Zielabweichungsverfahren für die Errichtung eines Logistikzentrums der Firma Liebherr, Standort Kirchdorf a. d. Iller

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Zielabweichungsverfahren für die Errichtung eines Logistikzentrums der Firma Liebherr, Standort Kirchdorf a. d. Iller"

Transkript

1 Sitzung der Verbandsversammlung am 05. März 2012 in Günzburg Beratungsunterlage zu TOP 5 Zielabweichungsverfahren für die Errichtung eines Logistikzentrums der Firma Liebherr, Standort Kirchdorf a. d. Iller Beschluss: Die Verbandsversammlung stimmt in diesem atypischen Einzelfall einer Abweichung vom Ziel B II 1.4 des Regionalplans Donau-Iller ( Zersiedelung der Landschaft ) für das Vorhaben zur Errichtung eines Logistikzentrums der Firma Liebherr in Kirchdorf an der Iller zu. Zusammenfassung Die Firma Liebherr plant die Errichtung eines neuen Logistikzentrums und benötigt dazu einen geeigneten Standort mit einer Fläche von mindestens 35 ha. Seit Anfang 2008 ist die Geschäftsstelle des Regionalverbands Donau-Iller in diese Standortüberlegungen eingebunden. Der Regionalverband war bei zahlreichen Besprechungen mit Vertretern von Kommune, Landkreis, Regierungspräsidium Tübingen, Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg sowie des Vorhabenträgers beteiligt. Aufgrund der überörtlichen Bedeutung des Vorhabens war es notwendig, eine ergebnisoffene Suche anhand von festgelegten Kriterien durchzuführen. Die Geschäftsstelle des Regionalverbands hat deshalb eine umfangreiche Standortalternativenprüfung aus regionalplanerischer Sicht erarbeitet. Insgesamt ergab die Untersuchung 19 mögliche Standortbereiche zur Ansiedlung des Logistikbetriebs. Diese wurden anhand raumordnerischer Kriterien und betrieblicher Anforderungen bewertet und im Rahmen der Arbeitsgruppe diskutiert. Die drei am besten geeigneten Standorte wurden einer detaillierten Betrachtung unterzogen. Dabei stellte sich heraus, dass der Standort südlich der B 312 auf der Gemarkung Kirchdorf an der Iller die beste Eignung aufweist. Dieser Standort soll Gegenstand eines Bebauungsplanverfahrens werden. Das Vorhaben widerspricht jedoch dem Ziel B II 1.4 des Regionalplans Donau-Iller, wonach eine Zersiedelung der Landschaft verhindert werden soll. Daher muss vorab ein Zielabweichungsverfahren durchgeführt werden, um die raumordnerischen Voraussetzungen für den neuen Logistikstandort zu schaffen. Da der Regionalverband für dieses Ziel Normgeber ist, kommt dem Beschluss der Verbandsversammlung besondere Bedeutung im Zielabweichungsverfahren zu. 1

2 Der Regionalverband Donau-Iller wurde im Rahmen des Zielabweichungsverfahren Errichtung eines Logistikzentrums der Fa. Liebherr in Kirchdorf an der Iller, Landkreis Biberach mit Schreiben des Regierungspräsidiums Tübingen vom um eine abschließende Stellungnahme gebeten. Das gegenständliche Vorhaben, die Begründung zum Zielabweichungsverfahren sowie die Standortalternativensuche sind in den ca. 90-seitigen Antragsunterlagen dargestellt. Die wesentlichen Aspekte wurden im Rahmen dieser Beratungsunterlage zusammengefasst. 1. Beschreibung des Vorhabens Die Firma Liebherr-Logistics GmbH, Liebherrstraße 12, Kirchdorf a. d. Iller beabsichtigt südlich der B 312 zwischen Oberopfingen und Egelsee in der Nähe der Autobahnanschlussstelle Berkheim ein Logistiklager zu errichten. Dieses soll als zentrales Kontinentallager Europas inklusive IT-Dienstleistungen dienen und ist Teil des weltweiten Logistikkonzepts der Firma Liebherr. Gleichzeitig plant die Fa. Liebherr Hydraulikbagger GmbH mit Sitz in Kirchdorf a. d. Iller eine Auslagerung seiner Hydraulikzylinderendmontage um die vorhandenen Betriebskapazitäten des bestehenden Werkes auszubauen. Das Vorhaben soll auf einer Fläche von 37 ha verwirklicht werden und besitzt damit überörtliche Bedeutung. Durch das zentrale Ersatzteillager mit Verwaltung, IT-Gesellschaft und Hydraulikzylinderendmontage sollen an diesem Standort ca. 450 bis 500 Arbeitsplätze entstehen. Das gesamte Investitionsvolumen beträgt weit über 100 Mio. Euro und umfasst eine Hallenfläche von insgesamt ca m² sowie Verwaltungsgebäude mit ca m² Grundfläche. Das Logistikzentrum (nördlicher Teil des Vorhabens) beinhaltet Lager und Bereiche für Versand und Wareneingang. Die Gebäudehöhe liegt im Großteil bei bis zu 26 m Höhe, auf einer untergeordneten Teilfläche bis zu 40 m Höhe. Im südlichen Teil befindet sich die ersatzteilnahe Produktion mit Flächenlager sowie die Hydraulikzylinderendmontage. 2. Ablauf des bisherigen Verfahrens Die Gemeinde Kirchdorf a. d. Iller hat mit Schreiben vom beim damals zuständigen Wirtschaftsministerium den Antrag auf Erteilung einer Abweichung vom regionalplanerischen Ziel B II 1.4 ( Zersiedelung der Landschaft ) für die Ansiedlung des Liebherr Logistikzentrums gestellt. In seiner Antwort teilte das Wirtschaftsministerium mit, dass vor Durchführung eines entsprechenden Verfahrens eine transparente, belastbare und ergebnisoffene Standortalternativenprüfung durchgeführt werden muss. In Folge dessen bildete sich eine Arbeitsgruppe unter Teilnahme der Gemeinde Kirchdorf an der Iller, der Firma Liebherr, dem Planungsbüro LARS Consult, dem Regierungspräsidium Tübingen, dem Landratsamt Biberach sowie dem Regionalverband Donau-Iller. Diese Arbeitsgruppe tagte sechs Mal, darunter auch ein Abstimmungsgespräch mit dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur am in Stuttgart. Um eine neutrale Standortalternativensuche zu gewährleisten, wurde von der Arbeitsgruppe beschlossen, eine entsprechende Untersuchung durch den Regionalverband Donau-Iller erstellen zu lassen. Der Regionalverband kann gemäß Artikel 22 des Staatsvertrags über die Zusammenarbeit bei der Landesentwicklung und über die Regionalplanung in der Region Donau-Iller eine dementsprechende Standortalternativensuche als Aufgabe zur Verwirklichung des Regionalplans auffassen und damit unabhängig von einem Auftraggeber agieren. Dementsprechend wurde eine Regionale Standortsuche für ein neues Logistikzentrum der Firma Liebherr von Regionalverband Donau-Iller durchgeführt. 2

3 Abb. 1: Lage des Vorhabens Abb. 2: vorläufige Objektplanung; Stand Quelle: Gemeinde Kirchdorf a. d. Iller / LARS Consult : Antragsunterlagen zum Zielabweichungsverfahren 3

