Ärztliche Fortbildung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Ärztliche Fortbildung"

Transkript

1 Ärztliche Fortbildung Eine nicht unerhebliche Gefahr einer Honorarkürzung stellt der mangelnde Nachweis von Fortbildungspunkten gegenüber den Kassenärztlichen Vereinigungen dar. Sollten nicht alle 5 Jahre mindestens 250 Fortbildungspunkte nachgewiesen werden, sind die Kassenärztlichen Vereinigungen berechtigt Honorarabzüge durchzuführen. Am 04.Juli 2012 wurde folgendes Urteil veröffentlicht: Ausgesprochen vom Sozialgericht(SG Marburg unter dem AZ.: s12ka906/10.) In diesem Urteil hat das Sozialgericht entschieden, dass Honorarkürzungen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen auch dann verhängt werden können, wenn eine ausreichende Anzahl an Fortbildungspunkten vorhanden ist, der Nachweis aber verspätet geführt wird. Ein Hausarzt hatte im Jahr 2010 gegen die Kürzung seines Honorarbescheides durch die zuständige KV erfolglos Widerspruch eingelegt. Zwar hatte der betroffene Arzt mehr als die geforderten 250 Punkte erworben und darauf vertraut, dass die Landesärztekammer die Übermittlung zuverlässig an die KV weitergemeldet hätte Die entsprechende KV nahm diesen Hinweis zwar zur Kenntnis, änderte aber ihre Entscheidung nicht zu Gunsten des betroffenen Arztes ab. Sie verwies indessen auf die Fortbildungsverpflichtung nach 95d SGBV. In diesem Paragraphen wird ausgeführt, dass die gesetzliche Regelung eindeutig auf den Nachweis abgestellt wird. Es werde hierbei ausdrücklich angeordnet, dass ein Vertragsarzt alle 5 Jahre gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung den Nachweis zu erbringen hat. Es geht also nicht um die tatsächliche Erbringung, sondern um die fristgerechte Mitteilung der Fortbildungspunkte. Es ist daher jedem Arzt angeraten dringend darauf zu achten, dass die KVen fristgerecht von den geforderten 250 Fortbildungspunkten alle 5 Jahre erfahren, denn der 95dSGBV beinhaltet eine sogenannte Ausführungsfrist. Eine Widereinsetzung mit der Berücksichtigung der tatsächlich erworbenen Punkte ist nur dann möglich, wenn die Frist unverschuldet überschritten wurde. Dieser Nachweis dürfte schwierig zu führen sein und so ist es ratsam nicht nur bei den Ärztekammern, sondern auch bei den KVen nachzufragen, ob diesen eine ausreichende Anzahl von Fortbildungspunkten vorliegt, damit keine Honorarkürzung durchgeführt werden kann.

2 Während den meisten Ärzten der Begriff Behandlungsfall klar ist, gibt es bei dem Verständnis zum Krankheitsfall doch einige Schwierigkeiten. Aus diesem Anlass wird noch die Definition des Behandlungsfalles und des Krankheitsfalles dargestellt. Behandlungsfall: Kommt der Pat. im Quartal zu ihnen um sich behandeln zu lassen handelt es sich um einen Behandlungsfall. Ein Behandlungsfall wird nicht ausgelöst wenn der Pat. nur wegen Präventionsleistungen zu ihnen kommt denen keine therapeutischen Empfehlungen folgen. Angenommen der Pat. kommt lediglich zu einer Gesundheitsuntersuchung, dabei stellt sich jedoch heraus, dass er unter einem arteriellen Hypertonus leidet und ihm daraufhin ein Antihypertonikum verabreicht oder andere therapeutische Empfehlungen ausgesprochen werden, dann handelt es sich um einen Behandlungsfall. Der Krankheitsfall: Gelegentlich finden Sie Leistungen im EBM die mit einer Einschränkung vermerkt wird, z. B. einmal im Krankheitsfall. Das bedeutet, dass innerhalb von folgenden 4 Quartalen die EBM Leistung nicht mehr abgerechnet werden kann. Nach Ablauf dieser Frist handelt es sich um einen neuen Krankheitsfall, der den Einsatz der entsprechenden Leistungsziffer erneut ermöglicht.

3 X. Einsatz der richtigen ICD-10 Kodierung

4 ICD-10- Kodierhilfe für die risikogerechte Steuerung der Finanzmittel des Gesundheitsfonds Auszug von Krankheitsbildern für die die Krankenkassen Ausgleichzahlung erhalten. Alkohol- oder Drogenabhängigkeit F10.- Psychische und Verhaltungsstörungen durch Alkohol F10.2 Abhängigkeitssyndrom F11.- Psychische und Verhaltungsstörungen durch Opioide F11.2 Abhängigkeitssyndrom F12.- Psychische und Verhaltungsstörungen durch Cannabinoide F12.2 Abhängigkeitssyndrom F13.0 Psychische und Verhaltungsstörungen durch Sedativa und Hypnotika F13.2 Abhängigkeitssyndrom F14.- Psychische und Verhaltungsstörungen durch Kokain F14.2 Abhängigkeitssyndrom F15.- Psychische und Verhaltungsstörungen durch andere Stimulanzien, einschließlich Koffein F15.2 Abhängigkeitssyndrom F16.- Psychische und Verhaltungsstörungen durch Halluzinogene F16.2 Abhängigkeitssyndrom Alkohol- oder drogenindizierte Psychose F10.- Psychische und Verhaltungsstörungen durch Alkohol F10.3 Entzugssyndrom F10.4 Entzugssyndrom mit Delir F10.9 Nicht näher bezeichnet psychische und Verhaltungsstörung F11.- Psychische und Verhaltungsstörungen durch Opioide F11.3 Entzugssyndrom F12.- Psychische und Verhaltungsstörungen durch Cannabinoide F12.3 Entzugssyndrom F13.0 Psychische und Verhaltungsstörungen durch Sedativa und Hypnotika F13.3 Entzugssyndrom Andere Neubildungen C76.- Bösartige Neubildung sonstiger und ungenau bezeichneter Lokalisation C76.0 Kopf, Gesicht und Hals C76.1 Thorax C76.2 Abdomen

5 C76.3 Becken C76.4 Obere Extremität C76.5 Untere Extremität C76.8 Sonstige und ungenau bezeichnete Lokalisation, mehrere Teilbereiche überlappend D37.- Neubildung unsicheren oder unbekannten Verhaltens der Mundhöhle und der Verdauungsorgane D37.0 Lippe, Mundhöhle und Pharynx D37.1 Magen D37.2 Dünndarm D37.3 Appendix vermiformis D37.4 Kolon D37.5 Rektum D37.6 Leber, Gallenblase und Gallengänge D37.7 sonstige Verdauungsorgane D37.9 Verdauungsorgane, nicht näher bezeichnet D38.- Neubildung unsicheren oder unbekannten Verhaltens des Mittelohres, der Atmungsorgane und der intrathorakalen Organe D38.0 Larynx D38.1 Trachea, Bronchus und Lunge D38.2 Pleura D38.3 Mediastinum D38.4 Thymus D38.5 sonstige Atmungsorgane D39.- Neubildung unsicheren oder unbekannten Verhaltens der weiblichen Genitalorgane D39.0 Uterus D39.1 Ovar D39.2 Plazenta D39.7 sonstige weibliche Genitalorgane D39.9 Weibliches Genitalorgan, nicht näher bezeichnet D40.- Neubildung unsicheren oder unbekannten Verhaltens der männlichen Genitalorgane D40.0 Prostata D40.1 Hoden D40.7 sonstige männliche Genitalorgane D40.9 Männliches Genitalorgan, nicht näher bezeichnet D41.- Neubildung unsicheren oder unbekannten Verhaltens der Harnorgane D41.0 Niere D41.1 Nierenbecken D41.2 Ureter D41.3 Urethra D41.4 Harnblase D41.7 sonstige Harnorgane D41.9 Harnorgane, nicht näher bezeichnet

6 Angina pectoris/ Zust. nach altem Myokardinfarkt I20.- Angina pectoris I20.0 Instabile Angina pectoris I20.8 sonstige Formen der Angina pectoris I20.9 Angina pectoris, nicht näher bezeichnet I25.- Chronische ischämische Herzkrankheit I25.2- Alter Myokardinfarkt I Tage unter 4 Monate zurückliegend I Monate bis unter 1 Jahr zurückliegend I Jahr und länger zurückliegend I25.29 nicht näher bezeichnet Atherosklerose, arterielles Aneurysma und sonstige, nicht näher bezeichneten Krankheiten der Arterien und Arteriolen I70.- Atherosklerose I70.23 Becken- Bein- Typ, mit Ulzeration I70.24 Becken- Bein- Typ, mit Gangrän Aufmerksamkeits- Defizit- Syndrom F90.- Hyperkinetische Störungen, Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom F90.0 einfache Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung F90.8 sonstige hyperkinetische Störungen F90.9 Hyperkinetische Störung, nicht näher bezeichnet

7 Bösartige Neubildung des Dünndarms, Perioteneums, Gallenblase, Leber, Pankreas C17.- Bösartige Neubildung des Dünndarmes C17.0 Duodenum C17.1 Jejunum C17.2 Ileum C17.3 Meckel- Divertikel C17.8 Dünndarm, mehrere Teilbereiche überlappend C17.9 Dünndarm, nicht näher bezeichnet C25.- Bösartige Neubildung des Pankreas C25.0 Pankreaskopf C25.9 Pankreas, nicht näher bezeichnet Chronisch entzündliche Darmerkrankungen K50.- Crohn- Krankheit (Morbus Crohn) K50.0 Crohn- Krankheit des Dünndarmes K50.1 Crohn- Krankheit des Dickdarmes K50.8 sonstige Crohn- Krankheit K50.9 Crohn- Krankheit, nicht näher bezeichnet K51.- Colitis ulcerosa K51.0 Ulzeröse (chronische) Pankolitis K51.2 Ulzeröse (chronische) Proktitis K51.3 Ulzeröse (chronische) Rektosigmoiditis K51.4 Inflammatorische Polypen des Kolons Chronische Hepatitis B18.- Chronische Virushepatitis B18.9 chronische Virushepatitis, nicht näher bezeichnet K73.- Chronische Hepatitis, anderenorts nicht klassifiziert K73.9 chronische Hepatitis, nicht näher bezeichnet Depressionen F32.- depressive Episode F32.0 leichte depressive Episode F32.1 mittelgradige depressive Episode F32.2 schwere depressive Episode ohne psychotische Symptome F32.3 schwere depressive Episode mit psychosomatischen Symptomen F33.- Rezidivierende depressive Episode F33.0 Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig leichte Episode F33.1 Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig mittelgradige Episode F33.2 Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig schwere Episode ohne psychotische Symptome F33.3 Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig schwere Episode mit psychosomatischen Symptomen

8 Depressive Episoden (nicht näher bezeichnet) F33.- Rezidivierende depressive Episode F33.8 sonstige rezidivierende depressive Störungen F33.9 rezidivierende depressive Störung, nicht näher bezeichnet F38.- Andere affektive Störungen F38.0 andere einzelne affektive Störungen F38.1 andere rezidivierende affektive Störungen F38.8 sonstige näher bezeichnete affektive Störung F39 Nicht näher bezeichnete affektive Störung F41.- Andere Angststörungen F41.2 Angst und depressive Störung, gemischt Diabetes mit peripheren zirkulatorischen Manifestationen oder Ketoazidose E10.- Primär insulinabhängiger Diabetes mellitus (Typ -1- Diabetes) E10.5- Mit peripheren vaskulären Komplikationen E10.50 nicht als entgleist bezeichnet E10.51 als entgleist bezeichnet Diabetes mit renalen oder multiplen Manifestationen E12.- E12.2 E12.20 E12.21 Diabetes mellitus in Verbindung mit Fehl- oder Mangelernährung (Malnutrition) mit Nierenkomplikation nicht als entgleist bezeichnet als entgleist bezeichnet E12.5- Mit peripheren vaskulären Komplikationen E12.50 nicht als entgleist bezeichnet E12.51 als entgleist bezeichnet E12.7- mit multiplen Komplikationen E13.- Sonstiger näher bezeichneter Diabetes mellitus E13.2- mit Nierenkomplikationen E13.20 nicht als entgleist bezeichnet E13.21 als entgleist bezeichnet E13.7- mit multiplen Komplikationen E13.51 als entgleist bezeichnet E14.- Nicht näher bezeichneter Diabetes mellitus E14.2- mit Nierenkomplikation E14.20 nicht als entgleist bezeichnet E14.21 als entgleist bezeichnet E14.5- mit peripheren vaskulären Komplikationen E14.50 nicht als entgleist bezeichnet

