Mittelfristige Finanzplanung
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- Anke Otto
- vor 8 Jahren
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1 Mittelfristige Finanzplanung
2 Präambel Die Verpflichtung zur Aufstellung einer fünfjährigen Finanzplanung ergibt sich aus dem 85 GemO i.v.m. 9 GemHVO-NKHR Die Finanzplanung ist jährlich der Entwicklung anzupassen und fortzuführen. Sie stellt keine haushaltswirtschaftliche Ermächtigungsgrundlage für die Verwaltung dar. Sie dient lediglich dem Gemeinderat, der Öffentlichkeit, der Rechtsaufsicht und der Verwaltung als Orientierung, wie sich die Finanzsituation der Gemeinde in den Folgejahren unter den zum Zeitpunkt der Aufstellung bekannten Rahmenbedingungen und Investitionsmaßnahmen entwickeln wird. Die Finanzplanung bezieht sich auf einen Fünfjahreszeitraum. Das erste Planungsjahr der Finanzplanung ist das laufende Haushaltsjahr. Da die vorliegende Finanzplanung aus terminlichen Gründen erst Anfang Januar 2013 verspätet aufgestellt wurde, ist das erste Planungsjahr das abgelaufene Haushaltsjahr Neben dem eigentlichen Planjahr 2013 erstreckt sich der Finanzplan daher auf drei weitere Jahre (bis 2016) in die Zukunft. Der Finanzplan besteht aus drei Übersichten: 1. Entwicklung der Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushalts und des veranschlagten Gesamtergebnisses 2. Entwicklung der Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushalts 3. Darstellung der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen 1. Ergebnishaushalt Grundlage für die Einschätzung der künftigen Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sind die Orientierungsdaten aus dem Haushaltserlass des Innenministeriums vom 19. September 2012 Steuern und ähnliche Abgaben Auf Grund der guten konjunkturellen Lage konnte die Stadt 32,2 Mio. Gewerbesteuererträge im Haushaltsjahr 2012 verbuchen (Plan 2012: 29 Mio. ). Da die Orientierungsdaten des Innenministeriums nicht von einer konjunkturellen Eintrübung für den Planungszeitraum ausgehen, werden die Gewerbesteuererträge für 2014 mit 32 Mio. geplant. Für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 wurden je 35 Mio. Gewerbesteuererträge eingeplant. Auch bei dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer gehen wir auf Grund der Orientierungsdaten von steigenden Erträgen aus. Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer geht ab dem Haushaltsjahr 2015 wegen des Inkrafttretens der dritten Stufe der Veränderung der Verteilerschlüssel zurück.
3 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen und aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge Trotz der durchaus optimistischen Annahmen im Hinblick auf die Erträge aus der Gewerbesteuer können wir auf Grundlage der Orientierungsdaten von stetig steigenden Erträgen aus Schlüsselzuweisungen, insbesondere Zuweisungen nach mangelnder Steuerkraft, ausgehen. Hieraus können wir nur schlussfolgern, dass die Orientierungsdaten (basierend auf der Steuerschätzung von Mai 2012) davon ausgehen, dass der Gesamtheit der Kommunen in Baden-Württemberg im Hinblick auf die Steuerkraft eine bessere Entwicklung prognostiziert wird als für Schwäbisch Hall. Ausgegangen von den Rechnungsergebnissen der jüngsten Vorjahre, welche unserer Stadt eher eine überdurchschnittliche Steuerkraft bescheinigten, können wir uns eine derartige negative Entwicklung von Schwäbisch Hall im Verhältnis zur Gesamtheit der Kommunen in Baden-Württemberg nicht vorstellen. Insofern sind die Prognosen im Hinblick auf die Schlüsselzuweisungen für den Planungszeitraum mit Unsicherheiten behaftet. Die Zuweisungen nach dem Schullastenausgleich werden nach dem Doppelabiturjahr 2012 um 160 T auf ca. 2,8 Mio. zurückgehen. Die Zuweisungen für die Kleinkinderbetreuung werden bereits im Haushaltsjahr 2014 erwartungsgemäß auf ca. 4,7 Mio. ansteigen und sodann auf diesem Niveau verbleiben. Die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten steigen ab 2014 im Umfang von 2,5 % der im abgelaufenen Hauhaltsjahr erhaltenen Investitionszuwendungen (siehe Investitionsplan). Es handelt sich hierbei um einen geschätzten Durchschnittswert, basierend auf einer durchschnittlichen Auflösungszeit von 40 Jahren. Die sonstigen Zuweisungen wurden auf dem Niveau des Haushaltsjahres 2013 veranschlagt. Öffentlich-rechtliche Entgelte Die Verwaltungs- und Benutzungsgebühren wurden auf dem Niveau des Haushaltsjahres 2013 fortgeschrieben. Privatrechtliche Leistungsentgelte / Zinsen und ähnliche Erträge / Erträge aus aktivierten Eigenleistungen / Sonstige ordentliche Erträge Auch bei den privatrechtlichen Leistungsentgelten, Kostenerstattungen und Kostenumlagen, Erträgen aus aktivierten Eigenleistungen sowie bei den sonstigen ordentlichen Erträgen kalkulieren wir auf dem Niveau des laufenden Haushaltsjahres. Lediglich bei den Zinserträgen gehen wir auf Grund der noch guten Liquiditätslage von höheren Zinserträgen in 2014 aus. Bei den Personalaufwendungen rechnen wir ab 2014 mit Steigerungen von 1,5 % p.a.
