Rechtsanwaltsliste und allgemeine Informationen zur Rechtsverfolgung in Italien

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1 Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland Neapel Rechtsanwaltsliste und allgemeine Informationen zur Rechtsverfolgung in Italien Haftungsausschluss: Diese Angaben erfolgen aufgrund von Informationen zum Zeitpunkt der Abfassung. Die Angaben und insbesondere die Benennung der Anwälte und sonstigen Rechtsbeistände erfolgen unverbindlich und ohne Gewähr. Der Mandant hat für alle Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit dem erteilten Mandat selbst aufzukommen. Landesspezifische Besonderheiten Grundsätzlich besteht vor den italienischen Gerichten Anwaltszwang (Onere del patrocinio, vgl. Art. 82 ital. ZPO), d.h. die Parteien müssen sich durch einen Avvocato ( Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt ) vertreten lassen. Eine Ausnahme hiervon gilt vor Arbeits- und Mietgerichten, vor denen allerdings nur bei einem in der täglichen Praxis kaum relevanten Streitwert von unter 129,11 Euro die Partei ohne Anwalt auftreten kann (Artt. 417, 447bis ital. ZPO) und für Verfahren vor dem Friedensrichter (Giudice di Pace) bis zu einem Streitwert von 516,46 Euro (Art. 82 Abs. 1 ital. ZPO). Vor den Finanzgerichten (Commissione tributaria) sind auch Buchprüfer und Steuerberater (Ragionieri bzw. dottori commercialisti) und vor den Arbeitsgerichten auch sog. Arbeitsrechtsberater (Consulenti del lavoro) zugelassen. Anders als in Deutschland (Rechtsanwaltskammer für jeden OLG-Bezirk) bestehen in Italien die Anwaltskammern (Ordine degli Avvocati) für jeden der insgesamt 165 Landgerichtsbezirke (Tribunale; im Internet abrufbar unter it in Verbindung mit der jeweiligen Provinzhauptstadt oder der entsprechenden Abkürzung). Übergeordnetes Zentralorgan ist der beim italienischen Justizministerium in Rom gebildete Nationale Anwaltsrat (Consiglio Nazionale Forense ( Ausführliche deutschsprachige Informationen der Rechtsanwaltskammer Bozen sind im Internet unter de/ abrufbar. Auf die grenzüberschreitende Anwaltstätigkeit zwischen Deutschland und Italien fachlich und sprachlich besonders spezialisiert sind Anwälte, die sowohl in Deutschland, als auch in Italien zugelassen sind und dort jeweils Kanzleien unterhalten. In Italien (wie im Übrigen innerhalb Europas nur noch in Deutschland und Österreich) ist die Vergütung anwaltlicher Tätigkeit gesetzlich geregelt, wobei die Vereinbarung eines Erfolgshonorars (patto di quota lite) inzwischen gestattet ist. Sie bedarf jedoch wie jede andere Vergütungsvereinbarung der Schriftform gemäß Art Abs. 3 ital. ZGB. Im italienischen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (Ministerialdekret Nr. 127 vom 8. April 2004,

