Rébay, Magdolna/Kozma, Tamás: Ungarn. 1. Historische und soziale Kontexte

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1 Rébay, Magdolna/Kozma, Tamás: Ungarn Unter Mitarbeit von Zsanett Ágnes Bicsák, Tamás Híves und Imre Radácsi 1. Historische und soziale Kontexte Das ungarische Schulsystem entspricht grundsätzlich dem, was man auch aus anderen mitteleuropäischen Ländern kennt: einheitliche Allgemeine Schulen für 6-14-jährige Schüler gefolgt von selektiven Mittelschulen (Gymnasien, Fachmittelschulen und Fachschulen). Nach dem Abitur können die Jugendlichen ihre Studien an Hochschulen fortsetzen. Die zwei Sektoren des Hochschulsystems bilden die Universitäten einerseits und Fachhochschulen andererseits. Dieses Schulsystem entstand zur Zeit der Österreichisch-Ungarischen Monarchie. Laut des ersten Volksbildungsgesetzes (1868) wurde die allgemeine Schulpflicht eingeführt und die Elementarschulen (Volksschulen) errichtet. Dem Gesetz über die höheren Schulen von 1883 folgte die Umformung der früheren hauptsächlich konfessionellen Schulen (nach dem verbreiteten Muster der Monarchie). In den 1870er und 1880er Jahren wurden die Grundsteine der Berufsbildung gelegt die Vorbilder blieben wiederum Deutschland und Österreich. Nach dem Ende der ersten Weltkriegs, das auch die Auflösung der Österreichisch-Ungarischen Monarchie und die Entstehung der Nationalstaaten in Mitteleuropas bedeutete, war das Bildungsnetz Ungarns zwar außerordentlich ungleichmäßig, doch blieb das Bildungswesen selber auf dem Territorium der ehemaligen Monarchie grundsätzlich einheitlich. In der Zwischenkriegperiode ( ) verschwand allmählich der Analphabetismus, und die Lage der kleinen Landschulen (6-jährige Elementarschulen, aus denen der Übertritt in 8-jährige Gymnasien oder Realschulen bzw. in 4-jährigen Bürgerschulen wie früher bereits nach vier Jahren möglich war) wurde stabilisiert. Es begann die Erweiterung der Elementarschulen in 8-jährige Anstalten (1928, Gesetz von 1940) und entstanden von den höheren Gewerbe- und Handelschulen die Vorläufer der Fachmittelschulen (praktische höhere Schulen verschiedener Art). Das Schulsystem widerspiegelte aber die ganze Zeit hindurch die Gesellschaftsstruktur der Zwischenkriegzeit. Als Reaktion auf das selektive Mittelschulwesen bildeten sich ab den 1930er Jahren verschiedene Begabtenförderungsbewegungen, Volkshochschulen und Bauernkollegien, die aber insgesamt nur wenig an der Selektivität des Schulsystems änderten. Zwischen 1945 und 1948 hatte Ungarn, das nach dem zweiten Weltkrieg in die sowjetische Interessensphäre geriet, noch eine parlamentarische Demokratie und Koalitionsregierungen. Auch die Demokratisierung des Schulsystems begann trat die Verordnung über die Errichtung der Allgemeinen Schulen in Kraft. Die Unterstufe dieses Schultyps entspricht den früheren Elementarschulen (Jahrgänge 1-4), während die Oberstufe aus den früheren Bürgerschulen und den ersten 4 Jahrgängen der Gymnasien bzw. den oberen Klassen der Elementarschulen umgebildet wurde (Jahrgänge 5-8). Bis 1946 wurden die Pläne zur Umorganisierung der Gymnasien erarbeitet mit neuen Lehrplänen und Lehrbüchern. Diese Überlegungen, die übrigens zu nicht wenigen politischen Spannungen, ja Kämpfen führten, zielten auf die Vereinheitlichung des Schulsystems und dadurch der ganze Gesellschaft ab. In der Oberstufe der Allgemeinen Schule durfte nach den Vorschriften mindestens in folgenden nur Fachlehrkräfte unterrichten, was die Umformung der Lehrerausbildung verursachte. In den Jahren zeigten sich allerdings die ersten bildungspolitischen Anzeichen der nahenden kommunistischen Machtübernahme (1949) wurden die Privatschulen unter Zwang verstaatlicht. Von dieser Maßnahme wurden vor allem die konfessionellen Schulen betroffen, die immerhin einen großen Anteil der Schulen hatten. Dies bedeutete außerdem, dass die ohnehin zentrale Genehmigung der Lehrpläne und der

