M U S T E R. Das Mammographie-Screening-Programm Informationen für Ärzte

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1 M U S T E R Das Mammographie-Screening-Programm Informationen für Ärzte

2 Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, mit dem Mammographie-Screening wird ein neuartiges Präventionsprogramm in Deutschland eingeführt. Neu ist zum einen der Bevölkerungsbezug und zum anderen eine Qualitätssicherung nach Europäischen Leitlinien, die alle Prozesse der Screening-Kette umfasst. Denn internationale Studien haben gezeigt: Ein organisiertes und bevölkerungsbezogenes Mammographie-Screening von hoher Qualität kann die Brustkrebssterblichkeit in der Altersgruppe der 50 bis 69jährigen Frauen deutlich senken. Jedem Arzt, der am Programm teilnimmt, kommt eine zentrale Rolle zu. Er übernimmt eine große Verantwortung für die Sicherstellung der Qualität und damit auch für das Gelingen des Programms. Falls Sie sich für das Mammographie-Screening-Programm interessieren und eventuell daran teilnehmen möchten, informiert Sie diese Broschüre über: die Ziele, Struktur und Organisation des Programms, den Ablauf des Ausschreibungsverfahrens, die Aufgaben, die ein Arzt innerhalb des Programms übernehmen kann, sowie die Voraussetzungen für Bewerbungen und die Übernahme des Versorgungsauftrages. Die Broschüre basiert auf den Krebsfrüherkennungs-Richtlinien (KFU-RL) und der Anlage 9.2 des Bundesmantelvertrags-Ärzte (BMV-Ä)/Bundesmantelvertrag- Ärzte/Ersatzkassen (EKV). Da Ihnen die Broschüre einen ersten Überblick über das Programm geben soll, konnte nicht auf alle Regelungen im Detail eingegangen werden. Verbindliche Rechtsquellen sind die KFU-RL und Bundesmantelverträge. Hat Sie das Mammographie-Screening-Programm überzeugt und sind Sie an einer Teilnahme interessiert, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Für weitere Fragen steht Ihnen gerne Name Telefon zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Ihre Kassenärztliche Vereinigung Muster KV

3 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Das Mammographie-Screening-Programm 4 Ziele und Merkmale 4 Struktur und Organisation 5 Die Inhalte 6 Der Versorgungsauftrag 8 Bewerbung, Genehmigung und Zertifizierung 9 Die Aufgaben der Ärzte 12 Die Aufgaben der Programmverantwortlichen Ärzte 12 Die Aufgaben der kooperierenden Ärzte 18 Vertragsärzte 18 Radiologen und Gynäkologen 18 Pathologen 19 Chirurgen 19 Krankenhausärzte 20 Radiologen und Gynäkologen 20 Pathologen 20 Chirurgisch tätige Ärzte 20 Voraussetzungen für Bewerbungen und Genehmigungen - nach Arztgruppen 21 Programmverantwortliche Ärzte 21 Kooperierende Vertragsärzte 25 Befundende Ärzte (Screening-Mammographien) 25 Pathologen 26 Ärzte, die Stanzbiopsien unter Röntgenkontrolle durchführen 26 Krankenhausärzte, die an multidisziplinären Konferenzen teilnehmen 27 Chirurgisch tätige Krankenhausärzte 27 Radiologisch tätige Krankenhausärzte 27 Pathologisch tätige Krankenhausärzte 28 Radiologische Fachkräfte 28 Anhang 29 Weitere Informationen 29 Impressum 29 Seite 3 von 29

4 Das Mammographie-Screening-Programm Im Juni 2002 hat der Deutsche Bundestag einstimmig die flächendeckende Einführung eines bevölkerungsbezogenen Mammographie-Screening-Programms auf der Grundlage der Europäischen Leitlinien für die Qualitätssicherung des Mammographie-Screenings (s. dazu Weitere Informationen, S. 29) gefordert. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Spitzenverbände der Krankenkassen sind der Forderung nachgekommen und haben beschlossen, ein qualitätsgesichertes Programm zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening flächendeckend einzuführen. Im Januar 2004 sind die entsprechenden umfangreichen Richtlinien (KFU-RL und BMV-Ä/EKV) des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen zur Einführung des Screenings in die vertragsärztliche Versorgung in Kraft getreten. Demnach haben alle Frauen zwischen 50 bis 69 Jahre Anspruch auf eine Mammographie-Screening-Untersuchung. Die Frauen werden im Abstand von zwei Jahren regelmäßig eingeladen. Nach Abschluss des regional gestaffelten Aufbaus des Mammographie- Screening-Programms werden rund 10 Mio. Bundesbürgerinnen Anspruch auf eine Screening-Mammographie haben. Ziele und Merkmale des Programms Brustkrebs ist in Deutschland die häufigste Krebserkrankung bei Frauen. Etwa zehn Prozent der Frauen erkranken im Laufe ihres Lebens daran, die meisten nach dem 50. Lebensjahr. Das Mammographie-Screening-Programm hat sich zum Ziel gesetzt, die Zahl der Brustkrebstodesfälle in der anspruchsberechtigten Zielgruppe deutlich zu senken und bei einer Krebserkrankung eine schonendere Behandlung zu ermöglichen. Damit die gesundheitlichen Belastungen in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen stehen, ist Qualitätssicherung ein wesentliches Element des Screening- Programms. Die Qualitätsanforderungen, die an das Programm gestellt werden, richten sich im Wesentlichen nach den Europäischen Leitlinien für die Qualitätssicherung des Mammographie-Screenings (s. dazu Weitere Informationen, S. 29) und beziehen sich auf: die apparative Ausstattung, die fachlichen Qualifikationen der an der Screening-Kette beteiligten Leistungserbringer, das Zusammenwirken unterschiedlicher Organisationseinheiten sowie Seite 4 von 29

5 Das Mammographie-Screening-Programm die Qualitätsdarlegung und Programmevaluation, um die Effektivität des Programms nachzuweisen. Der Ansatz entspricht einem Qualitätsmanagement, das auf einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess ( lernende Organisation ) abzielt. Denn neben den Einstiegsqualifikationen spielen auch die Prozessqualität, die Evaluation der Programmqualität und die Ergebnisqualität eine große Rolle. Ein weiteres wesentliches Merkmal des Programms ist sein Bevölkerungsbezug. Nur durch einen Bevölkerungsbezug lässt sich das Programm im Hinblick auf die Sterblichkeit an Brustkrebs (Mortalität) in der Zielbevölkerung, die Brustkrebsneuerkrankungsrate (Inzidenz) in der Zielbevölkerung und die Stadienverteilung der Mammakarzinome in der Zielbevölkerung evaluieren. Hergestellt wird der Bevölkerungsbezug durch das Einladungswesen (s. Einladung, S. 6). Struktur und Organisation des Programms Das Früherkennungsprogramm ist in regionale Versorgungsprogramme gegliedert, die den Gebietsgrenzen der Kassenärztlichen Vereinigungen entsprechen sollen. Die regionalen Versorgungsprogramme werden von der Kassenärztlichen Vereinigung im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Verbänden der Ersatzkassen auf Landesebene in einzelne Screening-Einheiten unterteilt. Eine Screening-Einheit besteht aus einer oder mehreren Mammographie- Einheiten, in der die Screening-Mammographie-Aufnahmen erstellt werden, sowie einer oder mehreren Einheiten zur Abklärungsdiagnostik, in der die Abklärungsuntersuchungen im Rahmen des Früherkennungsprogramms durchgeführt werden. In der Regel umfasst eine Screening-Einheit einen Einzugsbereich von bis 1 Mio. Einwohnern. Geleitet wird die Screening-Einheit von einem oder maximal zwei Programmverantwortlichen Ärzten. Jede Screening-Einheit ist einem Referenzzentrum zugeordnet. Bundesweit werden vier bis maximal sechs Referenzzentren gebildet. Das Referenzzentrum überwacht die Qualitätssicherung, berät, betreut und bildet die am Früherkennungsprogramm teilnehmenden Ärzte und radiologischen Fachkräften fort. Der Leiter des Referenzzentrums ist selbst Programmverantwortlicher Arzt einer vom Referenzzentrum betriebenen Screening-Einheit. Seite 5 von 29