9 E14.51 als entgleist bezeichnet E14.7- mit multiplen Komplikationen Diabetes mit sonstigen Komplikationen E10.- E10.2- E10.20 E10.21 E10.3- E10.30 E10.31 E10.4- E10.40 E10.41 E10.7- E10.8- E11.- E11.2- E11.20 E11.21 E11.3- E11.4- E11.6- E11.7- E11.8- E12.- E12.3- E12.4- E12.6- E12.8- E13.- E13.3- E13.4- E13.6- E13.8- E14.- E14.3- E14.4- E14.6- E14.8- G59.-* G59.0* Primär insulinabhängiger Diabetes mellitus (Typ-1-Diabetes) mit Nierenkomplikationen nicht als entgleist bezeichnet als entgleist bezeichnet mit Augenkomplikationen nicht als entgleist bezeichnet als entgleist bezeichnet mit neurologischen Komplikationen nicht als entgleist bezeichnet als entgleist bezeichnet mit multiplen Komplikationen mit nicht näher bezeichneten Komplikationen Nicht primär insulinabhängiger Diabetes mellitus (Typ-2-Diabetes) Mit Nierenkomplikationen nicht als entgleist bezeichnet als entgleist bezeichnet mit Augenkomplikationen mit neurologischen Komplikationen mit sonstigen näher bezeichneten Komplikationen mit multiplen Komplikationen mit nicht näher bezeichneten Komplikationen Diabetes mellitus in Verbindung mit Fehl- oder Mangelernährung (Malnutrition) mit Augenkomplikationen mit neurologischen Komplikationen mit sonstigen näher bezeichneten Komplikationen mit nicht näher bezeichneten Komplikationen Sonstiger näher bezeichneter Diabetes mellitus mit Augenkomplikationen mit neurologischen Komplikationen mit sonstigen näher bezeichneten Komplikationen mit nicht näher bezeichneten Komplikationen Nicht näher bezeichneter Diabetes mellitus mit Augenkomplikationen mit neurologischen Komplikationen mit sonstigen näher bezeichneten Komplikationen mit nicht näher bezeichneten Komplikationen Mononeuropathie bei anderenorts klassifizierten Krankheiten Diabetische Mononeuropathie (E10-E14)

10 Diabetes ohne oder mit nicht näher bezeichneten Komplikationen E10.- E10.9- E11.- E11.9- E12.- E12.9- E13.- E13.9- E14.- E14.9- Primär insulinabhängiger Diabetes mellitus (Typ-1-Diabetes) ohne Komplikationen Nicht primär insulinabhängiger Diabetes mellitus (Typ-2-Diabetes) ohne Komplikationen Diabetes mellitus in Verbindung mit Fehl- oder Mangelernährung (Malnutrition) ohne Komplikationen Sonstiger näher bezeichneter Diabetes mellitus ohne Komplikationen Nicht näher bezeichneter Diabetes mellitus ohne Komplikationen O24.- Diabetes mellitus in der Schwangerschaft O24.0 vorher bestehender Diabetes mellitus, primär insulinabhängig (Typ-1-Diabetes) O24.1 vorher bestehender Diabetes mellitus, nicht primär insulinabhängig (Typ-2-Diabetes) O24.4 Diabetes mellitus, während der Schwangerschaft auftretend O24.9 Diabetes mellitus in der Schwangerschaft, nicht näher bezeichnet Diplegie der oberen Extremitäten, Monoplegie und andere Lähmungen G83.- Sonstige Lähmungssyndrom G83.0 Diparese und Diplegie der oberen Extremitäten G83.1 Monoparese und Monoplegie einer unteren Extremität G83.2 Monoparese und Monoplegie einer oberen Extremität G83.3 Monoparese und Monoplegie, nicht näher bezeichnet G83.8- Sonstige näher bezeichnete Lähmungssyndrome Epilepsie G40.- G40.0- Epilepsie Lokalisationsbezogene (fokale) (partielle) idiopathische Epilepsie und epileptische Syndrome mit fokal beginnenden Anfällen G41.- Status epilepticus G41.0 Grand-Mal-Status G41.1 Petit-Mal-Status Erworbene Erkrankungen der Herzklappen und rheumatische Herzerkrankung I34.- Nichtrheumatische Mitralklappenkrankheiten I34.0 Mitralklappeninsuffizienz

11 I35.- Nichtrheumatische Aortenklappenkrankheiten I35.0 Aortenklappenstenose I35.1 Aortenklappeninsuffizienz I35.2 Aortenklappenstenose mit Insuffizienz I35.8 sonstige Aortenklappenkrankheiten I35.9 Aortenklappenkrankheit, nicht näher bezeichnet I38 Endokarditis, Herzklappe nicht näher bezeichnet L97 Ulcus cruris, anderenorts nicht klassifiziert L98.- Sonstige Krankheiten der Haut und der Unterhaut, anderenorts nicht klassifiziert L98.4 chronisches Ulkus der Haut, anderenorts nicht klassifiziert G81.- Hemiparese und Hemiplegie G81.1 Spastische Hemiparese und Hemiplegie G81.9 Hemiparese und Hemiplegie, nicht näher bezeichnet I11.- I11.0- I13.- I13.0- I13.2- Hypertensive Herzkrankheit Hypertensive Herzkrankheit mit Herzinsuffizienz Hypertensive Herz- und Nierenkrankheit Hypertensive Herz- und Nierenkrankheit mit Herzinsuffizienz Hypertensive Herz- und Nierenkrankheit mit Herzinsuffizienz und Niereninsuffizienz I25.- Chronische ischämische Herzkrankheit I25.5 Ischämische Kardiomyopathie I27.- Sonstige pulmonale Herzkrankheiten I27.0 Primäre pulmonale Hypertonie I41.-* Myokarditis bei anderenorts klassifizierten Krankheiten I41.0* Myokarditis bei anderenorts klassifizierten bakteriellen Krankheiten 41.1* Myokarditis bei anderenorts klassifizierten Viruskrankheiten I41.2* Myokarditis bei anderenorts klassifizierten infektiösen und parasitären Krankheiten I42.- Kardiomyopathie I42.0 Dilatative Kardiomyopathie I42.9 Kardiomyopathie, nicht näher bezeichnet I50.- Herzinsuffizienz I50.0- Rechtsherzinsuffizienz I50.1- Linksherzinsuffizienz I50.11 Ohne Beschwerden NYHA- Stadium I I50.12 Mit Beschwerden bei stärkerer Belastung NYHA- Stadium II I50.13 Mit Beschwerden bei leichterer Belastung NYHA- Stadium III

12 I50.14 Mit Beschwerden in Ruhe NYHA- Stadium IV I50.19 nicht näher bezeichnet I50.9 Herzinsuffizienz, nicht näher bezeichnet I51.- Komplikationen einer Herzkrankheit und ungenau beschriebene Herzkrankheit I51.4 Myokarditis, nicht näher bezeichnet I51.5 Myokarddegeneration Hypertensive Herz- und Nierenerkrankung oder Enzephalopathie I12.- Hypertensive Nierenkrankheit I12.9 Hypertensive Nierenkrankheit ohne Niereninsuffizienz I13.- I13.9- Hypertensive Herz- und Nierenkrankheit Hypertensive Herz- und Nierenkrankheit, nicht näher bezeichnet Hypertonie bzw. Hypertensive Herzerkrankung I11.- I11.9- I10.- I10.0- I10.1- I10.9- I15.- I15.0- I15.1- I15.2- I15.8- I15.9- Hypertensive Herzkrankheit Hypertensive Herzkrankheit ohne Herzinsuffizienz Essentielle Hypertonie Benigne essentielle Hypertonie Maligne essentielle Hypertonie Essentielle Hypertonie, nicht näher bezeichnet Sekundäre Hypertonie Renovaskuläre Hypertonie Hypertonie als Folge von sonstigen Nierenkrankheiten Hypertonie als Folge von endokrinen Krankheiten Sonstige sekundäre Hypertonie Sekundäre Hypertonie, nicht näher bezeichnet Koronare Herzkrankheit/ andere chronisch- ischämische Erkrankungen des Herzens I25.- Chronische ischämische Herzkrankheit I25.0 Artherosklerotische Herz- Kreislauf- Krankheit, so beschrieben I25.1- Artherosklerotische Herzkrankheit I25.10 Ohne hämodynamisch wirksame Stenosen I25.11 Ein- Gefäßerkrankung I25.12 Zwei- Gefäßerkrankung I25.13 Drei- Gefäßerkrankung I25.14 Stenose des linken Hautstammes I25.15 Mit stenosierten Baypassgefäßen I25.16 Mit stenosierten Stents I25.19 Nicht näher bezeichnet I25.3 Herz-(Wand-) Aneurysma I25.6 Stumme Myokardischämie

13 I25.8 Sonstige Formen der chronischen ischämischen Herzkrankheit I25.9 Chronischen ischämischen Herzkrankheit, nicht näher bezeichnet Lungenmetastasen und Metastasen der Verdauungsorgane C78.- Sekundäre bösartige Neubildung der Atmungs- und Verdauungsorgane C78.0 Sekundäre bösartige Neubildung der Lunge C78.1 Sekundäre bösartige Neubildung des Mediastinums C78.2 Sekundäre bösartige Neubildung der Pleura C78.3 Sekundäre bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Atmungsorgane C78.4 Sekundäre bösartige Neubildung des Dünndarmes C78.5 Sekundäre bösartige Neubildung des Dickdarmes und des Rektums C78.6 Sekundäre bösartige Neubildung des Retroperitoneums und des Peritoneums C78.7 Sekundäre bösartige Neubildung der Leber und der intrahepatischen Gallengänge C78.8 Sekundäre bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Verdauungsorgane Morbus Alzheimer, normotensiver Hydrozephalus G30.- G30.0 G30.1 G30.8 G30.9 Alzheimer- Krankheit (F00.-*) Alzheimer- Krankheit mit frühem Beginn (F00.0*) Alzheimer- Krankheit mit spätem Beginn (F00.1*) Sonstige Alzheimer- Krankheit (F00.2*) Alzheimer- Krankheit, nicht näher bezeichnet (F00.9*) G31.- Sonstige degenerative Krankheiten des Nervensystems, anderenorts nicht klassifiziert G31.0 Umschriebene Hirnatrophie G31.1 senile Degeneration des Gehirns, anderenorts nicht klassifiziert G31.9 degenerative Krankheit des Nervensystems, nicht näher bezeichnet Morbus Parkinson und Chorea Huntington G20.- G20.0- G20.1- G20.2- G20.9- Primäres Parkinson- Syndrom Primäres Parkinson- Syndrom mit fehlender oder geringer Beeinträchtigung Primäres Parkinson- Syndrom mit mäßiger bis schwerer Beeinträchtigung Primäres Parkinson- Syndrom mit schwerster Beeinträchtigung Primäres Parkinson- Syndrom, nicht näher bezeichnet G25.- Sonstige extrapyramidale Krankheiten und Bewegungsstörungen G25.0 Essentieller Tremor G25.1 Arzneimittelinduzierter Tremor G25.9 extrapyramidale Krankheit und Bewegungsstörung, nicht näher bezeichnet

14 Multiple Sklerose G35.- Multiple Sklerose G35.0 Erstmanifestation einer multiplen Sklerose G35.1- Multiple Sklerose mit vorherrschend schubförmigem Verlauf G35.2- Multiple Sklerose mit primär- chronischem Verlauf G35.3- Multiple Sklerose mit sekundär- chronischem Verlauf G35.9 Multiple Sklerose, nicht näher bezeichnet Muskeldystrophie G71.- Primäre Myopathien G71.0 Muskeldystrophie G71.2 Angeborene Myopathien Näher bezeichnete Arrhythmien I47.- Paroxysmale Tachykardie I47.0 Ventikuläre Arrhythmie durch Re- entry I47.1 Supraventikuläre Tachykardie I47.2 Ventrikuläre Tachykardie I48.- Vorhofflattern und Vorhofflimmern I48.0 Vorhofflattern I48.9 Nicht näher bezeichnet I48.1- Vorhofflimmern I48.10 Paroxysmal I48.11 Chronisch, I48.19 Nicht näher bezeichnet Neurogene Blase N31.- Neuromuskuläre Dysfunktion der Harnblase, anderenorts nicht klassifiziert N31.0 Ungehemmte neurogene Blasenentleerung, anderenorts nicht klassifiziert N31.8- Sonstige neuromuskuläre Dysfunktion der Harnblase Nierenversagen I12.- Hypertensive Nierenkrankheit I12.0 Hypertensive Nierenkrankheit mit Niereninsuffizienz I13.- I13.1- N18.- N18.8- Hypertensive Herz- und Nierenkrankheit Hypertensive Herz- und Nierenkrankheit mit Niereninsuffizienz Chronische Nierenkrankheit Sonstige chronische Nierenkrankheit