2 Lehrbücher ausschließlich durch das Bildungsministerium erfolgte. Und dahinter stand die kommunistische Partei (Partei der Ungarischen Werktätigen). Von jetzt an wurde das Schulsystem fest an die Parteipolitik gebunden, und die Schulen und Lehrer wurden praktisch zu Sprachohren der Parteiideologie galten die sowjetischen Lehrpläne als Muster, und es wurden zahlreiche Elemente des dortigen Schulsystems übernommen. An die verschiedenen Schularten wurden die Schüler nach politischen Kriterien aufgenommen, Russisch wurde zur obligatorischen Fremdsprache von der Allgemeinen Schule bis zur Hochschule. Nach der Revolution von 1956 wurde dieses diktatorische Schulsystem an einigen Punkten gelockert (Russisch als Pflichtfach wurde für kurze Zeit aufgehoben). Das Schulgesetz von 1961 verlängerte die Schulpflicht auf 10 Jahre (6-16) und verbot die Einstellung von Jugendlichen unter 16 Jahren in ein Arbeitsverhältnis. In diesem Sinne wollte man den Übertritt von den Grund- in die Mittelschulen für immer weitere Kreise ermöglichen. Dazu wurde das Netz der Gymnasien erweitert, später die ersten Fachmittelschulen errichtet. In diesen war neben dem Erwerb des Abiturs, lange Zeit der beliebigste Schultyp für die aufsteigenden Schichten. Die langsame Umgestaltung wurde wesentlich durch die demographische Welle von erleichtert. In dieser Periode kamen 25-30% mehr Kinder auf die Welt als die Jahre vorher bzw. nachher. Um diesen Geburtenüberschuss auf die Grund- und Mittelschulen zu verteilen, musste man das Schulnetz wesentlich erweitern. Diese Kapazitäten blieben auch nach dem Ablaufen der demografischen Wellen erhalten, da inzwischen die Bildungserwartungen der Gesellschaft gestiegen waren. Ende der 1940er Jahren hatte die Bevölkerung nicht einmall eine allgemeine Grundschuloberstufe (Jahrgänge 5-8) akzeptieren wollen an vielen Orten (v. a. in ländlichen Gegenden) musste man die Kinder mit Gewalt einschulen. Seit der Wende der 1970/80er Jahre waren die Eltern aber bestrebt, ihren Kindern einen Mittelschulabschluss zu ermöglichen. Dieser Prozess bewirkte in den 1980er Jahren, dass sich die Berufsschulen allmählich entvölkerten, weil es immer weniger Eltern gab, die gewollt hätten, dass ihre Kinder direkt zu Facharbeiten werden. Auf der anderen Seite verbuchten die Gymnasien und die Fachmittelschulen einen Zuwachs, was zum langsamen Anstieg der Abiturienten führte. Parallel wurde die Lehrerausbildung erweitert. Ein zweiter Meilensteil des Zerfalls des sozialistischen Schulsystems war das Schulgesetz von Dieses Gesetz erklärte u. a. die Schulen zu autonomen Institutionen und ließ die Zurückdrängung der Parteiideologie zu (wenigstens in der Rhetorik des Gesetzes und der Bildungspolitik). Das Schulsystem wurde durch das Gesetz zwar nicht umgeformt, was seit den 1970er ja die Forderung der Reformkräfte gewesen war, gewährte aber den Schulen einen größeren Spielraum bei Schulversuchen. All das fügte sich in die Vorstellungen der damaligen Reformkräfte innerhalb der kommunistischen Partei ein. Die politische Wende geschah aber überraschenderweise nicht nach deren Vorstellungen; bestimmend wurden die oppositionellen konservativ-bürgerlichen Kräfte, die 1990 an die Regierung kamen. Als Resultat zerfiel das scheinbar einheitliche Schulsystem. Zahlreiche Gymnasien, die vorher 4- jährig gewesen waren, führten wieder die 8-jährige Ausbildung ein oder stellten sich auf sechs Jahre um. Der Zahl der Berufschulen sank, weil die früheren staatlichen Großfirmen nach ihrer Privatisierung aus der Berufsbildung ausstiegen. Dadurch verstärkte sich das Netz der Fachmittelschulen, die allmählich zu führenden Mittelschultyp in Ungarn wurden. Einmalig unter den Bildungsreformprozessen in Mittel- und Osteuropa ist die fast völlige Dezentralisierung des Bildungswesens. Seit 1990 müssen sich die Selbstverwaltungen um die Erfüllung der Schulpflicht kümmern, d.h. ihnen untersteht der überwiegende Teil der Primarund Sekundarbildung. Daneben erschienen auf der Bildfläche die konfessionellen, die Stiftungs- und die (sonstigen) Privatschulen. Ihr Anteil war ständig im Wachsen begriffen.

3 Das dermaßen dezentralisierte Bildungswesen bestimmt auch den Spielraum der Bildungspolitik. Die früheren zentralen Lehrpläne wurden durch den sog. Nationalen Grundlehrplan ( ) abgelöst, de bis heute nicht mit den Lehrbüchern und den Unterrichtsmitteln in Einklang gebracht worden ist. Die Herausgabe der Lehrbücher wurde privatisiert, es gab heute nur private Lehrbuchverlage. 2. Organisation und Steuerung des Schulsystems 2.1. Bildungspolitik Der Eintritt Ungarns in die EU im Jahre 2004 verursachte in der Bildungspolitik einen noch stärkeren Blickwinkel auf die europäischen Ziele. Die zentrale Bildungspolitik wurde den Vorhaben der EU, der Europäischen Kommission angepasst. Ungarn nahm in den verschiedenen europäischen Programmen, Projekten (z.b. in dem sog. Lissabon bzw. dem Bologna Prozess) teil. Um ihre Absicht, die Wissensgesellschaft zu verwirklichen, arbeitete die Regierung Entwicklungsstrategien aus. Die wichtigsten Prioritäten im Pflichtschulwesen sind heute die folgenden: 1. Entwicklung der Kompetenzen, die das Lebenslangen Lernen erleichtern können, 2. die Verwendung der Informations- und Kommunikationstechnologien im Unterricht, 3. die Entwicklung des Fremdsprachenunterrichts, 4. die Erleichterung der gesellschaftlichen Integration von Kinder mit schlechten sozialen Hintergrund, 5. der Reform der Berufsbildung. Sie werden meist aus europäischen Mitteln finanziert. Die schlechten Ergebnissen der letzteren PISA-Untersuchungen (2000, 2003, 2006), die sowohl auf die Bildungspolitik, als auch auf die Gesellschaft schockierend wirkten, gerechtfertigten die Vorhaben des Bildungsministeriums, das die Kürzungen und andere Maßnahmen v. a. mit Effizienzproblemen erklärt. Die Europanisierung betrifft auch die Hochschulpolitik. Ungarn schloss sich dem europäischen Reformprojekt des Hochschulwesens, dem sog. Bologna Prozess bereits im Jahre 1999 an. In den letzten Jahren wurde die Ziele dieses Prozesses in der Rechtsordnung verwirklicht (s. unten) und in den Institutionen generell durchgeführt Rechtslage Nach der Wende wurde das ungarische Schulsystem stark geändert. Die erste demokratische Regierung ( ) beschloss grundlegende Gesetze: den Pflichtschulgesetz, der bis heute obwohl mehrmals novelliert im Kraft ist, den Hochschulgesetz und den Berufschulgesetz (alle im Jahre 1993). Die Rechtsschriften beinhalten die Grundprinzipien (wie Lern- und Lehrfreiheit, kostenlose Pflichtschulunterricht), sie schrieben die Rolle und Funktion der verschiedenen Akteuren (institutionelle Autonomie, Recht der Eltern und der Schüler) usw. vor. (Das neue Hochschulgesetz wurde 2005 z. T. wegen der Umstellung auf das dreigliedriges Bildungssystem verabschieden und bereits zweimal, in 2006 und 2007 novelliert.) 2.3. Steuerung In Ungarn entwickelte sich nach der Wende ein dezentralisiertes Steuerungssystem, was in das Verwaltungssystem integriert wurde. Dieses System ist ganz speziell unter den Ländern des ehemaligen Ostblocks, und hat historische Wurzeln (s. Volksschulgesetz von 1868). Die Selbstverwaltungen sind verpflichtet von den Gesetzen vorgeschriebenen Bildungsaufgaben (d.h. die Erfüllung der Schulpflicht) zu versehen. Die Kommunen müssen sich um die Schulung der auf ihrem Territorium lebenden Kindern zu kümmern: sie müssen entweder

