Haushaltssatzung der Stadt Sprockhövel für das Haushaltsjahr 2014

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1 Haushaltssatzung der Stadt Sprockhövel für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW S. 666) in der jeweils gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Sprockhövel mit Beschluss vom folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Kommune voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Ergebnisplan mit Gesamtbetrag der Erträge auf Gesamtbetrag der Aufwendungen auf EUR EUR im Finanzplan mit Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf EUR EUR Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf EUR Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf EUR festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf EUR festgesetzt. 2 6

2 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf festgesetzt. 5 Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf festgesetzt EUR EUR Die Steuersätze für die Gemeindesteuern wurden für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festgesetzt: 6 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf (davon entfallen 27 v.h. auf die Finanzierung der Straßenreinigungskosten) 227 v.h. 462 v.h. 2. Gewerbesteuer auf 450 v.h. 7 Nach dem Haushaltssanierungsplan ist der Haushaltsausgleich im Jahre 2015 wieder hergestellt. Die im Haushaltssanierungsplan enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Aufstellung des Haushaltsplanes umzusetzen. 8 Als Einzelmaßnahmen sind entsprechend des Beschlusses des Rates vom jeweils Investitionen oberhalb der Wertgrenze von EUR auszuweisen. 7

3 9 Personalaufwendungen und Versorgungsaufwendungen bilden jeweils ein Budget. Alle weiteren Aufwendungen und Auszahlungen werden grundsätzlich jeweils innerhalb einer Produktgruppe zu Budgets verbunden. Ausnahmen sind in den Bewirtschaftungsregeln aufgeführt. Mehrerträge und Mehreinzahlungen berechtigen grundsätzlich innerhalb der einzelnen Produktgruppen nur bei konkreten Deckungsvermerken zu Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen. Die im Haushaltsplan enthaltenen Bewirtschaftungsregeln führen diese Bestimmungen weiter aus. 10 Bei Freiwerden jeder Stelle, die im Stellenplan mit dem Vermerk ku (künftig umzuwandeln) bezeichnet ist, wird diese Stelle entweder in eine Stelle mit niedrigerer Besoldungs-/ Entgeltgruppe umgewandelt oder in ihrem Stellenumfang verändert. Sofern im Stellenplan der Vermerk kw (künftig wegfallen) angebracht ist, dürfen freiwerdende Stellen dieser Besoldungs-/ Entgeltgruppe nicht mehr besetzt werden. 8

4 Organisationsstruktur Stadt Sprockhövel - Organigramm Kultur-/ Sportbüro inkl. Musikschule, Stadtbücherei Verwaltungsvorstand BM, Beigeordneter, Kämmerer Personalrat Wirtschaftsförderung Stadtmarketing, Tourismus (BM) Bürgermeister Gleichstellungsstelle Rechnungsprüfung (FB I) (FB II) (FB III) (FB IV) Fachbereich I Fachbereich II Fachbereich III Fachbereich IV Innere Verwaltung Jugend, Familie, Schule Planen, Bauen, Umwelt, Tiefbau, Bauhof und Soziales Ordnung + Bürgerservice Leitung: Herr Kaschel Leitung: Frau Müller Leitung: Herr Woldt Leitung: Herr Woldt stellv. Leitung: N.N. stellv.leitung: Frau Crefeld stellv.leitung: Frau Görner/ stellv. Leitung: Herr Schäfers Herr Mai SG Verwaltungsdienste SG Jugend, Familie SG Planen und Umwelt SG Tiefbau und Schule SG Personaldienste SG Soziales und Integration SG Bauen und Wohnen SG Bauhof SG Öffentlichkeitsarbeit/ SG Seniorenbüro SG Sicherheit Gremienarbeit und Ordnung SG Finanzmanagement SG Wirtschaftliche Hilfe, SG Bürgerservice Steuerungsunterstützung Eigenbetrieb Zentrale Gebäude- SG Kostenrechnung/ Jobcenter bewirtschaftung Controlling Leitung: Herr Holtze 9

5 Vorbericht zum Haushalt der Stadt Sprockhövel für das Haushaltsjahr Rechtsgrundlagen Nach 1 Abs. 2 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NRW) ist dem Haushaltsplan ein Vorbericht beizufügen. Der Vorbericht soll einen Überblick über die Eckpunkte des Haushaltsplanes geben. Die Entwicklung und die aktuelle Lage der Stadt sind anhand der im Haushaltsplan enthaltenen Informationen und der Ergebnis- und Finanzdaten darzustellen. Die wesentlichen Zielsetzungen der Planung für das Haushaltsjahr und die drei folgenden Jahre sowie die Rahmenbedingungen der Planungen sind zu erläutern. Im Weiteren werden Ausführungen zu folgenden Themen gemacht: 1) Entwicklung der wichtigsten Aufwands- und Ertragsarten im Vergleich zu den Vorjahren, 2) Übersicht über die wichtigsten Investitionen im Haushaltsjahr und deren ergebniswirksame Auswirkungen auf die Folgejahre, 3) voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitals im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung, 4) Entwicklung der Liquidität und die voraussichtlich erforderliche Inanspruchnahme von Investitions- und Liquiditätskrediten. 2. Das Konzept des NKF 2.1 Die neue Rechnungslegung Die wesentlichen Bestandteile des NKF sind die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung und die Bilanz. Die Ergebnisrechnung entspricht der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung. Sie erfasst periodengerecht Aufwendungen und Erträge und bildet damit Ressourcenaufkommen und -verbrauch ab. Die Finanzrechnung beinhaltet alle Ein- und Auszahlungen der Kommune und macht Angaben zur Liquiditätsentwicklung. Neben der laufenden Verwaltungstätigkeit werden hier die Investitions- und die Finanzierungstätigkeit abgebildet. Die Bilanz stellt zum Bilanzstichtag das kommunale Vermögen und dessen Finanzierung dar und weist offene Forderungen und bestehende Verbindlichkeiten aus. Das Zusammenwirken dieser drei Komponenten macht das folgende Schaubild deutlich. 10

