Flexible Pensionierung

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1 KANTON NIDWALDEN PERSONALAMT Flexible Pensionierung Eine Informationsbroschüre für alle, welche ihren Altersrücktritt aktiv planen wollen. Herausgeber: Personalamt Nidwalden in Zusammenarbeit mit der Pensionskasse Nidwalden, der Steuerverwaltung Nidwalden und der Ausgleichskasse Nidwalden August 2005

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3 Inhaltsübersicht 1. Warum eine Informationsbroschüre zu diesem Thema? 4 2. Flexible Pensionierung ein aktuelles Thema 4 3. Die Bedeutung der Pensionierung 4 4. Die Vorteile einer flexiblen Pensionierung 5 5. Die finanzielle Seite einer flexiblen Pensionierung 6 6. Beispiel einer Berechnung Situation Vorgehen Anmerkung Budget der Lebenskosten nach der Pensionierung Budget bei ordentlichem AHV-Rentenalter Budget bei Rentenalter 63 Jahre Budget bei Rentenalter 62 Jahre Budget bei Teilpensionierung mit 63 Jahren Schlussfolgerung Anmerkungen zu den Berechnungen Ihr persönlicher Finanzplan für den dritten Lebensabschnitt Welche Unterlagen benötigen Sie für einen persönlichen Finanzplan? Berechnungen: Wie gehe ich vor? Lebenskosten je Monat Budget bei ordentlichem Rentenalter Budget bei Rentenalter Jahre 16 Situation bis zum ordentlichen AHV-Alter 16 Situation nach dem ordentlichen AHV-Alter 7.6 Budget bei Teilpensionierung mit Jahren Situation bis zum ordentlichen AHV-Alter Abwägen von Vor- und Nachteilen einer vorzeitigen Voll- oder Teilpensionierung Vorgehen Rechtliche Grundlagen: Rentenalter AHV Pensionskasse des Kantons Nidwalden Personalrecht 20 Anhang Beiträge der Nichterwerbstätigen an die AHV Beispiele für die Beitragsberechnung an die AHV Berechnung der Steuern 24 Grundsätzliches 24 Aktuelle Veranlagung vor der Pensionierung (Steuerperiode 2005) 24 Veranlagung nach der Pensionierung (Steuerperiode 2005) 25

4 1. Warum eine Informationsbroschüre zu diesem Thema? Flexible Pensionierung heisst, im Rahmen der gesetzlichen und finanziellen Möglichkeiten das Rentenalter gemeinsam mit dem Arbeitgeber individuell festzulegen. Die fixe Pensionierung zeichnet sich durch starre Altersgrenzen aus, welche definitiv vorgegeben sind. Im Gegensatz dazu steht bei der flexiblen Pensionierung die aktive, gemeinsame Planung des Austritts aus dem Erwerbsleben im Vordergrund. Die Flexibilität ist somit durch Teilpensionierung und/oder durch die Festlegung des Zeitpunktes für eine vorzeitige Pensionierung möglich. Selbstverständlich kann als Zeitpunkt auch das Rentenalter 65 beziehungsweise 64 für Frauen festgelegt werden. Die Möglichkeit der flexiblen Pensionierung ist heute zunehmend gefragt. Wenn auch die Volloder Teilpensionierung vor dem AHV-Rentenalter noch eher zurückhaltend praktiziert wird, so erkundigen sich doch viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die entsprechenden Bedingungen. Diese Broschüre soll Ihnen helfen, einen Überblick zu gewinnen. Zunächst werden grundsätzliche Überlegungen angestellt. Die finanziellen Zusammenhänge können Sie anhand eines Berechnungsbeispieles erkennen und sofern Sie möchten eigene Berechnungen anstellen. Schliesslich gilt es, die Erkenntnisse gesamthaft zu verarbeiten und das weitere Vorgehen zu planen. 2. Flexible Pensionierung ein aktuelles Thema Die Ansprüche an die Berufstätigen haben sich gewandelt. Neue Technologien, neue Organisationsformen und die Anforderung des lebenslangen Lernens haben Einzug gehalten. Der Anspruch an die Flexibilität jedes Einzelnen hat folglich zugenommen. Langjährige Erfahrung hat noch immer ihren Wert, die Umsetzung der Erfahrung ist jedoch durch die Veränderung des Umfeldes anspruchsvoller geworden. Entsprechend hat sich die Bedeutung der Arbeit für die Mitarbeitenden gewandelt. Neue Werte und neue Interessen entwickeln sich. Die Leistungsbereitschaft hat im Gegensatz zur verbreiteten Meinung nicht abgenommen. Aber: die Arbeit wird nicht mehr nur als Pflichterfüllung betrachtet. Die Arbeit soll uns genau wie die Freizeitgestaltung persönlich bereichern und in der Entfaltung unserer Persönlichkeit fördern. Deshalb sind die persönlichen Freiräume und die Möglichkeit von eigenen Entscheidungen innerhalb des zugewiesenen Aufgabengebietes und im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten wichtiger geworden. Dieser Wertewandel hat auch die älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beeinflusst. Auch sie wollen ihr Arbeitsleben im Rahmen der Möglichkeiten aktiv mitgestalten und mitplanen. Die flexible Pensionierung ermöglicht es, auch den Übergang vom Berufsleben in den dritten Lebensabschnitt gemeinsam mit den Vorgesetzten persönlich zu planen und zu gestalten. 3. Die Bedeutung der Pensionierung Häufig wird die Pensionierung ausschliesslich unter dem finanziellen Gesichtspunkt betrachtet. Dies ist falsch und einseitig. Die Pensionierung bedeutet für uns alle viel mehr als nur eine Änderung der Einkünfte. Pensionierung heisst nach vielleicht 40 oder mehr Berufsjahren das gewohnte Leben von Grund auf zu ändern. Mit der Arbeit ob sie uns nun gefällt oder nicht hängt viel Lebensqualität zusammen. Denken Sie nur an die Gestaltung des Alltags, die Kolleginnen und Kollegen oder an das Gefühl «heute - 4 -