2 konsequent zwischen Gebühren (Diritti), Honoraren (Onorari) und Auslagen (Spese) differenziert. Gebühren betreffen die jeweilige konkret erbrachte gerichtliche Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten und fallen also nur bezüglich einzelner konkreter Prozesshandlungen an. Die über reine Prozesshandlungen hinausgehende Tätigkeit der Avvocati wird dagegen, ggf. kumulativ, als Honorar vergütet. Gebühren sind i.d.r. als Festbetrag ausgestaltet, Honorare dagegen als Rahmengebühren. Eine Anrechnung vor prozessualer Tätigkeit wie in Deutschland gem. Nr VV RVG (früher 118 Abs. 2 BRAGO) findet in Italien nicht statt. Neben den konkreten Auslagen werden in Italien allgemeine Geschäftsunkosten (spese generali) zusätzlich mit einer Pauschale i.h.v. 12,5 % aus der Nettosumme der Gebühren und Honorare abgerechnet. Die italienische Anwaltsversorgung wird unabhängig von den periodischen Zahlungen darüber hinaus mit entsprechend abzurechnenden 4% (CAP) des Gebühren- und Honorarvolumens am Umsatz beteiligt. Weitere Bemessungsgrundlage ist im Übrigen der Streitwert (valore della controversia). Anders als in Deutschland ist auch in Zivilsachen jedem Streitwert ein Honorarrahmen zugeordnet, innerhalb dessen die oder der Avvocato ihr oder sein Honorar nach Bedeutung und Schwierigkeit der Sache festlegen kann. In besonders schwierigen bzw. umfangreichen Ausnahmefällen ist eine Verdoppelung bzw. nach Billigung durch die zuständige Anwaltskammer sogar Vervierfachung der Honorarsätze möglich. In der Regel ist es also mangels Vorhersehbarkeit des konkreten Tätigkeitsaufwandes (und der Verfahrensdauer, z.b. in erster Instanz nicht unter vier Jahre) nur schwer möglich, die Anwaltskosten und damit das Prozesskostenrisiko zu Beginn einer Streitigkeit exakt zu beziffern. Umsatzsteuerrechtliche Gründe haben schließlich die im Vergleich zu Deutschland oft überraschenden Abrechnungsmodalitäten: In der Regel wird nämlich erst eine Pro-forma- Abrechnung (preavviso di parcella) vorgelegt und erst nach Zahlungseingang die entsprechende Rechnung (Parcella) nachgereicht. Die Prozesskosten werden in Italien vom Gericht nach Art. 91 ital. ZPO grundsätzlich - wie im deutschen Zivilprozess zu Lasten der unterliegenden Partei (parte soccombente) festgesetzt. Das Gericht kann jedoch nach seinem Ermessen die Kosten gegeneinander aufheben. Auch das italienische Recht kennt für In- und Ausländer die für zivil-, straf-, finanz- und verwaltungsgerichtlichen Verfahren in Art. 74 ff. des italienischen Gerichtskostengesetzes (Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 115 vom 30. Mai 2002) geregelte Prozesskostenhilfe (Patrocinio a spese dello Stato, ehemals gratuito patrocinio). Maßgeblich ist insoweit ein steuerpflichtiges Einkommen (reddito imponibile) von insgesamt maximal jährlich , 16 Euro. Bei den italienischen Anwaltskammern werden für Prozesskostenhilfe gesonderte Verzeichnisse geführt. Nur für dort eingetragene Avvocati kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. Der Deutsche Anwaltverein Italien (DAV Italien - im Internet unter: hat seinen Sitz in Mailand und ist Ansprechpartner sowohl für für Anwälte als auch für rechtssuchende Bürger. Der DAV Italien unterstützt bei der Suche nach einem Anwalt je

3 nach Rechts- und geografischem Gebiet und vermittelt in Rechtsfragen an seine Mitglieder.

4 2. Liste von Anwälten und anderen Interessenvertretern im Amtsbezirk des Honorarkonsuls Neapel 2 a) Anschrift der Rechtsanwaltskammer in Neapel Rechtsanwaltskammern / Ordine degli Avvocati: beim jeweiligen Landgericht in Neapel: Consiglio dell Ordine degli Avvocati di Napoli Nuovo Palazzo di Giustizia Centro Direzionale Piazza Coperta Napoli Tel.: (0039) (segreteria) (presidente) (direttore amministrativo) , (für Informationen über Anwälte) Fax: segreteria@ordineavvocati.napoli.it Internet: 2. b) Einzelne Anwälte und andere Interessenvertreter REGION BASILIKATA (Provinzen Matera und Potenza) Rechtsanwalt Rita Anna LIOY Via Veneto, Venosa (PZ) Zivilrecht, Familienrecht, Erbrecht, Internationales Privatrecht, Umweltrecht Korrespondenzsprache: I, D, E Tel.: (0039-) Bereitschaft deutsche Rechtseferendare zur Fax: (0039-) Ausbildung aufzunehmen: nein Mobiltel: (0039-) ritalioy@yahoo.it REGION MOLISE (Provinzen Campobasso und Isernia) Anwälte wie in Kampanien REGION KALABRIEN (Provinzen Catanzaro, Cosenza,Reggio Calabria) Provinz Catanzaro Studio Legale SEVERINI Avv. Emilio Severini Zivilrecht und Handelsrecht, Arbeits-, Familien-, Straf- und Wirtschaftsrecht

