34f GewO und die Zukunft

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1 Herzlich Willkommen zum Vortrag 34f GewO und die Zukunft Referent: Ronald Perschke, Vorstand GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung AG So erhalten Sie für diesen Vortrag 1 Weiterbildungspunkt!

2 Zum Referenten Bankkaufmann Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) Seit über 27 Jahren mit der Finanzdienstleistungsbranche verbunden Zunächst in einer großen deutschen Geschäftsbank und einer Vermögensberatung tätig 1990 Gründung der heutigen GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung AG ( mit drei Partnern Ehrenamtliche Mitwirkung in verschiedenen Prüfungsund Expertengremien der IHKn/ des DIHK: Sachkundeprüfungen Finanzanlagen- und Versicherungsfachmann/-frau, Bankkaufmann/-frau, Fachberater für Finanzdienstleistungen sowie Fachwirt für Finanzberatung teilweise als Vorsitzender. Ronald Perschke (46), Vorstand 2

3 Einige harte Fakten zu GOING PUBLIC! Seit 1990 am Markt Eines der bundesweit marktführenden Personalentwicklungsunternehmen der Finanzbranche Vollkommen produktunabhängig, da ausschließlich in privater Hand > 45 angestellte Mitarbeiter in der Unternehmensgruppe, 110 Dozenten/Trainer Lehrgänge Finanzanlagenfachmann/-frau, Versicherungsfachmann/-frau, Fachberater für Finanzdienstleistungen und Fachwirt für Finanzberatung Akademische Abschlüsse Bachelor und Master und FH-Zertifikatsstudiengänge gemeinsam mit Hochschulpartnern (BEST SABEL Hochschule Berlin und FH Kaiserslautern) In 2013 über Teilnehmer Herausgeber div. Fachbücher und Publikationen Vertriebsorientierte Softwarelösungenüber die Tochter GOING PUBLIC! Dr. Kriebel Beratungsrechner GmbH 3

4 Agenda Prüfbericht 34f GewO nach FinVermV Anlageberatung nach 34f GewO lohnt das noch? Sachkundeprüfung 34f GewO: Erfahrungen und Tipps 34f GewO jetzt und in der Zukunft 4

5 34f GewO jetzt und in der Zukunft 5

6 34f GewO nach AIFM (seit ) Offene Investmentvermögen inklusive Riester-Produkte Geschlossene Investmentvermögen nach KAGB Sonstige Vermögensanlagen Geschlossene Fonds (nach Vermögensanlagegesetz) Genossenschaftsanteile Stille Beteiligungen Genussrechte Namensschuldverschreibungen 34f GewO Anlageberatung und Vermittlung Achtung: Ausdehnung der Kategorie 3 durch Kleinanlegerschutzgesetz 6

7 Der Vermittler ist in der Pflicht Quelle u. a.: Empfehlung des BMWI nach Abstimmung mit der BaFin ( ) Die Einordnung, ob ein geschlossener Fonds unter das KAGB fällt oder nicht, ist im Einzelfall schwierig und kann nicht von den Erlaubnisbehörden vorgenommen werden. Sie muss vielmehr vom Vermittler und dem Produktgeber, ggf. nach Rückfragen bei der BaFin, getroffen werden. BaFin entscheidet gemäß KAGB, ob ein Investmentvermögen vorliegt. Aber: Negativ-Testate im Sinne eines formellen Verwaltungsaktes werden hingegen nicht erteilt (nur schriftliche Mitteilung). Die erfolgte Prospektprüfung der BaFin nach VermAnlG lässt den Rückschluss nicht zu, dass es sich nicht um ein Investmentvermögen handelt. 7

8 Erlaubnis + VSH auf neue Kategorien anpassen! Achtung: Insbesondere Handlungsbedarf bei Kategorien Zuverlässigkeit Ordentliche Vermögensverhältnisse VSH Auch an angestellte Mitarbeiter denken! Die Beschäftigung von unzuverlässigen / unqualifizierten MA kann zum Verlust der Zuverlässigkeit führen! Gewerbeämter oder IHKn Erlaubnis Sachkunde 8

9 Honoraranlageberatung: 34h GewO seit 08/2014 Honorar-Anlageberater Anlageberatung auf Honorar schließt Zuwendungen durch Dritte aus Honorar- Finanzanlagenberater Beratungsgrundlage: Hinreichender Marktüberblick KWG-Erlaubnis Eintrag im BaFin-Register Keine Beratung in eigenen Finanzinstrumenten Gewerbeerlaubnis 34h GewO Nur Finanzinstrumente in der Bereichsausnahme Berufszugang analog 34f GewO 9

