Ziele des Studiums. Dauer und Gliederung des Studiums
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- Fritzi Linden
- vor 8 Jahren
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1 Der seit Wintersemester 2007/2008 angebotene Bachelorstudiengang Pflege/Pflegeleitung findet ab diesem Wintersemester in veränderter Form statt. Die wesentlichen Änderungen (Studiendauer und Modulbezeichnungen) sind nachfolgend aufgezeigt. Die Reakkreditierung des Studienganges ist beantragt und wird im Laufe Wintersemesters stattfinden, so dass alle Informationen vorbehaltlich der erfolgreichen Reakkreditierung erfolgen. Ziele des Studiums Der Bachelorstudiengang Pflege/Pflegeleitung vermittelt auf wissenschaftlicher Grundlage theoretische Kenntnisse und praktische Handlungskompetenzen in Pflegewissenschaft und mittlerem Pflegemanagement. Lehre und Studium sollen den Studenten auf der Grundlage ihrer beruflichen Erfahrung Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden so vermitteln, dass sie Pflege wissenschaftlich fundiert auszuüben und Führungsaufgaben im Rahmen der Pflege zu übernehmen und zu gestalten in der Lage sind. Dazu zählen insbesondere: - die selbständige Auseinandersetzung mit Theorien und Modellen der Pflege sowie ihrer Bedeutung für Pflegemanagement und Pflegepraxis, - die Entwicklung und Umsetzung von theoriebasierten Konzepten in Pflegemanagement und Pflegepraxis (besonders im Hinblick auf Pflegeabläufe und die Anwendung des Pflegeprozesses in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sowie das Qualitätsmanagement), - die Konzeption, Planung, Durchführung und Evaluation von eigenen - Forschungsprojekten, - die Fähigkeit, in interdisziplinären Teams innovative Lösungen für die verschiedenen Tätigkeitsfelder der Pflege sowie im Rahmen der Gesundheitsförderung zu erarbeiten, - die Anleitung von Auszubildenden und Praktikanten (Praxisanleitung), - aktiv im Prozess der Professionalisierung von Pflege mitzuwirken. Dauer und Gliederung des Studiums Der Studiengang ist berufsbegleitend, mit 1/3 Präsenz- und 2/3 Fernstudienanteilen organisiert. Das Studium besteht aus zwei Studienabschnitten und kann nur zum zweiten Abschnitt begonnen werden. Der Studienabschnitt 1 umfasst das 1. und 2. Semester und entspricht der erfolgreich abgeschlossenen 3-jährigen Ausbildung zur/zum Krankenschwester/-pfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger/-in, Kinderkrankenschwester/-pfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in, Hebamme/ Entbindungspfleger, Altenpfleger/-in. Der Studienabschnitt 2 wird in zwei Studienvarianten angeboten: als Vollzeitstudium, als Teilzeitstudium Die Regelstudienzeit beträgt im Vollzeitstudium 7 Semester, im Teilzeitstudium 11 Semester. Beide Studienvarianten finden als Fernstudium statt.
2 Vollzeitstudium: 3. bis 7. Semester (120 ECTS) 3. Semester - Modul SW.1.631: Einführung in die Pflegewissenschaft - Modul SW.1.632: Professionelles Handeln in der Pflege - Modul SW.1.633: Kommunikation auf der Grundlage der Entwicklungstheorien in ausgewählten Kontexten der Pflegepraxis - Modul SW.1.634: Pflege im Gesundheitssystem 4. Semester - Modul SW.1.631: Einführung in die Pflegewissenschaft - Modul SW.1.632: Professionelles Handeln in der Pflege - Modul SW.1.633: Kommunikation auf der Grundlage der Entwicklungstheorien in ausgewählten Kontexten der Pflegepraxis - Modul SW.1.641: Theorieentwicklung in der Pflege - Modul SW.1.642: Rechtliche Aspekte pflegerischen Handelns 5. Semester - Modul SW.1.651: Pflegeforschung I - Modul SW.1.652: Qualität in der Pflege - Modul SW.1.653: Clinical Leadership - Modul SW:1.6WP: Wahlpflichtmodul: Spezielle Handlungs- und Wissensfelder in der Pflegewissenschaft * - Modul SW.1.654: Ausgewählte Aspekte der Erwachsenenbildung 6. Semester - Modul SW.1.661: Pflegeforschung II - Modul SW.1.652: Qualität in der Pflege - Modul SW.1.653: Clinical Leadership - Modul SW.1.662: Internationale Entwicklungen in der Pflege - Modul SW:1.6WP: Wahlpflichtmodul: Spezielle Handlungs- und Wissensfelder in der Pflegewissenschaft * 7. Semester - Modul SW.1.671: Bachelorarbeit * Von den angebotenen Wahlpflichtmodulen müssen Module im Umfang von 10 ECTS-Punkten belegt werden.