5 habe ich etwas geleistet». Oder denken Sie an ein kurzes Gespräch mit einem uns noch nicht näher bekannten Menschen: wie schnell kommt die Frage: «Was machen Sie beruflich?». In diesem Sinne hat die gewohnte Arbeit eine hohe Bedeutung und bildet gar einen Teil unserer Identität. Auf der anderen Seite beschränkt die Arbeit selbstverständlich auch unsere persönliche Freizeit und verpflichtet uns zu einem Lebensrhythmus. Sicher gibt es auch in Ihrem Leben Beschäftigungen, für welche Sie sich mehr Zeit wünschen. Dem Grossteil der Pensionierten wird es im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht etwa langweilig. Endlich steht Zeit zur Verfügung für eine lang herbeigesehnte Reise, für die Familie, ausgedehnte Wanderungen, das Engagement für die Partei oder einen Verein, die Arbeit an der Nähmaschine oder in der Werkstatt usw. Oder es besteht einfach die Möglichkeit zu einem gemütlicheren Lebensstil ohne viele Verpflichtungen. Die Arbeit beeinflusst also unsere Lebensqualität nicht nur in finanzieller Hinsicht, sondern ganz generell. Bei der Frage des Zeitpunktes der Pensionierung müssen alle diese Überlegungen auch einfliessen. 4. Die Vorteile einer flexiblen Pensionierung Ein fixes Rentenalter nimmt keine Rücksicht auf die individuelle Situation der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers einerseits und des Arbeitgebers andererseits. Mit der Möglichkeit der flexiblen Pensionierung haben Sie die Chance, Ihr Leben aktiv zu gestalten. In Zusammenarbeit mit den Vorgesetzten entscheiden Sie selbst, wann der richtige Zeitpunkt ist. Eigene, aktive Entscheidungen werden in aller Regel auch besser vorbereitet als eine Entscheidung, an welcher nicht mitgewirkt wurde. Viele möchten so lange als möglich weiter arbeiten, auch über das Pensionierungsalter hinaus. Andere wollen sich früher umstellen, wollen die Zeit für sich in Anspruch nehmen. Flexible Pensionierung ist somit nicht mit früher Pensionierung zu verwechseln, sondern heisst, den Zeitpunkt aktiv mitzubestimmen. Fassen wir einmal die Gründe zusammen, welche für eine flexible Pensionierung sprechen können: - Die Umstellung gelingt besser, da die Entscheidung aktiv getroffen und vorbereitet wurde. - Der Zeitpunkt kann besser im Einvernehmen mit der Partnerin oder dem Partner festgelegt werden (insbesondere wenn die AHV-Renten-Berechtigung der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners früher als die eigene einsetzt). - Je nach persönlichen Bedürfnissen kann mehr Gewicht auf längere Mitarbeit im Staatsdienst durch ordentliche Pensionierung oder auf individuell verfügbare Zeit für persönliche Interessen durch eine frühere Pensionierung gelegt werden. - Der Zeitpunkt kann besser auf die betrieblichen Bedürfnisse abgestimmt werden (z.b. Einarbeitung einer Nachfolgerin/eines Nachfolgers zum richtigen Zeitpunkt). - Es kann eine stufenweise Pensionierung vereinbart werden, sofern die betrieblichen Umstände dies erlauben. Eine solche schafft einen natürlichen Übergang von einem Lebensabschnitt zum andern. Selbstverständlich werden bei der Festlegung des Zeitpunktes auch finanzielle Überlegungen zu berücksichtigen sein. Auf diese wird nun in der Folge ausführlich eingegangen

