Der Weg in die Selbständigkeit

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1 Der Weg in die Selbständigkeit Grubhofer Christian Steuerberater / Unternehmensberater Der Weg in die Selbständigkeit aus rechtlicher Sicht aus betriebswirtschaftlicher Sicht 2 Grubhofer Christian - Grubhofer Consulting Group 1

2 Rechtliche Grundlagen Gewerberecht / Förderungen - Gewerbeordnung (GewO) - Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG) -usw. Sozialversicherungsrecht - Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG) für Selbständige - Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) für Angestellte und Arbeiter -usw. Steuerrecht - Bundesabgabenordnung (BAO) - Einkommensteuergesetz (EStG) - Umsatzsteuergesetz (UStG) - Finanzstrafgesetz (FinStrG) -usw. 3 Grubhofer Christian - Grubhofer Consulting Group Gewerberecht Für Ihre unternehmerische Tätigkeit, welche Sie selbständig, regelmäßig und in Ertragsabsicht ausüben wollen, benötigen Sie nachstehende Gewerbeberechtigung: Sprachdienstleistungen (Übersetzen, Dolmetschen, Gebärdendolmetschen, Synchronisation) ausgenommen literarische Übersetzungen = FREIES GEWERBE 4 Grubhofer Christian - Grubhofer Consulting Group 2

3 Gewerberecht Freie Gewerbe können allein durch Anmeldung bei der zuständigen Gewerbebehörde ausgeübt werden. Besondere Kenntnisse sind nicht nachzuweisen. Gewerbeanmeldung: Persönliche Voraussetzungen Diverse Dokumente Gewerbebehörde: Die Gewerbeanmeldung ist bei der am Standort des Unternehmens zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde durchzuführen. 5 Grubhofer Christian - Grubhofer Consulting Group Gewerberecht undwennichmirnundengewerbescheinspare? Strafbestimmung- 366(1)Z1GewO: Ein Verwaltungsübertretung, die mit Geldstrafe bis zu 3.600,-- zu bestrafen ist, begeht, wer ein Gewerbe ausübt, ohne die erforderliche Gewerbeberechtigung erlangt zu haben. 6 Grubhofer Christian - Grubhofer Consulting Group 3

4 Kammerzugehörigkeit Durch die Gewerbeanmeldung werden Sie automatisch Mitglied der Wirtschaftskammer (= gesetzliche Berufsvertretung). Jedes Mitglied der Wirtschaftskammerorganisation (WKO) hat zumindest einmal jährlich die Grundumlage(derzeit 109,--) zu bezahlen. Die Grundumlage wird von der Fachgruppentagung der Fachgruppe, der das Mitglied angehört, beschlossen. 7 Grubhofer Christian - Grubhofer Consulting Group Neugründungsförderung (NeuFöG) 1NeuFöG: Zur Förderung der Neugründung von Betrieben werden unter den Voraussetzungen nach 2 bis 6 folgende Abgaben, Gebühren und Beiträge nicht erhoben: (Stempel-)Gebühren und Verwaltungsabgaben Grunderwerbsteuer(GrESt) Firmenbuchgebühren Grundbuchsgebühren Gesellschaftssteuer(GesSt) Lohnabgaben 8 Grubhofer Christian - Grubhofer Consulting Group 4

