Frauentypische Erwerbsbiographien und ihre Auswirkungen auf die Alterspension. Im Auftrag der Arbeiterkammer Steiermark Frauenreferat
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- Fritz Lenz
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1 Frauentypische Erwerbsbiographien und ihre Auswirkungen auf die Alterspension Im Auftrag der Arbeiterkammer Steiermark Frauenreferat Peripherie Institut für praxisorientierte Genderforschung Autorinnen: Edith Pöhacker, Doris Kapeller Graz, 2012
2 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung Erwerbssituation von Frauen Erwerbsquoten Teilzeitbeschäftigung Einkommen Auswirkungen auf die Pension Armut und Ausgleichszulage Ermittlung und Darstellung der Alterspension Auswahl der Berufe und Erwerbsverläufe Grundlagen und Art der Pensionsberechnungen Darstellung der Pension Schlussfolgerung Literatur...23
3 1. Einleitung Das österreichische Sozialsystem ist erwerbszentriert. Das aus der Erwerbsarbeit erzielte Einkommen stellt die Basis für die ökonomische Absicherung und Teilhabe am sozialen Leben dar. Daher ist auch die Höhe der Pension abhängig von jenem Einkommen, das während der gesamten Erwerbstätigkeit erwirtschaftet wurde. Die als typisch geltende Erwerbsbiographie sieht eine durchgehende Beschäftigung auf Vollzeitbasis und ohne Erwerbsunterbrechungen vor. Das neue Pensionsrecht ist mit in Kraft getreten. Bei der Berechnung der Pension gilt die Formel 80/65/45, d.h. wer im Alter von 65 Jahren und nach 45 Versicherungsjahren in Pension geht, soll 80% seines durchschnittlichen Erwerbseinkommens erhalten. Dies trifft jedoch in erster Linie auf Männer zu. Die Erwerbsbiographie von Frauen hingegen ist durch Berufsunterbrechungen zur Betreuung von Kindern und Pflegebedürftigen sowie Zeiten der Teilzeitbeschäftigung geprägt. Dadurch ist ihr Einkommen, das sie über den gesamten Zeitraum der Erwerbstätigkeit erzielt haben, wesentlich geringer als jenes der Männer. Da jedoch dieses Einkommen die Grundlage ist, wenn es darum geht die Höhe der Alterspension zu bestimmen, fällt auch die Pension für viele Frauen sehr gering aus. Das heißt, dass Frauen, auch wenn sie viele Jahre erwerbstätig waren und durch zusätzliche Betreuungsarbeit einen wesentlichen gesellschaftlichen Beitrag geleistet haben, in der Pension mit teilweise erheblichen Abschlägen rechnen müssen. Es ist daher nicht verwunderlich, dass Pensionistinnen besonders häufig von Altersarmut betroffen sind. Im Folgenden wird zunächst die Erwerbssituation von Frauen in Österreich und der Steiermark aufgezeigt. Es werden jene Faktoren beschrieben, die sich letztendlich auf die Höhe der Alterspension auswirken und in die Pensionsberechnung einfließen. Anschließend wird modellhaft die Höhe der Pensionen für vier typische Frauenberufe berechnet und dargestellt. Dazu wurden fünf verschiedene Erwerbsverläufe gewählt. Es geht dabei darum Frauen zu zeigen, mit welcher Pension sie im Vergleich zum derzeitigen Einkommen rechnen müssen. Diese fiktiven Berechnungen sollen aber auch den Zusammenhang zwischen Dauer und Ausmaß der Erwerbstätigkeit bzw. die Dauer der Erwerbsunterbrechungen und der daraus resultieren Pensionshöhe verdeutlichen. Der Vergleich der verschiedenen Erwerbsverläufe gibt Aufschluss darüber. Es wurden Erwerbsverläufe mit durchgehender Erwerbstätigkeit, sowohl Vollzeit als auch Teilzeit, und Erwerbsverläufe mit kurzen und längeren Berufsunterbrechungen gewählt. 2
4 2. Erwerbssituation von Frauen Die Erwerbbiographie von Frauen unterscheidet sich nach wie vor wesentlich von jenen der Männer. Sie sind gekennzeichnet von Karriereunterbrechungen zur Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Erwachsenen. Die steigende Zahl der Erwerbstätigkeit von Frauen ist in erster Linie auf die hohe Anzahl an teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmerinnen zurückzuführen. Ein Erwerbsverlauf mit durchgehender Vollzeitbeschäftigung ist die Ausnahme. Im Folgenden wird die Erwerbssituation von Frauen anhand einiger Aspekte, die vor allem auch für die Höhe der Pensionen von Bedeutung sind, näher beleuchtet Erwerbsquoten Anspruch auf eine Alterspension haben nur jene Personen, die 15 Versicherungsjahre, davon mindestens sieben Jahre aus Erwerbstätigkeit, vorzuweisen haben. 1 Das heutige Pensionssystem geht von einer Erwerbstätigkeit von 45 Versicherungsjahren aus. Personen, die vor dem Regelpensionsalter in Pension gehen, müssen mit teilweise erheblichen Abschlägen rechnen. Vor allem Frauen erreichen nur selten die für die volle Pension notwendigen Versicherungsjahre. Ein Blick auf die Erwerbsquoten zeigt, dass mehr Männer als Frauen erwerbstätig sind und damit Anspruch auf eine Pension haben. Im Jahr 2002 bekamen österreichweit 17% der Frauen über 60 Jahren keine eigene Pension und 24% hatten lediglich eine vom verstorbenen Ehepartner abgeleitete Witwenpension. 2 Es wird darüber hinaus auch deutlich, dass Frauen aufgrund ihrer Betreuungspflichten zwischenzeitlich aus dem Berufsleben aussteigen. Dadurch haben sie aufgrund fehlender Versicherungsjahre kaum die Möglichkeit auf die volle Pension. In der Steiermark ist die Zahl der erwerbstätigen Frauen in den letzten Jahren trotz Wirtschaftskrise kontinuierlich gestiegen. Trotzdem liegt sie weiterhin unter jener der Männer. Im Jahr 2011 waren Steirerinnen erwerbstätig. Im Haupterwerbsalter der 15- bis 64-Jährigen betrug der Anteil der erwerbstätigen Frauen 67,8%. Im Gegensatz dazu lag die Erwerbstätigenquote 3 der Männer bei 77,7%. Das bedeutet, dass der Anteil der erwerbstätigen Männer um rund 10 Prozentpunkte höher war als jener der Frauen. 4 Tabelle 1 Jahr Erwerbstätigenquote Jahre in der Steiermark Gesamt Männer Frauen ,7% 78,0% 63,3% ,6% 78,1% 65,1% ,9% 75,7% 66,0% ,7% 76,1% 67,2% ,8% 77,7% 67,8% Quelle: Statistik Austria (Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung); Bearbeitung und Berechnungen von LASTAT Steiermark in: Steirische Statistiken Heft 2/2012, S.11 1 Vgl. Bundeskanzleramt Österreich: Frauenbericht 2010, Teil II, Kap.2: Frauenerwerbsarbeit in Österreich, S Vgl. AK Wien: Eigenständige Altersicherung von Frauen (Aktuell 5/02), Wien, S Anteil der Erwerbstätigen im Alter von 15 bis 64 Jahren an der Bevölkerung der 15- bis 64-Jährigen 4 Vgl. Mayer: Steirische Statistiken Heft 2/2012 3