6 Finanz- Bilanz Ergebnis- Rechnung rechnung Aktiva Passiva Einzahlungen Erträge./. Vermögen Fremdkapital./. Auszahlungen Aufwendungen Veränderung Jahres- Zahlungsmittel Liquide Mittel Eigenkapital überschuss/ -fehlbetrag Ergänzend zur Darstellung dieser Elemente auf kommunaler Gesamtebene fordert das NKF zur Erhöhung der Transparenz für die Ergebnis- und Finanzrechnung auch die Darstellung für Teilbereiche. Ausgehend von der NKF- Produktstruktur sind als Mindestanforderung die Produktbereiche abzubilden. Es ist auch eine Darstellung auf Produktgruppen- und Produktebene möglich. Die Teilergebnisrechnungen werden analog der Gesamtergebnisrechnung aufgestellt und um eine interne Leistungsverrechnung ergänzt. In der Teilfinanzrechnung sind lediglich die Ein- und Auszahlungen für investive Maßnahmen verpflichtend aufzuführen. 2.2 Inhalt des NKF-Produkthaushalts Abweichend von der Rechnungslegung beinhaltet die Haushaltsplanung lediglich einen Ergebnis- und Finanzplan, also die periodenbezogenen Komponenten, als Rahmenvorgabe für das kommunale Handeln. Auf die Erstellung einer Planbilanz für den Schlussbilanzstichtag des Haushaltsjahres wird verzichtet. Im Mittelpunkt der Haushaltsplanung steht der Ergebnisplan mit der vollständigen, periodengerechten Darstellung des Ressourcenaufkommens und -verbrauchs. Für die Zuordnung zum Haushaltsjahr entscheidend ist nicht mehr der Zeitpunkt der Zahlung, sondern die Zuordnung zum Zeitraum, in dem Ressourcenaufkommen und -verbrauch darzustellen sind. Überwiegender Inhalt des Ergebnisplans sind die Erträge und Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit. Der Finanzplan enthält alle Zahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, zusätzlich aber auch die Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und dient für sie als Ermächtigungsgrundlage. 11

7 2.3 Produktorientierung Im Fokus der Haushaltsbetrachtung stehen die Ergebnisse des Verwaltungshandelns (Outputorientierung). Die Haushaltsgliederung basiert auf der Darstellung von Produkten, die zu Produktgruppen und dann zu Produktbereichen zusammengefasst werden. An dieser Stelle werden alle Informationen produktbezogen zusammengeführt. Insgesamt weist der Haushaltsplan 2014 der Stadt Sprockhövel 16 Produktbereiche, 45 Produktgruppen und 73 Produkte aus. Zur Darstellung der Rechnungsergebnisse der Vorjahre werden weitere 8 Produkte, die bis 2011 Bestandteil des Haushaltsplanes waren, abgebildet. 3. Der Kommunale Haushalt der Stadt Sprockhövel 3.1 Bestandteile Die Stadt Sprockhövel hat sich im Interesse einer größtmöglichen Transparenz für die Abbildung von Teilergebnis- und Teilfinanzplänen auf der Produktebene entschieden. Der Sprockhöveler Haushalt enthält folgende Bestandteile: Vorbericht Haushaltssatzung Ergebnisplan Finanzplan Teilpläne auf Produktbereichsebene Teilpläne auf Produktebene Stellenplan Übersicht über die Zuwendungen an die Fraktionen Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen Angaben zum Eigenbetrieb Zentrale Gebäudebewirtschaftung Sprockhövel weitere Anlagen. 3.2 Besonderheiten Aufgrund des fehlenden Jahresabschlusses 2012 und der damit noch vorzunehmenden Jahresabschlussbuchungen werden im Haushaltsplan 2014 nur vorläufige Werte der Ergebnis- und Finanzrechnung 2012 (Ergebnis des Vorvorjahres) dargestellt. Die im Haushaltsplan 2014 abgebildeten Vorvorjahresergebnisse (2012) sollen einen ersten Überblick über das abgelaufene Haushaltsjahr 2012 geben, sie sind jedoch mit Vorbehalt zu betrachten. Im Übrigen wird auf die Sitzungsvorlage 2011/142, 2012/144 und 2013/089 -Vorläufige Jahresabschlüsse für die Jahre 2010 bis verwiesen. Die im NKF vorgesehene Abbildung von Zielen, Kennzahlen und Leistungsdaten konnte auch im Plan für 2014 noch nicht vollständig erfolgen. Insbesondere 12

8 die Kennzahlen müssen hinsichtlich ihrer Messbarkeit noch überprüft und konkretisiert werden. Dies wird eine Aufgabe für alle Beteiligten in der Folgezeit werden, da der momentane Arbeitsschwerpunkt bei der Erstellung der Jahresabschlüsse 2010 ff. liegt. 3.3 Inhalt der einzelnen Positionen des Ergebnis- und Finanzplans Im Folgenden ist beispielhaft aufgelistet, welche Erträge bzw. Einzahlungen und welche Aufwendungen bzw. Auszahlungen den Positionen im Ergebnis- und Finanzplan zuzurechnen sind. Steuern Grundsteuern, Gewerbesteuer, Einkommensteuer- und Umsatzsteueranteil, Vergnügungssteuer, Hundesteuer. Zuweisungen und Zuschüsse Bedarfszuweisungen und Schlüsselzuweisungen ohne investiven Charakter, Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke, allgemeine Umlagen, Auflösung von Sonderposten aus erhaltenen Investitionszuwendungen. Sonstige Transfererträge Erträge und Einzahlungen im Zusammenhang mit der Sozialhilfe bzw. dem Asylbewerberleistungsgesetz. Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Verwaltungsgebühren, Benutzungsgebühren, Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Beiträgen und für den Gebührenausgleich. Privatrechtliche Leistungsentgelte Erträge aus Verkauf, Mieten, Pachten, Erbbauzinsen. Kostenerstattungen und Kostenumlagen Erstattungen für erbrachte kommunale Leistungen, z. B. vom Land oder von Gemeinden. Sonstige ordentliche Erträge Bußgelder, Verzinsung der Gewerbesteuer, Konzessionsabgaben, Erträge aus der Auflösung von Sonderposten. Finanzerträge Zinserträge und Erträge aus Beteiligungen. 13

