Hessisches Ministerium der Justiz, für Integration und Europa. Endbericht

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1 Hessisches Ministerium der Justiz, für Integration und Europa Endbericht EVALUATION VORBEREITUNG DER ENTLASSUNG VON STRAFGEFANGENEN ÜBERGANGSMANAGEMENT SCHWERPUNKT: VORBEREITUNG DER ENTLASSUNG IN DEN SOZIALEN EMP- FANGSRAUM VON GEFANGENEN MIT BESONDEREM HILFEBEDARF NACH DER HAFT ALS DIENSTLEISTUNG DER FREIEN STRAFFÄLLIGENHILFE

2 EVALUATION VORBEREITUNG DER ENTLASSUNG VON STRAFGEFANGENEN ÜBERGANGSMANAGEMENT SCHWERPUNKT: VORBEREITUNG DER ENTLASSUNG IN DEN SOZIALEN EMPFANGSRAUM VON GEFANGENEN MIT BESONDEREM HILFEBEDARF NACH DER HAFT ALS DIENSTLEISTUNG DER FREIEN STRAFFÄLLIGENHILFE Ansprechpartner: Frank Oschmiansky Senior Berater Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik Tel.: Fax: Mobil: Autoren: Frank Oschmiansky David Lucker Rambøll Management Consulting GmbH Saarbrücker Straße 20/21 D Berlin

3 EVALUATION VORBEREITUNG DER ENTLASSUNG VON STRAFGEFANGENEN ÜBERGANGSMANAGEMENT III INHALT 1. Einleitung 1 2. Problematik des Übergangs vom Strafvollzug in die Freiheit 3 3. Das Projekt Vorbereitung der Entlassung von Strafgefangenen Übergangsmanagement Methodisches Vorgehen Relevanz- und Kohärenzprüfung Relevanz Kohärenz Ergebnisse Anlaufphase der Projekte Zugangswege Zusammensetzung der Teilnehmer_innen Zusammensetzung der Personen der Teilnehmer_innenbefragung Zusammensetzung der Personen der Befragung ehemaliger Teilnehmer_innen Betreuungsschlüssel Beratungsinhalte und Kontaktdichte Zentrale Netzwerkpartner der Träger im Projekt Zusammenarbeit der Träger mit den Mitarbeiter_innen der Justizvollzugsan-stalten Hilfsstrukturen zur Beschaffung von Wohnraum Zusammenarbeit der Träger mit Mitarbeiter_innen der Arbeitsagenturen Zusammenarbeit der Träger mit Mitarbeiter_innen der JobCenter Zusammenarbeit der Träger mit Schuldner- und Suchtberatung Zusammenarbeit der Träger untereinander Probleme und Hilfestellungen beim Übergang aus der Haft Beschaffung von Ausweisen und Dokumenten Beschaffung von Wohnraum Schuldenregulierung und Suchttherapien Vermittlung in Arbeit, Ausbildung und arbeitsmarktpolitische Maßnahmen Arbeit und Qualifizierung der Teilnehmenden in der Haftanstalt vor und während des Projektes Integration in Arbeit als zentrales Projektziel Vermittlungsaktivitäten der Übergangsmanager_innen, Jobcenter und Arbeitsagenturen Übergänge in Arbeit und Ausbildung Sicherung des Lebensunterhalts Vollzugsöffnende Maßnahmen als Unterstützung der Entlassungsvorbereitung Hilfestellung nach der Entlassung Verbesserung der Chancengleichheit von Frauen und Männern Umsetzung der Dienstleistung durch einen externen Freien Träger Übergangsmanagement versus Entlassungsmanagement Zentrale Bewertungen des Projekts aus Sicht der involvierten Akteure Bewertung der Betreuung aus der Sicht der Teilnehmer_innen Bewertung der Dokumentationspflichten aus Sicht der Übergangsmanager_innen) Ausblick Zusammenfassung, Fazit und Empfehlungen Literatur 95

4 EVALUATION VORBEREITUNG DER ENTLASSUNG VON STRAFGEFANGENEN ÜBERGANGSMANAGEMENT IV ABBILDUNGEN Abbildung 1: Verortung des zu evaluierenden Handlungsfeldes in der Programmstrategie 1 Abbildung 2: Strafgefangene und Sicherungsverwahrte in Hessen Abbildung 3: Strafgefangene und Sicherungsverwahrte 2010 nach der voraussichtlichen Vollzugsdauer 4 Abbildung 4: Gefangenenrate 2009 (Gefangene je Einwohner) 5 Abbildung 5: Laufende Ausgaben im Justizvollzug je Gefangenen Abbildung 6: Eintritte und Austritte Abbildung 7: Teilnehmer_innen nach Altersklassen 22 Abbildung 8: Zusammensetzung der Teilnehmer_innen nach ausgewählten Merkmalen 23 Abbildung 9: Bildungsstand der Teilnehmer_innen 23 Abbildung 10: Problemlagen der Teilnehmer_innen aus Sicht der Übergangsmanager_innen 24 Abbildung 11: Problemlagen der Teilnehmer_innen aus Sicht der Ansprechpartner_innen in den Jobcentern 25 Abbildung 12: Altersstruktur der Befragungsteilnehmer_innen (Teilnehmer_innenbefragung) 26 Abbildung 13: Veränderung des Betreuungsschlüssels während der Projektlaufzeit 27 Abbildung 14: Häufigste Aufgaben der Übergangsmanager_innen 28 Abbildung 15: Zeitpunkt des Startes der befragten Übergangsmanager_innen im Projekt 31 Abbildung 16: Intensität der Kooperation seitens des Übergangsmanagements 32 Abbildung 17: Zufriedenheit mit den Kooperationen im Übergangsmanagement 33 Abbildung 18: Bewertung der Zusammenarbeit mit dem Übergangsmanagement seitens der Ansprechpartner_innen in den Jobcentern 38 Abbildung 19: Kontaktaufnahme der Jobcentermitarbeiter_innen zum Übergangsmanagement 40 Abbildung 20: Kenntnis über das Programm Übergangsmanagement seitens der Ansprechpartner_innen in den Jobcentern differenziert nach Vorhandensein einer JVA in der Region 40 Abbildung 21: Kontakthäufigkeit zwischen Ansprechpartner_innen der Jobcenter und Übergangsmanager_innen 41 Abbildung 22: Kontakthäufigkeit und Vorhandensein einer JVA in der Region 42 Abbildung 23: Häufigkeit von Vor-Ort-Besuchen in der JVA der Jobcentermitarbeiter_innen und Vorhandensein einer JVA in der Region 43 Abbildung 24: Dauer nach der Haftentlassung bis zum ersten Termin beim Jobcenter 43 Abbildung 25: Dauer nach der Haftentlassung bis zum ersten Termin beim Jobcenter (Haftentlassene allgemein) und Vorhandensein einer JVA 44 Abbildung 26: Dauer nach der Haftentlassung bis zum ersten Termin beim Jobcenter (Haftentlassene, die am Übergangsmanagement teilgenommen haben) und Vorhandensein einer JVA 44 Abbildung 27: Anteil der Haftentlassenen, die bereits vor der Haftentlassung einen Termin im Jobcenter vereinbart haben 45 Abbildung 28: Erwartete Probleme der Teilnehmer_innen nach der Haftentlassung 48 Abbildung 29: Unterstützung bei der Beantragung von Dokumenten 49 Abbildung 30: Unterstützung beim Finden von Beratungsangeboten (z. B. Suchtoder Schuldenberatung) 52 Abbildung 31: Kooperation der Ansprechpartner_innen in den Jobcentern 59 Abbildung 32: Kooperation der Ansprechpartner_innen in den Jobcentern und Vorhandensein einer JVA in der Region 60 Abbildung 33: Verbleib der Teilnehmer_innen in den Monitoringdaten 63 Abbildung 34: Einschätzung des Überganges in Beschäftigung 66 Abbildung 35: Unterstützung beim Finden von Beratungsangeboten (z. B. Suchtoder Schuldenberatung) 67

