3,5% sank, stieg es bei den Einzel- Kapital-Versicherungen mit Einmalprämien um 4,2%. Eine Entwicklung, die wir unter anderem auf die anhaltenden Unsicherheiten an den Finanzmärkten zurückführen: Die Lebensversicherung als sicherer Hafen fürs Ersparte. Ich werde später noch darauf zurückkommen. Die Einzel-Renten-Versicherung konnte im vergangenen Jahr zulegen. Für das ganze Segment der mit Einmal- und periodischen Prämien finanzierten Einzel-Renten-Versicherung prognostizieren wir für 2008 ein Wachstum von 5,1%. Im Vorjahr konstatierten wir noch ein Wachstum von 3,5% und ein Jahr zuvor gar eine Reduktion des Prämienvolumens um 7,5%. Die Schweizer Versicherungswirtschaft zeigt sich krisenfest Erich Walser 20. Januar /10

4 Wie schon in den vergangenen Jahren hat auch 2008 der Trend zur fondsgebundenen Einzel- Lebensversicherung angehalten. In dieser Sparte finden Kundinnen und Kunden inzwischen eine recht breite Palette von Produkten, welche ihrer individuellen Risikobereitschaft und -fähigkeit entgegen kommt. Für die fondsgebundene Einzellebens-Versicherung mit Einmalund periodischen Prämien haben wir für 2008 ein Prämienvolumen von mittlerweile fast 2,8 Milliarden Franken errechnet. Es hat 2008 rund 8,2% zugelegt, mehr als in jeder anderen Sparte der Einzellebensversicherung. In der fondsgebundenen Lebensversicherung mit periodischen Prämien stieg das gesamte Prämienvolumen um 8,8%, in derjenigen mit Einmalprämien finanzierten rund 6,8%. Kollektivleben-Geschäft (+2,8%): Vor einem Jahr haben wir eine erfreuliche Trendwende im Bereich der Kollektivleben-Versicherung feststellen können. Nach einer längeren Phase des Prämienschwunds konnten wir in dieser Sparte im Jahr 2007 erstmals wieder ein Wachstum erzielen. Dieser Trend hat sich 2008 bestätigt, ja sogar verstärkt. Im Jahr 2008 rechnen wir mit einem Wachstum des Prämienvolumens von 2,8%. Die Vollversicherung für KMUs zeigt sich als zunehmend geschätzter Garant für Sicherheit in schwierigen Zeiten. Das gute Gefühl, auch bei gravierenden und länger anhaltenden Verwerfungen an den Finanzmärkten nicht auch noch zur Sanierung der in Unterdeckung geratenen Pensionskasse beitragen zu müssen, gibt offenbar vielen KMUs die notwendige Sicherheit. Weiterhin solides operatives Geschäft Im vergangenen Jahr blieb die Schweiz weitgehend von Grossschadenereignissen wie Naturkatastrophen verschont. Das hat sich positiv auf die Erfolgsrechnungen der Versicherungsgesellschaften ausgewirkt. Das weiterhin sehr solide operative Kerngeschäft der Schweizer Privatversicherer dürfte auch 2008 zu guten technischen Ergebnissen führen, während die Turbulenzen an den Kapitalmärkten wohl auch in den Bilanzen der Versicherer sichtbare Spuren hinterlassen dürften. Insgesamt gehen wir aber davon aus, dass sich die Schweizer Privatversicherer in einem ausserordentlich volatilen Umfeld gut gehalten haben und dabei einerseits von ihrer wieder erlangten operativen Stärke und andererseits von der konsequenten Reduktion von Anlagerisiken profitiert haben. Die vorsichtige Anlagepolitik und das auf langfristige Sicherheit ausgelegte Geschäftsmodell zahlen sich bei grösseren Verwerfungen, wie wir sie in den vergangenen Monaten erlebt haben, aus. Ausblick 2009 Was erwartet nun der Branchenverband für die Schweizer Versicherungswirtschaft im laufenden Jahr? Ich möchte mich hier bewusst auf fünf zentrale Themen beschränken: Die Schweizer Versicherungswirtschaft zeigt sich krisenfest Erich Walser 20. Januar /10

