Unfallmanagement Tauchtauglichkeit Fortbildung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Unfallmanagement Tauchtauglichkeit Fortbildung"

Transkript

1 CAISSON 21. Jg. Dez Nr. 4 Mitteilungen der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin Unfallmanagement Tauchtauglichkeit Fortbildung Richtige Notfall- Maßnahmen Notfall-Hotlines Druckkammer- Adressen Tauchtauglichkeits- Untersuchung Taucherarzt-Liste Workshop in Heidelberg Kongress in Sharm el-sheikh Taucherarzt- Ausbildung In diesem CAISSON: alle Serviceangebote der GTÜM - für Ärzte und Taucher

2 CAISSON 21. Jg./2006/Nr. 4 Tauchmedizin: Dynamik und Risiken eines faszinierenden Sports Leitfaden für Tauchausbilder Praxiswissen für Taucher Spezialwissen für Ärzte Ch. Klingmann K.Tetzlaff (Hrsg.) Moderne Tauchmedizin Handbuch für Tauchlehrer, Taucher und Ärzte Unter Mitarbeit zahlreicher Fachautoren 1. Auflage 2006, ISBN Gebunden, ca. 600 Seiten, vierfarbig, zahlreiche Abbildungen, 59.- / sfr Inhalt Themenauswahl: Grundlagen Erkrankungen beim Tauchen Behandlung von Tauchunfällen Professionelles Tauchen Tauchtauglichkeit Spätschäden Taucher auf Reisen Kindertauchen Apnoe-Tauchen Juristische Aspekte Glossar, Register, Adressen Wichtig für: Tauchausbilder Sport- und Berufstaucher Tauchärzte Sportärzte HNO-Ärzte Arbeitsmediziner Allgemein- und Fachärzte Sicherheitsingenieure, Fachkräfte für Arbeitssicherheit Medizinische Sachverständige Bestellcoupon Ja, bitte senden Sie mir... Exemplar(e) der Neuerscheinung Ch. Klingmann K. Tetzlaff (Hrsg.) Moderne Tauchmedizin (Best.-Nr ), 1. Auflg. 2006, zum Preis von 59.- zzgl. Versandkosten gegen Rechnung zu. Gentner Verlag Buchservice Medizin Postfach Stuttgart Gentner Verlag Buchservice Medizin Postfach Stuttgart Tel. 0711/ Fax 0711/ buch@gentnerverlag.de Fax-Hotline: 0711 / Name, Vorname Firma/Institution Beruf/Abteilung/Funktion Straße / Postfach - Land PLZ Telefon Datum Ort Unterschrift Telefax Nr. 2

3 21. Jg./2006/Nr. 4 CAISSON Editorial Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser, mit dem vorliegenden CAISSON richten wir uns zum ersten Mal nicht schwerpunktmäßig an die Mitglieder der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin e.v. (GTÜM), sondern in wesentlichen Teilen vor allem an medizinische Laien: Taucher und Tauchlehrer. Als medizinische Fachgesellschaft möchten wir uns hiermit an eine große Zielgruppe richten, um deren Gesundheit es ja schließlich unter anderem in unserer Verbandstätigkeit geht. Diese CAISSON-Ausgabe ist daher deutlich Tauchmedizin-lastig. Mehr HBO-Themen werden Sie wieder in den nächsten Ausgaben finden. Wir hoffen, mit diesem Vorgehen die Ziele der GTÜM bekannter machen zu können (Wir sind halt doch etwas mehr, als ein Club von tauchenden Ärzten ). Dies dient vor allem auch der Sensibilisierung der Taucher für die Wichtigkeit einer qualifizierten Tauglichkeitsuntersuchung, am besten bei einem Taucherarzt mit entsprechendem Diplom. BOOT 2007 Da man in Deutschland über Wasser nirgendwo mehr Taucher trifft als in Halle 3 auf der BOOT- Messe in Düsseldorf, haben wir uns zu dieser Sonderausgabe mit erhöhter Auflage entschlossen. Im Sinne von Gutes tun und darüber reden wird dieser CAISSON auf dem gemeinsamen Messestand von GTÜM und DAN Europe verteilt. Damit ist die GTÜM übrigens erstmals offiziell auf der BOOT vertreten. An dieser Stelle daher noch einmal ein herzliches Dankeschön an Ulrich van Laak und seine DAN-Mannschaft für das Angebot, auf der BOOT gemeinsam mit der GTÜM einen verbandsübergreifenden Informations- und Beratungspunkt für tauchmedizinische Fragen mit Experten aus beiden Organisationen zu besetzen (Messe Düsseldorf, 19. bis 28. Jan. 2007, Halle 3, Stand B 84). Für diejenigen, die uns noch nicht kennen, geben wir in diesem CAISSON einen kurzen Überblick über unsere Organisation und unsere Ziele. Außerdem finden Sie einen Überblick über das Informations-Angebot auf unseren Internetseiten. Tauchtauglich? Wir haben versucht, Ihnen mit diesem CAISSON einen Überblick über das Service-Angebot der GTÜM zu geben. Neben den Empfehlungen der GTÜM zum medizinisch erforderlichen Umfang einer Tauchtauglichkeits-Untersuchung finden Sie auch eine Empfehlung zu den Kosten für eine solche Untersuchung. W Welslau Taucherarzt-Liste Weiter finden Sie in diesem Heft eine Liste von Taucherärzten, die sich in GTÜM-anerkannten Tauchmedizin-Fortbildungen für die Tauglichkeitsuntersuchung von Sporttauchern qualifiziert haben. Da eine solche Liste naturgemäß ständigen Veränderungen unterworfen ist, bitten wir Sie gegebenenfalls um Kontrolle der aktuellen Liste auf unserer Homepage unter < Alle auf der Liste eingetragenen Ärzte bitten wir an dieser Stelle um Kontrolle ihres Eintrags sowie um eine kurze Bestätigung oder Korrektur-Mitteilung per an <gtuem@gtuem.org>. Danke! Tauchunfall-Management Viele medizinische Fachgesellschaften haben für ihr Fachgebiet Leitlinien für Ärzte und Patienten veröffentlicht. Die GTÜM hat erstmals in 2002 eine Leitlinie zum richtigen Vorgehen bei Tauchunfällen herausgegeben. Die Leitlinie wird alle 3 Jahre überarbeitet und dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse angepasst. Die Leitlinie richtet sich an Taucher als Ersthelfer, an das Rettungspersonal, Ärzte in Krankenhaus-Notaufnahmen und Druckkammerzentren. Hier ist nur die aktuelle Kurzfassung abgedruckt, den Volltext mit allen Erläuterungen und Grafiken finden Sie als pdf-download unter < Die häufig abgefragten Druckkammer-Listen unserer Homepage haben wir ebenfalls mit aktuellem Stand abgedruckt. Hier kann es evtl. lebenswichtig sein, sich aktuell unter < zu informieren, da sich die Telefonnummern, Bereitschaftszeiten etc. kurzfristig ändern können. Tauchunfall-Hotlines Weiter finden Sie in diesem CAISSON kurze Selbstbeschreibungen der Organisationen, die derzeit in Deutschland und international Notruf- Hotlines für Tauchunfälle anbieten. Hinweis: Für 3

4 CAISSON 21. Jg./2006/Nr. 4 den Inhalt dieser Darstellungen sind die Hotline- Anbieter allein verantwortlich. Wesentlich für die Aufnahme in die GTÜM-Liste der anerkannten Hotlines ist die Bestätigung der Anbieter, dass auch Nichtmitglieder der entsprechenden Organisationen im Notfall telefonisch beraten werden. Auch zu diesem Punkt möchten wir wieder auf die Abrufbarkeit der jeweils aktuellen Hotline-Liste unter < hinweisen. Fortbildung Da wir in der Vergangenheit bereits sehr gute Erfahrungen mit integrierten Fortbildungs-Veranstaltungen für Taucher und Taucherärzte gemacht haben (z.b. Apnoe-Workshop 2003 in Ulm), möchten wir Sie herzlich einladen, am GTÜM-Tauchmedizin-Workshop in Heidelberg teilzunehmen. Näheres zum Workshop in diesem Heft und unter < Wer Zeit und Lust hat sollte sich unbedingt überlegen, ob er 2007 nicht einmal ( oder mal wieder) Sharm el-sheikh besucht. Nicht nur zum Tauchen, sondern auch, um an einem internationalen tauchmedizinischen Ereignis teilnehmen zu können. Die Europäische tauchmedizinische Fachgesellschaft (European Underwater and Baromedical Society, EUBS) veranstaltet ihren jährlichen Kongress im September 2007 in Sharm el-sheikh, aufgrund der Lokalisation mit dem Schwerpunkt Sporttauchen. Das Programm verspricht, dass dies sicher nicht nur für Ärzte interessant ist (Kongresssprache Englisch). Näheres in diesem CAISSON und unter < Tauchmedizin-Kurse Wenn Sie Arzt sind und nicht länger nur tauchender Arzt sein wollen, dann finden Sie vielleicht Interesse an einer Weiterbildung im Bereich Tauchmedizin, die nicht nur von der GTÜM anerkannt ist, sondern auch international von zahlreichen Fachgesellschaften z.b. in anderen EU-Ländern anerkannt ist. Europaweit vereinheitlichte Ausbildungs-Curricula ermöglichen dies. Die derzeit ausgeschriebenen Kurse finden Sie in diesem Heft und natürlich jeweils aktualisiert unter <www. gtuem.org>. Zu den Titelbildern Oben und Links: Beide Fotos zeigen eine Notfall- Übung des (Polizei-) Einsatzkommandos COBRA am Attersee in Oberösterreich. Oben: Transport eines verunfallten Tauchers im flachen Wasser in Ufernähe. Der (intakte!) Atemregler befindet sich zur Sicherung der Atmung noch im Mund des Tauchers und wird vom Retter in Position gehalten. Sobald ein versehentliches Untertauchen ausgeschlossen ist, wird der Atemregler in Ufernähe entfernt. Links: Atmung von 100 % Sauerstoff über eine dicht schließende Atemmaske mit Demand- Ventil als spezifische Erste Hilfe-Maßnahme bei Tauchunfall. Der Taucher hält die Sauerstoff- Maske selbst. Rechts: Notfall-Übung im Druckkammerzentrum Kassel. Druckkammerbehandlung eines schweren, beatmungspflichtigen Tauchunfalls. Zur Vermeidung einer Dekompressionskrankheit atmen die Druckkammer-Begleiter (Anästhesist und Intensiv-Pfleger mit hyperbarmedizinischer Qualifikation) gegen Ende der Behandlung ebenfalls 100 % Sauerstoff. Die Atemmasken haben lange Anschlussschläuche, damit die Begleiter in der Druckkammer beweglich sind. (alle Fotos: Dr. Welslau) Nachdem Sie hiermit einen Überblick über den Inhalt dieser CAISSON-Ausgabe bekommen haben, wünsche ich Ihnen eine angenehme Lektüre. Vielleicht zeigen Sie den CAISSON dann auch einmal dem Arzt, der bisher Ihre Tauchtauglichkeit bescheinigt hat? Und wenn Sie die Arbeit der GTÜM unterstützen möchten, können Sie dies mit einer Mitgliedschaft tun. Einen Antrag finden Sie in diesem Heft und unter < Sie erhalten dann den CAISSON viermal jährlich frei Haus. Obwohl die GTÜM grundsätzlich eine ärztliche Fachgesellschaft ist, nehmen wir Nichtärzte gern als außerordentliche Mitglieder auf. Ihr Wilhelm Welslau Präsident der GTÜM Anschrift: siehe Seite

5 21. Jg./2006/Nr. 4 CAISSON Aus der Gesellschaft Chronik der Gesellschaft J Freier Die Idee zur Gründung der Gesellschaft für Tauchund Überdruckmedizin wurde zu Beginn der 70er Jahre anlässlich eines Donau-Symposiums in Wien von Professor Erich Lorenzoni geboren. Dort hielt der Erfinder der GTÜM einen Vortrag über neurologische Schäden beim Tauchen. Nach erheblichen Geburtswehen wurde die Gesellschaft letztendlich unter Mitwirkung von Flottenarzt Dr. Klaus Seemann am gegründet. Bereits in den Jahren 1978 und 1981 hatte Prof. Erich Lorenzoni schon Symposien zu tauchmedizinischen Fragen in Hannover organisiert. Diese wurden dann unter seiner Leitung von der Gesellschaft fortgeführt. Neben seiner beruflichen Tätigkeit als Neurologe hat Prof. Lorenzoni sieben Jahre lang die Geschäfte geführt, wobei er Herrn Dr. Seemann als Präsident der ersten Stunde tatkräftig unterstützte. Die Entwicklung des Logos wurde in der damaligen Zeit kontrovers diskutiert. So sollte, wie in medizinischen Gesellschaften damals üblich, als Text der Satz similia similibus curantur (das Ähnliche mit Ähnlichem heilen) in das Logo integriert werden. Doch letztlich wurde vom damaligen Vorstand als Text nur der Name Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin beschlossen. Das unter Federführung von Dr. Ulrich van Laak entworfene Logo verbindet die drei Begriffe Medizin, Tauchen und Überdruck in einem Emblem. Der Schwerpunkt in der Arbeit der Gesellschaft lag zum Ende der 80er Jahre in der Entwicklung der Richtlinien für die Mindestanforderungen an die Tauglichkeitsuntersuchung von Sporttauchern. Dieses Thema stellte und stellt immer noch einen Schwerpunkt in der Gesellschaft dar, sowohl in den Richtlinien zur Ausbildung als auch in der Entwicklung von Leitlinien zur Behandlung von Tauchunfällen, die im Jahr 2002 erstmalig veröffentlicht wurden. Bereits im Jahr 1986 wurde den Mitgliedern ein Anamnesebogen für die Tauglichkeitsuntersuchung von Sporttauchern zur Verfügung gestellt. Im Jahr 1986 erschien unter der Redaktion von Dr. Oskar F. Ehm und Dr. Karl- Peter Faesecke die erste Nummer des Mitteilungsblattes CAISSON wurde auf der damaligen Mitgliederversammlung in Hannover Prof. Franz Gerstenbrand zum Präsidenten gewählt. Unter seiner Präsidentschaft wurden Themen wie Tauchen in der Schwangerschaft und die ersten Kontakte zur UHMS und EUBS zum Thema Hyperbare Sauerstofftherapie geknüpft. Während der Präsidentschaft von Dr. Ehm ( ) gewann die hyperbare Sauerstofftherapie zunehmend auch in Deutschland an Bedeutung. Deutsche Firmen erreichten in der Entwicklung und dem Vertrieb von Druckkammern eine führende Stellung. Wenn auch J Freier das Tauchen und die Behandlung von Tauchunfällen den Schwerpunkt in dieser Zeit darstellten, so machte außer der Therapie von Gasbrand, DCS und Kohlenmonoxyid-Vergiftung, die Behandlung von Innenohr-Durchblutungsstörungen in der Druckkammer zunehmend von sich reden wurde von der GTÜM bei der Bundesärztekammer der Antrag auf die Zusatzbezeichnung Tauchmedizin eingebracht. Leider wurde der Antrag aber aufgrund älterer Ansprüche aus anderen Bereichen nicht aufgenommen; sie ist bis heute nicht als Zusatzbezeichnung eingeführt. Daraufhin wurde vom Vorstand beschlossen die Diplome Tauchmedizin (GTÜM) und Tauchund Überdruckmedizin (GTÜM) einzuführen. Die bis 1992 eingetretene finanzielle Schieflage des Vereins unter dem damaligen Schatzmeister Prof. Dr. Dr. R. Urban konnte glücklicherweise behoben werden. Im Jahr 1993 übernahm Admiralarzt Dr. Joachim Pröhl die Präsidentschaft. Er hatte die Gesellschaft durch ein gefährliches Tief führen müssen und schließlich eine wieder konsolidierte GTÜM an seinen Nachfolger übergeben können. Parallel zu den internen Problemen forderte die rasant wachsende ambulante HBO-Therapie den Vorstand in besonderer Weise. Ab 1996 führte Dr. Dietmar Tirpitz, ein aktiver Taucherarzt und Hyperbarmediziner, die Geschäfte als Präsident. Mit seinem Team erstellte er noch vor den Ergebnissen der ECHM die Indikationsliste zum Einsatz der Hyperbaren Sauerstofftherapie. Seiner Initiative ist es auch zu verdanken, dass die Gesellschaft als Mitglied in die AWMF (Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlich medizinischen Fachgesellschaften) aufgenommen wurde. Schwerpunkt in der Präsidentschaft von Dr. Ulrich van Laak stellte, neben vielem Anderen, die Entwicklung der Leitlinien zur Tauchunfallbehandlung, 5

