Aktuelle Hinweise zum Jahresabschluss und den Steuererklärungen für 2012
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- Adolf Graf
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1 Aktuelle Hinweise zum Jahresabschluss und den Steuererklärungen für 2012 Ulrich Goetze, Steuerberater Ulrich Goetze, Hannover
2 Inhaltsübersicht 1. Welche Unterlagen sind beim Finanzamt einzureichen? 1.1 Gewinnermittlung 1.2 Steuererklärungen 2. Inhalte der Rechnungslegung 2.1 Jahresbericht 2.2 Darstellung für die Mitgliederversammlung 2.3 Einbindung der Untergliederungen (Abteilungen) 3. Steuerrechtliche Einzelfragen 3.1 Abgrenzung wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb - Zweckbetrieb 3.2. Umsatzsteuer 3.3 Sponsoring Seite 2
3 Welche Unterlagen sind beim Finanzamt einzureichen?
4 Unterlagen für das Finanzamt Einnahmen-Überschussrechnung Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben Aufstellung über das Vermögen Salden der Geldkonten Steuererklärungen Anlage Gem 1 alle 3 Jahre Umsatzsteuererklärung Steuerpflichtige Umsätze im Vorjahr > oder voraussichtlich > in diesem Jahr Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärung Einnahmen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb > Seite 4
5 Nachweise zu den Steuererklärungen Einnahmen-Überschussrechnung Getrennte Angaben der Einnahmen in den Bereichen Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Zweckbetrieb Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Gewinnermittlung der einzelnen Bereiche Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe, wenn Einnahmen > Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb zur Berechnung der Freien Rücklagen Getrennte Zuordnung der aufzuteilenden Ausgaben Ertragsteuer Gemeinnützigkeit Umsatzsteuer Seite 5
6 Elektronische Übermittlung der Anlage EÜR / E-Bilanz Programm Elster
7 Anlage EÜR Überschussrechnung nach 4 Abs. 3 EStG Einnahmen aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb höher als Nur Einnahmen und Aufwendungen des wigb Aufbereitung nach Vorgaben des Formulars Anlagenverzeichnis nach Vorgabe Seite 7
8 Anlage EÜR Überschussrechnung nach 4 Abs. 3 EStG Einnahmen aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb sind höher als Nur Einnahmen und Aufwendungen des wigb Aufbereitung nach Vorgaben des Formulars Anlagenverzeichnis nach Vorgabe Seite 8
9 Musterverein e.v. Anlage EÜR Seite 1 obere Hälfte 12/345/6789 Betriebseinnahmen Umsatzsteuerpflicht Gastronomie - Werbung Seite
10 Anlage EÜR Seite 1 untere Hälfte Betriebsausgaben Pauschaler Abzug bei Werbung im Zusammenhang mit Zweckbetrieb ( 64 Abs. 5 AO) 15% der Einnahmen sind steuerpflichtig = 85% Betriebsausgaben Absetzung für Abnutzung (AfA) Zahlen aus Anlage AV Seite 10
11 Anlage EÜR Seite 2 obere Hälfte Betriebsausgaben GWG Grundstückskosten Telefon Vorsteuern Umsatzsteuer-Zahlung Andere Betriebsausgaben (z.b. Personalkosten) Seite 11
12 Anlage EÜR Seite 2 untere Hälfte Beschränkt abziehbare Betriebsausgaben Geschenke Bewirtungen Verpflegungsmehraufwand Kfz-Kosten Seite 12
13 Anlage EÜR Seite 3 obere Hälfte Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben = Gewinn Freibeträge : Körperschaftsteuer Gewerbesteuer Körperschaftsteuer: 15% v = 375, Solidaritätszuschlag: 5,5% v. 375 = 20,63 Gewerbesteuer: ca. 15% v =375,00 Rücklage gesondert Entnahmen nicht möglich Seite 13
14 Seite 14
15 E-Bilanz Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung Zu übermitteln sind nur die Zahlen des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs Bilanz: Zuordnungsentscheidung des Vereins Gewinn- und Verlustrechnung: Zahlen der Gewinnermittlung Andere Zahlen als Sammelposten Übergangsfrist: Seite 15
16 Hinweise zur Gewinnermittlung Beachtung der zeitlichen Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben EÜR: Zeitpunkt des Geldflusses Bilanz: Forderungen Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungen Vermögensnachweise Anlagenverzeichnis Geldbestände Forderungen Verbindlichkeiten Darlehensauszug Abrechnung von Zuschüssen Zuwendungen Ermittlung von Rückzahlungsbeträgen - Verwendungsrückstand Seite 16
