AUSBILDUNGSORDNUNG. Personzentrierte Lebens- und Sozialberatung

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1 AKADEMIE FÜR BERATUNG UND PSYCHOTHERAPIE A-1030 Wien, Dißlergasse 5/4, Tel: / , Fax: / , office@ips-online.at AUSBILDUNGSORDNUNG Personzentrierte Lebens- und Sozialberatung AKADEMIE FÜR BERATUNG UND PSYCHOTHERAPIE IPS INSTITUT FÜR PERSONZENTRIERTE STUDIEN DER APG Arbeitsgemeinschaft Personenzentrierte Psychotherapie, Gesprächsführung und Supervision Vereinigung für Beratung, Therapie und Gruppenarbeit

2 INHALTSVERZEICHNIS AUSBILDUNG G. PERSONZENTRIERTE LEBENS UND SOZIALBERATUNG I. Ziele und Bereiche der Ausbildung 3 II. Aufnahme in die Ausbildung 6 III. Begleitung der Ausbildung 6 IV. Umfang der Ausbildung 7 V. Elemente und Inhalte der Ausbildung 8 VI. Abschluß des Lehrgangs und der Ausbildung, Gewerbeberechtigung 10 VII. Durchführung der Ausbildung 11 VIII. Die Ausbildung zum Personzentrierten Lebens und Sozialberater als Ergänzung zum Psychotherapeutischen Propädeutikum 12 IX. Qualifikation des Lehrpersonals der Ausbildung 13 X. Inkrafttreten der Ausbildung 13 2 Ausbildung des IPS Personzentrierte Lebens- und Sozialberatung

3 G. AUSBILDUNG DES IPS PERSONZENTRIERTE LEBENS UND SOZIALBERATUNG 1 Die Ausbildung Personzentrierte Lebens und Sozialberatung entspricht den gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen und dient der Ausbildung qualifizierter Lebens und SozialberaterInnen ( 261 GewO 1994), die nach dem Personzentrierten Ansatz arbeiten. Sie wird gegebenenfalls entsprechend der Gesetzes und Verordnungslage modifiziert (derzeit gültig: Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194; BGBl. Nr. 314/1994 und BGBl. Nr. 602/1995). Die Ausbildung wird vom IPS veranstaltet. Es gelten der Ausbildungsrahmen (A.) und die Prinzipien der Ausbildungen (B.) der Ausbildungsordnung der APG sinngemäß. Die Ausbildung besteht aus zwei Teilen: Teil A: Lehrgang»Lebens und Sozialberatung«(entsprechend den staatlichen Bestimmungen) Teil B: Supervision der Praxis Sie wird bei Erteilung einer Gewerbeberechtigung nach erfolgreicher Absolvierung beider Teile und der Praxis mit dem Zertifikat»Personzentrierter Lebens- und Sozialberater«bzw.»Personzentrierte Lebens und Sozialberaterin«abgeschlossen. Außerdem wird Betreuung für die Prüfungsvorbereitung angeboten. Für AbsolventInnen eines psychotherapeutischen Propädeutikums gelten eigene Bestimmungen (siehe VIII.). Die Erteilung einer Gewerbeberechtigung erfolgt über persönliches Ansuchen des Bewerbers bei der staatlichen Behörde unter Vorlage der nötigen Unterlagen (Lehrgang und Praxis [fachliche Tätigkeit] inkl. Supervision) durch die Behörde. I. Ziele und Bereiche der Ausbildung 1. Zielsetzung Ausbildung qualifizierter Lebens- und SozialberaterInnen in spezifisch personzentrierter Tradition. Befähigung zu kompetenter Beratung, die situativ ansetzt und besonderes Augenmerk auf Aufgabenorientierung und Themenspezifizierung legt. 1 Beschlossen in der Institutsversammlung des IPS vom und der Vollsitzung der Ausbildungskonferenz v Ausbildung des IPS Personzentrierte Lebens- und Sozialberatung 3