6 5. Die finanzielle Seite einer flexiblen Pensionierung Genau wie die nicht-finanzielle Seite einer Pensionierung sehr persönlich ist, kann auch die finanzielle Seite einer Pensionierung nur individuell berechnet werden. Für Ihren zukünftigen Bedarf ist es wichtig, dass Sie von Ihren zukünftigen Lebenskosten ausgehen und nicht von Ihrem bisherigen Einkommen. Die Lebenskosten verändern sich bei der Pensionierung durch verschiedene Faktoren, indem insbesondere - nur noch AHV-Beiträge als Nichterwerbstätige geschuldet sind und ab dem AHV-Rentenalter wegfallen, - die Pensionskassen-Beiträge entfallen, - die Steuern sich reduzieren, - die Berufsauslagen wegfallen. Für die Deckung der Lebenshaltungskosten sind folgende Elemente möglich: - die Altersrente der Pensionskasse - die Überbrückungsrente des öffentlich-rechtlichen Arbeitgebers - die AHV-Ersatzrente durch die Pensionskasse - AHV-Rente des Lebenspartners/ der Lebenspartnerin - die Alters-Kinderrente - die Ansprüche aus der 3. Säule - Zinsen von Sparkapitalien usw. - Ersparnisse, Vermögen, Erbschaften usw

7 6. Beispiel einer Berechnung 6.1 Situation Ein verheirateter Mitarbeiter ist mit 38 Jahren in den Staatsdienst eingetreten und heute 62 Jahre alt. Sein Lohn beträgt zurzeit brutto Fr. 72'000. je Jahr oder Fr. 5'540. je Monat (1/13). Die Kinder sind erwachsen. Die Ehefrau wird nächstes Jahr AHV-Rentnerin werden. Das Vermögen des Ehepaares ist gering und deshalb vermögenssteuerfrei. Sie haben sich jedoch rechtzeitig auf eine frühere Pensionierung vorbereitet (3. Säule), besitzen kein Auto und sind bei der Krankenkasse allgemein versichert. 6.2 Vorgehen In Ziff. 6.4 rechnen wir nun für obiges Beispiel zunächst die Lebenskosten ohne Steuern, Berufsauslagen und AHV-Abzüge aus. Anschliessend berechnen wir folgende Varianten: - Pensionierung mit 65 Jahren - Pensionierung mit 63 Jahren - Pensionierung mit 62 Jahren - Teilpensionierung mit 63, Vollpensionierung mit 65 Jahren Dabei wird mit Ausnahme des ersten Falles jeweils zwischen dem - Budget bis zum ordentlichen AHV-Alter und dem - Budget nach dem ordentlichen AHV-Alter unterschieden. Die Rentenalter 60 oder 61 Jahre sind hier nicht gerechnet, obwohl sie nach der Personalgesetzgebung des Kantons Nidwalden möglich wären. Die Berechnungen laufen analog. 6.3 Anmerkung Denken Sie bitte daran, dass es sich lediglich um ein Berechnungsbeispiel handelt. Dieses dient ausschliesslich dazu, Ihnen die Grundprinzipien aufzuzeigen, so dass Sie für sich die Möglichkeit haben, selbst eine Berechnung durchzuführen. Es sind hier nur obige Pensionierungsalter gerechnet. Selbstverständlich ist jedes Pensionierungsalter zwischen 60 und 65 Jahren möglich (vgl. Seite 19: Rechtliche Grundlagen). Das Beispiel ist willkürlich gewählt und keinesfalls für Sie repräsentativ. Es ist unwichtig, ob wir nun für das Berechnungsbeispiel aus Ihrer Sicht richtige oder falsche Zahlen verwendet haben. Für Sie persönlich gelten in jedem Fall andere Zahlen. Alle Werte auf den folgenden Seiten sind gerundet und deshalb keine genauen Tabellenwerte

8 6.4 Budget der Lebenskosten nach der Pensionierung Das Ehepaar rechnet mit folgenden Kosten: - Miete und Nebenkosten Fr. 1' Energiekosten (Strom, usw.) Fr Telefon, Radio, TV Fr Versicherungen (Krankenkasse, weitere) Fr Gesundheit (Arzt, Zahnarzt, Medikamente) Fr Verkehrsauslagen (Bahn, usw.) Fr Bekleidung, Schuhe Fr Lebensbedarf (Haushaltgeld) Fr. 1' Taschengeld, Erholung, usw. Fr übrige Auslagen und Ferien Fr. 0. Total Fr. 4'785. Die Steuern und AHV-Beiträge werden nicht hier bei den Lebenskosten einberechnet, sondern sind in den verschiedenen Budgets separat unter den Ausgaben vermerkt. 6.5 Budget bei ordentlichem AHV-Rentenalter Einnahmen Pensionskasse * Fr. 2'550. AHV: 2 Altersrenten * Fr Säule Fr Ertrag von Wertschriften Fr Total Fr abzüglich Ausgaben Lebenskosten Fr. 4'785. Steuern * Fr AHV / IV /EO-Beiträge * Fr. 0. Freier Betrag für übrige Auslagen und Ferien Fr * Erläuterungen dazu Seite 12 bis

9 6.6 Budget bei Rentenalter 63 Jahre Situation bis zum ordentlichen AHV-Alter Einnahmen Pensionskasse Fr. 2'400. AHV: Rente der Ehefrau Fr. 1'075. Übergangsrente Kanton Fr. 1' Säule Fr Ertrag von Wertschriften Fr Total Fr. 5'580. abzüglich Ausgaben Lebenskosten Fr. 4'785. Steuern Fr AHV / IV / EO-Beiträge Fr Freier Betrag für übrige Auslagen und Ferien Fr Situation nach dem ordentlichen AHV-Alter Einnahmen Pensionskasse Fr. 2'400. AHV: 2 Altersrenten Fr Säule Fr Ertrag von Wertschriften Fr Total Fr abzüglich Ausgaben Lebenskosten Fr. 4'785. Steuern Fr AHV / IV / EO-Beiträge Fr. 0. Freier Betrag für übrige Auslagen und Ferien Fr

