AUSGLEICHSKASSE. Jahresbericht 2005

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1 AUSGLEICHSKASSE LUZERN Jahresbericht 2005

2 Organe Aufsichtsorgane Aufsicht des Bundes Materielle Aufsicht Finanzaufsicht Aufsicht des Kantons Verwaltungsaufsicht Präsident Vizepräsidentin Mitglieder Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), Bern Zentrale Ausgleichsstelle der AHV (ZAS), Genf Aufsichtskommission für die Ausgleichskasse Luzern Sekretariat: Ausgleichskasse Luzern, Postfach, 6000 Luzern 15 Dr. Markus Dürr, Regierungsrat, Malters Verena Küttel-Schürch, Luzern Peter Dietschi, Kriens Urs Kneubühler, Schötz Judith Renggli-Stadelmann, Wolhusen lic. iur. Ursula Sury, Rechtsanwältin, Horw Paul von Deschwanden, Adligenswil Kassenorgane Kassenleitung Direktor Stellvertretung Stabsdienste Bereich Dienste Rechtsdienst Fachdienste Bereich Beiträge/Interne Kontrollstelle Bereich Leistungen Zulagen/Krankenversicherung Dr. iur. Rudolf Tuor Urs Hofstetter, Stv. Direktor Kurt Sidler, Vizedirektor Dr. iur. Helen Monioudis, Rechtsanwältin lic. iur. Hanskaspar von Matt Urs Hofstetter, Stv. Direktor Joachim Gottschlich, Vizedirektor Stefano Marinelli, Abteilungsleiter Externe Kontrollstelle PricewaterhouseCoopers, Luzern 2

3 INHALT Bericht der Ausgleichskasse Luzern 2005 Gastkolumne: Der langjährige Direktor Dr. Rudolf Tuor geht in Pension 4 1 Entwicklung und Herausforderung für die AHV Die AHV im Aufbau Konsolidierung und neue gesellschaftliche Bedürfnisse Künftige Herausforderungen Die Ausgleichskasse als Garant für die Durchführung der AHV 8 2 Allgemeines Leitbild Organigramm Individuelle Prämienverbilligung für die Krankenversicherung (IPV) Beiträge, Leistungen und Gesamtumsatz Geldfluss und Vermögensstand von AHV/IV/EO AHV-Zweigstellen 16 3 Statistik Mitglieder Arbeitgeberkontrollen Erfassungskontrolle Beiträge VA/IK Leistungen AHV/IV/EO Ergänzungsleistungen zur AHV/IV Familienzulagen Krankenversicherung Rechtspflege 23 4 Rechnungen und Bilanz 24 Betriebsrechnung 24 Verwaltungsrechnung 25 Bilanz per 31. Dezember 26 5 Schlussbemerkung 28 6 Genehmigung 28 Anhang 29 1 Ausbezahlte Leistungen nach Gemeinden 30 2 Rechnung der IV-Stelle Luzern 32 3 Rechnung RAD Regionaler ärztlicher Dienst der Zentralschweiz, Luzern 33 Bericht der Familienausgleichskasse des Kantons Luzern 34 Bericht der Luzerner Familienausgleichskasse für Selbständigerwerbende (FAK-SE) 38 Bericht der kantonalen Aufsichtskommission für die Familienausgleichskassen 43 3

4 Gastkolumne Regierungsrat Dr. Markus Dürr Präsident der Aufsichtskommission für die Ausgleichskasse Luzern Der langjährige Direktor Dr. Rudolf Tuor geht in Pension Ende Januar 2006 ist Dr. iur. Rudolf Tuor als Direktor der Ausgleichskasse Luzern in den Ruhestand getreten. Er war nicht nur ein erfolgreicher Chef der Ausgleichskasse Luzern, sondern auch ein national und europäisch geschätzter Fachmann der Sozialversicherung. Im Namen der Regierung, des Grossen Rates, der Bevölkerung und der Aufsichtskommission für die Ausgleichskasse Luzern danke ich Dr. Rudolf Tuor ganz herzlich für seine beeindruckenden Leistungen. Blicken wir zurück auf die Tätigkeit von Rudolf Tuor, indem wir einige der wichtigsten Stationen in Erinnerung rufen. Der junge Jurist Dr. Rudolf Tuor war einige Jahre im Luzerner Erziehungsdepartement tätig, zuletzt als Departementssekretär II. Auf den 1. November 1977 wurde er vom Regierungsrat zum Direktor der Ausgleichskasse Luzern gewählt. In «seinen» 28 Jahren hat er aus der Ausgleichskasse Luzern ein bestens organisiertes Unternehmen mit hoher Kompetenz und Ausstrahlung gemacht. Ich möchte aus seinem vielfältigen Wirken nur ein paar Meilensteine erwähnen: Planung und Bezug des Neubaus an der Würzenbachstrasse mit Bezug im März 1982 Neuregelung der rechtlichen Stellung per 1. Januar 1993 Einführung von wegweisenden Informatik-Lösungen Initiant von Leistungsprogrammen, die inzwischen mehr als 10 andere Ausgleichskassen einsetzen Reduktion der durchschnittlichen Verwaltungskosten von 2,4 auf 1,6 % Förderer einer guten Zusammenarbeit zwischen AHV-Zweigstellen und der Ausgleichskasse Luzern Rudolf Tuor hat von sich und seinem Personal viel verlangt. Er hat den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aber auch viel gegeben. Für alle Mitarbeitenden war er stets ein interessierter Chef und Gesprächspartner. Kein Problem, kein Thema war ihm zu unwichtig, zu nebensächlich, als dass er es nicht ernst genommen hätte. Die Firmenkultur, ein gutes Betriebsklima waren ihm ein starkes, persönliches Anliegen. Deshalb gab es keinen Personalanlass, an dem es für den Direktor nicht selbstverständlich war, dabei zu sein. Spätestens hier hatten alle Mitarbeitenden die Chance, Rudolf Tuor nicht nur als fordernden Chef und als kompetenten Fachmann, sondern auch als humorvollen Menschen und vielschichtige Persönlichkeit kennen zu lernen. Neben seiner Aufgabe als Chef der Ausgleichskasse Luzern übte Dr. Rudolf Tuor eine breite Tätigkeit als Experte in Sachen AHV und Sozialversicherungsrecht aus. Viele, auch ich, haben gestaunt, wie er das alles schafft. Rudolf Tuor war nicht nur ein gewissenhafter Chef «seiner» Ausgleichskasse. Er war ein hoch angesehener Experte, Referent, Autor und Fachmann in Sozialversicherungsfragen, besonders für Fragen rund um die AHV, FAK und EL. So wirkte er als Mitglied in unzähligen nationalen Gremien und Organisationen mit. Auch davon nur zwei Beispiele: Er war während sechs Jahren Präsident der Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen und Fachexperte bei den bilateralen Verhandlungen im Auftrag der Kantone. Für seinen grossen und zugleich grossartigen Einsatz hat Dr. Rudolf Tuor den uneingeschränkten Dank der Öffentlichkeit verdient. Für alle, die ihn persönlich kennen, liegt es auf der Hand, dass das Energiebündel Rudolf Tuor seine Zeit weiterhin sinnvoll ausfüllen wird. Er hat eine ganze Reihe von neuen Aufgaben übernommen. Wer ihn kennt, weiss: Auch die wird er mit Leib und Seele erledigen. Ich wünsche Rudolf Tuor auch im Namen aller Mitglieder der Aufsichtskommission für die Ausgleichskasse Luzern beruflich und persönlich Erfolg, Erfüllung und eine gute Gesundheit! Regierungsrat Dr. Markus Dürr Präsident der Aufsichtskommission für die Ausgleichskasse Luzern 4

