Privatrecht - Begriff

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1 Einführung in die Grundbegriffe des öffentlichen und privaten Rechts Privatrechtlicher Teil SS 2010 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 1 Privatrecht - Begriff Öffentliches Recht: Ein mit Hoheitsgewalt ausgestattetes Rechtssubjekt handelt in Ausübung der Hoheitsgewalt Privatrecht: der Teil des Rechts, der die Fälle regelt, wo das nicht der Fall ist, also im Wesentlichen die Beziehungen der Bürgerinnen und Bürger untereinander regelt aber auch zb Gemeinde kauft Büromöbel: Kaufvertrag SS 2010 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 2 1

2 Privatautonomie als prägendes Merkmal Freiheit zu entscheiden, ob, mit wem und welchen Inhalts man kontrahiert Dispositives Recht Kann durch Vereinbarung abgeändert werden; gilt, wenn nichts anderes vereinbart ist Zwingendes Recht Dort häufiger, wo Gesetzgeber von Ungleichgewichtslage ausgeht: zb Konsumentenschutz, Arbeitsrecht, Mietrecht SS 2010 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 3 Privatrecht - Unterteilung Allgemeines Privatrecht = Bürgerliches Recht/Sonderprivatrecht Handelsrecht/Unternehmensrecht, Konsumentenschutzrecht, Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Wettbewerbsrecht häufig personenbezogene Abgrenzung: Kaufmann/Unternehmer/Verbraucher Bürgerliches Recht: Allgemeiner Teil, Sachenrecht, Schuldrecht, Familien- und Erbrecht SS 2010 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 4 2

3 ABGB (1811) Rechtsquellen dazu: MRG, EheG, WEG etc als Auslagerungen ursprünglich im ABGB geregelter Gebiete oder von Neuentwicklungen Sonderprivatrechte: Sondergesetze HGB/UGB GmbHG, AktG KSchG arbeitsrechtliche Gesetze wie zb AngG, UrlG etc SS 2010 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 5 Rechts- und Handlungsfähigkeit Begriffe Rechtsfähigkeit Fähigkeit Träger von Rechten und Pflichten zu sein Handlungsfähigkeit Fähigkeit Rechte und Pflichten durch eigenes Handeln zu begründen Geschäftsfähigkeit Deliktsfähigkeit SS 2010 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 6 3

4 Rechtsfähigkeit Natürliche Person Beginn: Lebendgeburt Ungeborener kann Rechte erwerben Ende: Tod Todeserklärung Juristische Personen Verleihung von Rechtspersönlichkeit durch die Rechtsordnung SS 2010 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 7 Handlungsfähigkeit Geschäftsfähigkeit: Fähigkeit, durch eigenes rechtsgeschäftliches Handeln Rechte und Pflichten zu begründen Deliktsfähigkeit: Fähigkeit, aus eigenem rechtswidrigem Verhalten schadenersatzpflichtig zu werden Determinanten: Alter (schematisch), Geisteszustand SS 2010 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 8 4

5 Geschäftsfähigkeit I Bis 7: (frühere Bezeichnung: Kind) keine Geschäftsfähigkeit Ausnahme: Alltagsgeschäfte mit Erfüllung 7-14: unmündig Minderjährig Annahme ausschließlich bevorteilender Versprechen SS 2010 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 9 Geschäftsfähigkeit II 14-18: mündig Minderjährig Dienstverträge, ausgenommen Lehr- und Ausbildungsverträge Verfügung über überlassene Gegenstände und Einkommen, wenn keine Gefährdung der Befriedigung der Lebensbedürfnisse ab 18: volljährig SS 2010 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 10 5

6 Geschäftsfähigkeit III geistige Behinderung oder psychische Erkrankung, vorübergehende Sinnesverwirrung (Berauschung): keine Handlungsfähigkeit Sachwalterbestellung: Beschränkung der Geschäftsfähigkeit, Vertreter für bestimmten Wirkungskreis SS 2010 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 11 Deliktsfähigkeit Ab 14 unter 14: Haftung der Aufsichtspersonen (Eltern), wenn Verletzung der Aufsichtspflicht Haftung Unmündiger ausnahmsweise nach 1310 trotz Alter gewisse Einsichtsfähigkeit Vermögen unterlassene Abwehr SS 2010 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 12 6

7 Juristische Personen Rechtsfähigkeit, weil gesonderte Interesseneinheit Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts Bund, Land, Gemeinden, WK, AK AG, GmbH, Verein, Stiftungen, rechtsfähig auch OG, KG nicht: GesBR SS 2010 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 13 Rechtsgeschäft Abstrakte Figur: ein oder mehrere Willenserklärungen, die Rechtsfolgen auslösen Konkrete Beispiele: Vertrag, Kündigung, Testament Rechtsordnung verleiht individuell gebildetem und geäußertem Willen Durchsetzbarkeit Privatautonomie als grundlegende gesellschaftspolitische Entscheidung SS 2010 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 14 7

8 Willenserklärung Rechtsfolgenwille/Geschäftswille Erklärung des Willens ausdrücklich konkludent Schweigen grundsätzlich keine Zustimmung Ausnahmen: Konkludenz zb ständige Geschäftsbeziehung, wo immer ohne ausdrückliche Akzeptanz geleistet wurde SS 2010 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 15 Vertragsabschluss I Übereinstimmende Willenserklärungen Angebot und Annahme Angebot Bestimmtheit (zb bei Kauf: Gegenstand und Preis) Bindungswille (fehlt zb ohne obligo, Inserate: bloße Aufforderung zur Angebotsstellung) Zugang SS 2010 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 16 8

9 Vertragsabschluss II - Zugang Möglichkeit zur Kenntnisnahme, Gelangen in Machtbereich (zb Briefkasten) Bindungswirkung des Angebots/kein Widerruf Dauer der Bindung/Rechtzeitigkeit der Annahme Fristbestimmung durch Angebotsteller situationsabhängig SS 2010 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 17 Vertragsabschluss III - Annahme Inhaltliche Übereinstimmung mit dem Angebot bei Abweichung: Dissens, kein Vertrag Zugang der Annahme innerhalb der Bindungsfrist Konsequenz: Bindung an vertragliche Pflichten SS 2010 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 18 9

10 Rücktrittsrechte? Grundsatz: pacta sunt servanda, Verträge sind zu halten, kein Rücktritt Ausnahmen gesetzliche, situationsabhängig, meist zugunsten von Verbrauchern Beispiel: Rücktritt vom Haustürgeschäft, bei Fernabsatzgeschäften Sonst Lösung vom Vertrag nur wenn Defekt - dazu später SS 2010 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 19 Allgemeine Geschäftsbedingungen I Einseitig vorformulierte Vertragsbedingungen Ziel: Vereinfachung und (zumeist) Bevorteilung zumeist Machtgefälle - besondere gesetzliche Kontrolle SS 2010 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 20 10

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