5 Via Gabriele Barrio, Catanzaro Korrespondenzsprache: I, D, E Tel.: (0039-) / Bereitschaft deutsche Rechtseferendare zur Fax: (0039-) Ausbildung aufzunehmen: ja emilsev@tin.it Provinz Cosenza Avv. Dr. Filippo CARIGLINO Zivil-, Straf- und Internationales Recht Büro in Cariati Via Stabilimento, Cariati (CS) Tel.: (0039-) Korrespondenzsprache: I, D Fax: (0039-) Bereitschaft deutsche Rechtsreferendare info@avvocatocariglino.it zur Ausbildung aufzunehmen: ja Homepage: REGION KAMPANIEN (Provinzen Avellino, Benevento, Caserta, Neapel, Salerno) Provinz Neapel Avv. Antonella ARPAIA Deutsches und italienisches Familien- und (auch beim Kassationshof Rom zugelassen) Erbrecht, Immobilien-, Vertrags- und Avv. und RA Dr. Matthias Alessandro STRAUSS Wirtschaftsrecht, Zwangsvollstreckungs- und Viale Antonio Gramsci, 10 Insolvenzrecht, Internationales Privatrecht, Napoli Schadensregulierung, Strafrecht Tel.: (0039) Fax: (0039) info@studiolegalealcg.com Korrespondenzsprache: I, D, F, E, S Homepage: Büro in Rom: Via Giambattista Vico, Roma Tel.: (0039) Fax: (0039) info@strauss.it Bereitschaft deutsche Referendare zur Ausbildung aufzunehmen: nein Avv. Prof. Andrea R. CASTALDO Strafrecht, Bank- und Wirtschaftsrecht, Via Cesario Console 3 Gesellschaftsrecht, Handels- und Steuerrecht, Napoli Verwaltungs- und Konkursrecht

6 Tel.: (0039-) Korrespondenzsprache: I, S, P Fax: (0039-) Bereitschaft deutsche Referendare zur Mobiltel.: (0039) Ausbildung aufzunehmen: ja a.castaldo@castlawoffice.it Studio V. DUCCESCHI Prof. Dr. Giancarlo DUCCESCHI Dr. Stefano DUCCESCHI Largo Francesco Torraca, Napoli Steuerberater, Steuerrechtler und Wirtschaftsprüfer Korrespondenzsprache: I, D, E Tel.: (0039-) Bereitschaft deutsche Referendare zur Fax: (0039-) Ausbildung aufzunehmen: nein Mobiltel.: (0039-) stefano.ducceschi@gmail.com Avv. Ernesto FURNO Zivilrecht, Verwaltungsrecht Via Cesario Console, 3 Korrespondenzsprache: I, Napoli Tel.: (0039-) Bereitschaft deutsche Referendare zur Fax: (0039-) Ausbildung aufzunehmen: ja Mobiltel.: (0039-) studiolegale.furno@tin.it Avv. Gianpaolo GIUDICE Via S. Tommaso d Aquino, Napoli Zivilrecht, Inkassoservice, Immobilien- und Erbrecht, Arbeits- und Vertragsrecht Tel/Fax (0039-) Korrespondenzsprache: I, E. D (nur durch privaten Mobiltel.: (0039-) Dolmetscher) gianpaologiudice@tiscali.it Büro in Caselle in Pittari (SA) Via F. Loguercio, 33 Tel/Fax (0039-) Internationale Rechtsanwaltskanzlei MARRA Zivilrecht, Straf-, Familien-, Handels- und Rechtsanwalt Massimiliano Marra Gesellschaftsrecht, Inkassoservice, (beim Kassationshof zugelassen) Immobilien-, Verwaltungs- und Arbeitsrecht, Rechtsanwalt Dr. Alfonso Marra Vertrags- und Rechtsbeistand (Gesellschafts- Via E. Nicolardi, 52 gründung), Internationales Privatrecht, Recht Napoli der europäischen Union, Urheber-, Insolvenz-, Schifffahrts- und Steuerrecht, Verfahren für den Tel.: (0039-) Schadensersatz wegen unvernünftiger Prozess- Fax.: (0039-) dauer, Juristische Informatik, internationale Verträge, Recht des Schiedsgerichtsverfahrens, internationale Rechtshilfeersuchen, Anwaltliche