9 Personalaufwendungen Bezüge der Beamten, Vergütungen der tariflich Beschäftigten, Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, Zuführung zu Pensionsrückstellungen, Beihilfen der städtischen Bediensteten. Versorgungsaufwendungen Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für Versorgungsempfänger, Beihilfen und Unterstützung für Versorgungsempfänger, Zuführungen zu Pensionsrückstellungen für Versorgungsempfänger. Sach- und Dienstleistungen Energie, Wasser, Abwasser, Treibstoffe, Grundstücks- und Gebäudeunterhaltung, Fahrzeugunterhaltung, Schülerbeförderung, Erstattungen an Gemeinden und Eigenbetriebe, Mietnebenkosten (ZGS). Bilanzielle Abschreibungen Abschreibungen u. a. auf Infrastrukturvermögen und Fahrzeuge. Transferaufwendungen Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke, Zuschuss Betrieb Freibad (ZGS), Leistungen der Sozialhilfe und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Gewerbesteuerumlage, Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutsche Einheit, Kreisumlage. Sonstige ordentliche Aufwendungen Aus- und Fortbildung, Dienst- und Schutzkleidung, Mieten und Pachten, Mieten und Pachten an die ZGS, Leasingraten, ehrenamtliche Tätigkeit, Geschäftsaufwendungen, Versicherungsbeiträge, Verfügungsmittel. 14

10 1. Eckpunkte des Haushalts 2014 Der Haushalt wird im Wesentlichen von den Erträgen und Aufwendungen des Bereiches Allgemeine Finanzwirtschaft (Produktbereich 16) beeinflusst. Der nachstehende Vergleich stellt bedeutende Planzahlen der Jahre 2013 bis 2017 dar. Entwicklung bestimmter Erträge und Aufwendungen der Stadt Sprockhövel (in Mio. EUR) Erträge: Grundsteuer A 0,042 0,043 0,043 0,043 0,043 2,38% 0,00% 0,00% 0,00% Hebesatz: 227 v. H. 227 v. H. 227 v. H. 227 v. H. 227 v. H. Grundsteuer B 3,866 3,901 4,069 4,089 4,109 0,91% 4,31% 0,49% 0,49% Hebesatz: 462 v. H. 462 v. H. 479,5 v. H. 479,5 v. H. 479,5 v. H. Gewerbesteuer (brutto) 14,988 14,900 15,367 15,674 15,988-0,59% 3,13% 2,00% 2,00% Hebesätze: 450 v. H. 450 v. H. 455 v. H. 455 v. H. 455 v. H. Einkommensteuer 13,040 13,780 14,565 15,337 16,089 5,67% 5,70% 5,30% 4,90% Umsatzsteuer 1,192 1,205 1,244 1,282 1,321 1,09% 3,24% 3,05% 3,04% Vergnügungssteuer 0,040 0,035 0,035 0,035 0,035 inkl. Steuer auf sexuelle -12,50% 0,00% 0,00% 0,00% Vergnügungen Hundesteuer 0,230 0,240 0,240 0,240 0,240 4,35% 0,00% 0,00% 0,00% Aufwendungen: Gewerbesteuerumlage und Finanzbeteiligung Fonds Deutsche Einheit 2,298 2,284 2,356 2,403 2,451-0,61% 3,15% 1,99% 2,00% Kreisumlage, inkl. Mehr- 13,400 15,060 14,430 15,050 15,670 belastung Gesamtschule 12,39% -4,18% 4,30% 4,12% Personalaufwand 11,023 11,240 11,387 11,411 11,581 1,97% 1,31% 0,21% 1,49% Versorgungsaufwendungen 0,444 0,450 0,453 0,457 0,461 1,35% 0,67% 0,88% 0,88% 15

11 Grundsteuer A und B Der Ansatz der Grundsteuer A in Höhe von EUR zeigt im Vergleich zum Vorjahr keine wesentliche Veränderung. Bei der Grundsteuer B ist der Anteil an der Straßenreinigung mit 27 v.h. kalkuliert worden (Vorjahr 27 v.h.). Insgesamt werden bei dieser Steuerart Erträge in Höhe von 3,901 Mio. EUR veranschlagt. Gewerbesteuer Die positive Entwicklung bei der Gewerbesteuer im Jahr 2012 verschlechtert sich erwartungsgemäß im Haushaltsjahr Das voraussichtliche Ergebnis des Vorjahres von ca. 14,4 Mio. EUR liegt deutlich unter dem Planungsansatz 2013 in Höhe von 14,988 Mio. EUR. Deshalb erfolgte eine Anpassung des Haushaltsansatzes 2014 auf 14,9 Mio. EUR. Dies entspricht einer prozentualen Steigerung von 3,47 % auf der Basis des vorläufigen Rechnungsergebnisses

12 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und Umsatzsteuer Nach der Steuerschätzung aus November 2013 soll der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer weiter ansteigen. Für das Haushaltsjahr 2014 werden Erträge in Höhe von 13,780 Mio. EUR veranschlagt, das entspricht einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr von 5,67 %. Der Ansatz der Umsatzsteuer für 2014 wurde um 1,09 % auf 1,205 Mio. EUR erhöht. Sonstige Steuern Bei den sonstigen Steuern sind keine bedeutsamen Veränderungen zum Vorjahr erkennbar. Kreisumlage Am 11. September 2013 hat der Ennepe-Ruhr-Kreis im Rahmen der Gemeindebeteiligung nach 55 der Kreisordnung Eckpunkte seines Haushaltsplanes 2014 vorgestellt. Wie in den letzten Jahren wird zum Haushaltsausgleich die Ausgleichsrücklage verwendet, die Ende 2014 einen Bestand von 2,80 Mio. EUR aufweisen wird. Der Ennepe-Ruhr-Kreis geht bei seiner Planung von einem Umlagebedarf von 188,02 Mio. EUR und einer Kreisumlage von 44,09 % aus. Der Haushaltsplanentwurf 2014 der Stadt Sprockhövel sieht daher eine Erhöhung der Kreisumlage gegenüber dem Vorjahr vor. Der Ansatz 2014 wird gegenüber 2013 (13,40 Mio. EUR) auf 15,06 Mio. EUR (inkl. Mehrbelastung Gesamtschule) angehoben. Gegenüber der bisherigen mittelfristigen Finanzplanung des Haushaltsjahres 2013 ist eine Steigerung in Höhe von 0,560 Mio. EUR für 2014 zu verzeichnen. 17

