Anmeldung der Eheschließung!
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- Moritz Baum
- vor 8 Jahren
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1 Anmeldung der Eheschließung! Was sollten Sie wissen, wenn Sie heiraten wollen? Stand: Erstellt vom Standesamt Stockstadt a. Main Bevor Sie heiraten und Sie sich trauen lassen können,, müssen Sie die beabsichtigte Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes anmelden. Von diesem Papierkram bleiben Sie leider nicht verschont. Die Anmeldung zur Eheschließung erfolgt durch gleichzeitige persönliche Vorsprache der Verlobten beim Standesamt ihres Wohnsitzes.. In besonderen Fällen könnte auch nur ein Verlobter mit schriftlicher Vollmacht des anderen Verlobten die Anmeldung alleine vornehmen. Prüfung der Unterlagen Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüfen, ob die Voraussetzungen für die beabsichtigte Eheschließung erfüllt sind oder ob Ehehindernisse bestehen. Beispielsweise muss jede frühere Eheschließung und auch deren Auflösung nachgewiesen werden, egal ob sie durch Tod oder Scheidung beendet wurde. 1
2 Vereinbarung des Heiratstermins Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, die Anmeldung zur Eheschließung erfolgt ist und der Standesbeamte feststellt, dass Ihrer Eheschließung nichts mehr im Wege steht, kann ein verbindlicher Heiratstermin vereinbart werden. Bedenken Sie aber, dass die Trauung innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung stattfinden muss, sonst ist eine erneute Anmeldung erforderlich. Umgekehrt gilt, dass Sie die Anmeldung zur Eheschließung frühestens sechs Monate vor Ihrem geplanten Hochzeitstermin vornehmen können. Ort der Eheschließung Wohnt keiner von Ihnen in Stockstadt, können wir Ihre Anmeldung zur Eheschließung leider nicht entgegennehmen, weil die Zuständigkeit fehlt. Dennoch ist die Eheschließung in Stockstadt a. Main (oder bei jedem anderen Standesamt in Deutschland) möglich. Melden Sie in diesem Fall Ihre Eheschließung zunächst beim für Sie zuständigen Standesamt an, also beim Standesamt Ihres Wohnsitzes. 2
3 Dieses Standesamt übersendet die Anmeldung mit den Unterlagen dann an uns oder an das von Ihnen gewünschte Standesamt, wo Sie heiraten wollen. Im Normalfall genügen für eine Eheschließung wenige Unterlagen oder Urkunden. Nachstehend ist beispielhaft aufgeführt, was bei der Anmeldung von zwei ledigen Deutschen zur Eheschließung benötigt wird. Benötigt werden also zum Beispiel Unterlagen der Ziffern 1-3 für den Fall, dass Sie... Ihren Hauptwohnsitz in Stockstadt haben und volljährig sind und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und bisher noch nicht verheiratet waren. 1. Personalausweis oder Reisepass Sie müssen bei der Anmeldung zur Eheschließung, wie auch bei der Eheschließung selbst, ein gültiges Identitätspapier (Personalausweis oder Reisepass) vorlegen können. 3
4 2. Aufenthaltsbescheinigung Die Zuständigkeit des Standesamtes für die Anmeldung einer Eheschließung richtet sich nach dem Wohnsitz. Deshalb müssen beide Verlobte dem Standesbeamten einen aktuellen Nachweis über ihre Hauptwohnung vorgelegen. Dieser Nachweis wird vom Einwohnermeldeamt ihres Wohnortes in Form einer Aufenthaltsbescheinigung ausgestellt. 3. Beglaubigte Abschrift Ihres Geburtseintrages trages Als Nachweis Ihrer Geburt bzw. den Geburtsdaten wird eine beglaubigte Abschrift Ihres Geburtseintrags benötigt. Sie erhalten diese Urkunde bei dem Standesamt, wo Sie geboren sind. Wenn die Verlobten ein gemeinsames Kind haben Haben Sie zusammen mit Ihrem/Ihrer Verlobten ein gemeinsames Kind, so wird zusätzlich eine aktuelle beglaubigte Abschrift vom Geburtseintrag dieses Kindes benötigt, in der Sie beide als Eltern eingetragen sind. Diese Urkunde bekommen Sie bei dem Standesamt, wo die Geburt des Kindes beurkundet worden ist. Ist der künftige Ehemann zwar der Vater des Kindes, aber noch nicht als Vater in der Geburtsurkunde eingetragen, dann muss vor der 4
