MINIJOBS GESETZLICHER RAHMEN UND QUANTITATIVE ENTWICKLUNG TORSTEN BRANDT UNIVERSITÄT DUISBURG-ESSEN

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "MINIJOBS GESETZLICHER RAHMEN UND QUANTITATIVE ENTWICKLUNG TORSTEN BRANDT UNIVERSITÄT DUISBURG-ESSEN"

Transkript

1 MINIJOBS GESETZLICHER RAHMEN UND QUANTITATIVE ENTWICKLUNG TORSTEN BRANDT UNIVERSITÄT DUISBURG-ESSEN Workshop Minijobs eine Beschäftigungsform mit Nebenwirkungen. Bestandsaufnahme und politische Handlungsoptionen, veranstaltet durch das WSI in der Hans-Böckler-Stiftung und das IAQ an der Universität Duisburg-Essen, am in Duisburg

2 Inhalt 1. Gesetzlicher Rahmen 2. Quantitative Entwicklung 3. Strukturmerkmale geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse

3 Gesetzlicher Rahmen bis 1999 Bei geringfügiger Beschäftigung (auch als Nebenbeschäftigung) zahlten ArbGeb + ArbN keine Beiträge zur Sozialversicherung; Definition Geringfügigkeit : (1) max. 15 Wochenarbeitsstunden, (2) max. Entgelt (seit 1996) von 590 DM (West), 500 DM (Ost) ein Siebtel der Durchschnittsverdienste aller in der GKV versicherten ArbN.

4 Reform vom 1. April 1999 Geringfügig entlohnte Beschäftigung wurde auf max. monatliches Entgelt von 325 fixiert ArbGeb wurden mit 22% Bruttoabgaben abgabenpflichtig (10% GKV, 12% GRV) Geringfügige Nebenjobs wurden vollständig abgabenpflichtig.

5 Neuregelung 1. April 2003: (1) Geringfügigkeitsgrenze Minijobs wurde von 325 auf 400 angehoben und die Arbeitszeitgrenze von 15 Stunden gestrichen (2) Für sozialversicherungspflichtig Hauptbeschäftigte wurde die erste, geringfügige Nebenbeschäftigung abgabenfrei; Dagegen sind mehrere Minijobs bei zusammen über 400 je Minijobverhältnis weiterhin abgabenpflichtig (3) Arbeitgeber-Pauschalabgaben wurden 2003 von 22% auf 25% und im Juli 2006 auf 30% angehoben (15% GRV, 13% GKV, 2% Steuern) und betragen 2010 insg. 31,8% (inkl. Umlagen, exkl. Unfallversicherungsbeiträge)

6 Neuregelung 1. April 2003 (4) Einführung von Minijobs in Privathaushalten mit für ArbGeb: reduzierten Pauschalabgaben von 12% (2010: 12,67%, inkl. Umlage, exkl. Unfallversicherung) sowie steuerlicher Absetzbarkeit bis zur Höhe von 10% der Arbeitskosten oder max. 510 p.a. (bzw. 20% bei Inanspruchnahme einer Dienstleistungsagentur) (5) Einführung der Gleitzonenregelung im Einkommensbereich von 400,01 bis 800 : Für Midi-Jobber steigen die Sozialversicherungsbeiträge linear von ca. 4% auf 21%. Die Lohnsteuerpflicht bleibt. ArbGeb zahlen die vollen Beitragssätze (6) Verwaltungsvereinfachung durch Minijobzentrale.

7 Arbeitnehmerorientierte Lohnsubvention!? Minijobs mit Abgabenvorteilen für Minijobber: 20-30% Für ArbGeb sind die Abgaben i.d.r. höher als bei versicherungspflichtigen Beschäftigungen (+10%) Ausnahmen sind: 1. Minijobs in Privathaushalten 2. Beamte, Selbständige mit Minijob

8 Arbeitnehmerorientierte Lohnsubvention!? Voraussetzungen für ArbN-Subventionierung: Abgabenvorteile der Minijobber und Abgabennachteile der ArbGeb werden in der Praxis nicht als Rechtfertigung für direkte oder indirekte Lohnabschläge genutzt!

9 Inhalt 1. Gesetzlicher Rahmen 2. Quantitative Entwicklung 3. Strukturmerkmale geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse

10 Sozialversicherungspflichtig und ausschließlich geringfügig entlohnt Beschäftigte 1999 bis 2009 (in Mio.) 29,000 8,000 28,500 28,000 27,500 27,000 26,500 26,000 27,483 3,658 27,756 27,826 27,980 27,817 27,864 27,571 27,361 26,955 4,544 26,746 3,93 4,052 4,199 4,138 4,202 4,169 4,184 4,375 27,632 4,921 4,882 27,458 4,803 4,891 4,747 4,893 4,854 27,380 27,224 4,882 4,920 4,932 4,943 26,855 26,524 26,382 26,178 26,172 26,354 26,636 6,400 4,800 3,200 25,500 25,000 Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (linke Achse) Ausschließlich geringfügig Beschäftigte 1) (rechte Achse) 1,600 24,500 24, ) Ausschließlich geringfügige Hauptbeschäftigte (d.h., ohne geringfügig Nebenbeschäftigte), ohne kurzfristig Beschäftige; Quelle: BA ,000

11 29,000 Sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigte (inkl. Nebenjobs) 1999 bis 2009 (in Mio.) 8,000 28,500 28,000 27,500 27,000 26,500 26,000 27,483 27,980 27,826 27,817 27,864 27,756 5,982 27,571 5,533 27,361 26,955 26,746 6,466 6,649 26,524 26,382 6,492 6,516 26,178 26,172 6,751 26,354 6,916 6,918 7,104 7,078 26,636 26,855 27,224 7,197 7,192 27,632 27,458 27,380 6,400 4,800 3,200 25,500 25,000 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (linke Achse) Geringfügig Beschäftigte 1) (rechte Achse) 1,600 24,500 24, ) Geringfügige Hauptbeschäftigung und geringfügige Nebenbeschäftigung, ohne kurzfristige Beschäftigung Quelle: Bundesagentur für Arbeit (2010), Beschäftigungsstatistik, Nürnberg ,000

12 Beschäftigte in Mini-Jobs Quantitative Entwicklung geringfügig Beschäftigte insgesamt im Nebenjob geringfügig Beschäftigte ausschließlich geringfügig Beschäftigte i i i i i i i 2009 Quelle: Bundesagentur für Arbeit