4 Ganz allgemein ist das Ziel der Lebensberatung, mit KlientInnen gemeinsam Möglichkeiten zur Entwicklung von Fähigkeiten zur aktiven und positiven Lebensgestaltung und Alltagsbewältigung zu erarbeiten. Lebens und Sozialberatung unterstützt zeitlich begrenzt und methodisch abgesichert die Planung, Erprobung und Durchführung von Handlungs und Verhaltensalternativen auf der Grundlage der aktuellen und den KlientInnen zugänglichen Lebenssituationen. Lebens und Sozialberatung fördert mittels gezielter und strukturierter Gesprächsführung unter Nutzung supportiver Methoden auf der Grundlage kommunikationswissenschaftlicher, kurztherapeutischer und psychologischer (hier personzentrierter) Erkenntnisse das geistige, seelische, körperliche und soziale Wohlbefinden der KlientInnen. Im Sinne der WHO Definition von Gesundheit ist die Lebens- und Sozialberatung eine präventive Tätigkeit. Speziell soll der/die AbsolventIn: bei Personen mit nicht selbst zu bewältigenden Problemsituationen aktiv unterstützende Hilfe zur Selbsthilfe anbieten, in Entscheidungssituationen klärende und situativ ansetzende Interventionshilfen bereitstellen, kompetente Kriseninterventionshilfe ermöglichen, präventiv den Folgen problembeladener Lebensläufe vorbeugen, eine Zuspitzung von Krisen sowie deren Chronifizierung verhindern, rehabilitierend zur Integration erkrankter oder behinderter Menschen beitragen, Personen bei der Entwicklung zu selbstverantwortlichen, frei entscheidenden, offenen und aktiven Menschen unterstützen, in besonderen Lebenssituationen (Berufswahl, Lebenskrisen, Ehescheidungen etc.) supportiv und situativ angemessene Begleitung bieten, in den Bereichen Kommunikation und Verhalten das Wohlbefinden von Personen entwickeln können. 2. Bereiche der Ausbildung 2.1. Selbsterfahrung Sowohl in der Gruppe, als auch in der Einzelberatung sollen die TeilnehmerInnen sich selbst kennenlernen und einen Prozeß der Klärung des eigenen Erlebens und Verhaltens im Sinne der Beratung selbst erfahren. Selbsterfahrung bedeutet Erfahrung von Vorgängen und Prozessen in der eigenen Person, in der Beziehung zu anderen Menschen und in Gruppen, wobei das Erleben als Phänomen und Bezugspunkt der Reflexion im Mittelpunkt steht. Inhalte: Offene Auseinandersetzung mit zentralen Bereichen der eigenen Person Wahrnehmungs- und Kontaktfähigkeit von und zu sich selbst und anderen 4 Ausbildung des IPS Personzentrierte Lebens- und Sozialberatung

5 Einfühlungsvermögen in sich selbst und in die Erlebenswelt anderer Personen Internale Werthaltungen reflektieren und intrinsische Bewertungen entfalten Lernberatung mit Berücksichtigung der je eigenen Arbeitsschwerpunkte 2.2. Theorie Theoretische Auseinandersetzung mit und fundierte Kenntnisse in der Personzentrierten Beratung sind grundlegende Notwendigkeiten für ein professionelles und lauteres Ausüben von Beratung im personzentrierten Sinn. Dabei geht es hauptsächlich um die (Wert-)Haltungen, Beziehungen, Vorgangsweisen und das Selbstverständnis als Lebens- und SozialberaterIn. Inhalte: Allgemeine Einführung in die Lebens und Sozialberatung, Auseinandersetzung mit dem Berufsbild Auseinandersetzung mit theoretischen Grundlagen und den geschichtlichen Hintergründen von Beratung Werthaltungen und Menschenbild von Personzentrierter Beratung Literaturstudium von C. R. Rogers' Schriften und anderen Vertretern des Personzentrierten Ansatzes Kenntnisse auch anderer Beratungskonzepte, deren Implikationen und Werthaltungen Krisenintervention Kenntnisse über angrenzende Fachgebiete und Tätigkeitsbereiche, deren Einflüsse auf die Beratung und Abgrenzung (insbesondere die Medizin mit der Psychiatrie, die Psychologie, die Pädagogik, die Sozialarbeit, die Psychotherapie, die Seelsorge, die kosmobiologischen Dienstleistungen etc.) Psychologische Grundlagen der Beratung Rechtsfragen zur Ausübung eines Gewerbes und von Beratung, insbesondere der Lebens und Sozialberatung Berufsrecht und Berufsethik Betriebswirtschaftliche Grundlagen Verfassung von Protokollen über zumindest zwei abgeschlossene Beratungen und mindestens fünf Erstgespräche und deren Interaktions und Prozeßanalyse zur Vorbereitung auf die Gewerbeprüfung oder eine theoretische schriftliche Arbeit mit einem selbstgewählten Thema aus dem Bereich der Lebens und Sozialberatung oder ein Referat mit schriftlichem Abstract Eine Präsentation des persönlichen Berufskonzeptes und eine Selbstdarstellung 2.3. Methodik Hier geht es um das praktische Erlernen der Beratertätigkeit, insbesondere um das Erleben der grundlegenden Haltungen des/der Personzentrierten Beraters/Beraterin, aber auch um das konkrete Beraterverhalten in der jeweiligen Beratungssituation und dessen Reflexion (Supervision). Ausbildung des IPS Personzentrierte Lebens- und Sozialberatung 5

