Mittelfristige Finanzplanung des Saarlandes

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1 Mittelfristige Finanzplanung des Saarlandes

2 Finanzplan des Saarlandes Aufgestellt vom Ministerium für Finanzen und Europa Beschlossen von der Landesregierung am 06. Oktober 2015

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4 Vorwort Mit Ablauf des 31. Dezember 2019 treten das Maßstäbegesetz sowie das Finanzausgleichsgesetz außer Kraft; zeitgleich läuft der Solidarpakt II aus. Der vorliegende Finanzplan umfasst die Jahre 2015 bis 2019 und damit den Zeitraum bis zum Auslaufen des geltenden Finanzausgleichs. Er bildet somit den Konsolidierungsprozess des saarländischen Landeshaushalts in seiner entscheidenden Phase bis zum In-Kraft-Treten der Schuldenbremse nach Art. 109 Abs. 3 Satz 1 GG ab und beschreibt die Umsetzung des Defizitabbaupfades bis zum Jahr Der Erfolg der getroffenen Konsolidierungsmaßnahmen auf dem Weg zur Einhaltung der Schuldenbremse wird inzwischen deutlich sichtbar. So wird das strukturelle Defizit in den Jahren 2016 und 2017 bei 436 Mio. bzw. 358 Mio. liegen und den Ausgangswert des Jahres 2010 bereits um mehr als 70 Prozent unterschreiten. Die erzielten Fortschritte sind das Ergebnis landespolitischer Entscheidungen zur Verbesserung der Einnahmen und struktureller Maßnahmen zur Senkung der Ausgaben. Auch die günstigen Rahmenbedingungen einer guten Entwicklung der Steuereinnahmen bei gleichzeitig niedrigem Zinsniveau haben ihren Teil zu diesem Konsolidierungsprozess beigetragen. Trotz günstiger Konjunkturprognosen bergen aber die schwer abzuschätzenden Mehrbelastungen aus der stark gewachsenen Zahl an Flüchtlingen erhebliche Risiken für die weiteren Fortschritte beim Defizitabbau des Saarlandes. Aufgabenkritik, Benchmark-Vergleiche, der beschlossene Abbau von Stellen im Landesdienst, die Einrichtung von Shared-Service-Bereichen, die Überprüfung der Ausgaben im Bereich der Landesbeteiligungen, eine Begrenzung der Subventionen, Kooperationen mit anderen Ländern, die Optimierung von Verfahrensabläufen und viele andere Projekte haben die deutlichen Konsolidierungsfortschritte ermöglicht und werden nachhaltig verfolgt. Die bereits umgesetzten und die seitens der Landesregierung beschlossenen Maßnahmen werden im Jahr 2016 eine strukturelle Haushaltsentlastung von mehr als 397 Mio. entfalten. Bis zum Jahr 2020 ist mit einer Entlastungswirkung dieser Maßnahmen in Höhe von mehr als 560 Mio. zu rechnen. Wie auch die anderen Länder ihre Personalplanungen vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung korrigieren müssen, machen die unerwartet hohe Zahl von Asylbewerbern und die daraus resultierenden demographischen Konsequenzen Anpassungen der bisher beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen erforderlich. Dennoch Seite 3

5 wird aber an dem Ziel festgehalten, die Personalausstattung je Einwohner in Richtung des Benchmarks vergleichbarer Länder zu entwickeln. Der Weg zum ausgeglichenen Haushalt ohne Neuverschuldung im Jahr 2020 ist ein großes Stück vorangekommen. Dennoch ist der Rest der Wegstrecke noch weit. Neben einer Fortsetzung des strengen Konsolidierungskurses der Landesregierung sind konsolidierungsverträgliche Rahmenbedingungen auch weiterhin eine zwingende Voraussetzung für das Erreichen des vorgegebenen Ziels. Nach wie vor gilt, dass nur ein Dreiklang aus Einnahmeverbesserungen, Ausgabenbegrenzungen und einer Altlastenhilfe die dauerhafte Einhaltung der Schuldenbremse ab 2020 ermöglichen können. Die Landesregierung setzt sich im Rahmen der Verhandlungen über die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen für eine angemessene Altlastenhilfe sowie eine systematische Besserstellung im Finanzausgleichssystem ein. Eine nicht an der Wirtschaftskraft orientierte Steuerverteilung, eine unterdurchschnittliche Finanzausstattung der Kommunen sowie eine ungünstige demographische Entwicklung dürfen in einem reformierten System nicht erneut zu krisenhaften Entwicklungen einzelner Länder führen. Seite 4

6 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Grundlagen der Finanzplanung Rechtsgrundlage Planungszeitraum Bedeutung des Finanzplans 7 2. Gesamtwirtschaftlicher Rahmen und regionalwirtschaftliche Entwicklung Gesamtwirtschaftliche Ausgangslage und mittelfristige Aussichten Die wirtschaftliche Entwicklung im Saarland Finanzwirtschaftlicher Rahmen und landesspezifische Ausrichtung Finanzpolitische Grundausrichtung der öffentlichen Haushalte Haushaltsüberwachung durch den Stabilitätsrat Leitlinien saarländischer Finanzpolitik Sanierungsplanung Eckdaten der finanzwirtschaftlichen Entwicklung Einnahmen Ausgaben Gesamtausgaben Personalaufwand Investitionsausgaben Finanzielle Beziehungen zwischen Land und Kommunen Entwicklung der Haushaltskennziffern Aufgabenschwerpunkte 31 Seite 5

7 Abbildungsverzeichnis Grafik 1: Defizitobergrenzen des Saarlandes Grafik 2: Entwicklung der Aktivenbezüge sowie Versorgung und Beihilfe 26 Tabellen im Text Tabelle 1: Überleitungsrechnung zur Ableitung der zulässigen Nettokreditaufnahme 16 Tabelle 2: Steuereinnahmen, LFA und BEZ 22 Tabelle 3: Entwicklung der bereinigten Ausgaben 24 Tabelle 4: Entwicklung der Personalausgaben 25 Tabelle 5: Entwicklung der Investitionsausgaben 27 Tabelle 6: Zahlungen des Landes an die Gemeinden und Gemeindeverbände 29 Tabelle 7: Entwicklung der NKA, der Zinsausgaben, der Zinsausgabenquote 30 Tabelle 8: Kreditfinanzierungsquote und Unterdeckung 31 Anhangsverzeichnis Anhang 1 Eckdaten im Finanzplan Anhang 2 Kreditaufnahmen, Schuldenstand und Schuldendienst am Kapitalmarkt Anhang 3 Einnahmen und Ausgaben nach Arten Anhang 4 Finanzierungsübersicht Anhang 5 Finanzplanung nach Ressorts Anhang 6 Investitionsplanung nach Einzelplänen Anhang 7 Gruppierung der Einnahmen und Ausgaben nach Arten (Gemeinsames Schema des Finanzplanungsrates) Seite 6