5 EVALUATION VORBEREITUNG DER ENTLASSUNG VON STRAFGEFANGENEN ÜBERGANGSMANAGEMENT V Abbildung 36: Haftentlassen, die die erforderlichen Unterlagen zur Beantragung von SGB II-Leistungen bereits vorbereitet haben? (Haftentlassene insgesamt) 69 Abbildung 37: Haftentlassen, die die erforderlichen Unterlagen zur Beantragung von SGB II-Leistungen bereits vorbereitet haben? (Haftentlassene aus dem Übergangsmanagement) 69 Abbildung 38: Anrechnung des Überbrückungsgeldes auf SGB II-Leistungen 71 Abbildung 39: Unterstützung bei der Beantragung von Arbeitslosengeld (I oder II) 71 Abbildung 40: Bewertung der zeitlichen Verortung des Übergangsmanagements 75 Abbildung 41: Programmkoordination zwischen Übergangsmanagement und Entlassungsmanagement 78 Abbildung 42: Unterschiede zwischen Übergangsmanagement-Teilnehmer_innen und sonstigen Haftentlassenen aus der Sicht der Ansprechpartner_innen der Jobcenter 79 Abbildung 43: Bewertung des Unterstützungsnutzens des Übergangsmanagements für die Teilnehmer_innen seitens der Ansprechpartner_innen in den Jobcentern 80 Abbildung 44: Bewertung des Nutzens des Übergangsmanagements für die eigene Arbeit der Jobcentermitarbeiter_innen 80 Abbildung 45: Bewertung der Umsetzung des Übergangsmanagements 81 Abbildung 46: Zufriedenheit mit dem Übergangsmanagement 82 Abbildung 47: Bewertung der Unterstützung bei der Vorbereitung auf die Haftentlassung 82 Abbildung 48: Vorbereitung auf die Haftentlassung 82 Abbildung 49: Beitrag des Übergangsmanagements zur Zielerreichung 88 TABELLEN Tabelle 1: Verweildauern im SGB II (Berichtsmonat Dezember 2010)... 9 Tabelle 2: Überblick über die Justizvollzugsanstalten der Fallstudien Tabelle 3: Überblick über die durchgeführten Interviews im Rahmen der Fallstudien... 16

6 EVALUATION VORBEREITUNG DER ENTLASSUNG VON STRAFGEFANGENEN ÜBERGANGSMANAGEMENT 1 1. EINLEITUNG Im Handlungsfeld 6 (Förderung der Integrationsfähigkeit und Integration besonders benachteiligter Personen in den ersten/zweiten Arbeitsmarkt) der Prioritätsachse C (Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung sowie der sozialen Eingliederung von benachteiligten Personen) des Hessischen ESF-Programms setzt das Land Hessen das Förderprogramm Vorbereitung der Entlassung von Strafgefangenen Übergangsmanagement um. Abbildung 1: Verortung des zu evaluierenden Handlungsfeldes in der Programmstrategie Beschäftigungssicherung und Beschäftigungswachstum Oberziele Prioritätsachse A Steigerung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen Prioritätsachse B Verbesserung des Humankapitals Prioritätsachse C Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung sowie soziale Eingliederung von Benachteiligten Prioritätsachsen Handlungsfeld 1: Berufliche Weiterbildung von Beschäftigten Handlungsfeld 2: Systementwicklung in der beruflichen Weiterbildung Handlungsfeld 3: Vermeidung von Schulversagen und Verbesserung der Ausbildungs- und Berufsreife von Jugendlichen Handlungsfeld 4: Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze und Steigerung der Ausbildungsqualität Handlungsfeld 5: Stärkung des hoch qualifizierten Nachwuchses Handlungsfeld 6: Förderung der Integrationsfähigkeit und Integration besonders benachteiligter Personen in den ersten/zweiten Arbeitsmarkt Handlungsfeld 7: Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zur Erhöhung der Erwerbsbeteiligung Handlungsfelder Chancengleichheit und Nichtdiskrimnierung Nachhaltige Entwicklung Transnationale Kooperationen Querschnittsziele Themenfeld der Evaluierung

7 EVALUATION VORBEREITUNG DER ENTLASSUNG VON STRAFGEFANGENEN ÜBERGANGSMANAGEMENT 2 Das Programm soll dazu beitragen, Personengruppen mit besonderem Hilfebedarf, insbesondere Gefangene, die ohne staatliche Unterstützung wie Bewährungshilfe oder Führungsaufsicht zum Endstrafenzeitpunkt entlassen werden, sowie inhaftierte erwachsene Frauen und Männer in hessischen Justizvollzugsanstalten, die vor der Entlassung stehen: beruflich und sozial zu integrieren einen Rückfall in die Straffälligkeit zu vermeiden die materielle Existenz der Zielgruppe zu sichern sowie die Beschaffung von Wohnraum zu ermöglichen. Das Programm wird aktuell noch in 9 hessischen Justizvollzugsanstalten 1 durchgeführt. Umsetzer des Programms sind Einrichtungen der Freien Straffälligenhilfe. Ihre Aufgabe besteht nicht nur darin, die genannten Ziele zu realisieren, sondern zugleich hierbei mit den Justizvollzugsanstalten, den sozialen Diensten der Justiz, den Gerichten, den Agenturen für Arbeit, den Jobcentern 2, Arbeitgebern und anderen geeigneten Einrichtungen vernetzt zusammenzuarbeiten. Im Rahmen des Hessischen Operationellen Programms und dem damit verbundenen Evaluierungsplan soll die Wirkung der Maßnahme analysiert und Handlungsempfehlungen für eine verbesserte Umsetzung entwickelt werden. Der Endbericht ist folgendermaßen aufgebaut: Kapitel 2 leitet ins Thema ein und gibt einen Überblick über zentrale Statistiken. Im dritten Kapitel wird das zu evaluierende Projekt kurz beschrieben. Kapitel 4 stellt das Forschungsdesign vor. In Kapitel 5 wird eine Relevanz- und Kohärenzprüfung durchgeführt. Kapitel 6 präsentiert die Ergebnisse. Abschließend folgt ein Fazit inklusive konkreter Handlungsempfehlungen (Kapitel 7). 1 JVA Kassel 1, JVA Fulda, JVA Gießen, JVA Butzbach, JVA Limburg, JVA Frankfurt 3 (Frauenjustizvollzugsanstalt), JVA Frankfurt 4, JVA Darmstadt, JVA Dieburg. Hinzu kamen anfangs die JVA Kassel 3, die zum Jahresende 2009 geschlossen wurde und die JVA Schwalmstadt. In letzterer wurde im Verlauf des Jahres 2011 das Übergangsmanagement durch das Entlassungsmanagement abgelöst. 2 Wir verwenden im Folgenden diesen seit 2011 vereinheitlichten Begriff für alle Grundsicherungsstellen.