6 Das Mammographie-Screening-Programm Gebildet werden die Referenzzentren von der Kooperationsgemeinschaft Mammographie in der ambulanten, vertragsärztlichen Versorgung (KoopG), einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Spitzenverbände der Krankenkassen. Die Kooperationsgemeinschaft organisiert, koordiniert und überwacht die Durchführung bestimmter, in den Krebsfrüherkennungs-Richtlinien und Bundesmantelverträgen geregelter Maßnahmen im Rahmen des Früherkennungsprogramms. Die Inhalte des Programms Das Früherkennungsprogramm umfasst: die Einladung der Frauen, die Motivation und Information der Frauen, die Anamnese und Erstellung von Mammographie-Aufnahmen, die Befundung der Mammographie-Aufnahmen, die Abklärungsdiagnostik sowie die Organisation und Durchführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen. Einladung Der für das Programm wesentliche Bevölkerungsbezug wird durch ein Einladungssystem geschaffen. Im Zentrum dieses Einladungssystems steht die Zentrale Stelle, welche die Frauen anhand von Meldedaten einlädt, nachdem ihnen aus datenschutzrechtlichen Gründen eine nicht reidentifizierbare Screening-Identifikationsnummer zugewiesen wurde. Errichtet wird die Zentrale Stelle auf Landesebene von der Kassenärztlichen Vereinigung, den Landesverbänden der Krankenkassen und den Verbänden der Ersatzkassen in Abstimmung mit den zuständigen Landesbehörden. Information und Motivation Der Versorgungsauftrag schließt die Aufklärung und Information der Frauen ein. Dies geschieht insbesondere durch ein Merkblatt, das mit der Einladung an die Frauen verschickt wird und über Hintergründe, Ziele, Inhalte und Ablauf des Früherkennungsprogramms informiert. Da eine Teilnahmequote von 70 Prozent angestrebt wird, spielt die Information und Motivation der Frauen auf allen Programmebenen eine wesentliche Rolle. Seite 6 von 29

7 Das Mammographie-Screening-Programm Anamnese und Erstellung der Screening-Mammographie-Aufnahmen Vor Erstellen der Mammographie-Aufnahmen wird geprüft, ob die Frau einen Anspruch auf Teilnahme am Programm hat und ob kein Ausschlusskriterium (Anhang 9 der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV) vorliegt. Ist dies der Fall, werden die Screening-Mammographie-Aufnahmen von einer speziell geschulten radiologischen Fachkraft unter Anleitung und Aufsicht des Programmverantwortlichen Arztes erstellt. Befundung der Screening-Mammographie-Aufnahmen In jeder Screening-Einheit werden die Mammographie-Aufnahmen von zwei Ärzten unabhängig voneinander beurteilt (Doppelbefundung). Weichen die Beurteilungen voneinander ab bzw. hat mindestens ein Befunder die Aufnahmen als auffällig beurteilt, wird der Programmverantwortliche Arzt hinzugezogen und die abschließende Beurteilung in einer Konsensuskonferenz festgelegt. Abklärungsdiagnostik Erhärtet sich der Verdacht auf eine Erkrankung, wird die Frau zur weiteren diagnostischen Abklärung eingeladen (Wiedereinbestellung). In einer Sprechstunde zur Abklärungsdiagnostik werden weitere Maßnahmen mit ihr besprochen und auffällige Befunde abgeklärt. Die Ergebnisse der Abklärungsdiagnostik werden abschließend in einer präoperativen Fallkonferenz beurteilt. Bestätigt sich der Verdacht auf eine Erkrankung, wird die notwendige Therapie veranlasst. Wird eine Operation veranlasst, wird in einer postoperativen Fallkonferenz überprüft, ob die Ergebnisse und Empfehlungen der präoperativen Fallkonferenz mit den Ergebnissen der Operation übereinstimmen. Organisation und Durchführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen Da die Qualitätssicherung sich auf die gesamte Versorgungskette des Programms bezieht, betrifft sie sowohl die fachlichen Qualifikationen aller am Screening-Programm beteiligten Ärzte und radiologischen Fachkräfte als auch die organisatorischen und technischen Aspekte sowie die Evaluierung des gesamten Programms. Um die umfassenden Qualitätsanforderungen erfüllen zu können, sind alle regionalen und überregionalen Programmeinrichtungen verpflichtet, eigene Qualitätssicherungsmaßnahmen durchzuführen. Gleichzeitig werden die Maßnahmen strukturübergreifend überprüft. Seite 7 von 29

8 Das Mammographie-Screening-Programm Der Versorgungsauftrag Um den hohen Qualitätsanforderungen, wie sie in den Europäischen Leitlinien für die Qualitätssicherung des Mammographie-Screenings formuliert werden, gerecht zu werden, wurde für die Einführung des Programms in Deutschland die Übernahme eines Versorgungsauftrages durch den so genannten Programmverantwortlichen Arzt geregelt. Der Programmverantwortliche Arzt bzw. zwei Programmverantwortliche Ärzte, die in einer Berufsausübungsgemeinschaft tätig sind, organisiert bzw. organisieren ein von ihm/ihnen geleitetes Team von Ärzten und radiologischen Fachkräften, das umfangreiche Screening-Leistungen in einer definierten Region (Screening-Einheit) erbringt. Dem Programmverantwortlichen Arzt kommt eine besondere Verantwortung bei der Organisation und Durchführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen zu. Damit er seiner Verantwortung im Hinblick auf die notwendige ärztliche Betreuung der Frauen, ihre Aufklärung und Information sowie die übergreifende Versorgungsorganisation und -steuerung gerecht werden kann, erbringt er die Screening-Leistungen in Kooperation mit anderen Vertragsärzten. Ferner wurde ermöglicht, dass im Krankenhaus tätige Ärzte an den in den Screening-Einheiten durchzuführenden prä- und postoperativen mulitdisziplinären Konferenzen teilnehmen können, wenn sie eine entsprechende Ermächtigung durch die Kassenärztliche Vereinigung erhalten haben. Der Versorgungsauftrag umfasst (s. KFU-RL Abschnitt B Nr. 4 Buchstabe i): Kooperation mit der Zentralen Stelle, der Kassenärztlichen Vereinigung, der Kooperationsgemeinschaft und dem Referenzzentrum Überprüfung des Anspruchs der Frau auf Teilnahme am Früherkennungsprogramm vor Erstellung der Screening-Mammographie-Aufnahmen Erstellung der Screening-Mammographie-Aufnahmen Organisation und Durchführung der Befundung von Screening-Mammographie-Aufnahmen Durchführung der Konsensuskonferenz Durchführung der Abklärungsdiagnostik Durchführung der multidisziplinären Fallkonferenzen Ergänzende ärztliche Aufklärung Organisation und Durchführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen Die Aufgaben, die sich aus diesem Versorgungsauftrag für den Programmverantwortlichen Arzt und sein Team ergeben, werden im zweiten Teil der Broschüre beschrieben (s. S. 12ff.). Seite 8 von 29

