Sieben Wochen lang, fast täglich,
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- Johanna Roth
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1 mit den amtlichen Bekanntmachungen für die gemeinden Armsheim, Ensheim, Gabsheim, Gauheim, Spiesheim, Sulzheim, Udenheim, Venders- Blatt Verbandsgemeinde Wörrstadt und die Ortsge- Weinheim, Partenheim, Saulheim, Schornsheim, Wallertheim und die Stadt Wörrstadt Demonstration gegen Fluglärm Am Samstag, den findet in Mainz eine Demonstration gegen Fluglärm statt. Start: Uhr, Mainz Hauptbahnhof, Ziel: Wiesbaden, Nähe Reduit/ Bahnhof Mainz-Kastel, um 13 Uhr Kundgebung und Konzert mit Jammin Cool. Veranstalter sind die Initiativen Lebenswertes Mainz e. V., Zukunft Rhein-Main und Bündnis der Bürgerinitiativen (BBI). Herbstliches Konzert mit Blechbläserklang für Kohlhaas-Orgel in Saulheim Nr. 42 Donnerstag, den 20. Oktober Jahrgang Lesen Sie Seite 11 Wörrstadt Ausstellung historischer Messbücher Lesen Sie Seite 15 Beim Main-Taunus-Pokal, veranstaltet von der DLRG Kelkheim, war die DLRG-Ortsgruppe Nieder-Olm/Wörrstadt sehr erfolgreich. Bei den Einzelwettkämpfen wurden in der Altersklasse (AK)12 weiblich in allen drei Disziplinen je zwei Medaillenränge besetzt (Anne Sorowka, Julia Fritz, Miriam Muders und Leonie Neuhaus). In der AK13/14 stellte David Muders einen neuen Rekord auf und stand in allen drei Disziplinen, teils zusammen mit Torsten Brandt, auf Platz 1 oder 2. In der AK13/14 weiblich holte Mareike Kröhl den 1., 2. und 3. Platz. In der AK15/16 sorgte Anna Süßdorf für mehrere, auch goldene, Medaillen. In der gemeinsamen Wertung der AK17/18 und offenen AK stand Laura Hißler mehrfach auf dem Treppchen und auch Vivien Neubauer und Daniel Schüßler konnten jeweils eine Medaille mit nach Hause nehmen. Die Mannschaften standen alle zumindest in einer Strecke auf dem Podest und holten viele Punkte für die Pokalwertung. Die Mannschaft der AK12 weiblich gewann drei von vier Starkes Team zur Unterstützung Sieben Wochen lang, fast täglich, auch am Wochenende, absolvierten 17 Männer einen Grundausbildungslehrgang in Ensheim. Die Teilnehmer aus der Feuerwehr Ensheim lernten unter anderem Maßnahmen zur Ersten Hilfe, Menschenrettung, Brandbekämpfung, technische Unfallhilfe, Unfallschutz sowie Gesetze und Vorschriften die die Feuerwehren betreffen. Insgesamt 72 Stunden lang übten die Kreisausbilder Markus Wiechers und Andreas Wiechers aus Wörrstadt mit den Teilnehmern bei teilweise schweißtreibenden Temperaturen die Grundlagen des Feuerwehrdienstes. Die Mannschaft, die sich aus gerade 16 Jahre alt gewordenen sowie über 50-jährigen Kameraden zusammensetzte, musste am Wochenende bei tollem Sonnenschein in kompletter Schutzkleidung mit schwerem Gerät arbeiten. Diese Vorbereitung für zukünftige Einsätze verlangte den Männern einiges ab, worauf die Ensheimer Bevölkerung, die dem Treiben große Aufmerksamkeit schenkte, die Männer spontan mit Getränken unterstützte. Am Freitag, 14. Oktober, war es dann soweit. In einer schriftlichen Prüfung galt es zu beweisen, dass die Erläute- Pokal geht nach Nieder-Olm/Wörrstadt Strecken, die der offenen AK weiblich sowie der AK13/14 männlich und AK15/16 weiblich schafften es, in allen vier Disziplinen einen der ersten drei Plätze zu ergattern. Die Mannschaft der AK12 männlich und AK13/14 weiblich gewannen Punkte und sicherten sich jeweils einen Podestplatz. Am Ende siegte die DLRG Ortsgruppe Nieder-Olm/Wörrstadt beim Main-Taunus-Pokal mit 1072 Punkten vor Rheda-Wiedenbrück (1061), Durlach (761) und Luckenwalde (712). Text/Foto: A.G. rungen der Ausbilder auf fruchtbaren Boden gefallen waren. Alle Teilnehmer bestanden diese Herausforderung. Steffen Gerhard erreichte hierbei 99 %. Das ist sehr selten freute sich Ausbilder Markus Wiechers. Bei der Prüfung waren die VG Wehrleiter Horst-Friedel Köster und Thomas Waldmann anwesend sowie Kreisfeuerwehrinspektor Klaus Anders und Wehrführer Alfons Heck. Alle Beteiligten bedankten sich bei den Ensheimer Kameraden für die erbrachte Leistung und für ihre Tätigkeit und ihr Engagement im ehrenamtlichen Dienst und wünschten immer gutes Gelingen bei allen zukünftigen Einsätzen. Text/Foto: A.H. Infoabend Schülerbeförderung Am Montag, den 24. Oktober 2011 um 19:30 Uhr findet im Ratssaal der Verbandsgemeinde Wörrstadt, Zum Römergrund 2-6 in Wörrstadt, ein Info-Abend zum Thema Schülerbeförderung aller Wörrstädter Schulen statt. Die Eltern haben an diesem Abend Gelegenheit, sich mit immer wiederkehrenden Fragen und Problemen beim Schulbusverkehr direkt an die Verantwortlichen (Vertreter der ORN, Polizei, des Landesbetriebs Mobilität und der Kreisverwaltung) zu wenden. Markus Conrad, Bürgermeister Ihre s an die Redaktion des Nachrichtenblattes senden Sie an: redaktion@ nachrichtenblattwoerrstadt.de
2 Seite 2 Amtlicher Teil Donnerstag, den 20. Oktober 2011 Notruf 110 Feuer 112 Polizeiwache Wörrstadt / Rettungsdienst DRK Krankentransport oder 112 Ärztlicher Bereitschaftsdienst Fr., 19 Uhr bis Mo., 7 Uhr; Mi., 14 Uhr bis Do., 7 Uhr werktags, 19 Uhr bis 7 Uhr Folgetag für Armsheim, Ensheim, Gabsheim, Gau-Weinheim, Schornsheim, Spiesheim, Sulzheim, Vendersheim, Wallertheim und Wörrstadt Bereitschaftsdienstzentrale Alzey Kreuznacher Straße 7-9, Alzey / für Partenheim Bereitschaftsdienstzentrale Ingelheim Turnerstraße 23, Ingelheim / für Saulheim und Udenheim Bereitschaftsdienstzentrale Mainz Hildegardstraße 2, Mainz / Kinderärztlicher Bereitschaftsdienst bei Zentrale anfragen. N O T D I E N S T E Zahnärztlicher Notfalldienst (0,12 Euro/Min.) an Wochenenden und Feiertagen / Apothekennotdienst Vereinfachte Neuregelung in Rheinland-Pfalz / plus Postleitzahl des Standortes Festnetz (0,14 Euro/Min.) - Mobilfunknetz (max. 0,42 Euro/Min.) Notdienstbereite Apotheken im Internet: Elektro-Notdienst / Störungsdienst des EWR Worms / Nach Dienstschluss und am Wochenende / EWR Bezirksstelle Wörrstadt Gewerbepark, Spiesheimer Weg / bezirkst.woerrstadt@ewr.de Fax / EWR Störungsdienst rund um die Uhr unter / Gasversorgung Störungsdienst Armsheim, Gabsheim, Gau-Weinheim, Saulheim, Schornsheim, Sulzheim, Udenheim, Wallertheim, Wörrstadt, RWE Energie Regionalversorgung, RNK / Gasversorgung Störungsdienst Partenheim, Thüga Rhh.