Informationen zu D8-Rater-Schulungen

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1 Informationen zu D8-Rater-Schulungen Rating (Bewertung) von Schülertexten in Deutsch auf der 8. Schulstufe für die D8-Standardüberprüfung 2014 Ziel der D8-Rater-Schulungen: Das BIFIE wurde vom bmukk mit der Durchführung der Deutsch-Standardüberprüfung auf der 8. Schulstufe beauftragt. Im Rahmen dieser Überprüfung werden im Frühling 2014 etwa Schülertexte (= Performanzen) in Deutsch von so genannten Ratern zu bewerten sein. Für diese Tätigkeit benötigen die Rater Kompetenzen kriteriengeleiteter Bewertung von Schülertexten auf Basis der D8-Bildungsstandards. Daher bieten im Schuljahr /13 die Pädagogischen Hochschulen Oberösterreich, Niederösterreich, Wien, Tirol und Kärnten in Kooperation mit dem BIFIE Salzburg Fortbildungen für Lehrkräfte an APS und AHS an. Es ist vorgesehen, dass die Teilnehmer/innen nach Abschluss der Fortbildung im Rahmen der Standardüberprüfung eine bezahlte Rater-Tätigkeit ausüben. Zielgruppe Lehrer/innen, Schulleiter/innen aus APS und AHS mit Unterrichtserfahrung auf der 8. Schulstufe in Deutsch Inhalte 1 Neben einem Theorie-Input wird die Fortbildung sehr praxisnah über einen Zeitraum von 2 Monaten durchgeführt. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Fortbildung Berufliche Qualifikation: Eine abgeschlossene Lehramtsausbildung in Deutsch an PädAk oder PH bzw. Universität Erfahrung in der Bewertung und Korrektur von in der 8. Schulstufe verfassten Schülertexten in Deutsch Sonstige Voraussetzungen: Zustimmung durch die Schulleitung/(regionale) Schulaufsicht Erfolgreiche Immatrikulation der Teilnehmerin/des Teilnehmers an der austragenden PH Vertragliche Verpflichtung seitens der Teilnehmerin/des Teilnehmers zur Rater-Tätigkeit für das BIFIE im Frühsommer 2014 Positive Grundhaltung gegenüber standardisierten Testverfahren Absolute Vertrauenswürdigkeit und Verschwiegenheit in allen Arbeitsabläufen Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, Genauigkeit, Kritikfähigkeit Mitwirkung an Evaluierungsmaßnahmen der Fortbildung/des Ratings Arbeit mit Online-Plattform 1 Eine ausführlichere Beschreibung der Inhalte finden Sie auf Seite 6 dieses Informationsschreibens. 1

