Erläuterungen zum Finanzplan

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1 Erläuterungen zum Finanzplan Der Finanzplan besteht aus einer Übersicht über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes sowie des Vermögenshaushaltes. Er ist für den Verwaltungshaushalt und den Vermögenshaushalt gemäß der geltenden Gruppierungsübersicht, nach Jahren gegliedert, aufzustellen. Für Investitionsmaßnahmen ist die Gliederung nach bestimmten Aufgabenbereichen vorzunehmen. Für den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum wurden die voraussichtlichen Steuereinnahmen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Veranlagungsjahre 2006 und 2007 errechnet. Dabei wurden die Orientierungsdaten des Innenministeriums, die Feststellungen der Steuerschätzung und der Haushaltserlass 2008 vom eingearbeitet, mit der Maßgabe, dass nach strengen Sparsamkeitsprinzipien gearbeitet wird. Ab dem Haushaltsjahr 2008 wird der Haushaltsplan ohne strukturelles Defizit im Verwaltungshaushalt aufgestellt, in den Folgejahren werden Überschüsse entstehen. Damit hat die Universitäts- und Hansestadt Greifswald die Zielstellung laut Haushaltssicherungskonzept erreicht, eine geordnete Haushaltswirtschaft zu führen. Mit der Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes in der Fassung vom ist es der Universitäts- und Hansestadt Greifswald gelungen, den Weg der Erwirtschaftung von Sollfehlbeträgen zu verlassen und ab dem Jahr 2009 die Einnahmen und Ausgabengestaltung so zu entwickeln, dass zukünftig wieder Einnahmeüberschüsse vorhanden sind. Der vorliegende Finanzplan entspricht dem Haushaltssicherungskonzept und sichert der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ab dem Jahre 2009 eine geordnete Haushaltswirtschaft. Trotz dieser positiven Entwicklung besteht Handlungsbedarf bei folgenden Schwerpunkten. So muss zukünftig auch intensiv am weiteren Schuldenabbau gearbeitet werden, mögliche Reserven sind hier Umschuldung zu besseren Konditionen. Handlungsbedarf besteht bei der weiteren Gestaltung der Höhe der Personalkosten und Handlungsbedarf besteht auch, weil die hohen Ausgaben für soziale Zwecke zukünftig mit sinkenden Schlüsselzuweisungen für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald zu gewährleisten sind. Jahr Plan 2007 Plan 2008 Plan 2009 Plan 2010 Plan 2011 Einnahmen Ausgaben Fehlbetrag

2 Einnahmen Ausgaben Fehlbetrag Einnahmen Steuern und allgemeine Zuweisungen Grundsteuer A Der Hebesatz für die Besteuerung von land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken beträgt unverändert 230 v. H. Ohne Erhöhung des Hebesatzes wird es keine Steigerung geben. Planungswerte Grundsteuer B Ab dem wurde der Hebesteuersatz für die Grundsteuer B von 380 v. H. auf 405 v. H. erhöht. Ab dem Jahr 2010 werden jährliche Steigerungen von 100 TEUR erwartet, da die anhaltende Bautätigkeit in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zu einer breiteren Grundlage für die Erhebung von Grundsteuern führt. Planungswerte Gewerbesteuer nach Ertrag und Gewerbesteuerumlage Die Anzahl der Gewerbesteuer zahlenden Betriebe steigt. Diese Einnahmen unterliegen hohen jährlichen Schwankungen, da sich konjunkturelle Veränderungen und Änderungen an den gesetzlichen Regelungen unmittelbar auf die Gewinnsituation der Unternehmen auswirken. Der Anstieg der Gewerbesteuer in Greifswald liegt über dem Landestrend. Es wird daher für die Planung ab 2009 unterstellt, dass die Steuer senkenden Effekte aus der Reform mit einem hohen örtlichen Steueraufkommen kompensiert werden. Die erwarteten Erhöhungen basieren auf der Mai-Steuerschätzung 2007 und dem Haushaltserlass 2008 vom