-Pfalz Nieder-Olm / Krisentelefon für psychisch Kranke und Angehörige; Mo-Fr: Uhr, Sa, So u. Feiertag: Uhr (0,06 Euro/Anruf) / Notfalldienst Eigenbetrieb Abwasser / Bei Verstopfungen in Kanalhausanschlüssen wenden Sie sich bitte direkt an ein Reinigungsunternehmen. Telefonseelsorge evangelisch/katholisch rund um die Uhr - gebührenfrei - vertraulich / und / Wasserversorgung Rheinhessen GmbH Entstörungsdienst Der Anruf wird über eine Rufweiterschaltung / an den zuständigen Meister weitergeleitet. B Ü R G E R S E R V I C E Agendabüro der VG Wörrstadt Sprechstunde donnerstags von Uhr (1. Do/Monat von Uhr) Rathaus VG Wörrstadt, Zimmer / Aktion Leben für Alle e.v. Schloßgasse 41, Alzey Beratung und Hilfe für Schwangere in Konfliktsituationen 06732/5757 Termine nach Vereinbarung oder 06731/1201 Arbeitslosencafé Wörrstadt Sozialberatungsstelle und Café der ASH Alzey Worms e.v. im ev. Gemeindehaus, Hermannstraße 45, Wörrstadt Beratung zu Fragen der Arbeitslosigkeit, Arbeits- und Ausbildungsplatzsuche, Bewerbungshilfen, Arbeitslosengeld I u. II, allgemeine Lebensberatung, kostenloses Frühstück. Sozialberatungsstelle und Arbeitslosencafé sind geöffnet: Di, Mi. und Fr Uhr, Tel / die Jugendberatungsstelle (14-25 J) ist vor Ort erreichbar Mo. von Uhr, Tel / sowie n.v. unter (Mo. Fr.) Tel.: Mail: ash-woerrstadt@freenet.de,bzw. ash-jugendscouts@gmx.de AWO - Arbeiterwohlfahrt Sozialstation - Ambulanter Pflegedienst Professionelle, kontinuierliche Krankenpflege im Einklang mit den ärztlichen Verordnungen und der Pflegeversicherung / Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt Betreuung für geistig und körperlich Behinderte, psychisch Kranke, Suchtkranke, alte und gebrechliche Menschen. Hellgasse 20, Alzey 06731/10459 Berufsbegleitender Dienst Rheinhessen Fachdienst für Menschen mit psychischer, körperlicher oder geistiger Behinderung und Schwierigkeiten im Berufsleben. Ansprechpartnerin: Frau Bihlmeyer / Bibliothek im Schulzentrum Wörrstadt Schul- und Öffentliche Bibliothek Öffnungszeiten: Mo Uhr, Di Uhr, Uhr; Mi Uhr, Do Uhr, Uhr / Bücherei im Bonihaus Pariser Straße 44, Wörrstadt, Öffnungszeiten: So Uhr, Do Uhr Mail: buecherei-im-bonihaus@gmx.de / Caritaszentrum Alzey Am Obermarkt 25, Alzey Beratung für Frauen in Schwangerschaft und Notsituationen, Termine nach Vereinbarung / Haus- und Familienpflege Computercafé und Kontakt für Angebote nicht nur für ältere Menschen in der Region Alzey / Diabetiker-Selbsthilfegruppe Nieder-Olm u. Umgebung Selbsthilfegruppe trifft sich jeden 1. Dienstag im Monat um Uhr im Deutschen Roten Kreuz 1. Stock, Alfred-Delp-Str. 2, Info: Klaus Peters / Diakonisches Werk Worms-Alzey Beratungszentrum Schloßgasse / Beratung für Eltern, Kinder und Jugendliche Suchtkrankenberatung u. ambulante Rehabilitation, Schwangeren- u. Schwangerschaftskonfliktberatung, Allgemeine Lebensberatung, Kurvermittlung Beratung braucht Zeit u. Ruhe, wir vergeben Termine Familien- und JugendHilfeZentrum / Münch-Braun-Straße 10, Alzey stationäre und ambulante Erziehungshilfen Interventionsstelle häusliche Gewalt / DRK Kreisverband Alzey Mobiler Sozialdienst Menüservice Essen auf Rädern, Hausnotrufdienst, Behindertenfahrdienst, Beratung, Information / Ev. Sozialstation Wörrstadt/Wöllstein Häusliche Krankenpflege und Hauswirtschaftliche Versorgung Zentrale in Wöllstein, Schulrat-Spang-Straße 2, Mo-Fr von 8-17 Uhr oder nach Vereinbarung geöffnet. Anschließend Rufumleitung / Fax: / Internet: ev.sozialstation.woerrstadt-woellstein@ekhn-net.de Fibromyalgie-Selbsthilfegruppe SHG Alzey und Umgebung Treffen jeden 1. Mittwoch (Werktag) und dem darauffolgenden Samstag (Werktag) im Monat, jeweils von 14 bis ca. 16 Uhr i.d. Ev. Sozialstation, Josselinstr. 3, Alzey Kontakt und Info: M. Rothenmeyer (vor Erstbesuch bitte anmelden) / Frauenselbsthilfe nach Krebs e.v. Treffen: jeden 1. Mittwoch im Monat, Uhr, im Mehrgenerationenhaus Haus der Familie Schloßgasse 13, Alzey, Tel /43546 Frauenzentrum Alzey, Schloßgasse 11 - Notruf für von Gewalt betroffene Mädchen u. Frauen - Beratungsstelle zum Thema sexueller Missbrauch - Kurse, Gruppen, Veranstaltungen - Treffpunkt Frauencafé Sprechzeiten: Mo Uhr, Di. + Do Uhr und nach Vereinbarung, Tel. und Fax / Freundeskreis d. Suchtkrankenhilfe Wörrstadt Gruppenabend mittwochs Uhr Ev. Gemeindehaus, Hermannstr. 45, Wörrstadt Kontakt: Diakonisches Werk, Fachstelle f. Suchtkranke u. Angehörige, Claudia Winkler / Gesundheitsnetz Region Alzey e.v. Das regionale Gesundheitsportal: Kreuznacher Straße 7-9, Alzey Gewässerverunreinigung Meldestelle für Gewässerverunreinigung Verbandsgemeinde Wörrstadt / Kreisverwaltung Alzey-Worms / o. außerhalb der Dienstzeiten bei der Polizei o. Feuerwehr Gleichstellungsbeauftragte der VG Wörrstadt Sprechstunde Christine Geiger, am 1. Do im Monat von Uhr, Rathaus VG Wörrstadt, Zi. 012, / oder nach tel. Vereinbarung. gleichstellungsbeauftragte@vgwoerrstadt.de Hospizverein DASEIN e.v., Alzey Begleitung von Schwerstkranken, Sterbenden, und deren Angehörigen zuhause. Sprechzeit der Hospizschwester Hiltrud Regner, nach Vereinbarung im DRK-Krankenhaus Alzey, Kreuznacher Str. 7-9, Zimmer Mobiltelefon / Gerda Pusch / hospiz@drk-kh-alzey.de, Interessen-Verband Unterhalt und Familienrecht e. V. (ISUV) Erste Hilfe bei Trennungs-/ Scheidungsproblemen und Zweitfamilien, Kontakt über Antje Duks / Johanniter-Unfall-Hilfe e.v. Regionalverband Rheinhessen Menüservice, Hausnotruf, Behindertenfahrdienst, Ambulante Kinderkrankenpflege, Ausbildung Hans-Böckler-Straße 109, Mainz / Internet: Jugend- und Drogenberatungsstelle Schloßgasse 11, Alzey / Fax: / Öffnungszeiten: Mo.