5 Auf die Folgen und die Bewältigung der Finanzmarktkrise Auf die Entwicklung der berufliche Vorsorge Auf die Revision des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) Auf die Revision des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) Auf die Weiterführung der bilateralen Verträge mit der Europäischen Union * * * Finanzmarktkrise: Die weltweite Finanzmarktkrise ist für die Finanzdienstleistungsbranche eine Reise ins Ungewisse und eine Bewährungsprobe für Anbieter und Aufsicht. Wir sind allerdings vorsichtig optimistisch: Hält sich der Druck der Finanzmarktkrise in überschaubaren Grenzen, so hat der Versicherungssektor gute Aussichten auf eine positive Geschäftsentwicklung. Die Finanzmarktkrise und die nachfolgende Rezession haben natürlich auch Auswirkungen auf die hiesige Versicherungswirtschaft insgesamt als Teil der Volkswirtschaft, auf die Versicherungsunternehmen und auf die Versicherungskunden. Wenn die Wirtschaft abkühlt, sinkt der Bedarf an Versicherungsdeckung. Unternehmen in Schwierigkeiten zum Beispiel versichern weniger Werte und weniger Mitarbeitende. Oder, um ein anderes Beispiel zu nennen: Wenn der Trend zu weniger und kleineren Autos anhält, wird sich das auch auf das Prämienvolumen in der Motorfahrzeugversicherung auswirken. Wir haben in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten allerdings beobachten können, dass sich rezessive Tendenzen schwächer und später auf die Versicherungswirtschaft auswirken als auf andere Branchen. Auf der anderen Seite ist diese Krise auch eine Chance für die Versicherungswirtschaft, denn in unsicheren Zeiten steigt gewöhnlich das Bedürfnis nach Sicherheit. So ist wohl auch dieses Mal: Wir haben wie erwähnt eine stärkere Nachfrage nach der Lebensversicherung und nach der Vollversicherung in der beruflichen Vorsorge feststellen können. Nach dem Scheitern einiger Investments in den vergangenen zwölf Monaten steht heute bei den meisten Kunden die Sicherheit wieder höher im Kurs als die Rendite. Was eigentlich längst bekannt ist, mussten zahlreiche Anleger am eigenen Portefeuille erfahren: Hohe Rendite heisst auch hohes Risiko. Und erfahrungsgemäss sinken in Krisenzeiten ganz allgemein die Risikobereitschaft und die Risikofähigkeit. Gründe, die klar für die Lebensversicherung sprechen. Wir wurden in den vergangenen Wochen gelegentlich mit der Frage konfrontiert, ob ein Fall AIG auch in der Schweiz möglich wäre. Unsere Antwort ist klar: Nein. AIG ist der weltgrösste Kreditversicherer und trägt damit ein enormes Klumpenrisiko. Die Kreditversicherung macht in der Schweiz mit einem Prämienvolumen von 137 Millionen Franken nur gerade 0,6% des gesamten Prämienvolumens der Schadenversicherung aus. Zudem sind die hiesigen Kreditversicherer überwiegend in der Exportrisikoversicherung tätig. Die Schweizer Versicherungswirtschaft zeigt sich krisenfest Erich Walser 20. Januar /10

6 In Bezug auf staatliche Rettungspakete, wie sie in den vergangenen Monaten in vielen Ländern im Multipack geschnürt wurden, haben wir eine klare Haltung: Für die Schweizer Versicherungswirtschaft sind solche Rettungspakete kein Thema. Dennoch haben wir klare Vorstellungen über die Bedingungen, die an Staatshilfen als letztmöglichen Lösungsweg zur Verhinderung grösserer Krisen geknüpft sein müssen: Der freie Wettbewerb darf durch Rettungspakete nicht verzerrt werden. Das heisst konkret: Weder Akquisitionen noch