3 3 Planungswerte Die Veränderung und Reduzierung des Bundes- und Landesvervielfältigers zur Gewerbesteuerumlage wurde mit 6 Abs.3 des Gemeindereformgesetzes beschlossen. Gewerbesteueraufkommen 9.500, , , , ,0 Vervielfältiger in % Gewerbesteuerumlage 913,9 835,4 925,6 1084,4 1153,0 Gewerbesteueraufkommen nach Abzug der Umlage 8586, , , , ,0 Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer Einkommenssteuer Die Berechnung des Gemeindeanteils an der Einkommenssteuer erfolgt auf der Grundlage der Mai-Steuerschätzung 2007 und des Haushaltserlasses 2008 vom Ab 2009 ändert sich die für geltende Schlüsselzahl für die Verteilung des Gemeindeanteils an der Einkommenssteuer. Grundlage ist hier die Zahl der Haupteinwohner per Einnahmefördernd wirkt sich hier aus, dass seit 2005 gezahlte Begrüßungsgeld an Studenten, die in der Universitäts -und Hansestadt Greifswald ihren Hauptwohnsitz nehmen. Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wird den Städten und Gemeinden seit 1998 als Ausgleich für die abgeschaffte Gewerbekapitalsteuer in Höhe von 2,2 % am bislang dem Bund und den Ländern zufließenden Umsatzsteueraufkommen zugewiesen. Für den Finanzplanungszeitraum wurde die Aufkommenserwartung auf Grundlage der Steuerschätzung Mai 2007 und des Haushaltserlasses 2008 ermittelt, die abgebildeten Steigerungen beruhen auf den Ergebnissen des Haushaltserlasses Planungswert Örtliche Gemeindesteuern Zum Aufkommen der örtlichen Gemeindesteuer gehören die Hundesteuer und die Vergnügungssteuer. Das Aufkommen der Vergnügungssteuer ist durch die

4 4 Rechtssprechnung des Bundesverwaltungsgerichtes nicht mehr gesichert. Die Bemessungsgrundlage wurde von Stückzahl auf Einspielergebnis der Automaten umgestellt. Dadurch wird das Aufkommen sinken. Weiterhin ist zu erwarten, dass die Automatenaufsteller die Umsatzsteuerähnlichkeit der Vergnügungssteuer mit dem Ziel der Abschaffung der Steuer beklagen werden. Mit Blick auf die Einnahmen aus der Hundesteuer ist festzustellen, dass die Zahl der Hunde nicht mehr in dem Maße wie in Vorjahren zunimmt und somit das Steueraufkommen stagniert. Planungswerte 162,0 264,0 266,0 268,0 268,0 Schlüsselzuweisungen, Bedarfszuweisungen, sonstige allgemeine Zuweisungen (Grupp. 041, 061, 091, 092, 093) Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald erhält nach dem Finanzausgleichs- gesetz nach 7 u. a. allgemeine Schlüsselzuweisungen, Zuweisungen für die Wahrnehmung gesetzlich übertragener Aufgaben ( 10d) und Zuweisungen für übergemeindliche Aufgaben ( 10e), Konnexitätsbeträge und den Familienleistungsausgleich. Die Höhe der Schlüsselzuweisungen ist vereinfacht dargestellt, abhänig von den Einnahmen des Landes und der Steuerkraft der Kommunen. Wenn z. B. der Zuwachs der Gewerbesteuer 2007 in den anderen kreisfreien Städten nicht ähnlich hoch war wie in Greifswald, wird 2009 mit weniger Schlüsselzuweisung zu rechnen sein. Konnexitätsbeträge erhalten die Kommunen für die öffentlichen Aufgaben und Standards, die durch Gesetze und Rechtsverordnungen übertragen wurden. Der Betrag wird jährlich nach den Einwohnern zum Stand des des Vorjahres ermittelt. Die Schlüsselzahl für die Verteilung des Familienleistungsausgleiches sinkt ab Die Einnahmen dieser Gruppierung sind eigene Schätzungen. In der Gruppierung 092 werden die Leistungen des Landes aus der Umsetzung des 4. Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt und in der Gruppierung 093 die Leistungen des Landes aus der Ausgliederung von Sonderleistungen der Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe dargestellt. Die hierzu vorliegenden Hochrechnungen gehen von sinkenden Einnahmen aus, da auch der Aufwand der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zurückgehen wird. Planungswerte Gebühren und ähnliche Entgelte In dieser Einnahmegruppe werden Verwaltungsgebühren, Benutzungsentgelte u. ä. Entgelte vereinnahmt. Im Vergleich der Jahre 2007 zu 2008 tritt eine absolute Steige-