6 CAISSON 21. Jg./2006/Nr. 4 das Tauglichkeitsmanual sowie die Verabschiedung der Weiterbildungsrichtlinien nach Empfehlungen der EDTC dar. Auch die erfolgreiche Ausgestaltung des EUBS Kongresses im Jahr 2001 in Hamburg muss hier erwähnt werden. Zum Jahresende 2002 wurde das Amt des langjährigen Redakteurs und Herausgebers der CAIS- SON, Dr. Ulrich van Laak an Prof. Jochen D. Schipke weitergegeben. Mit der Wahl zum Präsidenten von Dr. Armin Kemmer im Jahr 2002 wurde auch die Geschäftsstelle unserer Gesellschaft nach Murnau an die BG-Unfallklinik verlegt. Die Integration der Druckkammerbehandlung in den klinischen Alltag der BG-Klinik Murnau zeigt bis heute die positiven Effekte der HBO-Therapie bei Schwerverletzten mit unterschiedlichen Erkrankungen. Im Rahmen der klinischen Forschung entstanden intensive und fruchtbare Kontakte ins Ausland, wie z.b. zur chinesischen Gesellschaft für Hyperbarmedizin. Seit dem Jahr 2005 ist Dr. Wilhelm Welslau unser amtierender Präsident. In unermüdlicher Weise bemüht er sich insbesondere um eine Verbesserung der Internet-Präsenz, eine Erweiterung und Überarbeitung des Serviceangebotes der Gesellschaft sowie um die Akzeptanz der HBO-Therapie im deutschen Gesundheitswesen. Unsere Gesellschaft befindet sich auf einem guten Weg, was auch die steigende Zahl der Mitglieder beweist. Dr. med. Jochen Freier Vize-Präsident der GTÜM Anschrift: siehe Seite 68 Wichtige Informationen für unsere Mitglieder In nächster Zeit werden wir zur Reduktion des Verwaltungsaufwandes unsere verschiedenen Datenlisten zu einer zentralen Datenbank zusammenführen. Aus diesem Grunde ist es besonders wichtig, dass uns Ihre aktuellen Daten korrekt vorliegen. Wir bitten Sie daher, uns etwaige Änderungen ihrer Daten (Telefonnummer, Adresse, , Qualifikation ) zu senden. Mit der Neugestaltung unserer Website steht Ihnen hierzu auch ein Online-Formular zur Verfügung (siehe Screenshot auf der vorletzten Seite), um uns die Änderungen schnell und unbürokratisch mitzuteilen. Der CAISSON kommt selbstverständlich weiterhin mit der Post. Zur Kosten- und Arbeitseinsparung möchten wir sonstige Mitteilungen an Sie aber möglichst per verschicken. Wir bitten Sie daher, uns auf jeden K Endermann Fall Ihre aktuelle -Adresse mitzuteilen, danke! Vom bis sind wir auf der BOOT in Düsseldorf zusammen mit DAN in Halle 3 zu finden (Stand B 84). Dort haben Sie die Möglichkeit, Ihre gespeicherten Daten zu überprüfen und ggf. auch gleich zu ändern. Dr. med. Karin Endermann Schatzmeisterin der GTÜM Anschrift: siehe Seite

7 Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin e.v. Aufnahmeantrag _ Titel Name Vorname Geburtsdatum Kontaktadresse ist die Privat-Anschrift Privat-Anschrift PLZ Wohnort Telefon (T) / Fax (F) Kontaktadresse ist die Berufs-Anschrift Berufs-Anschrift PLZ Dienstort Telefon (T) / Fax (F) Mobil Praktische oder wissenschaftliche Tätigkeit auf dem Gebiet der Tauch- und Überdruckmedizin (bitte kurz skizzieren): Ich möchte der GTÜM als Mitglied beitreten. Die Satzung habe ich gelesen und erkenne sie an. Für den Antrag auf ordentliche Mitgliedschaft lege ich eine Kopie meiner Approbation oder meines Arztausweises bei. Für eine außerordentliche Mitgliedschaft ist dies nicht erforderlich. Ergänzungen zur Satzung: zu 3: der Präsident der GTÜM befürwortet Ihren Aufnahmeantrag, zu 7: Der Jahresbeitrag für die Mitgliedschaft in der GTÜM beträgt derzeit EUR 65,-. Sie erhalten nach Bearbeitung Ihres Antrages eine Rechnung über den Mitgliedsbeitrag. Unterschrift des Antragstellers Datum GTÜM-Geschäftsstelle: Telefon: +49-(0) Bankverbindung: Gabriele Erhard Telefax: +49-(0) Taunus-Sparkasse Eschborn BG-Unfallklinik Murnau gtuem@gtuem.org BLZ: Konto: Prof-Küntscher-Str. 8 Internet: IBAN: DE D Murnau Die GTÜM e.v. ist Mitglied der AWMF BIC (Swift): HELADEF1TSK 7

8 Satzung der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Deutsche Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin und ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Mainz eingetragen. Nach Eintragung führt er den Zusatz e.v.". Der Verein hat seinen Sitz und Gerichtsstand in Mainz. 2 Ziele Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenverordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Gesellschaft erstrebt keinen Gewinn und unterhält keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Die Verwendung der Mittel wird ausschließlich durch den Gesellschaftszweck bestimmt. Etwaige Gewinne dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke bestimmt werden. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. - Die Aufgaben des Vereins sind auf dem Gebiete der Tauch-, Überdruckmedizin und deren Grenzgebiete: 1. Förderung der Tauch- und Über-druckmedizin, 2. Ein Forum für wissenschaftlichen Meinungsaustausch zu sein und wissenschaftliche Tagungen zu veranstalten. 3. Richtlinien für die Weiter- und Fortbildung von Ärzten und ärztlichen Hilfspersonals zu erstellen und zu pflegen. 4. Öffentliche und private Institutionen auf dem Gebiet der Tauch- und Überdruckmedizin unentgeltlich zu beraten. 5. Beziehungen zu Vereinigungen gleicher oder ähnlicher Zielsetzung im In- und Ausland zu unterhalten. Hierzu kann der Verein als kooperatives Mitglied solchen Vereinigungen beitreten. 3 Mitglieder - Ordentliche Mitglieder können nur ÄrzteInnen werden, die auf dem Gebiet der Tauch-, Überdruckmedizin und deren Grenzgebiete praktisch oder wissenschaftlich tätig sind oder waren. Die Aufnahme muß durch ein ordentliches Mitglied befürwortet werden und erfolgt durch den Vorstand. - Außerordentliche Mitglieder können Einzelpersonen, insbesondere Naturwissenschaftler und Techniker werden, die durch ihre Tätigkeit mit der Tauch, Überdruckmedizin und deren Grenzgebiete verbunden sind. Ihre Aufnahme muß durch ein Mitglied befürwortet werden und erfolgt durch den Vorstand. - Fördernde Mitglieder können natürliche und juristische Personen, z.b. Firmen werden, die bereit sind, die Gesellschaft bei der Wahrnehmung ihrer satzungsgemäßen Ziele nachhaltig zu unterstützen. Ihre Aufnahme erfolgt durch den Vorstand. Fördernde Mitglieder verfügen über alle Mitgliedsrechte mit Ausnahme des Stimmrechts. Ihr Mitgliedsbeitrag wird einvernehmlich mit dem Vorstand festgelegt. - Ehrenmitglieder können auf Vorschlag des Vorstandes oder von mindestens fünf Mitgliedern durch einfache Stimmenmehrheit von der Mitgliederversammlung ernannt werden. Es soll sich hierbei um Persönlichkeiten handeln, die besondere Verdienste um die Tauch-, Überdruckmedizin oder deren Grenzgebiete erworben haben. Es ist hierbei unerheblich, ob sie dem Verein angehören oder nicht. - Korrespondierende Mitglieder können Einzelpersonen werden, die sich mit der Tauch- und Überdruckmedizin oder deren Grenzgebiete als Wissenschaftler oder Techniker beschäftigen oder beschäftigt haben und weder ordentliche, noch außerordentliche, noch Ehrenmitglieder sind. Ihre Ernennung erfolgt auf Vorschlag des Vorstandes oder von mindestens fünf Mitgliedern durch einfache Stimmenmehrheit von der Mitgliederversammlung. 4 Beendigung der Mitgliedschaft 1. Durch Tod des Mitgliedes, 2. Durch Nichtbezahlen des Mitgliedsbeitrages entsprechend Durch Austritt, der nur zum Ende des Kalenderjahres erfolgen kann und der dem Vorstand 3 Monate zuvor schriftlich mitgeteilt sein muß. 4. Durch Ausschluß eines Mitgliedes, wenn es Ansehen und Interessen des Vereins geschädigt hat. Der Ausschluß kann nur durch mindestens 2/3 aller Vorstandsmitglieder erfolgen, wobei die abwesenden Vorstandsmitglieder ihre Stimme schriftlich abzugeben haben. Dem betroffenen Mitglied muß jedoch vorher die Gelegenheit gegeben werden, sich schriftlich oder mündlich zu den Ausschlußgründen zu äußern. 5. Durch Verlust der Approbation. 5 Der Vorstand - Der Engere Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Sekretär, dem Schatzmeister sowie dem Präsidenten der vorangegangenen Wahlperiode (Past-Präsident), diese müssen ordentliche Mitglieder sein. Der Engere Vorstand hat die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des erweiterten Vorstandes vorzubereiten und durchzuführen. Er überwacht die Führung der laufenden Geschäfte. - Der Erweiterte Vorstand besteht aus den Mitgliedern des Engeren Vorstandes und bis zu 6 Beiräten. Außerdem gehört dem Erweiterten Vorstand ein Mitglied des Vorstandes des Verbandes Deutscher Druckkammerzentren (VDD e.v.) ohne Stimmberechtigung an. - Der Präsident beruft den Erweiterten Vorstand mindestens einmal jährlich schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung zu einer Sitzung ein, in dem er den Vorsitz führt. Auf Verlangen von 3 Mitgliedern des Erweiterten Vorstandes ist dieser innerhalb von 4 Wochen zu einer außerordentlichen Sitzung einzuberufen. - Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung und faßt alle Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, soweit es die Satzung nicht anders bestimmt. - Der Redakteur von CAISSON kann, muß aber nicht dem Vorstand angehören. Zum Protokollführer der Mitgliederversammlung wird jeweils ein Vorstandsmitglied bestellt. - Vertretungsberechtigt im Sinne des 26 BGB sind der Präsident, der Vizepräsident und der Sekretär. Je zwei von ihnen vertreten gemeinsam. - Der Vorstand kann Referenten und Ausschüsse für bestimmte Aufgaben bestellen. - Die Wahl des Vorstandes erfolgt für drei Jahre durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. Sie muß geheim bzw. für jedes Vorstandsmitglied einzeln erfolgen, wenn ein stimmberechtigtes Mitglied der Mitgliederversammlung dies wünscht. Jedes Vorstandsmitglied muß spätestens mit der Wahl sein Einverständnis zur Annahme geben. Alle Vorstandsmitglieder sind wiederwählbar. - Scheidet ein Mitglied des Engeren Vorstandes vorzeitig aus seinem Amt, so bestimmt das Erweiterte Präsidium einen Vertreter bis zur Wahl eines Ersatzmannes durch die nächste Mitgliederversammlung. - Der Engere Vorstand ist berechtigt, Änderungen der Satzung, soweit diese aus formellen Gründen vom Registergericht verlangt werden, von sich aus ohne Einberufung einer neuen Mitgliederversammlung vorzunehmen. 6 Mitgliederversammlung - Die ordentliche Mitgliederversammlung muß mindestens alle drei Jahre stattfinden. Es müssen alle Mitglieder spätestens vier Wochen vorher durch den Sekretär im Einvernehmen mit dem Präsidenten schriftlich eingeladen werden. - Über jede Mitgliederversammlung muß ein Protokoll geführt werden. Das Protokoll muß vom Präsidenten und vom Protokollführer unterzeichnet werden und innerhalb von zwei Monaten an alle Mitglieder versandt oder in der Zeitschrift CAISSON veröffentlicht werden. Es gilt als genehmigt, wenn innerhalb eines Monats kein Einspruch erfolgt. Die Tagungsordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung muß enthalten: 1. Bericht des Präsidenten über die abgelaufene Amtsperiode, 2. Bericht des Schatzmeisters, 3. Bericht der Kassenprüfer, 4. Entlastung des Vorstandes, 5. Wahl des neuen Vorstandes, 6. Wahl der Kassenprüfer, 7. Verschiedenes. - Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann auf Antrag des Vorstandes oder mindestens 1/10 der Mitglieder einberufen werden. Der Antrag muß mindestens drei Monate vor dem gewünschten Zeitpunkt beim Präsidenten eingetroffen oder vom Vorstand beschlossen worden sein. - Die Beschlußfähigkeit der Mitgliederversammlung ist gegeben, wenn mindestens 1/4 aller Mitglieder zu Beginn der Mitgliederversammlung anwesend sind. Ist dies nicht der Fall, so ist die Beschlußfähigkeit 1/2 Stunde später, ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder gegeben. Stimmübertragungen sind nicht zulässig. 7 Mitgliedsbeitrag Der Mitgliedsbeitrag wird in Form eines Jahresbeitrages durch die Mitgliederversammlung festgelegt. Wird er trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung nicht gezahlt, erlischt die Mitgliedschaft durch Beschluß des Vorstandes. 8 Satzungsänderung Änderungen der Satzungen können nur von der Mitgliederversammlung mit mindestens 3/4 der abgegebenen Stimmen beschlossen werden. Der Vorstand wird ermächtigt, Änderungen, die das Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht oder das Finanzamt aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verlangt, selbstständig zu beschließen 9 Auflösung des Vereines Die Auflösung des Vereins kann nur mit mindestens 4/5 der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden. In diesem Falle, wie auch bei Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen, steuerbegünstigten Zweckes fallen die Mittel des Vereins der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) zu, die sie unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. GTÜM-Geschäftsstelle: Telefon: +49-(0) Bankverbindung: Gabriele Erhard Telefax: +49-(0) Taunus-Sparkasse Eschborn BG-Unfallklinik Murnau gtuem@gtuem.org BLZ: Konto: Prof-Küntscher-Str. 8 Internet: IBAN: DE D Murnau Die GTÜM e.v. ist Mitglied der AWMF BIC (Swift): HELADEF1TSK 8

