Drei Säulen oder drei Schichten? Das Alterseinkünftegesetz
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- Regina Gerstle
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1 Drei Säulen oder drei Schichten 1/14 Drei Säulen oder drei Schichten? Das Alterseinkünftegesetz Dr. Pascal Krimmer Forschungszentrum Generationenverträge Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Vortrag am 20. Februar 2008
2 Drei Säulen oder drei Schichten 2/14 Demografische Entwicklung ,8 Mio. 24 % ,4 Mio. 57 % ,9 Mio. 19 % ,5 Mio. 32 % ,7 Mio. 52 % ,5 Mio. 17 % ,7 Mio. 37 % ,9 Mio. 47 % ,4 Mio. 15 %
3 Drei Säulen oder drei Schichten 3/14 Demografische Entwicklung ,8 Mio. 24 % ,4 Mio. 57 % ,9 Mio. 19 % ,5 Mio. 32 % ,1 Mio. 25 % ,7 Mio. 52 % ,1 Mio. 58 % ,5 Mio. 17 % ,5 Mio. 17 % ,7 Mio. 37 % ,6 Mio. 25 % ,9 Mio. 47 % ,0 Mio. 59 % ,4 Mio. 15 % ,4 Mio. 15 %
4 Drei Säulen oder drei Schichten 4/14 Von Säulen und Schichten Die Alterssicherung in Deutschland basiert auf dem Drei-Säulen-Modell, welches die verschiedenen Alterssicherungsmöglichkeiten grundsätzlich nach der Zugehörigkeit zu einem bestimmten Personenkreis zuordnet. Das so genannte Drei-Schichten-Modell hingegen unterscheidet die Altersvorsorgeprodukte hinsichtlich der Verwertbarkeit sowie der steuerlichen Behandlung der Beiträge und der Leistungen wie folgt: 1. Basisversorgung mit der gesetzlichen Rentenversicherung, den landwirtschaftlichen Alterskassen, den berufsständischen Versorgungseinrichtungen und der privaten Leibrentenversicherung (Basisrente bzw. Rüruprente). 2. Kapitalgedeckte Zusatzversorgung mit der betrieblichen Altersversorgung und der Riesterrente. 3. Sonstige Vorsorgeprodukte, beispielsweise klassische private Rentenversicherungen oder Kapitallebensversicherungen. Das Drei-Schichten-Modell wurde mit dem AltEinKG geschaffen, welches wiederum auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2002 zurückgeht, das die unterschiedliche Besteuerung von Renten und Pensionen für verfassungswidrig erklärt hat. Nichtsdestotrotz hat das AltEinkG erheblichen Einfluss auf das Gesamtsystem der Altersicherung in Deutschland. Mit dem so genannten Drei-Schichten-Modell wurde die Altersvorsorge in eine Basisversorgung (diese umfasst im Wesentlichen die Leistungen der Systeme der ersten Säule sowie der so genannten Rüruprente ), eine Zusatzversorgung sowie Kapitalanlageprodukte unterteilt. Diese unterscheiden sich hinsichtlich ihrer steuerrechtlichen Behandlung.
5 Drei Säulen oder drei Schichten 5/14 Drei-Säulen-Modell GRV (ca. 85%) bav (ca. 5%) pav (ca. 10%)
6 Drei Säulen oder drei Schichten 6/14 Von Säulen und Schichten Vorsorgeprodukte der ersten und zweiten Schicht - der Basis- und Zusatzversorgung - werden nachgelagert besteuert. Das heißt: Die Einzahlungen sind steuerfrei, während die Auszahlungen besteuert werden. Bei der Basisversorgung erfolgt der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung schrittweise. Die Beiträge werden in den nächsten Jahren Schritt für Schritt von der Steuer freigestellt. Im Gegenzug werden die später ausgezahlten Renten nach und nach stärker besteuert. In Abhängigkeit der Einkommenssituation im Alter ist dies für die meisten Arbeitnehmer ein Steuersenkungsprogramm, da sie durch den in der Regel niedrigeren Steuersatz in der Rentenphase insgesamt weniger Steuern zahlen. Die überwiegende Mehrheit der heutigen Rentner wird auch in Zukunft keine höheren Steuern zahlen müssen. In 2005 sind für alleinstehende Rentner beispielsweise Bruttorenten bis zu rund Euro pro Jahr steuerlich unbelastet, falls keine zusätzlichen steuerpflichtigen Einkünfte vorliegen. Bei der Zusatzversorgung gibt es keine Übergangsregelung. Leistungen, die auf geförderten Beiträgen beruhen, sind in vollem Umfang steuerpflichtig.