5 5 rung von TEUR ein, weil mit der Einführung des Mieter-/Vermietermodells eine neue Abrechnungsweise wirksam wird. Gleichfalls erfolgt hier eine ständige Anpassung und Angleichung der Gebühren- und Entgeltordnungen entsprechend der Preisentwicklung der freien Wirtschaft. Planungswerte Einnahmen aus Verkauf, Mieten und Pachten, sonstige Verwaltungs- und Betriebseinnahmen In dieser Einnahmegruppe werden die Einnahmen aus der Verpachtung und Vermietung von sich in städtischem Besitz befindlichen Grundstücken und Gebäuden sowie Einnahmen aus der Vermietung von städtischen Räumen ausgewiesen. Der Anstieg der Einnahmen von 2007 zu 2008 resultiert aus der Einführung des Mieter-/Vermietermodells. Danach sind ab dem Jahre 2008 und Folgejahre z. B. 4.5 Mio. Euro Mieteinnahmen im Immobilienverwaltungsamt geplant. Planungswerte Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes, Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke Bei den Einnahmen dieser Gruppe handelt es sich vorwiegend um die Erstattungen vom Bund und vom Land im sozialen Bereich. Außerdem werden Erstattungen für Ausgaben des Verwaltungshaushaltes, Erstattungen von Sozialhilfeempfängern anderer Gemeinden und Einnahmen aus der Sondernutzung von Straßen, Wege und Plätzen durch private Unternehmen vereinnahmt. Unter diese Einnahmegruppe fallen weitere Zuschüsse des Bundes für Projekte im Sozial- und Jugendbereich sowie auf dem Gebiet des Natur- und Umweltschutzes. Zu den Zuweisungen, die die Stadt vom Land erhält, zählen insbesondere die Zuweisungen für die Kindertagesstätten, die Zuweisungen für institutionelle Förderung von kulturellen Einrichtungen, wie z. B. des Soziokulturellen Zentrums St. Spiritus oder der Stadtbibliothek, ebenso sonstige Zuweisungen im Kinder- und Jugend- sowie im sozialen Bereich. Außerdem gehören in diese Einnahmegruppe die im 10 g Finanzausgleichsgesetz festgelegten Zuweisungen für die Träger der örtlichen Sozialhilfe und die Einnahmen aus der Zuweisung entsprechend 10 b für die Träger des öffentlichen Personen- und Nahverkehrs sowie gemäß 10 c die Zuweisung für Theater und Orchester. Die für den mittelfristigen Planungszeitraum veranschlagten Zahlen sind eigene Schätzungen. Planungswerte

6 6 Sonstige Finanzeinnahmen Zinseinnahmen In dieser Einnahmeposition werden Zinseinnahmen von öffentlich wirtschaftlichen Unternehmen sowie aus übrigen Bereichen ausgewiesen. Der Rückgang in dieser Einnahmeposition beruht darauf, dass Einnahmen aus der Anlage von Rücklagen nicht mehr erzielt werden. Planungswerte Gewinnanteile von Unternehmen In der Gruppierung 21 werden die Einnahmen aus Gewinnen des Eigenbetriebes Abwasserwerk, der Stadtwerke GmbH sowie der Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbh Greifswald geplant. Beim Abwasserwerk entspricht der Planansatz der mit der derzeit geltenden Gebührensatzung kalkulierten Verzinsung des Eigenkapitals in Höhe von 6 %. Die von den wirtschaftlichen Unternehmen SWG und WVG geplanten Ausschüttungen im Finanzplanzeitraum basieren auf dem von der Bürgerschaft beschlossenen HSK Im Band III zum Haushaltsplan sind die Haushaltsbeziehungen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zu ihren Beteiligungen detailliert dargestellt. Planungswerte Konzessionsabgaben Die Konzessionsabgaben werden für Strom, Wasser, Fernwärme und Gas gezahlt. Das Aufkommen ist verbrauchsabhängig. Für den Finanzplanzeitraum wird mit stagnierenden Verbrauchsmengen, insbesondere bei Fernwärme und bei Gas gerechnet. Auf Grundlage der Planung werden Abschläge gezahlt. Nach Ablauf des Wirtschaftsjahres erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Verbrauch. Planungswerte Zuführung vom Vermögenshaushalt (280) Die für 2009 abgebildete Zuführung vom Vermögenshaushalt basiert auf dem Haushaltssicherungskonzept. Diese Zuführung setzt sich zusammen aus dem dort dargestellten voraussichtlichen Sollfehlbetrag 2007 in Höhe von T und dem Sollfehlbetrag des Jahres 2008 in Höhe von T, abzüglich des Überschusses

7 Der hier abgebildete Zuführungsbetrag in Höhe von TEUR wird durch den Anteilsverkauf der WVG abgelöst. Ab dem Jahre 2010 wird es keine Zuführung vom Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt geben, weil keine Fehlbeträge mehr abzusichern sind. -Angaben in TEUR- Planungswerte