Wachstumsinitiativen dürfen aus Geldern des Staates finanziert werden. Aus dem bisherigen Verlauf der Finanzmarktkrise wagen wir folgendes Fazit: Der Versicherungsmarkt in der Schweiz funktioniert bestens und zwar ohne Staatshilfe, Staatsinterventionen oder zusätzliche Regulierung Wer Versicherungsdeckung sucht, dem bietet der Markt entsprechende Lösungen an Schadenzahlungen werden jederzeit geleistet ohne Liquiditätsprobleme Versicherungsprodukte sind sicher die garantierten Leistungen werden ohne Wenn und Aber erbracht Die bisherige Entwicklung der Finanzmarktkrise hat gezeigt, dass der Versicherungssektor in der Schweiz gut aufgestellt und ausserordentlich krisenfest ist. Das erstaunt nicht, denn die Schweizer Versicherer verfolgen ein Geschäftsmodell, das auf langfristige Sicherheit ausgerichtet ist. Die ständigen Prämienzuflüsse sorgen für einen funktionierenden Cash Flow und für ausreichend Liquidität und machen unsere Branche ausserordentlich widerstandsfähig. Unterstützend wirkt auch die Stabilität des klassischen Sach- und Unfallversicherungsgeschäfts. Die Versicherungswirtschaft hat aus den Börsen-Turbulenzen vor sechs Jahren ihre Lehren gezogen und konsequent Risiken abgebaut. Seither wurde auch eine neue Aufsichtsphilosophie eingeführt und umgesetzt. Der Swiss Solvency Test ist ein modernes Instrument der Versicherungsaufsicht und umfasst eine Reihe von Prinzipien, nach denen Unternehmen ihre Risiken bewerten und behandeln können. Beim SST geht es neben der Kapitalisierung auch darum, im Versicherungsunternehmen das Bewusstsein für Risiken zu schärfen. Der Vorteil gegenüber anderen Aufsichtsmodellen wie zum Beispiel Basel II liegt darin, dass der SST nicht aus einem vordefinierten Standardmodell besteht, sondern auf die individuelle Situation in den einzelnen Unternehmen ausgerichtet ist. Gemeinsam ist aber allen Versicherungsunternehmen: Die Ansprüche der Versicherten müssen jederzeit zu mindestens 101 Prozent durch entsprechende Kapitalanlagen gedeckt sein. Ansprüche aus Versicherungsverträgen werden vor denjenigen aller übriger Gläubiger befriedigt. Diese hohe Sicherheit kommt auch den Kunden in der beruflichen Vorsorge zu Gute: Schweizer KMUs mit einer Vollversicherungslösung eines Lebensversicherer können zum Bei- Die Schweizer Versicherungswirtschaft zeigt sich krisenfest Erich Walser 20. Januar /10

7 spiel nie verpflichtet werden, mit Sanierungsbeiträgen eine allfällige Unterdeckung auszugleichen, weil Unterdeckung bei der Vollversicherung gar nicht zulässig ist. Wer jetzt in der Krise nach zusätzlicher Regulierung für den bereits heute stark regulierten Versicherungssektor ruft, verkennt die bisherigen Anstrengungen und Entwicklungen in den Versicherungsunternehmen und bei der Aufsicht. Es braucht keine zusätzliche Regulierung, weder vom Gesetzgeber noch von den Behörden. Selbstverständlich soll die Qualität der Gesetze und Verordnungen im Sinne der Verbesserung laufend kritisch begutachtet werden. Aber bessere Regulierung heisst nicht mehr Vorschriften, sondern kann im konkreten Fall auch weniger oder bessere Vorschriften heissen. * * * Berufliche Vorsorge: Ein Beispiel für eine bessere Vorschrift wäre zum Beispiel die Einführung einer festen Formel für die Berechnung des Mindestzinssatzes in der obligatorischen beruflichen Vorsorge. Heute bestimmt der Bundesrat mindestens alle zwei Jahre jeweils im Herbst und nach eigenem Gutdünken über die Höhe des