2 Arbeitsaufwand für D8-Rater-Ausbildung Im Rahmen der Fortbildung: Schuljahr /13: 8 Halbtage für zwei sich ergänzende und aufeinander aufbauende Schulungsteile 1 Online-Phase zwischen Schulungsteil 1 und Schulungsteil 2 Frühling/Frühsommer 2014 (vor dem unmittelbaren Einsatz als Rater): 2 Halbtage für ein Up-date (evtl. mit Online-Phase) Als Werkvertragsnehmer/in des BIFIE: Direkt anschließend an das eintägige Up-date wird ggf. ein eintägiges On-Site-Rating 2 (in der unterrichtsfreien Zeit, voraussichtlich Samstag) erfolgen: Beginn der individuellen Rating-Phase im Anschluss an die Standardüberprüfung; Zeitraum: 6 8 Wochen; Beurteilung von max. 300 Schülerperformanzen (Die Schüler/innen schreiben jeweils 1 Text und haben dafür 25 Minuten Zeit). Wichtig: Die genauen Termine für das Up-date bzw. das allfällige On-Site-Rating und die Fristen für den Abschluss der Rater-Tätigkeit werden im Schuljahr /14 vereinbart. Der erfolgreiche Abschluss aller Teile der Fortbildung D8-Rater-Schulung 3 bildet die notwendige Voraussetzung zur Ausübung einer bezahlten Rater-Tätigkeit bei zukünftigen Standardüberprüfungen des BIFIE. Dies gilt auch für jene Kolleginnen und Kollegen, die bereits im Rahmen der Baseline- Testung an einer 2-tägigen Rater-Schulung teilgenommen haben. Zum Zeitpunkt der Rater-Ausbildung (Schulungsteile 1 +2) müssen die interessierten Lehrkräfte noch im Schuldienst sein. Eine Pensionierung im Jahr 2014 ist kein Ausschließungsgrund für die Teilnahme an der Schulung. Termine /13 Die Fortbildung wird für 6 Gruppen angeboten, max. 26 Teilnehmer/innen pro Gruppe: Teil 1 immer Fr/Sa; Teil 2 immer Mi/Do Teil 1 Kurs 1 Wien / Kurs 2 OÖ / Kurs 3 Kärnten / Kurs 4 NÖ / Kurs 5 Tirol / Kurs 6 NÖ /16.03 Teil / / / / / / Kurs 1 Wien 1 (Teilnehmer/innen aus Wien): Teil 1 und Teil 2: jeweils 4 Halbtage; Beginn 1. Seminartag: jeweils Uhr, Ende 2. Seminartag: jeweils 16 Uhr; Teil 1 mit Abendeinheit am 1. Seminartag Ort: bifie Wien, Stella-Klein-Löw-Weg 15 / Rund Vier B, 2.OG, 1020 Wien; Anfahrtsplan und nähere Informationen: 2 Bei einem On-Site-Rating erhalten die Rater ihr Kontingent an Performanzen (max. 300 Texte). Nach einer Plenarphase, in der alle dieselben Texte raten und mit den Benchmarks (= Musterratings) vergleichen, beginnt jede/r die Texte des eigenen Kontingents zu raten (bewerten). Die anwesenden Schulungsleiter/innen können ebenso wie andere Rater bei Zweifelsfällen u.dgl. befragt werden. On-Site-Ratings tragen zur Erhöhung der Rater-Übereinstimmungen bei und sind ein wichtiges Instrument der Qualitätssicherung. 3 D.h.: Teilnahme an und Abschluss von 2 Schulungsteilen und der dazwischen liegenden Online-Phase im Sj. /13 sowie Teilnahme am eintägigen Up-date und ggf. am Onsite-Rating im Frühsommer

3 Kurs 2 OÖ 3 (Teilnehmer/innen aus Oberösterreich): Teil 1 und Teil 2: jeweils 4 Halbtage mit Übernachtung/Vollpension; Beginn 1. Seminartag: jeweils Uhr, Ende 2. Seminartag: jeweils 16 Uhr; Teil 1 mit Abendeinheit am 1. Seminartag Ort: Seminarhotel SPES, 4553 Schlierbach, Panoramaweg 1, Anfahrtsplan und nähere Informationen: Kurs 3 Kärnten (Teilnehmer/innen aus Kärnten, evtl. Osttirol): Teil 1 und Teil 2: jeweils 4 Halbtage mit Übernachtung/Vollpension; Beginn 1. Seminartag: jeweils Uhr, Ende 2. Seminartag: jeweils 16 Uhr; Teil 1 mit Abendeinheit am 1. Seminartag Ort: Katholisches Bildungshaus Sodalitas, Propsteiweg 1, 9121 Tainach; Anfahrtsplan und nähere Informationen: Kurs 4 NÖ 3 (Teilnehmer/innen aus Niederösterreich und dem Burgenland): Teil 1 und Teil 2: jeweils 4 Halbtage mit Übernachtung/Vollpension; Beginn 1. Seminartag: jeweils Uhr, Ende 2. Seminartag: jeweils 16 Uhr; Teil 1 mit Abendeinheit am 1. Seminartag Ort: Hotel Römerhof, Hafenstraße 3, 3430 Tulln; Tel: 0043 (0) 2272/ 62954, F: 0043 (0) 2272/ E: info@hotel-roemerhof.at, nähere Informationen s.: Kurs 5 Tirol (Teilnehmer/innen aus Tirol und Vorarlberg): Teil 1 und Teil 2: jeweils 4 Halbtage mit Übernachtung/Vollpension; Beginn 1. Seminartag: jeweils Uhr, Ende 2. Seminartag: jeweils 16 Uhr; Teil 1 mit Abendeinheit am 1. Seminartag Ort: AK-Bildungshaus Seehof, Gramartstraße 10, 6020 Innsbruck, Hungerburg, Tel oder ; Fax: ; seehof@ak-tirol.com Kurs 6 NÖ 4 (Teilnehmer/innen aus Niederösterreich und dem Burgenland): Teil 1 und Teil 2: jeweils 4 Halbtage mit Übernachtung/Vollpension; Beginn 1. Seminartag: jeweils Uhr, Ende 2. Seminartag: jeweils 16 Uhr; Teil 1 mit Abendeinheit am 1. Seminartag Ort: (noch zu klären) Kosten der Fortbildung Für die Teilnahme an der Fortbildung D8-Rater-Schulung benötigen Sie einen Dienstreiseauftrag/Dienstauftrag durch die Schulleitung/die (regionale) Schulaufsicht. Die Reise- und Übernachtungskosten für die Fortbildung sind von den Teilnehmer/innen vorab auszulegen. Eine Refundierung ist in Form einer Reiserechnungslegung über die Dienststelle zu beantragen. Abgeltung der Rater-Tätigkeit Das BIFIE bezahlt die Rater für die Bewertung von Schülertexten im Frühling/Frühsommer 2014 mittels Werkvertrag 4 ( 400,- Rater-Pauschale sowie 5,-- für das Rating pro Performanz (= 1 Schülertext); max. 300 Performanzen. Anmeldung Wenn Sie an der Fortbildung D8-Rater-Schulung und an einer künftigen Tätigkeit als Rater interessiert sind, kontaktieren Sie bitte die/den in Ihrem Bundesland zuständige/n Bundeslandkoordinator/in. Die jeweiligen Kontaktdaten finden Sie unter Sie/Er wird Sie über die in Ihrem Bundesland und für Ihre Schulform notwendigen Anmeldeschritte informieren. Falls Sie die Schulung an einer PH besuchen wollen, an der Sie noch nicht immatrikuliert sind, immatrikulieren Sie sich bitte an der austragenden PH (Anm.: Persönliche Visitenkarte in PH online Dienste Immatrikulation an weiteren PHs). Die Immatrikulation ist laufend möglich. Bitte immatrikulieren Sie sich für die Fortbildungen im Wintersemester /13 bis spätestens 04. Mai, für die Fortbildungen im Sommersemester bis spätestens 04.November. Die/Der Bundeslandkoordinator/in übermittelt Ihre Kontaktdaten 5 an das BIFIE. Nach Eintreffen dieser Information am BIFIE erhalten Sie in den darauf folgenden Tagen per Post o.a. Werkvertrag. Mit 4 Muster siehe Anhang. 3