8 EVALUATION VORBEREITUNG DER ENTLASSUNG VON STRAFGEFANGENEN ÜBERGANGSMANAGEMENT 3 2. PROBLEMATIK DES ÜBERGANGS VOM STRAFVOLLZUG IN DIE FREIHEIT In den hessischen Justizvollzugsanstalten saßen Ende März 2010 insgesamt 4333 Strafgefangene und Sicherungsverwahrte ein (Hessisches Statistisches Landesamt 2010: 6). Nach einer kontinuierlichen Zunahme der Zahl der Strafgefangenen bis zum Jahr 2000 ist seitdem die Zahl rückläufig (vgl. Abbildung 2). 3 Abbildung 2: Strafgefangene und Sicherungsverwahrte in Hessen Insgesamt Männer Frauen Nichtdeutsche Deutsche Geschlossener Vollzug Offener Vollzug 0 Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt 2010: 6ff. Die große Mehrheit der Strafgefangenen sind Männer. Frauen werden weit seltener straffällig als Männer und wenn sie es werden, begehen sie weniger schwere Delikte. Lediglich 6,2 Prozent der hessischen Strafgefangenen sind Frauen (Stichtagserhebung zum ). Über 91 Prozent aller hessischen Strafgefangenen befinden sich im geschlossenen Vollzug. Der offene Vollzug ist damit (ebenso wie andere Resozialisierungsmaßnahmen etwa Vollzugslockerungen und Hafturlaub 4 ) zu einer großen Ausnahme geworden (vgl. Dünkel u. a. 2010: 28) befanden sich in Hessen dagegen noch 27,3 Prozent der 3 Vgl. zur Entwicklung auch Sohn / Metz Im hessischen Strafvollzugsgesetz in Kraft seit 1. November 2010 sind folgende vier vollzugsöffnende Maßnahmen definiert ( 13 Abs. 3): 1. Unterbringung im offenen Vollzug; 2. regelmäßige Beschäftigung außerhalb der Anstalt unter Aufsicht von Vollzugsbediensteten (Außenbeschäftigung) oder ohne Aufsicht (Freigang); 3. Verlassen der Anstalt für eine bestimmte Zeit unter Aufsicht von Vollzugsbediensteten (Ausführung) oder ohne Aufsicht (Ausgang), gegebenenfalls jedoch in Begleitung einer von der Anstalt bestimmten Person (Ausgang in Begleitung); 4. Freistellung aus der Haft bis zu 21 Kalendertagen in einem Vollstreckungsjahr.

9 EVALUATION VORBEREITUNG DER ENTLASSUNG VON STRAFGEFANGENEN ÜBERGANGSMANAGEMENT 4 Gefangenen im offenen Erwachsenenstrafvollzug (ebd.: 29). Andere Bundesländer wie Berlin (29 %) oder Nordrhein-Westfalen (28 %) haben deutlich höhere Anteile im offenen Vollzug; der bundesdeutsche Durchschnitt liegt bei 17,2 Prozent. Hessen hat von den westdeutschen Bundesländern nach Schleswig-Holstein und Bayern hier den geringsten Anteil (vgl. ebd.). 32 Prozent der Inhaftierten sind Nichtdeutsche. 641 Strafgefangene und Sicherungsverwahrte (14,8 Prozent) waren unter 25 Jahre alt, 326 (7,5 Prozent) 55 Jahre und älter. D. h. fast alle Strafgefangenen sind nicht nur formal im erwerbsfähigen Alter, sondern in der Regel auch faktisch auf ein Arbeitseinkommen nach der Haft angewiesen oder im Sinne des SGB II oder des SGB III verpflichtet, dem Arbeitsmarkt nach der Entlassung zur Verfügung zu stehen. Der größere Teil der Gefangenen verbüßt eher kurze Haftstrafen. Allerdings sitzen 45 Prozent zwei Jahre und länger in Haft. 4,5 Prozent der Gefangenen sind zu lebenslanger Haft verurteilt worden (vgl. Abbildung 3). Abbildung 3: Strafgefangene und Sicherungsverwahrte 2010 nach der voraussichtlichen Vollzugsdauer Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt 2010: 15.

10 EVALUATION VORBEREITUNG DER ENTLASSUNG VON STRAFGEFANGENEN ÜBERGANGSMANAGEMENT 5 In Hessen kommen 87 Gefangene auf Einwohner (vgl. Abbildung 4). Damit liegt Hessen in etwa auf dem bundesdeutschen Durchschnitt (88 Gefangene auf Einwohner). 5 Abbildung 4: Gefangenenrate 2009 (Gefangene je Einwohner) Bundesrepublik Deutschland Schleswig-Holstein Brandenburg Baden-Württemberg Niedersachsen Saarland Thüringen Sachsen Mecklenburg-Vorpommern Hessen Bremen Rheinland-Pfalz Sachsen-Anhalt Nordrhein-Westfalen Bayern Hamburg Berlin Quelle: Statistisches Bundesamt 2011: 28. Die laufenden Ausgaben je Gefangenen schwanken in den Bundesländern zwischen Euro und Euro. Im Bundesdurchschnitt lagen die Kosten bei Euro, in Hessen bei Euro. Der Großteil davon, etwa 70 Prozent, fallen auf Personalausgaben. Allein diese laufenden Kosten liegen damit weit über beispielsweise den gesamtfiskalischen Kosten für Empfänger_innen von Arbeitslosengeld II. Diese kosten dem Staat im Durchschnitt Euro (Bach / Spitznagel 2008: 3). Diese Gegenüberstellung mag allein das finanzielle Potenzial verdeutlichen, das in Rückfallvermeidung und Reintegration steckt. 5 Bei einem Vergleich der Bundesländer ist zu beachten, dass Kapazitäten im Justizvollzug auch länderübergreifend genutzt werden.

11 EVALUATION VORBEREITUNG DER ENTLASSUNG VON STRAFGEFANGENEN ÜBERGANGSMANAGEMENT 6 Abbildung 5: Laufende Ausgaben im Justizvollzug je Gefangenen 2007 Bundesrepublik Deutschland Bayern Baden-Württemberg Sachsen-Anhalt Thüringen Berlin Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Sachsen-Anhalt Rheinland-Pfalz Mecklenburg-Vorpommern Bremen Schleswig-Holstein Saarland Hessen Brandenburg Hamburg Quelle: Statistisches Bundesamt 2011: 56 Im Strafvollzug sollen die Inhaftierten laut hessischem Strafvollzugsgesetz befähigt werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Eingliederungsauftrag), 6 d. h. nach der Haftentlassung soll den Entlassenen die soziale Reintegration 7 gelingen. 8 Es hat sich gezeigt, dass die berufliche Integration dabei von zentraler Bedeutung ist. Beschäftigungs- bzw. berufsbezogene Defizite und Orientierungsprobleme stellen die wichtigsten Problemfelder der Nachsorge für Haftentlassene dar, noch vor (physischen wie psychischen) gesundheitlichen, behördlichen oder familiären Herausforderungen (vgl. z. B. Wirth 2006: 147). Eine Schaffung stabiler beruflicher Verhältnisse erscheint insbesondere aus folgenden Gründen als entscheidend für den Erfolg der Reintegration: 6 2 Satz 1 HStVollzG. 7 Im Sinne begrifflicher Klarheit empfiehlt sich eine bewusste Bezeichnung als (berufliche und soziale) Reintegration anstatt Resozialisierung, da Resozialisierung stärker mit individuellen persönlichen Defiziten konnotiert ist als mit Defiziten in der sozialen Umgebung; letztere werden jedoch als relevante Erfolgsdimension angesehen. Vgl. Matt 2007: Das Bundesverfassungsgericht leitet das Resozialisierungsgebot als verbindlichen Staatsauftrag in ständiger Rechtsprechung aus dem Sozialstaatsgebot des Artikel 20 Absatz 3 GG her. (Re-)Integration ist damit zweifelsohne eine sozialpolitische Aufgabe. Allerdings wird die soziale Reintegration von Strafgefangenen innerhalb der sozialpolitischen Forschung sehr randständig behandelt. Beispielsweise zeigt eine Auswertung der Sachregister der 11-bändigen Geschichte der Sozialpolitik in Deutschland seit 1945 (Bundesministerium für Arbeit und Soziales und Bundesarchiv (Hrsg.); verschiedene Jahre), dass die Thematik völlig unberücksichtigt ist.

