Die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen in der Beraterpraxis

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1 Die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen in der Beraterpraxis Autorin: Dr. Stefanie Alt, Nürnberg, Prokuristin der NÜRNBERGER Beratungs- und Betreuungsgesellschaft für betriebliche Altersversorgung und Personaldienstleistungen mbh (NBB) Die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen gewinnt in der Beraterpraxis zunehmend an Bedeutung. Dies stellt das Ergebnisrundschreiben des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vom nachdrücklich unter Beweis. So konnten die deutschen Pensionsfonds die vereinnahmten Einmalbeiträge im Jahr 2009 um 169,7 % auf insgesamt 940,60 Mio. EUR steigern. Dies zeigt, dass deutsche Unternehmen insbesondere in Krisenzeiten bestrebt sind, sich der Risiken aus Pensionsverpflichtungen zu entledigen, um so ein solides Fundament für ein zukünftiges ertragreiches Wachstum zu schaffen. Das ab dem Jahr 2010 geltende Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (Bil- MoG) gibt dem Berater zahlreiche Argumente und Gesprächsansätze an die Hand. So führt das neue Gesetz zu einer deutlichen Erhçhung der Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz. Neben der Sanierung bestehender Pensionszusagen durch die Anpassung des Rückdeckungskonzepts stellt die Auslagerung von Pensionszusagen auf einen externen Versorgungsträger eine hervorragende Alternative dar. Um als Berater von den Chancen im Geschäftsfeld»Auslagerung von Pensionsverpflichtungen«profitieren zu kçnnen, ist ein konsequenter, auf die Bedürfnisse des Unternehmers abgestimmter Beratungsansatz erforderlich. Nachfolgender Beitrag zeigt ihnen den Beratungsansatz in diesem lukrativen Geschäftsfeld auf und stellt die wesentlichen Schritte im Beratungsprozess ausführlich dar. 1 Kçnigsweg: Die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen Die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen auf einen externen Versorgungsträger ermçglicht eine vollständige Bilanzbereinigung (wirtschaftliche PBA, Mai 2010 (2) Gruppe 4 / Seite 695

2 Enthaftung) unter Aufrechterhaltung der betrieblichen Altersversorgung der Versorgungsberechtigten und stellt damit den Kçnigsweg der Restrukturierung von Pensionsverpflichtungen nach internationalem Vorbild dar. Insbesondere kçnnen durch die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen die negativen Auswirkungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes auf die Bilanzstruktur, die Bilanzkennzahlen, das Unternehmensrating sowie die Kreditkonditionen verringert werden. Hinweis Die Auslagerung einer Pensionsverpflichtung auf einen Pensionsfonds bewirkt in aller Regel keine rechtliche Enthaftung des Unternehmens. Das Unternehmen befindet sich in der sogenannten Subsidärhaftung. D. h., genügen die auf den Pensionsfonds übertragenen Mittel, z. B. aufgrund einer schlechten Entwicklung der Kapitalanlage nicht, um die Versorgungsverpflichtung zu finanzieren, dann ist das Unternehmen verpflichtet, einen Nachschuss zu entrichten. DievollständigeAuslagerungderVerpflichtung erfordert aus steuerlichen Gründen grundsätzlich eine Kombination der Durchführungswege»Pensionsfonds«und»Unterstützungskasse«. Über den Pensionsfonds kçnnen bereits erdiente Pensionsansprüche im Rahmen des sogenannten Past Service steuerfrei und in unbegrenzter Hçhe ausgelagert werden. Die Auslagerung der Pensionsverpflichtung im Rahmen des Past Service auf einen Pensionsfonds hat die ertragswirksame Auflçsung der Pensionsrückstellungen zur Folge. Im Gegenzug ist der Einmalbeitrag an den Pensionsfonds in Hçhe des auf den Past Service entfallenden Teils der Pensionsrückstellung sofort als Betriebsausgabe abzugsfähig. Der übersteigende Teil des Einmalbeitrags ist auf 10 Jahre verteilt als Betriebsausgabe steuerlich abzugsfähig ( 4 e Abs. 3 Satz 3 EStG). Die Ermittlung des Past Service kann nach dem BMF-Schreiben vom nach zwei Methoden ermittelt werden, der m/n-tel Methode und der Quotientenmethode. Gehen wir davon aus, dass ein Arbeitnehmer im Alter 27 eine Zusage auf eine Altersrente von monatlich EUR erhalten hat. Das planmäßige Gruppe 4 / Seite 696

