VEREINBARUNG ZUM QIÉRO! PARTNERPROGRAMM

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1 INHALT VEREINBARUNG ZUM QIÉRO! PARTNERPROGRAMM Einleitung Vertragsgegenstand Beziehungen zwischen den Vertragsparteien Bewerbungskriterien Werbemittel Arten der Werbemittel Banner Textlinks Content/Advertorials Verwendung und Platzierung von Werbemitteln Pflichten von QIÉRO! Pflichten des Partners Verwendung der Qiéro! Marken durch den Partner Website Content Verletzung der Rechte Dritter durch den partner Freistellungsklausel Haftung von QIÉRO! Kommunikation mit Kunden Vergütung und Provision Provisionen und Rückvergütungen Provisionsstaffel Pay-per-Sale Provisionen Auszahlungszyklus Tracking und Reporting Regelungen für Besondere Publisher-Modelle der Partner SEM Gutschein Meta-Netzwerke Banner-Netzwerke Gewinnspiel Preisvergleich Social Media... 12

2 13.9 Mobile Post-View Geheimhaltung Änderungen und Anpassungen Vertragslaufzeit und Kündigung Gerichtsstand und anwendbares Recht Seite 2 von 14

3 EINLEITUNG Unsere Affiliate-Partnerschaften sind uns sehr wichtig. Wir sind daher stets darauf bedacht, Ihnen unseren Partnern den nötigen Respekt und Fairness entgegenzubringen. Gleiches wünschen wir uns auch von Ihnen. Wir haben diese Vereinbarung verfasst um unsere Partnerschaft auf einem soliden Fundament aufzubauen und transparente und gleiche Bedingungen für alle beteiligten Parteien zu schaffen. Dazu gehören Ihre Rechte im Rahmen des Programms genauso wie unsere Bemühungen zum Schutz unserer Marken. Wir bitten Sie daher diese Vereinbarung aufmerksam zu lesen! Offene Kommunikation liegt uns sehr am Herzen. Falls Sie Fragen zu dieser Vereinbarung haben, sind wir gerne für Sie da und helfen Ihnen weiter. Bitte nutzen Sie hierzu unsere Kontaktmöglichkeit unter der -Adresse Ich freue mich schon jetzt, Sie als Partner begrüßen zu dürfen! Mit freundlichen Grüßen Fabienne Nistler Qiéro! Affiliate Manager Seite 3 von 14

4 1 VERTRAGSGEGENSTAND Gegenstand dieses Vertrages ist die Teilnahme am Partnerprogramm der Qiéro! ein Vertriebsbereich der JAKO-O GmbH August-Grosch-Straße Bad Rodach - nachfolgend kurz Qiéro! genannt Die Teilnehmer am Partnerprogramm müssen mindestens 18 Jahre und voll geschäftsfähig sein. Das Partnerprogramm ermöglicht die Schaltung von elektronischen Werbemitteln, z.b. Banner, auf einem Online-Werbeträger des Partners. Für vermittelte Sales werden Vermittlungsprovisionen gezahlt, deren Entstehung und Höhe sich nach dem geltenden Provisionsmodell (siehe Punkt 11) richtet. Diese AGBs gelten zusätzlich zu den AGBs des Affiliate-Netzwerkes für die Teilnahme am Qiéro! Partnerprogramm. Entgegenstehende Bedingungen eines Partners gelten nicht. 2 BEZIEHUNGEN ZWISCHEN DEN VERTRAGSPARTEIEN Bei den Teilnehmern am Qiéro! Partnerprogramm handelt es sich um unabhängige Vertragsparteien. Durch die Annahme der Bewerbung entsteht keine Partnerschaft, kein Joint-Venture, keine Franchise- oder Handelsvertreter-Beziehung, kein Angestelltenverhältnis oder eine sonstige Beziehung, die über die Affiliate-Partnerschaft hinausgeht. 3 BEWERBUNGSKRITERIEN Jede eingehende Bewerbung für das Qiéro! Partnerprogramm wird geprüft und in der Regel innerhalb von 2 Werktagen beantwortet. Sollten Zweifel daran bestehen, ob der jeweilige Dienst, den der Bewerber im Rahmen der Schaltung von elektronischen Werbemitteln anbietet, in das Partnerprogramm aufgenommen werden kann, wird Qiéro! die Bewerbung vorerst zurückstellen und diese zu einem späteren Zeitpunkt erneut prüfen. Dies kann unter folgenden Umständen der Fall sein: - Die Website ist noch nicht fertiggestellt - Es ist kein oder ein nicht eindeutiges Impressum vorhanden (im Sinne des 5 TMG) - Die Platzierung der Werbemittel oder Art und Umfang der Werbemittel sind unklar - Die Themen-Relevanz ist unklar Die Bewerbung wird sofort abgelehnt, wenn der Dienst folgende Kriterien erfüllt, oder auf Dienste verlinkt, die diese erfüllen: - Nacktdarstellungen und sonstige sexuellen Inhalte - unangemessener Sprachgebrauch (derbe Ausdrücke, Verleumdung, Beleidigung, etc.) - Darstellung von Tabak, Alkohol, Drogen, Waffen und Glücksspielen - Diskriminierung privater, religiöser, ethnischer, politischer oder sonstiger Art - politische oder religiöse Inhalte - Gewaltdarstellungen - Verstöße gegen geistige Eigentumsrechte - Verstöße gegen geltendes Recht Seite 4 von 14

