Juristisches IT-Projektmanagement

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1 Heute: - Restliche Folien zu den Vertragstypen - Projektmanagement LMU Ludwig- Maximilians- Universität München Lehr- und Forschungseinheit für Programmierung und Softwaretechnik Vorlesung im Wintersemester 2007 / 2008 Juristisches IT-Projektmanagement Notwendige Vorbereitungen für komplexe IT-Projekte Vertragsorientiertes Projektmanagement Sanierung von IT-Projekten in der Krise Dr. Frank Sarre Lehrbeauftragter der LMU München Folie 95 Terminplan (vorläufig) Nr. Datum Thema Einführung und Grundbegriffe Systematische Projektdurchführung Systemkonstruktion Vertragstypen Projektmanagement Aktivitäten- und Fristenplan, Dokumentation, Quellcode Das Pflichtenheft Öffentliche Vergabe von IT-Leistungen Test und Abnahme von IT-Leistungen Weihnachtspause Weihnachtspause Mögliche Leistungsstörungen Gerichtlich verwertbare IT-Gutachten Sanierung von IT-Projekten Lessons Learned Gastvortrag: Claim Management Folie 96 1

2 Teilabnahmen - Anspruch auf Teilabnahme besteht nur bei einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung (!) - Freigaben und Teilabnahmen sollten nicht verwechselt werden. Es besteht die Gefahr, dass Freigaben als Teilabnahmen interpretiert werden. Folie 97 Folgen der Abnahme - Erfüllungsanspruch erlischt - Fälligkeit der Vergütung ( 641 BGB) - Änderung der Gefahrtragung ( 644 BGB) - Beginn der Verjährungsfrist für Mängelansprüche ( 634a II BGB) - Mängelansprüche bestehen bei Mängeln, die schon bei der Abnahme bekannt waren, nur dann, wenn sich der Auftraggeber die Mängelrechte vorbehalten hat ( 640 II BGB) Folie 98 2

3 Kippen der Beweislast Bis zur Abnahme ist der Auftragnehmer beweisbelastet, dass das Werk mangelfrei ist. Ab der Abnahme ist der Auftraggeber beweisbelastet, dass das Werk mangelhaft ist. Folie 99 Beendigung beim Werkvertrag Aufhebungsvertrag Erfüllung Kündigungsrechte des Auftraggebers ( 649 BGB) - Der AG kann jederzeit bis zur Vollendung des Werks kündigen - Der AG muss die volle Vergütung zahlen, abzüglich der Einsparungen des Auftragnehmers und böswillig unterlassenem anderweitigem Erwerbs Außerordentliche Kündigung - Durch AG oder AN aus wichtigem Grund - Der Vergütungsanspruch des AN kann entfallen, wenn die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen mangelhaft oder nicht nachbesserungsfähig sind, also unbrauchbar für den AG sind Folie 100 3

4 Haftung beim Werkvertrag Die Haftung ist zunächst der Höhe nach nicht begrenzt Die Haftung sollte einvernehmlich begrenzt werden Die Haftung gilt für jede Art von Schäden (nicht erzielte Einsparungen, entgangene Gewinne etc.) Folie 101 Was bevorzugen IT-Dienstleister? Häufige Argumente der IT-Anbieter für einen Dienstleistungsvertrag: Es ist im Vorhinein nicht möglich, die geschuldeten Leistungen qualitativ und quantitativ präzise zu definieren. Wir machen das während des Projekts. Nur der Auftraggeber kennt seinen Betrieb genau die Projektverantwortung muss daher bei ihm liegen. Wir stemmen das Projekt auf der Basis einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit gemeinsam. Folie 102 4

5 Dienstvertrag Merkmale - Der Auftragnehmer schuldet nur die Zurverfügungstellung seiner qualifizierten Arbeitskraft - ein vorab definierter Erfolg ist nicht geschuldet! - Weisungsrecht liegt beim Auftraggeber Projektverantwortung liegt beim Auftraggeber - Entgeltrisiko liegt beim Auftraggeber - Keine Abnahme (!) - Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung unmittelbar - Kündigung gemäß 620 ff. BGB Folie 103 Vorteile des AN beim Dienstvertrag Schlechtleistung ist beim Dienstleistungsvertrag in aller Regel schwer zu beweisen Falls ein IT-Projekt in die Krise kommt, hat der Auftragnehmer seine Vergütung schon weitgehend erhalten, so dass der Schaden beim Auftragnehmer gering ist - hingegen ist die unvollständige oder noch mangelhafte Leistung für den Auftraggeber kaum verwertbar Folie 104 5