13 Minijobber in Privathaushalten Kontinuierliche Zunahme: Von (6/2003) auf (9/2009) Anteil an allen Minijobbern (9/2009): 2,7% Quelle: Minijobzentrale

14 Entwicklung der Midi-Jobs bis. 2003: Abnahme der Beschäftigten mit durchschnittlichen Einkommen zw. 400 und 800 Brutto von 1,2 auf 1,1 Mio. (BA 2004); Im nahmen ca. 55% die Gleitzonenregelung in Anspruch: 0,6 Mio. Midi-Jobber (BA 2009); bis. 2007: Verdopplung der Zahl der Midi-Jobber auf 1,19 Mio. (= 4,4% der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten). Quelle: BA (2004), Mini- und Midijobs in Deutschland, Sonderbericht; BA (2009), Arbeitsmarktbericht 2008

15 Branchenentwicklung: Einzelhandel NRW Beschäftigtenstruktur im Jahresvergleich 2000, 2004, 2008 (NRW, Einzelhandel): Stichtag SVB* (Mio.) %-Anteil Teilzeit an SVB Minijobber (Mio) %-Anteil Minijobber an SVB %-Anteil Geringfügig Nebenb. an Minijobbern % % 9% % % 16% % % 20% * SVB = Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Daten: BA (2009); Sonderauswertung i. A. des IAQ

16 Branchenentwicklung: Gastgewerbe NRW Beschäftigtenstruktur im Jahresvergleich 2000, 2004, 2008 (NRW, Gastgewerbe): Stichtag SVB * (Mio.) %-Anteil Teilzeit an SVB Minijobber (Mio.) %-Anteil Minijobber an SVB %-Anteil Geringfügig Nebenb. an Minijobbern % % 10% % % 24% % % 29% * SVB = Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Daten: BA (2009); Sonderauswertung i.a. des IAQ

17 Inhalt 1. Gesetzlicher Rahmen 2. Quantitative Entwicklung 3. Strukturmerkmale geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse

18 3. Charakteristika der Minijobber Frauenanteil 6/2009 (BA-Angaben): 64%, im Nebenjob 58% Altersverteilung 6/2009 (BA-Angaben) 1. Bei den geringfügigen Nebenjobbern ist die Gruppe der 25 bis 49 Jährigen überproportional vertreten. 2. Bei den ausschließlich geringfügigen Minijobbern sind überproportional vertreten: Jährige (18%) Jährige (16%)

19 Charakteristika der Minijobber In 9/2009 erwirtschaften 57% (0,77 Mio.) der erwerbstätigen ALG II-Beziehern Bruttoeinkommen bis 400 (Quelle: BA): 10,7% aller Minijobber beziehen ALG II (hohe Streuwirkung der Subventionierung) Dauer der Minijobverhältnisse: 50% bestehen max. 1,5 Jahre 25% länger als 3,5 Jahre (Quelle: Minijobzentrale)

20 RWI-Befragungsergebnis 2004 zu Arbeitszeiten im Minijobverhältnis Durchschnittliche monatliche Stundenzahl im Minijob Durchschnittliche wöchentliche Stundenzahl* Anteil in % bis 15 bis ca. 3,7 19,8 % ,8 bis 7,2 33,3 % ,3 bis 9,6 23,5 % ,7 bis 11,9 13,9 % über 50 über 11,9 9,5 % * Eigene Berechnung; Quelle: RWI (2004). Aspekte der Entwicklung von Minijobs, Abschlussbericht, S.58;

21 Entlohnung der Minijobber Durchschnittsmonatsentgelt 2008 (Quelle: Minijobzentrale 2009) 265 Euro West 207 Euro Ost Laut RWI-Befragung in 2004 erzielten 50% der Minijobber Stundenlöhne von weniger als 8 Laut IAT-Report (2006) verdienen 86% der Minijobber Stundenlöhne unterhalb der errechneten Niedriglohnschwelle von 9,83 in West und 7,15 in Ostdeutschland (Qualifikation unbedeutend) Laut IAQ-Berechnung auf Basis des SOEP: Minijob-Anteil am Niedriglohnsektor stieg von 16% (1995) auf 30,7% (2007) (Quelle: Bosch et.al., 2009, Mindestlöhne in Deutschland, Expertise i.a. der FES)

22 Brückenfunktion der Minijobs? Minijobs sind eher berufliche Sackgassen und Qualifikationsfallen: In Branchen mit hohem Anteil an Minijobs sind SV-Beschäftigungen nur begrenzt vorhanden Einfache Tätigkeiten der Minijobber stehen zunehmenden Qualifikationsanforderung der SV-Beschäftigen gegenüber Erweiterte berufliche Perspektiven sind mit längeren Arbeitszeiten verbunden

23 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Geringfügige Beschäftigung Mini-Jobs

Geringfügige Beschäftigung Mini-Jobs Mini-Jobs Mini-Jobs Geringfügig Beschäftigte sind gleich zu behandeln wie alle andere Arbeitnehmer Auch für sie gelten Tarifverträge wie für alle Ausnahmen gibt es nur dann, wenn geringfügig Beschäftigte

Mehr

Das Wichtigste im Überblick 5. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6. überschritten wird? 19. ausgeübt werden 21. Rentenversicherungspflicht 37

Das Wichtigste im Überblick 5. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6. überschritten wird? 19. ausgeübt werden 21. Rentenversicherungspflicht 37 2 Inhalt Das Wichtigste im Überblick 5 J Die wichtigstenrahmenbedingungen 6 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6 J Was ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung? 12 J Was geschieht, wenn die 450

Mehr

Beitragsabzüge bei Mini- und Midi-Jobs Stand: 01/2015

Beitragsabzüge bei Mini- und Midi-Jobs Stand: 01/2015 32 30 Beitragsabzüge bei Mini- und Midi-Jobs Stand: 01/2015 30,0 Pauschalbeitrag der Arbeitgeber & Pauschalsteuer 30,0 28 26 28,0 Pauschalbeitrag der Arbeitgeber* 28,0 in % des Bruttoarbeitsentgelts 24