5 Auch wenn man sich die unterschiedlichen Altersgruppen ansieht, ist festzustellen, dass die Erwerbstätigenquote der Männer durchgehend über jener der Frauen liegt. Den höchsten Wert erzielen Frauen in der Altersgruppe der 40- bis 44-Jährigen (87,2%) und Männer im Alter zwischen 30 bis 34 Jahren (92,7%). Den größten Unterschied zwischen Frauen und Männern gibt es in der Altersklasse der 30- bis 34-Jährigen. Hier sind rund 15 Prozentpunkte mehr Männer als Frauen erwerbstätig. Dies ist besonders bemerkenswert, da die Erwerbstätigenquote Karenz- und KinderbetreuungsgeldbezieherInnen mit aufrechtem Dienstverhältnis einschließt. Wenn man die tatsächlich erwerbstätigen Personen heranzieht, wäre der geschlechtsspezifische Unterschied gerade in dieser Altersgruppe sogar noch größer Teilzeitbeschäftigung Die Berechnung der Pension basiert auf dem Einkommen, das im Laufe der Erwerbstätigkeit erzielt wurde. Viele Frauen entscheiden sich nach der Karenzzeit einige Jahre zuhause zu bleiben und beziehen in dieser Zeit kein Einkommen. Auch bei einer Teilzeitbeschäftigung müssen sie Gehaltseinbußen in Kauf nehmen. Dadurch verringert sich ihr Lebenseinkommen, das die Grundlage für die Berechnung der Pension ist. Die Folge ist ein wesentlich geringeres Pensionseinkommen und eine geringere Pension als beispielsweise bei einer durchgehenden Vollzeitbeschäftigung. Wie die oben beschriebenen Erwerbsquoten zeigen, sind wesentlich mehr Männer als Frauen erwerbstätig. Ein wichtiger Faktor, der aus der Erwerbstätigenquote nicht hervorgeht, ist die Art des Beschäftigungsverhältnisses. Es ist bekannt, dass Frauen den Großteil der Teilzeitbeschäftigten ausmachen. Im Jahr 2010 waren 34% der erwerbstätigen Frauen teilzeitbeschäftigt. Bei den Männern hingegen waren es gerade einmal 4%. Auch im Bereich der atypisch Beschäftigten ist der der Anteil der Frauen mit 15% höher als jene der Männer (10%). Daraus ergibt sich, dass in Österreich rund 86,4% der Männer, aber nur 51% der Frauen unselbstständig und auf Vollzeitbasis erwerbstätig waren. 6 Tabelle 2 Unselbstständig Erwerbstätige nach Beschäftigungsform in der Haupttätigkeit in Österreich 2010 Beschäftigungsform Gesamt Männer Frauen Normalarbeitsverhältnis 7 70% 86% 51% Ausschließlich Teilzeit 8 18% 4% 34% Atypisch, sonstige Formen 9 12% 10% 15% Quelle: Statistik Austria (Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung) 2010 Der kontinuierliche Anstieg der Zahl der Erwerbstätigen, wie oben beschrieben, ist vor allem auf die Zunahme der Teilzeitbeschäftigung zurückzuführen. Die Gründe für die Teilzeitarbeit sind jedoch sehr unterschiedlich. Während 38% der Frauen die Bertreuung von Kindern und pflegebedürftigen Erwachsenen als Grund angeben, sind es unter den Männern lediglich 4%. Männer arbeiten nach eigenen Angaben vor allem dann Teilzeit, wenn sie eine schulische oder berufliche Ausbildung bzw. Fortbildung machen. Hier ist anzumerken, dass Fort- und 5 Vgl. Mayer: Steirische Statistiken Heft 2/ Vgl. Statistik Austria: Mikrozensus Arbeitskräfteerhebung 2010, S.57ff 7 Unbefristete Anstellung auf Vollzeitbasis 8 Unselbstständig Erwerbstätige, die ausschließlich teilzeiterwerbstätig sind (ab 12h/Woche) 9 Unselbstständig Erwerbstätige mit atypischer Beschäftigungsform: freier Dienstvertrag, Leih- bzw. Zeitarbeitsverhältnis, geringfügige Beschäftigung unter 12h/Woche, Befristung. 4
6 Weiterbildung die Karriere- und Aufstiegschancen erhöht und in der Folge auch ein höheres Einkommen erzielt wird. 15% der Männer und 10% der Frauen sind teilzeitbeschäftigt, weil sie keine Vollzeitbeschäftigung gefunden haben. 10 Das bedeutet, dass sich der Großteil der Frauen bewusst für eine Teilzeitbeschäftigung entscheidet, allerdings nicht freiwillig. Hausarbeit und Kinderbetreuung ist nach wie vor meist Frauensache. In einer 2011 von der Landesstatistik Steiermark durchgeführten Befragung gaben 85,2% der Frauen an, für die Kinderbetreuung zuständig zu sein, und 77,8% der Männer gaben an, dass die im Haushalt lebende Partnerin die Betreuung der Kinder übernimmt. 11 Eine ähnliche Studie der Statistik Austria aus dem Jahr 2008/ 2009 zeigt zudem, dass neben der Kinderbetreuung Frauen nach wie vor auch den Großteil der Hausarbeit erledigen. Sie kochen die täglichen Mahlzeiten, erledigen die Einkäufe, organisieren Aktivitäten, übernehmen das Putzen und Staubsauen und bleiben zuhause, wenn die Kinder krank sind. 12 Probleme gibt es zudem mit dem steirischen Kinderbetreuungsangebot. Hier werden vor allem die mangelnde Flexibilität (30,9%), die zu hohen Kosten (27,7%) und die unzureichende bzw. fehlende Betreuung während der Ferien (23,9%) genannt. 13 Auch die Tatsache, dass es kaum Nachmittagsbetreuung an den Schulen gibt, führt dazu, dass Frauen entweder nur teilzeitbeschäftigt sind oder gar keiner Beschäftigung nachgehen. Eine Verbesserung des Kinderbetreuungsangebots sowie eine stärkere Beteiligung der Männer an der Kinderbetreuung und Hausarbeit würde somit vielen Frauen eine Vollzeitbeschäftigung ermöglichen. Denn Teilzeitbeschäftigung bringt viele Nachteile mit sich. In den meisten Fällen kann Teilzeitarbeit den Lebensunterhalt nicht decken und setzt ein weiteres Einkommen voraus. In der Regel handelt es sich hierbei um das Einkommen des/ der vollzeiterwerbstätigen Partners/ Partnerin. Dadurch entsteht eine Abhängigkeit, die vor allem bei einer Trennung schwerwiegende finanzielle Folgen haben kann. Zudem bringt eine Teilzeitanstellung im Gegensatz zur Vollzeit geringere Karriere- und Aufstiegschancen mit sich. Das Armutsrisiko teilzeitbeschäftigter Personen ist mehr als doppelt so hoch wie das Vollzeitbeschäftigter Einkommen Es wurde bereits mehrfach erwähnt, dass das Einkommen das entscheidende Kriterium bei der Bestimmung der Pensionshöhe ist. Wer im Laufe seiner Erwerbstätigkeit ein hohes Einkommen bezieht kann auch mit einer, im Vergleich zu anderen, hohen Pension rechnen. Frauen sind daher aufgrund ihres geringeren Einkommens nicht nur während ihrer Erwerbstätigkeit, sondern auch in der Pension gegenüber Männern benachteiligt. Frauen verdienen nach wie vor wesentlich weniger als Männer. Im Jahr 2010 beträgt das durchschnittliche Nettoeinkommen unselbstständiger Beschäftigter in der Steiermark bei Männern 1.581,37 Euro und bei Frauen 1.119,58 Euro. 15 Das bedeutet, dass Frauen monatlich 461,8 Euro weniger zur Verfügung haben als Männer. Als Grund dafür wird oft die höhere Teilzeitbeschäftigung bei Frauen angegeben, die zwangsläufig ein geringeres Einkommen zur Folge hat. Aber auch ein Vergleich unter Vollzeitbeschäftigten zeigt ein 10 Vgl. Statistik Austria: Mikrozensus Arbeitskräfteerhebung 2010, S.57ff. 11 Vgl. Mayer: Steirische Statistiken Heft 3/2012, S Vgl. Statistik Austria: Generations and Gender Survey (GGS), html 13 Vgl. Mayer: Steirische Statistiken Heft 3/2012, S Vgl. Statistik Austria: Einkommen, Armut, Lebensbedingungen 2007, S.33ff 15 Es handelt sich hierbei um die 12 Mal jährlich ausbezahlten Beträge, das 13. und 14. Gehalt wurden nicht einberechnet. 5