6 Verbreitete Irrtümer beim Dienstvertrag Falsch ist... Ein Dienstvertrag ist immer besser als ein Werkvertrag Jedes Projekt nach Aufwand ist immer ein Dienstvertrag Ein Dienstvertrag passt mit einem Festpreis nicht zusammen Folie 105 Schadenersatzrecht beim Dienstvertrag Keine Sachmängelhaftung im Dienstvertragsrecht Nur Möglichkeit zum Schadenersatz wegen Pflichtverletzung ( 280 BGB) Mögliche Regelungen bei Schlechtleistung: - Sollten die Leistungen des AN nicht vertragsgemäß sein, so muss der AN innerhalb von x Tagen seine vertragliche Pflicht nachholen - Sollten die Leistungen des AN nach zweimaligen Nachleisten nicht vertragsgemäß erbracht worden sein, kann der AG mindern oder Folie 106 6

7 Beendigung beim Dienstvertrag Aufhebungsvertrag Zeitablauf ( 620 Abs. 1 BGB) Tod des Dienstpflichtigen ( 613 S.1 BGB) Kündigung ( 621 ff. BGB) - Ordentlich - Fristlos (aus wichtigem Grund, 626 BGB) Folie 107 Vergütungsmodelle Festpreis Variable Vergütung Werkvertrag X X Dienstleistungsvertrag X X Wichtig: Das Vergütungsmodell bestimmt nicht den Vertragstyp! Folie 108 7

8 Gesetzlich nicht geregelte Vertragstypen "Lizenzvertrag" "Systemvertrag " "Projektvertrag" "Outsourcing" v.a. die Kombinationen Leasing Folie 109 Lizenzverträge für Standardsoftware 1. Unechter Lizenzvertrag: Überlassung auf Dauer gegen Einmal-Entgelt auf Datenträger = Kauf 2. Typischer Lizenzvertrag: Nicht starke Anteile von Miete (Nichtüberlassung auf Dauer, Mehrfachvergütung) 3. Überlassung der Standardsoftware zum Download nicht auf Datenträger, keine Erschöpfung -> evtl. kein Kauf, jedenfalls Wirksamkeit der Weitergabeverbote Folie 110 8

9 IT-Projektverträge für Individualsoftware (1) 1. Langzeit-Projekt mit erheblicher Komplexität, 2. "Pflichtenheft" entspricht oft nicht einer fachlichen Feinspezifikation, sondern (zu) grob 3. Starke Kooperationsanteile Auftraggeber / Auftragnehmer 4. Festpreis-Risiko oft typischerweise beim Auftragnehmer 5. Oft Planungsphase zu kurz bzw. weggelassen Folie 111 IT-Projektverträge für Individualsoftware (2) 6. Schrittweise Übergabe, mit Problemen von Teilabnahmen, unterschiedlichen Laufzeiten der Verjährungsfristen, Bedeutung der Gesamtabnahme 7. Typischer möglicher Aufbau für einen Projektvertrag (extra Folie) 8. Besondere Themen: - Rechtseinräumung - Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers, v.a. Anpassung seiner Organisation - Änderungskonzept/Verfahren, CR - Abnahmekriterien und -verfahren - Mängelkriterien (synchron mit Abnahme-Kriterien) - "weiche" Abnahmekriterien, z.b. Performance, Bedienungsfreundlichkeit Folie 112 9