5 1 Entwicklung und Herausforderung für die AHV Die Sozialversicherungen sind auf die sozialen Bedürfnisse ausgerichtet und müssen daher laufend den sich ändernden Rahmenbedingungen von Wirtschaft und Gesellschaft angepasst werden. Sozialversicherungen stellen damit eine politische Daueraufgabe dar. Dies zeigt sich insbesondere in der Geschichte der AHV als Generationen-übergreifendem nationalem System der Grundvorsorge für die Bevölkerung der Schweiz. Die Entwicklungstrends sollen im Folgenden kurz zusammengefasst werden. 1.1 Die AHV im Aufbau Von der Basisversicherung zur minimalen Grundsicherung Mit der Einführung der AHV auf den 1. Januar 1948 verfügte die Schweiz über eine Basisvorsorge für die gesamte Bevölkerung im Falle von Tod für die Hinterbliebenen sowie für die Betagten. Die Leistungen waren mit Mindestrenten von 40 Franken bzw. Höchstrenten von 125 Franken im Monat anfänglich zwar sehr bescheiden, wurden jedoch in den 50er- und 60er-Jahren des 20. Jahrhunderts in sieben Revisionen schrittweise ausgebaut. Im Jahre 1971 betrugen die Mindestrenten 220 Franken, die Höchstrenten 440 Franken im Monat. Seit 1966 zahlte der Bund zudem Beiträge an die von den Kantonen ausbezahlten Ergänzungsleistungen, so dass trotz der tiefen Renten eine minimale Grundsicherung erreicht werden konnte. Aufbau der existenzsichernden Renten Mit der Verankerung des Drei-Säulen-Prinzips in der Bundesverfassung wurde die Zielsetzung der existenzsichernden Renten der AHV/IV festgeschrieben. Die Umsetzung dieses Auftrages erfolgte mit der 8. AHV-Revision. Dabei wurden die Renten 1973 beinahe verdoppelt und die Mindestrenten auf 400 Franken, die Höchstrenten auf 800 Franken im Monat festgelegt. In den folgenden Jahren erfolgten weitere Rentenerhöhungen, so dass ab 1977 monatliche Mindestrenten von 525 Franken bzw. Höchstrenten von 1055 Franken ausgerichtet werden konnten. Einfache AHV-Renten in Franken pro Monat Mindestrente Höchstrente Jahr 5

6 1 ENTWICKLUNG UND HERAUSFORDERUNG FÜR DIE AHV 1.2 Konsolidierung und neue gesellschaftliche Bedürfnisse 9. AHV-Revision: Konsolidierung des Erreichten Die wirtschaftlichen Entwicklungen der 70er-Jahre «Erdöl-Schock», knappe Finanzen, die hohe Teuerung zeigten die Grenzen des Wachstums auf, die es auch bei den Sozialversicherungen zu beachten galt. Zudem hatten die Leistungen der AHV ein Niveau erreicht, das nötigenfalls zusammen mit den Ergänzungsleistungen der Existenzbedarf der Rentnerinnen und Rentner weitgehend zu gewährleisten vermochte. Mit der 9. AHV-Revision, die 1979 in Kraft trat, wurde erstmals in der Geschichte der AHV kein Ausbau vorgenommen, sondern vielmehr eine Konsolidierung des Erreichten sowie Massnahmen zur Entlastung des Finanzhaushaltes der AHV (z. B. Beitragspflicht für erwerbstätige Altersrentner mit einem Freibetrag, Verzugs- und Vergütungszinsen, Regress gegen haftpflichtige Dritte) angestrebt. Wesentliches Element der Konsolidierung war bei der 9. AHV-Revision der «Mischindex» für künftige Rentenanpassungen. Demnach passt der Bundesrat «die ordentlichen Renten in der Regel alle zwei Jahre auf Beginn des Kalenderjahres der Lohn- und Preisentwicklung» an, indem er den Rentenindex neu festsetzt. Der Rentenindex ist das arithmetische Mittel des Lohnindexes und des Landesindexes der Konsumentenpreise (Art. 33 ter Abs. 1 und 2 AHVG). Der Mischindex ermöglichte künftige Rentenanpassungen ohne formelle Gesetzesänderung, wie dies bisher nötig war. Die einschneidenden Massnahmen im Beitrags- und Leistungsbereich sowie der Mischindex waren bereits im Parlament umstritten und führten erstmals seit Einführung der AHV zu einem Referendum gegen die 9. AHV-Revision. In der Volksabstimmung vom 26. Februar 1978 wurde die 9. AHV-Revision bei einer Stimmbeteiligung von rund 48 Prozent von zwei Dritteln unterstützt, so dass die Gesetzesänderung ab 1979 stufenweise umgesetzt werden konnte. 10. AHV-Revision: Anpassung an neue gesellschaftliche Bedürfnisse Schon während der Diskussionen der 9. AHV-Revision wurden Forderungen zur grundlegenden Anpassung der AHV an die seit Einführung der AHV veränderten gesellschaftlichen Bedürfnisse laut. Die unterschiedliche Beurteilung der Notwendigkeit für sozialpolitische Änderungen und zur finanziellen Sicherung der AHV verzögerten die parlamentarischen Beratungen der 10. AHV-Revision. Daher wurden auf 1993/94 unbestrittene sozialpolitische Verbesserungen (neue Rentenformel zugunsten mittlerer Einkommen, Hilflosenentschädigung der AHV, Erziehungsgutschriften für geschiedene Rentnerinnen, getrennte Auszahlung der Ehepaarrenten) im Rahmen eines befristeten Bundesbeschlusses vorzeitig eingeführt. Am 7. Oktober 1994 verabschiedete das Parlament aber auch die Einführung von Erziehungs- und Betreuungsgutschriften, die bei der Rentenberechnung wie beitragslose Einkommen berücksichtigt werden. Zudem wurden Witwerrenten für verwitwete Männer mit Kindern unter 18 Jahren sowie die Möglichkeit des Vorbezugs entsprechend gekürzter Renten eingeführt. Die mit der Vorlage verbundene Umgestaltung der AHV blieb nicht unbestritten, so dass auch gegen die 10. AHV-Revision das Referendum ergriffen wurde. Bei der Abstimmung vom 25. Juni 1995 wurde der 10. AHV-Revision in 21 Kantonen zugestimmt, während die Vorlage in den Kantonen Freiburg, Jura, Neuenburg, Tessin und Wallis mehrheitlich abgelehnt wurde. Insgesamt sprachen sich bei einer Stimmbeteiligung von knapp 40 Prozent rund 60 Prozent der Stimmenden für die Vorlage aus. Damit konnten die Neuerungen ab 1997 schrittweise umgesetzt werden. 6