7 ähnliches Bild. Frauen verdienen in Vollzeit netto um 21% weniger als Männer, das sind monatlich rund 351,- Euro netto weniger. 16 Ein weiteres Argument, das angeführt wird um die geschlechtsspezifischen Einkommensunterschiede zu erklären, sind die verschiedenen Branchen und Berufe, in denen Frauen und Männer tätig sind. Aber auch hier ist eine Benachteiligung der weiblichen Beschäftigten zu erkennen. Frauen verdienen in allen Branchen durchschnittlich weniger als Männer, auch wenn die Höhe stark variiert. Die höchsten Einkommen können im Bereich der Energieversorgung erzielt werden. Hier ist jedoch auch der Einkommensunterschied zwischen den Geschlechtern besonders hoch. Das durchschnittliche Brutto- Medianeinkommen liegt bei 3.591,- Euro, wobei Männer 3.960,- und Frauen 2.168,- Euro verdienen. Das bedeutet, dass Frauen mit 55% nur etwas mehr als die Hälfte verdienen als ihre männlichen Kollegen. Grundsätzlich kann festgehalten werden, je höher der durchschnittliche Verdienst einer Branche, desto größer sind auch die Einkommensunterschiede zwischen den Geschlechtern. 17 Tabelle 3 Monatliches Brutto-Medianeinkommen nach Wirtschaftsklassen in der Steiermark (in Euro), 2010 Wirtschaftsklasse Männer Frauen Differenz Energieversorgung Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Information und Kommunikation Verarbeitendes Gewerbe/ Herstellung von Waren Bergbau Baugewerbe Handel Gesundheits- und Sozialwesen Gastgewerbe, Beherbergung, Gastronomie Quelle: Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (2011) in: LASTAT Steiermark: Steirische Statistiken Heft 12/2011 Weitere Hochlohnbranchen sind das Finanz- und Versicherungswesen, Information und Kommunikation, Bergbau, Herstellung von Waren und das Baugewerbe. Diese Branchen zeichnen sich auch durch einen hohen Männeranteil aus, der bei bis zu 88% liegt. Frauen sind hingegen vorwiegend in den Niedriglohnbranchen tätig. Sie machen etwa 67% der Beschäftigten in der Gastronomie und 57% jener im Handel aus, wo sie ein durchschnittliches Bruttoeinkommen zwischen 1.300,- und 1.500,- Euro erreichen. 16 Vgl. Mayer: Steirische Statistiken Heft 12/2011, S Vgl. Mayer: Steirische Statistiken Heft 12/2011, S.15ff. 6
8 Tabelle 4 Beschäftigte nach Wirtschaftsklassen in der Steiermark 6/2012 Wirtschaftsklasse Männer Frauen Energieversorgung 82% 18% Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 50% 50% Information und Kommunikation 68% 32% Verarbeitendes Gewerbe/ Herstellung von Waren 77% 23% Bergbau 86% 14% Baugewerbe 88% 12% Handel 42% 57% Gesundheits- und Sozialwesen 21% 79% Gastgewerbe, Beherbergung, Gastronomie 33% 67% Quelle: Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger: Statistische Daten aus der Sozialversicherung, Beschäftigte in Österreich, Juni 2012 Frauen verdienen somit in allen Berufssparten weniger als Männer. Aber auch wenn man die oben genannten Faktoren wie Teilzeitbeschäftigung und die starke berufliche Segregation mit den niedrigen Löhnen in traditionellen Frauenberufen außer Acht lässt, zeigen sich noch immer hohe Einkommensunterschiede zwischen den Geschlechtern, die sich nicht vollständig erklären lassen. Frauen verdienen demnach rund 15% weniger, nur weil sie Frauen sind. 18 Der Anteil von Frauen in Führungspositionen ist nach wie vor sehr gering. Im Öffentlichen Dienst beträgt er gerade einmal 27%. In der Wirtschaft fällt er noch niedriger aus. So sind gerade einmal 6% der Vorstandsmitglieder in österreichischen Unternehmen Frauen. 19 Als Grund dafür werden oft Karriereunterbrechungen und Karenzzeiten genannt, die sich aus der Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen ergeben. Der Wiedereinstieg ins Berufsleben gestaltet sich in der Folge oft schwierig. Teilzeitbeschäftigung und geringe Fortbildungsmöglichkeiten wirken sich negativ auf die Aufstiegsmöglichkeiten aus. Viele Frauen nehmen zudem Arbeitsplätze an, die unter ihrer Qualifikation liegen, sich aber besser mit ihren Betreuungspflichten vereinbaren lassen. Sie sind weniger flexibel wie ihre männlichen Kollegen und können nicht in dem Maß Überstunden machen oder sich in Netzwerke einbringen, die für ein berufliches Weiterkommen oft unerlässlich sind. Gerade in der Altersklasse der 30- bis 40-Jährigen verpassen Frauen den Aufstieg in höhere Positionen. Dies zeigt sich auch bei der Einkommensentwicklung nach Altersgruppen. Während die geschlechtsspezifischen Unterschiede bei jüngeren ArbeitnehmerInnen noch relativ gering sind, steigen sie ab dieser Altersgruppe an und erreichen bei den über 60-Jährigen ihren Höhepunkt. Selbst wenn es Frauen nach ihrer der Karriereunterbrechung in das mittlere Management schaffen, bleiben ihnen Führungspositionen meist verwehrt Vgl. Geisberger: Geschlechtsspezifische Lohn- und Gehaltsunterschiede. In: Statistische Nachrichten 7/2007, S.633ff. 19 Vgl. Bundeskanzleramt Österreich, Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst im Bundeskanzleramt: Frauen in Führungspositionen, Daten, Fakten, Modelle, Endbericht. Wien 2011.S.4ff. 20 Vgl. Mayer: Steirische Statistiken 12/2011, S.78. 7