10 Bestandteile eines komplexen IT-Vertrags Reguläre Projektdurchführung Leistungen Ziele des Auftraggebers Anforderungen des Auftraggebers Feinspezifikation der Leistungen Abnahmekriterien Beratungspflichten des Auftragnehmers Produktivsetzung Dokumentationen Konfigurationsmanagement Qualitätssicherung und Qualitätsstandards Schulungen und Einweisung Pflege / Wartung Mitwirkungspflichten Generelle Mitwirkung Einzelne Leistungen des Auftraggebers Termine Terminplan mit Meilensteinen Verzug Vertragsstrafen Höhere Gewalt Vergütung Preise und Fälligkeiten Aufrechnung und Zurückbehaltung Abschlagszahlungen Rechnungsstellung und Mehrwertsteuer Projektdurchführung Projektorganisation, -verantwortung Projektplanung Berichtspflichten des Auftragnehmers Gremien und Entscheidungskompetenzen Eskalation und Schlichtung Einzusetzendes Personal, Subunternehmer Abnahmen Gegenstand der Abnahmen und Bereitstellung Prüfverfahren und Zeitplan Fehlerkategorien Wiederholung einer Abnahme Scheitern einer Abnahme Fiktion einer Abnahme Irregulärer Projektverlauf Änderungsverfahren Änderungsverlangen Leistungen bis zur Einigung Änderungsprüfung und Vergütung Leistungsunterbrechung Eskalationsverfahren Eskalation über die Führungsebene Schlichtung Sach- und Rechtsmängelhaftung Verjährungsfrist Sachmängel Rechtsmängel/Verletzung Schutzrechte Dritter Fristen zur Nacherfüllung bei Sachmängeln Wahlrecht des Auftragnehmers Scheitern der Nacherfüllung Aufwandsverrechnung bei unberechtigten Mangelmeldungen Freiheit von Rechten Dritter Freistellung des Auftraggebers bei Rechtsmängeln Versicherungen Schadensersatz Unbegrenzte Haftung Begrenzte Haftung Vertragsbeendigung Kündigung Verpflichtung zur Abmahnung Schriftform der Kündigung Sonstige Rechte und Pflichten Rechtseinräumung, Nutzungsrechte Weitergabe der Projektergebnisse Lizenzvereinbarungen Auswechslung der Hardware Know-How des Auftragnehmers Eigentumseinräumung und Übergabe des Quellcodes Hinterlegung der Vertragssoftware Rechte Dritter Abgeltung Sicherheiten Vertragserfüllungsbürgschaft Zurückbehaltungsrecht Gewährleistungsbürgschaft Geheimhaltung und Datenschutz Vertraulichkeit von Informationen und Unterlagen Verpflichtung zur Einhaltung des Datenschutzes und Verpflichtungserklärung Verpflichtung von Subunternehmern Verstöße gegen Geheimhaltung und Datenschutz Fortgeltung Sonstiges Gerichtsstand Anwendbares Recht Loyalitätsklausel Schriftformerfordernis Salvatorische Klausel Folie 113 Outsourcing-Verträge (1) Web-Design Web-Hosting mit verschiedenen Varianten Zugangs-Vermittlung (Dienstvertrag) Content/Datenbanken Rechenzentrum-Service-Betrieb / Betreiberkonzept IT-Auslagerung Folie

11 Outsourcing-Verträge (2) Probleme die häufig vergessen werden: Anlaufphase / Abnahmekriterien (Transition) Datenschutz, Einwilligung Re-Transition und Unterstützung Praktikable, zeitnah wirkende SLA Haftung in Übergangsphasen Folie 115 Gemischter Vertrag (1) Definition: Verschiedene Vertragsgegenstände, die verschiedenen Vertragstypen zuzuordnen sind, die aber zusammen in einem Vertragswerk geregelt werden. Beispiel: Der Systemvertrag Zahlreiche Theorien der gemischten Verträge: Schwerpunkt und Prüfung, ob die Vertragsgegenstände genügend klar voneinander abgrenzbar sind, so dass unter Umständen unterschiedliche Mängelregimes unterfallen können. Verschiedene Vertragsurkunden und AGB für verschiedene Leistungsbereiche sind Indizien für zwar vielleicht technische oder wirtschaftliche Zusammenhänge, aber rechtlich unabhängige Verträge Die Klammer kann durch den Vertrag hergestellt werden, in dem die Vertragsgegenstände "miteinander stehen und fallen, und zwar auch rechtlich". Die Frage der Einheitlichkeit ist Auslegungssache ( 133, 157 BGB). Bei zusammengesetzten Verträgen wirkt sich ein Mangel des einen Vertragsteils auf den Gesamtvertrag aus. Dies gilt dann auch für Rückabwicklung, auch für Schadenersatz, 281, 323 BGB Folie

12 Gemischter Vertrag (2) Arten gemischter Verträge: Typischer Vertrag mit andersartiger Nebenleistung Kombinationsvertrag, etwa Miete einer Maschine mit Dienstverschaffungsvertrag hinsichtlich des bedienten Personals Gekoppelter Vertrag, doppeltypischer Vertrag Typenverschmelzungsvertrag, die verschiedenen Elemente sind untrennbar miteinander verbunden Theorien - Absorbtion - Kombination - Theorie der analogen Rechtsanwendung - Schwerpunkt Palandt/Grüneberg, Rz. 16 ff., v.a. 19, Überblick v. 311 BGB Folie 117 Einordnung von Software-Anpassung Software-Anpassung wird praktisch wie Software-Erstellung behandelt. Ausnahmen: 1. Lieferung der Software durch den AN Kaufrecht über 651 BGBaF, 377 HGB 2. Beistellung der Software durch den AG Reines Werkvertragsrecht, 377 HGB nicht anzuwenden 3. Zurufprojekt Dienstvertrag Folie

