LIFELONG LEARNING PROGRAMME (LLP) ERASMUS

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1 Akademisches Auslandsamt Ufficio Relazioni internazionali International relations office Universitätsplatz 1, piazza Università 1 Postfach 276 C. p. 276 I Bozen Bolzano Tel: Fax: international.relations@unibz.it LIFELONG LEARNING PROGRAMME (LLP) ERASMUS AUSSCHREIBUNG ZUM AUSWAHLVERFAHREN FÜR DIE STUDENTENMOBILITÄT AKADEMISCHES JAHR 2011/2012 FAKULTÄT FÜR BILDUNGSWISSENSCHAFTEN Genehmigt mit Beschluss des Fakultätsrates der Fakultät für Bildungswissenschaften Nr. 211/2010 vom INHALTSVERZEICHNIS Allgemein Hinweise Allgemeine Informationen Finanzierungen Im Ausland zugelassene Studientätigkeiten und deren Anerkennung Zugelassene Aktivitäten Anerkennung der von den Studierenden erbrachten Leistungen Bekanntmachung der Zulassungsbedingungen Zulassungsbedingungen zur Erasmusmobilität für das a. J. 2011/2012 Vorschriften für das Einreichen des Ansuchens Auswahlkriterien Verzeichnis der Studentenmobilität nach Studiengang Laureatsstudiengang in Bildungswissenschaften für den Primarbereich Bachelor in Sozialarbeit Bachelor in Sozialpädagogik Bachelor in Kommunikationswissenschaft im mehrsprachigen Kontext

2 ALLGEMEIN HINWEIS Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der vorliegenden Ausschreibung hat die FUB noch nicht über die EU-Finanzierung bezüglich des LLP/Erasmus Programms Bescheid bekommen. Aus diesem Grund wird hervorgehoben, dass die in diesem Dokument enthaltenen Informationen einen provisorischen und keinen verbindlichen Charakter haben. Die Anfragen müssen bis spätestens , Uhr im Akademischen Auslandsamt eingegangen sein. Das Datum des Poststempels ist nicht ausschlaggebend! ALLGEMEINE INFORMATIONEN LLP/ERASMUS fördert und verwaltet die Studentenmobilität. Das Programm ermöglicht es den Studierenden einen Studienaufenthalt an ausländischen Universitäten zu verbringen, mit denen die Freie Universität Bozen im Rahmen des Programms ein Abkommen unterzeichnet hat. Der/die Studierende ist dazu angehalten, während seines/ihres Aufenthaltes an der Gastuniversität die didaktisch-wissenschaftlichen Aktivitäten durchzuführen, welche seine/ihre Herkunftsfakultät vor der Abreise genehmigt hat. Die Dauer des Aufenthalts an der ausländischen Universität hängt von den jeweils zwischen den Universitäten getroffenen Abkommen ab, darf aber nicht weniger als 3 Monate und nicht mehr als 12 Monate betragen. Der Studienaufenthalt muss innerhalb 30. September 2012 abgeschlossen werden. Studierende, die am Erasmusprogramm teilnehmen, genießen folgende Vorteile: 1. Befreiung von den Gebühren der Gastuniversität; 2. Inanspruchnahme der eventuellen Sozialleistungen, die vor Ort angeboten werden (Mensa, Wohnheime, usw.); 3. Teilnahme an Sprachkursen, die eventuell an der ausländischen Universität angeboten werden; 4. Anerkennung der im Ausland durchgeführten Aktivitäten durch die Fakultät für Bildungswissenschaften der Freien Universität Bozen. 2