9 Das Mammographie-Screening-Programm Bewerbung, Genehmigung und Zertifizierung Die Übernahme des Versorgungsauftrages bedarf der Genehmigung. Da die Anzahl der Screening-Regionen begrenzt ist, wird der Versorgungsauftrag für die Screening-Regionen in den für die amtlichen Bekanntmachungen vorgesehenen Blättern der jeweils zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung ausgeschrieben. Sie können sich dann als Arzt, sofern Sie an dem Screening-Programm teilnehmen möchten, bewerben. Der Versorgungsauftrag kann auch von zwei Programmverantwortlichen Ärzten, die in einer Berufsausübungsgemeinschaft tätig sind, übernommen werden ( 3 Abs. 2). War Ihre Bewerbung erfolgreich, wird Ihnen zunächst eine an Auflagen gebundene Genehmigung erteilt und Sie können mit dem Aufbau Ihrer Screening-Einheit beginnen. Der Aufbau muss spätestens nach neun Monaten abgeschlossen sein. Ihre Einheit wird dann zertifiziert und Sie können mit dem Screening beginnen. Von nun an wird Ihre Screening- Einheit im Rahmen der Qualitätssicherung regelmäßig rezertifiziert. Die Schritte im Einzelnen: 1. Voraussetzungen für eine Bewerbung Aus Gründen der Qualitätssicherung können sich nicht alle Ärzte als Leiter einer Screening-Einheit bewerben. Daher prüft die Kassenärztliche Vereinigung zunächst, ob die folgenden Voraussetzungen für eine Bewerbung auf Übernahme eines Versorgungsauftrages ( 5 Abs. 1) gegeben sind. Diese sind: die Berechtigung zum Führen der Gebietsbezeichnung Radiologie, Radiologische Diagnostik, Diagnostische Radiologie oder Frauenheilkunde und Geburtshilfe die Fachkunde im Strahlenschutz nach 18a Abs. 1 und 2 RöV die Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der kurativen Mammographie gemäß der Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie nach 135 Abs. 2 SGB V die Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Ultraschalldiagnostik der Mamma gemäß der Ultraschallvereinbarung nach 135 Abs. 2 SGB V Interessieren Sie sich für die Übernahme des Versorgungsauftrages in einer der ausgeschriebenen Regionen, stellen Sie bitte einen Antrag bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung, in dem Sie nachweisen, dass Sie die o. g. Voraussetzungen erfüllen. Erfüllen Sie die Voraussetzungen, werden Ihnen die Bewerbungsunterlagen zugesandt. Seite 9 von 29

10 Das Mammographie-Screening-Programm 2. Die Bewerbung Nach den Krebsfrüherkennungsrichtlinien (KFU-RL Abschnitt B Nr. 4 Buchst. i Abs. 3 und 4) sowie nach 5 Abs. 2 der Anlage 9.2 Bundesmantelvertrag Ärzte (BMV-Ä)/Bundesmantelvertrag-Ärzte/Ersatzkassen (EKV) wird vom Bewerber ein Konzept erwartet, aus dem hervorgeht, dass der zukünftige Programmverantwortliche Arzt in der Lage ist, eine Screening-Einheit so zu planen und zu organisieren, dass er den Betrieb unter Beachtung der Qualitätsgesichtspunkte innerhalb der vorgegebenen Zeit aufnehmen und in der Routine aufrecht erhalten kann. Daher sind im Konzept detaillierte Angaben notwendig zu (s. 5 Abs. 2): den persönlichen Voraussetzungen der Bewerber den Qualifikationen und der Verfügbarkeit der im Rahmen des Versorgungsauftrages kooperierenden Ärzte und radiologischen Fachkräfte den sachlichen Voraussetzungen, d. h. Praxisorganisation sowie Planung und Stand der Praxisausstattung (s. 31), insbesondere zu den baulichen Maßnahmen, zu ggf. geplanten mobilen Mammographie-Einrichtungen und der apparativen Ausstattung (s. 33 und 34) Um den Bewerbern die Erstellung des Konzeptes zu erleichtern, wurden Bewerbungsunterlagen entwickelt, die diese Angaben strukturiert abfragen. 3. Die Auswahl Die Kassenärztliche Vereinigung wählt die Bewerber, sofern die Bewerbungen fristgerecht und vollständig eingegangen sind, nach ihrer persönlichen Qualifikation, der Qualifikation und Verfügbarkeit der kooperierenden Ärzte und Mitarbeiter, der Praxisausstattung, der Praxisorganisation und der apparativen Ausstattung sowie der geeigneten räumlichen Zuordnung für die Versorgung der Frauen aus. Bei gleich geeigneten Bewerbern ist die bestmögliche räumliche Zuordnung für die Versorgung der Frauen entscheidend (s. KFU-RL Abschnitt I Nr. 5). 4. Die Genehmigung War Ihre Teilnahme an der Ausschreibung erfolgreich, wird Ihnen wie schon erwähnt eine Genehmigung als Programmverantwortlicher Arzt erteilt. Sie können jetzt mit dem Aufbau der Screening-Einheit gemäß Ihrem Konzept beginnen. D. h. die in der Bewerbung beschriebenen baulichen, organisatorischen und apparativen Maßnahmen sind jetzt umzusetzen und die notwendigen fachlichen Fortbildungen zu absolvieren. Die zu erfüllenden Anforderungen finden Sie auf S. 21ff. Seite 10 von 29

11 Das Mammographie-Screening-Programm 5. Die Zertifizierung Können Sie nachweisen, dass Sie alle notwendigen baulichen, organisatorischen und apparativen Maßnahmen getroffen haben sowie alle Auflagen erfüllen, prüft die Kooperationsgemeinschaft im Auftrag der Kassenärztlichen Vereinigung sowohl die Eignung der in der Screening-Einheit mitwirkenden Personen als auch die Organisationsstrukturen und die geplanten Abläufe. Sind vor Übernahme des Versorgungsauftrages alle Vorkehrungen für die Qualitätssicherung im Rahmen der gesamten Versorgungskette getroffen worden, wird Ihre Screening-Einheit zertifziert und der Screening-Betrieb kann aufgenommen werden. Die folgende Graphik stellt die Schritte von der Ausschreibung bis zum Betrieb einer Screening-Einheit im Überblick dar, wobei die Monatsangaben jeweils die Höchstdauer einer Phase bezeichnen. Ausschreibung/Bewerbung Frist: xx.xx.200x Monate (maximal) Auswahl/ Genehmigung Aufbau und Zertifizierung Beginn der Einladung Beginn der Screening-Untersuchungen 6. Die Rezertifizierung Erstmalig nach sechs Monaten, nach denen der Versorgungsauftrag übernommen wurde, wird die Screening-Einheit im Auftrag der Kassenärztlichen Vereinigung durch die Kooperationsgemeinschaft rezertifiziert. Danach erfolgt eine regelmäßige Rezertifizierung jeweils im Abstand von 30 Monaten. Laufende Rezertifizierungen gewährleisten, dass die vorgeschriebenen Qualitätssicherungsmaßnahmen eingehalten und Qualitätsprobleme bereits im Entstehen erkannt und beseitigt werden. Die Anforderungen, die ein Programmverantwortlicher Arzt im Hinblick auf die Rezertifizierung seiner Screening-Einheit zu erfüllen hat, sind im nächsten Abschnitt aufgeführt. Seite 11 von 29