13 Personal- und Versorgungsaufwendungen Die Personalaufwendungen 2014 steigen gegenüber dem Planansatz 2013 um 0,217 Mio. EUR. Die bisherige mittelfristige Planung sah lediglich eine Steigerung um 0,127 Mio. EUR vor. Diese Verschlechterung ist im Wesentlichen auf die bereits im Vorjahr erwähnten Tarifsteigerungen zurückzuführen. Bei den Versorgungsaufwendungen werden für das Jahr 2014 und die Jahre der mittelfristigen Ergebnisplanung keine nennenswerten Veränderungen erwartet. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Jobcenter) Hierbei handelt es sich um die Sach- und Dienstleistungsaufwendungen für das Jobcenter EN EUR EUR EUR EUR EUR Abschreibungen Der Wert der Vermögensgegenstände wird entsprechend der Nutzungsdauer reduziert. Diese Wertreduzierung wird als Abschreibung bezeichnet und geht als Belastung in den Erfolgsplan ein (Bruttoabschreibung). Soweit die vorhandenen Vermögensgegenstände durch Dritte finanziert worden sind, wie z.b. durch Zuwendungen des Landes oder Beiträge, so werden diese Mittel in sogenannten Sonderposten angesammelt und entsprechend dem finanzierten Gegenstand ebenfalls abgeschrieben. Hierdurch ergibt sich ein den Abschreibungen wirtschaftlich entgegen gesetzter Effekt, d.h. eine Entlastung des Erfolgsplanes. Die letztendliche Wirkung der Abschreibungen kann daher nur nach Saldierung der Abschreibungen auf Vermögensgegenstände mit denen auf die o.g. Sonderposten beurteilt werden (Nettoabschreibungen). Die zukünftige Entwicklung des Abschreibungsaufwandes wird einerseits von den derzeit vorhandenen Vermögensgegenständen bestimmt und andererseits von den zukünftigen Investitionen, die zusätzliche Abschreibungen hervorrufen. Nach den derzeit vorhandenen vorläufigen Zahlen und unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus dem Jahresabschluss 2009, entwickelt sich der Abschreibungsaufwand wie folgt: 18

14 Bilanzielle Abschreibungen (Brutto) Bilanzielle Abschreibungen (Netto) Die Nettoabschreibungen betragen 2014 rund 1,614 Mio. EUR. Transferaufwendungen (Soziale Leistungen) Der Ansatz wird von den Aufwendungen für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes und Jugendhilfeleistungen bestimmt. Die Aufwendungen steigen im Vergleich zu 2013, da im Haushaltsjahr 2014 von einem höheren Betreuungsbedarf bei der Jugendhilfe und einem Zugang von Asylbewerbern ausgegangen wird EUR EUR EUR EUR EUR

15 5. Gesamtpläne 5.1 Erträge Die folgende Aufgliederung zeigt die Erträge nach Arten auf: Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allgemeine Umlagen Sonstige Transfererträge Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Sonstige ordentliche Erträge Finanzerträge Gesamtbetrag der Erträge

16 5.2 Aufwendungen Die Zusammensetzung der Aufwendungen ist nachfolgend dargestellt: Personalaufwendungen Versorgungsaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Bilanzielle Abschreibungen Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen Gesamtbetrag der Aufwendungen

17 5.3 Das Ergebnis Den Aufwendungen in Höhe von EUR (Vorjahr: EUR) stehen Erträge in Höhe von EUR (Vorjahr: EUR) gegenüber. Daraus ergibt sich ein negatives ordentliches Ergebnis in Höhe von EUR (Vorjahr: positives Ergebnis EUR). Unter Berücksichtigung der Finanzerträge von EUR (Vorjahr: EUR) und der Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen in Höhe von EUR (Vorjahr: EUR) ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von EUR (Vorjahr: EUR). Diese Verschlechterung ergibt sich aus: Personalaufwendungen Versorgungsaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Erträge EUR EUR EUR EUR EUR Neben den Haushaltsverschlechterungen ergeben sich auch Verbesserungen bei: Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allgemeine Umlagen Sonstige Transfererträge Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Bilanzielle Abschreibungen Sonstige ordentliche Aufwendungen Finanzerträge Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen EUR EUR EUR EUR 890 EUR EUR EUR EUR EUR EUR 5.4 Ein- und Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit Die Auszahlungen von EUR und die Einzahlungen von EUR ergeben saldiert den negativen Cash-Flow aus lfd. Verwaltungstätigkeit in Höhe von EUR. 5.5 Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Den Investitionsauszahlungen von EUR stehen Einzahlungen aus Zuweisungen, Beiträgen, Zuschüssen und Veräußerungen von EUR gegenüber. Daraus ergibt sich ein negativer Cash-Flow von EUR. Nachfolgend werden die Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit dargestellt: 22

18 Haushaltsjahr Beträge in Euro Planungsstelle Bezeichnung Auszahlungen aus Investitionstätigkeit: / Kanalsanierung ABK / Grunderwerb für Anlagen des Kanalnetzes / MW Kanal Hombergstr / RW Kanal Hölterstr / Mischwasserkanal Schultenbuschstr. einschl.vortrieb A / Planungskosten zur Niederschlagswasserbehandlung / Anlage zur Niederschlagswasserbeseitigung Beermannshaus / Planungskosten Bodengutachten für Anlagen des Kanalnetzes / Mischwasserkanal Im Lübbering / Untere Heide HS West / Mischwasserkanal Alte Poststraße / Mischwasserkanal Schulstraße / Mischwasserkanal Landringhauser Weg / Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens über 410 EUR / Beschaffung Kanalkamera / Maßn. z. Umsetzung d. Wasserrahmenrichtlinie / Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens über 410 EUR / Wegeanlegung Friedhof Summe der investiven Auszahlungen der rentierlichen Art: / Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens über 410 EUR / Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens über 410 EUR / Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen / Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens über 410 EUR / Beschaffung Buschholzzerkleinerer / Rentenzahlungen Restkaufgelder f. d. Erwerb von Grundstücken / Erwerb von Grundstücken und Gebäuden