10 6.7 Budget bei Rentenalter 62 Jahre Situation bis zum ordentlichen AHV-Alter Einnahmen Pensionskasse Fr. 2'260. AHV: Rente der Ehefrau Fr. 1'075. Übergangsrente Kanton Fr. 1' Säule Fr Ertrag von Wertschriften Fr Total Fr. 5'390. abzüglich Ausgaben Lebenskosten Fr. 4'785. Steuern Fr AHV / IV / EO-Beiträge Fr Freier Betrag für übrige Auslagen und Ferien Fr. 55. Situation nach dem ordentlichen AHV-Alter Einnahmen Pensionskasse Fr. 2'260. AHV: 2 Altersrenten Fr Säule Fr Ertrag von Wertschriften Fr Total Fr. 5'810. abzüglich Ausgaben Lebenskosten Fr. 4'785. Steuern Fr AHV / IV / EO-Beiträge Fr. 0. Freier Betrag für übrige Auslagen und Ferien Fr

11 6.8 Budget bei Teilpensionierung mit 63 Jahren Ausgangslage: Teilpensionierung mit 63 Jahren (40 %), Vollpensionierung mit 65 Jahren. Besondere Berufsauslagen Fr je Jahr. Situation bis zum ordentlichen AHV-Alter Einnahmen Erwerbseinkommen (netto) Fr. 3'000. Pensionskasse Fr. 1'035. AHV: Rente der Ehefrau Fr. 1'075. Übergangsrente Kanton Fr Säule Fr. 0. Ertrag von Wertschriften Fr Total Fr. 5'812. abzüglich Ausgaben Lebenskosten Fr. 4'785. Berufsauslagen Fr. 70. Steuern Fr AHV / IV / EO-Beiträge Fr. 0. Freier Betrag für übrige Auslagen und Ferien Fr Situation nach dem ordentlichen AHV-Alter Einnahmen Pensionskasse Fr. 2'340. AHV: 2 Altersrenten Fr Säule Fr Ertrag von Wertschriften Fr Total Fr. 5'800. abzüglich Ausgaben Lebenskosten Fr. 4'785. Steuern Fr AHV / IV / EO-Beiträge Fr. 0. Freier Betrag für übrige Auslagen und Ferien Fr

12 6.9 Schlussfolgerung Es ist nun zu entscheiden, in welchen der gerechneten Fällen die finanzielle Existenz sowohl kurzwie auch langfristig gesichert ist. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass mit zunehmendem Lebensalter erfahrungsgemäss die Lebenskosten eher sinken, während die Renten der Lohnentwicklung grundsätzlich angepasst werden. Dieses Ehepaar kann sich überlegen, ob sich der Ehemann früher als mit 65 teilweise oder ganz pensionieren lassen soll. Eine Teilpensionierung mit 63 Jahren oder eine Vollpensionierung ab 63 Jahren darf in diesem Beispiel als realistisch betrachtet werden. Das Budget mit Pensionsalter 62 oder gar noch früher umfasst zu wenig Reserven und verunmöglicht Ferien oder Anschaffungen. Die Entscheidung, ob eine solche flexible Pensionierung gewünscht ist oder nicht, muss nicht an finanziellen Überlegungen scheitern Anmerkungen zu den Berechnungen Man mag nun bei diesen Berechnungen einwenden, dass Ersparnisse aus der 3. Säule notwendig sind, um diese frühere Pensionierung zu ermöglichen. Dieser Einwand ist richtig. Jedoch ist dem entgegenzuhalten, dass die Altersvorsorge grundsätzlich auf drei Säulen basiert. Auch eine Pensionierung mit 65 Jahren ohne 3. Säule führt im Beispiel auf Seite 8 bei diesem (im Verhältnis zum Einkommen eher hohen) Lebensstandard zu einem recht knappen Budget. 7. Ihr persönlicher Finanzplan für den dritten Lebensabschnitt 7.1 Welche Unterlagen benötigen Sie für einen persönlichen Finanzplan? Wenn Sie nun interessiert sind, die gleichen Berechnungen auch für Ihre persönliche Situation anzustellen, so finden Sie hier die notwendigen Angaben. Sie brauchen vorgängig folgende Angaben und Unterlagen: - eine Zusammenstellung Ihrer Ausgaben im letzten Jahr, um Ihre zukünftigen Ausgaben abschätzen zu können; - den Versicherungsausweis der Pensionskasse mit den persönlichen Rentenberechnungen (sofern nicht mehr vorhanden, bei der Pensionskasse erhältlich); - eine Rentenvorausberechnung durch die Ausgleichskasse Nidwalden Adresse: Ausgleichskasse Nidwalden, Stansstaderstrasse 54, 6370 Stans; - Berechnungsgrundlagen oder Auskunft des Steueramtes über die zu erwartenden Steuern. Für Steuerkundige haben wir zuhinterst die notwendigen Angaben zur Berechnung anhand eines Beispiels zusammengestellt; - evtl. weitere Unterlagen zu Einnahmen aus der 3. Säule oder zum Vermögen

