Kurzinformation zum Lehramt Deutsch (WPO)
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- Jasmin Brodbeck
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1 Zentrale Verwaltung Zentrale Studienberatung Kurzinformation zum Lehramt Deutsch (WPO) INSTITUT FÜR LINGUISTIK - GERMANISTIK INSTITUT FÜR LITERATURWISSENSCHAFT GERMANISTIK Nachfolgende Informationen betreffen Studierende, 1. die das Lehramt nach WPO oder KPO studieren und dieses nach dem und vor dem 01. September 2010 begonnen haben 2. für die die nachfolgenden Übergangsregelungen gelten. Für diese Studierenden sind die Bestimmungen der Wissenschaftlichen Prüfungsordnung (WPO) vom 13. März 2001 und der Künstlerischen Prüfungsordnung vom 13. März 2001 noch grundsätzlich 6 Jahre nach Inkrafttreten der neuen Prüfungsordnung gültig (längstens bis 2016). Über darüber hinausgehende Ausnahmen entscheidet das Landeslehrerprüfungsamt. Anschrift: Institut für Linguistik, Fachrichtung Germanistik, Keplerstraße 17, 1. OG, Stuttgart, Tel.: ; Fax: sekretariat.ilg@ling.uni-stuttgart.de Institut für Literaturwissenschaft Abteilung Neuere Deutsche Literatur I + II, Keplerstraße 17, 2. OG, 7, Stuttgart Tel.: / cordula.tamborini@ilw.uni-stuttgart.de Katja.klumpp@ilw.uni-stuttgart.de Abteilung Germanistische Mediävistik,, Keplerstraße 17, 3. OG, Stuttgart, Tel.: ; germ.med@ilw.uni-stuttgart.de Hochschulzugangsberechtigung: Allgemeine Hochschulreife oder Äquivalent Zulassungsmodus: Sprachkenntnisse: Kenntnisse in Deutsch als Muttersprache oder mindestens auf dem Niveau der DSH sowie spätestens zur Meldung der letzten Teilprüfung der Akademischen Zwi- 1
2 schenprüfung sind zwei (europäische) Fremdsprachen nachzuweisen. Davon muss eine Englisch sein Studienbeginn: Seit WS 2010/11 sind bestimmte Übergangsregelungen zu beachten. Bewerbung: Online an Universität Stuttgart Hochschulabschlüsse: Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien (Hauptfach, Beifach, Erweiterungsprüfung) wissenschaftliches Fach im Künstlerischen Lehramt Wahlpflichtfach Wirtschaftspädagogik (Universität Hohenheim) Wahlpflichtfach Technikpädagogik (Universität Stuttgart) Regelstudienzeit: 10 Semester für Wissenschaftliches Lehramt (inkl. Praxissemester) 13 Semester für Künstlerisches Lehramt (inkl. wiss. (Bei)fach und Praxissemester) Studiengebühren: ab SS 2012 werden keine Studiengebühren mehr erhoben Praktikum: Lehramt: Mit Studienanfang WS 2000/01 ist das Praxissemester obligatorisch. Das Praxissemester soll in der Regel nach der Zwischenprüfung bzw. zum Ende des Grundstudiums hin absolviert werden. Von allen, die ab 2006 mit dem Vorbereitungsdienst beginnen, und Sport nicht als Kombinationsfach haben, ist zusätzlich mit der Anmeldung ein Betriebs- oder Sozialpraktikum im Umfang von 4 Wochen nachzuweisen. Weitere Fragen beantwortet das zuständige Regierungspräsidium. Tel.: abteilung7@rps.bwl.de Promotion: Fachspezifische Beratung: Prüfungsordnung: möglich Terminvereinbarung direkt über das Institut entsprechende aktuelle Version des angestrebten Abschlusses 2
3 KLEINER WEGWEISER Die Germanistik wird bevorzugt als die Wissenschaft von den Sprachen und Literaturen der germanischen Völker definiert. In einem heute üblicheren Sinne ist sie die Wissenschaft von der deutschen Sprache und Literatur. Systematisiert wird sie in den Bereich Sprachwissenschaft (Linguistik) und Literaturwissenschaft, wobei die Gliederung der Fachteile hochschulabhängig ist. Traditionellerweise ist sie gegliedert in die Altgermanistik (Mediävistik) und Neugermanistik. An der Universität Stuttgart sind folgende Institute vertreten: Institut für Linguistik Fachrichtung Germanistik Institut für Literaturwissenschaft Abteilung Neuere Deutsche Literatur