HESSISCHER LANDTAG. Der Finanzplan ist von der Landesregierung zu beschließen und dem Hessischen Landtag zur Kenntnis vorzulegen.

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1 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG Drucksache 19/ Antrag der Landesregierung betreffend Finanzplan des Landes Hessen für die Jahre 2015 bis 2019 Die Landesregierung hat am 14. September 2015 den Finanzplan des Landes Hessen für die Jahre 2015 bis 2019 beschlossen. Nach 31 Abs. 2 der Hessischen Landeshaushaltsordnung wird hiermit der Finanzplan dem Hessischen Landtag zur Kenntnis vorgelegt. Begründung: Nach 31 Abs. 1 der Hessischen Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit 50 Haushaltsgrundsätzegesetz sowie den 9 und 14 Stabilitäts- und Wachstumsgesetz ist es Aufgabe des Ministers der Finanzen, einen Finanzplan für fünf Jahre aufzustellen. Darin ist darzulegen, wie sich die Finanzwirtschaft des Landes im mittelfristigen Zeitraum voraussichtlich weiterentwickelt und in die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen einpasst. Der Finanzplan ist von der Landesregierung zu beschließen und dem Hessischen Landtag zur Kenntnis vorzulegen. Zur Begründung im Einzelnen wird auf die Erläuterungen und Übersichten im Finanzplan verwiesen. Wiesbaden, 14. September 2015 Der Hessische Ministerpräsident Bouffier Der Hessische Minister der Finanzen Dr. Schäfer Anlagen Eingegangen am 15. September 2015 Ausgegeben am 17. September 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags Postfach Wiesbaden

2 Anlage Finanzplan des Landes Hessen für die Jahre 2015 bis 2019 Stand: September 2015 Herausgegeben vom Hessischen Ministerium der Finanzen

3 - 2 - Inhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS... 2 ÜBERSICHTENVERZEICHNIS... 4 TABELLENVERZEICHNIS... 4 ABBILDUNGSVERZEICHNIS... 5 I. RECHTLICHE GRUNDLAGEN UND AUFGABEN DER FINANZPLANUNG... 6 II. WIRTSCHAFTLICHES UND FINANZPOLITISCHES UMFELD DER FINANZPLANUNG 2015 BIS WIRTSCHAFTLICHE RAHMENDATEN DER FINANZPLANUNG... 7 a) Gesamtwirtschaftliche Ausgangslage... 7 b) Höhe und Entwicklung der Produktionslücke c) Wirtschaftliche Lage in Hessen FINANZWIRTSCHAFTLICHE RAHMENDATEN a) Finanzlage der öffentlichen Haushalte b) Stabilitätsrat NEUORDNUNG DER BUND-LÄNDER-FINANZBEZIEHUNGEN DIE HESSISCHE SCHULDENBREMSE a) Verfassungsrechtliche Vorgaben b) Artikel 141-Gesetz c) Zulässige Nettokreditaufnahme III. DER HESSISCHE LANDESHAUSHALT RÜCKBLICK AUF DEN HAUSHALT HAUSHALT HAUSHALTSENTWURF

4 - 3 - IV. DER FINANZPLAN 2015 BIS FINANZPOLITISCHE LEITLINIEN DER LANDESREGIERUNG GESAMTÜBERBLICK a) Basisszenario b) Alternativszenarien c) Ausblick EINNAHMEN IM FINANZPLANUNGSZEITRAUM a) Steuereinnahmen b) Sonstige Einnahmen AUSGABEN IM FINANZPLANUNGSZEITRAUM a) Personalausgaben b) Zinsausgaben c) Länderfinanzausgleich d) Zahlungen an die Kommunen e) Investitionsausgaben KREDITAUFNAHME DIE ENTWICKLUNG DER OBERZIELE IM FINANZPLANUNGSZEITRAUM V. KONSOLIDIERTER JAHRESABSCHLUSS DES LANDES HESSEN... 56

5 - 4 - Übersichtenverzeichnis Übersicht 1: Eckdaten zur Entwicklung der Landesfinanzen Übersicht 2: Einnahmen Übersicht 3: Ausgaben Übersicht 4: Finanzierungsübersicht Übersicht 5: Steuereinnahmen Übersicht 6: Neuverschuldung und Schuldenstand Übersicht 7: Schuldendienst Übersicht 8: Einnahmen und Ausgaben nach Arten (Gemeinsames Schema des Stabilitätsrates) Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Produktionslücke 2015 bis 2019 gemäß EU-Verfahren Tabelle 2: Ableitung der nach 11 Artikel 141-Gesetz maximal zulässigen Nettokreditaufnahme im Jahr 2016 (in Mio. Euro) Tabelle 3: Die Eckdaten der Finanzplanung 2015 bis 2019 (Basisszenario) Tabelle 4: Mögliche Entwicklung der Ausgaben für Flüchtlinge 2015 bis Tabelle 5: Die Entwicklung der Steuereinnahmen Tabelle 6: Die Entwicklung der Personalausgaben Tabelle 7: Die Entwicklung der Zinsausgaben Tabelle 8: Die Entwicklung der Zahlungen an die Kommunen Tabelle 9: Leistungen des Landes im Rahmen des Kommunalen Schutzschirms Tabelle 10: Die Entwicklung der Investitionsausgaben Tabelle 11: Die finanzielle Entwicklung der Oberziele im Finanzplanungszeitraum Tabelle 12: Bilanz zum

6 - 5 - Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Konjunktur 2015 und 2016 auf solidem Wachstumskurs... 8 Abbildung 2: Hessisches Wachstum nahezu im Bundesdurchschnitt Abbildung 3: Öffentlicher Gesamthaushalt 2014 leicht im Plus Abbildung 4: Deutsche Schuldenquote sinkt Abbildung 5: Nettokreditaufnahme sinkt im Haushaltsvollzug Abbildung 6: NKA seit 2009 um fast 80 % zurückgeführt Abbildung 7: Neuverschuldung von null im Jahr 2019 bleibt Ziel Abbildung 8: Starker Anstieg der Ausgaben für Flüchtlinge im Basisszenario Abbildung 9: Leichter Überschuss im Jahr Abbildung 10: Mehrbedarf für Asyl führt zu Handlungsbedarf Abbildung 11: Ausgaben für Flüchtlinge könnten auf über 2 Mrd. Euro steigen Abbildung 12: Nur moderate Mehreinnahmen gegenüber Mai-Steuerschätzung Abbildung 13: Stabile Entwicklung der sonstigen Einnahmen Abbildung 14: Stark sinkende Durchschnittsverzinsung der hessischen Schulden Abbildung 15: Zinszahlungen belasten Landeshaushalt zunehmend weniger Abbildung 16: Vier Geber- stehen 2014 zwölf Nehmerländer gegenüber Abbildung 17: Dauerhafte Einhaltung der Kredithöchstgrenzen Abbildung 18: LFA-Belastung des Landes übersteigt Neuverschuldung deutlich... 51