Mindestzinssatzes ab 1. Januar des folgenden Jahres. Warum drängen wir seit Jahren immer und immer wieder auf eine feste Formel? Weil der Mindestzinssatz für den Versicherten eine Garantie ist und weil Garantien für den Anbieter auch finanzielle Risiken sind, die gerade vor dem Hintergrund einer solvenzbasierten Aufsicht berechenbar sein müssen. Garantierte Mindestzinssätze dürfen deshalb nicht nach dem gerade vorherrschenden politischen Mikroklima, sondern müssen langfristig mit einer festen und transparenten Formel festgelegt werden. Eine solche Formel könnte lauten: 70 Prozent der 7 Jahre rollenden 7-jährigen Bundesobligation. Auf der Basis dieser Formel wäre der Mindestzinssatz 2009 bei 1,75 Prozent anstatt bei den vom Bundesrat festgesetzten 2 Prozent. Wir meinen, das sei eine relativ kleine Differenz für einen grossen Beitrag zu einer sicheren und transparenten 2. Säule unserer Altersvorsorge. Immerhin hat die Eidg. Kommission für die berufliche Vorsorge kürzlich beschlossen, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, welche die Anwendung einer Formel zur Festsetzung des BVG-Mindestzinssatzes prüfen soll. Ein weiteres politisch heisses Eisen in der obligatorischen beruflichen Vorsorge ist der Mindestumwandlungssatz. Gemäss 1. BVG-Revision wird dieser Satz bis 2014 schrittweise auf 6,8 Prozent für das Rentenalter 65 bei Männern und Frauen reduziert. Doch der Bundesrat hat rasch erkannt, dass diese Senkung niemals ausreichen würde, um die systemfremde und ungerechte Umverteilung von den Erwerbstätigen zu den Rentnern zu stoppen. Er hat dem Parlament deshalb beantragt, den Mindestumwandlungssatz bis 2011 auf 6,4 Prozent zu senken. In der Wintersession 2008 haben die Eidgenössischen Räte einer Senkung bis 2015 auf 6,4 Prozent mit grosser Mehrheit zugestimmt. Die Schweizer Versicherungswirtschaft zeigt sich krisenfest Erich Walser 20. Januar /10

8 Inzwischen haben verschiedene Gruppierungen das Referendum ergriffen. Die 100-tägige Referendumsfrist für das Sammeln der nötigen Unterschriften läuft bis zum 16. April Eine allfällige Volksabstimmung könnte frühestens am 27. September 2009 stattfinden. Der Schweizerische Versicherungsverband unterstützt die vom Parlament beschlossene Senkung und wird in einer allfälligen Abstimmungsdebatte versuchen, den linkspopulistischen und ideologisch motivierten Schlagworten der Referendumsführer auch einige sachlogische Argumente für die vernünftige Anpassung des Mindestumwandlungssatzes gegenüberzustellen. Die Gewerkschaften stempeln die längst notwendige Anpassung des Mindestumwandlungssatzes zu einem Instrument der Lebensversicherer für deren Gewinnmaximierung. Das ist absurd. Die Zeche für die zu hohen Renten bezahlen nämlich nicht die Lebensversicherer, sondern die Erwerbstätigen, denen dann bei ihrer Pensionierung weniger Kapital zur Verfügung steht. Der BVG-Mindestumwandlungssatz entspricht einer Minimalvorschrift. Diese muss von allen Vorsorgeeinrichtungen auch von denjenigen mit einem hohen Anteil an Rentnern und auch bei tiefen Anlagerenditen jederzeit eingehalten werden können. Jede Vorsorgeeinrichtung ist selbstverständlich frei, höhere Leistungen zu gewähren, wenn ihre finanzielle Lage dies erlaubt. Ein technisch korrekter Umwandlungssatz ist im Interesse der Stabilität und Sicherheit der zweite Säule und damit unseres ganzen Altersvorsorgesystems. Heute finanzieren die Aktiven die ungenügend finanzierten Renten, die sich aufgrund