+ Do Uhr; Di + Mi Uhr; Fr Uhr, geschlossen jew Uhr; Termine n. Vereinbarung Jugendpfleger der VG Wörrstadt Martin Lauterbach Sprechzeit nach tel. Absprache unter / Mo-Mi: 9 bis 16 Uhr, Do: 9 bis 19 Uhr, Fr: 9 bis 13 Uhr Kleiderkammer der AWO Hellgasse 20, Alzey / Landwirtschaftliche Familienberatung der Kirchen in der Pfalz und in Rheinhessen Hilfe bei wirtschaftlichen und familiären Problemen Di Uhr, Mi. u. Do Uhr / info@lfbk.de, internet: Nieder-Ramstädter Diakonie Angebote für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung Arbeiten, Wohnen, ambulante Unterstützung Regionalverbund Rheinland-Pfalz / gabriele.schneider@nrd-online.de Aufnahme und Beratung / Nieder-Ramstädter Diakonie Ambulante Dienste, Rheingrafen Str. 4-6, Wö / Familienunterstützender Dienst / Bahnhofstraße 45, Jugenheim Wohnverbund Wörrstadt, Am Krag 3b / Wohnverbund Wallertheim, Auf der Benn / Wohnverbund Jugenheim, Bahnhofstraße 45 (Franz-Josef Helferich Haus) / Rheinhessen-Werkstatt, Werkstatt für / behinderte Mensche, Spiesheimer Weg 33, Wö / Patientenliga-Atemwegserkrankungen e.v. Selbsthilfegruppe Monatliche Informationsveranstaltungen, Lungensportgruppe Alzey, Ansprechpartner: Sekretariat Dr. Laakmann / Beate Wolf / Schiedsamt Bezirk VG Wörrstadt Sprechstunde nach telefonischer Absprache mit Schiedsmann Hermann Gürke, / oder Andrea Töpel, VG-Verwaltung / Schlafapnoe Selbsthilfe, Alzey und Umgebung e. V. c/o Toni Walk, Schuldnerberatung Offene Sprechzeit: Dienstag von Uhr Telefonsprechzeit: Di und Do Uhr / Schutzverband für Impfgeschädigte e.v. Kontakt- und Beratungsstelle für Rheinland-Pfalz Hilfen und Beratung bei (vermuteten) Impfschäden Infos: / Internet: Sprechzeiten nach vorheriger telefonischer Vereinbarung Selbsthilfegruppe für Menschen in Trauer Wir treffen uns jeden 2. und 4. Freitag im Monat von Uhr im Diakonischen Werk, Alzey, Schloßgasse 14. Ansprechpartnerin: Lieselotte Michel / Selbsthilfegruppe Multiple Sklerose Treffen jeden 1. Dienstag im Monat, 18 Uhr, in Alzey, Ev. Sozialstation. Kontakt: Petra Singenstreu / Sozialpsychiatrischer Dienst des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Alzey-Worms, An der Hexenbleiche 36, Alzey Beratung und Betreuung psychisch kranker Menschen und deren Kontaktpersonen. Informationen und Terminvereinbarung: montags-freitags von Uhr, / Sprechstunde für Bürger der VG Wörrstadt Jeden 2. Dienstag im Monat von Uhr in der VG-Verwaltung Wörrstadt, Zum Römergrund 2-6. Anmeldung möglich, aber nicht notwendig unter / Selbsthilfegruppe für Menschen mit Depressionen MehrGenerationen-Haus, Schloßgasse 13, Alzey Jeden Dienstag im Monat Uhr Informationen beim Sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Az-Wo / Selbsthilfegruppe für die Angehörigen von Menschen mit Depressionen MehrGenerationen-Haus, Schloßgasse 13, Alzey Jeden 4. Donnerstag im Monat Uhr Informationen beim Sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Az-Wo / Tagesstätte Oase Hilfsverein Rheinhessen e.v., Alzey, Schloßgasse 15 Tagesstätte für chronisch psychisch Kranke Mo, Di, Do Uhr, Fr Uhr / THW Ortsverband Wörrstadt Ober-Saulheimer Straße 7, Wörrstadt / VdK-Kreisverband Alzey Hilfe in sozialen Fragen (Renten, Schwerbehinderung, Kranken-Unfall-Arbeitslosenversicherung usw.) Rodensteiner Straße 3, Alzey, Sprechstunden: Mo und 14-18, Do Uhr / Fax: / Weißer Ring Hilfe für Kriminalitätsopfer unter Telefon / Wertstoffhof Saulheim Öffnungszeiten für Oktober - Februar di. und do Uhr, sa Uhr Wertstoffhof Wörrstadt Öffnungszeiten: mi Uhr, fr Uhr sa Uhr Grün-Sammelplatz Öffnungszeiten: fr Uhr, sa Uhr
3 Donnerstag, den 20. Oktober 2011 Beginn Amtlicher Teil Seite 3 VG Wörrstadt Zum Römergrund Wörrstadt Telefon Verwaltung / Telefon Bürgerbüro / Telefax / info@vgwoerrstadt.de Internet: Öffnungszeiten Verwaltung: Montag, 8.30 bis Uhr Dienstag, 7.00 bis Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag, 8.30 bis Uhr, bis Uhr Freitag, 8.30 bis Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro: Montag, 8.30 bis Uhr Dienstag, 7.00 bis Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag, 8.30 bis Uhr, Freitag, 8.30 bis Uhr, Samstag bis Uhr Die Verantwortung für den amtlichen Teil trägt die Verbandsgemeindeverwaltung Abwasserentgelte: Vierte Rate fällig Am 15. Oktober 2011 war die vierte Rate der Abwasserentgelte für dieses Jahr fällig. Die Höhe des Betrages ist aus dem gültigen Bescheid ersichtlich. Wer nicht am Abbuchungsverfahren teilnimmt, sollte den fälligen Betrag unter Angabe der Bürgernummer rechtzeitig überweisen. Damit werden unnötige Kosten vermieden zum Beispiel Mahngebühren, Säumniszuschläge und Auslagen. - Verbandsgemeindekasse - Sitzung des Ausschusses für Zentrales und Finanzen Am Dienstag, dem 25. Oktober 2011, findet um 19:00 Uhr die 20. Sitzung des Ausschusses für Zentrales und Finanzen im Ratssaal der Verbandsgemeinde Wörrstadt, Zum Römergrund 2 6, statt. Tagesordnung: Öffentlich: 1. Bestellung eines/r Schriftführers/in gemäß 41 Absatz 1 GemO 2. Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden, Sponsorleistungen und/oder Schenkungen 3. Information über den aktuellen Sachstand des Gebäudemanagements der VG Wörrstadt 4. Mitteilungen und Anfragen. Im Anschluss haben die Zuhörer(innen) bis zu 15 Minuten Gelegenheit, Fragen gemäß 16a der GemO zu stellen. Nichtöffentlich: 1. Beratung und Beschlussfassung über die Einrichtung einer gemeinsamen Anstalt des öffentlichen Rechts; Grundsatzbeschluss und Satzungsentwurf 2. Beratung und Beschlussfassung über Vertragsangelegenheiten 3. Beratung und Beschlussfassung über die 3. Änderung der Hauptsatzung der VG Wörrstadt 4. Beratung und Beschlussfassung über die zu übertragenen Haushaltsermächtigungen von 2010 nach Beratung und Beschlussfassung über Personalangelegenheiten 6. Miteilungen und Anfragen. Stellenausschreibungen Die Ortsgemeinde Udenheim hat 2 Stellen als Erzieher/-in zu vergeben. Die 1. Stelle ist ab sofort mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 34 Stunden befristet bis zu besetzen. Bei der 2. Stelle handelt es sich um eine unbefristete Vollzeitstelle mit Beginn ab Gegebenenfalls ist die Ortsgemeinde auch daran interessiert, eine/-n Berufspraktikant/-in für die Dauer eines Jahres einzustellen. Die Vergütung richtet sich nach den Bestimmungen des TVöD. Ihre schriftliche Bewerbung bitten wir zusammen mit den üblichen Bewerbungsunterlagen an Ortsbürgermeisterin Ruthilde Breyer, Wilhelmstraße 1, Udenheim, zu richten. Stellenausschreibung Die Ortsgemeinde Armsheim sucht zum für ihre Kindertagesstätte Schlosswichtel 2 Reinigungskräfte. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 15 Stunden, Montag-Freitag von 16:30 Uhr bis 19:30 Uhr. Bewerbungen richten Sie bitte an: Ortsgemeinde Armsheim, Bahnhofstr.17, Armsheim. Einrichtung einer Übermittlungssperre für Melderegisterauskünfte Die Meldebehörden haben gemäß 2 Abs. 1 MG die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Personen (Einwohnerinnen und Einwohner) zu registrieren, um deren Identität und Wohnungen feststellen und nachweisen zu können. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben führen die Meldebehörden Melderegister. Diese enthalten Daten, die bei den Betroffenen erhoben, von Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen übermittelt oder sonst amtlich bekannt werden. Die Meldebehörde der Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt darf nach 34 Abs. 1 des Meldegesetzes an private Stellen Auskünfte aus dem Melderegister über den Familiennamen, den Vornamen, den Doktorgrad und die Anschriften einzelner bestimmter Einwohnerinnen und Einwohner erteilen. Diese Auskunft darf auch im Wege des automatisierten Abrufs über das Internet erteilt werden. Ein entsprechender Zugang zum automatisierten Abruf einfacher Melderegisterauskünfte über das Internet ist für alle Meldebehörden in Rheinland- Pfalz eröffnet worden. Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft über das Internet erfolgt nicht, wenn die betroffene Person dieser Form der Auskunftserteilung schriftlich widersprochen hat. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt, Bürgerbüro, Zum Römergrund 2-6, Wörrstadt, einzulegen. Über die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft hinaus sind in einer Reihe von weiteren Fällen Auskünfte aus dem Melderegister zulässig. So ist im Melderegister geregelt, dass an Mandatsträgerinnen und Mandatsträger sowie an Presse und Rundfunk der Name, die Anschrift sowie der Tag eines Alters- oder Ehejubiläums (z. B. 70. Geburtstag, Goldene Hochzeit) mitgeteilt werden darf ( 35 Abs. 3 MG), an Adressbuchverlage der Name und die Anschrift des Meldepflichtigen übermittelt werden darf ( 35 Abs. 4 MG), öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften Grunddaten der Familienangehörigen ihrer Mitglieder erhalten dürfen, auch wenn diese nicht derselben bzw. keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören ( 32 Abs. 2 MG), Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments-, Kommunal- und Ausländerbeiratswahlen in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten der Name und die Anschrift von Personen mitgeteilt werden dürfen, die einer Gruppe von Wahlberechtigten angehören ( 35 Abs. 1 Satz 2 MG), Antragstellerinnen und Antragsteller von Volksabstimmungen, z. B. Volksbegehren, Volksentscheide, der Name und die Anschrift der gemeldeten Person übermittelt werden darf ( 35 Abs. 2 MG), dem Bundesamt für Wehrverwaltung jährlich der Name und die Anschrift deutscher Staatsangehöriger zum Zwecke der Zusendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften übermittelt werden ( 18 Abs. 7 MRRG). Auch in den vorgenannten Fällen darf die Auskunft jedoch nur erteilt werden, wenn die betroffene Person nicht widersprochen hat. Soweit sie der Erteilung einer Auskunft aus dem Melderegister in einem oder mehreren der vorgenannten Fälle widersprechen wollen, hält das Bürgerbüro ein entsprechendes Formblatt bereit. Das Formular steht auch im Internet zum Download zur Verfügung: Armsheim Ortsbürgermeister Peter Starck Sprechstunden: montags und mittwochs bis Uhr Gemeindeverwaltung, Bahnhofstraße 17 Telefon / 3 52 Sprechstunden des 1. Beigeordneten Ralf Skrzipietz: montags von 9.00 bis Uhr. Öffnungszeiten Rathaus: dienstags, donnerstags und freitags von bis Uhr montags und mittwochs von bis Uhr ortsgemeinde@armsheim.de Internet: Flurbereinigungsverfahren Ensheim - Projekt I Az.: HA11.5 Schlussfeststellung ( 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)) Siehe unter Sonstige amtliche Bekanntmachungen. Übung der Feuerwehr Am Freitag, den findet die nächste Übung der Freiwilligen Feuerwehr Armsheim statt. Beginn Uhr am Gerätehaus. Sirenenprobe um Uhr! Im Anschluss an die Übung findet eine Dienstbesprechung mit folgenden Themen statt: 1) Fertigstellung des Anbaus 2) Unterweisung aller aktiven Mitglieder im Digitalfunk in den Wintermonaten 3) Brandsicherheitswache bei der Bunten Bühne, hier Diensteinteilung 4) Diensteinteilung für den St. Martinsumzug im November 5) Diensteinteilung für die Hydranteneinwinterung 6) Abordnung zum Volkstrauertrag. Die Angehörigen der Einsatzabteilung werden gebeten, vollständig und pünktlich zu erscheinen, da insbesondere auch die Unterweisung für den bevorstehenden Digitalfunk für alle sehr wichtig ist. Die Wehrführung Ensheim Ortsbürgermeister Klaus Kappler Montag, bis Uhr Gemeindebüro, Hahnengasse 16 Telefon / und / gemeinde-ensheim@t-online.de Flurbereinigungsverfahren Ensheim - Projekt I Az.: HA11.5 Schlussfeststellung ( 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)) Siehe unter Sonstige amtliche Bekanntmachungen. Sitzung des Ortsgemeinderates Am Montag, dem 24. Oktober 2011, findet um 19:00 Uhr die 13. Sitzung des Ortsgemeinderates Ensheim im Dorfgemeinschaftshaus, Hahnengasse 16, statt. Tagesordnung: Öffentlich: 1. Bestellung einer Schriftführerin gemäß 41 Absatz 1 GemO 2. Fragen der Einwohner Hinweis: Fragen, die sich auf nachfolgende Tagesordnung beziehen, sind nicht möglich