3 Teilzeitstudium: 3. bis 11. Semester (120 ECTS) 3. Semester - Modul SW.1.631: Einführung in die Pflegewissenschaft - Modul SW.1.632: Professionelles Handeln in der Pflege 4. Semester - Modul SW.1.631: Einführung in die Pflegewissenschaft - Modul SW.1.632: Professionelles Handeln in der Pflege 5. Semester - Modul SW.1.633: Kommunikation auf der Grundlage der Entwicklungstheorien in ausgewählten Kontexten der Pflegepraxis - Modul SW.1.634: Pflege im Gesundheitssystem 6. Semester - Modul SW.1.633: Kommunikation auf der Grundlage der Entwicklungstheorien in ausgewählten Kontexten der Pflegepraxis - Modul SW.1.641: Theorieentwicklung in der Pflege - Modul SW.1.642: Rechtliche Aspekte pflegerischen Handelns 7. Semester - Modul SW.1.651: Pflegeforschung I - Modul SW.1.652: Qualität in der Pflege - Modul SW.1.654: Ausgewählte Aspekte der Erwachsenenbildung 8. Semester - Modul SW.1.661: Pflegeforschung II - Modul SW.1.652: Qualität in der Pflege 9. Semester - Modul SW.1.653: Clinical Leadership - Modul SW:1.6WP1: Wahlpflichtmodul: Spezielle Handlungs- und Wissensfelder in der Pflegewissenschaft * 10. Semester - Modul SW.1.653: Clinical Leadership - Modul SW.1.662: Internationale Entwicklungen in der Pflege - Modul SW:1.6WP2: Wahlpflichtmodul: Spezielle Handlungs- und Wissensfelder in der Pflegewissenschaft * 11. Semester - Modul SW.1.671: Bachelorarbeit * Von den angebotenen Wahlpflichtmodulen müssen Module im Umfang von 10 ECTS-Punkten belegt werden.
4 In den Präsenzphasen werden die Studieninhalte insbesondere in Form von Seminaren und Übungen vermittelt. Präsenzveranstaltungen finden im Vollzeitstudium im 3., 4. und 5. Semester mit jeweils 15 Tagen pro Semester, aufgeteilt in 3 Blockveranstaltungen pro Semester statt. Im 6. Semester mit vier Blockveranstaltungen davon 3-mal 5 Studientage (incl. 5-tägige Auslandsexkursion) und drei Studientagen als Block. Im 7.Semester sind drei Präsenztage geplant. Das Teilzeitstudium erfolgt pro Semester im Unfang von 50 Prozent des Vollzeitstudiums. Die Fernstudienanteile finden als Selbststudium unter Einbeziehung separater Fernstudienmaterialien (Studienbriefe, multimediale Lernprogramme, etc.) statt. Die Studienmaterialien sind kursartig aufgebaut und entsprechen in Inhalt und Umfang Vorlesungen eines Präsenzstudiums. Erwerb und Bearbeitung der Studienmaterialien sind für das Absolvieren des Studiums eine grundsätzliche Voraussetzung. Für den Austausch der Studierenden untereinander wird eine Internetplattform bereitgestellt. Der studentische Arbeitsaufwand (Workload) für eine Lehrveranstaltung ist als zeitliche Empfehlung vorgegeben. Die Zeit für das Selbststudium übersteigt dabei die Präsenzzeiten deutlich. Das Selbststudium wird durch Aufgabenstellungen der Lehrenden und durch ihre Betreuung begleitet. Insgesamt werden in dem Studiengang 180 ECTS erworben. Ein Credit entspricht einem Arbeitsaufwand von ca. 30 Stunden. Studienvoraussetzungen nach 60 des Thüringer Hochschulgesetzes (ThürHG): die allgemeine Hochschulreife und oder die fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife ( Hinweise zum Studium ohne Abitur im Anhang Anerkennung beruflicher Weiterbildungen ) eine abgeschlossene 3-jährige Ausbildung in einem Pflegeberuf: Krankenschwester/-pfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger/-in, Kinderkrankenschwester/-pfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in, Hebamme/ Entbindungspfleger, Altenpfleger/-in. Immatrikuliert wird nur zum Wintersemester. Aufgrund des hohen Interesses und begrenzter Kapazitäten ist der Studiengang mit einem Numerus clausus versehen.