12 Die Aufgaben der Ärzte Die Aufgaben der Ärzte Am Mammographie-Screening-Programm wirken neben Vertragsärzten unterschiedlicher Fachrichtungen wie Radiologen, Gynäkologen, chirurgisch tätigen Ärzten und Pathologen auch chirurgisch, radiologisch und pathologisch tätige Krankenhausärzte mit. Letztere nehmen an den multidisziplinären prä- und postoperativen Konferenzen teil. Erbracht werden die vertragsärztlichen Leistungen im Rahmen des Versorgungsauftrages zum Betrieb einer Screening-Einheit sowohl durch den Leiter der Screening-Einheit, dem Programmverantwortlichen Arzt bzw. durch zwei Programmverantwortliche Ärzte, als auch durch kooperierende Ärzte. Die Aufgaben der Programmverantwortlichen Ärzte Eine Screening-Einheit wird von einem oder maximal zwei Programmverantwortlichen Ärzten geleitet. Der Programmverantwortliche Arzt übernimmt die Verantwortung für den Versorgungsauftrag zur notwendigen ärztlichen Betreuung der Frauen, ihre Aufklärung und Information sowie eine übergreifende Versorgungsorganisation und -steuerung. Die Hauptaufgaben der Ärzte leiten sich aus dem Versorgungsauftrag (s. S. 8) ab. Kooperation mit den benannten Stellen ( 7) Die Screening-Einheit arbeitet mit der Zentralen Stelle, dem Referenzzentrum, der Kooperationsgemeinschaft und der Kassenärztlichen Vereinigung zusammen. Die Zuständigkeiten und Schnittstellen sind dabei in den Krebsfrüherkennungs-Richtlinien und in den Bundesmantelverträgen klar geregelt. Insbesondere ist der Programmverantwortliche Arzt verpflichtet, Daten an diese Stellen im Rahmen des Einladungswesens, der ärztlichen Untersuchung, der Qualitätssicherung und der Evaluation zu übermitteln. So nennt der Programmverantwortlich Arzt z. B. der Zentralen Stelle regelmäßig freie Termine und Orte für Screening-Untersuchungen, so dass die Zentrale Stelle den Kapazitäten der Screening-Einheit entsprechend einladen kann. Da neben der Fortbildung, Betreuung und Beratung von am Programm teilnehmenden Ärzten und radiologischen Fachkräften externe Qualitätskontrollen eine Hauptaufgabe des Referenzzentrums darstellen, übermittelt der Programmverantwortliche Arzt dem Referenzzentrum regelmäßig Daten, die zur Evaluation der Seite 12 von 29

13 Die Aufgaben der Ärzte Leistungsindikatoren erforderlich sind. Leistungsindikatoren sind u. a. die Brustkrebsentdeckungsrate im Früherkennungsprogramm, die Stadienverteilung der entdeckten Mammakarzinome, positive Vorhersagewerte der Untersuchungsschritte, Anteil der zur Abklärungsdiagnostik eingeladenen Frauen, Anteil der Karzinome, die vor der Operation durch Stanzbiopsie gesichert wurden. Die Zusammenarbeit mit der Kooperationsgemeinschaft beinhaltet im Wesentlichen die Übermittlung von Daten und Statistiken zur Evaluation des Programms. Nicht zuletzt weil die Übernahme des Versorgungsauftrages der Genehmigung bedarf, muss der Programmverantwortliche Arzt gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung hinsichtlich der Qualitätssicherung Nachweise erbringen. So muss er beispielsweise belegen, dass er an Verfahren zur Selbstüberprüfung teilgenommen hat, dass er regelmäßig kollegiale Fachgespräche mit seinen befundenden Ärzten führt und dass er eine Fallsammlung beurteilt hat. Überprüfung vor Erstellung der Mammographie-Aufnahmen ( 8) Vor Erstellung der Mammographie-Aufnahmen ist zu überprüfen, ob der Frau das Merkblatt zur Einladung vorgelegen hat und ob sie einen Anspruch auf eine Teilnahme an dem Früherkennungsprogramm hat. Dies geschieht anhand eines standardisierten Fragebogens zur Anamnese (s. KFU-RL Abschnitt B Nr. 4 Anlage V). Werden Frauen aufgrund einer Brustkrebserkrankung ärztlich behandelt oder nachbehandelt oder besteht der begründete Verdacht auf eine Brustkrebserkrankung, haben sie Anspruch auf eine Behandlung und Betreuung im Rahmen der kurativen Versorgung. Wurden Frauen innerhalb der letzten zwölf Monate vor dem Zeitpunkt des Leistungsanspruchs aus anderen Gründen bereits mammographiert, besteht der Anspruch auf eine Screening-Mammographie frühestens zwölf Monate nach der Mammographie-Untersuchung (s. KFU-RL Abschnitt B Nr. 4 Buchst. a und f). Erstellung der Mammographie-Aufnahmen ( 9) Die Screening-Mammographie-Aufnahmen erstellt eine radiologische Fachkraft unter Anleitung und Aufsicht des Programmverantwortlichen Arztes. Beide Mammae werden in zwei Ebenen mammographisch untersucht: cranio-caudal und medio-lateral (s. KFU-RL Abschnitt B Nr. 4 Buchstabe f). Der Programmverantwortliche Arzt muss sicherstellen, dass er für die radiologische Fachkraft jederzeit erreichbar ist und erforderlichenfalls in angemessener Zeit vor Ort sein kann. Die Räume, in denen Screening-Aufnahmen erstellt werden, dürfen zum Seite 13 von 29

