Finanzierung über Pensionsrückstellungen

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1 Finanzierung über Pensionsrückstellungen 1 Betriebswirtschaftliche Überlegungen 1.1 Fremdkapital Bei der Entscheidung zur Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung (bav) muss grundsätzlich beachtet werden, dass Pensionsrückstellungen langfristiges Fremdkapital mit eigenkapitalähnlichen Merkmalen sind. Denn, erstens muss es nicht besichert werden und zweitens, steht es unbeschränkt zur Verfügung - für Substitution, Finanzanlage oder Innenfinanzierung. Wie für jedes Fremdkapital muss ein Zinsdienst (Zuführung) und ein Tilgungsdienst (Rentenzahlungen) geleistet werden. Dieses Kapital ist am besten in der Innenfinanzierung aufgehoben, in Investitionen also, die den eigentlichen Zwecken des Unternehmens und seinen besonderen Fähigkeiten dienen. Solange das Unternehmen eine Daseinsberechtigung hat, sollte es mit diesen Fähigkeiten stets eine höhere und zukunftsträchtigere Risikoprämie erzielen als mit irgendwelchen Finanzanlagen oder der Substitution durch andere Fremdmittel. 1.2 Cash Flow Belastung durch Rentenzahlungen Rentenzahlungen entsprechen dem Tilgungsdienst bei sonstigem Fremdkapital. Die Höhe des liquiden Abflusses lässt sich mit modernen aktuariellen Methoden für 3 Jahre mit einer Abweichung von+/- 5%, für 5 Jahre mit +/- 10% und für 10 und mehr Jahre in der Tendenz prognostizieren. Damit liegt auf der Verpflichtungsseite eine deutlich höhere Prognosegenauigkeit vor, als dies für die Asset-Seite möglich ist. Veränderungen des Verpflichtungsumfangs stellen sich auch langfristig als wesentlich kalkulierbarer dar, als der dem Marktgeschehen folgende Zinsaufwand für anderes Fremdkapital. 1.3 Betriebsfremde Risiken Ob mehr oder weniger unvorhersehbare Ereignisse, die durch die Anwesenheit von Menschen im Unternehmen, den Mitarbeitern, als betriebsfremd bezeichnet werden sollten, mag einmal dahin gestellt sein. Mit Bezug auf die betriebliche Altersversorgung sind damit gemeint: biometrische Risiken, wie Langlebigkeit, Erwerbsminderung oder ein Todesfall, der eine Hinterbliebenenrente auslöst, sowie die Unkalkulierbarkeit des bilanziellen und Seite 1

2 liquiden Aufwands 1. Ebenso wie der Aufwand für die Rentenzahlungen lässt sich der bilanzielle Aufwand durch die Veränderung der Pensionsrückstellungen mit modernen aktuariellen Methoden wesentlich exakter prognostizieren, als es im Allgemeinen den Anschein hat. Wichtig ist eine permanente Kommunikation zwischen Personal und Controlling/Finanzen, um geplante Personalmaßnahmen auch im Budget berücksichtigen zu können oder bei ad hoc Entscheidungen bereits unterjährig die Auswirkungen von Gehaltserhöhungen, Rentenanpassungen, Veränderungen der Bemessungsrundlagen oder der Versorgungszusagen einzurechnen. Bei der Kontrolle der biometrischen Risiken hilft das Gesetz der großen Zahl 2. Bei mehr als 300 Mitarbeitern mit einer einheitlichen Zusage kann man davon ausgehen, dass die vorzeitigen Versorgungsfälle mit einer für die Finanzplanung ausreichenden Genauigkeit aktuariell berechnet werden können. Beim Problem der steigenden Lebenserwartung stellt sich die tatsächliche Veränderung wesentlich moderater dar, als sie für Versicherungsverträge angesetzt werden. Von Versicherungen werden weitere Effekte in die Lebenserwartung eingerechnet. Die Heubeck Richttafeln 2005G geben die aktuellen Verhältnisse am besten wieder und ermöglichen auch eine realistische Bewertung der zukünftigen Mitarbeiterjahrgänge. Ein Vergleich der derzeitigen, durch das Statistische Jahrbuch 1997/99 festgestellten, Lebenserwartung mit der von den Versicherungsunternehmen 1 2 Zuführung zur Pensionsrückstellung beim EStG, Pension Cost bei IAS19, Net Periodic Pension Cost bei FAS87 und die Rentenzahlungen Richtigerweise sollte man vom zentralen Grenzwertsatz sprechen. Der kann interpretiert werden als die Aussage: Wenn die jährliche Rentenzahlung eines Unternehmens sich aus einer großen Anzahl voneinander unabhängiger Rentenzahlungen ergibt und jede dieser Einzelzahlungen nur einen kleinen Beitrag liefert, so ist die Rentenzahlungssumme annähernd normalverteilt. Unsere Berechnungen legen die Vermutung nahe, dass die Varianz dieser Normalverteilung exponentiell mit der Anzahl der Rentner sinkt. Seite 2