3 Renteneintrittsalter ist das 67. Lebensjahr. In der Steuerbilanz ist der Teilwert nach 6 a EStG in Hçhe von EUR passiviert. Das Unternehmen beabsichtigt nun, im 47. Lebensjahr des Versorgungsberechtigten den Past Service der Versorgungszusage auf einen Pensionsfonds auszulagern. Nach der m/n-tel Methode ergibt sich nachfolgender Past Service der Versorgungszusage. Der Arbeitnehmer hat im 47. Lebensjahr 20 / 40 stel seiner Versorgungsanwartschaft erdient ( 2 Abs. 1 S. 1 BetrAVG). Es dürfen somit 20 Jahre : 40 Jahre= 50 % der Pensionsrückstellung sofort als Betriebsausgabe angesetzt werden. Hiervon abweichend bestimmt sich der Past Service bei der Quotientenmethode nach dem Quotienten aus dem Teilwert der Versorgungsverpflichtung nach 6 a Abs. 3 S. 2 Nr. 1 EStG im Übertragungszeitpunkt und dem Barwert der bis zum Eintritt des Versorgungsfalles erdienbaren Leistung. Ein zum Übertragungszeitpunkt bestehender Teilwert in Hçhe von EUR ist somit ins Verhältnis mit dem gesamten erdienbaren Barwert in Hçhe von ,11 EUR zu setzen. Der Past Service umfasst damit EUR : EUR = 73,7 % der Pensionsrückstellung. Da der hçhere der beiden Werte verwendet werden darf, empfiehlt sich die Anwendung der Quotientenmethode: EUR 73,7 % = EUR Demnach dürfen EUR sofort als Betriebsausgabe in Abzug gebracht werden. Der erforderliche Einmalbeitrag übersteigt regelmäßig den Past- Service-Anteil der Pensionsrückstellung. Der übersteigende Betrag ist auf die folgenden 10 Veranlagungszeiträume gleichmäßig zu verteilen. Dazu ist der übersteigende Betrag im Jahr der Übertragung außerbilanziell hinzuzurechnen und in den folgenden Jahren außerbilanziell jeweils im Umfang von 1 / 10 tel zu kürzen. Die Auslagerung der zukünftigen Ansprüche (Future Service) kann im Gegensatz zum Past Service aufgrund der in 3 Nr. 63 EStG vorgesehenen Begrenzung der steuerlich gefçrderten Beiträge meist nur durch laufende Beitragszahlung an eine Unterstützungskasse abgebildet werden. Für den Fall, dass der jährliche Dotierungsrahmen nach 3 Nr. 63 EStG nicht überschritten wird, kann der Future Service auch über eine Direktversicherung, einen Pensionsfonds oder die Pensionskasse evtl. steuerlich begünstigt finanziert werden. PBA, Mai 2010 (2) Gruppe 4 / Seite 697

4 In der Beratungspraxis sind neben Vollauslagerungsmodellen auch Teilauslagerungsmodelle von besonderer Bedeutung. Diese ermçglichen es den Auslagerungsvorgang individuell auf die finanziellen Gegebenheiten des Unternehmens abzustimmen. Hinweis Bitte beachten Sie, dass ein»häppchenweises«auslagern der Pensionsverpflichtung auf externe Versorgungsträger zu einer vollständigen Auflçsung der Pensionsrückstellung in der Steuerbilanz führen kann. Die Finanzverwaltung stellt die Ernsthaftigkeit der Aufrechterhaltung einer unmittelbaren Versorgungszusage hier oftmals in Frage. Für diese Fälle empfiehlt es sich stets eine verbindliche Anfrage beim Betriebsstättenfinanzamt einzuholen. Die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen betrifft zahlreiche Rechtsgebiete. So sind die einschlägigen handelsrechtlichen, steuerrechtlichen sowie arbeitsrechtlichen Normen zu beachten. Tipp Die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen erfordert nicht in allen Fällen einen hohen einmaligen Liquiditätsaufwand. So kann der sogenannte Future Service beispielsweise ratierlich über laufende Beiträge an eine Unterstützungskasse finanziert werden. Darüber hinaus bieten einige deutsche Pensionsfonds Modelle zur zeitlichen Verteilung des evtl. für die Finanzierung des Past Service erforderlichen Einmalbeitrags auf bis zu fünf Jahre. Informieren Sie Ihren Firmenkunden über diese Mçglichkeiten. Darüber hinaus ergeben sich aus Sicht des Firmenkunden weitere bedeutsame betriebswirtschaftliche Fragestellungen zum Auslagerungsvorgang sowie den daraus folgenden Effekten. Gruppe 4 / Seite 698