9 21. Jg./2006/Nr. 4 CAISSON Die Homepage der GTÜM stellt sich vor C Klingmann Im Mai 2006 wurde die Homepage der GTÜM völlig neu überarbeitet ins Netz gestellt. Sie ist nun wesentlich übersichtlicher und strukturierter und bietet viele Möglichkeiten, sich zu den Themen Tauchmedizin und hyperbare Sauerstofftherapie zu informieren. Im folgenden stellen wir die Inhalte unseres Onlineauftritts kurz vor. Die Homepage der GTÜM teilt sich in fünf wesentliche Abschnitte (siehe Seite 71): Der Kopf beinhaltet das Logo der Fachgesellschaft und den Schriftzug Gesellschaft für Tauchund Überdruckmedizin, so dass der Internetuser sofort weiß, wo er sich befindet. In der Kopfzeile ist rechts in kleiner Schrift das Impressum und das Kontaktformular versteckt. Auf der linken Seite unterhalb der Kopfzeile befindet sich die Navigationsstruktur. Hier findet der User in der Rubrik Über uns die Kontaktdaten der Geschäftsstelle, des Vorstandes und der verschiedenen Arbeitsausschüsse. Hier finden sich auch Formulare für den Aufnahmeantrag oder für eine Adressänderung. Unter den Navigationspunkten Tauchmedizin, Tauchtauglichkeit und HBO findet der Interessierte viele Informationen rund um die Tauchmedizin, Richtlinien zur Untersuchung der Tauchtauglichkeit, Empfehlungen für die Kostenabrechnung einer Tauchtauglichkeitsuntersuchung und Informationen über die Wirkungsweise und den Einsatzbereich der hyperbaren Sauerstofftherapie. Weitere wichtige Punkte sind die Taucherarztliste mit einem Verzeichnis der im deutschsprachigen Raum nach GTÜM-Richtlinien tätigen Tauchmediziner und die Druckkammerliste. Darüber hinaus wird das Organ der GTÜM, der Ihnen vorliegende CAISSON, von der ersten Ausgabe bis heute online angeboten mit Veranstaltungshinweisen, einem Downloadbereich und demnächst mit der Literaturdatenbank, die Text- und Literaturstellen über Tauch- und Hyperbarmedizin enthält, die sonst nur sehr schwer zu finden sein würden. Im zentralen Feld finden Sie jeweils die Informationen, die Sie auf der linken Seite in der Navigationsstruktur ausgesucht haben. Hiermit handelt es sich um das Herz der Homepage, denn im zentralen Mittelfeld stehen letztlich die Inhalte der Homepage der GTÜM. Auf der rechten Seite finden Sie aktuelle News, Veranstaltungen und die rot eingerahmte Liste der Notrufnummern, die jedem Taucher kostenfrei für die Beratung bei einem Tauchunfall zur Verfügung steht. Abgeschlossen wird die Homepage im unteren Bereich durch die Fußzeile, in der Sie nochmals die Kontaktadresse der GTÜM finden. Die beste Möglichkeit, unsere Homepage genauer kennen zu lernen, ist ein online-besuch unter www. gtuem.org. Wir laden Sie herzlich ein. Dr. med. Christoph Klingmann Webmaster der GTÜM Anschrift: siehe Seite 68 C Klingmann Einen Ausschnitt der GTÜM-Homepage finden Sie auf der hinteren Umschlag-Innenseite 9

10 CAISSON 21. Jg./2006/Nr. 4 So mancher Sporttaucher beschäftigt sich mit dieser Frage erst, wenn der Urlaub bereits gebucht ist und noch schnell ein ärztliches Attest benötigt wird. Dann wird noch kurz ein Termin vereinbart bei einem Arzt, der diese Untersuchung möglichst günstig anbietet. Und wenn der kaum etwas untersucht und also auch nicht viel berechnet und das ersehnte Attest unterschreibt, dann ist ja alles klar oder? Tauchmedizin Tauchtauglichkeit? K Tetzlaff, CM Muth Auszug aus (Oktober 2006): Hi, am Samstag geht`s los auf die Malediven. Hab mich nun noch schnell entschieden, dort einen Tauchkurs (PADI Open Water Diver) zu machen. Habe auch vorhin bereits das Attest vom Arzt bekommen. Der hat mich jedoch nur kurz abgehorcht und den Blutdruck gemessen. Habe aber schon gehört, dass Leute EKGs und Belastungstests machen mussten. Ist das wirklich nötig? Muss ich mir nun keine Sorgen machen, oder kann da was passieren? Einen Arzt-Termin für ein EKG würde mir jetzt zeitlich überhaupt nicht mehr passen... Leider ist damit nicht alles klar! Der Sinn der Tauchtauglichkeits-Untersuchung besteht darin, mögliche medizinische Risikofaktoren für das Sporttauchen auszuschließen und bei bestehenden Risiken diese einzuschätzen und ggf. das Tauchverhalten im Rahmen einer eingeschränkten Tauchtauglichkeit entsprechend anzupassen. Die Untersuchung sollte daher in einer gründlichen Befragung durch einen sachkundigen Arzt bestehen, der außer einer körperlichen Untersuchung mit Blutdruckmessung in Ruhe auch ein Ruhe- EKG schreibt und eine Lungenfunktion macht. Der Begriff der Tauchtauglichkeit wird oft missverstanden; wohl auch weil er noch aus der militärischen und beruflichen Taucherei stammt: Berufstaucher müssen tauglich sein, da der Arbeitgeber die Verantwortung für diese versicherte Tätigkeit trägt und somit auch für die Kosten der Untersuchung aufkommt. Im Gegensatz dazu ist die medizinische Untersuchung zur Tauchtauglichkeit für Sporttaucher nicht gesetzlich vorgeschrieben, und jeder Sporttaucher trägt letztlich das Risiko selbst. Die großen deutschen Sporttauchverbände verlangen zwar eine regelmäßige Untersuchung, aber prinzipiell reicht es an den meisten Tauchbasen dieser Welt aus, wenn man unterschreibt, dass man gesund ist und ggf. sich K Tetzlaff CM Muth hat untersuchen lassen. Allerdings verlangen die meisten Tauchunfallversicherungen den Nachweis einer Tauchtauglichkeits-Untersuchung, bevor sie im Schadensfall Versicherungsleistungen anbieten. Damit wird vom armen Sporttaucher sehr viel verlangt: die Einsicht in die Sinnmäßigkeit einer solchen Untersuchung im Zusammenhang mit dem Tauchsport. Leider wird auch vom Arzt einiges verlangt: Die Kenntnis von physikalischen und physiologischen Zusammenhängen, die im Rahmen des normalen Studiums in Deutschland nicht vermittelt wird und auch nicht als offizielle Zusatzqualifikation angeboten wird. Da in Deutschland die Facharztanerkennung zum Arzt für Tauch- und Überdruckmedizin fehlt, kann juristisch gesehen jeder Arzt die Tauchtauglichkeit bescheinigen. Nennen wir den Sporttaucher, der um diese Zusammenhänge weiß, mal den informierten Sporttaucher. Nun weiß der informierte Sporttaucher aber auch, dass Tauchunfälle oft aus anderen als medizinischen Gründen passieren und fragt natürlich nach dem Sinn dieser gründlichen Untersuchung, wenn doch sowieso nur selten etwas passiert. Nun, eine tauchmedizinische Vorabklärung hat das gleiche Ziel wie eine seriöse Tauchausbildung: risikoarmes Tauchen zu ermöglichen. Zwar ist Sporttauchen im Vergleich zu anderen Sportarten wenig unfallträchtig - selbst Schwimmer verletzen sich häufiger - aber der informierte Taucher weiß aufgrund der Tauchkurs-Theorieausbildung, dass prinzipiell schwere Unfälle möglich sind und bestimmte Erkrankungen dieses Risiko erhöhen. Insbesondere ist das Auftreten tödlicher Unfälle im Tauchsport deutlich häufiger als in anderen Sportarten. Natürlich müssen diese Statistiken auch im 10

11 21. Jg./2006/Nr. 4 CAISSON Detail betrachtet werden: Es gibt sogar Sporttauchgebiete, in denen wesentlich häufiger Tauchunfälle passieren als dies beispielsweise bei Berufstauchern der Fall ist. Und - und das ist sicherlich die entscheidende Erkenntnis der letzten Jahre - im Falle tödlicher Tauchunfälle liegt in deutlich mehr als der Hälfte der Fälle eine mangelnde körperliche Fitness oder eine Erkrankung mit klarer Risikoerhöhung vor. Diese Kenntnis macht den informierten Taucher zum intelligenten Taucher. Letzterer weiß, dass die tauchmedizinische Untersuchung ein wichtiger Aspekt der Risikominimierung beim Sporttauchen ist. Und sie dient der vernünftigen Anpassung des Tauchverhaltens. Denn auch das ist der Unterschied der modernen Tauchtauglichkeitsbeurteilung für Sporttaucher im Vergleich zum Berufstauchen: Sporttauchen ist auch mit vorbestehenden Erkrankungen möglich, wenn das Tauchverhalten entsprechend der durch die besondere Erkrankung bedingten Risiken angepasst wird. Wichtig ist nur, dass diese besonderen Risiken dem Taucher bekannt sind. Sie müssen dann auch in regelmäßigen Abständen neu eingeschätzt werden. Der intelligente Taucher versteht daher auch die Sinnmäßigkeit der Tauchtauglichkeits-Untersuchung zum Sporttauchen. Er hat sich informiert über den Umfang, den diese Untersuchung haben sollte (über Internetsuchmaschine einfach Tauchtauglichkeit eingeben oder direkt auf die Homepage der GTÜM gehen) und weiß auch, welche Kosten er veranschlagen sollte, und dass er diese vor der Untersuchung mit dem Arzt besprechen muss. Die GTÜM hat eine unverbindliche Kostenempfehlung auf ihrer Homepage veröffentlicht. Der intelligente Taucher unterscheidet sich daher von demjenigen, der auf obige Anfrage antwortet: Ich denke die klassische Tauchtauglichkeits- Untersuchung für den Wisch ist so ähnlich wie der TÜV. Man braucht sie, damit man tauchen bzw. fahren kann, aber über den tatsächlichen Zustand deines Motors sagt der TÜV dir nix. Welchen Untersuchungsumfang empfiehlt die GTÜM? Die GTÜM empfiehlt regelmäßige tauchsportärztliche Untersuchungen für aktive Sporttaucher. Die Untersuchung sollte dabei aus einer gründlichen ärztlichen Befragung zur Krankheitsvorgeschichte und der eigentlichen körperlichen Untersuchung bestehen. Im Rahmen der körperlichen Untersuchung sollten der Blutdruck und der Puls bestimmt sowie alle Reflexe geprüft werden. Auch die Untersuchung des Trommelfells beidseits durch den Arzt gehört hierzu. Apparative Untersuchungen sollten die Aufzeichnung eines Elektrokardiogramms (EKG) in Ruhe sowie einer Lungenfunktion umfassen. Da statistisch gesehen etwa ab dem 40. Lebensjahr viele Erkrankungen insbesondere aus dem Herz- Kreislaufbereich zunehmen, empfiehlt die GTÜM ab dem 40. Lebensjahr nicht nur jährliche tauchsportärztliche Untersuchungen, sondern auch einen erweiterten Untersuchungsumfang, indem ein Belastungstest durchzuführen ist mit Aufzeichnung von Herzfrequenz, EKG und Blutdruck unter Belastung. Diese Untersuchungen sollten zur Einschätzung der Tauchtauglichkeit immer durchgeführt werden! Im Einzelfall kann es natürlich erforderlich sein, insbesondere bei bestehenden Vorerkrankungen, dass weitere Untersuchungen (z.b. Blutuntersuchungen) notwendig sind. Dies sollte der Taucherarzt mit dem Tauchkandidaten vorab besprechen. Was soll nun eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung kosten? Die GTÜM hat sich intensive Gedanken gemacht, ob sie offiziell die Kosten für die tauchsportärztliche Untersuchung vorschlagen soll. Letztlich war es der Wunsch vieler Taucher und auch Taucherärzte, hier eine Orientierungshilfe zu erhalten. Die Kostenempfehlungen der GTÜM orientieren sich an der Gebührenordnung für Ärzte. Hiernach ergibt sich ein Gesamtbetrag von etwa 70 für die Grunduntersuchung bei unter 40-jährigen Tauchern und etwa 82 für die Untersuchung einschließlich Belastungs-EKG bei über 40-jährigen. Diese Summe kann natürlich mit dem Untersuchungsumfang variieren. Priv.-Doz. Dr. med. Kay Tetzlaff GTÜM-Ausschuss Tauchmedizin Dr. med. Claus-Martin Muth GTÜM-Ausschuss Tauchmedizin Anschrift: siehe Seite