7 1 ENTWICKLUNG UND HERAUSFORDERUNG FÜR DIE AHV 1.3 Künftige Herausforderungen Im Februar 2000 verabschiedete der Bundesrat eine Botschaft zur 11. Revision der AHV und zur mittelfristigen Finanzierung der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung. Im Zentrum der Revision standen vorab die Konsolidierung der AHV- und IV-Finanzierung, die Angleichung des Rentenalters für Frauen und Männer, die erweiterte Flexibilisierung des Rentenalters (Vorbezug/Aufschub). Die Finanzierung sollte unter anderem über eine stufenweise Erhöhung der Mehrwertsteuer mittelfristig gesichert werden. Das Rentenalter sollte auf 65 Jahre erhöht werden. Andererseits war die Möglichkeit des durchgehenden Altersrücktrittes zwischen 62 und 65 Jahren, des Vorbezugs halber Renten ab 59 Jahren mit Abfederung zugunsten geringer Einkommen sowie des monatlichen Abrufes aufgeschobener Renten auch im ersten Jahr vorgesehen. Weitere Elemente der Botschaft zur 11. AHV-Revision waren unter anderem die Erhöhung der Beiträge der Selbständigerwerbenden, unlimitierte Beiträge für Nichterwerbstätige, die Angleichung der Witwenrente an die Witwerrente und die Verlangsamung des Rhythmus für die Rentenanpassung. Die zahlreichen und teilweise einschneidenden Änderungen führten zu einem Referendum gegen die 11. AHV-Revision. Erstmals seit Einführung der AHV war das Referendum gegen eine AHV-Vorlage erfolgreich. In der Referendums-Abstimmung vom 16. Mai 2004 wurde die Vorlage von 68 % der Stimmenden abgelehnt. Die wohl grösste Herausforderung der nächsten Jahrzehnte stellt für die AHV die Demographie dar, d. h. der Eintritt der geburtenstarken Jahrgänge 1940 bis 1946 («Pillenknick») ins Rentenalter. Dies zeigt sich insbesondere im Verhältnis zwischen Erwerbstätigen und Rentenberechtigten: Verhältnis Erwerbstätige Personen im Rentenalter Personen im Erwerbsalter (2064-Jährige) 2005 Personen im Rentenalter (65-jährig und älter) ,24 2,09 1,95 2,0 1 Quelle: Stat. Jahrbuch 2003, Szenario «Trend» 7

8 1 ENTWICKLUNG UND HERAUSFORDERUNG FÜR DIE AHV Neben der demografischen Entwicklung hängt die Zukunft der AHV aber auch künftig stark von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ab, wie gerade auch die Rezession der ausgehenden Neunzigerjahre bestätigt hat. Als erste Massnahme zur Konsolidierung der AHV wurde ab 1999 die Mehrwertsteuer zugunsten der AHV um einen Prozentpunkt erhöht. Mit der Ablehnung der 11. AHV-Revision bleiben wesentliche Herausforderungen, mit denen sich die AHV in Zukunft konfrontiert sieht, vorderhand ungelöst. Daher müssen bald neue Vorschläge erarbeitet werden. Der Bundesrat hat im Dezember 2005 denn auch zwei neue Botschaften zur 11. AHV-Revision verabschiedet, die Folgendes beinhalten: leistungsseitige Massnahmen und durchführungstechnische Anpassungen, Vorruhestandsleistung im Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur AHV/IV. Wie bereits die ersten Reaktionen gezeigt haben, dürften die verschiedenen Vorschläge der beiden Botschaften noch zu längeren Debatten im Parlament führen. Angesichts der vorgeschlagenen Erhöhung des Rentenalters für Frauen auf 65 Jahre ab dem Jahr 2009 wurden auch schon konkrete Referendumsdrohungen laut. Es ist im Interesse der längerfristigen Sicherung der AHV zu hoffen, dass es gelingen wird, das Notwendige vom Wünschbaren zu trennen, damit sich die erforderliche finanzielle Sicherheit und das nötige Vertrauen in das zentrale Werk der sozialen Grundsicherung unseres Landes gewährleisten lässt. 1.4 Die Ausgleichskasse als Garant für die Durchführung der AHV Seit Bestehen der AHV haben sich die Ausgleichskassen als verlässliche Partner zur Durchführung des Herzstückes der schweizerischen Sozialversicherungen bewährt. Trotz oder gerade dank der dezentralen Organisation in selbständige öffentliche Einrichtungen war es möglich, den stets steigenden Anforderungen gerecht zu werden und die verschiedenen Revisionen trotz steigender Komplexität und knapper Fristen jeweils zeitgerecht umzusetzen. Angesichts der hohen Anforderungen, aber auch im Bestreben nach kostengünstigen Lösungen haben sich in den letzten Jahren verschiedene Informatik-Pools gebildet, in denen die Ausgleichskassen gemeinsame EDV-Programme entwickeln. Damit können nicht nur die unterschiedlichen Erfahrungen und Bedürfnisse gegenseitig nutzbar gemacht werden, sondern es ergeben sich auch Möglichkeiten sinnvoller Zusammenarbeit bei der Entwicklung der Anwendungsprogramme. Gleichzeitig können über die Informatik-Pools auch gemeinsame Angebote des elektronischen Verkehrs mit Abrechnungspflichtigen entwickelt werden, um die Kommunikation künftig noch besser auf Kundenbedürfnisse ausrichten zu können. Die langjährige Zusammenarbeit zwischen Kantonalen und Verbands-Ausgleichskassen im Bereich des Lehrlingswesens hat sich gerade in den letzten Jahren vertieft und bewährt. Durch gemeinsame überbetriebliche Ausbildungsveranstaltungen, einheitliche Ausbildungsmittel und die gemeinsame Schulung von Ausbildungsverantwortlichen und Experten wurde den Ausgleichskassen, welche sich in der Ausbildung junger Berufsleute engagieren, die Umsetzung der neuen kaufmännischen Berufslehre erleichtert. 8