4 selbst Schule gründen, oder mit einem andren Träger (z. B. Konfession, Stiftung, Privatperson) vereinbaren. Die Entscheidungen in Bildungssachen wurden auf vier Ebenen, auf der ländlichen, auf der regionalen, auf der lokalen und auf der institutionellen Ebene getroffen, wobei die Kommunikation zwischen den Stufen nicht immer diskussionsfrei ist. Unter den vier Akteuren können die letzte zwei die entscheidende Maßnahmen treffen. Die ländliche Ebene, wo eher nur Rahmenbedingungen geschaffen werden, wurde in den letzten Jahren auch als Nachfolge der EU Eintritt etwas stärker. (Der Prozess ist aber nicht eindeutig, die Institutionen bekamen ebenfalls zusätzliche Rechtmittel.) Um die EU-Mittel beantragen zu können, erarbeitete die Regierung den Nationalentwicklungsplan (Nemzeti Fejlesztési Terv), in den das Bildungswesen eingezogen wurde. Die Entwicklung des Pflichtschulwesens allgemein bzw. die Verbesserung der Infrastruktur in den Kindergärten und in den Allgemeinen Schulen dienen zwei zentrale Programme. Diese Aufgabe trug dazu bei, die strategischen Vorhaben der Regierung im Kontext der europäischen Vorstellungen neu zu implementieren. Während das frühere einheitliche Pflichtschulsystem nach der Wende zerfiel, versuchten die verschiedenen Regierungen, diesem Zerfallprozess entgegenzuwirken bzw. das Pflichtschulsystem wiederherzustellen. Da aber die Institutionen nicht von der Regierung, sondern vor allem von den Selbstverwaltungsorganen gegründet werden, musste man zu anderen Mitteln greifen. Zum einen bot sich hierfür die Gesetzgebung, zum anderen die Gestaltung des Curriculums an. Das heute gültige Gesetz sagt zwar nicht aus, wie die Struktur des Pflichtschulwesens auszusehen habe, weist aber darauf hin, dass die inhaltlichen Anforderungen vom Bildungsminister gesetzt werden. Dies ermöglicht es ihm, in die Lehrinhalte des Pflichtschulsystems einzugreifen. Diese werden im Wesentlichen durch den Nationalen Grundlehrplan (Nemzeti Alaptanterv, NAT) bestimmt. Der NAT als neues Regelungsmittel des Pflichtschulwesens) entstand nach langjährigen wissenschaftlichen Vorarbeit, vielen politischen Kontroversen und Diskussionen, die bis heute nicht abgeklungen sind. Der NAT setzt einheitliche Anforderungen für die ersten zehn Schuljahrgänge fest (da die oberen zwei Klassen als Vorbereitungsklassen auf das Hochschulstudium gelten). Vom NAT werden nicht einzelne Fächer, sondern sog. Bildungsgebiete (insgesamt zehn) bestimmt, innerhalb derer die Mindestanforderungen für bestimmten Schuljahrgänge festgesetzt wurden. Rechtlich ist der NAT eine Regierungsverordnung (steht also als Rechtsquelle höher als die Erlasse des Bildungsministers), seine Grundsätze wurden überdies vom Parlament verabschiedet. Demgegenüber stehen seit 2000 die sog. Rahmenlehrpläne (kerettanterv) für die verschiedenen Fächern von denen die Schulen einen je Fach obligatorisch wählen müssen bzw. die konkreten Institutionslehrpläne (helyi tanterv) der Schulen (sie bestimmen den tatsächlichen Unterrichtsablauf), die vom Träger angenommen werden müssen. Die Träger tragen also nicht nur finanzielle sondern auch inhaltliche Verantwortung für die Institutionen, was ihre fachliche Kompetenz meist überfordert Finanzierung Die Finanzierung des Pflichtschulsystems wird zwischen den Trägern und dem Staat geteilt. Die Träger von Grund- und Mittelschulen erhalten sog. Kopfquoten, die ca. 60% der Gesamtkosten decken. Das heißt, dass zusätzliche ca. 40% gebraucht werden und dies umso mehr, als die einzelnen Kostenpunkte (z.b. die Gehälter der Lehrer) zentral geregelt werden. Die Lehrer in Ungarn gelten heute als öffentliche Angestellte: ihr Gehalt wird nach einer

5 zentralen Gehaltstabelle festgelegt, die Anstellungsforderungen werden durch das sog. Gesetz des öffentlichen Dienstes bestimmt. Über der Finanzierung wurde viel diskutiert wegen der Diskrepanz zwischen der gesetzlich vorgeschriebenen Schulpflicht (zwölf Jahrgänge) und dem allgemein für obligatorisch gehaltenen Schultyp (Allgemeine Schule). Für die Selbstverwaltungen ist es nicht einsichtig, warum sie nebst der primären auch für die sekundäre Bildung sorgen sollen (die Finanzierung von Institutionen der Primarbildung wird allgemein akzeptiert). Aus diesen Grunde verzichten einige kommunale Selbstverwaltungen darauf, die Unterhaltskosten selbstständiger Mittelschulen zu decken und unterstützen stattdessen entweder bereits existierende, nicht ihnen unterstehende Institutionen oder aber Schulen in ihrer Umgebung (die Teilung und Verrechnung der Kosten führen allerdings ebenfalls ständigen Kontroversen). Fachausbildungsinstitutionen können vom Staat (z. B. Institutionen der zentralen Regierungsverwaltung) von Wirtschaftsorganisationen (Unternehmen), von Selbstverwaltungen sowie von Stiftungen, Kirchen und Privatpersonen getragen werden. Ein Charakteristikum dieser Institutionen ist, dass sie mehrfach finanziert werden (die Einnahmen stammen vom Träger selbst und zusätzlich aus anderen Quellen wie z. B. aus Unternehmen). Da die Fachmittel- und Fachschulen auch zur Schulpflicht gehören, erfolgt ihre Finanzierung grundsätzlich aus Haushaltsgeldern (in unterschiedlicher finanziellen Konstruktionen.) Bei der Verteilung der Haushaltsgelder wirkt die nationale Fachausbildungsrat, die Ratgeberorganisation der Fachminister (bestehend aus Vertretern der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und der Regierung), mit. Die bedeutendste Finanzierungsquelle stellt der sog. nationale Fachausbildungsfonds dar (alle Unternehmer sind verpflichtet, einen Beitrag dazu leisten) Privatinstitutionen Vor der Wende waren Privatinstitutionen in allen Bereichen (von dem Vorschulbereich bis zur Hochschulbildung) in dem ungarischen Schulsystem nur vereinzelt zu finden. Es gab nur staatliche Kindergärten und Allgemeine Schulen. Unter den Mittelschulen hatten 10 Gymnasien konfessionelle Träger, und jede historische Konfession hatte je eine theologische Hochschule verabschiedete das Parlament das Gesetzt über die Pluralisierung der Trägerschaft. Schon davor entstanden einige private Schulen. Die Konfessionen hatten das Ziel, von ihren im Jahre 1948 verstaatlichen Schulen möglichst viele zurückbekommen und übernehmen. Das ermöglichte ihnen die neue Regierung. Sie könnten nicht nur die Verwirtschaftung oder die Leitung der Anstalten, sondern auch die Gebäude beantragen. Damit begann ein jahrelang dauerte Vereinbarungsprozess. Die Anzahl der konfessionellen Anstalten nahm trotz der demographischen Prozessen dynamisch zu, und zwischen 1992 und 2004 vervierfachte ihr Schülerzahl. Trotzdem erreicht der Prozentsatz der Schulen nur etwa 5%. Viele konfessionelle Schulen finden wir unter den Gymnasien (15,8% in 2006/07), sie sind aber sehr schwach in der Berufsbildung repräsentiert, wo aber die Stiftungsschulen stark vertreten sind (ca. 17% unter den Fachmittelschulen). Die Gründung- und Unterhaltsbedingungen der privaten Schulen (sowie der Institutionen von Konfessionellen als auch der Schulen von Stiftungen, Privatpersonen usw.) sind mit der staatlichen (darunter auch der kommunalen) identisch. Weil sie Teil des Pflichtschulsystems sind, bekommen sie falls sie eine Vereinbarung mit den Kommunen schließen nach der Zahl der Schüler Unterstützung aus dem Staatsbudget. (Diesen Beitrag erhalten aber auch die Hochschulen.)