12 CAISSON 21. Jg./2006/Nr. 4 Wo finde ich einen Taucherarzt? P Müller Über den Sinn und Zweck einer medizinischen Vorsorgeuntersuchung (Tauchtauglichkeitsuntersuchung) von Sporttauchern wurde auf den vorhergehenden Seiten in diesem Heft ausführlich berichtet. Die meisten in Vereinen organisierten Taucherinnen und Taucher haben auch kein Problem damit, wenn sie schon länger tauchen. Dann haben sie im Laufe der Zeit eine dauerhafte Beziehung zu einem tauchmedizinisch interessierten Arzt aufgebaut und lassen sich regelmäßig untersuchen und beraten. Solange keine schwerwiegenden Krankheiten hinzutreten, oder beispielsweise Tauchunfälle, die eine Rückkehr zum Tauchen problematisch erscheinen lassen, sind die von der GTÜM zertifizierten Ärzte dafür auch ideal prädestiniert. Für die komplizierteren Fälle braucht man aber vielleicht die Erfahrung eines Spezialisten (Consultant), und die sitzen ja bekanntlich nicht an jeder Ecke. Manchmal hilft da die Mund-zu-Mund-Propaganda zwischen den Tauchkameraden weiter, aber oft genug ist keine einheitliche Meinung zu bekommen. Häufig stellt sich aber gerade den Beginnern unter den Taucherinnen und Tauchern auch die Frage: wo bekomme ich überhaupt eine vernünftige erste Tauchtauglichkeitsuntersuchung? Dabei kommt es gar nicht so selten vor, dass dies erst in letzter Minute bemerkt wird: der gebuchte Tauchkurs beginnt nächste Woche, oder der Urlaub im Ausland ist schon lange geplant, und der Abflug ist übermorgen! Es ist schon erstaunlich, wie vergesslich der Mensch sein kann, ich könnte da aus meiner eigenen Praxis ein paar lustige Geschichten erzählen. Aber alles kein Problem, dafür gibt es ja von der GTÜM e.v. die Taucherarzt-Liste mit von der GTÜM zertifizierten Ärzten für medizinische Vorsorgeuntersuchungen von Tauchern in Deutschland! Diese Liste wird von der Geschäftsstelle gepflegt und regelmäßig aktualisiert. Im Internet findet man sie auf der Webseite der GTÜM unter 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr abrufbar! Mit Hilfe dieser Liste findet jede Taucherin und jeder Taucher einen qualifizierten Arzt in der Nähe, denn die Taucherärzte sind darin nach Postleitzahlen sortiert. Für die Problemfälle sind auch die Consultants aufgeführt, und außerdem verzeichnet die Liste Facharztbezeichnungen und Zusatzbezeichnungen der Ärzte, damit man sich gegebenenfalls direkt an einen Spezialisten in der Nähe wenden kann. Außerdem haben Ärzte die Möglichkeit, bei Bedarf direkt einen Kollegen in der Nähe um fachlichen Rat zu bitten. Damit sich nicht jeder Arzt einfach in diese Liste eintragen kann und ohne tauchmedizinische Qualifikation unerlaubte Werbung betreibt, hat die GTÜM ein paar Hürden aufgebaut. Zum ersten muss jeder Arzt, der in dieser Liste aufgeführt werden will, im Besitz eines gültigen Diploms der GTÜM e.v. sein. Nachdem der Arzt das online verfügbare Anmeldeformular ausgefüllt hat, überprüft die Geschäftsstelle das Vorhandensein der Qualifikation. Anschließend wird der Eintrag in die Liste eingefügt und online verfügbar gemacht. Da sich manchmal berufliche Veränderungen ergeben, z.b. Anschriften oder Telefonnummern geändert werden müssen, soll sich jeder Arzt, der in der Taucherarzt-Liste aufgeführt ist, am Anfang jedes Jahres mit diesem Formular erneut anmelden. Alle, die sich nicht zurückgemeldet haben, bekommen einen Hinweis in der Liste, wann ihre Daten zuletzt aktualisiert wurden. Die GTÜM leistet mit dieser, für Taucher unentgeltlichen, Serviceleistung einen erheblichen Beitrag zur Tauchsicherheit, kann aber nicht die Verantwortung für die ständig korrekte Wiedergabe sämtlicher Einträge in der Liste übernehmen. Dafür sind die Taucherärzte selbst verantwortlich. Wenn die Ärzte eine Korrektur ihres bereits bestehenden Eintrags in der Taucherarzt-Datenbank vornehmen wollen, oder Betroffene einen erloschenen Eintrag melden wollen, so sollten sie das dafür vorhandene Online- Formular nutzen. Früher, als die GTÜM e.v. noch die einzige deutschsprachige Fachgesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin war, gab es eine Taucherarzt- Datenbank, in der alle deutschsprachigen Taucherärzte aufgeführt waren. Jetzt findet man die Taucherärzte in Österreich auf der Homepage der Österreichischen Gesellschaft für Tauch- und Hyperbarmedizin unter und die Taucherärzte in der Schweiz finden sich auf der Homepage der Schweizerischen Gesellschaft für Unterwasser- und Hyperbarmedizin unter www. suhms.org. Dr. med. Peter HJ Müller, Sekretär der GTÜM Anschrift: siehe Seite 68 PHJ Müller 12

13 21. Jg./2006/Nr. 4 CAISSON Weiterbildungs-Richtlinien für Ärzte W Welslau Im Jahr 1996 hat die GTÜM erstmals Richtlinien für die tauch- und hyperbarmedizinische Weiterbildung von Ärzten herausgegeben. Damals geschah dies mit dem Ziel einer führbaren Zusatzbezeichnung für unseren Fachbereich. In einem Ausschuss unter der Leitung von Dr. Bettinghausen wurden in Anlehnung an vergleichbare Bestimmungen für die Anerkennung als Flugmediziner Unterrichtskonzepte und Erfahrungen der führenden Weiterbildungszentren in Deutschland zusammengeführt. Nach diesen Standards wurden bis 2002 viele Ärzte zu Taucherärzten und Hyperbarmedizinern weitergebildet. Das Ziel einer entsprechenden Zusatzbezeichnung konnte jedoch leider nicht verwirklicht werden. In dieser Situation befindet sich die GTÜM aber gemeinsam mit vielen anderen Fachgesellschaften. In die Überlegungen für die Erstellung neuer Richtlinien floss 2002 vieles ein: Erfahrungen der bisher weitergebildeten Kollegen und Erfahrungen der Weiterbilder mit den bisherigen Richtlinien, zunehmende Bestrebungen nach kontinuierlicher medizinischer Weiterbildung (Continuous Medical Education, CME), die Vergleichbarkeit der Diplome von Schwester-Fachgesellschaften im europäischen Umfeld und die gegenseitige Anerkennung dieser Diplome, sowie die Sicherung des Weiterbildungsniveaus und die Verbesserung der Qualitätskontrolle. Die jetzigen GTÜM-Diplome entsprechen dabei auch den Weiterbildungsstandards für Diplome des Joint Medical Subcommittee von ECHM (European Committee for Hyperbaric Medicine) und EDTC (European Diving Technology Committee). Auf dieser Grundlage können z.b. von der GTÜM auch tauchmedizinische Kurse anerkannt werden, die von der Österreichischen Gesellschaft für Tauchund Hyperbarmedizin (ÖGTH) anerkannt wurden, da die Weiterbildungsrichtlinien unserer österreichischen Schwestergesellschaft ebenfalls den EDTC/ ECHM-Standards entsprechen. Im Zweifel sollte die Anrechenbarkeit ausländischer Kurse vor Kursbeginn geklärt werden. Die GTÜM-Diplome werden zur besseren internationalen Verwendbarkeit in deutscher und englischer Sprache ausgestellt. Neben der Qualifikation von Ärzten auf dem Gebiet der Tauch- und Hyperbarmedizin führt die GTÜM in Zusammenarbeit mit dem Verband Deutscher Druckkammerzentren (VDD e.v.) auch die Diplomierung von Assistenzpersonal durch. Gemeinsam mit dem VDD wurden Ausbildungs-Richtlinien für Assistenzpersonal an therapeutischen Druckkammern für die HBO-Therapie erarbeitet, nach denen die Diplomierung von Druckkammer-Bedienern, Druckkammer- Assistenten und Druckkammer-Assistenzen für intensivpflichtige Patienten erfolgt. Näheres hierzu finden Sie auf der Website der GTÜM. Im Folgenden sind nur die grundsätzlichen Anforderungen zur Erlangung der GTÜM-Diplome für Ärzte wiedergegeben. Details wie Ausführungsbestimmungen, Curricula der einzelnen Kurse etc., sowie die Richtlinien für die Weiterbildung von Assistenzpersonal an Druckkammerzentren entnehmen Sie bitte dem Volltext der Weiterbildungs- Richtlinien auf der GTÜM-Website unter <www. gtuem.org>. Die der GTÜM derzeit gemeldeten und anerkannten Kurse finden Sie auf Seite 51. Wichtig ist hierzu noch der Hinweis, dass die GTÜM als Fachgesellschaft nur die Diplomierungen vornimmt und hierzu die eingereichten Unterlagen prüft. Die Kurse selbst werden nicht von der GTÜM durchgeführt, sondern von unabhängigen Kursveranstaltern. Diese prüft die GTÜM hinsichtlich der Qualifikation der Kursleiter und hinsichtlich Inhalt und Umfang der beantragten Kurse. Auf der GTÜM-Website und im Caisson werden nur Kurse veröffentlicht, die den Richtlinien der Weiterbildungsordnung der GTÜM entsprechen. Arzt-Diplome der GTÜM Diplom Tauchtauglichkeits-Untersuchungen (Medical Examiner of Divers) 1. Approbation als Arzt 2. Erfolgreiche Absolvierung eines von der GTÜM e.v. anerkannten Kurs I (30 Unterrichtseinheiten) 3. Tauchausbildung (CMAS*, PADI OWD oder äquivalent, Ausnahmen möglich, wenn wichtige Gründe gegen eine Tauchtauglichkeit bestehen) 4. Gültigkeit 3 Jahre 5. Erneuerung des Diploms bei Nachweis von 20 Untersuchungen von Tauchern nach GTÜM-Richtlinien oder Druckkammer- Tauglichkeiten in den letzten 3 Jahren und Absolvierung von Auffrischungs-Kursen über Inhalte von Kurs I oder Teilnahme an alternativen, von der GTÜM e.v. anerkannten Veranstaltungen mit insgesamt 16 Unterrichtseinheiten in den letzten 3 Jahren 13

14 CAISSON 21. Jg./2006/Nr. 4 Taucherarzt -Diplom (Diving Medicine Physician) 1. Diplom Tauchtauglichkeits-Untersuchungen (GTÜM e.v.) 2. Erfolgreiche Absolvierung eines von der GTÜM e.v. anerkannten Kurs II (56 1/2 Unterrichtseinheiten) 3. Kurs zur Erlangung der Fachkundenachweise Rettungsdienst oder Zusatzbezeichnung Notfallmedizin 4. 3 Monate ärztl. Tätigkeit in einer Anästhesieabteilung oder auf einer Intensivstation 5. Gültigkeit 3 Jahre 6. Erneuerung des Diploms bei Nachweis von 20 Untersuchungen von Tauchern nach GTÜM-Richtlinien oder Druckkammer-Tauglichkeiten in den letzten 3 Jahren, Absolvierung von Auffrischungs-Kursen über Inhalte von Kurs I oder Teilnahme an alternativen, von der GTÜM e.v. anerkannten Veranstaltungen mit insgesamt 16 Unterrichtseinheiten in den letzten 3 Jahren Bei Zeiträumen von über 3 Jahren seit der Diplomverleihung / der letzten Diplom-Verlängerung ist ein neuer Kurs II nachzuweisen. Druckkammerarzt -Diplom (Hyperbaric Medicine Physician) 1. Taucherarzt -Diplom (GTÜM e.v.) 2. Erfolgreiche Absolvierung eines von der GTÜM e.v. anerkannten Kurs III (64 1/2 Unterrichtseinheiten) 3. 6 Monate ärztl. Tätigkeit in einer Anästhesieabteilung oder auf einer Intensivstation 4. 6 Monate ärztl. Tätigkeit an einem von der GTÜM e.v. anerkannten Druckkammerzentrum 5. Gültigkeit 3 Jahre 6. Erneuerung des Diploms bei Teilnahme an drei Kongressen/Konferenzen (UHMS, EUBS oder GTÜM) in den letzten drei Jahren, alternative Weiterbildungen (z.b. Workshops) müssen von der GTÜM e.v. anerkannt sein, ärztl. Tätigkeit an einem von der GTÜM e.v. anerkannten HBO-Druckkammerzentrum während der letzten drei Jahre, alternativ Nachweis einer aktuellen 80 Std. Hospitation als Arzt an einem von der GTÜM e.v. anerkannten HBO-Druckkammerzentrum. Diplom Tauch- und Hyperbarmedizin (Diving and Hyperbaric Medicine Consultant) 1. Taucherarzt -Diplom (GTÜM e.v.) 2. Diplom Druckkammerarzt (GTÜM e.v.) 3. Facharzt-Urkunde 4. Mitgliedschaft in der GTÜM e.v. 5. Nachweis umfassender Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Tauchmedizin und der hyperbaren Sauerstofftherapie (Erläuterung: Die Erfahrung, die einen Experten auf dem Gebiet der Tauch- und Hyperbamedizin ausmacht, kann nicht in Kursen erworben werden. Kandidaten haben zusammen mit den o.g. Nachweisen ihren Lebenslauf unter besonderer Berücksichtigung der erworbenen spezifischen Erfahrungen und Kenntnisse einzureichen (Tätigkeit an einer HBO-Druckkammer, Management physiologisch-medizinischer Aspekte von Tauchaktivitäten, wissenschaftliche Tätigkeit, Lehrtätigkeit, Veröffentlichungen etc.). 6. Das Diplom wird durch die GTÜM e.v. in Einzelfallentscheidung verliehen, bei besonderer Qualifikation kann von den genannten Anforderungen abgewichen werden, der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 7. Gültigkeit 3 Jahre 8. Erneuerung des Diploms bei Nachweis der regelmäßigen Teilnahme an entsprechenden Kongressen, Seminaren und Workshops (z.b. UHMS, EUBS oder GTÜM) in den letzten 3 Jahren Dr. med. Wilhelm Welslau Präsident der GTÜM 14