9 1 ENTWICKLUNG UND HERAUSFORDERUNG FÜR DIE AHV Weitere Formen der Zusammenarbeit, so z.b. der kassenübergreifende Erfahrungsaustausch, und die Nutzung von Synergien, etwa durch Arbeitgeberkontrollen über die als Genossenschaft konstituierte Revisionsstelle der Ausgleichskassen (RSA), dienen der kostengünstigen und einheitlichen Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben im Rahmen der dezentralen Organisation der AHV. Durch Zusammenarbeit und Nutzung von Synergien in Kompetenzzentren sind die Ausgleichskassen, insbesondere auch die Ausgleichskasse Luzern, für die in näherer Zukunft zu erwartenden Herausforderungen gewappnet. 9

10 2 Allgemeines 2.1 Leitbild Unser Ziel Wir sind ein selbständiges öffentlich-rechtliches Kompetenzzentrum für Aufgaben der Sozialversicherung im Kanton Luzern. Wir erbringen umfassende Dienstleistungen im Rahmen der Gesetzgebung des Bundes und erfüllen zusätzliche kantonale Aufgaben. Wir wollen durch kundenorientierte hoch stehende Dienstleistungen zu den führenden Ausgleichskassen gehören. Unser Weg Wir sind ein Team von Fachleuten, das sich aufgaben- und bedarfsorientiert weiterbildet und entwickelt. Wir kommunizieren offen und hinterfragen die Qualität unseres eigenen Handelns selbstkritisch. Wir überzeugen durch Kompetenz und zuvorkommenden Umgang mit Kunden, Partnern und Mitarbeitern. Wir gewährleisten Vertraulichkeit sowie gezielte, sachliche und verständliche Information als Grundlage unserer Geschäftsbeziehungen. Wir setzen zur Qualitätssicherung und Effizienzsteigerung zeitgemässe Mittel und Technologien optimal und ökologisch sinnvoll ein. Wir anerkennen gute Leistungen, fördern das Mitarbeiterpotential und unterstützen uns gegenseitig. Wir schaffen durch Delegation von Aufgaben und Kompetenzen klare Verantwortungsbereiche. Wir respektieren die rechtlichen Rahmenbedingungen als Chance und setzen sie loyal um. Wir gewährleisten durch Vertrauen und gegenseitige Wertschätzung ein motivierendes Arbeitsklima. 10

11 2 ALLGEMEINES 2.2 Organigramm 11

12 2 ALLGEMEINES 2.3 Individuelle Prämienverbilligung für die Krankenversicherung (IPV) Grundlagen Im Kanton Luzern gelten die vom Bund für die EL festgelegten Durchschnittsprämien als generelle Richtprämie für die IPV-Berechnung im Einzelfall. Um den unterschiedlichen Prämienhöhen besser gerecht zu werden, ist der Kanton in drei Prämienregionen eingeteilt. Der für den IPV-Anspruch massgebende Prozentsatz wurde für 2005 auf 10 % des steuerbaren Einkommens (Vorjahr 9,5 %) festgelegt. Im Jahr 2005 haben Personen (Vorjahr ) Prämienverbilligung erhalten, was 39 % (Vorjahr 40 %) der Wohnbevölkerung des Kantons Luzern entspricht. Insgesamt wurden Zahlungen (ohne EL-Berechtigte und Zahlungen für Vorjahre) ausgelöst. Es ergab sich folgende Verteilung nach Nationalität der hauptberechtigten Personen: Nationalität Nationalität Schweiz Zahlungen 78,2 % Sri Lanka 483 Zahlungen 1,0 % Serbien-Montenegro Zahlungen 5,2 % Türkei 409 Zahlungen 0,8 % Italien Zahlungen 3,3 % Spanien 397 Zahlungen 0,8 % Portugal 719 Zahlungen 1,4 % Deutschland 370 Zahlungen 0,7 % Mazedonien 669 Zahlungen 1,3 % Albanien 226 Zahlungen 0,4 % Bosnien-Herzegowina 643 Zahlungen 1,3 % Kroatien 586 Zahlungen 1,2 % Übrige Zahlungen 4,4 % 12

13 2 ALLGEMEINES 2.4 Beiträge, Leistungen und Gesamtumsatz Beiträge und Leistungen der Ausgleichskasse Luzern (ohne Verwaltungskosten) Millionen Franken Beiträge Leistungen Die Entwicklung der Beiträge und Leistungen (ohne Verwaltungskosten) zeigt die Vielfalt der Aufgaben, die der Ausgleichskasse seit Bestehen übertragen wurden. Versicherungs- Beitrags- Ausbezahlte Gesamtbeiträge bezug 2) Leistungen 3) umsatz (ohne Verwaltungskostenbeiträge) (Franken) (Franken) (Franken) ) ) ) ) Wehrmannsausgleich LVEO 2) AHV/IV/EO, ALV, FL, FAK, FAK-SE 3) AHV/IV/EO, FL, EL, FAK, FAK-SE, KV 4) Senkung des ALV-Beitrages auf 2003 und