4 diesem Werkvertrag verpflichtet sich das BIFIE, bei einem erfolgreichen Abschluss der Schulung Ihrerseits, Sie im Jahr 2014 im Rahmen der Standardüberprüfung als Rater einzusetzen. Sie verpflichten sich, dem BIFIE bei der Standardüberprüfung im Frühsommer 2014 als Rater zur Verfügung zu stehen. Bitte retournieren Sie den unterzeichneten Werkvertrag unverzüglich an das BIFIE Salzburg, z.h. Frau Karoline Matousch, Alpenstraße 121, 5020 Salzburg. Sollten Sie nach Zusage kurzfristig und aus schwerwiegenden Gründen die Fortbildung im Schuljahr /13 nicht besuchen können, wenden Sie sich bitte unverzüglich an Ihre/n Bundeslandkoordinator/in. Nähere Auskünfte Für offene Fragen stehen Ihnen folgende Personen gerne zur Verfügung: Für Fragen bzgl. Auswahl der Teilnehmer/innen, Anmeldung, Dienstfreistellung, Reisegebühren etc.: Das jeweilige Landeskoordinationsteam in Ihrem Bundesland. Die jeweiligen Kontaktdaten der Bundeslandkoordinatorinnen und Bundeslandkoordinatoren finden Sie unter Die Interessentinnen und Interessenten aus dem Burgenland und Vorarlberg mögen sich bitte zuerst mit Ihren Bundeslandkoordinatorinnen in Verbindung setzen: Burgenland: Mag. Dr. Renate Goger Thomas Alva Edsion-Straße Eisenstadt Tel. 05/ , Mobil 0676/ renate.goger@ph-burgenland.at Vorarlberg: Mag. Claudia Böhler-Wüstner Liechtensteinerstraße Feldkirch Tel / claudia.boehler-wuestner@ph-vorarlberg.ac.at Fragen die Pädagogische Hochschule/PH-Online betreffend (z.b. Immatrikulation, Inskription) Kurs Wien (für APS) Mag. Christa Schubert Pädagogische Hochschule Wien Grenzackerstraße Wien Tel. 01/ christa.schubert@phwien.ac.at Kurs Wien (für AHS) Mag. Herbert Staud Pädagogische Hochschule Wien Grenzackerstraße Wien Tel. 01/ herbert.staud@univie.ac.at Kurse Niederösterreich (APS und AHS) Mag. Josef Fürst Pädagogische Hochschule Niederösterreich Mühlgasse Baden Tel josef.fuerst@ph-noe.ac.at; josef.fuerst@schule.at 5 Muster siehe Anhang. Das BIFIE benötigt diese Daten für die Erstellung Ihres Werkvertrages. Diese Daten werden keinesfalls an Dritte weitergegeben. 4

