Gemeinde Korb. Rems-Murr-Kreis. Haushaltsplan

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Gemeinde Korb. Rems-Murr-Kreis. Haushaltsplan"

Transkript

1 Gemeinde Korb Rems-Murr-Kreis Haushaltsplan 2014

2

3 I n h a l t s ü b e r s i c h t Haushaltssatzung 3 Vorbericht 5 Gesamtplan Einnahmen, Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen 45 Haushaltsquerschnitt 59 Gruppierungsübersicht 63 Verwaltungshaushalt Einzelpläne 69 Vermögenshaushalt Einzelpläne 183 Anlagen Nr 1 Stellenplan 247 Nr 2 Geschäftseinlagen und Beteiligungen 252 Nr 3 Kostenrechnende Einrichtungen und sonstige gemeindl Einrichtungen 253 Nr 4 Berechnung der Finanzzuweisung 254 Nr 5 Übersicht Steuereinnahmen und Finanzzuweisungen sowie der Umlagen 258 Nr 6 Anlagennachweis für kostenrechnende Einrichtungen 259 Nr 7 Innere Verrechnungen - Verwaltungskosten 264 Nr 8 Innere Verrechnungen - Bauhof 265 Nr 9 Innere Verrechnungen - Personal 266 Nr 10 Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden 267 Nr 11 Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen 268 Nr 12 Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Ausgaben 269 Nr 13 Deckungsfähigkeit und Budgetierung von Planansätzen 270 Nr 14 Übertragbarkeit von Planansätzen 274 Nr 15 Darstellung der wichtigsten Steuer-, Beitrags- u Gebührensätze 275 Nr 16 Vereinsförderung 280

4 Kommunale Finanzplanung 283 Mittelfristiges Investitionsprogramm 289 Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Wasserversorgung 309 Erfolgsplan 312 Vermögensplan 316 Schuldenstandsübersicht 319 Mittelfristige Finanzplanung 321 Übersicht über den Stand des Anlagevermögens 325 Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 327 Erfolgsplan 330 Vermögensplan 334 Schuldenstandsübersicht 337 Mittelfristige Finanzplanung 339 Übersicht über den Stand des Anlagevermögens 343

5 1 Gemeinde Korb Rems-Murr-Kreis H A U S H A L T S S A T Z U N G und H A U S H A L T S P L A N I Einwohnerzahl (Wohnbevölkerung) der Gemeinde: a) nach der Volkszählung am Ew b) nach der Volkszählung am Ew c) nach der Volkszählung am Ew d) nach der Fortschreibung des Statistischen Landesamts am Ew II Gesamtfläche des Gemeindegebiets: 845 ha III Steuerkraftsumme der Gemeinde für 2014: a) insgesamt Euro b) je Einwohner ( ) 1043 Euro

6 2

7 3 Gemeinde Korb Rems-Murr-Kreis Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund von 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 beschlossen: Euro 1 Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit 1 den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je davon im Verwaltungshaushalt im Vermögenshaushalt dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) in Höhe von 0 3 dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung in Höhe von Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf Die Hebesätze werden festgesetzt 1 für die Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 315 vh b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 375 vh 2 für die Gewerbesteuer auf 365 vh der Steuermessbeträge Korb, den Jochen Müller Bürgermeister

8 4

9 5 V o r b e r i c h t z u m H a u s h a l t s p l a n 2014

10 6 Vorbericht zum Haushalt 2014 Vorbemerkungen Das Planheft enthält den Entwurf für den Gemeindehaushalt 2014 einschließlich der dazugehörenden Anlagen und Berechnungsgrundlagen Angeschlossen sind auch die Wirtschaftspläne für den Eigenbetrieb Gemeindewerke Korb und des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Die Wirtschaftspläne enthalten außerdem, sofern erforderlich, eine Übersicht über die einzugehenden Verpflichtungsermächtigungen, die Schuldenstandsübersicht, den Stand über das Anlagevermögen sowie die mehrjährigen Finanzpläne Sowohl der Gemeindehaushalt als auch die Wirtschaftspläne gehen von ausgeglichenen Gesamtzahlen aus Neben dem Beschluss über den Erlass der Haushaltssatzung sollen auch die Wirtschaftspläne für die Eigenbetriebe Gemeindewerke Korb und Abwasserbeseitigung festgestellt werden Der Vorbericht gibt einen Überblick über den Stand und die Entwicklung der Haushaltswirtschaft Außer den wesentlichen Daten im Planjahr zeigt der Vorbericht die Entwicklung des Haushalts in den beiden Vorjahren und gibt eine Vorschau auf die künftigen Investitionen, ihre Finanzierungsmöglichkeiten samt Auswirkungen auf die künftige Haushaltswirtschaft Abweichungen vom mittelfristigen Finanzplan sind ebenfalls dargestellt Außerdem werden im Vorbericht sowie bei den einzelnen Haushaltsstellen Erläuterungen zu den wesentlichen Planansätzen gemacht Allgemeines Die Haushaltsplanung 2014 erfolgt zum letzten Mal nach den Grundsätzen der kameralen Haushaltsführung Nach mehreren Jahrzehnten wird dieser Rechnungsstil dann im Jahr 2015 durch eine doppelte Buchführung abgelöst Dadurch ändert sich nicht nur die Darstellung des Planwerks, auch werden die einzelnen Pläne und Zahlen in Zukunft anders strukturiert und dargestellt

11 7 Bei der Haushaltsplanung 2014 wurden bei der Berechnung der Zuweisungen des Landes die Zahlen des Haushaltserlasses 2014, der mit Schreiben vom 17 Juni 2013 bekannt gemacht wurde, zugrunde gelegt Dem Haushaltserlass lagen zunächst die Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung zugrunde Darin ist ausgeführt: Vom 6 bis 8 Mai 2013 fand in Weimar die 142 Sitzung des Arbeitskreises Steuerschätzungen statt Geschätzt wurden die Steuereinnahmen für die Jahre 2013 bis 2017 Der Steuerschätzung wurden die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung zugrunde gelegt In dem Ergebnis spiegelt sich nicht zuletzt die gute Verfassung des Arbeitsmarktes mit einem historischen Höchststand an Beschäftigungsverhältnissen und steigenden Löhnen wieder So wird für das laufende Jahr 2013 ein Anstieg des Bruttoinlandsprodukts (BIP) um real 0,5 % erwartet Dabei wird davon ausgegangen, dass im 1 Quartal 2013 eine wirtschaftliche Stabilisierung eingetreten ist Für den weiteren Jahresverlauf wird mit einer Stärkung der wirtschaftlichen Auftriebskräfte gerechnet Im Schätzzeitraum 2013 bis 2017 werden für das nominale BIP nunmehr Veränderungsraten von 2,2 % für 2013, 3,3 % für 2014 und 3,0 % jeweils für die Jahre 2015, 2016 und 2017 erwartet 2 Orientierungsdaten Die Orientierungsdaten für die Entwicklung der Finanzausgleichsleistungen basieren auf Berechnungen des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Baden- Württemberg Sie berücksichtigen die Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung Die Einwohnerzahlen des Zensus 2011 sind entsprechend der Regelung in 39 Abs 36 FAG ebenfalls berücksichtigt Die Orientierungsdaten können nur Anhaltspunkte für die individuelle gemeindliche Finanzplanung geben Es bleibt Aufgabe jeder Gemeinde, anhand dieser Daten unter Berücksichtigung der aktuellen Konjunktur- und Steuerentwicklung sowie der örtlichen und strukturellen Gegebenheiten die für ihre Finanzplanung zutreffenden Einzelwerte zu ermitteln Die Gemeinde Korb kann im Jahr 2014 mit deutlich höheren Beträgen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und den Schlüsselzuweisungen des Landes rechnen Allerdings wirkt sich die Systematik des Finanzausgleichs dahingehend aus, dass das verhältnismäßig gute Jahr 2012 zum Beispiel dazu führt, dass die Finanzausgleichsumlage an das Land gegenüber dem Vorjahr um exakt EUR ansteigt Die Pflichtaufgaben, die die Gemeinde Korb in den kommenden Jahren zu erfüllen hat, stellen uns vor enorme finanzielle Belastungen Beispielhaft sei die Betreuung der Kindergartenkinder in der Gemeinde genannt Der Bau und der Betrieb des neuen Kinderhauses führen zunächst zu einer Inves-

12 8 tition in der Größenordnung von 3 Mio EUR Der laufende Betrieb dieser Einrichtung führt im kommenden Jahr zu zusätzlichen Ausgaben im Verwaltungshaushalt in Höhe von EUR Diese Ausgaben hat die Gemeinde selbst zu tragen, da Zuweisungen aus dem Finanzausgleich systembedingt erst im Jahr 2015 eingehen werden Die mittelfristige Finanzplanung würde im Haushaltsplan 2014 normalerweise die Jahre 2015 bis 2017 beleuchten Diese wird aber im Hinblick auf die Umstellung auf das neue Haushaltsrecht nur einen Ausblick auf gedachte kamerale Haushalte geben können Durch die Umstellung auf das neue Haushaltsrecht ergeben sich andere Zahlen und Kennzahlen im Haushalt Auch die Systematik des Haushaltsausgleichs wird sich deutlich ändern, insbesondere, weil dann die Abschreibungen des gesamten gemeindlichen Anlagevermögens erwirtschaftet werden müssen Gegen Ende des Jahres 2013 hat sich die gesamtwirtschaftliche Situation in Deutschland nochmals verbessert, die Steuereinnahmen des Staates ohne spezielle Gemeindesteuern sind deutlich angestiegen Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wurde mit der Mai-Steuerschätzung noch nicht nach oben korrigiert Allerdings ist nach dem vorläufigen Kassenergebnis für 2013 zu erwarten, dass trotzdem zusätzlich ca EUR für die Korber Gemeindekasse dazu kommen und das Gesamtaufkommen im Jahr 2013 dann bei 5,9 Mio EUR liegen wird Der Ansatz bei der Gewerbesteuer konnte mit dem Nachtragshaushalt von EUR auf EUR erhöht werden Dieser Planansatz wird voraussichtlich sogar noch deutlich überschritten, sodass zum Jahresende ein Gewerbesteueraufkommen von ca 2 Mio EUR zu erwarten ist Es ist nach heutigem Stand davon auszugehen, dass der Verwaltungshaushalt eine Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von ca 2 Mio EUR erwirtschaften kann Für das Jahr 2014 gehen sowohl der Haushaltserlass als auch die Steuerschätzer (siehe Erläuterungen oben) von deutlich besseren Zahlen für die Gemeinden aus Dies führt dazu, dass der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit ca 6 Mio EUR einen neuen Höchstwert erreichen wird Die Schlüsselzuweisungen des Landes steigen gegenüber dem Jahr 2013 um ca EUR an Die Gewerbesteuer wird mit EUR um EUR über dem Ansatz des Jahres 2013 angenommen Die Grundsteuern A und B bleiben etwa auf dem Wert des Vorjahres Der Überschuss aus eigenen Steuern und Zuweisungen des Landes, abzüglich der Kreis-, Gewerbesteuer- und Finanzausgleichsumlage steigt im kommenden Jahr von EUR um 1 Mio EUR auf EUR an