7 - 6 - I. Rechtliche Grundlagen und Aufgaben der Finanzplanung Rechtliche Grundlagen Schuldenbremse erhöht Bedeutung der MFP Bund und Länder sind nach 50 des Haushaltsgrundsätzegesetzes (HGrG) in Verbindung mit 9 Abs. 1 und 14 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (StabG) verpflichtet, ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zu Grunde zu legen. Nach 31 der Hessischen Landeshaushaltsordnung (LHO) wird der Finanzplan von dem Minister der Finanzen aufgestellt und von der Landesregierung beschlossen. Er ist dem Hessischen Landtag zur Kenntnis vorzulegen. In der Finanzplanung ist darzustellen, welche Ausgaben die Regierung im mittelfristigen Zeitraum für erforderlich hält, wie diese gedeckt werden sollen und wie sich der Haushalt in die erwartete gesamtwirtschaftliche Entwicklung einfügt. Sie ist jährlich durch Fortschreibung an die veränderten gesamtund finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen (vgl. 9 Abs. 3 StabG). Im Unterschied zum Haushaltsplan, der vom Landtag in einem förmlichen Gesetzgebungsverfahren verabschiedet wird, handelt es sich bei der mittelfristigen Finanzplanung um ein Planungs- und Informationsinstrument der Landesregierung, dem grundsätzlich keine unmittelbare Vollzugsverbindlichkeit folgt. Ihre Bedeutung hat auf Grund der engen Vorgaben der Schuldenbremse gleichwohl zugenommen. Ohne eine mittelfristige Ausrichtung der Finanzpolitik wird sich der vorgeschriebene Abbau der (strukturellen) Nettokreditaufnahme auf null bis Ende 2019 sowie die sich daran anschließende dauerhafte Einhaltung des Neuverschuldungsverbots nur schwer bewerkstelligen lassen. Trotz der in den vergangenen Jahren bereits erreichten Rückführung der Nettokreditaufnahme weist der Landeshaushalt derzeit noch eine strukturelle Deckungslücke auf. Der Finanzplanung kommt vor diesem Hintergrund die Funktion zu, auf Basis des gegenwärtig überschaubaren Sach-, Rechts- und Informationsstandes den in den kommenden Jahren erforderlichen Konsolidierungskurs zu beschreiben und die mit seiner Umsetzung verbundenen Herausforderungen offen zu legen. Es bleibt jedoch auch in Zukunft dem Haushaltsgesetzgeber vorbehalten, die Ansätze der Finanzplanung im Rahmen des konkreten Haushaltsgesetzgebungsverfahrens umzusetzen. Planungszeitraum Die vorliegende Finanzplanung umfasst die Jahre 2015 bis Für das Jahr 2015 entsprechen die Ansätze dem am vom Hessischen Landtag verabschiedeten Haushalt Für das Jahr 2016 basieren sie auf dem am von der Hessischen Landesregierung beschlossenen Entwurf für den Haushalt Der

8 - 7 - Planungszeitraum i.e.s. umfasst somit die Jahre 2017 bis Die Hessische Landesregierung hat die vorliegende Finanzplanung am beschlossen. MFP ist stichtagsbezogene Momentaufnahme Steigende Flüchtlingszahlen erschweren Prognose Auch wenn die Finanzplanung eine mittelfristige Orientierung aufweist, fußt sie zwangsläufig auf dem gegenwärtigen Sach- und Rechtsstand und stellt daher stichtagsbezogen immer nur eine Momentaufnahme der aktuellen Finanzsituation des Landes dar. Selbst bei sorgfältigster Planung kann sich auf Grund vom Land nicht zu beeinflussender exogener Faktoren (z.b. konjunkturelle Entwicklung, geopolitische Krisen) immer wieder auch kurzfristig eine substantielle Neueinschätzung der Finanzlage des Landes ergeben. Derzeit steht eine valide Projektion der voraussichtlichen Entwicklung der Landesfinanzen vor allem vor der Herausforderung, die finanziellen Folgen der aktuell stark gestiegenen Flüchtlingszahlen auf den Landeshaushalt einigermaßen korrekt abzuschätzen. Die Mitte August durch den Bund vorgenommene, massive Aufwärtskorrektur der voraussichtlichen Flüchtlingszahlen für das Jahr 2015 von auf Personen zeigt, mit welchen Schwierigkeiten bereits der Versuch einer möglichst genauen Prognose der Flüchtlingszahlen für das laufende Jahr verbunden ist. Für die Folgejahre stellt sich dieses Problem in weitaus größerem Umfang. Weder lässt sich auch nur ansatzweise belastbar vorhersagen, wie sich die Flüchtlingszahlen entwickeln werden, noch in welchem Umfang sich der Bund an den Kosten für Flüchtlinge beteiligt. Vor diesem Hintergrund werden unter dem Gliederungspunkt IV.2 unterschiedliche Szenarien zur Entwicklung der Ausgaben für Flüchtlinge und damit auch zur Entwicklung der Landesfinanzen dargestellt. Welches Szenario eintritt, lässt sich derzeit nicht vorhersehen. Klar ist jedoch, dass ohne eine substantielle Beteiligung des Bundes an den Ausgaben für Flüchtlinge das Ziel einer Neuverschuldung von null im Jahr 2019 als in hohem Maße gefährdet angesehen werden muss. II. Wirtschaftliches und finanzpolitisches Umfeld der Finanzplanung 2015 bis Wirtschaftliche Rahmendaten der Finanzplanung a) Gesamtwirtschaftliche Ausgangslage Deutschland wieder auf Wachstumskurs Die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland war im Jahr 2014 insgesamt wieder spürbar aufwärtsgerichtet. Nach einem kräftigen Wachstum zum Jahresbeginn und einer leichten Schwächephase im Sommerhalbjahr kehrte die deutsche Wirtschaft im vierten Quartal 2014 wieder auf einen stabilen Wachstumspfad zurück. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt wuchs im Durchschnitt des Jahres 2014 um

9 - 8-1,6 % und damit deutlich stärker als im Vorjahr (+0,3 %). Wesentlicher Antriebsfaktor war die Binnennachfrage. Der Außenbeitrag lieferte demgegenüber in einem schwierigen weltwirtschaftlichen Umfeld nur einen vergleichsweise geringen Wachstumsbeitrag. Sinkende Arbeitslosigkeit Die positive Entwicklung am Arbeitsmarkt setzte sich auch im Jahr 2014 fort. Die Zahl der Erwerbstätigen erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 0,9 % auf rd. 42,65 Mio. Personen und erreichte damit im achten Jahr in Folge einen neuen Höchststand. Diese positive Entwicklung sorgte für einen weiteren moderaten Rückgang der Zahl der Arbeitslosen. Die Arbeitslosenquote verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um 0,2 Prozentpunkte auf 6,7 %. Der Anstieg der Verbraucherpreise hat sich trotz der positiven konjunkturellen Grunddynamik im Jahresdurchschnitt 2014 verlangsamt. Mit einem Zuwachs in Höhe von 0,9 % lag er deutlich unter dem entsprechenden Vorjahresergebnis (+1,5%). Abbildung 1: Konjunktur 2015 und 2016 auf solidem Wachstumskurs Veränderung des realen Bruttoinlandsprodukts in den Jahren 2008 bis ,0 4,0 4,1 3,7 2,0 1,1 0,4 0,3 1,6 1,8 1,8 1,3 in % 0,0-2,0-4,0-6,0-5, (p) 2016(p) Ø 2017/ 2019 Quelle: Statistisches Bundesamt (Stand: September 2015), ab 2015: Frühjahrsprojektion der Bundesregierung Stabiler Aufschwung in 2015 Für das laufende Jahr erwartet die Bundesregierung in ihrer Frühjahrsprojektion 2015 ein robustes Wachstum (vgl. Abbildung 1). Sie befindet sich damit im Einklang mit den Konjunkturprognosen der Wirtschaftsforschungsinstitute sowie staatlicher Institutionen. Konkret rechnet sie mit einem Anstieg der Wirtschaftsleistung in Höhe von 1,8 %. Den zentralen Tragpfeiler des Aufschwungs bilden danach die privaten Konsumausgaben, die gestützt durch eine stabile Arbeitsmarktentwicklung und deutliche Einkommenszuwächse spürbar zunehmen.