17 Inhalte des Jahresberichts
18 Jahresbericht Informationen zur Rechnungslegung Rechtliche Verhältnisse Satzung, Vereinsregister Namen der Vorstandsmitglieder, Amtsdauer ab (ggf. bis) Wirtschaftliche Verhältnisse Vermögenslage» Wesentliches Anlagevermögen Ertragslage» Wesentliche regelmäßige Aktivitäten Künftige Entwicklung Planungen Rücklagenbildung Seite 18
19 Vertiefter Jahresbericht (1) Mitgliedsbeiträge Satzungsgrundlage Benennung des Organs, welches die Beiträge festsetzt Höhe oder Berechnungsgrundlage Satzung, Vereinsregister Rechtsanspruch der Mitglieder auf konkrete Leistungen des Vereins Zuschüsse Vertragliche Grundlagen Zuwendungen, Spenden Nachweis der Verwendung Zuwendungen in das Vermögen Seite 19
20 Vertiefter Jahresbericht (2) Zusammenarbeit mit anderen Organisationen Beschreibung Ergebnisse Untergliederungen Abteilungen Gruppen Einbindung der Einnahmen und Ausgaben Seite 20
21 Vertiefter Jahresbericht (3) Erläuterung wesentlicher Positionen Bilanzpositionen Wertpapiere Umlaufvermögen (Warenbestände) Rückstellungen (ungewisse Verbindlichkeiten) Darlehen Eigenkapital Rücklagen Freie Rücklagen Wiederbeschaffungsrücklagen Projektrücklagen Seite 21
22 Darstellungen der Jahresrechnung
23 Empfänger der Rechnungslegung Unterscheidung nach dem Empfänger Mitgliederversammlung Gliederung der Ausgaben nach sachlichen Gesichtspunkten Finanzamt Gliederung nach ertragsteuerrechtlichen Bereichen Einbeziehung der Zahlen der Untergliederungen Umsatzsteuerrechtliche Aufteilung Seite 23
24 Beispiel: Jahres- und Etatvergleich (1) Einnahmen 2012 Etat Vorjahr Mitgliedsbeiträge Spenden Mieteinnahmen Veranstaltungen (Zweckbetrieb) Werbeeinnahmen Summen: Seite 24
25 Beispiel: Jahres- und Etatvergleich (2) Ausgaben 2012 Etat Vorjahr Übungsleiter Kosten Vereinsanlagen Kosten vermietetes Objekt Veranstaltungen Verwaltung Summen: Ergebnis: Seite 25
26 Beispiel: Erfassung der Abteilungszahlen Einnahmen Verein Abteilung 1 Abteilung 2 Gesamt Mitgliedsbeiträge Veranstaltungen Sponsoring Ausgaben Veranstaltungen Übrige Aufwendungen Ergebnis: Seite 26
27 Vollständigkeitserklärung der Abteilung Zum Jahresabschluss für das Vereinsjahr 2012 erklären wir hiermit für die Gruppe/Abteilung: gegenüber dem Vereinsvorstand, dass wir sämtliche erzielten Einnahmen und angefallenen Ausgaben für das Vereinsjahr 2012 umfassend erklärt haben. Ort, Datum Abteilungsleiter Seite 27
28 Gemeinnützige Organisationen Steuerrechtliche Einzelfragen
29 Ertragsteuerliche Bereiche im Gemeinnützigkeitsrecht Ideeller Bereich Zweckbetrieb Vermögensverwaltung Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Seite 29
30 Zweckbetrieb ( 65 AO) Wirtschaftliche Aktivität dient der Verwirklichung der satzungsgemäßen Zwecke Die Zwecke können nur durch diesen Geschäftsbetrieb erreicht werden Wettbewerb zu nicht begünstigten Betrieben nur, soweit unvermeidbar Aber: Der Kernbereich der Satzungserfüllung ist immer ein begünstigter Zweckbetrieb BFH v , Az. XI R 21/09 Seite 30
31 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Besteuerungsgrenze: Einnahmen > im Jahr Getrennte Gewinnermittlung für jeden Betrieb = Aussonderung von Verlustbetrieben Keine Verlustverrechnung mit Gewinnen anderer Betriebe Gewinnpauschalierung 15% der Erlöse ( 64 Abs. Abs. 6 AO) Unternehmenswerbung im Zweckbetrieb Sport: Banden- und Trikotwerbung Kultur: Werbung im Programmheft einer Theater- oder Musikaufführung Seite 31
32 Umsatzsteuer (Steuerbefreiungen) Von der Umsatzsteuer sind befreit: Kleinunternehmer Steuerpflichtige Einnahmen im Vorjahr < und voraussichtlich < im laufenden Jahr Vermietung von Gebäuden insgesamt Option zur Steuerpflicht möglich, wenn Nutzer vorsteuerabzugsberechtigt ist Umsätze nach 4 UStG Gesundheit, Wohlfahrtszwecke Bildung Kultur mit Bestätigung der Landesbehörde Jugendarbeit Teilnahme an sportlichen Veranstaltungen Seite 32