13 9 Auf der Ausgabenseite müssen gegenüber den Vorjahren die Haushaltsansätze bei den Personalkosten deutlich angehoben werden Diese steigen gegenüber dem Planansatz des Vorjahrs um ca EUR an Deutlich mehr Personal wird im Bereich der Kinderbetreuung mit eingeplant Für das neue Kinderhaus sind ca 10 Stellen vorgesehen, die Personalkosten 2014 belaufen sich hier auf EUR Hierbei enthalten ist eine angenommene Steigerung der Einkommen bei den Beschäftigten um 2 % und die bereits beschlossene Erhöhung bei den Beamten um 2,75 % die für die meisten Gehaltsgruppen mit einer Verzögerung von bis zu einem Jahr umgesetzt wird Im Bereich der Unterhaltung der gemeindeeigenen Wohngebäude, Schulen, Kindergärten und Verwaltungsgebäuden kann der Ansatz nach Abschluss der Sanierung der Rathausgebäude incl Außenfassaden wieder gesenkt werden Die Kosten der Gebäudebewirtschaftungen steigen nur geringfügig um 3000 EUR an Die Steuern und Geschäftsausgaben stiegen gegenüber dem Vorjahr um EUR auf EUR Hierbei sind Mehrausgaben bei der Mittagsverpflegung der Schüler in der Gemeinschaftsschule in Höhe von EUR enthalten Bei der Unterhaltung der Gemeindestraßen werden wieder wie im Vorjahr EUR eingeplant Für die Unterhaltung der Feld- und Weinbergwege sind EUR vorgesehen Im Bereich der Straßenbeleuchtung werden wieder Mittel in Höhe EUR eingeplant, um den Austausch kaputter Leuchtmittel und Lampen zu finanzieren Die Zuweisungen an die kirchlichen Kindergärten sinken gegenüber dem Rekordjahr 2013 und liegen mit EUR um EUR unter dem Vorjahresansatz Der Hebesatz für die Kreisumlage soll von 38,5 vh auf 34 vh gesenkt werden Die Steuerkraftsumme der Gemeinde Korb ist wieder angestiegen, der absolute Betrag würde dadurch nur um EUR unter dem des Vorjahres liegen Ein Prozentpunkt wirkt sich derzeit bei gleichbleibender Steuerkraft mit ca EUR aus Der Verwaltungshaushalt erwirtschaftet trotz steigender Ausgaben eine beachtliche Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt in Höhe von EUR Dies entspricht 52 % aller Einnahmen des Vermögenshaushalts und leistet somit einen beträchtlichen Anteil an

14 10 der Finanzierung der geplanten Investitionen und Darlehenstilgungen Die Nettoinvestitionsrate beträgt rund EUR Der allgemeinen Rücklage, die am voraussichtlich einen Stand von ca 2,2 Mio EUR haben wird, müssen EUR entnommen werden

15 11 Rückblick auf die Haushaltsjahre 2012 und 2013 Haushaltsjahr 2012 Die Haushaltssatzung 2012 wurde am 17 Januar 2012 beschlossen Die Nachtragssatzung wurde am 3 Juli 2012 beschlossen Nach der Haushaltssatzung waren die Gesamtzahlen in Einnahmen und Ausgaben: Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Gesamthaushaltsvolumen EUR EUR EUR Erfolgsplan Wasserwerk Vermögensplan Wasserwerk Gesamtvolumen: EUR EUR EUR Erfolgsplan Abwasserbeseitigung Vermögensplan Abwasserbeseitigung Gesamtvolumen: EUR EUR EUR Die Jahresrechnung hat mit folgenden Summen abgeschlossen: Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Gesamthaushaltsvolumen ,31 EUR ,45 EUR ,76 EUR Erfolgsplan Wasserwerk Vermögensplan Wasserwerk Gesamtvolumen Erfolgsplan Abwasserbeseitigung Vermögensplan Abwasserbeseitigung Gesamtvolumen ,10 EUR ,52 EUR ,62 EUR ,85 EUR ,41 EUR ,26 EUR

16 12 Die wesentlichen Ergebnisse des Jahres 2012 waren: Mit dem Nachtragshaushalt wurden für die Kinderbetreuung in der Gemeinde vom Land zusätzliche Mittel in Höhe von EUR bereitgestellt Der Ansatz bei der Gewerbesteuer konnte um EUR erhöht werden Auf der Ausgabenseite musste der Abmangelanteil für die evang Kindergärten um EUR erhöht werden, die Gewerbesteuerumlage erhöhte sich um EUR Der Ansatz bei den Kosten für die Mittagsverpflegung an der Keplerschule musste um EUR angehoben werden (Die Einnahmen aus dem Essensgeld erhöhten sich um EUR) Die Zuführung zum Vermögenshaushalt erhöhte sich um EUR auf EUR Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes erhöhten sich um EUR auf EUR Auf der Einnahmenseite erhielt die Gemeinde für die Sanierung der Ortsmitte Steinreinach einen Zuschuss in Höhe von EUR Auf der Ausgabenseite wurden zusätzlich EUR für die Sanierung des Feuerwehrgerätehauses in Korb bereitgestellt Für die Planung des neuen Kinderhauses in der Brucknerstraße wurden EUR eingestellt Für den Erwerb einer Wohnung für den Verein Windelflitzer ev in der Waiblinger Straße wurden Mittel in Höhe von EUR mit aufgenommen Außerdem wurde die erste Zuschussrate für den Korber Bädlesverein in Höhe von EUR eingeplant Das Rechnungsergebnis 2012 sieht eine Zuführung des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt in Höhe von ,30 EUR und somit eine Verbesserung des Ergebnisses um EUR Der mit dem Nachtragshaushalt auf EUR angehobene Planansatz bei der Gewerbesteuer wurde bis zum Jahresende nochmals deutlich übertroffen Mit EUR liegt er um EUR über dieser Annahme Die Gewerbesteuerumlage war dadurch um EUR höher als geplant Die Grundsteuern A und B überstiegen den Planansatz von EUR um EUR Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer stieg gegenüber der Planung um EUR auf EUR an Die Schlüsselzuweisungen des Landes erhöhen sich um EUR auf EUR

17 13 Im Vermögenshaushalt ergibt sich durch die Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt eine zusätzliche Einnahme in Höhe von EUR Der allg Rücklage mussten statt geplanten EUR noch EUR entnommen werden ( EUR) Im Baugebiet Buocher Weg konnte der letzte Bauplatz im Mischgebiet und ein Bauplatz für ein Mehrfamilienhaus verkauft werden Dadurch konnte der Planansatz bei den Grundstückserlösen um knapp EUR überschritten werden Entwicklung des Haushaltsjahres 2013 Die Haushaltssatzung 2013 wurde am 18 Dezember 2012 beschlossen Die Nachtragssatzung wurde am 14Mai 2013 beschlossen Die Einnahmen und Ausgaben wurden wie folgt festgesetzt: Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Gesamthaushaltsvolumen EUR EUR EUR Erfolgsplan Eigenbetrieb Wasserwerk Vermögensplan Eigenbetrieb Wasserwerk Gesamtvolumen EUR EUR EUR Erfolgsplan Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Vermögensplan Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Gesamtvolumen EUR EUR EUR

18 14 Der Verwaltungshaushalt des Jahres 2013 wies nach der Planung eine Zuführungsrate in Höhe von EUR aus Der Rücklage konnten EUR zugeführt werden Mit dem Nachtragshaushalt wurde ein Darlehen an die Netzgesellschaft Korb GmbH & Co KG in Höhe von EUR finanziert Dabei wurden auch die aktuellen Beschlüsse des Gemeinderats und die aktuellen Entwicklungen des Jahres mit in das Planwerk übernommen Der Ansatz bei der Gewerbesteuer konnte beispielsweise um EUR angehoben werden Nach den Zahlen des Nachtragshaushalts können der Rücklage noch ca EUR zugeführt werden Zum Jahresende 2013 zeichnet sich ab, dass die Gewerbesteuer wieder mit einem Stand von ca 2 Mio EUR abschließen wird Durch weitere Einnahmeverbesserungen, auch beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, die seit der Oktobersteuerschätzung und mit der Abrechnung der Landeszuweisungen des 3 Quartals zu erwarten sind, wird das Ergebnis des Jahres 2013 sich noch verbessern Es ist davon auszugehen, dass der Rücklage trotz weiterer Entnahmen im laufenden Jahr noch ca EUR zugeführt werden können und die allg Rücklage zum voraussichtlich einen Stand von ca 2 Mio EUR haben wird

19 15 Haushalt 2014 Vergleich 2013 Haushaltsvolumen Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Nettoinvestitionsrate Zuführung an die allgemeine Rücklage Entnahme aus der allgemeinen Rücklage Kreditaufnahme (für Darlehen an Netzges) Steuereinnahmen Grund- und Nebensteuern Gewerbesteuer Zuweisungen Gemeindeanteil an der EK-Steuer Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Landeszuweisungen Familienleistungsausgleich Umlagen Gewerbesteuerumlage Finanzausgleichsumlage Kreisumlage Verbandsumlage Region Stuttgart Saldo Steuern u Zuweisungen/Umlagen Personalausgaben Schuldenstand am Ende des Jahres Gemeindehaushalt Eigenbetriebe Pro-Kopf-Verschuldung

20 16 Haushalt 2014 Das Gesamthaushaltsvolumen des Jahres 2014 beträgt EUR Es liegt um EUR (9 %) unter dem des Haushaltsjahres 2013 Die Gesamtzahlen gliedern sich wie folgt: Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt EUR EUR Verwaltungshaushalt Das Gesamtvolumen des Verwaltungshaushalts beträgt EUR Es ist damit um EUR (4,5 %) größer als das Volumen des Verwaltungshaushalts 2013 Einnahmen des Verwaltungshaushalts in Tausend EUR Allgem Finanzzuw; 3731; 19% Innere Verrechnungen; 1074; Anteil Umsatzsteuer; 5% 183; 1% Grund-uNebensteuern; 1721; 9% Anteil Einkommensteuer; 6036; 31% Gewerbesteuer; 2050; 10% Erstattg, Zinsen; 311; Familienleistungsausgleich; 2% 524; 3% Zweckg Zuwendg; 1084; 6% Gebühren; 682; 3% KalkEinnahmen; 1252; 6% Mieten, Konzabg; 903; 5%

21 17 Realsteuern Grundsteuer Die Einnahmen der Grundsteuer A (für landwirtschaftliche Betriebe) werden mit EUR (VJ: EUR), die der Grundsteuer B mit EUR (VJ: EUR) angenommen Bei der Grundsteuer B erhöht sich die Steuersumme durch die weitere Bebauung der Bauplätze in den Baugebieten Jungen und Vogel Gaisberg, Buocher Weg und Westrand Hofäcker in Kleinheppach erst in den kommenden Jahren Durch eine Bebauung der Grundstücke im Gewerbegebiet Riebeisen wird sie sich noch weiter erhöhen Der Hebesatz bei der Grundsteuer A beträgt 315 Prozentpunkte (Landesdurchschnitt, Stand 2012: 354 vh) Der Hebesatz bei der Grundsteuer B beträgt 375 Prozentpunkte (Landesdurchschnitt: 385 vh) Entwicklung der Grundsteuer Grundsteuer A Grundsteuer B * * * Planjahre