5 Fragen aus der Beraterpraxis 1. Welche Auswirkungen hat die Auslagerung auf die Liquidität meines Unternehmens? 2. Welche Auswirkungen ergeben sich auf das steuerpflichtige Einkommen? 3. Kçnnen Steuerstundungseffekte generiert werden? 4. Welche Auswirkungen hat der Auslagerungsvorgang auf den ausschüttungsfähigen Gewinn? 5. Welche Auswirkungen ergeben sich auf die Ergebnisplanung der nächsten Jahre? 6. Welche Einsparungen kçnnen zukünftig erzielt werden? 7. Welche Auswirkungen ergeben sich auf die Bilanzstruktur des Unternehmens? 2 In fünf Schritten zur erfolgreichen Auslagerung Im nachfolgenden Kapitel werden die wesentlichen Schritte eines erfolgreichen Beratungsgespräches aufgezeigt. Schritt 1. Motive erkennen Inhalt Zielsetzung des Unternehmers kennen lernen sowie Informationen über die Rahmenbedingungen der Auslagerung aufnehmen. 2. Individuelles Konzept ableiten Erarbeitung eines auf die Bedürfnisse des Unternehmers abgestimmten Konzepts. 3. Ausgangssituation darstellen Darstellung des Status quo. 4. Perspektiven im Ist-Zustand vorstellen 5. Steuerliche und handelsbilanzielle Effekte aufbereiten Darlegung der Perspektiven im Ist- Zustand und Aufzeigen des Handlungsbedarfs. Darstellung der steuerlichen und handelsbilanziellen Effekte sowie des Liquiditätsbedarfs. 2.1 Erster Schritt: Motivation des Unternehmers erkennen Es gibt zahlreiche Motive für die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen auf einen externen Versorgungsträger. Um den Unternehmer im Hinblick PBA, Mai 2010 (2) Gruppe 4 / Seite 699

6 auf die gewünschte Zielsetzung richtig zu beraten, ist es im ersten Schritt erforderlich, die Motivation für die in Erwägung gezogene Restrukturierung der Pensionsverpflichtungen zu kennen. Als Motive kommen insbesondere die nachfolgenden Tatbestände in Betracht: Motiv Verbesserung der Position im internationalen Geschäftsverkehr Verbesserung der Kreditkonditionen Unternehmensnachfolge im Familienverbund Unternehmensverkauf Unternehmensliquidation Hintergrund Dem ausländischen Geschäftspartner sind unmittelbare Versorgungsverpflichtungen in Form von Pensionszusagen nicht bekannt. Das Unternehmen ist stark vom Kapitalmarkt abhängig. Pensionsverpflichtungen verschlechtern das Unternehmensrating und führen zu einer Verschlechterung der Kreditkonditionen. Unternehmer mçchte das Unternehmen an einen familieninternen Nachfolger übergeben. Dieser mçchte die Pensionsverpflichtungen nicht übernehmen. Unternehmer mçchte das Unternehmen verkaufen. Potenzielle Käufer mçchten das Unternehmen nur ohne die Versorgungsverpflichtung erwerben. Unternehmer mçchte das Unternehmen liquidieren. Verbesserung der Position im internationalen Geschäftsverkehr Unmittelbare Pensionsverpflichtungen sind in der internationalen Unternehmenspraxis nicht üblich. Während in Deutschland derzeit ca. 56 % aller Deckungsmittel der betrieblichen Altersversorgung auf den Durchführungsweg der Pensionszusage entfallen, ist dieser Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung international nur selten anzutreffen. Gruppe 4 / Seite 700

7 Während im internationalen Umfeld nahezu ausschließlich beitragsorientierte Versorgungssysteme etabliert sind, belasten leistungsorientierte Versorgungszusagen deutsche Unternehmen zunehmend. Die diesen Versorgungszusagen inhärenten Risiken verhindern internationale Zusammenschlüsse und Partnerschaften häufig. Um diese Barrieren aufzuheben, streben zahlreiche Unternehmen mit internationalem Geschäftsverkehr eine Auslagerung ihrer Pensionsverpflichtungen auf einen externen Versorgungsträger an. Hinweis Leistungszusagen sind in Deutschland meist in zwei Ausprägungen bekannt, der dynamischen Leistungszusage und der Festrentenzusage. Dynamische Leistungszusagen gewähren dem Begünstigten einen Rentenanspruch in Hçhe eines bestimmten Prozentsatzes des ruhegehaltsfähigen Einkommens. Festrentenzusagen schreiben hiervon abweichend eine bestimmte Versorgungshçhe fest. Verbesserung der Kreditkonditionen Die deutliche Erhçhung der Pensionsrückstellungen durch das BilMoG und die daraus resultierenden negativen Auswirkungen auf die Bilanzstruktur, die Bilanzkennzahlen, das Unternehmensrating sowie die Kreditkonditionen setzen Unternehmen mit hohem Fremdkapitalbedarf zunehmend unter Druck. Die Auslagerung der Verpflichtungen auf einen externen Träger stellt eine mçgliche Strategie dar, um diesen negativen Auswirkungen entgegen zu wirken. Unternehmensnachfolge im Familienverbund In Deutschland stehen in den nächsten Jahren zahlreiche Unternehmensübergaben bevor. Insbesondere in mittelständischen Unternehmen werden diese Unternehmen häufig innerhalb der Familie übergeben. Da Pensionszusagen in der Praxis nur zu einem geringen Prozentsatz rückgedeckt, d. h. finanziert sind, belasten die Pensionszahlungen in der Regel PBA, Mai 2010 (2) Gruppe 4 / Seite 701