3 unterstellten zeigt, dass die bestehende Lebenserwartung eines 65-jährigen Mannes in den alten Bundesländern 3 von der Versicherungswirtschaft um mehr als 13 Jahre zu vorsichtig angesetzt wird. Auf der Grundlage der Sterbetafeln Heubeck-Richttafeln 2005G geht man davon aus, dass in 2005 geborene Männer, also Einstellungen ab ca mit 65 (also im Jahr 2070) noch eine Lebenserwartung von knapp 26 Jahren haben. Selbst für diesen Jahrgang liegt diese realistische Schätzung noch unter dem Ansatz der Versicherungswirtschaft. 2 Externe Fundierung 2.1 Treuhandlösung Die aktuelle Mehrheitsmeinung zur Kapitalfundierung von Pensionsrückstellungen geht von einer100-prozentigen Rückdeckung aus. Wir halten dieses Vorgehen nur in extremen Ausnahmefällen für gerechtfertigt. Wie bereits dargelegt, bleiben wir dabei, dass die durch die Pensionsrückstellungen frei werdende Liquidität am besten in der Innenfinanzierung aufgehoben ist. Allerdings sind auch wir der Ansicht, dass unter Umständen ein Teil der Ansprüche aus Direktzusagen extern fundiert werden sollte, sicherlich aber nicht alle. Die Frage, welche Höhe die Finanzierungsquote im Hinblick auf die damit gewünschte Zielerreichung aus Sicht des Unternehmens ausmachen sollte, ist einer der Aspekte, die im Rahmen einer Asset-Liability-Studie beantwortet werden können. Mit einer externen Fundierung, auf die dann zugegriffen werden kann, wenn das Unternehmen sie benötigt - nicht wenn Mitarbeiter Rentenansprüche realisieren -, ist das Unternehmen gewappnet für voraussagbare, einmalige oder periodische Trendbrüche und es kann unsystematische Ereignisse abfedern und sich auf systematische gelassener einstellen. Wir schlagen den Aufbau eines Treuhandvermögens (bav- Pensionsfonds) für Zwecke der betrieblichen Altersversorgung vor. Dies trägt dazu bei, dass Pensionsrückstellungen in der IAS-Bilanz nicht vollständig als Unfunded Liability ausgewiesen werden müssen und verbessert das Liquiditätsmanagement. Diese rechtliche Konstruktion wird als CTA-Modell (Contractual Trust Arrangement) bezeichnet. Sie verhindert die Verwendung der so angelegten Mittel für andere betriebliche Zwecke. Wenn erforderlich wird in einer Asset-Liability-Studie die optimale, auf die Struktur 3 Nach wie vor besteht ein zwar abnehmender aber statistisch nachweisbarer Unterschied in der Lebenserwartung in den alten und den neuen Bundesländern Seite 3