14 Die Aufgaben der Ärzte Untersuchungszeitpunkt nur für das Screening genutzt werden, es dürfen zu dieser Zeit keine klinischen oder kurativen Leistungen angeboten werden. Organisation und Durchführung der Beurteilung von Mammographie- Aufnahmen ( 10) Da alle Mammographie-Screening-Aufnahmen doppelbefundet werden, muss der Programmverantwortliche Arzt gewährleisten, dass zwei Ärzte räumlich und/oder zeitlich getrennt voneinander die Aufnahmen beurteilen und dass kein Arzt den Befund des jeweils anderen Arztes kennt. Haben beide Ärzte die Röntgenaufnahmen als unauffällig, kein Abklärungsbedarf befundet, wird durch den Programmverantwortlichen Arzt keine zusätzliche Befundung durchgeführt. Der Programmverantwortliche Arzt teilt der Frau das Ergebnis innerhalb von sieben Werktagen nach Erstellung der Mammographie-Aufnahmen schriftlich mit. Durchführung der Konsensuskonferenzen ( 11) Hat mindestens ein Arzt die Aufnahmen als auffällig und Abklärungsbedarf befundet, werden die Befunde in eine Konsensuskonferenz, die der Programmverantwortliche Arzt leitet, eingebracht und zusätzlich beurteilt. Da Qualität häufig das Ergebnis eines interkollegialen Austausches ist, vor allem in kritischen Fällen, sind Programmverantwortliche Ärzte verpflichtet, diese Fälle einmal in der Woche in einer Konsensuskonferenz zu beraten. Das Ergebnis dieser Beurteilung ist der Frau innerhalb von sieben Werktagen in geeigneter Form mitzuteilen. Besteht kein Verdacht auf eine Erkrankung, wird die Frau schriftlich informiert. In jedem Fall sind die Ergebnisse der Konsensuskonferenzen zu dokumentieren. Durchführung der Abklärungsdiagnostik ( 12) Erhärtet sich in der Konsensuskonferenz der Verdacht auf eine Erkrankung, wird die Frau zur weiteren diagnostischen Abklärung eingeladen (Wiedereinbestellung). Der Zeitraum zwischen dem Beginn der diagnostischen Abklärung und der Mitteilung des Ergebnisses soll eine Woche nicht überschreiten. In einer wöchentlich abzuhaltenden Sprechstunde zur Abklärungsdiagnostik bespricht der Programmverantwortliche Arzt die weiteren Maßnahmen mit der Frau und klärt die auffälligen Befunde durch weitere Untersuchungen ab. Beispielsweise können vergrößerte Mammographie-Aufnahmen erstellt, eine Ultraschalluntersuchung durchgeführt oder eine kernspintomographische Untersuchung (entsprechend den Indikationen des bestehenden EBM) veranlasst werden. Auch kann der Programmverantwortliche Arzt eine Stanzbiopsie unter Ultraschall- oder Seite 14 von 29

15 Die Aufgaben der Ärzte Röntgenkontrolle durchführen oder eine Stanzbiopsie unter Röntgenkontrolle veranlassen sowie die durch die Biopsie gewonnenen Präparate histopathologisch untersuchen lassen. Während er einen Teil dieser Untersuchungen veranlassen kann, muss er histopathologische Untersuchungen in jedem Fall veranlassen. Durchführen der multidisziplinären Fallkonferenzen ( 13) Die Ergebnisse der Abklärungsdiagnostik werden in einer präoperativen Fallkonferenz beurteilt, an der neben dem Programmverantwortlichen Arzt mindestens auch der Pathologe teilnehmen muss. Der Programmverantwortliche Arzt informiert die Frau über das Ergebnis der Abklärungsdiagnostik in der Form, die er mit ihr vereinbart hat. Der Zeitraum zwischen dem Beginn der diagnostischen Abklärung und der Mitteilung des Ergebnisses soll eine Woche nicht überschreiten. Bestätigt sich der Verdacht auf eine Erkrankung, veranlasst der Programmverantwortliche Arzt die Überleitung in die Therapie. Durchführung und Ergebnisse der Abklärungsdiagnostik sind vom Programmverantwortlichen Arzt zu dokumentieren. Einzelheiten sind im Anhang 1 der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV geregelt. Neben der präoperativen multidisziplinären Fallkonferenz ist der Programmverantwortliche Arzt verpflichtet, in der Regel mindestens einmal pro Woche auch zu einer postoperativen multidisziplinären Fallkonferenz zu laden. In diese Konferenz werden die Fälle eingebracht und kollegial beraten, bei denen vom Programmverantwortlichen Arzt aufgrund der Ergebnisse der präoperativen multidisziplinären Fallkonferenz eine Operation veranlasst worden ist. Es nehmen der Programmverantwortliche Arzt und der Pathologe, welcher die histopathologische Beurteilung der Präparate vorgenommen hat, teil. Hinzugezogen werden sollen der Operateur, der die Frau operiert hat, sowie die radiologisch und pathologisch tätigen Ärzte, die mit dem Operateur zusammengearbeitet haben. Ziel ist es zu prüfen, ob die Ergebnisse und Empfehlungen der präoperativen Fallkonferenz mit den Ergebnissen der Operation übereinstimmen. Die postoperative Fallkonferenz ist vom Programmverantwortlichen Arzt zu dokumentieren. Einzelheiten sind im Anhang 1 der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV geregelt. Ergänzende ärztliche Aufklärung ( 14) Zwar werden die Frauen durch ein Merkblatt über die Ziele, Inhalte und den Ablauf des Programms informiert, doch hat die Frau darüber hinaus noch weitere Fragen, z. B. zum Thema Strahlen- oder Datenschutz, hat der Programmverantwortliche Arzt dafür Sorge zu tragen, dass die Frau darüber aufgeklärt wird. Nicht Seite 15 von 29

16 Die Aufgaben der Ärzte zuletzt durch eine ausreichende und ausgewognene Information werden die Frauen auch motiviert, am Programm teilzunehmen eine notwendige Maßnahme, da eine Teilnahmequote von 70 Prozent angestrebt wird. Organisation und Durchführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen Die Organisation und Durchführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen bezieht sich sowohl auf die fachlichen Qualifikationen als auch auf Maßnahmen zur technischen Qualitätssicherung beispielsweise gehören dazu: die Übermittlung von Daten zur Überprüfung der Dedektionsraten usw. an das Referenzzentrum in dreimonatigem Abstand ( 15) kollegiale Fachgespräche im Referenzzentrum ( 15) die Überprüfung der Mammographie-Aufnahmequalität ( 24, Anhang 4) kollegiale Gespräche mit der radiologischen Fachkraft ( 24, Anhang 4) kollegiale Fachgespräche mit befundenden Ärzten über halbjährliche Statistiken zu falsch-positiven/negativen Befunden ( 25) tägliche, wöchentliche und monatliche Konstanzprüfungen der Bildqualität der Röntgendiagnostik (Anhang 7) Weitere Aufgaben Desweiteren ist der Programmverantwortliche Arzt für sämtliche Aufgaben, die im Zusammenhang mit einer Praxisorganisation anfallen, verantwortlich, z. B. für: das Management und die Koordination aller Abläufe in der Screening-Einheit, das Personalwesen, das Finanzwesen und Controlling, das Datenmanagement und die Dokumentation und schließlich das Berichtswesen. Um einerseits zu prüfen, ob der Nutzen der Screening-Untersuchung die Belastungen für die Frauen überwiegt, und um andereseits gegenüber der Öffentlichkeit die Effizienz des Programms nachzuweisen, müssen alle Programmebenen jährlich darlegen, inwieweit die Programmziele erreicht wurden. Dies gilt für die Screening-Einheit ebenso wie für das regionale Versorgungsprogramm und das Programm als Ganzes. Grundlage hierfür sind die von den Europäischen Leitlinien vorgegebenen und in Anlage 9.2 des BMV-Ä/EKV festgeschriebenen Leistungsindikatoren. Hierzu gehören beispielsweise die Rate an wiedereinbestellten Versicherten, die Teilnahmequote wie auch die Karzinom-Entdeckungsrate. Seite 16 von 29