10 Achtung: Folgen 12a FinVermV beobachten Bedeutung für Abgrenzung der Erlaubnisse nach 34f bzw. 34h GewO? Neu seit 08/2014: 12a FinVermV Information des Anlegers über Vergütungen und Zuwendungen Der Gewerbetreibende ist verpflichtet, den Anleger vor Beginn der Anlageberatung oder -vermittlung und vor Abschluss des Beratungsvertrages in Textform rechtzeitig und in verständlicher Form darüber zu informieren, 1. ob er vom Anleger eine Vergütung verlangt und in welcher Art und Weise diese berechnet wird oder 2. ob im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung Zuwendungen von Dritten angenommen oder behalten werden dürfen. 10

11 Provisionsverbot? Provision vs. Honorar die weitere Entwicklung! Sowohl MIFID II als auch IMD II werden auf EU- Ebene noch beraten Mit hoher Wahrscheinlichkeit: KEIN generelles Provisionsverbot Erhöhte Transparenz- und Offenlegungspflichten Begriffsschutz: unabhängige Beratung nur bei Honorarberatung möglich in Dtld. seit 08/2014: Honorar-Finanzanlagenberater Fondsgebundene Versicherungsproduke bleiben (zunächst?) im 34d GewO, rücken aber bzgl. Beratungs- und Offenlegungspflichten näher an Finanzanlagen heran (behalten Sie den 34f GewO!) 11

12 Regulierung Wie geht es weiter? Regulierung permanente Bildung 2015? Regulierung Baufi 2016 Regulierung Finanzanlagen 2012 Regulierung Versicherung Regulierung Honorarberatung 2013

13 34i GewO Wohnimmobilienkreditrichtlinie in Brüssel rechtskräftig verabschiedet + 2 Jahre Umsetzung in nationales Recht (bis spätestens ) Wohnimmobilienkredite an Verbraucher, die durch eine Hypothek oder durch eine üblicherweise verwendete Sicherheit abgesichert werden 34d und 34f GewO als Blaupausen BMWi arbeitet am ersten Entwurf 13

14 Anlageberatung nach GewO lohnt sich das noch? 14

15 Produkte/ Börse Realzins 18,0 16,0 14,0 12,0 10,0 8,0 Umlaufsrendite Inflationsrate 6,0 4,0 2,0 0,0-2,0 15

16 Bevölkerung Einkommensentwicklung kein weiterer Einkommenszuwachs , , , ,00 verfügbares Einkommen je AN in Werten von heute 5.000,00 Quelle: statista

17 Die Zukunft fondsgebundener 34d-Produkte Wir glauben nicht, dass klassische Lebensversicherungen in der jetzigen Zinsphase mit dem in Einklang stehen, was der Kunde benötigt, um langfristig Vorsorge zu betreiben. In den nächsten zehn Jahren gehen wir davon aus, dass für eine langfristige Vorsorge eine Investition in ein breit gestreutes Aktienportfolio eine bessere Absicherung bietet. Zitat aus Interview mit Herrn Marcus Nagel, VV Zurich Deutscher Herold (Quelle: Börse Online, ) 17

18 Ruhestandsplanung Verschiebung der Zielgruppen nach Altersstruktur unter über ,0% 30,0% 20,0% 10,0% Differenz in % Quelle: Statistisches Jahrbuch 2013 Angaben in Einwohner 0,0% -10,0% unter über 80-20,0% -30,0% 18

19 Wie viele Vermittler nach GewO gibt es? Anlage Versicherung

20 Registrierung nach FinVermV (Stand ) Finanzanlagenvermittler nach 34f GewO gesamt: offene IV Geschl. IV VermAnl 20

21 Wie viele Bankberater gibt es? Bankmitarbeiter

22 Anlageberatung vs. Anlagevermittlung welches ist Ihr Geschäftsmodell? 22

23 Anlageberatung vs. Anlagevermittlung Anlageberater zu objekt- und anlegergerechter Beratung verpflichtet gibt persönliche Empfehlung ab nur solche Finanzanlagen empfehlen und vermitteln, die für den konkreten Anleger geeignet sind (Anlageziele + finanzielle Tragbarkeit + Verständnis des Kunden prüfen) Bei Anlagevermittlung nur Angemessenheitsprüfung erforderlich weniger als Geeignetheitsprüfung Angemessenheit beurteilt sich danach, ob der Anleger über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt, um die Risiken angemessen beurteilen zu können nur objektgerechte, keine anlegergerechte Beratung keine persönliche Empfehlung 23

24 Anwendungsbereich für Beratungsprotokoll Lt. Gesetz nur bei Anlageberatung vorgeschrieben Zukünftig bei Telefonberatung Aufzeichnungspflicht (MIFID II; ab 2017?) Empfehlung: verkürztes Protokoll auch bei Anlagevermittlung (Vermeidung zivilrechtlicher Haftung) => Das Protokoll ist also Ihr Schwert gegen eine ungerechtfertigte Inanspruchnahme und außerdem ein Ansatzpunkt für Cross-Selling! 24