5 Neugründungsförderung (NeuFöG) Formular Erklärung der Neugründung (NeuFö 1): Auf dem amtlichen Formular(NeuFö I) sind zu erklären, das Vorliegen der Voraussetzungen der Neugründung, der(voraussichtliche) Kalendermonat der Neugründung und die nicht zu erhebenden Abgaben, Gebühren und Beiträge. Auf dem Formular muss bestätigt sein, dass die Erklärung der Neugründung unter Inanspruchnahme der Beratung jener gesetzlichen Berufsvertretung, der der Betriebsinhaber zuzurechnen ist, erstellt worden ist. Gewerbeschein Sprachdienstleistungen = Wirtschaftskammer Neuer Selbständiger = Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft(SVA) Für die Erlangung der Förderungen muss den jeweiligen Behörden das bestätigte Formular im Vorhinein vorgelegt werden. Beratungstermin mit der Wirtschaftskammer zeitgerecht vereinbaren! 9 Grubhofer Christian - Grubhofer Consulting Group Sozialversicherungsrecht Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz(GSVG): Mitglieder der Wirtschaftskammer- das sind Personen, die einen Gewerbeschein erwerben und dadurch Kammermitglied werden, dh. keine Neuen Selbständigen - sind gem. 2 (1) Z 1 GSVG pflichtversicherte(= vollversicherte) Personen(1.Tatbestand). Pensionsversicherung(PV 17,50%) Krankenversicherung(KV 7,65%) Unfallversicherung(UV- 99,--/Jahr bzw. 8,25 monatlich) Selbständigenvorsorge(BV-Beitrag 1,53%) Arbeitslosenversicherung(optional auf Antrag) Gesamtbelastung 26,68 % + 99,-- Fixbetrag UV 10 Grubhofer Christian - Grubhofer Consulting Group 5

6 Sozialversicherungsrecht Beginn und Ende der Pflichtversicherung: Beginn: Mit dem Tag der Erlangung der Gewerbeberechtigung (bzw. Beginn der Mitgliedschaft zur zuständigen Wirtschaftkammer). Ende: Mit dem Monatsletzten nach Löschung der Gewerbeberechtigung bei der Gewerbebehörde. Meldefristen: Generell einmonatige Meldefrist 11 Grubhofer Christian - Grubhofer Consulting Group Sozialversicherungsrecht Ausnahmen von der Pflichtversicherung: Ruhendmeldung / Betriebsverpachtung: Von der KV, UV und PV ist man ausgenommen, wenn die Gewerbeberechtigung ruht oder verpachtet ist. (Achtung kein Anspruch auf Versicherungsleistungen!) Kleinunternehmerbefreiung (Antrag): Im Fall von geringfügigen Einkünften kann eine Befreiung von der KV und der PV beantragt werden(teilversicherung in der UV). Jahresumsatz < ,-- und Jahreseinkünfte < 4.515,12(Wert 2012) Gesamtbelastung 99,-- Fixbetrag UV 12 Grubhofer Christian - Grubhofer Consulting Group 6

7 Sozialversicherungsrecht Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge: Endgültige Bemessungsgrundlage für die Berechnung der SV- Beiträge sind die Einkünfte aus Gewerbebetrieb bzw. Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (ohne Abzug der SV-Beiträge selbst) lt. Einkommensteuerbescheid für das jeweilige Kalenderjahr. Bis zur Feststellung der tatsächlichen Einkünfte kommt entweder eine Mindestbemessungsgrundlage oder die Einkünfte des drittvorangegangenen Kalenderjahres als vorläufige Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherungsbeiträge zur Anwendung. Begünstigungen für Unternehmensgründer Reduzierte Neuzugangsgrundlage in der KV für die ersten beiden Kalenderjahregem. 25(4)1GSVG. 13 Grubhofer Christian - Grubhofer Consulting Group Sozialversicherungsrecht Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG): Neue Selbständige gem. 2(1) Z 4 GSVG(2.Tatbestand): Über diesen Tatbestand werden die Pfuscher ohne Gewerbeschein in die Pflichtversicherung nach dem GSVG aufgenommen, da nicht auf den Gewerbeschein, sondern die Einkünfte aus Gewerbebetrieb bzw. Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit abgestellt wird(auffangtatbestand!) Versicherungsgrenze - ausschl. selbständiger Tätigkeit(Wert 2012): SV-Pflicht erst bei Jahreseinkünfte > 6.453,36(große Versicherungsgrenze) Versicherungsgrenze - anderer Erwerbstätigkeit(Wert 2012): SV-Pflicht erst bei Jahreseinkünfte > 4.515,12(kleine Versicherungsgrenze) 14 Grubhofer Christian - Grubhofer Consulting Group 7

