ÖGWG Altstadt Linz
|
|
- Katrin Becker
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 127/SN-538/ME XXIV. GP - Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) 1 von 6 ÖGWG Altstadt Linz An das Bundesministerium für Gesundheit II/A/3 z.h. Herrn Bundesminister Alois Stöger Radetzkystraße Wien Ergeht per E Mail an: IIA3@bmg.gv.at sowie begutachtungsverfahren@parlament.gv.at Wien, 19. Juni 2013 Stellungnahme Zum Entwurf eines Bundesgesetzes über die Führung der Bezeichnung Psychologin oder Psychologe und über die Ausübung der Gesundheitspsychologie und der Klinischen Psychologie (Psychologengesetz 2013) Sehr geehrter Herr Bundesminister, die Österreichische Gesellschaft für wissenschaftliche klientenzentrierte Psychotherapie und personorientierte Gesprächsführung (ÖGWG) spricht sich in folgenden wesentlichen Punkten gegen den vorliegenden Entwurf des Psychologengesetzes aus: 1. Tätigkeitsvorbehalt bezüglich der klinisch psychologischen Diagnostik 2. Dem Stand der Wissenschaft nicht entsprechende Reduktionen auf Symptombehandlung und reduzierende Zuordnung von Verhaltensstörungen zur Gesundheitspsychologie 3. Tätigkeitsüberschneidungen durch die Definition der gesundheitspsychologischen und klinisch psychologischen Behandlung im Bereich der Behandlung von Menschen mit krankheitswertigen psychischen Störungen, ohne die Auflagen des Psychotherapiegesetzes zu erfüllen. 4. Mangelnde Qualität der psychologischen Berufsausbildung, wo gleichwertige Tätigkeiten wie Psychotherapie oder medizinische Psychotherapie angestrebt werden. Stellungnahme der ÖGWG 1
2 2 von 6 127/SN-538/ME XXIV. GP - Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) Begründung: Ad 1) Tätigkeitsvorbehalt bezüglich der klinisch psychologischen Diagnostik 13. (2) (2) Der den Gesundheitspsychologinnen und Gesundheitspsychologen vorbehaltene Tätigkeitsbereich umfasst 1. die gesundheitspsychologische Diagnostik von Einzelpersonen aller Altersstufen und von Gruppen, insbesondere in Bezug auf die verschiedenen Aspekte des Gesundheitsverhaltens und dessen Bedingungen sowie und 22 (2) Der den Klinischen Psychologinnen und Klinischen Psychologen vorbehaltene Tätigkeitsbereich umfasst 1. die klinisch psychologische Diagnostik in Bezug auf gesundheitsbezogenes und gesundheitsbedingtes Verhalten und Erleben, insbesondere von psychischen Krankheiten und Störungen, im Hinblick auf andere Krankheitsbilder und deren Einfluss auf das menschliches Erleben und Verhalten sowie auf Krankheitsbilder, die durch menschliches Erleben beeinflusst werden sowie 2. die Erstellung von gesundheitspsychologischen Befunden und Stellungnahmen insbesondere in Bezug auf gesundheitsbezogenes Risikoverhalten und dessen Bedingungen, gesundheitsbezogene Ressourcen sowie die Erstattung von gesundheitspsychologischen Gutachten. Der formulierte generelle Ausschließlichkeitsanspruch bezüglich der klinischpsychologischen Diagnostik würde bedeuten, dass künftig die Diagnosestellung von psychischen Störungen und die Klassifikation nach den gebräuchlichen Diagnoseschemata ICD und DSM nur noch durch Klinische PsychologInnen erfolgen dürften. Darüber hinaus dürften auch standardisierte diagnostische Interviews und Testverfahren (z. B. Fragebögen, Checklisten, strukturierte Interviews) nur noch von Klinischen PsychologInnen angewendet werden. 1.) Das würde bedeuten, dass PsychotherapeutInnen und (Fach )ÄrztInnen für psychotherapeutische Medizin künftig bei der Diagnosestellung ihrer PatientInnen mit psychischen Störungen keine strukturierten Interviews, standardisierten Fragebögen, Checklisten etc. anwenden dürften. Eine solche, fachlich völlig unbegründete, Einschränkung Stellungnahme der ÖGWG 2
3 127/SN-538/ME XXIV. GP - Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) 3 von 6 widerspricht der seit langem üblichen Praxis der Diagnosestellung auch dieser Berufsgruppen und schränkt zudem die Diagnosestellung auf eine einzige Vorgangsweise ein. 2.) Die psychotherapeutischen Schulen verfügen über sowohl schulengeleitete als auch übergreifende und vor allem psychodynamische Diagnoseprozesse (siehe OPD) und müssen seit der Möglichkeit der Krankenkassenabrechnung Krankheitswertigkeit im Sinne des ICD 10 oder DSM V feststellen. Außerdem würde die Arbeit in Wissenschaft und Forschung in einem nicht vertretbaren Ausmaß behindern. Der Tätigkeitsvorbehalt hinsichtlich der Diagnostik psychischer Erkrankungen ist aus diesem Grund abzulehnen und sollte dringend aus dem Gesetzesentwurf gestrichen werden. Ad 