19 / Erwerb von Grundstücken und Gebäuden / Ausstattung Feuerwehr über 410 EUR / Beschaffung Funkgeräte Digitalfunk / Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens über 410 EUR / Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens über 410 EUR / Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens über 410 EUR / Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens über 410 EUR / Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens über 410 EUR / Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens über 410 EUR / Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens über 410 EUR / Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens über 410 EUR (Jeki) / Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens über 410 EUR / Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens über 410 EUR / Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens über 410 EUR / Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens über 410 EUR / Beschaffung von Spielgeräten / Verwendung der Sportpauschale d.landes / Verwendung der Stellplatzablösebeiträge / Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen / Haltestellenüberdachungen / Erwerb von Straßengelände / Erwerb von Wegeflächen im Zusammenhang mit Planungen / Grunderwerb f.d. Anbindung Dresdener Str./ L70N / Grunderwerb f.d. Anlegung eines Fußweges im Bereich Beb. Plan Osterfeld / Anlegung Fußweg Osterfeld / Vermögenswirksame Verbesserungen Straßennetz / Ausbau Hombergstraße / Baukosten f.d. Anbindung Dresdener Str./ L70N / Ausbau Schulstraße (1. Bauabschnitt) / Endausbau Stefansbecke / Bau Alte Gevelsberger Str

20 / Bau Friedhofstr / Bau Hibbelweg / Bau Hölterstr. (Pumpwerk) / Bau Teilstück Löhener Str / Bau Teilstück Kaninchenweg / Bau Teilstück Zum England / Bau Hölteregge / Bau Untere Heide bis Lemper Straße / Maßnahmen der Straßenbaukommission / Bau Landringhauser Weg (Blumen bis Ostendahl) / Bau Alte Poststraße (Abschnitt 060 und 040, m²) / Instandsetzung der Brücke Gedulderweg / Instandsetzung der Brücke Friedhofstraße / Instandsetzung der Brücke Wanderweg/Oberdraing / Instandsetzung Wanderweg Brücke Oberdräing / Beschaffung von Beleuchtungsanlagen / Vermögenswirksame Verbesserung der Beleuchtung / Vermögenswirksame Verbesserung/ Umbauarbeiten AVU / Beleuchtungsanlage Wuppertaler Str. Abschnitt / Beleuchtungsanlage Ausbau Stefansbecke III / Beleuchtungsanlage Hölterstr. PW / Beleuchtungsanlage Hibbelweg bis Hs-Nr / Beleuchtungsanlage Alte Poststraße (Gedulderweg bis Lerchenweg) / Beleuchtungsanlage Friedhofsstraße / Beleuchtungsanlage Hombergstraße (Wuppertaler Straße bis Erbruchstraße) / Weiterleitung Schulpauschale/Bildungspauschale / Erwerb von Aktienanteilen an der AVU Aufwendungen für Festwerte -neu Aufwendungen für Festwerte -neu Summe der investiven Auszahlungen der teil- bzw. unrentierlichen Art: Gesamtsumme Investitionstätigkeit:

21 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit: / Einzahlungen aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden / Feuerschutzpauschale / Investitionszuwendungen von privaten Unternehmen (Jeki) / Investitionszuwendungen von übrigen Bereichen (Jeki) / Sportpauschale / Garagen und Stellplatzablösebeträge / Kanalanschlussbeiträge / Zuwendungen für Haltestellenüberdachungen von übrigen Bereichen / Verkauf von Grundstücken / Beiträge Friedhofstr / Beiträge Hibbelweg / Beiträge Hölterstr. (Pumpwerk) / Beiträge Einmündung Hobeuken FLA / Beiträge Untere Heide / Verkauf Parkplatz Rumag/ L70N / Beiträge Untere Heide bis Lemper Straße / Beiträge Landringhauser Weg (Blumen bis Ostendahl) / Beiträge Alte Poststraße (Abschnitt 600 und 040, m²) / Veräußerung v. Straßenland allg / Förderbeitrag zur Umsetzung der WRRL / Schulpauschale/Bildungspauschale / Allgemeine Investitionspauschale Summe der investiven Einzahlungen:

22 5.6 Finanzierungstätigkeit Eine planerische Neuaufnahme von Investitionskrediten ist für 2014 in Höhe von EUR vorgesehen. Hiervon entfallen EUR auf die vorsorgliche Einstellung von Mitteln für den planerisch dargestellten Erwerb einer Finanzanlage. Des Weiteren sind EUR für Investitionen des rentierlichen Bereiches vorgesehen, da sich die Investitionen 2014 durch Zuweisungen für Investitionsmaßnahmen, Einzahlungen aus Grundstücksverkäufen und Einzahlungen aus Beiträgen nicht vollständig refinanzieren. Dieser Teil der Darlehenssumme entspricht in etwa der Investitionstätigkeit aus dem rentierlichen Bereich ( EUR). Im Jahr 2014 sind Tilgungsleistungen in Höhe von EUR veranschlagt. 5.7 Finanzplan Der Finanzplan schließt mit einem Bestand an eigenen Finanzmitteln in Höhe von EUR ab. Dies bedeutet, dass die vorhandenen liquiden Mittel um diesen Betrag reduziert werden. Die liquiden Mittel weisen Anfang 2014 einen planerischen Bestand in Höhe von EUR aus. Hieraus können die negativen Änderungen der Bestände an eigenen Finanzmitteln der Jahre 2014 bis 2017 nicht aufgefangen werden. Bereits im Haushaltsjahr 2014 ist ein planerischer Anstieg der Kredite zur Liquiditätssicherung von EUR zu verzeichnen. Die ausgewiesenen negativen Bestände an liquiden Mitteln drücken aus, dass in den nächsten Jahren zusätzliche Kassenkredite benötigt werden, um die lfd. Auszahlungen zu decken. 6. Haushaltsausgleich Die Beurteilung des Haushaltsausgleichs erfolgt nach den Daten des Ergebnisplans. Ein Haushalt ist danach ausgeglichen, wenn die Aufwendungen durch die Erträge gedeckt sind. Sofern ein solcher Ausgleich nicht gelingt, kann die in der Eröffnungsbilanz ausgewiesene Ausgleichsrücklage zur Deckung des Fehlbetrages in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Ausgleichsrücklage ist durch 75 Abs. 3 GO NRW auf ein Drittel des Eigenkapitals begrenzt. Nach den Korrekturen der Eröffnungsbilanz, die im Jahresabschluss 2007, 2008 und 2009 dargestellt worden sind, hat sich die Höhe der Ausgleichsrücklage zum auf EUR und die der allgemeinen Rücklage auf EUR verändert. Das Haushaltsjahr 2009 hat mit einem Fehlbetrag von EUR abgeschlossen. 27

