Kindergarten Witewise. Ersatzneubau. Kredit CHF 2 490' Antrag und Weisung an den Gemeinderat
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- Katarina Egger
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1 Kindergarten Witewise Ersatzneubau Kredit CHF 2 490' Antrag und Weisung an den Gemeinderat Bülach, 29. November 2013
2 Antrag Die Schulpflege beantragt dem Gemeinderat, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Für den Ersatzneubau Kindergarten Witewise wird zu Lasten der Investitionsrechnung Konto ein Verpflichtungskredit von CHF genehmigt. Die Kreditsumme erhöht oder vermindert sich um die in der Zeit zwischen der Aufstellung des Kostenvoranschlages und der Bauausführung eingetretene Baukostenentwicklung (Baukostenindex Stand April 2013). 2. Dieser Beschluss unterliegt gemäss Art. 10 der Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum. 3. Mitteilung an: a) Schulpflege b) Stadtrat c) Ratssekretär Gemeinderat d) Stadtschreiber e) Abteilung Bildung f) Abteilung Finanzen 2
3 Weisung 1. Zusammenfassung Der 45jährige Doppelkindergarten Witewise ist baufällig. Aufgrund der wachsenden Bevölkerung wird Bülach auch in Zukunft auf diesen Kindergarten angewiesen sein. Die Schulpflege hat eine Nutzungsstudie über die Parzelle an der Kantonsschulstrasse in Auftrag gegeben. Diese hat ergeben, dass an diesem Ort ausser einem Kindergarten keine zusätzliche Nutzung möglich ist und dass kein anderer Standort für den Ersatz in Frage kommt. Das vorliegende Projekt ist das Resultat einer Totalunternehmer-Ausschreibung. Es kann zeitlich so realisiert werden, dass während der Bauphase der Kindergarten das Provisorium Schwerzgrueb benützen kann. Der beantragte Kredit beträgt CHF 2.49 Mio. 2. Ausgangslage Der Doppelkindergarten Witewise wurde vor 45 Jahren in damaliger Leichtbauweise erstellt. Trotz regelmässigem Unterhalt ist die gesamte Substanz mittlerweile so baufällig, dass ein Totalersatz notwendig ist. Aufgrund des Bevölkerungswachstums wird Bülach auch in Zukunft auf den Schulraum des Doppelkindergartens angewiesen sein. Da ein Ersatzneubau notwendig ist, hat die Schulpflege eine Nutzungsstudie über die Parzelle an der Kantonsschulstrasse anfertigen lassen. Diese hat sich auch mit der Frage des Standorts allgemein befasst. 3. Nutzungsstudie und Projektierung Vor der Projektierung ist das wirtschaftliche Potenzial der Parzelle analysiert worden. Insbesondere sollte geprüft werden, ob über einen Doppelkindergarten hinaus eine zusätzliche Ausnützung möglich wäre. Der künftige Doppelkindergarten soll den aktuellen Schulbaunormen des Kantons entsprechen. Zudem wurde geprüft, ob der heutige Standort richtig ist oder diesem alternativ ein Standort in Bülach Süd vorgezogen werden sollte. Die Studie ergab, dass das Areal aufgrund seiner Lage, Grösse und Erschliessung allein für einen Kindergarten genutzt werden kann. Zudem ist die Parzelle zu klein, um alle notwendigen Elemente des Raumprogramms auf einem Stockwerk anzuordnen. Bezüglich des Standorts ist festgestellt worden, dass die Parzelle an der Kantonsschulstrasse aufgrund ihrer Zentralität für eine langfristige Nutzung einer Alternative in Bülach Süd klar vorzuziehen ist. Die Schulpflege hat darum beschlossen, am heutigen Standort ein Vorprojekt für einen rationellen, den Grundanforderungen entsprechenden Elementbau zu erarbeiten als Grundlage für eine Totalunternehmerausschreibung. Die Baute soll das Untergeschoss sinnvoll weiter nutzen. Der 3
4 zeitliche Ablauf für die Realisierung soll so gelegt werden, dass als Synergie während der Bauzeit das Provisorium des Schulhauses Schwerzgrueb für den Kindergartenbetrieb genutzt werden kann. 4. Ausschreibung Das Vorprojekt ist als Basis für die Totalunternehmersubmission in Zusammenarbeit mit einem Architekten erarbeitet worden. Es hat ein zweistufiges Verfahren mit Präqualifikation stattgefunden. Aus der Submission ging das beantragte Projekt als Sieger hervor. Das erforderliche Raumprogramm kann eingehalten werden, indem ins zweite Geschoss gebaut wird. Dies schafft zudem zusätzlichen Aussenraum als Kompensation für die zu kleinen Aussenflächen. 5. Raumprogramm Erdgeschoss 2 Klassenzimmer à 74 m² 2 Gruppenräume à 18 m² 3 WC à 5m2 (davon 1 behindertengerecht) 1 Gangraum mit Garderobe 52 m² 1 Lehrerpersonalraum 25 m² 1 Putzraum 5 m² 1 Aussengeräteraum 4 m² Obergeschoss 1 Mehrzweckraum 122 m² 1 Lager Gymnastikgeräte 10 m² 1 Vorplatz/Garderobe 26 m² 1 Stuhllager 6 m² 2 Aussenvorplätze à 23 m² und à119 m² bestehendes Untergeschoss 2 Lagerräume à 51 m² und à 119 m² 1 Technikraum à 18 m² 1 Vorraum 23 m² 1 Putzraum 5 m² 4