13 (6) und 22 (6): Einschränkungen: Die Erläuterungen zu 13 Abs. 5 und 6 (und damit auch zu 22 Abs. 5 und 6) scheinen zum Ausdruck bringen zu wollen, dass die Tätigkeit aller bundesgesetzlich geregelten verwandten Berufe (also auch die der PsychotherapeutInnen) vom Tätigkeitsvorbehalt für PsychologInnen ausgenommen sein sollen. Diese Absicht wird im Text des Gesetzentwurfes selbst aber nur unzulänglich und unklar umgesetzt: 13 Abs 6 und 22 Abs. 6 sind sprachlich missglückt: Nicht die Tätigkeiten durch Psychologinnen und Psychologen sollen unberührt bleiben, sondern umgekehrt: die Tätigkeiten jener anderen Berufe (ÄrztInnen, PsychotherapeutInnen usw.) sollen durch den hier normierten Tätigkeitsvorbehalt nicht berührt werden. Da die vorangehenden Absätze 4 und 5 explizit ausschließend formuliert sind, ist jedenfalls eine ebenso klare Fassung des Absatzes 6 zu fordern. Zu ergänzen ist in 13 (6) und 22 (6):... insbesondere nach dem Ärztegesetz und nach dem Psychotherapiegesetz... Ad 2.) Dem Stand der Wissenschaft nicht entsprechende Reduktionen auf Symptombehandlung und Zuordnung von Verhaltensstörungen zur Gesundheitspsychologie (3) Darüber hinaus umfasst der Tätigkeitsbereich der Gesundheitspsychologinnen und Gesundheitspsychologen insbesondere Stellungnahme der ÖGWG 3
4 4 von 6 127/SN-538/ME XXIV. GP - Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) 1. die gesundheitspsychologische Behandlung von Einzelpersonen, Paaren und Gruppen in Bezug auf Gesundheitsverhalten, insbesondere im Hinblick auf gesundheitsbezogenes Risikoverhalten wie Ernährung, Bewegung, Rauchen Hier wird davon ausgegangen, dass solche Störungen des Gesundheitsverhaltens isoliert auftretende Störungen sind. Praxis und Forschung zeigen, dass es sich hier oftmals um komorbide Leidenszustände handelt: Diese Verhaltensweisen sind meist Teil eines Copingverhaltens bei schweren psychischen Leidenszuständen und damit Zielthema psychotherapeutischer Behandlung. Pure Störungsbilder, wie sie in den psychiatrischen Diagnose und Klassifikationssystemen vereinfachend dargestellt werden, existieren in der Realität nicht. Psychische Erkrankungen gehen in der Regel mit einem hohen Ausmaß an Komorbidität, unterschiedlicher Symptomschwere, vielgestaltigen Formen von Chronifizierung und tief greifenden Lebensproblemen einher. Die Komplexität und Vielgestaltigkeit psychischer Störungsbilder erfordern zur Behandlung die Erfahrung und Kompetenz von PsychotherapeutInnen, die technisch variabel auf die Erfordernisse der PatientInnen und Situationen eingehen können. Ein reduktionistisch manualisiertes Behandlungsmodell kann nur auf Symptome abzielen und muss zugrunde liegende Persönlichkeits bzw. Lebensproblematiken vernachlässigen. Damit steigen die Gefahr von Fehlbehandlung und Chronifizierung sowie die Rückfallswahrscheinlichkeit. Selbst die Betroffenen wissen, dass es sich bei ihrer Verhaltensstörung nicht um eine isolierte Störung handelt. Wir sprechen uns für eine Streichung dieser Tätigkeitsfelder für Gesundheitspsychologinnen ohne psychotherapeutische Ausbildung aus. Ad 3.) Tätigkeitsüberschneidungen durch die Definition der gesundheitspsychologischen und klinisch psychologischen Behandlung im Bereich der Behandlung von Menschen mit krankheitswertigen psychischen Störungen, ohne die Auflagen des Psychotherapiegesetzes zu erfüllen. 13 (3) die gesundheitspsychologische Beratung von Einzelpersonen, Paaren und Gruppen in Bezug auf die Förderung, Aufrechterhaltung und Wiederherstellung psychischer und physischer Gesundheit sowie die Vermeidung von Gesundheitsrisiken unter Berücksichtigung der Lebens, Freizeit und Arbeitswelt. Stellungnahme der ÖGWG 4
5 127/SN-538/ME XXIV. GP - Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) 5 von 6 und 22 (3) Darüber hinaus umfasst der Tätigkeitsbereich der Klinischen Psychologinnen und Klinischen Psychologen insbesondere 1. die klinisch psychologische Behandlung von krankheitswertigen Störungen durch Maßnahmen bei Einzelpersonen, Paaren und Gruppen; psychologische Interventionen in der Akutversorgung und in Krisensituationen, 2. klinisch psychologische Beratung in Bezug auf verschiedene Aspekte gesundheitlicher Beeinträchtigungen, krankheitswertiger Störungen, ihrer Bedingungen und Veränderungsmöglichkeiten. Hier wird im Tätigkeitsbereich der Gesundheitspsychologie und Klinisch psychologischen Behandlung ein Tätigkeitsumfang angegeben, wie er gleichermaßen für die Psychotherapie und psychotherapeutische Medizin formuliert ist. Dann