INSTITUT FÜR POLITISCHE WISSENSCHAFT. Informationen der Fachstudienberatung
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1 INSTITUT FÜR POLITISCHE WISSENSCHAFT Informationen der Fachstudienberatung FAQ: Die Anerkennung politikwissenschaftlicher Studienleistungen aus dem Ausland Stand Dezember 2011 Tobias Ostheim, Fachstudienberater
2 Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Institut für Politische Wissenschaft Die Anerkennung auswärtiger Studienleistungen im Überblick Anerkennbare Studienleistungen Grundsätzlich können an ausländischen Universitäten oder vergleichbaren Hochschulen erbrachte Studienleistungen aus dem Fach Politische Wissenschaft in allen Studiengängen anerkannt werden. Dies gilt primär für in der Politischen Wissenschaft, aber auch für in verwandten Fächern etwa Internationale Beziehungen erbrachte Studienleistungen. Je nachdem ob die Leistungen an einer europäischen Hochschule im Rahmen des ECTS-Systems, in Europa außerhalb des ECTS-Systems oder außerhalb Europas erbracht worden sind, gelten für die Anerkennung andere Voraussetzungen. Möglichkeiten des Auslandsaufenthaltes Auslandsaufenthalte können entweder im Rahmen bestehender Austauschprogramme des Instituts (Erasmus) bzw. der Universität Heidelberg, des Landes, über ein Stipendium des DAAD oder selbständig durchgeführt werden. Ein Auslandsstudium im Rahmen des normalen Studiums an der Universität Heidelberg dauert in der Regel ein oder zwei Semester. Während dieser Zeit sind die Studierenden an der Universität Heidelberg normalerweise beurlaubt; der Auslandsaufenthalt erhöht daher im Allgemeinen nicht die Zahl der Fachsemester. Das Erasmus-/Sokrates-Austauschprogramm bietet einige Vorteile. So verringert sich der organisatorische Aufwand erheblich, und es müssen keine örtlichen Studiengebühren gezahlt werden. Das Institut für Politische Wissenschaft bietet zahlreiche attraktive Studienplätze im Rahmen des Erasmus-Programms. Über die Studienorte, notwendige Sprachkenntnisse, das Bewerbungsverfahren etc. informiert die Erasmus- Sprechstunde (Mittwoch, Uhr, Raum ). An einem Auslandsaufenthalt interessierte Studierende sollten sich bei der Erasmus- Sprechstunde bzw. bei einem selbst organisierten Auslandsaufenthalt direkt bei den ausländischen Hochschulen rechtzeitig über einzuhaltende Fristen und Verfahren informieren. Bei einem Erasmus-Auslandsaufenthalt ist mit einem Vorlauf von gut einem Jahr zu rechnen, bei einem selbst organisierten Auslandsstudium oft auch deutlich mehr. Die Voraussetzungen und Bedingungen der Erasmus-/Sokrates-Programme finden Sie online (URL auf der letzten Seite). Selbstverständlich ist es auch möglich, das Pflichtpraktikum oder einen Teil des Pflichtpraktikums im Ausland zu absolvieren. Für die Anerkennung dieser Praktika gelten die gleichen Voraussetzungen wie für Inlandspraktika (vgl. zu den Anforderungen zur Anerkennung den Praktikums-FAQ).
3 Auslandsaufenthalts--FAQ für den BA-, Magister-- und den Lehramtsstudiengang Anerkennung im alten Lehramtsstudiengang (WPO) Zeitpunkt des Auslandsaufenthaltes Auch wenn es in seltenen Fällen möglich ist, während des Grundstudiums ins Ausland zu gehen, ist das Hauptstudium der geeignete Zeitpunkt für einen Auslandsaufenthalt. Sie sollten auch bedenken, dass das unmittelbar vor der Anmeldung zur Magister- oder Lehramtsprüfung liegende Semester kein idealer Zeitpunkt ist, wenn Sie noch benotete Scheine erwerben müssen, Ihre Prüfer noch nicht kontaktiert haben oder Ihre Vorbereitungen zur Anmeldung aus anderen Gründen noch nicht abgeschlossen sind. Umfang anerkennbarer Studienleistungen Bei einem Auslandsaufenthalt von ein oder zwei Semestern können Studienleistungen im Umfang von maximal der Hälfte der zu erbringenden Scheine aus dem jeweiligen Studienabschnitt anerkannt werden. Dies bedeutet, dass im Grundstudium zwei (Lehramt) Proseminarscheine anerkannt werden können. Im Hauptstudium können für einen ein- oder zweisemestrigen Auslandsaufenthalt zwei Oberseminarscheine anerkannt werden. Alle besuchten politikwissenschaftlichen Veranstaltungen können selbstverständlich auf die Semesterwochenstunden angerechnet werden. Bei einem längeren Aufenthalt können auch ganze Studienabschnitte anerkannt werden. So ist etwa auch die Anerkennung einer akademischen Zwischenprüfung möglich. Anerkennung ausländischer Studienleistungen Bitte reichen Sie alle verfügbaren Unterlagen in der Sprechstunde des zuständigen Fachstudienberaters ein oder lassen Sie die ausländischen Scheine bzw. das Transcript of Records und notwendige weitere Informationen (z.b. Kurs- und Leistungsbeschreibung) in das Fach des zuständigen Studienberaters legen. Auf der Basis dieser Unterlagen wird ein Anerkennungsschreiben erstellt, das ein Scheinäquivalent darstellt. Auslandsaufenthalt im Bachelorstudiengang Möglichkeiten eines Auslandsaufenthalts Im Rahmen des BA/MA-Systems können beide Studienabschnitte an unterschiedlichen Hochschulen absolviert werden. So ist es etwa möglich, nach einem an der Universität Heidelberg absolvierten Bachelor ins Ausland zu wechseln und dort einen Mastertitel zu erwerben. Ein Auslandsaufenthalt ist aber auch während des BA-Studiums möglich und sinnvoll. Hierfür kommen vor allem das vierte und fünfte Fachsemester in Frage.