15 21. Jg./2006/Nr. 4 CAISSON Leitlinie Tauchunfall W Welslau In allen Fachbereichen der Medizin werden in den letzten Jahren zunehmend so genannte Leitlinien (guidelines) veröffentlicht. Sie sollen Ärzten und Patienten helfen, indem sie den aktuellen Stand des Wissens zu Diagnostik und Therapie bestimmter Erkrankungen darstellen. Es wurden Verfahrensweisen entwickelt, die den Weg zu einer fundierten Leitlinie beschreiben. In Deutschland ist hier die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) federführend. Eingereichte Leitlinien werden durch die AWMF überprüft und mit einer Stufen-Bewertung veröffentlicht. Leitlinien der Stufe 1 werden in der Regel von Expertengruppen entwickelt und beschlossen. Für Stufe 2 muss eine Leitlinie durch eine unabhängige Gruppe überprüft werden. Dies kann z.b. durch eine Konsensus-Konferenz mit einem Fachpublikum und einer unabhängigen Jury erfolgen. Das Risiko, dass eine nicht repräsentative Minderheitenmeinung Eingang in eine Leitlinie findet, ist in Stufe 2 prinzipiell deutlich geringer als in der Expertengruppe der Stufe 1. Eine hohe Hürde stellt Stufe 3 dar: hier muss jede wesentliche Aussage durch eine systematische Literaturbewertung nach den Regeln der Evidence Based Medicine (EBM) belegt werden. Leider gibt es zur Therapie von Tauchunfällen keine einzige kontrollierte klinische Studie. Die heute weltweit durchgeführte Therapie stützt sich auf die Erfahrungen, die seit vielen Jahrzehnten mit der Druckkammer-Behandlung gewonnen wurden. Es gibt bis heute keine in ihren Heilungschancen vergleichbare Alternative zu diesem Vorgehen. Ähnlich wie die Operation bei Blinddarminfektion ist die Druckkammertherapie in der Behandlung von Tauchunfällen der Goldstandard ohne Alternative. Es wird daher auf absehbare Zeit keine Leitlinie der Stufe 3 zum Vorgehen bei Tauchunfall geben. Die Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM) hat also mit dieser Leitlinie den höchsten Grad an Gewissheit veröffentlicht, der zu diesem Thema derzeit möglich ist. An dieser Stelle muss noch ergänzt werden, dass eine Leitlinie immer ein Ablaufdatum hat, d.h. ein Datum, zu dem die Aussage der Leitlinie überprüft werden muss. Findet diese regelmäßige Überprüfung nicht statt, so ist die Gefahr groß, dass man veralteten Empfehlungen folgt. Die Tauchunfall-Leitlinie der GTÜM wird regelmäßig alle 3 Jahre überprüft und ggf. überarbeitet. Die Erstveröffentlichung der Leitlinie erfolgte im Oktober Hier ist die Zusammenfassung der aktuellen Leitlinien-Überarbeitung vom Oktober 2005 dargestellt. Die komplette Leitlinie Tauchunfall mit allen Grafiken und Anlagen kann auf der Internetseite der GTÜM unter < herunter geladen werden. Die österreichische Version der Leitlinie finden Sie auf der Website der Österreichischen Gesellschaft für Tauch- und Hyperbarmedizin (ÖGTH) unter < Die schweizerische Fassung der Leitlinie unter Federführung der Schweizerischen Gesellschaft für Unterwasser- und Hyperbarmedizin (SUHMS) in deutscher und französischer Sprache finden Sie unter im Downloadbereich. Leitlinie Tauchunfall (Zusammenfassung) Definition Der Tauchunfall im Sinne dieser Leitlinie wird auch als Dekompressions-Unfall, Decompression Illness, Decompression Incident, Decompression Injury oder DCI bezeichnet. Er wird hervorgerufen durch Abfall des Umgebungsdruckes und ist gekennzeichnet durch die Bildung freier Gasblasen in Blut und Geweben. Abhängig vom Entstehungsmechanismus können Dekompressionskrankheit ( Decompression Sickness [DCS]) und arterielle Gasembolie ( Arterial Gas Embolism [AGE]) unterschieden werden. Klinisch sind DCS und AGE oft nicht differenzierbar. Wichtige Differentialdiagnosen sind das Barotrauma des Innenohres (Ruptur der Rundfenster-Membran), zerebraler Insult durch Embolie oder Blutung und vertebraler Diskusprolaps, sowie Herzinfarkt, Hypoglykämie und Epilepsie. Erste Hilfe bei Verdacht auf Tauchunfall Erste Hilfe durch Laien Ersthelfer sind in der Regel die Tauchpartner. Der Erfolg der Ersten Hilfe und der weiteren Behandlung hängt ab von einer entsprechenden Ausbildung der Taucher, einer auf die Tauchgangsplanung angepassten Notfallausrüstung und sicheren Kommunikationsmitteln (zum Beispiel Mobiltelefon & Telefonnummern). 15

16 CAISSON 21. Jg./2006/Nr. 4 Bei milden Symptomen (auffällige Müdigkeit, Hautjucken Taucherflöhe ): 100% Sauerstoffatmung (unabhängig von dem beim Tauchen verwendeten Atemgas) Trinken lassen, 0,5-1,0 Liter (keine alkohol- oder koffeinhaltigen Getränke) Bei Unterkühlung weiteren Wärmeverlust verhindern (Decken, Rettungsdecke, Aluminiumdecke) Orientierende neurologische Untersuchung Keine nasse Rekompression Wenn symptomfrei innerhalb 30 Minuten: Arzt verständigen, 24 Stunden beobachten Wenn noch Symptome nach 30 Minuten: wie schwere Symptome behandeln Bei Auftreten von Symptomen noch unter Wasser oder anderen Symptomen wie: Hautsymptome Schmerzen Ameisenlaufen Körperliche Schwäche Taubheitsgefühl Lähmungen Atembeschwerden Seh-, Hör-, Sprachstörungen Schwindel Übelkeit Eingeschränktes Bewusstsein Bewusstlosigkeit sind folgende Maßnahmen zu treffen: Spezifische Erste Hilfe Bei Bewusstlosigkeit stabile Seitenlage, sonst Rückenlagerung 100 % Sauerstoffatmung (schnellstmöglicher Beginn, unabhängig von dem beim Tauchen verwendeten Atemgas) a) Bei Eigenatmung über Maske (Demand-Ventil oder Kreislauf-System mit CO 2 -Absorber), wenn nicht verfügbar: Konstantdosierung (15-25 Liter/Minute, Reservoir und Rückschlagventile) b) Unzureichende Eigenatmung: Beatmung mit 100 % O 2 (Beatmungsbeutel mit Reservoir und Konstantdosierung (15-25 Liter/Minute) oder Demand-Ventil oder Kreissystem mit CO 2 -Absorber Sauerstoffatmung ohne Pause bis Erreichen der Druckkammer. Auch bei begrenztem Vorrat immer höchst mögliche O 2 -Konzentration, kein Luftmix oder Konstant-Dosierung unter 15 Liter/Minute Flüssigkeit a) Bewusstseinsklare Taucher 0,5-1 Liter Flüssigkeit/Stunde trinken lassen (keine alkohol- oder koffeinhaltigen Getränke) b) Eingetrübte Taucher nicht trinken lassen Rettungsleitstelle alarmieren, Verdacht auf Tauchunfall angeben Weitere Maßnahmen Gegebenenfalls Herz-Lungen-Wiederbelebung entsprechend ERC Richtlinien. Orientierende neurologische Untersuchungen Bei Unterkühlung: weiteren Wärmeverlust verhindern, keine aktive Wiedererwärmung Keine nasse Rekompression Transport-Organisation a) Rettungsleitstelle alarmieren b) Transportmittel: keine Präferenz für bestimmtes Transportmittel, schneller und schonender Transport, keine Einschränkung für einen Helikopter (niedrigste fliegerisch vertretbare Flughöhe). c) Transportziel: nächste Notfallaufnahme, möglichst in Nähe einer Behandlungs-Druckkammer Dokumentation von Tauchgangsdaten, Symptomverlauf und Behandlungsmaßnahmen Tauchpartner in die Beobachtung mit einbeziehen. Gerätesicherstellung (zum Beispiel Dekompressions-Computer) Taucherärztliche Telefonberatung: - DAN-Hotline für Deutschland und Österreich: VDST-Hotline: Taucherarzt des Schiffahrtmedizinischen Instituts der Marine: Taucherhotline von aqua med: Internationale DAN-Hotline: jeweils Kennwort Tauchunfall angeben, weitere Telefonnummern unter

17 21. Jg./2006/Nr. 4 CAISSON Erste Hilfe durch medizinisches Personal Spezifische Erste Hilfe-Maßnahmen Lagerung (siehe oben) 100 % Sauerstoff (unabhängig vom beim Tauchen verwendeten Atemgas) Bei intakter Eigenatmung: siehe oben Bei unzureichender Eigenatmung: Beatmung mit O 2 (FiO 2 = 1 anstreben) gegebenenfalls über Tubus, ohne Pause bis zum Erreichen der Druckkammer. Auch bei begrenztem Vorrat immer höchst mögliche O 2 -Konzentration, kein Luftmix oder Konstantdosierung unter 15 Liter/Minute Flüssigkeitsersatz: 0,5-1 Liter/Stunde intravenös (keine ausschließlich glukosehaltigen Lösungen) Medikamente: Grundsätzlich nach notfallmedizinischen Standards. Für die Behandlung von Tauchunfällen ist bisher kein Medikament als spezifisch sicher wirksam belegt. Weitere Maßnahmen Orientierende neurologische Verlaufskontrollen Blasenkatheter, gegebenenfalls Pleura-Drainage, gegebenenfalls Bei Unterkühlung: Wärmeverlust verhindern, aktive Wiedererwärmung nur mit intensivstationären Interventionsmöglichkeiten. Druckkammer-Behandlung in Therapiedruckkammer schnellstmöglich nach Indikationsstellung, gegebenenfalls nach taucherärztlicher Telefonberatung. Eine Druckkammer-Behandlung ist sehr oft auch bei verzögertem Beginn erforderlich. Taucherärztliche Telefonberatung (siehe oben) Monitoring und Dokumentation Notarztprotokoll, Laien-Dokumentation von Tauchgangsdaten, Symptomverlauf und Behandlungsmaßnahmen, mitgegebene Geräte (zum Beispiel Dekompressions-Computer) Transport zur nächsten Druckkammer Transport mit Hubschrauber (niedrigste fliegerisch vertretbare Flughöhe), bodengebundenem Fahrzeug, Boot oder Flugzeug (Kabinendruck nahe 1 bar). Transport möglichst erschütterungsarm und ohne Druckreduktion. Sauerstoffatmung (FiO 2 = 1 anstreben) ohne Pause bis zum Erreichen der Druckkammer weiterführen. Eingeleitete Maßnahmen fortführen. Erste Druckkammer-Behandlung Druckkammer Behandlungs-Druckkammer, Arbeitsdruck mind. 280 kpa (2,8 bar absolut /18 Meter Wassertiefe), Notarztkoffer nach DIN 13232, in Deutschland Bau und Ausrüstung nach DIN Maßnahmen vor Behandlungsbeginn Neurologischer Status (Dokumentation!) Bei Verdacht auf Lungenbarotrauma: Thorax-Röntgen in 2 Ebenen / Thorax-CT, wenn zeitlich vertretbar Pleura-Drainage, wenn erforderlich Blasenkatheter, wenn erforderlich Parazentese, wenn erforderlich. Bei intubierten Patienten Cuff-Füllung mit Flüssigkeit oder kontinuierliche Cuff-Druckkontrolle Taucherärztliche Telefonberatung, wenn erforderlich (siehe oben) Behandlungstabellen Standard-Behandlungstabelle ist US Navy Treatment Table 6 oder Modifizierungen dieser Tabelle für alle Unfälle unabhängig vom Atemgas des verunfallten Tauchers. Bei Deko-Regelverstoß ohne Symptomatik sind kürzere Tabellen möglich (zum Beispiel US Navy Treatment Table 5) Maßnahmen während der Behandlung Wiederholt neurologische Kontrolluntersuchungen (Dokumentation!) Wiederholt Auskultation der Lungen, immer vor Drucksenkungen Regelmäßige Kontrolle aller abgeschlossenen Gasräume (zum Beispiel Tubus-Cuff, Infusion, Tropfkammer, Blutdruck-Manschette), immer vor Drucksenkungen 17

18 CAISSON 21. Jg./2006/Nr. 4 Adjuvante Behandlungsmaßnahmen Grundsätzlich nach notfallmedizinischen / intensivmedizinischen Standards Bei wachen Patienten zur Vermeidung von Unsicherheiten und Ängsten besondere Zuwendung! Flüssigkeitsbilanzierung, abhängig von Symptomatik Für die Behandlung von Tauchunfällen ist bisher kein Medikament als spezifisch sicher wirksam belegt. Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen für den weiterbehandelnden Arzt Transport zum Behandlungszentrum Wenn nach der ersten Druckkammer-Behandlung noch Symptome vorhanden sind, müssen innerhalb von 24 Stunden gegebenenfalls weitere Behandlungen folgen. Wenn zwischen den Druckkammer-Behandlungen keine stationäre medizinische Betreuung möglich ist, muss der Transport in ein entsprechendes Behandlungszentrum erfolgen. Nach Druckkammer-Behandlung ist ein Flug mit üblichem Kabinendruck (zum Beispiel 0,8 bar absolut) prinzipiell möglich. Grundsätzlich muss 100 % O 2 -Atmung möglich sein. Die Transport-Entscheidung ist im Einzelfall mit erfahrenen Taucherärzten in Abhängigkeit von Krankheitsverlauf und noch bestehenden Symptomen abzustimmen. Betreuung während Transport: Grundsätzlich nach notfallmedizinischen/intensivmedizinischen Standards Eingeleitete Maßnahmen fortführen 100 % O 2 -Atmung in Abhängigkeit von der Symptomatik Volumenersatz, bei Flug auf Hydrierung achten (intravenös/oral) Orientierende neurologische Verlaufskontrollen Dokumentation, zum Beispiel Notarztprotokoll Medikamente: grundsätzlich nach notfallmedizinischen/intensivmedizinischen Standards Druckkammer-Folgebehandlungen Gegebenenfalls zweite Behandlung mit Standard-Behandlungstabelle oder sofort HBO-Behandlungen, zum Beispiel sog. Problemwunden-Schema. Höchstens 2 Behandlungen innerhalb 24 Stunden, Abstand zwischen Behandlungen höchstens 24 Stunden. Diagnostik: abhängig von Symptomatik MRT, CT und fachneurologische Konsiliaruntersuchungen (regelmäßig), Lungenfunktionskontrolle nach klinischer Symptomatik Krankengymnastik/Physiotherapie zwischen den Druckkammerbehandlungen je nach klinischer Symptomatik, Beginn spätestens 3 Tage nach Tauchunfall. Krankengymnastik/ Physiotherapie während der Druckkammerbehandlungen ist möglich, ein Vorteil gegenüber der alleinigen Durchführung zwischen den Druckkammerbehandlungen ist nicht erwiesen. Medikamentöse und weitere Therapie entsprechend der klinischen Symptomatik nach Maßgabe der beteiligten medizinischen Fachgebiete Entscheidung über Beendigung der Druckkammerbehandlungen: Nach vollständiger und anhaltender Symptomfreiheit können die Druckkammerbehandlungen beendet werden. Kommt es bei laufenden Behandlungen nach initialer Besserung während 3-5 Tagen zu keiner weiteren Besserung der Symptomatik, so wird die Druckkammer-Therapie abgebrochen und die für das neurologische Krankheitsbild empfohlene Rehabilitations-Maßnahme fortgeführt Dokumentation Rehabilitation: Bei fortbestehenden neurologischen Ausfällen nach Ende der Druckkammer-Behandlungen wird die der Symptomatik entsprechende Rehabilitations-Maßnahme unmittelbar an die Druckkammerbehandlungen angeschlossen. Tauchtauglichkeit nach Tauchunfall Grundsätzlich sollte die Beurteilung der Tauchtauglichkeit für Sporttaucher nach Tauchunfall gemäß den Empfehlungen im Tauchtauglichkeit Manual der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin e.v., der Schweizerischen Gesellschaft für Unterwasser- und Hyperbarmedizin und der Österreichischen Gesellschaft für Tauch- und Hyperbarmedizin erfolgen. Für gewerbliche Taucher gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Erwägung einer erneuten Tauchtauglichkeit setzt die Beendigung der Tauchunfall-Therapie und die Stabilität des Behandlungs-Ergebnisses voraus. Die Tauglichkeitsuntersuchung sollte erfahrenen Taucherärzten mit Mindest-Qualifikation entsprechend Diving Medicine Physician EDTC und praktischer Erfahrung in der Tauchunfall-Behandlung vorbehalten sein. 18