4 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Die Aufwendungen für die Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen (Bauunterhalt) gehen ab 2014 um ca. 1 Mio. gegenüber den Ansätzen des Haushaltsjahres 2013 zurück, da die ursprünglich als Bauunterhalt eingestufte Aufwendungen für die Generalsanierung des Schulzentrums West künftig als investive Maßnahmen ausgewiesen werden. Der Ertrag aus Auflösung von Mietvorauszahlungen entfällt ab dem Haushaltsjahr Bei der Gebäudebewirtschaftung, Straßenreinigung und Winterdienst sowie bei den sonstigen Sachaufwendungen gehen wir von Kostensteigerungen von 2 % p.a. aus. Die übrigen Positionen innerhalb der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen werden im Wesentlichen auf dem Niveau des Haushaltsjahres 2013 fortgeführt. Transferaufwendungen Während die institutionellen Zuschüsse im Wesentlichen auf dem Niveau des Haushaltsjahres 2013 fortgeschrieben werden, steigen die Gewerbesteuer-, FAG- und Kreisumlage. Die Kreisumlage wurde für 2013 mit 34,50%, für 2014 und 2015 mit 35,00% und für 2016 mit 36,00% kalkuliert. Sonstige ordentliche Aufwendungen Die Aufwendungen aus Erstattungen wurden auf dem Niveau des Jahres 2013 fortgeschrieben. Bei den sonstigen Verwaltungsaufwendungen ist eine Steigerung von 2 % p.a. ab 2014 eingerechnet. Planmäßige Abschreibungen Die planmäßigen Abschreibungen steigen ab 2014 im Umfang von 2,5 % der im abgelaufenen Haushaltsjahr getätigten Investitionen (siehe Investitionsplan). Es handelt sich hierbei um einen geschätzten Durchschnittswert, basierend auf einer durchschnittlichen Nuzungsdauer von 40 Jahren. Außerordentliches Ergebnis Das außerordentliche Ergebnis wurde im Planungszeitraum mit 0,00 ausgewiesen. Hierbei gehen wir davon aus, dass die Grundstücke zum Buchwert veräußert werden und keine stille Reserven gehoben werden. Das Ergebnis aus der internen Leistungsverrechnung beträgt im Planungszeitraum ebenfalls 0,00. Das Gesamtergebnis entspricht somit dem ordentlichen Ergebnis, welches laut Planungsprämissen ab dem Haushaltsjahr 2014 mit Überschüssen abschließen wird. Unter diesen Voraussetzungen können wir im Planungszeitraum mit ausgeglichenen Haushalten rechnen.
5 2. Finanzhaushalt Der Cash Flow aus operativer Verwaltungstätigkeit ist im Planungszeitraum ab dem Haushaltsjahr 2013 positiv. Unter Berücksichtigung des Finanzmittelbedarfs für Investitionen (Cash Flow aus der Investitionstätigkeit) können im Gesamtfinanzhaushalt sogar bereits ab 2013 Überschüsse erwirtschaftet werden. Unter den vorgenannten Planungsprämissen wird sich die Liquidität unter Berücksichtigung der im Haushaltsjahr 2012 bereitgestellten Ermächtigungsübertragungen sowie in den Haushaltsjahren 2012 und 2013 über- und außerplanmäßig bereit gestellten Haushaltsmitteln ohne Gegenfinanzierung wie folgt entwickeln: Bestand an Zahlungsmittel zum ,70 + Kasseneinnahmereste laut Rechnungsergebnis ,13 - Kassenausgabenreste laut Rechnungsergebnis ,95 - Veranschlagte Veränderung in 2012 (siehe Finanzplan) ,00 - Ermächtigungsübertagungen Ergebnishaushalt ,31 - Ermächtigungsübertragungen Finanzhaushalt ,00 - ÜPL/APL Mittelbereitstellung Ergebnishaushalt ,69 - ÜPL/APL Mittelbereitstellung investiver Finanzhaushalt ,95 = Voraussichtlicher Bestand an Zahlungsmittel zum ,93 + Veranschlagte Veränderung in 2013 (siehe Finanzplan) ,00 - APL Mittelbereitstellung Ergebnishaushalt ,00 - APL Mittelbereitstellung investiver Finanzhaushalt 13 (Sportstätten) ,00 = Voraussichtlicher Bestand an Zahlungsmittel zum ,93 + Veranschlagte Veränderung in 2014 (siehe Finanzplan) ,00 = Voraussichtlicher Bestand an Zahlungsmittel zum ,93 + Veranschlagte Veränderung in 2015 (siehe Finanzplan) ,00 = Voraussichtlicher Bestand an Zahlungsmittel zum ,93 + Veranschlagte Veränderung in 2016 (siehe Finanzplan) ,00 = Voraussichtlicher Bestand an Zahlungsmittel zum ,93 3. Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen In der Anlage Investitionsplan sind die einzelnen Maßnahmen aufgeführt. Hierbei sind im Wesentlichen die Investitionsmaßnahmen aus dem vorangegangenen Investitionsplan fortgeführt und entsprechend dem Aufstockungsantrag auf Städtebaufördermittel vom Oktober 2012 angepasst worden. Die in den Haushaltsjahren 2012 und 2013 erfolgten über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen sind in einer separaten Anlage dargestellt. Schwäbisch Hall 10. Januar 2013 Oscar Gruber Stadtkämmerer
6 Anlagen: 1. Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Investitionsplan ÜPL/APL Mittelbereitstellung Ergebnishaushalt ÜPL/APL Mittelbereitstellung investiver Finanzhaushalt ÜPL/APL Mittelbereitstellung Ergebnishaushalt ÜPL/APL Mittelbereitstellung investiver Finanzhaushalt 2013
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