22 18 Entwicklung der Grundsteuer Grundsteuer A Grundsteuer B in Euro * 2014* * Planwerte Gewerbesteuer Der Ansatz für die Gewerbesteuer liegt mit EUR deutlich über dem Ansatz des Vorjahres Im Jahr 2013 ergab sich wiederum eine positive Entwicklung bei der Gewerbesteuer Das Vorauszahlungssoll lag zu Beginn des Jahres bei EUR Die Anpassungen des laufenden Jahres und die Abrechnungen aus den Vorjahren lassen hoffen, dass der Planansatz von EUR deutlich überschritten wird und die 2 Mio Marke erneut erreicht werden kann Sofern sich dieser Trend fortsetzt, kann auch im Jahr 2014 mit einem Wert von über 2 Mio EUR bei der Gewerbesteuer gerechnet werden Allerdings wirken sich nach wie vor konjunkturelle Schwankungen sehr schnell auf die Gewerbesteuerzahlungen aus Der Gewerbesteuerhebesatz beträgt seit dem Prozentpunkte (Landesdurchschnitt, Stand 2012: 366 vh)

23 19 Entwicklung der Gewerbesteuer * * * Planjahre Entwicklung der Gewerbesteuer in Euro * 2014* *Planwerte Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Zum wurde die Gewerbekapitalsteuer als Teil der Gewerbesteuer abgeschafft Als Ausgleich dafür erhalten die Gemeinden einen Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Der Umsatzsteueranteil für alle Gemeinden beträgt 2,2 vh des Umsatzsteueraufkommens Die Verteilung auf die einzelnen Kommunen erfolgt nach einer Schlüsselzahl Für die Städte und Gemeinden in den alten Bundesländern wird die für die Jahre 2000 bis 2002 geltende Schlüsselzahl für den Umsatzsteueranteil anhand folgender Bemessungsgrundlagen ermittelt: Zu 42 % (= 60 v H von 70 v H) sind die Gewerbesteuer-Isteinnahmen der

24 20 Jahre maßgebend (1998 wurde ausgeblendet, weil hier bereits die Gewerbekapitalsteuer weggefallen ist); zu 18 % (= 60 v H von 30 v H) kommt es auf die durchschnittliche Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (ohne öffentl Dienst) in den Jahren an; zu 40 v H kommt es auf eine fiktive Gewerbekapitalsteuer an, die errechnet wird aus dem Messbetrag nach dem Gewerbekapital 1995 multipliziert mit dem Durchschnittshebesatz der Gemeinde der Jahre Der Umsatzsteueranteil der Kommunen des Landes Baden-Württemberg wird im Haushaltserlass mit 566 Mio EUR (VJ: 562 Mio EUR) angegeben Die Schlüsselzahl wird seit dem auf einen fortschreibungsfähigen Schlüssel umgestellt Bei einer Schlüsselzahl, die für unsere Gemeinde beträgt, errechnet sich ein Umsatzsteueranteil in Höhe von EUR Für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ist nach den Prognosen des Haushaltserlasses 2014 auch künftig eine steigende Tendenz erkennbar Für 2015 wird von einem Plus von 3 %, 2016 ein Plus von 6 % und für 2017 ein Plus von 9 % gegenüber dem Ansatz von 2013 ausgegangen Dabei spielt aber auch die Schlüsselzahl der Gemeinde Korb eine Rolle, die in den letzten Jahren immer rückläufig war

25 21 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Nach dem Gemeindefinanzreformgesetz erhalten die Gemeinden einen Anteil von 15 v H des Landesaufkommens aus der Lohn- und Einkommensteuer Für die Aufteilung der Zuweisungen auf die einzelnen Gemeinden werden Schlüsselzahlen festgelegt Grundlage hierfür ist das örtliche Aufkommen der Lohn- und Einkommensteuer im Verhältnis zum Gesamtanteil aller Gemeinden Die Verteilungsschlüssel wurden auf die Ergebnisse der Lohnund Einkommensteuerstatistik 1998 umgestellt Seit dem Jahr 2012 betragen die Kappungsgrenzen bei Alleinstehenden EUR bzw EUR bei Verheirateten Der Verteilungsschlüssel wurde für die Jahre ab 2012 erneut angepasst Für die Gemeinde Korb beträgt er deshalb ab exakt Für das Jahr 2014 und die Folgejahre gehen die Steuerschätzer in der Oktobersteuerschätzung gegenüber den Prognosen des Vorjahres für diesen Zeitraum von wieder deutlich steigenden Ansätzen bei dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer aus Es wird ein Gesamtaufkommen von 5 Mrd EUR erwartet Für die Gemeinde Korb bedeutet dies einen Anteil von 6,04 Mio EUR, dies sind ca EUR über dem Planansatz für das Jahr 2013 Das Innenministerium und das Finanzministerium Baden-Württemberg prognostizieren im Haushaltserlass 2014 für die Jahre 2015 bis 2018 deutliche Steigerungen So soll der Einkommensteueranteil im Jahr 2015 um 4 %, im Jahr 2016 um 8 %, 2017 um 15 % und 2018 um 18 % über dem des Jahres 2014 liegen Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer bleibt aber die wichtigste Einnahmequelle der Gemeinde Korb

26 22 Entwicklung des Einkommensteueranteils * * * Planjahre Entwicklung des Einkommensteueranteils in Euro * 2014* * Planwerte Finanzzuweisungen Für die Berechnungen der Finanzzuweisungen des Jahres 2014 ist die Steuerkraft des Jahres 2012 maßgebend Die Steuerkraftmesszahl, die sich zusammensetzt aus den Ist- Einnahmen der Realsteuern (Grund- und Gewerbesteuern), des Einkommensteueranteils, des Familienleistungsausgleichs und 80 % des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer, beträgt EUR Im Vorjahr waren es noch EUR und im Vorvorjahr EUR Die Steuerkraftsumme pro Einwohner beträgt 1043 EUR (VJ: 964 EUR)

27 23 Daraus errechnen sich Schlüsselzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft in Höhe von EUR (VJ: EUR) Der vom Land vorgegebene Grundkopfbetrag als Bemessungsgrundlage der Schlüsselzuweisungen nach der mangelnden Steuerkraft, die aus dem Finanzausgleichstopf bezahlt werden, steigt 2014 auf 1120 Euro pro Einwohner (VJ: 1020 Euro) Die kommunale Investitionspauschale für Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen wurde mit EUR (VJ: EUR) vorausberechnet Der Kopfbetrag wurde von 50 EUR auf 59 EUR erhöht Die Sachkostenbeiträge für Gymnasiasten, Real-, Haupt- und Förderschüler sind vom Land ermittelt Grundlage sind die durchschnittlichen Schulkosten Davon sollen 90 % durch den Sachkostenbeitrag ausgeglichen werden Der Sachkostenbeitrag für Hauptschüler bzw Werkrealschüler und Schüler der Gemeinschaftsschule bleibt im nächsten Jahr zunächst konstant und beträgt 1119 EUR pro Schüler Für die Keplerschule errechnet sich für 71 Haupt- und Werkrealschüler und 122 Gemeinschaftsschüler eine Zuweisung des Landes in Höhe von EUR Entwicklung der Schlüsselzuweisungen incl kommunale Investitionspauschale * * * Planjahre

28 24 Entwicklung der Schlüsselzuweisungen (incl Investitionspauschale) in Euro * 2014* * Planwerte Die Zuweisungen für Gemeindeverbindungsstraßen wurden mit 2600 EUR (VJ: 2600 EUR) pro km angenommen Diese Zuweisung aus dem kommunalen Finanzausgleich wird aus den Kraftfahrzeugsteuereinnahmen finanziert Der Familienleistungsausgleich, der als Ersatz dafür bezahlt wird, dass der Einkommensteueranteil entsprechend geringer ist, seit die Kindergeldzahlungen aus der Einkommensteuer bezahlt werden, wird entsprechend den Schlüsselzahlen für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer auf die Gemeinden aufgeteilt Den Gemeinden werden voraussichtlich 434 Mio EUR (Vj: 429 Mio EUR) zufließen Er beträgt für die Gemeinde Korb EUR (+6100 EUR)

29 25 Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb Hierunter sind die Gebühren, Miet- und Pachteinnahmen, Holzerlöse und die sonstigen Verkaufserlöse zu verstehen Die Gebühren und sonstige Entgelte steigen gegenüber dem Vorjahr um knapp EUR an Dies liegt zum einen an den um EUR höheren Gebühreneinnahmen im Schülerhort, um knapp EUR höheren Gebühren in den Kindergärten und erneut an den zu erwartenden höheren Baugebühren ( EUR) Die Holzerlöse wurden mit EUR angesetzt (VJ: EUR) Der Gemeindewald wird insgesamt wieder einen Gewinn in Höhe von ca 5000 EUR abwerfen Entwicklung der Gebühren und Entgelte Euro * 2014* * Planwerte Die Ansätze bei den Einnahmen aus Miete und Pacht und sonstigen Ersätzen erreichen fast exakt den Ansatz des Vorjahres Dies liegt unter anderem an der mittlerweile vollen Belegung des Eimer-Gebäudes in der Mansler Straße

30 26 Sonstige Finanzeinnahmen Hierzu gehören die Zinseinnahmen sowie die Konzessionsabgaben Auch werden hier die kalkulatorischen Einnahmen (Innere Verrechnungen) veranschlagt Die Zinseinnahmen aus kurzfristig angelegten Geldern wurden nur noch mit EUR veranschlagt, da der Zinssatz auf historisch niedrigem Niveau bei weniger als 0,5% liegt Die Zinseinnahmen aus dem an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung gewährten Darlehens betragen wie in den Vorjahren EUR Neu hinzukommen Zinseinahmen aus einem Darlehen an die Netzgesellschaft Korb GmbH & Co KG Die Konzessionsabgabe, die von der EnBW (Gas) und der Netzgesellschaft Korb GmbH & Co KG (Strom) für das Recht zur Durchführung von Leitungen bezahlt wird, ist ein nicht unerheblicher Einnahmeposten Sie wurde mit EUR veranschlagt Weiter eingerechnet wurde eine Konzessionsabgabe des Eigenbetriebs Wasserversorgung über EUR Die kalkulatorischen Einnahmen einschließlich der inneren Verrechnungen wurden mit EUR (Vj: EUR) veranschlagt Die kalkulatorischen Einnahmen werden im Verwaltungshaushalt beim Einzelplan 9 gebucht Sie stellen einen reinen Verrechnungsposten dar, der bei der jeweiligen kostenrechnenden Einrichtung in der Form der Abschreibung und der Verzinsung des Anlagekapitals als Ausgabe veranschlagt ist Dasselbe gilt für die inneren Verrechnungen Die inneren Verrechnungen sind ebenfalls Planmittel, die nicht nach außen fließen Die einzelnen Verwaltungsleistungen und die Bauhofleistungen werden in Geld bewertet und der jeweiligen Dienststelle, die die Verwaltungsleistung oder Bauhofleistung in Anspruch nimmt, zugerechnet Bisher wurde die Verrechnung der Verwaltungsleistung lediglich bei kostenrechnenden Einrichtungen vorgenommen Mit der Umstellung auf das neue kommunale Haushaltsrecht im Jahre 2015 wird es erforderlich sein, eine Vollvermögensrechnung einzuführen, d h, nicht nur die kostenrechnenden Einrichtungen zu bewerten, Abschreibungen und eine kalkulatorische Verzinsung zu berechnen, sondern dies über die gesamten kommunalen Einrichtungen zu erreichen Hierdurch soll der Werteverzehr des gesamten Anlagevermögens ermittelt werden und dargestellt werden, ob der laufende (Verwaltungs-)Haushalt zumindest diesen Werteverzehr erwirtschaften kann