6 2.6. Qualitätssicherung Die Maßnahme der Qualitätskontrolle werden seit 1990 ständig reformiert, und diesen Prozess dauert bis heute an. Die Regierung übt gemäß dem NAT Rechtsaufsicht über die Träger aus, die ihrerseits für die Kontrolle der Institutionen verantwortlich sind. Dazu stehen ihnen Sachberater zur Verfügung (pädagogische Institute der Komitate), deren Dienstleistungen (marktwirtschaftlichen Charakters) sowohl von ihnen selbst als auch von den einzelnen Institutionen in Anspruch genommen werden können. In diesem System hat die Regierung kaum Mitsprache Recht, was wiederum zu Kontroversen führt. Die verschiedenen Qualitätssicherungssysteme kamen immer mehr in Mode (z.b. ISO), die seit 1990 vor allem den Institutionen der Berufsbildung angewendet werden (unter dem Einfluss der Betriebsumgebung bzw. sich dieser anpassend.) Die übrigen Institutionen des Pflichtschulwesens befassen sich erst seit Anfang des neuen Jahrtausend mit der Erarbeitung des neuen Systems der Qualitätssicherung. Die Schulen müssen nach einer Rechtschrift von 2003 als Teil des Pädagogischen Programms sog. Qualitätslenkendes Programm (minıségirányítási program) ausarbeiten. 3. Das Schulsystem 3.1. Vorschulbereich (ISCED 0) Zum Vorschulbereich des Bildungssystems werden die Kinderkrippen (bölcsöde) und die Kindergärten (óvoda) gezählt. In den Kinderkrippen werden die Kinder von 20 Wochen bis zu ihrem 3. Lebensjahr betreut. Mit den älteren Kindern bemühen sich die Kindergärten. Ihren Besuch ist von dem 5. Lebensjahr obligatorisch: sie haben nämlich die Aufgabe, die Kinder auf die Erfordernisse der Schule vorzubereiten. Damit sind die Kindergärten eng mit dem Pflichtschulsystem verbunden. Die Organisation des Tagesablaufs in diesen Einrichtungen ist trotzdem radikal verschieden von denen der Schulen, weisen sie ganz andere Traditionen auf. Der ganztägige Arbeitsplan ist zwar von Kindergarten zu Kindergarten anders, folgt aber einem nationalen Standard (Vorschriften): er enthält Lern- und Freizeitaktivitäten. Die Vormittagsaktivitäten sind dem Lernen gewidmet selbstverständlich dem Alter der Kinder angepasst. Darauf baut sich später die erwähnte Schulvorbereitung auf. Am Nachmittag finden die Freizeitaktivitäten statt. Die Kinder werden gesetzmäßig 6 Jahre alt eingeschult, falls sie von einem Komitee von Fachleuten schulreif empfunden werden. Es wird jedoch immer mehr verbreitet v. a. in den oberen und mittleren Bevölkerungsschichten -, sie ein Jahr später also mit 7 in die Allgemeine Schule inskribieren zu lassen. Kindergärten werden in Ungarn vom Staat, von kommunalen Selbstverwaltungen und von Privatpersonen gegründet und getragen. Die überwiegende Mehrheit der Kindergärten fällt in das Aufgabenfeld der Gemeinden. Im Schuljahr 1990/91 besuchten 73% der 3-22 Jährigen einen Kindergarten, und das Kindergartennetz im ganzen Land war dicht. Nach 1990 brach allerdings das frühere Kindergartennetz zusammen z. T. infolge der demografischen Ebbe, z. T. wegen der selbstständigen Finanzwirtschaft der Selbstverwaltungen. Beim Staat kann finanzielle Unterstützungen beantragt werden, die von der Kinderzahl abhängt. Die Bewilligung der Kontrolle der Gründung und der Aufrechterhaltung von Kindergärten sind Aufgaben der zuständigen Ableitung des jeweiligen Bürgermeisteramts. Die Zahl der privaten (u. a. konfessionellen) Kindergärten nahm wegen der genannten finanziellen Schwierigkeiten

