Die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft

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1 Die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft Gisela Grzembke, Tel Marion Seevers, Tel Vorlage für die Sitzung des Senats am 12. Mai 2009 Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen ein Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels Zwischenbericht zur Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses (Antrag der Fraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN und der SPD vom ) A. Problem Die Bürgerschaft (Landtag) fordert mit Beschluss vom zum Antrag Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen ein Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels den Senat auf, 1. gemeinsam mit anderen Bundesländern an den oben beschriebenen Maßnahmen zur Verbesserung der Anerkennung beruflicher akademischer und nichtakademischer Qualifikationen mitzuwirken und sich für die Vereinheitlichung der Anerkennungsverfahren unter Einbeziehung der EU-Richtlinien einzusetzen, 2. einen mehrsprachigen Wegweiser zu erstellen, der zur Verbesserung des Informationszugangs der Betroffenen beiträgt und auf den Internetseiten der senatorischen Dienststellen zentral eingestellt wird, 3. der Bürgerschaft (Landtag) bis Frühjahr 2009 einen ersten Zwischenbericht vorzulegen, der über die unter Punkt 1 ergriffenen Maßnahmen berichtet und Empfehlungen zur Verbesserung der Bremer Anerkennungspraxis ausspricht, und 4. der Bürgerschaft (Landtag) darzulegen, welche weiteren Maßnahmen im Rahmen der Arbeitsmarktpolitik (u. a. Beratungsstelle für Migrantinnen und Migranten, Berufsfachsprache Deutsch, Qualifizierungsmaßnahmen) von den Bremer Behörden sowie den Arbeitsagenturen und Arbeitsgemeinschaften zur besseren beruflichen Eingliederung von Migrantinnen und Migranten ergriffen werden. Der Senat hat Kenntnis genommen und den Beschluss der Bürgerschaft (Landtag) an die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales zur weiteren Veranlassung und Vorlage eines Entwurfs des erbetenen ersten Zwischenberichts bis zum 31. März 2009 an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) überwiesen.

2 B. Lösung Die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales legt gemeinsam mit der Senatorin für Bildung und Wissenschaft den als Anlage beigefügten ersten Zwischenbericht vor. C. Alternativen Keine. D. Finanzielle / Personalwirtschaftliche Auswirkungen / Gender-Prüfung Sofern der personellen Aufstockung der bei der KMK angesiedelten Gutachterstelle Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) zugestimmt werden würde, würden über einen Zeitraum von zwei Jahren ca Euro jährlich für zwei Referentenstellen von den Ländern bereit gestellt werden müssen. Auf Bremen würden länderanteilig nach dem Königsteiner Schlüssel Kosten in Höhe von ca Euro jährlich entfallen, die aus dem Haushalt der Senatorin für Bildung und Wissenschaft zu finanzieren wären. Bei der Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses gemäß den in der Anlage unter Punkt 1. bis Punkt 3. genannten Maßnahmen wird der Senat im Rahmen seiner Zuständigkeiten auf die Berücksichtigung Geschlechterrollen-spezifischer Zugangshürden zu Anerkennungsverfahren und Nachqualifizierungsangeboten hinwirken, um eine gleichberechtigte Teilhabe von Männern und Frauen zu ermöglichen. Er wird bei der Konzeption eines mehrsprachigen Wegweisers auf eine gender-sensible Sprache achten. E. Beteiligung / Abstimmung Der Antwortentwurf ist abgestimmt mit dem Senator für Wirtschaft und Häfen, mit dem Senator für Justiz und Verfassung, mit der Senatorin für Finanzen. Die Abstimmung mit der Senatskanzlei ist eingeleitet. F. Öffentlichkeitsarbeit / Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz Einer Veröffentlichung über das zentrale