13 Unterschiede der einzelnen Vertragstypen (1) Regelung Kaufvertrag Werkvertrag Dienstvertrag Gegenstand Gefahrübergang Lieferung einer bewegl. Sache, Verschaffung des Eigentums hieran Mit der Übergabe Herstellung des vereinbarten Werks Mit der Abnahme Erbringung der vereinbarten Leistung --- Fälligkeit der Vergütung Mit Entstehung der Forderung bei Vertragsabschluss (soweit nicht anders vereinbart) Bei Abnahme, jedoch evtl. Anspruch auf Abschlagszahlungen Nach dem Ableisten der Dienste, soweit nicht anders vereinbart Abnahme --- Muss erfolgen, wenn das Werk vertragsgemäß erstellt wurde --- Folie 119 Unterschiede der einzelnen Vertragstypen (2) Regelung Kaufvertrag Werkvertrag Dienstvertrag Mängelansprüche Zunächst Nacherfüllung, dann Rücktritt oder Minderung sowie Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen Zunächst Nacherfüllung, dann Ersatzvornahme und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen oder Rücktritt oder Minderung sowie Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen Kein Mangelanspruch, aber Anspruch wegen Pflichtverletzung bei Schlechtleistung, verschuldensabhängiger Anspruch auf Schadensersatz Verjährungsfristen für Mängel 2 Jahre ab Ablieferung (bei Arglist 3 Jahre) 2 Jahre bei Herstellung einer beweglichen Sache, 3 Jahre bei geistigen Werken oder bei Arglist 3 Jahre Folie

14 Unterschiede der einzelnen Vertragstypen (3) Regelung Kaufvertrag Werkvertrag Dienstvertrag Zugesicherte Eigenschaften / Garantien Beschaffenheit- und Haltbarkeitsgarantie Beschaffenheitsgarantie --- Kündigung --- Kündigungsrecht des Bestellers Es gelten die gesetzlich festgelegten Fristen, wenn nichts anderes vereinbart ist Folie 121 Vorlesung am Projektmanagement Folie

15 Projektmanagement Was umfasst Projektmanagement? Organisation, Planung und die Steuerung von (Software-) Projekten Themen: Einführung in das Projektmanagement von Softwareprojekten Beschreibung grundlegender Techniken und Aktivitäten Diskussion des Projektplanungsprozesses Hilfsmittel, die im Zuge des Projektmanagements genutzt werden Management von Risiken Folie 123 Wichtige Begriffe des Projektmanagements Projektmanagement: Führungsaufgaben, organisatorische Verfahren und Techniken für die erfolgreiche Durchführung eines IT-Projekts Teilprojektleitung Steuerung eines klar abgrenzbaren Teils eines Projekts Folie

16 Projektmanagementstandards Internationale Projektmanagementstandards: PMBoK ICB PRINCE2 GDPM Folie 125 Aufgaben eines Projektleiters Eskalationsgremium klärt Zielvorgaben und Randbedingungen erstellt Entscheidungsvorlagen berichtet beauftragt für fachliche Entscheidungen Fachgremium / Fachabteilung(en) Projektleiter koordiniert, plant, überwacht, kontrolliert, rekrutiert, vertritt das Projekt, dokumentiert delegiert Aufgaben, steuert, führt Meetings durch Projektteam wählt aus, beauftragt, kontrolliert Externe Dienstleister Folie

17 Unterlagen eines Projektleiters Ein Projektleiter pflegt unter anderem folgende Dokumente: Projekthandbuch Projekttagebuch Projektplan Projektstatusberichte Handbuch zur Projektinfrastruktur Arbeitsaufträge für s Team Profile für Projektmitarbeiter Besprechungsunterlagen und -protokolle Liste der offenen Punkte, Klärungsbedarf Auslieferungsbegleitpapiere Risikoliste Projektabschlussbericht Folie 127 Projektplanung Projektplanung ist wahrscheinlich die Projektmanagementaktivität, die am meisten Zeit benötigt Die Projektplanung ist eine kontinuierliche Aktivität über das ganze Projekt hinweg, vom ersten Konzept über die Auslieferung des Systems bis hin zur Wartung Projektpläne werden aktualisiert, wenn es neue Erkenntnisse gibt Die Projektplanung enthält auch die Aktivitäten des Auftraggebers! Der Detaillierungsgrad wird durch die Granularität von kontrollierbaren Einheiten bestimmt Folie