12 EVALUATION VORBEREITUNG DER ENTLASSUNG VON STRAFGEFANGENEN ÜBERGANGSMANAGEMENT 7 Nach der Haftentlassung tritt typischerweise eine Phase der Orientierungslosigkeit ein (das so genannte Entlassungsloch), in der die Entlassenen besonders anfällig für einen Rückfall in kriminelles Verhalten sind. Entlassene sind angesichts der Schwierigkeiten einer Wiedergewöhnung an das Leben in Freiheit meist auf Anleitung und Unterstützung bei der Wohnungs- und Arbeitssuche als erste, fundamentale Schritte zur Reintegration angewiesen. Haftentlassene stellen üblicherweise auf dem Arbeitsmarkt eine Klientel mit besonders starken Vermittlungshemmnissen dar (niedriger oder gar kein qualifizierter Berufsabschluss, oft schon vor der Haft ALG-II-Bezug, etc.). Verschiedene Studien zeigen, dass Haftentlassene mit qualifizierendem Berufsabschluss, die nach der Entlassung einer ausbildungsadäquaten Beschäftigung nachgehen, zu etwa 30 Prozent rückfällig 9 werden, während die Rückfallquote bei erwerbstätigen Haftentlassenen ohne berufliche Qualifizierung 50 Prozent und bei arbeitslosen Haftentlassenen sogar 80 bzw. 90 Prozent beträgt (getrennte Betrachtung von Haftentlassenen mit bzw. ohne berufsqualifizierenden Abschluss). 10 In einer Studie zur Resozialisierung von Haftentlassenen in Deutschland hatte eine Mehrheit der Häftlinge bei Inhaftierung jedoch keinen berufsqualifizierenden Abschluss und nur ein geringer Teil aller Häftlinge verfügte über konkrete Aussicht auf spätere Erwerbsarbeit. Hinzu kommt, dass auch vor der Inhaftierung über 80 Prozent der Straffälligen keiner geregelten Erwerbsarbeit nachgingen, sondern von staatlichen Transferleistungen (i.d.r. ALG II) lebten (Matt 2008a). 9 Die Rückfallquoten sind daneben in hohem Maße Alters- und Geschlechtsabhängig. Sie sinkt kontinuierlich mit dem Alter. Einzige Ausnahme bildet hier die Gruppe der 50-59jährigen, in der sich noch einmal ein Anstieg der Rückfälligkeit nach Freiheitsstrafe ohne Bewährung findet. Die Rückfallquote von Frauen liegt sehr deutlich unter denen der Männer. Dagegen unterscheiden sich die Rückfallquoten von Deutschen und Nichtdeutschen nur marginal. Bei letzteren liegt sie etwas niedriger. Die höchsten Rückfallquoten finden sich bei Ex-Strafgefangenen nach Endstrafe, der Zielgruppe des hier evaluierten Projekts. Vgl. Jehle u. a. 2003: u. a. 39, 45, 47, Vgl. u. a. Wirth 2007: 16; Wirth 2009a: 77f. sowie die kommentierte Rückfallstatistik von Jehle u. a Bei der kommentierten Rückfallstatistik handelt es sich um die Auswertung der Daten des Bundeszentralregisters (BZR). Bei den BZR-Daten fehlt allerdings jeglicher Verweis auf andere Teilbereiche des Lebens, auf die Entwicklungen im Leben und im Umfeld der Betroffenen, auf deren Lebenssituation, auf Strukturen des Lebenslaufes (Matt 2007: 27). Zu teilweise anderen Ergebnissen kommt die Studie von Schumann (2004). In einer Längsschnittstudie wurden hier 424 Bremer Haupt- und Sonderschüler des Abgangsjahres 1989 untersucht. Hier zeigte sich keine generell schützende Wirkung von Erwerbstätigkeit auf Delinquenz. Wenn allerdings die Erwerbstätigkeit bestimmten Kriterien entsprach, konnte sie eine Abkehr von delinquentem Verhalten befördern. Zudem zeigte sich als robustes Ergebnis, dass die Strafverfolgungsinstanzen mit Blick auf die Arbeitsbiographie selektiv entschieden und dass die Interventionen der Justiz den Verlauf des späteren Arbeitslebens beeinträchtigen.

13 EVALUATION VORBEREITUNG DER ENTLASSUNG VON STRAFGEFANGENEN ÜBERGANGSMANAGEMENT 8 Diese Befunde belegen zum einen die Bedeutung von beruflicher Qualifizierung als zentralen Bestandteil von Reintegrationsmaßnahmen. 11 Zum anderen zeigt sich die zentrale Bedeutung einer schnellen Eingliederung in Arbeit nach der Haftentlassung. Allerdings konkurrieren ehemalige Gefangene auf dem Arbeitsmarkt mit nicht vorbestraften Arbeitsuchenden. Angesichts des zwar gesunkenen, aber nach wie vor hohen Niveaus der Arbeitslosigkeit in Hessen? (Arbeitslosenquote im April 2012: 5,8 Prozent), ist eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt für ehemalige Strafgefangene äußerst schwierig. Umfangreiche Daten aus Umfragen, administrativen Aufzeichnungen und von Feldstudien zeigen, dass die beidseitige Wechselwirkung von Arbeitslosigkeit und Kriminalität die Chancen für ehemalige Straftäter, eine gesicherte (Wieder-)Anstellung mit stabilen Einkommen zu erlangen, deutlich senkt. 12 Zudem spielt Gefangenenarbeit für den Arbeitsmarkt quantitativ nur eine untergeordnete Rolle. Werden alle hessischen Strafgefangenen den in Hessen offiziell registrierten Arbeitslosen gegenübergestellt, so machen Gefangene nur zwei Prozent der Arbeitslosenzahl aus. 13 Hinzu kommt, dass viele Betriebe nicht bereit sind, ehemalige Häftlinge einzustellen. 14 Seitens der Zielgruppe kommt eine Vielzahl weiterer Problemlagen hinzu. So ergab eine Sonderauswertung der TU Darmstadt, 15 dass 63 Prozent von befragten Inhaftierten Schulden hatten; im Schnitt ca Euro. Bezüglich der physischen und psychischen Situation findet sich bei straffällig gewordenen Menschen eine deutliche Häufung von gesundheitlichen Problemen 32 Prozent haben Probleme mit Drogen und/oder Alkohol. 16 Nicht zuletzt ist die Situation auf dem Arbeitsmarkt gerade für Personen mit multiplen Vermittlungshemmnissen weiterhin sehr angespannt. Eine hohe Anzahl von Personen bleibt über lange Zeiträume vom Arbeitsmarkt ausgesperrt. So zeigen Verweildauerana- 11 Arbeitsmarktbezogene Maßnahmen können allerdings nicht isoliert von kriminalpräventiven Maßnahmen betrachtet werden. Nur eine Kombination beider Ansätze kann die Gruppe der Straffälligen langfristig in den Arbeitsmarkt integrieren und eine Reduzierung des Rückfalls in Straffälligkeit zur Folge haben. Allerdings ist das Wissen über die Effektivität kriminalpräventiver Maßnahmen zwecks Rückfallminimierung gering (vgl. Matt 2007). Es zeigt sich aber auch hier, dass der Erfolg bei der beruflichen Eingliederung mit niedrigeren Rückfallquoten einhergeht: Berufliche und sozialintegrative Stabilisierung verstärken sich wechselseitig in Richtung eines nicht straffälligen Lebens (vgl. ebd.). 12 Falk u. a. 2009: 527. Vgl. auch die dort angegebenen Nachweise. 13 Berechnung für den März Eine US-amerikanische Studie mit einer Stichprobe von 800 Unternehmen, die ungelernte Arbeiter beschäftigen, ergab, dass keine dieser Firmen Bewerber mit krimineller Vergangenheit einstellt. Zwar würden 68 Prozent der Firmen auch Leute einstellen, die immer nur vorübergehend Arbeit hatten, aber zwei Drittel lehnten die Einstellung ehemaliger Strafgefangener prinzipiell ab; vgl. Holzer 1996; zitiert nach Waquant 2009: 154. Vgl. hierzu auch die experimentelle Studie von Falk u. a Vgl. Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe 2007: 3, 5ff. 16 Ebd.: 3.