5 - illegale Downloads jeglicher Art anbietet Darüber hinaus sind Geschäftsmodelle, wie Paid4Dienste grundsätzlich von der Teilnahme am Partnerprogramm ausgeschlossen. Qiéro! ist in seiner Entscheidung über die Aufnahme in das Partnerprogramm frei und nicht an die oben aufgestellten Bewerbungskriterien gebunden. Qiéro! unterliegt insbesondere keinerlei Begründungspflicht gegenüber dem Bewerber. Qiéro! kann die Partnerschaft jederzeit und ohne Angaben von Gründen kündigen, insbesondere im Fall eines Verstoßes gegen die Regelungen der Vereinbarung. 4 WERBEMITTEL Im Rahmen des Partnerprogramms stellt Qiéro! dem Partner verschiedene Werbemittel zur Verfügung, darunter statische Banner, Flash-Banner, Textlinks sowie Produktlisten, die in Regelmäßigkeiten dem Produktsortiment und Saisonalitäten angepasst werden. Fortlaufend können neue Werbeformate hinzukommen sowie ältere aus dem Programm entfernt werden. Es dürfen jedoch nur Werbemittel verwendet werden, die über das Qiéro!-Partnerprogramm angeboten werden und auch nur auf Websites integriert werden, deren Adresse (URL) im Rahmen der Anmeldung zum Qiéro- Partnerprogramms angegeben wurden. Werden Sonderformate vom Partner gewünscht, wendet sich der Partner an Qiéro!. Qiéro! ist frei in der Entscheidung über die Erstellung von Sonderprogrammen. 4.1 ARTEN DER WERBEMITTEL BANNER Qiéro! ändert und tauscht Werbemittel, insbesondere Banner von Zeit zu Zeit automatisiert aus. Die Änderungen können jederzeit, ohne vorherige Ankündigung, vorgenommen werden TEXTLINKS Textlinks dürfen nach eigenem Ermessen abgeändert werden, insoweit diese dabei nicht in ihrem wesentlichen Inhalt und ihrem Sinn geändert werden und die relevanten Informationen nicht verloren gehen. Die Haftung des Partners für Änderungen der Textlinks gelten die unter Ziffern 7 und 8 getroffenen Regelungen CONTENT/ADVERTORIALS Content-Blöcke und Advertorials dürfen nach eigenem Ermessen abgeändert werden, insoweit diese dabei nicht in ihrem wesentlichen Inhalt und ihrem Sinn geändert werden und Informationen nicht verloren gehen. Die Haftung des Partners für Änderungen der Textlinks gelten die unter Ziffern 7 und 8 getroffenen Regelungen. 4.2 VERWENDUNG UND PLATZIERUNG VON WERBEMITTELN Mit dem Einbinden der Werbemittel überträgt Qiéro! dem Partner eine jederzeit widerrufliche, nicht-exklusive und nicht übertragbare Lizenz zur Verwendung des bereitgestellten Materials, insbesondere Marken, Logos, Unternehmenskennzeichen, Bilder, Texte. Mit Ausnahme von Textlinks sowie von Content-Blöcken und Advertorials dürfen diese nicht verändert werden. Das betrifft sowohl die grafische Gestaltung als auch Inhalte und Formate. Seite 5 von 14