6 Inhalte: Wertschätzung, Achtung und Akzeptanz Einfühlendes Verstehen, empathisches Hinhören u. aktiver Ausdruck von Verständnis Echtes In-Beziehung-Sein mit dem Klienten und sich selbst in der Beratungssituation - Kongruenz Würde, Autonomie und Achtung Erprobung von Beratungsverhalten und verschiedenen Interventionsmodellen Stellenwert von»techniken«der Personzentrierten Beratung und anderer Ansätze sowie deren jeweilige Wirkung Reflexion der eigenen psychosozialen Kompetenz, des je eigenen Verhaltens und der Beziehungsfähigkeit Diagnostik in personzentrierter Weise, Abgrenzung von Nicht- Beratungsindikationen 2.4. Gewerbliche Grundlagen Zur Erlangung eines Gewerbescheins werden ausreichend die rechtlichen, ethischen und betriebswirtschaftlichen Grundlagen vermittelt. II. Aufnahme in die Ausbildung 1. Zulassungsbedingungen Keine formalen Bedingungen. Selbsterfahrung nach dem Personzentrierten Ansatz wird empfohlen. 2. Zulassungsverfahren Ein Vorstellungsgespräch mit einem/einer AusbilderIn Entscheidungsseminar (4 Tage Encounter) (wird für den Bereich Selbsterfahrung angerechnet) Ein zweites Gespräch mit einem/einer anderen AusbilderIn bei Bedarf Die Reihenfolge der Elemente ist beliebig. III. Begleitung der Ausbildung Nach der Aufnahme ist ein Gespräch zur Klärung des Lernwegs mit einem/einer dazu befugten AusbilderIn nach freier Wahl des/der AusbildungsteilnehmerIn zu führen. In der Folge können weitere Gespräche geführt werden (Richtlinie: einmal jährlich). 6 Ausbildung des IPS Personzentrierte Lebens- und Sozialberatung

7 IV. Umfang der Ausbildung Folgende Mindeststunden sind zu absolvieren: 1. Lehrgang (Teil A) Pflicht Wahlpflicht Summe 1.1. Selbsterfahrung Lernberatung (Einzelselbsterfahrung) 50 h Gruppenselbsterfahrung 120 h 30 h Gesamtstundenzahl 170 h 30 h 200 h 1.2. Theorie Einführung in die LSB 20 h Historische Aspekte und Grundlagen in den angrenzenden Fachgebieten 50 h 20 h Methoden der LSB - Theoretische Grundlagen 80 h Gesamtstundenzahl 150 h 20 h 170 h 1.3. Methodik der LSB Praktische Anwendung der Beratungsmethoden 130 h 30 h Krisenintervention 80h Gesamtstundenzahl 130h 110h 240h 1.4. Gewerbliche Grundlagen Rechtsgrundlagen 10 h Berufsrecht und Berufsethik der LSB 10 h Betriebswirtschaftliche Grundlagen 20 h Gesamtstundenzahl 40h 40h Gesamtstundenzahl des Lehrganges 650h 2. Supervision der Praxis (Teil B) person wählbar (auch nicht zentriert personzentriert) 2.1. Einzelsupervision 40h 2.2. Gruppensupervision 40h 40h Gesamtstundenzahl Supervision 80h 40h 120h Anmerkung: Die Supervision ist nicht Teil des Lehrganges, sondern wird bereits als Praxiszeit für das 2jährige Praktikum von der Gewerbebehörde angerechnet. Das Zer- Ausbildung des IPS Personzentrierte Lebens- und Sozialberatung 7