4 und Entwicklung der Pensionsverpflichtungen abgestimmte strategische Vermögensallokation in verschiedenen Anlageklassen ermittelt. Sie sorgt für den möglichst homogenen Gleichlauf von Vermögen und Verpflichtungen und reduziert damit das Risiko einer materiellen Verfehlung der Finanzierungsziele. Die strategische Allokation ist Vorgabe für den Asset-Manager bei der Strukturierung der Vermögensanlage. Da die PBG sich bewusst auf ihre Kompetenz in der betrieblichen Altersversorgung beschränkt, arbeiten wir in den Bereichen Asset Liability Studien und Asset Anlage mit externen Partnern zusammen. Die PBG koordiniert alle Aktivitäten der Partner. Wichtig bei der Auswahl ist uns auch die Unabhängigkeit untereinander, um eine ausgewogene, kompetente und nur auf die Bedürfnisse des Unternehmens zugeschnittene Beratung sicher zu stellen. Diese Vorgehensweise garantiert ein optimales Know How in allen angesprochenen Bereichen und andererseits einen zentralen Ansprechpartner für das Unternehmen. 2.2 Rückdeckungsversicherungen Die klassische Fundierung von Pensionszusagen sind Rückdeckungsversicherungen. Dabei werden Teile der zugesagten Leistungen oder die gesamte Versorgungszusagen über eine Versicherung abgedeckt. Die Versicherung wird vom Unternehmen (Versicherungsnehmer) auf das Leben des Mitarbeiters (versicherte Person) abgeschlossen. Das Unternehmen zahlt die Versicherungsbeiträge (bei Entgeltumwandlungszusagen wird das zu zahlende Gehalt des Mitarbeiters entsprechend reduziert) und erhält als Versicherungsnehmer auch die Versicherungsleistungen. Die arbeitsrechtliche Verpflichtung des Unternehmens besteht immer in der in der Versorgungszusage festgelegten Versorgungsleistung. In der Praxis immer vorkommende Über- oder Unterdeckungen gehen also zugunsten bzw. zu Lasten des Unternehmens. Die Versicherungsbeiträge sind im vollen Umfang betriebsausgabenabzugsfähig. Sie müssen vom Mitarbeiter nicht versteuert werden. Rückdeckungsversicherungen sind vor allem zur Absicherung individueller herausragender Risiken oder zum Insolvenzschutz von Versorgungsleistungen die nicht vom Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) abgesichert sind. 3 Bilanzauswirkungen Die Flexibilität beim liquiden Aufwand trägt nur dann Früchte für das Unternehmen, wenn eine regelmäßige Planung und Kontrolle des Cash Flows und der Entwicklung des Verpflichtungsumfangs durchgeführt wird. Seite 4

5 3.1 Deutsche Steuerbilanz Unabhängig von der Diskussion, ob der steuerlich abzugsfähige Betrag auch den wahren Wert der Verpflichtung widerspiegelt 4, tragen die steuerlichen Effekte zur Finanzierung der Leistungen im erheblichen Maße bei. Die mit den Direktzusagen eingegangenen Verpflichtungen werden in der deutschen Steuerbilanz über den Ausweis einer Rückstellung - Pensionsrückstellung -, finanziert. Aus dieser steuerlichen Behandlung resultiert eine vorübergehende Ansammlung von zunächst nicht fälligen Gewinnsteuern auf unbaren Aufwand und damit ein die Finanzierung wesentlich erleichternder Steuerstundungs- und Liquiditätseffekt. Bei Fremdkapitalbedarf ergeben sich weitere Vorteile für die Pensionsrückstellung, die als langfristiges Fremdkapital anderes Fremdkapital verdrängt. Die implizite Verzinsung von Pensionsrückstellungen ist anders als die nur hälftig abzugsfähigen Dauerschuldzinsen voll abzugsfähig. 3.2 Internationale Bilanz In den internationalen Bilanzen werden Pensionsrückstellungen als Benefit Obligation ausgewiesen und resultieren bei fehlenden Assets als Unfunded Liability. Die auszuweisenden Jahreskosten Pension Cost oder Net Periodic Pension Cost ergeben sich aus der Summe der Beiträge (service cost) und den rechnerischen Zinsen (interest cost). 5 Der originäre Zweck eines Treuhandmodells in der Ausgestaltung als CTA s ist die Anerkennung der für die betriebliche Altersversorgung separierten Vermögensmittel als plan assets gemäß IAS 19- und FAS 87- Vorschriften. 4 Die Kosten der bav Über die Kosten einer bav im Unternehmen ist schon viel und nicht immer kompetent gestritten worden. Aber selbst Versicherungsgesellschaften streiten nicht ab, dass Versorgungsleistungen am kostengünstigsten für das Unternehmen über eine Direktzusage erteilt werden können. PSV-Beiträge und die Kosten für die versicherungsmathematischen Gutachten liegen deutlich unter den bei externer Durchführung anfallenden Abschluss, Verwaltungs- und Bestandspflegekosten. Hinzu kommen die für ein Unternehmen überflüssigen Sicherheitszuschläge und die niedrigen Renditen der Versicherer. 4 5 Alle steuerlichen Werte unterliegen fiskalischen Überlegungen und sollten nie mit der tatsächlichen Höhe der Kosten verwechselt werden. Bei der Kilometerpauschale wird dies besonders deutlich. Zusätzlich sind Amortisierungsbeträge und Past Service Cost zu beachten Seite 5