19 21. Jg./2006/Nr. 4 CAISSON Tauchunfall-Hotlines Die weltweiten Divers Alert Network (DAN) Hotlines U van Laak Divers Alert Network wurde 1980 in den USA als die einzig unabhängige, internationale, nur durch Mitglieder unterstützte not-for-profit Organisation gegründet, deren ausschließliche Aufgabe darin besteht, die medizinische Sicherheit beim Tauchen zu optimieren. Seit den 90er Jahren wurde das Netzwerk auf allen anderen Kontinenten zu seiner heutigen Funktionalität und Leistungsfähigkeit ausgebaut. Notfall-Tauchmedizin steht im Vordergrund auch für Nichtmitglieder Ein typischer Anruf von einer Mittelmeerinsel über die DAN Europe Zentral-Hotline. Ein Tauchlehrer ruft an. Seine deutsche Tauchschülerin, selbst kein Mitglied bei DAN Europe, hätte Kribbeln in beiden Beinen nach einem vergleichsweise heftigem Tauchprofil. Frage des DAN Taucherarztes: Kann sie stehen? Antwort: Ja. Nachfrage: Steht sie denn? Läuft sie? Antwort: Nein, sie liegt. Nachfrage: Warum? Antwort: Weil sie zu schwach ist. Ein eher banales Beispiel aus der häufig nächtlichen tauchmedizinischen Beratungspraxis von DAN Europe. Es zeigt zweierlei. Erstens, auch Nichtmitgliedern hilft DAN Europe bei Notfällen. Zweitens, das Netzwerkprinzip von DAN. Wo immer auf der Welt sich ein Taucher in Not befindet, es wird stets über das Netzwerk dem für das Mitglied zuständigen Taucherarzt, der die Sprache des Mitgliedes spricht, zugeschaltet, der dann alles Weitere übernimmt. In der Folge wurde die schwer verunfallte Taucherin wegen ihrer Dekompressionskrankheit mit neurologischer Symptomatik den entsprechenden Behandlungsmaßnahmen in einer Druckkammer vor Ort und nach Heimtransport den Weiterbehandlungsmaßnahmen in der heimatnahen Druckkammer zugeführt. Im Hintergrund agierte stets der diensthabende Taucherarzt als Notfallmanager. Alle Managementaktionen waren kostenlos. Die Übernahme der Transport- und Behandlungskosten konnte nicht erfolgen. Hierzu ist die eigene Vollmitgliedschaft bei DAN Europe Voraussetzung. Einziges weltumspannendes Tauchunfall- Netzwerk Das DAN Netzwerk und seine Hotlinestruktur umspannt die Welt. Es gibt absolut nichts Vergleichbares und damit auch keine echte Konkurrenz. Die tragenden Säulen sind die für sich autarken DAN Strukturen der Kontinente. Wenn ein Australier in Südfrankreich beim Tauchen verun- fallt und seine australische Hotline alarmiert, wird er über das Netzwerk durch die Spezialisten von DAN Europe betreut. Umgekehrt gilt das gleiche für einen deutschen Taucher, der am Great Barrier Reef verunfallt. Der deutsche Taucherarzt betreut sein Mitglied im U van Laak Dialog mit dem australischen Taucherarzt an der dem Unfallort nahe gelegenen Zieldruckkammer wurde DAN Europe als Leit-Organisation für das kontinentale Europa, das Rote Meer, die Malediven, Nordafrika bis zum Äquator und die französischen Überseegebiete ins Leben gerufen. Von Beginn an ging es nicht um Versicherungen, sondern um den Aufbau eines die Kontinente umspannenden Netzwerkes mit dem erklärten Ziel, den Zeitverzug nach Tauchunfall bis zur sinnvollen tauchmedizinischen Hilfe signifikant zu verringern. Im Jahr 2006 können wir mit Stolz zurückblicken, in den mehr als 15 Jahren unserer Tätigkeit konnten wir diesen verhängnisvollen Zeitverzug von im Schnitt bald 20 Stunden auf rund 4 Stunden auf ein Fünftel reduzieren. Als direkten Erfolg dürfen wir uns sehr viel umfassendere Heilungsverläufe auf unsere weltweit bekannte DAN-Flagge schreiben. Leistungsumfang Seit mindestens einem Jahrzehnt ist das Tauchen globalisiert. Deutsche tauchen weltweit und lassen sich dabei durch nichts einschränken. Nicht durch Krisenherde, Terrorismusgefahr, Bürgerkrieg, Epidemien oder reisemedizinische Hochrisikogebiete. Das Notfallmanagement muss gleichwohl immer funktionieren, was nur durch starke internationale Partner zu erreichen ist. Während in mindestens der Hälfte aller Dekompressionsunfälle auch nachträglich keine schuldhaften Versäumnisse des betroffenen Tauchers festzustellen sind, wissen wir genau, dass sich hinter rund 20 Prozent der gemeldeten Tauchnotfälle tatsächlich ganz andere medizinische Notfälle verstecken. Hier kommt es dann auf herausragende Kompetenz des Tauchunfallmanagers, der, wie bei DAN Europe üblich, gern mehreren Tausend Tauchnotfällen in einem beruflichen Leben Beistand geleistet hat, genauso an, wie auf das weltweit einzigartige DAN Netzwerk, das wie ein System von Zahnrädern ineinan- 19

20 CAISSON 21. Jg./2006/Nr. 4 der greift. Denn auch das Notfallmanagement muss mindestens so globalisiert sein, wie der Tauchurlaub, sonst greift es nicht. Darüber hinaus kann ein DAN Europe Mitglied über eine Vielzahl von Erweiterungsoptionen alles das abdecken, was z. B. ein Tauchlehrer als Rechtsschutz und Haftpflichtversicherung, oder ein Taucher als tauchspezifische Lebensversicherung, oder ein Familienmitglied als Reisehilfe bei Notfällen benötigt. Notrufe im Jahr 2005 Die DAN Europe Hotlines haben im Jahr 2005 rund 400 nicht Tauchunfall-bedingte Notfälle gemanagt. Daneben wurden über 200 ausführliche Konsultationen zu tauchbedingten Problemen geleistet, die allerdings keine Notfälle darstellten. Die DAN Europe Spezialisten betreuten rund 300 schwere Tauchunfälle, rund 100 schwere tauchbedingte HNO-Probleme und rund 50 andere schwerwiegende Wassernotfälle im Zusammenhang mit dem Tauchen. Die Tauchunfälle bei den außereuropäischen Destinationen verteilen sich auf die weltweiten Tauchgebiete, wobei eine Häufung im Bereich Rotes Meer, Malediven, Thailand, Mexiko und Kroatien nicht überrascht. In Europa führen Italien, Belgien, Spanien, die Schweiz und Deutschland die Liste der Länder mit den meisten Tauchunfällen an. Zusammenarbeit mit europäischen Marinen In den Niederlanden, in Dänemark und in Deutschland kooperiert DAN Europe bei nationalen Tauchunfällen mit den jeweiligen Notruftelefonen der Marinen. Tauchmedizin für jedermann Die Mitgliederzeitschrift DAN Europe Alert Diver erscheint vier Mal im Jahr. Sie befasst sich mit Themen der Tauchsicherheit und wird jedem DAN Europe Mitglied kostenlos zur Verfügung gestellt. Dr. med. Ulrich van Laak Direktor DAN Europe für Deutschland, Österreich und Ungarn Eichkoppelweg Kronshagen germany@daneurope.org Schiffahrtmedizinisches Institut der Marine in Kronshagen bei Kiel V Warninghoff Das Schiffahrtmedizinische Institut der Marine hat sich 1965 aus dem U-Boot- und Taucherphysiologischen Institut der Marine entwickelt. Aus diesem Grund kann die Fachabteilung Tauch- und Überdruckmedizin als Keimzelle des Schiffahrtmedizinischen Institutes der Marine bezeichnet werden. In der Gegenwart bildet das Institut die zentrale medizinische Einrichtung der Marine für alle Belange der maritimen Medizin und ist gleichzeitig die Alma mater aller Sanitätsoffiziere der Marine, die, ergänzend zur allgemeinmedizinischen Ausbildung, am Institut die spezifische schifffahrtmedizinische und tauchmedizinische Ausbildung für ihre Tätigkeit als Schiffarzt erhalten. Innerhalb der Bundeswehr ist das Schiffahrtmedizinische Institut der Marine die zentrale Anlaufstelle für die Durchführung von jährlich ca Tauglichkeitsuntersuchungen für das tauchende und U-Boot-fahrende Personal der Bundeswehr. Gleichzeitig unterhält das Schifffahrtmedizinische Institut der Marine seit Jahren eine Notfall-Hotline und mit dem Druckkammerkomplex 'HYDRA 2000' eine 24-Stunden-Tauchunfallbereitschaft über das gesamte Jahr, um auf mögliche Tauchzwischenfälle im Bereich der Bundeswehr jederzeit reagieren zu können. Die Hotline des Institutes ist auch für den zivilen Bereich geöffnet und wird regelmäßig ca. 2 3 mal pro Woche mit Schwerpunkten im Bereich V Warninghoff akuter Tauchzwischenfälle in Anspruch genommen. Das Management von Sporttaucherunfällen aus dem Ausland zählt hierbei nicht zu den primären Aufgaben der Hotline. Teilweise werden über die Hotline auch Fragen zur Sporttauchertauglichkeit bei medizinisch komplexeren Problemen gestellt, aufgrund der eingeschränkten Auskunfts- und Einbestellmöglichkeiten liegt hier jedoch nicht der Schwerpunkt der Hotline-Anfragen. Druckkammeranlagen sind im Bundesgebiet noch recht zahlreich vorhanden, deshalb kommt dem Institut bei Anfragen häufig eine Beratungs- oder Vermittler- 20

AUS- und WEITERBILDUNGSRICHTLINIEN DER OESTERREICHISCHEN GESELLSCHAFT FÜR UNTERWASSER UND HYPERBAR-MEDIZIN

AUS- und WEITERBILDUNGSRICHTLINIEN DER OESTERREICHISCHEN GESELLSCHAFT FÜR UNTERWASSER UND HYPERBAR-MEDIZIN AUS- und WEITERBILDUNGSRICHTLINIEN DER OESTERREICHISCHEN GESELLSCHAFT FÜR UNTERWASSER UND HYPERBAR-MEDIZIN ZVR-Zahl 981 547 217 Beschluss der Generalversammlung vom 15.10.2011 Ziel der Ausbildung nach

Mehr

Satzung. der. Industriemeistervereinigung. Würzburg e.v.

Satzung. der. Industriemeistervereinigung. Würzburg e.v. Satzung der Industriemeistervereinigung Würzburg e.v. 1 : NAME UND SITZ 1. Die Vereinigung führt den Namen: Industriemeistervereinigung ( IMV ) Würzburg e. V. 2. Die Vereinigung ist im Vereinsregister

Mehr

Satzung des Vereins zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft in Niedersachsen-Bremen

Satzung des Vereins zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft in Niedersachsen-Bremen Satzung des Vereins zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft in Niedersachsen-Bremen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft

Mehr

2 Vereinszweck 1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche

2 Vereinszweck 1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche SATZUNG DES GEMEINNÜTZIGEN VEREINES ORANGERIE E.V. Gründungsdatum 10.12.2010 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Orangerie e.v. 2. Er hat den Sitz in Augsburg. 3. Er soll

Mehr

DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG

DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 26. November 1994 in Bonn. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein trägt den

Mehr

SATZUNG. des Vereins. zuletzt geändert laut Beschluss der Mitgliederversammlung 04.11.2014 gültig ab 14.01.2015. 1 Name und Sitz

SATZUNG. des Vereins. zuletzt geändert laut Beschluss der Mitgliederversammlung 04.11.2014 gültig ab 14.01.2015. 1 Name und Sitz Die Kinderkrippe Spielkreis e.v. Pestalozzistraße 4a 64823 Groß-Umstadt 06078 / 21 53 E-Mail: info@spielkreis-umstadt.de SATZUNG des Vereins Die Kinderkrippe Spielkreis e.v." zuletzt geändert laut Beschluss

Mehr

Satzung BinG! Barbershop in Germany Stand 01.04.2005

Satzung BinG! Barbershop in Germany Stand 01.04.2005 Satzung BinG! Barbershop in Germany Seite 1 Satzung BinG! Barbershop in Germany Stand 01.04.2005 1 Name und Sitz des Verbandes Der Verband trägt den Namen: "BinG! Barbershop in Germany". Sein Sitz ist

Mehr

Satzung Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater GmbH - e. V.

Satzung Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater GmbH - e. V. Seite 1/6 der Satzung Satzung Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater GmbH - e. V. Präambel Der Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater

Mehr

1 Name und Sitz. 2 Zweck

1 Name und Sitz. 2 Zweck 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Kinderbildungswerk Magdeburg. Sitz des Vereins ist Magdeburg. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Magdeburg eingetragen werden. Geschäftsjahr ist

Mehr

Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996)

Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996) Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996) 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen»Gesellschaft zur Förderung der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung (Freunde des ifo

Mehr

Kyudojo Kiel e. V. Japanisches Bogenschießen

Kyudojo Kiel e. V. Japanisches Bogenschießen SATZUNG 1 Der Verein führt den Namen Kyudojo Kiel e.v. Sein Sitz ist Kiel. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 2 (1) Der Vereinszweck ist die Pflege und Förderung des Kyudo in der

Mehr

Satzung der Kita-Zwergnase e.v.

Satzung der Kita-Zwergnase e.v. Satzung der Kita-Zwergnase e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Kinderkrippe-Zwergnase e.v..er hat seinen Sitz in Brake und ist im Vereinsregister eingetragen. Kinderbetreuung 2 Zweck Zweck

Mehr

Verein zur Förderung des Behindertensports in Rheinland-Pfalz e.v. (Förderverein BSV RLP)

Verein zur Förderung des Behindertensports in Rheinland-Pfalz e.v. (Förderverein BSV RLP) Satzung Verein zur Förderung des Behindertensports in Rheinland-Pfalz e.v. (Förderverein BSV RLP) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "Verein zur Förderung des Behindertensports in

Mehr

Museumsverein Kalletal e. V. Vereinssatzung. (in der Fassung vom 04.03.1999)

Museumsverein Kalletal e. V. Vereinssatzung. (in der Fassung vom 04.03.1999) Museumsverein Kalletal e. V. Vereinssatzung (in der Fassung vom 04.03.1999) Vorsitzender: Uwe Zimmermann - stellv. Vorsitzender: Manfred Gruber - Geschäftsführerin: Monika Brink Kassenwartin: Christa Rügge

Mehr

1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v..

