Niederschrift. 2. Ortschaftsräte Broghammer Christian Demmler Kurt Giess Ewald Hornstein Fabian Kiefer Dieter Miez Christa Okle Jürgen

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1 Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Nr. 08/2012 am Mittwoch, den im Bürgersaal der Ortsverwaltung. Anwesend: 1. Ortsvorsteher Tscheulin Roger 2. Ortschaftsräte Broghammer Christian Demmler Kurt Giess Ewald Hornstein Fabian Kiefer Dieter Miez Christa Okle Jürgen Entschuldigt: Beamte, Angest., Gäste: Schriftführer: Dizinger Lore Eibler Sandra Madl Franz Müller Ulla Reichle Alfred Schwabedissen Andreas Morgen Jürgen Alter Karin Besucher: 1 Der Vorsitzende eröffnet um Uhr die Sitzung und stellt fest, dass die Ortschaftsräte durch Ladung vom ordnungsgemäß einberufen wurden. Die Tagesordnung der Sitzung wurde außerdem mit Zeit- und Ortsangabe im Internetportal der Ortsverwaltung und im Mitteilungsblatt am veröffentlicht sowie an der Aushangtafel im Rathaus angeschlagen. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben. Tagesordnung: 1. Bauangelegenheiten a) Neubau Doppelhaushälfte mit Carport und Geräteschuppen (geänderte Planung), Linzgaublick, Flst.Nr. 1206/91, b) Neubau Doppelhaushälfte mit Carport und Stellplatz, Linzgaublick, Flst.Nr.1206/92, c) Neubau Zelt, Lagerplatz für Wohnmobile und Wohnmobiltagesstellplätze, Hegner Straße 10, Flst.Nr. 1759, d) Neubau Doppelhaushälfte mit 2 Kfz-Stellplätzen, Herrenberg, Flst.Nr. 1864, e) Neubau Doppelhaushälfte mit Carport und 1 Kfz-Stellplatz, Linzgaublick, Flst.Nr. 1206/80,

2 2 f) Neubau Einfamilienwohnhaus mit Garage, Hagstaffel, Flst.Nr. 1904, Dettingen- Wallhausen g) Weitere bis zur Sitzung eingehende und behandelbare Bauangelegenheiten Der nachträglich eingegangene Bauantrag wurde unter TOP 1 b) behandelt. h) Informationen über weitere Entscheidungen in Bauangelegenheiten 2. Bürgerfragestunde Bauantrag Lagerzelt Hegner Straße 3. Informationen der Verwaltung Radweg Dettingen-Allensbach 4. Verschiedenes Nutzungszeiten Bootsslip Hafen Wallhausen Grünbewuchs Straße Hegaublick 1. Bauangelegenheiten a) Neubau Doppelhaushälfte mit Carport und Geräteschuppen (geänderte Planung), Linzgaublick, Flst.Nr. 1206/91, Der Bauantrag wurde bereits in der Ortschaftsratssitzung am behandelt und seinerzeit abgelehnt. Der Bauherr legt nun eine Umplanung vor. Herr Morgen zeigt an Hand von Lichtbildern die ursprüngliche sowie abgeänderte Planung mit den verschiedenen Ansichten und dem Schnitt des Gebäudes. Der abgelehnte Bauantrag sah eine Größe der Terrasse von über 15 m² vor; die Größe mit über 8 m³ und Lage des Geräteraumes entsprach nicht den BP- Vorschriften, die Baulinie/Baugrenze wurde durch Vorbauten im Bereich Treppenhaus Nord, Unterbauung im Kellergeschoss West und vergrößerten Balkon überschritten. Die geplante Wohnnutzung im KG wurde umgeändert, die Größe der Lichtschächte wurde entsprechend reduziert, Lage des Geräteraumes wurden geändert, der Südbalkon wurde verkürzt. Nach wie vor werden Befreiungen erforderlich für die Größe der Terrasse, die mit 3,50 x 5,00 m über den zulässigen 15 m² liegt. Weiterhin liegt die Größe des Geräteraumes mit über 8 m³ über den Festsetzungen des BP. Bei zwei vorgesehenen Überbauungen handelt es sich von der Größe her um untergeordnete Bauteile, d.h. sie ordnen sich in dem zulässigen Maß von <5 m x 1,50 m ein. Eine weitere Befreiung ergibt sich durch die Geländemodellierung. OR Okle erkundigt sich, ob eine Wohnnutzung im Dachgeschoss zulässig ist. OR Morgen erläutert, dass eine Dachnutzung lt. BP nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist, sofern es sich um kein Vollgeschoss handelt. Dachgaupen sind nicht zulässig. Der Ortschaftsrat stimmt dem Bauantrag bei 5 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen mehrheitlich zu. Entgegen der Einladung wird ein nachträglich eingegangener Bauantrag vorgezogen. Es handelt sich um den Gegenpart zum soeben behandelten Bauantrag. Der Antrag läuft im Kenntnisgabeverfahren. 2