15 Non- Hodgkin- Lymphom, Morbus Hodgkin, chronisch lymphatische Leukämie Hinweis: Auf das Kapitel bösartige Neubildung des lymphatischen, blutbildenden und verwandten Gewebes, als primär festgestellt oder vermutet, finden Sie unter dem Kapitel C81- C96 Ösophagitis K20 Ösophagitis K21.- Gastroösophageale Refluxkrankheit K21.0 Gastroösophageale Refluxkrankheit mit Ösophagitis K21.9 Gastroösophageale Refluxkrankheit ohne Ösophagitis K22.5 Divertikel des Ösophagus, erworben K22.7 Barrett- Ösophagus K22.8 Sonstige näher bezeichnete Krankheiten des Ösophagus K22.9 Krankheit des Ösophagus, nicht näher bezeichnet Osteoarthritis der Hüfte oder des Knies M16.- Koxarthrose ( Arthrose des Hüftgelenkes) M16.0 Primäre Koxarthrose, beidseitig M16.5 Sonstige posttraumatische Koxarthrose M16.9 Koxarthrose, nicht näher bezeichnet M17.- Gonarthrose (Arthrose des Kniegelenkes) M17.0 Primäre Gonarthrose, beidseitig M17.2 Posttraumatische Gonarthrose, beidseitig M17.9 Gonarthrose, nicht näher bezeichnet M19.- Sonstige Arthrose Periphere Gefäßerkrankungen I73.- Sonstige periphere Gefäßkrankheiten I73.9 Periphere Gefäßkrankheit, nicht näher bezeichnet I77.6 Arteriitis, nicht näher bezeichnet Polyneuropathie G62.- Sonstige Polyneuropathien G62.0 Arzneimittelinduzierte Polyneuropathie G62.1 Alkohol- Polyneuropathie G62.2 Polyneuropathie durch sonstige toxische Agenzien G62.8- Sonstige näher bezeichnete Polyneuropathien G62.9 Polyneuropathie, nicht näher bezeichnet

16 G71.- Primäre Myopathien G71.1 Myotone Syndrome G71.8 Sonstige primäre Myopathien G71.9 primäre Myopathie, nicht näher bezeichnet G72.- Sonstige Myopathien G72.0 Arzneimittelinduzierte Myopathie G72.9 Myopathie, nicht näher bezeichnet Postmenopausale Osteoporose M81.0- Postmenopausale Osteoporose Rheumatoide Arthritis und entzündliche Bindegewegserkrankungen M06.- M06.0- M06.3- M06.4- Sonstige chronische Polyarthritis Seronegative chronische Polyarthritis Rheumaknoten Entzündliche Polyarthropathie M32.- Systemischer Lupus erythematodes M32.0 Arzneimittelinduzierte systemischer Lupus erythematodes M32.9 Systemischer Lupus erythematodes, nicht näher bezeichnet M45.- Spandylitis ankylosans M45.0- Spandylitis ankylosans M45.09 nicht näher bezeichnete Lokalisation M46.- M46.9- Sonstige entzündliche Spondylopathien Entzündliche Spondylopathie, nicht näher bezeichnet Hinweis: weitere Erkrankungen finden Sie im Kapitel M im ICD-10 Thesaurus Schädlicher Gebrauch von Alkohol/ Drogen ohne Abhängigkeitssyndrom F10.- Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol F10.0 Akute Intoxikation F10.1 Schädlicher Gebrauch F11.- Psychische und Verhaltensstörungen durch Opioide F11.0 Akute Intoxikation (Akuter Rausch) F11.1 Schädlicher Gebrauch F12.- Psychische und Verhaltensstörungen durch Cannabinoide F12.0 Akute Intoxikation (Akuter Rausch) F12.1 Schädlicher Gebrauch F13.- Psychische und Verhaltensstörungen durch Sedativa oder Hypnotika F13.0 Akute Intoxikation (Akuter Rausch) F13.1 Schädlicher Gebrauch

17 F15.- Psychische und Verhaltensstörungen durch andere Stimulanzien, einschließlich Koffein F15.0 Akute Intoxikation (Akuter Rausch) F15.1 Schädlicher Gebrauch M19.- Psychische und Verhaltensstörungen durch multiplen Substanzgebrauch und Konsum anderer psychotroper Substanzen F19.0 Akute Intoxikation (Akuter Rausch) F19.1 Schädlicher Gebrauch F55.- Schädlicher Gebrauch von nichtabhängigkeitserzeugenden Substanzen F55.0 Antidepressiva F55.1 Laxanzien F55.2 Analgetika F55.3 Antazida F55.4 Vitamine F55.5 Steroide und Hormone F55.6 Pflanzen oder Naturheilmittel F55.8 Sonstige Substanzen F55.9 Nicht näher bezeichnete Substanzen Schizophrenie F20.- Schizophrenie F20.0 Paranoide Schizophrenie F20.3 Undifferenzierte Schizophrenie F20.4 Postschizophrene Depression F20.8 Sonstige Schizophrenie F20.9 Schizophrenie, nicht näher bezeichnet F21 Schizotype Störung F25.- Schizoaffektive Störungen F25.0 Schizoaffektive Störung, gegenwärtig manisch F25.1 Schizoaffektive Störung, gegenwärtig depressiv F25.2 gemischte Schizoaffektive Störung F25.8 sonstige Schizoaffektive Störungen F25.9 Schizoaffektive Störung, nicht näher bezeichnet Schwere angeborene Herzfehler Q21.- Angeborene Fehlbildungen der Herzsepten Q21.4 Aortopulmonaler Septumdefekt E24.- Cushing- Syndrom E24.0 Hypophysäres Cushing- Syndrom F24.2 Arzneimittelinduziertes Cushing- Syndrom F24.4 Alkoholinduziertes Pseudo- Cushing- Syndrom E24.9 Cushing- Syndrom, nicht näher bezeichnet

18 E27.- Sonstige Krankheiten der Nebenniere E27.0 Sonstige Nebennierenrindenüberfunktion E27.8 Sonstige näher bezeichnete Krankheiten der Nebenniere E83.- Störungen des Mineralstoffwechsels E83.1 Störungen des Eisenstoffwechsels Schwere Stoffwechselstörungen L02.- Hautabszess, Furunkel und Karbunkel L02.0 Hautabszess, Furunkel und Karbunkel im Gesicht L02.1 Hautabszess, Furunkel und Karbunkel am Hals L02.2 Hautabszess, Furunkel und Karbunkel am Rumpf L02.3 Hautabszess, Furunkel und Karbunkel am Gesäß L02.8 Hautabszess, Furunkel und Karbunkel an sonstigen Lokalisationen L02.9 Hautabszess, Furunkel und Karbunkel, nicht näher bezeichnet L04.- akute Lymphadenitis L04.0 akute Lymphadenitis an Gesicht, Kopf und Hals L04.1 akute Lymphadenitis am Rumpf L04.2 akute Lymphadenitis an der oberen Extremität L04.3 akute Lymphadenitis an der unteren Extremität L04.8 akute Lymphadenitis an sonstigen Lokalisationen L04.9 akute Lymphadenitis, nicht näher bezeichnet L05.- Pilonidalzyste L05.0 Pilonidalzyste mit Abszess L05.9 Pilonidalzyste ohne Abszess L08.- Sonstige lokale Infektionen der Haut und der Unterhaut L08.0 Pyodermie L08.1 Erythrasma L08.8 Sonstige näher bezeichnete lokale Infektionen der Haut und der Unterhaut L08.9 Lokale Infektionen der Haut und der Unterhaut, nicht näher bezeichnet Schwerwiegende bakterielle Infektion der Unterhaut und des Fettgewebes L01.- Impetigo L01.0 Impetigo contagiosa L01.1 Sekundäre Impetiginisation anderer Dermatosen Schwerwiegende Komplikationen Sonstige Demenzerkrankungen F00.-* F00.1* F00.1* F00.2* F00.9* Demenz bei Alzheimer- Krankheit Demenz bei Alzheimer- Krankheit mit frühem Beginn (Typ2) Demenz bei Alzheimer- Krankheit mit apätem Beginn (Typ1) Demenz bei Alzheimer- Krankheit, atypische oder gemischte Form Demenz bei Alzheimer- Krankheit, nicht näher bezeichnet

19 F01.- Vaskuläre Demenz F01.0 Vaskuläre Demenz mit akutem Beginn F01.1 Multiinfarkt- Demenz F01.2 Subkortikale Vaskuläre Demenz F01.3 gemischte kortikale und subkortikale Vaskuläre Demenz F01.8 Sonstige Vaskuläre Demenz F01.9 Vaskuläre Demenz, nicht näher bezeichnet F02.-* F02.3* F02.8* F03 F04 Demenz bei anderenorts klassifizierten Krankheiten Demenz bei primärem Parkinson- Syndrom Demenz bei anderenorts klassifizierten Krankheitsbildern Nicht näher bezeichnete Demenz Organisches amnestisches Syndrom, nicht durch Alkohol oder andere psychotrope Substanzen bedingt F05.- Delir, nicht durch Alkohol oder andere psychotrope Substanzen bedingt F05.1 Delir bei Demenz F06.- Andere psychische Störungen aufgrund einer Schädigung oder Funktionsstörung des Gehirns oder einer körperlichen Krankheit F06.5 Organische dissoziative Störung F06.9 Nicht näher bezeichnete organische psychische Störung aufgrund einer Schädigung oder Funktionsstörung des Gehirns oder einer körperlichen Krankheit G31.- Sonstige degenerative Krankheiten des Nervensystems, anderenorts nicht klassifiziert G31.2 Degeneration des Nervensystems durch Alkohol Sonstige ernste bösartige Neubildungen Hinweis: Hier werden fast alle Erkrankungen aus dem ICD- Kapitel bösartige Neubildungen C00- C97 und aus dem Kapitel D00-D09-Sito Neubildungen aufgeführt Sonstige Gerinnungsstörungen D69.- D69.4- D69.5- Purpura und sonstige hämorrhagische Diathesen Sonstige primäre Thrombozytopenie Sekundäre Thrombozytopenie J10.- Grippe durch sonstige nachgewiesene Influenzaviren J10.0 Grippe mit Pneumonie, sonstige Influenzaviren nachgewiesen J11.- Grippe, Viren nicht nachgewiesen J11.0 Grippe mit Pneumonie, Viren nicht nachgewiesen J12.- Viruspneumonie, anderenorts nicht klassifiziert J12.0 Pneumonie durch Adenoviren J12.8 Pneumonie durch sonstige Viren

20 J12.9 Viruspneumonie, nicht näher bezeichnet J15.- Pneumonie durch Bakterien, anderenorts nicht klassifiziert J15.3 Pneumonie durch Streptokokken der Gruppe B J15.4 Pneumonie durch sonstige Streptokokken J15.7 Pneumonie durch Mycoplasma pneumoniae J15.8 Sonstige bakterielle Pneumonie J15.9 bakterielle Pneumonie, nicht näher bezeichnet J16.- Pneumonie durch sonstige Infektionserreger, anderenorts nicht klassifiziert J16.0 Pneumonie durch Chlamydien J16.8 Pneumonie durch sonstige näher bezeichnete Infektionserreger J17.- J17.0* J17.1* J17.2* J17.8* Pneumonie bei anderenorts klassifizierten Krankheiten Pneumonie bei anderenorts klassifizierten bakteriellen Krankheiten Pneumonie bei anderenorts klassifizierten Viruskrankheiten Pneumonie bei Mykosen Pneumonie bei sonstigen anderenorts klassifizierten Krankheiten J18.- Pneumonie, Erreger nicht näher bezeichnet J18.0 Bronchopneumonie, nicht näher bezeichnet J18.8 Sonstige Pneumonie, Erreger nicht näher bezeichnet J18.9 Pneumonie, nicht näher bezeichnet Spinalkanalstenose M48.- M48.0- M48.4- M48.5- M48.8- M48.9- Sonstige Spondylopathien Spinal(kanal)stenose Ermündungsbruch eines Wirbels Wirbelkörperkompression, anderenorts nicht klassifiziert Sonstige näher bezeichnete Spondylopathien Spondylopathien, nicht näher bezeichnet M99.5- Stenose des Spinalkanals durch Bandscheiben M99.50 Kopfbereich M99.51 Zervikalbereich M99.52 Thorakalbereich M99.53 Lumbalbereich M99.6- Stenose der Foramina intervertebralia, knöchern oder durch Subluxation M99.60 Kopfbereich M99.61 Zervikalbereich M99.62 Thorakalbereich M99.63 Lumbalbereich M99.64 Sakralbereich M99.69 Abdomen und sonstige Lokalisationen