17 Die Aufgaben der Ärzte Musterablauf Screening-Einheit Nachfolgende Abbildung stellt schematisch die Abläufe in einer Screening- Einheit dar, die sich aus dem Versorgungsauftrag ergeben. Empfang Anfertigen der Screeningaufnahme in der Mammographie-Einheit (ggf. Mobil) Befundung der Aufnahmen durch zwei speziell trainierte Radiologen (erste Phase mit drittem Befund durch PV-Arzt) in der Screening-Einheit Weitere Abklärung erforderlich Unauffälliger Befund Arztbrief Einladung zur Abklärungsdiagnostik Brief an die Teilnehmerinnen Abklärungsprocedere In der Screening-Einheit gutartig/ohne Befund Ggf. feingewebliche Abklärung in der Screening-Einheit/oder in den beteiligten Kliniken Multidisziplinäre Konferenz in der Screening-Einheit Gespräch mit betroffener Frau maligne / Krebsbefund benigne / gutartig Arztbrief OP (Kliniken) Postoperative Konferenz in der Screening-Einheit Anmerkung zum Arztbrief: Auf dem Anamnesebogen kann die Frau angeben, ob ihr Frauen- bzw. Hausarzt ebenfalls über das Untersuchungsergbnis informiert werden soll. Seite 17 von 29

18 Die Aufgaben der Ärzte Die Aufgaben der kooperierenden Ärzte Wie schon erwähnt, arbeitet der Programmverantwortliche Arzt bei der Erfüllung des Versorgungsauftrages mit einem Team von Ärzten und radiologischen Fachkräften zusammen. Innerhalb des Teams wirken als kooperierende Ärzte Radiologen, Gynäkologen, Pathologen und chirurgisch tätige Ärzte mit. Die Aufgaben, die sie im Rahmen des Programms wahrnehmen können, werden nachfolgend skizziert. Dabei wird zwischen Vertragsärzten und angestellten Krankenhausärzten unterschieden, denn Letztere benötigen eine Ermächtigung, um an den multidisziplinären Fallkonferenzen teilnehmen zu können. Vertragsärzte Radiologen und Gynäkologen Vertragsärzte mit der Fachgebietsbezeichnung Radiologie, Radiologische Diagnostik, Diagnostische Radiologie oder Frauenheilkunde und Geburtshilfe können sich als kooperierende Ärzte für eine Teilnahme am Programm mitbewerben, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen (s. S. 25., 26 u. 27). In einer Mammographie-Einheit können sie folgende Aufgaben wahrnehmen: 1. Teilnahme an der Doppelbefundung von Mammographie-Aufnahmen ( 18) Befundung der Mammographie-Aufnahmen, wobei der Programmverantwortliche Arzt die Doppelbefundung organisieren und den Ärzten die Gelegenheit muss, dass sie die geforderte Anzahl jährlich zu befundender Mammographie-Aufnahmen erreichen. Dokumentation der Befundungsergebnisse Übermittlung der Befundungsergebnisse an den Programmverantwortlichen Arzt Regelmäßig Teilnahme an den Konsensuskonferenzen, zu denen der Programmverantwortliche Arzt mindestens einmal pro Woche einlädt. 2. Durchführung von Stanzbiopsien unter Röntgenkontrolle ( 19) Durchführung von Stanzbiopsien unter Röntgenkontrolle auf Veranlassung des Programmverantworltichen Arztes Weiterleiten der durch die Biopsien gewonnenen Präparate an den Pathologen Dokumentation der Angaben zur Durchführung der Biopsie nach Abschnitt B Anlage VI der Nr. 2.5 Krebsfrüherkennungs-Richtlinie Seite 18 von 29

19 Die Aufgaben der Ärzte Pathologen ( 20) Vertragsärzte mit der Fachgebietsbezeichnung Pathologie können sich für eine Teilnahme am Programm mitbewerben, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen (s. S. 26 u. 28). Folgende Aufgaben können sie in der Mammographie- Einheit übernehmen: Auf Veranlassung des Programmverantwortlichen Arztes organisieren und führen Pathologen die histopathologischen Beurteilungen der durch Stanzbiopsien gewonnen Präparate durch. Dokumentation der histopathologischen Beurteilungsergebnisse gemäß Abschnitt B Anlage VI der Nr. 2.6 Krebsfrüherkennungs-Richtlinie Übermittlung der Präparate zusammen mit der eigenen Beurteilung an einen weiteren vom Referenzzentrum benannten Pathologen in den ersten beiden Jahren nach Aufnahme der Tätigkeit im Rahmen des Programms. Dieser Referenzpathologe teilt dem erstbefundenden Pathologen sein Ergebnis mit. Übermittlung der eigenen Befundungsergebnisse und der des Referenzpathologen an den Programmverantwortlichen Arzt Regelmäßige Teilnahme an den multidisziplinären Fallkonferenzen Chirurgen ( 19) Vertragsärzte mit der Fachgebietsbezeichnung Chirurgie können sich für eine Teilnahme am Programm mitbewerben, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen (s. S. 26). In der Mammographie-Einheit können sie folgende Aufgabe wahrnehmen: Durchführung von Stanzbiopsien unter Röntgenkontrolle auf Veranlassung des Programmverantworltichen Arztes Weiterleiten der durch die Biopsien gewonnenen Präparate an den Pathologen Dokumentation der Angaben zur Durchführung der Biopsie nach Abschnitt B Anlage VI der Nr. 2.5 Krebsfrüherkennungs-Richtlinie Seite 19 von 29

20 Die Aufgaben der Ärzte Krankenhausärzte Folgende im Krankenhaus angestellte Ärzte können durch eine Teilnahme an den multidisziplinären Fallkonferenzen ebenfalls wichtige Aufgaben im Rahmen des Programms übernehmen ( 13): Radiologen und Gynäkologen Pathologen Chirurgisch tätige Ärzte Sofern im Krankenhaus tätige Ärzte bestimmte Voraussetzungen erfüllen (für die Radiologen und Gynäkologen sowie für die chirurgisch tätigen Ärzte s. S. 27, für Pathologen s. S. 28), können sie folgende Aufgaben in einer Mammographie-Einheit wahrnehmen: Teilnahme an den multidisziplinären prä- und postoperativen Konferenzen Bereitstellung von Daten, die im Zusammenhang mit ihrer auf Veranlasssung des Programmverantwortlichen Arztes durchgeführten Tätigkeit im Rahmen des Programms erhoben wurden, zu Zwecken der interenen Qualitätssicherung. Bitte bedenken Sie, dass angestellte Krankenhausärzte vor Aufnahme der Tätigkeit im Rahmen des Programms eine Ermächtigung bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung ( 29) beantragen müssen. Um eine hohe Qualität und Wirtschaftlichkeit des Programms zu gewährleisten, ist die Anzahl der Ärzte, die ermächtigt werden, begrenzt. Seite 20 von 29