3 3 b) Neubau Doppelhaushälfte mit Carport und Stellplatz, Linzgaublick, Flst.Nr.1206/92, Der Bauantrag sieht eine Unterschreitung der Erdgeschossfußbodenhöhe um 30 cm vor. Der BP Linzgaublick lässt Über- oder Unterschreitungen im Wege der Befreiung um bis zu 50 cm zu. Im Gegenzug soll jedoch das Maß der Traufhöhe um 30 cm angehoben werden. Die Grundflächenzahl (GRZ) wird um 10% = 12 m², begründet durch die Nebenanlagen, überschritten. Desweiteren erfolgt ebenfalls eine Geländemodellierung in Form eines Abtrages. Herr Morgen zeigt die verschiedenen Ansichten des Gebäudes, Schnitte und Grundrisse. Der Vorsitzende begründet, warum er sein Einvernehmen zu dem Bauantrag nicht erteilen wird. Durch das Absenken der Erdgeschossfußbodenhöhe um 30 cm und die gleichzeitige Erhöhung der Traufhöhe um 30 cm umgeht der Bauherr die Festsetzungen des BP, wonach das Dachgeschoss nicht als vollwertiges Geschoss gerechnet werden darf. Der Ortschaftsrat stimmt nachfolgend über die einzelnen Befreiungen ab. Absenkung der Erdgeschossfußbodenhöhe um 30 cm: Abstimmungsergebnis: 4 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung Der Befreiung wird zugestimmt Erhöhung der Traufhöhe um 30 cm: Abstimmungsergebnis: 3 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen Die Befreiung wird abgelehnt Überschreitung der Grundfläche um 12 m²: Abstimmungsergebnis: 3 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung Die Befreiung wird abgelehnt Geländemodellierung durch Abtrag: Abstimmungsergebnis: 4 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen Der Befreiung wird zugestimmt c) Neubau Zelt, Lagerplatz für Wohnmobile und Wohnmobiltagesstellplätze, Hegner Straße 10, Flst.Nr. 1759, Auf dem ehemaligen Hymer-Gelände, jetzt Betrieb der Fa. Bodenseenautik soll ein Zeltlager als sog. fliegender Bau aufgestellt werden. Auf dem Gelände sind insgesamt 31 Tagesstellplätze für die Nutzung von bis zu jeweils 3 Tagen ausgewiesen. Vorhanden sind Stromstellen und eine Entsorgungsstation. Lt. Auskunft BDA sind derartige Vorhaben in einem Gewerbegebiet zulässig. Zelte dieser Art und Größenordnung werden von einem sog. Zeltmeister mit Prüfbuch und regelmäßiger TÜV-Kontrolle begutachtet. Die Aufstellungszeit dauert hier bis zu ½ Jahr. In vorliegenden Fall soll die Zeltaufstellung durch eine Baugenehmigung sanktioniert werden. Das Zelt ist lt. Aussage des Antragstellers als Provisorium gedacht, da das Gebäude derzeit nicht voll zur Nutzung zur Verfügung steht. 3

4 4 Auf den von OR Hornstein angesprochenen Bachverlauf entlang des Grundstücks entgegnet Herr Morgen, dass das BDA von der Ortsverwaltung darum gebeten wurde, das Landratsamt als Untere Naturschutzbehörde am Verfahren zu beteiligen. OR Kiefer erachtet die 31 Wohnmobil-Übernachtungsstellplätze als zuviel. Hierbei handelt es sich s.e. um einen Campingplatz. Mehr als 10 Stellplätzen kann er nicht zustimmen. Die Ortschaftsräte Demmler und Okle teilen die vorangegangene Aussage und sehen hier ein mögliches Konfliktpotential. Das Gewerbegebiet und der Standort wird hierfür nicht als geeignet angesehen. OR Hornstein erachtet die Situation nicht als so kritisch, da der Standort als solcher unattraktiv ist. Nach Diskussion gelangt der Neubau des Zeltes, befristet auf 2 Jahre, zur Abstimmung: Abstimmungsergebnis: Einstimmige Befürwortung Abstimmung über den Lagerplatz für Wohnmobile und Wohnmobiltagesstellplätze: Abstimmungsergebnis: 1 Ja-Stimme, 7 Nein-Stimmen d) Neubau Doppelhaushälfte mit 2 Kfz-Stellplätzen, Herrenberg, Flst.Nr. 1864, Der Bauantrag, so Herr Morgen, wurde im Form des Kenntnisgabeverfahrens eingereicht. Befreiungen werden beantragt für die Überschreitung der Baugrenze durch die Dachtraufe sowie die Lage der Stellplätze bis zur Genehmigung des BP- Änderungsverfahrens. Er zeigt an Hand von Lichtbildern die Situation und die jeweiligen Ansichten. Der Ortschaftsrat erteilt einstimmig sein Einvernehmen zu den beantragten Befreiungen. e) Neubau Doppelhaushälfte mit Carport und 1 Kfz-Stellplatz, Linzgaublick, Flst.Nr. 1206/80, Der Bauantrag, so Herr Morgen, wurde im Kenntnisgabeverfahren eingereicht. Es sind zwei zulässige Befreiungen erforderlich. Zum einen für die Erhöhung der Erdgeschossfußbodenhöhe um 50 cm bei Einhaltung der Traufhöhe und zum anderen für die Geländemodellierung. Er zeigt an Hand von Lichtbildern die verschiedenen Ansichten. Der Ortschaftsrat stimmt den beiden Befreiungen einstimmig zu. f) Neubau Einfamilienwohnhaus mit Garage, Hagstaffel, Flst.Nr. 1904, Dettingen- Wallhausen Der vorliegende Bauantrag beinhaltet zwei Befreiungen. Es handelt sich hierbei um die Überschreitung der Baulinie durch die Dachtraufe und einen Balkon sowie die Geländemodellierung und einen Lichthof an der Ostseite des Gebäudes. 4