4 3. Regionale Suche nach alternativen Standorten Um der Bedeutung des Vorhabens gerecht zu werden, wurde der Suchraum in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Tübingen auf die Abgrenzung der Region Donau-Iller bestimmt. Die gesamte Untersuchung ist in zwei Phasen angelegt. In der ersten Phase wurde eine Vorauswahl anhand von zwei Kriterienbereichen festgelegt, die mit der o. g. Arbeitsgruppe abgestimmt worden sind. Das geplante Vorhaben hat Anforderungen an einen Standort, die als betriebsspezifische Eignungskriterien bezeichnet werden. Zusammen mit den raumwirksamen Ausschlusskriterien bilden diese den ersten Filter, der ausschließende Wirkung hat. Als betriebsspezifische Eignungskriterien wurden berücksichtigt: 4 Grundstücksgröße 35 ha als Mindestgröße für zusammenhängende Flächen Topographie: max. 1 % Gefälle (1 m auf 100 m) Eingrenzung der Suchfläche auf 10-km-Korridor um die Autobahnen A 96 und A 7. Dieser Suchraum umfasst ca km² und damit etwa 41 Prozent der Gesamtfläche der Region Donau-Iller. Als raumwirksame Ausschlusskriterien wurden berücksichtigt: FFH/SPA-Gebiet Biosphärengebiet/Naturpark Naturschutzgebiete Direkte Betroffenheit gesetzlich geschützter Biotope und Naturdenkmale (flächenhaft) Gewässerschutz: Wasserschutzgebiete Zone I (Ia, Ib), II, IIa, IIb, Überschwemmungsgebiete, Wasserflächen, Sonstige gewässerbezogene Objekte ATKIS-Ortslage Wohn- und Mischgebiete mit Puffer von 500 m um diese Flächen (Immissionsschutz) In der zweiten Phase wurden die verbleibenden Standorte einer detaillierten Betrachtung unterzogen. Diese wurde verbal-argumentativ durchgeführt. Die möglichen Standorte wurden weiter anhand der raumrelevanten Abwägungskriterien sowie der betriebsspezifischen Abwägungskriterien bewertet. Als betriebsspezifische Abwägungskriterien wurden berücksichtigt: Nähe zum Werk Kirchdorf Nähe zum Flughafen Allgäu Airport Autobahnanschluss in max. 1 km Entfernung Als raumrelevante Abwägungskriterien wurden berücksichtigt: Regionaler Grünzug, Grünzäsur/Trenngrün Vorrang- und Vorbehaltsgebiete zur Rohstoffsicherung Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen Landschaftliche Vorbehaltsgebiete Bedeutender Landschaftsraum Gewerbeschwerpunkte Ausweisungen in Flächennutzungs- bzw. Bebauungsplänen

5 Kaltluftströme Natur-/Landschaftselemente Naherholung Denkmalschutz Land- und Forstwirtschaft Siedlungsstruktur 4. Ergebnisse der Regionalen Suche nach alternativen Standorten Die Anwendung der vier Kriterienbereiche führte im Ergebnis zu insgesamt 19 potenziellen Standortbereichen. Eine gleichzeitige Suche in den Standortinformationssystemen der IHKs Schwaben und Ulm unter Verwendung der o. g. Anforderungen führte zu einer Gewerbefläche, die jedoch in den 19 Standorten bereits enthalten war. Im Rahmen einer Besprechung unter Teilnahme des Landratsamtes Biberach, der Gemeinde Kirchdorf, der Firma Liebherr, dem beauftragten Planungsbüro LARS Consult GmbH und dem Regierungspräsidium Tübingen wurde der erste Teil der Standortalternativenuntersuchung durch den Regionalverband Donau-Iller vorgestellt. Die Ergebnisse in Form von Standortbereichen wurden ausführlich diskutiert und einer Bewertung durch die Behördenvertreter sowie durch die Firma Liebherr unterzogen. Aus den 19 Standortalternativen wurden zehn in die nähere Betrachtung einbezogen, welche eine grundsätzliche Eignung aufweisen. Davon wurden im Rahmen der Diskussion unter den Beteiligten drei Standortbereiche als im betrieblichen Kontext geeignet bewertet: Standortbereich 7: Ried zwischen Fellheim, Niederrieden und Osterberg Standortbereich 8: Dettingen/Erolzheim/Kirchdorf a. d. Iller Standortbereich 9: Südlich Kirchdorf a. d. Iller (B 312) Die Standortbereiche 7 bis 9 mit den jeweils vorgeschlagenen Flächen zur Ansiedlung des Logistikbetriebes sind in den Übersichtskarten auf der folgenden Seite dargestellt. 5. Detaillierte Bewertung der drei Standortalternativen (Zusammenfassung) Die drei gefundenen Standortalternativen wurden einer detaillierteren Untersuchung unterzogen, wobei weitere Aspekte mit in die Betrachtung einbezogen werden konnten. Dabei wurde insbesondere die verkehrliche Anbindung an die nächstgelegene Autobahnanschlussstelle sowie an das Hauptwerk in Kirchdorf berücksichtigt. Weitere Kriterien waren die Auswirkungen auf das Landschaftsbild und eine mögliche Einbindung in die Landschaft mittels Eingrünung. Als weiteres Kriterium konnte der geforderte Grundwassermindestabstand von 3 m berücksichtigt werden. Im Rahmen der detaillierten Bewertung der Standorte wurden Ortsbegehungen durchgeführt. Im Standortbereich 7 weist der Alternativstandort 7.C die geringsten Auswirkungen auf das Landschaftsbild auf und ist damit den anderen beiden Standorten 7.A und 7.B grundsätzlich zu bevorzugen. Alle drei Standorte haben jedoch erheblich negative Auswirkungen durch den zu erwartenden LKW- und Lieferverkehr, da jeweils sowohl zur Autobahn A 7 als auch zum Werk Liebherr Kirchdorf Ortslagen zu durchfahren sind. Die summarische Wirkung der betroffenen Belange Landschaftsbild sowie verkehrliche Auswirkungen auf den Mensch lassen den gesamten Standortbereich 7 nicht als geeignete Standortalternative erscheinen. Die Standorte erhalten daher keine Empfehlung. 5