10 - 9 - und Perspektiven 2016 Aktuelle Entwicklung bestätigt insgesamt Erwartungen Perspektive bis 2019 Aber: Wachstumsverlangsamung möglich Im kommenden Jahr dürfte die deutsche Wirtschaft nach Einschätzung der Bundesregierung mit einem voraussichtlichen Wachstum in Höhe von ebenfalls 1,8 % an die positive Entwicklung im laufenden Jahr anknüpfen. Der Aufschwung wird hierbei ebenfalls von der Binnennachfrage getragen, wobei die Investitionen an Bedeutung gewinnen. Am Arbeitsmarkt setzt sich der Beschäftigungsaufbau verlangsamt fort. Zudem erwartet die Bundesregierung, dass von den Nettoexporten wie bereits im Jahr 2015 kein signifikanter Wachstumsbeitrag ausgeht. Der bisherige Konjunkturverlauf im Jahr 2015 bestätigt hinsichtlich der Wachstumserwartung bislang in etwa die Einschätzung der Bundesregierung. Die deutsche Wirtschaft ist im zweiten Quartal 2015 preis-, saison- und kalenderbereinigt um 0,4 % gegenüber dem Vorquartal gewachsen, nachdem das Bruttoinlandsprodukt bereits zu Jahresbeginn um 0,3 % zugenommen hatte. Entgegen den Erwartungen erwies sich jedoch der Außenbeitrag begünstigt durch den niedrigen Wechselkurs und die hohe preisliche Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft im zweiten Quartal als Wachstumsstütze. Demgegenüber entwickelten sich die Investitionen erneut nur verhalten. Im Rahmen ihrer Mittelfristprojektion bis 2019 geht die Bundesregierung davon aus, dass das Potenzialwachstum, das die Bundesregierung auf durchschnittlich 1,3 % schätzt, den Spielraum für ein stabiles Wirtschaftswachstum eröffnet. Insgesamt rechnet sie für die Jahre 2017 bis 2019 mit einer jährlichen Zunahme des realen BIP in Höhe von jeweils 1,3 %. Dabei unterstellt sie u.a. gute mittelfristige Exportchancen für die deutsche Wirtschaft, ein sicheres Energie- und Ressourcenangebot sowie stabile wirtschafts- und finanzpolitische Rahmenbedingungen in Deutschland und im Euroraum. Angesichts einer noch immer eher verhaltenen Entwicklung im Euroraum, der zunehmenden Sorgen um die chinesische Wirtschaft und einer insgesamt etwas schwächeren Weltkonjunktur kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Aufschwung im weiteren Jahresverlauf etwas an Fahrt verliert. Die weiterhin intakten binnenwirtschaftlichen Rahmenbedingungen, zu denen neben dem hohen Beschäftigungsstand und steigenden Einkommen auch die niedrigen Rohstoffpreise sowie die günstigen Refinanzierungsbedingungen zählen, lassen es nach derzeitiger Einschätzung jedoch eher unwahrscheinlich erscheinen, dass es in Deutschland in den kommenden Monaten zu einer durchgreifenden konjunkturellen Trendwende kommen wird.

11 b) Höhe und Entwicklung der Produktionslücke Ausführungsgesetz schreibt Konjunkturbereinigung vor Auf Grund des Ausführungsgesetzes zur Hessischen Schuldenbremse hat die Bedeutung der konjunkturellen Entwicklung für den Landeshaushalt zugenommen. Das Gesetz schreibt verbindlich eine Bereinigung der Nettokreditaufnahme des Landes um konjunkturelle Effekte vor. Das Verfahren zur Ermittlung dieser Effekte orientiert sich eng an dem Konjunkturbereinigungsverfahren, das im Rahmen der europäischen Haushaltsüberwachung sowie bei der Schuldenbremse des Bundes angewandt wird. Der Einfluss der Konjunktur auf die öffentlichen Haushalte wird hierbei auf Basis eines produktionstheoretischen Ansatzes durch die Gegenüberstellung der erwarteten Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts mit den Produktionsmöglichkeiten der deutschen Volkswirtschaft (Produktionspotenzial) bestimmt. Beide Größen werden regelmäßig von der Bundesregierung geschätzt und auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie veröffentlicht. 1 Die entsprechenden Werte sind in Tabelle 1 ausgewiesen. Tabelle 1: Produktionslücke 2015 bis 2019 gemäß EU-Verfahren Jahr Produktionspotenzial (PP) BIP Produktions- lücke (PL) Anteil PL an PP - in Mrd. Euro - in % , ,6-16,9-0, ,1 3115,3-7,8-0, , ,1-8,6-0, , ,1-5,4-0, , ,4 0 0,0 Quelle: Frühjahrsprojektion 2015 der Bundesregierung Produktionslücke schrumpft 2016 deutlich Danach geht die Bundesregierung für das laufende Jahr von einer negativen Produktionslücke in Höhe von rd. 17 Mrd. Euro aus. Diese Differenz schrumpft im Zuge der im Rahmen der Frühjahrsprojektion unterstellten kräftigen konjunkturellen Erholung im kommenden Jahr deutlich. Mit einem Wert von knapp 8 Mrd. Euro liegt sie 2016 nur noch bei -0,3 % des Produktionspotenzials und damit in etwa im Be- 1

12 reich der Normalauslastung. Entsprechend der zugrunde gelegten technischen Annahme wird die verbleibende Lücke dann bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums vollständig geschlossen. c) Wirtschaftliche Lage in Hessen Deutliches BIP-Wachstum 2014 Im Zuge der aufgehellten gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen hat sich auch das hessische Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2014 positiv entwickelt. Nach den vorläufigen Ergebnissen des Arbeitskreises Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder ist es gegenüber dem Vorjahr um 1,4 % angestiegen und entwickelte sich damit in etwa so stark wie der Bundesdurchschnitt (+1,6 %). Das Bruttoinlandsprodukt je Erwerbstätigem erhöhte sich auf Euro und lag damit rd. 11 % über dem Länderdurchschnitt. Hessen verteidigte damit erneut seine Spitzenposition unter den Flächenländern. Abbildung 2: Hessisches Wachstum nahezu im Bundesdurchschnitt Wachstum des Bruttoinlandsprodukts der Länder im Jahr ,0 2,5 2,4 2,2 in % 2,0 1,5 1,0 1,9 1,8 1,7 1,6 1,6 1,6 1,6 1,4 1,3 1,3 1,3 1,1 0,9 0,7 0,5 0,4 0,0 BW BE SN BY SH HH MV TH D HE NI NW SL RP BB HB ST Quelle: Arbeitskreis Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder (Stand: Februar 2015) Aber: hohe Revisionsanfälligkeit der BIP-Daten Hinzuweisen ist darauf, dass das regionale Bruttoinlandsprodukt im Zeitablauf immer wieder umfangreichen Revisionen unterliegt. Insofern stellen die oben ausgewiesenen Daten nur eine Momentaufnahme dar, die sich im Zuge der turnusmäßigen Überarbeitung und Überprüfung durch die Statistischen Ämter der Länder verändern kann.

