Informationen für Unternehmerinnen und Unternehmer in Marienheide

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1 Informationen für Unternehmerinnen und Unternehmer in Marienheide Ausgabe: 11 / Juni 2006 Sehr geehrte Damen und Herren, die elfte Ausgabe unserer Informationen für Unternehmerinnen und Unternehmer in Marienheide erreicht Sie kurz vor dem Beginn der Sommerferien in Nordrhein-Westfalen. Für die bevorstehenden Ferien wünsche ich Ihnen eine gute Erholung und sonnige Tage an Ihrem Reiseziel. Mit freundlichen Grüßen Ihr Uwe Töpfer Bürgermeister -1-

2 Vergaben der Gemeinde Marienheide Es ist beabsichtigt, in den nächsten Wochen die folgenden Arbeiten auszuschreiben: Brandschutzwände für die Offene Ganztagsgrundschule Leppestraße Erd-, Mauer- und Betonarbeiten für die Offene Ganztagsgrundschule Leppestraße Die Ausschreibungen erscheinen in den bekannten Veröffentlichungsorganen. Als Ansprechpartner in der Verwaltung steht zudem Bernd Burchardt von der Wirtschaftsförderung zur Verfügung ( Gewerbeflächen in Marienheide Ansiedlungsinteressierte Unternehmen haben weiterhin die Möglichkeit, in den Gewerbegebieten Griemeringhausen und Rodt Gewerbeflächen zu erwerben. Im Gewerbegebiet Griemeringhausen sind einige Verkäufe bereits erfolgt. Ansprechpartner für Interessenten an einer Fläche im Gewerbegebiet Griemeringhausen ist Herr Bernd Burchardt von der Wirtschaftsförderung der Gemeinde Marienheide. Sie erreichen Herrn Burchardt telefonisch unter 02264/ Auch im Gewerbegebiet Rodt sind erste Verkäufe und Ansiedlungen erfolgt. Ungeachtet dessen sind für interessierte Unternehmen noch ausreichend Flächen vorhanden. Ansprechpartner für das Gewerbegebiet Rodt ist Herr Hein (Tel.: 02264/459512) von der Volksbank Meinerzhagen/Marienheide. Standortsicherungen in Marienheide Die vorhabenbezogenen Bebauungspläne 5 (Fa. Böer in Scharde) und 6 (Fa. F. u. G. Linden in Dannenberg) sind seit einigen Tagen rechtskräftig bzw. werden in den kommenden Tagen Rechtskraft erlangen. Damit sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Strandortsicherungen beider Unternehmen geschaffen. Auf der Grundlage dieser qualifizierten Bauleitplanung können die Betriebe gewünschte Erweiterungen in Angriff nehmen. Straßenbauprojekte in Marienheide Verschiedene Straßenbauarbeiten in Marienheide bringen zwangsläufig auch gelegentliche Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs mit sich. Am wurde mit den Arbeiten im Bereich der Hauptstraße (ab Leppestr. in Richtung Gummersbach bis Höhe Fa. Berga) begonnen. Hier entsteht ein Rad- / Gehweg. Im Rahmen dieser Maßnahmen werden zudem Erneuerungen im Bereich der Kanalisation sowie der Wasser-, Gas- und Stromversorgung durchgeführt. Ebenfalls am wurde mit den Bauarbeiten im Bereich der Hermannsbergstraße begonnen. Auch hier werden neben Sanierungsarbeiten der Straße Versorgungsleitungen erneuert. Darüber hinaus führt der Fachbereich Tiefbau zur Zeit Deckensanierungsarbeiten durch. Diese Arbeiten innerhalb des Gemeindegebietes werden nach und nach abgearbeitet. -2-