6 Die Platzierung von Werbemitteln darf ausschließlich auf Werbeflächen (Domains etc.) erfolgen, die zum Partnerprogramm angemeldet und dem Betreiber des Partnerprogramms bekannt gemacht wurden. Die Verwendung von Werbemitteln in iframes, auf Layern, in AdOns und Software ist nicht erlaubt. Darüber hinaus sind direkte Weiterleitungen (Domain-Weiterleitungen) nicht gestattet. Seite 6 von 14

7 5 PFLICHTEN VON QIÉRO! Qiéro! verpflichtet sich im Rahmen des Qiéro! Partnerprogramms, alle generierten Sales in einer angemessenen Zeit zu prüfen, gegebenenfalls zu bestätigen und die zügige Auszahlung der Provisionen zu gewährleisten. Im Falle einer Pre-Payment-Regelung bedeutet dies, die netzwerkseitige Auszahlung von Provisionen durch etwaigen Zahlungsverzug nicht zu gefährden. Qiéro! verpflichtet sich weiterhin dazu, ein stabiles Tracking zu unterhalten, übernimmt aber keine Garantie im Hinblick auf Ausfälle des Tracking. Weiterhin verpflichtet sich Qiéro!, für Fragen und Anliegen seiner Partner zur Verfügung zu stehen. Der direkte Support kann telefonisch ( ) sowie per erfolgen. Anfragen werden in der Regel werktags innerhalb von 48h bearbeitet. 6 PFLICHTEN DES PARTNERS Der Partner ist für die Inhalte und den laufenden Betrieb seiner Partner- Website selbst verantwortlich und verpflichtet sich zur Einhaltung der Bedingungen zur Teilnahme am Partnerprogramm sowie aller geltenden gesetzlichen Bestimmungen, wozu insbesondere die Bestimmungen über gewerbliche Schutzrechte, des TMG, des Datenschutzrechtes und des UWG gehören. Darüber hinaus garantiert der Partner, keine Inhalte bereitzustellen, die gegen die guten Sitten verstoßen. Dazu zählen insbesondere Gewalt verherrlichende Darstellungen, Propagandamittel im Sinne des 86 StGB, d.h. Darstellungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind, sexuell anzügliche Abbildungen, irreführende Aussagen sowie diskriminierende, beleidigende oder verleumderische Aussagen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigung oder Alter. Solche Inhalte dürfen weder auf der Partner-Website selbst Erwähnung finden, noch darf von der Partner- Website aus zu entsprechenden Inhalten auf andere Websites verlinkt werden. Der Partner garantiert, dass der Inhalt seiner Webseite keine Rechte Dritter verletzt. Dies gilt insbesondere für alle gewerblichen Schutzrechte. Der Partner verpflichtet sich weiterhin, keinerlei Mechanismen einzusetzen, die das natürliche Klick-Verhalten der User simulieren (Cookie-Dropping) oder störend beeinflussen (Layer, PopUps, PopUnder). Die Nutzung von so genannten Adware, Spyware oder Malware Anwendungen oder anderen missbräuchlichen Tools ist untersagt. Bestellungen, die aufgrund eines elektronischen Hinweises (z.b.: durch Browserplugins, Toolbars), dass nach Bonuspunkte oder sonstige Zusatzvergütungen bzw. Grafikationen abgegriffen werden können, generiert werden, werden nicht geduldet und so zu Stande gekommen Sales storniert. Es werden ausschließlich Sales vergütet, die einen begründeten, aus einer regulären Marketingmaßnahme auf ihrer Website/ Werbeflächeresultierenden Ursprung haben. 6.1 VERWENDUNG DER QIÉRO! MARKEN DURCH DEN PARTNER Der Markenname Qiéro! und alle anderen Unternehmenskennzeichen, Logos und Marken von Qiéro!, die an den Partner übergeben wurden, dürfen vom Partner verwendet werden, insofern sie nicht von ihm verändert wurden. Dazu gehört insbesondere die richtige Schreibweise. Logos dürfen ausschließlich aus dem bereitgestellten Material heraus verwendet und nicht verändert werden. Es darf zu keiner Zeit der Eindruck erweckt werden, es würde sich bei dem Partnerprogramm um eine strategische Vertriebspartnerschaft, Handelsvertretung, Franchising oder Ähnliches zwischen Qiéro! und dem Partner handeln. Seite 7 von 14