1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v.. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v.. 2. Der Verein hat seinen Sitz in

Mehr

Freundeskreis Horns Erben e.v.

Freundeskreis Horns Erben e.v. Freundeskreis Horns Erben e.v. Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 2 Zweck des Vereins 3 Mitgliedschaft 4 Beendigung der Mitgliedschaft 5 Mitgliedsbeiträge 6 Organe des Vereins 7 Vorstand 8 Zuständigkeit

Mehr

Satzung des Fördervereins der

Satzung des Fördervereins der 2013 Satzung des Fördervereins der Sekundarschule Netphen Sekundarschule Netphen Steinweg 22 57250 Netphen Tel. 02738/3078970 Fax: 02738/30789733 E-Mail: info@sekundarschule-netphen.de Homepage:sekundarschule-netphen.de

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

a) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung

a) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung Beschlossen von der Mitgliederversammlung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. am 11. April 2002 * Satzung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. 1 Name, Sitz,

Mehr

Satzung BHGL-Förderverein Fortbildung e.v.

Satzung BHGL-Förderverein Fortbildung e.v. FÖRDERVEREIN FORTBILDUNG e.v. Gemeinnütziger Verein in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Hochschulabsolventen/Ingenieuren Gartenbau und Landschaftsarchitektur e.v. BHGL 17. März 1994 geändert am

Mehr

4 Vereinsjahr. 5 Organe des Vereins. 6 Mitgliederversammlung

4 Vereinsjahr. 5 Organe des Vereins. 6 Mitgliederversammlung SATZUNG DER MITTELDEUTSCHEN FACHAKADEMIE DER IMMOBILIENWIRTSCHAFT E.V. Der Verein trägt den Namen 1 Name und Sitz des Vereins Mitteldeutsche Fachakademie der Immobilienwirtschaft e.v. Er hat seinen Sitz

Mehr

Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung

Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung 1 Name des Vereins Der Verein führt den Namen Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e. V und ist im Vereinsregister eingetragen. 2 Sitz und Geschäftsjahr Der Sitz

Mehr

Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau

Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Gewerbering, VG Bruchmühlbach-Miesau. Der Verein wird nicht in das Vereinsregister beim Amtsgericht

Mehr

Satzung. Banglakids Zukunft für Bangladesch e.v.

Satzung. Banglakids Zukunft für Bangladesch e.v. Satzung Banglakids Zukunft für Bangladesch e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Banglakids Zukunft für Bangladesch. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung

Mehr

SATZUNG. 1 Name und Sitz

SATZUNG. 1 Name und Sitz SATZUNG 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen: Weimar-Jena-Akademie, Verein für Bildung e.v. Er hat seinen Sitz in Weimar und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Weimar eingetragen. 2 Charakter

Mehr

VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v.

VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. 1 SATZUNG VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. Der Verein trägt den Namen 1 VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell

Mehr

Satzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v.

Satzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v. Satzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Historischer Verein für Dortmund und die Grafschaft Mark. Er hat seinen

Mehr

Satzung. Name. Freunde von TONALi e.v. Er soll in das Vereinsregister Hamburg eingetragen werden. 2 Sitz und Geschäftsjahr.

Satzung. Name. Freunde von TONALi e.v. Er soll in das Vereinsregister Hamburg eingetragen werden. 2 Sitz und Geschäftsjahr. Satzung 1 Name Der Verein trägt den Namen Freunde von TONALi e.v. Er soll in das Vereinsregister Hamburg eingetragen werden. 2 Sitz und Geschäftsjahr 1) Sitz des Vereins ist Hamburg. Der Verein verfolgt

Mehr

Vereinssatzung. NEKROPOLIS MOGUNTIA e.v. Übersicht. 1 Name und Sitz des Vereins. 2 Zweck und Aktivitäten des Vereins. 3 Gemeinnützigkeit

Vereinssatzung. NEKROPOLIS MOGUNTIA e.v. Übersicht. 1 Name und Sitz des Vereins. 2 Zweck und Aktivitäten des Vereins. 3 Gemeinnützigkeit Vereinssatzung NEKROPOLIS MOGUNTIA e.v. Übersicht 1 Name und Sitz des Vereins 2 Zweck und Aktivitäten des Vereins 3 Gemeinnützigkeit 4 Finanzierung des Vereins 5 Mitgliedschaft 6 Organe des Vereins 7 Mitgliederversammlung

Mehr

Satzung. Verein zur Förderung des Brandschutzes. Kaarst e.v.

Satzung. Verein zur Förderung des Brandschutzes. Kaarst e.v. Satzung Verein zur Förderung des Brandschutzes Kaarst e.v. Inhalt 1 Name und Sitz 2 Zweck 3 Mitgliedschaft 4 Beginn und Beendigung der Mitgliedschaft 5 Vorstand 6 Mitgliederversammlung 7 Beiträge und Spenden

Mehr

Satzung. Raniser Ritterfaschingsverein e.v.

Satzung. Raniser Ritterfaschingsverein e.v. Satzung Raniser Ritterfaschingsverein e.v. 1.1 Der Verein führt den Namen Raniser Ritterfaschingsverein e.v. und ist in das Vereinsregister beim Kreisgericht Pößneck eingetragen. 1. 1.2 Der Verein hat

Mehr

Weimar 09.10.2010 Prof. Dr. med. D. Brock

Weimar 09.10.2010 Prof. Dr. med. D. Brock Weimar 09.10.2010 Prof. Dr. med. D. Brock Wer: Tauchschüler Grundtauchschein Sporttaucher Hobby und Freizeittaucher WAS Sporttauglichkeit für das Tauchen mit Gerät WO Jeder Arzt (der sich dazu fachlich

Mehr

Freie Waldorfschule Erfurt e.v. Vereinssatzung

Freie Waldorfschule Erfurt e.v. Vereinssatzung Freie Waldorfschule Erfurt e.v. Vereinssatzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1. Der Verein trägt den Namen Freie Waldorfschule Erfurt e.v. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Erfurt und ist in

Mehr

1. Der Verein führt den Namen Harmonika-Freunde Rottenburg e.v.

1. Der Verein führt den Namen Harmonika-Freunde Rottenburg e.v. S a t z u n g 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Harmonika-Freunde Rottenburg e.v. 2. Der Verein hat den Sitz in Rottenburg und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts in Rottenburg

Mehr

Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v. Satzung. I. Name, Zweck und Geschäftsführung

Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v. Satzung. I. Name, Zweck und Geschäftsführung Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v. Satzung I. Name, Zweck und Geschäftsführung Der Verein führt den Namen "Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v.. Der

Mehr

Satzung des JUG Saxony e.v.

Satzung des JUG Saxony e.v. Satzung des JUG Saxony e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen "JUG Saxony". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt nach der Eintragung den Zusatz "e.v." im

Mehr

SATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule "Johann Wolfgang von Goethe" Heidenau

SATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule Johann Wolfgang von Goethe Heidenau 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr SATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule "Johann Wolfgang von Goethe" Heidenau (1) Der Verein führt den Namen " Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule

Mehr

Verein Ein langer Weg e. V.

Verein Ein langer Weg e. V. Verein Ein langer Weg e. V. Neufassung der Satzung in der neu zu beschließenden Fassung vom 07. November 2011. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein führt den Namen Ein langer Weg e.

Mehr

Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015

Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015 Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015 1. Zusammensetzung des Beirats (1) Mitglieder Der Beirat des Frankfurter Volleyball Verein e.v. (FVV) setzt sich gemäß 11 der Vereinssatzung

Mehr

Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf

Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf 1 Name und Sitz Der Sportverein Eintracht Hiddestorf von 1924 e.v., im folgenden kurz Verein genannt, ist der Zusammenschluss von Sportlern. Der Verein hat

Mehr

S A T Z U N G. Verein zur Förderung von Forschung und Lehre am Institut für Kommunikationswissenschaft und Medienforschung der LMU München (VFKW)

S A T Z U N G. Verein zur Förderung von Forschung und Lehre am Institut für Kommunikationswissenschaft und Medienforschung der LMU München (VFKW) S A T Z U N G Verein zur Förderung von Forschung und Lehre am Institut für Kommunikationswissenschaft und Medienforschung der LMU München (VFKW) Mit der am 14.12.2007 beschlossenen Änderung. S A T Z U

Mehr

Besten Dank, dass Sie sich überlegen, eine Website von Daynox erstellen zu lassen!

Besten Dank, dass Sie sich überlegen, eine Website von Daynox erstellen zu lassen! Besten Dank, dass Sie sich überlegen, eine Website von Daynox erstellen zu lassen! Inhalt 1 Die Erstellung der Webseite... 3 2 Bezahlung... 4 3 Support... 5 4 Anschrift... 6 5 Haftung/Garantie/Mängel...

Mehr

Satzung des Vereins Förderverein Freie Schule LernZeitRäume

Satzung des Vereins Förderverein Freie Schule LernZeitRäume Satzung des Vereins Förderverein Freie Schule LernZeitRäume 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein Freie Schule LernZeitRäume. Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Satzung (Stand 28.02.2014) Hamburger Institut für Mediation e. V.

Satzung (Stand 28.02.2014) Hamburger Institut für Mediation e. V. Satzung (Stand 28.02.2014) Hamburger Institut für Mediation e. V. 1 Name und Sitz des Vereins (1) Der Verein führt den Namen Hamburger Institut für Mediation. (2) Der Verein soll in das Vereinsregister

Mehr

Satzung des CM - Missio Raisdorf e.v. (3) Der Verein erstrebt die Mitgliedschaft im Diakonischen Werk, Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Satzung des CM - Missio Raisdorf e.v. (3) Der Verein erstrebt die Mitgliedschaft im Diakonischen Werk, Körperschaft des öffentlichen Rechts. Satzung des CM - Missio Raisdorf e.v. 1 (1) Der Verein führt den Namen CM - Missio Raisdorf (2) Der Verein hat seinen Sitz in Raisdorf. (3) Der Verein erstrebt die Mitgliedschaft im Diakonischen Werk,

Mehr

Verein zur Förderung des Stadtmuseums Schleswig e. V.

Verein zur Förderung des Stadtmuseums Schleswig e. V. Verein zur Förderung des Stadtmuseums Schleswig e. V. Satzung 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen Verein zur Förderung des Stadtmuseums Schleswig e. V.. (2) Der Sitz des Vereins ist Schleswig.

Mehr

ENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten

ENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten ENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten Gesamtschule Enkenbach-Alsenborn e.v." 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1.1Der Verein führt den Namen: Förderverein der Integrierten Gesamtschule

Mehr

der Förderer des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt e.v.

der Förderer des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt e.v. der Förderer des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderer des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt e.v. Er hat seinen Sitz in Frankfurt

Mehr

Förderverein der Grundschule und der Mittelschule auf der Schanz. Satzung

Förderverein der Grundschule und der Mittelschule auf der Schanz. Satzung Förderverein der Grundschule und der Mittelschule auf der Schanz Satzung Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 13.05.2015 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein heißt Förderverein der Grundschule

Mehr

Vorstandsvorschlag neue Satzung: Satzung des eingetragenen Vereins. Förderverein Löschzug Kalkar

Vorstandsvorschlag neue Satzung: Satzung des eingetragenen Vereins. Förderverein Löschzug Kalkar Vorstandsvorschlag neue Satzung: Satzung des eingetragenen Vereins Förderverein Löschzug Kalkar 1. Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderverein Löschzug Kalkar mit dem Zusatz e.v. nach seiner

Mehr

4. Der Verein hat keine wirtschaftlichen Eigeninteressen und ist nicht auf wirtschaftliche Gewinnerzielung ausgerichtet.

4. Der Verein hat keine wirtschaftlichen Eigeninteressen und ist nicht auf wirtschaftliche Gewinnerzielung ausgerichtet. 1 - Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein mit dem Namen PRO PRAXIS e.v. ist eine Gemeinschaft von Angehörigen freier Berufe wie z.b. Ärzten, Psychotherapeuten, Rechtsanwälten, Tierärzten und Zahnärzten.

Mehr

S A T Z U N G Schulverein Wilhelm-Gymnasium e.v., Hamburg in der Fassung vom 12. November 2009

S A T Z U N G Schulverein Wilhelm-Gymnasium e.v., Hamburg in der Fassung vom 12. November 2009 S A T Z U N G Schulverein Wilhelm-Gymnasium e.v., Hamburg in der Fassung vom 12. November 2009 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Schulverein Wilhelm-Gymnasium e.v.. Der Sitz ist in Hamburg. 2

Mehr

Satzung des Vereins. Medien-Club München e.v.

Satzung des Vereins. Medien-Club München e.v. Satzung des Vereins Medien-Club München e.v. Art. 1 Name Sitz 1. Der Verein trägt den Namen Medien-Club München. 2. Der Verein soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht München eingetragen werden. Nach

Mehr

Satzung der Römergarde Köln-Weiden e.v.

Satzung der Römergarde Köln-Weiden e.v. Satzung der Römergarde Köln-Weiden e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen "Römergarde Köln-Weiden e.v.". Sitz des Vereins ist Köln. Das Gründungsjahr ist 1962. Der Verein ist in das Vereinsregister

Mehr

Satzung des Fördervereins der Max-von-Laue Oberschule

Satzung des Fördervereins der Max-von-Laue Oberschule Satzung des Fördervereins der Max-von-Laue Oberschule 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der Max-von-Laue Oberschule e.v. und soll ins Vereinsregister eingetragen

Mehr

Vereinssatzung KUNST & CO

Vereinssatzung KUNST & CO Vereinssatzung KUNST & CO - in der Fassung vom 20.02.97 - eingetragen in das Vereinsregister beim Amtsgericht Flensburg als gemeinnütziger Verein unter der Nummer VR 1498 SATZUNG 1 Name und Sitz Der Verein

Mehr

Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v.

Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v. Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v. Präambel Im Jahre 1861 ist in Nürnberg der Anwaltverein für Bayern als erster überregionaler deutscher Anwaltverein gegründet worden, dessen Epoche zwar 1883

Mehr

Dresdner Geschichtsverein e.v.

Dresdner Geschichtsverein e.v. Dresdner Geschichtsverein e.v. S A T Z U N G Der Verein führt den Namen 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr "Dresdner Geschichtsverein e.v." Er hat seinen Sitz in Dresden und ist in das Vereinsregister einzutragen.