8 1. Allgemeine Grundlagen der Finanzplanung 1.1 Rechtsgrundlage Nach 9 Abs. 1 und 14 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (StWG) vom 8. Juni 1967 ist der Haushaltswirtschaft des Bundes und der Länder eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen. In ihr sind Umfang und Zusammensetzung der voraussichtlichen Ausgaben und die Deckungsmöglichkeiten darzustellen; dabei sind die Wechselbeziehungen zu der voraussichtlichen Entwicklung des gesamtwirtschaftlichen Leistungsvermögens zu berücksichtigen. Der Finanzplan ist gemäß 31 der Haushaltsordnung des Saarlandes (LHO) in Verbindung mit 9 Abs. 2 und 14 StWG vom Ministerium für Finanzen und Europa aufzustellen und zu begründen. Er wird von der Landesregierung beschlossen und dem Landtag zur Kenntnisnahme vorgelegt. Mit der Vorlage des Finanzplans trägt die Landesregierung diesen gesetzlichen Bestimmungen Rechnung. 1.2 Planungszeitraum In lückenlosem Anschluss an die letzte Mittelfristige Finanzplanung geht der vorliegende Finanzplan in Anwendung des 50 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) von dem mit Gesetz Nr vom 3. Dezember 2014 (Amtsblatt Teil I, S. 448) festgestellten Haushaltsplan 2015 aus. Die Daten für die Jahre 2016 und 2017 entsprechen dem Regierungsentwurf für den Doppelhaushalt 2016/2017. Der eigentliche Finanzplanungszeitraum umfasst die Jahre 2018 und Eine Langfristprojektion über das Jahr 2019 würde voraussetzen, dass der Finanzplan Annahmen trifft über die finanziellen Folgen der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen, die zwingend im Jahr 2020 in Kraft treten muss. Vor dem Hintergrund der dem Grunde nach absehbaren, der Höhe nach aber derzeit noch nicht seriös abschätzbaren finanziellen Entlastung des Landes wird im vorliegenden Finanzplan auf eine Vorausschau für die Zeit nach 2019 verzichtet. 1.3 Bedeutung des Finanzplans Die Finanzplanung hat den Charakter eines Rahmenplans. Dem Finanzplan des Saarlandes liegen zwar eine titelbezogene Vorausschätzung der von außen vor- Seite 7

9 gegebenen Verpflichtungen und eine Vorfestlegung der gestaltbaren Ausgabenund Einnahmenentwicklung zugrunde. Dies geschieht aber in Kenntnis dessen, dass sich die Eckdaten der zukünftigen finanzwirtschaftlichen Entwicklung des Landeshaushaltes bis ins Jahr 2019 nur abschätzen lassen. Aus diesen Umständen ergibt sich der gegenüber der Haushaltsplanung globalere Zuschnitt der Finanzplanung. Das Saarland stellt seinen Haushaltsplan seit dem Planjahr 2013 nach dem sog. Top-Down -Verfahren auf, d.h. durch den Ministerrat wird in Kenntnis der Prognosen zu den maßgeblichen Rahmenbedingungen und nach Beschlussfassung über die notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen ein ressortspezifisches Budget festgelegt, dessen Aufteilung im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens in Verantwortung des jeweiligen Fachressorts erfolgt. Die Aufstellung der mittelfristigen Finanzplanung erfolgt analog. Der Finanzplan soll die mittelfristige Entwicklung der Haushalts- und Finanzlage des Landes veranschaulichen. Bedingt durch das mit dem Stabilitätsratsgesetz eingerichtete Frühwarnsystem hat die mittelfristige Finanzplanung eine größere Bedeutung gewonnen. Der Bund und die Länder berichten grundsätzlich bis Mitte Oktober eines jeden Jahres im Rahmen ihrer sogenannten Stabilitätsberichte über die aktuelle Haushaltslage und die Finanzplanung anhand von vier vorgegebenen Haushaltsindikatoren und einer Mittelfristprojektion. Der Stabilitätsrat prüft anhand der Indikatoren und der Projektion, ob sich daraus Hinweise auf eine drohende Haushaltsnotlage einer Gebietskörperschaft ergeben. Bei Überschreitung der vorgegebenen Schwellenwerte bei mehreren Indikatoren, entweder im Gegenwartszeitraum oder im Finanzplanungszeitraum beziehungsweise bei der Projektion, erfolgt eine vertiefte Prüfung seitens des Stabilitätsrates, inwieweit eine drohende Haushaltsnotlage vorliegt. Hieran schließt sich gegebenenfalls die Vorgabe an, ein Sanierungsprogramm zu erarbeiten und mit dem Stabilitätsrat zu vereinbaren. Dort sind die in der eigenen Zuständigkeit des Landes liegenden geeigneten Maßnahmen zur Vermeidung der Notlage zu beschreiben und festzulegen. Der Finanzplan ist sowohl Grundlage für den Stabilitätsbericht als auch für mit dem Stabilitätsrat zu vereinbarende Sanierungsprogramme und die jährlichen im Herbst abzugebenden Berichte über deren Fortschreibung. Seite 8

10 2. Gesamtwirtschaftlicher Rahmen und regionalwirtschaftliche Entwicklung 2.1 Gesamtwirtschaftliche Ausgangslage und mittelfristige Aussichten Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) wird nach Einschätzung der Bundesregierung im Durchschnitt der Jahre 2015 und 2016 um jeweils real 1,8 % zunehmen. Damit liegt die Bundesregierung im Vergleich zu den Prognosen der führenden Wirtschaftsinstitute eher am unteren Ende der Prognoseskala. Die Gemeinschaftsdiagnose der Wirtschaftsinstitute von März 2015 liegt mit einer Prognose eines realen BIP-Wachstums von 2,1% für das Jahr 2015 deutlich über der genannten Prognose der Bundesregierung, während die Gemeinschaftsdiagnose für 2016 ebenfalls von einem realen BIP-Wachstum von 1,8% ausgeht. Damit haben sich die konjunkturellen Aussichten im Vergleich zu den Erwartungen aus dem Vorjahr aufgehellt. So war beispielsweise im Jahresgutachten 2014/15 des Sachverständigenrates lediglich ein Zuwachs von 1,0 % erwartet worden. Die Anhebung um 0,8 Prozentpunkte ist vor allem auf erheblich verbesserte makroökonomische Rahmenbedingungen zurückzuführen. So ist der Ölpreis seit Oktober 2014 kräftig gefallen. Dies wirkt sich positiv auf den privaten Konsum aus, der ebenfalls eine tragende Säule der Inlandsnachfrage darstellt. Insbesondere die Ausgaben der privaten Haushalte für Konsum und Wohnungsbauinvestitionen sind deutlich aufwärts gerichtet. Die robuste Entwicklung am Arbeitsmarkt und steigende Einkommen stimulieren zusammen mit dem sehr niedrigen Ölpreisniveau und dem günstigen Finanzierungsumfeld die Nachfrage der privaten Haushalte. Zugleich werden die Exporte durch die Abwertung des Euro im Zuge der quantitativen Lockerung der EZB angetrieben. Die positiven konjunkturellen Effekte der Geldpolitik sind jedoch nur eine Seite der Medaille. Der bessere Ausblick sollte nach Auffassung des Sachverständigenrates nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Maßnahmen der EZB mit erheblichen Risiken insbesondere für die Finanzstabilität verbunden sind und notwendige Strukturreformen in den EU- Mitgliedsländern nicht ersetzen können. Laut Frühjahrsprognose der Bundesregierung von April 2015 wird die Erwerbstätigkeit im Durchschnitt dieses Jahres um 0,7 % zunehmen. Im Jahr 2016 dürfte sich die Erwerbstätigkeit danach noch weiter erhöhen. Die Zahl der registrierten Arbeitslosen dürfte nach der genannten Projektion im Jahresdurchschnitt 2015 merklich abnehmen und auf einem Niveau von 2,8 Mio. Personen liegen. Seite 9