sind diese Tätigkeitsbereiche einem Fachspezifikum gleichzusetzen, für das aber andere Ausbildungsrichtlinien gelten. Klinische PsychologInnen wären künftig berechtigt, unabhängig alle psychischen Störungen mit allen empirisch überprüften Psychotherapiemethoden zu behandeln, ohne dafür eine komplette Psychotherapie Ausbildung oder eine auch nur annähernd gleichwertige Ausbildung durchlaufen zu haben. Da die Ausübung von Psychotherapie in Österreich PsychotherapeutInnen und (Fach ÄrztInnen für psychotherapeutische Medizin vorbehalten ist, sollte im Psychologen Gesetz eine eindeutige Eingrenzung der psychologischen Behandlung vorgenommen werden. Klinische PsychologInnen dürfen keine Psychotherapie ausüben, ihr Tätigkeitsbereich soll auf klar umschriebene Interventionen beschränkt bleiben. Die eigenständige Behandlung von psychisch Kranken muss PsychotherapeutInnen und (Fach )ÄrztInnen für psychotherapeutische Medizin vorbehalten bleiben, wie es im Ärzte und Psychotherapie Gesetz geregelt ist oder die Klinisch psychologische Behandlung muss denselben Auflagen genügen wie andere Fachspezifika. Deshalb sollte 22 (3) Z 1 gestrichen werden. 22 (3) Z 2 5 soll die Tätigkeit der Klinischen PsychologInnen abschließend definieren. Ad 4) Mangelnde Qualität der psychologischen Berufsausbildung, wo gleichwertige Tätigkeiten wie Psychotherapie oder medizinische Psychotherapie angestrebt werden. : Stellungnahme der ÖGWG 5
6 6 von 6 127/SN-538/ME XXIV. GP - Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) Erwerb der Fachkompetenz 14 (3) 4. Gesprächsführung und Kommunikation im Ausmaß von zumindest 15 Einheiten Und 24 (2) Gesprächsführung und Kommunikation im Ausmaß von zumindest 30 Einheiten Als klientenzentriertes Fachspezifikum möchten wir insbesondere darauf hinweisen, dass der therapeutischen Beziehung als Agens der Therapie eine tragende Rolle zukommt. Die Kommunikation zwischen TherapeutIn und KlientIn ist damit nicht nur ein Gespräch, das in 15, bzw. 30 Stunden erlernbar ist, sondern entwickelt sich im Gegenwärtigsein neu und prozesshaft als realer Ausdruck der Beziehung, in der sich üblicherweise disfunktionale Beziehungsgestaltungen und Interaktionsstile widerspiegeln und damit zum Behandlungsfokus werden. Sich auf diese Interaktion authentisch professionell einlassen zu können, ist Teil des Heilverfahrens durch Verstehen, Annehmen und durch Begegnung. Der Entwurf verwischt durch quantitative Aufrüstung der Ausbildung die qualitativen Unterschiede hin zur psychotherapeutischen Qualifikation. Die neu für eine Gesamtdauer von 3 bis 5 (!) Jahren konzipierte postgraduale Ausbildung erscheint einerseits quantitativ stark ausgeweitet, andererseits für den Behandlungsbereich sowohl quantitativ als auch qualitativ ungenügend. GesundheitspsychologInnen und klinische PsychologInnen sind auch mit der neuen Ausbildung insbesondere für die umfassende Behandlung des gesamten Diagnosespektrums psychischer Störungen, wie es in der niedergelassenen Praxis auftritt, nicht qualifiziert. Die Behandlung psychischer Störungen erfordert eine durchgängige und wissenschaftlich fundierte Metatheorie über die Entstehung und Behandlung von Krankheiten wie sie in der Psychotherapie vermittelt werden. Psychotherapeutisches Arbeiten erfordert eine Ausbildung als Persönlichkeitsentwicklungsprozess in langen Ausbildungs Beziehungsprozessen, während in der psychologischen Ausbildung keine genuine Linie einer Auseinandersetzung mit einem stringenten Menschenbild und Theoriekonzept gefordert wird. Wir ersuchen dringend, die angeführten Streichungen und Ergänzungen zu berücksichtigen. Für den Vorstand der ÖGWG Dr. in Sonja Kingadner Stellungnahme der ÖGWG 6
Tutorium Klinische Psychologie I. Fragen zur Ausbildung und rechtlichen Grundlagen in der Klinischen Psychologie
Tutorium Klinische Psychologie I Fragen zur Ausbildung und rechtlichen Grundlagen in der Klinischen Psychologie Fragen zur Ausbildung und rechtlichen Grundlagen in der Klinischen Psychologie Oswald David
MehrJBjIM WF BUNDESMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND FORSCHUNG GZ 5442/10-7/91. Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das
23/SN-61/ME XVIII. GP - Stellungnahme (gescanntes Original) 1 von 5. I.. BUNDESMINISTERIUM FUR WISSENSCHAFT UND FORSCHUNG GZ 5442/10-7/91 An das Präsidium des Nationalrates Parlament 1017 Wien ZI. _. 2
MehrHausarzt relevante medizinische Informationen übermittelt werden, sofern der Patient damit einverstanden ist und einen Hausarzt benennt.
