Fragebogen AIG ITK-Haftpflichtversicherung

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1 Fragebogen AIG ITK-Haftpflichtversicherung Interessent / Firma Anschrift Ansprechpartner Telefon Fax Homepage Firmengründung Vermittler Vermittlernummer Ansprechpartner Telefon Fax Weitere rechtlich selbstständige Unternehmen (Bitte für jede Firma gesonderten Fragebogen) Kurze Unternehmens- / Betriebsbeschreibung Berufspraxis und Ausbildung / Qualifikation der verantwortlichen Unternehmensleiter (UL) und Mitarbeiter (MA) Werden die Unternehmensleiter / Mitarbeiter laufend geschult? Wenn ja, durch wen? Anzahl der dieses Jahr Vorjahr Mitarbeiter Umsatz voraussichtlich dieses Jahr Vorjahr Deutschland, Europa (EU) EUR EUR USA, Kanada EUR EUR sonstige Länder EUR EUR Exportanteil voraussichtlich dieses Jahr Vorjahr Europa EUR EUR USA, Kanada EUR EUR sonstige Länder EUR EUR Allgemeines Was waren Ihre 3 größten Aufträge im Vorjahr? Art des Auftrags Anteil am Gesamtumsatz 1) % 2) % 3) % Haben Sie einen Hauptauftraggeber? % Version Seite 1 von 6

2 Sind Sie als Subunternehmer oder als freier Mitarbeiter (namens und / oder für Rechnung Dritter) tätig? % Beschäftigten Sie Subunternehmer? % Bestehen Gesellschaftsverhältnisse, Kapitalbeteiligungen oder personelle Verbindungen zu den Auftraggebern? (Umsatzanteil) % Welchem Verband gehören Sie an? Gab es Reklamationen Ihrer Kunden? Wollte einer Ihrer Kunden schon einmal die Vergütung mindern? (ggf. mit kurzer Schilderung) Gab es gerichtliche Auseinandersetzungen wegen Schadenersatzansprüchen? (ggf. mit kurzer Schilderung) Leistungsbereiche (Prospekte / Broschüren bitte beifügen) Teilumsätze der Leistungsbereiche = 100%) Anteil am Gesamtumsatz (Summe Herstellung, Wartung, Instandhaltung von Hardware % Implementierung und Konfiguration von Hardware % Handel mit Hardware % Entwicklung, Modifizierung, Implementierung v. Individual-Software % Entwicklung, Wartung, Pflege von Standard-Software % Modifizierung, Implementierung von Standard-Software % Handel mit Software % IT-Management (Netzwerk-Mgt., Systemadministration) % Datenverarbeitung / -erfassung, Rechenzentren % Appliacation Service Providing (ASP) % Internet- / Online-Leistungen % Beratung, IT-Sachverständigentätigkeit % Schulungen % sonstige Tätigkeiten % Anmerkungen Version Seite 2 von 6

3 Einsatzbereiche der Produkte Anteil am Gesamtumsatz (Summe Teilumsätze der Leistungsbereiche = 100%) Produktions- und Anlagensteuerungs-Hardware % Servertechnologie, Netzwerktechnik, Datenkomm.-Hardware % Sonstige Computer Hardware % Zubehör (Drucker, Scanner, etc.) % Sonstige Hardware Einsatzbereiche % Medizintechnische Software % Produktionssteuerung, MSR, PPS, CIM, CAM, CAD % Verkehrsleittechnik % Finanzbereich, Abrechnung, Zahlungsvorgänge % Lager-, Warenwirtschaft % Termin-, Fristenkontrolle % e-commerce, e-business, e-cash, e-trade % Betriebssystem-Software, systemnahe Software % Sicherheitssysteme, Kryptographie, Sicherheitssoftware % Expertensysteme % Managementinformationssysteme % Kundenberatungssysteme % Verwaltung, Administration % Workflow % Grafik, Akustik, Optik, Spiele % sonstige Einsatzbereiche % Anmerkungen Kunden Anteil am Gesamtumsatz (Summe Teilumsätze der Leistungsbereiche = 100%) Privatkunden % Geschäftskunden < 0,5 Mio. % Geschäftskunden 0,5 Mio. bis 50 Mio. % Geschäftskunden 50 Mio. bis 500 Mio. % Geschäftskunden > 500 Mio. % Anteil am Gesamtumsatz der Unternehmen aus den folgenden Branchen. (Summe Teilumsätze = 0% bis 100%) Atomtechnik % Luft- und Raumfahrt % Militärtechnik % Energietechnik % Finanzdienstleister % Anmerkungen Version Seite 3 von 6