9 3. Auswirkungen auf die Pension Mit ist ein neues Pensionsgesetz in Kraft getreten. Es gilt für alle, die ab dem geboren sind und ab Jänner 2005 erstmals pensionsversichert sind. Das alte Pensionsrecht regelt die Pensionen für jene, die vor dem geboren sind. Die sogenannte Parallelrechnung ist ein Mischsystem, das für jene herangezogen wird, die sowohl vor als auch nach 2005 Versicherungsjahre gesammelt haben. In unseren Ausführungen und Berechnungen beziehen wir uns ausschließlich auf das neue, ab 2005 wirksame, Pensionsrecht. 21 Die idealtypische Erwerbsbiographie, die auch für die Berechnung der Pension maßgeblich ist, geht von einer dauerhaften Vollzeitbeschäftigung mit mittlerem bzw. hohem Einkommen aus, die nach 45 Jahren in eine Pension ohne Abschläge übergeht. Dies trifft jedoch vorwiegend auf Männer zu. Frauen weisen dagegen unregelmäßige und unterbrochene Erwerbsverläufe auf, die das Ansammeln von Pensionszeiten schwierig macht. Die oben bereits beschriebenen Einkommensnachteile aufgrund geringer Aufstiegschancen, Phasen der Teilzeitarbeit und anderer Faktoren, wirken sich letztendlich auf die Höhe der Pensionen von Frauen aus. Basis der Pensionsberechnung ist das über den gesamten Zeitraum der Erwerbstätigkeit erzielte Einkommen. Es gilt die Formel 80/65/45 : Wer im Alter von 65 Jahren und nach 45 Versicherungsjahren in Pension geht, soll 80% des durchschnittlichen Erwerbseinkommens als Pension erhalten. 22 Wenn der/ die Betroffene früher in Pension geht, verringert sich die Pension jährlich um 4,2%. Dieser Abschlag beträgt maximal 15%. Daher ist es kaum verwunderlich, dass Frauen trotz eines (noch) um fünf Jahre niedrigeren gesetzlichen Pensionsantrittsalters in den letzten Jahren kaum früher in Pension gegangen sind als Männer. Das Pensionsantrittsalter unselbständig erwerbstätiger Frauen lag im Jahr 2008 bei 57 und jenes der Männer bei 59 Jahren. Dabei hatten Frauen im Durchschnitt 34 und Männer 40 Versicherungsjahre. 23 Im Jahr 2011 bekamen Frauen in Österreich eine durchschnittliche Pension in Höhe von 855,- Euro während Männer über monatlich 1.437,- verfügten. Männliche Pensionisten haben demnach eine um 582,- Euro höhere Pension als Frauen, wobei die Unterschiede bei den Angestellten größer sind als bei den ArbeiterInnen. 24 Tabelle 5 Durchschnittliche Höhe der Alterspension im Dezember 2011 in Österreich (in Euro) Versicherungsträger Gesamt Männer Frauen Alle PV-Träger PVA-ArbeiterInnen PVA-Angestellte Quelle: Handbuch der Österreichischen Sozialversicherung Vgl. Wipfel, Reinhold (Arbeiterkammer Niederösterreich): Pensionsrecht, welche Pensionsansprüche gibt es? Die Pensionsberechnung u.a., Wien S.8ff. 22 Vgl. F Fraueninformationszentrum Vorarlberg: Pension Wissenswertes für Frauen, Vgl. Bundeskanzleramt Österreich, Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst im Bundeskanzleramt: Frauenbericht 2010, Bericht betreffend die Situation von Frauen in Österreich im Zeitraum von 1998 bis Wien S Vgl. Handbuch der österreichischen Sozialversicherung 2012, S.99. 8
10 3.1. Armut und Ausgleichszulage Die Eigenpension von Frauen reicht in vielen Fällen nicht aus, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Sie sind daher vom Pensionseinkommen des Ehemanns oder Lebenspartners abhängig. Diese abgeleite Absicherung ist jedoch zunehmend von Unsicherheit geprägt. Die Gründe dafür liegen in der steigenden Zahl an Ehescheidungen sowie sich andere neu entwickelten Lebensformen. Pensionistinnen zählen daher zu jener Bevölkerungsgruppe, die besonders stark von Armut betroffen ist. Als arm bzw. armutsgefährdet gelten Personen, die monatlich weniger als 1.031,- Euro zur Verfügung haben. 25 Wenn man nun die durchschnittliche Pension von Frauen heranzieht wird deutlich, in welcher prekären Situation sich Pensionistinnen befinden. Besonders problematisch wird es für geschiedene Frauen, die lange nicht erwerbstätig waren oder als Zuverdienerin in der Familie ein geringes Gehalt bezogen haben. Die Tatsache, dass Frauen aufgrund der höheren Lebenserwartung öfter alleine leben, erschwert ihre Lage zusätzlich. Alleinstehende PensionistInnen mit niedrigem Einkommen haben Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung, der sogenannten Ausgleichszulage, sofern ihre Pension (inklusive anderer Einkommen) einen bestimmten Richtsatz nicht erreicht. Dieser Richtsatz liegt im Jahr 2012 bei 814,82 Euro für Alleinstehende. Insgesamt bezieht in der Steiermark jede/r 6. PensionistIn diese Zulage, die im Jahr 2012 monatlich durchschnittlich 287,- Euro betrug. Österreichweit bekam nur jede/r 10. eine Zulage, die mit 281,- Euro auch niedriger ausfällt. Aufgrund der deutlich geringeren Eigenpension von Frauen ist es nicht verwunderlich, dass 68% der AusgleichszulagenbezieherInnen Pensionistinnen sind. Dieser Wert hat sich in den letzten Jahren kaum verändert. Die Tatsache, dass das Einkommen von Ehegatten bei der Ermittlung berücksichtigt wird, führt dazu, dass viele Frauen mit einer Pension unter dem Richtsatz keinen Anspruch auf die Ausgleichszulage haben. Da ihre Pension nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, sind sie vom Einkommen des Partners abhängig, über das sie nicht selbstständig verfügen können. 26 Tabelle 6 AusgleichszulagenbezieherInnen in Österreich Dezember Männer Frauen % 69% % 69% % 68% % 68% % 68% Quelle: Handbuch der Österreichischen Sozialversicherung Vgl. Statistik Austria: Armutsgefährdungsschwelle 2010 für einen Ein-Personen-Haushalt 26 Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger: Handbuch der Österreichischen Sozialversicherung 2012, Wien S
11 4. Ermittlung und Darstellung der Alterspension Es wurden modellhaft fünf Erwerbsbiographien zusammengestellt, die die oben beschriebenen Charakteristika der weiblichen Erwerbstätigkeit beinhalten und insbesondere Teilzeitbeschäftigung und Erwerbsunterbrechungen berücksichtigen. Anschließend wurde für diese fiktiven Erwerbsverläufe die Höhe der Pensionen anhand von vier Berufen, die jeweils einen hohen Frauenanteil aufweisen, berechnet. Die Grundlage für diese Berechnungen bildet das neue, ab 2005 gültige, Pensionsrecht. Diese modellhafte Darstellung soll Überblick über die Höhe der Pensionen von Frauen geben. Zudem soll aufgezeigt werden wie sich Dauer und Art der Beschäftigung auf die Pension und finanzielle Absicherung im Alter auswirken Auswahl der Berufe und Erwerbsverläufe Frauen sind vorwiegend im Dienstleistungssektor beschäftigt. Für die Berechnung der Pensionseinkommen wurden daher Berufe aus diesem Bereich gewählt, die darüber hinaus durch einen besonders hohen Frauenanteil gekennzeichnet sind. Es handelt sich somit um typische Frauenberufe. Gemäß dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger lag der Frauenanteil im Gesundheits- und Sozialwesen im Juni 2012 bei rund 77%, im Gastgewerbe und Tourismus bei 60%, und im Handel bei 55%. 