4 Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Institut für Politische Wissenschaft Bei der Studienplanung ist zu beachten, dass sich die Laufzeiten der angebotenen Programme oft nicht mit den Zeiten des Heidelberger Semesters decken. Informieren Sie sich auch über das Studienangebot der Hochschule und stellen Sie sicher, dass geeignete Kurse angeboten werden. Auch ist der Vorlauf für einen Auslandsaufenthalt relativ lang, so dass Sie sich gegebenenfalls schon in den ersten zwei Semestern Ihres Studiums über ein Auslandsstudium Gedanken machen müssen. Anerkennbare Studienleistungen Erfahrungsgemäß ist eine Anerkennung im Ausland erbrachter Studienleistungen fast immer möglich. Häufig können zwei Module pro Semester anerkannt werden; in diesen Fällen entspricht der Umfang der anerkannten Leistungen den Vorgaben des Studienplans. Wenn Sie sichergehen wollen, dass eine Anerkennung möglich ist, sollten Sie vor dem Auslandsaufenthalt in der Studienberatung abklären, welche Lehrveranstaltungen hierfür in Frage kommen. Selbstverständlich können diese Fragen auch noch während des Auslandsaufenthaltes per besprochen werden. Ausländische Studienleistungen können für das Bachelor-Studium anerkannt werden, wenn sie bestimmten Kriterien genügen. Im Bereich der Pflichtmodule muss für eine Anerkennung eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt werden: Es müssen mindestens 8 Leistungspunkte (ECTS-Credits) im Kernbereich des jeweiligen Moduls und 4 LP in verwandten Themenfeldern erbracht worden sein. Dabei müssen die Inhalte zu wesentlichen Teilen den Heidelberger Lehrinhalten entsprechen. Im Bereich der Wahlpflichtmodule ist eine Anerkennung leichter möglich. Dazu müssen mindestens zwei aufeinander bezogene Veranstaltungen des 2. oder 3. Studienjahres besucht worden sein, die insgesamt einen Umfang von 10 LP haben. Sie können thematisch entweder in die Bereiche der Wahlpflichtmodule 7a - 10d fallen oder als freies Wahlpflichtmodul (WP11) verbucht werden. Auch eine Verbuchung als Zusatzleistungen ist möglich. Es empfiehlt sich, den Auslandsaufenthalt zu nutzen, um zum Beispiel Einblick in das politische System des Gastlandes oder in örtliche Forschungsschwerpunkte zu gewinnen und damit Themen abzudecken, die Sie am Institut für Politische Wissenschaft nicht in vergleichbarem Umfang angeboten erhalten. Sie sollten bei Ihrer Planung eines Auslandsaufenshaltes bedenken, dass es nicht unbedingt empfehlenswert ist, alle Wahlpflichtmodule im Ausland absolviert zu haben, da Sie mit möglichen Betreuern und Themen für eine Bachelorarbeit am besten in Wahlpflichtmodulen in Kontakt kommen. Falls Sie aus diesen Gründen etwa sofern Sie bereits in einem zweisemestrigen Auslandsaufenthalt vier Wahlpflichtmodule erbracht haben mehr Studienleistungen erwerben wollen als vier WP, können Sie sich einen Teil der Studienleistungen als Zusatzleistungen verbuchen lassen.
5 Auslandsaufenthalts--FAQ für den BA-, Magister-- und den Lehramtsstudiengang Anerkennung ausländischer Studienleistungen Bitte reichen Sie alle verfügbaren Unterlagen in der Sprechstunde bei mir ein. Sie können mir die Scheine auch mit allen notwendigen Informationen versehen in mein Fach legen lassen. Die Anerkennung erfolgt in den folgenden Wochen außerhalb der Sprechstunde. Dabei werden die anerkannten Leistungen im Heidelberger Prüfungsverwaltungssystem verbucht. Die Veranstaltungen werden anschließend im Heidelberger Transcript of Records ausgewiesen. Auslandsaufenthalt im Rahmen des Lehramtsstudiengangs (GymPO) Für den neuen Lehramtsstudiengang sind Studienleistungen anrechenbar, sofern sie hinsichtlich des Leistungspunkteumfangs und der Inhalte den Vorgaben der Heidelberger Prüfungsordnung entsprechen. Um sicherzugehen, dass eine Anerkennung möglich ist, sollten Sie vor dem Auslandsaufenthalt in der Studienberatung abklären, welche Lehrveranstaltungen für eine Anerkennung in Frage kommen. Beachten Sie dabei bitte, dass politikwissenschaftliche Inhalte vom IPW, wirtschaftswissenschaftliche Inhalte aber vom AWI anerkannt werden.
6 Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Institut für Politische Wissenschaft Weitere Informationen Weitere Informationen sind online unter folgenden URL verfügbar: Informationen der Universität zum Auslandsstudium Informationen zum ERASMUS-/Sokrates-Programm des IPW:
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