Zielabweichungsverfahren für die Errichtung eines Logistikzentrums der Firma Liebherr, Standort Kirchdorf a. d. Iller
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- Dorothea Fuhrmann
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1 Sitzung der Verbandsversammlung am 05. März 2012 in Günzburg Beratungsunterlage zu TOP 5 Zielabweichungsverfahren für die Errichtung eines Logistikzentrums der Firma Liebherr, Standort Kirchdorf a. d. Iller Beschluss: Die Verbandsversammlung stimmt in diesem atypischen Einzelfall einer Abweichung vom Ziel B II 1.4 des Regionalplans Donau-Iller ( Zersiedelung der Landschaft ) für das Vorhaben zur Errichtung eines Logistikzentrums der Firma Liebherr in Kirchdorf an der Iller zu. Zusammenfassung Die Firma Liebherr plant die Errichtung eines neuen Logistikzentrums und benötigt dazu einen geeigneten Standort mit einer Fläche von mindestens 35 ha. Seit Anfang 2008 ist die Geschäftsstelle des Regionalverbands Donau-Iller in diese Standortüberlegungen eingebunden. Der Regionalverband war bei zahlreichen Besprechungen mit Vertretern von Kommune, Landkreis, Regierungspräsidium Tübingen, Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg sowie des Vorhabenträgers beteiligt. Aufgrund der überörtlichen Bedeutung des Vorhabens war es notwendig, eine ergebnisoffene Suche anhand von festgelegten Kriterien durchzuführen. Die Geschäftsstelle des Regionalverbands hat deshalb eine umfangreiche Standortalternativenprüfung aus regionalplanerischer Sicht erarbeitet. Insgesamt ergab die Untersuchung 19 mögliche Standortbereiche zur Ansiedlung des Logistikbetriebs. Diese wurden anhand raumordnerischer Kriterien und betrieblicher Anforderungen bewertet und im Rahmen der Arbeitsgruppe diskutiert. Die drei am besten geeigneten Standorte wurden einer detaillierten Betrachtung unterzogen. Dabei stellte sich heraus, dass der Standort südlich der B 312 auf der Gemarkung Kirchdorf an der Iller die beste Eignung aufweist. Dieser Standort soll Gegenstand eines Bebauungsplanverfahrens werden. Das Vorhaben widerspricht jedoch dem Ziel B II 1.4 des Regionalplans Donau-Iller, wonach eine Zersiedelung der Landschaft verhindert werden soll. Daher muss vorab ein Zielabweichungsverfahren durchgeführt werden, um die raumordnerischen Voraussetzungen für den neuen Logistikstandort zu schaffen. Da der Regionalverband für dieses Ziel Normgeber ist, kommt dem Beschluss der Verbandsversammlung besondere Bedeutung im Zielabweichungsverfahren zu. 1
2 Der Regionalverband Donau-Iller wurde im Rahmen des Zielabweichungsverfahren Errichtung eines Logistikzentrums der Fa. Liebherr in Kirchdorf an der Iller, Landkreis Biberach mit Schreiben des Regierungspräsidiums Tübingen vom um eine abschließende Stellungnahme gebeten. Das gegenständliche Vorhaben, die Begründung zum Zielabweichungsverfahren sowie die Standortalternativensuche sind in den ca. 90-seitigen Antragsunterlagen dargestellt. Die wesentlichen Aspekte wurden im Rahmen dieser Beratungsunterlage zusammengefasst. 1. Beschreibung des Vorhabens Die Firma Liebherr-Logistics GmbH, Liebherrstraße 12, Kirchdorf a. d. Iller beabsichtigt südlich der B 312 zwischen Oberopfingen und Egelsee in der Nähe der Autobahnanschlussstelle Berkheim ein Logistiklager zu errichten. Dieses soll als zentrales Kontinentallager Europas inklusive IT-Dienstleistungen dienen und ist Teil des weltweiten Logistikkonzepts der Firma Liebherr. Gleichzeitig plant die Fa. Liebherr Hydraulikbagger GmbH mit Sitz in Kirchdorf a. d. Iller eine Auslagerung seiner Hydraulikzylinderendmontage um die vorhandenen Betriebskapazitäten des bestehenden Werkes auszubauen. Das Vorhaben soll auf einer Fläche von 37 ha verwirklicht werden und besitzt damit überörtliche Bedeutung. Durch das zentrale Ersatzteillager mit Verwaltung, IT-Gesellschaft und