3 FINANZIERUNGEN Alle Erasmusstudenten der Freien Universität Bozen erhalten eine Mobilitätsbeihilfe in Höhe von 130,00 pro Monat. Für den LLP/Erasmus Aufenthalt erhält je nach Höhe der Finanzierung durch die Europäische Union eine gewisse Anzahl von Erasmusstudenten eine Mobilitätsbeihilfe von Seiten der EU. Die Studierenden werden darauf hingewiesen, dass der monatliche EU-Beitrag für das akademische Jahr ,00 beträgt. Der EU-Betrag für die Studentenmobilität 2011/12 wird im Sommer 2011 bekannt gegeben. Sollte diese Finanzierung nicht ausreichend für alle Studierenden sein, so wird der Beitrag folgendermaßen aufgeteilt: - nach Abschluss des Auswahlverfahrens im Frühjahr 2011 werden die Ranglisten pro Fakultät veröffentlicht und die Anzahl der notwendigen Monate pro Fakultät errechnet; - die Gesamtzahl der notwendigen Monate für die FUB werden dann mit der Anzahl der monatlichen Finanzierungen seitens der EU verglichen und das Verhältnis in Prozenten errechnet; - dieser Prozentsatz wird dann auf jede Fakultät angewandt und so erhält man die Anzahl der zugewiesenen Monate pro Fakultät; - innerhalb der Fakultät werden die EU-Beiträge laut Rangordnung zugewiesen. Es besteht die Möglichkeit, dass zusätzliche finanzielle Mittel für Studierende mit Behinderung zur Verfügung gestellt werden. Für weitere Informationen diesbezüglich wenden Sie sich bitte an das akademische Auslandsamt. Die Versicherungskosten für die Erasmusmobilität müssen die Studierenden selbst tragen. NB: Die Mobilitätsbeihilfe stellt nur eine finanzielle Ergänzung zur Abdeckung eines Teils der Mehrkosten dar, welche Studierende im Ausland zu tragen haben. Erasmus Intensive Language Courses (EILC) Studierende, welche ein Erasmusstudium in folgenden Ländern absolvieren werden: Belgien (Flämisch), Bulgarien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Island, Lettland, Litauen, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Schweden, Schweiz (italienische Kantone), Spanien (Katalonien, Valencia, Baskenland, Galizien) und Türkei, haben die Möglichkeit, sich unter Einhaltung vorgegebener Bedingungen für Sprachkurse vor Ort zu bewerben. Interessierte Studierende werden gebeten, sich an das Akademische Auslandsamt der Freien Universität Bozen zu wenden. 3

4 Die Mobilitätsbeihilfe ist eng mit den Auflagen verbunden, die der/die Erasmusstudent/-in laut Programm im Ausland erfüllen muss. Erfüllt der/die Studierende nicht das geplante Studienprogramm im Ausland, kann die Freie Universität Bozen die Mobilitätsbeihilfe teilweise oder zur Gänze zurückfordern. Der/die Erasmusstudent/-in ist verpflichtet, dem Auslandsamt am Ende des Austausches das von der Gastuniversität erlassene Zertifikat auszuhändigen, das die effektive Dauer des Aufenthaltes und die durchgeführten Tätigkeiten nachweist. IM AUSLAND ZUGELASSENE STUDIENAKTIVITÄTEN UND DEREN ANERKENNUNG ZUGELASSENE STUDIENAKTIVITÄTEN: 1. Besuch der Vorlesungen, Seminare, Laboratorien usw. 2. Prüfungen 3. Vorbereitung der Diplomarbeit 4. Laboratorien und geleitete praktische Übungen ANERKENNUNG DER AKTIVITÄTEN Eine wesentliche Bedingung für die Inanspruchnahme der Erasmus Mobilitätsbeihilfe ist, dass das Studienprogramm (Learning Agreement), das im Ausland durchgeführt werden soll, vor Aufnahme des Studiums an der ausländischen Universität vom zuständigen Fakultätsrat genehmigt wird. Am Ende des Auslandsstudienaufenthaltes werden die im Ausland durchgeführten Studienaktivitäten und die abgelegten Prüfungen aufgrund der vorliegenden Zertifikation durch Umwandlung in vergleichbare Leistungen im eigenen Studiengang vom Fakultätsrat anerkannt. BEKANNTMACHUNG DER ZULASSUNGSBEDINGEN ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN ZUR ERASMUSMOBILITÄT FÜR DAS AKADEMISCHE JAHR 2011/2012 Der/die Erasmusstudent/-in muss: 1. an der Freien Universität Bozen immatrikuliert sein; 2. im Studienplan die Unterrichtsfächer angeben, die er/sie im akademischen Jahr 2011/2012 an der ausländischen Universität belegen wird; 3. sich vor der Abreise für das akademische Jahr 2011/2012 einschreiben; 4. die Norm akzeptieren, dass er/sie seinen/ihren Studientitel nicht vor Abschluss des Auslandsstudiums erlangen kann; 4