5 Tätigkeitsfelder Der Studiengang qualifiziert zu leitender Tätigkeit in folgenden Bereichen des Gesundheits- und Pflegesektors: Leitungsfunktionen im mittleren Management in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, Pflegeberatung und Pflegeberatung in verschiedenen Settings, Funktionen mit pflegewissenschaftlichem Schwerpunkt, Qualitätsmanagement, Aus-, Fort- und Weiterbildung im fachpraktischen Bereich in den verschiedenen Tätigkeitsfeldern der Pflege, Mitarbeit in Forschungsprojekten Kosten Dieses Studium ist ein grundständiges Studium. Dafür werden in Thüringen gegenwärtig noch keine Studiengebühren erhoben. Bitte beachten Sie aber die Hinweise zu Langzeitstudiengebühren unter Studenten im Fernstudium unterliegen nicht der Beitragspflicht nach dem Thüringer Studentenwerksgesetz, das heißt der Semesterbeitrag entfällt. Einmalig zum Beginn des Studiums fallen 15 für die Thoska-Karte (elektronischer Studentenausweis) an. Kosten für Studienmaterialien: 250 pro Semester Weiterhin müssen Sie Fahrt- und Übernachtungskosten zu den Präsenzveranstaltungen in Jena berücksichtigen. Bewerbung Immatrikuliert wird ausschließlich zum Wintersemester. Folgende Bewerbungszeiträume sind zu beachten: bei Bewerbung mit vorliegender Hochschulzugangsberechtigung: 16.Mai 15.Juli bei Bewerbung mit Anerkennung von beruflichen Weiterbildungen: 16.Mai 1.Juli Das online-bewerbungsportal ist mit Beginn der Bewerbungsfrist unter freigeschaltet. Auskünfte zum Nc- und Bewerbungsverfahren erhalten Sie im ServiceZentrum für Studentische Angelegenheiten (Tel /
6 Bachelorstudiengang Pflege/Pflegeleitung: Vollzeitstudium (Bachelor of Science in Nursing B.S.N.) Module 1./2. Semester 3. Semester 4. Semester 5. Semester 6. Semester 7. Semester 1 Anrechnung der SW.1.631: Einführung in SW.1.631: Einführung in SW.1.651: Pflegeforschung (1) SW.1.661: Pflegeforschung (2) SW.1.671: Bachelorarbeit dreijährigen Pflegeausbildung die Pflegewissenschaft Credits: 10 (3.Sem. 5 Credits) die Pflegewissenschaft Credits: 10 (4.Sem. 5 Credits) Credits: 10 Credits: 5 Credits: 15 mit 60 Credits SWS: 3,35 (K 40 / NK 10) SWS: 3,35 (K 24 / NK 26) SWS: 6,7 (K 40 / NK 60) SWS: 3,35 (K 24 / NK 26) 450 Stunden Fernstudium (h): 100 Fernstudium (h): 100 Fernstudium (h): 200 Fernstudium (h): 100 zur Anfertigung (K 24) Prüfungsleistung Hausarbeit 2 Klausuren Expose Bachelorarbeit 2 SW.1.632: Professionelles Handeln in der Pflege SW.1.632: Professionelles Handeln in der