14 2 ALLGEMEINES Leistungen der Ausgleichskasse Luzern nach Sozialwerken Die Verteilung der Leistungen nach Aufgabenbereichen zeigt folgende Übersicht: *FAK-SE (4,22 Mio.) 0,31 % *KV (149,26 Mio.) 10,98 % *FAK (120,15 Mio.) 8,84 % EL (167,60 Mio.) 12,33 % AHV (683,50 Mio.) 50,29 % FL (15,05 Mio.) 1,11 % EO (20,95 Mio.) 1,54 % IV (198,47 Mio.) 14,60 % * kantonalrechtliche Leistungen Im Berichtsjahr waren rund 80 % (Vorjahr 80 %) der Leistungen durch Bundesrecht bestimmt. AHV-Leistungen im Kanton Luzern Neben der Ausgleichskasse Luzern richten auch Ausgleichskassen von Verbänden, des Bundes und von anderen Kantonen Leistungen der AHV im Kanton Luzern aus. Auszahlung über Ausgleichskasse Luzern 52,27% Auszahlung über Ausgleichskassen des Bundes und von Verbänden 47,73% Von allen Leistungen der AHV im Kanton Luzern wurden 2005 rund 52,27 % über die Ausgleichskasse Luzern (Vorjahr 52,43%) ausbezahlt. Entsprechende Statistiken für die Beiträge sind nicht verfügbar. 14

15 2 ALLGEMEINES 2.5 Geldfluss und Vermögensstand von AHV/IV/EO Geldfluss AHV/IV/EO 2005 (Milliarden Franken) Vermögensstand Für die einzelnen Versicherungszweige ergibt sich folgender Vermögensstand: Ende 2004 Ende 2005 AHV 27,0 Milliarden 29,4 Milliarden IV 6,0 Milliarden 7,8 Milliarden EO 2,6 Milliarden 2,8 Milliarden Damit ergeben sich Reserven der AHV von rund 94 % des Jahresaufwandes (Vorjahr 89 %). 15

16 2 ALLGEMEINES 2.6 AHV-Zweigstellen Im Berichtsjahr wurden bei 46 AHV-Zweigstellen die nach Art. 161 Abs. 3 AHVV vorgeschriebenen Kontrollbesuche durchgeführt. Wegen den Gemeindefusionen von Kulmerau und Willihof mit Triengen sowie Herlisberg mit Römerswil wurden die AHV-Zweigstellen von Kulmerau und Willihof in die AHV-Zweigstelle Triengen und die AHV- Zweigstelle von Herlisberg in die AHV-Zweigstelle von Römerswil integriert. Es ergaben sich Mutationen in der Leitung von folgenden AHV-Zweigstellen: Ballwil Inwil Römerswil Beromünster Menznau Schlierbach Büron Luthern Weggis Ermensee Rain Gelfingen Rickenbach Den zurückgetretenen Leiterinnen und Leitern von AHV-Zweigstellen sei für ihre wertvolle Tätigkeit herzlich gedankt. Der Instruktionskurs fand am 18. und 27. April 2005 statt und wurde von 14 Personen (2 Stellenleitenden und 12 Mitarbeitenden) besucht. Den Repetitionskurs vom 25. Oktober und 2. November 2005 besuchten 12 Personen (3 Stellenleitende und 9 Mitarbeitende). Am 10. März 2005 fand die Fähigkeitsprüfung statt. Aufgrund der Prüfungen im Berichtsjahr oder in früheren Jahren konnte die Aufsichtskommission für die Ausgleichskasse Luzern die Genehmigung der Neubesetzung von AHV-Zweigstellen in folgenden Gemeinden aussprechen: Beromünster Jeannine Meier Neuenkirch Irene Winiger Dierikon Marcel Herrmann Rickenbach Yvonne Arnold Emmen Josef Unternährer Romoos Willy Schmid Escholzmatt Michael Stadelmann Schlierbach Karin Amrein Greppen Beatrice Wigger Schwarzenberg Nadja Hunkeler Luthern Esther Muri Winikon Blanca Arnet Menznau Priska Peter 9 Mitarbeitende von Gemeindezweigstellen haben die Prüfung freiwillig absolviert. Wir freuen uns auf eine fruchtbare Zusammenarbeit mit den neuen Zweigstellenleitenden und wünschen ihnen viel Befriedigung bei ihrer Tätigkeit. 16

17 3 Statistik Die folgenden Angaben vermitteln einen quantitativen Überblick über die Entwicklung der im Berichtsjahr angefallenen Arbeiten der Ausgleichskasse. 3.1 Mitglieder Arbeitgeberkontrollen Erfassungskontrolle Mitglieder/Mutationen / Im Kanton Luzern abrechnungspflichtige Mitglieder Mitglieder der Ausgleichskasse Luzern Mitglieder von Verbandsausgleichskassen Mitglieder total % + 1% + 4% Kassenwechsel Übertritte zur Ausgleichskasse Luzern Abgänge zu anderen Ausgleichskassen % +67% Anmeldungen als Selbständigerwerbende Eingegangene Gesuche Gutheissungen total % der Gesuche % 1% Arbeitgeberkontrollen Arbeitgeberkontrollen Revision durch Interne Kontrollstelle Revision durch SUVA Revision durch weitere Kontrollstellen Arbeitgeberkontrollen total % 6% +41% 1% Nachgeforderte Beiträge Zurückerstattete Beiträge % 14% Erfassungskontrolle Erfassungskontrolle UVG/BVG Erstmalige Kontrollen Abklärung bei Arbeitgeberkontrollen Erfassungskontrollen total % 1% + 5% Mahnungen (UVG/BVG) % Meldungen an SUVA/Ersatzkasse UVG BVG-Aufsichtsbehörde % 77% 17