21 M99.7- Stenose der Foramina intervertebralia, bindegewebig oder durch Bandscheiben M99.70 Kopfbereich M99.71 Zervikalbereich M99.72 Thorakalbereich M99.73 Lumbalbereich M99.74 Sakralbereich M99.79 Abdomen und sonstige Lokalisationen Traumatische Amputation S48.- Traumatische Amputation an Schulter und Oberarm S48.0 Traumatische Amputation an Schultergelenk S48.1 Traumatische Amputation zwischen Schulter und Ellenbogen S48.9 Traumatische Amputation an Schulter und Oberarm, Höhe nicht näher bezeichnet S58.- Traumatische Amputation am Unterarm S58.0 Traumatische Amputation im Ellenbogengelenk S58.1 Traumatische Amputation zwischen Ellenbogen und Handgelenk S58.9 Traumatische Amputation am Unterarm, Höhe nicht näher bezeichnet S68.- Traumatische Amputation an Handgelenk und Hand S68.0 Traumatische Amputation des Daumens (komplett) (partiell) S68.1 Traumatische Amputation eines sonstigen einzelnen Fingers (komplett) (partiell) S68.2 Isolierte traumatische Amputation von zwei oder mehr Fingern (komplett) (partiell) S68.3 kombinierte traumatische Amputation (von Teilen) eines oder mehrerer Finger mit anderen Teilen des Handgelenkes und der Hand S68.4 Traumatische Amputation der Hand in Höhe des Handgelenkes S68.8 Traumatische Amputation sonstiger Teile des Handgelenkes und der Hand S68.9 Traumatische Amputation an Handgelenk und Hand, Höhe nicht näher bezeichnet S78.- Traumatische Amputation an Hüfte und Oberschenkels S78.0 Traumatische Amputation im Hüftgelenk S78.1 Traumatische Amputation zwischen Hüfte und Knie S78.9 Traumatische Amputation an Hüfte und Oberschenkel, Höhe nicht näher bezeichnet S88.- Traumatische Amputation am Unterschenkel S88.0 Traumatische Amputation im Kniegelenk S88.1 Traumatische Amputation zwischen Knie und oberem Sprunggelenk S88.9 Traumatische Amputation am Unterschenkel, Höhe nicht näher bezeichnet

22 S98.- Traumatische Amputation am oberen Sprunggelenk und Fuß S98.0 Traumatische Amputation des Fußes in Höhe des oberen Sprunggelenkes S98.1 Traumatische Amputation einer einzelnen Zehe S98.2 Traumatische Amputation von zwei oder mehr Zehen S98.3 Traumatische Amputation sonstiger Teile des Fußes S98.4 Traumatische Amputation am Fuß, Höhe nicht näher bezeichnet T05.- Traumatische Amputation mit Beteiligung mehrerer Körperregionen T05.0 Traumatische Amputation beider Hände T05.1 Traumatische Amputation einer Hand und des anderen Armes (jede Höhe, ausgenommen Hand) T05.2 Traumatische Amputation beider Arme (jede Höhe) T05.3 Traumatische Amputation beider Füße T05.4 Traumatische Amputation eines Fußes und des anderen Beines (jede Höhe, ausgenommen Fuß) T05.5 Traumatische Amputation beider Beine (jede Höhe) T05.6 Traumatische Amputation der Arme und Beine, in jeder Kombination (jede Höhe) T05.8 Traumatische Amputation mit Beteiligung sonstiger Kombination von Körperregionen T11.- T11..6 T13.- T11..6 Sonstige Verletzungen der oberen Extremität, Höhe nicht näher bezeichnet Traumatische Amputation der oberen Extremität, Höhe nicht näher bezeichnet Sonstige Verletzungen der unteren Extremität, Höhe nicht näher bezeichnet Traumatische Amputation der unteren Extremität, Höhe nicht näher bezeichnet T87.- Komplikationen, die für Replantation und Amputation bezeichnend sind T87.0 Komplikationen durch replantierte (Teile der) obere(n) Extremität T87.1 Komplikationen durch replantierte (Teile der) untere(n) Extremität T87.2 Komplikationen durch sonstigen replantierten Körperteil T87.3 Neurom des Amputationstumpfes T87.4 Infektion des Amputationstumpfes T87.5 Nekrose des Amputationstumpfes T87.6 Sonstige und nicht näher bezeichnete Komplikationen am Amputationstumpf Wahn, Psychosen, psychotische und dissoziative Störungen F22.- Anhaltende wahnhafte Stöungen F22.0 Wahnhafte Störung F22.8 Sonstige anhaltende wahnhafte Störungen F22.9 Anhaltende wahnhafte Störung, nicht näher bezeichnet

23 F23.- Akute vorübergehende psychotische Störungen F23.0 Akute polymorphe psychotische Störung ohne Symptome einer Schiziphrenie F23.1 Akute polymorphe psychotische Störung mit Symptomen einer Schiziphrenie F23.2 Akute schizophreniforme psychotische Störung F23.3 Sonstige akute vorwiegend wahnhafte psychotische Störungen F23.8 Sonstige akute vorübergehende psychotische Störungen F23.9 Akute vorübergehende psychotische Störungen, nicht näher bezeichnet F28 F29 Sonstige nichtorganische psychotische Störungen Nicht näher bezeichnete nichtorganische Psychose F60.- Spezifische Persönlichkeitsstörungen F60.0 Paranoide Persönlichkeitsstörung F60.1 Schizoide Persönlichkeitsstörung F60.2 Dissoziale Persönlichkeitsstörung F60.3- Emotional instabile Persönlichkeitsstörung F60.30 Impulsiver Typ F60.31 Borderline- Typ F60.4 Histrionische Persönlichkeitsstörung F60.5 Anakastische (zwanghafte) Persönlichkeitsstörung F60.6 Ängstliche (vermeidende) Persönlichkeitsstörung F60.7 Abhängige (asthenische) Persönlichkeitsstörung F60.8 Sonstige spezifische Persönlichkeitsstörung F60.9 Persönlichkeitsstörung, nicht näher bezeichnet F61 Kombinierte und andere Persönlichkeitsstörungen F62.- Andauernde Persönlichkeitsänderungen, nicht Folge einer Schädigung oder Krankheit des Gehirns F62.8- Sonstige andauernde Persönlichkeitsänderungen F62.9 Andauernde Persönlichkeitsänderung, nicht näher bezeichnet F68.- Andere Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen F68.1 Artifizielle Störung (absichtliches Erzeugen oder Vortäuschen von körperlichen oder psychischen Symptomen oder Behinderungen) F68.8 Sonstige näher bezeichnete Persönlichkeits- und Verhaltensstörung F69 Nicht bezeichnete Persönlichkeits- und Verhaltensstörung Wirbelkörperfrakturen M48.- M48.4- M48.5- Sonstige Spondylopathien Ermündungsbruch eines Wirbels, Hinweis: die Lokalisation ist in der 5. Stelle nach folgenden Liste zu kodieren: siehe entsprechendes Kapitel Wirbelkörperkompression, anderenorts nicht klassifiziert Hinweis: die Lokalisation ist in der 5. Stelle nach folgenden Liste zu kodieren: siehe entsprechendes Kapitel

24 M49.- M49.5- Spondylopathien bei anderenorts klassifizierten Krankheiten Wirbelkörperkompression bei anderenorts nicht klassifizierten Krankheiten Hinweis: die Lokalisation ist in der 5. Stelle nach folgenden Liste zu kodieren: siehe entsprechendes Kapitel M49.- M80.- Osteoporose mit pathologischer Fraktur M80.08 Postmenopausale Osteoporose mit pathologischer Fraktur Hinweis: Sonstige Lokalisationen: Hals, Kopf, Rippen, Rumpf, Schädel, Wirbelsäule M80.18 Osteoporose mit pathologischer Fraktur nach Ovarektomie Hinweis: Sonstige Lokalisationen: Hals, Kopf, Rippen, Rumpf, Schädel, Wirbelsäule M80.28 Inaktivitätsosteoporose mit pathologischer Fraktur Hinweis: Sonstige Lokalisationen: Hals, Kopf, Rippen, Rumpf, Schädel, Wirbelsäule M80.48 Arzneimittelinduzierte Osteoporose mit pathologischer Fraktur Hinweis: Sonstige Lokalisationen: Hals, Kopf, Rippen, Rumpf, Schädel, Wirbelsäule M80.58 Idiopathische Osteoporose mit pathologischer Fraktur Hinweis: Sonstige Lokalisationen: Hals, Kopf, Rippen, Rumpf, Schädel, Wirbelsäule M80.88 Sonstige Osteoporose mit pathologischer Fraktur Hinweis: Sonstige Lokalisationen: Hals, Kopf, Rippen, Rumpf, Schädel, Wirbelsäule M80.98 Nicht näher bezeichnete Osteoporose mit pathologischer Fraktur Hinweis: Sonstige Lokalisationen: Hals, Kopf, Rippen, Rumpf, Schädel, Wirbelsäule

25 Wichtige Diagnose für die GOP R 52.1G chronisch unbeeinflussbare Schmerzen Wichtige Diagnosen für die GOP und R54G Altersschwäche Zerebrale Ischämie oder nicht näher bezeichneter Schlaganfall G46.-* G46.4* G46.7* Zerebrale Gefäßsyndrome bei zerebrovaskulären Krankheiten Kleinhirnsyndrom Sonstige lakunäre Syndrome Wichtige Diagnosen zur Regressvermeidung T88.7 Nicht näher bezeichnete unerwünschte Nebenwirkung eines Arzneimittels oder einer Droge Allergische Reaktion Idiosynkrasie Überempfindlichkeit Unerwünschte Nebenwirkung Arzneimittel-: -Reaktion o. n. A -Überempfindlichkeit o. n. A. T88.8 Sonstige näher bezeichnete Komplikationen bei chirurgischen Eingriffen und medizinischer Behandlung, anderenorts nicht klassifiziert Risikofaktoren in der Eigenanamnese, anderenorts nicht klassifiziert Z91.1 Nichtbefolgung ärztlicher Anordnung [Non- Compliance] in der Eigenanamnese

26 X. Prüfzeiten

27 X. Neuer EBM bringt neue Prüfzeiten- das müssen Kollegen beachten Bundesweit einheitliche Zeitraster/ Praxisgemeinschaften müssen aufpassen Mit dem neuen EBM müssen sich Vertragsärzte auf eine veränderte Plausibilitätsprüfung einrichten. Ein wichtiger Baustein: Bundesweit gelten einheitliche Zeitraster, die als Aufgreifkriterium bei der Plausibilitätsprüfung eingesetzt werden. Der Grundsatz: Jeder abgerechneten EBM- Ziffer wird eine Prüfzeit in Minuten zugeordnet, die für eine qualitativ adäquate Leistungseinbringung als mindestens erforderlich gilt. Die an einem Tag abgerechneten EBM- Ziffern werden- soweit aus Sicht der KBV und Kassen sinnvoll- zu einem Tagesprofil aufaddiert, die in einem Quartal abgerechneten, zu einem Quartalsprofil. Nicht jede Ziffer ist für dieses Profil geeignet. So wird die Abrechnung der Versicherten- bzw. Grundpauschale zum Beispiel nur für das Quartalsprofil genutzt.

28 Als auffällig gelten Ärzte, die an mehr als drei Tagen im Quartal über zwölf Stunden pro Tag oder insgesamt mehr als 780 Stunden im Quartal abrechnen. Ihre Abrechnungen werden anschließend genauer unter die Lupe genommen. Ein weiteres Aufgreifkriterium für eine intensive Prüfung gibt es für Praxisgemeinschaften: Werden von Praxen desselben Verordnungsbereichs- zum Beispiel zwei Hausärzte- mehr als 20 Prozent der Patienten von beiden Partnern im selben Quartal behandelt, wird nachgebohrt. Für Versorgungsbereich- übergreifende Praxen- zum Beispiel ein Allgemeinarzt und ein Facharzt- Internist-liegt der Grenzwert bei 30 Prozent. Zusätzlich haben die Krankenkassen noch erweiterte Prüfrechte. Sie können zum Beispiel die Plausibilität der abgegebenen Diagnosen durch Vergleich mit den verordneten Arzneimitteln kritischer als bisher üblich hinterfragen.