Mehr

Minijobs und mehr! Die ersten Mitarbeiter. Niederlassung Coesfeld

Minijobs und mehr! Die ersten Mitarbeiter. Niederlassung Coesfeld Gründerwoche der wfc Kreis Coesfeld Minijobs und mehr! Die ersten Mitarbeiter Niederlassung Coesfeld Gründerwoche der wfc Kreis Coesfeld Minijobs und mehr! Die ersten Mitarbeiter Niederlassung Coesfeld

Mehr

Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung

Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung Änderungen bei Mini- und Midijobs Alt-Regelung 1. Mini-Jobs ( 8, 8a SGB IV) Arbeitsentgelt (AE) bis 400 EUR Arbeitgeber-(ArbGeb)Pauschalbeiträge in Prozent [15/13/2 ( 8) bzw. 5/5/2 ( 8a)] Versicherungsfrei:

Mehr

Die JOB-Vermittlung der Agentur für Arbeit. Informationen für Arbeitnehmer. Geringfügige und kurzfristige Jobs

Die JOB-Vermittlung der Agentur für Arbeit. Informationen für Arbeitnehmer. Geringfügige und kurzfristige Jobs Die JOB-Vermittlung der Agentur für Arbeit Informationen für Arbeitnehmer Geringfügige und kurzfristige Jobs Die JOB-Vermittlung Wir vermitteln: befristete und geringfügige Beschäftigungen jeder Art. Stunden-,

Mehr

Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - 450 Euro. Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Euro-Geldscheine und Münzen

Was Sie über kleine Jobs wissen sollten! Minijob - 450 Euro. Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Euro-Geldscheine und Münzen Euro-Geldscheine und Münzen Minijob - 450 Euro Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Einklinker DIN lang Logo Minijob - Chancen und Risiken Minijob -

Mehr

Die wichtigsten Rahmenbedingungen

Die wichtigsten Rahmenbedingungen 6 Die wichtigsten Rahmenbedingungen Teilzeitjobs und Aushilfsbeschrftigungen werden in nahezu allen Betrieben und Wirtschaftszweigen angeboten. Sie sind aus der betrieblichen Praxis heute kaum mehr wegzudenken.

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/158 6. Wahlperiode 19.12.2011

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/158 6. Wahlperiode 19.12.2011 LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/158 6. Wahlperiode 19.12.2011 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Strukturelle Zusammensetzung von geringfügiger Beschäftigung

Mehr

Wissenswertes zur Classic Line

Wissenswertes zur Classic Line Wissenswertes zur Classic Line Version 2012 WDB Artikel: 20205 Thema: Rückmeldung in der Gleitzone Seite 1 von 11 Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen zur Gleitzonenberechnung... 3 1.1 Gleitzone bei Mehrfachbeschäftigungen...

Mehr

Risiken und Nebenwirkungen von Minijobs

Risiken und Nebenwirkungen von Minijobs Risiken und Nebenwirkungen von Minijobs Arbeitnehmerkammer Bremen 12. November 2012 Dr. Dorothea Voss-Dahm www.boeckler.de Gliederung Minijob: Wie viele Wo Wer - Was? Risiken und Nebenwirkungen im Minijob

Mehr

Rechte und Pflichten des Arbeitgebers für Minijobs und kurzfristige Beschäftigungen

Rechte und Pflichten des Arbeitgebers für Minijobs und kurzfristige Beschäftigungen Rechte und Pflichten des Arbeitgebers für Minijobs und kurzfristige Beschäftigungen Geringfügig Entlohnte Beschäftigung = Minijob Jahresbetrachtung: Laufende Bezüge (Monatslohn) 400,00 + sichere Zusatzzahlungen

Mehr

Aushilfslohn - Geringfügige Beschäftigung

Aushilfslohn - Geringfügige Beschäftigung Aushilfslohn - Geringfügige Beschäftigung Bei den Aushilfslöhnen werden 2 Gruppen unterschieden: Dauerhaft geringfügige Beschäftigung (Minijob) bis 450 (Tz. 1 und Tz. 2) Kurzfristige geringfügige Beschäftigung

Mehr

GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts- Weiterentwicklungsgesetz GKV-FQWG. (Stand 13.06.2014)

GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts- Weiterentwicklungsgesetz GKV-FQWG. (Stand 13.06.2014) GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts- Weiterentwicklungsgesetz GKV-FQWG (Stand 13.06.2014) 1 Gesetzlicher Beitragssatz ab 01.01.2015: Allgemeiner Beitragssatz ( 241 SGBV ) - Ab dem 01.01.2015 beträgt der

Mehr

54.600,00 4.550,00 2.2 Bezugsgröße p.a. mtl. 2.135,00 2.100,00 2.3 Beitragssatz 2,8 % 2,8 % 2.4 Höchstbeitrag mtl. 151,20 127,40

54.600,00 4.550,00 2.2 Bezugsgröße p.a. mtl. 2.135,00 2.100,00 2.3 Beitragssatz 2,8 % 2,8 % 2.4 Höchstbeitrag mtl. 151,20 127,40 Sozialversicherungsdaten 2009 Nachfolgend finden Sie die ab dem 01.01.2009 geltenden Daten zu den Sozialversicherungszweigen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Rentenversicherung

Mehr

Prekäre Beschäftigung in Bremerhaven

Prekäre Beschäftigung in Bremerhaven Prekäre Beschäftigung in Bremerhaven Vortrag am 13. Dezember 2007 beim Arbeitskreis Prekäre Beschäftigung des DGB Bremerhaven Peer Rosenthal Referent für Arbeitsmarktpolitik Rosenthal@Arbeitnehmerkammer.de

Mehr

Minijobber im privaten Haushalt Haushaltsscheckverfahren

Minijobber im privaten Haushalt Haushaltsscheckverfahren Minijobber im privaten Haushalt Haushaltsscheckverfahren Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Sind Sie ein privater Arbeitgeber und beschäftigen einen Minijobber in Ihrem Privathaushalt? Dann gilt

Mehr

SOZIALVERSICHERUNG. Aktuelle Zahlen 2014 zur Sozialversicherung (Stand: 07/2014) Nur für interne Verwendung

SOZIALVERSICHERUNG. Aktuelle Zahlen 2014 zur Sozialversicherung (Stand: 07/2014) Nur für interne Verwendung SOZIALVERSICHERUNG Aktuelle Zahlen 04 zur Sozialversicherung (Stand: 07/04) Nur für interne Verwendung Gesetzliche Rentenversicherung Aktueller Rentenwert 8,6 6,39 jährl. 7.400,00 mtl. 5.950,00 jährl.