Berichtspflichten von Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten / Stellungnahme des Justiziars der Bundespsychotherapeutenkammer vom 25.05.04 In einem Schreiben des
MehrKlinisch-Therapeutisches Institut Hamburg
Klinisch-Therapeutisches Institut Hamburg Andere Wege zur Gesundheit bei Behandlung, Therapie und Pflege Der Mensch im Mittelpunkt einer medizinischen und therapeutischen Versorgung ganzheitlich individuell
MehrLehrer-Umfrage "LRS / Legasthenie" im deutschsprachigen Raum LegaKids 2010
Lehrer-Umfrage "LRS / Legasthenie" im deutschsprachigen Raum LegaKids 2010 Liebe Lehrerinnen und Lehrer, die Fähigkeit zu lesen und zu schreiben ist eine wesentliche Voraussetzung, um sich in Schule, Beruf
MehrAnsuchen um Anrechnung praktischer Tätigkeit für die Ausbildung in Klinischer Psychologie und Gesundheitspsychologie
Ansuchen um Anrechnung praktischer Tätigkeit für die Ausbildung in Klinischer Psychologie und Gesundheitspsychologie Name: Adresse LG: ; Einreichung: ; Bearbeitung: ; Bearbeiter: 1. Tätigkeitsstruktur
Mehr«Eine Person ist funktional gesund, wenn sie möglichst kompetent mit einem möglichst gesunden Körper an möglichst normalisierten Lebensbereichen
18 «Eine Person ist funktional gesund, wenn sie möglichst kompetent mit einem möglichst gesunden Körper an möglichst normalisierten Lebensbereichen teilnimmt und teilhat.» 3Das Konzept der Funktionalen
MehrTab. 5-9 Auswahl bevorzugter Ansprechpartner bei Depressionen
71 nungen (3 ) hinaus. Womöglich spielt die hier im Gegensatz zu den anderen genannten Störungsbildern reale Todesnähe eine größere Rolle, eventuell verbunden mit dem Wunsch, in der Religiosität Zuflucht
MehrPsychologische Unterstützung. Psychologen Die Experten im betrieblichen Gesundheitsmanagement
Psychologische Unterstützung Psychologen Die Experten im betrieblichen Gesundheitsmanagement Was können Psychologen? Psychologinnen und Psychologen beschäftigen sich mit dem Erleben und dem Verhalten von
MehrStellungnahme der Bundesärztekammer
Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des 87 der Strafprozessordnung Berlin, 21. Februar 2012 Korrespondenzadresse: Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz
MehrI n f o r m a t i o n s b l a t t I. Informationsblatt über das Verfahren zur Eintragung in die Musiktherapeutenliste Stand: August 2011
I n f o r m a t i o n s b l a t t I Informationsblatt über das Verfahren zur Eintragung in die Musiktherapeutenliste Stand: August 2011 Das Informationsblatt dient der Erstinformation über die Erlangung
Mehr(J7, Osterrelchlscher Sta"" dte b und. i g!9 : i7 Jfl&PC. ...-GE/19... r1.. q /SN - b\/hg Betrifft G ZENTWUflF
9/SN-61/ME XVIII. GP - Stellungnahme (gescanntes Original) 1 von 5 ) " " " " Rathaus 1082 Wien Osterrelchlscher Sta"" dte b und Telefon 40 00 Telefax international 0043-1-4000-7135 " {" Telefax national
MehrWann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt?
DGSV-Kongress 2009 Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? Sybille Andrée Betriebswirtin für und Sozialmanagement (FH-SRH) Prokuristin HSD Händschke Software
MehrDas Leitbild vom Verein WIR
Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich
Mehrsychologisch Fach- und berufspolitische Leitsätze Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.v.
sychologisch Fach- und berufspolitische Leitsätze Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.v. 1. Psychologische Beratung Definition Psychologische Beratung ist ein auf Wechselbeziehungen
Mehrbbzl Sehr geehrte Frau Zeller, haben Sie recht herzlichen Dank für Ihr Schreiben.
bbzl Von: bbkh Gesendet: Freitag, 23. August 2013 08:07 An: bbzl Betreff: WG: Antwort auf Ihr Schreiben vom 01.07.2013 Von: Info - GRÜNE Bundestagsfraktion [mailto:info@gruene-bundestag.de] Gesendet: Donnerstag,
Mehr1. Berufsbegleitende Nachqualifizierung zum Berufsabschluß
13 1. Berufsbegleitende Nachqualifizierung zum Berufsabschluß In diesem einleitenden Kapitel wird ein Überblick über die Ziele und Merkmale der berufsbegleitenden Nachqualifizierung gegeben. Unter der
MehrFRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können
Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die
MehrGesetzesänderungen «Nominee», Entwurf
Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom
MehrAllensbach: Das Elterngeld im Urteil der jungen Eltern
August 2007 Allensbach: Das Elterngeld im Urteil der jungen Eltern Allensbach befragte im Juni 2007 eine repräsentative Stichprobe von 1000 Müttern und Vätern, deren (jüngstes) Kind ab dem 1.1.2007 geboren
MehrBETRIEBLICHE GESUNDHEITFÖRDERUNG Gesundheit als Quelle Ihres Erfolges
BETRIEBLICHE GESUNDHEITFÖRDERUNG Gesundheit als Quelle Ihres Erfolges Katalog für 2011 HOLZRICHTER-BERATUNGEN Dipl.-Psych. Thurid Holzrichter Dipl.-Psych. Sara Lena Weinhold Dipl.-Psych. Sabine Nordmann
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 9 GZ. RV/2395-W/11 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung Bw., vom 3. Juni 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 1. Juni 2011 betreffend
MehrÜbersicht Verständnisfragen
Übersicht Verständnisfragen Herz-Kreislauf-Erkrankungen Chronisch-obstruktive Lungenerkrankung (COPD) Übergewicht und Adipositas Diabetes mellitus Krebserkrankungen HIV und AIDS Rheumatische Erkrankungen
MehrDie Post hat eine Umfrage gemacht
Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.