11 Insgesamt bleiben die Risiken im außenwirtschaftlichen Umfeld hoch. Eine Verschärfung der geopolitischen Konflikte oder eine neue Verunsicherung über die Entwicklung im Euroraum zählt zu den Hauptrisikofaktoren für die wirtschaftliche Entwicklung. Auch ein abrupter deutlicher Anstieg des Ölpreises und des Wechselkurses könnte die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland und in Europa stören. Von solchen Entwicklungen wäre das Saarland mit seiner Exportorientierung besonders betroffen. Demgegenüber ist nicht auszuschließen, dass sich die mit dem unerwartet hohen Zustrom an Flüchtlingen verbundenen Mehrausgaben einen zusätzlichen Konjunkturimpuls auslösen und auch das Produktionspotenzial aufgrund des zusätzlichen Arbeitskräftepotenzials stärker wächst als zuletzt erwartet worden war. Allgemein scheinen die Risiken in der Wahrnehmung derzeit eher in den Hintergrund getreten zu sein, so dass sich die Balance von Chancen und Risiken günstiger darstellt als noch vor einem Jahr. 2.2 Die wirtschaftliche Entwicklung im Saarland Die saarländische Wirtschaft mit ihrer Exportorientierung konnte wie bereits im Vorjahr von den insgesamt günstigen Rahmenbedingungen profitieren. Nach zwei Jahren der konjunkturellen Abschwächung hat sich die saarländische Wirtschaft im vergangenen Jahr wieder erholt. Wie das Statistische Amt des Saarlandes mitteilt, stieg das Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2014 nominal um 3,0 Prozent an. Preisbereinigt bedeutet das ein reales Wirtschaftswachstum von 1,3 Prozent. Damit verlief die Konjunktur im Saarland sowohl nominal als auch real knapp unterhalb des Bundesdurchschnitts. Für Deutschland insgesamt wurde die Wirtschaftsentwicklung des Jahres 2014 nominal auf plus 3,4 Prozent beziffert, real auf 1,6 Prozent. Die saarländische Industrie befindet sich im Jahr 2015 weiterhin im Aufwind. Die Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes erzielten in den ersten fünf Monaten 2015 einen Gesamtumsatz in Höhe von 11,3 Mrd. Euro. Das waren 5,6 Prozent mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Die Auslandsgeschäfte verbesserten sich um 10,6 Prozent auf 5,7 Mrd. Euro. Die Zunahme des Inlandsabsatzes fiel jedoch mit plus 0,9 Prozent auf 5,6 Mrd. Euro deutlich schwächer aus. Rückläufige Heizöl- und Kraftstoffpreise sichern auch den saarländischen Konsumenten zurzeit ein Preisniveau, das sich kaum von dem des Vorjahres abhebt. Nach Angaben des Statistischen Amtes des Saarlandes lagen die Verbraucher- Seite 10

12 preise im Juni 2015 lediglich um 0,1 Prozent über dem Vergleichsniveau von Die Arbeitslosenquote - berechnet auf der Basis aller zivilen Erwerbspersonen lag zuletzt wie bereits im Vorjahr bei 7,2 Prozent. Aus saisonalen Gründen war die Zahl der Arbeitslosen im Saarland im Juli 2015 gestiegen, weil sich vor allem junge Leute nach dem Ende ihrer Berufsausbildung bei der Arbeitsagentur und bei den Jobcentern arbeitslos melden, um Unterstützung bei der Suche nach der ersten Anstellung zu erhalten. 3. Finanzwirtschaftlicher Rahmen und landesspezifische Ausrichtung 3.1 Finanzpolitische Grundausrichtung der öffentlichen Haushalte Als Folge der soliden Wirtschaftsentwicklung in Deutschland erzielten die staatlichen Haushalte 2014 insgesamt einen Finanzierungsüberschuss in Höhe von 0,7 Mrd. Euro. Das ist umso beeindruckender, als dass allein die Länder für das Haushaltsjahr 2014 ein Defizit von -11,0 Mrd. geplant hatten. Insgesamt erwirtschafteten acht Länder im Haushaltsjahr 2014 einen Überschuss. Damit steigt die Anzahl der Länderhaushalte mit Überschuss erneut an. Die erfreuliche Gesamtentwicklung in 2014 und dem ersten Halbjahr 2015 darf aber nicht über eine sehr heterogene Entwicklung der Finanzierungssalden der einzelnen Länder hinwegtäuschen. Neun Länder die ostdeutschen Flächenländer mit Ausnahme von Sachsen-Anhalt sowie Baden-Württemberg, Bayern, Berlin und Hamburg wiesen im Jahr 2014 Überschüsse auf; die verbleibenden acht Länder darunter das Saarland - jedoch teils erhebliche Defizite. Die Einnahmen der Ländergesamtheit stiegen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum deutlich um 4,1 %, während sich die Ausgaben um 3,7 % erhöhten. Die Steuereinnahmen nahmen im Vergleich zum Vorjahr um 4,5 % zu. Die öffentlichen Haushalte in Deutschland setzten damit den positiven Trend und ihren Konsolidierungskurs was die Ländergesamtheit anbetrifft - fort. Auch im Jahr 2015 wird der Staatshaushalt voraussichtlich erneut ausgeglichen sein und einen leichten Überschuss erzielen. Der Blick auf die Haushaltsentwicklung der Länder bis Juni 2015 zeigt, dass sich die Einnahmen der Länder im Vergleich zum Vorjahr um 4,8 % erhöht haben, während die Ausgaben um 2,5 % zunahmen. Die Steuereinnahmen stiegen gegenüber dem Vergleichszeitraum um 5,9 %. Deutschland erfüllt damit im Finanzplanungszeitraum alle auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene eingegangenen haushaltspolitischen Verpflichtungen. Seite 11

13 Die Steuereinnahmen des Gesamtstaates werden nach der Prognose des Arbeitskreises Steuerschätzung im Jahr 2015 gegenüber dem Vorjahr um 3,6 % anwachsen und erneut ein Rekordniveau erreichen. Dieser positive Wachstumstrend hält nach der aktuellen Prognose im Schätzzeitraum vorbehaltlich weiterer Steuerrechtsänderungen oder einer konjunkturellen Abschwächung bis 2019 an. 3.2 Haushaltsüberwachung durch den Stabilitätsrat Gemäß seinen im Haushaltsgrundsätzegesetz festgeschriebenen Aufgaben hat der Stabilitätsrat im Mai 2015 die Einhaltung der strukturellen gesamtwirtschaftlichen Defizitobergrenze nach 51 Absatz 2 Haushaltsgrundsätzegesetz geprüft. In Übereinstimmung mit der Stellungnahme des unabhängigen Beirats beim Stabilitätsrat hat das Gremium festgestellt, dass die zulässige Obergrenze des strukturellen gesamtstaatlichen Finanzierungsdefizits in Höhe von 0,5 Prozent des BIP im Projektionszeitraum bis 2018 eingehalten wird. Wie der Beirat ist auch der Stabilitätsrat dabei der Auffassung, dass eine weiterhin strikte Wahrung der Haushaltsdisziplin auf allen staatlichen Ebenen unabdingbar ist, um die Einhaltung der Vorgaben des Fiskalvertrags und des Stabilitäts- und Wachstumspakts dauerhaft zu sichern. Die Länder Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein erhalten finanzielle Unterstützung vom Bund und von der Ländergemeinschaft, damit sie ab 2020 die Vorgaben der Schuldenbremse einhalten können. Diese Konsolidierungshilfen werden gewährt, wenn das strukturelle Finanzierungsdefizit in den Ländern die jeweils geltende und bis 2020 auf null sinkende Obergrenze der Nettokreditaufnahme nicht überschreitet. Der Stabilitätsrat hat turnusgemäß den Defizitabbau auf Grundlage der vorgelegten Konsolidierungsberichte überprüft und festgestellt, dass die fünf Länder ihren Konsolidierungsverpflichtungen im Jahr 2014 nachgekommen sind. Die Länder Berlin, Bremen, Saarland und Schleswig-Holstein haben vor dem Hintergrund der bestehenden Berichtspflichten außerdem ihre halbjährlichen Sanierungsberichte vorgelegt. In den Frühjahrsberichten stellen die Länder den Umsetzungsstand und die erzielten Auswirkungen der beschlossenen Sanierungsmaßnahmen zur Zurückführung der jährlichen Nettokreditaufnahme bis 2016 dar. Der Stabilitätsrat hat die turnusgemäße Berichterstattung des Saarlandes im Mai 2015 zustimmend zur Kenntnis genommen und festgestellt, dass es die durch die Seite 12