8 Sozialversicherungsrecht Exkurs: Abgrenzungsproblematik zur SV-Pflicht nach dem ASVG: Folgende unterschiedlichen Beschäftigungsverhältnisse müssen hinsichtlich ihrer sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen unterschieden werden: EchteDienstnehmergem. 4(1)Z2ASVG GewerbetreibendemitGewerbeberechtigunggem. 2(1)Z1 3GSVG FreierDienstnehmergem. 4(4)ASVG Neuer Selbständiger mit Eink. gem. 22 / 23 EStG gem. 2 (1) Z 4 GSVG Problematik - EPU mit nur einem Auftraggeber: Liegt evtl. ein Dienstverhältnis vor? Wenn Ja SV-Pflicht nach ASVG und nicht nach GSVG!!! 15 Grubhofer Christian - Grubhofer Consulting Group Steuerrecht Bundesabgabenordnung (BAO) Einkommensteuer (EStG) Umsatzsteuer (UStG) Finanzstrafgesetz (FinStrG) 16 Grubhofer Christian - Grubhofer Consulting Group 8

9 Bundesabgabenordnung Bekanntgabe der unternehmerischen Tätigkeit: Am Beginn ihrer unternehmerischen Tätigkeit müssen sie dies dem Finanzamt innerhalb eines Monats mittels einer Betriebseröffnungsanzeige(FormularVerf24) bekanntgeben. Auf sämtlichen Eingaben beim Finanzamt müssen sie ihre Steuernummer angeben. Abgabe einer Steuererklärung: Möglicher Antrittsbesuch vom Finanzamt! Ab dem Kalenderjahr in welches ihre Betriebseröffnung fällt, sind sie verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben (ersetzt die Arbeitnehmerveranlagung bei Dienstnehmern). Diese Einkommensteuererklärung ist Grundlage für den Einkommensteuerbescheid für das jeweilige Kalenderjahr bzw. den Vorauszahlungsbescheid des Folgejahres. 17 Grubhofer Christian - Grubhofer Consulting Group Einkommensteuer Umfang der Einkommensteuerpflicht: Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer ist das Einkommen für ein ganzes Kalenderjahr. Das Einkommen ergibt sich aus den sieben im EStG angeführten Einkunftsarten abzüglich Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und bestimmten Freibeträgen: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft Einkünfte aus selbständiger Arbeit Einkünfte aus Gewerbebetrieb Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Einkünfte aus Kapitalvermögen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Sonstige Einkünfte 18 Grubhofer Christian - Grubhofer Consulting Group 9

10 Einkommensteuer Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit gem. 22 EStG: Gem. 22 Z 1b EStG erzielen Dolmetscher und Übersetzer Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit. Gewinnermittlung gem. 4 (3) bzw. 17 (1) EStG: Als Gewinn wird der Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben angesetzt. Sowohl Betriebseinnahmen als auch Betriebsausgaben müssen belegmäßig nachgewiesen werden (Zahlungsdatum maßgeblich, nicht Rechnungsdatum). Alternativ können die Betriebsausgaben pauschal mit 12% der Betriebseinnahmen angesetzt werden(basispauschalierung). 19 Grubhofer Christian - Grubhofer Consulting Group Einkommensteuer Betriebsausgaben: Alle Ausgaben, die direkt und ausschließlich mit der unternehmerischen Tätigkeit zusammenhängen, stellen Betriebsausgaben dar und sind somit steuerlich absetzbar. Sind Ausgaben zur Gänze privat verursacht, dürfen sie steuerlich nicht geltend gemacht werden ( 20 EStG). Beispiele für solche nicht abzugsfähigen Aufwendungen sind: Kleidung Miete/Betriebskosten für Wohnung (ausgenommen Arbeitszimmer ) eigene Verköstigung usw. 20 Grubhofer Christian - Grubhofer Consulting Group 10