6 Die in der Nähe von Kirchdorf an der Iller gelegenen Standorte im Bereich 8 weisen eine positive Lagegunst durch die kurzen Fahrwege zum Werk Liebherr Kirchdorf und zur Autobahn A 7 auf. Damit sind geringere Lärm- und Schadstoffemissionen verbunden. Die Standorte 8.B und 8.D sind, wie weiter oben dargestellt wurde, nicht geeignet. Aufgrund seiner Lage und der geringeren Auswirkungen auf die Landschaft ist der Standort 8.C dem Standort 8.A vorzuziehen, wobei beide Standorte negative Auswirkungen auf die Siedlungsstruktur haben. Die zwei Standorte 9.A und 9.B des Standortbereichs 9 sind hinsichtlich der beeinträchtigten Belange im Wesentlichen vergleichbar. Der Standort 9.A ist jedoch besser in die Landschaft eingebunden und besitzt eine bessere verkehrliche Anbindung. In der Gesamtbetrachtung aller in Frage kommenden Standorte weist der Standort 9.A die günstigsten Eigenschaften und die geringsten negativen Wirkungen auf. Voraussetzung ist jedoch eine vorherige Überprüfung auf die Beeinträchtigung der Schutzziele des Landschaftsschutzgebietes bzw. des landschaftlichen Vorbehaltsgebiets Illertal. Die empfohlenen Standorte stellen sich in der Reihe der Eignung wie folgt dar: 1. Standort 9.A (Flächen zwischen B 312, K 7578 und K 7583) 2. Standort 9.B (Bereich zwischen Tannheim und Stausee Tannheim) 3. Standort 8.C (Flächen an der L 299 nördlich von Kirchdorf a. d. Iller) Die Standortalternativensuche zeigt im Ergebnis, dass der Standort 9.A die geringsten negativen Auswirkungen aufweist. Teile dieser Fläche werden im Rahmen des Vorhabens der Firma Liebherr zur Bebauung überplant. 6. Betroffene regionalplanerische Ziele Der Standort 9.A (Flächen zwischen B 312, K 7578 und K 7583) befindet sich im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet Nr. 72 Illertal, Rottal,, welches im Regionalplan unter B I 2.1 dargestellt ist. In diesen Gebieten kommt den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege besonderes Gewicht zu. Die Begründung zu diesem Plansatz führt aus, dass es sich dabei um regionsweit schützenswerte Bereiche handelt, die bereits Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete enthalten oder als entsprechende Ausweisung vom Regionalverband vorgeschlagen werden. Im vorliegenden Fall deckt sich das landschaftliche Vorbehaltsgebiet mit dem Landschaftsschutzgebiet Iller-Rottal. Beim Plansatz B I 2.1 handelt es sich um einen Grundsatz der Raumordnung gemäß 3 Abs. 1 Nr. 3 ROG. Dieser dient als Vorgabe für nachfolgende Abwägungs- und Ermessensentscheidungen, unterliegt also folglich einer Abwägung durch die Gemeinde im Rahmen der Bauleitplanung. Daher ist dieser Plansatz nicht Teil des vorliegenden Zielabweichungsverfahrens und inhaltlich im nachgelagerten Flächennutzungs- bzw. Bebauungsplanverfahren zu behandeln. 6

7 Abb. 3: Standortbereich 7 Abb. 4: Standortbereich 8 Quelle: Regionalverband Donau-Iller Regionale Standortsuche für ein neues Logistikzentrum der Firma Liebherr Darstellung ohne Maßstab Abb. 5: Standortbereich 9 7

8 Eine eigene Qualität entfaltet der Plansatz B I des Regionalplans. In diesem ist festgelegt, dass die als Landschaftsschutzgebiete geschützten Bereiche in ihrem Bestand gesichert werden sollen. Die Gemeinde Kirchdorf an der Iller beabsichtigt jedoch, über den Gemeindeverwaltungsverband Illertal einen Antrag auf Änderung der Schutzgebietsverordnung des LSG Iller-Rottal zu stellen. Der Plansatz B I des Regionalplans würde nach einer Änderung des LSG dem Vorhaben nicht als Erfordernis der Raumordnung entgegenstehen. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die beanspruchte Fläche mit 37 ha eine untergeordnete Bedeutung zur Gesamtfläche des LSG mit ca ha besitzt (entspricht einem Flächenanteil von etwa 0,26 Prozent). Das Vorhaben soll nicht in direkter Anbindung an den Siedlungsbestand umgesetzt werden und steht damit dem Ziel des Regionalplans B II 1.4 entgegen. In diesem Plansatz wird ausgeführt, dass eine Zersiedelung der Landschaft verhindert werden soll. Besonders exponierte und weithin einsehbare Landschaftsteile wie landschaftsbestimmende Höhenrücken, Kuppen und die Hanglagen der die Landschaft der Region prägenden Flusstäler sollen grundsätzlich von einer Bebauung freigehalten werden. In den Entwicklungsachsen, insbesondere in den im Iller- und Donautal verlaufenden Entwicklungsachsen, sollen zwischen den Siedlungseinheiten ausreichende Grünflächen erhalten werden. Es handelt sich dabei um ein Ziel der Raumordnung gemäß 3 Abs. 1 Nr. 2 ROG, das eine verbindliche Vorgabe in Form von räumlich und sachlich bestimmten oder bestimmbaren Festlegungen enthält. Bei der Aufstellung von Flächennutzungs- bzw. Bebauungsplänen ist dieses Ziel der Raumordnung zu beachten ( 4 Abs. 1 ROG) und unterliegt nicht der Abwägung durch die Gemeinde. Die Bauleitplanung ist daran anzupassen. Eine Abweichung von diesem Ziel der Raumordnung kann nach Art. 21 Abs. 3 des Staatsvertrags über die Zusammenarbeit bei der Landesentwicklung und über die Regionalplanung in der Region Donau-Iller zugelassen werden, wenn dies unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Eine Zielabweichung kann zugelassen werden, weil im Regionalplan keine Ausgestaltungsspielräume oder Öffnungsklauseln zugunsten der Planung bestehen. Es handelt sich dabei um ein Ausnahmeinstrument für besonders gelagerte (atypische) Einzelfälle, die bei der Planaufstellung nicht erkennbar waren und somit nicht bei der Formulierung des Zieles berücksichtigt werden konnten. Eine generelle Abweichung und damit eine Regionalplanänderung kommt in diesem Fall nicht in Betracht, da das Ziel, eine Zersiedelung zu verhindern, landesplanerischen Vorgaben entspricht und grundsätzlich beibehalten werden soll. 7. Vorschlag der Geschäftsstelle zur Behandlung des Antrags auf Zielabweichung Als Vorbereitung für die weitere Behandlung in bauleitplanerischen Verfahren hat die Gemeinde Kirchdorf a. d. Iller am den Antrag auf Erteilung einer Abweichung vom regionalplanerischen Ziel B II 1.4 ( Zersiedelung der Landschaft ) gestellt. Es stehen sich hierbei zwei unterschiedliche Belange entgegen, die einer Abwägung unterworfen werden müssen. Zum einen soll das Schutzgut Mensch möglichst wenig beeinträchtigt werden (durch Schallemissionen, Lieferverkehr etc.), was bei der Standortsuche durch die Anwendung eines Puffers um bestehende Wohn- und Mischgebiete berücksichtigt worden ist. Zum anderen bedingt dies gleichzeitig ein Abrücken vom Siedlungsbestand 8

9 und damit eine Inanspruchnahme von Landschaft/Freiraum. In Anbetracht der zu erwartenden verkehrlichen Auswirkungen fällt eine Abwägung zu Gunsten des Schutzguts Mensch aus. Der verkehrsgünstig orientierte Standort in abgesetzter Lage vom Siedlungsbestand ist daher schlüssig begründbar. Nach Auffassung der Geschäftsstelle werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, da im Falle einer Verwirklichung des Vorhabens noch ausreichend breite Grünflächen zwischen den Siedlungseinheiten bestehen bleiben. Die Gefahr einer sich bandartig fortsetzenden Siedlungsentwicklung entlang der Entwicklungsachse besteht nicht. Es handelt sich bei dem Ansiedlungsvorhaben um einen atypischen Einzelfall, der aufgrund seiner Bedeutung nicht als Präzedenzfall herangezogen werden kann und keine wesentlichen raumbedeutsamen Folgewirkungen auf andere Planungen erwarten lässt. Daher erscheint die Zielabweichung aus regionalplanerischen Gesichtspunkten insgesamt vertretbar. In der abwägenden Betrachtung aller Auswirkungen schlägt die Geschäftsstelle vor, dem Antrag auf Abweichung vom Ziel B II 1.4 des Regionalplans Donau- Iller zuzustimmen. 9