7 ständig zu. Wegen der demographischen Situation konnte so der Prozentansatz (2006/07. 87% in der Altersgruppe) der Kindergartenkinder sogar steigern Untere Schulbildung (ISCED 1 und 2A) Die Allgemeine Schule (általános iskola) fasst in Ungarn wie in den meisten Saaten des ehemaligen Ostblocks den Primarbereich und den Sekundarbereich I. Vor 1990, als die Schaffung eines neuen, sozialistischen Menschen ihre Funktion bestimmte, hielt man sie für die größte Errungenschaft der staatssozialistischen Bildungspolitik. Nach der Wende geriet die einheitliche, allgemein bildende Regelschule allerdings in eine Krise. Obwohl in Ungarn die Allgemeine Schule weiterhin die meistens verbreitete Regelschule ist, büßte derer Abschluss eine Monopolstellung ein. Eingeschult werden die schulreifen Kinder gesetzmäßig mit sechs Jahren in die Allgemeine Schule. Die Allgemeine Schule hat zwei Stufen mit je 4-4 Schuljahre. Die Unterstufe (alsó tagozat) entspricht der ehemaligen Elementarschule, die man auch aus anderen modernen Bildungssystemen kennt. Ihr Ziel liegt in der Vermittlung der kulturellen Grundkenntnisse (Schreiben, Lesen, mathematische Grundbegriffe, Kommunikationsfähigkeiten usw.). Das wichtigste Charakteristikum der Unterstufe ist allerdings, dass ein (oder zwei) Klassenlehrer den gesamten Unterricht erteilt. Wenn zwei Lehrer(innen) bestellt sind, der (eher die) eine unterrichtet die realen, der (die) andere die humanen Fächer. Meist bilden Ausnahme die sog. Fertigkeitsfächer wie z. B. Singen, Turnen, Zeichen, die von spezialisierten Lehrkräften erteilt werden. Die Klassen der Unterstufe sind meist im Organisationsrahmen einer einheitlichen Allgemeinen Schule organisiert neuerdings auch in regionaler Zusammenarbeit. Früher konnten die Unterstufen auch selbstständige Institution bilden (das hängte von der Kinderzahl der Gemeinde bzw. vom Finanzierungsvermögen der Selbstverwaltung ab). Von September 2008 ist es nicht mehr möglich: Allgemeine Schulen mit weniger als 8 Jahren können nur als Gliedschule einer vollständigen Allgemeine Schule oder einer mindestens 6-jährigen Mittelschule sein. Wegen der zunehmenden Migration in die Städte und der sinkenden Geburtszahl allgemein sowie der finanziellen Möglichkeiten wurden in den letzten Jahren in mehreren kleineren Kommunen die Bildungsinstitute aufgelöst. Die Kinder müssen ihre Schulpflicht in einem anderen Ort erfüllen, was längere Reisezeit, aber auch oft bessere Infrastruktur bedeutet. Die Oberstufe (felsı tagozat) fasste vor 1990 die ersten vier Jahrgänge der ehemaligen Mittelschulen zusammen, das gilt auch heute noch allgemein. Der Unterschied zur Unterstufe besteht darin, dass den Kindern systematischer Fachunterricht von Fachlehrern erteilt wird. (Das wollen aber Experte nur in den oberen zwei Klassen der Oberstufe bleiben lassen. Schon heute können die Schulen in der 5-ten und der 6-ten Klassen Grundschullehrer anstellen, tun es aber kaum. Diese Veränderung ist ihrer Meinung nach wegen den äußerst schlechten Ergebnissen der PISA Studien, v. a. was das Leseverständnis betrifft, wünschenswert.) Die Atmosphäre in der Oberstufe wird auch heute noch von der historischen Tradition sowie von der unterschiedlichen Ausbildung der Lehrer bestimmt. Vor 1990 war ein Grundschulabschluss für alle obligatorisch, obwohl diese Einheitlichkeit bereits seit den 1970er Jahren in Auflösung begriffen ist. Dieser Prozess beschleunigte sich nach der Wende. Heute können Schüler die Allgemeine Schule bereits nach vier oder sechs Jahre verlassen, müssen sie allerdings ihren Bildungsweg an einer Mittelschule fortsetzen. Die Schulpflicht dauert nämlich seit 1998 bereits zwölf Jahre. Jedes Kind muss eine Schulvorbereitungsklasse im Kindergarten besuchen, und danach in der Allgemeinen Schule,

8 später in einer Mittelschule oder einer Fachschule die vorgeschriebene Zeit absolvieren. Das bedeutet nicht nur, dass die Schüler wie zuvor aber nur 10 Jahre lediglich zwölf Schuljahre auch tatsächlich beenden müssen. Die schulpflichtigen zwölf Jahre bilden das Rückgrat des Bildungswesens, dem sich sowohl das Hochschulsystem als auch die Berufsund Erwachsenenbildung anfügen. In der zweiten Hälfte der 20. Jahrhunderts (seit der Gründung der Allgemeinen Schulen im Jahre 1945) entwickelte sich die Allgemeine Schule auch in den dörflichen Gemeinden zu bestimmenden Bildungsinstitutionsform. Sie und ihre Gemeinde befinden sich in gegenseitiger Abhängigkeit. Demzufolge unterstehen die meisten Allgemeinen Schulen den Selbstverwaltungen (2006/07: 90% der Schulen). Seit 1990 wächst allerdings die Zahl der Allgemeinen Schulen, die anderer Art sind (konfessionelle, private, Stiftungsschulen) Mittlere Schulbildung (ISCED 3) Spätestens in ihrem 15. Lebensjahr d. h. nach der Vollendung der 8. Klasse setzten die Schüler ihre Studien an Mittelschulen fort (Sekundarbereich II). Die Schulen erfordern entweder das Ablegen der zentralen, einheitlichen Aufnahmeprüfung, oder schreiben sie eigene Aufnahmeprüfung vor. Das ungarische Mittelschulsystem ist selektiv. Die Jugendlichen müssen zwischen einem Gymnasium (gimnázium) oder einer Fachmittelschule (szakközépiskola) wählen. Die Gymnasien können 4-, 6- oder 8-jährig sein. Neuestens bieten viele 4-jährige Institutionen sog. Vorbereitungsklasse (0. Klasse), in deren die Schüler in erhöhter Stundenzahl eine Fremdsprache und Informatik lernen. Diese vertikale Differenzierung begann bereits vor 1990, doch erfuhr sie nach der Wende eine wesentliche Beschleunigung. Die Mehrheit der Gymnasien sind heute 4-jährige und 6-jährige (in einigen Fällen kommen die beiden Formen innerhalb einziger Institution vor). 8-jährige Gymnasien findet man heute nur noch einer kleineren Zahl. Es gab gemischte Mittelschulen ebenfalls, in denen Gymnasium und/oder Fachmittelschule bzw. Fachmittelschule und/oder Fachschule (szakiskola) befinden sind. Den Abschluss der Mittelschule bildet die Abitur (érettségi), die den Schüler gleich zum Hochschulstudium befähigt. Die Abiturprüfung ist nicht obligatorisch, wird aber praktisch von allen Mittelschülern abgelegt. (2004 erworben 57,3% der 18 Jährigen die Abitur.) Alle drei Typen der Gymnasien und ebenfalls die Fachhochschulen bereiten die Schüler auf die Abitur vor, verwenden aber unterschiedliche Lehrpläne. Trotzdem können wir behaupten, dass sie im Großen und Ganzen das erweiternd wiederholen, was in der Oberschule der Allgemeinen Schule gelernt wurde (im Falle der 4-jährigen Gymnasien), oder dass sie auf das dort Gelernte aufbauen und es fortsetzen (im 6-jährigen Typus). Ausgesprochen und unausgesprochen bereiten die Gymnasien ihre Schüler auf das Hochschulstudium vor. Dies galt bis 2006 zunehmender Maße, zumal die Zahl derer, die nach dem Abitur ein Hochschulstudium beginnen, im Wachsen begriffen war (2007: ca. 50%). Die Mittelschullehrer haben meist Universitätsabschluss. Die Unterrichtsfächer sind weiterhin nach den universitären Wissenschaftsdisziplinen strukturiert. Der spezifische Charakter eines Gymnasiums wird dadurch bestimmt, zu welchen prozentualen Anteilen in ihm die einzelnen Disziplinen unterrichtet werden (Vorrang naturwissenschaftlicher Fächer, größere Auswahl von Fremdsprachen, vor allem Sport oder Kunstfächer usw.). Da die Mittelschulen zum Pflichtschulsystem gehören, unterstehen sie meist den kommunalen Selbstverwaltungen. Solche Gymnasien sind meist 4-, weniger häufig 6-jährig. Die 8-jährigen