Mehr

Minijob / Midijob Arbeitstagung AhV 19.09.2013 Claudia Hoppe DRV Hessen

Minijob / Midijob Arbeitstagung AhV 19.09.2013 Claudia Hoppe DRV Hessen Minijob / Midijob Arbeitstagung AhV 19.09.2013 Claudia Hoppe DRV Hessen Minijob Allgemeines Geringfügig entlohnte Beschäftigung Kurzfristige Beschäftigung Zusammenrechnung Übergangsregelungen Midijob Gleitzone

Mehr

Prekäre soziale Sicherung für Frauen: Klebefalle Minijob

Prekäre soziale Sicherung für Frauen: Klebefalle Minijob Prekäre soziale Sicherung für Frauen: Klebefalle Minijob Alterssicherungskonferenz NRW: Frauen im Fokus 1. Dezember 2014 Dr. Dorothea Voss-Dahm Dorothea-voss@boeckler.de www.boeckler.de Gliederung Problemaufriss

Mehr

Fragebogen für geringfügig entlohnte Beschäftigte

Fragebogen für geringfügig entlohnte Beschäftigte Fragebogen für geringfügig entlohnte Beschäftigte A. Angaben zur Person Familienname, Vorname Geburtsdatum Familienstand Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) Sozialversicherungsnummer Geburtsort Geburtsname

Mehr

Vereinsberatung: Steuern. Verein als Arbeitgeber

Vereinsberatung: Steuern. Verein als Arbeitgeber Verein als Arbeitgeber Kriterien für eine nichtselbständige oder selbständige Tätigkeit Nichtselbständige Tätigkeit Selbständige Tätigkeit Arbeitsvertrag Weisungsgebundenheit Urlaubsanspruch Sozialversicherungspflicht

Mehr

Minijobs: Bestehende Beschä1igungsverhältnisse (Gül:g ab 01.01.2013)

Minijobs: Bestehende Beschä1igungsverhältnisse (Gül:g ab 01.01.2013) Minijobs: Bestehende Beschä1igungsverhältnisse (Gül:g ab 01.01.2013) Verdienstgrenze bis maximal EUR 400,00 Bisher ohne Verdienstgrenze bis maximal EUR 400,00 Bisher mit Erhöhung Verdienstgrenze auf mehr

Mehr

Die gängigsten Fallgestaltungen von Arbeitsverhältnissen 1.1

Die gängigsten Fallgestaltungen von Arbeitsverhältnissen 1.1 Die gängigsten Fallgestaltungen von Arbeitsverhältnissen 1.1 Fragebogen zur steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Einordnung des Arbeitsverhältnisses 1. Neben dieser zu prüfenden Beschäftigung wird

Mehr

Informationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge

Informationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge Informationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge bei 400-Euro-Minijobs Allgemeines Für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung,

Mehr

Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone

Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone Das IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung

Mehr

Sozialversicherung. Aktuelle Zahlen 2014 zur Sozialversicherung (Stand: 01/2014) Nur für interne Verwendung

Sozialversicherung. Aktuelle Zahlen 2014 zur Sozialversicherung (Stand: 01/2014) Nur für interne Verwendung Sozialversicherung Aktuelle Zahlen 2014 zur Sozialversicherung (Stand: 01/2014) Nur für interne Verwendung Gesetzliche Rentenversicherung aktueller Rentenwert 28,14 25,74 jährl. 71.400,00 mtl. 5.950,00

Mehr

1a.) Angaben zur Person und Beschäftigung: Name: Vorname: Adresse: Geburtsdatum: (TT) (MM) (JJJJ)

1a.) Angaben zur Person und Beschäftigung: Name: Vorname: Adresse: Geburtsdatum: (TT) (MM) (JJJJ) Fragebogen Aushilfen Datenbogen zur internen Erfassung 1.) Allgemeine Angaben 1a.) Angaben zur Person und Beschäftigung: Name: Vorname: Adresse: Geburtsdatum: (TT) (MM) (JJJJ) Geschlecht: O männlich O

Mehr

Schüler im Lohn. max. 2 Stunden/Tag und max. 5 Tage/Woche 15-17 Jahre max. 4 Wochen/Jahr in den Schulferien keine besonderen Schutzvorschriften

Schüler im Lohn. max. 2 Stunden/Tag und max. 5 Tage/Woche 15-17 Jahre max. 4 Wochen/Jahr in den Schulferien keine besonderen Schutzvorschriften Schüler im Lohn Einordnung bis 12 Jahre Beschäftigungsverbot 13-14 Jahre Einwilligung der Sorgeberechtigten erforderlich (nur sehr leicht Arbeiten, z. B. Zeitungen austragen) 15-17 Jahre Vollzeit schulpflichtig

Mehr

Butter bei die Fische. Studium und Selbständigkeit. 27.06.2011 18 19:30 Uhr Universität Hamburg, Career Center

Butter bei die Fische. Studium und Selbständigkeit. 27.06.2011 18 19:30 Uhr Universität Hamburg, Career Center Butter bei die Fische Studium und Selbständigkeit 27.06.2011 18 19:30 Uhr Universität Hamburg, Career Center Grundsätzlich Während der Vorlesungszeit: nicht mehr als 20 Wochenstunden bzw. 26 Wochen im

Mehr

Gemüsebautag 2015. Mindestlohn

Gemüsebautag 2015. Mindestlohn Gemüsebautag 2015 Mindestlohn Rechtsanwalt Christian Wirxel Land und Forstwirtschaftlicher Arbeitgeberverband für Hessen.e.V. agv@agrinet.de 1 Für wen gilt der Mindestlohn? Für alle in Deutschland beschäftigte

Mehr

Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Minijobs

Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Minijobs Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Minijobs Inhalt Minijobs Geringfügig entlohnte Beschäftigung Kurzfristige Beschäftigung Steuer- und Arbeitsrecht 2 Minijobs Minijobs - geringfügige Beschäftigungen

Mehr

Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2007

Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2007 KRANKENVERSICHERUNG KV 11 Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2007 Beitragsbemessungsgrenzen wie auch Bezugsgrößen sind zentrale Werte in der Sozialversicherung. Hieraus werden andere Größen

Mehr

IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung Richter & Schorn gfa@iwp-koeln.org, www.iwp-koeln.org

IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung Richter & Schorn gfa@iwp-koeln.org, www.iwp-koeln.org Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf geringfügige Beschäftigungsverhältnisse Das IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung

Mehr

Tarifrunde 2015 Beschäftigung im Handel

Tarifrunde 2015 Beschäftigung im Handel 2015 Fachbereich Handel Bereich Branchenpolitik Bundesfachgruppe Einzelhandel Tarifrunde 2015 Beschäftigung im Handel Ausgabe 2015 mit den Jahresdaten 2014 WABE-Institut Berlin Beschäftigtenentwicklung

Mehr

UMFRAGE II. QUARTAL 2014

UMFRAGE II. QUARTAL 2014 UMFRAGE MIT 646 TEILNEHMERN DIE FAMILIENUNTERNEHMER ASU DIE JUNGEN UNTERNEHMER BJU: Sonderteil: Rente mit 63 Berlin, 8. April 2014. DIE FAMILIENUNTERNEHMER und DIE JUNGEN UNTERNEHMER haben zunehmend freie

Mehr

Informationen zu publizierten Indikatoren und zur Vergleichbarkeit. Themenbereich: Beschäftigung

Informationen zu publizierten Indikatoren und zur Vergleichbarkeit. Themenbereich: Beschäftigung Informationen zu publizierten Indikatoren und zur Vergleichbarkeit Themenbereich: Beschäftigung Inhalt: Anzahl der Beschäftigten Anzahl der Beschäftigten nach Wirtschaftsbranchen/ -sektoren Beschäftigungsdichte

Mehr

Mindestlohn: Checkliste für Unternehmen

Mindestlohn: Checkliste für Unternehmen Mindestlohn: Checkliste für Unternehmen 1 Allgemeines 2 Das müssen Sie beachten 3 Das müssen Sie bei den jeweiligen Arbeitnehmertypen prüfen 3.1 Stundenlohnempfänger 3.2 Gehaltsempfänger 3.3 Geringfügig

Mehr

Referent. André Fasel Diplom Verwaltungswirt

Referent. André Fasel Diplom Verwaltungswirt 14. Oktober 2014 Referent Diplom Verwaltungswirt 1985 1993 Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten bei der Bundesknappschaft (heute: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See); Studium

Mehr

A r b e i t s m a r k t ö k o n o m i e

A r b e i t s m a r k t ö k o n o m i e A r b e i t s m a r k t ö k o n o m i e 1.1.1(1) Arbeitsangebot Arbeitsnachfrage Warum steigt die Frauenerwerbsbeteiligung? neoklassisches Basismodell Humankapitaltheorie neoklassisches Basismodell Fluktuationskostenkonzept

Mehr

Herausforderungen für die Weiterentwicklung der Alterssicherung

Herausforderungen für die Weiterentwicklung der Alterssicherung Das Drei-Säulen-Modell der Alterssicherung revisited? Jahrestagung der Gesellschaft für Sozialen Fortschritt am 25. und 26. September 2014 in Loccum Herausforderungen für die Weiterentwicklung der Alterssicherung

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 2. Arbeitslosenversicherung 5 2.1 Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 5 2.2 Bezugsgröße 5 2.3 Beitragssatz 5 2.

Inhaltsverzeichnis. 2. Arbeitslosenversicherung 5 2.1 Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 5 2.2 Bezugsgröße 5 2.3 Beitragssatz 5 2. Inhaltsverzeichnis Seite 1. Rentenversicherung/RV 4 1.1 Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 4 1.2 Bezugsgröße 4 1.3 Beitragssatz 4 1.4 Geringfügigkeitsgrenze 4 1.5 Höchstbeitrag in der RV der Arbeiter und Angestellten

Mehr

PERSONALFRAGEBOGEN geringfügig Beschäftigte (Mini-Job) Arbeitgeber/Firmenstempel. Persönliche Angaben: Name, Vorname. PLZ, Wohnort. Straße, Hausnummer

PERSONALFRAGEBOGEN geringfügig Beschäftigte (Mini-Job) Arbeitgeber/Firmenstempel. Persönliche Angaben: Name, Vorname. PLZ, Wohnort. Straße, Hausnummer PERSONALFRAGEBOGEN geringfügig Beschäftigte (Mini-Job) Arbeitgeber/Firmenstempel Persönliche Angaben: Name, Vorname PLZ, Wohnort Straße, Hausnummer Geburtsdatum Staatsangehörigkeit Familienstand Rentenversicherungsnummer

Mehr

Der Kinderbetreuungskostenzuschuss und die neuen Regelungen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten

Der Kinderbetreuungskostenzuschuss und die neuen Regelungen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten Der Kinderbetreuungskostenzuschuss und die neuen Regelungen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten Telefonvortrag am 5.4.2006 für das Portal www.mittelstand-und-familie.de Brigitte Thoma,

Mehr

Regelungen im Niedriglohnbereich (Minijobs)

Regelungen im Niedriglohnbereich (Minijobs) SECURVITA INFORMIERT 25.09.2013 Infoblatt: A009 Regelungen im Niedriglohnbereich (Minijobs) Das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt führte besondere Regelungen für eine geringfügig

Mehr

STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen

STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen 1. ZWEI ODER MEHR ARBEITSVERHÄLTNISSE: Steuerliche Auswirkungen. Für die jährliche Steuerberechnung werden generell

Mehr

Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2010

Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2010 KRANKENVERSICHERUNG KV 11 Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2010 Beitragsbemessungsgrenzen wie auch Bezugsgrößen sind zentrale Werte in der Sozialversicherung. Hieraus werden andere Größen

Mehr

Was bleibt unterm Strich?