23 Die voraussichtlichen Jahresabschlüsse der Jahre 2009 bis 2012 werden nachfolgend dargestellt: 2010 = -3,884 Mio. EUR 2011 = -0,480 Mio. EUR 2012 = 3,406 Mio. EUR Gesamt = -0,958 Mio. EUR. Die Ausgleichsrücklage wird mit dem voraussichtlichen Jahresabschluss 2010 komplett aufgezehrt sein; zusätzlich wird Eigenkapital (hier: allgemeine Rücklage, Mio. EUR) in Anspruch genommen. Der Überschuss aus dem Jahr 2012 kann in Höhe von 3,406 Mio. EUR der Ausgleichsrücklage zugeführt werden. Die planerischen Fehlbeträge der Jahre 2013 und 2014 führen wiederum zu einer Reduzierung der Ausgleichsrücklage auf dann 0,333 Mio. EUR. Durch die Überschüsse der Jahre 2015 bis 2017 wird die Ausgleichsrücklage wieder ansteigen. Haushaltssicherung Wenn, innerhalb eines Haushaltsjahres der in der Schlussbilanz des Vorjahres auszuweisende Ansatz der allgemeinen Rücklage um mehr als ein Viertel verringert wird oder in zwei aufeinanderfolgenden Haushaltsjahren geplant ist, den Ansatz der allgemeinen Rücklage jeweils um mehr als ein Zwanzigstel zu verringern oder innerhalb des Finanzzeitraumes der mittelfristigen Finanzplanung die allgemeine Rücklage aufgebraucht wird, hat die Gemeinde ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen. Die Stadt Sprockhövel gehört zu den Kommunen, die pflichtig am Stärkungspakt Stadtfinanzen (Gesetz zur Unterstützung der kommunalen Haushaltskonsolidierung im Rahmen des Stärkungspakts Stadtfinanzen) teilnehmen müssen. In 3 Stärkungspaktgesetz ist geregelt, dass die Kommunen, aus deren Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Jahr 2010 sich im Jahr 2010 oder in der mittelfristigen Ergebnisplanung für die Jahre 2011 bis 2014 eine Überschuldungssituation ergibt, verpflichtend am Stärkungspakt Stadtfinanzen teilnehmen müssen. Die mittelfristige Finanzplanung der Stadt Sprockhövel sah im Haushaltsjahr 2010 eine drohende Überschuldung in 2014 vor. Die Überschuldung tritt ein, wenn das Eigenkapital aufgezehrt ist. Nach 4 Stärkungspaktgesetz tritt an die Stelle des Haushaltssicherungskonzepts und des individuellen Haushaltssanierungskonzepts nach 76 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen der Haushaltssanierungsplan. Die Vorschriften über das Haushaltssicherungskonzept gelten für den 28

24 Haushaltssanierungsplan entsprechend, soweit dieses Gesetz keine abweichenden Regelungen trifft. Die Stadt Sprockhövel hat im Haushaltsjahr 2012 erstmalig einen Haushaltssanierungsplan aufgestellt, der den gesetzlich geforderten Haushaltsausgleich im Jahr 2016 darstellt und eine Überschuldungssituation abwendet. Die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes 2013 sah den ersten ausgeglichen Haushalt ebenfalls im Jahr 2016 vor. Auch im Jahr 2014 ist die Aufstellung eines Haushaltssanierungsplanes erforderlich. Entsprechend 6 Abs. 3 Stärkungspaktgesetz ist der Haushaltssanierungsplan jährlich fortzuschreiben und der Bezirksregierung spätestens am 1. Dezember vor Beginn des Haushaltsjahres zur Genehmigung vorzulegen. Der Haushaltssanierungsplan 2014 geht, abweichend von den Haushaltssanierungsplänen der Vorjahre, bereits von einem ausgeglichenen Haushalt im Jahr 2015 aus. Die allgemeine Rücklage wird Ende 2014 einen Bestand in Höhe von 13,148 Mio. EUR aufweisen und innerhalb der mittelfristigen Finanzplanung keine Änderungen erfahren. Durch den Überschuss des Jahres 2012 kann die Ausgleichsrücklage zum einen Bestand in Höhe von 3,406 Mio. EUR aufweisen. Die Defizite der Jahre 2013 (1,221 Mio. EUR) und 2014 (1,853 Mio. EUR) können somit durch die Ausgleichsrücklage aufgefangen werden. Die Überschüsse der Jahre 2015 bis 2017 führen zu einem erneuten Anstieg der Ausgleichsrücklage auf dann 0,759 Mio. EUR. Die aktuelle Planung sieht vor, dass der gesetzlich mögliche Höchststand der Ausgleichsrücklage (Begrenzung auf ein Drittel des Eigenkapitals) im Jahr 2021 erreicht wird. Gleichzeitig erfolgt im Jahr 2021 erstmalig eine Erhöhung der allgemeinen Rücklage auf 13,970 Mio. EUR. Fazit: Ein Haushaltssanierungsplan ist für 2014 verpflichtend aufzustellen, da 6 Abs. 3 Stärkungspaktgesetz die jährliche Fortschreibung für am Stärkungspakt teilnehmende Gemeinden vorsieht. Gemäß 6 Abs. 2 Stärkungspaktgesetz bedarf der Haushaltsanierungsplan der Genehmigung der Bezirksregierung. Die Genehmigung kann nur unter folgenden Voraussetzungen erteilt werden: 1. Im Haushaltssanierungsplan wird der Haushaltsausgleich gemäß 75 Absatz 2 Satz 1 und 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen unter Einbeziehung der Konsolidierungshilfe zum nächstmöglichen Zeitpunkt und von diesem Zeitpunkt an jährlich, bei pflichtig teilnehmenden Gemeinden in der Regel spätestens ab dem Jahr 2016 und bei auf Antrag teilnehmenden Gemeinden in der Regel spätestens ab dem Jahr 2018, erreicht. Der Haushaltssanierungsplan muss das Erreichen des Haushaltsausgleichs in gleichmäßigen jährlichen Schritten darstellen. Eine Darstellung in unterschiedlich großen jährlichen Schritten ist zulässig, sofern die Bezirksregierung zustimmt. Die zum Erreichen der jährlichen Schritte notwendigen Teilziele werden im Haushaltssanierungsplan als Meilensteine dargestellt. 29