I + II Abteilung Germanistische Mediävistik Infos zum Studienbetrieb Die Teilnehmerzahl der Seminare ist in der Regel begrenzt. Die Termine für die Einschreibungen in die Kurse werden von jeder Abteilung gesondert geregelt. Bitte informieren Sie sich hierzu auf der jeweiligen Homepage der entsprechenden Abteilung. S IV-Kurse melden Sie in der Regel bitte direkt bei den Dozenten an. Wer in der ersten Sitzung fehlt - ohne dies vorher mit der Seminarleitung abgesprochen zu haben - verliert seinen Anspruch auf den Seminarplatz. Richtzahlen für Teilnehmer/innen: Grundkurs (SI) 40 Personen (max. 48) Proseminar (SII) 30 Personen (max. 36) Hauptseminar (SIII) 20 Personen (max. 24) Oberseminar (SIV) 20 Personen (max. 24). Die kommentierten sverzeichnisse informieren darüber, ob die Sprachwissenschaften einen gemeinsamen Grundkurs zur Linguistik anbieten. Der Einführungskurs in die Literaturwissenschaft geht in der Regel über 2 Semester und beginnt dann immer nur zum Wintersemester. Zum Einführungskurs gehört ein Tutorium. Ein Einstieg im Sommersemester ist in diesem Falle nicht möglich. Wer den Grundkurs im jeweiligen Teilgebiet besucht, bzw. noch nicht besucht hat, kann dort nur en und Veranstaltungen für Studierende aller Stufen besuchen Falls nicht schon durch das Reifezeugnis oder Äquivalente nachgewiesen, ist zur Meldung der letzten Teilprüfung der Akademischen Zwischenprüfung der Nachweis über zwei Fremdsprachen (europäische Wissenschaftssprachen) mit ausreichenden Kenntnisse zu erbringen. Wird Deutsch als Erweiterungsfach im wissenschaftlichen Lehramt oder als wissenschaftliches Fach mit Beifachanforderungen im Künstlerischen Lehramt studiert, entfällt die Zwischenprüfung. Es wird allerdings erwartet, dass an allen empfohlenen Veranstaltungen des Grundstudiums teilgenommen wird. Bis zum Ende des zweiten, spätestens dritten Semesters muss eine Orientierungsprüfung nachgewiesen werden. Diese ist bestanden, wenn zwei der drei Einführungskurse in den drei 3
4 Teilgebieten (Linguistik/Literatur/Mediävistik) erfolgreich absolviert wurden. Darunter sollte möglichst die Einführung in die Literaturwissenschaft enthalten sein. Hinweis für ausländische Studierende: Man kann in diesem Studiengang die Deutsche Sprache weder erlernen noch verbessern, sondern muss als Studienvoraussetzung nahezu muttersprachliche Deutschkenntnisse besitzen. Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Studienplanung das Praxissemester, das Betriebs- oder Sozialpraktikum pädagogischen Studien im Gesamtumfang von 8 Semesterwochenstunden und das ethisch-philosophische Grundlagenstudium ( im Gesamtumfang von 4 Semesterwochenstunden. Lehrveranstaltungen werden vom Institut für Erziehungswissenschaft und Psychologie, Azenbergstraße 16, , sekpaepsy@iep.uni-stuttgart.de bzw. vom Institut für Philosophie, Seidenstraße 36 (3.OG), , sekretariat@philo.uni-stuttgart.de, angeboten. Eine Äquivalenzliste für die Pädagogischen Studien und das Bildungswissenschaftliche Begleitstudium finden Sie hier: Die für das LA erforderlichen Fachdidaktikscheine nach WPO können noch im WS 2012/13 und eingeschränkt im WS 2013/14 erworben werden. Die ab SS 2012 angebotenen Lehrveranstaltungen zur Literaturdidaktik 1 sind nur für das LA nach GymPO gedacht. Semester Teilgebiete: Empfohlener Studienplan im Grundstudium Wissenschaftliches und Künstlerisches Lehramt / Hauptfach Ältere Deutsche Philologie/Mediävistik (GM) Germanistik/Linguistik (GL) Neuere Deutsche Literatur (NDL) 1 Einführung in die Literaturwissenschaft, Teil 1 und Tutorium 2 Germanistische Mediävistik I, Einführung in die Sprachgeschichte Tutorium zur Mediävistik I Einführung in die Linguistik Tutorium zur Einführung Linguistik Einführung