Was bleibt unterm Strich? Vorstand Henning Groskreutz, Gewerkschaftssekretär im Ressort Arbeits- und Sozialrecht/bAV der IG Metall Was bleibt unterm Strich? Das müssen jobbende Studierende bei der Sozialversicherung beachten Hochschule

Mehr

E i n z u g s e r m ä c h t i g u n g

E i n z u g s e r m ä c h t i g u n g Für die Minijob-Zentrale (Land) 7 der/des Beschäftigten T T M M J J beschäftigt Geburtsort Versicherung in Geburtsname 0 Krankenkasse Rentenversicherung vom T T M M bis 4 Arbeitsentgelt und Arbeitgeber

Mehr

Informationen für Arbeitnehmer Wissenswertes über Minijobs

Informationen für Arbeitnehmer Wissenswertes über Minijobs Informationen für Arbeitnehmer Wissenswertes über Minijobs +++ Kostenlos Minijobs in Privathaushalten suchen und finden +++ www.haushaltsjob-boerse.de +++ Minijobs Bei Minijobs sind zwei Arten von Beschäftigungen

Mehr

Sozialdaten West Sozialversicherungsdaten ab 1. 1. 2009 KV 4050,00 ( 48600 ) Pflichtgrenze 3675,00 ( 44100 ) Pflichtgrenze für privatvers. AN am 31.12.02 3675,00 ( 44100 ) Beitragsbemessungsgrenze AG-Zuschuss

Mehr

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,

Mehr

Mindestlohn 2015. Hinweise und Beispiele Stand 21. Januar 2015

Mindestlohn 2015. Hinweise und Beispiele Stand 21. Januar 2015 Mindestlohn 2015 Hinweise und Beispiele Stand 21. Januar 2015 3 Nr. 26 Einkommenssteuergesetz (Übungsleiterpauschale) Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer

Mehr

INFORMATIONEN FÜR ARBEITGEBER

INFORMATIONEN FÜR ARBEITGEBER StB Andreas G. Stabel Max-Planck-Str. 6 67657 Kaiserslautern Max-Planck-Str. 6 67657 Kaiserslautern Tel. 0631/3403656 Fax 0631/3403657 email: info@stb-stabel.de www.stb-stabel.de Sprechzeiten: Montag bis

Mehr

Der Verein als Arbeitgeber. Informationen für Vereine

Der Verein als Arbeitgeber. Informationen für Vereine Der Verein als Arbeitgeber Informationen für Vereine Der Verein als Arbeitgeber Prüfung nach steuerlichen Gesichtspunkten beim Verein und dem Arbeitnehmer => Finanzamt Prüfung der Sozialversicherungspflicht

Mehr

Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung

Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung Info Stand: 01/2013 Merkblatt zur geringfügigen und kurzfristigen Beschäftigung ab 01.01.2013 Der Gesetzgeber hat durch das Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung vom 05.12.2012

Mehr

Monatliche Rechengrößen Werte für das Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht 2015

Monatliche Rechengrößen Werte für das Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht 2015 Monatliche Rechengrößen Werte für das Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht 2015 (Stand 12/2014) Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (für Personen ohne substitutive private vor Inkrafttreten des

Mehr

Bei den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen ist seit dem 1. April 2003 zwischen geringfügig Beschäftigten im Niedriglohnbereich ( Mini-Jobs )

Bei den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen ist seit dem 1. April 2003 zwischen geringfügig Beschäftigten im Niedriglohnbereich ( Mini-Jobs ) Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse: Mini-Jobs und kurzfristig Beschäftigte Bei den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen ist seit dem 1. April 2003 zwischen geringfügig Beschäftigten im Niedriglohnbereich

Mehr

Horizontaler Vergleich 2014

Horizontaler Vergleich 2014 Horizontaler Vergleich 2014 Wie familiengerecht ist die Abgaben- und Steuerlast in Deutschland? Wir haben nachgerechnet und zeigen im Horizontalen Vergleich, wie stark Familien mit Abgaben und Steuern

Mehr

Minijobs in Privathaushalten

Minijobs in Privathaushalten Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Minijobs in Privathaushalten Stand: 01. Juli Inhalt Minijobs in Privathaushalten geringfügig entlohnte Beschäftigung kurzfristige Beschäftigung Haushaltsscheck-Verfahren

Mehr

Beispiel überschießendes Kindergeld:

Beispiel überschießendes Kindergeld: Beispiel überschießendes Kindergeld: Frau A. lebt mit ihrer 8-jahrigen Tochter Sandra zusammen. Sie haben eine Wohnung, für die monatlich 420 Euro Warmmiete anfallen mit zentraler Warmwasserversorgung.

Mehr

DIENSTVERTRAG FREIER DIENSTVERTRAG WERKVERTRAG

DIENSTVERTRAG FREIER DIENSTVERTRAG WERKVERTRAG DIENSTVERTRAG FREIER DIENSTVERTRAG WERKVERTRAG ALLGEMEINES Der moderne Arbeitsmarkt ist zunehmend gekennzeichnet durch sog. a-typische Arbeitsverhältnisse. Neben dem Dienstvertrag gibt es immer mehr sog.

Mehr

Tarifrunde 2015 Beschäftigung im Handel

Tarifrunde 2015 Beschäftigung im Handel 2015 Fachbereich Handel Bereich Branchenpolitik Bundesfachgruppe Groß- und Außenhandel Tarifrunde 2015 Beschäftigung im Handel Ausgabe 2015 mit den Jahresdaten 2014 WABE-Institut Berlin 27. März 2015 Beschäftigtenentwicklung

Mehr

Sozialversicherung 2014

Sozialversicherung 2014 Sozialversicherung 2014 Inhaltsverzeichnis I. Entgeltgrenzen... 2 II. Beitragssätze... 3 III. Beitragszuschuss für privat krankenversicherte Arbeitnehmer... 4 IV. Sachbezugswerte... 5 V. Meldefrist ab

Mehr

Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie

Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Abdruck Bayerisches Staatsministerium der Finanzen Bayerisches Staatsministerium der Finanzen Postfach 22 00 03 80535 München Nur per E-Mail! Bayer. Staatskanzlei Bayer. Staatsministerium des Innern Oberste

Mehr

Referent: Frank Niehuisen Datum: 28.04.2015

Referent: Frank Niehuisen Datum: 28.04.2015 Student und Selbständigkeit Referent: Frank Niehuisen Datum: 28.04.2015 Agenda Versicherung als Student Versicherung als Selbständiger Abgrenzung Student oder Selbständig Folie 2 Krankenversicherung als

Mehr

Monatliche Rechengrößen Werte für das Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht im Jahre 2009

Monatliche Rechengrößen Werte für das Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht im Jahre 2009 (Stand 06/2009) Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (für Personen ohne substitutive private vor Inkrafttreten des BSSichG) 4.050,00 (jährlich: 48.600 ) Vorjahr: 4.012,50 (jährlich: 48.150 ) Grenze für

Mehr

Sozialversicherung 2012

Sozialversicherung 2012 Sozialversicherung 2012 Inhaltsverzeichnis I. Entgeltgrenzen... 2 II. Beitragssätze... 3 III. Beitragszuschuss für privat krankenversicherte Arbeitnehmer... 4 IV. Sachbezugswerte... 5 V. GKV-Monatsmeldung