21 Voraussetzungen für Bewerbungen und Genehmigungen Voraussetzungen für Bewerbungen und Genehmigungen - nach Arztgruppen Neben den nachfolgend genannten Voraussetzungen für Bewerbungen, befristete Genehmigungen und Übernahme des Versorgungsauftrages gibt es weitere Auflagen, die für die Erteilung von unbefristeten Genehmigungen und für die Aufrechterhaltung von Genehmigungen zu erfüllen sind. Diese werden in der Anlage 9.2 des BMV-Ä/EKV aufgeführt. Die Voraussetzungen werden je nach Phase des Bewerbungs- bzw. Ausschreibungsverfahrens aufgelistet. Programmverantwortliche Ärzte Die Verantwortung für den Versorgungsauftrag übernimmt der Programmverantwortliche Arzt. Ob Ihnen eine Genehmigung erteilt wird, hängt daher nicht nur von Ihren persönlichen Voraussetzungen, fachlichen Qualifikationen und Verfügbarkeit ab, sondern auch von denen Ihrer kooperierenden Ärzte sowie darüber hinaus von den sachlichen Voraussetzungen, d. h. den baulichen Maßnahmen, der apparativen Ausstattung und der Praxisorganisation. Die Genehmigung wird mit der Auflage erteilt, dass sich der Arzt verpflichtet, die Leistungserbringung gemäß KFU-RL Abschnitt B Nr. 4 und Anlage 9.2 des BMV-Ä/EKV zu erfüllen. Voraussetzungen für eine Bewerbung I. Die persönlichen Voraussetzungen 1 Berechtigung zum Führen der Gebietsbezeichnung,Diagnostische Radiologie oder,frauenheilkunde und Geburtshilfe 2 Fachkunde im Strahlenschutz nach 18a Abs. 1 und 2 RöV 3 fachliche Voraussetzungen zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der,kurativen Mammographie gemäß der Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und therapie nach 135 Abs. 2 SGB V 4 fachliche Voraussetzungen zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Ultraschalldiagnostik der Mamma gemäß der Ultraschall-Vereinbarung nach 135 Abs. 2 SGB V Voraussetzungen für eine Genehmigung Voraussetzung für den Erhalt der Genehmigung sind vollständig und fristgerecht eingereichte Konzepte zur Organisation des Versorgungsauftrages. Die Konzepte müssen erkennen lassen, dass sich die Anforderungen an ein Mammographie-Screening gemäß Abschnitt B Nr. 4 innerhalb des vorgegebenen Zeitraumes verwirklichen und im Routinebetrieb aufrechterhalten lassen. Das Konzept muss Angaben enthalten zu: den persönlichen Voraussetzungen des Seite 21 von 29

22 Voraussetzungen für Bewerbungen und Genehmigungen Bewerbers, welche schon im Vorfeld der Bewerbung nachzuweisen sind (s. o. Voraussetzungen für eine Bewerbung ), der Verfügbarkeit und den Qualifikationen sowie zu den geplanten bzw. bereits vorhandenen sachlichen Voraussetzungen, insbesondere baulichen Maßnahmen, mobilen Mammographie-Einrichtungen und apparativer Ausstattung. I. Die persönlichen Voraussetzungen 1 Angaben über die geplante Teilnahme an einem multidisziplinären Kurs zur Einführung in das Früherkennungsprogramm gemäß Anhang 2 Nr ggf. Tätigkeit im Rahmen des Früherkennungsprogramms II. Das Bewerbungskonzept 1 ausreichende Verfügbarkeit und Qualifikation der kooperierenden Ärzte und radiologischen Fachkräfte in der Screening-Einheit, ggf. auch eines zweiten Programmverantwortlichen Arztes, der mit Ihnen im Rahmen einer Berufsausübungsgemeinschaft den Versorgungsauftrag übernehmen möchte ( 3 Abs. 2) 2 ausreichende sachliche Voraussetzungen, d. h. Planung und Stand der Praxisausstattung ( 31), insbesondere bauliche Maßnahmen und apparative Ausstattung ( 33 und 34; s. Punkt II. und III. Voraussetzungen für die Übernahme des Versorgungsauftrages S. 23f.) Voraussetzungen für die Übernahme des Versorgungsauftrages I. Die fachlichen Voraussetzungen 1 Zulassung gemäß 25 RöV zur Durchführung der Röntgenuntersuchung (Zulassung zur Röntgenreihenuntersuchung durch Landesbehörde: Allgemeinverfügung) (s. Abschnitt A, 5 Abs. 5 a) 2 Anforderungen nach 24 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 RöV (Röntgenberechtigung als Radiologe oder Teilradiologe) (s. Abschnitt A, 5 Abs. 5 b i. V. m. Abschnitt E, 24 Abs. 1 a) 3 Teilnahme an einem Fortbildungskurs für Programmverantwortliche Ärzte gemäß Anhang 2 Nr erfolgreiche Teilnahme an dem Fortbildungskurs zur Befundung von Screening-Mammographie-Aufnahmen gemäß Anhang 2 Nr Teilnahme an der Beurteilung einer Fallsammlung von Screening-Mammographie-Aufnahmen ( 24 Abs. 1 Buchst.d) Informationen zu den Kursen erhalten Sie bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung. Dieser Kurs bereitet Sie auf Ihre Rolle als Programmverantwortlicher Arzt vor. Inhalte sind u. a.: Organisation und Einrichtung einer Screening-Einheit, Leitung einer Screening-Einheit, Organisation und Durchführung von Qualitätsmanagement und Qualitätssicherungsmaßnahmen sowie wirtschaftliche Apekte. Seite 22 von 29

23 Voraussetzungen für Bewerbungen und Genehmigungen 6 Teilnahme an dem Fortbildungskurs zur Durchführung von Ultraschalluntersuchungen gemäß Anhang 2 Nr Teilnahme an dem Fortbildungskurs zur Durchführung von Biopsien gemäß Anhang 2 Nr Angeleitete Tätigkeit in einem Referenzzentrum von mind. 160 Stunden an 20 Arbeitstagen. Bitte achten Sie darauf: Spätestens 3 Monate nach Abschluss dieser Tätigkeit müssen Sie den Versorgungsauftrag übernommen haben, sonst wird die Genehmigung widerrufen. 9 Nachweis von 30 selbstständig durchgeführten Ultraschalluntersuchungen der Mamma unter Anleitung des Leiters eines Referenzzentrums mit mind. 5 durch Biopsie festgestellten Karzinomen 10 Nachweis von mind. 15 selbstständig durchgeführten Stanzbiopsien der Mamma unter Ultraschallkontrolle unter Anleitung des Leiters eines Referenzzentrums 11 Nachweis von mind. 10 selbstständig durchgeführten Stanzbiopsien der Mamma unter Röntgenkontrolle und mind. 10 Kalibrierungen des Zielgerätes unter Anleitung des Leiters eines Referenzzentrums 12 Nachweis über die fachlichen Befähigung der radiologischen Fachkräfte gemäß 24 Abs. 2 II. Die baulichen Voraussetzungen Für die Erstellung von Mammographie-Aufnahmen 1 Jeweils mind. ein Raum zur Anmeldung und als Warteraum für die Frauen sowie ein Raum für die Erstellung der Mammographie-Aufnahmen. Die Räume müssen direkt miteinander verbunden sind und einen eigenständigen Zugang haben. 2 Diese Räume müssen an mind. 3 Arbeitstagen pro Woche ausschließlich für die Erstellung von Screening-Aufnahmen zur Verfügung stehen. Für die Abklärungsdiagnostik 3 Jeweils mind. ein Raum zur Anmeldung und als Warteraum für die Frauen sowie ein Raum für die Durchführung der Untersuchungen. 4 Diese Räume müssen mind. einmal pro Woche für die Dauer von mind. 4 aufeinander folgenden Stunden ausschließlich für die Durchführung der Abklärungsdiagnostik zur Verfügung stehen. 1 Informationen zu den Kursen erhalten Sie bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung. Seite 23 von 29