27 Darüber hinaus wurde auch der Beruf der Friseurin (bzw. des Friseurs) in die Berechnung mit einbezogen. Unter den Mädchen ist dieser Lehrberuf, neben jenen der Einzelhandelsbzw. Bürokauffrau, nach wie vor sehr beliebt und wird von rund 10,5% der Schülerinnen gewählt. 28 In der Berechnung aller Erwerbsverläufe wird von einer 1988 geborenen, weiblichen Versicherten ausgegangen. Im Jahr 2012 ist die Frau somit 24 Jahre alt. Das erste Kind, sofern der Erwerbsverlauf eine Mutterschaft vorsieht, hat sie nach einer Erwerbstätigkeit von fünf Jahren bekommen. Es werden die Pensionseinkommen von folgenden fünf Erwerbsverläufen berechnet: Erwerbsverlauf A Eine Frau ohne Kinder mit durchgehender Vollzeiterwerbstätigkeit bis zur Pensionierung. Dieser Erwerbsverlauf dient als Vergleichsbasis und beschreibt das Pensionseinkommen der gewählten Berufsklasse/gruppe. Es kann dadurch festgestellt werden, wie sich Teilzeitbeschäftigung und Erwerbsunterbrechungen auf die Höhe der Pension auswirken und mit welchen Einbußen oder Zuschlägen zu rechnen ist. Erwerbsverlauf B Eine Frau, die bis zur Geburt ihres (einzigen) Kindes Vollzeit erwerbstätig ist. Nach der Geburt des Kindes folgt eine 2-jährige Karenzzeit und im Anschluss daran eine Vollzeiterwerbstätigkeit bis zur Pensionierung. In diesem Fallbeispiel wird aufgezeigt, wie und ob sich eine Mutterschaft generell auf das Pensionseinkommen auswirkt. Die Anrechnung von Kinderbetreuungszeiten, wie sie unten 27 Vgl. Hauptverband der Sozialversicherungsträger: 28 Vgl. Wirtschaftkammer Österreich: 10
12 noch genauer beschrieben wird, soll eine Benachteiligung von Müttern gegenüber kinderlosen Frauen verhindern. Dieser Erwerbsverlauf zeigt, ob dies tatsächlich der Fall ist. Erwerbsverlauf C Eine Frau arbeitet zunächst Vollzeit und geht nach der Geburt ihres ersten und einzigen Kindes in Karenz. Nach 2 Jahren nimmt sie ihre Beschäftigung wieder auf, ist jedoch 5 Jahre lang Teilzeit, im Ausmaß von 20 Stunden pro Woche 29, erwerbstätig. Nach diesen 5 Jahren arbeitet sie bis zu ihrer Pensionierung wieder Vollzeit. Der Großteil der Frauen ist bis zur Geburt ihres (ersten) Kindes Vollzeit erwerbstätig. Die Rückkehr ins Erwerbsleben gestaltet sich jedoch oft schwierig. Da Frauen nach wie vor den Großteil der Hausarbeit und Kinderbetreuung übernehmen und es oft keine geeigneten Kinderbetreuungseinrichtungen gibt, ist Teilzeitbeschäftigung oft die einzige Möglichkeit Familie und Beruf zu vereinen. Erwerbsverlauf D Im vierten Erwerbsverlauf wird von einer Frau ausgegangen, die zwei Kinder bekommt. Sie arbeitet zunächst Vollzeit und geht nach der Geburt ihres ersten Kindes zwei Jahre in Karenz. Anschließend arbeitet sie zwei Jahre Teilzeit im Ausmaß von 20 Stunden pro Woche bevor sie ihr zweites Kind bekommt. Nach einer neuerlichen Karenzzeit von zwei Jahren bleibt sie vier Jahre daheim. Danach ist sie bis zu ihrer Pensionierung wieder teilzeitbeschäftigt. Wenn eine Frau zwei oder mehr Kinder bekommt steigt die Dauer der Erwerbsunterbrechung an. Da die Kinder meist im Abstand von ein paar Jahren geboren werden, bleiben die Frauen dem Arbeitsmarkt allein durch die Karenzzeiten mindestens vier Jahre fern. Der Wiedereinstieg und die Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz werden dadurch noch einmal erschwert. Viele Frauen entscheiden sich deshalb daheim zu bleiben. Sie sind oft auch nicht als arbeitssuchend gemeldet, obwohl sie durchaus vor haben wieder ins Berufsleben einzusteigen. In diesem Erwerbsverlauf wird der Tatsache Rechnung getragen, dass Frauen in der Familie oft Zuverdienerinnen und aufgrund von Betreuungspflichten nicht vollzeiterwerbstätig sind. Nach der Geburt der Kinder wird daher von einer Teilzeitbeschäftigung bis zur Pensionierung ausgegangen. Erwerbsverlauf E Der letzte Erwerbsverlauf beschreibt die Situation einer Frau, die bis zu ihrem ersten Kind Vollzeit arbeitet. Nach zweijähriger Karenzzeit bekommt sie ihr zweites Kind. Das bedeutet, dass sie insgesamt vier Jahre Karenzzeit in Anspruch nimmt. Im Anschluss bleibt sie zwölf Jahre daheim und ist dann bis zu ihrer Pensionierung teilzeitbeschäftigt, wiederum im Ausmaß von 20 Stunden pro Woche. Wenn es um die Berechnung der Eigenpension von Frauen geht spielen neben dem allgemein geringeren Einkommen vor allem die fehlenden Versicherungsjahre eine wichtige Rolle. Frauen weisen im Durchschnitt wesentlich weniger Versicherungsjahre auf als Männer. 45 Versicherungsjahre sind bei Frauen eine Ausnahmeerscheinung. Im Jahr 2002 hatten Frauen durchschnittlich 33,8 und Männer 40,4 Versicherungsjahre Da es in den herangezogenen Kollektivverträgen Unterschiede beim wöchentlichen Stundenausmaß einer Vollzeitbeschäftigung gibt, wurde in allen Berechnungen das Stundenausmaß mit 38,5 Stunden pro Woche fiktiv festgesetzt. 30 Vgl. Mayrhuber, Christine: Pensionshöhe und Einkommensersatzraten nach Einführung des Allgemeinen Pensionsgesetzes. In: WIFO-Monatsberichte 11/2006. Wien S
13 4.2. Grundlagen und Art der Pensionsberechnungen Die Berechnung der Pensionen erfolgt auf der Grundlage der Bruttolöhne laut derzeitigem Kollektivvertrag. Es wurden daher die Kollektivverträge der entsprechenden Branchen aus dem Jahr 2012 herangezogen. Es wird davon ausgegangen, dass die Beschäftigten jene im Kollektivvertrag festgesetzten Lohnerhöhungen nach Berufsjahren erhalten. Die Löhne vorangegangener Jahre wurde berechnet, indem jeweils die genaue Inflationsrate des jeweiligen Jahres abgezogen wurde. Auch hier werden die Einstufungen nach Berufsjahren berücksichtigt. Da die Lehrzeit auf die Pensionen angerechnet wird, wurden auch die Lehrlingsentschädigungen berücksichtigt. Basis ist auch hier der Kollektivvertrag des Jahres In den Fallbeispielen der Friseurin, der Kellnerin sowie der Verkäuferin bedeutet das einen Eintritt ins Berufsleben mit 15 Jahren, also Die vierte Arbeitnehmerin absolvierte die Fachhochschule Soziale Arbeit und startet ihre Berufskarriere im Jahr 2009 mit 21 Jahren. Die Pensionsberechnungen basieren auf den derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen und gehen von einem Pensionsantrittsalter von 65 Jahren aus. Um die Höhe der jeweiligen Pensionen besser einordnen zu können, war es notwendig, mögliche zukünftige Entwicklungen