8 den Cash-flow der Unternehmen in erheblichem Maß. Eine Fortführung des Unternehmens im Familienverbund scheitert demnach oftmals an der fehlenden Finanzierbarkeit der Pensionslasten. Unternehmensverkauf Externe potenzielle Unternehmenserwerber sind grundsätzlich nicht bereit, finanzielle und biometrische Lasten ohne finanziellen Ausgleich auf sich zu nehmen. Im Rahmen eines Unternehmensverkaufs drohen dem veräußernden Unternehmer demnach hohe Abschläge beim Kaufpreis. In vielen Fällen scheitert die geplante Unternehmensveräußerung deshalb an den Pensionsverpflichtungen bzw. bedingt einen Verzicht auf die Pensionszusage. Unternehmensliquidation Die Liquidation eines Unternehmens setzt die schuldbefreiende Übertragung der Versorgungsverpflichtungen des Unternehmers voraus. Nach 4 BetrAVG ist eine schuldbefreiende Übertragung von Versorgungsverpflichtungen jedoch nur zulässig, wenn die Versorgungsverpflichtung vom bisherigen auf den neuen Arbeitgeber des Versorgungsberechtigten übertragen wird (Beendigung des Arbeitsverhältnisses). Für den Fall der Unternehmensliquidation kann die Verpflichtung ausschließlich in eine sogenannte Liquidationsdirektversicherung übertragen werden ( 4 Abs. 4 BetrAVG). In diesem Fall führt die Auslagerung der Pensionsverpflichtung auf einen externen Versorgungsträger also nicht zum gewünschten Ergebnis, der Enthaftung. Tipp Hiervon abweichend ist eine schuldbefreiende Übertragung von Versorgungsverpflichtungen auf einen Pensionsfonds bei Personen, die nicht dem BetrAVG unterliegen, mçglich. 1 1 Vergleiche Hçfer, BetrAVG, Band I, Rz Gruppe 4 / Seite 702

9 2.2 Zweiter Schritt: Das passende Konzept ableiten In Abhängigkeit vom Motiv der geplanten Umstrukturierung ist nun im zweiten Schritt unter Berücksichtigung des vorhandenen liquiden Kapitals das passende Auslagerungskonzept zu wählen. Während die Auslagerung des sogenannten Future Service stets über laufende Beiträge an die Unterstützungskasse erfolgt, stehen bei der Auslagerung des Past Service zwei unterschiedliche Konzepte zur Verfügung, die bilanzfçrmige und die versicherungsfçrmige Auslagerung. Während bei der bilanzfçrmigen Auslagerung nicht alle biometrischen Risiken ausgelagert werden, überträgt der Unternehmer bei der versicherungsfçrmigen Übertragung alle den Versorgungsverpflichtungen anhaftenden Risiken auf den externen Versorgungsträger. Tipp Einige deutsche Pensionsfonds ermçglichen eine individuelle Gestaltung beider Auslagerungsformen (Mischform). Bei der bilanzfçrmigen Auslagerung liegen der Kalkulation des erforderlichen Einmalbeitrags häufig die Sterbetafeln nach Heubeck zugrunde. Davon abweichend kann der Pensionsfonds der Beitragskalkulation auch eigene Sterbetafeln zugrunde legen. Die vom Pensionsfonds vereinnahmten Einmalbeiträge werden in der Regel in speziell für die betriebliche Altersversorgung konzipierte Spezialfonds reinvestiert. Der Unternehmer profitiert demnach von positiven Entwicklungen am Kapitalmarkt. Je nach Zusammensetzung des auszulagernden Personenbestandes sowie der individuellen Risikopräferenz des Unternehmers kçnnen der Kalkulation des Einmalbeitrags unterschiedliche Fondsanlagen mit unterschiedlicher Risikostruktur und damit voneinander abweichender erwarteter Performance zugrunde gelegt werden. Im Gegenzug muss sich das Unternehmen bei einer bilanzfçrmigen Auslagerung zur Entrichtung eventuell erforderlicher Nachschüsse verpflichten. Nachschüsse werden insbesondere dann erforderlich, wenn der ursprünglich kalkulierte Einmalbeitrag z. B. auf Grund einer negativen Entwicklung der Kapitalanlage nicht ausreicht, um die zugesagten Versorgungsleistungen zu erfüllen. PBA, Mai 2010 (2) Gruppe 4 / Seite 703