9 Gymnasien sind meist konfessionelle Einrichtungen (manchmal mit zugehörigem Internat). Gymnasien werden also von Selbstverwaltungen der Siedlungen (2006/07: 49,4% der Institutionen ohne die Hauptstadt), der Komitate (16,4%) und von der Staat (2,7%) verwaltet. Konfessionen bewirtschaften 15,8% der Gymnasien. Sie werden zudem von Universitäten getragen. Unter ihnen gibt es auch Stiftungsschulen, sog. alternative pädagogische Institutionen, unter denen einige sogar internationales Ansehen errungen haben Speziale Erziehung Die Bildung der behinderten Kinder erfolgt in Schulen/Klassen mit speziellen Programmen oder Sonderinstitutionen. Die geistig schwach Behinderten (2003/04 5,8% der Schulkinder) lernen in sog. Aushilfsschulen oder -klassen. Unter ihnen gibt es viele Zigeunerkinder (vermutlich ca %). Die Segregation dieser Art was mehrere (soziale, kulturelle, finanzielle Grunde hat wurde in den letzten Jahre heftig kritisiert (s. unten). Die körperlich Behinderten werden immer mehr integriert unterrichtet. Die schwer oder mehrmals behinderten Kinder werden in speziellen sozialen Anstalten oder in der Familie erzogen Berufsbildung (ISCED 4 und 5) Nach 1990 erlebte das System der Berufsbildung bedeutende Umwandlungen. Das Wesentliche in dieser Reformen war, dass die selbständigen (oder zu einem Unternehmen gehörenden) Berufsschulen (szakmunkásképzı iskola) abgeschafft wurden bzw. mit Fachmittelschulen verschmolzen. Als Folge davon entstanden Fachbildungszentren, deren Fundament meist eine erfolgreiche (gut ausgestattete, genügend finanzierte, erfolgreich verwaltete) Lehrwerkstatt bildete. Um die Lehrwerkstätte bildeten sich ursprünglich entweder eine Fachmittelschule oder eine Berufsschule, die später Fachausbildungen unterschiedliche Stufen anboten. Dadurch entstanden Gesamtschulen, in denen man entweder nur ein Fachzeugnis (Lehrlingausbildung) oder zusätzlich dazu auch das Abitur erhielt (Fachmittelschule). In Regionen ohne oder wenige zusätzliche Mittelschulen wurden in diesen Institutionen auch gymnasiale Abteilungen gebildet. Neuerdings wird in diesen Ausbildungskomplexen auch die sog. höhere Fachausbildung (s. unten) organisiert. Viele Institutionen bieten auch den Abiturienten postsekundäre Fachausbildung (höhere Technikerausbildung), die von vielen vor den Hochschulstudien absolviert werden. Damit versuchen die Schulen trotz der sinkenden Zahl der Altersgruppe die Schülerzahl zu gewähren. Dazu führte zweitens die Verschiebung der Anfang der Berufsbildung mit zwei Jahren, von dem 14. auf das 16. Lebensjahr. Damit wurden andererseits die Berufsschulen zur Fachschulen (szakiskola) umgeformt. Das Subsystem Berufsbildung besteht nicht nur aus sekundären, sondern auch tertiären Ausbildungsgängen. Eine Fachausbildung erhält der/die Jugendliche im Mittelschulbereich (Fachmittelschulen, Berufschulen) bzw. im Hochschulbereich (fachspezifische Fachhochschulen). Eine Neuigkeit stellt die sog. höhere Fachausbildung (felsıfokú szakképzés) dar, eine Übergangsform zwischen traditioneller sekundären und tertiären Ausbildung. Die höhere Fachausbildung wird sowohl von Sekundärschulen als auch von Hochschulen angeboten. Obwohl die Hochschulpolitik in den letzten Jahren diese kurze, 2- oder 2,5-jährige Ausbildungsform bevorzugt, ist der Interesse der Weiterstudierenden ziemlich gering. Die Studienplätze können immer wieder nicht vollständig besetzt werden.

10 Die Berufsbildung findet auch in Ungarn zu größten Teil außerhalb des Bildungswesen in postsekundären Bildungsformen (betriebliche Ausbildung, Berufsbildung auf marktwirtschaftlicher Basis, Weiterbildung, Einarbeitung) statt Tertiärbereich (ISCED 5) Die Bedingung eines Hochschulstudiums ist die Ablegung der Abiturprüfung. Die Aufnahme der Schüler ist zentral geregelt, die Berechnungsregelung wurde in den letzten Jahren mehrmals geändert und stark diskutiert (siehe unten). Das Hochschulsystem hat zwei Sektoren: der Universitäts- bzw. der Fachhochschulbereich. Die ersten bieten ein mehr wissenschafts-, die letzteren mehr praxisorientiertes Studium. Nach dem Hochschulgesetz (LXI. Gesetz von 1993) muss eine Universität (egyetem) über Fakultäten in mindestens zwei unterschiedlichen Wissensgebieten verfügen. Früher gab es auch traditionelle Wissenschaftsuniversitäten bzw. Fachuniversitäten, wie z. B. Universitäten der Medizin oder technische Universitäten. Seit 2000 bilden jedoch die Universitäten und/oder Fachhochschulen (fıiskola) einer Region so genannte integrierte Institutionen. Das bedeutet, dass sie allmählich zu einer einzigen Institution zusammengefasst werden, mit einheitlicher Haushaltsführung und innerer Leitung. Die vorigen Fachhochschulen bilden Fachhochschul-Fakultäten oder wurden ebenfalls in eine größere Einheit integriert. Es kamen bereits nach 1990 regionale Fachhochschulen zustande, die die Studenten nicht nur auf einem Fachgebiet wie vor der Wende (Lehrer, Berufstätige im Gesundheitswesen, technische und wirtschaftliche Fachkräfte, Künstler usw.), sondern gleichzeitig auf mehreren ausbilden. Vor einigen Jahren konnte man an den Universitäten meist generell nach zehn Semestern den Universitätsabschluss (Diplom) erwerben. An den Fachhochschulen dauerte das Studium i. a. 8 Semester. Im akademischen Jahr 2006/07 geschah gemäß einer Regierungsverordnung von 2005 generell und obligatorisch die Umstellung der Studienstruktur auf das dreigliedrige System nach den Kriterien der Bologna Prozess, was mit der Tradition des ungarischen dualen Hochschulsystems sehr schwer vereinbar ist. (Konsekutive Studiengänge gab es bereist einige Jahre früher, aber in geringerem Maße und vor allem im Wirtschaftstudium.) Die neu eingeschriebenen Jahrgänge bekommen nach 6 Semestern Studium unabhängig von der Art der Hochschule das akademische Grad BA oder BSc. Danach müssen die Absolventen sich erneut um einen Studienplatz bewerben. (Die Kriterien und der Prozentansatz der Weiterstudierenden sind noch nicht festgelegt, was große Unsicherheit verursacht.) In zwei Jahren können die StudentInnen das Magistergrad (MA oder MSc) erhalten. Diejenigen, die sich einen akademischen Laufbahn wünschen, können ihr Studium wie bisher 6 Semester lang in einem sog. Doktorprogram fortsetzen, und nach dem erfolgreichen Abschluss des Promotionsprozess (wissenschaftliche Erfordernisse (Publikationen, Sprachprüfungen), Rigorosum, Verteidigung der Doktorarbeit) den Doktortitel (PhD oder DLA) erwerben. Die Änderung passierte unter schweren Diskussionen. Viele befürchten davon die Senkung der Qualität, und zweifeln an dem (arbeitsmärktlichen bzw. wissenschaftlichen) Wert vieler BA-Abschlüsse. Ob welche Institutionen einen Studiengang in welchen Stufen errichten können, darüber entscheidet das Ungarische Akkreditierungskomitee (Magyar Akkreditációs Bizottság). (Es gibt einheitliche akademische Grade.) Der Tendenz ist, dass die Universitäten sich mehr um die Magister- und die Promotionsstudiengänge bewerben. Welche Folgen der Prozess hat, ist noch nicht genau festzustellen. Wegen den demografischen Gründen und die beschränkte