14 Sanierungsvereinbarung festgelegte Obergrenze der Nettokreditaufnahme im Haushaltsjahr 2014 eingehalten hat. Um die weiter notwendigen Konsolidierungsanstrengungen in Bremen und im Saarland bis 2020 kontinuierlich begleiten zu können, hält der Stabilitätsrat eine Verlängerung der Sanierungsvereinbarungen mit diesen Ländern für erforderlich. 3.3 Leitlinien saarländischer Finanzpolitik Leitlinie der saarländischen Finanzpolitik ist das Ziel, die verfassungsrechtlichen Vorgaben aus Artikel 109 Abs. 2 GG unter Wahrung des Gebots der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zu beachten und gleichzeitig die Fähigkeit zur Finanzierung von zukunftsträchtigen Leitinvestitionen zu bewahren. Die sich aus Art. 109 Abs. 2 GG ergebende Vorgabe des strukturell ausgeglichenen Haushalts gilt für alle Länder und damit auch für das Saarland ab dem Jahr Danach sind die Haushalte der Länder grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Eine Nettokreditaufnahme in einer wirtschaftlichen Abschwungphase ist ab 2020 grundsätzlich nur noch dann zulässig, wenn dies im Rahmen eines Regelmechanismus geschieht, der im Aufschwung Überschüsse erforderlich macht. Dieser Regelmechanismus muss gegebenenfalls symmetrisch wirken, so dass sich über den Konjunkturzyklus hinweg Überschüsse und Defizite grundsätzlich ausgleichen. Ausnahmeregelungen für Naturkatastrophen und außergewöhnliche Notsituationen sind ebenfalls zulässig, wenn für diese entsprechende Tilgungsregelungen vorgesehen werden. Für den Konsolidierungszeitraum bis 2020 gilt das nach der Verwaltungsvereinbarung zu den Konsolidierungshilfen maßgebliche Verfahren. Das derzeit angewandte Verfahren soll zu gegebener Zeit evaluiert werden. Für die Zeit nach 2019 wird eine eigenständige landesrechtliche Regelung zur Ausgestaltung der Schuldenprobleme erforderlich. Hierin werden die derzeit im Rahmen der Gespräche zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen erörterten Vorgaben gegebenenfalls zu berücksichtigen sein. 3.4 Sanierungsplanung Um das Saarland und weitere vier Länder dazu in die Lage zu versetzen, das Ziel des ausgeglichenen Haushalts ohne Nettokreditaufnahme bis 2020 ohne bundesstaatliche Hilfe erreichen zu können, erhalten diese Länder für den Zeitraum Seite 13

15 2011 bis 2019 Konsolidierungshilfen. Diese betragen für das Saarland jährlich 260 Mio.. Das in der Verwaltungsvereinbarung vom 15. April 2011 für den Ausgangswert 2010 festgeschriebene strukturelle Defizit des Saarlandes nach Konjunkturbereinigung beträgt 1.247,5 Mio.. Hieraus ergeben sich die Werte, mit denen das Defizit bis zum Jahr 2020 in gleichmäßigen Schritten auf 0 zurückzuführen ist: Grafik 1: Defizitobergrenzen des Saarlandes nach Konjunkturbereinigung Das Saarland ist dazu verpflichtet, jährlich gegenüber dem Stabilitätsrat die Einhaltung der Defizitabbaugrenzen in einem sog. Konsolidierungsbericht nachzuweisen. Im Konsolidierungsbericht 2014 vom April konnte das Saarland darlegen, dass in 2014 die Konsolidierungsverpflichtungen vollständig eingehalten wurden und das strukturelle Defizit auf 599,5 Mio. abgebaut werden konnte. Die für 2014 gültige Grenze von 748,5 Mio. wurde damit um 149 Mio. unterschritten. Der Stabilitätsrat hat in seiner Sitzung am 3. Juni 2015 festgestellt, dass das Saarland - ebenso wie die übrigen vier Konsolidierungsländer - seiner Verpflichtung zum Defizitabbau nachgekommen ist und für das Jahr 2014 die Voraussetzungen zur Auszahlung der Konsolidierungshilfe erfüllt sind. In der Folge konnten zum die noch ausstehenden rd. 87 Mio. (1/3 von 260 Mio. ) 1 und Finanzen/Berichte an den Stabilitätsrat Seite 14

16 aus der Hilfe für das Jahr 2014 ebenso vereinnahmt werden wie die rd. 173 Mio. (2/3 von 260 Mio. ) für das Jahr Auch unter Berücksichtigung der guten Entwicklung der Steuereinnahmen und der Zinsentlastungseffekte, die sich aus den Konsolidierungshilfen ergeben, steht das Saarland in den nächsten Jahren angesichts erheblicher Altlasten in Gestalt von Zins- und Versorgungsausgaben vor einer überaus ehrgeizigen Aufgabe, da es galt und gilt, zwischen dem Jahr 2010 und dem Jahr 2020 das strukturelle Ausgangsdefizit von mehr als je Einwohner auf null zurückzuführen. Die aktuelle Finanzplanung ist vor diesem Hintergrund zugleich eine Sanierungsplanung, die den Zeitraum bis 2019 abdeckt. Der Landtag hatte um die Darstellung der Sanierungsplanung bzw. eine Fortführung der Überleitungsrechnung über den Sanierungszeitraum hinaus gebeten, aus der sich der Fortgang des Defizitabbaus und der Obergrenze für die zulässige Nettokreditaufnahme ergibt. Dabei ist zu beachten, dass es sich um eine Momentaufnahme handelt, da die Höhe der bei der Überleitungsrechnung zu berücksichtigenden Positionen variabel ist. Seite 15