4 Qualitätssicherung Verlangen Ihre Auftraggeber spezifische selten/nie teilweise immer Qualitätsstandards? Wenn ja, welche? Werden Programmeigenschaften besonders selten/nie teilweise immer zugesichert? Wenn ja, welche? Erstellen Sie ein Pflichtenheft oder eine selten/nie teilweise immer Leistungsbeschreibung? Werden selbst hergestellte Programme vor ihrer selten/nie teilweise immer Einführung auf vermeidbare Fehler getestet? Wenn ja, mit welchen Prüftechniken? Was wird mit welchem Abdeckungsgrad getestet? % der Qualitätsanforderungen Testparameter: Von wem wird die Software getestet? von einer anderen Person(en)gruppe vom Kunden selbst, wenn ja: von der Person(en)gruppe, die die Software erstellt hat teilweise immer Gibt es Zwischenprotokolle? selten/nie teilweise immer Wie wird das Endprotokoll erstellt? ohne Ihren Kunden mit Ihrem Kunden Betreiben Sie eigene Server? Ja Nein Wenn ja, welcher technische Schutz besteht für die Server und Serverräumlichkeiten? Brandschutz: Raumklimatisierung: Zutritt: USV: Redundanzen: sonstiger Schutz: Welche Maßnahmen zur Sicherung von Daten werden getroffen? (Datensicherung, Schutz gegen Manipulation von Daten oder Zugriff auf Daten, etc.) Hat Ihr Unternehmen den Betrieb, Produkte oder Ja Nein Mitarbeiter zertifizieren lassen? Wenn ja, ggf. was/wen, welche Zertifikate? Werden AGBs / Verträge durch Anwälte geprüft? selten/nie teilweise immer Version Seite 4 von 6

5 Vorversicherungen / Vorschäden Besteht oder bestand bereits eine vergleichbare Versicherung? Versicherungssumme Prämie Ablaufdatum Selbstbehalt Seit wann bestehend? Wurde jemals eine vergleichbare Versicherung seitens des Versicherers gekündigt / abgelehnt? Versicherer Nein Ja Gründe, falls bekannt Wurden in den letzten 5 Jahren gegen mögliche versicherte Personen / Unternehmen Ansprüche erhoben oder sind Umstände bekannt, die zu Ansprüchen oder Schäden führen können? Nein Ja Anzahl, Höhe und Beschreibung der bekannten Umstände und Ansprüche der letzten 5 Jahre (ggf. auf separatem Blatt) gewünschtes Deckungskonzept pauschale Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (P/S/V) Deckungssummen Selbstbehalte 1,0 Mio. P/S/V für S/V für S/V... für S/V 2,0 Mio. P/S/V für S/V für S/V... für S/V. Mio. P/S/V... für S/V oder getrennte Deckungssummen für Personenschäden (P) und Sach- und Vermögensschäden (S/V) Deckungssummen Selbstbehalte 1,0 Mio. P; 0,2 Mio. S/V 250 S / V... S /... V 2,0 Mio. P; 0,5 Mio. S/V 500 S / V... S /... V P;. S/V... S /... V fakultative Deckungserweiterungen Umweltschaden-Basisversicherung Haftpflichtversicherung für Ansprüche aus Diskriminierungstatbeständen gewünschter Versicherungsbeginn (TT/MM/JJJJ): Version Seite 5 von 6

6 Besonderer Hinweis auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung gemäß 19 ff. VVG Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, dem Versicherer anzuzeigen. Stellt der Versicherer nach der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers, aber vor Vertragsannahme Fragen im Sinn des Satzes 1, ist der Versicherungsnehmer auch insoweit zur Anzeige verpflichtet. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach Absatz 1, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht des Versicherers ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat. In diesem Fall hat der Versicherer das Recht, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das Rücktrittsrecht des Versicherers wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht und sein Kündigungsrecht nach Absatz 3 Satz 2 sind ausgeschlossen, wenn er den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen geschlossen hätte. Die anderen Bedingungen werden auf Verlangen des Versicherers rückwirkend, bei einer von dem Versicherungsnehmer nicht zu vertretenden Pflichtverletzung ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Die Rechte sind ausgeschlossen, wenn der Versicherer den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannte. Im Falle eines Rücktritts nach Absatz 2 nach Eintritt des Versicherungsfalles ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn, die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen Umstand, der weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich ist. Hat der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht arglistig verletzt, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet. Das Recht des Versicherers, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, bleibt unberührt. Der Unterzeichner des Fragebogens erklärt nach bestem Wissen und Gewissen, dass die hier gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen und vollständig sind. Der Unterzeichner hat den Hinweis auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung gemäß 19 ff. VVG zur Kenntnis genommen. Änderungen, die sich vor Abschluss des Vertrages ergeben, werden unverzüglich dem Versicherer mitgeteilt. Der Unterzeichner bestätigt, dass der Fragebogen nebst evtl. beigefügter Einzelheiten wesentlicher Bestandteil des Vertrages wird. Name des Unterzeichners / Position im Unternehmen: Ort / Datum: Unterschrift / Stempel Version Seite 6 von 6

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