10 Davon abweichend wird der vereinnahmte Einmalbeitrag bei der versicherungsfçrmigen Auslagerung in Lebensversicherungsprodukte investiert. Der Kalkulation des Einmalbeitrags liegt demnach der für Lebensversicherungsprodukte übliche Garantiezins in Hçhe von derzeit 2,25 % zugrunde. Darüber hinaus finden die vorsichtigen Sterbetafeln der Deutschen Aktuarsvereinigung (DAV) Anwendung und die Kosten werden auskçmmlich kalkuliert. Im Rahmen einer versicherungsfçrmigen Auslagerung übernimmt der Pensionsfonds damit alle Risiken (Zins, Biometrie, Kosten). Hinweis Die Sterbetafeln nach Heubeck sind der Berechnung der Pensionsverpflichtungen für einkommensteuerliche Zwecke ( 6 a EStG) zugrunde zulegen. Davon abweichend sind Lebensversicherungsunternehmen verpflichtet, die deutlich vorsichtigeren Sterbetafeln der Deutschen Aktuarsvereinigung (DAV) für die Beitragskalkulation zu verwenden. Bei den Motiven»Verbesserung der Position im internationalen Geschäftsverkehr«,»Verbesserung der Kreditkonditionen«sowie»Unternehmensnachfolge im Familieverbund«führt bereits eine bilanzfçrmige Auslagerung auf einen Pensionsfonds zu einer deutlichen Verbesserung der Verhandlungsposition. Bei den Motiven»geplanter Unternehmensverkauf«und»Unternehmensliquidation«führt eine bilanzfçrmige Auslagerung regelmäßig nicht zu den gewünschten Ergebnissen, da hier eine Nachschussverpflichtung nicht zielführend ist. Motiv Auslagerungskonzept Ergebnis Verbesserung der Position im internationalen Geschäftsverkehr Verbesserung der Kreditkonditionen Bilanzfçrmige Auslagerung oder versicherungsfçrmige Auslagerung Bilanzfçrmige Auslagerung oder versicherungsfçrmige Auslagerung. Bilanzbereinigung Bilanzbereinigung Gruppe 4 / Seite 704

11 Motiv Auslagerungskonzept Ergebnis Unternehmensnachfolge im Familienverbund Unternehmensverkauf Unternehmensliquidation Bilanzfçrmige Auslagerung oder versicherungsfçrmige Auslagerung Versicherungsfçrmige Auslagerung Liquidationsdirektversicherung oder versicherungsfçrmige Auslagerung Bilanzbereinigung Wirtschaftliche Enthaftung Wirtschaftliche und rechtliche Enthaftung In Abhängigkeit vom Motiv der Auslagerung sind damit unterschiedliche Auslagerungsmodelle zu empfehlen. Hinweis Bitte beachten Sie, dass die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen ausschließlich bei Personen, die nicht dem BetrAVG unterliegen, zu einer rechtlichen Enthaftung führt. Insbesondere im Fall der Unternehmensliquidation stellt die Auslagerung auf einen Pensionsfonds regelmäßig keine zweckmäßige Handlungsoption dar. In diesem Fall ist vielmehr eine schuldbefreiende Übertragung der Verpflichtung auf eine Liquidationsdirektversicherung erforderlich. Hinweis Der Versicherungsvermittler unterliegt nach dem deutschen Versicherungsvertragsgesetz (VVG) umfangreichen Beratungspflichten ( 61 VVG). Dies gilt vergleichbar auch für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Um Haftungsrisiken aus einer Fehlberatung zu vermeiden, sollte bei einem geplanten Auslagerungsvorgang stets geprüft werden, ob von Seiten der Unternehmensleitung eine Liquidation der Gesellschaft in Erwägung gezogen wird. PBA, Mai 2010 (2) Gruppe 4 / Seite 705

12 Während die bilanzfçrmige Auslagerung zu einer Bereinigung der Bilanz führt, verbleiben die Risiken einer ungünstigen Kapitalmarktentwicklung sowie die biometrischen Risiken im Unternehmen. Diese Risiken wird ein potenzieller Käufer in der Regel nicht übernehmen. Damit stellen bilanzfçrmige Auslagerungsmodelle auch bei einem geplanten Unternehmensverkauf in der Regel nicht das geeignete Instrument dar. Tipp Fordern Sie nun vom Produktgeber Ihrer Wahl das passende Angebot an. Ggf. empfiehlt es sich zwei alternative Konzepte aufbereiten zu lassen. Ziel Modell: Liquiditätsbelastung: Handelsbilanzielle Auswirkung (PUC- Methode): Sicherheit: Bedeutung in der Praxis: Unternehmensverkauf Vollauslagerung versicherungsfçrmig (Pensionsfonds/Unterstützungskasse) Vollauslagerung Rentner (Unterstützungskasse) hoch hoch Vollständige Auflçsung der Rückstellung Vollständige Auflçsung der Rückstellung hoch sehr hoch Auflçsung der Rückstellung hoher Liquiditätsaufwand Auflçsung der Rückstellung hoher Liquiditätsaufwand Gruppe 4 / Seite 706