13 Arbeitsmarkt entwickelt sich positiv Perspektiven 2015 Die günstige Entwicklung am hessischen Arbeitsmarkt hielt auch im Jahr 2014 an. Die Zahl der Erwerbstätigen erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 1,1 % auf 3,3 Mio. Personen. Seit dem Jahr 2005 ist die Zahl der Erwerbstätigen damit in jedem Jahr gestiegen. Im Zuge dieser positiven Entwicklung ist im vergangenen Jahr auch die Zahl der Arbeitslosen wieder zurückgegangen. Im Jahresdurchschnitt sank sie um 0,7 % auf nunmehr rd Personen. Die jahresdurchschnittliche Arbeitslosenquote (bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen) betrug in Hessen 5,7 % (2013: 5,8 %). Sie lag damit erneut deutlich unter dem Bundesdurchschnitt von 6,7 %. Lediglich Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz wiesen eine niedrigere Arbeitslosenquote auf als Hessen. Die im Dezember 2014 vom Statistischen Landesamt vorgestellte Konjunkturprognose Hessen 2015 geht für das laufende Jahr von einem Anstieg des hessischen Bruttoinlandsprodukts (BIP) in Höhe von 1,2 % aus. Grundlage der Projektion bildete das Herbstgutachten der Wirtschaftsforschungsinstitute 2014, das zum damaligen Zeitpunkt für Deutschland ebenfalls ein Wachstum in Höhe von 1,2 % in Aussicht stellte. Auf Grund der zwischenzeitlich erfolgten Aufwärtskorrektur der Wachstumsaussichten sowie angesichts einer in Summe positiven Entwicklung der hessischen Wirtschaft im bisherigen Jahresverlauf dürfte jedoch der Anstieg des BIP in Hessen in diesem Jahr voraussichtlich etwas günstiger ausfallen als noch Ende vergangenen Jahres prognostiziert. 2. Finanzwirtschaftliche Rahmendaten a) Finanzlage der öffentlichen Haushalte Leichter Überschuss 2014 Die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte setzte sich angesichts weiterhin günstiger gesamt- und finanzwirtschaftlicher Rahmenbedingungen auch im Jahr 2014 fort. Bund, Länder und Kommunen (einschließlich Extrahaushalte) wiesen in der Abgrenzung der Finanzstatistik im vergangenen Jahr einen leichten Überschuss in Höhe von +1,8 Mrd. Euro aus. Gegenüber dem Vorjahr verbesserte sich der Finanzierungssaldo damit deutlich um 15,4 Mrd. Euro (vgl. Abbildung 3). Wie bereits im Jahr 2013 verzeichnete der Bund auch im vergangenen Jahr die mit Abstand größte Haushaltsverbesserung. Dessen Finanzierungsaldo drehte von -13,9 Mrd. Euro auf 2,4 Mrd. Euro ins Plus. Auch die Länderebene (einschließlich Extrahaushalte) konnte mit +0,1 Mrd. Euro ihre Haushalte mit einem leichten Überschuss abschließen, nachdem sie im Jahr 2013 noch ein Defizit in Höhe von -0,2 Mrd. Euro ausgewiesen hatte. Negativ entwickelte sich demgegenüber der Fi-

14 nanzierungssaldo der Kommunen. Der Finanzierungsüberschuss in Höhe von +1,1 Mrd. Euro aus dem Jahr 2013 konnte im Jahr 2014 nicht gehalten werden. Stattdessen rutschten die Kommunen wieder leicht ins Defizit (-0,7 Mrd. Euro). Neben steigenden Sozialausgaben war hierfür u.a. eine dynamische Entwicklung der Sachinvestitionen verantwortlich. Abbildung 3: Öffentlicher Gesamthaushalt 2014 leicht im Plus Die Entwicklung des Defizits der öffentlichen Haushalte 2007 bis ,6-10,4-13,6 +1,8 in Mrd ,9-27, ,0-78, Quelle: Bundesministerium der Finanzen, Monatsbericht August 2015 Öffentliche Verschuldung weiter über 2 Billionen Euro Sechs Jahre nach Ausbruch der schweren Wirtschafts- und Finanzkrise im Winterhalbjahr 2008/2009 erreichte der Finanzierungssaldo des öffentlichen Gesamthaushaltes damit wieder das Niveau des Jahres Die zwischen 2008 und 2013 aufgelaufenen Defizite summieren sich aber auf über 245 Mrd. Euro. Die massiven Verwerfungen in Folge der Wirtschafts- und Finanzkrise sind weiterhin beim Schuldenstand sichtbar. Zum lag die Verschuldung von Bund, Ländern und Kommunen nach den vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes mit rd. 2,05 Billionen Euro noch immer über der Zwei-Billionen-Grenze. Die erheblichen Belastungen, die mit diesen hohen Verbindlichkeiten verbunden sind, werden derzeit noch durch die historisch niedrigen Zinsen überdeckt. Bei einer Normalisierung des Zinsniveaus laufen die öffentlichen Haushalte daher Gefahr, jeglichen Gestaltungsspielraum zu verlieren. Aus diesem Grund ist es zwingend, den Abbau der Verschuldung in den kommenden Jahren auf allen staatlichen Ebenen konsequent voranzutreiben.

15 Positive Entwicklung bei EU-Kennziffern hält an Die im Rahmen der europäischen Haushaltsüberwachung maßgeblichen Kennziffern, die abweichend von den oben ausgewiesenen Werten auf Basis der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung ermittelt werden und zusätzlich die Sozialversicherungen berücksichtigen, entwickelten sich im Jahr 2014 positiv: Zum dritten Mal in Folge erreichte Deutschland einen positiven gesamtstaatlichen Finanzierungssaldo (+0,6 % des BIP). Es hielt damit erneut die zulässige Grenze des korrektiven Arms des Stabilitäts- und Wachstumspakts in Höhe von 3 % des BIP klar ein. Auch die Vorgaben des Fiskalvertrags und des präventiven Arms des Stabilitäts- und Wachstumspakts, nach denen das um Konjunktur- und Einmaleffekte bereinigte gesamtstaatliche Defizit einen Wert in Höhe von 0,5 % des BIP nicht überschreiten darf, wurden mit einem positiven strukturellen Finanzierungssaldo in Höhe von +1,2 % des BIP deutlich unterschritten. Abbildung 4: Deutsche Schuldenquote sinkt Die deutsche Defizit- und Schuldenstandsquote im Zeitraum 2008 bis ,0% 0,0% -1,0% -2,0% -3,0% -4,0% -5,0% 0,6% ½% 0,1% 0,1% Defizitquote (linke Skala) 0,0% 80,7% -0,9% ¼% ¼% 0% 0% 79,3% 77,1% 77,9% 74,7% 72,8% 71½% 68¾% 65,3% -3,0% 66½% 63¾% 61½% -4,1% Schuldenstandsquote (rechte Skala) ,0% 85,0% 80,0% 75,0% 70,0% 65,0% 60,0% Quelle: Bundesministerium der Finanzen, ab 2015: Projektion BMF für AK Stabilitätsrat Staatshaushalt bis 2019 dauerhaft ausgeglichen Die positive Entwicklung des staatlichen Finanzierungssaldos wird nach Einschätzung des BMF auch im aktuellen Finanzplanungszeitraum anhalten. Für das laufende Jahr rechnet die Bundesregierung mit einem positiven Finanzierungssaldo in Höhe von +½ % des BIP. Danach sinkt der Finanzierungsüberschuss zwar, der Staatshaushalt bleibt jedoch in allen Jahren annähernd ausgeglichen oder weist einen moderaten Überschuss aus (vgl. Abbildung 4). Der positive strukturelle Finanzierungssaldo wird nach voraussichtlich +¾ % im laufenden Jahr ab 2016 in allen Jahren bei rd. +¼ % des BIP liegen. Das mittelfristige Haushaltsziel eines struktu-