elektronische Informationsregister steht nichts entgegen. G. Beschluss Der Senat beschließt entsprechend der Vorlage der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales und der Senatorin für Bildung und Wissenschaft vom 11. Mai 2009 den Bericht Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen ein Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels Zwischenbericht zur Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses sowie die Mitteilung des Senats und deren Weiterleitung an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) mit der Bitte um Kenntnisnahme. 2

3 Mitteilung des Senats an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) vom Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen ein Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels Zwischenbericht zur Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses Die Bremische Bürgerschaft hat am folgenden Antrag beschlossen: Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen ein Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels Um dem Fachkräftemangel in Deutschland entgegenzuwirken, müssen die Potenziale derjenigen anerkannt und genutzt werden, die bereits hier leben. Ein Schritt dahin ist, das komplexe System der Bewertungen und Anerkennungen von im Ausland erworbenen Abschlüssen auf Praktikabilität zu überprüfen. Gegenwärtig lassen die hohen Arbeitslosenquoten von Migrantinnen und Migranten den Eindruck entstehen, sie hätten ein niedriges Bildungsniveau und geringe Berufsqualifikationen. Tatsache ist aber, dass viele der bereits in Deutschland lebenden Migrantinnen und Migranten schulische, universitäre oder auch berufliche Qualifikationen aus ihren Herkunftsländern mitbringen, mit denen sie die Voraussetzungen für anspruchsvolle Arbeitsplätze erfüllen. Um sich jedoch auf dem deutschen Arbeitsmarkt nachhaltig etablieren zu können, ist es in diesen Fällen notwendig, die im Ausland erworbenen Abschlüsse auf Übertragbarkeit zu überprüfen und ggf. Qualifikationen und Zertifikate nachträglich zu erwerben. Die Anerkennung der mitgebrachten Abschlüsse ist meist kompliziert und häufig gar nicht möglich. Statt der Aufnahme von qualifizierter Arbeit bleibt dann ungelernte Arbeit die einzige Chance, den Lebensunterhalt eigenständig zu bestreiten. Dequalifizierung ist die Folge, und Talente und Potenziale bleiben ungenutzt. Diese Problematik haben die zuständigen Stellen auf Bundes- und Landesebene erkannt und erste Aktivitäten entwickelt. So ist eine jährliche Berichtspflicht des Bundes zur Thematik der Anerkennung ausländischer Abschlüsse vereinbart. Das Bundesarbeitsministerium hat Maßnahmen zur Anpassung und Nachqualifizierung zugewanderter AkademikerInnen initiiert, die teilweise aus Mitteln des europäischen Sozialfonds gefördert werden. Um Qualifizierungsressourcen zielgerichteter einsetzen zu können, bessere berufliche Perspektiven zu eröffnen und gleichzeitig dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, ist es notwendig, den Betroffenen bessere Informationen zur Verfügung zu stellen, sie gebündelt zu veröffentlichen und Barrieren der Bewertung und Anerkennung abzubauen. Abgesehen von der Verwertung der formalen Qualifikationen für die Aufnahmegesellschaft geht es integrationspolitisch auch darum, die bei Migrantinnen und Migranten vorhandenen und mitgebrachten Potenziale zu erkennen, anzuerkennen und zu nutzen. Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft (Landtag) beschließen: Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, 1. gemeinsam mit anderen Bundesländern an den oben beschriebenen Maßnahmen zur Verbesserung der Anerkennung beruflicher akademischer und nichtakademischer Qualifikationen mitzuwirken und sich für die Vereinheitlichung der Anerkennungsverfahren unter Einbeziehung der EU-Richtlinien einzusetzen, 3