7 Drei Säulen oder drei Schichten 7/14 Drei-Schichten-Modell Anforderungen Beitrag Leistung 1. Schicht: Basisversorgung [GRV, berufsständische Versicherung, Basisrente (Rüruprente)] Lebenslange Versorgung - Leistung nicht vor dem 60. Lebensjahr - nicht vererbbar, beleihbar oder übertragbar - nicht veräußerbar oder kapitalisierbar - Invaliditäts- und Hinterbliebenenabsicherung möglich steuerfrei bis Euro pro Jahr 1) steuerpflichtig 2) 2. Schicht: Kapitalgedeckte Zusatzversorgung [Förderung nach 10a (Riester) und 3.63 EStG (bav)] Anforderung wie Schicht 1, aber Auszahlungsplan mit Restverrentung Teilkapitalisierung bis zu 30 Prozent Kapitalabfindung der Rentenleistung möglich 3. Schicht: Kapitalanlageprodukte Übrige Altersvorsorgeprodukte, insbesondere Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, Banksparpläne steuerfrei Euro 3) ( 3.63 EStG) plus Euro ab 2008 ( 10a EStG) aus versteuertem Einkommen steuerpflichtig Kapitalertrag zu 50 Prozent, Rente unterliegt Ertragsanteilsbesteuerung 1) Übergangsphase : von 60 Prozent auf 100 Prozent, Erhöhung jeweils 2 Prozentpunkte pro Jahr 2) Übergangsphase : von 50 Prozent auf 80 Prozent, Erhöhung in jeweils 2 Prozentpunkte pro Jahr bis 2020, danach jeweils 1 Prozentpunkt pro Jahr bis ) 4 Prozent der BBG (2007: Euro) plus Pauschbetrag in Höhe von Euro.
8 Drei Säulen oder drei Schichten 8/14 Besteuerung von Alterseinkünften Die nachgelagerte Besteuerung bedeutet nichts anderes, als das der Sparvorgang aus unversteuertem Einkommen gebildet werden kann. Dabei bleiben auch die Erträge (Zinsen) im Zeitablauf steuerfrei. Erst bei Auszahlung unterliegt der gesamte Betrag dann der Besteuerung. Dieser Vorgang ist auch als Sparbereinigung bekannt, weil ja die Ersparnis von der Steuer befreit wird. Im Gegensatz dazu erfolgt bei Zinsbereinigung der Zugriff des Finanzamts zunächst vorgelagert, dafür bleiben aber die laufenden Zinserträge steuerfrei. Am Ende des Betrachtungshorizonts führen beide Wege zum gleichen Ergebnis: Das gesamte Einkommen wird im Lebenszyklus nur einmal erfasst. Anders im traditionellen Einkommensteuersystem: Hier unterliegen sowohl die Einzahlungen als auch die zwischenzeitlich erwirtschafteten Erträge der Besteuerung. Da die Zinsen aber aus versteuertem Einkommen gespart wurden, kommt es zu einer Doppelbesteuerung. Im Resultat ist die Gesamtersparnis deutlich geringer.
9 Drei Säulen oder drei Schichten 9/14 Besteuerung von Alterseinkünften nachgelagerte Besteuerung vorgelagerte Besteuerung "traditionelles" System z.b. "Riester" z.b. "alte" Kapitallebensversicherung z.b. Aktien inkl. Zinsabschlagsteuer Einzahlungen steuerfrei steuerpflichtig steuerpflichtig Erträge steuerfrei steuerfrei steuerpflichtig Auszahlungen steuerpflichtig steuerfrei steuerfrei
10 Drei Säulen oder drei Schichten 10/14 Besteuerung von Alterseinkünften Zinsbereinigung (vorgelagert) = Sparbereinigung (nachgelagert) nach 40 Perioden Betrag in Euro gewünschter Anlagebetrag Nettoanlagebetrag (Steuersatz 45%) Nettobetrag bei vorgelagerter Besteuerung Bruttobetrag bei nachgelagerter Besteuerung Nettobetrag bei nachgelagerter Besteuerung (45%)
11 Drei Säulen oder drei Schichten 11/14 Besteuerung von Alterseinkünften Nachgelagert vs. traditionelle Besteuerung nach 40 Perioden Betrag in Euro gewünschter Anlagebetrag Nettoanlagebetrag (Steuersatz 45%) Nettobetrag bei trad. EKSt (45%) Bruttobetrag bei nachgelagerter Besteuerung Nettobetrag bei nachgelagerter Besteuerung (45%)
12 Drei Säulen oder drei Schichten 12/14 Altersspezifische Rentenbeitrags- und Rentenleistungsprofile 12,000 11,000 10,000 9,000 8,000 7,000 in Euro 6,000 5,000 4,000 3,000 2,000 Rentenbeiträge Rentenleistungen 1, Jahr
13 Drei Säulen oder drei Schichten 13/14 Rentenzugangsalter und Lebenserwartung Renteneintrittsalter in Jahren Lebenserwartung in Jahren Durchschn. Zugangsalter (Renten wegen Alters, Männer) 9 Durchschn. Lebenserwartung mit 65 Jahren (Männer) Jahr
14 Drei Säulen oder drei Schichten 14/14 Fazit: Lebensstandardsicherung im Drei-Säulen-System Lebensstandardsicherung ist über die GRV alleine nicht mehr möglich. Das Wissen ist in der Bevölkerung (relativ) gut angekommen. Die Aktivitäten in der Altersvorsorge sind positiv, obwohl längst nicht alle staatlich angebotenen Möglichkeiten genutzt werden. Wer länger arbeitet erreicht ein höheres Rentenniveau. Lebensstandardsicherung nur durch Eigenvorsorge erreichbar. Wer zwischen 100 und 250 Euro pro Monat spart, wird im Ruhestand im Durchschnitt ausreichend versorgt sein.
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