31 27 Ausgaben des Verwaltungshaushalts in Tausend Euro Deckungsreserve; 212; 1% Zuführung zum VermHH; 1412; 7% Gewerbesteuerumlage; 388; 2% FAG-Umlagen; 2392; 12% Kreisumlage; 3631; 19% Betriebsund Geschäftsaufw; 2384; 12% lfdzuw/erstattungen; 1383; 7% Unterhaltung baul Anlagen; 660; 3% Kalk Ausgaben; 1252; 7% Personalaufwand; 4764; 24% Innere Verrechnungen; 1074; 6%

32 28 Personalausgaben Der gesamte Personalaufwand beträgt 4,76 Mio EUR (Vj: 3,958 Mio EUR), worin auch die Umlagen für Beihilfen und die Zusatzversorgungskasse sowie der Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungsleistungen enthalten sind Die Personalausgaben ergeben sich aus dem Stellenplan, Anlage 1 Die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst beginnen im Frühjahr 2014 Im Haushaltsplan ist eine Steigerung von 2 % eingeplant Bei den Beamten werden im nächsten Jahr die im Jahr 2012 beschlossenen Gehaltserhöhungen umgesetzt Diese liegt bei 2,75 % Die Leistungszulage im Beschäftigtenbereich (früher Angestellte und Arbeiter) nach TVöD steigt im nächsten Jahr von 1,75 % auf 2 % an Insgesamt steigt der Aufwand im Vergleich zum Vorjahr um ca EUR (20 %) In der nachfolgenden Grafik sind die Personalausgaben der letzten Jahre ersichtlich Der Aufwand für die Personalkosten entspricht 24,4 % (Vj: 21,3 %) des Volumens des Verwaltungshaushalts Entwicklung der Personalausgaben * * * Planwerte

33 29 Entwicklung der Personalausgaben * 2014* * Planwerte Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand Hierzu gehören die Aufwendungen für Unterhaltungen, Geräte, Ausstattungen, Bewirtschaftungs- und Geschäftsausgaben Bei der Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen sinkt der Ansatz gegenüber dem Vorjahr deutlich um ca EUR Nach Abschluss der Renovierung der Rathäuser werden in diesen Bereich ca EUR weniger veranschlagt als im Jahr 2013 Für den Ausbau und die Einrichtung einer U3-Gruppe im evang Kindergarten Schaltenberg werden EUR eingeplant Die Sanierung oder Neubeschaffung der vier Buswartehäuschen am Seeplatz schlägt mit ca EUR zu Buche Im Bereich der Straßenunterhaltung werden wieder Mittel in Höhe von EUR vorgesehen Dieser Betrag ist erneut notwendig, um die dringenden Sanierungsarbeiten anhand einer Prioritätenliste durchzuführen Bei der Unterhaltung der Straßenbeleuchtung sind wieder EUR vorgesehen

34 30 Entwicklung der Unterhaltungskosten Euro * 2014* * Planwerte Die Bewirtschaftungskosten für gemeindliche Einrichtungen betragen EUR (VJ: EUR) Die Ansätze können ungefähr auf dem Niveau des Vorjahres bleiben, da bei den Gas- und Heizölbezugskosten mit zunächst konstanten Preisen zu rechnen ist und die Stromkosten im nächsten Jahr nur leicht ansteigen Entwicklung der Bewirtschaftungskosten in Euro * 2014* * Planwerte

35 31 Sonstige Finanzausgaben Die Finanzausgleichsumlage an das Land Baden-Württemberg beträgt 2,392 Mio EUR (VJ: 2,192 Mio EUR) und die Umlage an den Verband Region Stuttgart EUR (Vj: EUR) Die Kreisumlage wurde vom Kreistag bisher noch nicht beschlossen Die Kreisverwaltung schlägt einen Hebesatz von 37 % vor (Vj: 38,5 %) Die kreisangehörigen Gemeinden haben sich darauf verständigt, in den Haushaltsplanungen einen Hebesatz von 34 % anzusetzen Die Kreisumlage beläuft sich damit auf rd 3,631 Mio EUR (VJ: 3,789 Mio EUR) Jeder Prozentpunkt wirkt sich derzeit auf die Gemeinde Korb mit ca EUR aus Die Entwicklung der Kreisumlage seit dem Jahr 2005 stellt sich im Rems-Murr-Kreis wie folgt dar: ,15 40,95 39,7 37,0 36,5 35,5 41, , Entwicklung der Kreisumlage in Tausend Euro Tausend Euro * 2014* * Planwerte Der Gewerbesteuerumlagesatz bleibt konstant bei 69 Prozentpunkten, die Gewerbesteuerumlage steigt aufgrund des höheren Ansatzes auf EUR

36 32 Die nachstehende Tabelle und die zugehörige Grafik zeigen die Entwicklung der wichtigsten Finanzumlagen der letzten Jahre Im Jahre 2014 steigen die Umlagezahlungen in der Summe wieder leicht an, allerdings ist bis zum Beschluss des Kreishaushalts noch eine gewisse Unsicherheit wegen der tatsächlichen Höhe der Kreisumlage Entwicklung der Umlagen Finanzausgleichsumlage Kreisumlage Gewerbesteuerumlage Summe * * * Planjahre Entwicklung der Umlagen in Euro Finanzausgleichsumlage Kreisumlage Gewerbesteuerumlage * 2014* * Planwerte Alle Umlagen haben zusammen einen Umfang von insgesamt 6,4 Mio EUR (VJ: 6,33 Mio EUR)

37 33 Ein wichtiger Faktor für die Beurteilung der finanziellen Situation der Gemeinde Korb ist auch in diesem Jahr wieder der Vergleich des Überschusses aus den Einnahmen aus Steuern und Finanzzuweisungen und den zu zahlenden Umlagen Diese Entwicklung ist maßgeblicher Faktor für das Ergebnis des Verwaltungshaushalts, somit für die Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt und damit auch für den finanziellen Spielraum für Investitionen In den Jahren, in denen dieser Saldo mehr als 5 Mio EUR beträgt, wird meistens eine Zuführung an den Vermögenshaushalt erwirtschaftet Dies zeigt zum einen die Abhängigkeit der Gemeinde Korb von den Zuweisungen des Landes und den Umlagezahlungen Sie ist aber auch ein erfreuliches Zeichen dafür, dass insbesondere durch derzeit stabile Einnahmen aus der Gewerbesteuer die gestiegenen Ausgaben des laufenden Haushaltes finanziert werden können Ein mittelfristiger Ausblick auf die Finanzplanungsjahre ist hier nicht mehr aussagekräftig, da sich durch die Einführung des NHKR im Jahre 2015 das Ergebnis des laufenden Betriebs deutlich verändern wird Vergleich des Überschusses der Einnahmen aus eigenen Steuern und Finanzuzweisungen und der Umlagezahlungen an Kreis und Land

38 34 Vermögenshaushalt Das Gesamtvolumen des Vermögenshaushalts beträgt EUR (VJ: EUR) Einnahmen des Vermögenshaushalts in Tausend Euro Baumaßnahmen; 1162; 42% Erwerb von bewgl Sachen des Anlagevermögens; 411; 15% Tilgung von Krediten; 553; 20% Zuweisg an Dritte; 50; 2% Gewährung von Darlehen; 60; 2% Grunderwerb; 505; 19%

39 35 Die Einnahmen des Vermögenshaushalts 2014 gliedern sich wie folgt: Veräußerungserlöse Zuführung vom Verwaltungshaushalt Entnahme aus der Rücklage Zuweisungen des Landes EUR EUR EUR EUR Zur Finanzierung der Investitionen sind Bauplatzerlöse in Höhe von EUR eingeplant Diese setzen sich zusammen aus dem Verkauf des letzten Wohnbauplatzes im Baugebiet Buocher Weg und Bauplätzen im Gewerbegebiet Riebeisen ( EUR) Die Grundstückserlöse aus den Gewerbeflächen werden aber zur Tilgung des dafür aufgenommenen Darlehens verwendet und sind deshalb haushaltsneutral Die Zuführung des Verwaltungshaushalts beträgt EUR und deckt ca 51 % der Ausgaben des Vermögenshaushalts Zum Ausgleich des Haushalts müssen der Rücklage EUR entnommen werden Der Rücklagenstand am Jahresende wird dann voraussichtlich ca 1,4 Mio EUR betragen Zur teilweisen Finanzierung des TSF der Feuerwehrabteilung Kleinheppach wurden Landeszuschüsse in Höhe von EUR beantragt und auch bereits bewilligt

40 36 Ausgaben des Vermögenshaushalts in Tausend Euro Baumaßnahmen; 1162; 42% Erwerb von bewgl Sachen des Anlagevermögens; 411; 15% Tilgung von Krediten; 553; 20% Zuweisg an Dritte; 50; 2% Gewährung von Darlehen; 60; 2% Grunderwerb; 505; 19%

41 37 Folgende Investitionsschwerpunkte sind für das Jahr 2014 vorgesehen: - Einzelplan 0 Hard- und Software, Lizenzen Büromöbel und Kleingeräte Tabletgeräte Gemeinderat und Verwaltung Ersatzbeschaffung PC und Server - Einzelplan 1 Sprungretter und Absturzsicherung Feuerwehr Ersatzbeschaffung TSF Abteilung Kleinheppach - Einzelplan 2 Planungsmittel Urbanschule Gemeinschaftsschule, Möblierung Planungsmittel für Erweiterung GMS Investitionskostenzuschuss Schulen WN - Einzelplan 4 Erwerb des evang Kindergartens Steinreinach - Einzelplan 5 Brandschutz Ballspielhalle Zuschuss an den Korber Bädlesverein, 2Rate - Einzelplan 6 Brandschutz und Möblierung Bauamt/Alte Kelter Erneuerung Stühle und Tische Sitzungssaal Sanierung der Fröbelstraße Planungsmittel für die Sanierung Schillerstraße Erneuerung der Straßenbeleuchtung - Einzelplan 7 Bauhof Kleingeräte und -maschinen Ersatzbeschaffung Radlader - Einzelplan 8 Allgemeiner Grunderwerb Sanierung Wohngebäude EUR 5000 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR

42 38 Abweichungen des Haushaltsplans 2014 vom Finanzplan 2013 bis 2016 Der Haushaltsplan 2014 weicht gegenüber dem Finanzplan für 2014, wie er im Rahmen des Haushaltsplans 2013 aufgestellt wurde, ua bei folgenden Positionen ab: Verwaltungshaushalt: Einnahmen: Gemeindeanteil an der Einkommensteuer: Gewerbesteuer: Gebühren: EUR EUR EUR Ausgaben: Personalausgaben: Sächl Verw- und Betriebsaufwand: Umlagen: EUR EUR EUR Vermögenshaushalt: Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt ist um EUR niedriger als in der ursprünglichen Planung Der Rücklage müssen EUR entnommen werden, also EUR mehr als vorgesehen Die Veräußerungserlöse sinken leicht, da alle Bauplätze im Baugebiet Westrand Hofäcker bereits verkauft wurden Im Jahr 2014 waren ursprünglich weitere Landeszuschüsse für U3-Gruppen im Kinderhaus Brucknerstraße vorgesehen Diese können nicht mehr beantragt werden, da diese Zuschüsse nur für den Neubau solcher Gruppen ausbezahlt werden und im Kinderhaus insgesamt nur zwei U3-Gruppen errichtet werden Auf der Ausgabenseite ist der Erwerb des Kindergartens Steinreinach neu dazugekommen Die Baumaßnahmen sinken um EUR, da zunächst weitere Planungen im Zusammenhang mit der Gemeinschaftsschule durchgeführt werden müssen Getilgt werden statt

43 39 der geplanten EUR nur EUR, was den Grundstückserlösen aus dem Baugebiet Riebeisen entspricht Entwicklung der Rücklagen: Die Stand der allg Rücklage wird voraussichtlich am ca EUR betragen (Mindestbestand ca EUR) Mittelfristige Finanzplanung Die mittelfristige Finanzplanung ist im Haushaltsplan 2014 von 2015 bis einschließlich des Jahres 2017 darzustellen Dies ist für diese Jahre jedoch ohne große Aussagekraft, da sich mit der Einführung des Neuen Haushaltsrechts und der neuen Haushaltssystematik einiges ändern wird Aus diesem Grund wird im Haushaltsplan 2014 eine Vorschau enthalten sein, wie die Haushalte 2015 bis 2017 aus kameraler Sicht aussehen würden Die geplanten Maßnahmen im Vermögenshaushalt bleiben aber bestehen Für die kommenden Jahre ist anzunehmen, dass sich die gemeindeeigenen Steuern stabil verhalten, die Grundsteuer B wird durch die Bebauung der Baugebiete Westrand Hofäcker und Riebeisen erhöhen, die Gewerbesteuer weiterauf dem derzeit erfreulichen Stand bleiben wird und möglicherweise durch die Ansiedlung von Unternehmen im Gewerbegebiet auch erhöht Die Zuweisungen des Landes (Einkommensteueranteil und Schlüsselzuweisungen) sollen laut den Zahlen im Haushaltserlass noch deutlich ansteigen Die Investitionsplanung für die Jahre 2015 bis 2017 sieht vor, dass die Umbaumaßnahmen in den Gemeinschaftsschulen und die Sanierung des Hallenbades finanziert werden müssen Auch eine zusätzliche Obdachlosenunterkunft muss in den kommenden Jahren errichtet werden, um zusätzliche Flüchtlinge aufnehmen zu können Der Gemeinderat kann frühzeitig im Jahr das längerfristige Investitionsprogramm neu priorisieren Auf der Einnahmenseite sind Grundstückserlöse in Höhe von knapp 3 Mio EUR vorgesehen Zum Ausgleich des Vermögenshaushalts müssten Darlehen in Höhe von 2 Mio EUR aufgenommen werden Der allg Rücklage müssten ca 1,2 Mio EUR entnommen werden, die Verwaltungshaushalte würden jedes Jahr ca 1,3 Mio EUR Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt erwirtschaften An die Rücklage könnte erst im Jahr 2017 wieder zugeführt werden Der Stand der allg Rücklage würde dann am noch EUR betragen

44 40 Die Nettoinvestitionsrate (=Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt abzgl Tilgungsleistungen) entwickelt sich wie folgt: Zuführung an Vermögenshaushalt / Kredittilgungen Netto-Investitionsrate Ausgaben Vermögenshaushalt Deckungsgrad der Netto- Investitionsrate 40,3 % 23,8 % 49,9 %

45 41 Investitionsschwerpunkte der kommenden Jahre: Die Investitionsschwerpunkte der nächsten Jahre wurden dem Gemeinderat bereits in der Sitzung am vorgestellt Diese Liste wird in den kommenden Jahren aktualisiert, fortgeschrieben und dem Gemeinderat jedes Jahr im Sommer zur Beratung vorgelegt Dabei können aktuelle Entwicklungen (zb Schule, Hallenbad, Obdachlosenunterkünfte) mit einbezogen werden und die Prioritäten in der Umsetzung der Investitionen anhand der zur Verfügung stehenden Finanzierungsmittel neu gesetzt werden

46 42 Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Wasserversorgung Korb Die Wasserversorgung der Gemeinde Korb wird als Eigenbetrieb unter der Bezeichnung "Gemeindewerke Korb" geführt Mit angeschlossen ist die Tiefgarage im Haus am Korber Kopf Der Wirtschaftsplan ist diesem Haushaltsplan angefügt (blaue Seiten) Auch er ist in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen dargestellt und enthält eine Übersicht über die Schulden, über den Stand des Anlagevermögens sowie eine Finanzplanung bis zum Jahr 2017 Die Wasserversorgungsgebühr wurde zum neu kalkuliert und muss auch im Jahr 2014 nicht verändert werden Die zu erwartenden Umsatzerlöse erwirtschaften einen Gewinn von EUR Zu diesem Gewinn kommt noch ein Überschuss aus der Beteiligung an der Netzgesellschaft Korb GmbH % Co KG in Höhe von EUR hinzu Mit diesem zusätzlichen Gewinn kann das Darlehen, das der Eigenbetrieb für das Eigenkapital der Netzgesellschaft aufgenommen hat, getilgt werden Dieser Mindestgewinn wird erreicht, sodass die Konzessionsabgabe an den Gemeindehaushalt entrichten werden kann Dieser erhebt seit eine Konzessionsabgabe für das Recht, Wasserversorgungsleitungen im Gemeindegebiet einzulegen und Wasser durchzuleiten Im Bereich der Gasversorgung und der Stromversorgung ist diese Konzessionsabgabe schon seit Jahrzehnten üblich Im Eigenbetrieb Gemeindewerke Korb wird also unter Verrechnung des Gewinns der Wasserversorgung mit dem Verlust der Tiefgarage und dem Gewinn aus Beteiligungen ein ausgeglichenes Ergebnis erwartet Im Betrieb selbst kommt es trotz der Anrechnung des Verlustes der Tiefgarage zu einer steuerlichen Belastung durch die Gewerbesteuer und die Körperschaftssteuer in Höhe von insgesamt ca EUR Das Volumen des Vermögensplans beträgt EUR (Vj: EUR) Investitionsmittel sind geplant in Höhe von EUR für den Austausch der Wasserleitung in der Fröbelstraße und Planungsmittel für den Austausch der Wasserleitung in der Schillerstraße im Jahr 2015 in Höhe von EUR Zur Finanzierung der Investitionen

47 43 müssen im kommenden Jahr Darlehen in Höhe von EUR aufgenommen werden Die Nettoneuverschuldung beläuft sich somit auf EUR Die mittelfristige Finanzplanung sieht vor, dass auch für die Jahre 2015 bis 2017 neben den laufenden Unterhaltungen auch weitere Investitionen für den Austausch der Wasserleitungen im Gemeindegebiet getätigt werden müssen Das jährliche Investitionsvolumen hängt von der jeweiligen Maßnahme ab Wirtschaftsplan Abwasserbeseitigung Korb Die Abwasserbeseitigung für die Gemeinde Korb wird seit als Eigenbetrieb geführt Deshalb ist ein separater Wirtschaftsplan festzustellen Der Wirtschaftsplan (braune Seiten) ist in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen dargestellt und enthält darüber hinaus die Schuldenstandsübersicht und die Übersicht über den Stand des Anlagevermögens sowie die Finanzplanung bis zum Jahr 2017 Die Abwassergebühren wurden zum neu kalkuliert, sie müssen für das Jahr 2014 nicht angepasst werden Die Umlage an das Klärwerk in Weinstadt erhöht sich um knapp 5000 EUR Die Abschreibungen bleiben ca auf dem Stand des Vorjahres Die Kreditmarktzinsen gehen gegenüber dem Vorjahr um ca 3000 EUR zurück Der Zinsanteil am Klärwerk sinkt planmäßig um ca 9000 EUR Im Vermögensplan sind Ausgaben in Höhe von EUR eingeplant (VJ: EUR) Die Investitionen beschränken sich auf die Stutzensanierung im Bereich der Fröbelstraße, außerdem sind EUR an Planungsmittel für die geplante Sanierung des Kanals in der Schillerstraße im Jahre 2015 eingestellt Der Investitionsanteil an der Kläranlage in Weinstadt beträgt EUR

48 44 Einer Kreditaufnahme in Höhe von EUR stehen Tilgungen in Höhe von EUR entgegen Dies bedeutet, dass sich die Verschuldung des Eigenbetriebs um EUR verringert Das Gemeindedarlehen wird nicht getilgt Die mittelfristige Finanzplanung geht davon aus, dass im Jahr 2015 der Kanal in der Schillerstraße für EUR gebaut werden muss und auch in den kommenden Jahren weitere Investitionen in der Größenordnung von EUR notwendig sind, um die Maßnahmen im Zuge der Eigenkontrollverordnung durchzuführen und Kanalauswechslungen zusammen mit der Wasserleitungserneuerung und der Straßensanierung zu realisieren Korb, im November 2013 Schray Fachbeamter für das Finanzwesen

Haushaltsrede. Oberbürgermeister Dieter Gummer. Große Kreisstadt Hockenheim. Haushaltsplan 2014. und. Mittelfristige Investitions- und

Haushaltsrede. Oberbürgermeister Dieter Gummer. Große Kreisstadt Hockenheim. Haushaltsplan 2014. und. Mittelfristige Investitions- und 17.12.2013 1 Haushaltsrede Oberbürgermeister Dieter Gummer Große Kreisstadt Hockenheim Haushaltsplan 2014 und Mittelfristige Investitions- und Finanzplanung 2014-2017 Es gilt das gesprochene Wort! - freigegeben

Mehr

Haushaltsrede für das Jahr 2014

Haushaltsrede für das Jahr 2014 Haushaltsrede für das Jahr 2014 von Stadtkämmerer Peter Bühler Sehr geehrte Damen und Herren, es darf gerne wieder zur Routine werden, dass wir Ihnen, jetzt bereits zum dritten Mal, einen ausgeglichenen

Mehr

H a u s h a l t 2015

H a u s h a l t 2015 H a u s h a l t 2015 der Stadt Kempten (Allgäu) und der von der Stadt verwalteten Stiftungen 1. Haushaltssatzung der Stadt Kempten (Allgäu) für das Haushaltsjahr 2015 mit dem Haushaltsplan der Stadt, mit

Mehr

Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011

Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011 Vorbericht Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011 Die Ansätze für den Haushaltsplan 2011, der als Doppelhaushalt bereits im Juni 2010 beschlossen wurde, mussten bereits sehr früh im Jahr 2010 ermittelt