16 rellen Defizits von maximal 0,5 % des BIP kann damit in jedem Jahr mit deutlichem Sicherheitsabstand eingehalten werden. Schuldenstandsquote sinkt deutlich Stark gestiegene Flüchtlingszahlen noch nicht berücksichtigt Die Verbesserung der Haushaltslage von Bund, Ländern und Kommunen sowie der sich fortsetzende Portfolioabbau bei den Abwicklungsanstalten führen dazu, dass auch die Schuldenstandsquote deutlich sinkt. Nach 74,7 % im vergangenen Jahr wird sie im laufenden Jahr voraussichtlich um rd. 3 Prozentpunkte auf 71½ % des BIP zurückgeführt. Mittelfristig ist eine kontinuierliche Reduzierung der Schuldenstandsquote bis auf rd. 61½ % im Jahr 2019 zu erwarten (vgl. Abbildung 4). Damit würde Deutschland zwar die im Rahmen des korrektiven Arms des Stabilitätsund Wachstumspakts festgelegte Grenze von 60 % noch um 1½-Prozent-punkte verfehlen. Die nach dem verschärften Stabilitätspakt sowie dem Fiskalpakt geltende 1/20-Regel für den Abbau eines überdurchschnittlichen Schuldenstands wird in allen Jahren jedoch deutlich eingehalten. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass die aktuell stark gestiegenen Flüchtlingszahlen noch keinen Eingang in die Projektion zur Entwicklung der öffentlichen Haushalte bis zum Jahr 2019 gefunden haben. Sollte sich die aktuelle Entwicklung in den kommenden Jahren fortsetzen, dürfte eine Abwärtskorrektur der bisherigen Erwartungen ohne die Umsetzung kompensatorischer Maßnahmen nach derzeitiger Einschätzung kaum zu vermeiden sein. Die aktuelle Situation führt daher eindringlich vor Augen, wie wichtig es ist, die regelmäßig wiederkehrende Zeitspanne günstiger finanz- und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen konsequent zur Konsolidierung der Haushalte zu nutzen, um im Krisenfall über ausreichende staatliche Handlungsspielräume zu verfügen. b) Stabilitätsrat Aufgaben des Stabilitätsrates Beirat unterstützt Stabilitätsrat Der Stabilitätsrat prüft gemäß Artikel 109a GG regelmäßig die Haushalte des Bundes und der Länder. Ziel ist es, drohende Haushaltsnotlagen so frühzeitig zu erkennen, dass rechtzeitig geeignete Gegenmaßnahmen eingeleitet werden können. Im Zuge der innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags ist dem Stabilitätsrat zusätzlich die Aufgabe übertragen worden, die Einhaltung der nach Fiskalvertrag und Stabilitäts- und Wachstumspakt zulässigen Obergrenze für das strukturelle gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit zu überwachen. Bei der Wahrnehmung dieser neuen Aufgabe wird der Stabilitätsrat durch einen Beirat unterstützt. Als unabhängiges Expertengremium erarbeitet dieser eigene Stellungnahmen und Empfehlungen, die als Benchmark für die eigene Einschätzung

17 eine wichtige Grundlage für die Arbeit des Stabilitätsrates bilden. Der Vorsitzende des Beirats nimmt an den Beratungen des Stabilitätsrats zur Überwachung der strukturellen gesamtstaatlichen Defizitobergrenze teil und bringt die Stellungnahme des Beirats ein. StabiRat überwacht Defizitobergrenze Konsolidierungsländer erfüllen Verpflichtung Umsetzungsstand Sanierungsverfahren In seiner 11. Sitzung am 03. Juni 2015 hat der Stabilitätsrat die Einhaltung der strukturellen gesamtstaatlichen Defizitobergrenze geprüft und hierbei die Bewertung des Beirats berücksichtigt. In Übereinstimmung mit dem Beirat hat er festgestellt, dass die zulässige strukturelle Defizitobergrenze im Projektionszeitraum bis zum Jahr 2019 eingehalten wird. Darüber hinaus hat der Stabilitätsrat in der Sitzung turnusgemäß die Einhaltung der Konsolidierungsverpflichtungen durch die Länder Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein im Jahr 2014 überprüft. Im Rahmen der Föderalismusreform II wurde vereinbart, dass diese Länder bis zum Jahr 2020 finanzielle Hilfen in Höhe von jährlich 800 Mio. Euro erhalten, damit sie die Vorgaben der Schuldenbremse einhalten können. Der jährliche Anteil Hessens an den Zahlungen beträgt rd. 30 Mio. Euro. Im Gegenzug für den Erhalt der Konsolidierungshilfen verpflichten sich die Empfängerländer auf verbindliche Schritte zum Abbau ihres (strukturellen) Defizits. Bei einem Verstoß gegen die Abbauvorgabe entfällt der Anspruch auf Unterstützungsleistungen. Auf Grundlage der vorgelegten Konsolidierungsberichte hat der Stabilitätsrat festgestellt, dass alle fünf Länder ihren Konsolidierungsverpflichtungen auch im vergangenen Jahr wieder nachgekommen sind. Schließlich haben die Länder Berlin, Bremen, Saarland und Schleswig-Holstein in ihren Sanierungsberichten dem Stabilitätsrat den Stand der Umsetzung konkreter Maßnahmen zur dauerhaften Entlastung ihrer Haushalte dargelegt. Der Stabilitätsrat begrüßte, dass die vier Länder die vereinbarten Sanierungsprogramme im abgelaufenen Haushaltsjahr erfolgreich umgesetzt haben. Für Berlin und Schleswig-Holstein stellte er zudem fest, dass beide Länder die Grundlagen dafür geschaffen haben, ihre Sanierungsverfahren im Jahr 2016 erfolgreich abzuschließen und die Schuldenbremse ab 2020 aus eigener Kraft einzuhalten. Bei Bremen und dem Saarland hält der Stabilitätsrat demgegenüber eine Verlängerung der Sanierungsvereinbarungen mit diesen Ländern im Herbst 2015 für erforderlich, um die in beiden Ländern weiter notwendigen Konsolidierungsanstrengungen bis zum Jahr 2020 kontinuierlich begleiten zu können.

18 Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen Bisheriger Finanzausgleich endet 2019 Aktueller Verhandlungsstand Offene Punkte Hessen zu tragfähigem Kompromiss bereit Die maßgeblichen Regeln zum bundesstaatlichen Finanzausgleich, aber auch der Solidarpakt II sowie die Regelungen zu den Entflechtungsmitteln laufen Ende 2019 aus und machen entsprechende Anschlussregelungen notwendig. Es ist daher eine Bund-Länder-Finanzreform erforderlich, die im Ergebnis den Ländern eine Finanzausstattung zur Verfügung stellt, mit der sie künftig auch unter dem Regelwerk der Schuldenbremse ihre Aufgaben dauerhaft angemessen erfüllen können. Darüber hinaus sind Lösungen für neue Herausforderungen zu finden. Aktuell gilt dies insbesondere im Hinblick auf die mit der Flüchtlingsproblematik stark ansteigenden und für Länder und Kommunen kaum noch zu bewältigenden Belastungen. Aufbauend auf umfangreichen Vorarbeiten der Finanzminister von Bund und Ländern haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder im Dezember 2014 den Beschluss gefasst, bis zum Juni 2015 ein Konzept für die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen zu erarbeiten, das als Grundlage für ein anschließendes Gesetzgebungsverfahren geeignet ist. Die seitdem auf unterschiedlichen Ebenen laufenden und auf eine Kompromissfindung zielenden Verhandlungen gestalten sich jedoch äußerst schwierig. Bislang konnte aufgrund der deutlich differierenden Interessenlagen der Länder untereinander, aber auch zwischen Ländergesamtheit und Bund, noch keine Einigung über die Neugestaltung erzielt werden. Es kristallisieren sich jedoch immer stärker die Kernkonfliktpunkte heraus, für die im Rahmen eines Gesamtkompromisses Lösungen gefunden werden müssen. So stehen etwa die Themen Abschaffung des sogenannten Umsatzsteuervorwegausgleichs, Berücksichtigung von Sonderlasten etwa der ostdeutschen Länder und der besonders hoch verschuldeten Länder Bremen und Saarland, Entlastung der Zahlerländer im LFA und Einbeziehung der Gemeindefinanzkraft besonders im Fokus der Verhandlungen. Die unterschiedlichen Interessenlagen werden sich nur dann in Einklang bringen lassen, wenn alle Beteiligten dazu bereit sind, Abstriche an ihren Maximalpositionen hinzunehmen. Hessen ist im Sinne einer tragfähigen Kompromissfindung grundsätzlich zu Zugeständnissen bereit, erwartet dies aber auch von den anderen Beteiligten gleichermaßen.