8 Dem Partner ist es untersagt, Websites im Internet vorzuhalten, die zu einer Verwechslungsgefahr mit dem Webauftritt von Qiéro! führen könnten. Es ist dem Partner weder gestattet diese zu spiegeln noch Grafiken, Texte oder andere Inhalte des Webauftritts zu übernehmen. Der Partner- Domain- Name (URL), der Title und die Metatags der Website werden das Wort Qiéro! weder einzeln noch in Kombination enthalten. Zudem sind Falschschreibweisen des Markennamen in jeglicher Art und Weise und unabhängig von der Art der Nutzung nicht zulässig. Der Partner ist nicht berechtigt, Angebote im Namen von Qiéro! zu erstellen oder anzunehmen oder Qiéro! zu vertreten. Er ist an der Abwicklung der Kaufverträge zwischen Qiéro! und dem Endkunden nicht beteiligt. Der Partner handelt nicht als Handelsvertreter oder Kommissionär von Qiéro! und er stellt sicher, dass kein solcher Eindruck entsteht. 6.2 WEBSITE CONTENT Die Webseiten des Partners bzw. sein Dienst dürfen folgende Inhalte nicht enthalten: - Paid4Dienste - Bannerfarms - Klickaufforderung - Websites mit Dailern, Spy- und Malware Desweiteren darf der Dienst des Partners nicht den Eindruck erwecken, es handele sich um einen Dienst von einer der Webseiten von Qiéro!, um einen Dienst von Qiéro! oder um einen mit Qiéro! verbundenen Dienst. Insoweit sind insbesondere die Übernahme von Inhalten, die Vortäuschung eines Qiéro! Projektes sowie die Erweckung einer wirtschaftlichen Verbundenheit des Partners, nicht erlaubt. 7 VERLETZUNG DER RECHTE DRITTER DURCH DEN PARTNER Wird Qiéro! aufgrund einer schuldhaften vertraglichen Pflichtverletzung des Partners oder aufgrund eines Verstoßes gegen gesetzliche Bestimmungen durch den Partner von Dritten in Bezug auf die Schaltung der Qiéro!- Werbemittel in Anspruch genommen, ist der Partner verpflichtet, Qiéro! von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die aufgrund der vorbenannten Verstöße geltend gemacht werden, inklusive angemessener Kosten der Rechtsverteidigung, freizustellen. Benötigt Qiéro! für die Rechtsverteidigung Informationen oder Erklärungen des Partners, so ist dieser verpflichtet, Qiéro! diese unverzüglich zur Verfügung zu stellen, und auch im Übrigen wird der Partner Qiéro! bei der Rechtsverteidigung angemessen unterstützen. 8 FREISTELLUNGSKLAUSEL Der Partner stellt sicher, dass durch seine Handlungen und sein Verhalten nicht gewerbliche Schutzrechte Dritter, einschließlich des Urheber- und Kennzeichenrechts, verletzt werden, und auch nicht gegen geltendes Recht, insbesondere das UWG, das TMG oder gegen anwendbare Datenschutzgesetzte, verstoßen wird. Der Partner wird Qiéro! von allen hieraus resultierenden Ansprüchen Dritter freistellen. Diese Freistellungsverpflichtung umfasst auch eine Freistellung von den Kosten der Rechtsverteidigung. 9 HAFTUNG VON QIÉRO! 9.1 Qiéro! haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit) und bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. 9.2 Qiéro! haftet für leichte Fahrlässigkeit nur, sofern eine Kardinalpflicht aus dieser Vereinbarung verletzt wurde und der Eintritt des Schadens durch diese wesentliche Vertragspflicht verhindert werden sollte. Unter einer solchen Kardinalpflicht verstehen die Parteien Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsge- Seite 8 von 14