4 Seite 4 Amtlicher Teil Donnerstag, den 20. Oktober Beratung und Beschlussfassung über die Einrichtung einer gemeinsamen Anstalt des öffentlichen Rechts; Grundsatzbeschluss und Satzungsentwurf 4. Rechnungsprüfung 2010 a) Bericht der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der Jahresrechnungen 2010 und Beschlussfassung über die Jahresrechnungen 2010 b) Beratung und Beschlussfassung über die Entlastung des Ortsbürgermeisters, der ihn vertretenden Beigeordneten sowie des Bürgermeisters und der ihn vertretenden Beige- ordneten für das Haushaltsjahr Beratung und Beschlussfassung über ganznächtige Schaltung der Straßenbeleuchtung im Rommersheimer Weg 6. Beratung und Beschlussfassung über den Winterdienst in Ensheim 7. Information über das Baumkataster in Ensheim 8. Information über den Stand Ausbau des Scheurebenringes 9. Beratung und Beschlussfassung über die Beauftragung eines Planungsbüros für das Urnengrabfeld auf dem Friedhof 10. Mitteilungen und Anfragen. Nach dem öffentlichen Teil haben die Zuhörer/Zuhörerinnen 15 Min. Gelegenheit, Fragen zu den Punkten der Tagesordnung zu stellen. Nichtöffentlich: 11. Beratung und Beschlussfassung Bau- und Grundstücksangelegenheiten 12. Personalangelegenheiten 13. Mitteilungen und Anfragen. Verlegung der Bürostunde Wegen der Gemeinderatssitzung wird die Bürostunde am Montag, den von 19:00 Uhr auf 18:00 Uhr vorverlegt. Ich bitte um Beachtung. Klaus Kappler, Ortsbürgermeister Gabsheim Ortsbürgermeister Hans Klaus Michel Montag, bis Uhr Gemeindebüro, Hauptstraße 6 Büro u. Dorfgemeinschaftsraum Tel / 33 06, Tel. privat / Internet: verwaltung@gabsheim.de Alarmübung der Feuerwehren Siehe unter Schornsheim. Uhr gefunden Es wurde eine Kinderuhr gefunden. Diese kann abgeholt werden. Hans Klaus Michel, Ortsbürgermeister Kriegsgräbersammlung In der Zeit vom soll für den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge gesammelt werden. Dazu werden Sammler gesucht. Bitte melden unter Tel Hans Klaus Michel, Ortsbürgermeister Gau-Weinheim Ortsbürgermeister Hans-Bernhard Krämer Freitag, bis Uhr Rathaus, Sportfeldstraße 14 a Telefon / oder oder Internet: ortsgemeinde@gau-weinheim.de Partenheim Ortsbürgermeister Frank Runkel Montag bis Uhr Donnerstag bis Uhr Rathaus, Schmiedgasse Telefon / 25 65, Telefax / Internet Ortsbuergermeister@partenheim.de Flurbereinigungsverfahren Partenheim Projekt II, Az.: HA2.3 Partenheim Projekt III, Az.: HA Änderungsbeschluss ( 8 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)) Siehe unter Sonstige amtliche Bekanntmachungen. Saulheim Ortsbürgermeister Martin Fölix Mittwoch, bis Uhr 1. Beigeordneter Denis Kittl Montag, bis Uhr Beigeordneter Dr. Markus Bachen Dienstag, bis Uhr Seniorenbeauftragter Wolfgang Rüttgens Donnerstag, bis Uhr Bürozeiten Sekretariat Montag, Dienstag u. Freitag 8.00 bis Uhr Mittwoch, bis Uhr Rathaus, Auf dem Römer 8 Telefon: / 50 75, Fax: / Internet: info@saulheim.de Flurbereinigungsverfahren Partenheim Projekt II, Az.: HA2.3 Partenheim Projekt III, Az.: HA Änderungsbeschluss ( 8 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)) Siehe unter Sonstige amtliche Bekanntmachungen. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Dorferneuerung, Planung und Verkehr Am Montag, den 24. Oktober 2011 um 19:00 Uhr findet die 8. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Dorferneuerung, Planung und Verkehr der Ortsgemeinde Saulheim im Rathaus, Auf dem Römer 8 in Saulheim statt. Tagesordnung: Öffentlich: 1. Bestellung eines/r Schriftführers/in gemäß 41 Absatz 1 GemO 2. Präsentation der Planung Ökokonto (Thomas Merz) 3. Sachstandsbericht Bürgerpark Mühlbachaue und Beratung und Beschlussfassung zu weiterem Vorgehen 4. Sachstandsbericht Neugestaltung alte Ortsmitte und ggf. Beratung und Beschlussfassung zu weiterem Vorgehen 5. Beratung und Beschlussfassung zu Pflanz- und Grünarbeiten 6. Beratung und Beschlussfassung zu Park- und Verkehrsangelegenheiten 7. Mitteilungen und Anfragen. Im Anschluss haben die Zuhörer(innen) bis zu 15 Minuten Gelegenheit, Fragen gemäß 16a der GemO zu stellen. Nichtöffentlich: 1. Mitteilungen und Anfragen. Traubenernte- und Weinerzeugungsmeldungen 2011 Die neuen Traubenernte- und Weinerzeugungsmeldungen sowie die Formulare für die Entsorgung sind bei uns eingetroffen und können zu unseren Bürostunden im Rathaus geholt werden. Martin Fölix, Ortsbürgermeister Fundsachen Folgende Gegenstände sind auf dem Friedhof gefunden worden: 2 Steinkugeln, 1 Steinherz mit Spruch, 1 aufgeschlagenes Buch mit Widmung Le Comite de Jumelage. Außerdem ein schwarzes Holland-Fahrrad (28 Zoll, Marke Mars), ein weißes Mountainbike (24 Zoll, Marke Bellini) und ein Fahrrad-Reparatur- und Werkzeugset. Die Fundsachen können zu den Öffnungszeiten im Rathaus abgeholt werden. Martin Fölix, Ortsbürgermeister Fahrbahneinengung/Sperrungen In der Zeit vom 14. Oktober bis 24. November 2011 besteht in der Bahnhofstr. 