3 Konjunkturbericht Frühjahr 2006 der IHK Köln Die Industrie- und Handelskammer Köln hat ihre Zwischenumfrage zur konjunkturellen Entwicklung im IHK-Bezirk Köln im laufenden Jahr 2006 abgeschlossen und ausgewertet. Die Ergebnisse wurden im Konjunkturbericht Frühjahr zusammengefasst und jetzt der Öffentlichkeit vorgestellt. Danach ist die Stimmung unter den Unternehmen so gut wie seit 2001 nicht mehr. Zumindest bis Ende des Jahres sind die Unternehmen auch noch überwiegend optimistisch. Aber schon Anfang 2007 droht eine deutliche Eintrübung der Konjunkturklimas in der Region. Ein Download des Berichtes sowie der dazugehörigen Pressemitteilung finden Sie unter Rubrik:Standortpolitik/Konjunkturbericht. Neuer Gründungszuschuss für Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit ab dem Nach dem von der Bundesregierung vorgesehenen Zeitplan werden die Regelungen des neuen Gründungszuschusses für Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit voraussichtlich zum in Kraft treten. Die Ich-AG-Förderung endet am , die Regelungen zum Überbrückungsgeld am Hier wird es aber auch eine Übergangsregelung geben. Mit der Zusammenlegung des bisherigen Ich-AG-Förderung und des Überbrückungsgeldes zu einem Förderinstrument soll die Transparenz und die Übersichtlichkeit für Gründungsinteressierte aus der Arbeitslosigkeit erhöht und die Arbeitsverwaltung entlastet werden. Der neue Gründungszuschuss soll die Ziele "Sicherung des Lebensunterhaltes" (bisher Überbrückungsgeld ) und "Unterstützung der sozialen Absicherungen" (bisher Ich-AG-Förderung) beinhalten. Die wichtigsten Eckpunkte zu den Förderkonditionen sind: Der Gründungszuschuss wird ein Zwei-Phasen-Modell sein. In den ersten neun Monaten erhalten Gründerinnen und Gründer pro Monat einen Zuschuss in Höhe ihres Arbeitslosengeldes I zuzüglich einer Pauschale von 300,- Euro für die soziale Absicherung. Nach einer Überprüfung der wirtschaftlichen Geschäftstätigkeit am Ende der ersten Förderphase kann die Arbeitsagentur für weitere sechs Monate die pauschalen Zuschüsse von monatlich 300,- Euro gewähren. Neben der auch zukünftig benötigten Stellungnahme einer fachkundigen Stelle müssen die Gründerinnen und Gründer zusätzlich der Arbeitsagentur ihre persönliche und fachliche Eignung darlegen. Dies kann zum Beispiel durch den beruflichen Werdegang und durch Qualifikationsnachweise geschehen. Bei begründeten Zweifeln kann die Arbeitsagentur die Teilnahme an Maßnahmen zur Eignungsfeststellung oder zur Vorbereitung der Existenzgründung verlangen. Hierdurch wird der Arbeitsagentur ein größerer Beurteilungsspielraum eingeräumt. Die Bewilligung der zweiten Förderphase setzt voraus, dass eine intensive Geschäftstätigkeit mit hauptberuflichen unternehmerischen Aktivitäten vorliegt. Hierzu muss die Gründerin / der Gründer der Arbeitsagentur geeignete Unterlagen vorlegen, zum Beispiel ein schriftlicher Bericht zu den bisherigen unternehmerischen Aktivitäten inkl. einer Gewinn- und Verlustrechnung und einem Ausblick auf die Entwicklung der kommenden Monate. Bestehen nach der Darlegung begründete Zweifel, kann die Arbeitsagentur erneut die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle einfordern. Mit dem Gründungszuschuss werden nur Gründerinnen und Gründer gefördert, die tatsächlich arbeitslos sind und noch mindestens einen Restanspruch auf das Arbeitslosengeld I von 90 Tagen haben. Aufgrund einer Übergangsregelung können die Personen, die bereits im Gründungsprozess sind, mit dem "alten" Überbrückungsgeld unterstützt werden, auch wenn sie nicht mehr über einen Restanspruch von 90 Tagen verfügen, ansonsten jedoch die Fördervoraussetzungen erfüllen. Die Anwendung dieser Übergangsregelung wird bis zum befristet. Der Gründungszuschuss wird zukünftig mit den Restansprüchen auf Arbeitslosengeld I ver- -3-