9 mäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist im Fall der Verletzung einer Kardinalpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. 9.3 Qiéro! übernimmt keine Garantie für die jederzeitige Verfügbarkeit der Qiéro!-Internetseiten sowie für etwaige Umsatz- und Gewinnerwartungen des Partners. 9.4 eine weitergehende Haftung von Qiéro! besteht nicht. 9.5 die vorstehende Haftung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von Qiéro!. 10 KOMMUNIKATION MIT KUNDEN Dem Partner ist es nicht gestattet, direkte Kundenkommunikation bei Preisnachfragen, Nachfragen zu Lieferzeiten, Verfügbarkeiten, Garantieansprüchen etc. durchzuführen. Sollten Anfragen dieser Art durch Kunden an den Partner gestellt werden, hat der Partner auf den zuständigen Kundenservice auf der Seite von Qiéro! zu verweisen: Qiéro!: / Alle Kunden, die über einen Partner geworben wurden, sind Kunden von Qiéro! und unterliegen daher den Bedingungen von Qiéro!. Darunter fallen unter anderem die Bestimmungen für Preise, Versandkosten, Kundenservice, Lieferzeiten, etc. Diese Bedingungen kann Qiéro! jederzeit ändern. 11 VERGÜTUNG UND PROVISION 11.1 PROVISIONEN UND RÜCKVERGÜTUNGEN Provisionen werden bei Pay-per-Sale Modellen gezahlt auf den Warenkorbwert abzüglich Mehrwertsteuer, Versandkosten, Stornos und Retouren. Keine Provisionen werden gezahlt auf: - Ungültige Sales - Sales in Kombination mit Sammelbesteller-Rabatten - Dazu-Bestellungen 1 - Eigenbestellungen und Bestellungen von im Haushalt lebenden Personen Falls der Partner gegen die Bestimmungen zu den Publisher-Modellen der Partner (Ziffer 13) verstößt, werden von Qiéro! die noch offenen Provisionen des Partners storniert. Es bleibt dem Partner allerdings unbenommen, nachzuweisen, der Schaden für Qiéro! sei in minderer Höhe oder überhaupt nicht eingetreten. Qiéro! behält sich vor, Bestellungen, die nicht den Qiéro! - Richtlinien entsprechen (z.b.: Bonität, falsche Kundendaten) zurückzuweisen und von der Provision auszuschließen. 1 Die Dazu-Bestellung ist ein Service von QIÉRO!, bei dem auch nach dem Absenden der Bestellung diese um weitere Produkte ergänzt und gebündelt verschickt werden kann. Seite 9 von 14

10 11.2 PROVISIONSSTAFFEL PAY-PER-SALE PROVISIONEN Individual Standard 4% 8% Bonussysteme, Gutscheine; ab dem 1. Sale ab dem 1. Sale AUSZAHLUNGSZYKLUS Sales werden in der Regel zwei Mal monatlich abgeglichen. Es werden dabei grundsätzlich die Sales abgeglichen, die mindestens die Zeit der gesetzlichen Rückgabefrist überschreiten. Provisionsschwankungen, die auf Grund einer Staffelung beziehungsweise einer Promotion verursacht werden, werden gegebenenfalls mit einem Bonus verrechnet. Die Auszahlung der Provisionen richtet sich nach den Bestimmungen des Netzwerkes. Qiéro! stellt in diesem Zusammenhang sicher, dass im Fall einer Pre-Payment-Lösung ein ausreichendes Guthaben vorhanden ist. 12 TRACKING UND REPORTING Das Tracking von Impressions, Clicks, Sales wird über das Affiliate-Netzwerk abgebildet. Qiéro! hat keinen Einfluss auf dieses Tracking, sondern gewährleistet nur die Einbindung der technischen Funktionalität zur Übergabe der relevanten Kauf-Daten (Artikel, Preis, etc.) an das Netzwerk. Für das Qiéro! Programm steht ein Cookie-Tracking zur Verfügung. Die Cookie-Laufzeit beträgt dabei 30 Tage. Darüber hinaus nutzen wir Funktionalitäten, die es erlauben, das Überschreiben von Cookies zu verhindern. Dies geschieht in Abhängigkeit vom Nutzerverhalten insbesondere ob dieser den Warenkorb schon betreten hatte. Gemäß diesem Fall ist es grundsätzlich keinem Partner mehr möglich ein bereits gesetztes Cookie zu überschreiben. Für die Einbindung von Werbemittel dürfen ausschließlich die Scripts des Netzwerks verwendet werden. Ungültige Sales, die durch falsch eingebundene Werbemittel verursacht wurden, können nicht vergütet werden. Das Thema Tracking genießt beim Qiéro! Partnerprogramm höchste Priorität und wird fortlaufend überwacht. Trotz aller Sorgfalt kann jedoch kein hundertprozentiges Tracking garantiert werden. Darüber hinaus trägt Qiéro! keine Verantwortung für Tracking-Fehler, die netzwerkseitig verursacht wurden. Das Reporting aller Kennzahlen wird über das Netzwerk abgebildet und von diesem zur Verfügung gestellt. 13 REGELUNGEN FÜR BESONDERE PUBLISHER-MODELLE DER PARTNER Den Parteien ist bewusst, dass die unter Ziffer 13 aufgeführten Publisher-Modelle der Partner in der Regel von den Partnern in Kombination dieser dort aufgeführten Dienstleistungen angeboten werden. Die folgenden Seite 10 von 14