2 und 2a eine Fahrbahneinengung wegen Aufstellung eines Schuttkübels. In der Pertelgasse Nr. 16 ist der Bürgersteig vom 6. Oktober bis 1. Dezember 2011 wegen Aufstellung eines Baugerüstes gesperrt. Vom 19. bis 26. Oktober 2011 ist im Lise Meitner Ring am Haus Nr. 38 die Straße wegen Kanalanschlussarbeiten voll gesperrt. Bitte beachten Sie die Verkehrsbehinderungen. Martin Fölix, Ortsbürgermeister Schornsheim Ortsbürgermeister Edwin Henn Montag, bis Uhr Freitag, bis Uhr Gemeindebüro, Jahnstraße 16 Telefon / oder Internet: info@hennonline.de Alarmübung der Feuerwehren Liebe Bürger der Ortsgemeinden Schornsheim, Gabsheim und Udenheim Die Feuerwehren der drei Ortsgemeinden bitten um Beachtung im Zeitraum vom In dieser Zeit findet eine Alarmübung statt. Die Wehren werden zu dieser Übung über Sirene alarmiert. Wehrführer FF Schornsheim Sammlung Kriegsgräberfürsorge In der Zeit vom 1. November bis 21. November 2011 wird die Haus- und Straßensammlung für den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge durchgeführt. Der Turn- und Sportverein Schornsheim hat sich bereit erklärt, die Sammlung in diesem Jahr durchzuführen. Der Verband Deutsche Kriegsgräberfürsorge ist auf Ihre Spende für die Pflege von Kriegsgräbern angewiesen. Es wäre schön, wenn das gute Sammelergebnis vom vergangenen Jahr durch Ihre Mithilfe wieder erreicht werden könnte. Edwin Henn, Ortsbürgermeister Spiesheim Ortsbürgermeister Hans Philipp Schmitt Sprechstunde Sängerhalle Raum 1 Montag, bis Uhr Sängerhalle, Raum 1, Telefon / Internet: buergermeister@spiesheim.de Flurbereinigungsverfahren Ensheim - Projekt I Az.: HA11.5 Schlussfeststellung ( 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)) Siehe unter Sonstige amtliche Bekanntmachungen. Sulzheim Ortsbürgermeisterin Gudrun Kayser Montag, bis Uhr Rathaus, Hauptstraße 3 Telefon / Internet: gemeinde@sulzheim-rhh.de
5 Donnerstag, den 20. Oktober 2011 Amtlicher Teil Seite 5 Udenheim Ortsbürgermeisterin Ruthilde Breyer Montag,18.00 bis Uhr Gemeindebüro, Wilhelmstraße 1 Telefon / Internet: buergermeisterin@udenheim.de Alarmübung der Feuerwehren Siehe unter Schornsheim. Der Landrat kommt Am Freitag, 21. Oktober 2011 um 16:30 Uhr, wird Herr Landrat Görisch Udenheim einen Besuch abstatten. Wir werden ihn auf dem Marktplatz willkommen heißen. Dazu lade ich die gesamte Bevölkerung ganz herzlich ein. Bei einem Gläschen Wein können wir mit ihm über Probleme und Anliegen diskutieren, die aus unserer Sicht seinen Zuständigkeitsbereich betreffen. So eine Gelegenheit wird uns nicht allzu oft geboten. Nehmen Sie diesen Termin wahr und unterhalten Sie sich mit Landrat Ernst Walter Görisch. Ruthilde Breyer, Ortsbürgermeisterin Kriegsgräberfürsorge-Sammlung In der Zeit vom 1. November bis zum 21. November 2011 wird die Sammlung für die Kriegsgräberfürsorge durchgeführt. Der Verband Deutsche Kriegsgräberfürsorge ist in hohem Maße auf Spenden angewiesen. Sie werden für die Pflege und Erhaltung von Kriegsgräberstätten Verwendung finden. Wer will mithelfen, diese Sammlung durchzuführen? Rufen Sie mich unter der Telefonnummer 06732/ 5166 gerne an. Ruthilde Breyer, Ortsbürgermeisterin Elternbeirat wurde gewählt Am 23. September 2011 wurde ein neuer Eltern beirat für die KITA "Zaubermühle" gewählt. Vorsitzende: Frau Breyer, Stellvertreterin: Frau Karbig, Schriftführerin: Frau Schmitz, Kassenwartin: Frau Racky. Als Beisitzer fungieren Frau Flaig und Frau Zaun. An dieser Stelle nochmals ein herzliches Dankeschön an den seitherigen Elternbeirat. Wir wünschen dem neuen Elternbeirat viel Erfolg und hoffen auf gute Zusammenarbeit. Ruthilde Breyer, Ortsbürgermeisterin V.i.S.d.P. Horst Rupp, Agendabüro, Zum Römergrund 2-6, Wörrstadt Plastik, überall Plastik, Plastik Gerade einmal vor 100 Jahren wurde das Bakelit erfunden. Glas, Holz, Metall und Gummi wurden mit einer rasanten Schnelligkeit auf die hinteren Plätze verwiesen. Überall kommen wir mit Kunststoffsubstanzen in Berührung. Wir greifen zum Handy, tippen in den PC, trinken aus PET- Flaschen, machen dem Baby das Fläschchen warm, fahren mit dem Auto. Plastik ist halt überall. Plas-tikprodukte erschienen uns als das Ideal, unzerbrechlich, kratzfest, wasserabweisend und formbar, dazu konkurrenzlos billig im Preis. Heute können wir nicht mehr uneingeschränkt jubeln, die Grundsubstanz Erdöl geht zur Neige. Plastik verrottet nicht, illegales Abfackeln verseucht auf Jahre unsere Böden. Nach dem Umweltprogramm der UN (UNEP) schwimmen bereits 100 Millionen Tonnen Plastikmüll in unseren Ozeanen und gefährden Mensch, Tiere und Pflanzen. Man weiß schon lange, Plastik macht krank aber diese Tatsache wird von maßgeblichen Stellen immer wieder verharmlost. Auf jeden Fall beeinflusst die Chemikalie Bisphenol A (BPA) den Hormonhaushalt. Horst Rupp, Agendabüro Unterwegs mit Treff aktiv Erholungsreise nach Norderney Die Initiative Treff aktiv bietet eine Erholungskurzreise in der Zeit vom 30. April bis 7. Mai 2012 auf die schöne ostfriesische Insel Norderney an. In der Weltnaturerbeliste steht seit 2009 das Wattenmeer auf einer Stufe mit dem Grand Canyon und dem Great Barrier Reef. Anmeldung bis 31. Oktober 2011 erforderlich. Informationen bei Christa Schwedler im Caritaszentrum Alzey, Tel / Edith Trossen-Pflug, AG Generationen Gemeinsamkeit macht stark. Bringen Sie Ihre Ideen ein, machen Sie mit. Agenda 21 ist gelebte und praktizierte Demokratie! Sprechzeiten von Erika Korrell und Horst Rupp, Agendabüro der VG Wörrstadt: jeweils donnerstags Uhr, am 1. Donnerstag im Monat Uhr, in der Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt, Zum Römergrund 2-6, Zimmer 012. Kontakt: Tel / , Fax 06732/ , Mail: agenda21@vgwoerrstadt.de. Kontakt in der Verwaltung: Ina Köhler, Tel / Internet Dienstbesprechung Feuerwehr Hiermit lade ich alle aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Wallertheim zu einer Dienstbesprechung am um 20:00 Uhr ins Gerätehaus ein. Um pünktliches und vollzähliges Erscheinen bittet der Wehrführer. Reinhard Kröhl, Wehrführer Veranstaltungskalender 2012 Zur Veröffentlichung auf unserer Homepage sowie für den