des zu hohen Umwandlungssatzes ergeben, mit. So fliesst immer mehr von den Erträgen der Erwerbstätigen auf ihrem Sparguthaben weg. Im Sinne der Generationengerechtigkeit und einer nachhaltigen Finanzierung der Renten muss der Umwandlungssatz deshalb gesenkt werden. Heutige Rentnerinnen und Rentner sind von dieser schrittweisen Anpassung des Umwandlungssatzes nicht betroffen, sondern lediglich die Neurentner ab * * * Unfallversicherungsgesetz: Ende Mai 2008 hat der Bundesrat die Botschaft zur Revision des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) zuhanden des Parlamentes verabschiedet. Sie wird derzeit von der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) behandelt. Voraussichtlich in der Sommersession 2009 wird der Nationalrat die Vorlage beraten und laut Eidg. Departement des Innern sollen die Änderungen am 1. Januar 2011 in Kraft treten. Die Botschaft umfasst zwei Vorlagen: die eine enthält die Anpassungen betreffend Leistungen Die Schweizer Versicherungswirtschaft zeigt sich krisenfest Erich Walser 20. Januar /10

9 inklusive die Verankerung der Unfallversicherung der arbeitslosen Personen, die andere die Anpassungen bezüglich der Organisation der Suva und deren Nebentätigkeiten. Die obligatorische Unfallversicherung ist ein bedeutender Geschäftszweig der Privatversicherer. Mehr als 20 private Unfallversicherer und 8 anerkannte Krankenversicherer bilden heute einen unverzichtbaren Pfeiler im Markt der Unfallversicherungen. Sie versichern über 1,7 Millionen vollbeschäftigte Personen aus über 70% aller Unternehmen. Die Privatversicherer haben in der Vergangenheit bewiesen, dass sie die Unfallversicherung zur Zufriedenheit aller Beteiligten durchführen. Das bestehende Teilmonopol bringt aus Sicht der privaten Unfallversicherer für die betroffenen Betriebe keine Vorteile. Daher setzen sich die Privatversicherer grundsätzlich für mehr Wettbewerb und eine weitergehende Liberalisierung ein. Laut Bundesrat soll die Unfallversicherung den Anforderungen einer modernen Sozialversicherung angepasst werden. Der SVV unterstützt dieses Ziel und setzt sich zugunsten eines verstärkten Wettbewerbs für eine Liberalisierung in der obligatorischen Unfallversicherung ein, da dieser die Chance bietet zu Effizienzgewinnen und Innovationen, erhöhtem Kostenbewusstsein, gesteigerter Kundenorientierung und tieferen Prämien. Der Bundesrat will Überversicherungen abbauen, die Suva besser organisieren und ihr in beschränktem Umfange Nebentätigkeiten das heisst neue Geschäftsfelder erlauben. Die meisten von der Suva gewünschten neuen Geschäftsfelder wurden in der Botschaft jedoch nicht berücksichtigt: Vermögensverwaltung und Aktiven-/Passiven-Management für öffentliche und private Vorsorgeeinrichtungen, UVG-Zusatzversicherung und Dienstleistungen für das Gesundheitswesen. Das ist im Sinne des SVV. Der SVV lehnt die übrig gebliebenen Geschäftsfelder wie das Führen von Rehabilitationskliniken, die Schadenabwicklung für Dritte, die Entwicklung von Sicherheitsprodukten und deren Verkauf sowie Beratung und Ausbildung im Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung weiterhin ab, da dies eine Verletzung der Wettbewerbsneutralität und der verfassungsmässig geschützten Wirtschaftsfreiheit darstellt. Die Ausbauwünsche der Suva wie die Ausdehnung des Zuständigkeitsbereichs, weitere Nebentätigkeiten oder die Zusatzversicherung verstossen gegen die Wettbewerbsneutralität und damit gegen die