4 2. einen mehrsprachigen Wegweiser zu erstellen, der zur Verbesserung des Informationszugangs der Betroffenen beiträgt und auf den Internetseiten der senatorischen Dienststellen zentral eingestellt wird, 3. der Bürgerschaft (Landtag) bis Frühjahr 2009 einen ersten Zwischenbericht vorzulegen, der über die unter Punkt 1 ergriffenen Maßnahmen berichtet und Empfehlungen zur Verbesserung der Bremer Anerkennungspraxis ausspricht und 4. der Bürgerschaft (Landtag) darzulegen, welche weiteren Maßnahmen im Rahmen der Arbeitsmarktpolitik (u. a. Beratungsstelle für Migrantinnen und Migranten, Berufsfachsprache Deutsch, Qualifizierungsmaßnahmen) von den Bremer Behörden sowie den Arbeitsagenturen und Arbeitsgemeinschaften zur besseren beruflichen Eingliederung von Migrantinnen und Migranten ergriffen werden. Der Senat übermittelt der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) den ersten erbetenen Zwischenbericht zur Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses mit der Bitte um Kenntnisnahme. 4

5 Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen ein Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels Zwischenbericht zur Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses Vorbemerkung: Die Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen ist aufgrund der Heterogenität der Abschlüsse schwierig. Für Menschen mit Migrationshintergrund, die sich um die Anerkennung von im Ausland erworbenen Bildungsnachweisen bzw. Berufsabschlüssen bemühen, ist das Verfahren je nach dem Herkunftsland der Betroffenen und bestehenden zwischenstaatlichen Vereinbarungen sehr unterschiedlich. Differenzen in der Handhabung bestehen auch je nach dem Bundesland, in dem die Betroffenen um die Anerkennung nachsuchen. Viele Zuwanderer/innen können ihre erworbenen Kompetenzen infolge dieser komplexen Sachlage nicht immer angemessen auf dem Arbeitsmarkt einbringen, Fachkräftepotenzial bleibt ungenutzt. Auch die Möglichkeit von Teilanerkennungen und Nachqualifizierungsangeboten, um zu einem anerkannten Berufsabschluss zu gelangen, steht nur bedingt offen. Die für Integration zuständigen Ministerinnen und Minister/ Senatorinnen und Senatoren der Länder haben sich bereits am 30. September 2008 für eine Vereinfachung der Anerkennungsverfahren für im Ausland erworbene Bildungs-, Berufs- und Hochschulabschlüsse der Zuwanderer und Zuwanderinnen ausgesprochen und die zuständigen Fachministerkonferenzen gebeten, diese bedeutende Thematik in den jeweiligen Gremien aufzunehmen und dort zu behandeln. Die Arbeits- und Sozialministerinnen und -minister / Senatorinnen und Senatoren der Länder sind auf der 85. Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) am 13./14.November 2008 übereingekommen, ihr Augenmerk auf die Förderung der beruflichen Weiterbildung von Menschen mit Migrationshintergrund zu legen, um diesem Personenkreis durch die Teilnahme an Externenprüfungen den Zugang zu einem anerkannten Berufsabschluss zu ermöglichen. Im Rahmen der Qualifizierungsinitiative für Deutschland vom 22.Oktober 2008 hat die Bundesregierung zusammen mit Ländervertreter/innen eine offene Bund-Länder- Arbeitsgruppe Anerkennungsverfahren der KMK ins Leben gerufen, der sich mit dieser doppelten Problematik beschäftigt. Dieses Gremium ist am erstmals zusammengetreten, Ergebnisse sollen bis Mitte 2009 vorliegen. Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft wird im Rahmen ihrer Zuständigkeit hier auf Schritte zur Anerkennung von Teilqualifikationen hinwirken. Die Bremische Bürgerschaft hat die Problematik mit dem Bürgerschaftsbeschluss vom (Drucksache 17/457) aufgegriffen. Die Ausgangslage ist folgende: Eine allgemeine Rechtsgrundlage und einen allgemeinen Rechtsanspruch auf ein Verfahren zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Bildungsund Berufsabschlüssen gibt es nicht. Einen spezifischen Rechtsanspruch haben Personen, die in den Geltungsbereich der nachfolgenden Regelungen fallen: Bundesvertriebenengesetz für Spätaussiedler/innen Bilaterale Abkommen mit Frankreich und Österreich zur gegenseitigen beruflichen Anerkennung 5