5 Kurs Tirol (für APS) Raimund Senn, MSc Pädagogische Hochschule Tirol Pastorstraße Innsbruck Mobil 0699/ r.senn@tsn.at Kurs Tirol (für AHS) Mag. OStR, Prof. Claudia Rauchegger-Fischer Pädagogische Hochschule Tirol Pastorstraße Innsbruck Tel. 0512/ claudia.rauchegger@uibk.ac.at claudia.rauchegger@ph-tirol.ac.at Kurs Kärnten (APS und AHS) Mag. Dr. Prof. Madeleine Strauss Pädagogische Hochschule Kärnten Hubertusstraße Klagenfurt Tel. 0463/ madeleine.strauss@ph-kaernten.ac.at Kurse Oberösterreich (für APS) Sabine Dinges Pädagogische Hochschule Oberösterreich Kaplanhofstraße Linz Tel. 0732/ sabine.dinges@ph-ooe.at Mag. Friederike Zillner Pädagogische Hochschule Oberösterreich Kaplanhofstraße Linz Tel. 0732/ friederike.zillner@ph-ooe.at Fragen bzgl. D8-Schulungsinhalten, Werkverträgen und Rater-Tätigkeit 2014 Mag. Helga Längauer-Hohengaßner BIFIE Salzburg Alpenstraße Salzburg Tel. 0662/ h.laengauer@bifie.at 5

6 Aufgabenbeschreibung/Inhalte der Fortbildung D8-Rater-Schulung /13 (Änderungen vorbehalten) Theorie: Bildungsstandards D8 Grundsätze zum kriteriengeleiteten Bewerten und Beurteilen von Schülertexten Kriterienkataloge Praxis: Rating von Schreibperformanzen in der Praxis (Anwendung der Kriterienkataloge, Abgleich mit Benchmarks) Evaluierung: Die Schulung und ihre Auswirkungen auf den Deutschunterricht werden im Rahmen einer Dissertation untersucht. In diesem Zusammenhang erhalten alle Teilnehmer/innen am Beginn und am Ende der Schulung einen Fragebogen. Einzelne Teilnehmer/innen werden darüber hinaus zu einer engeren Kooperation eingeladen. Details dazu während der Schulungen. Kursteile Teil 1: Präsenzphase 4 Halbtage Online-Phase: Proberating Teil 2: Präsenzphase 4 Halbtage Up-date Halbtage On-Site-Rating 2 Halbtage Inhalte Grundsätze der Bildungsstandards D8 im Kompetenzbereich Schreiben Auseinandersetzung mit den Testitems (Schreibaufgaben) der Standardüberprüfung Umgang mit Kriterien und Niveaubeschreibungen Einführung in das Rating (= kriteriengeleitetes, standardisiertes Bewerten) von Texten Probeweises Rating: einzeln, paarweise und in Gruppen; Diskussion im Plenum Die Schulungsteilnehmer/innen führen individuell probeweises Rating durch. Die Schulungsteilnehmer/innen stellen ihre Ratings auf eine Plattform und erhalten Rückmeldung. Die vorgenommenen Ratings sind in einigen Fällen auch zu kommentieren. Vertiefende Auseinandersetzung mit Testitems und dem Rating Konzentration auf Ratingbereiche, in denen Übereinstimmungen schwierig sind. Vertiefendes Rating: einzeln, paarweise und in Gruppen; Diskussion im Plenum Rater-Training zu Items/Performanzen aus der Standardüberprüfung Eventuell ergänzend zum Up-date 6

7 Datenerhebungsblatt für D8-Rater Titel: Nachname: Vorname: Bundesland: PH-Matrikel-Nr.: Kontaktinformationen Kontaktadresse beruflich Tätigkeitsort (Institution/Schule): Wenn Tätigkeitsort Schule, bitte Schulkennzahl angeben: Funktion: Straße: PLZ/Ort: Telefon: Kontaktadresse privat Straße: PLZ/Ort: Telefon: Mobiltelefon: Soz.Vers.Nr. / Geburtsdatum: Bankinstitut: Kontonummer: Bankleitzahl: Das BIFIE benötigt diese Daten für die Erstellung von Teilnehmerlisten, Werkverträgen bzw. Honorarnoten. Diese Daten werden keinesfalls an Dritte weitergegeben.