5 5. versichern, nicht in den vorhergehenden Jahren schon einmal im Rahmen des Erasmus- Programms im Ausland studiert zu haben; 6. versichern, nicht zur selben Zeit über das LLP/Erasmus-Mobilitätsbeihilfe und über eine andere Finanzierung zu verfügen, die für das Auslandsstudium bestimmt ist; 7. zum Zeitpunkt der Aufnahme des Auslandsstudiums mindestens in das zweite Studienjahr eingeschrieben sein. VORSCHRIFTEN FÜR DAS EINREICHEN DES ANSUCHENS Der Kandidat muss: - die Voraussetzungen besitzen, die in jedem Mobilitätsprojekt vorgesehen sind; - über die didaktisch-wissenschaftlichen Tätigkeiten informiert sein, die in jenem Mobilitätsprojekt vorgesehen sind. AUS ZEITLICHEN UND ORGANISATORISCHEN GRÜNDEN WERDEN UNVOLLSTÄNDIGE ANSUCHEN UND/ODER NICHT DEN VORGABEN ENTSPRECHENDE ANSUCHEN VON AMTS WEGEN ANNULIERT (z.b. FEHLEN DER UNTERSCHRIFT, NICHT MIT DER AUSSCHREIBUNG ÜBEREINSTIMMENDE ANGABEN DER PARTNERUNIVERSITÄT ODER DER ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN). AUSWAHLKRITERIEN Die Kandidaten werden von einer Auswahlkommission, welche vom Fakultätsrat ernannt wird, zu einem Gespräch eingeladen. Die Auswahlkriterien sind: a) Übereinstimmung der angegebenen Aktivitäten im Ausland mit der Studienkarriere des Studenten, der Sprachkenntnisse und aller anderen in dieser Ausschreibung zum Auswahlverfahren vorgesehenen Elemente (max. 10 Punkte); b) Übereinstimmendes Verhältnis zwischen Jahr der Immatrikulation und abgelegten Prüfungen (max. 10 Punkte); c) der erlangte Durchschnitt (max. 10 Punkte); d) die Punktezahl, welche die Fakultät den Punkten a), b), c) zuweisen wird; e) Staatsbürgerschaft des/der Studierenden: Falls die Staatsbürgerschaft des/der Studierenden mit dem Land der gewählten Universität übereinstimmt, fällt der/die Studierende in der Rangordnung nur in Bezug auf diese Wahl - hinter jene Studierenden, bei denen die Staatsbürgerschaft nicht mit dem Land der gewählten Universität übereinstimmt. 5