6 Die folgende Tabelle 6 gibt einen Überblick über den erforderlichen Gewinn vor Steuern einer Kapitalgesellschaft bei externer Finanzierung über einen Pensionsfonds und für eine über ein CTA fundierte Direktzusage. Als Versorgungskapital soll ein Betrag von EUR gezahlt werden. Die Kosten werden beeinflusst durch die ausstehende Dienstzeit des Mitarbeiters, den Unternehmenssteuersatz und die Unternehmensrendite. Bei der externen Anlage wurde die Rendite des Pensionsfonds und der Asset-Anlage im CTA-Modell als identisch angenommen 7. Externe Finanzierung Interne Finanzierung über Pensionsrückstellungen und externer Asset-Anlage mit einem CTA-Modell Unternehmenssteuersatz Dienstjahre Interne Rendite Pensionsfonds 25% 30% 35% 40% 45% 10 4% 675,56 630,88 618,12 603,39 586,20 565,89 5% 613,91 561,64 546,71 529,47 509,37 485,61 6% 558,39 499,62 482,83 463,45 440,84 414,13 7% 508,35 444,02 425,64 404,43 379,69 350,45 8% 463,19 394,15 374,42 351,66 325,10 293,71 9% 422,41 349,37 328,51 304,43 276,34 243,14 10% 385,54 309,16 287,33 262,15 232,77 198, % 456,39 395,35 377,90 357,78 334,30 306,56 5% 376,89 309,77 290,59 268,46 242,65 212,14 6% 311,80 240,71 220,39 196,96 169,61 137,29 7% 258,42 184,96 163,97 139,75 111,49 78,10 8% 214,55 139,94 118,63 94,03 65,34 31,42 9% 178,43 103,60 82,22 57,55 28,77-5,24 10% 148,64 74,28 53,03 28,51-0,09-33, % 308,32 246,58 228,93 208,58 184,83 156,77 5% 231,38 167,53 149,28 128,24 103,68 74,66 6% 174,11 110,29 92,06 71,02 46,48 17,47 7% 131,37 68,94 51,10 30,52 6,51-21,87 8% 99,38 39,15 21,94 2,09-21,07-48,45 9% 75,37 17,80 1,35-17,63-39,77-65,94 10% 57,31 2,60-13,03-31,06-52,10-76,97 Aus der Tabelle ergibt sich ein klares Ergebnis: Bei einem Unternehmenssteuersatz von 25% und einer internen Unternehmensrendite von 10% erfordert eine Kapitalleistung von 1.000i an einen Mitarbeiter der nach 30 Jahren in Rente geht, bei interner Finanzierung einen Gewinn von 2,60i. Die Kosten steigen auf 57,31i, wenn die Zusage über einen externen Pensionsfonds finanziert wird. 6 7 Dietmar Wellisch: Unternehmensbesteuerung und die Finanzierung der betrieblichen Altersvorsorge in zfbf 56 (November 2004) S. 599ff In der Praxis erwartet man bedingt durch die höheren Freiheitsgrade der Asset-Anlage in einem CTA- Modell hieraus eine höhere Rendite als aus dem doch stark an Versicherungen angelehnten Pensionsfonds. Seite 6

7 Die folgende Grafik veranschaulicht das Verhältnis der Kosten der Direktzusage mit Kapitalfundierung im Verhältnis zur externen Finanzierung über einen Pensionsfonds. 1 00,00% 90,00% 80,00% 70,00% 60,00% 50,00% 40,00% 30,00% 20,00% 10,00% 0,00% 4% 5% 6% 7% 8% 9% 1 0% U n te rn e h m e n s re n d ite 2 0 D J 3 0 D J 1 0 D J Diese gravierenden finanziellen Vorteile der Direktzusage entstehen durch die positiven Auswirkungen der steuerlichen Berücksichtigungsfähigkeit der Pensionsrückstellungen. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht geht an der Direktzusage kein Weg vorbei. Für weitere Informationen steht Ihnen Herr Kraft unter Tel: gerne zur Verfügung oder senden Sie eine an hartwig.kraft@pbg.de Seite 7

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