19 Die hessische Schuldenbremse a) Verfassungsrechtliche Vorgaben Hessische Schuldenbremse Mit der Einführung der Schuldenbremse hat Deutschland die richtige Antwort auf die negativen Folgen einer steigenden Verschuldung gegeben. Dadurch werden Bund und Länder nicht nur zu einer kontinuierlichen Rückführung ihrer Neuverschuldung verpflichtet, sondern es werden künftig auch die Spielräume für neue Schulden stark beschnitten. Nach der seit dem Jahr 2011 in Art. 141 der Hessischen Verfassung (HV) verankerten Schuldenbremse gilt für das Land ab dem Jahr 2020 grundsätzlich ein striktes Neuverschuldungsverbot. Ausnahmen hiervon sind anlog zur Regelung des Grundgesetzes lediglich zum Ausgleich konjunktureller Schwankungen sowie bei Naturkatastrophen und außergewöhnlichen Notsituationen zulässig. Die Kreditaufnahme ist jedoch in allen Fällen zwingend mit einer Tilgungsregel zu verbinden, die die Rückführung der aufgenommenen Kredite sicherstellt. Die Verfassungsregelung stellt in Art. 141 Abs. 2 HV zudem klar, dass die Einhaltung der Schuldenbremse zu keiner ungerechtfertigten Lastenverschiebung auf die kommunale Ebene führen darf. Übergangsregelung bis 2020 Für den Übergangszeitraum bis zum Jahr 2020 bestimmt Art. 161 HV, dass mit dem Abbau der bestehenden Ausgangsverschuldung im Jahr 2011 begonnen werden muss. Die Haushalte sind hierbei so aufzustellen, dass im Jahr 2020 die Vorgaben des Art. 141 HV (neu) eingehalten werden können. Bis dahin gilt die alte investitionsorientierte Kreditbegrenzungsregel übergangsweise fort. b) Artikel 141-Gesetz Artikel 141- Gesetz Die verfassungsrechtlichen Vorgaben werden durch das Gesetz zur Ausführung von Artikel 141 der Verfassung des Landes Hessen (Artikel 141-Gesetz) konkretisiert. Das Gesetz regelt insbesondere das Verfahren zur Berechnung der Obergrenze der jährlichen Nettokreditaufnahme. Ausgangspunkt ist hierbei das strukturelle Neuverschuldungsverbot, das sich nicht nur auf den Kernhaushalt, sondern grundsätzlich auch auf die Extrahaushalte des Landes erstreckt. Analog zur Regelung auf Bundesebene ist eine Bereinigung der Nettokreditaufnahme um sog. finanzielle Transaktionen zulässig. Zusätzlich sind auch Rücklagenbewegungen beim Sondervermögen Versorgungsrücklage des Landes Hessen zu berücksichtigen. Des Weiteren werden im Gesetz die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung des Art. 141 HV für den Fall von Naturkatastrophen und außer-

20 Regelungen bei Notsituationen Kontrollkonto Konjunkturbereinigungsverfahren Funktionsweise Verwendung von Steuermehreinnahmen Verbindlicher Abbaupfad bis 2019 gewöhnlichen Notsituationen definiert. Danach ist eine Kreditaufnahme zulässig, wenn dieser zwei Drittel der Mitglieder des Hessischen Landtags zustimmen. Die Kreditaufnahme ist zwingend mit einem Tilgungsplan zu verbinden, der regelmäßig die Rückführung der aufgenommenen Kredite innerhalb eines Zeitraums von sieben Jahren sicherstellt. Daneben enthält das Ausführungsgesetz Regelungen zur Einführung eines Kontrollkontos, mit dem die Einhaltung der Schuldenbremse auch im Rahmen des Haushaltsvollzugs überwacht wird, sowie für den Fall von Nachtragshaushalten. Zudem werden der Landesregierung umfassende Berichtspflichten gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit auferlegt. Eine wesentliche Neuerung gegenüber der alten investitionsorientierten Kreditbegrenzungsregel bildet die verbindliche Vorgabe eines Konjunkturbereinigungsverfahrens, mit dem künftig der konjunkturelle Einfluss auf den Landeshaushalt gemessen wird. Das in Hessen gewählte Konjunkturbereinigungsverfahren orientiert sich grundsätzlich am Konjunkturbereinigungsverfahren des Bundes (sog. EU- Verfahren), verknüpft es jedoch mit der Entwicklung der Steuereinnahmen im Jahresverlauf. Konkret besteht das Konjunkturbereinigungsverfahren aus zwei Bestandteilen: Die Ex-ante-Konjunkturkomponente misst nach Maßgabe des auch für den Bundeshaushalt geltenden Konjunkturbereinigungsverfahrens einmalig den Einfluss der Konjunktur auf den Landeshaushalt bei der Haushaltsaufstellung. Dieser Wert ist im Haushaltsvollzug um die Steuerabweichungskomponente zu bereinigen, die aus der Differenz zwischen den bei Haushaltsaufstellung veranschlagten Steuereinnahmen für das kommende Jahr (Basissteuern) und der tatsächlichen Entwicklung der Steuereinnahmen bis Jahresende resultiert. Neu ist hierbei vor allem der Umgang mit (konjunkturbedingten) Steuermehreinnahmen, die sich im Jahresverlauf gegenüber den Basissteuern ergeben können. Grundlage für die Festsetzung der Basissteuern ist hierbei regelmäßig die Mai- Steuerschätzung. Mehreinnahmen gegenüber den Basissteuern sind künftig zwingend zur Verminderung des Kreditbedarfs des Landes oder zur Bildung einer Konjunkturausgleichsrücklage zu verwenden und dürfen nicht mehr zur Deckung zusätzlicher Ausgaben eingesetzt werden. Ein weiteres zentrales Element des Ausführungsgesetzes ist die Verankerung eines verbindlichen Abbaupfads, der den vollständigen Abbau der strukturellen Verschuldung des Landes in fünf gleichmäßigen Schritten auf null bis zum Jahr 2019 vorgibt.