5 Eheschließung auf jeden Fall noch eine Vaterschaftsanerkennung beurkundet werden. Falls Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht für das Kind haben, legen Sie bitte auch einen Nachweis darüber vor. Der Nachweis wurde Ihnen vom Jugendamt, bei dem die Sorgeerklärung abgegeben worden ist, ausgehändigt. Hinweise über zusätzlich benötigte Unterlagen bei erneuter Eheschließung o Wenn Sie bereits einmal verheiratet gewesen sind benötigen wir bei der Anmeldung außer Ihrer eigenen Geburtenbuchabschrift zusätzlich eine neu ausgestellte Abschrift aus dem Eheregister oder eine Eheurkunde mit Auflösungsvermerk (Das ist ein Vermerk, dass die Ehe durch Scheidung oder durch Tod eines Ehegatten beendet worden ist.). o Zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen Sie bei der Anmeldung zur Eheschließung alle früheren Ehen und die Art ihrer Auflösung angeben. Wir empfehlen daher, alle vorhandenen Dokumente mitzubringen, aus denen sich die notwendigen Daten sicher und vollständig erkennen lassen, also z.b. Stammbuch, Heiratsurkunde oder ältere Familienbuchabschrift, Sterbeurkunde oder Scheidungsurteil. 5
6 Wenn Sie einen ausländischen Staatsangehörigen heiraten wollen oder selbst Ausländer sind Wenn Sie oder Ihr Verlobter bzw. Ihre Verlobte oder Sie beide eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, ist auf jeden Fall eine persönliche Beratung beim Standesamt erforderlich. Vereinbaren Sie dafür bitte telefonisch einen Termin mit uns. Wir empfehlen auch, diese Beratung rechtzeitig wahrzunehmen, weil die Beschaffung von Urkunden im Ausland, falls dies erforderlich sein sollte, unter Umständen längere Zeit in Anspruch nehmen kann. In der Regel ist immer die Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses oder einer Ledigkeitsbescheinigung aus dem Ausland erforderlich. Wichtig ist vor allem, dass Sie bzw. Ihre ausländische Verlobte oder Ihr ausländischer Verlobter im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels sind (z.b. Aufenthaltserlaubnis, gültiges Visum). Besonderheiten erheiten: Anerkennung einer ausländischen Entscheidung Wurde die vorhergehende Ehe eines Verlobten im Ausland geschieden, so muss diese Scheidung in Deutschland erst anerkannt werden, sofern dies noch nicht geschehen ist, damit sie auch hier ihre Gültigkeit erhält. Die Anerkennung einer solchen ausländischen 6
7 Entscheidung erfolgt durch das Oberlandesgericht München. Bei Scheidungsurteilen aus den meisten EU- Staaten und in einigen anderen Ausnahmefällen gelten allerdings vereinfachte Regeln für die Anerkennung; in diesen Fällen ist entweder das Landratsamt oder der Standesbeamte selbst für die Anerkennung zuständig. Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses Ausländische Staatsangehörige müssen vor jeder Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen, welches bestätigt, dass nach dem Recht ihres Heimatlandes kein Ehehindernis für sie besteht. Dieses Ehefähigkeitszeugnis erhalten Sie auf Antrag entweder von dem für sie zuständigen Konsulat hier in Deutschland oder von der zuständigen Behörde in Ihrem Heimatland. Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses Ein Ausländer, in dessen Heimatland es das Ehefähigkeitszeugnis nicht gibt, erhält von dort oder vom zuständigen Generalkonsulat in Deutschland stattdessen eine Bescheinigung über seinen aktuellen Familienstand (Ledigkeitsbescheinigung oder Familienstandsbescheinigung). Er muss zusätzlich bei der Anmeldung seiner Eheschließung einen Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses stellen. Über 7