11 Finanzierungsmöglichkeiten erwarten die Experten die Umbildung der Hochschullandschaft. Einige Fachhochschule werden wahrscheinlich die starke den Universitäten mehr geeignete Kriterien nicht erfüllen, und einige Universitäten sollen sicher sich mehr profilieren. In wenigen Fächern wurde die Umstellung nicht fortgeführt. Die Ausnahmefächer sind wie in vielen europäischen Ländern : allgemeine Medizin, Zahnmedizin, Venetiermedizin, Pharmazie, Jura, Architekt bzw. einige Kunstfächer. In allen Bildungsinstitutionen unterrichten Pädagogen mit einem Hochschulabschluss (in den Mittelschulen mit Universitäts-, in den Allgemeinen Schulen und Kindergärten mit Fachhochschulabschuss). Lehrer zu sein gilt traditionell wie überall auf dem europäischen Kontinent als Berufung (im Gegensatz z.b. zu den angelsächsischen Ländern). Dementsprechend werden die Lehrer für die verschiedenen Schultypen getrennt ausgebildet, was in den letzten zwei Jahren mit der Einführung des neuen Hochschulstudiensystems wesentlich verändert wurde. Die Ausbildung der Lehrer für die Oberstufe der Allgemeinen Schulen findet nicht mehr an den Fachhochschulen, sondern an den Universitäten statt, und bedingt ein längeres Studium. D. h. die Lehrerausbildung für das ganze Sekundarbereich erfolgt an gleichen Anstalten. Die Studenten am Lehramt müssen zwei Fächer wählen, das eine am Anfang, bei der Bewerbung (sog. Grundfach alapszak), das zweite im dritten Semester (sog. Minorfach minor szak). In der ersten Studienstufe müssen sie mehr ETCS Punkte in dem Grundfach, in der zweiten in dem Minorfach sammeln. Bereits während den ersten drei Jahren lernen sie Pädagogik und Psychologie. Nach dem Erwerb des BA- Abschluss dominieren in ihrem Stundenplan die pädagogischen und psychologischen Fächer. Vier Semester Studium in der MA-Stufe folgt das halbjährige Praktikum. Nach seiner Absolvierung ist es möglich, die Lehrerbefähigungsprüfung (tanári képesítı vizsga) abzulegen. Die Lehrerbildung für die Unterstufe bzw. die Ausbildung der Kindergartenpädagogen blieben an den Fachhochschulen, und enden mit einem BA- Abschluss. Ihre Grundausbildung können die Lehrer durch abwechslungsreiche Formen der Weiterbildung ergänzen bzw. weiterentwickeln. Dieses Weiterbildungssystem dehnte sich seit den 1990er Jahren immer weiter aus und nahm vermehrt marktwirtschaftliche Züge an. Heute müssen sich die Lehrer aus der Verfügung stehenden Angebotspalette entscheiden Erwachsenenbildung Die Europäische Union nahm an (in Lissabon 2000), die Teilnahme der Bevölkerung in der Erwachsenenbildung (im lebenslangen Lernen) bis zu Jahre 2010 auf 12,5% zu steigern. In Ungarn ist dieser Anteil jetzt ungefähr 5%. Obwohl die formale Bildung nach der Wende expandiert hatte, blieb der Lernaktivität unter den Erwachsenen vor allem über 35 sehr gering. Diejenigen die in nicht formaler Bildung ihr Wissen und ihre Fähigkeiten erweitern wollen, erwarten davon in erster Linie bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Nur wenige lernen ohne Interesse, nur aus Freude. 4. Entwicklungsmaßnahmen 4.1. Übergang zwischen den Bildungsstufen Das ungarische Schulsystem wurde nach der Wende selektiver. Zwischen Allgemeiner Schule und Mittelschule gibt es 3 verschiedene Übergangsmöglichkeiten: nach der 4., der 6. und der