5 6. Technische Angaben Der Ersatzneubau ist ein zweigeschossiger Bau. Er weist ein Gebäudevolumen von m³ und eine Geschossfläche von m² auf. Das Untergeschoss bleibt bestehen. Die Gebäudehülle in Holzelementbauweise entspricht dem Minergie-Standard (basierend auf der Norm SIA 380/1:2009 Thermische Energie im Hochbau ). Als Fassadenmaterial wird eine Rhomboid-Schalung aus Lärche verwendet. Das Flachdach besteht aus einer EPDM Folie, Schutzflies und einer Dachbegrünung zum Schutz der Dachfolie. Die Fenster werden aus einer Holz-Metall Version ausgeführt. Die Lamellenstoren dienen als Beschattung sowie auch als Einbruchsicherung. Der Bodenbelag wird in Linoleum ausgeführt. Die Wärmeerzeugung erfolgt über eine im Technikraum im Untergeschoss befindliche Luft-Wärmepumpe. Im Gebäude wird ein behindertengerechter Lift installiert. Der Neubau wird auf die bestehende UG-Decke gestellt. Als Zugang zum Gebäude ist eine Rampe vorgesehen. Nach Beendigung der Bauarbeiten wird die ganze Umgebung wieder instand gestellt, die vorhandenen Spielgeräte werden wieder montiert und Rasen angesät. Der Kindergarten ist behindertengerecht zugänglich und ausgebaut. 7. Kosten und Finanzierung a) Investitionskosten Die Baukosten werden von der Liegenschaftenverwaltung (KV vom ) wie folgt veranschlagt: Kostenvoranschlag gemäss SIA +/- 10%, Baukostenindex Stand April BKP Arbeitsgattung 11 Vorbereitungsarbeiten CHF Schwachstrominstallationen CHF Holzelementbau CHF Photovoltaik CHF 57' Gartenarbeiten CHF 53' Sonnenschutz CHF 40' Wettbewerbskosten CHF Bewilligungen CHF Vervielfältigungen CHF Versicherungen CHF Reserve (5%) CHF Bauherrenleistungen CHF Baureinigungen/Zügeln CHF
6 59 Honorare CHF Geologen CHF Mobilien CHF Raffstoren CHF Feuerlöscher CHF Türschilder/Beschilderung CHF Schmutzschleuse CHF Schliessanlage CHF Total Investitionskosten inklusive MwSt. CHF davon bewilligt 15. März 2011 CHF davon bewilligt 19. März 2013 CHF Total einzuholender Kredit CHF Für das Vorhaben ist im Voranschlag 2014 auf dem Investitionskonto CHF eingestellt. Die Ausführung kann aufgrund der möglichen Zeitfenster Provisorium Schulhaus Schwerzgrueb im Schuljahr 2014/15 stattfinden. Allfällige Beiträge für Minergie werden beantragt. Die restliche Finanzierung erfolgt über Steuermittel. b) Investitionsfolgekosten Die jährlichen Folgekosten berechnen sich gemäss 37 des Kreisschreibens der Direktion des Innern wie folgt: Kapitalfolgekosten: Jährliche Kapitalfolgekosten (Abschreibung 6.5%, Verzinsung 3.5%): 10% im Durchschnitt der ersten zehn Jahre CHF betriebliche Folgekosten: 2% der Bruttoanlagekosten, pro Jahr CHF personelle Folgekosten: 1% der Bruttoanlagekosten, pro Jahr CHF Total jährliche Folgekosten CHF 298'
7 Betriebliche und personelle Folgekosten: Die ausgewiesenen Kosten fallen gegenüber heute nicht zusätzlich an, da die Betriebs- und Personalkosten des bestehenden Kindergartens weg fallen. 8. Nachhaltigkeit ökonomisch Der Ersatzneubau nimmt Rücksicht auf die noch nutzbare Bausubstanz. Die Massnahmen sind langlebig, d.h. der tatsächliche Unterhaltsaufwand beschränkt sich über Jahre auf ein Minimum. Mit einer raschen Realisierung kann auf zusätzliche Kosten für Provisorien während der Bauzeit verzichtet werden (Synergie mit der Schulhaussanierung Schwerzgrueb). Mit einem durch einen Totalunternehmer erstellten Zweckbau in Elementbauweise wird eine vergleichsweise günstige Realisierungsvariante gewählt. ökologisch Bei der Wahl der Materialien wird auf ökologische Verträglichkeit geachtet. Mit dem Erstellen in Holzelementbauweise mit der erforderlichen Isolation und der Installation einer separaten Wärmeerzeugung mittels Luftwärmepumpe werden die Anforderungen an den Minergie-Standard erreicht. Zur Deckung des Eigenbedarfs an Strom wird Photovoltaik eingesetzt. Gegenüber heute können in erheblichem Ausmass betriebliche Heizkosten eingespart werden. gesellschaftlich Der neue Kindergarten entspricht den aktuellen Schulbaunormen und damit den Ansprüchen an zeitgemässes Unterrichten. Der Neubau ist behindertengerecht. Mit dem Ersatzneubau kann der im Obergeschoss neu entstehende Mehrzweckraum auch für Veranstaltungen genutzt werden. Der Stadtrat empfiehlt dem Gemeinderat Annahme der Vorlage. Die Berichterstattung im Gemeinderat obliegt Stadtrat Willi Wismer. Bülach, 11. November 2013 Primarschulpflege Bülach Willi Wismer Präsident David Hauser Sekretär 7
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