Planungsausschuss am 25.02.2010

Planungsausschuss am 25.02.2010 DS PlA 03/10 Anlagen 01.02.2010 58515/0 Planungsausschuss am 25.02.2010 TOP 4 (öffentlich) Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung (mit inzidentem Antrag auf Abweichung von einem

Mehr

Planungsausschuss am 24.09.2009

Planungsausschuss am 24.09.2009 DS PlA 16/09 Anlage 11.09.2009 58515/7 Planungsausschuss am 24.09.2009 TOP 5 (öffentlich) Regionalplan Südlicher Oberrhein Kapitel Windenergie 2006 hier: Aktueller Sachstand Information Der Planungsausschuss

Mehr

TOP 2 Vorstellung der planungsrechtlichen Situation

TOP 2 Vorstellung der planungsrechtlichen Situation TOP 2 Vorstellung der planungsrechtlichen Situation 1. Bund Atomausstieg und Energiewende Atomausstiegsgesetz im Jahre 2002 Atomunfall von Fukushima im März 2011 Änderung des Atomgesetzes im Juni 2011:

Mehr

Ergebnisprotokoll zur Veranstaltung Nutzung der Windkraft Windpotentialanalyse Donau-Iller am 13.07.2011 im Edwin-Scharff-Haus Neu-Ulm

Ergebnisprotokoll zur Veranstaltung Nutzung der Windkraft Windpotentialanalyse Donau-Iller am 13.07.2011 im Edwin-Scharff-Haus Neu-Ulm Schwambergerstr. 35 89073 Ulm Tel.: 0731/17608-0 Fax: 0731/17608-33 E-Mail: sekretariat@rvdi.de Homepage: www.rvdi.de Ergebnisprotokoll zur Veranstaltung Nutzung der Windkraft Windpotentialanalyse Donau-Iller

Mehr

Fortschreibung der Regionalpläne in Oberfranken

Fortschreibung der Regionalpläne in Oberfranken Windkraft und Raumordnung Fortschreibung der Regionalpläne in Oberfranken Bereich (Behörde) Arial Regular 16pt Thomas Engel Regierung von Oberfranken Bad Alexandersbad, 09.04.2013 Inhalt 1. Steuerung der

Mehr

Von den Potentialflächen zum Planungsrecht für Windkraftanlagen

Von den Potentialflächen zum Planungsrecht für Windkraftanlagen Von den Potentialflächen zum Planungsrecht für Windkraftanlagen HASTEHAUSEN STOCKUM NORD SCHAPDETTEN STOCKUM SÜD BUXTRUP MARTINISTIFT Grundlagen Windkraftanlagen sind grundsätzlich überall im Gemeindegebiet

Mehr

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen: Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der

Mehr

Vorrangflächen zur Windenergienutzung

Vorrangflächen zur Windenergienutzung Bau-, Verkehr-, Energie-und Umweltausschuss der Gemeinde Wald-Michelbach am 29.03.2012 TOP 4: Vorrangflächen zur Windenergienutzung hier: Informationen zum Sachstand 29.03.2012 1 Vorrangflächen zur Windenergienutzung

Mehr

Stadt Neustadt am Kulm, Lkr. Neustadt/WN. 3. Änderung Flächennutzungsplan im Bereich Baugebiet Kulmblick in Neustadt am Kulm

Stadt Neustadt am Kulm, Lkr. Neustadt/WN. 3. Änderung Flächennutzungsplan im Bereich Baugebiet Kulmblick in Neustadt am Kulm Stadt Neustadt am Kulm, Lkr. Neustadt/WN 3. Änderung Flächennutzungsplan im Bereich Baugebiet Kulmblick in Neustadt am Kulm Begründung und Umweltbericht Vorentwurf vom 20.10.2015 Verfasser: Architektur

Mehr

Anhörungsentwurf zur Fortschreibung des Kapitels Windkraft im Regionalplan Donau-Iller 5. Teilfortschreibung. Plansätze mit Karten

Anhörungsentwurf zur Fortschreibung des Kapitels Windkraft im Regionalplan Donau-Iller 5. Teilfortschreibung. Plansätze mit Karten Anhörungsentwurf zur Fortschreibung des Kapitels Windkraft im Regionalplan Donau-Iller 5. Teilfortschreibung Plansätze mit Karten Tel. 0731/176080 Stand: November 2013 5. Teilfortschreibung des Regionalplans

Mehr

Brauche ich noch eine Baugenehmigung?

Brauche ich noch eine Baugenehmigung? Am 1. Mai 2004 tritt die neue Thüringer Bauordnung (ThürBO) in Kraft. Sie wird rund ein Drittel weniger Umfang haben als die bisherige. Sowohl technische Standards an Bauvorhaben als auch deren verfahrensrechtliche

Mehr

Stellungnahme der Bundesärztekammer

Stellungnahme der Bundesärztekammer Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des 87 der Strafprozessordnung Berlin, 21. Februar 2012 Korrespondenzadresse: Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz

Mehr

Stadt Porta Westfalica

Stadt Porta Westfalica Stadt Porta Westfalica Konzentrationszonen für Windenergieanlagen Erörterungstermin im Rahmen der 103. FNP-Änderung 07.01.2013 Sachgebiet Stadtplanung Dipl.-Ing. Björn Sassenberg Vorgeschichte Bereits

Mehr

Fortschreibung des Teilkonzeptes B IV 3.2 Nutzung der Windenergie des Regionalplanes der Region Allgäu

Fortschreibung des Teilkonzeptes B IV 3.2 Nutzung der Windenergie des Regionalplanes der Region Allgäu - V O R E N T W U R F - (Stand 25.09.2012) Fortschreibung des Teilkonzeptes B IV 3.2 Nutzung der Windenergie des Regionalplanes der Region Allgäu Informelle Anhörung zu Suchräumen Stellungnahme der Verwaltung

Mehr

Zeichen bei Zahlen entschlüsseln

Zeichen bei Zahlen entschlüsseln Zeichen bei Zahlen entschlüsseln In diesem Kapitel... Verwendung des Zahlenstrahls Absolut richtige Bestimmung von absoluten Werten Operationen bei Zahlen mit Vorzeichen: Addieren, Subtrahieren, Multiplizieren

Mehr

Stand: Stadt: 14.10.2013. Absichtserklärung. zwischen. Landeshauptstadt Mainz. einerseits. und ECE. sowie PANTA. andererseits

Stand: Stadt: 14.10.2013. Absichtserklärung. zwischen. Landeshauptstadt Mainz. einerseits. und ECE. sowie PANTA. andererseits Stand: Stadt: 14.10.2013 Absichtserklärung zwischen Landeshauptstadt Mainz einerseits und ECE sowie PANTA andererseits Zwischen der Landeshauptstadt Mainz, Jockel-Fuchs-Platz 1, 55116 Mainz, vertreten

Mehr

Referat zum Thema. Wie können Gefährdungspotenziale für Vögel und Fledermäuse im Rahmen der regionalen Raumordnungsplanung berücksichtigt werden?