11 Regelungen zu den einzelnen Dienstleistungen bzw. Publisher-Modellen gelten auch für die Kombination der Dienstleistungen durch einen Partner. Im Falle eines Verstoßes gegen die Regelungen, werden alle generierten Sales storniert SEM Suchmaschinenmarketing auf Qiéro! Marken-Keywords ist nicht erlaubt. Gleiches gilt für Suchmaschinenanzeigen mit direkter oder indirekter Weiterleitung zu dem Online-Shop von Qiéro! Dienste sind grundsätzlich erlaubt, werden aber gesondert geprüft und bedürfen einer schriftlichen und ausdrücklichen Genehmigung durch Qiéro!. Voraussetzung für eine Annahme zum Programm bilden folgende Kriterien: - Keine Paid-Mails - Keine Klickaufforderung - Transparente Werbeeinbindung - Berücksichtigung aller maßgeblichen wettbewerbsrechtlichen Vorschriften und verbraucherechtlichen Informationspflichten - Impressum - Abmeldemöglichkeit - -Adressen wurden im Double-Opt-in Verfahren generiert - -Adressaten haben ausdrücklich zum Erhalt von werbung zugestimmt und nicht widersprochen - Die darf nicht den Eindruck erwecken, direkt durch QIÉRO! versendet worden zu sein - Der Name Qiéro! darf weder in der - Adresse des Absenders, in der Betreffzeile der , noch im Source Code verwendet werden. Es ist sicherzustellen, dass die Erkennbarkeit des Partners als Absender der Werb hinreichend gewährleistet ist. QIÉRO! ist in seiner Entscheidung über die Annahme eines -Dienstes frei GUTSCHEIN Es dürfen ausschließlich Gutscheine beworben werden, die im Rahmen des Qiéro! Partnerprogramms für den jeweiligen Partner ausdrücklich freigegeben wurden. Die Bewerbung anderer Gutscheine, etwa aus Endkundennewslettern, Printanzeigen oder Kundenservice- Nachrichten ist nicht gestattet META-NETZWERKE Meta-Netzwerke und andere mehrstufige Partner-Programme verpflichten sich dazu, die Referer anzuzeigen und Qiéro! jederzeit Auskunft über die genaue Herkunft des Traffics geben zu können. Sie haben außerdem dafür Sorge zu tragen, dass angebundene Sub-Publisher der Partner den Bedingungen dieser Vereinbarung genügen, und ihre Sub-Publisher entsprechend zu verpflichten BANNER-NETZWERKE Bannernetzwerke verpflichten sich dazu, die Referer anzuzeigen und dem Advertiser jederzeit Auskunft über die genaue Herkunft des Traffics geben zu können. Sie haben außerdem dafür Sorge zu tragen, dass sämtlicher Content des Banner-Netzwerkes den Bedingungen dieser Vereinbarung genügen, und ihre Sub-Publisher entsprechend zu verpflichten. Seite 11 von 14