18 3 STATISTIK 3.2 Beiträge VA/IK Beiträge AHV/IV/EO/ALV Inkassomassnahmen / Verbuchte Beiträge AHV/IV/EO ALV Beiträge total % + 1% + 2% Abschreibung und Herabsetzung von Beiträgen Abschreibungen AHV/IV/EO Abschreibungen ALV Abschreibungen total Herabsetzungen AHV/IV/EO % 57% Erlass von Beiträgen Anzahl Erlassfälle Erlassene Beiträge % + 3% Betreibungswesen Betreibungsbegehren Rechtsöffnungsbegehren Rechtsöffnungen Definitive Verlustscheine % +14% 30% +28% +34% Versicherungsausweise Individuelle Konten / Versicherungsausweise (VA) Neu erstellte Versicherungsausweise Erstellte VA-Duplikate % + 6% Individuelle Konten (IK) Buchungen auf IK IK-Eröffnungen IK-Auszüge für Versicherte IK-Zusammenrufe (ZIK) für Verbuchte Einkommen total Ausgleichskasse Luzern: fremde Ausgleichskassen: % 2% +15% 23% 17% 1% Betreuungsgutschriften Anmeldungen für Betreuungsgutschriften IK-Eintragungen für Betreuungsgutschriften % 3% Für die Beiträge an die Familienzulagenordnungen verweisen wir auf Ziff

19 3 STATISTIK 3.3 Leistungen AHV/IV/EO Leistungen AHV/IV / Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) Bezüger von Renten und HE der AHV Ausbezahlte Renten Hilflosenentschädigungen (HE) AHV-Leistungen total % + 3% 4% + 2% Invalidenversicherung (IV) Bezüger von Renten und HE der IV IV-Taggeldern Ausbezahlte Renten Hilflosenentschädigungen (HE) Abschreibungen/Erlasse IV-Taggelder AHV/IV/EO/ALV-Beiträge zu Lasten IV IV-Leistungen total % 2% 1% +13% 81% + 3% + 4% 1% Auszahlungsart AHV/IV-Renten Baranweisung Banküberweisung Postüberweisung 4,3 % 80,8 % 14,9 % 3,7 % 81,8 % 14,5 % Splitting nach Scheidung Vor Rentenfall Im Rentenfall % 4% Flexibler Rentenbezug Vorbezogene Neu-Renten Aufgeschobene Renten total Hypothetische Rentenberechnungen % 8% +25% Leistungen EO und Mutterschaftsentschädigung (MSE) / Erwerbsersatzordnung (EO) Behandelte Meldekarten % Anzahl Gesuche MSE (Inkrafttreten ab ) 602 EO-Entschädigungen (Gesetzesrevision ab ) davon Mutterschaftsentschädigung AHV/IV/EO/ALV-Beiträge zu Lasten EO EO-Leistungen total % +41% +41% 19

20 3 STATISTIK 3.4 Ergänzungsleistungen zur AHV/IV Ergänzungsleistungen (EL) / EL-berechtigte Personen EL zur AHV EL zur IV EL-Berechtigte total davon in Heimen ,1 % ,3 % + 3% + 7% + 4% + 1% Leistungen EL Ausbezahlte EL zur AHV zur IV Abschreibungen/Erlasse EL-Aufwand total davon Krankheits-/Hilfsmittelkosten Behinderungskosten % + 6% +41% + 6% +15% 2% EL-Auszahlungen an Versicherte in Heimen % Verarbeitungen (Ein Geschäftsfall kann mehrere Personen betreffen) Erstmalige Verfügungen davon Zusprachen Ablehnungen Gesuche Krankheits-/Hilfsmittelkosten Behinderungskosten Periodische Überprüfungen Mutationen Verarbeitungen total % 13% 9% +10% +30% 21% + 9% + 8% 20

21 3 STATISTIK 3.5 Familienzulagen Familienzulagen in der Landwirtschaft (Bundesrecht) / Zulagen an landwirtschaftliche Arbeitnehmer Beiträge der Arbeitgeber Ausgerichtete Zulagen Rückforderungen % +10% Zulagenberechtigte Kinder davon mit Wohnsitz im Ausland % +13% Bezüger davon im Berggebiet % 7% Zulagen an Kleinbauern Ausgerichtete Zulagen Rückforderungen % Zulagenberechtigte Kinder davon im Berggebiet % 2% Bezugsberechtigte Kleinbauern im Talgebiet davon mit vollen Zulagen 2/3-Zulagen 1/3-Zulagen % + 0% 3% +46% Bezugsberechtigte Kleinbauern im Berggebiet davon mit vollen Zulagen 2/3-Zulagen 1/3-Zulagen % 2% + 0% 100 % Bezugsberechtigte Kleinbauern total % Familienzulagen in nicht-landwirtschaftlichen Berufen (Kantonales Recht) Familienausgleichskasse des Kantons Luzern (FAK) Ausgerichtete Zulagen Bezugsberechtigte Arbeitnehmer Beiträge der Arbeitgeber Überweisung an FAK-SE Familienausgleichskasse für Selbständigerwerbende (FAK-SE) Ausgerichtete Zulagen Bezüger und pendente Anmeldungen Beiträge der anerkannten FAK Bezüger % + 1 % + 1% 14% + 1% 3% 16% + 3% 13 % Für weitere Einzelheiten wird auf die Jahresberichte der Familienausgleichskasse des Kantons Luzern und der Luzerner Familienausgleichskasse für Selbständigerwerbende im Anhang verwiesen. 21

22 3 STATISTIK 3.6 Krankenversicherung Individuelle Prämienverbilligung (IPV) Gesuche (Ein Gesuch kann mehrere Personen betreffen) Eingang davon Erledigungen Pendenzen EL Sozialamt Gutsprachen Ablehnungen Anzahl 2004 Anteil % % % % % % % Anzahl 2005 Anteil % % % % % % % Personen Anteil der Bevölkerung Personen Anteil der Bevölkerung IPV-berechtigte Personen Auszahlungen Auszahlungen IPV./. Rückerstattungsforderungen./. Nachzahlung Abschreibung Rückforderungen + Zahlungsretouren + Abschreibungen Rückforderungen + Erlass Rückforderungen % Betrag % Betrag +/ % % % IPV-Leistungen davon für EL-Berechtigte Sozialhilfe-Berechtigte Vorjahre Betrag Anteil % % % % Betrag Anteil % % % % Rückvergütung uneinbringlicher KV-Prämien Gesuche von Gemeinden pro Haushalt Auszahlungen an Gemeinden Rückerstattung bezahlter Verlustscheine Versicherungsobligatorium nach KVG 22 Kontrollverfahren (ohne Verfahren auf Gemeindeebene) Meldungen von AHV-Zweigstellen Zwangserfassungen durch Versicherer Beschwerden Befreiung von der Versicherungspflicht Eingegangene Gesuche Erteilte Bewilligungen Zwangserfassungen an Versicherer Andere Erledigung Pendent Beschwerden Anzahl Anzahl / % % % Anzahl +/ % % 0 100% Anzahl +/ % % % % % 0 0%

