Internationale Politik und Internationales Recht

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1 Studieninformationsblatt Stand: Juni 2014 Internationale Politik und Internationales Recht Ein-Fach-Masterstudiengang 1. Studienabschluss Master of Arts (M.A.) Das Ein-Fach-Masterstudium umfasst das Studium des Faches im Umfang von 90 Leistungspunkten sowie die Anfertigung einer Masterarbeit im Umfang von 30 Leistungspunkten. Grundlegende Informationen zu Bachelor- und Masterstudiengängen sind im Studieninformationsblatt Bachelor- und Masterstudiengänge zu finden. 2. Gegenstand und Ziel des Faches Gegenstand des Studiums Der Masterstudiengang Internationale Politik und Internationales Recht richtet sich an Studierende, die sich den Problemen der Europäisierung, Internationalisierung und Globalisierung von Politik und Recht aus einer interdisziplinären Perspektive widmen wollen. Im Laufe des Studiums erlangen die Studierenden zum einen Kenntnisse zu Akteuren, Strukturen, Inhalten und Prozessen des Regierens auf verschiedenen Ebenen. Zum anderen setzen sie sich mit den Grundfragen und Strukturen des europäischen und internationalen Rechts auseinander. Ziel des Masterstudiengangs ist es, den Studierenden ein vertieftes empirisches Fachwissen und eine ausgebaute theoretisch-konzeptionelle Analysekompetenz an der Schnittstelle zwischen Politikwissenschaft und Rechtswissenschaft zu vermitteln, die sie zu eigenständiger Forschungsarbeit befähigt. Der Studiengang knüpft an den Bachelorstudiengang Politikwissenschaft (bzw. Sozialwissenschaften mit politikwissenschaftlichem Schwerpunkt) oder den Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaft an. Für Studierende, die einen politikwissenschaftlichen Bachelorstudiengang absolviert haben, bietet der Masterstudiengang die Möglichkeit, ihr politikwissenschaftliches Wissen zu vertiefen und zugleich rechtswissenschaftliche Kenntnisse zu erwerben. Für Studierende, die die erste Prüfung (früher: Juristische Staatsprüfung) abgelegt haben, bietet der Studiengang umgekehrt die Möglichkeit, ihr rechtswissenschaftliches Wissen zu vertiefen und zugleich politikwissenschaftliche Kenntnisse zu erwerben. Der Masterstudiengang Internationale Politik und Internationales Recht stellt das erste Beispiel einer Verknüpfung von Studienangeboten der Philosophischen und der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der CAU dar. Im Gegensatz zu den bereits seit mehreren Jahren existierenden politik- und sozialwissenschaftlichen Masterstudiengängen mit dem Schwerpunkt Internationale Beziehungen bietet dieser Kieler Masterstudiengang erstmals die Möglichkeit, politikwissenschaftliche und rechtswissenschaftliche Module zu gleichen Anteilen zu studieren. Daneben zeichnet sich der Masterstudiengang durch seine internationale Orientierung aus. So werden einzelne Lehrveranstaltungen regelmäßig in englischer Sprache angeboten. Alle Studierenden haben die Möglichkeit, ihre Prüfungen in englischer Sprache abzulegen. Außerdem sind ausländische Gastdozenten essentieller Bestandteil der Lehre der beiden Fächer. Im Rahmen des Sokrates/Erasmus-Netzwerkes und weiterer Partnerprogramme der Universität mit ausländischen Hochschulen erhalten Studierende darüber hinaus die Gelegenheit, ein oder zwei Semester im Ausland zu studieren. Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Zentrale Studienberatung Seite 1 von 8