13 7.2 Berechnungen: Wie gehe ich vor? Die rechtlichen Grundlagen zu den nachfolgenden Kapiteln finden Sie auf den Seiten 19 und 20. Pensionskassen-Rente Die Höhe der Pensionskassen-Altersrente entnehmen Sie bitte dem Versicherungsausweis. Die Rente ist individuell sehr verschieden. Übergangsrente des Arbeitgebers Die Übergangsrente ist eine Leistung der öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber im Kanton Nidwalden. Sie wird bei vorzeitiger Pensionierung ab erfülltem 60. Altersjahr an Mitarbeitende bis zur ordentlichen Pensionierung ausbezahlt, wenn diese bisher gemäss der Pensionskassengesetzgebung versichert waren. Bei Teilzeitmitarbeitenden wird sie anteilsmässig gekürzt aufgrund des letzten Arbeitspensums. Die Übergangsrente beträgt 70 % des Höchstbetrages der einfachen Altersrente und allfälliger AHV-Kinderrenten. Zurzeit beträgt sie im Jahr Fr Sie ersetzt die AHV-Ersatzrente, damit die Rentenleistungen der AHV vom Zeitpunkt der ordentlichen Pensionierung an nicht lebenslänglich gekürzt werden. AHV-Rente Die Höhe der AHV-Rente wird einerseits durch die Beitragsdauer und andererseits durch das massgebende durchschnittliche Jahreseinkommen bestimmt. Bei vollständiger Beitragsdauer beträgt eine AHV-Rente 2005, je nach dem durchschnittlichen Einkommen seit dem 20. Altersjahr: minimal Fr. 1'075. maximal Fr. 2'150. Bei Ehepaaren darf die Summe der beiden Einzelrenten nicht grösser sein als 150 % der Maximalrente (Fr. 3'225. ). AHV/IV/EO-Beiträge Bis zum Erreichen der AHV-Altersgrenze müssen noch AHV-Beiträge als Nichterwerbstätige/r bezahlt werden. Für die Beitragsberechnung sind das Vermögen und das Renteneinkommen von Ihnen und Ihrem Ehepartner massgebend (ohne AHV- und IV-Renten). Das Renteneinkommen wird dabei mit 20 vervielfacht und der Betrag mit dem Vermögen zusammengezählt. Zur Grobabschätzung der Beiträge für ein Jahr kann mit 2 Promillen dieser Summe gerechnet werden. Der Mindestbeitrag beträgt Fr je Jahr, der Maximalbeitrag Fr. 10'100.. Für die genaue Berechnung benötigen Sie das Merkblatt «Beiträge der Nichterwerbstätigen an die AHV, die IV und die EO» (Bestellnummer 2.03/d). Berechnungsbeispiel zu den AHV-Beiträgen: Vermögen Fr. 200'000 Renteneinkommen x 20 = Fr. 1'000'000 Summe Fr. 1'200'000 (bei Ehepaaren die Hälfte)

14 Daraus resultiert ein persönlicher AHV-Beitrag gemäss Tabelle im Merkblatt von Fr je Monat. Die Grobschätzung hätte ergeben: Fr. 1'200'000. x 2 Promille = Fr. 2'400. je Jahr bzw. Fr je Monat

15 7.3 Lebenskosten je Monat - Miete (resp. Hypothekarzins) und Nebenkosten Fr. - Energiekosten (Strom, Gas) Fr. - Telefon, Radio, TV Fr. - Versicherungen (Krankenkasse, weitere) Fr. - Gesundheit (Arzt, Zahnarzt, Medikamente) Fr. - Verkehrsauslagen (Auto, SBB, Bus) Fr. - Bekleidung, Schuhe Fr. - Lebensbedarf Fr. - Taschengeld, Erholung, usw. Fr. Total Lebenskosten Fr. 7.4 Budget bei ordentlichem Rentenalter Einnahmen - Pensionskasse Fr. - AHV-Altersrente(n) Fr Säule Fr. - weitere Einnahmen Fr. Total Einnahmen Fr. abzüglich Ausgaben - Lebenskosten Fr. - Steuern Freier Betrag für übrige Auslagen und Ferien Fr. Fr

16 7.5 Budget bei Rentenalter Jahre Situation bis zum ordentlichen AHV-Alter Einnahmen - Pensionskasse Fr. - Überbrückungsrente des Arbeitgebers (bei Vollpensum Fr. 1'505. ) Fr. - evtl. AHV-Rente des Ehepartners Fr Säule Fr. - weitere Einnahmen Fr. Total Einnahmen Fr. abzüglich Ausgaben - Lebenskosten Fr. - Steuern Fr. - AHV / IV / EO-Beiträge Fr. Freier Betrag für übrige Auslagen und Ferien Fr. Situation nach dem ordentlichen AHV-Alter Einnahmen - Pensionskasse (gekürzt wegen vorzeitiger Pensionierung) Fr. - AHV-Altersrente(n) Fr Säule Fr. - weitere Einnahmen Fr. Total Einnahmen Fr. abzüglich Ausgaben - Lebenskosten Fr. - Steuern Freier Betrag für übrige Auslagen und Ferien Fr. Fr