29 Beispiel: Steilt ein Praxismitarbeiter einen Arzt an, der nur halbtags arbeitet und im Planungsbereich nur einen halben Vertragsarztsitz in Anspruch nimmt, dann würde diese Praxis für Arzt A 780 Std. zur Verfügung und für Arzt B 390 Std. zur Verfügung stehen = 1170 Std. pro Quartal. Achten Sie bitte darauf, dass ohne Begründung die Quartals- bzw. Tagesprüfzeiten nicht wesentlich überschritten werden sollten.

30 Plausi- Zeiten erlauben keine Verweigerung Auf keinen Fall sollten Sie die Behandlung weiterer Patienten mit der Begründung ablehnen, dass Sie Ihre Zeitobergrenze erreicht haben. Das ist nicht zulässig und stellt einen Verstoß gegen vertragsärztliche Pflichten dar, wenn Sie mit dieser Begründung die Behandlung von GKV-Patienten ablehnen. Wenn Sie offensichtlich mit dem EBM 2008 die Zeitvorgaben für die Quartalsprofile erheblich überschreiten, sollten Sie mit Ihrer Quartalsabrechnung in einer kurzen Stellungnahme der KV erläutern, warum Sie allein schon aufgrund Ihrer hohen Patientenzahl die Quartalsobergrenzen überschreiten. Ergänzend sollten Sie dabei auf Ihre früheren Abrechnungen hinweisen und verdeutlichen, dass Sie schon immer Gesprächsleistungen und andere Leistungen, die einen gewissen Zeitaufwand beinhalten, im Vergleich zu Ihrer Fachgruppe weit unterdurchschnittlich erbracht haben. Erklären Sie, dass deswegen die pauschale Berücksichtigung dieser Leistungen in der Versichertenpauschale für Sie eine Verzerrung des tatsächlichen Zeitbedarfs für die Erbringung der Leistungen bedeutet.

31 XI. Vorwort zum neuen EBM 2013 (seit )

32 Folgende Änderungen sind von der KBV zum zu erwarten (Dt. Ärzteblatt Jg 111/Heft 17/ ) Berechtigte Interessen aller Versorgungsbereiche in der Kassenärztlichen Vereinigung oder in der KBV müssen gerecht abgebildet werden. D. h. unter anderem: die Hausärzte lassen nicht mehr zu, dass eine nicht hausärztliche Mehrheit über hausärztliche Themen bestimmen. Honorartrennung als Friedenslinie Ursache der Wartezeiten: Es gibt ein budgetiertes System, Pat. haben aber freien Zugang zu allen Fachärzten. Vorschlag: Wahltarifmodell, mit dem man die Versorgung besser steuern könnte. Danach kann man je nach Tarif entweder nur auf Überweisung oder auch direkt einen Facharzt aufsuchen. Im Hausarztkapitel würde der hausärztl. Versorgungsauftrag neu definiert. Das zur Verfügung stehende Geld dafür soll uneingeschränkt an die Hausärzte weitergegeben werden. Reformstufe 1 Es wurden strukturelle Änderungen vorgenommen weil die Pauschale das nicht mehr abgebildet hat. Zur Zeit wird dieser Vorgang analysiert. Dazu werden die KV`en befragt, die zu völlig unterschiedlichen Bewertungen gekommen sind. Reformstufe 2 Es wird eine Vorhaltepauschale für Technikleistungen eingeführt. Es soll nicht sein, dass ein Hausarzt unnötige Sonografien durchführen muss um die Amortisation eines Sonografie Gerätes zu erreichen. Hierrüber wird zur Zeit mit den Kassen verhandelt. An besonders qualifizierte MFA`s sollen bestimmte bisher ärztliche Leistungen delegiert werden können. Eine Konsultationspauschale wird wieder eingeführt. Die Einschränkungen beim Ansatz der Chronikerziffern werden korrigiert. Die hälftige Vergütung in Vertretungsfällen ist nicht nach vollziehbar und wird wieder aufgehoben. Die Ausbudgetierung der Grundpauschalen für Haus- und Fachärzte wird weiterhin angestrebt. Die o. g. Weiterentwicklungen zum EBM werden zum eingeführt!

33 Fazit: Der Wert der einzelnen EBM- Leistung in EURO bleibt gleich. Für die einzelnen Leistungen wird jedoch ein geringerer Zeitaufwand unterstellt und dadurch innerhalb der Prüfung nach Zeitprofilen eine größere Leistungsmenge zugelassen. Bis zu 800 Millionen Euro mehr Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV- Spitzenverband einigen sich im Erweiterten Bewertungsausschuss auf einen Honorarzuwachs von bis zu drei Prozent. Das Ergebnis ist Grundlage für weitere Verhandlungen in den Regionen. Wie KBV und Kassen mitteilen, haben sich die Verhandlungspartner darauf geeignet, dass der Orientierungswert- vom 1. Januar 2014 an um 1,3% auf dann 10,13 Cent steigt. Das entspricht einem Plus von 360 Millionen Euro. Damit seien die Kostensteigerungen in den Praxen berücksichtigt worden, erklärte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. med. Andreas Köhler. Der Wert gilt für Leistungen innerhalb und außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung ebenso wie für die regional als besonders förderungsbedürftig eingestuften Leistungen wie Köhler betonte. Für den zunehmenden Behandlungsbedarf der Versicherten stellen die Krankenkassen im nächsten Jahr zwischen 90 und 300 Millionen Euro mehr zur Verfügung. Die genaue Summe hängt von den Veränderungsraten und Verhandlungsergebnissen in den Regionen ab. KBV und GKV. Spitzenverband hatten als durchschnittliche bundesweite

34 Veränderungsrate der Morbidität und der Demografie Steigerungen um 1,4% beziehungsweise 0,41% ermittelt. Geeinigt haben sich die Verhandlungspartner außerdem auf eine weitere Förderung der Grundversorgung. Sowohl für den hausärztlichen Versorgungsbereich stehen 2014 jeweils 70 Millionen Euro mehr zur Verfügung.

35 Bis zum sollen folgende Forderungen beschlossen werden, die rückwirkende Geltung haben: 1. Bei der gleichzeitigen Ansetzung dürfen nur 10 Minuten Kontaktzeit angesetzt werden 2. Abrechnung der hausärztlichen Strukturpauschale (03040) auch bei Urlaubsund Krankheitsvertretungen und bei Überweisungen 3. Innerhalb des RLV keine Budgetierung des hausärztlichen Gesprächs 4. Überprüfung der Zu- und Abschläge auf die Vorhaltepauschale für kleine und große Praxen 5. Rückkehr zur bisherigen Definition chronisch Kranker bei Abrechnung des Chroniker- Zuschlags 6. Keine Schlechterstellung von Hausärzten in fachübergreifenden Gemeinschaften

36 Ausblick auf das Jahr sollen die versorgungsbereichsspezifische Grundpauschale, die Technikzuschläge sowie weitere Leistungen des neuen Hausarzt EBM aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung in eine feste (extrabudgetäre) Vergütung überführt werden.

37 Was ändert sich für die Fachärzte? Künftig wird die ambulante fachärztliche Basisversorgung gestärkt. Für alle betreffenden Fachärztinnen und Ärzte soll unter anderem eine fachärztliche Grundversorgerpauschale vorgesehen werden, da die konservativ tätigen bzw. eher betreuungsintensiv arbeitenden fachärztlichen Grundversorger immer wieder Verlierer in jeglichen EBM-Reformen waren. Nun erhebt sich die Frage, wie diese Besserstellung dieser Gruppe finanziert werden soll. Hierzu werden künftige Honorarsteigerungen herangezogen, jedoch ist auch damit zu rechnen, dass auch Spielräume für Absenkung bei der Bewertung bestimmter technischer Leistungen in Frage kämen. Hierfür kämen in Frage die Humangenetik, die Nuklearmedizin und die Strahlentherapie. Bei der Überarbeitung des EBM wird die KBV festlegen, welche Arztgruppen zur fachärztlichen Basisversorgung zählen und welche nicht und wem die neue Grundversorgungspauschale zustehen soll. Wie bereits oben erwähnt, soll dieses Vorhaben finanziert werden aus der Summe von Honorarzuwächsen und aus Mitteln der Krankenkasse für besonders förderungswürdige Leistungen und Geldern aus den Sicherstellungsfonds. Hierbei ist ein Finanzvolumen von 400 Millionen angedacht. Aus der beigefügten Tabelle können Sie ersehen, welche Arztgruppen zur fachärztlichen Basisversorgung zählen werden und welche nicht. Änderungen im Anhang 3 zum EBM GOP Kurzlegende Kalkulationszeit in Minute n Prüfzeit in Min. Eignung der Prüfzeit/

38 03000 Versichertenpauschale bis zum vollendeten 4. Lebensjahr ab Beginn des 5. und bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ab Beginn des 19. und bis zum vollendeten 54. Lebensjahr ab Beginn des 55. und bis zum vollendeten 75. Lebensjahr ab Beginn des 76. Lebensjahr KA 23 Q 23,60 KA 14 Q 15,00 KA 11 Q 12,20 KA 13 Q 15,70 KA 18 Q 21,00

39 03010 Versichertenpauschale im Vertretungsfall und bei Überweisung bis zum vollendeten 4. Lebensjahr KA 11 Q 11,80 ab Beginn des 5. Und bis zum vollendeten 18. Lebensjahr KA 7 Q 7,50 ab Beginn des 19. Und bis zum vollendeten 54. Lebensjahr ab Beginn des 55. Und bis zum vollendeten 75. Lebensjahr ab Beginn des 76. Lebensjahr Versichertenpauschale bei unvorhergesehener Inanspruchnahme Zusatzpauschale zu den Gebührenordnungspositionen und für die Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrags gemäß 73 Abs. 1 SGB V Zuschlag zur GOP für die Behandlung und Betreuung eines Patienten mit mindestens einer lebensverändernden chronischen Erkrankung KA 5 Q 6,10 KA 7 Q 7,90 KA 9 Q 10,50 KA./. Keine Eignung 7,70 KA./. Keine Eignung 14,00 KA 15 Q 13,17

40 Änderungen im Anhang 3 zum EBM Zuschlag zur GOP für die intensive Behandlung und Betreuung eines Patienten mit mindestens einer lebensverändernden chronischen Erkrankung Problemorientiertes ärztliches Gespräch im Zusammenhang mit einer lebensverändernden Erkrankung Hausärztlich- geriatrisches Basisassessment Hausärztlich- geriatrisches Betreuungskomplex Palliativmedizinische Ersterhebung des Patientenstatus inkl. Behandlungsplan Zuschlag zu den Versichertenpauschale für die palliativmedizinische Betreuung des Patienten in der Arztpraxis Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen oder für die palliativmedizinische Betreuung in der Häuslichkeit KA 17 Q 4min 4,05 KA 10 T/Q 9,00 KA 8 Q 12,20 KA 12 Q 15,90 KA./. Keine Eignung 34,10 KA 15 T/Q 15,90 KA 15 T/Q 12,40

41 03373 Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 01411, oder für die palliativmedizinische Betreuung in der Häuslichkeit KA./. Keine Eignung 12,40

42 EBM- Tipps zur Kleinen Chirurgie und weiteren Einzel-Ziffern Abrechnungsspielraum auch nutzen Leistungen der sog. kleinen Chirurgie sind weiter für Hausärzte abrechenbar und sie wurden im neuen EBM aufgewertet. Grund genug, sich mit einigen Abrechnungsdetails zu beschäftigen. Die Gebührenordnungspositionen bis sind alle aufgewertet worden. Sie sind nur einmal pro Tag und nicht in Kombination abrechenbar. Mit richtigem ICD-Code mehrfach abrechnen Die Ziffern bis sind bei mehreren Wunden (ICD- 10-GM-Kodierung: T01. erforderlich) mehrfach in einer Sitzung- höchstens fünfmal am Behandlungstagberechnungsfähig. Die Ziffern bis sind im Quartal nicht neben der EBM- Nr (Behandlung sekundär heilende Wunde und /oder Dekubitus) möglich, ebenso wie die GOP Nr Behandlung eines oder mehrerer Ulzera cruris, Ziffer (Langzeitkompressionstherapie bei Lymphödem, Ulcus cruris) hingegen erlaubt.