2 Persönliche Neigungen Der Studiengang ist besonders geeignet für Studierende, die das Studienfach des BA- bzw. Staatsexamensstudiengangs vertiefen und gleichzeitig vertiefte Kenntnisse des jeweils benachbarten Faches erwerben wollen, die zu eigenständiger Forschungsarbeit befähigt. Weitere Informationen zum Studienfach Website des Studiengangs: Institut für Sozialwissenschaften, Fachbereich Politikwissenschaft: Rechtswissenschaftliche Fakultät: 3. Mögliche Berufe und Tätigkeitsfelder Das große Spektrum von fachwissenschaftlichen und überfachlichen Kompetenzen erlaubt den Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiengangs, die aufgrund ihrer Qualifikation erhöhte Chancen auf Anstellung gegenüber einer Vielzahl von Absolventinnen und Absolventen grundständiger politikwissenschaftlicher und rechtswissenschaftlicher Studiengänge haben, eine Tätigkeit in den Bereichen Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Medien und Wissenschaft. 4. Weiterführendes Studienangebot an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel An den Abschluss des Masterstudiums kann sich eine Promotion anschließen. Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion sowie Informationen zum Ablauf des Promotionsverfahrens finden Sie in den Promotionsordnungen der Fakultäten. Die jeweiligen Promotionsordnungen sind zu finden unter: Weitere Informationen zur Promotion erhalten Sie im Graduiertenzentrum der Christian-Albrechts- Universität zu Kiel: 5. Voraussetzungen Zugangsvoraussetzungen Für die Einschreibung ist durch eine Bescheinigung nachzuweisen, dass die Voraussetzungen zur Aufnahme eines Masterstudienganges gemäß Prüfungsordnungen und Studienqualifikationssatzung erfüllt sind. Die jeweiligen Prüfungsordnungen und die Studienqualifikationssatzung sind zu finden unter Die für den Zugang zum Masterstudium geforderten Mindestnoten finden Sie unter: Sprachkenntnisse Nach der Studienqualifikationssatzung gelten folgende Voraussetzungen, die bei der Einschreibung nachgewiesen werden müssen: Aktive Beherrschung und Lektürefähigkeit des Englischen mindestens entsprechend der Kategorie C 1 des Gemeinsamen Referenzrahmens für Sprachen: Lernen, lehren und beurteilen (siehe: Die Sprachkompetenz wird nachgewiesen insbesondere durch: das Schulzeugnis (mindestens sechs Jahre Schulunterricht, Abschluss mindestens mit der Schulnote noch gut = 10 Punkte) oder den TOEFL ITP (Paper-based test): 550 points oder vergleichbaren Test oder den Abschluss eines englischsprachigen Bachelor-Studiengangs oder Abschluss eines englischsprachigen LL.M.-Programms. Bei Rückfragen zu den geforderten Vorkenntnissen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Studienfachberatung (siehe Punkt 7). Den Vordruck Bescheinigung über die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen laut Studienqualifikationssatzung finden Sie unter Die Studienqualifikationssatzung ist zu finden unter Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Zentrale Studienberatung Seite 2 von 8

3 Zusätzliche Voraussetzungen Für den Studiengang sind gute Englischkenntnisse wichtig, weil die Diskussion in der Forschungsliteratur wesentlich in der englischen Sprache geführt wird. Praktika in einschlägigen Organisationen und Einrichtungen verbessern die späteren Berufsmöglichkeiten erheblich. 6. Bewerbung und Einschreibung Zulassungsbeschränkung Der Masterstudiengang Internationale Politik und Internationales Recht ist im ersten Fachsemester zulassungsbeschränkt und in höheren Fachsemestern nicht zulassungsbeschränkt. Der Studienbeginn ist nur zum Wintersemester möglich. Kontakt Informationen zum Zugang zum Masterstudium, zu Anmelde- bzw. Bewerbungs- und Einschreibefristen sowie deren Modalitäten, zur Online-Einschreibung sowie zur Rückmeldung und Beurlaubung sind zu finden unter Weitere Auskünfte erhalten Sie im Studierendenservice: Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Christian-Albrechts-Platz 