21 Ausgangspunkt des Abbaupfads bildet hierbei die im Jahr 2014 vorgesehene strukturelle Kreditaufnahme in Höhe von rd. 545 Mio. Euro. c) Zulässige Nettokreditaufnahme 2016 Zulässige NKA im Jahr 2016 Nach 11 Artikel 141-Gesetz darf der Wert der strukturellen Nettokreditaufnahme im Jahr 2016 drei Fünftel des Ausgangswertes des Jahres 2014 nicht übersteigen. Hinzu treten die auf Basis der Frühjahrsprojektion 2015 ermittelten Ex-ante Konjunkturkomponente für das Jahr 2016, der Saldo der finanziellen Transaktionen sowie der Saldo der Zu- und Abführungen zum Sondervermögen Versorgungsrücklage des Landes Hessen". Auf dieser Grundlage ergibt sich für den Landeshaushalt im Jahr 2016 die in Tabelle 2 ausgewiesene maximal zulässige Grenze für die Nettokreditaufnahme. Tabelle 2: Ableitung der nach 11 Artikel 141-Gesetz maximal zulässigen Nettokreditaufnahme im Jahr 2016 (in Mio. Euro) Zulässige strukturelle Nettokreditaufnahme 2016 ( 11 Art 141-G) 326,9 = drei Fünftel der strukturellen Nettokreditaufnahme 2014 in Höhe von 544,8 Mio. Euro./. Konjunkturkomponente Hessen 2016 ( 5 Abs. 3 Artikel 141-G) -72,7 (1) Produktionslücke im Jahr (2) Budgetsensitivität der Ländergesamtheit 0,130 (3) = (1) x (2) (4) = (4a)/(4b) Ex-ante-Konjunkturkomponente der Ländergesamtheit Anteil Hessen an Konjunkturkomponente der Länder 0,072 (4a) Steuereinnahmen (nach LFA) Hessen im Jahr ,5 (4b) Steuereinnahmen Länder insgesamt im Jahr ,1./. Saldo der finanziellen Transaktionen ( 4 Artikel 141-G) -108,5 (1) Einnahmen (Grp. 133, OGr. 17, 18, 31) +48,9 (2) Ausgaben (Grp. 83, OGr. 58, 85, 86) -157,4./. Zuführungen zur und Entnahmen aus der Versorgungsrücklage ( 1 Abs. 1 Satz 2 Artikel 141-Gesetz) -124,9 (1) Entnahmen aus dem Sondervermögen "Versorgungsrücklage des Landes Hessen" 0 (2) Zuführungen zum Sondervermögen "Versorgungsrücklage des Landes Hessen" -124,9 = Zulässige Nettokreditaufnahme ,0 Abweichungen durch Runden möglich

22 und bis 2019 Im Finanzplanungszeitraum sinkt die nach dem in Tabelle 2 dargestellten Berechnungsschema ermittelte Grenze für die zulässige Nettokreditaufnahme nach derzeitigem Sach- und Berechnungsstand über 548 Mio. Euro im Jahr 2017 und 409 Mio. Euro im Jahr 2018 auf 245 Mio. Euro im Jahr Sie liegt damit in jedem Jahr über der im Finanzplan bis zum Jahr 2019 vorgesehenen Nettokreditaufnahme. Der Sicherheitsabstand zwischen zulässiger Grenze und der im Finanzplan vorgesehenen Nettokreditaufnahme liegt hierbei ab dem Jahr 2017 zwischen rd. 200 und 300 Mio. Euro. Hinzuweisen ist darauf, dass es sich bei der Höhe der ausgewiesenen zulässigen Nettokreditaufnahme nach dem Ausführungsgesetz zur Schuldenbremse um eine Momentaufnahme handelt. Ihre tatsächliche Höhe in den einzelnen Jahren ist jeweils vor dem Hintergrund der bei Haushaltsaufstellung vorherrschenden konjunkturellen Entwicklung festzustellen. III. Der Hessische Landeshaushalt 1. Rückblick auf den Haushalt 2014 NKA wurde im Nachtrag abgesenkt Deutliche Verbesserung im HH- Vollzug Die neue hessische Landesregierung führte mit dem im Juli 2014 verabschiedeten Nachtragshaushalt 2014 den bereits in den Vorjahren begonnenen Konsolidierungskurs fort. Die Nettokreditaufnahme konnte von den im Doppelhaushalt 2013/2014 ursprünglich vorgesehenen Mio. Euro auf 960 Mio. Euro abgesenkt werden. Da die reduzierte Nettokreditaufnahme den Ausgangswert für die Berechnung des Abbaupfads für die (strukturelle) Nettokreditaufnahme nach 11 Art. 141-Gesetz bildet, setzte sich die Landesregierung damit gleichzeitig ehrgeizige Konsolidierungsziele für die kommenden Jahre. Im Rahmen des Haushaltsvollzug 2014 schloss der Haushalt nochmals deutlich besser ab als im Soll vorgesehen. Auf Grund von Mehreinnahmen insbesondere im Steuerbereich sowie einer sparsamen Mittelbewirtschaftung reduzierte sich das Finanzierungsdefizit des Landes um insgesamt rd. 750 Mio. Euro. Die Haushaltsverbesserungen wurden zu einem erheblichen Teil dazu verwendet, um Vorsorge für zukünftige Haushaltsbelastungen zu treffen. Zudem konnte die Neuverschuldung um weitere 70 Mio. Euro auf 890 Mio. Euro abgesenkt werden (vgl. Abbildung 5). Schließlich wurden der Versorgungsrücklage des Landes Hessen weitere 120 Mio. Euro zugeführt.

23 Abbildung 5: Nettokreditaufnahme sinkt im Haushaltsvollzug 2014 Veränderungen der Nettokreditaufnahme im Haushaltsvollzug in Mio Mio Soll 2014 Ist 2015 Soll 2. Haushalt 2015 Haushalt 2015 im Zeichen der Schuldenbremse Umsetzung finanzpolitischer Vorhaben Konsolidierungsleitlinien Der Landeshaushalt 2015 ist der erste Landeshaushalt, der nicht nur den Übergangsbestimmungen in Art. 161 HV, sondern zusätzlich auch den Vorgaben des Ausführungsgesetzes zur Schuldenbremse Rechnung tragen muss. Die im Landeshaushalt 2015 vorgesehene Nettokreditaufnahme in Höhe von 730 Mio. Euro wird beiden Anforderungen gerecht: Die bis zum Jahr 2020 noch übergangsweise geltende alte investitionsorientierte Kreditbegrenzungsregel wird ebenso eingehalten wie die nach dem Abbaupfad des Ausführungsgesetzes bei der Haushaltsaufstellung zulässige Kreditgrenze. Darüber hinaus werden mit dem Haushalt 2015 auch die im Rahmen des Koalitionsvertrags vorgesehenen zentralen finanzpolitischen Vorhaben der Landesregierung umgesetzt. Hierzu zählen u.a. zusätzliche Mittel für die hessischen Hochschulen, der Verbleib der sog. demografischen Rendite im Lehrerbereich, die Erhöhung der Mittel zur Umsetzung der Energiewende in Hessen oder die Aufstockung des Sozialbudgets. Zudem wurden die ebenfalls im Koalitionsvertrag vorgesehenen Konsolidierungsmaßnahmen auf den Plan gebracht. Um deren Umsetzung sicherzustellen, hat die Landesregierung im Mai 2014 finanzpolitische Leitlinien beschlossen, die beginnend mit dem Haushalt 2015 die Richtschnur für die hessische Finanzpolitik in den kommenden Jahren bilden. Der Haushalt 2015 sieht vor diesem Hintergrund neben Beschränkungen im Personalbereich, hierzu zählen u.a. eine Nullrunde für