12 8. Klasse abhängig von der Form des Gymnasiums. Die 8- bzw. die 6-jährigen Gymnasien erfordern i. a. Zulassungsprüfung, was die Selektion der Schüler der Allgemeinen Schule verursacht. Die Hochschulzulassung wurde neu geregelt: die Aufnahmeprüfung der Hochschulen (mit Ausnahme von einigen Fächern im Bereich Kunst) wurde abgeschafft, stattdessen zählen die Mittelschulergebnisse der letzten zwei Schuljahre und der Abitur. Den allgemeinen Hochschulzugang können die Jugendlichen ähnlich wie früher mit dem Abitur erwerben. Die vorgeschriebenen Fächer sind Ungarisch, Mathematik, Geschichte, eine Fremdsprache und ein obligatorisches Wahlfach. Die Schüler können frei abhängig von ihren Hochschulstudiumplänen noch andere Fächer wählen. Der Abitur wurde neu organisiert: die Schüler werden seit 2005 nach zentralen und einheitlichen Kriterien und z. T. (bei der höheren Stufe) vor fremden Lehrern geprüft. Sie haben jetzt die Möglichkeit zwischen zwei Stufen (d h. zwei Niveaus) zu wählen. Die erreichbaren Punkte sind danach unterschiedlich. (Zusätzlich kann man mit Sprachprüfungszeugnis, Wettbewerbergebnisse usw. Punkte sammeln.) Weil auch denjenigen, die sich um einen Studienplatz an einer Hochschule bewerben möchten, die höhere Stufe nicht vorgeschrieben ist (Ausnahmen sind die Fremdsprachenfächer), legen sie immer wenigere Schüler ab. Darum erwarten viele die Senkung der Qualität der Prüfung und damit auch der Mittelschule. Auch der Inhalt der Abitur wurde verändert: der Erwerb der allgemeinen Kompetenzen wird mehr geprüft als das lexikalische Wissen, weil nach dem Vorhaben des Ministeriums die Mittelschulen die Jugendlichen auf das lebenslange Lernen vorbereiten sollen. Obwohl das Abitur am Ende der Mittelschulstudien fällig ist, können die Schüler nach dem Absolvieren bestimmter Stundenzahl die Prüfung früher (in der 10. oder 11. Klasse) ablegen, was ihnen ermöglicht auf andere Fächer zu konzentrieren, kann aber gleich unterrichtsorganisatorische Probleme verursachen Bewertung in der Schule Die Beurteilung der Schüler in der Allgemeinen Schule erfolgt seit 2005 in den 4 unteren Klassen aufsteigend nicht mit Noten, sondern umfassend schriftlich. Die Wiederholung dieser Schuljahre bedingt neuerdings die Erlaubnis der Eltern. Diese Maßnahmen haben das Ziel, die Integration der Kindern zu beschleunigen und zu stärken bzw. den Kindern und ihren Eltern eine mehr personenbezogen, tief greifende, genauere Rückmeldung zu geben Integration von Kinder aus ethnischer Minderheiten In Ungarn leben verschiedene ethnische Minderheiten, wie Deutschen, Rumänen, Slowaken, Kroaten, Slowenen und Serben. Für die Minderheitskinder wurden Bildungsinstituten auf den verschiedenen Bereichen organisiert: es gibt Kindergärten, Allgemeine und Mittelschulen. Ihre Zahl bzw. die Zahl der Kinder und der Pädagogen nahm in den 90er Jahren stark zu. Diese Steigerung ist v. a. den Anstalten mit deutschem Minderheitsprogramm zu danken. Nach dem Gesetz (LXXVII von 1993) müssen nämlich die Kommunen Minderheitsklasse oder -lerngruppe zustande bringen, wenn es Eltern von mindestens 8 Kindern beantragen. Eine der zentralen Fragen der Bildungspolitik ist seit der zweiten Hälfte der 1990er Jahren die Minderung der Ungleichheiten bzw. die Förderung der Integration in den Schulen. Die freie Schulwahl verursacht in Ungarn im internationalen Vergleich homogenere Schulen und Schulklassen. Die Ergebnisse der Schüler hängen zu stark von dem Schulabschluss der Eltern und ihrem sozialen Hintergrund. Diese Problematik betrifft insbesondere die Zigeuner, die

13 größte, z. T. ungarischsprachige Minderheit in Ungarn. Die Bildung dieser Minderheit bedingt deshalb eine spezielle Fürsorge. Ihre Integration fördert die Saat mit zusätzlichen Mitteln. Im internationalen Vergleich sind die Maß der Einwanderung in absoluten und relativen Zahlen gering. Die Ausländer kommen am meisten aus den Nachbarländern und haben Ungarisch als Muttersprache. Eine spezielle Gruppe bilden die Chinesen. Ihre Zahl bewegt sich um Sie leben im größten Teil in Budapest. Weil die Chinesen selbst die Integration bevorzugten, ihre Kinder besuchten die ungarischen Schulen. Seit 2004/05 gibt es eine ungarisch-chinesische zweisprachige Allgemeine Schule. 5. Diskussionsfragen, Tendenzen In Ungarn erreichte die Bildungsexpansion in den 1990er Jahren den Tertiärbereich. Immer größeren Anteil der Altersgruppe hatte die Möglichkeit weiterzustudieren. Weil die Reserven bald erschöpft werden diejenigen, die früher aus verschiedenen Gründen nicht beschult wurden, wurden mit etwas Verspätung bereits zum größten Teil aufgenommen, droht die Hochschulen die Sinkung der Studentenzahl. (Im Jahre 2008 wurde bereits mehr als 80% der Bewerber aufgenommen.) Das hätte die Einführung der Studiengebühren beschleunigen können, die aber die Volksabstimmung Anfang 2008 verhinderte. Die Tendenzen sind heute noch nicht genau festzustellen. Es hängt auch von dem Erfolg des neuen Studiensystems ab, aber auch von dem allgemeinen wirtschaftlichen und kulturellen Umstand des Landes d. h. von dem Rang und der gesellschaftlichen und finanziellen Nützlichkeit der Diplome, und demzufolge von der Finanzierungsbereitschaft der Staat bzw. den Eltern. Die Probleme sind heute in dem Primar- und Sekundarbereich längst präsent. Das hat eine positive Folge: die Abnahme der Klassenzahl, bzw. die Verbesserung der Lehrer-Schüler Anteil. Das Sekundarbereich konnte trotz der Ursache der stark gesunkenen Geburtenrate seit den 90er Jahren die Zahl der Schüler gewähren. Das haben die Schulen mit der Erweiterung des Programmangebotes (z.b. mit Fachausbildung) erreicht. Ihre Situation erleichterte die Verlängerung der Schulpflicht. Im Primarbereich lernen immer wenigere Schüler: 2005/06 nur 74% der Schüler von 1990/91. Deshalb mussten mehrere Träger die Entscheidung treffen: Schule schließen oder sie zusammenziehen. (Das kam in den letzteren Jahren auch unter den Mittel- und Fachschulen häufig vor.) Das unterstützt auch die zentrale Bildungspolitik, verursacht aber oft Proteste der Interessierten. Literaturverzeichnis évi CI. törvény a felnıttképzésrıl. [Gesetzt von 2001 Nummer CI über die Erwachsenenbildung.] évi LXXXVII. törvény a közoktatásról szóló évi LXXIX. törvény módosításáról. [Bildungsgesetz von 2007 Nummer LXXXVII ] A felsıoktatásról szóló évi CXXXIX. törvény. [Hochschulgesetz von 2005 Nummer CXXXIX.] Benedek, A. (ed.): Vocational training in Hungary. Budapest: Ministry of Labour, Beresford-Hill, P. (ed.): Education and Privatisation in Eastern Europe and the Baltic Republics. Wallingford: Triangle Books, 1998.

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Jeder Mensch hat bei uns Möglichkeit, die Schulbildung zu erreichen. Unser Schulsystem hat verschiedene Stufen und mehrere Schularten.

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