4, Kiel Erdgeschoss des Uni-Hochhauses, Tel.: 0431/ Öffnungszeiten des Schalters: Montag bis Donnerstag, 9 bis 12 Uhr und Mittwoch, 14 bis 16 Uhr studservice@uv.uni-kiel.de, Homepage: Ausländische Studierende wenden sich bitte mit ihren Fragen zur Zulassung, Einschreibung und Beratung an das International Center: Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Westring 400, Kiel, Tel.: 0431/ Öffnungszeiten in der Vorlesungszeit: Montag und Donnerstag, 9 bis 12 Uhr und Dienstag, 14 bis 16 Uhr Öffnungszeiten außerhalb der Vorlesungszeit: Dienstag, 14 bis 16 Uhr und Donnerstag, 9 bis 12 Uhr vlangner@uv.uni-kiel.de, Homepage: 7. Beratung Studienfachberatung Ihre fachspezifischen Fragen zum Studienfach klären Sie bitte in der Studienfachberatung. Allgemeine Fragen: Institut für Sozialwissenschaften, Fach Politikwissenschaft Westring 400, Kiel, Geschäftszimmer: Tel.:0431/ Fachstudienberatung: Dr. Wilhelm Knelangen Institut für Sozialwissenschaften, Fach Politikwissenschaft Westring 400, Raum 04.26, Tel.: 0431/ , WKnelangen@politik.uni-kiel.de Sprechstunde siehe Prof. Dr. Kerstin Odendahl Walther-Schücking-Institut für Internationales Recht Westring 400, Raum 03.33, Tel.: 0431/ , odendahl@internat-recht.uni-kiel.de Sprechstunde: nach Vereinbarung Die Inanspruchnahme der Studienfachberatung wird insbesondere Erstsemestern und Studienfachwechslerinnen und Studienfachwechslern empfohlen. Die Zusammenstellung aller Studienfachberaterinnen und Studienfachberater ist zu finden unter Rubrik Studienfachberatung. Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Zentrale Studienberatung Seite 3 von 8

4 Zentrale Studienberatung In der Zentralen Studienberatung können sich Studierende und Studieninteressierte über sämtliche Studienfächer und Studiengänge der Christian-Albrechts-Universität informieren. Die Zentrale Studienberatung klärt persönliche Fragen zur Studien- und Berufsorientierung, zu Studienfächer-Kombinationen, zur Studiengestaltung, zum Studienfach- bzw. Hochschulwechsel, zur Unterbrechung oder zum Abbruch des Studiums, zur allgemeinen Prüfungsvorbereitung sowie zu Problemen im Studium. Studierende und Studieninteressierte werden außerdem über Berufs- und Tätigkeitsfelder, weitergehende Qualifikationen, Aufbau- und Ergänzungsstudien oder Alternativen zum Studium informiert. Ferner bietet die Zentrale Studienberatung weiterführende Informationsschriften zu vielfältigen Themen an. Zentrale Studienberatung der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Christian-Albrechts-Platz 5 (Anbau des Uni-Hochhauses), Kiel, Tel.: 0431/ zsb@uv.uni-kiel.de, Homepage: Sprechzeiten: siehe Career Center Das Career Center unterstützt Studierende sowie Absolventinnen und Absolventen mit Seminaren, Vorträgen, Beratung und Coaching zur Berufsorientierung und Karriereplanung. Career Center der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Claudia Fink, Leibnizstraße 3, Kiel, Tel.: 0431/ careercenter@uv.uni-kiel.de, Homepage: Offene Sprechstunde für Kurzinformationen oder Terminvergabe: Mittwoch, bis Uhr Graduiertenzentrum Die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel unterstützt die Ausbildung ihrer Doktorandinnen und Doktoranden während ihrer Promotion zentral durch das Graduiertenzentrum. Hier erhalten sie Informationen rund um die Promotion, Beratung zu Fördermöglichkeiten, überfachliche Qualifizierungsangebote, Unterstützung zu Vernetzung und Austausch mit anderen Doktorandinnen und Doktoranden sowie hilfreiche Hinweise bei spezifischen Fragen. Graduiertenzentrum der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Leibnizstraße 3, Kiel, Tel.: 0431/ info@gz.uni-kiel.de, Homepage: Sprechzeiten: Donnerstag, 14 bis 18 Uhr (Anmeldung per consulting@gz.uni-kiel.de) 8. Orientierungsveranstaltungen zum Studienbeginn Zu Beginn jedes Semesters finden Einführungs- und Orientierungsveranstaltungen statt. Die Teilnahme wird empfohlen. Die Termine und weitere Informationen finden Sie unter Rubrik Zum Studienanfang. Grundsätzliche Hinweise und Hilfestellungen zur Zusammenstellung des Stundenplans entnehmen Sie bitte dem Flyer Tipps zur Erstellung des Stundenplans, den Sie ebenfalls unter Rubrik Zum Studienanfang finden. 9. Prüfungsamt und Prüfungsordnung Ihre Fragen zum Prüfungsverfahren richten Sie bitte an das zuständige Prüfungsamt. Die Anschrift sowie die Studien- und Prüfungsordnungen finden Sie unter: Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Zentrale Studienberatung Seite 4 von 8

5 10. Aufbau des Studiums Die Rechtsvorschriften zum Studium sind zu finden in folgenden Prüfungsordnungen: Prüfungsverfahrensordnung (Satzung) der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Bachelor- und Masterstudiengänge, veröffentlicht am 24. April 2008, zuletzt geändert durch Satzung vom 15. Januar 2013, Fachprüfungsordnung (Satzung) der Philosophischen Fakultät und der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende des Masterstudiengangs Internationale Politik und Internationales Recht, veröffentlicht am 23. Dezember 2011, geändert durch Satzung vom 1. März Der Masterstudiengang Internationale Politik und Internationales Recht wurde von der Akkreditierungsagentur AQAS durch den Beschluss vom 23. August 2011 akkreditiert. Der Studiengang folgt der Leitidee, das Studium eines klaren inhaltlichen Kerns der beiden Fächer, der für alle Studierenden obligatorisch ist, mit großen Möglichkeiten zur individuellen Schwerpunktbildung zu verbinden. Er baut auf zwei Grundmodulen im ersten Fachsemester auf, die in die disziplinären Zugänge einführen. Das politikwissenschaftliche Grundlagenmodul führt in die Problematik des Regierens unter veränderten gesellschaftlichen und internationalen Rahmenbedingungen in empirischer, theoretischer und methodischer Hinsicht ein. Die Vorlesung Grundprobleme und Theorie des Regierens führt in die politikwissenschaftliche Analyse des Regierens ein. Parallel werden obligatorische Seminare zur politischen Theorie des Regierens und zu Methoden angeboten. Das rechtswissenschaftliche Grundlagenmodul vermittelt die notwendigen normativen Kenntnisse im Völkerrecht sowie wahlweise eine Einführung in das deutsche Staatsorganisationsrecht (Staatsrecht I) oder die Allgemeine Staatslehre aus juristischer Perspektive. Hinzu kommt eine Einführung in die Methodik des Faches, das nicht im ersten Studium studiert worden ist. Mit den beiden Grundlagenmodulen verfügen die Studierenden über die Voraussetzungen, um im weiteren Studienverlauf das Grundlagenwissen zu erweitern und eigene Schwerpunkte setzen zu können. Im zweiten und dritten Fachsemester vertiefen die Studierenden ihre Analysen. Die Politikwissenschaft bietet zwei Module zum Regieren auf nationaler und europäischer sowie auf internationaler Ebene an. Dabei wird eine überblicksartig angelegte Vorlesung zum Regieren im internationalen System mit forschungsorientierten Seminaren verbunden. Auf der rechtswissenschaftlichen Seite werden den Studierenden in zwei Modulen Grundlagen des Europarechts sowie ausgewählte Schwerpunkte des Europa- und Völkerrechts geboten. Die Studierenden haben in beiden Fächern ein großes Maß an Freiheit, ihre fachlichen Interessenschwerpunkte selbst zu setzen. Durch den obligatorischen Charakter der Einführungsveranstaltungen zum Völkerrecht (Völkerrecht