14 EVALUATION VORBEREITUNG DER ENTLASSUNG VON STRAFGEFANGENEN ÜBERGANGSMANAGEMENT 9 lysen der Bundesagentur für Arbeit, dass 55,8 Prozent der Bezieher von SGB II- Leistungen in Hessen diese bereits seit zwei Jahren oder länger beziehen. 17 Damit liegt Hessen zwar geringfügig (0,4 Prozentpunkte) unter dem westdeutschen Schnitt, dennoch zeigen diese Zahlen auch für Hessen die enorme Verfestigung in der Langzeitarbeitslosigkeit. Die Spannbreite reicht dabei in Hessen von 50,5 Prozent im Main- Taunus-Kreis bis zu 61,3 Prozent in Hersfeld-Rotenburg. Tabelle 1: Verweildauern im SGB II (Berichtsmonat Dezember 2010) Region Erwerbsfähige Leistungsberechtigte Anteil mit Verweildauer 2 Jahre und länger (in %) Deutschland ,3 Westdeutschland ,2 Hessen ,8 Main-Taunus-Kreis ,5 Main-Kinzig-Kreis ,9 Offenbach ,1 Odenwaldkreis ,4 Rheingau-Taunus-Kreis ,5 Groß-Gerau ,1 Darmstadt-Dieburg ,9 Limburg-Weilburg ,4 Wetteraukreis ,5 Darmstadt, Wissenschaftsstadt ,6 Waldeck-Frankenberg ,2 Hochtaunuskreis ,3 Marburg-Biedenkopf ,6 Kassel ,7 Vogelsbergkreis ,8 Lahn-Dill-Kreis ,9 Fulda ,5 Frankfurt am Main, Stadt ,0 Bergstraße ,7 Offenbach am Main, Stadt ,8 Wiesbaden, Landeshauptstadt ,2 Schwalm-Eder-Kreis ,2 Kassel, documenta-stadt ,5 Werra-Meißner-Kreis ,1 Gießen ,8 Hersfeld-Rotenburg ,3 Quelle: &resourceid=210368&input_=&pagelocale=de&topicid=31688&year_month=201012&year_month.group=1&search=such en 17 Stand Dezember 2010; vgl. th=201012&year_month.group=1&search=suchen

15 EVALUATION VORBEREITUNG DER ENTLASSUNG VON STRAFGEFANGENEN ÜBERGANGSMANAGEMENT DAS PROJEKT VORBEREITUNG DER ENTLASSUNG VON STRAFGEFANGENEN ÜBERGANGSMANAGEMENT 18 Zielgruppe des Projekts Vorbereitung der Entlassung von Strafgefangenen Übergangsmanagement; Schwerpunkt: Vorbereitung der Entlassung in den sozialen Empfangsraum 19 von Gefangenen mit besonderem Hilfebedarf nach der Haft als Dienstleistung der freien Straffälligenhilfe ist der Personenkreis inhaftierter erwachsener Frauen und Männer mit besonderem Hilfebedarf, insbesondere Gefangene, die ohne staatliche Unterstützung (Bewährungshilfe, Führungsaufsicht) zum Endstrafenzeitpunkt entlassen werden. Besonderer Hilfebedarf liegt vor, wenn die Inhaftierten beispielsweise ohne tragfähige soziale Bindungen sind, wohnungslos sind oder aus ungesicherten Wohnverhältnissen kommen, nicht in der Lage sind, die eigene wirtschaftliche Existenz zu sichern, gesundheitlich und/oder psychisch belastet sind, nicht in der Lage sind, das vorhandene Hilfesystem in Anspruch zu nehmen, sowie aus eigener Kraft diese Schwierigkeiten nicht überwinden können. Ziel des Programms ist die berufliche und soziale Integration und eine Vermeidung von Rückfällen in die Straffälligkeit. Daneben sollen die materielle Existenz gesichert und schädliche Folgen des Freiheitsentzugs gemindert sowie die Beschaffung von Wohnraum ermöglicht werden. Umsetzende Träger des Programms sind Einrichtungen der Freien Straffälligenhilfe. Die Justizvollzugsanstalten konnten sich einen Maßnahmeträger aus dem Umfeld suchen, der über Kompetenzen in der sozialen und beruflichen Integrationsarbeit verfügt. Diese erhalten einen Zuschuss zu den Ausgaben im Rahmen der Fehlbedarfsfinanzierung. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Insgesamt werden die Projekte zusammen jährlich mit Euro aus Landesmitteln und Euro aus dem Europäischen Sozialfonds finanziert. Die umsetzenden Träger sind aufgefordert Aspekte der Chancengleichheit bei der Entwicklung und Umsetzung von Handlungsschritten in Bezug auf die unterschiedlichen (Re-)Integrationsprobleme von männlichen und weiblichen Haftentlassenen zu berücksichtigen. Neben der Analyse der geschlechtsspezifischen Integrationsprobleme sind die Träger aufgefordert geschlechtersensible Beratungsangebote und geschlechtsspezifi- 18 Die Projektbeschreibung in diesem Kapitel basiert auf Materialien des hessischen Ministeriums der Justiz, für Integration und Europa. 19 Ein sozialer Empfangsraum ist entweder der vor der Inhaftierung bewohnte Lebensraum oder ein neuer Lebensraum, in den sich der Entlassene erst noch einordnen muss.

16 EVALUATION VORBEREITUNG DER ENTLASSUNG VON STRAFGEFANGENEN ÜBERGANGSMANAGEMENT 11 sche Hilfsdienste für Arbeits-, Wohnungs- und Freizeitangebote zur Anwendung zu bringen. Das Übergangsmanagement sieht folgenden Ablauf vor (vgl. hierzu auch Weber / Klein 2009: 109ff.; Weilbächer / Klein 2009): Spätestens sechs Monate vor der Entlassung soll die oder der Gefangene mit einem Flyer auf die Dienstleistung der freien Straffälligenhilfe hingewiesen werden. Wenn die oder der Gefangene zustimmt (die Teilnahme beruht auf Freiwilligkeit) wird die Freie Straffälligenhilfe mit der Betreuung und Beratung beauftragt. Die Mitarbeiter_innen der Freien Straffälligenhilfe entwickeln mit den Gefangenen einen Hilfeplan auf der Grundlage der Anamnese. Die Kontaktaufnahme in den sozialen Empfangsraum (zur Familie, zum betreuten Wohnen, zur Arbeitsagentur oder zum Jobcenter) wird vorbereitet. Vollzugsöffnende Maßnahmen, die zur Vorbereitung der Entlassung dienen, sind durch die Vollzugsplankonferenz zu prüfen. Zwei Monate vor der Entlassung sieht das Konzept eine verbindliche Rückmeldung des Übergangsmanagements über den Sachstand der Entlassungsvorbereitung an die Vollzugsplankonferenz bzw. den Sozialdienst vor. Die Mitarbeiter_innen des Übergangsmanagements sollen am Entlassungstag als Ansprechpartner_innen zur Verfügung stehen. Zu diesem Zeitpunkt soll nach Möglichkeit geklärt sein, wo der Entlassene seinen Wohnsitz aufnimmt, wer ihn unterstützt, wo er sein Geld bekommt, möglicherweise sogar wer sie bzw. ihn beschäftigt. Wird der Gefangene in eine Einrichtung des Trägers entlassen, soll der Kontakt aufrechterhalten werden. Für Informationen über den Verbleib und die Entwicklung des Entlassenen soll das Übergangsmanagement (sporadischen) Kontakt über die professionell arbeitenden Einrichtungen halten und ein Stammdatenblatt 20 bis sechs Monate nach der Entlassung führen. Die Zusammenarbeit zwischen dem hauptamtlichen Sozialdienst und dem Übergangsmanagement soll jederzeit gewährleistet sein. Hierfür sind in den Justizvollzugsanstalten hauptamtliche Kontaktpersonen aus den Sozialdiensten bestellt. 20 Die Stammdatenblätter standen der Evaluation nicht zur Verfügung.