in die Literaturwissenschaft, Teil 2 mit obligatorischer Literatur oder Linguistik Literaturgeschichte Veranstaltung nach Wahl Orientierungsprüfung: Zwei der drei Einführungskurse müssen erfolgreich absolviert werden. Einer der Einführungskurse sollte die Einführung in die Literaturwissenschaft sein. 3 Literaturwissenschaftliches Proseminar, Stufe II ZP NDL Neuere deutsche Literatur NDL Linguistisches Proseminar, Stufe II 4 Literaturwissenschaftliches Seminar Linguistisches Proseminar Germanistische Mediävistik II, Ältere Literatur GL oder GM ZP Mediävistik berufspraktische Veranstaltung ZP in Linguistik Veranstaltung nach Wahl GL oder GM Veranstaltung nach Wahl 4
5 Zwischenprüfung ÄdPH (studienbegleitend): Durchschnitt der qualifizierten und benoteten Leistungsnachweise aus den beiden Einführungsveranstaltungen. Zwischenprüfung NDL: Schriftliche Hausarbeit (8 Wochen) oder mündliche Prüfung (20 Minuten) oder Klausur (120 Minuten). Anforderungen: Einblick in die Geschichte der Neueren Deutschen Literatur und in die Methoden der Literaturwissenschaft; Kenntnisse eines Autors oder eines Sachverhalts (z. B. Gattung, Epoche, Methodenkomplex, thematische Reihe) der Neueren Deutschen Literatur; Fähigkeit zur Analyse einfacherer Texte und zu ihrer Deutung in inner- wie außerliterarischen Zusammenhängen. Zwischenprüfung Linguistik/Germanistik (studienbegleitend) Seit WS 2008/09 gelten folgende Bedingungen: Zwei Scheine in germanistischer Linguistik gelten als Äquivalent für die Zwischenprüfung. Um die Zwischenprüfungsnote zu ermitteln, müssen folgende Scheine vorgelegt werden. Einführung in die Linguistik Ein Proseminar in Linguistik (nach Wahl: Grammatische Analyse, Morphologie I, Phonologie, Pragmatik I, Semantik I, Syntax I) Die Zwischenprüfungsnote ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel dieser Veranstaltungen. Die Anzahl der prüfungsrelevanten Semesterwochenstunden verringert sich mit steigender Semesterzahl, um Zeit für Eigenarbeit, sei es einzeln oder in Arbeitsgruppen, zu gewinnen, um Hausarbeiten oder die Zwischenprüfung vorbereiten zu können sowie um Gelegenheit zum Besuch frei gewählter Lehrveranstaltungen - auch aus anderen Fachrichtungen - zu schaffen. In den hinterlegten Veranstaltungen sind Leistungsnachweise zu erwerben. Sie sind Voraussetzung für den Zugang zur nächsthöheren Seminarstufe und für die Zulassung zur Zwischenprüfung. Die anderen Veranstaltungen sollen den Semesterplan sinnvoll ergänzen. In ÄdPh sollen, in NDL und Germ./Ling. müssen Seminare der Stufe I (Grundkurse) vor den Seminaren der Stufe II absolviert sein. Im Übringen ist die Reihenfolge der Lehrveranstaltungen bis zur Zwischenprüfung beliebig. Wird das Fach mit Hauptfachanforderung im Künstlerischen Lehramt studiert, muss die Orientierungs- und Zwischenprüfung zwar abgelegt werden, die Prüfungsfristen gemäß der Zwischenprüfungsordnung der Universität Stuttgart gelten aber nicht. Wissenschaftliches Lehramt / Erweiterungsprüfung Hauptfach Wer Deutsch als drittes Fach in einer Lehramtskombination mit dem Ziel der Erweiterungsprüfung Hauptfach studiert, sollte sich an den Empfehlungen des wissenschaftlichen Hauptfaches orientieren. Im Erweiterungsfach muss allerdings keine Zwischenprüfung abgelegt werden. 5