33 Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) Der Mehrwertsteuer unterliegen: Umsätze im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu 19% Werbung Merchandising Gastronomie Umsätze zu 7% Vereinsleistungen im Zweckbetrieb soweit nicht steuerbefreit zu 19%, wenn der ZB nicht in erster Linie der Erzielung zusätzlicher Einnahmen dient Abgabe von Lebensmitteln ohne weitere gastronomische Leistungen Seite 33
34 Umsatzsteuer (Vorsteuerabzug) (1) Kein Vorsteuerabzug: Aus Eingangsleistungen für den ideellen Bereich Aus Eingangsleistungen im unmittelbaren Zusammenhang mit steuerfreien Umsätzen Vorsteuerabzug ist bei ordnungsgemäßen Eingangsrechnungen zulässig: Aus Eingangsleistungen im unmittelbaren Zusammenhang mit steuerpflichtigen Umsätzen Seite 34
35 Umsatzsteuer (Vorsteuerabzug) (2) Aufteilung bei Eingangsleistungen, die beiden Bereichen dienen Wenn der primäre Anlass der Eingangsleistung den Mitgliederbereich betrifft: kein Vorsteuerabzug Beispiel im Sport: Aufwendungen einer Amateurmannschaft dienen dem ideellen nichtsteuerbaren Bereich Die Einnahmen aus Eintrittsgeldern sind sekundär und berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug UStAE Nr BFH v , Az. V R 17/10 Seite 35
36 Sponsoring
37 Sponsoring Förderung des Vereins Verbundenheit mit den Vereinszielen Eigene Unternehmens-Imagewerbung Unternehmens-Produktwerbung Seite 37
38 Passives Sponsoring / Verpachtung Vermögensverwaltung 7 % Mehrwertsteuer oder kein Leistungsaustausch Imageförderung des Unternehmens Logo auf Veranstaltungsplakat Programmheft Eintrittskarte Logo auf Homepage ohne Verlinkung Kein Leistungsaustausch Keine Mehrwertsteuer» BMF v Achtung: Keine Zuwendungsbestätigung» 10b EStG: Unentgeltlichkeit Verpachtung von Werberechten an Agentur Keine eigenen Aktivitäten zur Vermarktung Mehrwertsteuersatz auf Pachteinnahmen 7 % Seite 38
39 Aktives Sponsoring (1) Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb 19 % Mehrwertsteuer Werbetafeln Werbebanner Anzeigen im Programmheft Vereinszeitung Benennung einer Veranstaltung Wettbewerb Info-Stände Logo auf der Homepage mit Verlinkung zum Unternehmen / Produkt Seite 39
40 Besteuerung von Werbeeinnahmen Besteuerung von Werbeeinnahmen Körperschaftsteuerpflicht Pauschalierung, wenn Werbung im Zusammenhang mit Zweckbetrieb steht 15 % der Einnahmen aus Werbung (= 85% Pauschale Betriebsausgaben) umsatzsteuerpflichtig mit 19 % Seite 40
41 Tauschähnliche Umsätze Werbung auf Sportkleidung Sportgeräten Werbemobilen Lieferung von Sachwerten Gegenleistung: Erbringung von Werbeleistungen des Vereins» Bemessung: Wert der Gegenleistung (Wert der Lieferung) Entstehung der Umsatzsteuer im Zeitpunkt der Lieferung Jährliche Berechnung bei Rückgabe des Werbemobils vor wirtschaftlichem Verbrauch Rechnungsstellungen Beim Unternehmen: Lieferung von Beim Verein: Erbringung von Werbeleistungen Vereinbarung: zzgl. MwSt. Keine Umsatzsteuer im Jugendbereich, wenn kein messbarer Werbe-Effekt Vorsteuerabzug nur, wenn Nutzung im Zusammenhang mit stpfl. Umsätzen Seite 41
42 Das neue Ehrenamtspaket Montag, , 18:30 Uhr Prof. Gerhard Geckle ist Fachanwalt für Steuerrecht, Justiziar der Haufe Gruppe, und selbstständiger Rechtsanwalt in der Kanzlei Dr. Stilz & Partner mit Sitz in Freiburg. Er ist unter anderem Referent des BSB, DOSB sowie DGV, Lehrbeauftragter zum Bereich Steuer- und Vereinsrecht/Vereinsmanagement/Sportökonomie an den Universitäten Heidelberg und Münster, an den Hochschulen Heidelberg und Erding sowie an der Kath. Hochschule Freiburg. Er ist Herausgeber von der verein und weiterer Praxisratgeber. Ständige Medien-Mitarbeit im Radio- und Fernsehbereich. Vorsitzender der Kommission für Steuern und Abgaben des DFB. Träger des Bundesverdienstkreuzes am Bande. Seite 42
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44 Die Video-Aufzeichnung sowie die Vortragsunterlagen senden wir Ihnen in den nächsten Tagen per zu. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Weitere Fragen richten Sie bitte an:
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