8 Werkvertrag abgeschlossen zwischen Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österr. Schulwesens (BIFIE) Alpenstraße Salzburg einerseits, im Folgenden Auftraggeber genannt, und Herr / Frau geboren am wohnhaft in SV-Nr. im Folgenden Auftragnehmer genannt. 1. Beginn und Umfang des Vertrages/Ausschluss der Regelmäßigkeit Es wird hiermit einvernehmlich festgestellt, dass der Auftragnehmer für den Auftraggeber nicht regelmäßig tätig ist. Als Dauer der Tätigkeit des Auftragnehmers für den Auftraggeber ergibt sich somit: a) Beginn der Tätigkeit: ; b) Beendigung der Tätigkeit: Übergabe und Abnahme des Werkes Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass das von ihm herzustellende Ergebnis eine geeignete Grundlage für die weitere Bearbeitung durch den Auftraggeber darstellt. Das vereinbarte Werk gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 30 Tagen nach Übernahme des Werkes eine Verbesserung reklamiert. Verbesserungsarbeiten sind vom Auftragnehmer grundsätzlich kostenlos durchzuführen. 3. Beschreibung des Werkes Der Auftragnehmer verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber zur Erstellung folgender Werkleistung: Tätigkeit als Rater im Rahmen der nächsten D8-Standard-Überprüfung des Auftraggebers 2014 o o Ggf. Teilnahme an einem eintägigen On-Site-Rating Individuelles Rating von max. 300 Schülerperformanzen Die genauen Termine des Up-dates bzw. des On-Site-Ratings und die Fristen für den Abschluss der verschiedenen Tätigkeiten werden nach den dann geltenden Bedingungen des Auftraggebers extra vereinbart.

9 4. Durchführung des Werkes Vertretungsrecht: Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, sich ohne Absprache mit dem Auftraggeber geeigneter Vertreter oder Gehilfen zu bedienen. Zielschuldverhältnis: Bei diesem Vertrag handelt es sich um ein vorübergehendes Schuldverhältnis. Da die Erfüllung bzw. die Fertigstellung des Werkes automatisch die Beendigung des Rechtsverhältnisses bewirkt, bedarf es keiner besonderen Aufkündigungserfordernisse. Ausschluss eines Dauerschuldverhältnisses: Eine Eingliederung des Auftragnehmers in die Organisation des Betriebes des Auftraggebers wird durch diesen Vertrag nicht begründet. Die Leistungen des Auftragnehmers werden selbstständig und in voller Eigenverantwortlichkeit, somit auf eigene Rechnung und eigene Gefahr, erbracht. Die zur Erfüllung des Vertrages bzw. zur Durchführung der von ihm übernommenen Tätigkeiten erforderlichen wesentlichen Betriebsmittel werden vom Auftragnehmer bereitgestellt. Für den Auftragnehmer besteht keine Verpflichtung zur Leistung eines bestimmten zeitlichen Ausmaßes. Es besteht keine Bindung an eine vorgegebene Arbeitszeit oder einen bestimmten Arbeitsort, sofern sich nicht aus der Tätigkeit heraus eine solche ergibt. 5. Abhängigkeit des Auftragnehmers vom Auftraggeber Die Erstellung des beschriebenen Werkes erfolgt in wirtschaftlicher und persönlicher Selbstständigkeit des Auftragnehmers vom Auftraggeber. 6. Verrechnung des Entgeltes Der Auftraggeber bezahlt dem Auftragnehmer für die von ihm zu erbringende Tätigkeit im Rahmen der nächsten österreichweiten D8-Standardüberprüfung 2014 einen Betrag von 400,00 Rater-Pauschale 5,00 für jede bewertete Schülerperformanz (1 Performanz = 1 Schülertext). (Diese 5,00 werden auch im Falle eines Onsite-Ratings für jene Performanzen bezahlt, die im Rahmen des On-Site-Ratings bewertet werden.) Zusätzlich übernimmt der Auftraggeber : die Kosten für die An- und Abreise zum allfälligen On-Site-Rating vom Ort der Betriebsstätte, wobei im Sinne der Kostengerechtigkeit und Kostenreduktion die Reisekosten nach dem billigsten öffentlichen Verkehrsmittel angenommen werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Honorar und ggf. die Reisekosten für die zu erbringende Leistung nach mangelfreier Fertigstellung der Arbeit und nach Vorlage der Honorarnote in angemessenem Zeitraum zur Auszahlung zu bringen. Eine allfällige vom Auftragnehmer zu entrichtende Umsatzsteuer ist im Pauschalhonorar enthalten. Solange der Auftragnehmer Kleinunternehmer im Sinne des geltenden UStG ist, unterbleiben auf den Honorarnoten die Berechnung und der Ausweis von Umsatzsteuer. 7. Haftung des Auftragnehmers Der Auftragnehmer haftet für die Erfüllung des Vertrages. 8. Rechtsgrundlagen Bei der vorliegenden Vereinbarung handelt es sich um einen Werkvertrag gemäß 1151 Abs. 1 ABGB, weshalb sämtliche Rechtsvorschriften über den Dienstnehmerschutz, insbesondere für den Krankheitsfall keine Anwendung finden. Der Auftragnehmer hat für die Versteuerung des Entgeltes ebenso zu sorgen wie für die Abfuhr von allfälligen Sozialversicherungsbeiträgen bzw. den Abschluss einer eventuellen Pflichtversicherung.