Referat zum Thema. Wie können Gefährdungspotenziale für Vögel und Fledermäuse im Rahmen der regionalen Raumordnungsplanung berücksichtigt werden? Referat zum Thema Wie können Gefährdungspotenziale für Vögel und Fledermäuse im Rahmen der regionalen Raumordnungsplanung berücksichtigt werden? Vorgetragen von Dieter Gründonner Landschaftsplaner und

Mehr

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen. Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen. Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union: 1 von 5 Vorblatt Ziel(e) - Abstimmung der in der Reihungskriterien-Verordnung genannten Kriterien für die Reihung der Bewerberinnen und Bewerber auf die spezifischen Anforderungen für Bewerberinnen und

Mehr

Thema Bebauungsplan Krähenbach, 3. Änderung, Planbereich S 11, Gemarkung Scharnhausen

Thema Bebauungsplan Krähenbach, 3. Änderung, Planbereich S 11, Gemarkung Scharnhausen Vorlage 2007 Nr. 203 Planung, Baurecht Geschäftszeichen: FB 3 Rt/St 07.11.2007 ATU 21.11.2007 nö Beratung GR 12.12.2007 ö Beschluss Thema Bebauungsplan Krähenbach, 3. Änderung, Planbereich S 11, Gemarkung

Mehr

Stadt Tecklenburg. Abwägung. 44. Flächennutzungsplanänderung. Städtebaulich-Planerische Stellungnahme. OT Brochterbeck Kreis Steinfurt

Stadt Tecklenburg. Abwägung. 44. Flächennutzungsplanänderung. Städtebaulich-Planerische Stellungnahme. OT Brochterbeck Kreis Steinfurt OT Brochterbeck Kreis Steinfurt gem. 9 Abs. 8 BauGB Städtebaulich-Planerische Stellungnahme Abwägung zu den Verfahrensschritten: Öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB Beteiligung der Behörden und

Mehr

Windkraft in der Planungsregion Landshut

Windkraft in der Planungsregion Landshut Windkraft in der Planungsregion Landshut Möglichkeiten, Herausforderungen, Steuerungsalternativen Sebastian Bauer Regionaler Planungsverband Landshut 05.07.2011 1 Gliederung Aktuelle Daten und Fakten zur

Mehr

Gesetzentwurf der Landesregierung

Gesetzentwurf der Landesregierung Landtag Brandenburg Drucksache 5/5702 5. Wahlperiode Neudruck Gesetzentwurf der Landesregierung Datum des Eingangs: 23.07.2012 / Ausgegeben: 07.08.2012 Gesetzentwurf der Landesregierung A. Problem Es gilt

Mehr

5. Teilfortschreibung des Regionalplans der Region Donau-Iller Nutzung der Windkraft. Plansätze mit Karten

5. Teilfortschreibung des Regionalplans der Region Donau-Iller Nutzung der Windkraft. Plansätze mit Karten 5. Teilfortschreibung des Nutzung der Windkraft Plansätze mit Karten Tel. 0731/176080 www.rvdi.de Stand: April 2015 5. Teilfortschreibung des Ziele zur regionalen Raumnutzung 2.3.1 Z In der werden Vorranggebiete

Mehr

Energie- und CO 2 -Bilanz für die Kommunen im Landkreis Ostallgäu

Energie- und CO 2 -Bilanz für die Kommunen im Landkreis Ostallgäu Energie- und CO 2 -Bilanz für die Kommunen im Landkreis Ostallgäu Gemeindeblatt für die Gemeinde Günzach Die vorliegende Energie- und CO 2-Bilanz umfasst sämtliche Energiemengen, die für elektrische und

Mehr

Angenommen am 14. April 2005

Angenommen am 14. April 2005 05/DE WP 107 Arbeitsdokument Festlegung eines Kooperationsverfahrens zwecks Abgabe gemeinsamer Stellungnahmen zur Angemessenheit der verbindlich festgelegten unternehmensinternen Datenschutzgarantien Angenommen

Mehr

Leitfaden. zur Einführung neuer Studiengänge

Leitfaden. zur Einführung neuer Studiengänge Leitfaden zur Einführung neuer Studiengänge Entstehung des Leitfadens Einführung neuer Studiengänge Die Grundlagen des Leitfadens wurden auf der Basis des bisherigen Verfahrens in einer Workshopreihe des

Mehr

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Was muss eigentlich in einer Konkurrentenmitteilung

Mehr

Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender"

Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender" vom 18.01.2012 (Um die Lesbarkeit der Richtlinien zu erleichtern, ist zumeist nur die männliche Form

Mehr

Zwischenbericht der UAG NEGS- Fortschreibung

Zwischenbericht der UAG NEGS- Fortschreibung Zwischenbericht der UAG NEGS- Fortschreibung Vorlage zur 16. Sitzung des IT-Planungsrats am 18. März 2015 Entwurf vom 29. Januar 2015 Inhaltsverzeichnis 1 Anlass für die Fortschreibung der NEGS... 3 2

Mehr

Rahmenbedingungen für die 125. FNP-Änderung der Stadt Paderborn. Dr. Andre Unland Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Rahmenbedingungen für die 125. FNP-Änderung der Stadt Paderborn. Dr. Andre Unland Fachanwalt für Verwaltungsrecht Rahmenbedingungen für die 125. FNP-Änderung der Stadt Paderborn Dr. Andre Unland Fachanwalt für Verwaltungsrecht A. Planungsstand Windkraftkonzentrationsplanung I. 107. FNP-Änderung aus dem Jahre 2010

Mehr

Windkraft-Anlagendichte in Raumordnungsgebieten im Spiegel des Raumordnungsplan-Monitors

Windkraft-Anlagendichte in Raumordnungsgebieten im Spiegel des Raumordnungsplan-Monitors Windkraft-Anlagendichte in Raumordnungsgebieten im Spiegel des Raumordnungsplan-Monitors Dr. Brigitte Zaspel und Klaus Einig, BBSR Bundesregierung will Windenergie stark ausbauen Energiekonzept der Bundesregierung

Mehr

Oberlandesgericht Köln

Oberlandesgericht Köln 2 Ws 223-224/05, 2 Ws 232/05 Verkündet am: 15.07.2005 Oberlandesgericht Köln Beschluss Die Beschwerden werden auf Kosten der Beschwerdeführer als unzulässig verworfen. G r ü n d e : I. Den Angeklagten

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

Welchen Beitrag kann eine gute Planung zu einer naturverträglichen Energiewende leisten?

Welchen Beitrag kann eine gute Planung zu einer naturverträglichen Energiewende leisten? Welchen Beitrag kann eine gute Planung zu einer naturverträglichen Energiewende leisten? Dr. Brigitte Zaspel-Heisters Berlin, 23.4.2015 Gliederung 1. Einleitung 2. Regionalplanerische Instrumente zur Steuerung

Mehr

Checkliste. Prioritäten setzen mit dem Pareto-Prinzip

Checkliste. Prioritäten setzen mit dem Pareto-Prinzip Checkliste Prioritäten setzen mit dem Pareto-Prinzip Checkliste Prioritäten setzen mit dem Pareto-Prinzip Das Pareto-Prinzip ist eine Methode des Zeitmanagements. Diese Checkliste stellt Ihnen das Pareto-Prinzip

Mehr

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den

Mehr

8. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplan 2015 des Planungsverbandes Unteres Remstal; Windkraft. Frühzeitige Bürgerbeteiligung

8. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplan 2015 des Planungsverbandes Unteres Remstal; Windkraft. Frühzeitige Bürgerbeteiligung 8. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplan 2015 des Planungsverbandes Unteres Remstal; Windkraft Weinstadt, 20.06.2012, Schnaiter Halle Rechtliche Rahmenbedingungen Ausgangssituation nach dem bestehenden