außer Acht zu lassen. Dies betrifft vor allem die Inflationsrate. Das heißt, es wird die Inflation zurückgerechnet, aber nach 2012 nicht mehr berücksichtigt. Das gleiche gilt für die sozialversicherungsrechtlichen Aufwertungen, die jährlich festgesetzt werden und in die Pensionsberechnung einfließen. Sie werden für die Jahre vor 2012 berücksichtigt, jedoch für die folgenden Jahre außer Acht gelassen. Dadurch werden Pensionseinkommen errechnet, wie sie zum heutigen Zeitpunkt ausfallen würden. Es können damit Vergleiche zur Armutsgefährdungsgrenze oder zum derzeitigen Einkommen gemacht werden. Wie bereits erwähnt, wird in allen Berechnungen davon ausgegangen, dass die Arbeitnehmerinnen mit 65 Jahren in Pension gehen. Sollten sie vor dem gesetzlich festgelegten Pensionsalter in Pension gehen, wird ihnen pro fehlendem Versicherungsjahr 4,2% ihrer errechneten Pension abgezogen. Dieser Abschlag kann maximal 15% ausmachen. Kinderbetreuungszeiten, ebenso wie die dreijährige Lehrzeit, werden als Versicherungsjahre angerechnet. Für die ersten vier Jahre der Kinderbetreuung wird ein fixer monatlicher Betrag für die Pension gutgeschrieben. Sollte in dieser Zeit eine Erwerbstätigkeit vorliegen, wird der Betrag zum Einkommen dazugerechnet. Es werden in unseren Fallbeispielen bis zum Jahr 2012 die tatsächlichen Beträge berücksichtigt. In den folgenden Jahren wird der Betrag von 2012 herangezogen. Tabelle 7 Bewertung der Kindererziehungszeiten für ab dem geborene Personen Bewertung mit monatlich 1.350,- Euro im Jahr 2005 Bewertung mit monatlich 1.390,50 Euro im Jahr 2006 Bewertung mit monatlich 1.423,87 Euro im Jahr 2007 Bewertung mit monatlich 1.456,62 Euro im Jahr 2008 Bewertung mit monatlich 1.493,04 Euro im Jahr 2009 Bewertung mit monatlich 1.528,87 Euro im Jahr 2010 Bewertung mit monatlich 1.560,98 Euro im Jahr 2011 Bewertung mit monatlich 1.570,35 Euro im Jahr 2012 Quelle: Bundeskanzleramt Österreich: 12
14 Die Berechnungen der Fallbeispiele gehen von einem kontinuierlichen Erwerbsverlauf aus. Die heutigen Erwerbskarrieren sind jedoch von häufig wechselnden ArbeitgeberInnen und Zeiten der Arbeitslosigkeit gekennzeichnet. In vielen Fällen muss auch mit Lohneinbußen, gerade bei einem Wiedereinstieg ins Berufsleben, gerechnet werden. Diese Faktoren finden, genauso wie mögliche Aufstiege in Führungspositionen, in den Berechnungen keine Berücksichtigung. Es sollte an dieser Stelle jedoch darauf hingewiesen werden, dass diese Einflüsse für die Höhe der Pension ebenfalls eine wesentliche Rolle spielen Darstellung der Pension Alle Gehälter und Pensionseinkommen werden auf Bruttolohnbasis dargestellt. Es wird nun für jeden Erwerbsverlauf der vier Berufe die errechnete Bruttomonatspension angegeben. Die genaue Beschreibung aller fünf Erwerbsverläufe und relevanten Eckdaten sind unter 4.1. zu finden. Wenn es in den Bundesländern unterschiedliche Kollektivverträge gibt, wurde jener der Steiermark herangezogen. Die kollektivvertraglichen Lohnerhöhungen nach Berufsjahren wurden berücksichtigt. Im Fall von Erwerbsunterbrechungen wurde bei den Einstufungen dort weitergemacht, wo vor der Unterbrechung aufgehört wurde Friseurin Als Basis der Berechnungen gelten die kollektivvertraglichen Mindestmonatslöhne im Frisurgewerbe, gültig ab Dabei wurden die Mindestlöhne für Friseurinnen und Friseure ohne Trinkgeldpauschale herangezogen. Die Lehrlingsentschädigungssätze bei einer 3-jährigen Lehrzeit stammen aus demselben Kollektivvertrag. Der Kollektivvertrag sieht eine Lohnerhöhung nach dem 1., 3. und 5. Berufsjahr vor. Ab dem 6. Berufsjahr gibt es keine kollektivvertraglichen Lohnerhöhungen mehr. Dies bedeutet, dass es hier im Vergleich zu den anderen ausgewählten Berufen die geringste Anzahl an Gehaltsstufen gibt. In unseren Berechnungen bleibt der Lohn daher ab 2012 aufgrund der Nichtberücksichtigung der Inflation unverändert. Im Jahr 2012 verdient eine vollzeitbeschäftigte Friseurin einen Bruttomonatslohn von 1.507,-. Erwerbsverlauf A Eine Friseurin erhält, wenn sie kinderlos bleibt, während ihrer gesamten durchgehenden Erwerbslaufbahn vollzeitbeschäftigt ist und mit 65 Jahren in Pension geht, eine monatliche Bruttopension von 1.240,74. Erwerbsverlauf B In diesem Fall wird davon ausgegangen, dass die Arbeitnehmerin ein Kind bekommt und danach 2 Jahre in Karenz geht. Sie ist vor der Geburt ihres Kindes und nach Ende der Karenzzeit vollzeitbeschäftigt. Für die 2 Jahre der Kinderbetreuung wird ihr monatlich ein Betrag von 1.456,62 (2008) bzw ,04 (2009) für die Pension angerechnet. In den 2 folgenden Jahren wird ihr zusätzlich zum Lohn ebenfalls ein monatlicher Betrag von 1.528,87 bzw ,98 auf ihr Pensionskonto gutgeschrieben. Durch diesen finanziellen Zuschlag fällt die Pension in diesem Erwerbsverlauf höher aus. Sie erzielt eine monatliche Bruttopension von 1.337, Vgl. Wirtschaftskammer Österreich: Loehne%20ab%201%204% pdf 13
15 Erwerbsverlauf C Der Erwerbsverlauf C sieht vor, dass die Beschäftigte nach der zweijährigen Karenzzeit fünf Jahre Teilzeit erwerbstätig ist bevor sie wieder, bis zu ihrer Pension, vollzeitbeschäftigt ist. Auch hier werden die fixen Beiträge zur Kindererziehung vier Jahre lang einberechnet. Bei einem Pensionsantrittsalter von 65 Jahren erreicht sie eine Bruttopension von 1.277,01. Erwerbsverlauf D Dieses Fallbeispiel ist dadurch gekennzeichnet, dass die Arbeitnehmerin zwei Kinder bekommt und ab der Geburt ihres ersten Kindes nur mehr teilzeitbeschäftigt ist. Zudem ist sie nach dem 2.Kind sechs Jahre lang nicht erwerbstätig, wobei ihr für vier der sechs Jahre Ersatzbeträge gutgeschrieben werden. Die errechnete Bruttopension fällt um einiges geringer aus als bei den vorhergehenden Beispielen und beträgt 786,53. Das sind fast 500,- weniger als beim Erwerbsverlauf C. Erwerbsverlauf E Dieser Erwerbsverlauf geht von einer langen Erwerbsunterbrechung nach dem Ende der Karenzzeit aus. Anschließend ist die Arbeitnehmerin teilzeitbeschäftigt. Die Auswirkungen der fehlenden Versicherungsjahre werden deutlich. Die Bruttopension beträgt nur mehr 626,77. 14
16 FRISEURIN Erwerbsverlauf A Pensionsantrittsalter 65 Jahre Erwerbsverlauf B Pension: 1.240,74 Erwerbsverlauf C Pension: 1.337,10 Erwerbsverlauf D Pension: 1.277,01 Erwerbsverlauf E Pension: 786,53 Lehre Vollzeit Pension: 626,77 Karenz Teilzeit: 20h/Woche Erwerbsunterbrechung 15