17 Tabelle 1: Überleitungsrechnung zur Ableitung der zulässigen Nettokreditaufnahme Überleitungsrechnung zur Ermittlung der Obergrenze der jährlichen Nettokreditaufnahme im Sanierungszeitraum bis 2019 in Mio Obergrenze strukturelles Finanzierungsdefizit gemäß 4 KonsoVV abzgl. Entnahmen aus Rücklagen zzgl. Zuführung an Rücklagen abzgl. Saldo haushaltstechnische Verrechnungen abzgl. Saldo der finanziellen Transaktionen abzgl. Einnahmen aus Überschüssen zzgl. Ausgaben zur Deckung von Fehlbeträgen abzgl. Einnahme aus der Konsolidierungshilfe zzgl. Saldo periodengerechte Abgrenzung des LFA abzgl. Rechnungsabgrenzung Obergrenze konjunkturbereinigte Nettokreditaufnahme (Sanierungspfad) abzgl. Konjunkturkomponente (ex ante) Obergrenze haushaltsmäßige Nettokreditaufnahme Das Saarland hat zahlreiche Sanierungsmaßnahmen zur Einhaltung des Defizitabbaupfads beschlossen, deren Entlastungswirkungen von Jahr zu Jahr weiter anwachsen. In dem mit dem Stabilitätsrat vereinbarten Sanierungsprogramm von Dezember 2011 wurden diese Maßnahmen mit einem Einsparvolumen von zunächst bis zu 140 Mio. in voller Jahreswirkung angegeben. Durch zwischenzeitlich eingeleitete weitere Konsolidierungsmaßnahmen, die in den halbjährlich erstellten und veröffentlichten Umsetzungsberichten dargestellt Seite 16

18 werden, konnte das Einsparvolumen gesteigert und der zunächst noch verbliebene Handlungsbedarf Zug um Zug verringert werden. So beträgt der Konsolidierungseffekt aus den Sanierungsmaßnahmen für 2015 bereits 354 Mio., bis zum Ende des laufenden Sanierungsprogramms 2016, welches im Vorgriff auf eine Verlängerung des Sanierungszeitraums seitens des Landes bis 2017 fortgeschrieben wird, wachsen die bereits beschlossenen Sanierungsmaßnahmen in ihrer Wirkung auf mehr als 397 Mio. an. Dahinter stehen einschneidende Maßnahmen, die auch den größten Ausgabenblock des Haushaltes, den der Personalausgaben, nicht ausklammern können. Hierbei sind insbesondere der - vor der unerwarteten Entwicklung der Zahl der Flüchtlinge - im Juni 2013 beschlossene Stellenabbau von Vollzeitäquivalenten bis zum Jahr 2020, zusätzliche Wiederbesetzungssperren, die Absenkung der Eingangsbesoldung, die Verlängerung der Lebensarbeitszeit, die unvollständige Übertragung von Tarifergebnissen auf Beamte und Versorgungsempfänger sowie Einschränkungen bei der Beihilfe zu nennen. Hinzu treten Kürzungen von Sachkosten und Zuschüssen, Einsparungen bei Landesgesellschaften, bei den Förderprogrammen und die Begrenzung des Hochbauvolumens. Der unerwartet hohe Zuzug von Migranten hilft im Saarland, den Bevölkerungsrückgang und den damit verbundenen Fachkräftemangel abzumildern. Aufgrund dessen unternimmt die Landesregierung alle Anstrengungen, den Flüchtlingen mit Bleibeperspektive dauerhaft eine neue Heimat im Saarland zu bieten. Gleichzeitig ist aber zu beachten, dass der Defizitabbau aktuell von den zu leistenden Aufwendungen im Zusammenhang mit der erheblichen Zunahme der Zahl von Asylbewerbern und Flüchtlingen nach Deutschland stark belastet wird. Das Saarland trägt die sich aus dem Zustrom der Flüchtlinge ergebenden Mehrbelastungen trotz seiner bestehenden Haushaltsnotlage - solidarisch zusammen mit den anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland. Gleichwohl stellt diese Belastung angesichts bestehender Konsolidierungsauflagen und angesichts des vereinbarten Defizitabbaupfads für das Saarland eine immense Herausforderung dar. Diese Herausforderung ist im Vergleich zu anderen Ländern auch deshalb ungleich größer, da im Haushaltsjahr 2014 neun von 16 Ländern einen Überschuss erwirtschaftet haben. Nach derzeitigem Stand wird auch im Jahr 2015 ein Überschuss für die öffentlichen Haushalte erwartet. Zumindest teilweise, wird die Belastung aus dem Flüchtlingszustrom in manchen Ländern nur zu Seite 17

19 einem Abschmelzen des Überschusses führen. Im Saarland hingegen sind die Konsolidierungshilfen an einen Defizitabbaupfad geknüpft. Das Saarland nimmt dauerhaft die ihm nach Königsteiner Schlüssel zugeordnete Zahl von Asylbewerbern auf. Insbesondere wegen der Nähe zu Frankreich treffen aber überdurchschnittlich viele Flüchtlinge zunächst in der Landesaufnahmestelle Lebach ein und verursachen dort einen im Ländervergleich besonderen Kostenaufwand. Sowohl die personelle und sachliche Ausstattung der Landesaufnahmestelle als auch die stark steigenden Erstattungsansprüche seitens der Kommunen belasten den Landeshaushalt in erheblicher Höhe. Gleiches gilt für die Kosten infolge der hohen Zahl an unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Die saarländische Landesregierung begrüßt vor diesem Hintergrund die im Rahmen des Asylgipfels am 24. September 2015 getroffenen Beschlüsse. Die hohe Anzahl an Asyl- und Schutzsuchenden, die vor Krieg, Verfolgung und Not aus ihrer Heimat geflüchtet sind, stellen Deutschland und Europa auf absehbare Zeit vor große Herausforderungen. Deutschland trägt dabei derzeit im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedstaaten einen überproportionalen Anteil. Dank des überwältigenden haupt- und ehrenamtlichen Engagements tausender Menschen wurde diese Herausforderung angenommen und bislang nach Kräften gemeistert. Bund und Länder sind sich darüber einig, dass es zahlreicher Maßnahmen bedarf, um den derzeitigen Flüchtlingsandrang zu bewältigen. Dazu gehören insbesondere die Beschleunigung von Verfahren und die Vermeidung von Fehlanreizen. In der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zur Asyl- und Flüchtlingspolitik vom 24. September 2015 wurden dazu zahlreiche Beschlüsse gefasst. Beispielsweise wird der Bund zukünftig die Verteilung der in Deutschland ankommenden Asylbewerber und Flüchtlinge flexibel unter Berücksichtigung des Königsteiner Schlüssels organisieren. Er richtet dazu Wartezentren für ankommende Asylbewerber und Flüchtlinge ein und übernimmt ihre Verteilung. Außerdem erhöht der Bund den für 2015 vorgesehenen Betrag zur Entlastung der Länder um eine Milliarde Euro, die über Umsatzsteuerpunkte verteilt werden. Weiterhin trägt der Bund ab dem 1. Januar 2016 einen Teil der Kosten für den Zeitraum von der Registrierung bis zur Erteilung eines Bescheides durch das BAMF. Das geschieht indem der ermittelte durchschnittliche Aufwand pro Asylbewerber nach dem AsylBLG in Höhe von 670 Euro monatlich an die Länder er- Seite 18