Hydraulikzylinderendmontage sollen an diesem Standort ca. 450 bis 500 Arbeitsplätze entstehen. Das gesamte Investitionsvolumen beträgt weit über 100 Mio. Euro und umfasst eine Hallenfläche von insgesamt ca m² sowie Verwaltungsgebäude mit ca m² Grundfläche. Das Logistikzentrum (nördlicher Teil des Vorhabens) beinhaltet Lager und Bereiche für Versand und Wareneingang. Die Gebäudehöhe liegt im Großteil bei bis zu 26 m Höhe, auf einer untergeordneten Teilfläche bis zu 40 m Höhe. Im südlichen Teil befindet sich die ersatzteilnahe Produktion mit Flächenlager sowie die Hydraulikzylinderendmontage. 2. Ablauf des bisherigen Verfahrens Die Gemeinde Kirchdorf a. d. Iller hat mit Schreiben vom beim damals zuständigen Wirtschaftsministerium den Antrag auf Erteilung einer Abweichung vom regionalplanerischen Ziel B II 1.4 ( Zersiedelung der Landschaft ) für die Ansiedlung des Liebherr Logistikzentrums gestellt. In seiner Antwort teilte das Wirtschaftsministerium mit, dass vor Durchführung eines entsprechenden Verfahrens eine transparente, belastbare und ergebnisoffene Standortalternativenprüfung durchgeführt werden muss. In Folge dessen bildete sich eine Arbeitsgruppe unter Teilnahme der Gemeinde Kirchdorf an der Iller, der Firma Liebherr, dem Planungsbüro LARS Consult, dem Regierungspräsidium Tübingen, dem Landratsamt Biberach sowie dem Regionalverband Donau-Iller. Diese Arbeitsgruppe tagte sechs Mal, darunter auch ein Abstimmungsgespräch mit dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur am in Stuttgart. Um eine neutrale Standortalternativensuche zu gewährleisten, wurde von der Arbeitsgruppe beschlossen, eine entsprechende Untersuchung durch den Regionalverband Donau-Iller erstellen zu lassen. Der Regionalverband kann gemäß Artikel 22 des Staatsvertrags über die Zusammenarbeit bei der Landesentwicklung und über die Regionalplanung in der Region Donau-Iller eine dementsprechende Standortalternativensuche als Aufgabe zur Verwirklichung des Regionalplans auffassen und damit unabhängig von einem Auftraggeber agieren. Dementsprechend wurde eine Regionale Standortsuche für ein neues Logistikzentrum der Firma Liebherr von Regionalverband Donau-Iller durchgeführt. 2
3 Abb. 1: Lage des Vorhabens Abb. 2: vorläufige Objektplanung; Stand Quelle: Gemeinde Kirchdorf a. d. Iller / LARS Consult : Antragsunterlagen zum Zielabweichungsverfahren 3
4 3. Regionale Suche nach alternativen Standorten Um der Bedeutung des Vorhabens gerecht zu werden, wurde der Suchraum in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Tübingen auf die Abgrenzung der Region Donau-Iller bestimmt. Die gesamte Untersuchung ist in zwei Phasen angelegt. In der ersten Phase wurde eine Vorauswahl anhand von zwei Kriterienbereichen festgelegt, die mit der o. g. Arbeitsgruppe abgestimmt worden sind. Das geplante Vorhaben hat Anforderungen an einen Standort, die als betriebsspezifische Eignungskriterien bezeichnet werden. Zusammen mit den raumwirksamen Ausschlusskriterien bilden diese den ersten Filter, der ausschließende Wirkung hat. Als betriebsspezifische Eignungskriterien wurden berücksichtigt: 4 Grundstücksgröße 35 ha als Mindestgröße für zusammenhängende Flächen Topographie: max. 1 % Gefälle (1 m auf 100 m) Eingrenzung der Suchfläche auf 10-km-Korridor um die Autobahnen A 96 und A 7. Dieser Suchraum umfasst ca km² und damit etwa 41 Prozent der Gesamtfläche der Region Donau-Iller. Als raumwirksame Ausschlusskriterien wurden berücksichtigt: FFH/SPA-Gebiet Biosphärengebiet/Naturpark Naturschutzgebiete Direkte Betroffenheit gesetzlich geschützter Biotope und Naturdenkmale (flächenhaft) Gewässerschutz: Wasserschutzgebiete Zone I (Ia, Ib), II, IIa, IIb, Überschwemmungsgebiete, Wasserflächen, Sonstige gewässerbezogene Objekte ATKIS-Ortslage Wohn- und Mischgebiete mit Puffer von 500 m um diese