Informationen zu Abiturfächern, Einbringungen und Punktehürden in der Abiturprüfung

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1 Qualifikationsphase 2013/2015 Oberstufenkoordinator: Dr. R. Schramm Informationen zu Abiturfächern, Einbringungen und Punktehürden in der Abiturprüfung 1. Abiturprüfungsfächer 79 und 47 III GSO, Anlage 4 und Anlage 5 Nr. 1 GSO 1. Fach: Deutsch (schriftlich) 2. Fach: Mathematik (schriftlich) Wahl des Prüflings: 1 Fach schriftlich = 3. Abiturprüfungsfach 2 Fächer mündlich (Kolloquium) 3. Fach: eine fortgeführte Fremdsprache 4. Fach: ein gesellschaftswissenschaftliches Fach (G, G+Sk, Geo, WR, K/Ev/Eth) 5. Fach: B / C / Ph oder Inf oder eine weitere Fremdsprache oder Ku / Mu / Sport [nicht möglich sind: ein weiteres gesellschaftswissenschaftliches Fach Kunst oder Musik als schriftl. Abiturprüfung ohne Additum Sport (schriftl. oder mdl.) ohne Additum] Das Fach müssen endgültig festgelegt sein bis 31. Januar Die Fächer für das Kolloquium können bis 6 Wochen vor Beginn der schriftlichen Abiturprüfung (d.h. bis zum 19. März 2015) in Ausnahmefällen noch geändert werden. Für die endgültige Festlegung der Abiturprüfungsfächer wird Anfang Januar 2015 noch ein Formular ins Netz gestellt, das bis spätestens 23. Januar 2015 zurückgegeben werden muss, falls Änderungen der bisherigen Wahl gewünscht werden. Eine Liste mit den bisher gewählten Fächern hängt in der Vitrine der Q 12. Termine: Praktische Prüfungen Französisch Englisch Sport 14. und Musik Schriftliche Prüfungen Deutsch Abiturprüfungsfach

2 Mathematik Kolloquium 1. Prüfungswoche bis Prüfungswoche 8.6. bis Einbringungen 84 I GSO, Anlage 10 GSO Aus 11/1, 11/2, 12/1 und 12/2 muss man 40 Halbjahresleistungen (HJL) [à max. 15 Punkte = max. 600 Punkte] einbringen. Die Seminare zählen wie 6 HJL, nämlich: W-Seminar 11/1 max. 15 Punkte (= 1 HJL) W-Seminar 11/2 max. 15 Punkte (= 1 HJL) Seminararbeit einschließlich Präsentation max. 30 Punkte (= 2 HJL) P-Seminar max. 30 Punkte (= 2 HJL) Pflichteinbringungen: Seminare (6 HJL) In den Abiturprüfungsfächern müssen alle 4 HJL eingebracht werden (d.h. 20 HJL). In Fächern, die über 4 Halbjahre belegt werden müssen (z.b. G+Sk, Mu) müssen 3 HJL eingebracht werden. In Fächern, die über 2 Halbjahre belegt werden müssen (d.h. in der 2. Naturwissenschaft oder einer 2. Fremdsprache oder Informatik; belegungspflichtig nur in 11/1 und 11/2) muss 1 HJL eingebracht werden. Achtung: In den Naturwissenschaften (B, C, Ph) müssen in jedem Fall 4 HJL eingebracht werden. Wer also nur eine Naturwissenschaft belegt hat, muss auch alle 4 HJL einbringen. Freie Einbringungen: Weitere Halbjahresleistungen, so dass insgesamt 40 HJL erreicht werden. Hierbei ist zu beachten: Aus Sport bzw. dem Zusatzangebot (also Theater und Film, Chor, Orchester, Big Band, Rhetorik) darf man pro Fach max. 3 HJL einbringen. Möglich sind also z.b. 3 HJL Sport und 1 HJL Orchester. Optionsregel: In höchstens 2 Fächern (aber nicht in den Abiturprüfungsfächern!), die über 4 Halbjahre verpflichtend belegt werden müssen, kann eine Pflichteinbringung durch eine Einbringung in einem anderen Fach ersetzt werden.