Pflege SW.1.652: Qualität in der Pflege SW.1.652: Qualität in der Pflege Credits: 10 (3.Sem. 5 Credits) Credits: 10 (4.Sem. 5 Credits) Credits: 10 (5.Sem. 5 Credits) Credits: 10 (6.Sem. 5 Credits) SWS: 3,35 (K 32 / NK 18) SWS: 3,35 (K 16 / NK 34) SWS: 3,35 (K 24 / NK 26) SWS: 3,35 (K 16 / NK 34) Fernstudium (h): 100 Fernstudium (h): 100 Fernstudium (h): 100 Fernstudium (h): 100 Prüfungsleistung Referat Hausarbeit Klausur 3 SW.1.633: Kommunikation auf der SW.1.633: Kommunikation auf der SW.1.653: Clinical Grundlage von Entwicklungstheorien Grundlage von Entwicklungstheorien Leadership in ausgewählten Kontexten der Pflegepraxis * in ausgewählten Kontexten der Pflegepraxis * SW.1.653: Clinical Leadership Credits: 10 (3. Sem. 5 Credits) Credits: 10 (4. Sem. 5 Credits) Credits: 10 (5.Sem. 5 Credits) Credits: 10 (6.Sem. 5 Credits) SWS: 3,35 (K 24 / NK 26) SWS: 3,35 (K 24 / NK 26) SWS: 3,35 (K 32 / NK 18) SWS: 3,35 (K 16 / NK 34) Fernstudium (h): 100 Fernstudium (h): 100 Fernstudium (h): 100 Fernstudium (h): 100 Prüfungsleistung Klausur Klausur oder Referat SW.1.641: Theorieentwicklung in der Pflege SW.1.6WP: Spezielle Handlungs u. Wissensfelder Pflege* Credits: 5 Credits: 10 Credits: 5 Credits: 5 SWS: 3,35 (K 24 / NK 26) SWS: 6,7 (K 32 / NK 68) SWS: 3,35 (K 24 / NK 26) SWS: 3,35 (K 24 / NK 26) Fernstudium (h): 100 Fernstudium (h): 200 Fernstudium (h): 100 Fernstudium (h): SW.1.634: Pflege im Gesundheitssystem SW.1.6WP: Spezielle Handlungs u. Wissensfelder Pflege * Prüfungsleistung Klausur Referat Hausarbeit Referat/Hausarbeit 5 SW.1.642: Rechtl. Aspekte pflegerischen Handelns SW.1.654: Ausgew. Aspekte der Erwachsenenbildung SW.1.662: Internationale Entwicklungen in der Pflege Credits: 5 Credits: 5 Credits: 5 SWS: 3,35 (K 24 / NK 26) SWS: 3,35 (K 24 / NK 26) SWS: 3,35 (K 40 / NK 10) Fernstudium (h): 100 Fernstudium (h): 100 Fernstudium (h): 100 Prüfungsleistung Klausur Hausarbeit oder Referat Exkursionsbericht 6 Σ Credits Σ SWS 100,35 13,4 20,1 20,1 16,75 30 Präsenztage 66 5/4/3/3 3/2/3/4/3 5/3/4/3/3 3/2/2/3/5 3 Σ Präsenztage (K) ,00 15,00 3 Σ Stunden PT (K) Prüfungen 17 2 Prüfungen 5 Prüfungen 4 Prüfungen 5 Prüfungen 1 Prüfung K = Kontaktzeit (h) NK = Nicht Kontaktzeit (h) Fernstudium ist angeleitetes Selbststudium mit Studienmaterial und e learning Anteilen fakultativ (Semester 3 bis 6): pro Semester 1 Praxisreflexionssitzung * Von den angebotenen Wahlpflichtmodulen müssen Module im Umfang von 10 ECTS Punkten belegt werden.