25 2. Nach dem Haushaltssanierungsplan wird der Haushaltsausgleich spätestens im Jahr 2021 ohne Konsolidierungshilfe erreicht. Die jährlichen Konsolidierungsschritte müssen nach erstmaligem Erreichen des Haushaltsausgleichs einen degressiven Abbau der zum Haushaltsausgleich erforderlichen Konsolidierungshilfe vorsehen. 3. Sämtliche möglichen Konsolidierungsbeiträge der verselbständigten Aufgabenbereiche der Gemeinde in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form werden geprüft und in den Haushaltssanierungsplan mit einbezogen. Der Entwurf des Haushaltssanierungsplanes der Stadt Sprockhövel sieht einen erstmaligen Haushaltsausgleich unter Einbeziehung der Konsolidierungshilfe in 2015 vor. Bis 2021 wird der Haushaltsausgleich ohne Konsolidierungshilfe erreicht. Die noch in 2010 erwartete Überschuldung wird gänzlich abgewendet. Die Einbeziehung der verselbständigten Aufgabenbereiche wird durch die Ausschüttung des Sparkassenüberschusses an die Stadt in Höhe von EUR jährlich gewährleistet. Außerdem ist der unselbständige Eigenbetrieb Zentrale Gebäudebewirtschaftung Sprockhövel durch Kürzung der Mietzahlungen in die Konsolidierungsbemühungen mit einbezogen worden. Nachfolgend wird die Eigenkapitalentwicklung bis 2021 dargestellt: Haushaltsjahr Jahresfehl- beträge/- überschüsse in EUR Stand der Allgemeinen Rücklage zum in EUR Stand der Ausgleichsrücklage zum in EUR (siehe auch: Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals auf Seite 628) 30

26 7. Veränderung der mittelfristigen Finanzplanung 2014 gegenüber = Ordentliche Erträge Ordentliche Aufwendungen = Ordentliches Ergebnis Finanzerträge Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen = Finanzergebnis = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit = Jahresergebnis Aus der Finanzplanung des Haushaltes 2013 ergaben sich folgende Fehlbeträge bzw. Überschüsse in den Ergebnisplänen: 2014 = EUR 2015 = EUR 2016 = EUR Im Vergleich zur alten Finanzplanung ergeben sich die nachfolgenden Veränderungen ab 2014: 2014 = EUR 2015 = EUR 2016 = EUR Im Jahr 2017 wird ein Überschuss in Höhe von EUR erwartet. 31

27 8. Hebesätze Die örtlichen Hebesätze der Gemeindesteuern ab haben sich gegenüber dem Haushaltsjahr 2013 nicht verändert. 9. Zahlungsströme zwischen der Stadt Sprockhövel und dem Sondervermögen der Stadt Zentrale Gebäudebewirtschaftung Sprockhövel (ZGS) EUR EUR EUR EUR EUR Erträge: Kostenerstattungen Aufwendungen: Miete der städt. Gebäude Mietnebenkosten Zuschuss Betrieb Freibad Summe: Auszahlungen: Sportpauschale Schul- u. Bildungspauschale Summe: Die Stadt zahlt der ZGS eine Kostenmiete für die städtischen Gebäude. Gegenüber 2013 ist ein Anstieg der Mieten zu verzeichnen. Die Finanzplanung 2015 bis 2017 erfolgte unter Berücksichtigung der Orientierungsdaten des Landes und spezieller Erkenntnisse, wie den Bau, Verkauf oder die veränderte Nutzung von Gebäuden. Schulpauschale Entsprechend den Vorgaben des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) kann die Schulpauschale für Investitionen u.a. im Schulbereich und für die Miete von Schulgebäuden verwendet werden. Im Haushaltsjahr 2014 wird ein Teil der Schulpauschale ( EUR) für Investitionen an die ZGS weitergeleitet. Der verbleibende Teil der Schulpauschale ( EUR) steht dem städt. Haushalt für Investitionen im Schul- und Kitabereich zur Verfügung. Sportpauschale Im Haushaltsjahr 2014 ist geplant, die Sportpauschale in ihrer Gesamthöhe von EUR an die ZGS zu transferieren. 32

28 10. Kennzahlen Aufwandsdeckungsgrad 101,2% 99,8% Nettosteuerquote bzw. Allg. Umlagenquote 65,0% 64,3% Zuwendungsquote 7,9% 9,5% Personalintensität I 21,3% 20,8% Sach- und Dienstleistungsintensität 17,0% 16,5% Abschreibungsintensität 5,7% 5,4% Transferaufwandsquote 45,6% 47,9% Zinslastquote 4,2% 3,9% Jahresergebnis Erläuterungen Aufwandsdeckungsgrad Diese Kennzahl zeigt an, zu welchem Anteil die ordentlichen Aufwendungen durch ordentliche Erträge gedeckt werden können. Ordentliche Erträge x 100 / Ordentliche Aufwendungen Nettosteuerquote bzw. Allgemeine Umlagenquote Die Nettosteuerquote gibt an, zu welchem Teil sich die Gemeinde "selbst" finanzieren kann und somit unabhängig von staatlichen Zuwendungen ist. Steuererträge - Gewerbesteuerumlage - Finanzierungsbet. Fonds Dt. Einheit x 100 Ordentliche Erträge - Gewerbesteuerumlage - Finanzierungsbet. Fonds Dt. Einheit Zuwendungsquote Die Zuwendungsquote gibt einen Hinweis darauf, inwieweit die Gemeinde von Zuwendungen und damit von Leistungen Dritter abhängig ist. Erträge aus Zuwendungen x 100 / Ordentliche Erträge Personalintensität 1 Die Personalintensität 1 gibt an, welchen Anteil die Personalaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen ausmachen. Im Hinblick auf den interkommunalen Vergleich dient diese Kennzahl dazu, die Frage zu beantworten, welcher Teil der Aufwendungen üblicherweise für Personal aufgewendet wird Personalaufwendungen x 100 / Ordentliche Aufwendungen 33