Veranstaltungskalender bitten wir nochmals alle Vereine, Kirchen und andere Institutionen, ihre Termine für 2012 bis zum an die Stadt Wörrstadt zu geben. Bitte geben Sie dabei Datum, Uhrzeit und Veranstaltungsort an. Peter Mai, Beigeordneter Vendersheim Ortsbürgermeister Gerhard Lenz Montag, bis Uhr Gemeindebüro, Hauptstraße 41 Telefon / info@vendersheim.de Internet: Flurbereinigungsverfahren Partenheim Projekt II, Az.: HA2.3 Partenheim Projekt III, Az.: HA Änderungsbeschluss ( 8 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)) Siehe unter Sonstige amtliche Bekanntmachungen. Wallertheim Ortsbürgermeister Robert Majchrzyk Mittwoch, bis Uhr Samstag, bis Uhr Rathaus, Neustraße 3 Telefon / oder Internet: gemeinde@wallertheim.de Wörrstadt Stadtbürgermeister Ingo Kleinfelder Sprechstunden: montags von 9.00 Uhr bis Uhr mittwochs von 9.00 Uhr bis Uhr donnerstags von Uhr bis Uhr Sprechstunden der Beigeordneten Gerhard Seebald, Angelika Müller, Peter Mai: donnerstags von Uhr bis Uhr und nach Vereinbarung. Das Rathaus ist täglich von 9.00 Uhr bis Uhr geöffnet. Rathaus, Pariser Straße 75 Telefon / 33 77, Fax: / Internet: http: // gemeinde@woerrstadt.de Flurbereinigungsverfahren Ensheim - Projekt I Az.: HA11.5 Schlussfeststellung ( 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)) Siehe unter Sonstige amtliche Bekanntmachungen. Übung der Feuerwehr Wörrstadt Am Freitag, den findet um 19:00 Uhr eine Übung der Freiwilligen Feuerwehr Wörrstadt statt. Um pünktliches und vollzähliges Erscheinen wird gebeten. Der Wehrführer Sonstige amtliche Bekanntmachungen Die Verantwortung für die sonstigen amtlichen Bekanntmachungen tragen die jeweiligen Verfasser. B 420 wieder im Gegenverkehr befahrbar Einbahnregelung auf Bundesstraße bei Wörrstadt wird aufgehoben Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) Worms informiert, dass die Fahrbahnerneuerung der B 420 bei Wörrstadt am Freitag, 14. Oktober, abgeschlossen wurde und die Einbahnregelung der B 420 somit aufgehoben wird. Der LBM dankt allen Verkehrsteilnehmern für die entgegengebrachte Geduld. Die noch ausstehende Sanierung der Fahrbahnübergänge im Bereich einer Straßenbrücke soll voraussichtlich erst Ende Oktober/Anfang November erfolgen. Für diese Arbeiten ist dann eine halbseitige Sperrung der B 420 mit Baustellenampel unvermeidbar, was rechtzeitig mitgeteilt wird.
6 Seite 6 Amtlicher Teil Donnerstag, den 20. Oktober 2011 Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinhessen-Nahe-Hunsrück - Flurbereinigungs- und Siedlungsbehörde - Bad Kreuznach, Rüdesheimer Str , Bad Kreuznach Telefon: 0671/ , Telefax: 0671/ dlr-rnh@dlr.rlp.de Flurbereinigungsverfahren Ensheim - Projekt I Az.: HA11.5 Schlussfeststellung ( 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)) I Feststellung Gemäß 149 FlurbG in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 2794), wird das Flurbereinigungsverfahren Ensheim - Projekt I, Landkreis Alzey-Worms, mit folgender Feststellung abgeschlossen: Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Bodenordnungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen. II Hinweise Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Bodenordnungsverfahren beendet. Gründe Die Voraussetzungen für die Schlussfeststellung nach 149 FlurbG liegen vor. Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Insbesondere sind alle Anträge, Widersprüche und Klagen der Beteiligten erledigt. Das Grundbuch wurde nach den Ergebnissen der Bodenordnung berichtigt. Die Daten zur Berichtigung des amtlichen Liegenschaftskatasters wurden der Vermessungs- und Katasterverwaltung übersandt. Die neu geschaffenen gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sind dem jeweils Unterhaltungspflichtigen in die Unterhaltung übergeben worden. Aufgaben, die die Teilnehmergemeinschaft noch zu erfüllen hätte, sind nicht bekannt. Die Kasse der Teilnehmergemeinschaft wurde am ordnungsgemäß abgeschlossen. Der verbleibende Restkassenbestand wird nach Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung der Ortsgemeinde Ensheim zur Unterhaltung der neu geschaffenen Wirtschaftswege und landespflegerischen Anlagen zweckgebunden übergeben und die Kasse aufgelöst. Mit der Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung ist das Bodenordnungsverfahren beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Feststellung kann innerhalb eines Monats ab dem ersten Tag der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinhessen-Nahe-Hunsrück Rüdesheimer Straße 60-68, Bad Kreuznach oder Dienstsitz Oppenheim, Wormser Str. 111, Oppenheim, oder Dienstsitz Simmern, Schloßplatz 10, Simmern, oder bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), - Obere Flurbereinigungsbehörde - Willy-Brandt-Platz 3, Trier, einzulegen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf der Frist bei einer der Behörden eingegangen ist. Hinweis: Der Widerspruch kann nicht per eingelegt werden. Im Auftrag gez. Thomas Mitschang (Gruppenleiter) Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinhessen-Nahe-Hunsrück - Flurbereinigungs- und Siedlungsbehörde - Bad Kreuznach, Rüdesheimer Str , Bad Kreuznach Telefon: 0671/ , Telefax: 0671/ dlr-rnh@dlr.rlp.de Flurbereinigungsverfahren Partenheim Projekt II, Az.: HA2.3 Partenheim Projekt III, Az.: HA Änderungsbeschluss ( 8 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)) I. Anordnung 1. Anordnung geringfügiger Änderungen des Flurbereinigungsgebietes Die durch Beschluss vom festgestellte und nach Teilungsbeschluss vom entstandenen Flurbereinigungsgebiete des Flurbereinigungsverfahrens Partenheim Projekt II und Partenheim Projekt III, Landkreis Alzey-Worms, werden wie folgt geändert: 1.1 Aus dem Flurbereinigungsgebiet Partenheim Projekt III werden folgende Flurstücke ausgeschlossen: Gemarkung Partenheim Flur 6 Flurstück Nr. 715/2 Flur 7 Flurstück Nr. 161 und Zum Flurbereinigungsgebiet Partenheim Projekt II werden folgende Flurstücke zugezogen: Gemarkung Partenheim Flur 3 Flurstück Nr. 273/3 und 273/4. Flur 5 Flurstück Nr. 685 und 686. Flur 6 Flurstück Nr , , , 389, 390, 662/1, 687/1, 715/2-718, und Flur 7 Flurstück Nr. 161 und Feststellung des Flurbereinigungsgebietes Das Flurbereinigungsgebiet wird nach Maßgabe der Änderungen unter Nr. 1 festgestellt. 