4 rechnet und zwar um die ersten 9 Monate (erste Förderphase), in der die Gründerin / der Gründer den Gründungszuschuss in Höhe des Arbeitslosengeld I bezieht. Der Gründungszuschuss wird nicht geleistet, solange Ruhenstatbestände und Sperrzeiten vorliegen. Nach Ablauf dieser Zeiten kann der Gründungszuschuss beantragt werden. Auch zukünftig bleibt der Gründungszuschuss steuerfrei. Bezieher des neuen Gründungszuschusses sind, anders als die bisherigen Ich-AG-Gründer / Ich-AG-Gründerinnen, nicht Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die monatlichen Mindestbeiträge bei einer freiwilligen Mitgliedschaft zur gesetzlichen Krankenversicherung werden wie zuvor bei der Ich-AG-Förderung auf Basis der halben monatlichen Bezugsgröße (zurzeit 1.225,- Euro) berechnet. Der tatsächliche Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung kann jedoch höher sein, da bei der Berechnung der beitragspflichtigen Einnahmen der Gründungszuschuss in Höhe des ALG I und das erzielte Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit berücksichtigt werden. Die Pauschale in Höhe von 300,- Euro fließt nicht in die Berechnung ein. Gründerinnen und Gründer aus der Arbeitslosigkeit werden auch zukünftig beim Aufbau ihrer selbstständigen Tätigkeit durch die Arbeitsagenturen unterstützt. In vielen Fällen wird der neue Gründungszuschuss aufgrund der längeren Laufzeit sogar höher ausfallen. Für übereilte Gründungen besteht kein Anlass, insbesondere auch vor dem Hintergrund der beschriebenen Übergangsregelung. Diejenigen, die noch zu den bisherigen Bedingungen der Ich-AG-Förderung gründen möchten, müssen dies vor dem tun. Wollen Existenzgründerinnen und -gründer noch nach den derzeitigen Regelungen des Überbrückungsgeldes eine Unterstützung erhalten, so müssen sie die Fördervoraussetzungen bis zum erfüllen. Denn zu diesen Terminen laufen die Regelungen für Neubewilligungen - mit Ausnahme der oben beschriebenen Übergangsregelung - aus. Dabei reicht die reine Antragstellung oder die Abgabe der Antragsunterlagen nicht aus, vielmehr muss die Gründung durch Gewerbeanmeldung oder - bei freiberuflichen Gründungen - durch die steuerliche Anmeldung beim Finanzamt erfolgt sein. Allerdings setzt auch eine kurzfristige Existenzgründung voraus, dass es sich um ein durchdachtes und voraussichtlich tragfähiges Gründungsvorhaben handelt. Zu einer Gründung um jeden Preis - z.b. nur um die "alten Förderkonditionen" zu erhalten - kann nicht seriös geraten werden. Die Gefahr des Scheiterns mit ggf. anschließender Verschuldung wäre zu hoch. Ansprechpartner: G.I.B. Landesberatungsgesellschaft Herr Helmut Kleinen Im Blankenfeld 4, Bottrop Tel.: 02041/ Fax: 02041/ H.Kleinen@gib.nrw.de EU-Länder erneut wichtigste Wirtschaftspartner für Deutschland Das Statistische Bundesamt hat die Rangfolge der 15 wichtigsten Handelspartner Deutschlands für 2005 bekannt gegeben. Frankreich ist mit einem Anteil von mehr als 10 % wichtigstes Zielland für deutsche Produkte, gefolgt von den USA, Großbritannien, Italien und den Niederlanden. China liegt in dieser Liste auf Platz 11 mit einem Anteil von 2,7 % und damit nahezu gleichauf mit Polen. Wichtigstes Herkunftsland der Importe war ebenfalls Frankreich mit einem Anteil von 8,7 %, gefolgt von den Niederlanden, den USA, China und Großbritannien. Mit Russland, Polen, der Tschechischen Republik und Ungarn finden sich auch vier mittel- und osteuropäische Länder in der Liste. -4-