6 Richtlinien für EU-Bürger/innen, insbesondere die Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in reglementierten Berufen (Inkrafttreten ) sowie die Umsetzung dieser Richtlinie in bundes- und landesrechtliche Regelungen und das Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region aus dem Jahr 1997, für Deutschland in Kraft getreten am (die sog. Lissabonkonvention) Deutsches Richtergesetz für Spätaussiedler/innen und Staatsangehörige eines EU- Mitgliedsstaates, eines Vertragsstaates des EWR-Abkommens oder der Schweiz. (Für beide genannten Personengruppen ist vor Aufnahme ins Referendariat anhand einer jeweils abgestuften Gleichwertigkeitsprüfung festzustellen, ob die Bewerberin/ der Bewerber über die erforderlichen Rechtskenntnisse für das Bestehen der ersten juristischen Staatsprüfung verfügt.) Neben der Frage, für welchen Personenkreis Anerkennungsverfahren durchgeführt werden, spielt eine Rolle, für welchen Berufsbereich eine Anerkennung gewünscht wird. Danach richtet sich die Zuständigkeit zur Durchführung dieser Verfahren. Im Lande Bremen liegen die Zuständigkeiten bei mehreren Senatsressorts: Die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales verantwortet im Bereich der Arzt- und Gesundheitsfachberufe die Prüfung von Anträgen auf Erteilung von Berufserlaubnissen bzw. Approbationen. Der Senator für Justiz und Verfassung ist zuständig für die juristischen Berufe. Bei der Senatorin für Bildung und Wissenschaft liegt die Zuständigkeit für die Bewertung von Hochschulabschlüssen mit Ausnahme der Fachrichtungen Medizin und Sozialpädagogik, die bei der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales liegt, und mit Ausnahme der Fachrichtung Rechtswissenschaften, für die der Senator für Justiz und Verfassung die Zuständigkeit hat. Außerdem fällt die Bewertung der Berufe Erzieher/in, Kinderpfleger/in, Altenpfleger/in, Heilerziehungspfleger/in sowie die Bewertung beruflicher Abschlüsse für Personen ohne Rechtsanspruch in den Zuständigkeitsbereich der Senatorin für Bildung und Wissenschaft. Berufliche Abschlüsse von Personen, die einen Rechtsanspruch nach dem Bundesvertriebenengesetz und dem Einigungsvertrag haben, werden von der Handelskammer Bremen bewertet. Diese Aufgabe wurde 1998 von der Senatorin für Bildung und Wissenschaft auf die Handelskammer übertragen. Berufliche Abschlüsse dieser Personengruppen im Ausbildungsbereich des Handwerks werden von der Handwerkskammer Bremen bewertet. Diese Aufgabe wurde 1994 von der Senatorin für Bildung und Wissenschaft auf die Handwerkskammer übertragen. 1. Maßnahmen zur Verbesserung der Anerkennung von akademischen und nichtakademischen Abschlüssen und zur Vereinheitlichung der Anerkennungsverfahren unter Einbeziehung der EU-Richtlinien Die Verfahren zur Anerkennung von akademischen Abschlüssen führen die einzelnen Bundesländer auf der Basis ihrer landesrechtlichen Regelungen durch. Gegenstand ist zum einen, festzustellen, welcher Qualifikation (welchem Hochschulabschluss) in Deutschland ein im Ausland erworbener Hochschulabschluss 6