Mehr

Haushaltsrede für das Jahr 2015

Haushaltsrede für das Jahr 2015 Haushaltsrede für das Jahr 2015 von Stadtkämmerer Peter Bühler Sehr geehrte Damen und Herren, wir konnten seit dem Jahr 2012 unsere Haushaltsplanentwürfe immer ausgleichen bzw. einen kleinen Überschuss

Mehr

Ausführungsanweisung zur Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigVO -) (AA EigVO)

Ausführungsanweisung zur Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigVO -) (AA EigVO) Ausführungsanweisung zur Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigVO -) (AA EigVO) Runderlass des Innenministeriums vom 16. August 2007 - IV 305-163.101-1 - Die

Mehr

Änderung der Verwaltungsvorschriften über die Gruppierung kameraler Haushaltspläne der Gemeinden (VV-Gruppierung-Kameral)

Änderung der Verwaltungsvorschriften über die Gruppierung kameraler Haushaltspläne der Gemeinden (VV-Gruppierung-Kameral) Änderung der Verwaltungsvorschriften über die Gruppierung kameraler Haushaltspläne der Gemeinden (VV-Gruppierung-Kameral) Runderlass des Innenministeriums vom 5. Dezember 2007 - IV 305-163.102-1.1 Bezug:

Mehr

L II 2 - j/13 Fachauskünfte: (0711) 641-2575 17.04.2014

L II 2 - j/13 Fachauskünfte: (0711) 641-2575 17.04.2014 Artikel- 3923 13001 Finanzen und Steuern L II 2 - j/13 Fachauskünfte: (0711) 641-2575 17.04.2014 Gemeindefinanzen in Baden-Württemberg Kassenstatistik 2013 Die vierteljährliche kommunale Kassenstatistik

Mehr

Zusammenfassung vom Jahresabschluss 2013

Zusammenfassung vom Jahresabschluss 2013 Zusammenfassung vom Jahresabschluss 2013 1 Verwaltungshaushalt: Mehreinnahmen Einnahmeart Planansatz Rechnungsergebnis Abweichung gegenüber Planansatz 2013 Gewerbesteuer 850.000,00 1.357.592,00 507.592,00

Mehr

Oberbürgermeister Michael Jann

Oberbürgermeister Michael Jann Oberbürgermeister Michael Jann An die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses der Großen Kreisstadt M O S B A C H 10. September 2014 Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Nr. 1/2014 Sehr geehrte

Mehr

L II 2 - j/14 Fachauskünfte: (0711) 641-2575 30.06.2015

L II 2 - j/14 Fachauskünfte: (0711) 641-2575 30.06.2015 Artikel-Nr. 39 14001 Finanzen und Steuern L II 2 - j/14 Fachauskünfte: (0711) 641-2575 30.06.2015 Gemeindefinanzen in Baden-Württemberg Kassenstatistik 2014 Die vierteljährliche kommunale Kassenstatistik

Mehr

HER = Haushaltseinnahmereste LWV Landeswohlfahrtsverband. Zutreffendes bitte ankreuzen

HER = Haushaltseinnahmereste LWV Landeswohlfahrtsverband. Zutreffendes bitte ankreuzen Übersicht über die Haushalts- und Finanzlage im Haushaltsjahr 215 aufgestellt auf Grund des Haushaltsplans 215 am 3.1.215 Abkürzungen: HJ = Haushaltsjahr VJ Vorjahr WJ = Vorvorjahr VwH = Verwaltungs-HH

Mehr

Gemeindestraßen 73,6 km davon 33,4 Ortsstraßen und 40,2 GV-Straßen Feld- und Flurwege 201 km

Gemeindestraßen 73,6 km davon 33,4 Ortsstraßen und 40,2 GV-Straßen Feld- und Flurwege 201 km Vorbericht Haushalt 2014 Markt Hohenwart I. Allgemeines a) Einwohnerzahl zum 31.12.2012 4465 b) Gemeindegröße zum 31.12.2011 5.223 ha davon Siedlungs- und Verkehrsfläche 538 ha Gemeindestraßen 73,6 km

Mehr

Einnahmen des Verwaltungshaushaltes 2007

Einnahmen des Verwaltungshaushaltes 2007 Einnahmen des Verwaltungshaushaltes 2007 Gewerbesteuer 13.200.000 Gemeindeanteil Einkommensteuer (einschl. Familienleistungsausgleich) 8.210.000 Gebühren und Entgelte (einschl. Abwassergebühren) 4.374.300

Mehr

Gruppierungsübersicht

Gruppierungsübersicht 4NA Benutzer Gemeinde Mönchweiler Haushalt 001 4NA3001 Datum / Zeit:02.02.2015 10 : 43 Uhr Mandant 4NA Gruppierungsübersicht Einnahmen 0 Steuern, allgemeine Zuweisungen 00 Realsteuern 000 Grundsteuer

Mehr

Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung in seiner öffentlichen Sitzung am 13. Januar 2015 festgestellt.

Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung in seiner öffentlichen Sitzung am 13. Januar 2015 festgestellt. Jahresrechnung 213 Rechnungsamt Dezember 214 Die Jahresrechnung gibt das tatsächliche Ergebnis des Gemeindehaushalts wieder und weist nach, inwieweit der Haushaltsplan bei seiner Ausführung eingehalten,

Mehr

Haushaltsplanentwurf 2016 Information

Haushaltsplanentwurf 2016 Information Haushaltsplanentwurf 2016 Information Haushaltsplanentwurf 2016 S. 3 Einführung S. 4 Wie hoch sind die laufenden Einnahmen und Ausgaben? S. 5 Wie viele Mittel stehen zur Finanzierung kommunaler Aufgaben

Mehr

Firnhaber-Trendel-Stiftung Bamberg - 42 -

Firnhaber-Trendel-Stiftung Bamberg - 42 - Firnhaber-Trendel-Stiftung Bamberg - 42 - 2 3 1. Grundlagen entsprechend den gemeinnützig- keitsrechtlichen Bestimmungen für die Haushaltsplanung 215 der Firnhaber-Trendel-Stiftung Bamberg 4 42 Firnhaber-Trendel-Stiftung

Mehr

H a u s h a l t 2009

H a u s h a l t 2009 H a u s h a l t 2009 der Stadt Kempten (Allgäu) und der von der Stadt verwalteten Stiftungen 1. Haushaltssatzung der Stadt Kempten (Allgäu) für das Haushaltsjahr 2009 mit dem Haushaltsplan der Stadt, mit

Mehr

Kommunale Finanzplanung

Kommunale Finanzplanung Seite 313 Kommunale Finanzplanung 1. Einnahmen und Ausgaben nach Arten 2014 2018 Gemeinde: Barsbüttel Seite 314 Gruppierungs- 0-2 Einnahmen des Verwaltungshaushalts 0 Steuern, steuerähnliche Einnahmen,

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land für die Jahre 2014 und 2015 vom 23.05.2014

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land für die Jahre 2014 und 2015 vom 23.05.2014 Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land für die Jahre 2014 und 2015 vom 23.05.2014 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBI. S.

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Mutterstadt für das Jahr 2015

Haushaltssatzung der Gemeinde Mutterstadt für das Jahr 2015 Haushaltssatzung der Gemeinde Mutterstadt für das Jahr 2015 Der Gemeinderat hat aufgrund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz am 27.01.2015 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung

Mehr

Vorbericht. I. Nachtragshaushaltsplan

Vorbericht. I. Nachtragshaushaltsplan Schulverband Schwarzenbek Nordost Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr Inhalt des Vorberichtes a) Vorwort ( 8 Abs. 1 Satz 2 GemHVO-Doppik) b) Berechnung der Schullasten c) Berechnung

Mehr

Landratsamt Enzkreis ANLAGE Nr. 1 zum HH-Plan 2006 F I N A N Z P L A N 2 0 0 5-2 0 0 9

Landratsamt Enzkreis ANLAGE Nr. 1 zum HH-Plan 2006 F I N A N Z P L A N 2 0 0 5-2 0 0 9 Landratsamt Enzkreis ANLAGE Nr. 1 zum HH-Plan 2006 F I N A N Z P L A N 2 0 0 5-2 0 0 9 Gruppierungs- E i n n a h m e a r t 2005 2006 2007 2008 2009 EINNAHMEN DES VERWALTUNGSHAUSHALTS Steuern, Allgemeine

Mehr

(Lesefassung) Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Sellin für das Haushaltsjahr 2013

(Lesefassung) Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Sellin für das Haushaltsjahr 2013 (Lesefassung) Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Sellin für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G

H A U S H A L T S S A T Z U N G H A U S H A L T S S A T Z U N G der Stadt Mülheim an der Ruhr für das Haushaltsjahr 2008 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

HAUSHALT UND FINANZEN EIN VORTRAG RUND UM DAS HAUSHALTSRECHT

HAUSHALT UND FINANZEN EIN VORTRAG RUND UM DAS HAUSHALTSRECHT HAUSHALT UND FINANZEN EIN VORTRAG RUND UM DAS HAUSHALTSRECHT GLIEDERUNG 1. Grundlagen der Finanzen 2. Kameral oder Doppik? 3. Wo kommen die Einnahmen her? 4. Welche Aufgaben muss die Gemeinde erfüllen?

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde für das Jahr 2015 vom 11.02.2015

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde für das Jahr 2015 vom 11.02.2015 Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde für das Jahr 2015 vom 11.02.2015 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. 1994, 153),

Mehr

Finanzlage der Länderhaushalte

Finanzlage der Länderhaushalte Finanzlage der Länderhaushalte Destatis, 09. Oktober 2008 Die Zukunftsfähigkeit und die Gestaltungsmöglichkeiten der Bundesländer sind abhängig von der Entwicklung der öffentlichen Finanzen. Mithilfe finanzstatistischer

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 I. H A U S H A L T S S A T Z U N G der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005

Mehr

TOP 5 Stadt Herbolzheim SV 10/15 S I T Z U N G S V O R L A G E. Zur Beratung an: Finanzausschuss am 25.11.2014

TOP 5 Stadt Herbolzheim SV 10/15 S I T Z U N G S V O R L A G E. Zur Beratung an: Finanzausschuss am 25.11.2014 TOP 5 Stadt Herbolzheim SV 10/15 S I T Z U N G S V O R L A G E öffentlich Amt: Rechnungsamt / Ka Zur Beratung an: Finanzausschuss am 25.11.2014 Zur Beratung an: Gemeinderat am 02.12.2014 Zur Entscheidung

Mehr

TAGESORDNUNG: 1. Haushaltsplan 2014. 2. Informationen der Bürgermeisterin. Seite: 24

TAGESORDNUNG: 1. Haushaltsplan 2014. 2. Informationen der Bürgermeisterin. Seite: 24 Sitzungsniederschrift Gremium Sitzungstag Sitzungsbeginn / -ende Sitzungsort und -raum Art der Sitzung Vorsitzende Schriftführer Gemeinderat Reichenbach 22. Oktober 2014 19.00 Uhr 20.20 Uhr Reichenbach,

Mehr

Einbringung Haushaltsplan 2015 Haushaltsrede bzw. Haushaltsvortrag von Stadtkämmerer Tobias Weidemann

Einbringung Haushaltsplan 2015 Haushaltsrede bzw. Haushaltsvortrag von Stadtkämmerer Tobias Weidemann Haushaltsrede bzw. Haushaltsvortrag von Stadtkämmerer Tobias Weidemann -Große Kreisstadt Eppingen- 1 NKHR Neues kommunales Haushaltsrecht In Eppingen Umstellung auf das NKHR ab 2014 Ressourcenverbrauchskonzept

Mehr

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Was ist ein Umwandlungssatz? Die PKE führt für jede versicherte Person ein individuelles Konto. Diesem werden die Beiträge, allfällige Einlagen

Mehr

Herzlich willkommen!