8 tifikat Personzentrierter Lebens und Sozialberater bzw. Personzentrierte Lebensund Sozialberaterin kann jedoch nur dann erteilt werden, wenn zumindest 50% der Einzelsupervision und der Gruppensupervision bei IPS- AusbilderInnen, also in einem personzentrierten Kontext, absolviert wurden. V. Elemente und Inhalte der Ausbildung Prinzipielles: Das Angebot soll nicht als starrer Kurs verstanden werden, auch wenn es fixe Elemente gibt. Es werden standardisierte Veranstaltungen speziell für Lebens und Sozialberater angeboten und Veranstaltungen, aus denen frei unter verschiedenen Angeboten gewählt werden kann. Dadurch wird eine möglichst große Lernvielfalt gewährleistet, aber genügend Spezifikation für die Beratung erhalten. Die Seminare und laufenden Gruppen stehen regelmäßig zur Verfügung, sodaß ein Absolvieren des Gesamtstundenausmaßes in 5 Semestern möglich ist. Die maximale Dauer ist (inkl. Supervision) mit 7 Semestern begrenzbar. Die Veranstaltungen im Einzelnen: 1. Lehrgang (Teil A): Pflicht Wahlpflicht 1.1. Veranstaltungen zur Selbsterfahrung Lernberatung bei einem oder zwei LehrberaterInnen des IPS der APG 50 h Gruppenselbsterfahrung Entscheidungsencounter 35 h tägige Encountergruppe nach dem charakteristischen Modell des La Jolla Programms 2 55 h Laufende Selbsterfahrungsgruppe 30 h Weitere Selbsterfahrung in Gruppen oder im Einzelsetting 30 h 1.2. Theorieveranstaltungen Seminar-Wochenende: Einführung in die LSB 20 h 2 Das La Jolla Programm ist eine personzentrierte Encountergruppe in der Dauer von mindestens 8 Tagen. Zu ihrem charakteristischen Setting gehören u. a.: Internationalität in bezug auf die Teilnahme (gesamteuropäische Ausschreibung) und die Leitung, Wechsel zwischen Groß und Kleingruppen, Intergruppenprozesse und deren Reflexion, selbstorganisierte Gruppen, Möglichkeiten zur Leitung von Encountergruppen mit externen TeilnehmerInnen und Supervision dieser Leitung während der Veranstaltung. 8 Ausbildung des IPS Personzentrierte Lebens- und Sozialberatung

9 Historische Aspekte und angrenzende Fachgebiete Geschichte der Beratung 15 h Workshop Angrenzende Fachgebiete 20 h Theorieblock Grundlagen personzentrierter Theoriebildung: Reflexion eigener Theorie 15 h Theoriearbeit oder Falldarstellung mit schriftlichem Protokoll oder Referat mit schriftlichem Abstract Theoretische Grundlagen der Beratungsmethoden Theorieseminar I und II Die Schriften von Carl Rogers 40 h Beratung in der Theorie I (Interaktionstheorien) Theorieseminar III (Beziehung, Diagnose, Prozeß) 20 h Beratung in der Theorie II (Allgemeine Theorien) Theorieseminar IV (Persönlichkeitstheorie, Motivationstheorie, humanistisches Menschenbild) 20 h 1.3. Veranstaltungen zur Methodik der LSB Praktische Anwendung der LSB Seminar: Einführung (Setting, Rahmenbedingungen, Interventionsidee,»Diagnostik«, Vertrag) 20 h Laufende Praxisgruppe über 2 Jahre 110 h Veranstaltungen aus dem Bereich Gesprächsführung, Kommunikation und Verhalten Krisenintervention Veranstaltungen aus dem Bereich Theorie und Praxis der Krisenintervention in verschiedenen Situationen, Settings und mit verschiedenen Personen und Personengruppen (4 Seminare) 20 h 30 h 80 h 1.4. Veranstaltungen zu den gewerblichen Grundlagen und Seminar Rechtsfragen, Berufsrecht und Berufsethik der LSB 20 h Betriebswirtschaftliche Grundlagen 20 h 2. Supervision der Praxis (Teil B) wählbar 2.1. Einzelsupervision bei IPS LehrberaterIn/-supervisorIn 40 h 2.2. Gruppensupervision Einführung in die Arbeitsweise der Supervision 20 h Ausbildung des IPS Personzentrierte Lebens- und Sozialberatung 9