25 Die Beratung beginnt beim Bedarf: Der EINSeitenplaner 25

26 Anlageberatung das neue Tool im Dr. Kriebel Beratungsrechner 26

27 Anlageberatung das neue Tool im Dr. Kriebel Beratungsrechner 27

28 Anlageberatung das neue Tool im Dr. Kriebel Beratungsrechner 28

29 IHK-Sachkundeprüfung Erfahrungen & Tipps 29

30 Sachkundeprüfung alles muss bestanden sein Vermögensanlagen jeweils 30 Fragen - 45 Minuten 20 Fragen - 30 Minuten Geschlossene Investmentvermögen Offene Investmentvermögen Grundlagenteil Beratungsgrundlagen 30

31 Achtung: Ausnahmen! Mündliche Prüfung Mündlich entfällt: für 34d Erlaubnisinhaber + Versicherungsfachleute (IHK) oder bwv bei Beschränkung auf Investmenterlaubnis bei 34f-Erweiterungsprüfung 31

32 Ein paar Fakten Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung 34f GewO Top-Dozenten aus der Praxis Übungsaufgaben online > Online-Tests abgelegt Eigenes Fachbuch (3. Auflage) Alle Erlaubnisbereiche Drei verschiedene Lehrgangstypen 32

33 Übersicht: Die drei Varianten Welcher Lerntyp sind Sie? Präsenztraining Klassik-Variante virtueller Schulungsraum /elearning Selbststudium (Literatur) Präsenztraining Selbststudium (Literatur) virtueller Schulungsraum /elearning Aktuelle Termine: Präsenztraining mytraining Selbststudium (Literatur) virtueller Schulungsraum /elearning 33

34 Muster-Aufgabe Ihr Kunde möchte gerne in offene Investmentvermögen anlegen. Da er sich sehr unschlüssig ist, welchen Fonds er wählen soll, kommen Sie auch auf Dachfonds zu sprechen. Welche Auskunft geben Sie ihm zu Dachfonds? 1. Bei Dachfonds gibt es ein Kaskadenverbot. 2. Das Investmentvermögen darf nur in bis zu 25 % des Wertes investiert werden, der Rest muss liquide gehalten werden. 3. Die Fonds investieren mindestens zu 75 % in andere Zielfonds. 4. Für diese Fonds können Anteile an inländischen OGAW-Fonds bis zu 100 % des Fondsvermögens erworben werden. 5. Werden konzerneigene Zielfonds erworben, fallen Ausgabeaufschläge stets doppelt an beim Dachfonds und beim Zielfonds. 34

35 Sachkunde: Endspurt 2014 Rechtzeitige Vorbereitung auf die IHK-Prüfung senkt den Blutdruck! Oktober ist der vorletzte bundesweite IHK- Prüfungstermin Prüfungsmöglichkeiten vorher: Januar + März + April + Juni + Juli + September November - jetzt wird es richtig knapp: letzter bundesweiter IHK-Prüfungstermin Ende der Übergangsfrist für den Sachkundenachweis 35

36 Ihr Erfolgsweg 36

37 Prüfung des Vertriebs nach FinVermV? 37

38 Prüfbericht nach FinVermV MaBV-Prüfbericht letztmalig für 2011 (Achtung: unklar in NRW und BaWü!) Prüfung nach FinVermV ab Geschäftsjahr 2013 (Abgabe bis Ende 2014) Wer darf Prüfer sein? Wirtschaftsprüfer Neu: auch Steuerberater auf Branchenkenntnisse achten Ggf. Omnibusverfahren nutzen (Kostenersparnis für Gruppen von 20 Vermittlern oder mehr!) 38

39 Zur Prüfungspflicht Prüfung nach 24 FinVermV jährlich auf eigene Kosten durch geeigneten Prüfer Prüfungsbericht ist bis des Folgejahres zu übermitteln Negativerklärung möglich Sonderprüfungen möglich 39

40 Prüfpflicht nach FinVermV Was muss geprüft werden? Finanzanlagevermittler nach 34f GewO müssen sich einer Prüfung unterziehen Es wird geprüft: Sachkundenachweis Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung Eintragung ins Vermittlerregister Erfüllung der Informationspflichten über Angebotene Produktpalette Erhalt von Provisionen Erfüllung Protokollpflicht mit Dokumentation der Geeignetheitsprüfung oder der Angemessenheitsprüfung Prüfung der Buchführungspflichten Prüfung der Aufbewahrungspflichten Prüfung der Anzeigepflichten über Änderungen GF etc. Prüfung ob Kundengelder angenommen wurden 40

41 Prüfungsdurchführung Zusammenspiel Prüfer und Organisation Berater Prüfung der Einhaltung der Selbstverpflichtung und Sammlung der Unterlagen + Archivsystem Berater Organisation Berater Selbstverpflichtung der Berater, bestimmte gemeinsame Standards einzuhalten Prüfer: Jährlicher Prüfprozess 1. der Organisation 2. der Berater (Stichproben und bestimmte Punkte) 41

42 Vielen Dank für Ihr Interesse! So erreichen Sie uns: GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung AG Dudenstraße Berlin Fon (030) Fax (030)

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