3. Teilnehmergemeinschaft Die Eigentümer sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten der zum Flurbereinigungsgebiet zugezogenen Grundstücke (Teilnehmer) sind Mitglieder der mit dem Teilungsbeschluss vom entstandenen Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens Partenheim Projekt II 4. Zeitweilige Einschränkungen der Grundstücksnutzung ( 34 FlurbG) 4.1 Um den ungehinderten Fortgang des Bodenordnungsverfahrens zu gewährleisten, gelten ungeachtet anderer gesetzlicher Bestimmungen von der Bekanntgabe des Änderungsbeschlusses bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes die folgenden Einschränkungen: In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde nur Änderungen vorgenommen werden, die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören. Auch die Rodung von Rebland und Neuanpflanzungen von Rebstöcken bedürfen der Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen und ähnliche Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege, nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde beseitigt werden. Andere gesetzliche Vorschriften über die Beseitigung von Rebstöcken bleiben unberührt. II. Anordnung der sofortigen Vollziehung Die sofortige Vollziehung dieses Verwaltungsaktes (Nr. I, 1 bis 4) nach 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), wird angeordnet mit der Folge, dass Rechtsbehelfe gegen ihn keine aufschiebende Wirkung haben. III. Hinweise 1. Ordnungswidrigkeiten ( 154 FlurbG) Sind entgegen den Vorschriften zu Nrn. I und I Änderungen vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so können sie nach 34 Abs. 2 FlurbG im Flurbereinigungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Die Flurbereinigungsbehörde kann den früheren Zustand nach 137 FlurbG wiederherstellen lassen, wenn dies der Flurbereinigung dienlich ist. Sind Eingriffe entgegen der Vorschrift zu Nr. I vorgenommen worden, so muss die Flurbereinigungsbehörde Ersatzpflanzungen anordnen. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften zu Nrn. I und I sind Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbußen geahndet werden können. Die Bußgeldbestimmungen des Landesnaturschutzgesetzes bleiben unberührt. 2. Betretungsrecht ( 35 FlurbG) Die Beauftragten der Flurbereinigungsbehörde sind berechtigt, zur Vorbereitung und zur Durchführung des Flurbereinigungsverfahrens Grundstücke zu betreten und die nach ihrem Ermessen erforderlichen Arbeiten auf ihnen vorzunehmen. 3. Anmeldung unbekannter Rechte ( 14 FlurbG) Innerhalb von drei Monaten ab der Bekanntgabe dieses Beschlusses sind Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen, bei der Flurbereinigungsbehörde, dem DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück, Abteilung Landentwicklung, Rüdesheimer Straße 60-68, Bad Kreuznach, anzumelden. Werden Rechte erst nach Ablauf dieser Frist angemeldet, so kann die Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. Der Inhaber eines vorgenannten Rechts muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Frist ablaufs ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes (Flurbereinigungsbeschlusses) zuerst in Lauf gesetzt worden ist. Begründung 1. Sachverhalt: Das bisherige Flurbereinigungsgebiet mit rund 56 ha Verfahrensfläche erfährt durch die Änderungen eine geringfügige Vergrößerung von etwa 7,5 ha. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Partenheim Projekt II hat den festgesetzten Änderungen des Flurbereinigungsgebiets in seiner Sitzung am zugestimmt. 2. Gründe 2.1 Formelle Gründe Dieser Änderungsbeschluss wird vom DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück als zuständige Flurbereinigungsbehörde erlassen. Rechtsgrundlage für den Beschluss ist 8 Abs. 1 FlurbG. Der Vorstand des Flurbereinigungsverfahrens wurde gemäß 25 Abs. 2 FlurbG gehört. Die formellen Voraussetzungen für die geringfügigen Änderungen der Flurbereinigungsgebiete sind mit der Anhörung des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft erfüllt. 2.2 Materielle Gründe Die Zuziehung der unter I 1.2 aufgeführten Flurstücke der Flur 3, 5 und 6 erfolgt aus vermessungstechnischen Gründen und zur Umsetzung der geplanten Anlagen und Maßnahmen des Planes nach 41 FlurbG. Die Flurstücke der Flur 7 werden zu Tauschzwecken zugezogen. Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses liegt im überwiegenden Interesse der Beteiligten. Es liegt insbesondere in ihrem Interesse, dass die Weiterführung der Flurbereinigungsverfahren nicht verzögert wird, damit die angestrebten betriebswirtschaftlichen Vorteile möglichst bald eintreten. Demgegenüber könnte durch die aufschiebende Wirkung möglicher Rechtsbehelfe eine erhebliche Verfahrensverzögerung mit der Folge eintreten, dass die neuen Grundstücke erst ein oder zwei Jahre später als vorgesehen bewirtschaftet werden können. Die sofortige Vollziehung liegt auch im öffentlichen Interesse. Die Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und die damit investierten öffentlichen Mittel tragen erheblich zur Erhaltung der Landwirtschaft und der Kulturlandschaft und damit zur Erhaltung eines bedeutenden Wirtschaftsfaktors bei. Im Hinblick auf den raschen Strukturwandel in der Landwirtschaft ist es erforderlich, dass die mit der Flurbereinigung angestrebten Ziele möglichst schnell
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