20 stattet wird. (Einbezogen sind alle Fälle, die am 1. Januar 2016 im Verfahren sind und im Laufe des Jahres ins Verfahren kommen für die jeweilige Dauer). Für das Jahr 2016 erhalten die Länder eine Abschlagszahlung. Es werden für die Berechnung der Abschlagszahlung durchschnittlich Asylbewerber im Verfahren bei dem BAMF unterstellt und eine Verfahrensdauer von 5 Monaten angenommen. Das ergibt einen Betrag von 2,68 Mrd. Euro. Ende 2016 erfolgt eine personenscharfe Spitzabrechnung für 2016, die bei der für 2017 festzulegenden Abschlagszahlung berücksichtigt wird. Darüber hinaus wird den Ländern für diejenigen Antragsteller, die nicht als politisch Verfolgte und Kriegsflüchtlinge anerkannt wurden für pauschal einen Monat ebenfalls 670 Euro erstattet. Für die Abschlagszahlung wird unterstellt, dass die Hälfte der Antragsteller anerkannt wird. Auch dieser Betrag wird Ende anhand der Zahl der nicht anerkannten Bewerber - spitzabgerechnet. Zusätzlich leistet der Bund einen Beitrag zur Finanzierung der Kosten für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Höhe von 350 Mio. Euro jährlich. Sobald die Zahl der unbegleiteten Minderjährigen deutlich rückläufig ist, erfolgt eine Überprüfung der Leistung des Bundes. Die steigende Zahl von Flüchtlingen und Asylbewerbern stellt auch die Kinderbetreuung vor große Herausforderungen. Die Bundesregierung wird die Betreuung von Kindern weiter unterstützen. Hierzu wird der Bund die finanziellen Spielräume im Bundeshaushalt, die durch den Wegfall des Betreuungsgeldes bis 2018 entstehen, dazu nutzen, Länder und Kommunen bei Maßnahmen zur Verbesserung der Kinderbetreuung zu unterstützen (gemäß Umsatzsteuerverteilung). Die im Rahmen des Asylgipfels gefassten Beschlüsse finden zunächst ihren Niederschlag im Regierungsentwurf für den Doppelhaushalt 2016 / 2017 in der Veranschlagung von Globalen Mehrausgaben (Kap Titel ). Für das Jahr 2016 ist ein Betrag von 34,2 Mio. Euro und für das Jahr 2017 ein Betrag von 39,9 Mio. Euro veranschlagt. Grundsätzlich ist allerdings darauf hinzuweisen, dass die finanziellen Auswirkungen der Entwicklungen für den Haushalt und damit auch auf die Finanzplanung schwer abzusehen sind. Zentral ist dabei die Entwicklung der Flüchtlingszahlen. So könnte sich eine Verschärfung des Asylrechtes dämpfend auf die Flüchtlingsströme auswirken und den Saarländischen Landeshaushalt damit entlasten. Dem stehen Unwägbarkeiten in Zusammenhang mit der inneren Sicherheit und in Zu- Seite 19

21 sammenhang mit Folgekosten wie z.b. mit Blick auf den Bildungsbereich (insbesondere Lehrerbedarf) oder mit Blick auf weitere Kosten der Integration gegenüber. Grundsätzlich gilt: Sollte die Zahl an Flüchtlingen trotz der beabsichtigten Änderungen im Asylgesetz nicht signifikant sinken, ist eine Verstetigung der Hilfen des Bundes aus Sicht des Saarlandes auch deswegen zwingend erforderlich, weil die vom Saarland zu erbringenden weiteren Defizitabbauschritte nicht durch die hohen Kosten der Aufnahme, Unterbringung, Betreuung und Integration der Flüchtlinge gefährdet werden dürfen. Eine Überprüfung der auf Bundesebene eingeleiteten Maßnahmen erfolgt zum 30. Juni 2016 durch die Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder. Zuvor wird auch im Saarland zu evaluieren sein, inwiefern die vom Bund zugesagten Mittel auskömmlich sind. Vor dem Hintergrund des vorgegebenen Defizitabbaupfades muss im Sinne einer verantwortungsvollen Haushaltsführung ein Augenmerk darauf liegen, die anfallenden Belastungen möglichst durch die bereits zugesagten bzw. durch künftige Bundesmittel abdecken zu können. Die derzeit noch nicht in vollem Umfang konkret bezifferbaren Mehraufwendungen belasten aber voraussichtlich auch nach Gegenrechnung der Leistungen des Bundes den Defizitabbaupfad und müssten dann soweit wie möglich trotz des bereits seit vielen Jahren andauernden Konsolidierungskurses durch zusätzliche Einsparungen kompensiert werden. Der erfolgreich bestrittene Sanierungspfad kann aus Sicht der saarländischen Landesregierung auch angesichts dieser Ausnahmesituation nicht aufgegeben werden. Neben den zusätzlichen Konsolidierungsmaßnahmen bedarf es ebenso stabiler und verlässlicher Einnahmen. Dies bedeutet einerseits, dass seitens der Bundesregierung keine signifikanten Steuersenkungen ohne Ausgleich an anderer Stelle initiiert werden und das Land andererseits im Rahmen seiner Möglichkeiten Beiträge zur Steigerung der Einnahmen leistet. So wurde ab 2015 der Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer um einen weiteren Prozentpunkt auf 6,5 % des Kaufpreises angehoben, bundesweit ist das Saarland damit gemeinsam mit Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein Spitzenreiter. Große Bedeutung für die Zeit ab 2020 hat die Neuordnung der bundesstaatlichen Finanzbeziehungen. Das Saarland tritt gemeinsam mit anderen Ländern für eine Seite 20

22 Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ein, die den Interessen aller Beteiligten gerecht wird. Dazu gehört auch die Lösung der Altlastenproblematik für die hochverschuldeten Länder Bremen und Saarland. Trotz aller Konsolidierungsbemühungen werden einige Länder ihre Haushalte nach 2020 dauerhaft nur dann ausgleichen können, wenn sie für die überproportionalen und unverschuldeten Belastungen Hilfen erhalten. Das Gebot der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse ist aber bereits heute und in den Jahren bis 2020 zu beachten und muss mit dem geforderten und vom Saarland nachhaltig verfolgten Ziel des Defizitabbaus vereinbar sein. Auf dem Weg zum ausgeglichenen Haushalt ohne Nettokreditaufnahme ab dem Jahr 2020 hat das Saarland durch eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen in allen Bereichen des Landeshaushalts ganz erhebliche Konsolidierungsbeiträge geleistet und weitere durchgreifende Maßnahmen beschlossen, welche in den kommenden Jahren wachsende Haushaltseffekte entfalten. Das Saarland wird auch in Zukunft die notwendigen Erhaltungs- wie auch Zukunftsinvestitionen tätigen. Die verfassungsrechtlich verbriefte Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse ist jederzeit sicherzustellen. Gerade vor diesem Hintergrund ist die Frage nach den Auswirkungen der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen sachgerecht zu beantworten. 4. Eckdaten der finanzwirtschaftlichen Entwicklung Der vorliegende Finanzplan stellt die voraussichtliche finanzwirtschaftliche Entwicklung unter besonderer Berücksichtigung der einschlägigen Haushaltseckdaten dar. 4.1 Einnahmen Die Steuereinnahmen und die Einnahmen des Landes aus Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen stellen die wichtigsten Einnahmepositionen im Landeshaushalt dar. Die entsprechenden Ansätze basieren auf den Ergebnissen der Regionalisierung der Steuerschätzung vom Mai 2015 unter Berücksichtigung von Abschlägen, mit denen die demografische Entwicklung berücksichtigt wird. Diese werden als globale Mindereinnahmen ausgewiesen und nicht den einzelnen Einnahmearten zugerechnet. Das Saarland verliert weiterhin Einwohneranteile, wodurch die Ansprüche des Saarlandes gegenüber dem bundess- Seite 21