Flächen (Immissionsschutz) In der zweiten Phase wurden die verbleibenden Standorte einer detaillierten Betrachtung unterzogen. Diese wurde verbal-argumentativ durchgeführt. Die möglichen Standorte wurden weiter anhand der raumrelevanten Abwägungskriterien sowie der betriebsspezifischen Abwägungskriterien bewertet. Als betriebsspezifische Abwägungskriterien wurden berücksichtigt: Nähe zum Werk Kirchdorf Nähe zum Flughafen Allgäu Airport Autobahnanschluss in max. 1 km Entfernung Als raumrelevante Abwägungskriterien wurden berücksichtigt: Regionaler Grünzug, Grünzäsur/Trenngrün Vorrang- und Vorbehaltsgebiete zur Rohstoffsicherung Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen Landschaftliche Vorbehaltsgebiete Bedeutender Landschaftsraum Gewerbeschwerpunkte Ausweisungen in Flächennutzungs- bzw. Bebauungsplänen
5 Kaltluftströme Natur-/Landschaftselemente Naherholung Denkmalschutz Land- und Forstwirtschaft Siedlungsstruktur 4. Ergebnisse der Regionalen Suche nach alternativen Standorten Die Anwendung der vier Kriterienbereiche führte im Ergebnis zu insgesamt 19 potenziellen Standortbereichen. Eine gleichzeitige Suche in den Standortinformationssystemen der IHKs Schwaben und Ulm unter Verwendung der o. g. Anforderungen führte zu einer Gewerbefläche, die jedoch in den 19 Standorten bereits enthalten war. Im Rahmen einer Besprechung unter Teilnahme des Landratsamtes Biberach, der Gemeinde Kirchdorf, der Firma Liebherr, dem beauftragten Planungsbüro LARS Consult GmbH und dem Regierungspräsidium Tübingen wurde der erste Teil der Standortalternativenuntersuchung durch den Regionalverband Donau-Iller vorgestellt. Die Ergebnisse in Form von Standortbereichen wurden ausführlich diskutiert und einer Bewertung durch die Behördenvertreter sowie durch die Firma Liebherr unterzogen. Aus den 19 Standortalternativen wurden zehn in die nähere Betrachtung einbezogen, welche eine grundsätzliche Eignung aufweisen. Davon wurden im Rahmen der Diskussion unter den Beteiligten drei Standortbereiche als im betrieblichen Kontext geeignet bewertet: Standortbereich 7: Ried zwischen Fellheim, Niederrieden und Osterberg Standortbereich 8: Dettingen/Erolzheim/Kirchdorf a. d. Iller Standortbereich 9: Südlich Kirchdorf a. d. Iller (B 312) Die Standortbereiche 7 bis 9 mit den jeweils vorgeschlagenen Flächen zur Ansiedlung des Logistikbetriebes sind in den Übersichtskarten auf der folgenden Seite dargestellt. 5. Detaillierte Bewertung der drei Standortalternativen (Zusammenfassung) Die drei gefundenen Standortalternativen wurden einer detaillierteren Untersuchung unterzogen, wobei weitere Aspekte mit in die Betrachtung einbezogen werden konnten. Dabei wurde insbesondere die verkehrliche Anbindung an die nächstgelegene Autobahnanschlussstelle sowie an das Hauptwerk in Kirchdorf berücksichtigt. Weitere Kriterien waren die Auswirkungen auf das Landschaftsbild und eine mögliche Einbindung in die Landschaft mittels Eingrünung. Als weiteres Kriterium konnte der geforderte Grundwassermindestabstand von 3 m berücksichtigt werden. Im Rahmen der detaillierten Bewertung der Standorte wurden Ortsbegehungen durchgeführt. Im Standortbereich 7 weist der Alternativstandort 7.C die geringsten Auswirkungen auf das Landschaftsbild auf und ist damit den anderen beiden Standorten 7.A und 7.B grundsätzlich zu bevorzugen. Alle drei Standorte haben jedoch erheblich negative Auswirkungen durch den zu erwartenden LKW- und Lieferverkehr, da jeweils sowohl zur Autobahn A 7 als auch zum Werk Liebherr Kirchdorf Ortslagen zu durchfahren sind. Die summarische Wirkung der betroffenen Belange Landschaftsbild sowie verkehrliche Auswirkungen auf den Mensch lassen den gesamten Standortbereich 7 nicht als geeignete Standortalternative erscheinen. Die Standorte erhalten daher keine Empfehlung. 5