MehrEnergetische Klassen von Gebäuden
Energetische Klassen von Gebäuden Grundsätzlich gibt es Neubauten und Bestandsgebäude. Diese Definition ist immer aktuell. Aber auch ein heutiger Neubau ist in drei (oder vielleicht erst zehn?) Jahren
MehrWas meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?
Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?
MehrDNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:
DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen
MehrInformationen zum Thema Europäische Krankenversicherungskarte
Gesundheitskarte AKTUELL Informationen zum Thema Europäische Krankenversicherungskarte Von Anfang an ist die Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte für die Aufnahme der Europäischen Krankenversicherungskarte
Mehr1 Zusammenfassung: Vortrag Der Berufsalltag mit Tinnitus v. 17.06.09 von Gereon Gilles. Einteilung des Grad der Behinderung (GdB) bei Tinnitus
1 Zusammenfassung: Vortrag Der Berufsalltag mit Tinnitus v. 17.06.09 von Gereon Gilles Einteilung des Grad der Behinderung (GdB) bei Tinnitus Tinnitus Merkmale Ohne nennenswerte psychische Begleiterscheinung
MehrDer Kinderarzt im Spannungsverhältnis der Strafnormen
Der Kinderarzt im Spannungsverhältnis der Strafnormen Einerseits besteht die Pflicht zur Verschwiegenheit; 203 StGB Andererseits kann er sich aber auch dann strafbar machen, wenn er nicht handelt. Strafnormen,
MehrWir sind für Sie da. Unser Gesundheitsangebot: Unterstützung im Umgang mit Ihrer Depression
Wir sind für Sie da Unser Gesundheitsangebot: Unterstützung im Umgang mit Ihrer Depression Wir nehmen uns Zeit für Sie und helfen Ihnen Depressionen lassen sich heute meist gut behandeln. Häufig ist es
MehrSelbstständigkeit und Existenzgründung von drittstaatsangehörige Personen
Selbstständigkeit und Existenzgründung von drittstaatsangehörige Personen Fallstricke in der Praxis Das Netzwerk IQ wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium
MehrDiese Broschüre fasst die wichtigsten Informationen zusammen, damit Sie einen Entscheid treffen können.
Aufklärung über die Weiterverwendung/Nutzung von biologischem Material und/oder gesundheitsbezogen Daten für die biomedizinische Forschung. (Version V-2.0 vom 16.07.2014, Biobanken) Sehr geehrte Patientin,
MehrONLINE-AKADEMIE. "Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht" Ziele
ONLINE-AKADEMIE Ziele Wenn man von Menschen hört, die etwas Großartiges in ihrem Leben geleistet haben, erfahren wir oft, dass diese ihr Ziel über Jahre verfolgt haben oder diesen Wunsch schon bereits
MehrWichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz
Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz Die Parteien CDU, die SPD und die CSU haben versprochen: Es wird ein Bundes-Teilhabe-Gesetz geben. Bis jetzt gibt es das Gesetz noch nicht. Das dauert
MehrINSIEME BERATUNG: Burnout Scheck Detailinformation
INSIEMEBERATUNG:BurnoutScheckDetailinformation ALARMIERENDEZAHLEN IndenletztenJahrenisteinstetigerAnstieganpsychischenErkrankungenzubeobachten.Siestehen heutean2.stellehinterdenherz undkreislauferkrankungenundsindmittlerweileeineder
Mehr5.Unsicherheit. 5.1WahrscheinlichkeitundRisiko
1 5.Unsicherheit Bisher sind wir von vollständiger Planungssicherheit seitens der Entscheidungsträger ausgegangen. Dies trifft in vielen Fällen natürlich nicht den Kern eines Entscheidungsproblems.Wennz.B.eineEntscheidungfürdenKaufvonAktiengetroffen
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
P. b. b. Verlagspostamt 1040 Wien GZ 02Z034232 M 1 von 5 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 04 Ausgegeben am 22. Jänner 04 Teil II 47. Verordnung: Zivilrechts-Mediations-Ausbildungsverordnung
MehrInhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG
Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung
MehrAuswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten.
Auswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten Sachverhalt In dem zugrunde liegenden Sachverhalt war die Klägerin von August
MehrWeiterbildung in Personzentrierter Beratung nach den Richtlinien der GWG
Marion Satzger-Simon Diplom-Psychologin Ausbilderin für Personzentrierte Beratung und Personzentrierte Psychotherapie der GWG (Gesellschaft für wissenschaftliche Gesprächspsychotherapie) Weiterbildung
MehrKurzinformation betreffend das Recht zur Verwendung bzw. Führung des burgenländischen Landeswappens. A) Allgemeines
Kurzinformation betreffend das Recht zur Verwendung bzw. Führung des burgenländischen Landeswappens A) Allgemeines 1. Wo finden sich Rechtsvorschriften über den Gebrauch des burgenländischen Landeswappens?
MehrDie Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern. zum Thema. Online - Meetings. Eine neue Form der Selbsthilfe?
Die Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern zum Thema Online - Meetings Eine neue Form der Selbsthilfe? Informationsverhalten von jungen Menschen (Quelle: FAZ.NET vom 2.7.2010). Erfahrungen können
MehrBetreff: Begutachtungsentwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz
7/SN-5/ME XXV. GP - Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) 1 von 5 An das Präsidium des Nationalrates per Email an: begutachtungsverfahren@parlament.gv.at Stubenring 1, 1010 Wien DVR:
MehrEin Vorwort, das Sie lesen müssen!
Ein Vorwort, das Sie lesen müssen! Sehr geehrte Teilnehmerin, sehr geehrter Teilnehmer am Selbststudium, herzlichen Glückwunsch, Sie haben sich für ein ausgezeichnetes Stenografiesystem entschieden. Sie
MehrVorgehen für gesetzlich Versicherte im Kostenerstattungsverfahren einer Psychotherapie
Vorgehen für gesetzlich Versicherte im Kostenerstattungsverfahren einer Psychotherapie Dieser Leitfaden von Wellenbrecher führt Sie Schritt für Schritt zum Kostenerstattungsantrag. Um sicher zu stellen,
MehrErfahrungen mit Hartz IV- Empfängern
Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November
MehrAbsolvierung der Praxisstunden im Rahmen von Arbeitsverhältnissen
157/SN-538/ME XXIV. GP - Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) 1 von 5 Sehr geehrte Damen und Herren, in dieser Stellungnahme möchte die Studien- und Fakultätsvertretung Psychologie der
MehrBehindert ist, wer behindert wird
Behindert ist, wer behindert wird Alle Menschen müssen lernen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt sind Auf der ganzen Welt leben sehr viele Menschen mit Behinderungen: über 1 Milliarde Menschen
MehrAnleitung zum Extranet-Portal des BBZ Solothurn-Grenchen
Anleitung zum Extranet-Portal des BBZ Solothurn-Grenchen Inhalt Anleitung zum Extranet-Portal des BBZ Solothurn-Grenchen 2.2 Installation von Office 2013 auf Ihrem privaten PC 2.3 Arbeiten mit den Microsoft
MehrPatientenumfrage. Was wirklich zählt
Patientenumfrage Was wirklich zählt Pressekonferenz, 20. Juni 2011 DOKUMENTATION DER UMFRAGE Ziel dieses Forschungsprojektes war die Auslotung der Bedeutung von Werten und Werthaltungen einerseits in der
MehrStudierendenwettbewerb Innovate Teaching! Umsetzungsplan
! Studierendenwettbewerb Innovate Teaching! Umsetzungsplan Ideentitel: Namen: Portal für Nachilfevermittlung unter dem Namen der ETH Daniel Niederberger, Timo Looser! 1. Bestehendes Problem Aus meiner
MehrDie Invaliden-Versicherung ändert sich
Die Invaliden-Versicherung ändert sich 1 Erklärung Die Invaliden-Versicherung ist für invalide Personen. Invalid bedeutet: Eine Person kann einige Sachen nicht machen. Wegen einer Krankheit. Wegen einem
MehrVerordnung über die Zulassung zur nichtärztlichen psychotherapeutischen und psychologischen Berufstätigkeit (PsychV)
8.005 Verordnung über die Zulassung zur nichtärztlichen psychotherapeutischen und psychologischen Berufstätigkeit (PsychV) vom 7. Dezember 996 Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen, gestützt auf Art.