10 Laufende Supervisionsgruppe 20 h Laufende oder geblockte Gruppensupervision 40 h 3. Betreuungsangebote 3.1. Betreuung bei der Verfassung von Protokollen über zumindest 2 abgeschlossene Beratungen und mind. 5 Erstgespräche und deren Interaktions und Prozeßanalyse zur Vorbereitung auf die Gewerbeprüfung n. V Seminar zur Prüfungsvorbereitung: Erarbeiten einer Präsentation des persönlichen Berufskonzepts und einer Selbstdarstellung; Rollenspiele zum BeraterInnenverhalten; Erarbeiten eines etwaigen Fragenkataloges und seiner Beantwortung n. V. VI. Abschluß des Lehrgangs und der Ausbildung, Gewerbeberechtigung Es ist (siehe oben) entweder eine schriftliche Arbeit zu verfassen oder ein öffentlicher Vortrag mit anschließender Diskussion, an der mindestens 2 AusbilderInnen teilnehmen, zu halten und ein Abstract des Vortrags zu verfassen oder eine Abschlußreflexion mit 2 AusbilderInnen über den Verlauf eines Beratungsprozesses unter Vorlage einer kurzen schriftlichen Falldarstellung zu absolvieren. Inhaltlich muß jeweils ein Bereich persönlicher Erfahrung mit der Theorie der personzentrierten Arbeit verbunden werden. Über den erfolgreichen Abschluß des Lehrgangs (Teil A) wird nach einer quantitativen und qualitativen Evaluation durch die AusbilderInnen eine Lehrgangsbestätigung ausgestellt. Teil B (Supervision) wird ebenfalls evaluiert und bestätigt. Beide Bestätigungen zusammen mit der Bestätigung über die Praxis bilden die Grundlage für die Einreichung um den Gewerbeschein bei der Behörde. Der erfolgreiche Abschluß der Ausbildung wird dann mit dem Zertifikat Personzentrierter Lebens und Sozialberater bzw. Personzentrierte Lebens und Sozialberaterin des IPS der APG bestätigt. 10 Ausbildung des IPS Personzentrierte Lebens- und Sozialberatung

11 VII. Durchführung der Ausbildung 1. Die Ausbildungsordnung tritt am in Kraft. 2. Die identischen Elemente und Inhalte der Ausbildung Personzentrierte Beratung und Gesprächsführung und ihrer Vorläuferausbildungen sowie der Psychotherapieausbildungen sind anrechenbar. 3. Die Bestimmungen zur Ausbildung im IPS im allgemeinen und die Bestimmungen zur Ausbildung Personzentrierte Beratung und Gesprächsführung des IPS (z. B. Ausbildungsordnung, Umsetzungsbestimmungen) im besonderen gelten sinngemäß, soweit nichts anderes bestimmt wird. 4. Das IPS sorgt für die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen der Gewerbeordnung und der entsprechenden Verordnungen. 5. AusbilderInnen sind die vom IPS für diese Ausbildungsordnung bestellten Personen. In ihrem Aufgabenbereich liegt die Durchführung der Ausbildungsordnung und die Führung einer Liste von Lebens und SozialberaterInnen in Ausbildung. Sie bilden die AusbilderInnengruppe für Personzentrierte Lebens und Sozialberatung. Sie erlassen Umsetzungsbestimmungen für die Ausbildung und arbeiten mit anderen AusbilderInnengruppen des IPS zusammen. 6. Für einzelne Seminare aus den Bereichen Theorie, Methodik und Gewerbliche Grundlagen können Lehraufträge an andere Personen vergeben werden bzw. Anrechnungsregelungen für Veranstaltungen anderer Anbieter beschlossen werden. 7. AusbildungsteilnehmerInnen gehören als KandidatInnen dem IPS der APG an (vgl. ebd. B. 4). Ausbildung des IPS Personzentrierte Lebens- und Sozialberatung 11