17 7.6 Budget bei Teilpensionierung mit Jahren Situation bis zum ordentlichen AHV-Alter Einnahmen - Erwerbseinkommen (netto) Fr. - Pensionskasse Fr. - Überbrückungsrente des Arbeitgebers (50 % Pensum Fr ) Fr. - evtl. AHV-Rente des Ehepartners Fr Säule Fr. - weitere Einnahmen Fr. Total Einnahmen Fr. abzüglich Ausgaben - Lebenskosten Fr. - Berufsauslagen Fr. - Steuern Fr. - AHV / IV / EO-Beiträge (in der Regel Fr. 0. ) Fr. Freier Betrag für übrige Auslagen und Ferien Fr. Situation nach dem ordentlichen AHV-Alter (Vollpensionierung) Einnahmen - Pensionskasse (gekürzt wegen vorzeitiger Pensionierung) Fr. - AHV-Altersrente(n) Fr Säule Fr. - weitere Einnahmen Fr. Total Einnahmen Fr. abzüglich Ausgaben - Lebenskosten Fr. - Steuern Freier Betrag für übrige Auslagen und Ferien Fr. Fr

18 8. Abwägen von Vor- und Nachteilen einer vorzeitigen Voll- oder Teilpensionierung Nachdem Sie die finanziellen Auswirkungen von verschiedenen Pensionierungsmöglichkeiten errechnet haben, gilt es nun. Vor- und Nachteile der möglichen Varianten sorgfältig und vollständig gegeneinander abzuwägen. Wir empfehlen Ihnen, wie folgt vorzugehen: Vor- und Nachteile einer vorzeitigen Pensionierung: Persönliche Vorteile Die verfügbare Zeit kann ich nützen für: - Persönliche Nachteile Im Hinblick auf die finanzielle Situation muss ich mich einschränken bezüglich: - 9. Vorgehen Wenn Sie für sich nun persönlich herausgearbeitet haben, welche Variante Ihnen zusagen würde, ist es wichtig, dass Sie Ihre persönlichen Pläne auch mit den Vorgesetzten besprechen. Sie ermöglichen damit den Vorgesetzten, die Planung der Arbeit und der Nachfolge auf Ihren persönlichen Zeitplan abzustimmen. Zudem könnte sich im Gespräch auch eine andere Möglichkeit ergeben, welche Sie bisher noch weniger bedacht haben. Besonders gilt das Gesagte natürlich, wenn Sie eine Teilpensionierung anstreben. Sie benötigen hierzu das Einverständnis der Vorgesetzten. Eine Teilpensionierung ist aus betrieblichen Gründen nicht immer möglich

19 10. Rechtliche Grundlagen: Rentenalter Für die genauen Bestimmungen und Ausnahmen bitten wir Sie, die entsprechenden Gesetzesbestimmungen, Verordnungen und Merkblätter zu studieren oder Auskünfte bei den erwähnten Stellen einzuholen. Es soll hier nur ein Überblick vermittelt werden, welcher nicht alle Ausnahmen berücksichtigen kann AHV Die AHV geht heute von einem Pensionierungsalter von 64 Jahren bei Frauen und von 65 Jahren bei Männern aus. Im Rahmen des flexiblen Rentenalters können Frauen und Männer den Bezug der Altersrente - um 1 oder 2 Jahre vorziehen (Vorbezug für einzelne Monate nicht möglich) oder - um 1 bis höchstens 5 Jahre aufschieben. Auskünfte erteilt Ihnen die Ausgleichskasse Nidwalden, Stansstaderstrasse 54, 6370 Stans, Telefon Denken Sie auch daran, dass der Bezug einer AHV-Rente eine Anmeldung erfordert (ca. drei bis vier Monate vor dem Erreichen der Altersgrenze bei der AHV-Zweigstelle Ihrer Wohngemeinde). Weitere Informationen zur AHV, zu den Ergänzungsleistungen, Prämienverbilligungen und weiteren Sozialversicherungsleistungen können kostenlos bei der Ausgleichskasse Nidwalden eingeholt werden. Informationen und aktuelle Merkblätter sind zudem rund um die Uhr über die Internetadresse erhältlich Pensionskasse des Kantons Nidwalden Gemäss 17 der Pensionskassenverordnung des Kantons Nidwalden (NG ) entsteht der Anspruch auf eine lebenslängliche Altersrente, wenn das Arbeitsverhältnis nach Vollendung des 60. Altersjahres aufgelöst wird..., spätestens aber mit der Erreichung des 65. Altersjahres gemäss Personalgesetz (Art. 71 Personalgesetz; NG 165.1). Die Altersrente beginnt am ersten Tag des darauffolgenden Monats. Die Pensionskasse kennt eine Teilaltersrente ab dem 60. Altersjahr ( 17 Pensionskassenverordnung), sofern der Beschäftigungsgrad mindestens 50 Prozent beträgt und der Teilaltersrücktritt mindestens 20 Prozent ausmacht. Bei einer Pensionierung vor dem AHV-Rentenalter besteht ein Anspruch auf eine AHV-Ersatzrente von höchstens der maximalen einfachen AHV-Altersrente, sofern das vorhandene Sparguthaben für deren Finanzierung ausreicht. Die bezogene AHV-Ersatzrente führt allerdings zu einer lebenslänglichen Kürzung der Altersrente der Pensionskasse. Auskünfte dazu erteilt Ihnen gerne die Pensionskasse des Kantons Nidwalden, Postgebäude, 6370 Stans (Telefon ). Anstelle der AHV-Ersatzrente erhalten Sie bei einer vorzeitigen Pensionierung von ihrem Arbeitgeber oder von ihrer Arbeitgeberin eine Übergangsrente im Umfang von 70 Prozent (bei einem Vollpensum) des Höchstbetrages der einfachen AHV-Altersrente und allfälliger AHV-Kinderrenten. Auf diese Renten haben Sie Anspruch bis zur Erreichung des ordentlichen AHV-Alters. Sie führen anschliessend zu keiner Kürzung irgend einer Rente