Mehr

---------------------------------------------------- ---------------------------------------------- (Ort, Datum)

---------------------------------------------------- ---------------------------------------------- (Ort, Datum) o Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nach 6 Absatz 1b SGB VI Vom Arbeitnehmer auszufüllen Name Vorname RV-Nummer

Mehr

SV-Rechengrößen in 2014 und 2013

SV-Rechengrößen in 2014 und 2013 SV-Rechengrößen in und Beitragssätze Krankenversicherung (allgemeiner ) ermäßigter pauschaler für geringfügig Beschäftigte in der Krankenversicherung 13. % 13. % Pflegeversicherung (ohne Sachsen) Pflegeversicherung

Mehr

3.3 Was ist bei Eintritt einer kurzfristig beschäftigten Aushilfe zu tun?

3.3 Was ist bei Eintritt einer kurzfristig beschäftigten Aushilfe zu tun? Was ist bei Eintritt einer kurzfristig beschäftigten Aushilfe zu tun? ben, wenn es sich bei der Beschäftigung um eine zweite oder dritte geringfügige Nebenbeschäftigung handelt. Zuständig für die Anmeldung

Mehr

Informationen zum Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld

Informationen zum Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld Informationen zum Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld In der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Arbeitnehmerinnen erhalten von ihrer Krankenkasse während der Mutterschutzfrist ein Mutterschaftsgeld.

Mehr

Alter bei Rentenbeginn (RV*)

Alter bei Rentenbeginn (RV*) Alter bei Rentenbeginn (RV*) Alter bei Rentenbeginn (RV*) Versichertenrenten, Anteile Anteile der der Zugangsalter Zugangsalter im jeweiligen im jeweiligen Berichtsjahr Berichtsjahr in Prozent, in 1994

Mehr

Personalfragebogen FIRMA. Name. Adresse. Geburtsdatum. Rentenversicherungs-Nummer. Geburtsort Staatsangehörigkeit. Eintritt am

Personalfragebogen FIRMA. Name. Adresse. Geburtsdatum. Rentenversicherungs-Nummer. Geburtsort Staatsangehörigkeit. Eintritt am Personalfragebogen Mini-Job FIRMA Name Adresse Geburtsdatum Rentenversicherungs-Nummer falls keine bekannt: Geburtsname Geschlecht: Geburtsort Staatsangehörigkeit weiblich O männlich O Eintritt am Berufsbezeichnung/Tätigkeit

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/4352 5. Wahlperiode 06.06.2011

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/4352 5. Wahlperiode 06.06.2011 LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/4352 5. Wahlperiode 06.06.2011 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD Atypische Beschäftigung in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT

Mehr

Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV auf geringfügigen Löhnen

Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV auf geringfügigen Löhnen 2.04 Beiträge Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV auf geringfügigen Löhnen Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Grundsätzlich sind von jeder Lohnzahlung AHV/IV/EO- und ALV-Beiträge abzuziehen

Mehr

Seite 1 von 5. Die Abrechnung im Sportverein kurz und bündig. Teil 3 TrainerInnen

Seite 1 von 5. Die Abrechnung im Sportverein kurz und bündig. Teil 3 TrainerInnen Die Abrechnung im Sportverein kurz und bündig DVR-Nr.: 0426130 Teil 3 TrainerInnen Genauso wie Sportler (siehe voriges Heft) zählen auch Trainer zum Kreis jener Personen, bei denen die pauschale Reisekostenentschädigung

Mehr

Sozialversicherungskennzahlen 2010

Sozialversicherungskennzahlen 2010 Sozialversicherungskennzahlen Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Renten- und Versicherungspflichtgrenze zur gesetzlichen Kranken- und Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Kranken- und Arbeitslosenversicherung

Mehr

GSVG-Pflichtversicherung für KünstlerInnen. Mag. Peter Reichinger / Mag. Pia Basziszta

GSVG-Pflichtversicherung für KünstlerInnen. Mag. Peter Reichinger / Mag. Pia Basziszta GSVG-Pflichtversicherung für KünstlerInnen Mag. Peter Reichinger / Mag. Pia Basziszta Überblick Grundsätze Neue Selbständige - 2 Abs. 1 Z. 4 GSVG Versicherungsgrenzen Versicherungserklärung - Überschreitungserklärung

Mehr

Eine Eingabe wird nur bei Auswahl "Arbeitnehmer" oder "Selbständiger" UND "Splittingtabelle" berücksichtigt.

Eine Eingabe wird nur bei Auswahl Arbeitnehmer oder Selbständiger UND Splittingtabelle berücksichtigt. Basisrentenrechner Begriffe: BBG BU EStG HB GGF GAV GKV GRV GPV PZ VA Beitragsbemessungsgrenze Berufsunfähigkeit Einkommenssteuergesetz Höstbetrag Gesellschafter Geschäftsführer gesetzliche Arbeitslosenversicherung

Mehr

Kleinräumige Daten sozialversicherungspflichtig Beschäftigter am Wohnort. Mitdenker ggfs. Mitstreiter gesucht

Kleinräumige Daten sozialversicherungspflichtig Beschäftigter am Wohnort. Mitdenker ggfs. Mitstreiter gesucht Mitdenker ggfs. Mitstreiter gesucht kleinräumigen Daten sozialversicherungspflichtig Beschäftigter am Wohnort -Erweiterung der Informationsgrundlage Themenübersicht: Ausgangslage Erweiterung der Informationsgrundlage

Mehr

Renten nach monatlichem Gesamtrentenzahlbetrag* (RV**)

Renten nach monatlichem Gesamtrentenzahlbetrag* (RV**) Renten nach monatlichem Gesamtrentenzahlbetrag* (RV**) Renten nach monatlichem Gesamtrentenzahlbetrag* (RV**) Einzel- und, Anteile in Prozent, 01.07.2012 Einzel- und, Anteile in Prozent, 01.07.2012 * unter

Mehr

Berechnung des. gemäß 47 Abs. 1, 2 und 6 SGB V. gemäß 24 Abs. 4 7 TV AWO NRW

Berechnung des. gemäß 47 Abs. 1, 2 und 6 SGB V. gemäß 24 Abs. 4 7 TV AWO NRW Berechnung des Krankengeldes gemäß 47 Abs. 1, 2 und 6 SGB V und des Krankengeldzuschusses gemäß 24 Abs. 4 7 TV AWO NRW Präsentation des Konzernbetriebsrates des AWO-Bezirks Westliches Westfalen e.v. Höchstgrenzen

Mehr

Sozialversicherung 2016

Sozialversicherung 2016 Sozialversicherung 2016 Inhaltsverzeichnis I. Entgeltgrenzen... 2 II. Beitragssätze / Beitragshöhen... 3 III. Beitragszuschuss für privat krankenversicherte Arbeitnehmer... 4 IV. Sachbezugswerte... 5 I.