MehrDer Schutz von Patientendaten
Der Schutz von Patientendaten bei (vernetzten) Software-Medizinprodukten aus Herstellersicht 18.09.2014 Gerald Spyra, LL.M. Kanzlei Spyra Vorstellung meiner Person Gerald Spyra, LL.M. Rechtsanwalt Spezialisiert
MehrWAS finde ich WO im Beipackzettel
WAS finde ich WO im Beipackzettel Sie haben eine Frage zu Ihrem? Meist finden Sie die Antwort im Beipackzettel (offiziell "Gebrauchsinformation" genannt). Der Aufbau der Beipackzettel ist von den Behörden
MehrI. Allgemeine Anmerkungen
08.03.2001 Vorläufige Stellungnahme der Deutschen Krankenhausgesellschaft zum Entwurf der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers - Altenpflege-Ausbildungs-
MehrFragebogen der IG Metall-Jugend zur Qualität der Berufsausbildung
- 1 - Fragebogen der IG Metall-Jugend zur Qualität der Berufsausbildung 1. Ablauf der Ausbildung/Ausbildungsplan: 1.1 Der Ausbildungsablauf ist gut gegliedert und erfolgt nach Plan. mtrifft zu mtrifft
Mehrwww.in-translations.com
1 So finden Sie das richtige Übersetzungsunternehmen 2 Neun Such-Kriterien mit praktischer Checkliste! Sie suchen ein Übersetzungsunternehmen und werden von der Fülle der Suchergebnisse im Internet förmlich
MehrRichtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses. zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie )
Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie ) in der Fassung vom 22. Januar 2004 veröffentlicht im Bundesanzeiger
MehrWege zur Patientensicherheit - Fragebogen zum Lernzielkatalog für Kompetenzen in der Patientensicherheit
Wege zur Patientensicherheit - Fragebogen zum Lernzielkatalog für Kompetenzen in der Patientensicherheit der Arbeitsgruppe Bildung und Training des Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. Seit Dezember
MehrLetzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge
Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der
MehrUmfrage Medizin- und Gesundheits-Apps. Seite 1
Seite 1 Methode Online-Kurzbefragung zum Thema Medizin- und Gesundheits-Apps Befragungszeitraum: 28. bis 29. Mai 2014 Untersuchungsdesign: Internet-Befragung im Rahmen eines Online- Panels (Toluna Germany)
MehrDarum geht es in diesem Heft
Die Hilfe für Menschen mit Demenz von der Allianz für Menschen mit Demenz in Leichter Sprache Darum geht es in diesem Heft Viele Menschen in Deutschland haben Demenz. Das ist eine Krankheit vom Gehirn.
Mehrerster Hauptsatz der Thermodynamik,
1.2 Erster Hautsatz der hermodynamik Wir betrachten ein thermodynamisches System, dem wir eine beliebige Wärmemenge δq zuführen, und an dem wir eine Arbeit da leisten wollen. Werden umgekehrt dem System
MehrFür Menschen in einer psychischen Krise in der zweiten Lebenshälfte. Alterspsychiatrie (U3) Psychiatrie
Für Menschen in einer psychischen Krise in der zweiten Lebenshälfte Alterspsychiatrie (U3) Psychiatrie Inhaltsverzeichnis Für wen wir arbeiten 3 Abklärung Beratung Therapie 5 Anmeldung/Eintritt 7 EINLEITUNG
MehrTarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA)
Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) vom 13. September 2005* Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände,
MehrFehler und Probleme bei Auswahl und Installation eines Dokumentenmanagement Systems
Fehler und Probleme bei Auswahl und Installation eines Dokumentenmanagement Systems Name: Bruno Handler Funktion: Marketing/Vertrieb Organisation: AXAVIA Software GmbH Liebe Leserinnen und liebe Leser,
MehrSUBSTANZABHÄNGIGKEIT - PROBLEMSTELLUNG IN DER BEURTEILUNG DER FAHRTAUGLICHKEIT
SUBSTANZABHÄNGIGKEIT - PROBLEMSTELLUNG IN DER BEURTEILUNG DER FAHRTAUGLICHKEIT HR Dr. Wilhelm SAURMA LandespolizeidirekHon Wien Ref. A 1.3 Polizeiärztlicher Dienst Verordnung des Bundesministers für WissenschaT
MehrSTELLUNGNAHME. des. DVGW Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein, Bonn
STELLUNGNAHME des DVGW Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein, Bonn anlässlich der Neufassung des Düngemittelgesetzes 15. Oktober 2007 Der DVGW begrüßt
MehrDie Gesellschaftsformen
Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen
MehrKurzbericht PsyFaKo PiA Politik Treffen 21.09.15. Meret Seelbach Özlem Kayali Luisa Machalz
Kurzbericht PsyFaKo PiA Politik Treffen 21.09.15 Meret Seelbach Özlem Kayali Luisa Machalz Neuauflage Positionspapier Heidelberg, 31. Mai 2015 Mindestanforderungen an die Reformierung der Ausbildung zur/zum
MehrÄnderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung
Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller
Mehr3221/AB XX. GP - Anfragebeantwortung 1 von 5 3221/AB XX.GP
3221/AB XX. GP - Anfragebeantwortung 1 von 5 3221/AB XX.GP Beantwortung der Anfrage der Abgeordneten Dr. Rasinger, Dr. Leiner und Kollegen betreffend die Ausbildung zum Natur bzw. Heilpraktiker in Österreich,
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Linz Senat 2 GZ. RV/0878-L/05 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Rechtsanwälte xx, vom 17. September 2005 gegen den Bescheid des
MehrOsteoporose. Ein echtes Volksleiden. Schon jetzt zählen die Osteoporose und die damit verbundene erhöhte Brüchigkeit der Knochen
Osteoporose Osteoporose 9 Osteoporose Ein echtes Volksleiden Schon jetzt zählen die Osteoporose und die damit verbundene erhöhte Brüchigkeit der Knochen in den entwickelten Ländern zu den häufigsten Erkrankungen
Mehrzum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes
Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7919-0 Telefax: (069) 7919-227 bgl@bgl-ev.de www.bgl-ev.de Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes
MehrErklärung zu den Internet-Seiten von www.bmas.de
Erklärung zu den Internet-Seiten von www.bmas.de Herzlich willkommen! Sie sind auf der Internet-Seite vom Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales. Die Abkürzung ist: BMAS. Darum heißt die Seite auch
MehrÜberblick über die Ergebnisse der Mitarbeiterbefragung im Rahmen des Projekts Fundament Gesundheit
Überblick über die Ergebnisse der Mitarbeiterbefragung im Rahmen des Projekts Fundament Gesundheit Erläuterungen zu den Grafiken In diesem Dokument sind Grafiken zu folgenden Bereichen zusammengestellt:
MehrIhr Patientendossier. Ihre Rechte
Ihr Patientendossier Ihre Rechte Im Spital bestimmen Sie, wie Sie über Ihre Krankheit und deren Behandlung informiert werden wollen und wer auch informiert werden darf Auskunftsrecht und Informationsweitergabe
MehrIm Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:
Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf
MehrDas NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten
Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr Fragen und Antworten Stand: Juni 2015 1 Grundsatzfragen zum neuen Leistungspaket 1.1
Mehr20 Anhang. 20. 1 Antrag auf Frühförderung
20 Anhang 20. 1 Antrag auf Frühförderung 20. 2 Arbeitsbeschreibung der Frühförderinnen am LIH Salzburg 20. 3 Organisations- und Durchführungsrichtlinien der mobilen Frühförderung, Steiermark 20.