23 3 STATISTIK 3.7 Rechtspflege Rechtspflege / Einsprachen Pendenzen aus Vorjahr Neueingänge Erledigungen Pendenzen am Ende des Jahres % 30% 14% 25% Beschwerden Kantonales Verwaltungsgericht Pendenzen aus Vorjahr Neueingänge Erledigung durch das Gericht Pendenzen am Ende des Jahres % 20% 22% 14% Eidgenössisches Versicherungsgericht Pendenzen aus Vorjahr Neueingänge Erledigung durch Gericht Pendenzen am Ende des Jahres % 13% 39% +50% Schadenersatzverfahren nach Art. 52 AHVG Pendenzen aus Vorjahr Neueingänge Erledigungen Pendenzen am Ende des Jahres % +111 % 8% +45% Strafverfahren Anzeigen an Amtsstatthalter % 23

24 4 Rechnungen und Bilanz Betriebsrechnung Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 1. Leistungen/Durchführungskosten AHV-GELDLEISTUNGEN Ordentliche Renten Ausserordentliche Renten Hilflosenentschädigung Rückerstattungsforderungen Abschreibung/Erlass Verzugszinsen IV-GELDLEISTUNGEN Ordentliche Renten Ausserordentliche Renten Taggelder Hilflosenentschädigung Rückerstattungsforderungen Abschreibung/Erlass AHV/IV/EO/ALV-Beitragsanteil auf Taggelder Verzugszinsen AHV-DURCHFÜHRUNGSKOSTEN Parteientschädigung, Gerichtskosten IV-DURCHFÜHRUNGSKOSTEN IV-Stelle RAD Zentralschweiz Parteientschädigung, Gerichtskosten ERWERBSERSATZORDNUNG (EO) Entschädigung Rückerstattungsforderungen Abschreibung/Erlass AHV/IV/EO/ALV-Beitragsanteil zu Lasten der EO Verzugszinsen FAMILIENZULAGEN LANDWIRTSCHAFT Familienzulagen an Arbeitnehmer Familienzulagen an Kleinbauern Abschreibung FL-DURCHFÜHRUNGSKOSTEN Parteientschädigung, Gerichtskosten ALV-DURCHFÜHRUNGSKOSTEN Kostenvergütung Parteientschädigung, Gerichtskosten Beiträge AHV/IV/EO Persönliche Beiträge Lohnbeiträge Schadenersatzforderungen Abschreibung/Erlass/Herabsetzung Rückerstattungsforderungen/Nachzahlungen ZINSEN AUF BEITRÄGEN Verzugszinsen Vergütungszinsen FAMILIENZULAGEN LANDWIRTSCHAFT Beiträge Rückerstattungsforderungen ARBEITSLOSENVERSICHERUNG (ALV) Beiträge Schadenersatzforderungen Abschreibung/Erlass Ausgleich

25 4 RECHNUNGEN UND BILANZ Verwaltungsrechnung Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 1. Allg. Verwaltungsaufwand Personalaufwand Amortisation Pensionskasse * Büromaterial Drucksachen Porti, Telefongebühren Betreibungsspesen Diverser Sachaufwand Raum-/Liegenschaftskosten Zweigstellenbeitrag an Gemeinden Vergütungen an Steuerverwaltung Diverse Dienstleistungen Dritter Passivzinsen, Kapitalkosten Abschreibungen/Erlass/Herabsetzung VK-Beitr. Abschreibungen Allgemeine Verwaltungskosten Rückerstattung VK-Zuschüsse AHV Div. Rückerstattungen/Bildung von Rückstellungen Allg. Verwaltungsertrag Verwaltungskostenbeiträge Vermögenserträge Entgelte (Gebühren, Bussen, Parteientschädig.) Vergütungen für übertragene Aufgaben FAK Luzerner FAK-SE Aufsichtskommission für die FAK ( 29 2 FamZG) UVG: Information/Erf. Kontrolle KV: Prämienverbilligung/Obligatorium/Verlustscheine Diverse Dienstleistungserträge VK-Zuschüsse AHV VK-Vergütung für FL ALV EL Diverse Verwaltungskostenanteile Allgemeine Verwaltungserträge Rückerstattungen/Auflösung von Rückstellungen Kapitalanlagen Liegenschaftenrechnung Informatik Jahresergebnis * Amortisation nicht voll gedeckter Arbeitgeberbeiträge an Kantonale Pensionskasse, die mit Wegfall Staatsgarantie fällig wurden. 25

26 4 RECHNUNGEN UND BILANZ Bilanz Aktiven Passiven Aktiven Passiven 1. Flüssige Mittel Bankguthaben Kontokorrentguthaben Kontokorrent Beitragspflichtige Übrige Kontokorrentguthaben Guthaben bei anderen Rechnungskreisen Guthaben bei RK Andere Guthaben Kapitalanlagen Immobilien Mobilien Mobiliar Allg. Büromaschinen Informatikmittel (Hardware/Software) Andere technische Einrichtungen Transitorische Aktiven Laufende Verpflichtungen Allgemeine Kreditoren Mehrwertsteuer Kreditor Quellensteuer Sozialversicherungsbeiträge und -leistungen Übrige laufende Verpflichtungen Schulden bei anderen Rechnungskreisen Schuld bei RK Verpflichtungen für Sonderrechnungen Haftungsfonds Reservefonds Rückstellungen Transitorische Passiven Allgemeine Reserven/Rechnungsvortrag

