Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: BGB Band 1: Allgemeiner Teil, 1-240, ProstG, AGG

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1 Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: BGB Band 1: Allgemeiner Teil, 1-240, ProstG, AGG von Prof. Dr. Jochem Schmitt, Prof. Dr. Helmut Grothe, Prof. Dr. Dieter Reuter, Prof. Dr. Gregor Thüsing, Prof. Dr. Jan Busche, Prof. Dr. Frank Bayreuther, Prof. Dr. Christian Armbrüster, Prof. Dr. Roland Rixecker, Prof. Dr. Dorothee Einsele, Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. Franz Jürgen Säcker, Prof. Dres. h.c. Harm Peter Westermann, Dr. Karl-Heinz Schramm, Prof. Dr. Hans-Wolfgang Micklitz, Dr. Robert Heine, Dr. Christina Stresemann 6. Auflage Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: BGB Band 1: Allgemeiner Teil, 1-240, ProstG, AGG Schmitt / Grothe / Reuter / et al. wird vertrieben von beck-shop.de Thematische Gliederung: Gesamtdarstellungen zum BGB, allgemeine Fragen zum Zivilrecht Verlag C.H. Beck München 2012 Verlag C.H. Beck im Internet: ISBN Inhaltsverzeichnis: Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: BGB Band 1: Allgemeiner Teil, 1-240, ProstG, AGG Schmitt / Grothe / Reuter / et al.

2 Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Herausgegeben von Prof. Dr. Dr. Dr. h. c. Franz Jürgen Säcker Dr. Roland Rixecker Präsident des Saarländischen Oberlandesgerichts Honorarprofessor an der Universität des Saarlandes Band 1 Allgemeiner Teil ProstG AGG

3 Die einzelnen Bände des Münchener Kommentars zum BGB Band 1: Einleitung und Allgemeiner Teil ProstG AGG Redakteur: Prof. Dr. Dr. Dr. h. c. Franz Jürgen Säcker Band 2: Schuldrecht Allgemeiner Teil Redakteur: Vors. Richter am BGH Prof. Dr. Wolfgang Krüger Band 3: Schuldrecht Besonderer Teil I Finanzierungsleasing HeizkostenV BetriebskostenV CISG Redakteure: Prof. Dr. Wolfgang Krüger/Prof. Dr. Dres. h. c. Harm Peter Westermann Band 4: Schuldrecht Besonderer Teil II EFZG TzBfG KSchG Redakteur: Prof. Dr. Martin Henssler Band 5: Schuldrecht Besonderer Teil III PartGG ProdHaftG Redakteur: Prof. Dr. Mathias Habersack Band 6: Sachenrecht WEG ErbbauRG Redakteur: Richter des BVerfG Dr. Reinhard Gaier Band 7: Familienrecht I GewSchG VersAusglG PartG Redakteurin: Prof. Dr. Elisabeth Koch Band 8: Familienrecht II SGB VIII Redakteur: Prof. Dr. Dr. h. c. Dieter Schwab Band 9: Erbrecht BeurkG Redakteurin: Richterin am BGH Dr. Sibylle Kessal-Wulf Band 10: Rom I-VO Rom II-VO Art EGBGB IPR Redakteur: Prof. Dr. Jan v. Hein Band 11: IPR Internationales Wirtschaftsrecht Art EGBGB Redakteur: Prof. Dr. Jan v. Hein

4 Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Band 1 Allgemeiner Teil ProstG AGG Redakteur: Dr. Dr. Dr. h. c. Franz Jürgen Säcker 6. Auflage Verlag C. H. Beck München 2012

5 Zitiervorschlag: MüKoBGB/Bearbeiter Rn ISBN Verlag C. H. Beck ohg Wilhelmstraße 9, München Druck: Druckerei C. H. Beck, Nördlingen (Adresse wie Verlag) Satz: Meta Systems, Wustermark Gedruckt auf säurefreiem, alterungsbeständigem Papier (hergestellt aus chlorfrei gebleichtem Zellstoff)

6 Die Bearbeiter des ersten Bandes Dr. Christian Armbrüster Richter am Kammergericht Dr. Frank Bayreuther Professor an der Universität Passau Dr. Jan Busche Professor an der Universität Düsseldorf Dr. Dorothee Einsele Professorin an der Universität Kiel Dr. Helmut Grothe Dr. Robert Heine, LL.M. Rechtsanwalt in Berlin Dr. Hans-W. Micklitz Professor am European University Institute Florenz Dr. Dieter Reuter em. Professor an der Universität Kiel Dr. Roland Rixecker Präsident des Saarländischen Oberlandesgerichts Honorarprofessor an der Universität des Saarlandes Dr. Dr. Dr. h. c. Franz Jürgen Säcker Dr. Jochem Schmitt Dr. Karl-Heinz Schramm Richter am Bundesgerichtshof a. D., Weßling Dr. Christina Stresemann Richterin am Bundesgerichtshof, Karlsruhe Professor Dr. Gregor Thüsing, LL.M. Professor an der Universität Bonn Dr. Dres. h. c. Harm Peter Westermann em. Professor an der Universität Tübingen