5 NRW.BANK Globaldarlehen II "Mittelstand" Ein interessantes Finanzierungsprodukt für Finanzierungen mit Bezug zum Land NRW ist das NRW.BANK Globaldarlehen II "Mittelstand", das im letzten Jahr eingeführt wurde. Dieses Produkt der NRW.BANK ist flexibel und bietet die Möglichkeit zur Betriebsmittelfinanzierung und zur Finanzierung von Investitionen zwischen 3 und 8 Jahren. Erstmals sind auch Umschuldungen mit diesem Finanzierungsprodukt möglich. Das Darlehen kann zur Abdeckung des mittel- und langfristigen Finanzierungsbedarfs im In- und Ausland eingesetzt werden. Nähere Informationen finden Sie unter: Energieagentur NRW richtet neue Online-Anbieterdatenbank ein Die Energieagentur NRW bietet eine kostenfreie Datenbank für Anbieter von Dienstleistungen und Produkten aus dem Energiebereich an. Die Anbieter und Nutzer sollen damit schneller zusammengebracht werden. Die Suche wird durch die Unterteilung in Produktgruppen wie Bauen und Wohnen, Bezugsenergien/ Brennstoffe, energienahe Dienstleistungen sowie Contracting erleichtert. ( Gründungsberatung aus einer Hand: STARTERCENTER NRW In Zukunft soll die Gründungsberatung einschließlich der Unterstützung bei den wichtigsten Formalitäten aus einer Hand und an einem Ort in den so genannten STARTERCENTERN NRW erfolgen. Diese STARTERCENTER sind Teil einer umfassenden Qualitätsoffensive, mit der die Handwerkskammern, die Industrie- und Handelskammern und die kommunalen Wirtschaftsförderer die Gründungsberatung in NRW spürbar verbessern wollen. Mitte des Jahres werden die ersten STARTERCENTER ihre Arbeit aufnehmen. Dabei wird in den Regionen entschieden, wo und wie viele STARTERCENTER benötigt werden. In den Regionen, die STARTERCENTER einrichten, werden diese zukünftig das Eingangsportal für alle Gründerinnen und Gründer zu den Beratungsleistungen der regionalen Go!- Netzwerke sein. Auch Gründungen aus der Arbeitslosigkeit, technologieorientierte Gründungen, Gründungen durch Frauen oder Migranten werden dort Unterstützung finden. In den STARTERCEN- TERN soll zukünftig die betriebswirtschaftliche Gründungsberatung Hand in Hand gehen mit einer Beratung zu den erforderlichen Gründungsformalitäten. STARTERCENTER NRW werden zertifiziert, um eine vergleichbare Qualität und Leistung auf hohem Niveau im ganzen Land sicherzustellen. Das Auswärtige Amt stellt Länderinformationen bereit Die wichtigen Informationen auf einen Blick zu Politik, Wirtschaft, Kultur, Stand der bilateralen Beziehungen, Reise- und Sicherheitshinweise, Einreisebestimmungen, Gesundheitshinweise u. v. m. hat das Auswärtige Amt auf seiner Homepage zusammengefasst ( GO MIT - Seminarprogramm 2/2006 Auch in der zweiten Jahreshälfte 2006 bietet das Oberbergische Gründernetzwerk wieder ein interessantes und umfangreichen Seminarprogramm an. Die einzelnen Veranstaltungen sind: 1. Thema: Was kommt nach der Gründung Fallstricke und wichtige Aufgaben in der Unternehmensaufbauphase Datum: von bis Uhr Referent: Herr Dirk Hecking Unternehmensberater Inhalt: - Die finanzielle Optimierung nach der eigentlichen Gründungsfinanzierung - Jetzt kommt's drauf an: professionelles Marketing - Die Weiterentwicklung des Konzepts als zentrale Unternehmeraufgabe - Persönlichkeitstraining mit System -5-