Herzlich willkommen! Gemeinde Schwangau: Bürgerversammlung 2015 Schlossbrauhaus Schwangau, 24.11.2015, 20:00 Uhr Herzlich willkommen! Rechenschaftsbericht des ersten Bürgermeisters Stefan Rinke für das Haushaltsjahr 2014 Tagesordnung:

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 I. H A U S H A L T S S A T Z U N G der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005

Mehr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Altrip für das Haushaltsjahr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Altrip für das Haushaltsjahr 1 Haushaltssatzung der Gemeinde Altrip für das Haushaltsjahr 2014 Der Gemeinderat hat aufgrund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert

Mehr

Projektgruppe 11 - Empfehlungen für die Erstellung einer Haushaltssatzung und eines Haushaltsplans -

Projektgruppe 11 - Empfehlungen für die Erstellung einer Haushaltssatzung und eines Haushaltsplans - Haushaltssatzung der Gemeinde... für das Jahr... 1) vom... Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom... zuletzt geändert durch Gesetz vom... folgende Haushaltssatzung

Mehr

D E R H A U S H A L T 2 0 1 0 A U F E I N E N B L I C K

D E R H A U S H A L T 2 0 1 0 A U F E I N E N B L I C K Haushaltsplan 21 der Gemeinde Sulzbach an der Murr D E R H A U S H A L T 2 1 A U F E I N E N B L I C K I. V E R W A L T U N G S H A U S H A L T 1. EINNAHMEN Grundsteuer 642.25 646.236 675.823 678.8 78.2

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Gager für das Haushaltsjahr 2015

Haushaltssatzung der Gemeinde Gager für das Haushaltsjahr 2015 Haushaltssatzung der Gemeinde Gager für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Gager vom 20.04.2015

Mehr

Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2014

Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2014 Veröffentlichung: 14.07.2013 Inkrafttreten: 15.07.2013 Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach

Mehr

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Vorlage zur Sitzung

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Vorlage zur Sitzung Stadt Stutensee Vorlage zur Sitzung Gemeinderat 21.12.2015 TOP 6 ö Vorl. 023-07-0.V2015 Betreff: Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 sowie Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs 'Abwasserbeseitigung

Mehr

Haushaltssatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Haushaltsjahre 201 5/2016

Haushaltssatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Haushaltsjahre 201 5/2016 Haushaltssatzung der Universitäts und Hansestadt Greifswald für die Haushaltsjahre 201 5/2016 Aufgrund der 45 if. Kommunalverfassung des Landes MecklenburgVorpommern wird nach Beschluss der Bürgerschaft

Mehr

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren Betreff: Haushaltssatzung 2011 BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Göhren für das Haushaltsjahr 2011 1.Aufgrund der 45 ff. der Kommunalverfassung des Landes

Mehr

Kommunale Finanzplanung

Kommunale Finanzplanung Kommunale Finanzplanung 1. Einnahmen und Ausgaben nach Arten 2016 Gemeinde: Gemeinde Baindt Gruppierungs- Einnahmen des Verwaltungshaushalts Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen 000,001 Grundsteuern

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2014 Der Gemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S.153), zuletzt geändert durch

Mehr

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neuwied für das Jahr 2014

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neuwied für das Jahr 2014 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neuwied für das Jahr 2014 vom. Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G des Hochtaunuskreises für das Haushaltsjahr 2015

Öffentliche Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G des Hochtaunuskreises für das Haushaltsjahr 2015 Öffentliche Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G des Hochtaunuskreises für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 52 und 53 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der derzeit gültigen Fassung

Mehr

Drucksachen-Nr. 48/2004. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung

Drucksachen-Nr. 48/2004. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung Landkreis Uckermark Drucksachen-Nr. 48/2004 Version Datum 05.03.2004 Blatt 1 Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung nicht-öffentliche Sitzung Beratungsfolge: Datum: Fachausschuss Fachausschuss

Mehr

2 Woher kommt das Geld, das meine Gemeinde für die kommunalen Aufgaben ausgibt?

2 Woher kommt das Geld, das meine Gemeinde für die kommunalen Aufgaben ausgibt? 2 Woher kommt das Geld, das meine Gemeinde für die kommunalen Aufgaben ausgibt? Die kommunale Selbstverwaltungsgarantie nach Artikel 28 Abs. 2 S. 1 GG und Artikel 78 der nordrhein-westfälischen Landesverfassung

Mehr

Haushaltssatzung. der Verbandsgemeinde Heidesheim am Rhein für das Jahr 2010

Haushaltssatzung. der Verbandsgemeinde Heidesheim am Rhein für das Jahr 2010 Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Heidesheim am Rhein für das Jahr 2010 Der Verbandsgemeinderat hat am 09.12.2009 aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl.

Mehr

Haushaltssatzung. der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich. für das Haushaltsjahr 2014. vom 31.01.2014

Haushaltssatzung. der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich. für das Haushaltsjahr 2014. vom 31.01.2014 Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich für das Haushaltsjahr 2014 vom 31.01.2014 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.

Mehr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Essingen. für das Haushaltsjahr 2014. vom 24. Juli 2014

Haushaltssatzung. der Gemeinde Essingen. für das Haushaltsjahr 2014. vom 24. Juli 2014 Haushaltssatzung der Gemeinde Essingen für das Haushaltsjahr 2014 vom 24. Juli 2014 Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

Entwurf Haushalt 2015/2016. Allgemeine Finanzmittel

Entwurf Haushalt 2015/2016. Allgemeine Finanzmittel 53 Entwurf Haushalt 215/216 Allgemeine Finanzmittel 54 Entwurf Haushalt 215/216 55 Entwurf Haushalt 215/216 Allgemeine Finanzmittel Stadt Troisdorf Produktinformation Erläuterung Den allgemeinen Finanzmitteln

Mehr

Kostenentwicklung der Kindereinrichtungen der Gemeinde Ilmtal

Kostenentwicklung der Kindereinrichtungen der Gemeinde Ilmtal Kostenentwicklung der Kindereinrichtungen der Gemeinde Ilmtal 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Geburten 32 29 35 32 31 31 37 Kapazitäten der Kindereinrichtungen der Gemeinde Ilmtal zum 30.06.2015 Name

Mehr

1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Stadt Marlow Der Bürgermeister Am Markt 1 18337 Marlow Amtliche Bekanntmachung Nr.: I/10-0054-14 1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund des 48 i. V. m. 47 Kommunalverfassung

Mehr

Nichtamtliche Lesefassung. Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Baabe für das Haushaltsjahr 2014

Nichtamtliche Lesefassung. Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Baabe für das Haushaltsjahr 2014 Nichtamtliche Lesefassung Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Baabe für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung

Mehr

München reduziert Schulden im Hoheitshaushalt um 393 Mio. Euro auf 968 Mio. Euro / Bereinigter Überschuss im Ertragshaushalt steigt auf 311 Mio.

München reduziert Schulden im Hoheitshaushalt um 393 Mio. Euro auf 968 Mio. Euro / Bereinigter Überschuss im Ertragshaushalt steigt auf 311 Mio. Presseinformation vom 11.10. Entwurf 2. Nachtragshaushalt München reduziert Schulden im Hoheitshaushalt um 33 Mio. Euro auf Mio. Euro / Bereinigter im Ertragshaushalt steigt auf 311 Mio. Euro Eckdaten

Mehr

Haushaltsrechnung 3. Gruppierungsübersicht

Haushaltsrechnung 3. Gruppierungsübersicht 49.914 per 31.12.2009 Einnahmen 0 Steuern, allgemeine Zuweisungen 57.323.543,73 1.148,45 52.733.800,00 4.589.743,73 00 Realsteuern 000 Grundsteuer A 127.367,37 2,55 135.200,00-7.832,63 001 Grundsteuer

Mehr

Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.) Haushaltssatzung der Stadt Altena (Westf.) für das Haushaltsjahr 2015

Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.) Haushaltssatzung der Stadt Altena (Westf.) für das Haushaltsjahr 2015 Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.) Haushaltssatzung der Stadt Altena (Westf.) für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der

Mehr

Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden in 1.000

Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden in 1.000 über den voraussichtlichen Stand der Schulden in 1.000 Stadt Arnstadt Haushaltsjahr 2014 Stand zu Stand zu Voraus- Stand nach Beginn Beginn des sichtlicher Ablauf des Art des Haushalts- Zugang Abgang Haushalts-

Mehr

Pressemitteilung. Stadt investiert 588 Millionen Euro bis 2019 Investitionsprogramm seit 2010 verdoppelt Einkommensteueranteil merklich verbessert

Pressemitteilung. Stadt investiert 588 Millionen Euro bis 2019 Investitionsprogramm seit 2010 verdoppelt Einkommensteueranteil merklich verbessert Direktorialbereich 1 Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Pressemitteilung Stadt investiert 588 Millionen Euro bis 2019 Investitionsprogramm seit 2010 verdoppelt Einkommensteueranteil merklich verbessert

Mehr

Finanzausschuss 04.12.2012 Etatberatungen 2013/2014

Finanzausschuss 04.12.2012 Etatberatungen 2013/2014 Finanzausschuss 04.12.2012 Etatberatungen 2013/2014 0 Eckdaten 2013-2016 Ergebnis 2011 Ansatz 2012 Ansatz 2013 Ansatz 2014 Planung 2015 Planung 2016 Ergebnishaushalt Ordentliche Erträge 388.458.183 411.119.777

Mehr

Kämmerertagung 2014 17.11.2014

Kämmerertagung 2014 17.11.2014 Kämmerertagung 2014 17.11.2014 Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Einnahmen: Einnahmen: 20.000.000 10.000.000 Ausgaben: Ausgaben: 20.000.000 10.000.000 Darin enthalten: Darin enthalten: Zuführung zum

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Bekanntmachung und Offenlegung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Gemeinde Großenlüder für das Haushaltsjahr 2011 und des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Gemeindewerke

Mehr

1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2015 vom 26.02.2015 Der Gemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S.153), zuletzt

Mehr

Das Innenministerium und das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft weisen im Benehmen mit dem Kultusministerium auf Folgendes hin:

Das Innenministerium und das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft weisen im Benehmen mit dem Kultusministerium auf Folgendes hin: Orientierungsdaten des Innenministeriums und des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft zur kommunalen Haushalts- und Finanzplanung im Jahr 2014 (Haushaltserlass 2014) Vom 17. Juni 2013 - Az.:2-2231/63

Mehr

Muster 2 (zu 9 ThürKommDoppikG)

Muster 2 (zu 9 ThürKommDoppikG) Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde... für das Haushaltsjahr... Der Gemeinderat hat auf Grund des 9 ThürKommDoppikG in der Fassung vom... zuletzt geändert durch Gesetz vom... folgende Nachtragshaushaltssatzung