6 Empfohlener Semesterplan, ausgelegt auf 4 Semester Wissenschaftliches Lehramt/Erweiterungsprüfung Beifach und Künstlerisches Lehramt/Beifach Semester Teilgebiete: Ältere Deutsche Philologie/Germanistische Mediävistik (GM) Germanistik/Linguistik (GL) Neuere Deutsche Literatur (NDL) 1 Einführung in die Literaturwissenschaft Teil 1, Tutorium Einführung in die Linguistik, Tutorium zur Einführung Linguistik (Veranstaltung Literatur oder Linguistik) 2 Einführung in die Literaturwissenschaft Teil 2, mit obligatorischer Linguistisches Proseminar Stufe II (Veranstaltung Literatur oder Linguistik) 3 Hauptseminar Sprachwissenschaft Literaturwissenschaftliches Proseminar (Veranstaltung Literatur oder Linguistik) 4 Hauptseminar Literaturwissenschaft (Veranstaltung Literatur oder Linguistik) In den hinterlegten Veranstaltungen sind Leistungsnachweise zu erwerben. Sie sind Voraussetzung für den Zugang zur nächsthöheren Seminarstufe. (Die Veranstaltungen in Klammern sollen den Semesterplan sinnvoll ergänzen) In NDL und Germ./Ling. müssen Seminare der Stufe I (Grundkurse) vor den Seminaren der Stufe II absolviert sein. Lt. StexPO ist für das (Bei)Fach lediglich je ein literatur- und ein sprachwissenschaftliches Pro- und Hauptseminar nachzuweisen. Entsprechend den Prüfungsanforderungen erscheint es dennoch sinnvoll auch Veranstaltungen der Mediävistik zu besuchen. AUSZUG AUS DER ORDNUNG DER UNIVERSITÄT STUTTGART FÜR DIE AKADEMISCHE ZWISCHENPRÜFUNG IN DEN STUDIENGÄNGEN LEHRAMT AN GYMNASIEN UND MAGISTER ARTIUM Teil A: Allgemeine Bestimmungen (Die komplette Fassung unter: 3 Orientierungsprüfung Mit der Orientierungsprüfung soll die Studienwahlentscheidung überprüft werden, um eventuelle Fehlentscheidungen ohne großen Zeitverlust korrigieren zu können. Bis zum Beginn der szeit des dritten Semesters sind zwei Prüfungsleistungen (Orientierungsprüfung) zu erbringen. Die Prüfungsleistungen können einmal im darauffolgenden Semester wiederholt werden. Wer diese Prüfungsleistungen nicht spätestens bis zum Beginn der szeit des vierten Semesters erbracht hat, verliert den Prüfungsanspruch; es sei denn, die Fristüberschreitung ist vom Studierenden nicht zu vertreten. Hierüber entscheidet der Vorsitzende auf Antrag des Studierenden. Der zuständige Prüfungsausschuss kann nach Anhörung des betreffenden Prüfers 6
7 die Wiederholung als mündliche oder schriftliche Prüfung festlegen. Soweit die als Orientierungsprüfung zu erbringenden Prüfungsleistungen aus zeitlich abgeschichteten Teilprüfungen oder studienbegleitenden Prüfungsleistungen der Zwischenprüfung bestehen, werden diese Prüfungsleistungen im Rahmen der Zwischenprüfung anerkannt. Im Studiengang mit dem Abschluss Magister Artium ist in jedem Hauptfach eine Prüfungsleistung zu erbringen. In der Kombination von einem Hauptfach mit zwei Nebenfächern muss in dem Hauptfach sowie einem der beiden Nebenfächer (nach Wahl des Studierenden) eine Prüfungsleistung erbracht werden. Im Studiengang mit dem Abschluss Lehramt an Gymnasien ist in jedem der beiden Hauptfächer eine Prüfungsleistung zu erbringen. Die Prüfungsleistung kann nicht im dritten Lehramtsfach (Erweiterungsfach) erbracht werden. 6 Zeitpunkt der (Zwischen-)Prüfung (4) Die Zwischenprüfung ist bis zum Beginn des szeitraums des fünften Fachsemesters abzulegen. Wer die Zwischenprüfung einschließlich etwaiger Wiederholungen bis zum Beginn des szeitraums des siebten Fachsemesters nicht vollständig abgelegt hat, verliert den Prüfungsanspruch, es sei denn, er hat die Fristüberschreitung nicht zu vertreten; hierüber entscheidet der Rektor auf Antrag des Kandidaten. (5) Die Fristüberschreitung hat der Student insbesondere dann nicht zu vertreten, wenn er nach Teil B dieser Ordnung bis zur Meldung zur Zwischenprüfung Fremdsprachenkenntnisse nachzuweisen hat und diese nicht bereits im Reifezeugnis ausgewiesen sind. [...] Teil B: Fachspezifische Bestimmungen Das Fach Germanistik/Deutsch besteht aus drei Teilgebieten: Ältere Deutsche Philologie, Neuere Deutsche Philologie, Linguistik/Germanistik [... ] 1a Als Orientierungsprüfung nach 3 Abs. 1 des Allgemeinen Teils der Zwischenprüfungsordnung sind in den Fächern Deutsch (Lehramt an Gymnasien) und Germanistik (Magister) zwei studienbegleitende Leistungen zu erbringen. Es müssen zwei der folgenden drei Veranstaltungen: - "Einführung in die Linguistik - Einführung in die Literaturwissenschaft - Mediävistik I: Einführung in die Sprachgeschichte (z. B. Mittelhochdeutsch) mit Erfolg bestanden werden. 