Anhang zu Anlage 4 zum Vertrag über die Hausarztzentrierte Versorgung nach 73 b SGB V

Anhang zu Anlage 4 zum Vertrag über die Hausarztzentrierte Versorgung nach 73 b SGB V Anhang zu Anlage 4 zum Vertrag über die Hausarztzentrierte Versorgung nach 7 b SGB V lfd. Nr Indikationsgruppe Abrechnungsausschluss Alkohol- oder Drogenabhängigkeit F0., F., F., F., F4., F5., F6., F8.,

Mehr

Protokollnotiz zu den DMP-Verträgen Anlage 1 Katalog der DMP-begründenden Diagnosen Diagnosen für DMP-Prüfung KHK Stand: 17.07.2014 ICD ICD_Bezeichnung I11.0 Hypertensive Herzkrankheit mit (kongestiver)

Mehr

G+Z G+Z G+Z G+Z G+Z G+Z G+Z G+Z G+Z G+Z G+Z G+Z G+Z G+Z G+Z G+Z G+Z G+Z G+Z

G+Z G+Z G+Z G+Z G+Z G+Z G+Z G+Z G+Z G+Z G+Z G+Z G+Z G+Z G+Z G+Z G+Z G+Z G+Z ICD Bezeichnung I20.0 Instabile Angina pectoris G+Z I20.1 Angina pectoris mit nachgewiesenem Koronarspasmus G+Z I20.8 Sonstige Formen der Angina pectoris G+Z I20.9 Angina pectoris, nicht näher G+Z I21.0

Mehr

Hausärzte-Strukturvertrag

Hausärzte-Strukturvertrag Hausärzte-Strukturvertrag Indikationsgruppe / Diagnose Alkohol- oder Drogenabhängigkeit F10.2 G Alkohol- oder drogeninduzierte Psychose F10.3 G; F10.4 G; F10.5 G; F10.6 G; F10.7 G; F10.8 G; F10.9 G Alkohol

Mehr

Diagnoseübersicht (ICD 10)

Diagnoseübersicht (ICD 10) Modul 1: Chronische Herzinsuffizienz Diagnoseübersicht ( 10) I11.0 Hypertensive Herzkrankheit mit (kongestiver) Herzinsuffizienz I13.0 Hypertensive Herz- und Nierenkrankheit mit (kongestiver) Herzinsuffizienz

Mehr

(Früher: Psychopathologie des Kindes- und Jugendalters )

(Früher: Psychopathologie des Kindes- und Jugendalters ) Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (Früher: Psychopathologie des Kindes- und Jugendalters ) Prof. Dr. med. Michael Günter Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie

Mehr

Bösartige Neubildung des Retroperitoneums und des Peritoneums

Bösartige Neubildung des Retroperitoneums und des Peritoneums C17.- Bösartige Neubildung des Dünndarmes C17.0 Bösartige Neubildung: Duodenum C17.1 Bösartige Neubildung: Jejunum C17.2 Bösartige Neubildung: Ileum C17.3 Bösartige Neubildung: Meckel-Divertikel C17.8

Mehr

Anhang 1. Sekundäre und nicht näher bezeichnete bösartige Neubildung: Lymphknoten des Kopfes, des

Anhang 1. Sekundäre und nicht näher bezeichnete bösartige Neubildung: Lymphknoten des Kopfes, des ohne B25.0+ B250 Pneumonie durch Zytomegalieviren Zytomegalie B25.1+ B251 Hepatitis durch Zytomegalieviren Zytomegalie B25.2+ B252 Pankreatitis durch Zytomegalieviren Zytomegalie B25.8- B258 Sonstige Zytomegalie

Mehr

Die vereinbarten ICD s zu den Krankheitsbildern entnehmen Sie dem folgenden ICD-Katalog

Die vereinbarten ICD s zu den Krankheitsbildern entnehmen Sie dem folgenden ICD-Katalog * enthaltene Krankheitsbilder 1 Alzheimer und Demenz angeborene, obstruktive und infektiöse 2 Lungenerkrankungen und deren Komplikationen 3 Arrhythmien 4 Herzinsuffizienz inkl. Ätiologie und Komplikationen

Mehr

N19 Nicht näher bezeichnete Niereninsuffizienz E11.80. Q61.1 Polyzystische Niere, autosomal-rezessiv E11.81

N19 Nicht näher bezeichnete Niereninsuffizienz E11.80. Q61.1 Polyzystische Niere, autosomal-rezessiv E11.81 Gruppe 1 Atherosklerose der Extremitätenarterien, Becken-Bein-Typ Gruppe 3 Chronischer Schmerz Gruppe 4 Diabetes mellitus mit Komplikationen I70.20 I70.21 I70.22 Atherosklerose der Extremitätenarterien:

Mehr

Hausärzte-Strukturvertrag

Hausärzte-Strukturvertrag Hausärzte-Strukturvertrag Indikationsgruppe / Diagnose Alkoholabhängigkeit F10.2 G Alkohol- oder drogeninduzierte Psychose F10.3 G; F10.4 G; F10.5 G; F10.6 G; F10.7 G; F10.8 G; F10.9 G Alkohol / Drogen

Mehr

Bipolare affektive Störung, gegenwärtig manische Episode ohne psychotische Symptome F31.1 F311. Affektive Störungen

Bipolare affektive Störung, gegenwärtig manische Episode ohne psychotische Symptome F31.1 F311. Affektive Störungen F31.0 F310 Bipolare affektive Störung, gegenwärtig hypomanische Episode F31.1 F311 Bipolare affektive Störung, gegenwärtig manische Episode ohne psychotische Symptome F31.2 F312 Bipolare affektive Störung,

Mehr

Hausarzt-Kapitel im EBM Neuerungen im Überblick Aktualisierte Auflage

Hausarzt-Kapitel im EBM Neuerungen im Überblick Aktualisierte Auflage Edyta Pawlowska - Fotolia.com Hausarzt-Kapitel im EBM Neuerungen im Überblick Aktualisierte Auflage n Inhalt Struktur für den hausärztlichen Versorgungsbereich 4 Versichertenpauschale Altersklassifizierung

Mehr

Neue Kooperationsmodelle für unsere GbRen: Zweigpraxen, u. a.

Neue Kooperationsmodelle für unsere GbRen: Zweigpraxen, u. a. Neue Kooperationsmodelle für unsere GbRen: Zweigpraxen, u. a. von Jörn Schroeder-Printzen Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Sozialrecht Kurfürstenstraße 31 14467 Potsdam Tel.: 0331/27570-19

Mehr

Morbi-RSA und Onkologie Impulsreferat zum derzeitigen Sachstand

Morbi-RSA und Onkologie Impulsreferat zum derzeitigen Sachstand Morbi-RSA und Onkologie Impulsreferat zum derzeitigen Sachstand Dr. Frank Verheyen Direktor WINEG (Wissenschaftliches Institut der TK für Nutzen und Effizienz im Gesundheitswesen) 7. Lilly Deutschland

Mehr

Anlage 3 zum Vertrag zur Verbesserung der patientenorientierten medizinischen Versorgung in Bremen

Anlage 3 zum Vertrag zur Verbesserung der patientenorientierten medizinischen Versorgung in Bremen Anlage 3 zum Vertrag zur Verbesserung der patientenorientierten medizinischen Versorgung in Bremen zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen (nachfolgend KVHB) und der Techniker Krankenkasse (nachfolgend

Mehr

Richtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses. zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie )

Richtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses. zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie ) Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie ) in der Fassung vom 22. Januar 2004 veröffentlicht im Bundesanzeiger

Mehr

1 Zusammenfassung: Vortrag Der Berufsalltag mit Tinnitus v. 17.06.09 von Gereon Gilles. Einteilung des Grad der Behinderung (GdB) bei Tinnitus

1 Zusammenfassung: Vortrag Der Berufsalltag mit Tinnitus v. 17.06.09 von Gereon Gilles. Einteilung des Grad der Behinderung (GdB) bei Tinnitus 1 Zusammenfassung: Vortrag Der Berufsalltag mit Tinnitus v. 17.06.09 von Gereon Gilles Einteilung des Grad der Behinderung (GdB) bei Tinnitus Tinnitus Merkmale Ohne nennenswerte psychische Begleiterscheinung

Mehr

Indikationsgruppe/ ICD 10-Code. ICD 10-Bezeichnung. Adipositas Indikationsgruppe 1. Affektive Störungen Indikationsgruppe 2

Indikationsgruppe/ ICD 10-Code. ICD 10-Bezeichnung. Adipositas Indikationsgruppe 1. Affektive Störungen Indikationsgruppe 2 Anlage 1 zum Strukturvertrag gemäß 73a SGB V zur Weiterentwicklung der Strukturen für Patienten mit erhöhtem Versorgungsbedarf Derzeitiger Stand Version 1.0 Indikationsgruppe/ Adipositas Indikationsgruppe

Mehr

DAS GRÜNE REZEPT. Für eine sichere Medikation mit rezeptfreien Arzneimitteln

DAS GRÜNE REZEPT. Für eine sichere Medikation mit rezeptfreien Arzneimitteln DAS GRÜNE REZEPT Für eine sichere Medikation mit rezeptfreien Arzneimitteln Was ist das Grüne Rezept? Obwohl das Grüne Rezept schon seit Jahren in Arztpraxen verwendet wird, ist es vielen Patienten und

Mehr

Orthopädie. Anhang 2 zu Anlage 12. P2A_unspezifischer. P2B_ Spezifischer Rückenschmerz P3_Arthrose. E2_ Fallkonferenz. P5_Rheumatoide.

Orthopädie. Anhang 2 zu Anlage 12. P2A_unspezifischer. P2B_ Spezifischer Rückenschmerz P3_Arthrose. E2_ Fallkonferenz. P5_Rheumatoide. Auszug aus der ICD-Liste Die Anforderungen an die richtige Diagnosestellung laut Dimdi sind zwingend einzuhalten --> www.dimdi.de Anlage 12 Anhang 2 - F45.40 Anhaltende somatoforme Schmerzstörung Chronische

Mehr

Tab. 5-9 Auswahl bevorzugter Ansprechpartner bei Depressionen

Tab. 5-9 Auswahl bevorzugter Ansprechpartner bei Depressionen 71 nungen (3 ) hinaus. Womöglich spielt die hier im Gegensatz zu den anderen genannten Störungsbildern reale Todesnähe eine größere Rolle, eventuell verbunden mit dem Wunsch, in der Religiosität Zuflucht

Mehr

Verordnungsmanagement

Verordnungsmanagement Verordnungsmanagement BEI PRAXISBESONDERHEITEN UND LANGFRISTGENEHMIGUNGEN Was bedeutet Extrabudgetär Jeder Arzt hat ein Heilmittel-Verordnungs-Budget: Das Heilmittel-Richtgrößenvolumen! (Ausnahme Bayern

Mehr

Krankheiten URS - unspez. Rückenschm.; SRS - spez. Rückenschm.; A - Arthrose; O - Osteoporose; RGE - Rheuma; FK - Fallkonferenz

Krankheiten URS - unspez. Rückenschm.; SRS - spez. Rückenschm.; A - Arthrose; O - Osteoporose; RGE - Rheuma; FK - Fallkonferenz Auszug aus der Liste Die Angabe einer gesicherten Diagnose in Form eines endstelligen und Legende zur Diagnoseliste A FK = Unspezifischer Rückenschmerz = Spezifischer Rückenschmerz = Arthrose = steoporose

Mehr

Der Risikostrukturausgleich in Deutschland - Was kann die Schweiz davon lernen?

Der Risikostrukturausgleich in Deutschland - Was kann die Schweiz davon lernen? Der Risikostrukturausgleich in Deutschland - Was kann die Schweiz davon lernen? BARMER GEK Hauptverwaltung Lichtscheider Str. 89 42285 Wuppertal Datum: 07. April 2010 Ansprechpartner: Claudia Schulte claudia.schulte@barmer-gek.de

Mehr

PET/CT Wer zahlt dafür?

PET/CT Wer zahlt dafür? PET/CT Wer zahlt dafür? Vereinigung südwestdeutscher Radiologen und Nuklearmediziner 03.02.2012, Karlsruhe Geschäftsführer des Berufsverbandes Deutscher Nuklearmediziner (BDN e.v.) In Memoriam Prof. Dr.