6 Die in der Nähe von Kirchdorf an der Iller gelegenen Standorte im Bereich 8 weisen eine positive Lagegunst durch die kurzen Fahrwege zum Werk Liebherr Kirchdorf und zur Autobahn A 7 auf. Damit sind geringere Lärm- und Schadstoffemissionen verbunden. Die Standorte 8.B und 8.D sind, wie weiter oben dargestellt wurde, nicht geeignet. Aufgrund seiner Lage und der geringeren Auswirkungen auf die Landschaft ist der Standort 8.C dem Standort 8.A vorzuziehen, wobei beide Standorte negative Auswirkungen auf die Siedlungsstruktur haben. Die zwei Standorte 9.A und 9.B des Standortbereichs 9 sind hinsichtlich der beeinträchtigten Belange im Wesentlichen vergleichbar. Der Standort 9.A ist jedoch besser in die Landschaft eingebunden und besitzt eine bessere verkehrliche Anbindung. In der Gesamtbetrachtung aller in Frage kommenden Standorte weist der Standort 9.A die günstigsten Eigenschaften und die geringsten negativen Wirkungen auf. Voraussetzung ist jedoch eine vorherige Überprüfung auf die Beeinträchtigung der Schutzziele des Landschaftsschutzgebietes bzw. des landschaftlichen Vorbehaltsgebiets Illertal. Die empfohlenen Standorte stellen sich in der Reihe der Eignung wie folgt dar: 1. Standort 9.A (Flächen zwischen B 312, K 7578 und K 7583) 2. Standort 9.B (Bereich zwischen Tannheim und Stausee Tannheim) 3. Standort 8.C (Flächen an der L 299 nördlich von Kirchdorf a. d. Iller) Die Standortalternativensuche zeigt im Ergebnis, dass der Standort 9.A die geringsten negativen Auswirkungen aufweist. Teile dieser Fläche werden im Rahmen des Vorhabens der Firma Liebherr zur Bebauung überplant. 6. Betroffene regionalplanerische Ziele Der Standort 9.A (Flächen zwischen B 312, K 7578 und K 7583) befindet sich im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet Nr. 72 Illertal, Rottal,, welches im Regionalplan unter B I 2.1 dargestellt ist. In diesen Gebieten kommt den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege besonderes Gewicht zu. Die Begründung zu diesem Plansatz führt aus, dass es sich dabei um regionsweit schützenswerte Bereiche handelt, die bereits Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete enthalten oder als entsprechende Ausweisung vom Regionalverband vorgeschlagen werden. Im vorliegenden Fall deckt sich das landschaftliche Vorbehaltsgebiet mit dem Landschaftsschutzgebiet Iller-Rottal. Beim Plansatz B I 2.1 handelt es sich um einen Grundsatz der Raumordnung gemäß 3 Abs. 1 Nr. 3 ROG. Dieser dient als Vorgabe für nachfolgende Abwägungs- und Ermessensentscheidungen, unterliegt also folglich einer Abwägung durch die Gemeinde im Rahmen der Bauleitplanung. Daher ist dieser Plansatz nicht Teil des vorliegenden Zielabweichungsverfahrens und inhaltlich im nachgelagerten Flächennutzungs- bzw. Bebauungsplanverfahren zu behandeln. 6
7 Abb. 3: Standortbereich 7 Abb. 4: Standortbereich 8 Quelle: Regionalverband Donau-Iller Regionale Standortsuche für ein neues Logistikzentrum der Firma Liebherr Darstellung ohne Maßstab Abb. 5: Standortbereich 9 7
8 Eine eigene Qualität entfaltet der Plansatz B I des Regionalplans. In diesem ist festgelegt, dass die als Landschaftsschutzgebiete geschützten Bereiche in ihrem Bestand gesichert werden sollen. Die Gemeinde Kirchdorf an der Iller beabsichtigt jedoch, über den Gemeindeverwaltungsverband Illertal einen Antrag auf Änderung der Schutzgebietsverordnung des LSG Iller-Rottal zu stellen. Der Plansatz B I des Regionalplans würde nach einer Änderung des LSG dem Vorhaben nicht als Erfordernis der Raumordnung entgegenstehen. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die beanspruchte Fläche mit 37 ha eine untergeordnete Bedeutung zur Gesamtfläche des LSG mit ca ha besitzt (entspricht einem Flächenanteil von etwa 0,26 Prozent). Das Vorhaben soll nicht in direkter Anbindung an den Siedlungsbestand umgesetzt werden und steht damit dem Ziel des Regionalplans B II 1.4 entgegen. In diesem Plansatz wird ausgeführt, dass eine Zersiedelung der Landschaft verhindert werden soll. Besonders exponierte und weithin einsehbare Landschaftsteile wie landschaftsbestimmende Höhenrücken, Kuppen und die Hanglagen der die Landschaft der Region prägenden Flusstäler sollen grundsätzlich von einer Bebauung freigehalten werden. In den Entwicklungsachsen, insbesondere in den im Iller- und Donautal verlaufenden Entwicklungsachsen, sollen zwischen den Siedlungseinheiten ausreichende Grünflächen erhalten werden. Es handelt sich dabei um ein Ziel der Raumordnung gemäß 3 Abs. 1 Nr. 2 ROG, das eine verbindliche Vorgabe in Form von räumlich und sachlich bestimmten oder bestimmbaren Festlegungen enthält. Bei der Aufstellung von Flächennutzungs- bzw. Bebauungsplänen ist dieses Ziel der Raumordnung zu beachten ( 4 Abs. 1 ROG) und unterliegt nicht der Abwägung durch die Gemeinde. Die Bauleitplanung ist daran anzupassen. Eine Abweichung von diesem Ziel der Raumordnung kann nach Art. 21 Abs. 3 des Staatsvertrags über die Zusammenarbeit bei der Landesentwicklung und über die Regionalplanung in der Region Donau-Iller zugelassen werden, wenn dies unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Eine Zielabweichung kann zugelassen werden, weil im Regionalplan keine Ausgestaltungsspielräume oder Öffnungsklauseln zugunsten der Planung bestehen. Es handelt sich dabei um ein Ausnahmeinstrument für besonders gelagerte (atypische) Einzelfälle, die bei der Planaufstellung nicht erkennbar waren und somit nicht bei der Formulierung des Zieles berücksichtigt werden konnten. Eine generelle Abweichung und damit eine Regionalplanänderung kommt in diesem Fall nicht in Betracht, da das Ziel, eine Zersiedelung zu verhindern, landesplanerischen Vorgaben entspricht und grundsätzlich beibehalten werden soll. 7. Vorschlag der Geschäftsstelle zur Behandlung des Antrags auf Zielabweichung Als Vorbereitung für die weitere Behandlung in bauleitplanerischen Verfahren hat die Gemeinde Kirchdorf a. d. Iller am den Antrag auf Erteilung einer Abweichung vom regionalplanerischen Ziel B II 1.4 ( Zersiedelung der Landschaft ) gestellt. Es stehen sich hierbei zwei unterschiedliche Belange entgegen, die einer Abwägung unterworfen werden müssen. Zum einen soll das Schutzgut Mensch möglichst wenig beeinträchtigt werden (durch Schallemissionen, Lieferverkehr etc.), was bei der Standortsuche durch die Anwendung eines Puffers um bestehende Wohn- und Mischgebiete berücksichtigt worden ist. Zum anderen bedingt dies gleichzeitig ein Abrücken vom Siedlungsbestand 8
9 und damit eine Inanspruchnahme von Landschaft/Freiraum. In Anbetracht der zu erwartenden verkehrlichen Auswirkungen fällt eine Abwägung zu Gunsten des Schutzguts Mensch aus. Der verkehrsgünstig orientierte Standort in abgesetzter Lage vom Siedlungsbestand ist daher schlüssig begründbar. Nach Auffassung der Geschäftsstelle werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, da im Falle einer Verwirklichung des Vorhabens noch ausreichend breite Grünflächen zwischen den Siedlungseinheiten bestehen bleiben. Die Gefahr einer sich bandartig fortsetzenden Siedlungsentwicklung entlang der Entwicklungsachse besteht nicht. Es handelt sich bei dem Ansiedlungsvorhaben um einen atypischen Einzelfall, der aufgrund seiner Bedeutung nicht als Präzedenzfall herangezogen werden kann und keine wesentlichen raumbedeutsamen Folgewirkungen auf andere Planungen erwarten lässt. Daher erscheint die Zielabweichung aus regionalplanerischen Gesichtspunkten insgesamt vertretbar. In der abwägenden Betrachtung aller Auswirkungen schlägt die Geschäftsstelle vor, dem Antrag auf Abweichung vom Ziel B II 1.4 des Regionalplans Donau- Iller zuzustimmen. 9
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