Mehr

Finanzen. Gesamtausgaben steigen in Niedersachsen unterdurchschnittlich. Kräftiger Anstieg der Sachinvestitionen in Niedersachsen

Finanzen. Gesamtausgaben steigen in Niedersachsen unterdurchschnittlich. Kräftiger Anstieg der Sachinvestitionen in Niedersachsen Finanzen Gesamtausgaben steigen in unterdurchschnittlich Die bereinigten Gesamtausgaben haben in mit + 2,7 % langsamer zugenommen als in Deutschland insgesamt (+ 3,6 %). Die höchsten Zuwächse gab es in

Mehr

N i e d e r s c h r i f t

N i e d e r s c h r i f t N i e d e r s c h r i f t über die 83. öffentliche Sitzung des Gemeinderates Pullenreuth am: 24.02.2015 im Sitzungssaal des Rathauses Pullenreuth Vorsitzende: Hubert Kraus 1. Bürgermeister anwesend abwesend

Mehr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Bornheim. für das Haushaltsjahr 2009. vom 20. Mai 2009

Haushaltssatzung. der Gemeinde Bornheim. für das Haushaltsjahr 2009. vom 20. Mai 2009 Haushaltssatzung der Gemeinde Bornheim für das Haushaltsjahr 2009 vom 20. Mai 2009 Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

1. Nachtragshaushaltssatzung der Landeshauptstadt Hannover für das Haushaltsjahr 2009

1. Nachtragshaushaltssatzung der Landeshauptstadt Hannover für das Haushaltsjahr 2009 Anlage 1 zu DS 0385/2009 1. Nachtragshaushaltssatzung der Landeshauptstadt Hannover für das Haushaltsjahr 2009 Aufgrund des 87 der Niedersächsischen Gemeindeordnung hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2014 vom 12. Dezember 2013

Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2014 vom 12. Dezember 2013 Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2014 vom 12. Dezember 2013 Der Gemeinderat Grafschaft hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

Beratungsfolge Termin TOP Anw. Für Gegen Enth. Zahl/Vertr. Gemeindevertretung 17.02.2014 10 8 7 1 0 10

Beratungsfolge Termin TOP Anw. Für Gegen Enth. Zahl/Vertr. Gemeindevertretung 17.02.2014 10 8 7 1 0 10 Der Amtsdirektor für die Gemeinde Mühlenberge Beschluss X öffentlich nichtöffentlich Beschluss-Nr. 0005/14 Beratungsfolge Termin TOP Anw. Für Gegen Enth. Zahl/Vertr. Gemeindevertretung 17.02.2014 10 8

Mehr

Mittelfristige Finanzplanung 2 0 1 1-2 0 1 5

Mittelfristige Finanzplanung 2 0 1 1-2 0 1 5 Mittelfristige Finanzplanung 2 0 1 1-2 0 1 5 Erläuterungen zur mittelfristigen Finanzplanung Dem beigefügten Finanzplan liegen folgende Annahmen zugrunde: a) Die Entwicklung der wichtigsten Ertrags- und

Mehr

HAUSHALTSPLAN. für das Haushaltsjahr

HAUSHALTSPLAN. für das Haushaltsjahr HAUSHALTSPLAN für das Haushaltsjahr Haushaltssatzung des Spital und Gutleuthausfonds Oberkirch für das Haushaltsjahr Der Stiftungsrat hat am 4.. aufgrund des Stiftungsgesetzes für BadenWürttemberg i. V.

Mehr

Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2014 VOM 05.12.2013

Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2014 VOM 05.12.2013 Der Stadtrat der Stadt Andernach hat aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der jeweils gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Aufsichts-

Mehr

Bericht an das Regierungspräsidium 3. Quartal 2011. Auflage des RP gemäß Haushaltserlass vom 6. Juli 2010

Bericht an das Regierungspräsidium 3. Quartal 2011. Auflage des RP gemäß Haushaltserlass vom 6. Juli 2010 Bericht an das Regierungspräsidium 3. Quartal 2011 Auflage des RP gemäß Haushaltserlass vom 6. Juli 2010 Die Stadt Pforzheim wird gebeten, das Regierungspräsidium zum Ende eines jeden Quartals über die

Mehr

Haushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012

Haushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012 Haushaltssatzung der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss-Nr. OD-24/2012 der Stadtverordnetenversammlung Oderberg

Mehr

Stadt Lindau (Bodensee)

Stadt Lindau (Bodensee) Stadt Lindau (Bodensee) Arr it/abt: 20 Vorlage für: am: Az.: 941/F 410.2 Datum: 03.12.2014 Drucksache: 1-131/2014 Hauptausschuss Finanzausschuss Bau- u. Umweltausschuss Kulturausschuss X öffentliche Sitzung

Mehr

Thüringer Landesamt für Statistik

Thüringer Landesamt für Statistik Thüringer Landesamt für Statistik Pressemitteilung 064/2014 Erfurt, 26. März 2014 Ausgaben und der Thüringer Kommunen im Jahr Im Jahr sind bei den Thüringer Kommunen sowohl die Ausgaben als auch die gegenüber

Mehr

I. Sachdarstellung und Begründung:

I. Sachdarstellung und Begründung: TOP 7 Drucksache Nr.: 2012-366 Sitzung: GR 19.11.2012 Federführender Dezernent: Oberbürgermeister Pütsch, Dezernat I Federführende/r Fachbereich/Dienststelle: FB 3 Beteiligte/r Fachbereich/e/Dienststellen:

Mehr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ingelbach für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom... 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ingelbach für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom... 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ingelbach für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom... Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) folgende Haushaltssatzung beschlossen,

Mehr

Muster 1 (zu 6 ThürKommDoppikG)

Muster 1 (zu 6 ThürKommDoppikG) Haushaltssatzung der Gemeinde... für das Haushaltsjahr... 1) Der Gemeinderat hat auf Grund des 6 ThürKommDoppikG in der Fassung vom... zuletzt geändert durch Gesetz vom... folgende Haushaltssatzung beschlossen:

Mehr

Gemeinde Korb. Rems-Murr-Kreis. Haushaltsplan

Gemeinde Korb. Rems-Murr-Kreis. Haushaltsplan Gemeinde Korb Rems-Murr-Kreis Haushaltsplan 2015 I n h a l t s ü b e r s i c h t Haushaltssatzung 3 Vorbericht 5 Gesamtergebnisplan 43 Gesamtfinanzplan 47 Haushaltsquerschnitt Ergebnishaushalt 49 Haushaltsquerschnitt

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Marlow

Haushaltssatzung der Stadt Marlow Stadt Marlow Der Bürgermeister Am Markt 1 18337 Marlow Amtliche Bekanntmachung Nr.: I/10-0006-15 Haushaltssatzung der Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des

Mehr

Mittelfristige Finanzplanung 2 0 1 2-2 0 1 6

Mittelfristige Finanzplanung 2 0 1 2-2 0 1 6 Mittelfristige Finanzplanung 2 0 1 2-2 0 1 6 Erläuterungen zur mittelfristigen Finanzplanung Dem beigefügten Finanzplan liegen folgende Annahmen zugrunde: a) Die Entwicklung der wichtigsten Ertrags- und

Mehr

Haushaltssatzung. der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015

Haushaltssatzung. der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015 Haushaltssatzung der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015 Der Stadtrat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016 vom 14. Dezember 2015 Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland Pfalz in der Fassung vom 31. Januar

Mehr

Wohnungsbaugenossenschaft 6. Februar 2012 Neues Berlin eingetragene Genossenschaft

Wohnungsbaugenossenschaft 6. Februar 2012 Neues Berlin eingetragene Genossenschaft Wohnungsbaugenossenschaft 6. Februar 212 Neues Berlin eingetragene Genossenschaft Prämissen für die Liquiditätsvorschau 213 bis 221 Miete für Wohnungen, Gewerbe und Garagen Berücksichtigung von Mieterhöhungspotentialen

Mehr

2013 01 LK Vorpommern-Greifswald. Haushaltssatzung. Stand: 23.04.2013. Seite 1 von 5

2013 01 LK Vorpommern-Greifswald. Haushaltssatzung. Stand: 23.04.2013. Seite 1 von 5 Haushaltssatzung Stand: 23.04.2013 Seite 1 von 5 Haushaltssatzung der LK Vorpommern-Greifswald für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach

Mehr

Pinnebergs Finanzen. Wie viele Schulden für unsere Kinder?

Pinnebergs Finanzen. Wie viele Schulden für unsere Kinder? Pinnebergs Finanzen Wie viele Schulden für unsere Kinder? Der städtische Haushalt nicht anders als zu Hause Laufenden Einnahmen und Ausgaben > Der Haushalt ist ausgeglichen, wenn die laufenden Einnahmen

Mehr

Kommunale Finanzplanung

Kommunale Finanzplanung Einnahmen des Verwaltungshaushalts Steuern 1 000 Grundsteuern A 0 0 0 0 0 2 001 Grundsteuern B 0 0 0 0 0 3 003 Gewerbesteuer 0 0 0 0 0 4 01 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer + Umsatzsteuer 0 0 0 0

Mehr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Waldfischbach-Burgalben für die Jahre 2013 und 2014 vom 01.07.2013

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Waldfischbach-Burgalben für die Jahre 2013 und 2014 vom 01.07.2013 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Waldfischbach-Burgalben für die Jahre 2013 und 2014 vom 01.07.2013 Der Gemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994

Mehr

.: Stadt Barsinghausen. Haushalt 2014. -Entwurf - Fachdienst Finanzen

.: Stadt Barsinghausen. Haushalt 2014. -Entwurf - Fachdienst Finanzen .: Stadt Barsinghausen Haushalt 2014 -Entwurf - .: Haushaltsplanergebnis Ergebnishaushalt HH 2012 HH 2013 HH 2014 Erträge 51.093.800 EUR 54.781.300 EUR 54.632.300 EUR Aufwendungen 54.469.800 EUR 54.776.400

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 1 5 vom 18.03.2015

H A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 1 5 vom 18.03.2015 H A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 1 5 vom 18.03.2015 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des 95 ff. der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO)

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2015 vom 11. Dezember 2014

Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2015 vom 11. Dezember 2014 Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2015 vom 11. Dezember 2014 Der Gemeinderat Grafschaft hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

Haushaltssatzung 2014 der Gemeinde Ostseebad Göhren

Haushaltssatzung 2014 der Gemeinde Ostseebad Göhren BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren Haushaltssatzung 2014 der Gemeinde Ostseebad Göhren Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung

Mehr

Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen

Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen SVBl 2015 Seite 97 Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen Herausgeber und Druck Stadt Memmingen Marktplatz 1 87700 Memmingen Nr. 18 Memmingen, 18. September

Mehr

Uni.- u. Hansestadt Greifswald Seite 1

Uni.- u. Hansestadt Greifswald Seite 1 Uni.- u. Hansestadt Greifswald Seite 1 Finanzplan 2009 - Modell 2 Haushaltsplan der Universitäts- und Hansestadt Greifswald Beträge in EUR 1. Einnahmen und Ausgaben nach Arten (Tausend) 2008 2009 2010

Mehr