13 Bilanzbereinigung Sicherheit: Teilauslagerung Future Service (Unterstützungskasse) Teilreduzierung der Rückstellung Liquiditätsschonend Vollauslagerung bilanzfçrmig (Pensionsfonds/Unterstützungskasse) Vollauslagerung Rentner/ Ausgeschiedene bilanzfçrmig (Pensionsfonds) niedrig mittel mittel Ziel Modell: Liquiditätsbelastung: Handelsbilanzielle Auswirkung (PUC- Methode): hoch Vollständige Auflçsung der Rückstellung mittel Nachschussrisiko Vollständige Auflçsung der Rückstellung mittel Nachschussrisiko Bedeutung in der Praxis: Teilreduzierung der Rückstellung Auflçsung der Rückstellung mittlerer Liquiditätsaufwand Nachschussrisiko Auflçsung der Rückstellung niedrigerer Liquiditätsaufwand Nachschussrisiko 2.3 Die kundenorientierte Problemanalyse In den ersten beiden Schritten haben Sie sich einen Überblick über die Motive und Zielvorstellungen des Firmenkunden verschafft sowie erste Überlegungen zur zweckadäquaten Gestaltung der Pensionsauslagerung angestellt. Im Rahmen der nun folgenden kundenorientierten Problemanalyse ist es notwendig, dem Firmenkunden den Handlungsbedarf plastisch vor Augen PBA, Mai 2010 (2) Gruppe 4 / Seite 707

14 zu führen. Es empfiehlt sich deshalb zu Beginn des Beratungsgesprächs die Ausgangssituation (Status quo) des Kunden darzustellen und anhand von Grafiken die Perspektiven im Ist-Zustand aufzuzeigen. Hinweis Je individueller Sie im Beratungsgespräch auf die Situation des Firmenkunden eingehen, und je mehr Informationen in den Beratungsprozess einfließen, desto erfolgreicher ist der Gesprächsverlauf. Dritter Schritt: Die Ausgangsituation des Kunden darstellen (Status quo) Die Beschreibung der Ausgangssituation des Firmenkunden beinhaltet zunächst eine Auflistung der Anzahl der Versorgungsberechtigten. Es ist darüber hinaus zweckmäßig den Status des Versorgungsberechtigten in die Übersicht aufzunehmen und die absolute Hçhe den jeweiligen Gruppen zuzuordnenden Pensionsverpflichtungen anzugeben. Die bençtigten Informationen kçnnen Sie dem aktuellen versicherungsmathematischen Gutachten des Unternehmens entnehmen. Tipp Fordern Sie stets zu Beginn des Beratungsgesprächs das letzte versicherungsmathematische Gutachten sowie die zugrunde liegende Versorgungsordnung bzw. Versorgungszusage inklusive sämtlicher Nachträge vom Firmenkunden ein. Auf Basis dieser Unterlagen kçnnen Sie den Firmenkunden beraten. In der Beratungsdokumentation sollten Sie explizit auflisten, welche Dokumente Ihrer Beratung zugrunde lagen. Da nur der Past Service, d. h. der bereits erdiente Teil der Versorgungszusage auf den Pensionsfonds übertragen werden darf, ist es erforderlich die bereits erdienten Versorgungsanwartschaften zu berechnen. Diese ermitteln sich bei Anwendung der m/n-tel-methode wie folgt: Past Service = [(Betriebseintritt./. Bewertungsstichtag) : (Betriebseintrit./. Renteneintritt)] erreichbare Rente Gruppe 4 / Seite 708

15 Für eine Übersichtstabelle eignet sich nachfolgende Darstellung: Name: bisher erdiente Rente (Past Service) erreichbare Rente (Vollanspruch) Pensionsrückstellung zum letzten Bilanzstichtag Gerhard G. 70 EUR 252 EUR EUR Tipp Die bekannten Gutachterbüros sowie die Beratungsgesellschaften der Versicherungsgesellschaften unterstützen Sie bei der Berechnung der Past Service Anteile. Darüber hinaus ist die Angabe der insgesamt im Jahr 2009 abfließenden Rentenzahlungen sowie der Veränderung der Pensionsrückstellungen zu empfehlen. Der Firmenkunde kann sich damit einen Überblick über den aus den Versorgungsverpflichtungen resultierenden derzeitigen und zukünftigen Aufwand machen. Vierter Schritt: Die Perspektiven im Ist-Zustand aufbereiten Um die Notwendigkeit der Restrukturierung der bestehenden Pensionsverpflichtungen zu unterstreichen, bietet es sich an, dem Firmenkunden seine Perspektiven im Ist-Zustand mit Hilfe von Prognoserechnungen aufzuzeigen. Bei diesen Prognoserechnungen wird unterstellt, dass das derzeit bestehende System der betrieblichen Altersversorgung in den kommenden Jahren unverändert beibehalten wird. Tipp Die Versicherungsmathematiker der bekannten Gutachterbüros sowie die Beratungsgesellschaften vieler Versicherungsgesellschaften kçnnen Ihnen die erforderlichen Berechnungen problemlos erstellen. PBA, Mai 2010 (2) Gruppe 4 / Seite 709