7 Bachelorstudiengang Pflege/Pflegeleitung: Teilzeitstudium (Bachelor of Science in Nursing B.S.N.) Module 1./2. Semester 3. Semester (3 A) 4. Semester (4 A) 5. Semester (3 B) 6. Semester (4 B) 7. Semester (5 A) 8. Semester (6A) 9. Semester (5 B) 10. Semester (6 B) 11. Semester 1 Anrechnung der SW.1.631: Einführung in SW.1.631: Einführung in SW.1.651: Pflegeforschung (1) SW.1.661: Pflegeforschung (2) SW.1.671: Bach dreijährigen die Pflegewissenschaft die Pflegewissenschaft Pflegeausbildung Credits: 10 (3.Sem. 5 Credits) Credits: 10 (4.Sem. 5 Credits) Credits: 10 Credits: 5 Credits: 15 mit 60 Credits SWS: 3,35 (K 40 / NK 10) SWS: 3,35 (K 24 / NK 26) SWS: 6,7 (K 40 / NK 60) SWS: 3,35 (K 24 / NK 26) 450 Stunden Fernstudium (h): 100 Fernstudium (h): 100 Fernstudium (h): 200 Fernstudium (h): 100 zur Anfertigung Prüfungsleistung Hausarbeit 2 Klausuren Exposé Bachelorarbeit 2 SW.1.632: Professionelles SW.1.632: Professionelles SW.1.652: Qualität in der Pflege SW.1.652: Qualität in der Pflege Handeln in der Pflege Handeln in der Pflege Credits: 10 (3.Sem. 5 Credits) Credits: 10 (4.Sem. 5 Credits) Credits: 10 (7.Sem. 5 Credits) Credits: 10 (8.Sem. 5 Credits) SWS: 3,35 (K 32 / NK 18) SWS: 3,35 (K 16 / NK 34) SWS: 3,35 (K 24 / NK 26) SWS: 3,35 (K 16 / NK 34) Fernstudium (h): 100 Fernstudium (h): 100 Fernstudium (h): 100 Fernstudium (h): 100 Prüfungsleistung Referat Hausarbeit Klausur 3 SW.1.633: Kommunikation auf der SW.1.633: Kommunikation auf SW.1.654: Ausgewählte Aspekte SW.1.653: Clinical Leadership SW.1.653: Clinical Leadership Grundlage der Entwicklungstheorien in ausgewählten Kontexten der Pflegepraxis der Grundlage der Entwicklungstheorien in ausgewählten Kontexten der Pflegepraxis der Erwachsenenbildung Credits: 10 (5. Sem. 5 Credits) Credits: 10 (6. Sem. 5 Credits) Credits: 5 Credits: 10 (9.Sem. 5 Credits) Credits: 10 (10.Sem. 5 Credits) SWS: 3,35 (K 24 / NK 26) SWS: 3,35 (K 24 / NK 26) SWS: 3,35 (K 24 / NK 26) SWS: 3,35 (K 32 / NK 18) SWS: 3,35 (K 16 / NK 34) Fernstudium (h): 100 Fernstudium (h): 100 Fernstudium (h): 100 Fernstudium (h): 100 Fernstudium (h): 100 Prüfungsleistung Klausur Hausarbeit oder Referat Klausur oder Referat 4 SW.1.634: Pflege im Gesundheitssystem SW.1.641: Theorieentwicklung in der Pflege SW.1.6WP: Spez. Handlungs u. Wissensfelder Pflege * SW.1.6WP: Spez. Handlungs u. Wissensfelder Pflege * Credits: 5 Credits: 10 Credits: 5 Credits: 5 SWS: 3,35 (K 24 / NK 26) SWS: 6,7 (K 32 / NK 68) SWS: 3,35 (K 24 / NK 26) SWS: 3,35 (K 24 / NK 26) Fernstudium (h): 100 Fernstudium (h): 200 Fernstudium (h): 100 Fernstudium (h): 100 Prüfungsleistung Klausur Referat Hausarbeit Referat/Hausarbeit 5 SW.1.642: Rechtl. Aspekte pflegerischen Handelns SW.1.662: Internationale Entwicklungen in der Pflege Credits: 5 Credits: 5 SWS: 3,35 (K 24 / NK 26) SWS: 3,35 (K 40 / NK 10) Fernstudium (h): 100 Fernstudium (h): 100 Prüfungsleistung Klausur Exkursionsbericht 6 Σ Credits Σ SWS 100,35 6,7 6,7 6,7 13,4 13,4 6,7 6,7 10,05 30, Präsenztage Σ Präsenztage (K) Σ Stunden PT (K) Σ Prüfungen 17 1 Prüfung 2 Prüfungen 1 Prüfung 3 Prüfungen 3 Prüfungen 2 Prüfungen 1 Prüfung 3 Prüfungen 1 Prüf K = Kontaktzeit (h) NK = Nicht Kontaktzeit (h) Fernstudium ist angeleitetes Selbststudium mit Studienmaterial und e learning Anteilen fakultativ (Semester 3 bis 6): pro Semester 1 Praxisreflexionssitzung * Von den angebotenen Wahlpflichtmodulen müssen Module im Umfang von 10 ECTS Punkten belegt werden.