7 Im Einzelnen haben bearbeitet: Einleitung Dr. Dr. Dr. h. c. Franz Jürgen Säcker Dr. Jochem Schmitt Dr. Dr. Dr. h. c. Franz Jürgen Säcker Domainrecht Dr. Robert Heine Allgemeines Persönlichkeitsrecht Dr. Roland Rixecker 13, Dr. Hans-W. Micklitz Dr. Dieter Reuter Dr. Christina Stresemann Dr. Jochem Schmitt Dr. Christian Armbrüster Dr. Dorothee Einsele Dr. Jan Busche Dr. Christian Armbrüster ProstG Dr. Christian Armbrüster Dr. Jan Busche Dr. Dres. h. c. Harm Peter Westermann Dr. Karl-Heinz Schramm Dr. Frank Bayreuther Dr. Helmut Grothe AGG Dr. Gregor Thüsing Sachverzeichnis Kim Mengering

8 Vorwort Das Bürgerliche Gesetzbuch bildet die Grundlage des modernen Zivilrechts. Dank sensibler richterlicher Rechtsfortbildung, angetrieben durch wissenschaftliche Vorarbeiten und durch nicht selten kontroverse rechtspolitische Diskussionen, ist das BGB nach wie vor von prägender lebendiger Kraft für die Zivilgesellschaft. Seine Totalreform erscheint zur Zeit weder erforderlich noch erwünscht. Seit dem Erscheinen der dritten Auflage des Münchener Kommentars ist das Zivilrecht allerdings zunehmend auch durch die politische Entscheidung der in der Europäischen Union verbundenen Staaten geprägt, den europäischen Markt durch gemeinsame rechtliche Regelungen abzusichern und auszubauen. Neben die Wirtschaftsunion soll in immer mehr Bereichen eine Rechtsunion treten. Dies spiegelt sich in der Entschlossenheit der EU, den europäischen Verbrauchern durch in allen Mitgliedstaaten geltende einheitliche Regeln eine unkomplizierte Teilnahme am grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr und den Unternehmen durch Statuierung supranationaler Rechtsformen (Paradigma: Europäische Aktiengesellschaft) ein effektives Agieren im europäischen Markt zu ermöglichen. Unterschiedliches Privatrecht soll nicht länger eine nationalstaatliche Barriere für das praktische Funktionieren des gemeinsamen Marktes sein; einheitliches Privatrecht soll vielmehr den europäischen Binnenmarkt vervollständigen. Europäisches Privatrecht entsteht heute allerdings nicht mehr nur durch EU-Richtlinien und Rechtsverordnungen, sondern auch durch wissenschaftliche Herausarbeitung allgemeiner gemeineuropäischer Rechtsprinzipien, die Bestandteil einer neu entstehenden gemeinsamen europäischen Rechtskultur werden und den Geist der Gesetzesanwendung in den einzelnen Mitgliedstaaten der EU beeinflussen. Der Kommentar bemüht sich, dieser Entwicklung zu einer europäischen Rechtsunion Rechnung zu tragen, soweit dies für die einzelnen Rechtsnormen und Institutionen von Bedeutung ist, und erläutert, soweit es sinnvoll erscheint, die gemeinschaftsrechtlichen Grundlagen und Einflüsse in einem eigenen Gliederungspunkt bei den einzelnen Paragraphen. In den 13 und 14 BGB und in dem in das BGB integrierten europäischen Verbraucherschutzrecht findet die langsame Europäisierung des Privatrechts ihren signifikanten Ausdruck. Im Vertragsrecht, soweit es in Band 1 des Münchener Kommentars behandelt ist, war vor allem die Tatsache zu berücksichtigen, dass neben den herkömmlichen Formen des Vertragsschlusses auch der elektronische Vertragsschluss mittels Internet (E-Commerce) zunehmend eine Rolle spielt. Der Kommentar hat diesen Fragen in der Einleitung ein eigenes Kapitel gewidmet; im Detail werden sie bei den einzelnen einschlägigen Rechtsvorschriften behandelt. Die gravierendste, in ihrer Tragweite noch nicht voll absehbare Änderung seit der 4. Auflage hat das Privatrecht im Jahre 2006 durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erfahren. Das Gesetz ist neben dem Verbraucherschutzrecht ein weiteres bedeutsames Element des Umbaus des liberalen Privatrechts in ein soziales Privatrecht, das sich als Element des vorsorgenden Sozialstaates versteht. Mit dem Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist die Privatautonomie nicht mehr die dominierende normative Leitidee des Vertragsrechts; die Pflicht zur Gleichbehandlung schränkt vielmehr als korrigierende Leitmaxime die Abschluss- und Inhaltsfreiheit des Einzelnen bei Verkehrsgeschäften und Arbeitsverträgen ein. In Zukunft gilt nicht mehr der Vorrang der individuellen Vertragsfreiheit vor Gleichbehandlung, sondern es gilt, dass Vertragsfreiheit nur noch nach Maßgabe des Gleichbehandlungsgesetzes in Anspruch genommen werden kann. Das AGG wird deshalb gemäß seiner Bedeutung ausführlich in Band 1 kommentiert. Neben dem Vertragsrecht hat vor allem das Familienrecht erneut grundlegende Änderungen erfahren, denen die Neuauflage durch eine in sich geschlossene einheitliche Kommentierung Rechnung tragen wird. Der Münchener Kommentar erscheint auch in der 6. Auflage in elf Bänden, was angesichts des Umfangs des neu zu bewältigenden Stoffes nur durch eine straffe, konzentrierte Darstellung möglich ist. Der Kommentar hat auch in der 5. Auflage, wie aus den Besprechungen in den Fachzeitschriften hervorgeht, eine gute Aufnahme in Wissenschaft und Praxis gefunden. Ver-