17 EVALUATION VORBEREITUNG DER ENTLASSUNG VON STRAFGEFANGENEN ÜBERGANGSMANAGEMENT METHODISCHES VORGEHEN Unser Evaluationsdesign baut auf einen Methodenmix auf, der Daten- und Dokumentenanalysen, Fallstudien, standardisierte Befragungen bei den umsetzenden Trägern, den Ansprechpartner_innen für das Übergangsmanagement in den hessischen Jobcentern und bei Teilnehmer_innen sowie die Auswertung der Monitoringdaten kombiniert, um mittels einer Methodentriangulation valide Wirkungszusammenhänge aufzeigen zu können. Konkret speisen sich die Ergebnisse dieses Berichts aus folgenden Datenquellen: a) Explorative Interviews In der Explorationsphase wurden im Februar 2011 vier Einzel- bzw. Gruppeninterviews geführt: Mit einem/einer Mitarbeiter_in des Justizministeriums, mit dem/der Geschäftsführer_in eines Trägers, der/die gleichzeitig Vorsitzende_r des Landeszusammenschlusses für Straffälligenhilfe in Hessen ist, mit zwei Mitarbeiter_innen eines Trägers sowie mit drei Mitarbeiter_innen der Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit. b) Daten- und Dokumentenanalyse Hier wurden die Projektanträge sowie im Rahmen der Fallstudien überreichte Dokumente der Träger der Freien Straffälligenhilfe, Dokumente des Justizministeriums, sowie insbesondere die Sachstandsberichte der Träger ausgewertet. c) Auswertung der Monitoringdaten Die Monitoringdaten enthalten Informationen zu den Teilnehmer_innen aufgeschlüsselt nach Geschlecht, Altersgruppe, Eintritts- und Austrittsjahr, Bildungsstand, Erwerbsstatus etc. Zudem enthalten sie Informationen, ob es zum Abbruch der Maßnahme kam und zum Verbleib der Teilnehmer_innen nach der Haftentlassung. Die Monitoringdaten wurden mit Hilfe univariater und bivariater Analysemethoden ausgewertet.

18 EVALUATION VORBEREITUNG DER ENTLASSUNG VON STRAFGEFANGENEN ÜBERGANGSMANAGEMENT 13 d) Quantitative Online-Befragung der Übergangsmanager_innen der beteiligten Träger der Freien Straffälligenhilfe Aus jeder Region wurde eine Person in die Befragung einbezogen. Dort wo mehrere Übergangsmanager_innen aktiv sind, haben wir die einbezogene Person per Losverfahren ausgewählt. Die Befragung fand im September 2011 statt. Alle angeschriebenen Übergangsmanager_innen beteiligten sich an der Befragung, so dass die Rücklaufquote entsprechend 100 Prozent betrug. Die Mitarbeiter_innen des Übergangsmanagements wurden insbesondere zu folgenden Aspekten befragt: Aufgaben innerhalb des Projekts Intensivität der Kooperation zu weiteren Akteuren im Hilfsnetzwerk Problemlagen der Teilnehmer_innen am Projekt Zielerreichung Verbleib der Teilnehmer_innen Bewertung des Übergangsmanagements e) Quantitative Online-Befragung von Ansprechpartner_innen der Jobcenter für das Projekt Übergangsmanagement Im Verlauf des Jahres 2009 wurde auf Betreiben des Justizministeriums in allen Jobcentern (sowie in allen Agenturen für Arbeit) für das Projekt Übergangsmanagement zuständige Ansprechpartner_innen benannt. Diese insgesamt benannten 32 Mitarbeiter_innen 21 wurden angeschrieben und um Teilnahme an der Befragung gebeten. Die Rücklaufquote betrug 81 Prozent. 22 Auch diese Befragung fand im September 2011 statt. Bei der Befragung der Mitarbeiter_innen der Jobcenter standen folgende Schwerpunkte im Zentrum: Zusammenarbeit mit den Mitarbeiter_innen der freien Träger Leistungsgewährung Integration in Arbeit und Ausbildung Kooperation zu weiteren Akteuren Problemlagen der Teilnehmer_innen am Projekt Bewertung des Übergangsmanagements 21 In sechs Jobcentern gibt es zwei zuständige Ansprechpartner_innen. 22 Aus fünf der sechs Jobcenter mit zwei Ansprechpartner_innen beteiligte sich jeweils nur eine Person. Insgesamt beteiligten sich damit 25 der 26 Jobcenter (96 %).

19 EVALUATION VORBEREITUNG DER ENTLASSUNG VON STRAFGEFANGENEN ÜBERGANGSMANAGEMENT 14 f) Quantitative Teilnehmer_innenbefragung Die Befragung wurde als schriftliche Befragung anonym über die Träger von September 2011 bis Februar 2012 durchgeführt. Die Träger sollten den Teilnehmer_innen bei ihrem letzten Beratungsgespräch vor der Entlassung den Fragebogen aushändigen. Folgende Aspekte standen hier u. a. im Fokus: Zufriedenheit der Teilnehmer_innen mit der Maßnahme und dem Maßnahmeträger insgesamt und hinsichtlich verschiedener Aspekte, Fragen zu der Zeit nach der Haftentlassung, Unterstützung verschiedener Akteure hinsichtlich der Haftentlassung sowie persönliche Angaben der Teilnehmer_innen. Insgesamt beteiligten sich 92 Teilnehmer_innen an der Befragung. Bei einem durchschnittlichen Austritt von 159 Teilnehmer_innen im Halbjahr 23 beteiligten sich mehr als 57 Prozent.24 g) Quantitative Befragung ehemaliger Teilnehmer_innen Diese Befragung wurde parallel zur Teilnehmer_innenbefragung ebenfalls schriftlich und anonym über die Träger durchgeführt. In den Fällen, wo die ehemaligen Teilnehmer_innen nach der Entlassung weiterhin in Kontakt mit dem Träger blieben, sollten die Träger etwa sechs Monate nach der Entlassung den Fragebogen aushändigen. Die Befragung erhebt damit keinerlei Ansprüche auf Repräsentativität. Einerseits könnte es sich bei der befragten Personengruppe um eine Positivauswahl handeln, da insbesondere Personen, die wieder ins kriminelle Milieu abrutschen, kaum Kontakt zum bzw. zur Übergangsmanager_in halten werden. Andererseits könnte es sich auch um eine Negativauswahl handeln, da insbesondere Personen, die bereits sozial und beruflich wieder integriert sind, kaum Veranlassung haben, den Kontakt zu halten. Zudem ist mit 19 Personen die Zahl der erreichten Personen zu gering, um verallgemeinerbare Aussagen treffen zu können. Bei dieser Befragung standen folgende Aspekte im Mittelpunkt: Bewertung der Unterstützungsleistungen des Maßnahmeträgers, Zufriedenheit mit der Betreuung, Probleme nach der Haftentlassung, Hilfsangebote und strukturen vor und nach der Haftentlassung, Fragen zur aktuellen Situation sowie persönliche Angaben der Teilnehmer_innen. 23 Berechnet für die Jahre 2008 bis 2010 auf Basis der Monitoringdaten. 24 Da zudem zum Zeitpunkt der Befragung nur noch neun Justizvollzugsanstalten am Programm teilnahmen, dürfte die Beteiligungsquote noch höher liegen.