27 4 RECHNUNGEN UND BILANZ

28 5 Schlussbemerkung Mit vorliegendem Jahresbericht darf ich nach über 28-jähriger Tätigkeit zum letzten Mal als Direktor über die vielfältigen Aufgaben, die unserer Ausgleichskasse von Bund und Kanton Luzern übertragen sind, Rechenschaft ablegen. Die Einleitung zeigt den Ausbau und künftige Herausforderungen der AHV. Was für die AHV als Kernstück der sozialen Sicherheit der Schweiz gilt, trifft sinngemäss auch auf die übrigen Sozialversicherungen zu. In den vergangenen Jahrzehnten hat sich die AHV von der nachvollziehbaren Ordnung der 8. AHV-Revision zu einem komplexen, auch für Fachleute mit langer Erfahrung oft nur schwer durchschaubaren Regelwerk entwickelt. Daher sei hier der Wunsch erlaubt, dass bei der weiteren Entwicklung der Sozialversicherung insbesondere die Nachvollziehbarkeit und Verständlichkeit der Regelungen vermehrt beachtet werden. Zwar mag das grosse Vertrauen, das Ausgleichskassen und AHV-Zweigstellen jeden Tag erfahren, ein hervorragendes Zeugnis für die gute Arbeit sein, aber gerade eine Volksversicherung wie die AHV sollte jedoch auch für Betroffene wieder vermehrt nachvollziehbar und transparent sein. Nur dies bietet Gewähr für die nötige Verankerung unseres wichtigsten Sozialwerkes in der Bevölkerung. Die heutige Komplexität und Verflochtenheit mit anderen Sozialversicherungen im In- und Ausland erfordern besonders hohe Fach- und Sozialkompetenz der mit der Durchführung im Alltag befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das gute Betriebsklima in der Ausgleichskasse und die offene und engagierte Zusammenarbeit mit den AHV-Zweigstellen im Kanton Luzern bieten Gewähr dafür, dass unseren Versicherten und Beitragspflichtigen auch künftig gute und kundenorientierte Dienstleistungen erbracht werden können. Allen, die sich in welcher Form und Funktion auch immer für unsere Aufgaben engagiert und die Kassenleitung unterstützt haben, sei mein grosser persönlicher Dank ausgesprochen. Dieser Dank gilt vorab den Mitarbeitenden der Ausgleichskasse und der AHV-Zweigstellen, aber auch den Aufsichtsorganen von Bund und Kanton für das Vertrauen, das unerlässliche Grundlage für die erfolgreiche Führung jeder Ausgleichskasse bildet. Dank gebührt auch den anderen Ausgleichskassen für das Verständnis und die hilfreiche Unterstützung bei Konferenzen und in Kommissionen sowie für zahlreiche persönliche Ratschläge. Gedankt sei schliesslich allen Dienststellen, Institutionen für die Zusammenarbeit sowie den Versicherten und Beitragspflichtigen für das Verständnis für die nicht immer leicht nachvollziehbaren Regelungen, die im Alltag umzusetzen sind. Der Ausgleichskasse Luzern und ihrem neuen Direktor, Urs Hofstetter, wünsche ich für die Zukunft alles Gute. Möge es auch künftig gelingen, mit gemeinsamen Engagement die breiten Aufgaben zur vollen Zufriedenheit der Versicherten und der Aufsichtsorgane zu erfüllen! Luzern, im April 2006 AUSGLEICHSKASSE LUZERN Der Direktor: Rudolf Tuor 6 Genehmigung Die Aufsichtskommission hat vom vorliegenden Bericht Kenntnis genommen und den Rechnungen der Ausgleichskasse Luzern die Genehmigung erteilt. Gleichzeitig hat sie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ausgleichskasse Luzern sowie ihrer Zweigstellen für die grosse Arbeit, die im Berichtsjahr wiederum geleistet wurde, gedankt. Luzern, 20. Februar 2006 AUFSICHTSKOMMISSION FÜR DIE AUSGLEICHSKASSE LUZERN Der Präsident Die Vizepräsidentin Markus Dürr Verena Küttel-Schürch 28

29 Anhang Tabellen 1 Ausbezahlte Leistungen nach Gemeinden 30 2 Rechnung der IV-Stelle Luzern 32 3 Rechnung RAD Regionaler ärztlicher Dienst der Zentralschweiz, Luzern 33 29

30 ANHANG 1 Auszahlungen 2005 der Ausgleichskasse Luzern Zweigstelle AHV-Renten 1) IV-Renten 1) EL zur AHV/IV 2) IPV 3) Rückerstattung KV-Prämien 4) Franken Franken Franken Franken Franken Adligenswil Aesch Alberswil Altbüron Altishofen Altwis Ballwil Beromünster Buchrain Buchs Büron Buttisholz Dagmersellen Dierikon Doppleschwand Ebersecken Ebikon Egolzwil Eich Emmen Entlebuch Ermensee Eschenbach Escholzmatt Ettiswil Fischbach Flühli Gelfingen Gettnau Geuensee Gisikon Greppen Grossdietwil Grosswangen Gunzwil Hämikon Hasle Hergiswil Hildisrieden Hitzkirch Hochdorf Hohenrain Honau Horw Inwil Knutwil Kottwil Kriens Langnau Lieli Littau Luthern ) ohne Renten anderer Ausgleichskassen; 2) ohne IPV für EL-Berechtigte; 3) Individuelle Prämienverbilligung an Versicherte (inkl. EL); 4) Rückerstattung uneinbringl. Prämien an Gemeinden 30

31 ANHANG 1 Zweigstelle AHV-Renten 1) IV-Renten 1) EL zur AHV/IV 2) IPV 3) Rückerstattung KV-Prämien 4) Franken Franken Franken Franken Franken Luzern Malters Marbach Mauensee Meggen Meierskappel Menznau/Geiss Mosen Müswangen Nebikon Neudorf Neuenkirch Nottwil Oberkirch Ohmstal Pfaffnau Pfeffikon Rain Reiden Retschwil Richenthal Rickenbach Roggliswil Römerswil Romoos Root Rothenburg Ruswil Schenkon Schlierbach Schongau Schötz Schüpfheim Schwarzenberg Sempach Sulz Sursee Triengen Udligenswil Uffikon Ufhusen Vitznau Wauwil Weggis Werthenstein Wikon Willisau-Land Willisau-Stadt Winikon Wolhusen Zell Ausserkantonal Total ) ohne Renten anderer Ausgleichskassen; 2) ohne IPV für EL-Berechtigte; 3) Individuelle Prämienverbilligung an Versicherte (inkl EL); 4) Rückerstattung uneinbringl. Prämien an Gemeinden 31

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