Mehr

Windkraft in Bayern Eine Chance für Kommunen

Windkraft in Bayern Eine Chance für Kommunen Praktikerseminar Windkraft in Bayern Eine Chance für Kommunen am 16.11.2011 in München Referenten: Dr. Michael Rolshoven Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht Rechtsanwälte Müller-Wrede & Partner,

Mehr

am: 23.09.2014 um: 19.00 Uhr im: Bauernstube, Oberdorfstraße 5 in 17291 Uckerfelde OT Hohengüstow TOP Betreff Vorlagen-Nr.

am: 23.09.2014 um: 19.00 Uhr im: Bauernstube, Oberdorfstraße 5 in 17291 Uckerfelde OT Hohengüstow TOP Betreff Vorlagen-Nr. Amt Gramzow - Der Amtsdirektor - Amt Gramzow, Poststraße 25, 17291 Gramzow Gramzow, den 15.09.2014 Einladung Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit laden wir Sie zur 7. Sitzung der Gemeindevertretung Uckerfelde

Mehr

19.12.2012. Kreishaus Siegburg. Gemeinde Hellenthal

19.12.2012. Kreishaus Siegburg. Gemeinde Hellenthal Informationsveranstaltung Windenergie für Städte und Gemeinden des Rhein-Siegkreises 19.12.2012 Kreishaus Siegburg Ausweisung von Vorranggebieten für Windkraftanlagen aus Sicht einer Kommune Gemeinde Hellenthal

Mehr

Mindestabstände und Konzentrationszonenplanung:

Mindestabstände und Konzentrationszonenplanung: Mindestabstände und Konzentrationszonenplanung: Effekte pauschaler Siedlungsabstände vor dem Hintergrund unterschiedlicher Ansätze zur räumlichen Steuerung der Windenergienutzung Berlin, 17.06.2014 Dr.

Mehr

Bebauungsplan Nr. 929 - Soerser Weg / Wohnbebauung Abwägungsvorschlag der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Bebauungsplan Nr. 929 - Soerser Weg / Wohnbebauung Abwägungsvorschlag der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Der Oberbürgermeister Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Bebauungsplan Nr. 929 - Soerser Weg / Wohnbebauung Abwägungsvorschlag der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bereich zwischen der

Mehr

Stadt» Cottbus. Alternativen zur Weiterentwicklung der Informationsverarbeitung der Stadt Cottbus. Cottbus, 17. Januar 2006

Stadt» Cottbus. Alternativen zur Weiterentwicklung der Informationsverarbeitung der Stadt Cottbus. Cottbus, 17. Januar 2006 Stadt» Cottbus Alternativen zur Weiterentwicklung der Informationsverarbeitung der Cottbus, 17. Januar 2006 Diese Unterlage ist nur im Zusammenhang mit dem mündlichen Vortrag vollständig; die isolierte

Mehr

Begründung zur 1. Änderung des Gesamtflächennutzungsplanes der Stadt Mittenwalde Stand: Mai 2015

Begründung zur 1. Änderung des Gesamtflächennutzungsplanes der Stadt Mittenwalde Stand: Mai 2015 Begründung zur 1. Änderung des Gesamtflächennutzungsplanes der Stadt Mittenwalde Stand: Mai 2015-1 - Auftraggeber: Stadt Mittenwalde Bürgermeister Herr Pfeiffer Rathausstr. 8 15749 Mittenwalde Auftragnehmer:

Mehr

Bundesländer Erlass / Empfehlung / Hinweispapier Vorrang Vorbehalt Eignung Anmerkungen

Bundesländer Erlass / Empfehlung / Hinweispapier Vorrang Vorbehalt Eignung Anmerkungen (BundLänder Initiative Windenergie, Stand Juni 2012) Informationsgrundlage (HINWEIS: Einige Bundesländer schreiben aktuell ihre Empfehlungen fort, sodass die Angaben zu überprüfen sind.) Gebietskategorien

Mehr

Mitteilung zur Kenntnisnahme

Mitteilung zur Kenntnisnahme 17. Wahlperiode Drucksache 17/1970 14.11.2014 Mitteilung zur Kenntnisnahme Lizenzmanagement Drucksache 17/0400 ( II.A.14.6) Schlussbericht Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 2 Drucksache

Mehr

Bebauungsplan Nr. 51 Freiflächenphotovoltaikanlage Laufen-Asperfeld

Bebauungsplan Nr. 51 Freiflächenphotovoltaikanlage Laufen-Asperfeld Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (mit integriertem Grünordnungsplan) Bebauungsplan Nr. 51 Freiflächenphotovoltaikanlage Laufen-Asperfeld Stadt: Landkreis: Regierungsbezirk: Laufen Berchtesgadener

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/897 18. Wahlperiode 04.06.2013

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/897 18. Wahlperiode 04.06.2013 SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/897 18. Wahlperiode 04.06.2013 Antrag der Fraktion der PIRATEN Offenlegung von "Gesetzgebungs-Outsourcing" Der Landtag möge beschließen: Dem 31 der Geschäftsordnung

Mehr

Wie kann man Kreativität und Innovation fördern? Psychologische Ansätze zum Ideenmanagement

Wie kann man Kreativität und Innovation fördern? Psychologische Ansätze zum Ideenmanagement Wie kann man Kreativität und Innovation fördern? Psychologische Ansätze zum Ideenmanagement Dipl.-Psych. Sandra Ohly Institut f. Psychologie TU Braunschweig Vorschau Psychologische Modelle der Kreativitäts

Mehr

Kriterienkatalog. für die Gruppen-Umschulung. in anerkannten Ausbildungsberufen. durch Umschulungsträger

Kriterienkatalog. für die Gruppen-Umschulung. in anerkannten Ausbildungsberufen. durch Umschulungsträger Kriterienkatalog für die Gruppen-Umschulung in anerkannten Ausbildungsberufen durch Umschulungsträger (Stand 15.09.2010) Inhaltsverzeichnis 1. PRÄAMBEL 3 2. EIGNUNG DER UMSCHULUNGSSTÄTTE 3 2.1 Unterrichtsräume,

Mehr

Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015

Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015 Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen 20.02.2015 Dr.Rose 2858 Lfd. Nr. 141/15 Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015 Fonds West

Mehr

TOP 9 der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 27. April 2010 Standortfrage Vergnügungsstätten

TOP 9 der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 27. April 2010 Standortfrage Vergnügungsstätten TOP 9 der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 27. April 2010 Standortfrage Vergnügungsstätten Sehr viele Anfragen zur Errichtung einer Spielhalle in letzter Zeit: - Einrichtung einer Spielhalle im Sudhaus

Mehr

Ja Nein Nein. Ja Ja Nein. Nein Nein Ja

Ja Nein Nein. Ja Ja Nein. Nein Nein Ja (BundLänder Initiative Windenergie, Stand Januar 2012) Informationsgrundlage (HINWEIS: Einige Bundesländer schreiben aktuell ihre Empfehlungen fort, sodass die Angaben zu überprüfen sind.) Gebietskategorien

Mehr

Energie- und CO 2 -Bilanz für die Kommunen im Landkreis Ostallgäu

Energie- und CO 2 -Bilanz für die Kommunen im Landkreis Ostallgäu Energie- und CO 2 -Bilanz für die Kommunen im Landkreis Ostallgäu Gemeindeblatt für die Gemeinde Biessenhofen Die vorliegende Energie- und CO 2-Bilanz umfasst sämtliche Energiemengen, die für elektrische