MehrModerne Behandlung des Grauen Stars
Katarakt Moderne Behandlung des Grauen Stars Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, Bei Ihnen wurde eine Trübung der Augenlinse festgestellt, die umgangssprachlich auch Grauer Star genannt wird.
MehrTest: Sind Sie ein Unternehmertyp?
Test: Sind Sie ein Unternehmertyp? Weitere Hinweise darauf, ob Sie ein Unternehmertyp sind, gibt Ihnen der folgende Persönlichkeitstest. Er ist eine von vielen Möglichkeiten zu erfahren, ob Sie für die
MehrZusatzmodul Lagerverwaltung
P.A.P.A. die kaufmännische Softwarelösung Zusatzmodul Inhalt Einleitung... 2 Definieren der Lager... 3 Zuteilen des Lagerorts... 3 Einzelartikel... 4 Drucken... 4 Zusammenfassung... 5 Es gelten ausschließlich
MehrSichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der
Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang
MehrVom kompetenzorientierten Unterricht zur kompetenzorientierten Matura
Vom kompetenzorientierten Unterricht zur kompetenzorientierten Matura Mag. DDr. Martin Apolin GRG 17 und Fakultät f. Physik/Didaktik Eines muss man zunächst ganz klar festhalten: Man kann nicht erwarten,
MehrHäufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:
Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der
MehrWelches Übersetzungsbüro passt zu mir?
1 Welches Übersetzungsbüro passt zu mir? 2 9 Kriterien für Ihre Suche mit Checkliste! Wenn Sie auf der Suche nach einem passenden Übersetzungsbüro das Internet befragen, werden Sie ganz schnell feststellen,
Mehr1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00)
Abschnitt 1 Überstunden in der Nacht 11 1.1 Allgemeines # Die Ermittlung und Abrechnung von Überstunden unter der Woche, an Sonn- und Feiertagen wurde bereits im Band I, Abschnitt 3 behandelt. Sehen wir
MehrWege aus Krise und Hoffnungslosigkeit
Wege aus Krise und Hoffnungslosigkeit Intensivtherapie von Depressionen BADEN-BADEN Behandlungsangebot für Menschen mit Depressionen Merkmale von Depressionen Sie fühlen sich wie gelähmt, unfähig, wertlos,
MehrBildungsstandards konkret formulierte Lernergebnisse Kompetenzen innen bis zum Ende der 4. Schulstufe in Deutsch und Mathematik
Bildungsstandards Da in den Medien das Thema "Bildungsstandards" sehr häufig diskutiert wird, möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick zu diesem sehr umfangreichen Thema geben. Bildungsstandards sind konkret
MehrEinen Detailierten Leitfaden für den Antrag einer Dolmetscherkostenübernahme, sowie die benötigten Anhänge finden Sie auf Seite 3.
Zusammenfassung: Dieser Leitfaden richtet sich an Personen und Organisationen, die sich mit der Betreuung, Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen beschäftigen. Sein Ziel ist es, zu erleutern, wie
MehrWas ist Sozial-Raum-Orientierung?
Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume
MehrLangfristige Genehmigungen
MB 14 b AV 04/13 Merkblatt zum Thema Langfristige Genehmigungen Einleitung Seit der neuen Heilmittel-Richtlinie (HMR) vom 01.07.2011 können Menschen mit schweren und langfristigen funktionellen/strukturellen
Mehr10 Antworten zum Thema Generika
10 Antworten zum Thema Generika Die mit dem Regenbogen Liebe Leserin, Lieber Leser Immer mehr Schweizerinnen und Schweizer leiden unter den jährlich steigenden Gesundheitskosten und Krankenkassenprämien.
MehrProfessionelle Seminare im Bereich MS-Office
Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion
Mehr