2 Zulassungsvoraussetzungen: (1) Je ein qualifizierter Leistungsnachweis über die erfüllten Aufgaben [...] 1. einer "Einführung in die Linguistik" 2. einem sprachwissenschaftlichen Proseminar in Linguistik/Germanistik 3. einer "Einführung in die Literaturwissenschaft" 4. einem literaturwissenschaftlichen Proseminar in Neuerer Deutscher Literatur 5. Mediävistik I: Einführung in die Sprachgeschichte 6. Mediävistik II: Einführung in die mittelalterliche Literatur (2) Kenntnisse in Deutsch als Muttersprache oder mindestens auf dem Niveau der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) und in zwei weiteren Sprachen, die zur Erarbeitung nicht zu schwieriger Texte und wissenschaftlicher Fachliteratur befähigen. Eine der Sprachen muss Englisch sein. Soweit die Wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt an Gymnasien oder für das Künstlerische Lehramt angestrebt wird, gelten die in der jeweiligen staatlichen Prüfungsordnung festgelegten Anforderungen an Sprachkenntnissen. Sind diese Kenntnisse nicht durch Reifezeugnis oder Äquivalente nachgewiesen, so ist der Nachweis darüber zu 7
8 Beginn des Studiums, spätestens jedoch bis zur Meldung zur letzen Teilprüfung der Akademischen Zwischenprüfung im Fach Deutsch zu erbringen. In diesem Fall entscheidet der Vorsitzende des Prüfungsausschusses über die Zulassung. AUSZUG AUS DER VERORDNUNG DES KULTUSMINISTERIUMS ÜBER DIE WISSENSCHAFTLICHE STAATSPRÜFUNG FÜR DAS LEHRAMT AN GYMNASIEN Die komplette Fassung steht unter: Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung Hauptfach: Kenntnisse von 2 Fremdsprachen, die das Verständnis fremdsprachlicher Texte ermöglichen, und zwar des Englischen und 1 der folgenden Sprachen: Latein, Französisch, Italienisch, Spanisch, Russisch. Soweit diese Kenntnisse nicht durch das Reifezeugnis... [ ]...spätestens zum Zeitpunkt der Meldung der akademischen Zwischenprüfung... Erfolgreiche Teilnahme an jeweils 1 Proseminar aus dem Bereich der neueren Literatur, der älteren Literatur und der Sprachwissenschaft 2 Hauptseminaren aus dem Bereich der neueren Literatur, 1 Hauptseminar aus dem Bereich der älteren Literatur und 1 Hauptseminar aus dem Bereich der Sprachwissenschaft. 1 fachdidaktischen Lehrveranstaltung den Lehrveranstaltungen im Rahmen der Pädagogischen Studien gemäß Anlage B und des Ethisch-Philosophischen Grundlagenstudiums gemäß Anlage C Beifach Kenntnisse von 2 Fremdsprachen, die das Verständnis fremdsprachlicher Texte ermöglichen, und zwar des Englischen und 1 der folgenden Sprachen: Latein, Französisch, Italienisch, Spanisch, Russisch. Soweit diese Kenntnisse nicht durch das Reifezeugnis... [ ]...spätestens zum Zeitpunkt der Meldung der akademischen Zwischenprüfung... Erfolgreiche Teilnahme an 1 literaturwissenschaftlichen und 1 sprachwissenschaftlichen Proseminar 1 Hauptseminar aus dem Bereich der neueren Literatur und 1 Hauptseminar aus dem Bereich der Sprachwissenschaft. den Lehrveranstaltungen im Rahmen der Pädagogischen Studien gemäß Anlage B und des Ethisch-Philosophischen Grundlagenstudiums gemäß Anlage C Für Gespräche und Informationen steht Ihnen auch gerne die Zentrale Studienberatung der Universität Stuttgart zur Verfügung studienberatung@uni-stuttgart.de Weitere Infos rund um das Lehramt finden Sie auch hier Für Gespräche und Informationen steht Ihnen gerne auch die 8
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