9 Vorwort lag, Herausgeber und Autoren danken für alle Anregungen aus dem Benutzerkreis und werden sich bemühen, den Rang des Kommentars auch in der 6. Auflage zu erhalten und ihn nach den im Vorwort zur 1. Auflage genannten Maßstäben permanent zu verbessern. Aus diesem Grunde sind die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen nicht nur durch Aufnahme neuer Entscheidungen und wichtiger Abhandlungen aktualisiert, sondern, soweit erforderlich, zum großen Teil neu geschrieben worden. So ist ein gegenüber der 5. Auflage durchgängig erneuertes Werk entstanden, dessen einzelne Bände in zügiger Reihenfolge publiziert werden. Pro Jahr sollen zwei Bände erscheinen; die 6. Auflage soll im Jahr 2015 komplett vorliegen. Allen Autoren, die mit der 5. Auflage aus dem Kreis der Bearbeiter ausgeschieden sind, sei an dieser Stelle herzlich für ihre Mitarbeit gedankt. Ohne ihre Leistung und ihr Engagement wäre der Münchener Kommentar in der Vergangenheit nicht so erfolgreich gewesen. Dem Münchener Kommentar ist es nach dem Urteil der Fachwelt bisher gelungen, die Bedürfnisse von Wissenschaft und Praxis in hervorragender Weise zu erfüllen. Das ist das Verdienst aller am Kommentar Beteiligten, vor allem der Autoren und Bandredakteure. Ihnen gebührt im Rückblick auf die 5. Auflage Dank und Anerkennung. Verlag und Herausgeber hoffen zuversichtlich, dass der Münchener Kommentar auch in der 6. Auflage den an ihn gestellten hohen Erwartungen entspricht. München, im September 2011 Herausgeber und Verlag

10 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... Seite XI Bürgerliches Gesetzbuch Buch 1. Allgemeiner Teil Einleitung... 3 Abschnitt 1. Personen Titel 1. Natürliche Personen, Verbraucher, Unternehmer Anhang zu 12: Allgemeines Persönlichkeitsrecht Titel 2. Juristische Personen Untertitel 1. Vereine Kapitel 1. Allgemeine Vorschriften Kapitel 2. Eingetragene Vereine Untertitel 2. Stiftungen Untertitel 3. Juristische Personen des öffentlichen Rechts Abschnitt 2. Sachen und Tiere Abschnitt 3. Rechtsgeschäfte Titel 1. Geschäftsfahigkeit Titel 2. Willenserklärung Anhang zu 138: Prostitutionsgesetz (ProstG) Titel 3. Vertrag Titel 4. Bedingung und Zeitbestimmung Titel 5. Vertretung und Vollmacht Titel 6. Einwilligung und Genehmigung Abschnitt 4. Fristen, Termine Abschnitt 5. Verjährung Titel 1. Gegenstand und Dauer der Verjährung Titel 2. Hemmung, Ablaufhemmung und Neubeginn der Verjährung Titel 3. Rechtsfolgen der Verjährung Abschnitt 6. Ausübung der Rechte, Selbstverteidigung, Selbsthilfe Abschnitt 7. Sicherheitsleistung Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Einleitung Abschnitt 1. Allgemeiner Teil Abschnitt 2. Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung Unterabschnitt 1. Verbot der Benachteiligung Unterabschnitt 2. Organisationspflichten des Arbeitgebers... 11, Unterabschnitt 3. Rechte der Beschäftigten Unterabschnitt 4. Ergänzende Vorschriften... 17, Abschnitt 3. Schutz vor Benachteilligung im Zivilrechtsverkehr Abschnitt 4. Rechtsschutz... 22, IX

11 Inhaltsverzeichnis Seite Abschnitt 5. Sonderregelung für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse Abschnitt 6. Antidiskriminierungsstelle Abschnitt 7. Schlussvorschriften Sachverzeichnis X

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