10 9. Arbeitsrechtliche Hinweise Arbeitsrechtliche Bestimmungen, insbesondere das Angestelltengesetz, sind nicht auf diesen Vertrag anzuwenden. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses besteht kein Anspruch auf Abfertigung. Der Auftragnehmer bestätigt, alle Angaben gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichtet sich, allfällige Änderungen dem Auftraggeber umgehend zu melden. Beitragsnachzahlungen, die dem Auftraggeber aufgrund unrichtiger Angaben des Auftragnehmers erwachsen, sind dem Auftraggeber über Aufforderung umgehend zu ersetzen. 10. Feststellung der Steuerpflicht Der Auftragnehmer erklärt, dass er aufgrund des Wohnsitzes in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig ist und bei Überschreiten der Veranlagungsgrenzen selbstständig seine Einkünfte bzw. Umsätze dem zuständigen Finanzamt bekannt gibt. 11. Zahlungsvereinbarung Das Honorar wird nach Rechnungslegung bezahlt. Die Rechnungslegung erfolgt nach Vorlage des Werkes durch den Auftragnehmer bzw. nach Abnahme des Werkes durch den Auftraggeber. 12. Beendigung des Werkvertrages Der Auftraggeber und der Auftragnehmer sind beiderseits berechtigt, mit sofortiger Wirkung das Vertragsverhältnis für beendet zu erklären. Insoweit jedoch eine solche Beendigung des Vertragsverhältnisses zur Unzeit erfolgt und für den jeweils anderen Vertragspartner einen Schaden herbeizuführen geeignet ist und es dem beendigungswilligen Vertragspartner zumutbar ist, zur Abwendung eines derartigen Schadens das Vertragsverhältnis noch während angemessener Frist fortzusetzen, ist er dazu auch verpflichtet, widrigenfalls allfällige Ansprüche aus dem Titel des Schadenersatzes gegen ihn gestellt werden können. 13. Sonstiges Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu absoluter Verschwiegenheit gegenüber Dritten über die ihm im Rahmen seiner Tätigkeit bekannt gewordenen Inhalte. Der erfolgreiche Abschluss der Fortbildung D8-Rater-Schulung d.h. die Teilnahme an und der Abschluss der Schulung (2 Schulungsteile als Präsenzphasen, die dazugehörige Online-Phase im Sj. 2011/12 sowie die Teilnahme und der Abschluss der Up-date-Veranstaltung einschl. einer kurzen Online-Phase und ggf. des eintägigen Onsite- Ratings im Frühling/Frühsommer 2014 bildet eine notwendige Voraussetzung zum Zustandekommen des vorliegenden Werkvertrages und somit zur Ausübung einer bezahlten Rater-Tätigkeit bei zukünftigen Standardüberprüfungen des BIFIE. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Auseinandersetzungen aus diesem Vertrag ist Salzburg. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Salzburg,... Auftraggeber.. Auftragnehmer

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