12 13.6 GEWINNSPIEL Es dürfen ausschließlich Gewinnspiele beworben werden, die im Rahmen des Qiéro! Partnerprogramms für den jeweiligen Partner ausdrücklich freigegeben wurden PREISVERGLEICH Publisher, die Preisvergleiche oder Produktportale betreiben, verpflichten sich stets die aktuellsten Produktlisten einzubinden. Die URLs dürfen dabei nicht verändert werden. Die Verlinkung der Produkte darf ausschließlich auf die Webseiten des Qiéro! Partnerprogramms erfolgen SOCIAL MEDIA Die Bewerbung von Qiéro!-Werbemitteln, Gutscheinen, Gewinnspielen, etc. ist neben den bestehenden Bedingungen für diese Modelle nur innerhalb sozialer Medien erlaubt, wenn die jeweiligen Webseiten vom Partner im Netzwerk angemeldet wurden MOBILE Die Bewerbung des Qiéro! Partnerprogramms über SMS, MMS oder Apps ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch Qiéro! gestattet. Seite 12 von 14

13 13.10 POST-VIEW Der Einsatz von Post-View-Technologien ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch Qiéro! erlaubt. 14 GEHEIMHALTUNG Im Rahmen des Partnerprogramms kann es zu Aktionsankündigungen kommen, die erst zu einem späteren Zeitpunkt für den Endkunden relevant sind. Diese Ankündigungen sind vertraulich zu behandeln und dürfen erst zum angegebenen Zeitpunkt kommuniziert werden. Weiter behandeln beide Seiten alle Informationen, insbesondere geschäftliche und finanzielle Informationen, Kunden- und Verkäuferlisten sowie Preis- und Verkaufsinformationen, die ihnen im Rahmen dieser Zusammenarbeit wechselseitig bekannt werden, geheim. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung ist unbefristet und gilt über die Dauer des Vertrages hinaus. Die Informationen dürfen nicht unberechtigt benutzt oder an Dritte weitergegeben werden. 15 ÄNDERUNGEN UND ANPASSUNGEN Qiéro! behält sich vor, jederzeit Änderungen an der Vereinbarung vorzunehmen. Diese werden dem Partner kommuniziert und treten sofort beziehungsweise zum jeweils angegebenen Datum in Kraft. Dem Partner steht es frei, im Falle einer Änderung der Vereinbarung jederzeit die Zusammenarbeit zu beenden. Erfolgt keine Kündigung, gelten die Änderungen als akzeptiert. 16 VERTRAGSLAUFZEIT UND KÜNDIGUNG Diese Vereinbarung tritt mit Qiéro!s Annahme des Partners für das Qiéro! Partnerprogramm in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Sie kann jederzeit von jeder Seite ohne Angaben von Gründen beendet werden. Sollte die Beendigung der Partnerschaft durch einen Verstoß gegen diese Vereinbarung verursacht worden sein, behält sich Qiéro! vor, alle offenen Sales und Boni zu stornieren. Nach Beendigung der Partnerschaft ist der Partner verpflichtet, die ihm überlassenen Informationen und alle Werbemittel unverzüglich, unaufgefordert von seinem Dienst zu entfernen. Ein diesbezügliches Zurückbehaltungsrecht besteht nicht. Der Partner hat Qiéro! auf dessen Wunsch die Löschung schriftlich zu bestätigen. Für Geschäfte, die erst nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen Qiéro! und dem Partner abgeschlossen werden, steht dem Partner kein Provisionsanspruch zu. Über das Vertragsende hinausgehende Prämienansprüche sind ausgeschlossen. 17 GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT Als Gerichtsstand wird soweit dies gesetzlich zulässig ist München vereinbart. Die Vereinbarung unterliegt deutschem Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der Vereinbarungen nicht berührt. Das gleiche gilt für den Fall, dass die Vereinbarung eine Regelungslücken enthält. Anstelle der Seite 13 von 14

14 unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zu Auffüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Partner gewollt haben. Seite 14 von 14

VEREINBARUNG ZUM JAKO-O PARTNERPROGRAMM

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