18 Arten der Projektplanung In jedem Softwareprojekt gibt es Planungsaktivitäten für: Projektplan / Aktivitäten- und Fristenplan Wer macht wann was? Personalaufbauplan Wer kommt wann zu dem Projekt hinzu und wie sieht die Einarbeitung aus? Qualitätssicherung Wie wird die erforderliche Qualität erreicht und wie sieht der Zeitplan für die Prüfzyklen dazu aus? Auslieferungsplan In welchen Schritten wird das System ausgeliefert und wer macht zu welcher Zeit was? Wartungsplan Welche Maßnahmen werden zur Wartung des Systems durchgeführt und wann? Kostenplan Wie entwickeln sich die Kosten des Vorhabens im Laufe der Zeit? Folie 129 Bestandteile einer Projektplanung Vorbemerkungen zum aktuellen Projektstand Vorgehen Projektorganisation, Rollen der Mitarbeiter Annahmen und Rahmenbedingungen Aufgaben mit Abgrenzungen, Abhängigkeiten Meilensteine und Prüfkriterien Mitarbeitereinsatzplan Aufwandsschätzung für alle Aktivitäten Anforderungen an weitere Ressourcen Risikoanalyse (Graphischer) Projektplan mit Terminen, Meilensteinen und Ressourcen Projektergebnisse ( Deliverables ) Beschreibung des Qualitätsmanagements Folie

19 Aufstellen des Projektplans Ein guter Projektplan basiert vornehmlich auf der Erfahrung des Projektleiters und auf seiner Intuition: - Das Projekt wird in einzelne Aufgaben / Aktivitäten zerlegt - Alle Abhängigkeiten zwischen den Aktivitäten müssen erfasst werden - Einzelne Aufwände und benötigte Ressourcen werden geschätzt - Wenn möglich, werden Aktivitäten parallel erledigt Probleme: - Der Schwierigkeitsgrad der Aufgaben kann die Schätzbarkeit beeinträchtigen - Die Produktivität lässt sich durch mehr Leute nicht einfach steigern Folie 131 Abhängigkeitsgraph (Beispiel) Folie

20 Arbeitspakete Für jedes Arbeitspaket müssen in einem Projekt typischerweise folgende Punkte beschrieben werden: Ziel des Arbeitspakets Voraussetzungen für die Bearbeitung Aktuell bekannte Abhängigkeiten Genaues Ergebnis Abnahmekriterien Benötigte Ressourcen (personell, materiell) Folie 133 Meilensteine Was ist ein Meilenstein? Termin in einem Projekt, zu dem ein messbares Ergebnis vorliegt (so werden u.a. Aussagen zum Status des Projekts möglich) Oft wendet man das Verfahren der Binary Milestones an: Durch ein festgelegtes Verfahren wird geprüft, ob der Meilenstein erreicht ist oder nicht (binäre Entscheidung) Beispiele für Meilensteine: Machbarkeitsstudie, Fachkonzept, Systemdesign, Folie

21 Tipps zum Projektmanagement (1) Solides Projektmanagement ist für den Erfolg eines IT-Projekts von grundlegender Bedeutung! In einem Projekt-Kick-Off müssen alle Aufgaben, Rollen und Verantwortlichkeiten klar gemacht werden! Arbeiten Sie als Projektleiter nie auf Zuruf! Ein Projekt muss formal genehmigt und beauftragt werden Es muss zu Projektbeginn geklärt sein, welche Leistungen verrechenbar sind! Die wichtigsten Aufgaben des Projektmanagers sind Projektplanung, Steuerung und Kontrolle des Projekts und transparentes Reporting an das Management. Die Berücksichtigung von Risiken ist dabei essentiell. Folie 135 Tipps zum Projektmanagement (2) Das Schätzen und Planen eines Projekts sind iterative Tätigkeiten und werden das gesamte Projekt hinweg durchgeführt Gute Projektmanager haben fundiertes Wissen über Projektmanagementtechniken, verfügen über viel Praxiserfahrung und verstehen es, Menschen zu führen Koordinationsaufwände können gesenkt werden, indem (Fach-) Gremien eingerichtet werden! Für die Handhabung von Änderungen ist ein Change Control Board unerlässlich Ein erfahrener Projektmanager wird bereits bei der Erstellung des IT-Projektvertrags tätig, nicht erst bei der Durchführung des Projekts Folie

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