24 Voraussetzungen für Bewerbungen und Genehmigungen III. Die apparative Ausstattung Die Röntgendiagnostik 1 Die Röntgendiagnostikeinrichtungen müssen den Anforderungen an die apparative Ausstattung sowie an die Betrachtungsbedingungen gemäß Anhang 6 erfüllen. 2 Nachweis über die sachgerechte Durchführung von Verfahren zur technischen Qualitätssicherung zur Sicherstellung der Konstanz der Qualität der Screening-Mammographie-Aufnahmen und Mammographie-Aufnahmen im Rahmen der Abklärungsdiagnostik gemäß Anhang 7 Die Ultraschalldiagnostik 3 Die Ultraschalldiagnostikeinrichtung muss den Anforderungen an die apparative Ausstattung gemäß Anhang 8 erfüllen. IV. Die Praxisorganisation 1 EDV-Programme zur Erfassung der für die Dokumentation geforderten Angaben. Die für die Abrechnung verwandte Software muss die Vollständigkeit und Plausibilität der Dokumentation nachweisen und von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zertifiziert sein Bitte bedenken Sie, dass Sie als Programmverantwortlicher Arzt vor Übernahme des Versorgungsauftrages Ihre Screening-Einheit durch die Kooperationsgemeinschaft zertifizieren lassen müssen (s. 5 Abs. 5 Buchstabe j). Seite 24 von 29

25 Voraussetzungen für Bewerbungen und Genehmigungen Kooperierende Vertragsärzte Sämtliche kooperierenden Ärzte müssen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit eine befristete Genehmigung von der Kassenärztlichen Vereinigung erhalten. Die Genehmigung wird mit der Auflage erteilt, dass sich die Ärzte verpflichten, die Leistungserbringung gemäß KFU-RL Abschnitt B Nr. 4 und Anlage 9.2 zu erfüllen. Es empfiehlt sich, wenn der Programmverantwortliche Arzt im Rahmen seiner Bewerbung die Genehmigungen für die kooperierenden Ärzte mit einreicht. Im Bewerbungskonzept des Programmverantwortlichen Arztes sind u. a. die fachliche Eignung und die Verfügbarkeit der kooperierende Ärzte darzulegen. Die nachfolgenden Voraussetzungen müssen erst vor Aufnahme der Tätigkeit nachgewiesen werden, nicht für den Erhalt der Genehmigung des Programmverantwortlichen Arztes. Befundende Ärzte (Screening-Mammographien) Voraussetzungen für eine befristete Genehmigung 1 Fachkunde für den Strahlenschutz nach 18a Abs. 1 und 2 RöV 2 fachliche Voraussetzungen zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der,kurativen Mammographie gemäß der Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie nach 135 Abs. 2 SGB V 3 Teilnahme an einem multidisziplinären Kurs zur Einführung in das Früherkennungsprogramm gemäß Anhang 2 Nr Teilnahme an dem Fortbildungskurs zur Befundung von Screening-Mammographie-Aufnahmen gemäß Anhang 2 Nr Tätigkeit in einem Referenzzentrum von mind. 40 Stunden an 5 aufeinander folgenden Arbeitstagen. Bitte achten Sie darauf: Spätestens 3 Monate nach Abschluss dieser Tätigkeit müssen Sie begonnen haben, Aufnahmen zu befunden, sonst wird die Genehmigung widerrufen. Voraussetzungen für eine unbefristete Genehmigung An dieser Stelle können nur wenige Anforderungen herausgestellt werden, die für die unbefristete Genehmigung und deren Aufrechterhaltung notwendig sind. 1 Befundung der Mammographie-Aufnahmen von mind Frauen in einem Zeitraum von 12 Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit unter Supervision des Programmverantwortlichen Arztes, ab dem zweiten Jahr sind es dann Aufnahmen von mind Frauen pro Jahr. 2 erfolgreiche Teilnahme an der Beurteilung einer Fallsammlung von Screening-Mammographie-Aufnahmen zum Nachweis der fachlichen Befähigung (Anhang 5 Nr. 1) 1 Informationen zu den Kursen erhalten Sie bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung. Seite 25 von 29

26 Voraussetzungen für Bewerbungen und Genehmigungen Pathologen Voraussetzungen für eine befristete Genehmigung 1 Berechtigung zum Führen der Gebietsbezeichnung,Pathologie 2 Teilnahme an einem multidisziplinären Kurs zur Einführung in das Früherkennungsprogramm gemäß Anhang 2 Nr Teilnahme an dem Fortbildungskurs zur Beurteilung der histopathologischen Präparate gemäß Anhang 2 Nr Möglichkeit zur Durchführung immunhistologischer Zusatzuntersuchungen 5 Möglichkeit, Objektträger und von in Paraffinblöcken asserviertem Restgewebe für mind. 10 Jahre zu archivieren und aufzubewahren. Möglichkeit der Aufbewahrung von fixiertem Restgewebe bis zur endgültigen Diagnose 6 selbständige histopathologische Beurteilung von mind. 100 Mammakarzinomen und mind. 100 benignen Läsionen der Mamma innerhalb eines Zeitraums von 2 Jahren vor Aufnahme der Tätigkeit Ärzte, die im Auftrag des Programmverantwortlichen Arztes Stanzbiopsien unter Röntgenkontrolle durchführen Voraussetzungen für eine Genehmigung 1 Berechtigung zum Führen der Gebietsbezeichnung,Chirurgie,,Diagnostische Radiologie oder,frauenheilkunde und Geburtshilfe 2 Teilnahme an einem multidisziplinären Kurs zur Einführung in das Früherkennungsprogramm gemäß Anhang 2 Nr Teilnahme an einem Fortbildungskurs zur Durchführung von Biopsien gemäß Anhang 2 Nr Nachweis von mind. 10 selbstständig durchgeführten Stanzbiopsien der Mamma unter Ultraschallkontrolle unter Anleitung des Leiters eines Referenzzentrums 5 Nachweis von mind. 10 selbstständig durchgeführten Stanzbiopsien der Mamma unter Röntgenkontrolle und mind. 10 Kalibrierungen des Zielgerätes unter Anleitung des Leiters eines Referenzzentrums Bitte beachten Sie: Ärzte, die nicht als Vertragsärzte zugelassen sind und gleichwohl vertragsärztliche Leistungen im Rahmen des Mammographie-Screening- Programms erbringen möchten, müssen bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung eine diesbezügliche Ermächtigung beantragen, bevor sie die entsprechenden Leistungen durchführen und abrechnen dürfen. Die Ermächtigung für eine Teilnahme an dem Screening-Programm wird bei Bedarf erteilt. 1 Informationen zu den Kursen erhalten Sie bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung. Seite 26 von 29

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