I) und zum Europarecht (Europarecht I) wird sichergestellt, dass alle Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs die unabdingbaren rechtlichen Grundkenntnisse in gleicher Weise erwerben. Darüber hinaus müssen sie sich alle im obligatorischen Seminar in der rechtswissenschaftlichen Forschungsarbeit üben. Das gleiche gilt für die Politikwissenschaft, denn hier können die Studierenden zum einen aus einer Anzahl von Bereichen auswählen, zum anderen werden zu den einzelnen Bereichen verschiedene Seminarangebote gemacht. Im vierten Semester schreiben die Studierenden ihre Master-Arbeit. In der Regel werden Lehrende beider Fächer als Betreuerin oder Betreuer der Master-Arbeit gewählt. In einem interdisziplinären Master-Forum stellen die Studierenden ihre Arbeiten vor und verteidigen diese in einem Prüfungsgespräch mit den Lehrenden beider Fächer. Die Studierenden erwerben durch den Studiengang die Fähigkeit zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten, indem sie politische und völker-/ europarechtliche Problemlagen theoriegeleitet und interdisziplinär analysieren, Ergebnisse der politik- und rechtswissenschaftlichen Forschung wie auch Positionen der politischen Praxis kritisch würdigen und interdisziplinäre Lösungsansätze selbstständig entwickeln lernen. Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Zentrale Studienberatung Seite 5 von 8

6 Durch die Modulprüfung wird festgestellt, ob die oder der Studierende die Lernziele eines Moduls erreicht hat. Die Modulprüfungen finden studienbegleitend statt und können aus einer oder mehreren Prüfungsleistungen bestehen. Die Art und Zahl der zu erbringenden Prüfungsleistungen richtet sich nach der Fachprüfungsordnung. Die Masterprüfung ist bestanden, wenn alle nach der Fachprüfungsordnung erforderlichen Modulprüfungen und die Arbeit bestanden und damit die erforderliche Anzahl von Leistungspunkten erworben wurde. Die Regelstudienzeit für den Ein-Fach-Masterstudiengang Internationale Politik und Internationales Recht beträgt 4 Semester. Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Zentrale Studienberatung Seite 6 von 8

7 Internationale Politik und Internationales Recht Ein-Fach-Masterstudium (120 LP) Master of Arts (M.A.) Modulnummer Modulname PL 1 im Sem. SWS 2 LP 3 Polw-Master-IPIR-1 Theoretische und methodische Grundlagen des Regierens Grundprobleme und Theorie des Regierens (VL) Politische Theorie des Regierens (S) R+HA Methoden u. Ansätze zur Analyse des Regierens (S) R+HA 2 6 Polw-Master-IPIR-2 Regieren in staatlich verfassten politischen Systemen u. der Europäischen Union 4 Regieren in staatlich verfassten Systemen (S) R+HA 2 6 Regieren im Vergleich (S) R+HA Regieren in der Europäischen Union (S) R+HA 2 6 Polw-Master-IPIR-3 Regieren im internationalen System 5 IR 1 Grundprobleme und Theorie des Regierens im internationalen System (VL) Internationale Organisationen und Institutionen (S) R+HA Frieden und Sicherheit (S) R+HA 2 6 Ziele und Handlungsfelder globalen Regierens (S) R+HA 2 6 Internationales Recht 1: Grundlagen des Internationalen Rechts Völkerrecht I (VL) K/M/HA 2 6 Allgemeine Staatslehre ODER Staatsrecht I (VL) K/M/HA 2 6 Einführung in das juristische Denken und in die 1. Falllösungstechnik ODER Einführung in die Methoden der Politikwissenschaft (Ü) IR 2 Internationales Recht 2: Schwerpunkte des Internationalen Rechts I 6 Europarecht I (VL) Völkerrecht II (VL) K/M/HA 2 6 Friedliche Streitbeilegung (VL) Völkerstrafrecht (VL) K/M/HA 2. Seerecht (VL) bzw. TN 6 Aktuelle bzw. grundlegende Fragen des Völkerund Europarechts (VL/S/Kol) - Fortsetzung - 1 PL: im Rahmen der Module zu erbringende Modulprüfungsleistungen 