6 Verzeichnis der Studentenmobilität nach Studiengang für das akademische Jahr Für detaillierte Informationen (Lehre, Unterkunft, Sprachkurse an der Gastuniversität usw.) ist es wichtig, dass jene Interessierten, welche ein Ansuchen einreichen möchten, sich mit dem zuständigen Dozenten beraten. Außerdem können die Internetseiten der entsprechenden Universitäten (Links auf der Seite des Akademischen Auslandsamtes über ) konsultiert oder das evtl. Informationsmaterial im InfoPoint eingesehen werden. Voraussetzung für alle Partneruniversitäten: Die Studenten müssen zu Beginn des Auslandsaufenthaltes mindestens im zweiten Jahr eingeschrieben sein. LAUREATSSTUDIENGANG IN BILDUNGSWISSENSCHAFTEN FÜR DEN PRIMARBEREICH Universität Augsburg (D) Dr. Doris Kofler 5 5 Eötvös Lorand Tudomanyegyetem Budapest (H) Dr. C. Scala 2 5 Universität Hildesheim (D) Dr. B. Caprara 2 5 Universidade de Santiago de Compostela (E) Dr. C. Scala 4 9 Padagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd (D) Dr. B. Caprara / 2 5 Universität Bielefeld (D) Dr. C. Scala 5 5 Universität Bremen (D) Dr. C. Scala 4 6 Pädagogische Hochschule Bern (CH) Dr. B. Caprara 2 5 Universität Köln (D) Dr. Doris Kofler 2 6 Alice Salomon Hochschule Berlin (D) Prof. Franz Comploi 4 6 Pädagogische Hochschule Burgenland (A) Prof. Franz Comploi 3 5 University College Dublin (IE) Dr. Claudio Scala 2 10 BACHELOR IN SOZIALARBEIT BACHELOR IN SOZIALPÄDAGOGIK FH-Campus Wien (A) Dr. B. Caprara 1 5 Fachhochschule Koblenz (D) Dr. C. Scala 1 6 Fachhochschule München (D) Dr. B. Caprara / Dr. C. Scala 1 5 Eberhard Karls University of Tübingen (D) Prof. Walter Lorenz 2 5 Université du Luxembourg Prof. Nando Belardi 3 5 6

7 BACHELOR IN SOZIALARBEIT University of Helsinki (Finlandia) Prof. Walter Lorenz 2 6 Fachhochschule Coburg (D) Prof. Silvia Fargion 2 6 LAUREATSSTUDIENGANG IN BILDUNGSWISSENSCHAFTEN FÜR DEN PRIMARBEREICH BACHELOR IN SOZIALARBEIT BACHELOR IN SOZIALPÄDAGOGIK Universität Lüneburg (D) Dr. B. Caprara 2 5 Humboldt-Universität zu Berlin (D) Prof. Johann Drumbl 1 6 Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt Dr. B. Caprara / Dr. C. Scala 2 5 CES Don Bosco Universidad Complutense de Madrid (E) Prof. Alessandro Colombi 2 6 Ev. Hochschule für Soziale Arbeit Dresden (D) Dr. B. Caprara / Dr. C. Scala 2 5 Universität Graz (A) Dr. B. Caprara 1 5 BACHELOR IN KOMMUNIKATIONSWISSENSCHAFT IM MEHRSPRACHIGEN KONTEXT Universität Augsburg (D) Prof. Liliana Dozza 2 10 University of Vaasa (SF) Prof. Liliana Dozza 4 6 Universidad del Pais Vasco (E) Prof. Liliana Dozza 4 6 Université du Luxembourg Prof. Rita Franceschini 3 5 Die Beratung des akademischen Auslandsamts steht allen interessierten Studierenden zu folgenden Zeiten zur Verfügung: Infopoint am Sitz Bozen, Gebäude E, Universitätsplatz 1, Raum E1.23: Montag und Donnerstag, bis Uhr Dienstag, bis Uhr; Infopoint am Sitz Brixen, Raum 1.07: Mittwoch, Uhr Außerdem ist es möglich, einen individuellen Termin zu vereinbaren: international.relations@unibz.it oder Telefon:

8 Terminplan für das LLP/Erasmus Auswahlverfahren 2011/ Januar 2011: Veröffentlichung der Ausschreibung zum Auswahlverfahren 15. März 2010, Uhr: Termin für das Einreichen der Bewerbungen März 2011: individuelle Gespräche mit der Auswahlkommission der jeweilige Termine wird den Kandidaten zu einem späteren Zeitpunkt direkt mitgeteilt 25. März 2011: Veröffentlichung der Rangordnungen 31. März 2011: Termin für die Annahme des Erasmus Status von Seiten der Studierenden Zwischen April 2011: Durchlaufen der Rangordnungen 13. April 2011: endgültige Liste der Gewinner 8

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