23 staatlichen Finanzausgleich sinken. Gleichzeitig wurden die Umsatzsteueransätze für 2016 und 2017 in Höhe der zu erwartenden Beträge des Bundes aus der Beteiligung an den Kosten für Asylbewerber und Flüchtlinge angepasst. Dem Finanzplan liegt folgende Entwicklung der Steuereinnahmen und der Einnahmen aus dem bundesstaatlichen Finanzausgleich zugrunde: Tabelle 2: Steuereinnahmen, Zuweisungen im Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen steuerabhängige Einnahmen Steuereinnahmen in Mio. a) Gemeinschaftssteuern 2.479, , , , ,1 b) Landessteuern 191,0 202,4 200,1 203,6 207,0 c) Globale Steuermehr-/ -mindereinnahmen -22,0-22,0-37,0-54,0-70,0 nachrichtlich: Steuerähnliche Abgaben 14,7 14,4 14,4 14,5 14,5 Summe Steuereinnahmen in Mio , , , , ,1 Veränderungsrate in vh 3,7 5,9 3,6 2,1 3,5 2. Zuweisungen im Länder- 147,0 152,0 158,0 165,0 171,0 finanzausgleich in Mio. 3. Bundesergänzungszuweisun- 133,0 137,0 140,0 143,0 146,0 gen in Mio. Steuereinnahmen, LFA und BEZ in Mio. Veränderungsrate der steuer-abhängigen Einnahmen (ohne steuerähnliche Abgaben) in vh 2.928, , , , ,1 2,9 5,6 3,6 2,2 3,4 Kompensationsbetrag für den Wegfall der Kraftfahrzeugsteuer in Mio. 119,3 119,3 119,3 119,3 119,3 Konsolidierungshilfen in Mio. 260,0 260,0 260,0 260,0 260,0 steuerabhängige Einnahmen in Mio , , , , ,4 Die nach der Steuerschätzung vom Mai 2015 zu erwartende Entwicklung bedeutet eine weitere deutliche Steigerung des Aufkommens. Trotz Abschlägen für die beschlossenen Erhöhungen von Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Steuerermäßigungen für Alleinerziehende und Entlastungen zum Abbau der kalten Progressi- Seite 22

24 on sollen insbesondere die Gemeinschaftssteuern (Lohn- und Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer) weiterhin deutlich ansteigen. Die bisher guten Konjunkturaussichten lassen nach den Prognosen auch in den Folgejahren die Steuereinnahmen ansteigen. Für die Jahre 2016 bis 2019 ergibt sich danach ein jahresdurchschnittliches Wachstum der Steuereinnahmen im Durchschnitt um 3,4 % im Saarland. Angesichts der weltweiten Risiken, die unter anderem mit der Staatsschuldenkrise und den dämpfenden Konjunktureffekten aus den Bemühungen um eine Normalisierung der staatlichen Defizitsituation insbesondere im Euroraum verbunden sind, sind jedoch Rückschläge oder eine gemäßigtere Entwicklung nicht auszuschließen. 4.2 Ausgaben Gesamtausgaben Der erforderliche Defizitabbau und die zu erwartenden Einnahmen geben zukünftig den Rahmen für die zulässigen Ausgaben des Landes vor, wenn es dauerhaft gelingen soll, die Voraussetzungen für die Auszahlung der Konsolidierungshilfen zu erfüllen. Ihre Einnahmen können die Länder nur in geringem Umfang beeinflussen. Wo dies möglich ist, hat das Saarland seine landesrechtlichen Kompetenzen ausgeschöpft. Infolgedessen müssen ergänzend zu einer Altlastenregelung und einer noch positiven Entwicklung der Einnahmeseite - die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen insbesondere auch auf der Ausgabenseite ansetzen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass große Ausgabenblöcke in hohem Maße durch bundespolitische Entscheidungen und die gesamtwirtschaftliche Entwicklung geprägt sind. Der Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt 2016/2017 sieht Ausgaben in Höhe von 4.028,4 Mio. bzw ,6 Mio. vor. Dies entspricht einem Ausgabenanstieg von 1,8 % gegenüber dem Haushaltsplan Insbesondere die stark steigenden Aufwendungen für Asylbewerber, die zunehmenden Versorgungslasten und der Anstieg des kommunalen Finanzausgleichs sind ursächlich für die Mehrausgaben. Seite 23

25 Tabelle 3: Entwicklung der bereinigten Ausgaben bereinigte Ausgaben bereinigte Ausgaben in Mio , , , , ,7 Veränderung zum Vorjahr in Mio. 28,0 80,3 64,2-85,5-17,5 in vh + 0,7 + 2,0 + 1,6-2,1-0, Personalaufwand Die Einhaltung der Schuldenbremse verlangt ein breites Bündel an Maßnahmen zur nachhaltigen Haushaltskonsolidierung. Die mit dem geplanten Wegfall von Vollzeitäquivalenten bis 2020 (Einsparziel 120 Mio. ) verbundene Aufgabenkritik und Restrukturierung der Landesverwaltung sind weit vorangeschritten. Gleichzeitig wurde bereits ein Grundsatzbeschluss zu den Besoldungs- und Versorgungserhöhungen bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode festgelegt und die Urlaubsregelung der Tarifbeschäftigten auf die Beamten übertragen. Die allgemeine Altersgrenze wurde von 65 auf 67 Jahre angehoben, die Familienpflegezeit und eine Elternzeit für Großeltern wurden ebenfalls beschlossen. Außerdem hat die Landesregierung den Gewerkschaften im Rahmen des Stellenabbaus ein verbessertes Gesundheitsmanagement zugesagt, um die Belastungen für die verbleibenden Bediensteten erträglich zu halten. Hierfür sind erstmals in allen Ressorts Mittel vorgesehen. Auch beim Personal ist der veränderten Situation durch den Flüchtlingszustrom Rechnung zu tragen. Grundsätzlich muss die weitere Entwicklung abgewartet werden. Die für Mitte 2016 seitens des Bundes und der Länder angestrebte Evaluation wird auch im Saarland zum Anlass genommen werden, die Sachlage neu zu bewerten und eventuell die Entwicklung in einzelnen Personalbereichen anzupassen. Seite 24