8 Anerkennung beruflicher Fortbildung als Hochschulzugangsberechtigung im Bachelorstudiengang Pflege/Pflegeleitung entsprechend Thüringer Verordnung über die Gleichwertigkeit beruflicher Fortbildung für den Hochschulzugang - 60 ThürHG Abs. 1 Nr. 3 d) und e) vom 18. Juni 2009 (Gesetz- und Verordnungsblatt Nr.9 vom 14. Juli 2009) 1 Kriterien für die Gleichwertigkeit (1) Eine abgeschlossene berufliche Fortbildung kann nach 60 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe e) ThürHG von der Hochschule als mit der Meisterprüfung gleichwertig festgestellt werden, wenn 1. eine mindestens zweijährige, anerkannte berufliche Ausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde und 2. eine berufliche Fortbildung im erlernten Beruf erfolgreich abgeschlossen wurde, die a) auf der beruflichen Ausbildung aufbaut, b) auf bundes- und landesrechtlichen Rechtsvorschriften beruht, c) sich nicht nur auf einzelne Kenntnisse und Fähigkeiten bezieht und d) mindestens 400 Stunden umfasst keine Aufsummierung von Teilweiterbildungen; Weiterbildung sollte erst nach Berufsabschluss erworben sein Es können auch Bewerber, welche formal eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) besitzen (Abitur, Fachoberschule, medizinische Fachschule der ehemaligen DDR, ), über die berufliche Fortbildung eine Zulassung erhalten. Der Bewerber muss selber entscheiden, welche Art der HZB berücksichtigt werden soll. Mit den Bewerbungsunterlagen sind generell alle Zeugnisse (HZB, Berufsausbildung, Weiterbildungs-nachweise) in beglaubigter Form einzureichen. Aus den Weiterbildungsnachweisen muss die Zeitdauer und das Abschlussprädikat/ Durchschnittsnote eindeutig hervorgehen Ansprechpartner: Uwe Scharlock; Tel ; uwe.scharlock@fhjena.de
9 Folgende Weiter und Fortbildungen erfüllen die Voraussetzungen nach der Thüringer Verordnung über die Gleichwertigkeit beruflicher Fortbildung für den Hochschulzugang Weiterbildungen in Fachberufen des Gesundheits und Sozialwesens : Es wird vorab individuell die Dauer der Fort oder Weiterbildung geprüft. 1. Fachweiterbildung (über 400 Stunden) für: Operationsdienst (Operationsschwester) Anästhesie und Intensivpflege Psychiatrie Nephrologie Endoskopie Geriatrische Rehabilitation Gerontopsychiatrie Onkologie Dialyse Hygienefachkraft Kinderpflege Familienpflege Kinderintensivpflege Ambulante Kinderfachpflege Rettungsassistentenausbildung 2. Weiterbildungen für Führungsfunktionen (über 400 Stunden): Verantwortliche Fachkraft nach SGB XI/ Stationsleiterkurs Pflegedienstleitung im Ambulanten Pflegedienst Sozialmanagement/ Heimleitung Leitung des Pflege oder/und Funktionsdienstes Pflegedienstleitung einer Abteilung Wohnbereichsleitung 3. Weiterbildungen mit Mindeststundenzahl nach Thüringer Vorlage (über 400 Stunden): Palliativfachkraft Praxisanleitung/ Mentor/in Care und Casemanagement Fallmanagement (z. B. Pflegediagnostik,...) Pflegeberater/in Altentherapeut/in Qualifizierung "Haus und Familienpflege" incl. Basisqualifikation zum Pflegeassistenten/ zur Pflegeassistentin in der ambulanten und vollstationären Pflege 400 Stunden gem. 80 SGB XI Pflegesachverständige/r Pflegegutachter/in Weiterbildung Pflegeexperte (hier ist nicht immer die geforderte Stundenzahl je nach Anbieter erfüllt) Stoma und Inkontinenzberater, Wundmamangement, Ernährungsberatung Pain Nurse/ Schmerztherapie Bearbeitungsstand
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