7 entspricht (Bewertung). Zum anderen geht es darum, wie ein im Ausland erworbener Grad oder Titel in Deutschland zu führen ist (Gradführung). Im Hinblick auf die Hochschulabschlüsse in reglementierten akademischen Berufen (z. B. Mediziner, Architekten etc.) gilt: Wenn diese in einem der EU/EWR-Vertragsstaaten erworben wurden, sind diese gemäß Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in reglementierten Berufen unmittelbar anzuerkennen, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Für Hochschulabschlüsse in nicht-reglementierten akademischen Berufe ist eine offizielle Anerkennung des akademischen Abschlusses theoretisch nicht erforderlich, da das einstellende Unternehmen selbst entscheiden kann, ob es die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgrund der eingereichten Zeugnisse einstellen will. Gleiches gilt für die Gradführung. In der Praxis fühlen sich die Unternehmen allerdings mit solchen Entscheidungen überfordert und stellen im Zweifel aus Unsicherheit nicht ein. Eine behördliche Anerkennungsentscheidung der ausländischen Bildungsnachweise von Migrantinnen und Migranten ist daher oftmals entscheidend für deren Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Kein Bundesland ist verpflichtet, individuelle Bescheinigungen zur Bewertung des Hochschulabschlusses und zur Gradführung auszustellen (Ausnahme: Berechtigte nach dem Bundesvertriebenengesetz s.u.). Die Betroffenen sind hinsichtlich der Bewertung ihrer Hochschulabschlüsse auf die Datenbank Anabin (Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise) angewiesen. Anabin ist eine umfängliche Datenbank der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB), die beim ständigen Sekretariat der Kultusministerkonferenz (KMK) in Bonn angesiedelt ist. In der Datenbank Anabin kann die Wertigkeit ausländischer Hochschulabschlüsse sowie der Status der ausländischen Hochschulen abgefragt werden. Die Datenbank wird ständig aktualisiert und soll weiter ausgebaut werden. Im Hinblick auf die Gradführung sind die Betroffenen nach Abschaffung der Einzelfallgenehmigungen auf die sogenannte gesetzliche Allgemeingenehmigung angewiesen. Diese enthält Regelungen zur Gradführung von im Ausland erworbenen Hochschulgraden, die auf den Internet-Seiten der zuständigen Ministerien abgerufen werden können. Nur die Berechtigten nach dem Bundesvertriebenengesetz haben noch einen individuellen Anspruch auf Bewertung ihrer Bildungsnachweise. Auch hinsichtlich der Gradführung besteht für diese Personengruppe eine Sonderregelung. Sofern bestimmte weitere Voraussetzungen vorliegen, haben sie einen Anspruch auf Erteilung einer Einzelfallgenehmigung. Für alle anderen Betroffenen ist jedoch ebenfalls nachvollziehbar, dass potenzielle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nicht nur Computerauszüge, sondern eine konkrete amtliche Bestätigung im Einzelfall zur Bewertung des ausländischen Hochschulabschlusses sowie zur Gradführung wünschen. Einige Bundesländer bieten daher als Serviceleistung an, eine schriftliche, kostenpflichtige Bewertung des ausländischen Hochschulabschlusses sowie eine Information über die Möglichkeit der Führung von im Ausland erworbenen akademischen und anderen Graden (Gradführung) auszustellen. Dies erfolgt auch in Bremen. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Bremische Senat - im Unterschied zu anderen Bundesländern zum einen schon seit Jahrzehnten dafür Sorge trägt, dass in den nichtreglementierten akademischen Berufen auch solche Personen eine Bewertung ihrer 7

8 Hochschulabschlüsse erhalten können, die keinen Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren haben. Zum anderen ist auch nach Einführung der Allgemeingenehmigung derzeit sichergestellt, dass schriftliche Auskünfte über die Form der Gradführung erteilt werden. Zur Umsetzung der sogenannten Lissabonkonvention (o.g. Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region aus dem Jahr 1997, für Deutschland in Kraft getreten am ) sind die Bundesländer übereingekommen, ihre landesrechtliche Zuständigkeit für die Anerkennung von akademischen Abschlüssen - ausgenommen davon sind die Heilberufe (Ärzte/innen, Zahnärzte/innen etc.) und Gesundheitsfachberufe - künftig an eine einheitliche, zentrale Stelle zu übertragen. Bewertungen ausländischer Hochschulabschlüsse führt dann nach dem derzeitigen Planungsstand ab Juli 2009 für alle Bundesländer die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) durch, die als nationales Anerkennungszentrum (NARIC) im europäischen Netzwerk der Anerkennungszentren an der (Weiter-)Entwicklung der Anerkennungspraxis in den Mitgliedsstaaten mitwirkt. Bisher konnten sich nur Behörden mit der Bitte um Hilfestellung bei der Bewertung ausländischer Bildungsnachweise sowie in Fragen der Gradführung an die ZAB wenden. Zukünftig sollen die Betroffenen selbst gegen Entgelt eine Begutachtung ihrer Zeugnisse sowie eine individuelle Auskunftserteilung zur Gradführung von der ZAB erhalten. Mit dem Übergang der Aufgabe an die ZAB entfallen länderspezifische Sonderregelungen für Personen ohne Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren. Die Gefahr, dass Migranten und Migrantinnen im Lande Bremen, die bislang auch ohne Rechtsanspruch eine Begutachtung erhielten, künftig keine Bewertung mehr erhalten könnten, besteht offensichtlich nicht. Die ZAB hat bereits signalisiert, ihr Service-Angebot auch auf diesen Personenkreis ausweiten zu wollen. Um die ZAB in die Lage zu versetzen, die Anträge auf Bewertung von ausländischen Bildungsnachweisen aus dem Hochschulbereich von Personen aus dem gesamten Bundesgebiet zu bearbeiten, müssen die dafür erforderlichen personellen Ressourcen bereit gestellt werden. Für die Länder hieße das, dass für einen Zeitraum von etwa zwei Jahren zwei Referentenstellen finanziert werden müssten, bis sich die Stellen durch die Einnahme von Gebühren für die Erstellung der Bewertungsbescheide refinanzieren lassen. Zusätzlich besteht nach wie vor das Problem, dass Menschen mit ausländischen Hochschulabschlüssen, denen eine Anerkennung mangels Äquivalenz versagt bleiben muss, ihre gleichwohl vorhandenen Kompetenzen arbeitsmarktlich kaum verwerten können. Solche Personen können ihr Know-how offiziell nicht dokumentieren und haben daher auf dem Arbeitsmarkt den Status von Ungelernten. Ihre wertvollen Bildungspotenziale liegen brach. Die im Rahmen der Qualifizierungsinitiative für Deutschland eingerichtete KMK- Arbeitsgruppe Anerkennungsverfahren wird sich dieses Problems annehmen. Für die Anerkennung von nicht-akademischen Abschlüssen greift ebenfalls die o. g. Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in reglementierten Berufen. Sie deckt aber nicht das gesamte Berufespektrum ab. Für die Personen mit nicht-akademischen Berufen, für die keine gesetzlichen Anerkennungsgrundlagen bestehen, werden im Land Bremen die Handelskammer Bremen, die Handwerkskammer Bremen und die Senatorin für Bildung und Wissenschaft tätig. Die Handwerkskammer nimmt außerdem die Bewertung von Meisterqualifikationen für Handwerksbereiche mit Meisterzwang vor. 8

9 Die Ermittlung der materiellen Gleichwertigkeit nachgewiesener Bildungsabschlüsse mit hiesigen Berufsbildungsabschlüssen erfolgt bei der Senatorin für Bildung und Wissenschaft anhand eines Vergleichs der jeweiligen Prüfungsinhalte sowie der Voraussetzungen und Berechtigungen der Befähigungsnachweise. Die Abschlussprüfung vor einer staatlichen Institution muss nachgewiesen sein. Als Rechtsgrundlage hierfür dienen die nach Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung durch Rechtsverordnungen staatlich anerkannten Ausbildungsberufe. Die ZAB hat für dieses Berufsspektrum grundsätzlich keinen Begutachtungsauftrag, als nicht-akademisch einzuschätzende, ausländische Berufsabschlüsse werden auch in der Datenbank anabin nur selektiv erfasst. Die Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern, die mit einem Großteil der nicht-akademischen Abschlüsse betraut sind, können auf eine systematische Unterstützung daher nicht zurückgreifen. Auch