20 EVALUATION VORBEREITUNG DER ENTLASSUNG VON STRAFGEFANGENEN ÜBERGANGSMANAGEMENT 15 h) Fallstudien In fünf Regionen haben wir im Mai 2011 Fallstudien durchgeführt. Folgende fünf Justizvollzugsanstalten bzw. zuständige Träger wurden hierfür ausgewählt: Tabelle 2: Überblick über die Justizvollzugsanstalten der Fallstudien JVA Belegungsfähigkeit und Besonderheiten Zweckbestimmung Zuständiger Träger für das Übergangsmanagement Butzbach Darmstadt Dieburg Frankfurt am Main III Kassel I Belegungsfähigkeit: 541; Sicherheitsstufe I; Besonderheiten: Ausbildung und Schule; Aufnahme sämtlicher ungelockerten Strafgefangenen amerikanischer Staatsbürger; Krankenabteilung; Behandlungsabteilung für Gewalttäter Belegungsfähigkeit: 533; Sicherheitsstufe II; Besonderheiten: Ausbildungszentrum, Halb offener Vollzug Belegungsfähigkeit: 262; Sicherheitsstufe II; Besonderheiten: Ausbildungsmöglichkeiten Belegungsfähigkeit: 208; Sicherheitsstufe I; Besonderheiten: Ausbildungszentrum; Schulprojekt; Projekt Arbeitserziehung Belegungsfähigkeit: 564; Sicherheitsstufe I; Besonderheiten: Ausbildungsmöglichkeiten, Zentralkrankenhaus Männer; Geschlossener Vollzug; Freiheitsstrafe von mehr als 24 Monaten nach Maßgabe der Einweisungskommission Männer; Geschlossener Vollzug: a) Freiheitsstrafe bis 24 Monate b) Freiheitsstrafe von mehr als 24 Monate nach Maßgabe der Entscheidung der Einweisungskommission Männer; Geschlossener Vollzug: a) Kurzstrafe b) Zivilhaft Frauen; Geschlossener Vollzug, mit Mutter-Kind-Heim a) Untersuchungshaft, Auslieferungshaft an Erwachsenen und Jugendlichen/Heranwachsenden b) Freiheitsstrafe von jeder Dauer c) Jugendstrafe d) Sicherungsverwahrung e) Zivilhaft Männer; Geschlossener Vollzug: a) Freiheitsstrafe von mehr als 24 Monate nach Maßgabe der Entscheidung der Einweisungskommission b) Untersuchungshaft c) Kurzstrafe d) Freiheitsstrafe bis 24 Monate Diakonie Wetterau Diakonie Darmstadt Haftentlassenenhilfe e.v. AWO Kreisverband Frankfurt/Main; Anlaufstelle für straffällig gewordene Frauen Soziale Hilfe Kassel e.v. Die ausgewählten Justizvollzugsanstalten decken damit u. a.: größere und kleinere Anstalten, Langstrafen- und Kurzstrafenanstalten, Frauen- und Männeranstalten ab.

21 EVALUATION VORBEREITUNG DER ENTLASSUNG VON STRAFGEFANGENEN ÜBERGANGSMANAGEMENT 16 Im Rahmen der Fallstudien wurden leitfadengestützte Interviews 25 von Akteuren geführt (vgl. Tabelle 3). mit einer Vielzahl Tabelle 3: Überblick über die durchgeführten Interviews im Rahmen der Fallstudien Anstaltsleiter_innen und Mitarbeiter_innen der Sozialen Dienste der Justiz der Justizvollzugsanstalten Geschäftsführer_innen sowie Übergangsmanager_innen der Träger der freien Straffälligenhilfe Anzahl Gespräche Anzahl Personen Gefangene Mitarbeiter_innen der Jobcenter 4 4 Mitarbeiter_innen der Agenturen für Arbeit 5 6 Sonstige Gesamt Das Prinzip der Fairness stellt auch datenschutzrechtliche Anforderungen, denen die Evaluator_innen Rechnung tragen. So wird bei Ergebnisdarstellungen grundsätzlich ausgewiesen, welche Akteursgruppen befragt wurden. Da unterschiedliche Zielgruppen einbezogen sind, für die es auch Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu identifizieren gilt, müssen auch Interessenlagen von Akteuren interpretiert werden. Dies geschieht nicht personenorientiert, sondern bezogen auf funktional äquivalente Akteursgruppen. Ergebnisse qualitativer Interviews bleiben stets anonym. Argumente oder Sachverhalte werden nicht Personen oder Standorten zugeordnet. Diese Verfahrensweise folgt dem grundlegenden Anonymitätsprinzip bei Befragungen. Das Verfahren ist keineswegs mit Erkenntnisverlusten verbunden und wurde allen Befragten vor den jeweiligen Interviewdurchführungen auch versichert. 25 Die Gespräche wurden bei Zustimmung digital aufgezeichnet. Mit einer Ausnahme wurde diese Zustimmung von allen Gesprächspartner_innen erteilt. Von allen Gesprächen wurden ausführliche Gesprächsprotokolle erstellt. 26 Gespräche mit Inhaftierten werden in der Forschung als das kommunikativ komplizierteste Unternehmen angesehen (vgl. Kersten u. a. 1983: 189), da in einer totalen Institution wie dem Gefängnis gewöhnlich auch die Kommunikation der Insassen der Kontrolle der Obrigen unterliegt (Goffman 1973). 27 Die Träger konnten weitere wichtige Gesprächspartner_innen aus dem Hilfsnetzwerk benennen. Dadurch wurde je einmal ein(e) Mitarbeiter_in der Schuldnerberatung und einmal ein Gefängnisseelsorger mit in die Fallstudien einbezogen.