8 8 Ausgaben Personalausgaben Die Berechnung der voraussichtlichen Personalausgaben für den mittelfristigen Planungszeitraum erfolgte auf der Grundlage des Stellenplanentwurfes und des Haushaltssicherungskonzeptes. Es wurde mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 38 Stunden geplant. Für die Personalkostenplanung wurde die Angleichung der Entgelte an das Tarifgebiet West in den Entgeltgruppen 9 (hier: ab Überleitung der Angestellten aus Vergütungsgruppe Vb BAT-O) bis 15 sowie den Besoldungsgruppen A10 bis A14 sowie B berücksichtigt. Gleichfalls wurden die derzeit bekannten Arbeitgeberkosten (Krankenkassenbeiträge, Unfallumlage, Umlage zu Versorgung und Leistungsentgelte) der Planung zu Grunde gelegt. Planungswerte Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand Diese Ausgabengruppe umfasst eine Vielzahl von Einzelansätzen, die sich über den gesamten Verwaltungshaushalt erstrecken. Dabei handelt es sich um Kosten, die zur Instandhaltung und den Betrieb der städtischen Verwaltung benötigt werden: - Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen - Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens - Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände - Mieten und Pachten - Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen - Haltung von Fahrzeugen, Aus- und Fortbildungskosten, Umschulungen - besondere Aufwendungen für Bedienstete - weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben - Schülerbeförderungskosten - Steuern, Versicherungen, Schadensfälle - Geschäftsausgaben - Fraktionszuwendungen - Bürobedarf, Telefongebühren. Für die mittelfristige Planung wurden nur absolut notwendige betriebserhaltende Ausgaben berücksichtigt. Die hier sichtbare Erhöhung der Ausgaben 2007 zu 2008 um ca. 10,7 T und Folgejahre beruht auf der Einführung des Mieter-/Vermietermodells, dazu im Vergleich spiegelt sich das bei den Einnahmen der Gruppierung 11 und 14 wieder. Planungswerte

9 9 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke und Schulddiensthilfen (Gruppierung ) Diese Ausgabengruppe umfasst vorwiegend Zuschüsse, die an wirtschaftliche Unternehmen, Beteiligungen, Vereine und Verbände gegeben werden. Den größten Anteil erhält das Theater mit 3,1 Mio. EUR. Grund für das Sinken der Zuschüsse ist eine andere Darstellung der Kindertagesstätten im Verwaltungshaushalt Bisher wurde der Anteil der Gemeinde an der Finanzierung der Kitas als Zuschuss in dieser Gruppierung dargestellt. Planungswerte Leistungen der Sozialhilfe und Jugendhilfe (Gruppierung 73-79) Beachtenswert ist, dass ab dem Haushaltsjahr 2008 das Asylantenheim geschlossen wird und damit dort keine Ausgaben mehr zu leisten sind. Damit verbunden ist auch ein Wegfall der Zuweisungen für diese Aufgabe, die in der Gruppierung 161 abgebildet wird. Planungswerte Zinsausgaben Für die mittelfristige Finanzplanung werden die Zinsausgaben für die bisher aufgenommenen Investitionskredite sowie die Kreditaufnahme der Folgejahre berücksichtigt. Der Verwaltungshaushalt weist ab dem Finanzplanjahr 2009 Überschüsse aus. Diese werden der Rücklage zugeführt. Aus diesem Grund ist laut GmHVO keine Kreditaufnahme möglich, weil Kreditaufnahme immer eine nachrangige Finanzierung ist. Jahr Planungswerte Zuführung zum Vermögenshaushalt(860) Dem Vermögenshauhalt werden die Beträge für die ordentliche Tilgung der Kredite aus dem Verwaltungshaushalt und die Abschreibungsbeiträge zugeführt. Für die Jahre 2010 und 2011 werden dem Vermögenshaushalt die Einnahmeüberschüsse des Verwaltungshaushaltes übergeben, so für das Jahr ,2 TEUR und für ,8 TEUR..

10 10 Planungswerte Deckung der Soll-Fehlbeträge (892) Entsprechend 22 der GemHVO M-V müssen Fehlbeträge spätestens im zweiten dem Haushaltsjahr folgenden Jahr als Ausgabe in der Gruppierung 892 veranschlagt werden. Somit ergibt sich der Fehlbetrag eines Jahres aus dem Sollfehlbetrag des Vorvorjahres und dem strukturellen Fehlbetrag des laufenden Haushaltsjahres. Für 2007 ist noch mit einem Sollfehlbetrag zu rechnen, ab dem Jahre 2008 werden auch in den Folgejahren Überschüsse erwirtschaftet. Damit werden ab dem Jahre 2010 schwarze Zahlen geschrieben. Jahr Überschüsse Fehlbetrag des Jahres Fehlbetrag aus Vorjahren = Fehlbetrag insgesamt

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