24 Beamte und Versorgungsempfänger sowie der Abbau von rd. 270 Stellen, Einsparungen im Bereich der freiwilligen Leistungen, der sächlichen Verwaltungsausgaben und der Investitionen in Höhe von 50 Mio. Euro vor. Änderungen im parlamentarischen Verfahren Erneute HH- Verbesserung im Vollzug wahrscheinlich Einhaltung der Schuldenbremse auch im Vollzug Im Zuge der parlamentarischen Beratungen wurde der Haushaltsentwurf 2015 an zwischenzeitlich eingetretene Veränderungen angepasst. Insbesondere wurden die Steueransätze um die nach der Novembersteuerschätzung 2014 für das Jahr 2015 zu erwartenden Steuermindereinnahmen nach LFA in Höhe von 340 Millionen Euro korrigiert und die zum damaligen Zeitpunkt zugesagten Bundesmittel zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und der Unterbringung von Asylbewerbern veranschlagt. Die hieraus resultierende Belastung für den Landeshaushalt konnte durch Rücklagenentnahmen abgedeckt werden, deren Bildung auf Grund des guten Haushaltsabschlusses 2014 ermöglicht wurde. Die aktuellen Ergebnisse des Haushaltsvollzugs 2015 nähren auch in diesem Jahr die Hoffnung, dass der Landeshaushalt wieder besser abschneiden wird als im Soll veranschlagt. Vor allem die Einnahmenseite entwickelt sich deutlich günstiger als im Soll unterstellt. Risiken für den Haushaltsvollzug bestehen gegenwärtig vor allem auf Grund der stark gestiegenen Flüchtlingszahlen. Nach derzeitiger Einschätzung dürfte ein voraussichtlicher Mehrbedarf im laufenden Jahr jedoch noch durch Haushaltsverbesserungen an anderer Stelle des Landeshaushalts gedeckt werden können. Hinzuweisen ist darauf, dass der Haushalt 2015 den Kreditbegrenzungsregeln des Ausführungsgesetzes zur Schuldenbremse auch im Haushaltsvollzug Rechnung tragen muss. Als Konsequenz folgt daraus u.a., dass Steuermehreinahmen, die sich im laufenden Jahr gegenüber den maßgeblichen Basissteuern nach 5 Abs. 4 Artikel 141-Gesetz ergeben 2, zur Reduzierung der Neuverschuldung eingesetzt werden müssen und nicht zur Deckung von Mehrbedarfen zur Verfügung stehen. Zudem sind auch die Auswirkungen von Steuerrechtsänderungen, die zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung noch nicht bekannt waren und bis zum Ende des laufenden Haushaltsjahrs kassenwirksam werden, zu bereinigen. Über die Einhaltung der Schuldenbremse im Vollzug ist der Hessische Landtag nach 9 Artikel 141-Gesetz bis zum 30. April des dem Haushaltsjahr folgenden Jahres zu unterrichten. 2 Durch Änderungsantrag zum HH 2015 wurden die Steuereinnahmen des Landes an die im Vergleich zur Mai-Steuerschätzung 2014 ungünstigeren Ergebnisse der November-Steuerschätzung 2014 angepasst (-340 Mio. Euro). Die Mindereinnahmen wurden durch Rücklagenentnahmen finanziert, obwohl nach den Regeln des Ausführungsgesetzes grundsätzlich auch ein Ausgleich der Einnahmeausfälle durch eine Erhöhung der Nettokreditaufnahme zulässig gewesen wäre. Nach der Mai-Steuerschätzung 2015 sind nunmehr für das laufende Jahr Mehreinnahmen in einer Größenordnung von rd. 400 Mio. Euro zu erwarten. Diese Mehreinnahmen ergeben sich jedoch gegenüber den reduzierten Soll-Ansätzen und nicht gegenüber den im Rahmen der Schuldenbremse maßgeblichen (höheren) Basissteuern.

25 Haushaltsentwurf 2016 Planmäßige Rückführung der NKA NKA sinkt gegenüber 2009 um fast 80 % Mit dem am beschlossenen Entwurf des Landeshaushalts 2016 geht die Hessische Landesregierung konsequent weiter auf dem Weg zur Erreichung der Neuverschuldung null im Jahr 2019 und setzt gleichzeitig wieder wichtige Akzente für die Zukunft des Landes. Mit einer vorgesehenen Neuverschuldung in Höhe von rd. 588 Mio. Euro wird die selbstgesteckte Zielmarke für die Nettokreditaufnahme im Jahr 2016 in Höhe von 600 Mio. Euro eingehalten. Der Sollansatz 2015 in Höhe von 730 Mio. Euro wird um 142 Mio. Euro unterschritten. Der mit dem Haushalt 2016 erreichte Konsolidierungserfolg zeigt sich nicht zuletzt bei einem Langfristvergleich der Nettokreditaufnahme. Gegenüber dem Höchststand im Jahr 2009, als die Neuverschuldung des Landes in Folge der schweren Wirtschafts- und Finanzkrise den Rekordwert von knapp 2,7 Mrd. Euro erreichte, konnte die Nettokreditaufnahme um fast 80 % reduziert werden (vgl. Abbildung 6) Abbildung 6: NKA seit 2009 um fast 80 % zurückgeführt Veränderungen der Nettokreditaufnahme 2009 bis in Mio Veränderung 2016/2009: -78,2% Ausgaben wachsen um 3,7 % Der Entwurf des Landeshaushalts 2016 sieht bereinigte Gesamtausgaben in Höhe von rd. 25,2 Mrd. Euro (+3,7 %) vor. Überdurchschnittlich erhöhen sich u.a. die Zahlungsverpflichtungen des Landes im Länderfinanzausgleich (+7,4 %) sowie das Ausgleichsvolumen im Kommunalen Finanzausgleich (+6,3 %). Zudem wachsen auch die übrigen Übertragungsausgaben deutlich an (+ 6,1 %). Verantwortlich hierfür sind neben zusätzlichen Mitteln für die hessischen Hochschulen vor allem die bereits jetzt vorgesehene massive Ausweitung der Ausgaben für Flüchtlinge (+59,7 %).

26 Moderate Entwicklung der Personalausgaben Deutliches Einnahmeplus Defizit sinkt spürbar Konsolidierungsmaßnahmen Beim Personal, dem größten Ausgabenblock im Landeshaushalt, ist demgegenüber nur eine unterdurchschnittliche Ausgabensteigerung zu verzeichnen (+1,5 %). Hier wirken sich die Beibehaltung der vorgesehenen Besoldungslinie bei den Beamten und Versorgungsempfängern sowie die Fortsetzung des vereinbarten Stellenabbaus dämpfend auf die Ausgabenentwicklung aus. Rückläufig entwickeln sich die Ausgaben des Landes für Zinsen (-9,6 %) und Investitionen (-5,7 %). Während das Land bei den Zinsausgaben von dem weiterhin günstigen Finanzierungsumfeld profitiert, ist der Rückgang der Investitionsausgaben vor allem einem Sondereffekt im Zusammenhang mit der Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs geschuldet (vgl. hierzu S. 48f.) Die Einnahmen des Landes wachsen im kommenden Jahr mit einem voraussichtlichen Plus in Höhe von 6,1 % deutlich stärker als die Ausgaben. Grundlage für diese positive Entwicklung bilden die Steuereinnahmen, die sich gegenüber den Ansätzen des Solls 2015 kräftig um über rd Mio. Euro (+6,5 %) erhöhen. Substantielle Mehreinnahmen ergeben sich darüber hinaus bei den Investitionszuweisungen. Die dort zusätzlich vereinnahmten Mittel im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsfonds des Bundes werden jedoch eins zu eins an die Kommunen weitergegeben und führen zu keiner Entlastung des Landeshaushalts. Als Folge des deutlich stärkeren Einnahmewachstums schrumpft die Deckungslücke im Landeshaushalt im kommenden Jahr deutlich. Das Finanzierungsdefizit verbessert sich im laufenden Jahr um über 500 Mio. Euro und sinkt von rd Mio. Euro auf 672 Mio. Euro. Zu dieser Haushaltsverbesserung leisten die im Rahmen der finanzpolitischen Leitlinien beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen einen wichtigen Beitrag. Zu nennen sind insbesondere die folgenden Entlastungsmaßnahmen: Durch die vereinbarte Nullrunde im Jahr 2015 für die hessischen Beamtinnen und Beamten wird der Landeshaushalt strukturell um über 100 Mio. Euro entlastet. Der vereinbarte Abbau von Stellen in der Landesverwaltung wird auch im Jahr 2016 fortgesetzt. Umstellung der bislang gewährten Beihilfe für stationäre Wahlleistungen auf ein beitragsgetragenes System. Durch die zeitliche Streckung bei den Baumaßnahmen des Landes wird der Haushalt 2016 um über 50 Millionen Euro entlastet.

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