22 EVALUATION VORBEREITUNG DER ENTLASSUNG VON STRAFGEFANGENEN ÜBERGANGSMANAGEMENT RELEVANZ- UND KOHÄRENZPRÜFUNG 5.1 Relevanz Die Analysen im Kapitel 2 haben die hohe Problemlage für die hier angesprochene Zielgruppe gezeigt. Insbesondere die Verweildauern im SGB II verdeutlichten die enorme Herausforderung schwer zu vermittelnde Personen in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Bei der Zielgruppe des Projekts Übergangsmanagement handelt es sich quasi per Definition (vgl. hierzu auch ausführlicher die Abschnitte 3 und 6.3) um ein besonders schwierig zu integrierendes Klientel. Daher besitzen Fördermaßnahmen für diese Gruppen nach wie vor eine hohe Relevanz. Trotz einer leichten Entspannung auf dem Arbeitsmarkt ist die Eingliederung von Strafgefangenen in den Arbeitsmarkt weiterhin äußerst schwierig. Zudem ist angesichts des bereits 2011 gegenüber 2010 um über 24 Prozent geringeren Eingliederungstitels der hessischen Jobcenter 28 und der nochmaligen Reduzierung um 20 Prozent 2012 gegenüber zu befürchten, dass besonders arbeitsmarktferne Personengruppen (noch) weniger gefördert werden als bislang. Da die Jobcenter zudem unter einem hohen Druck stehen, möglichst hohe Integrationszahlen zu erreichen, dürfte die Förderung ehemaliger Strafgefangener, die in der Regel noch weitere vermittlungshemmende Merkmale aufweisen, für diese wenig prioritär sein. Unabhängig von arbeitsmarktpolitischen Konjunkturen besitzt Rückfallreduktion und Senkung der Kriminalität durchgehend eine hohe Relevanz. Die im hier evaluierten Projekt anvisierte soziale und berufliche Integration von Strafgefangenen kann einen nachhaltigen Beitrag zur Rückfallreduktion leisten. 5.2 Kohärenz Im Folgenden wird auf die Fragestellung eingegangen, inwiefern ähnliche Zielsetzungen von Programmen unter anderem im Rahmen der Sozialgesetzbücher II und III und des Bundes-ESF verfolgt werden. Eine systematische Wiedereingliederungspolitik von aktuellen bzw. ehemaligen Strafgefangenen haben unterdessen (fast) alle Bundesländer in ihre ESF-Programme integ- 28 Die Kürzungen variieren zwischen den Grundsicherungsstellen erheblich und reichen von -17,7 % im Main- Taunus-Kreis bis zu -29,4 % in Kassel Stadt; vgl. Schröder Auch hier variierten die Kürzungen stark und zwar zwischen -14,7 Prozent in Wiesbaden bis zu -30,1 % in Hersfeld-Rotenburg; vgl. Schröder 2011.

23 EVALUATION VORBEREITUNG DER ENTLASSUNG VON STRAFGEFANGENEN ÜBERGANGSMANAGEMENT 18 riert. 30 Ein wesentlicher Grund hierfür ist, dass der Bund kaum Programme zur Wiedereingliederung von Strafgefangenen bietet. Im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative EQUAL gab es einzelne (bundesweit sieben) Projekte zur Vernetzung im Strafvollzug (vgl. BMAS 2008: 8-10). Ihr Ziel war es, traditionelle Behandlungs- und Resozialisierungsangebote der Strafvollzugsanstalten durch innovative Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung und Arbeitsmarktintegration zu ergänzen und dabei die Kooperation zwischen Justiz- und Arbeitsmarktakteuren, Bildungsträgern und Arbeitgebern sowie Wissenschaft und Praxis nachhaltig zu verbessern (Boumaiza / Heister 2010: 6). Im Rahmen des aktuell laufenden Bund-ESF Programms Xenos Integration und Vielfalt können Strafgefangene mit und ohne Migrationshintergrund beim Einstieg in den Arbeitsmarkt und bei der Integration in die Gesellschaft unterstützt werden (vgl. ausführlich Boumaiza / Heister 2010: 7ff.). Zielgruppe sind hier aber in erster Linie jugendliche Straftäter. Ein Vakuum in der (beruflichen) Betreuung von Strafgefangenen hinterließen zudem die Arbeitsmarktreformen (vgl. hierzu auch die Abschnitte und 6.7.4). Seitens der Agentur für Arbeit werden die Straffälligen nicht (mehr) als Zielgruppe angesehen. Da zudem Vermittlungserfolge mit dieser Klientel nur schwer zu erzielen sind, ist die Förderung außerhalb des Vollzuges stark zurückgegangen. Von entscheidender Bedeutung ist aber 7 Absatz 4 SGB II. Danach erhalten Personen, die in einer stationären Einrichtung untergebracht sind, keine Leistungen nach dem SGB II. Dem Aufenthalt in einer stationären Einrichtung ist der Aufenthalt in einer Einrichtung zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung gleichgestellt ( 7 Abs. 4 Satz 2 SGB II). Dadurch sind Förderleistungen im Rahmen des SGB II praktisch ausgeschlossen. 31 Hinsichtlich der Kohärenz ist demnach festzuhalten, dass es keine Überschneidungen zu anderen Förderprogrammen gibt. Eine Doppelförderung findet nicht statt. 30 Ein Kurzüberblick über die Entwicklung in den Ländern bieten Roos / Weber 2009 und Weber / Klein Als Beispiel für einzelne Bundesländer siehe für Brandenburg Russell / Hänsel 2009 und für NRW Wirth 2009b. Das NRW-Projekt wirkte für viele Folgeprojekte als eine Initialfunktion. 31 Allerdings ist hier ein Widerspruch zum allgemeinen Informations- und Beratungsauftrag des SGB I (vgl. die 14, 15 und 17 SGB I) zu verorten. Der Informationsauftrag des SGB I wird örtlich unterschiedlich ausgelegt. In Einzelfällen findet daher auch durch Mitarbeiter_innen der Jobcenter Beratung in der Justizvollzugsanstalt statt. Die Mehrheit orientiert sich aber an 7 Absatz 4 Satz 2 SGB II; vgl. hierzu auch Abschnitt

24 EVALUATION VORBEREITUNG DER ENTLASSUNG VON STRAFGEFANGENEN ÜBERGANGSMANAGEMENT ERGEBNISSE 6.1 Anlaufphase der Projekte Die Etablierung der einzelnen Projekte brauchte unterschiedliche Anlaufzeiten. Während die Hälfte der Projekte relativ reibungslos starten konnte, gab es bei einzelnen Projekten zunächst infrastrukturelle Probleme beispielsweise bei der Bereitstellung von Beratungszimmern in den Justizvollzugsanstalten oder beim Einsatz von Computern mit Internetzugang. Auch die Erfassung der vorrangigen Zielgruppe des Übergangsmanagements verlief nicht überall reibungslos, da die Kommunikation mit den Sozialdiensten der Justizvollzugsanstalten sich erst einspielen musste. Daher gab es bei einigen Projekten zunächst nur schleppend Überweisungen seitens des Sozialdienstes. Ab dem zweiten Projektjahr waren diese Anlaufprobleme weitestgehend behoben. Die Zusammenarbeit und Kommunikation mit den Sozialdiensten hatte sich eingespielt und eine geeignete Infrastruktur in den Justizvollzugsanstalten stand nunmehr allen Trägern zur Verfügung. Hinsichtlich der Kooperation mit den Arbeitsagenturen und den Jobcentern gab es zunächst erhebliche Schwierigkeiten. So fehlten den Übergangsmanager_innen entsprechende Ansprechpartner_innen. Erst im Verlauf des Jahres 2009 verbesserte sich dies deutlich (vgl. Abschnitte und 6.6.4). 6.2 Zugangswege Das Übergangsmanagement richtet sich an erwachsene Strafgefangene mit besonderem Hilfebedarf, insbesondere an Gefangene, die ohne staatliche Unterstützung (Bewährungshilfe, Führungsaufsicht) zum Endstrafenzeitpunkt entlassen werden (vgl. Abschnitt 3). Eine Einschätzung auf Endstrafe erfolgt z. B. bei Vorliegen von mehreren Inhaftierungen, meist in Kombination mit Suchtproblematiken, Obdachlosigkeit oder psychischen Problemen. 32 Dabei ist es möglich, dass es während des Vollzugs zu einem Wechsel in der Einschätzung kommt, ob Endstrafe wahrscheinlich ist. 33 Inhaftierte, die voraussichtlich nicht ihre Strafe bis zum Endstrafenzeitpunkt absitzen müssen, werden seit Anfang 2011 durch das Entlassungsmanagement (EMA) betreut (vgl. hierzu Abschnitt 6.9). 32 Teilweise kommt es auch zur Endstrafe, weil ein Antrag auf vorzeitige Entlassung nicht gestellt wird. 33 So gibt es immer wieder Häftlinge, die sich im Übergangsmanagement befinden und dann aufgrund von Gerichtsentscheidungen vorzeitig entlassen werden.

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