8 diesen Befreiungsantrag entscheidet aber nicht der Standesbeamte, sondern das Oberlandesgericht Bamberg. Es muss dort mit einer Bearbeitungszeit von 4-6 Wochen gerechnet werden. Beratungstermin vereinbaren In Fällen, in denen jemand im Ausland geboren oder geschieden ist, dort geheiratet hat oder eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, empfehlen wir immer eine rechtzeitige und persönliche Beratung. Bitte legen Sie sich jedenfalls nicht vorzeitig auf einen Heiratstermin fest. Ein fester Heiratstermin kann vom Standesbeamten erst dann verbindlich zugesagt werden, wenn alle erforderlichen Urkunden oder Unterlagen in der jeweils vorgeschriebenen Form vorliegen und die Anmeldung erfolgt ist und wenn ein eventuell erforderliches Anerkennungs- oder Befreiungsverfahren beim Oberlandesgericht abgeschlossen ist. Unter Umständen kann die Beschaffung ausländischer Urkunden oder ein gerichtliches Anerkennungsverfahren sehr zeitaufwändig sein. Deshalb ist in Fällen mit Auslandsberührung immer eine rechtzeitige Anmeldung zu empfehlen. Das Standesamt ist wie folgt erreichbar: Telefon: / Herr Reinhold Riegel / Frau Christina Volk 8
9 Nachstehend sind die wichtigsten Standesamtsgebühren aufgelistet. Die wichtigsten Gebühren im Standesamt - gültig seit Anmeldung der Eheschließung oder Ausstellung eines ehefähigkeitszeugnisses (wenn beide Verlobte Deutsche sind) Ist bei der Anmeldung oder bei Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ausländisches Recht zu beachten, erhöht sich die Gebühr je Person, für die ausländisches Recht zu beachten ist, um 50,00 20,00 Trautermin außerhalb der Dienstzeit, zusätzlich zusätzlich 70 70,00 Geburtsurkunde, Eheurkunde, Sterbeurkunde 10,00 Erteilung einer er mehrsprachigen Urkunde (Internationale Urkunde, nur zur Verwendung im Ausland) Erteilung einer beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenbuch oder Geburtsregister dem Heiratsbuch oder Eheregister dem Sterbebuch oder Sterberegister Erteilung einer Auskunft aus einem Personenstandsbuch Personenstandsbuch (z.b. über die genaue Geburtszeit) Beurkundung einer Erklärung zu einer Namensführung, oder eine Einwilligung oder eine Zustimmung hierzu ( 41, 42, 45 PStG) 10,00 je 10,00 7,00 25,00 9
10 Glossar: Apostille ist die vereinfachte Form der ->Legalisation einer zur Verwendung im Ausland bestimmten Urkunde, wobei die Echtheit der Unterschrift ohne Mitwirkung einer ausländischen Vertretung durch die zuständige inländische Behörde bestätigt wird. Ob eine Apostille genügt oder eine Legalisation erforderlich ist, ergibt sich aus zwischenstaatlichen Übereinkommen. Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses kann der Präsident des zuständigen Oberlandesgerichts erteilen. Voraussetzung ist dass der (oder die) Verlobte, der ein Ehefähigkeitszeugnis beizubringen hat, einem Staat angehört, dessen Behörden keine nach deutschem Recht erforderlichen Ehefähigkeitszeugnisse erteilen ( 1309 Abs. 2 BGB). Ehefähigkeitszeugnis ist die Bescheinigung der Behörde des Heimatlandes eines Verlobten, dass der Eheschließung kein in den Gesetzen dieses Landes begründetes ->Ehehindernis entgegensteht. In einem Ehefähigkeitszeugnis müssen immer beide Verlobte namentlich genannt sein, damit es als Ehefähigkeitszeugnis anerkannt werden kann. Legalisation ist die Bestätigung durch eine Auslandsvertretung oder eine andere zuständige Behörde eines Staates darüber, dass eine Urkunde von der dazu berechtigten Stelle oder Person ausgestellt worden ist; sie bestätigt nicht die Richtigkeit der in der Urkunde enthaltenen Angaben. Eine vereinfachte Form der Legalisation ist die ->Apostille. 10
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