26 Tabelle 4: Entwicklung der Personalausgaben Personalausgaben Aktivenbezüge 869,2 878,1 889,6 880,1 881,2 2. Versorgung + Beihilfe 623,9 647,5 673,2 675,8 694,7 3. Personalausgaben in Mio 1.493, , , , ,8 Veränderungsraten 1. Ak tivenbezüge in vh 2,0 1,0 1,3-1,1 0,1 2. Versorgung und Beihilfe in vh 5,4 3,8 4,0 0,4 2,8 3. insgesamt in vh 3,4 2,2 2,4-0,4 1,3 Anteil Versorgung und Beihilfe an den Personalausgaben in vh 41,8 42,4 43,1 43,4 44,1 Für das Saarland wird auch weiterhin ein überdurchschnittlicher Bevölkerungsrückgang erwartet, der sich aber aufgrund der starken Zuwanderung abmildern könnte. Mit der sinkenden Einwohnerzahl einhergehen nicht nur starke Einnahmeverluste, bedingt durch die Einwohnerorientierung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs, sondern auch eine relative Verschlechterung der Pro-Kopf- Belastungen durch Zins- und Versorgungsausgaben im Vergleich zu anderen Ländern. Dadurch werden zusätzliche Handlungsbedarfe induziert. Zugleich sinken in etlichen Bereichen der Landesverwaltung aber auch die Fallzahlen, so dass eine Rückführung des Personaleinsatzes grundsätzlich möglich und auch geboten ist. Dennoch wird in den nächsten Jahren ein wachsender Anteil der Steuereinnahmen des Landes zur Finanzierung der nur im geringen Umfang gestaltbaren Versorgungsausgaben eingesetzt werden müssen. Auch in den nächsten Jahren werden die Versorgungsausgaben deutlich stärker als die Ausgaben des Gesamthaushaltes ansteigen. Die Personalausgaben stellen den größten Ausgabenblock in den Länderhaushalten dar. Vor allem in den Bereichen Innere Sicherheit, Finanzverwaltung, Bildung sowie Justiz werden große Personalkörper eingesetzt, die auch bei sinkender Einwohnerzahl in der Zukunft wachsenden Versorgungslasten nach sich ziehen. Ergriffene Konsolidierungsmaßnahmen in diesem Bereich, wie beispielsweise der Personalabbau von 2400 Stellen oder die Anhebung der allgemeinen Altersgrenze von 65 auf 67 Jahre, sind auch auf eine Dämpfung dieser Entwicklung gerichtet. Darauf zielt auch die eigens zum Zweck der Abmilderung des Anstiegs der Seite 25

27 in Mio Finanzplan des Saarlandes Versorgungsausgaben eingerichtete Versorgungsrücklage ab. Ihre sukzessive Auflösung wird den weiteren Anstieg der Versorgungslasten in den kommenden Jahren abschwächen. Ab dem Jahr 2017 werden erstmals Mittel in Höhe von 33,8 Mio. entnommen, so kann das Saarland einen Teil der hohen Haushaltsbelastung kompensieren. Um den Zusammenhang zwischen Personaleinsatz zu der Höhe der Versorgungsausgaben transparent aufzuzeigen, werden die großen Versorgungsaufgabenbereiche seit dem Haushaltsjahr 2015 in den jeweiligen Einzelplänen ausgewiesen. Im Jahr 2018 ist mit einer Stagnation zu rechnen, die aus dem Wegfall der Zuführung an die Versorgungsrücklage resultiert. Trotzdem werden im Jahr 2019 bereits 44 % der Personalausgaben Ausgaben für Beihilfe und Versorgung sein. Grafik 2: Entwicklung von Aktivenbezügen sowie Versorgung und Beihilfe Entwicklung der Personalausgaben 1.200, ,0 869,2 878,1 889,6 880,1 881,2 800,0 600,0 623,9 647,5 673,2 675,8 694,7 400,0 200, Aktivenbezüge 2. Versorgung + Beihilfe Investitionsausgaben Die Landesregierung verfolgt insbesondere auch mit den geplanten Leitinvestitionen das Ziel, dass sich die einschlägigen Wirtschaftsindikatoren - ähnlich wie im vergangenen Jahrzehnt - auch im Finanzplanungszeitraum positiv entwickeln werden. Seite 26

28 Die in der Tabelle 4 dargestellten Investitionsausgaben umfassen die im Kernhaushalt des Landes ausgewiesenen Maßnahmen. Zusätzlich sind Straßenbauund Tiefbaumaßnahmen im Wirtschaftsplan des Landesbetriebes für Straßenbau enthalten, hinzu treten noch Investitionsausgaben in den Sondervermögen. Die Konsolidierungsbemühungen können auch vor den Investitionsmaßnahmen nicht haltmachen. Eine Konzentration auf nachhaltig wirkende Investitionen ist unabdingbar. Tabelle 5: Entwicklung der Investitionsausgaben Investitionen I. Sachinvestitionen in Mio. 1. Erwerb von beweglichen und 20,1 16,9 17,0 15,0 13,7 unbeweglichen Sachen 2. Baumaßnahmen 50,3 54,5 61,7 64,9 60,8 II. Investitionsfördermaßnahmen in Mio. 271,1 264,5 255,0 266,3 264,5 Insgesamt 341,5 335,9 333,6 346,3 339,0 Veränderungen a) absolut in Mio - 28,4-5,6-2,3 + 12,7-7,3 b) in vh - 7,7-1,7-0,7 + 3,8-2,1 Anteil an den bereinigten Ausgaben 8,7 8,3 8,2 8,6 8, Finanzielle Beziehungen zwischen Land und Kommunen Land und Kommunen tragen gemeinsam Verantwortung für die Erfüllung unverzichtbarer öffentlicher Aufgaben gegenüber ihren Bürgerinnen und Bürgern. Die Finanzlage der saarländischen Kommunen ist seit vielen Jahren schwierig. Dies belegt auch die Höhe der Kassenkredite, deren Volumen deutlich höher ist als das der fundierten Schulden. Gemessen an den für die Beurteilung der Haushaltslage aussagekräftigen Indikatoren Schuldenstand je Einwohner und Finanzierungssaldo ist die finanzielle Schieflage des Landeshaushalts allerdings nach wie vor wesentlich gravierender als die der Kommunen im Saarland. Die Haushaltsdefizite beider Ebenen müssen kontinuierlich auch im Hinblick auf die Einhaltung des europäischen Fiskalpakts und die Einhaltung der Schuldenbremse ab 2020 reduziert werden. Seite 27

29 Deshalb haben Land und Kommunen einen Kommunalpakt geschlossen, basierend auf den Feststellungen des Gutachtens von Prof. Dr. Junkernheinrich 2 : Kommunalfinanzen im Saarland Probleme - Ursachen - Lösungsansätze, wonach die saarländischen Kommunen zusammen alljährlich eine Deckungslücke von 160 Mio. aufweisen. Das Gutachten präsentiert einen Vorschlag in Form eines sog. Lückenschlussmodells, wonach durch Beiträge des Bundes, des Landes und der Kommunen die Lücke in zehn Jahren zu schließen sein wird. Das Saarland gewährt zu diesem Zweck neben den steigenden Mitteln aus dem kommunalen Finanzausgleich, Zuschüssen zu Investitionen und Erstattungen (s. Tabelle 5) weitere Mittel zur Förderung von Kindertagesstätten und zur Förderung von Investitionen in Ganztagsschulen, für ein Flüchtlingswohnraumprogramm und Investitionen der Landeshauptstadt Saarbrücken (Stadtmitte am Fluss, Stadion Ludwigspark). Schwerpunkt ist aber die Fortführung und Aufstockung des Kommunalen Entlastungsfonds bis zum Jahr 2022, um besonders defizitären Kommunen den Weg zu einem ausgeglichenen Haushalt zu ermöglichen. Dabei werden stark defizitären Kommunen jährlich 17 Mio. als Hilfe zum Abbau struktureller Defizite zur Verfügung gestellt werden. Die Unterstützungsleistungen des Landes sind abhängig von der Einhaltung des für die Gemeinde geltenden Haushaltskonsolidierungspfades, um das strukturelle Haushaltsdefizit schrittweise zu beseitigen. Um den Defizitabbau der Kommunen zu überwachen, werden ähnlich wie in den Konsolidierungsvereinbarungen zwischen Bund und Konsolidierungsländern- nicht von den Kommunen zu beeinflussende Einnahmen- und Ausgabenpositionen mit allgemeinen Annahmen fortgeschrieben, um konjunkturelle Schwankungen zu Gunsten wie zu Ungunsten auszuschließen. 2 Seite 28

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