6 2. Thema: Was ist ein Geschäftsplan? Datum: von bis Uhr Referent: Herr Jens Birkholz, GTC Gummersbach GmbH Inhalt: - Definition eines soliden Geschäftsplans - Wie erstelle ich einen Geschäftsplan? - Klassische Fehler bei Geschäftsplänen 3. Thema: Marketing für ExistenzgründerInnen Datum: von bis Uhr Referent: Herr Peter Schürholz Existenzgründungs- und Unternehmensberatung Inhalt: - Das Marketingkonzept - Wie kann man Kunden gewinnen - Kundengewinnung, darauf kommt es beim Kunden an - Probleme bei der Kundengewinnung / Kundenverhalten - Kundenbindung 4. Thema: Existenzgründungen im Handwerk Datum: von bis Uhr Referent: Frau Petra Panzer, Handwerkskammer zu Köln Inhalt: - Handwerksrecht - Handwerkerpflichtversicherung - Betriebswirtschaftliche und technische Besonderheiten - Finanzierung (z.b.: Meistergründungsprämie) 5. Thema: Steuerinfos für ExistenzgründerInnen Wer oder Was ist ein Gewerbetreibender, Freiberufler und freier Mitarbeiter? Datum: von bis Uhr Referent: Herr Wolfgang Hornbruch Dr. Harzen & Partner KG Inhalt: - Unterschiede Gewerbebetriebe Freie Berufe und freie Mitarbeit? - Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten - Die Umsatzsteuer, Anmeldeverfahren, Umsatzsteuervoranmeldung und Rechnungsinhalte 6. Thema: Übernahme eines bestehenden Betriebes - auch eine Form der Existenzgründung Datum: von bis Uhr Referent: Herr Dirk Hecking, Unternehmensberater Inhalt: - Vorteile und Nachteile der Übernahme gegenüber der Neugründung - Unternehmensbewertung - die wichtigsten Verfahren - Wie findet man einen Betrieb zur Übernahme? - Das Verfahren der Übertragung: Ablauf, Reihenfolge, rechtliche Aspekte Die Seminare finden im Gründer- und TechnologieCentrum Gummersbach GmbH, Bunsenstraße 5, Gummersbach statt. Für die Veranstaltungen wird eine Seminargebühr in Höhe von 10,00 pro Person erhoben. Anmeldungen bitte per an info@go-mit.net oder per Fax an

7 Hückeswagen, Marienheide, Radevormwald, Wipperfürth und der Wupperverband bilden das Wasserquintett Im Rahmen des Strukturförderprogramms Regionale 2010 setzen die o. g. Kommunen und der Wupperverband auf enge Zusammenarbeit. Bereits vor geraumer Zeit hat man sich daher zum Wasserquintett zusammengefunden. m Rahmen dieser Projektarbeit soll jetzt ein so genanntes Integriertes ländliches Entwicklungskonzept (ILEK) erarbeitet werden. Alle interessierten Mitbewohner sind eingeladen, hieran mitzuwirken. Es besteht die Möglichkeit die heimische Umgebung mit zu gestalten. Die Auftaktveranstaltung zum ILEK findet am Montag, um 19:00 Uhr im Pädagogischen Zentrum der Gesamtschule Marienheide statt. Alle am Projekt beteiligten würden sich über eine rege Teilnahme der Bevölkerung freuen. Eine Anmeldung für die Veranstaltung ist nicht erforderlich. Kurz und Bündig Sie haben von den Informationen für Unternehmerinnen und Unternehmer in Marienheide gehört, sind aber noch nicht in den -Verteiler der Gemeinde aufgenommen? Dies lässt sich leicht nachholen. Es bedarf nur eines Anrufes unter bei der Wirtschaftsförderung der Gemeinde Marienheide oder einer an bernd.burchardt@gemeinde-marienheide.de. Haben Sie interessante Neuigkeiten, die andere Gewerbetreibende interessieren könnten? Sprechen Sie uns an. Nach Möglichkeit werden wir Sie gerne in unserer Broschüre aufnehmen. Vormerken können Sie schon die nächsten Infos der Marienheider Wirtschaftsförderung. Sie erscheinen Mitte September

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