Mehr

Vereinbarung über die Vergütung der stationären vertragsärztlichen Tätigkeit (belegärztliche Behandlung) ab 01.01.2009

Vereinbarung über die Vergütung der stationären vertragsärztlichen Tätigkeit (belegärztliche Behandlung) ab 01.01.2009 Vereinbarung über die Vergütung der stationären vertragsärztlichen Tätigkeit (belegärztliche Behandlung) ab 01.01.2009 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen und den Landesverbänden der Krankenkassen

Mehr

Übersicht Verständnisfragen

Übersicht Verständnisfragen Übersicht Verständnisfragen Herz-Kreislauf-Erkrankungen Chronisch-obstruktive Lungenerkrankung (COPD) Übergewicht und Adipositas Diabetes mellitus Krebserkrankungen HIV und AIDS Rheumatische Erkrankungen

Mehr

Die Tabelle bezieht sich auf: Region: Deutschland, Alter: Alle Altersgruppen, Geschlecht: Beide Geschlechter, Top: 100, Vergleichsgrundlage: 2010

Die Tabelle bezieht sich auf: Region: Deutschland, Alter: Alle Altersgruppen, Geschlecht: Beide Geschlechter, Top: 100, Vergleichsgrundlage: 2010 Sterbefälle (absolut, Sterbeziffer, Ränge, Anteile) für die 10/20/50/100 häufigsten Todesursachen (ab 1998). Gliederungsmerkmale Die Tabelle bezieht sich auf: Region: Deutschland, Alter: Alle Altersgruppen,

Mehr

AUSHANG. 11. Nachtrag zur Satzung

AUSHANG. 11. Nachtrag zur Satzung AUSHANG 11. Nachtrag zur Satzung Mit Schreiben vom 05.01.2015 teilte uns das Bundesversicherungsamt Bonn bezüglich des 11. Nachtrages zur Satzung vom 01.10.2010 Folgendes mit: Bescheid Der vom Verwaltungsrat

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

zum Vertrag zur Integrierten Versorgung von Patienten mit der Diagnose Osteoporose im Rheinland gemäß 3 Abs. 5 Buchst. e

zum Vertrag zur Integrierten Versorgung von Patienten mit der Diagnose Osteoporose im Rheinland gemäß 3 Abs. 5 Buchst. e Der Prozess der Ausschreibung eines Versicherten aus diesem Vertrag kann von zwei Akteuren vorgenommen werden. Zum einen vom Vertragsarzt zum anderen von der Krankenkasse. In beiden Fällen muss eine Mitteilung

Mehr

Hirnödeme bei HAE was Patienten wissen sollten

Hirnödeme bei HAE was Patienten wissen sollten Hirnödeme bei HAE was Patienten wissen sollten Dieser immer stärker werdende Druck... Starke Kopfschmerzen? Bei HAE kann auch ein Hirnödem die Ursache sein. 2 Ein kaum beachteter Zusammenhang Verspannungen,

Mehr

WAS finde ich WO im Beipackzettel

WAS finde ich WO im Beipackzettel WAS finde ich WO im Beipackzettel Sie haben eine Frage zu Ihrem? Meist finden Sie die Antwort im Beipackzettel (offiziell "Gebrauchsinformation" genannt). Der Aufbau der Beipackzettel ist von den Behörden

Mehr

RSA-relevante F und G-Diagnosen

RSA-relevante F und G-Diagnosen F00.0 Demenz bei Alzheimer-Krankheit, mit frühem Beginn (Typ 2) F00.1 Demenz bei Alzheimer-Krankheit, mit spätem Beginn (Typ 1) F00.2 Demenz bei Alzheimer-Krankheit, atypische oder gemischte Form F00.9

Mehr

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der

Mehr

Osteoporose. Ein echtes Volksleiden. Schon jetzt zählen die Osteoporose und die damit verbundene erhöhte Brüchigkeit der Knochen

Osteoporose. Ein echtes Volksleiden. Schon jetzt zählen die Osteoporose und die damit verbundene erhöhte Brüchigkeit der Knochen Osteoporose Osteoporose 9 Osteoporose Ein echtes Volksleiden Schon jetzt zählen die Osteoporose und die damit verbundene erhöhte Brüchigkeit der Knochen in den entwickelten Ländern zu den häufigsten Erkrankungen

Mehr

Indikationen und Kontraindikationen der Bindegewebsmassage. Indikationen

Indikationen und Kontraindikationen der Bindegewebsmassage. Indikationen Indikationen und Kontraindikationen der Bindegewebsmassage Bei allen Indikationen spielt das Stadium der Erkrankung eine wichtige Rolle. Akute stürmische Erkrankungen gehören im Allgemeinen nicht zu den

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

10.12.2009 AOK-Facharztprogramm Kardiologie. Anhang 2 zu Anlage 12

10.12.2009 AOK-Facharztprogramm Kardiologie. Anhang 2 zu Anlage 12 Diagnosenliste (ICD 10 Kodierungen) Stand: 01.01.2013 Wie in Anlage 12 beschrieben, ist die Angabe einer gesicherten Diagnose in Form eines endstelligen und korrekten ICD 10 Codes Bestandteil der kardiologischen

Mehr

1 Atherosklerose der Extremitätenarterien, Becken-Bein-Typ

1 Atherosklerose der Extremitätenarterien, Becken-Bein-Typ ICD ICD-Text Gruppe Gruppe_Name I70.20 Atherosklerose der Extremitätenarterien: Becken-Bein-Typ, ohne Beschwerden, Stadium I nach Fontaine (ab 01.01.2015) I70.21 I70.22 Atherosklerose der Extremitätenarterien:

Mehr

WAS TUN BEI ANGST & DEPRESSION? von. Hans Kottke

WAS TUN BEI ANGST & DEPRESSION? von. Hans Kottke Hans Kottke Blasiusstr.10 38114, Braunschweig mail@hanskottke.de ca. 701 Wörter WAS TUN BEI ANGST & DEPRESSION? von Hans Kottke Mai 2012 Die Ausgangslage Kottke / Was tun bei Angst & Depression / 2 Es

Mehr

Fernausbildung Fachberater/in für holistische Gesundheit. Modul 6

Fernausbildung Fachberater/in für holistische Gesundheit. Modul 6 Fernausbildung Fachberater/in für holistische Gesundheit Modul 6 Vorwort Liebe(r) Teilnehmer/in Herzlich willkommen in Modul 6 Mit dem 6. Modul beenden Sie nun Ihre Ausbildung, denn einmal muss schliesslich

Mehr

Pflegeleistungen 2015

Pflegeleistungen 2015 Leicht & verständlich erklärt Pflegeleistungen 2015 Wir informieren Sie über alle Neuerungen des Pflegestärkungsgesetzes 2015 Liebe Leserinnen und Leser, der Bundestag hat im Oktober 2014 den 1. Teil des

Mehr

!!! Folgeerkrankungen

!!! Folgeerkrankungen Ein zu hoher Blutzuckerspiegel kann Folgen auf Ihr Herzkreislaufsystem haben und zu Erkrankungen wie der Schaufensterkrankheit, einer Angina pectoris, einem Herzinfarkt oder einem Schlaganfall führen.

Mehr

Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung

Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung Satzungsleistungen Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung Was sind Satzungsleistungen? Der Rahmen für die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung wird im Fünften Sozialgesetzbuch

Mehr

Zu dokumentierende Leistungsziffern des HzV-Vertrags mit der TK

Zu dokumentierende Leistungsziffern des HzV-Vertrags mit der TK Zu dokumentierende Leistungsziffern des HzV-Vertrags mit der TK Arzt-Patienten-Kontakt 0000 Zu dokumentieren, wenn ein Arzt-Patienten-Kontakt (APK) stattfindet und keine andere Leistung dokumentiert wird

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

Dr. med. univ. Christoph Bierbamer

Dr. med. univ. Christoph Bierbamer Dr. med. univ. Christoph Bierbamer Anamnesebogen Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient! Ich bitte Sie, nehmen Sie sich Zeit und lesen Sie die folgenden Fragen in einer geruhsamen Stunde zuhause

Mehr

Künstlicher Hüftgelenksersatz

Künstlicher Hüftgelenksersatz Künstlicher Hüftgelenksersatz Künstlicher Hüftgelenksersatz Was ist eine Hüftgelenk-Arthrose? Das Hüftgelenk ist eine bewegliche Verbindung zwischen dem Becken- und dem Oberschenkelknochen. Die am Gelenk

Mehr

zwischen Kassenärztlicher Vereinigung Berlin und AOK Berlin Die Gesundheitskasse zugleich handelnd für die See-Krankenkasse BKK-Landesverband Ost

zwischen Kassenärztlicher Vereinigung Berlin und AOK Berlin Die Gesundheitskasse zugleich handelnd für die See-Krankenkasse BKK-Landesverband Ost Vertrag über die Vergütung und Abrechnung von Leistungen gemäß 34 des Vertrags zur Durchführung des Strukturierten Behandlungsprogramms nach 137f SGB V Koronare Herzkrankheit (KHK) auf der Grundlage von

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Toxische, drogeninduzierte und endogene (funktionelle)

Toxische, drogeninduzierte und endogene (funktionelle) Toxische, drogeninduzierte und endogene (funktionelle) PSYCHOSEN Stoffliche Einflüsse, die Psychosen verursachen: Unmittelbare Erkrankungen des Gehirns - bakterielle, virale oder parasitäre Infektionen,

Mehr

B0200 Bösartige Neubildungen (C00 C97)

B0200 Bösartige Neubildungen (C00 C97) B0200 Ambulante Kodierrichtlinien Version 2010 B02 NEUBILDUNGEN B0200 Bösartige Neubildungen (C00 C97) Die Schlüsselnummer(n) für den Primärtumor, den Rezidivtumor und/oder die Metastase(n) sind immer

Mehr

RSV. RSV kennen. Das Virus, das Eltern kennen sollten. Informationen. Kinder schützen

RSV. RSV kennen. Das Virus, das Eltern kennen sollten. Informationen. Kinder schützen RSV kennen Kinder schützen RSV Das Virus, das Eltern kennen sollten. Informationen zu einem wenig bekannten Virus sowie praktische Ratschläge, wie Sie das Risiko einer RSV-Infektion verringern können.

Mehr

Indikationsgruppe/ ICD 10-Code. ICD 10-Bezeichnung. Affektive Störungen Indikationsgruppe 1. Aplastische und sonstige Anämien Indikationsgruppe 2

Indikationsgruppe/ ICD 10-Code. ICD 10-Bezeichnung. Affektive Störungen Indikationsgruppe 1. Aplastische und sonstige Anämien Indikationsgruppe 2 Anlage 1 zum Strukturvertrag gemäß 73a SGB V zur Weiterentwicklung der Strukturen für Patienten mit erhöhtem Versorgungsbedarf Derzeitiger Stand Version 1.3 Indikationsgruppe/ Affektive Störungen Indikationsgruppe

Mehr

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um

Mehr

Die Invaliden-Versicherung ändert sich

Die Invaliden-Versicherung ändert sich Die Invaliden-Versicherung ändert sich 1 Erklärung Die Invaliden-Versicherung ist für invalide Personen. Invalid bedeutet: Eine Person kann einige Sachen nicht machen. Wegen einer Krankheit. Wegen einem

Mehr

Screening Das Programm. zur Früherkennung von Brustkrebs

Screening Das Programm. zur Früherkennung von Brustkrebs Mammographie Screening Das Programm zur Früherkennung von Brustkrebs das Mammographie Screening Programm Wenn Sie zwischen 50 und 69 Jahre alt sind, haben Sie alle zwei Jahre Anspruch auf eine Mammographie-Untersuchung

Mehr

des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 42. Sitzung am 15. Dezember 2015

des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 42. Sitzung am 15. Dezember 2015 BESCHLUSS des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 42. Sitzung am 15. Dezember 2015 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. April 2016 1.

Mehr

Allgemeine zahnärztliche Leistungen

Allgemeine zahnärztliche Leistungen Allgemeine zahnärztliche Leistungen (GOZ-Pos. 0010-0120) Heil- und Kostenpläne, GOZ-Pos. 0030, 0040 Allgemeines Nachträgliche Ergänzung eines Heil- und Kostenplanes Oberflächenanästhesie, GOZ-Pos. 0080

Mehr

Hausarzt relevante medizinische Informationen übermittelt werden, sofern der Patient damit einverstanden ist und einen Hausarzt benennt.

Hausarzt relevante medizinische Informationen übermittelt werden, sofern der Patient damit einverstanden ist und einen Hausarzt benennt. Berichtspflichten von Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten / Stellungnahme des Justiziars der Bundespsychotherapeutenkammer vom 25.05.04 In einem Schreiben des

Mehr

Vereinbarung zur Umsetzung einer Screening-Maßnahme. nach 7 Abs. 2 der Anlage 4 des Hausarztvertrages. 2. PAVK-Screening (01.01.2012-30.06.

Vereinbarung zur Umsetzung einer Screening-Maßnahme. nach 7 Abs. 2 der Anlage 4 des Hausarztvertrages. 2. PAVK-Screening (01.01.2012-30.06. Vereinbarung zur Umsetzung einer Screening-Maßnahme nach 7 Abs. 2 der Anlage 4 des Hausarztvertrages 2. PAVK-Screening (01.01.2012-30.06.2012) zwischen der AOK Sachsen-Anhalt (AOK) und dem Hausärzteverband

Mehr

10 Antworten zum Thema Generika

10 Antworten zum Thema Generika 10 Antworten zum Thema Generika Die mit dem Regenbogen Liebe Leserin, Lieber Leser Immer mehr Schweizerinnen und Schweizer leiden unter den jährlich steigenden Gesundheitskosten und Krankenkassenprämien.