11 Einkommensteuer Betriebsausgaben (abzugsfähig): Pflichtversicherungsbeiträge(auch bei Pauschalierung) Sonstige Gebühren und Abgaben(z.B. GrundlageWKO) Büromaterial, Porto usw. Fachliteratur Fortbildungskosten EDV-Aufwendungen Arbeitszimmer(!) Reisekosten inkl. Diäten Repräsentationsaufwendungen(50%-Regelung beachten) KFZ-Aufwendungen oder Kilometergeld Absetzung für Abnutzung bei Investitionen über netto 400,-- Investitionen unter 400,--(GeringwertigeWirtschaftsgüter) Gewinnfreibetrag gem. 10 EStG in Höhe von 13 % des Gewinns 21 Grubhofer Christian - Grubhofer Consulting Group Umsatzsteuer Grundtatbestand- 1(1)Z1UStG: Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze: Die Lieferung und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Maßgeblicher Steuersatz Normalsteuersatz 20% 22 Grubhofer Christian - Grubhofer Consulting Group 11

12 Umsatzsteuer Kleinunternehmerregelung gem. 6(1) Z 27 UStG: Vondenunter 1(1)Z1UStGfallendenUmsätzensindsteuerfrei. Z 27 die Umsätze der Kleinunternehmer: Kleinunternehmer ist ein Unternehmer, der im Inland einen Wohnsitz oder Sitz hat und dessen Umsätze im Veranlagungsjahr ,--(Nettogrenze!) nicht übersteigen (Hilfsgeschäfte bleiben bei dieser Grenze außer Ansatz). Das einmalige Überschreiten der Umsatzgrenze um nicht mehr als 15 % innerhalb eines Zeitraumes von fünf Kalenderjahren ist unbeachtlich. Unechte Steuerbefreiung Ausschluss des Vorsteuerabzuges! Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung möglich Bindungsfrist 5 Jahre! 23 Grubhofer Christian - Grubhofer Consulting Group Umsatzsteuer Berechnung/Abfuhr der Umsatzsteuerzahllast: Die Umsatzsteuerzahllast wird als Differenz zwischen der vom Unternehmer in Rechnung gestellten bzw. erhaltenen Umsatzsteuer (Ausgangsrechnungen, Betriebseinnahmen) und der abziehbaren Vorsteuern gem. 12 UStG(Eingangsrechnungen, Betriebsausgaben) ermittelt. Abgabe einer monatlichen bzw. quartalsweisen Umsatzsteuervoranmeldung inkl. Zahlung bis zum 15. des auf einen Kalendermonat(bzw. Quartal) zweitfolgenden Kalendermonates. Am Ende des Kalenderjahres ist eine Umsatzsteuerjahreserklärung beim zuständigen Finanzamt einzureichen. 24 Grubhofer Christian - Grubhofer Consulting Group 12

13 Umsatzsteuer Notwendige Bestandteile einer Rechnung( 11 UStG): Das UStG listet die notwendigen Bestandteile einer Rechnung auf.wennauchnureineinzigerbestandteilfehlt,sohatdieszur Konsequenz, dass dem Empfänger der Rechnung das Recht auf den Vorsteuerabzug versagt werden kann. Bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag 150,-- nicht übersteigt (sog. Kleinbetragsrechnungen) genügen weniger Bestandteile. 25 Grubhofer Christian - Grubhofer Consulting Group Finanzstrafgesetz und was passiert mit steuerlichen U-Booten? 33(1)FinStrG: Der Abgabenhinterziehung macht sich schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. 33(2)FinStrG: Der Abgabenhinterziehung macht sich weiters schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von den gem. 21 UStG entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Geldstrafe bis zum Zweifachen des Verkürzungsbetrages!!! 26 Grubhofer Christian - Grubhofer Consulting Group 13

14 Der Weg in die Selbständigkeit Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Grubhofer Christian Steuerberater / Unternehmensberater GCG Grubhofer Consulting GmbH Steuerberatungsgesellschaft Meinhardstraße 11, 6020 Innsbruck Tel: 0512/ Fax: 0512/ c.grubhofer@gcg.at 27 Grubhofer Christian - Grubhofer Consulting Group 14

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