3 3. Voraussetzungen für die Zulassung zur Abiturprüfung 75 II GSO Die Zulassung zur Abiturprüfung ist nur möglich, wenn kein einzubringendes Fach mit 0 Punkten als HJL bewertet ist (0 Punkte = nicht belegt) 32 der 40 einzubringenden HJL mindestens 5 Punkte bzw. 9 Punkte (2 HJL) in den Seminaren in der Seminararbeit bzw. im P-Seminar betragen mindestens 200 Punkte in den 40 einzubringenden HJL erreicht sind mindestens 100 Punkte in den 5 Abiturprüfungsfächern erzielt werden mindestens 48 Punkte in Deutsch / Mathematik / (für das Abitur gewählte fortgeführte) Fremdsprache erreicht werden mindestens 24 Punkte in der Seminararbeit und den Seminaren erzielt werden weder die Seminararbeit noch die Präsentation noch das P-Seminar mit 0 Punkten bewertet wurde. 4. Punktehürden in der Abiturprüfung 85 I Nr. 3, 4, 5 GSO Die Ergebnisse in den Abiturprüfungsfächern werden vervierfacht, so dass je Abiturprüfung max. 60 Punkte [15 x 4], insgesamt für alle 5 Abiturprüfungen also 300 Punkte [60 x 5] erreicht werden können. Alle der folgenden 3 Punktehürden müssen übersprungen werden: Hürde 1: In keinem Abiturprüfungsfach dürfen weniger als 4 Punkte (in r ) erzielt werden, d.h. in jedem einzelnen Fach muss also mindestens 1 Punkt (in r ) erzielt werden. 0 Punkte sind absolut tabu. Hürde 2: In allen 5 Abiturprüfungsfächern zusammen müssen mindestens 100 Punkte (in r ) erzielt werden. Hürde 3: In drei der fünf Abiturprüfungsfächer (darunter in einem der Fächer Deutsch, Mathematik und fortgeführter Fremdsprache) müssen mindestens 20 Punkte (in r ), d.h. mindestens 5 Punkte (in r ) erzielt werden [Bedingung A] und zudem in einem weiteren Abiturprüfungsfach aus den Fächern Deutsch, Mathematik und fortgeführter Fremdsprache müssen mindestens 16 Punkte (in r ), d.h. mindestens 4 Punkte in r erzielt werden [Bedingung B]. Etwas r ausgedrückt: Man darf nur zweimal unter 5 Punkten (in r ) bleiben und man muss in D/M/Fs einmal wenigstens 5 und einmal wenigstens 4 Punkte (in r ) erreichen.

4 Beispiele: 1 D M Ph E Geo = 144 Abiturprüfung bestanden, weil (in r ) in keinem Fach 0 Punkte (Hürde 1 insgesamt mehr als 100 Punkte, nämlich 144 (Hürde 2 nur in 2 Fächern unter 5 Punkte, nämlich in D und M (Hürde 3 Bedingung A und in D/M/Fs einmal mind. 4 Punkte (D) und einmal mind. 5 Punkte (E) (Hürde 3 Bedingung B 2 D M WR F Spo = 72 Abiturprüfung nicht bestanden, weil (in r ) in keinem Fach 0 Punkte (Hürde 1 insgesamt weniger als 100 Punkte, nämlich 72 (Hürde 2 nicht in mehr als 2 Fächern unter 5 Punkte, nämlich in M, WR und F (Hürde 3 Bedingung A nicht und in D/M/Fs zweimal unter 4 Punkte (M und F) (Hürde 3 Bedingung B nicht 3 D M G L Ku = 104 Abiturprüfung nicht bestanden, weil (in r ) in keinem Fach 0 Punkte (Hürde 1 insgesamt mehr als 100 Punkte, nämlich 72 (Hürde 2 in mehr als 2 Fächern unter 5 Punkte, nämlich in M, G und L (Hürde 3 Bedingung A nicht

5 4. Mündliche Zusatzprüfungen im Abitur 81 I, III GSO, Anlage 9 Nr. 2 GSO In den drei schriftlichen Abiturprüfungsfächern kann noch eine mündliche Zusatzprüfung abgelegt werden, um die Abiturprüfung überhaupt zu bestehen, wenn die Punktehürden in der schriftlichen Prüfung nicht übersprungen wurden, oder um die Note zu verbessern.

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