Mehr

Ein Mann ist keine Altersvorsorge!

Ein Mann ist keine Altersvorsorge! Ein Mann ist keine Altersvorsorge! Ein Leitfaden zur eigenständigen Vorsorge für Frauen (Teil 1) 1 Heutige Themen: Aktuelle Vorsorgesituation von Frauen: zwischen Wunsch & Wirklichkeit Möglichkeiten zur

Mehr

Merkblatt: Minijobs. Inhalt:

Merkblatt: Minijobs. Inhalt: Merkblatt: Minijobs Eine geringfügige Beschäftigung (auch Minijob") ist im deutschen Recht ein Arbeitsverhältnis mit einem niedrigen Lohn (geringfügig entlohnte Beschäftigung) oder kurzer Dauer (kurzfristige

Mehr

Änderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2010/2011

Änderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2010/2011 ZDH-Abteilung Soziale Sicherung Dezember 2010 Änderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2010/2011 Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick: 1. Krankenversicherung Der allgemeine Beitragssatz

Mehr

Ausnahmen und Übergangsregeln» Auszubildende, unter 18-Jährige ohne Berufsabschluss, ehrenamtlich Tätige

Ausnahmen und Übergangsregeln» Auszubildende, unter 18-Jährige ohne Berufsabschluss, ehrenamtlich Tätige Mindestlohn Ausnahmen und Übergangsregeln» Auszubildende, unter 18-Jährige ohne Berufsabschluss, ehrenamtlich Tätige» Zeitungszusteller» Langzeitarbeitslose» Praktikanten» Bisherige Mindestlohntarifverträge

Mehr

Beschäftigungsverhältnisse in Privathaushalten

Beschäftigungsverhältnisse in Privathaushalten Beschäftigungsverhältnisse in Privathaushalten Wer eine Hilfe im Haushalt braucht, kann diese steuerlich gefördert im Rahmen eines Mini- Jobs anstellen. Höher ist die Förderung bei sozialversicherungspflichtiger

Mehr

Checkliste zum gesetzlichen Mindestlohn ab 01.01.2015

Checkliste zum gesetzlichen Mindestlohn ab 01.01.2015 Checkliste zum gesetzlichen Mindestlohn ab 01.01.2015 1 Allgemeines Ab dem 01.01.2015 gilt erstmals ein flächendeckend zu zahlender, gesetzlicher Mindestlohn für alle Branchen von 8,50 Euro brutto pro

Mehr

Kurzgutachten: Modelle der Anrechnung von Erwerbseinkommen auf den Anspruch auf ergänzende Leistungen nach dem SGB II

Kurzgutachten: Modelle der Anrechnung von Erwerbseinkommen auf den Anspruch auf ergänzende Leistungen nach dem SGB II Kurzgutachten: Modelle der Anrechnung von Erwerbseinkommen auf den Anspruch auf ergänzende Leistungen nach dem SGB II 1: 100 Euro Grundfreibetrag 40 Prozent Freibetrag bis 1.000 Euro brutto danach Anrechnung

Mehr

Tipps für Studenten. Jobben und Studieren

Tipps für Studenten. Jobben und Studieren Tipps für Studenten Jobben und Studieren Viele Studenten jobben neben ihrem Studium. Einige nutzen die vorlesungsfreie Zeit, um eine Geldreserve für das nächste Semester anzulegen. Andere arbeiten lieber

Mehr

Minijobber gehören dazu

Minijobber gehören dazu BESCHÄFTIGUNG IM EINZELHANDEL Minijobber gehören dazu Gleiche Arbeit Gleiche Pflichten Gleiche Rechte Minijobs: Chancen für Mitarbeiter und Einzelhandelsunternehmen 15% Ca. 3 Millionen Mitarbeiter im Einzelhandel

Mehr

Verein als Arbeitgeber

Verein als Arbeitgeber Verein als Arbeitgeber Edgar Oberländer Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2012 Kriterien für eine nichtselbständige oder selbständige Tätigkeit Nichtselbständige Tätigkeit

Mehr

Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung

Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung Zuschuss zur privaten Krankenversicherung Für die Berechnung des Zuschusses zur privaten Krankenversicherung werden der allgemeine Beitragssatz und das monatliche sozialversicherungspflichtige Entgelt

Mehr

Stabilisierung der Finanzierungsbasis und umfassender Wettbewerb in einem integrierten Krankenversicherungssystem

Stabilisierung der Finanzierungsbasis und umfassender Wettbewerb in einem integrierten Krankenversicherungssystem Institut für Gesundheits- und Sozialforschung GmbH Berlin Stabilisierung der Finanzierungsbasis und umfassender Wettbewerb in einem integrierten Krankenversicherungssystem Ergebnisse eines Forschungsprojekts

Mehr

Fachtagung Altersarmut ist weiblich 24.09.2014 Soziales Bündnis für Schleswig-Holstein

Fachtagung Altersarmut ist weiblich 24.09.2014 Soziales Bündnis für Schleswig-Holstein Anke Wieduwilt Deutsche Rentenversicherung Nord Abteilung Leistungen Fachtagung Altersarmut ist weiblich 24.09.2014 Soziales Bündnis für Schleswig-Holstein Einleitung Altersarmut bei Frauen Zahlen und

Mehr

Mitteilungen der Universitätsverwaltung

Mitteilungen der Universitätsverwaltung Mitteilungen der Universitätsverwaltung Nr. 3/2003 27. Mai 2003 Inhalt: 1. Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse ab 01.04.2003 2. Sperrung der Zufahrt zur Universität 3. Nutzung der

Mehr

Freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung

Freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung Freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung ZB Produkte und Programme Drittes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2003 (BGBl I Nr. 65, S. 2848) Einführung des

Mehr