20 10.3 Personalrecht Das Personalgesetz des Kantons Nidwalden (NG 165.1) regelt in den Artikeln 71 und 72 die ordentliche und vorzeitige Pensionierung. Eine Beendigung oder Umgestaltung des Arbeitsverhältnisses vor dem 65. Altersjahr erfolgt aufgrund der gleichen Bestimmungen und nach dem gleichen Verfahren wie die übrigen Beendigungen und Umgestaltungen (auf Gesuch der Mitarbeitenden oder von Amtes wegen). Eine Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über das ordentliche AHV-Alter hinaus ist gemäss Entscheid des Regierungsrates nur in Ausnahmefällen für Mitarbeitende im Stundenlohn möglich. Auskünfte dazu erteilt Ihnen gerne das Personalamt

21 Anhang 1. Beiträge der Nichterwerbstätigen an die AHV Vermögen und mit 20 vervielfachtes jährliches AHV / IV / EO-Beiträge im Renteneinkommen Jahr Semester Quartal Monat unter Fr. 300' ab Fr. 300' ' ' ' ' '000. 1' '000. 1' '000. 1' '000. 1' '000. 1' '000. 1' '000. 1' '000. 1' '000. 1' '000'000. 1' '050'000. 2'020. 1' '100'000. 2'121. 1' '150'000. 2'222. 1' '200'000. 2'323. 1' '250'000. 2'424. 1' '300'000. 2'525. 1' '350'000. 2'626. 1' '400'000. 2'727. 1' '450'000. 2'828. 1' '500'000. 2'929. 1' '550'000. 3'030. 1' '600'000. 3'131. 1' '650'000. 3'232. 1' '700'000. 3'333. 1' '750'000. 3'434. 1' Für je weitere 50'000. Franken erhöht sich der Beitrag um Franken pro Jahr. Der Mindestbeitrag beträgt Fr je Jahr. Die Ausgleichskassen erheben zusätzlich Verwaltungskostenbeiträge von maximal 3 % der Beiträge

22 2. Beispiele für die Beitragsberechnung an die AHV Vorzeitige Pensionierung Ein alleinstehender 60-jähriger Arbeitnehmer wird auf Ende Februar vorzeitig pensioniert. Ab März bezieht er ein monatliches Renteneinkommen von 4'000. Franken. Sein Vermögen beläuft sich auf 250'000. Franken. Im Januar und Februar verdiente er total 12'000. Franken bzw. 6'000. Franken monatlich. a) Aus der Erwerbstätigkeit geschuldete Beiträge 12'000. Franken 10.1 % = 1'212. Franken. b) Bei Nichterwerbstätigkeit geschuldete Beiträge Dem Vermögen von 250'000. Franken wird das mit 20 multiplizierte jährliche Renteneinkommen hinzugefügt, um den für die Beiträge massgebenden Betrag zu erhalten. 250'000. Franken + (4' ) = 1'050'000. Franken. Dies entspricht gemäss Beitragstabelle (vgl. Seite 21) einem Jahresbeitrag von 2'020. Franken. c) Vergleich Die vom Versicherten zusammen mit seinem Arbeitgeber geleisteten Beiträge aus der Erwerbstätigkeit (1'212. Franken) übersteigen die Hälfte der Beiträge, die er als Nichterwerbstätiger schulden würde (1'010. Franken). Der Versicherte gilt somit für das ganze Jahr als Erwerbstätiger und muss keine Beiträge als Nichterwerbstätiger zahlen. Ein Ehemann ist teilerwerbstätig und seine Ehefrau ist nicht erwerbstätig Ein 63-jähriger Ehemann ist noch in einer Wohnbaugenossenschaft tätig und erhält dafür 8'000. Franken im Jahr. Seine 61-jährige Ehefrau ist nichterwerbstätig. Das Ehepaar verfügt über ein Vermögen von 500'000. Franken und ein Renteneinkommen von 75'000. Franken. Ehemann: a) Aus Erwerbstätigkeit geschuldete Beiträge 8'000. Franken 10.1 % = 808. Franken. b) Bei Nichterwerbstätigkeit geschuldete Beiträge Vermögen Fr. 500'000. Renteneinkommen (75' ) Fr. 1'500'000. Fr. 2'000'000. davon die Hälfte Fr. 1'000'000. Der Jahresbeitrag beträgt gemäss Beitragstabelle (vgl. Seite 21) Fr. 1'919. c) Vergleich Die Beiträge als Teilerwerbstätiger belaufen sich auf 808 Franken und erreichen die Hälfte der Nichterwerbstätigenbeiträge von Franken nicht. Der Ehemann gilt daher für das ganze Jahr als Nichterwerbstätiger. Bei Nichterwerbstätigkeit geschuldeter Beitrag Fr. 1'919. Aus Erwerbstätigkeit bereits geleisteter Beitrag Fr Noch zu entrichten Fr. 1'111. zuzüglich Verwaltungskostenbeiträge