17 Kellnerin Die Grundlage für die Pensionsberechnungen im Gastgewerbe bildete die Lohntabelle für alle Arbeiter der steirischen Hotel- und Gastgewerbebetriebe 32. Da beim Verfassen des Berichts die Kollektivverhandlungen zwar abgeschlossen, jedoch keine Gehaltstabellen für 2012 verfügbar waren, musste auf den Kollektivvertrag von 2011 zurückgegriffen werden. Die Lehrlingsentschädigungssätze bei einer 3-jährigen Lehrzeit stammen ebenfalls aus diesem Kollektivvertrag. Die Berechnungen basieren auf der Einstufung 5, Speise- und Getränkekellnerin. Löhnerhöhungen gibt es jeweils nach drei Jahren, ab dem 25. Berufsjahr ist der Lohn bis zum Eintritt in die Pension gleichbleibend. Im Jahr 2012 (Basis 2011 plus der Inflationsrate von 3,3%) verdient eine Kellnerin mit der Einstufung 5 einen Bruttomonatslohn von 1.285,26. Erwerbsverlauf A Bei einem durchgehenden Erwerbsverlauf, in der die Beschäftigte keine Kinder bekommt und immer Vollzeit arbeitet, erhält eine Kellnerin bei einem Pensionsantrittsalter von 65 Jahren eine monatliche Bruttopension von 1.190,73. Erwerbsverlauf B Ähnlich wie bei einer Friseurin, wirkt sich auch bei einer Kellnerin die zweijährige Erwerbsunterbrechung nicht negativ auf die Pension aus. Der Erwerbsverlauf geht von einer durchgehenden Vollzeitbeschäftigung aus, mit Ausnahme einer zweijährigen Karenzzeit nach der Geburt des ersten und einzigen Kindes. Der angerechnete Betrag der Kinderbetreuung kompensiert das fehlende Einkommen in dieser Zeit und erhöht die Gutschrift auf das Pensionskonto in den folgenden zwei Jahren maßgeblich. Dadurch erzielt sie eine monatliche Bruttopension von 1.237,23. Erwerbsverlauf C Der Erwerbsverlauf C sieht vor, dass die Beschäftigte nach der zweijährigen Karenzzeit fünf Jahre Teilzeit erwerbstätig ist bevor sie wieder, bis zu ihrer Pension, vollzeitbeschäftigt ist. Die Ersatzbeträge für die Kindererziehung in den ersten beiden Jahren nach der Karenzzeit kompensieren das geringere Einkommen in dieser Zeit. Bei einem Pensionsantrittsalter von 65 Jahren erreicht sie annähernd jene Bruttopension des Erwerbsverlaufs A. Sie beträgt 1.183,60. Erwerbsverlauf D Dieses Fallbeispiel ist dadurch gekennzeichnet, dass die Arbeitnehmerin zwei Kinder bekommt und ab der Geburt ihres ersten Kindes nur mehr teilzeitbeschäftigt ist. Eine Teilzeitbeschäftigung von mehr als 30 Jahren und eine Erwerbsunterbrechung, die nur teilweise kompensiert wird, führen zu einer wesentlich geringeren Pension. Sie beträgt 744,81. Im Vergleich zum Erwerbsverlauf C sind dies monatlich rund 440,- weniger. Erwerbsverlauf E Die lange Unterbrechung dieses Erwerbsverlaufs schlägt sich deutlich in der Pension nieder. Die Pensionistin bekommt mit 593,03 monatlich etwa 150,- weniger als beim vorigen Fallbeispiel. Das sind rund 50% jenes Pensionseinkommens, das eine durchgehend Vollzeitbeschäftigte in diesem Beruf erzielt. 32 Vgl. Wirtschaftskammer Österreich: 16
18 KELLNERIN Erwerbsverlauf A Pensionsantrittsalter 65 Jahre Pension: 1.190,73 Erwerbsverlauf B Erwerbsverlauf C Pension: 1.237,23 Erwerbsverlauf D Pension: 1.183,60 Erwerbsverlauf E Pension: 744,81 Lehre Vollzeit Pension: 593,03 Karenz Teilzeit: 20h/Woche Erwerbsunterbrechung 17
19 Verkäuferin Die Gehaltstafel für den Handel 2012 wurde herangezogen, um die Pension einer Verkäuferin zu berechnen. 33 Aus dieser Tabelle wurden, wie schon bei den vorangegangenen Beispielen, auch die Lehrlingsentschädigungen entnommen. Ausgangsbasis war die Beschäftigungsgruppe 2. In den ersten vier Jahren ist der Lohn unverändert. Anschließend finden die kollektivvertraglichen Lohnerhöhungen bis zum 9. Berufsjahr im Abstand von 2 Jahren statt. Dann gibt es jeweils eine Steigerung im 10., 12., und 15. Berufsjahr. Ab dem 18. Berufsjahr sind die Löhne gleichbleibend. Im Jahr 2012 hat eine Verkäuferin im Monat brutto 1.387,- verdient. Erwerbsverlauf A Eine durchgehend vollzeitbeschäftigte und kinderlose Angestellte im Handel erhält bei einem Pensionsantritt mit 65 Jahren eine monatliche Bruttopension von 1.466,15. Erwerbsverlauf B In diesem Erwerbsverlauf wird von einer Vollzeitbeschäftigung vor bzw. nach der zweijährigen Kinderbetreuungszeit ausgegangen. Die Ersatzbeträge für die Zeit der Kinderbetreuung führen dazu, dass die Betroffene eine Bruttopension von 1.499,33 erzielt. Dabei wirkt sich vor allem die Vollzeiterwerbstätigkeit nach der zweijährigen Auszeit positiv auf das Einkommen aus, da hier zusätzlich zum Lohn die Beiträge zur Kinderbetreuung dazugerechnet werden. Erwerbsverlauf C Der Erwerbsverlauf C sieht vor, dass die Beschäftigte nach der zweijährigen Karenzzeit fünf Jahre Teilzeit erwerbstätig ist bevor sie wieder, bis zu ihrer Pension, vollzeitbeschäftigt ist. Sie erzielt bei Antritt ihrer Pension mit 65 Jahren eine Bruttopension von 1.441,57. Erwerbsverlauf D Dieses Fallbeispiel ist dadurch gekennzeichnet, dass die Arbeitnehmerin zwei Kinder bekommt und ab der Geburt ihres ersten Kindes nur mehr teilzeitbeschäftigt ist. Da die Handelsangestellte den Großteil ihrer Erwerbstätigkeit teilzeitbeschäftigt ist, und neben den Karenzjahren auch Erwerbsunterbrechungen ohne Kompensation aufweist, beträgt ihre Pension monatlich 861,67. Im Vergleich zum Erwerbsverlauf A sind dies monatlich mehr als 600,- weniger. Erwerbsverlauf E In diesem Erwerbsverlauf wird von einer längeren Auszeit ohne Kompensation ausgegangen. Die fehlenden Beitragsjahre schlagen sich in der Höhe der Pension nieder. Es wird monatlich eine Bruttopension von 682,17 ausbezahlt. Das ist nicht einmal die Hälfte jenes Pensionseinkommens, das eine durchgehend Vollzeitbeschäftigte in diesem Beruf erzielt. 33 Vgl. Wirtschaftskammer Österreich: 18
20 VERKÄUFERIN Erwerbsverlauf A Pensionsantrittsalter 65 Jahre Pension: 1.466,15 Erwerbsverlauf B Erwerbsverlauf C Pension: 1.499,33 Erwerbsverlauf D Pension: 1.441,57 Erwerbsverlauf E Pension: 861,67 Lehre Vollzeit Pension: 682,17 Karenz Teilzeit: 20h/Woche Erwerbsunterbrechung 19