Mehr

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 290. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 290. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 290. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1.

Mehr

Vertrag zwischen. der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV)

Vertrag zwischen. der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV) Vertrag zwischen der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV) über die Abgrenzung, Vergütung und Abrechnung der stationären vertragsärztlichen Tätigkeit 1) Dem

Mehr

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung

Mehr

Sporttherapie PPS 5.Sem. Auszüge und Beispiele aus der ICD-10-GM

Sporttherapie PPS 5.Sem. Auszüge und Beispiele aus der ICD-10-GM Auszüge und Beispiele aus der ICD-10-GM Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification. Herausgegeben vom Deutschen Institut

Mehr

Vergütung. Grundsätzliche Regelungen zur Vergütung

Vergütung. Grundsätzliche Regelungen zur Vergütung Vergütung Anlage 9 Grundsätzliche Regelungen zur Vergütung (1) Die Vergütungsregelung dieses Vertrages gilt für die an diesem Vertrag teilnehmenden Leistungserbringer nach 6 Abs. 2 und 3 sowie nach 7.

Mehr

Der neue Hausarzt-eBM im ÜBerBLick

Der neue Hausarzt-eBM im ÜBerBLick Der neue Hausarzt-EBM im Überblick Wichtige Änderungen Ab 1. Oktober 2013 STAND OKTOBER 2013 Vorwort Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, nach kontroversen Diskussionen ist der neue

Mehr

Praktischer Leitfaden für eine angemessene Versorgung

Praktischer Leitfaden für eine angemessene Versorgung Mein Recht als Patient Praktischer Leitfaden für eine angemessene Versorgung Gesundheit ist ein Menschenrecht Im Grundgesetz ist das Recht auf körperliche Unversehrtheit fest verankert. Damit hat unser

Mehr

1 Atherosklerose 2 Hypertonie 3 Zerebrale Ischämie oder nicht näher bezeichneter Schlaganfall 4

1 Atherosklerose 2 Hypertonie 3 Zerebrale Ischämie oder nicht näher bezeichneter Schlaganfall 4 Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 3b Abs. Satz 1SGB V mit den Ersatzkassen in Bremen Nr. Krankheitsgruppe Bezeichnung Krankheitsgruppe 1 Atherosklerose 3 Zerebrale Ischämie oder nicht näher

Mehr

ICD-10-GM 2018 DMP-Brustkrebs-Schlüssel / Stand: ICD-10-GM DMP-Asthma- und COPD-Schlüssel / Stand:

ICD-10-GM 2018 DMP-Brustkrebs-Schlüssel / Stand: ICD-10-GM DMP-Asthma- und COPD-Schlüssel / Stand: ICD-10-GM 2018 DMP-Brustkrebs-Schlüssel / Stand: 01.01.2018 Bösartige Neubildung der Brustdrüse [Mamma] C50.0 Brustwarze und Warzenhof C50.1 Zentraler Drüsenkörper der Brustdrüse C50.2 Oberer innerer Quadrant

Mehr

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit

Mehr

Kinder- und Jugendmedizin Keine Chronikerpauschalen bei pädiatrischen Schwerpunktleistungen. Ambulantes Operieren Drei neue OPS-Kodes aufgenommen

Kinder- und Jugendmedizin Keine Chronikerpauschalen bei pädiatrischen Schwerpunktleistungen. Ambulantes Operieren Drei neue OPS-Kodes aufgenommen 28. März 2014 Kinder- und Jugendmedizin Keine Chronikerpauschalen bei pädiatrischen Schwerpunktleistungen Ab 1. April 2014 sind Leistungen aus den Kapiteln 4.4 und 4.5 nicht neben der GOP 04220/04221 berechnungsfähig.

Mehr

1 Atherosklerose 2 Hypertonie 3 Zerebrale Ischämie oder nicht näher bezeichneter Schlaganfall 4

1 Atherosklerose 2 Hypertonie 3 Zerebrale Ischämie oder nicht näher bezeichneter Schlaganfall 4 Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 3b Abs. Satz 1 SGB V mit den Ersatzkassen in Bremen Nr. Krankheitsgruppe Bezeichnung Krankheitsgruppe 1 Atherosklerose 3 Zerebrale Ischämie oder nicht näher

Mehr

1 Atherosklerose 2 Hypertonie 3 Zerebrale Ischämie oder nicht näher bezeichneter Schlaganfall 4

1 Atherosklerose 2 Hypertonie 3 Zerebrale Ischämie oder nicht näher bezeichneter Schlaganfall 4 Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 3b Abs. Satz 1 SGB V mit den Ersatzkassen in Bremen Nr. Krankheitsgruppe Bezeichnung Krankheitsgruppe 1 Atherosklerose 3 Zerebrale Ischämie oder nicht näher

Mehr

Liste der Krankheitsbilder

Liste der Krankheitsbilder Anlage 1 Zur Rahmenvereinbarung zur Verbesserung der ambulanten Versorgung von Patienten mit chronischen Erkrankungen, oder schwierigen und langwierigen Krankheitsverläufen und multimorbiden Patienten

Mehr

BETRIEBS- KRANKENKASSE

BETRIEBS- KRANKENKASSE BETRIEBS- KRANKENKASSE Gesetzlich versichert, privat behandelt Wichtige Infos zur Kostenerstattung für Selbstzahler Privater Status für gesetzlich Versicherte Gesundheit ist das höchste Gut: Deshalb ist

Mehr

Herz in Fahrt: Wer darf noch ans Steuer? Dr. med. D. Enayat Kardiologische Praxis Prof. Reifart & Partner Bad Soden/Hofheim

Herz in Fahrt: Wer darf noch ans Steuer? Dr. med. D. Enayat Kardiologische Praxis Prof. Reifart & Partner Bad Soden/Hofheim Herz in Fahrt: Wer darf noch ans Steuer? Dr. med. D. Enayat Kardiologische Praxis Prof. Reifart & Partner Bad Soden/Hofheim Beurteilung der Fahreignung Kompromiss zwischen dem Wunsch nach Mobilität und

Mehr

HzV-Vertrag gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V i.d.f. der 2. Änderungsvereinbarung vom zwischen BHÄV und Bosch BKK in Bayern

HzV-Vertrag gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V i.d.f. der 2. Änderungsvereinbarung vom zwischen BHÄV und Bosch BKK in Bayern ICD ICD-Text Gruppe Gruppe_Name I70.21 Atherosklerose der Extremitätenarterien: Becken-Bein-Typ, mit belastungsinduziertem Ischämieschmerz 1 Atherosklerose der Extremitätenarterien, Becken-Bein-Typ I70.22

Mehr

Die Bausteine im Detail. SLP-Existenzschutz SLP-Existenzschutz Plus

Die Bausteine im Detail. SLP-Existenzschutz SLP-Existenzschutz Plus Die Bausteine im Detail SLP-Existenzschutz SLP-Existenzschutz Plus Baustein 1: Absicherung bei Invalidität durch Unfälle (Unfallrente) Ab einem Invaliditätsgrad von 50 % als Folge eines Unfalls, bestimmter

Mehr

Langfristige Genehmigungen

Langfristige Genehmigungen MB 14 b AV 04/13 Merkblatt zum Thema Langfristige Genehmigungen Einleitung Seit der neuen Heilmittel-Richtlinie (HMR) vom 01.07.2011 können Menschen mit schweren und langfristigen funktionellen/strukturellen

Mehr

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 309. Sitzung am 27. Juni 2013

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 309. Sitzung am 27. Juni 2013 B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 309. Sitzung am 27. Juni 2013 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Oktober 2013

Mehr

Patienteninformationsbroschüre Valproat

Patienteninformationsbroschüre Valproat Patienteninformationsbroschüre Valproat Informationen für Patientinnen Die Informationen in dieser Broschüre sind für Frauen bestimmt, denen Valproat verschrieben wird und die schwanger werden können (Frauen

Mehr

Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.v. (BfHD), Frankfurt. schließen hiermit nach 134a Abs. 1 Satz 3 SGB V die folgende Vereinbarung:

Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.v. (BfHD), Frankfurt. schließen hiermit nach 134a Abs. 1 Satz 3 SGB V die folgende Vereinbarung: Die Berufsverbände der Hebammen: Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.v. (BfHD), Frankfurt Deutscher Hebammenverband e.v. (DHV), Karlsruhe - einerseits - sowie der GKV-Spitzenverband, Berlin -

Mehr

Frühe Behandlung der unterschiedlichen Ausprägungen am Beispiel PsA

Frühe Behandlung der unterschiedlichen Ausprägungen am Beispiel PsA Psoriasis als komplexe Systemerkrankung Frühe Behandlung der unterschiedlichen Ausprägungen am Beispiel PsA Univ.-Prof. Dr. Jörg Christian Prinz Berlin (9. Oktober 2009) - Das Krankheitsverständnis der

Mehr

Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld

Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld Neben der professionellen Pflege in Form von Sachleistungen durch eine gewählte (ambulante) Pflegeeinrichtung

Mehr

Scheper Ziekenhuis Emmen. Tel.: + 31 (0) 591-691 320 Fax: + 31 (0) 591-691 321 Web: www.plastici.nl

Scheper Ziekenhuis Emmen. Tel.: + 31 (0) 591-691 320 Fax: + 31 (0) 591-691 321 Web: www.plastici.nl Scheper Ziekenhuis Emmen Tel.: + 31 (0) 591-691 320 Fax: + 31 (0) 591-691 321 Web: www.plastici.nl PREISE Wir bieten Ihnen Brustvergrößerungen von 3000,- bis 5.500,- Euro an. ALLGEMEINE INFORMATIONEN Die

Mehr

Psychosen. By Kevin und Oliver

Psychosen. By Kevin und Oliver Psychosen By Kevin und Oliver 9. Umgang Inhaltsverzeichnis 1. Definition Psychosen 2. Häufigkeit 3. Ursachen 4. Formen / Symptome 5. Phasen einer Psychose 6. Diagnosen 7. Medikamente 8. Therapie Definition

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Diabetes mellitus : Folgeschäden

Diabetes mellitus : Folgeschäden Diabetes mellitus : Folgeschäden Warum ist der Diabetes mellitus eine wichtige Erkrankung? a. Akute Probleme: Hypoglykämie Hyperglykämie Ketoazidose b. Chronische Probleme: Folgeschäden: Typische Schäden:

Mehr

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion

Mehr

Die Angabe einer gesicherten Diagnose in Form eines endstelligen und korrekten ICD-10-Codes ist Bestandteil der kardiologischen Leistungen.

Die Angabe einer gesicherten Diagnose in Form eines endstelligen und korrekten ICD-10-Codes ist Bestandteil der kardiologischen Leistungen. ertrag vom 8. Mai 2008 idf. vom 01.07.2013 Anlage 17 ertrag zur Hausarztzentrierten ersorgung in Baden-Württemberg Anhang 2.3 zu Anlage 17 Diagnosenliste (CD 10 Kodierungen) Die Angabe einer gesicherten

Mehr

Darum geht es in diesem Heft

Darum geht es in diesem Heft Die Hilfe für Menschen mit Demenz von der Allianz für Menschen mit Demenz in Leichter Sprache Darum geht es in diesem Heft Viele Menschen in Deutschland haben Demenz. Das ist eine Krankheit vom Gehirn.

Mehr

Das Leben steckt voller Überraschungen. Gut, wenn man darauf vorbereitet ist.

Das Leben steckt voller Überraschungen. Gut, wenn man darauf vorbereitet ist. LEBENSSTANDARD SICHERN VITALIFE Das Leben steckt voller Überraschungen. Gut, wenn man darauf vorbereitet ist. VitaLife bereits ab 15,40 monatlich für eine(n) 24-jährige(n) Mann/Frau* Wenn es darauf ankommt,

Mehr

Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe

Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe Allensbacher Kurzbericht 6. Oktober 2014 Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe Zwei Drittel sind für die Erlaubnis aktiver Sterbehilfe, 60 Prozent für die Zulassung privater Sterbehilfe-Organsationen.

Mehr

E-Mail Beruf Beschäftigt bei

E-Mail Beruf Beschäftigt bei Liebe Eltern, bitte füllen Sie diesen Anamnesebogen so sorgfältig wie möglich aus. Die zum Teil sehr persönlichen Informationen benötigen wir, um Ihr Kind bestmöglich zu behandeln. Wir möchten Ihr Kind

Mehr