5 5 Herr Morgen erläutert und zeigt an Hand von Lichtbildern die verschiedenen Ansichten. Der Ortschaftsrat befürwortet einstimmig den vorliegenden Bauantrag. g) Weitere bis zur Sitzung eingehende und behandelbare Bauangelegenheiten Der Bauantrag wurde bereits unter TOP 2 b) behandelt. h) Informationen über weitere Entscheidungen in Bauangelegenheiten Zustimmung bzw. Baugenehmigung zum Neubau einer Doppelhaushälfte mit ELW und 3 Stellplätzen mit Befreiung von der Erdgeschossfußbodenhöhe und dem 3. Stellplatz. Einer Zustimmung des Ortschaftsrates am auf Befreiung für einen Carport außerhalb der Baugrenze im Mainauweg 32, Flst.Nr. 1206/68 konnte das BDA nicht folgen und forderte den Bauherrn zur Antragsrücknahme oder Umplanung auf. 2. Bürgerfragestunde Bauantrag Lagerzelt Hegner Straße Bezüglich des unter TOP 1 c) behandelten Bauantrages erkundigt sich ein Bürger, ob für das Lagerzelt eine andere Nutzung außer zur Lagerung von Fahrzeugen bzw. Booten zulässig ist, da auf dem Grundstück auch umweltrelevante Arbeiten, wie Ölwechsel etc. durchgeführt werden. Der Vorsitzende entgegnet, dass sich der Bauantrag ausschließlich auf die Erteilung einer Genehmigung für ein Lagerzelt bezieht. Bezüglich einer anderweitigen Nutzung, so Herr Morgen, würden andere Vorschriften greifen müssen. 3. Informationen der Verwaltung Radweg Dettingen-Allensbach Der Vorsitzende verweist auf das den Ortschaftsräten als Tischvorlage zugegangene Schreiben des Landratsamtes, Herrn Bendl, vom , welches als Anlage der Niederschrift beigefügt ist. In den kommenden städt. Haushaltsberatungen für den DHH 2013/2014 werden Mittel für den Radweg mit beantragt werden. 4. Verschiedenes Nutzungszeiten Bootsslip Hafen Wallhausen OR Giess erkundigt sich nach der zeitlichen Nutzungsmöglichkeit des Bootsslip in Wallhausen und den Kosten bzw. Abrechnungsmodus, da wiederholt nach Uhr Boote aus dem See geslipt werden und die Nachtruhe stören. Die zeitliche Begrenzung, so Herr Morgen, liegt sicherlich mit Beginn der Nachtruhe um Uhr; auch sind die Slipvorgänge, die vom Hafenmeister zu erheben und abzurechnen sind, kostenpflichtig. 5

6 6 Der Vorsitzende verweist in diesem Zusammenhang auf grundsätzlich auftretende Probleme durch das vermehrte Slippen von Booten im Hafen Wallhausen. Mit der Thematik wird sich die Verwaltung demnächst befassen müssen. Grünbewuchs Straße Hegaublick OR Hornstein weist auf den starken Grünbewuchs hin, welcher in die beiden engen Stichstraßen Hegaublick hineinragt, so dass ein Befahren mit Fahrzeugen kaum mehr möglich ist. Herr Morgen verweist auf einige Bereiche auf der Gemarkung, bei denen das Lichtraumprofil für den öffentlichen Verkehrsraum durch starken Hecken- und Baumbewuchs nicht eingehalten wird. Die Verwaltung ist derzeit dabei, sukzessive entsprechende Grundstücke aufzunehmen und die Eigentümer um Rückschnitt des Grünbewuchses anzuschreiben. Ende der Sitzung: Uhr 6

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