21 Angestellte im Sozial- bzw. Gesundheitsbereich Die Angestellte im Sozial- und Gesundheitsbereich hat die FH für Soziale Arbeit absolviert und wird nach dem BAGS Kollektivvertrag entlohnt. 34 Der aktuelle Kollektivvertrag der Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufe (BAGS) ist ab 1.Februar 2012 gültig. Es wird angenommen, dass die Beschäftigte laut der Verwendungsgruppe 4 entlohnt wird. 35 Die Gehaltsstufen sehen eine Lohnerhöhung alle zwei Jahre vor. Ab dem 35.Berufsjahr ist der Lohn gleichbleibend. Die Angestellte erhält im Jahr 2012 bei Vollzeitbeschäftigung somit einen Monatsbruttolohn von Erwerbsverlauf A Eine Angestellte, die nach dem BAGS Kollektivvertrag entlohnt wird und einen durchgehenden Versicherungsverlauf mit Vollzeitbeschäftigung vorzuweisen hat, erzielt bei einem Pensionsantrittsalter von 65 Jahren eine monatliche Bruttopension von 1.541,35. Da die Arbeitnehmerin aufgrund ihrer längeren Ausbildungszeit später ins Berufsleben eintritt, bedeutet dies, dass sie zu diesem Zeitpunkt weniger Versicherungsjahre angesammelt hat als jene, die eine Lehre abgeschlossen haben. Erwerbsverlauf B Die Mutterschaft und die damit einhergehende Karenzzeit von zwei Jahren haben kaum Einfluss auf die Höhe der Pension. Die zusätzlichen Beiträge für die Kindererziehungszeiten führen dazu, dass eine Angestellte, die mit Ausnahme von zwei Jahren immer vollzeitbeschäftigt war, bei einem Pensionsantrittsalter von 65 Jahren eine Bruttopension von 1.557,86 erhält. Erwerbsverlauf C Der Erwerbsverlauf C sieht vor, dass die Beschäftigte nach der zweijährigen Karenzzeit fünf Jahre Teilzeit erwerbstätig ist bevor sie wieder, bis zu ihrer Pension, vollzeitbeschäftigt ist. Im Fall einer Angestellten, die nach dem BAGS Kollektivvertrag entlohnt wird, bedeutet dies bei einem Eintritt in die Pension mit 65 Jahren eine Bruttopension von monatlich 1.484,27. Erwerbsverlauf D Dieser Erwerbsverlauf geht von zwei Kindern, entsprechenden Karenzzeiten und einer zusätzlichen Erwerbsunterbrechung aus. Anschließend ist die Angestellte teilzeitbeschäftigt. Die errechnete Bruttomonatspension beträgt in diesem Fall bei einem Pensionsantritt mit 65 Jahren 990,92. Die Erwerbsunterbrechungen wirken sich hier nicht nur wegen dem fehlenden Einkommen aus. Durch die nach Berufsjahren gestaffelten, kollektivvertraglichen Lohnerhöhungen wird zusätzlich ein geringeres Lebenseinkommen erzielt. Während die Beschäftigte in diesem Erwerbsverlauf drei Jahre lang nach der höchsten Gehaltsstufe entlohnt wird, sind es im Erwerbsverlauf A elf Jahre. Erwerbsverlauf E In diesem Erwerbsverlauf erreicht die Angestellte die drei höchsten Lohnstufen nicht. Infolge der langen Auszeit und fehlenden Versicherungsjahren kommt sie auf eine monatliche Bruttopension von 681,70. Das sind nur rund 45% des im Erwerbsverlauf A erzielten Pensionseinkommens. 34 Vgl. BAGS Kollektivvertrag 2012: 35 Insgesamt gibt es 9 Verwendungsgruppen, d.h. sie ist im mittleren Bereich eingestuft. 20
22 ANGESTELLTE IM SOZIAL- und GESUNDHEITSBEREICH Erwerbsverlauf A Pensionsantrittsalter 65 Jahre Pension: 1.541,35 Erwerbsverlauf B Erwerbsverlauf C Pension: 1.557, Erwerbsverlauf D Pension: 1.484, Erwerbsverlauf E Pension: 990, Lehre Vollzeit Pension: 681,70 Karenz Teilzeit: 20h/Woche Erwerbsunterbrechung 21
23 5. Schlussfolgerung Die hier modellhaft beschriebenen, fiktiven Erwerbsverläufe gehen davon aus, dass die Frauen auch nach einer (längeren) Erwerbsunterbrechung wieder ins Berufsleben zurückfinden und zumindest teilzeitbeschäftigt sind. Gerade beim letzten Erwerbsverlauf E könnte sich dies jedoch als besonders schwierig erweisen. Man muss daher auch davon ausgehen, dass die Erwerbsverläufe zusätzlich etwa von Zeiten der Arbeitslosigkeit und geringfügiger Beschäftigung geprägt sind. Zudem müssen gerade Wiedereinsteigerinnen oft Lohneinbußen in Kauf nehmen, da sie entweder keine geeignete Stelle mit angemessener Entlohnung finden, oder aus Gründen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf Arbeitsplätze annehmen, die unter ihrer Qualifikation liegen. Diese Faktoren wirken sich vermindernd auf die teilweise bereits niedrigen Pensionen aus. Ebenfalls in den Berechnungen unberücksichtigt bleiben frühzeitige Pensionsantritte. Bei einem Pensionsantritt vor dem Regelpensionsalter von 65 Jahren gibt es Abschläge von bis zu 15% des Pensionseinkommens. Die Armutsgefährdungsgrenze liegt derzeit bei 1.031,- Euro. Wenn man die Höhe der Pensionen der fünf Erwerbsverläufe betrachtet, wird die Situation vieler Frauen deutlich. Frauen sind besonders häufig von Altersarmut betroffen. Die Ausgleichszulage bietet hier nur eine geringfügige Verbesserung. Während Vollzeitbeschäftigung bzw. eine kurze Phase der Teilzeitbeschäftigung, wie im Erwerbsverlauf C, die Sicherung des Lebensunterhalts im Alter gewährleisten, wirken sich längere Erwerbs- und Einkommensunterbrechungen, aber auch längere Zeiten der Teilzeitbeschäftigung, besonders negativ auf die Höhe der Pension aus. Das bedeutet, dass auch eine weitgehend durchgängige Erwerbstätigkeit eine geringe Pension zur Folge hat, wenn sie vorwiegend in Teilzeit ausgeübt wurde. In den hier gewählten Erwerbsverläufen beträgt die Anzahl der Versicherungsjahre in drei Berufen mindestens 38 Jahre und ist damit überdurchschnittlich hoch. Im Fall der Angestellten im Sozial- und Gesundheitsbereich zeigen sich jedoch die Auswirkungen fehlender Versicherungsjahre. Es kann somit festgehalten werden, dass gerade Teilzeitbeschäftigung und längere Erwerbsunterbrechungen, neben dem generell niedrigen Einkommen von Frauen, die Hauptursachen für geringe Pensionen sind. Die Tatsache, dass Frauen durch die Betreuung von Kindern und Pflegebedürftigen einen wesentlichen gesellschaftlichen Beitrag leisten, wird bei der Ermittlung der Pensionshöhe nicht oder nur unzureichend berücksichtigt und stellt eine Benachteilung von Frauen dar. In unserer Gesellschaft wird trotz steigender Erwerbsbeteiligung von Frauen nach wie vor vom klassischen Modell des Mannes als Familienernährers und der Frau als Zuverdienerin ausgegangen. Die Voraussetzungen für eine durchgehende Vollzeitbeschäftigung sind für viele Frauen aufgrund der familiären Arbeitsaufteilung nicht gegeben. Frauen sind hauptverantwortlich für die Hausarbeit und die Betreuung der Kinder. Ein unzureichendes Angebot an institutioneller Kinderbetreuung erschwert ihre Situation zusätzlich und beeinflusst die Wahl des Arbeitsplatzes und das Ausmaß der Beschäftigung. Sie müssen infolge mit einer wesentlich geringeren Pension rechnen als Männer. 22
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