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG des Vorstands der Allianz AG, München, und des Vorstands der CM 01 Vermögensverwaltung 006 AG (künftig: Allianz Global Risks Rückversicherungs-AG ), München zum Beherrschungs-

Mehr

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Grundsätzlich steht einem Vermieter jederzeit die Möglichkeit offen, die gegenwärtig bezahlte Miete gemäß 558 BGB an die ortsübliche Miete durch ein entsprechendes

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der

Mehr

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung

Mehr

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut

Mehr

glichkeiten der erneuerbaren Energien auf regionaler Ebene

glichkeiten der erneuerbaren Energien auf regionaler Ebene Steuerungsmöglichkeiten glichkeiten der erneuerbaren Energien auf regionaler Ebene Region Ostwürttemberg Regionalverband Ostwürttemberg Universitätspark 1 73525 Schwäbisch Gmünd www.ostwuerttemberg.org

Mehr

Aufgabenheft. Fakultät für Wirtschaftswissenschaft. Modul 32701 - Business/IT-Alignment. 26.09.2014, 09:00 11:00 Uhr. Univ.-Prof. Dr. U.

Aufgabenheft. Fakultät für Wirtschaftswissenschaft. Modul 32701 - Business/IT-Alignment. 26.09.2014, 09:00 11:00 Uhr. Univ.-Prof. Dr. U. Fakultät für Wirtschaftswissenschaft Aufgabenheft : Termin: Prüfer: Modul 32701 - Business/IT-Alignment 26.09.2014, 09:00 11:00 Uhr Univ.-Prof. Dr. U. Baumöl Aufbau und Bewertung der Aufgabe 1 2 3 4 Summe

Mehr

Gesetz zur Errichtung eines Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg und zur Änderung des Haushaltsstrukturgesetzes

Gesetz zur Errichtung eines Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg und zur Änderung des Haushaltsstrukturgesetzes 14. Wahlperiode Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/2021 Gesetz zur Errichtung eines Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg

Mehr

BEURTEILUNGS GESPRÄCHEN

BEURTEILUNGS GESPRÄCHEN PERSONALENTWICKLUNG POTENTIALBEURTEILUNG DURCHFÜHRUNG VON BEURTEILUNGS GESPRÄCHEN Beurteilung 5. Beurteilungsgespräch 1 Die 6 Phasen des Beurteilungsvorganges 1. Bewertungskriterien festlegen und bekannt

Mehr

Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau

Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau Zusammenfassung der Ergebnisse in Leichter Sprache Timo Wissel Albrecht Rohrmann Timo Wissel / Albrecht Rohrmann: Örtliche Angebots-

Mehr

Tagung. Wasser im Brennpunkt Hangwasser als Hochwasser fern von Gewässern. 21. Oktober 2014 Redoutensäle, Promenade 39, 4020 Linz

Tagung. Wasser im Brennpunkt Hangwasser als Hochwasser fern von Gewässern. 21. Oktober 2014 Redoutensäle, Promenade 39, 4020 Linz Tagung Wasser im Brennpunkt Hangwasser als Hochwasser fern von Gewässern 21. Oktober 2014 Redoutensäle, Promenade 39, 4020 Linz Thema: Raumordnung und Hochwasser Referent: 1 VORBEMERKUNG "Es geht um sehr

Mehr

Niederschrift. Namen der Gemeinderatsmitglieder

Niederschrift. Namen der Gemeinderatsmitglieder Niederschrift über die 22. Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde Denklingen vom 20.12.2011 im Sitzungssaal des Rathauses in Denklingen Beginn der Sitzung: 19.30 Uhr Namen der Gemeinderatsmitglieder ***************************************

Mehr

Was ist clevere Altersvorsorge?

Was ist clevere Altersvorsorge? Was ist clevere Altersvorsorge? Um eine gute Altersvorsorge zu erreichen, ist es clever einen unabhängigen Berater auszuwählen Angestellte bzw. Berater von Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und

Mehr

Entwicklungskonzept Freizeitnutzung Ostufer Goldkanal Elchesheim-Illingen

Entwicklungskonzept Freizeitnutzung Ostufer Goldkanal Elchesheim-Illingen Bürgerinformation Entwicklungskonzept Freizeitnutzung Ostufer Goldkanal Elchesheim-Illingen Elchesheim-Illingen, 04.07.2013 Dr. Hansjörg Melchinger, Karlsruhe und Gliederung Ausgangssituation / Hintergrund

Mehr

Prozessbewertung und -verbesserung nach ITIL im Kontext des betrieblichen Informationsmanagements. von Stephanie Wilke am 14.08.08

Prozessbewertung und -verbesserung nach ITIL im Kontext des betrieblichen Informationsmanagements. von Stephanie Wilke am 14.08.08 Prozessbewertung und -verbesserung nach ITIL im Kontext des betrieblichen Informationsmanagements von Stephanie Wilke am 14.08.08 Überblick Einleitung Was ist ITIL? Gegenüberstellung der Prozesse Neuer

Mehr

ZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee. 26. Januar 2007 in Meersburg

ZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee. 26. Januar 2007 in Meersburg ZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee 26. Januar 2007 in Meersburg Zielvereinbarung Stand 10.11.2006 über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee

Mehr

Windenergie und Naturschutz

Windenergie und Naturschutz Windenergie und Naturschutz Mathias Reitberger Rechtsanwalt- Fachanwalt für Verwaltungsrecht Kanzlei Augsburg Bergiusstr. 15 86199 Augsburg Tel.: 08 21 / 90 630 0 Fax: 08 21 / 90 630 11 E- Mail: kanzlei@meidert-

Mehr

Deutschland-Check Nr. 35

Deutschland-Check Nr. 35 Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Ergebnisse des IW-Unternehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 13. Dezember 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668

Mehr

1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00)

1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00) Abschnitt 1 Überstunden in der Nacht 11 1.1 Allgemeines # Die Ermittlung und Abrechnung von Überstunden unter der Woche, an Sonn- und Feiertagen wurde bereits im Band I, Abschnitt 3 behandelt. Sehen wir

Mehr

GPA-Mitteilung Bau 5/2002

GPA-Mitteilung Bau 5/2002 GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des

Mehr

Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008

Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 Anlage 5.2a Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 Entwurf aufgestellt am 11.03.2008 Entwurf bestätigt am 11.03.2008 gem. 92 Abs.1 i.v.m. 95 Abs.3 GO NRW Czuka Geschäftsführer Müller Verbandsvorsteher Die Prüfung

Mehr

Outsourcing und Offshoring. Comelio und Offshoring/Outsourcing

Outsourcing und Offshoring. Comelio und Offshoring/Outsourcing Outsourcing und Offshoring Comelio und Offshoring/Outsourcing INHALT Outsourcing und Offshoring... 3 Comelio und Offshoring/Outsourcing... 4 Beauftragungsmodelle... 4 Projektleitung vor Ort und Software-Entwicklung

Mehr

Berichtsvorlage. Ausschuss für Planung, Verkehr, Energie und Umwelt

Berichtsvorlage. Ausschuss für Planung, Verkehr, Energie und Umwelt Universitätsstadt Tübingen Vorlage 705/2011 Fachbereich Planen Entwickeln Liegenschaften Datum 09.09.2011 Uwe Wulfrath / Tim von Winning, Telefon: 204-2621 Gesch. Z.: 7/wi Berichtsvorlage zur Behandlung