29 Sach- und Dienstleistungsintensität Die Kennzahl "Sach- und Dienstleistungsintensität" lässt erkennen, in welchem Ausmaß sich eine Gemeinde für die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter entschieden hat. Aufw. für Sach- und Dienstleistungen x 100 / Ordentliche Aufwendungen Abschreibungsintensität Diese Kennzahl beschreibt den Anteil der Abschreibungen an den ordentlichen Aufwendungen. Abschreibungen x 100 / Ordentliche Aufwendungen Transferaufwendungsquote Die Kennzahl "Transferaufwendungsquote" stellt einen Bezug zwischen den Transferaufwendungen und den ordentlichen Aufwendungen her. Transferaufwendungen x 100 / Ordentliche Aufwendungen Zinslastquote Die Kennzahl "Zinslastquote" zeigt auf, welche Belastung aus Finanzaufwendungen zusätzlich zu den ordentlichen Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit besteht. Finanzaufwendungen x 100 / Ordentliche Aufwendungen 11. Risiken des Haushalts 2014 Auf der Basis der 2. Modellrechnung des Landes zum Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2014, den Ergebnissen der November-Steuerschätzung, den Orientierungsdaten des Landes NRW sowie aufgrund der seitens des Ennepe- Ruhr-Kreises mitgeteilten Einschätzung zum Kreishaushalt 2014 konnten bis zur Aufstellung des Haushalts 2014 wesentliche Eckpunkte im Ertrags- und Aufwandsbereich konkretisiert werden. Die Stadt Sprockhövel wird 2014 und in den Folgejahren keine Schlüsselzuweisungen erhalten. Allerdings erhält die Stadt Sprockhövel jährliche Mittel aus dem Stärkungspakt Stadtfinanzen des Landes NRW. In den Jahren 2014 bis 2015 werden jeweils rund TEUR zur Verfügung gestellt. In den Folgejahren bis 2021 wird dieser Betrag kontinuierlich abgesenkt. Die Reduzierung der Konsolidierungshilfe ist gekoppelt an die Darstellung des ersten ausgeglichenen Haushalts. Nach der zweiten Modellrechnung zum GFG 2014 zeichnet sich ab, dass eine Beteiligung der Stadt Sprockhövel an der Solidaritätsumlage zur kommunalen Finanzierung der zweiten Stufe des Stärkungspaktes nicht vorgesehen ist. 34

30 Bei den sonstigen Zuweisungen des Landes ist mit nur geringfügigen Änderungen gegenüber dem Vorjahr zu rechnen. Im Referenzzeitraum ( ) hat die Stadt Sprockhövel eine Steigerung der Steuerkraft zu verzeichnen. Dieser Effekt sowie der Umstand, dass der Ennepe-Ruhr-Kreis einen gegenüber der mittelfristigen Planung erhöhten Finanzbedarf hat, werden sich bei der Kreisumlage negativ auswirken. Der Ansatz 2014 wird gegenüber dem Haushaltsansatz 2013 (13,40 Mio. EUR) auf 15,06 Mio. EUR (inkl. Mehrbelastung Gesamtschule) angehoben. Dies bedeutet gegenüber dem Haushaltsjahr 2013 eine Verschlechterung von 1,66 Mio. EUR. Diesbezüglich bestehen allerdings noch Risiken, da der Haushalt des Ennepe- Ruhr-Kreises erst im Dezember 2013 verabschiedet wird und bis dahin eintretende Veränderungen, insbesondere bei der Entwicklung der Landschaftsverbandsumlage, auch negative Auswirkungen auf die Höhe der Kreisumlage haben können. Die im Haushaltsplan ausgewiesenen Aufwendungen sind solide kalkuliert und beinhalten die Vorgaben des Haushaltssanierungsplans Die Personalaufwendungen steigen um 1,97 % gegenüber dem Planansatz Erträge aus Steuern und ähnliche Abgaben wurden vorsichtig kalkuliert. Insbesondere der im Jahr 2013 bis zum Redaktionsschluss zu verzeichnende Ertrag bei der Gewerbesteuer und der Anstieg bei dem Anteil an der Einkommensteuer wurden in 2014 berücksichtigt. Risiken bei diesen wichtigen Einnahmen der Stadt lassen sich jedoch nicht ausschließen. Die Erreichung der in den Haushaltsplan eingestellten Ansätze für Steuereinnahmen ist im Wesentlichen abhängig von einer weiterhin positiven konjunkturellen Entwicklung. Sollte in 2014 eine wirtschaftliche Abschwächung eintreten, so hätte dies voraussichtlich negative Auswirkungen auf die Gewerbesteuer und in den Folgejahren auch auf die Beteiligung an der Einkommensteuer und Umsatzsteuer. 35

31 12. Übersicht über die Produktbereiche* Produkt- Bezeichnung Erträge Aufwendungen Zuschuss- Einzahlungen Auszahlungen Saldo bereich bedarf 01 Innere Verwaltung Sicherheit und Ordnung Schulträgeraufgaben Kultur und Wissenschaft Soziale Leistungen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Gesundheitsdienste Sportförderung Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformation Bauen und Wohnen Ver- und Entsorgung Verkehrsflächen und Verkehrsanlagen, ÖPNV Natur- und Landschaftspflege Umweltschutz Wirtschaft und Tourismus Allgemeine Finanzwirtschaft Summe * ohne interne Leistungsverrechnung 36

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