16 Die maßgeblichen Prognoserechnungen kçnnen in nachfolgender Tabelle dargestellt werden. Darüber hinaus empfiehlt sich häufig eine grafische Darstellung der erwarteten Entwicklung. Entwicklung in der Steuerbilanz Entwicklung der Rentenzahlungen p. a. Entwicklung in der Handelsbilanz Diese Prognoserechnungen zeigen dem Unternehmer auf, dass die Pensionsrückstellungen in der Steuer- und insbesondere in der Handelsbilanz nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz in den nächsten Jahren stark anwachsen. Während die dem 6 a EStG zugrundeliegenden Rechnungsannahmen (Rechnungszins in Hçhe von 6 % p. a., Sterbetafeln nach Heubeck) die steuerliche Abzugsfähigkeit des Pensionsaufwandes stark begrenzen, wirken sich die Pensionsverpflichtungen in der Handelsbilanz aufgrund der nunmehr zu wählenden realistischen Rechnungsgrundlagen (Rechnungszins derzeit ca. 5,2 %, Einbezug zukünftiger Gehalts- und Rententrends) in erheblichem Umfang auf das handelsrechtliche Jahresergebnis und damit den ausschüttungsfähigen Gewinn aus. Tipp Viele Unternehmen sind auch bereit für die Prognoserechnungen ein Honorar zu entrichten. Versuchen Sie, diesen Zusatznutzen unabhängig von der Auslagerung zu vermarkten. Beachten Sie darüber hinaus, dass die Bereitschaft ein Honorar zu entrichten die Ernsthaftigkeit der geplanten Restrukturierung unterstreicht. Gruppe 4 / Seite 710

17 2.4 Fünfter Schritt: Steuerliche und handelsbilanzielle Effekte aufbereiten In den ersten Schritten haben Sie die Motivation des Unternehmers zur Restrukturierung der Pensionsverpflichtungen erfragt und nach Maßgabe dessen sowie unter Berücksichtigung des zur Verfügung stehenden liquiden Kapitals ein Auslagerungskonzept erarbeitet und ein entsprechendes Angebot bei einer Gesellschaft Ihrer Wahl angefordert. Darüber hinaus haben Sie auf Basis des letzten versicherungsmathematischen Gutachtens den Status quo der Gesellschaft herausgearbeitet und Prognoserechnungen über die zukünftige Entwicklung der relevanten Grçßen erarbeitet. Der Firmenkunde ist somit über den Handlungsbedarf informiert. Im nächsten Schritt gilt es nun, dem Unternehmer die betriebswirtschaftlichen Effekte des Auslagerungsvorgangs aufzuzeigen. Zu unterscheiden sind die Auswirkungen der Restrukturierung auf das zu versteuernde Einkommen, die Auswirkungen auf den ausschüttungsfähigen Gewinn (handelsbilanzielles Jahresergebnis) sowie die Auswirkungen auf den Cash-flow (Liquiditätsrechnung). Auch hier empfiehlt es sich, die betriebswirtschaftlichen Effekte des Auslagerungskonzepts den prognostizierten Entwicklungen im Status quo gegenüber zustellen. Hinweis Diese Informationen sind insbesondere für den steuerlichen Berater sowie den kaufmännischen Leiter des Unternehmens von großer Bedeutung. Je transparenter die betriebswirtschaftlichen Auswirkungen für diesen Personenkreis sind, desto besser sind die Chancen der Umsetzung des Auslagerungskonzepts. Während im Status quo jährliche Zuführungen zu den Pensionsverpflichtungen zu verbuchen sind, sind diese bei einer Vollauslagerung der Pensionsverpflichtungen auf externe Träger in der Steuerbilanz vollständig ertragswirksam aufzulçsen. Der Grund für die Rückstellungsbildung ist nach Maßgabe des Steuerrechts entfallen. Im Jahr der Auslagerung kann der an den Pensionsfonds entrichtete Einmalbeitrag steuerlich in Hçhe des auf den Past Service entfallenden Teils PBA, Mai 2010 (2) Gruppe 4 / Seite 711

18 der Pensionsrückstellung nach 6 a EStG sofort als Betriebsausgabe in Abzug gebracht werden. Die darüber hinausgehenden Beträge sind nach 4 e Abs. 3 EStG über die folgenden 10 Jahre zu verteilen. Die Auslagerung der Pensionsverpflichtungen führt zu erheblichen Steuerstundungseffekten. Während der Pensionsaufwand vor der Restrukturierung nach Maßgabe des 6 a EStG auf die gesamte Anwartschaft zu verteilen war, wird dieser bei einer Auslagerung bereits innerhalb von 10 Jahren voll ergebniswirksam. Betriebsausgaben werden hierdurch nach vorne gezogen. Der Unternehmer kann sich somit temporär Steuern einsparen. Im Vollauslagerungsmodell wird neben dem Past Service auch der Future Service auf einen externen Träger (in der Regel eine Unterstützungskasse) übertragen. Um diesen anzufinanzieren entrichtet das Unternehmen zukünftig laufenden Beiträge an diesen Versorgungsträger. Die Belastung des Unternehmensergebnisses durch die Versorgungsverpflichtungen beschränkt sich also zukünftig auf die Beitragszahlungen für den Future Service. Das Unternehmen muss keine Pensionsrückstellungen mehr bilanzieren. Auch die laufenden Rentenzahlungen belasten das Unternehmensergebnis zukünftig nicht mehr, sie werden durch die externen Versorgungsträger erbracht. Hinweis Die externen Versorgungsträger entrichten die Rentenzahlungen an die Versorgungsberechtigten. Das Unternehmen spart sich folglich Verwaltungskosten ein und kann sich auf sein Kerngeschäft konzentrieren. Die Beitragslast an den PSV reduziert sich auf 20 %. Die erforderlichen Gutachten bzw. den Schriftverkehr erledigt der Pensionsfonds. Auch im Hinblick auf den neuen Versorgungsausgleich entlastet sich das Unternehmen. So obliegt es den externen Versorgungsträgern, im Scheidungsfall die Aufteilung der bereits erreichten Anwartschaften vorzunehmen. Die Auslagerung der Pensionsverpflichtungen bewirkt insbesondere aufgrund des Wegfalls der Pensionsrückstellungen eine deutliche Verbesserung Gruppe 4 / Seite 712