12 VIII. Die Ausbildung zum Personzentrierten Lebens und Sozialberater als Ergänzung zum Psychotherapeutischen Propädeutikum Die Absolvierung des Psychotherapeutischen Propädeutikums gemäß Psychotherapiegesetz (angeboten unter anderem von der APG) entspricht mit den folgenden Ergänzungen den Anforderungen für den Lehrgang zum Lebens und Sozialberater entsprechend den staatlichen Bestimmungen (vgl. BGBl Nr. 197/1995, 602. Verordnung 7(1)). Dieses Ergänzungscurriculum entspricht außerdem den Anforderungen des Ausbildungsrahmens der APG (Ausbildungsordnung der APG, A.) und der Ausbildung»Personzentrierte Beratung und Gesprächsführung«des IPS der APG. 0. Zulassungsverfahren siehe oben II Lehrgang 1.1. Selbsterfahrung Zusätzliche Selbsterfahrung im Ausmaß jener Stundenzahl an Einzel und Gruppenselbsterfahrung, die noch nicht im Propädeutikum absolviert und dafür angerechnet wurde, so dass sich insgesamt mindestens 50 Stunden Einzelselbsterfahrung, darunter mind. 20 bis 40 Stunden personzentrierte Einzelselbsterfahrung, und insgesamt mind. 150 Stunden Gruppenselbsterfahrung, darunter mind. 110 bis 130 Stunden personzentrierte Gruppenselbsterfahrung, ergeben sodaß insgesamt mind. 200 Stunden Selbsterfahrung, darunter mind. 150 Stunden personzentrierte Selbsterfahrung, nachgewiesen wird. Es sind jedenfalls die Veranstaltungen (Entscheidungsencounter) und (Encountergruppe nach dem charakteristischen Modell des La Jolla Programms) (zusammen 90 Stunden) zu absolvieren Theorie Zusätzlich sind die Veranstaltungen (Einführung in LSB), (Theorieblock), (Theorieseminar I und II), (Theoriearbeit oder Falldarstellung oder Referat) sowie frei wählbare Veranstaltungen aus dem Theorie Pflichtangebot des Lehrgangs für LSB im Ausmaß von mind. 35 Stunden (zusammen 120 Stunden) oder dafür anrechenbare Seminare zu absolvieren Methodik Zusätzlich sind die Veranstaltungen (Einführung in die Methodik der LSB), (Praxisgruppe, jedoch nur mindestens ein Jahr Praxisgruppe: der Rest kann wahlweise in anrechenbaren Seminaren zur Methodik bzw. Supervision absolviert werden) (zusammen 130 Stunden) oder dafür anrechenbare Seminare zu absolvieren. 12 Ausbildung des IPS Personzentrierte Lebens- und Sozialberatung

13 1.4. Gewerbliche Grundlagen Die Veranstaltungen (Rechtsfragen) und (Betriebswirtschaftliche Grundlagen) (zusammen 40 Stunden) oder dafür anrechenbare Seminare sind zu absolvieren. 2. Supervision Die entsprechende Supervision für die fachliche Tätigkeit (Praxis) ist zu absolvieren, wobei Propädeutikumssupervision (und praktikum) angerechnet werden. Insgesamt müssen mind. 120 Stunden Supervision, darunter mind. 80 Stunden personzentrierte Supervision, absolviert werden, wovon mind. 40 Stunden Einzelsupervision, darunter mind. 20 Stunden personzentrierte Einzelsupervision, sein müssen. 3. Zertifikat und Gewerbeberechtigung Das IPS der APG stellt bei erfolgreicher Absolvierung ein Zertifikat aus, das die Erfüllung der Anforderungen für die Befähigung zum Lebens- und Sozialberater bestätigt. Die Erteilung einer Gewerbeberechtigung erfolgt über persönliches Ansuchen des Bewerbers bei der staatlichen Behörde unter Vorlage der nötigen Unterlagen (Propädeutikum und oben genannte zusätzliche Anforderungen) durch die Behörde. IX. Qualifikation des Lehrpersonals der Ausbildung 1. AusbilderInnen müssen die staatlichen Anforderungen erfüllen (BGBl. Nr. 602/1995, 9. (1)) AusbilderInnen für Methodik müssen zur Ausübung des Gewerbes für LSB berechtigt sein, seit mindestens fünf Jahren in der LSB tätig sein und regelmäßig an beruflichen Weiterbildungsveranstaltungen über mind. 16 Stunden jährlich teilnehmen AusbilderInnen für Selbsterfahrung müssen die Anforderungen von Abs. 1 erfüllen oder zur selbständigen Ausübung berechtigte PsychotherapeutInnen sein oder zur selbständigen Ausübung des psychologischen Berufs berechtigt sein AusbilderInnen für Supervision müssen den Anforderungen von 1.2. entsprechen und seit mindestens 5 Jahren supervisorisch, psychotherapeutisch oder psychologisch beruflich tätig sein. Liegt keine Berufsberechtigung als Psychotherapeutin oder Psychologe/Psychologin vor, so muß eine Aus- oder Weiterbildung in Supervision im Ausmaß von mind. 100 Stunden vorliegen. 2. Darüber hinaus gelten die Anforderungen für AusbilderInnen des IPS. X. Inkrafttreten Diese Ausbildungsordnung tritt am in Kraft. Ausbildung des IPS Personzentrierte Lebens- und Sozialberatung 13

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