auf dem Feld der nicht-akademischen Berufsabschlüsse haben, wie oben dargestellt, nur Personen mit Aussiedlerstatus oder Personen aus dem Europäischen Raum, die einen reglementierten Beruf ausüben möchten, einen Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren. Manche Bundesländer bzw. Kammern handhaben dies strikt, andere stellen für Personen ohne Rechtsanspruch eine Äquivalenzbescheinigung aus. Schließlich benötigen Arbeitgeber auch da, wo gesetzliche Vorschriften für eine Berufsausübung nicht bestehen, eine verlässliche Auskunft über die Qualifikation der Bewerber/innen. Der Bremer Senat hat diese Problematik im Rahmen der zweiten Verabredung der Bremer Vereinbarungen ( Initiativen für besondere Zielgruppen des Ausbildungsmarktes ) aufgegriffen. In der Arbeitsgruppe, die zur Umsetzung dieser Verabredung gegründet wurde, wurden Lösungsansätze der Partner thematisiert. Seitens der Handwerkskammer wurde hier das Modellvorhaben Verbreitung und Standardisierung gutachterlicher Stellungnahmen zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen eingebracht, an dem die Handwerkskammer Bremen ab 2009 mitwirken wird. Dieses Projekt wird unter Federführung der Zentralstelle für Weiterbildung im Handwerk (ZWH) sowie der Weiterbildungseinrichtung des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) umgesetzt und zielt auf die bundesweite Standardisierung der Vorgehensweisen der Handwerkskammern. Dabei sollen auch die dort gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen für die Bewertung von Abschlüssen derjenigen Personengruppen verfügbar gemacht werden, die keinen Rechtsanspruch auf Anerkennung haben, die für Handwerksbetriebe gleichwohl ein wichtiges Potenzial an Mitarbeiter/innen und Betriebsinhaber/innen darstellen. Die Handwerkskammer Bremen hat schon in der Vergangenheit auch für Personen ohne Rechtsanspruch Zeugnisbewertungen und Kompetenzfeststellungen vorgenommen, um den qualifizierten Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Sie hat sich mit ihrem kundenfreundlichen und kompetenten Vorgehen einen bundesweiten Ruf erworben und fand in der vom Bundesarbeitsministerium geförderten Studie Brain Waste aus dem Jahre 2007 dafür ausdrücklich lobende Erwähnung. Vor diesem Hintergrund wurde die Handwerkskammer Bremen von der ZWH gebeten, ihre Erkenntnisse und Erfahrungen in das Modellprojekt einzubringen. Auch die Handelskammer Bremen praktiziert in ihrem Zuständigkeitsbereich einen möglichst unbürokratischen Umgang mit Anerkennungsbegehren von Zuwanderinnen und Zuwanderern. Im Rahmen der Bremer Vereinbarungen hat die Handelskammer eine Bremische Initiative beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) vorgeschlagen, um eine bundesweite Vereinheitlichung und Verbesserung der Anerkennungspraxis seitens der 9

10 Industrie- und Handelskammern anzustoßen. Derzeit werden in Abstimmung mit dem DIHK Möglichkeiten geprüft, wie ein bremischer Beitrag dazu aussehen könnte. 2. Mehrsprachiger Wegweiser Vorbilder für einen Wegweiser existieren u.a. in Hamburg ( und Schleswig- Holstein ( In Bremen liegt aus den 90er-Jahren eine (nicht mehr aktuelle) Informationsbroschüre der damaligen Zentralstelle für die Integration von Zugewanderten vor. Diese ist allerdings ausschließlich auf Spätaussiedler/innen zugeschnitten. Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft aktualisiert alljährlich im Oktober die Broschüre Bildungsgänge an den berufsbildenden Schulen der Stadtgemeinde Bremen, die u.a. sämtliche Zuständigkeiten für die Migrantinnen und Migranten beinhaltet ( Bei den Frauenberatungsstellen, die in Bremen und Bremerhaven aus dem Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramm der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales gefördert werden, existieren für den internen Gebrauch aktuelle Übersichten über Zuständigkeiten, Ansprechpartner/innen etc., ebenso beim Paritätischen Bildungswerk und der Arbeiterwohlfahrt. Für die Konzeption des mehrsprachigen Wegweisers kann zudem auf den Erfahrungsschatz des Bremer Rats für Integration zurückgegriffen werden. Bei der Erstellung eines aktuellen und internetfähigen Wegweisers ließe sich auf diesen Vorbildern und Vorarbeiten aufbauen. Derzeit prüfen die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales und die Senatorin für Bildung und Wissenschaft unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel die Möglichkeiten einer gemeinsamen Finanzierung insbesondere der Ressorts Arbeit und Bildung zusammen mit den Agenturen und ARGEn im Land. 3. Weitere Maßnahmen im Rahmen der Arbeitsmarktpolitik von den Bremer Behörden sowie den Arbeitsagenturen und Arbeitsgemeinschaften Im Rahmen der Bremer Fachkräfteinitiative des Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramms (BAP) fördert die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales das Leitprojekt Vielfalt in Arbeit. Ansatzpunkt des Projektes sind die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) finanzierten Integrationskurse. Die Teilnehmer/innen werden ausgehend von diesen Kursen unterstützt und (in Zusammenarbeit auch mit der BAgIS und der ARGE Jobcenter Bremerhaven) in weiterführende arbeitsmarktbezogene Fördermaßnahmen wie Assessments zur Feststellung der beruflichen Kompetenzen, berufsbezogene Deutschkurse, Begleitung bei Anerkennungsverfahren, Überleitung in bestehende Weiterbildungs- und Nachqualifizierungslehrgänge sowie Lehrgänge zur Vorbereitung auf Externenprüfungen etc. übergeleitet. Mit dem Leitprojekt Vielfalt in Arbeit zielt der Senat darauf, Zuwanderern und Zuwanderinnen durch den systematischen Aufbau von passgenauen Förderketten ( ARGE Reißverschluss ) Zugangswege zu einer Berücksichtigung erworbener Qualifikationen in den Arbeitsmarkt zu eröffnen. Der Senat fördert zudem im BAP die o.g. Frauenberatungsstellen in Bremen und Bremerhaven. Diese haben einen speziellen Auftrag zur arbeitsmarktbezogenen (auch 10

11 muttersprachlichen) Beratung von Migrantinnen. Eine wesentliche Aufgabe liegt darin, die Kompetenzen von Zuwanderinnen auszuloten und sie ggf. beim Weg zu einer Anerkennung mitgebrachter Bildungs- und Berufsabschlüsse zu unterstützen. Die Frauenberatungsstellen verfügen auf diesem Feld über umfangreiche Erfahrungen und haben sich als wichtige Anlaufstelle für ratsuchende Migrantinnen fest etabliert. Die regionalen Agenturen und ARGEn arbeiten mit den Anerkennungsstellen, den Beratungsträgern und (in Bremen) mit der ARGE Reißverschluss zusammen, um die Kompetenzen von Menschen mit Migrationshintergrund weitgehendst zu erfassen. Die BAgIS hat seit März 2008 gesonderte Vereinbarungen mit der Migrationserstberatung und dem Jugendmigrationsdienst getroffen, um für Migranten und Migrantinnnen mit geringen Deutschkenntnissen die Ermittlung vorhandener Kompetenzen und Qualifizierungsbedarfe zu verbessern. Hier erfolgt eine sehr enge Kooperation und Zusammenarbeit. Außerdem hat die BAgIS eine interne Datenbank entwickelt, über die Integrationsfachkräfte bei der Hinführung von Migranten und Migrantinnen an den Arbeitsmarkt umfangreiche Informationen auch über Anerkennungsmöglichkeiten abrufen können. Die Agenturen und ARGEn im Land arbeiten außerdem seit Februar 2009 mit dem Projekt Bremer Netzwerk Nachqualifizierung im Rahmen des Bundesprogramms Perspektive Berufsabschluss (Projektträgerschaft von Inbas und der Arbeitnehmerkammer Bremen) zusammen teilweise wurden hier bereits konkrete Verabredungen zur Entwicklung passgenauer Nachqualifizierungsangebote insbesondere für den Metall- und Logistik- Bereich getroffen. 11

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