23 Ehefrau: Die Ehefrau ist ebenfalls nichterwerbstätig und muss einen Beitrag von 1'919. Franken zuzüglich Verwaltungskostenbeiträge bezahlen

24 3. Berechnung der Steuern Grundsätzliches Grundsätzlich sind sämtliche Einkünfte aus den sogenannten drei Säulen bundes- wie kantonsrechtlich steuerbar (Art. 22 DBG, Art. 25 StG). Die Aufgabe der Erwerbstätigkeit und der Beginn des Bezugs von Vorsorgeleistungen führt zu keiner Zwischenveranlagung mehr. Das Einkommen für das betreffende Jahr setzt sich aus dem bis zum Zeitpunkt der Erwerbsaufgabe erzielten Einkommen und den Vorsorgeleistungen zusammen. Die Leistungen aus den Säulen 1, 2 und 3a sind grundsätzlich zu 100 % steuerbar. Die Leibrenten aus der privaten Vorsorge dagegen nur zu 40 % (Art. 22 Abs. 3 DBG). Bei den Kantons- und Gemeindesteuern ist für den reduzierten Satz zusätzlich erforderlich, dass die Leistungen, auf denen der Anspruch beruht, ausschliesslich von der steuerpflichtigen Person erbracht worden sind, wobei Leistungen der Angehörigen oder solche aus Erbgang, Vermächtnis und Schenkung jenen der steuerpflichtigen Person gleichgestellt sind (Art. 25 Abs. 3 StG). Die Steuerbarkeit von Kapitalleistungen der privaten Vorsorge wird im nachfolgenden Berechnungsbeispiel nicht behandelt. Aktuelle Veranlagung vor der Pensionierung (Steuerperiode 2005) Einkommen verheiratet alleinstehend 1. Einkünfte unselbstständiges Erwerbseinkommen 64'500 64'500 Wertschriftenertrag 1'200 1'200 Total Einkommen 65'700 65' Allgemeine Abzüge besondere Berufsauslagen (Fahrrad) allgemeine Berufsauslagen 3'225 3'225 Beiträge an die gebundene Vorsorge (Säule 3a) 2'500 2'500 Versicherungsabzüge 3'100 1'500 Total Abzüge 9'525 7'925 Total Einkommen 65'700 65'700 Total Abzüge 9'525 7'925 Reineinkommen 56'175 57'775 Sozialabzüge steuerbares Einkommen 56'100 57'700 satzbestimmendes Einkommen (Teilsplitting) 31'200 einfache Steuer ' Total Steuer (Durchschnittssteuerfuss von 5.42 ) inkl. Kopfsteuer 4'666 7'254 Bundessteuer je Jahr Steuerbetragtotal je Monat

25 Veranlagung nach der Pensionierung (Steuerperiode 2005) Pensionierung per 28. Februar 2005 Einkommen verheiratet. alleinstehend 1. Einkünfte unselbstständiges Erwerbseinkommen 10'750 10'750 AHV-Rente Ehemann 21'500 21'500 Pensionskassen-Rente 23'500 23'500 Wertschriftenertrag 3'600 3'600 Total Einkommen 59'350 59' Allgemeine Abzüge besondere Berufsauslagen (Fahrrad) allgemeine Berufsauslagen Beiträge an die gebundene Vorsorge (Säule 3a) 2'500 2'500 Versicherungsabzüge 3'100 1'500 Total Abzüge 6'255 4'655 Total Einkommen 59'350 59'350 Total Abzüge 6'255 4'655 Reineinkommen 53'095 54'695 Sozialabzüge - - steuerbares Einkommen 53'000 54'600 satzbestimmendes Einkommen (Teilsplitting) 28'900 einfache Steuer ' Total Steuer (Durchschnittssteuerfuss von 5.42 ) inkl. Kopfsteuer 4'155 6'711 Bundessteuer je Jahr Steuerbetrag total je Monat

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