19 der Bilanzstruktur sowie der Bilanzkennzahlen und verbessert die Risikoposition des Unternehmens nachhaltig. Dies honorieren die Banken indem zukünftig die Kreditvergabe einfacher und günstiger mçglich sein wird. Tipp Lesen Sie zu dieser Thematik den Beitrag»Rating nach Bil- Mog (Teil I). Der neue Blick der Banken auf die betriebliche Altersversorgung«(Gr. 3, S. 405 ff). In diesem Beitrag werden die Auswirkungen von Sanierungsund Restrukturierungsmaßnahmen auf die betriebliche Altersversorgung ausführlich und praxisnah beschrieben. Dem einmaligen Kapitalbedarf in Hçhe des kalkulierten Einmalbeitrags an den Pensionsfonds sowie den laufenden Beiträgen an eine Unterstützungskasse stehen also zukünftige Entlastungen des Unternehmensergebnisses in erheblichem Umfang gegenüber. Entlastungen im Überblick 1. Zukünftige Rentenzahlungen werden durch den externen Versorgungsträger getragen und belasten den laufenden Cash-flow des Unternehmens nicht. 2. Aufwand aus der Rentnerverwaltung entfällt. 3. Zuführungen zu den Pensionsverpflichtungen sind nicht mehr erforderlich und entlasten das Unternehmensergebnis. 4. Kosten für die Erstellung versicherungsmathematischer und PSV-Gutachten werden eingespart. 5. Die Beitragslast an den PSV wird auf 20 % des bisher fälligen Betrags reduziert. 6. Steuerstundungseffekte durch das Vorziehen des Pensionsaufwands bewirken eine temporäre Reduktion der Steuerbelastung des Unternehmens. 7. Pflichten des Unternehmens aus dem neuen Versorgungsausgleich werden auf die externen Versorgungsträger übertragen. 8. Verbesserung der Ratingergebnisse und damit der Kreditkonditionen bewirkt eine Reduktion der Fremdkapitalkosten. PBA, Mai 2010 (2) Gruppe 4 / Seite 713

20 3 Zusammenfassung Der Beitrag zeigt auf, dass die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen mit großen Vorteilen für den Firmenkunden verbunden ist. Aufgrund der Komplexität des Auslagerungsvorgangs ist ein stringenter Beratungsansatz notwendig. Ausgehend von den Motiven des Kunden ist die Erarbeitung eines individuellen Auslagerungskonzepts erforderlich. Zeigen Sie dem Firmenkunden den Handlungsbedarf für die Restrukturierung auf. Darüber hinaus ist es notwendig, die bilanziellen Konsequenzen des Auslagerungsvorgangs transparent zu machen und Einsparpotenziale aufzuzeigen. Mit dem dargestellten Beratungsansatz überzeugen Sie nicht nur den Firmeninhaber, sondern auch dessen steuerlichen Berater. Nutzen Sie die Chancen in diesem Geschäftsfeld und bauen Sie bereits heute Know-how auf. Der Berater mit dem besten Beratungsansatz wird sich im Wettbewerb um das qualifizierte Auslagerungsgeschäft durchsetzen. Checkliste Auslagerung in der Beraterpraxis Erster Schritt: Finden Sie die Motive der gewünschten Restrukturierung heraus und erfragen Sie die Rahmendbedingungen. Fordern Sie das letzte versicherungsmathematische Gutachten sowie die Versorgungsordnung bzw. die Versorgungszusage beim Firmenkunden an. Zweiter Schritt: Suchen Sie das passende Konzept und lassen Sie sich von einer Versicherungsgesellschaft Ihrer Wahl ein Angebot erstellen. Dritter Schritt: Beschreiben Sie die aktuelle Situation des Kunden. Vierter Schritt: Unterstreichen Sie mit Hilfe versicherungsmathematischer Berechnungen den Handlungsbedarf. Fünfter Schritt: Zeigen Sie dem Kunden die steuerlichen und handelsbilanziellen Effekte der Auslagerung auf. Geben Sie dem Firmenkunden einen Überblick über das zukünftige Einsparpotenzial. Gruppe 4 / Seite 714

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