Mehr

Satzung für den Pferdezuchtverein Uelzen

Satzung für den Pferdezuchtverein Uelzen Satzung für den Pferdezuchtverein Uelzen 1 Name, Sitz, Vereinsgebiet, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Pferdezuchtverein Uelzen, hat seinen Sitz in Uelzen und erstreckt sich über den Kreis Uelzen.

Mehr

Freundeskreis Weißrussland e.v.

Freundeskreis Weißrussland e.v. Satzung des Vereins Freundeskreis Weißrussland e.v. beschlossen auf der Versammlung am 14. Oktober 1996 eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Erlangen am 18.12.1996 1 Name, Rechtsform, Sitz und

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

Berufliche Schule Ahrensburg Berufsbildungszentrum e.v.

Berufliche Schule Ahrensburg Berufsbildungszentrum e.v. Berufliche Schule Ahrensburg Berufsbildungszentrum e.v. S A T Z U N G I. NAME, ZIELE 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Berufliche Schule Ahrensburg Berufsbildungszentrum e.v..

Mehr

Satzung des Vereins Rahmengeber und Perlentaucher e. V.

Satzung des Vereins Rahmengeber und Perlentaucher e. V. Satzung des Vereins Rahmengeber und Perlentaucher e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Rahmengeber und Perlentaucher. (2) Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

S A T Z U N G. der Betriebssportgemeinschaft Rheinpark e.v. (Stand 29.3.2007) -----------------------------------------------------------------------

S A T Z U N G. der Betriebssportgemeinschaft Rheinpark e.v. (Stand 29.3.2007) ----------------------------------------------------------------------- S A T Z U N G der Betriebssportgemeinschaft Rheinpark e.v. (Stand 29.3.2007) ----------------------------------------------------------------------- 1 Name, Sitz und Zweck (1) Der Verein führt den Namen

Mehr

Kurzanleitung zur Anmeldung:

Kurzanleitung zur Anmeldung: Kurzanleitung zur Anmeldung: Liebes zukünftiges Mitglied, auf den folgenden Seiten werden alles notwendigen Daten Deiner Person aufgenommen. Diese Daten werden Vereinsintern und Verbandsintern (siehe Datenschutz

Mehr

Satzung Our Bridge Oldenburg

Satzung Our Bridge Oldenburg Satzung Our Bridge Oldenburg 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr I. Der Verein führt den Namen Our Bridge Oldenburg e.v. II. Der Verein hat seinen Sitz in Oldenburg III. Der Verein soll in das Vereinsregister

Mehr

Verein der Freunde und Förderer der Lernwerft Kiel

Verein der Freunde und Förderer der Lernwerft Kiel Verein der Freunde und Förderer der Lernwerft Kiel Satzung Präambel Im Jahr 2006 als Club of Rome Schule neu gegründet, hat die Lernwerft sich inzwischen mit einem schulischen wie auch vorschulischen Angebot

Mehr

Hiermit melde ich mich verbindlich für die oben genannte Veranstaltung an.

Hiermit melde ich mich verbindlich für die oben genannte Veranstaltung an. Anmeldeformular Zertifikat zum CRM in der Gesundheitswirtschaft Bitte füllen Sie die nachfolgenden Felder aus und senden oder faxen Sie die Anmeldung unterschrieben an uns zurück und legen einen kurzen

Mehr

Satzung der Initiative Region Koblenz-Mittelrhein e. V.

Satzung der Initiative Region Koblenz-Mittelrhein e. V. Satzung der Initiative Region Koblenz-Mittelrhein e. V. 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen Initiative Region Koblenz-Mittelrhein e. V.. (2) Der Verein wird ins Vereinsregister eingetragen. (3)

Mehr

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst. 40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass

Mehr

Nicht kopieren. Der neue Report von: Stefan Ploberger. 1. Ausgabe 2003

Nicht kopieren. Der neue Report von: Stefan Ploberger. 1. Ausgabe 2003 Nicht kopieren Der neue Report von: Stefan Ploberger 1. Ausgabe 2003 Herausgeber: Verlag Ploberger & Partner 2003 by: Stefan Ploberger Verlag Ploberger & Partner, Postfach 11 46, D-82065 Baierbrunn Tel.

Mehr

Geld Verdienen im Internet leicht gemacht

Geld Verdienen im Internet leicht gemacht Geld Verdienen im Internet leicht gemacht Hallo, Sie haben sich dieses E-book wahrscheinlich herunter geladen, weil Sie gerne lernen würden wie sie im Internet Geld verdienen können, oder? Denn genau das

Mehr

VERBUND PRIVATER ERMITTLUNGS- UND SICHERHEITSDIENSTE (VPE). 3. Der VPE soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts Stuttgart eingetragen werden.

VERBUND PRIVATER ERMITTLUNGS- UND SICHERHEITSDIENSTE (VPE). 3. Der VPE soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts Stuttgart eingetragen werden. SATZUNG des VERBUNDES PRIVATER ERMITTLUNGS- UND SICHERHEITSDIENSTE (VPE) SITZ STUTTGART 1 Name und Sitz Der Verbund führt den Namen VERBUND PRIVATER ERMITTLUNGS- UND SICHERHEITSDIENSTE (VPE). Sitz des

Mehr

Satzung der Japanischen Schule Köln

Satzung der Japanischen Schule Köln Satzung der Japanischen Schule Köln Stand: Aug. 2004 1: Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen "Japanische Schule Köln e.v." Der Sitz des Vereins ist Köln. Das Geschäftsjahr beginnt am

Mehr

Statuten des Vereins guild42.ch

Statuten des Vereins guild42.ch Statuten des Vereins guild42.ch I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen "guild42.ch" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Der Verein besteht auf unbestimmte Dauer. Art.

Mehr

IQ Sprach- und Nachhilfeinstitut

IQ Sprach- und Nachhilfeinstitut IQ Sprach- und Nachhilfeinstitut Satzung 1 Name, Sitz, Zweck (1) Der Name des Vereins lautet IQ Sprach- und Nachhilfeinstitut. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt

Mehr

Satzung des Hundesportverein Karlsbad e. V. -Verein für Hunde aller Rassen-

Satzung des Hundesportverein Karlsbad e. V. -Verein für Hunde aller Rassen- Satzung des Hundesportverein Karlsbad e. V. -Verein für Hunde aller Rassen- 1 Name, Zweck und Aufgaben Der Verein führt den Namen: Hundesportverein Karlsbad e. V. Verein für Hunde aller Rassen-. Der Sitz

Mehr

Satzung des Fördervereins der Grundschule an der Klenzestr. 48 in München e.v. mit dem Sitz in München. 1 Name, Sitz

Satzung des Fördervereins der Grundschule an der Klenzestr. 48 in München e.v. mit dem Sitz in München. 1 Name, Sitz Satzung des Fördervereins der Grundschule an der Klenzestr. 48 in München e.v. mit dem Sitz in München 1 Name, Sitz Der Verein führt den Namen Freunde GS Klenze 48 e. V. Nach Eintragung im Vereinsregister

Mehr

RENO Bremen Verein der Angestellten der Rechtsanwälte und Notare in Bremen

RENO Bremen Verein der Angestellten der Rechtsanwälte und Notare in Bremen RENO Bremen Verein der Angestellten der Rechtsanwälte und Notare in Bremen 1 Name, Sitz 1. Der Verein führt den Namen RENO BEMEN Verein der Angestellten der Rechtsanwälte und Notare in Bremen e.v.. 2.

Mehr

Satzung des Evangelischen Fachverbandes Schuldnerberatung Rheinland-Westfalen-Lippe

Satzung des Evangelischen Fachverbandes Schuldnerberatung Rheinland-Westfalen-Lippe Satzung Ev. Fachverband Schuldnerberatung SaFvbSb 314 Satzung des Evangelischen Fachverbandes Schuldnerberatung Rheinland-Westfalen-Lippe Vom 29. April 2009 (KABl. 2009 S. 169) Inhaltsübersicht 1 1 Name,

Mehr

Satzung Verein Villa Wir e.v. Seite 1 von 6

Satzung Verein Villa Wir e.v. Seite 1 von 6 Satzung Verein Villa Wir e.v. Seite 1 von 6 Satzung des Vereins Villa Wir e.v. Gültig ab 19.05.2015 1 Name, Sitz, Rechtsform, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Villa Wir e.v. (2) Er hat seinen

Mehr

Satzung der Turngemeinde Schömberg 1884 e.v.

Satzung der Turngemeinde Schömberg 1884 e.v. Schömberg, 30.01.2015 Satzung der Turngemeinde Schömberg 1884 e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen " Turngemeinde Schömberg 1884 e.v. und hat seinen Sitz in Schömberg. Er ist im Vereinsregister

Mehr

Alt-Konstanzer Hanselezunft e.v. Vereinssatzung vom 07.04.2009. Vereinssatzung

Alt-Konstanzer Hanselezunft e.v. Vereinssatzung vom 07.04.2009. Vereinssatzung Alt-Konstanzer Hanselezunft e.v. Vereinssatzung 1 1. Der Verein führt den Namen: Alt-Konstanzer Hanselezunft. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes steuerbegünstigte

Mehr

Satzung. " Peiner Betreuungsverein e.v." Name, Sitz, Geschäftsjahr

Satzung.  Peiner Betreuungsverein e.v. Name, Sitz, Geschäftsjahr Satzung " Peiner Betreuungsverein e.v." 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Name des Vereins lautet Peiner Betreuungsverein e.v. (2) Er hat seinen Sitz und seine Geschäftsstelle in Peine und ist im Vereinsregister

Mehr

SATZUNG. Geschäftsstelle. Bergstraße 9, 72820 Sonnenbühl

SATZUNG. Geschäftsstelle. Bergstraße 9, 72820 Sonnenbühl Freie und unabhängige Interessengemeinschaft der Versicherten und Rentner in der Deutschen Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Unfallversicherung e. V. Gegründet 1962 in Berlin

Mehr

Satzung des Vereins. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

Satzung des Vereins. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Satzung des Vereins 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen,,Verein zur Förderung von Landschaftspflege und Naturschutz (Natur-Hof Chemnitz)". Er hat seinen Sitz in Chemnitz und soll

Mehr

Antrag auf Mitgliedschaft. Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) e.v.

Antrag auf Mitgliedschaft. Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) e.v. Antrag auf Mitgliedschaft im Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) e.v. Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr Verband hat sich entschieden, einen Antrag auf Mitgliedschaft im SpiFa zu stellen. Das

Mehr

VfW-Sachverständigenordnung

VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständigenordnung Stand: Januar 2013 Herausgegeben vom VfW VfW-Sachverständigenordnung 2/5 VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständige für Energiedienstleistungen Im Folgenden möchten wir

Mehr

Inhaltsverzeichnis SEITE 1. Der User Guide in drei Schritten 2. Erste Schritte 2. Wieviel habe ich gearbeitet verdient? 5

Inhaltsverzeichnis SEITE 1. Der User Guide in drei Schritten 2. Erste Schritte 2. Wieviel habe ich gearbeitet verdient? 5 Inhaltsverzeichnis Der User Guide in drei Schritten 2 Erste Schritte 2 Wieviel habe ich gearbeitet verdient? 5 Verwaltung meines eigenen Kontos 6 SEITE 1 Allgemeines Dieses Benutzerhandbuch erklärt die

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

Satzung des Verein zur Förderung des Deutschen Kulturrates

Satzung des Verein zur Förderung des Deutschen Kulturrates Satzung des Verein zur Förderung des Deutschen Kulturrates Stand Präambel Der Deutsche Kulturrat e.v. ist der Spitzenverband der Bundeskulturverbände. Seine Mitglieder sind acht Zusammenschlüsse von Bundeskulturverbänden.

Mehr

Verein der Freunde und Förderer der Schule für Körperbehinderte Erfurt e. V. SATZUNG

Verein der Freunde und Förderer der Schule für Körperbehinderte Erfurt e. V. SATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Schule für Körperbehinderte Erfurt e. V. 1 Name und Sitz des Vereins SATZUNG Der Verein führt den Namen Verein der Freunde und Förderer der Körperbehindertenschule Erfurt

Mehr

Satzung der vertretenden Studierendenschaft des Fachbereichs 6 der Universität Bremen

Satzung der vertretenden Studierendenschaft des Fachbereichs 6 der Universität Bremen Satzung der vertretenden Studierendenschaft des Fachbereichs 6 der Universität Bremen I. StugA 1 Mitgliedschaft Mitglied des Studiengangausschusses (im Folgenden StugA) kann jede*r immatrikulierte Student*in

Mehr

Allgemeine Bestimmungen

Allgemeine Bestimmungen Satzung des Förderverein für die Fachschaft Informatik/Wirtschaftsinformatik der Carl-von-Ossietzky Universität Oldenburg e.v. Teil I Allgemeine Bestimmungen 1 Name, Sitz und Eintragung (1) Der Verein

Mehr

Deine Meinung ist wichtig. Informationen für Kinder und Jugendliche zur Anhörung

Deine Meinung ist wichtig. Informationen für Kinder und Jugendliche zur Anhörung Deine Meinung ist wichtig Informationen für Kinder und Jugendliche zur Anhörung Text und Gestaltung Dr. phil. Ruth Donati, Psychologin FSP Lic. phil. Camille Büsser, Psychologe FSP unter Mitwirkung von:

Mehr

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar -gemeinnützige Zwecke - im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar -gemeinnützige Zwecke - im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Satzung des Musikverein Wilhelmskirch 1 Name und Sitz des Vereins: Der Verein führt den Namen: Musikverein Wilhelmskirch e. V. Und hat seinen Sitz in Wilhelmskirch 88263 Horgenzell. Er ist im Vereinsregister

Mehr

ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG

ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG zwischen Hildegard Geiger, Akademie für Ganzheitliche Kosmetik, Landesschule des Bundesverbandes Kosmetik Auwiesenweg 12a, 80939 München, und Name, Vorname: Geburtsdatum:

Mehr

Teilnehmerlogin VHS Meppen Anleitung, Stand: 28.07.2015

Teilnehmerlogin VHS Meppen Anleitung, Stand: 28.07.2015 Volkshochschule Meppen Postfach 17 62 49707 Meppen Teilnehmerlogin VHS Meppen Anleitung, Stand: 28.07.2015 Ansprechpartner: Oliver Hankofer, Tel.: 05931 9373-35 oliver.hankofer@vhs-meppen.de Freiherr-vom-Stein-Str.

Mehr

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung

Mehr

SATZUNG. des 1. Hailerer Karnevalvereins Die Heilichköppchen e.v.

SATZUNG. des 1. Hailerer Karnevalvereins Die Heilichköppchen e.v. SATZUNG des 1. Hailerer Karnevalvereins Die Heilichköppchen e.v. 1 1. Der Verein, der am 20.Mai 1984 gegründet wurde, führt den Namen 1. Hailerer Karnevalverein Die Heilichköppchen e.v. 2. Der Verein hat

Mehr