Mehr

Kapazitäten an vollzeitschulischen beruflichen Schulen

Kapazitäten an vollzeitschulischen beruflichen Schulen 14. Wahlperiode 07. 05. 2009 Kleine Anfrage des Abg. Siegfried Lehmann GRÜNE und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Kapazitäten an vollzeitschulischen beruflichen Schulen Kleine Anfrage

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch Bundesrat Drucksache 766/04 (Beschluss) 05.11.04 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch A. Problem und Ziel 72 Abs. 2 Satz 1 SGB XI sieht vor,

Mehr

Energie- und CO 2 -Bilanz für die Kommunen im Landkreis Ostallgäu

Energie- und CO 2 -Bilanz für die Kommunen im Landkreis Ostallgäu Energie- und CO 2 -Bilanz für die Kommunen im Landkreis Ostallgäu Gemeindeblatt für die Marktgemeinde Waal Die vorliegende Energie- und CO 2-Bilanz umfasst sämtliche Energiemengen, die für elektrische

Mehr

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Oktober 2000. in der Patentnichtigkeitssache

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Oktober 2000. in der Patentnichtigkeitssache BUNDESGERICHTSHOF X ZR 4/00 BESCHLUSS vom 17. Oktober 2000 in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk: BGHZ: ja nein Akteneinsicht XV PatG 99 Abs. 3 Ohne Vorliegen besonderer Umstände erfordert der

Mehr

ÜBERSETZUNG. Geschäftsverzeichnisnr. 2183. Urteil Nr. 108/2001 vom 13. Juli 2001 U R T E I L

ÜBERSETZUNG. Geschäftsverzeichnisnr. 2183. Urteil Nr. 108/2001 vom 13. Juli 2001 U R T E I L ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 2183 Urteil Nr. 108/2001 vom 13. Juli 2001 U R T E I L In Sachen: Präjudizielle Frage in bezug auf Artikel 20 3 Absatz 1 des Dekrets der Wallonischen Region vom 27.

Mehr

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeilaufbahnverordnung

Mehr

Ziel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII

Ziel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Ziel- und Qualitätsorientierung Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Qualität? In der Alltagssprache ist Qualität oft ein Ausdruck für die Güte einer

Mehr

2. Psychologische Fragen. Nicht genannt.

2. Psychologische Fragen. Nicht genannt. Checkliste für die Beurteilung psychologischer Gutachten durch Fachfremde Gliederung eines Gutachtens 1. Nennung des Auftraggebers und Fragestellung des Auftraggebers. 2. Psychologische Fragen. Nicht genannt.

Mehr

Einführung von De-Mail im Land Bremen

Einführung von De-Mail im Land Bremen BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/513 Landtag 18. Wahlperiode 10.07.2012 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU Einführung von De-Mail im Land Bremen Antwort des Senats auf die

Mehr

Versetzungsregeln in Bayern

Versetzungsregeln in Bayern Grundschule Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 rücken ohne besondere Entscheidung vor. Das Vorrücken in den Jahrgangsstufen 3 und 4 soll nur dann versagt werden, wenn der Schüler in seiner Entwicklung

Mehr

Schritte zum Systempartner Stufe Großhandel

Schritte zum Systempartner Stufe Großhandel Schritte zum Systempartner Stufe Großhandel Schritt 1: Anmeldung in der Software-Plattform https://qs-platform.info/ Falls Sie bislang noch kein QS- Systempartner sind, gehen Sie bitte auf die Startseite

Mehr

1. Einführung. 2. Weitere Konten anlegen

1. Einführung. 2. Weitere Konten anlegen 1. Einführung In orgamax stehen Ihnen die gängigsten Konten des Kontenrahmens SKR03 und SKR04 zur Verfügung. Damit sind im Normalfall alle Konten abgedeckt, die Sie zur Verbuchung benötigen. Eine ausführliche

Mehr

Probleme bei der Kompensation von Windkraftanlagen aus der Sicht eines Projektierers. Bingen, 29. Juni 2015 Markus Pauly juwi Energieprojekte GmbH

Probleme bei der Kompensation von Windkraftanlagen aus der Sicht eines Projektierers. Bingen, 29. Juni 2015 Markus Pauly juwi Energieprojekte GmbH Probleme bei der Kompensation von Windkraftanlagen aus der Sicht eines Projektierers Bingen, 29. Juni 2015 Markus Pauly juwi Energieprojekte GmbH Probleme bei der Kompensation von Windkraftanlagen aus

Mehr

S A T Z U N G. zur Errichtung, Aufstellung, Anbringung, Änderung und zum Betrieb von Werbeanlagen im Gebiet der Kreisstadt Neunkirchen.

S A T Z U N G. zur Errichtung, Aufstellung, Anbringung, Änderung und zum Betrieb von Werbeanlagen im Gebiet der Kreisstadt Neunkirchen. 30.10-1 S A T Z U N G zur Errichtung, Aufstellung, Anbringung, Änderung und zum Betrieb von Werbeanlagen im Gebiet der Kreisstadt Neunkirchen. Aufgrund des 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)

Mehr

Verfahrensordnung für die Durchführung der Compliance-Zertifizierung der ICG

Verfahrensordnung für die Durchführung der Compliance-Zertifizierung der ICG Verfahrensordnung für die Durchführung der Compliance-Zertifizierung der ICG 1 Allgemeines (Stand 17.04.2015) (1) Der Vorstand führt die Geschäfte der ICG nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung und der

Mehr

Vorlesung Grundzüge des. Prof. Dr. Dr. Durner LL.M.

Vorlesung Grundzüge des. Prof. Dr. Dr. Durner LL.M. Vorlesung Grundzüge des Baurechts Prof. Dr. Dr. Durner LL.M. Damit die 30 bis 37 BauGB anwendbar sind, müssen die Voraussetzungen des 29 Abs.1 BauGB erfüllt sein, sog. Anknüpfungsfunktion des 29 Abs. 1BauGB.

Mehr

Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung. Stellungnahme zu den Fristen bzw. Fristverkürzung im Beteiligungsverfahren. Jürgen Jendral (HMAV)

Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung. Stellungnahme zu den Fristen bzw. Fristverkürzung im Beteiligungsverfahren. Jürgen Jendral (HMAV) Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung. Stellungnahme zu den Fristen bzw. Fristverkürzung im Beteiligungsverfahren. Jürgen Jendral (HMAV) Eine außerordentliche (fristlose) Kündigung einer Mitarbeiterin

Mehr

50. Mathematik-Olympiade 2. Stufe (Regionalrunde) Klasse 11 13. 501322 Lösung 10 Punkte

50. Mathematik-Olympiade 2. Stufe (Regionalrunde) Klasse 11 13. 501322 Lösung 10 Punkte 50. Mathematik-Olympiade. Stufe (Regionalrunde) Klasse 3 Lösungen c 00 Aufgabenausschuss des Mathematik-Olympiaden e.v. www.mathematik-olympiaden.de. Alle Rechte vorbehalten. 503 Lösung 0 Punkte Es seien

Mehr

Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015

Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015 Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015 1. Zusammensetzung des Beirats (1) Mitglieder Der Beirat des Frankfurter Volleyball Verein e.v. (FVV) setzt sich gemäß 11 der Vereinssatzung

Mehr