2 Semesterwochenstunde (SWS): Anzahl der Stunden pro Woche, die für eine Veranstaltung über den Zeitraum eines Semesters vorgesehen sind. 2 SWS bedeutet z. B., dass diese Veranstaltung ein Semester lang mit 2 Stunden/Woche durchgeführt wird. 3 LP: Gemäß dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) erhält man für jede bestandene Modulprüfung eine bestimmte Anzahl von Leistungspunkten (LP). Möglich sind auch die Abkürzungen CP oder PP. Zum anrechenbaren Arbeitsaufwand (Workload) zählen vielfältige Leistungen, zum Beispiel die Vor- und Nachbereitung sowie der Besuch von Veranstaltungen. Ein Leistungspunkt entspricht etwa dem Aufwand von 25 bis maximal 30 Stunden Präsenz- und Selbststudium. 4 Im Modul Polw-Master-IPIR-2 ist das Seminar Regieren in der Europäischen Union Pflicht, von den beiden anderen Seminaren muss eins nach Wahl belegt werden. Gemäß 10(2) der Fachprüfungsordnung kann eine Wahlpflichtveranstaltung durch ein mindestens sechswöchiges Praktikum in einer einschlägigen Institution ersetzt werden. 5 Im Modul Polw-Master-IPIR-3 ist die Vorlesung Pflicht, von den Seminaren müssen zwei nach Wahl belegt werden. Gemäß 10(2) der Fachprüfungsordnung kann eine Wahlpflichtveranstaltung durch ein mindestens sechswöchiges Praktikum in einer einschlägigen Institution ersetzt werden. 6 Die Vorlesung Europarecht I ist obligatorisch. Darüber hinaus wird eine weitere Lehrveranstaltung durch eine Prüfung abgeschlossen (6 LP). Eine weitere Lehrveranstaltung aus dem Modul Internationales Recht 2 (IR2) ODER aus dem Modul Internationales Recht 3 (IR3) wird besucht und durch aktive Teilnahme abgeschlossen (3 LP). Gemäß 10(2) der Fachprüfungsordnung kann eine Wahlpflichtveranstaltung durch ein mindestens sechswöchiges Praktikum in einer einschlägigen Institution ersetzt werden. Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Zentrale Studienberatung Seite 7 von 8

8 - Fortsetzung - IR 3 Internationales Recht 3: Schwerpunkte des Internationalen Rechts II 1 Mastermodul Seminar zum Völkerrecht ODER zum Europarecht (S) Europarecht II (VL) R+HA 2 6 Internationales Umweltrecht (VL) 2 Internationales Wirtschaftsrecht (VL) 2 K/M/HA 3. Menschenrechtsschutz (VL) bzw. TN 1 Staatsrecht III (VL) Aktuelle bzw. grundlegende Fragen des Völkerund Europarechts (VL/S/Kol) Aktuelle Fragen der Forschung zur internationalen Politik und zum internationalen Recht Teilnahmenachweise in einer Lehrveranstaltung nach Wahl aus den Modulen des Studiengangs (VL/S/Kol) Masterforum (Kol/S) V 2 3 Masterarbeit 3 (6 Monate) 30 GESAMT 120 Erläuterungen: HA: Hausarbeit K: Klausur Kol: Kolloquium M: mündliche Prüfung R: Referat S: Seminar Sem.: empfohlenes Semester TN: aktive Teilnahme V: Vortrag VL: Vorlesung 1 Das Seminar ist obligatorisch. Darüber hinaus wird eine weitere Lehrveranstaltung durch eine Prüfung abgeschlossen (6 LP). Eine weitere Lehrveranstaltung aus dem Modul Internationales Recht 2 (IR2) ODER aus dem Modul Internationales Recht 3 (IR3) wird besucht und durch aktive Teilnahme abgeschlossen (3 LP). Gemäß 10(2) der Fachprüfungsordnung kann eine Wahlpflichtveranstaltung durch ein mindestens sechswöchiges Praktikum in einer einschlägigen Institution ersetzt werden. 2 Die Vorlesung Internationales Umweltrecht und die Vorlesung Internationales Wirtschaftsrecht werden in der Regel alternierend (jedes zweite Wintersemester) angeboten. 3 Zur Masterarbeit kann zugelassen werden, wer durch Modulprüfungen in Pflicht- und Wahlpflichtmodulen mindestens 60 Leistungspunkte erworben hat. Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Zentrale Studienberatung Seite 8 von 8

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