7 Büro in Sorrent: Via degli Aranci. 37/ Sorrento (NA) Vertretung vor dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, dem Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften, dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, dem Internationalen Strafgerichtshof. Korrespondenzsprache: I, D, E, F, GR, CHI Tel.: (0039-) Fax: (0039-) Bereitschaft deutsche Referendare zur Mobiltel.: (0039-) Ausbildung aufzunehmen: nein Internet: Avv. Cesare M. PATRONI GRIFFI Strafrecht Via Tarsia, Napoli Korrespondenzsprache: I, D Tel.: (0039-) Fax: (0039-) Mobiltel.: (0039-) Bereitschaft deutsche Referendare zur patronigriffi@libero.it Ausbildung aufzunehmen: ja Avv. Pasquale PISTONE Wirtschaftsrecht, Steuerrecht Via G. Melisurgo, Napoli Korrespondenzsprache: I, D, E, F, S, NL, PT Tel.: (0039-) Fax: (0039-) Bereitschaft deutsche Referendare zur Mobiltel.: (0039-) Ausbildung aufzunehmen: nein ppistone@mclink.it Studio Legale SCOGNAMIGLIO Avv. Giovanni Scognamiglio Avv. Francesco Maria Morelli Via Pasquale Scura, Napoli Zivil-, Handels-, Arbeits-, Verwaltungsrecht Strafrecht, Internationales Recht, Europarecht Korrespondenzsprache: I, E, D, S Tel.: (0039-) Bereitschaft deutsche Referendare zur Fax: (0039-) Ausbildung aufzunehmen: ja info@slslex.com (auch: Juristischer Vorbereitungsdienst ) Homepage: Studio Legale Verde Tortora Handels-, Verkehrs-, Insolvenz-, Immobilien-, Avv. Vittorio VERDE Sozial- versicherungs-, Nachlass-, Zivil-, Straf-, Via San Ciro, 3 Wirtschafts-, Produkthaftungs- und Vico Equense (NA) Familienrecht Tel.: (0039-) Korrespondenzsprache: I, D, E Fax: (0039-) Mobiltel.: (0039) Homepage:

8 / Provinz Benevento Avv. Salvatore CIRCELLI Strafrecht, Internationales Privat- und EU-Recht, Via 3^Tr. Carcere Vecchio n. 30 Handels- und Gesellschaftsrecht, Familien- und S. Bartolomeo in Galdo (BN) Erbrecht, Verkehrsunfallrecht, Wirtschafts- und Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Tel. + Fax: (0039-) Vertrags- und Immobilienrecht, Insolvenzrecht, Tel. 2. Studio: (0039-) Schadensersatzrecht, Zivilrecht Mobiltel.: (0039-) avv.circelli@gmail.com Korrespondenzsprache: I, D, E auch für Molise, Basilicata, Benevento, Apulien, Campania Bereitschaft deutsche Referendare zur Ausbildung aufzunehmen: nein Provinz Salerno Avv. Franco LETTIERI Piazza S. Agostino, Salerno Strafrecht, Zivilrecht, Familienrecht, Wirtschaftsrecht, Internationales Privatrecht Korrespondenzsprache: I, D Tel.: (0039-) Fax: (0039-) Bereitschaft deutsche Referendare zur lexlettieri@libero.it Ausbildung aufzunehmen: ja Avv. Angela Linda LETTIERI (LL.M. Tübingen) Piazza S. Agostino, Salerno Zivilrecht, Familienrecht, Erbrecht, Internationales Privatrecht Korrespondenzsprache: I, D, E Tel.: (0039-) Fax: (0039-) Bereitschaft deutsche Referendare zur lexlettieri@libero.it Ausbildung aufzunehmen: ja 3. Haftungsausschluss Diese Angaben erfolgen aufgrund von Informationen, die dem Honorarkonsul zum Zeitpunkt der Abfassung vorlagen. Die Angaben und insbesondere die Benennung der Anwälte und sonstigen Rechtsbeiständen erfolgen unverbindlich und ohne Gewähr. Der Mandant hat für alle Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit dem erteilten Mandat selbst aufzukommen.

9 Januar 2013

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