in der Bundesverfassung verankerte Wirtschaftsfreiheit. Zu diesem Schluss kommen auch verschiedene Rechtsgelehrte. Die von Professor Franz Jaeger erstellte Kosten-Nutzen-Analyse zur obligatorischen Unfallversicherung zeigt zudem, dass die Ausbauwünsche der Suva auch aus ökonomischer Sicht fragwürdig sind. Der Bundesrat hat auch alle Anträge betreffend die Unterstellung neuer Betriebsarten unter die Suva abgelehnt, was der SVV begrüsst. Bei einzelnen Betriebsarten wie beispielsweise Handelsbetrieben besteht jedoch immer noch ein Widerspruch. Zusammen mit vielen betroffenen Betrieben fordert der SVV, den ursprünglichen Willen des Gesetzgebers wiederherzustellen. Die Schweizer Versicherungswirtschaft zeigt sich krisenfest Erich Walser 20. Januar /10

10 Was die öffentlichen Verwaltungen betrifft, so lehnen wir ab, dass die Suva auch an Ausschreibungen teilhaben kann, da dies gegen die Verfassung verstösst. Nicht gelöst ist zudem die Frage für die Detailhandelsbetriebe und die Gartenbaubetriebe. Bei Letzteren sind noch diverse Fälle vor dem Bundesverwaltungsgericht hängig. * * * Versicherungsvertragsgesetz: Wir erwarten, dass der Bundesrat in den nächsten Tagen oder Wochen den Gesetzesentwurf zur Totalrevision des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) in die Vernehmlassung geben wird. Für die Versicherungswirtschaft ist diese Revision sehr bedeutend, regelt doch das VVG als Spezialgesetz die Vertragsbeziehungen zwischen Versicherungsunternehmen und Kunde. Der Schweizerische Versicherungsverband wird den Gesetzgebungsprozess deshalb eng begleiten und sich für ein zeitgemässes Versicherungsvertragsgesetz einsetzen, das berechtigte Konsumentenschutzanliegen berücksichtigt, Übertreibungen jedoch im Interesse von Kunden und Anbietern verhindert. Auf weitere Einzelheiten zur anstehenden Totalrevision des VVG wird etwas später Lucius Dürr eingehen. * * * Personenfreizügigkeit: In etwas mehr als drei Wochen befindet das Schweizer Stimmvolk über die Weiterführung der Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU und die Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien. Die private Versicherungswirtschaft spricht sich entschieden für diese Vorlage aus. Obwohl wir bestrebt sind, Leute mit den notwendigen Qualifikationen im eigenen Land auszubilden, sind wir dringend darauf angewiesen, dass wir qualifiziertes Personal aus dem EU-Raum rekrutieren und Schweizerinnen und Schweizer im Ausland anstellen können. Dies wird durch die Personenfreizügigkeit gewährleistet. Die bilateralen Verträge mit der EU schaffen Wirtschaftswachstum in der Schweiz. Wächst die Wirtschaft, wächst auch die Versicherungswirtschaft. Die Schweiz würde bei einem Nein zu dieser Vorlage wirtschaftlich und politisch isoliert dastehen. Für die Schweizer Privatassekuranz sind gute Beziehungen zu den Ländern der Europäischen Union und der Zugang zu ihren dynamischen Versicherungsmärkten von sehr grosser Bedeutung. Die Zusammenarbeit mit Behörden der EU würde wohl deutlich erschwert werden etwa im Bereich der gegenseitigen Anerkennung der Versicherungsaufsicht oder im Bereich der Gruppenaufsicht. Soweit mein Rück- und Ausblick auf die vergangenen und die kommenden Monate der Schweizerischen Versicherungswirtschaft. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Die Schweizer Versicherungswirtschaft zeigt sich krisenfest Erich Walser 20. Januar /10

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